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Erfolgreicher Abschluss: 16 Pädagogische Mitarbeiterinnen startklar für die Grundschule
Von links nach rechts: Die Absolventinnen der Qualifizierung bei der Zertifikatsübergabe mit der Lehrgangsleiterin Monika Schendzielorz (ganz rechts) und der Volkshochschulleiterin Sabine Kasimir (ganz links).
Fit für die Grundschule: 16 Pädagogische Mitarbeiterinnen feiern erfolgreichen Abschluss
In einer erfolgreichen Zusammenarbeit mit der Volkshochschule Papenburg hat die Volkshochschule Leer 16 Pädagogische Mitarbeiterinnen für die Grundschule ausgebildet. Diese neuen Fachkräfte sind nun bereit, die Betreuung in der fünften Stunde zu übernehmen und können auch weitere Angebote an Schulen leiten. Zum Abschluss des Lehrgangs überreichte die Volkshochschulleiterin Sabine Kasimir den Absolventinnen die Teilnahmezertifikate des VHS-Landesverbandes. Kasimir betonte dabei: „Ich wünsche den Absolventinnen alles Gute für ihre Arbeit an den Grundschulen. Haben Sie weiterhin einen guten Blick auf die Bedürfnisse der Kinder.“
Der Kurs umfasste insgesamt 185 Unterrichtsstunden, in denen sich die Teilnehmerinnen intensiv auf ihre zukünftige Tätigkeit vorbereiteten. Unter der Leitung von Monika Schendzielorz erhielten sie umfassende Einblicke in allgemeine Pädagogik, Organisations- und Rechtsfragen, Methodik und Didaktik sowie praktische Angebote. Ein wichtiger Bestandteil des Kurses waren auch zwanzig Hospitationsstunden im Unterricht und in der Betreuung. Die Teilnehmerinnen äußerten durchweg positive Rückmeldungen und betonten, wie viel sie für ihre pädagogische Arbeit mitgenommen haben.
Der nächste Qualifizierungskurs für Pädagogische Mitarbeiter*innen startet am 19.08.2024 und wird von der VHS Papenburg organisiert. Interessenten können sich telefonisch bei Franziska Hähnlein unter Tel. 04961 9223–57 informieren. Zusätzlich wird am 25.02.2025 ein Aufbaumodul für die Arbeit im Sek I‑Bereich bei der VHS Leer beginnen. Auskünfte hierzu erteilt die VHS Leer unter Tel. 0491–92992‑0.
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Mit ganzheitlicher Lerntherapie zu mehr Lernspaß
Eine spezialisierte Lerntherapie hilft Kindern und Jugendlichen, deren Lernprozesse beeinträchtigt sind, einen neuen Zugang zum Lernen zu finden. Ausgerichtet an ihren Fähigkeiten und dem Lernumfeld, fördern wir Schüler mit Legasthenie, Dyskalkulie, Lernschwäche/Lernbehinderung oder Konzentrationsschwäche bis hin zu ADHS, in ihrer schulischen und persönlichen Entwicklung.
Umfassende Unterstützung für individuelle Bedürfnisse
Reichen die Fördermöglichkeiten Zuhause und in der Schule nicht aus, bieten wir Lerntherapien an, die von qualifizierten Therapeuten durchgeführt werden. Durch eine frühzeitige Diagnose und den ganzheitlichen Therapieansatz können große Lernfortschritte erzielt werden. Im Rahmen von Testungen im Schulfit entwickeln wir individuell passende Lernkonzepte und Methoden, damit die Betroffenen lernen können, mit ihrer Behinderung umzugehen – in schulischer sowie in beruflicher und persönlicher Hinsicht (gemäß § 35a SGB VIII).
Blockaden überwinden und Handlungsfähigkeiten erweitern
Für jedes Kind erstellen wir ein abgestimmtes pädagogisches Konzept bzw. einen Therapieplan. Dabei beziehen wir nicht nur den Leistungsbereich ein, sondern auch die gesamte Persönlichkeit der Kinder und Jugendlichen. Wir suchen nach ihren Stärken und besonderen Fähigkeiten und achten darauf, welche Denkschritte sie unternommen haben, um zu einem Ergebnis zu gelangen.
Schulfit Lerntherapie
Die Lerntherapie findet entweder in Einzel- oder Gruppenstunden statt. In der Gruppentherapie arbeiten wir mit maximal zwei bis drei Schülern zusammen. Dabei möchten wir die Möglichkeit schaffen, Blockaden zu erkennen und zu überwinden sowie erlebte Frustration zu verarbeiten. Individuelle Lernstrategien, ergänzt durch Entspannungs- und Konzentrationsübungen erhöhen die Erfolgschancen.
Gemeinsam für eine bestmögliche Förderung
Eine optimale Förderung ist möglich, wenn der Entwicklungsprozess der Betroffenen gemeinsam getragen wird. Wir kooperieren daher eng mit den Lehrkräften öffentlicher Schulen und unterstützen sie beispielsweise beim Umgang mit einem Nachteilsausgleich. Zudem führen wir regelmäßige Gespräche mit den Eltern, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten an einem Strang ziehen.
Testen Sie uns gratis: 2 Schnupperstunden im Gruppenunterricht
Standort Leer:
- Heisfelder Straße 2, 26789 Leer
- Telefon: 0491 – 5951
Standort Moormerland:
- Rudolf-Eucken-Straße 14, 26802 Moormerland
- Telefon: 04954 — 8789
Professionelle Nachhilfe und zusätzliche Angebote
- Prüfungsvorbereitungen
- Individuelles Coaching
- Erwachsenenbildung
Nachhilfe für alle Klassen und Schulformen in den Fächern:
- Deutsch
- Mathematik
- Englisch
- Französisch
- Latein
- Niederländisch
- Kunst
- Physik
- Chemie
- Biologie
- Geschichte
- Politik
- Erdkunde
- Rechnungswesen/KSK
- BWL (BRC)
- Informatik
auch als Online-Nachhilfe
Beratung und erweiterte Angebote
- Lernentwicklung
- Schullaufbahn
- Verhaltensauffälligkeiten und Lerntherapie
- Familienunterstützung
- Individuelles Coaching
- Erwachsenenbildung
- Sprachkurse
- Bildung und Teilhabe
Schulfit Nachhilfe & Coaching
Standort Leer:
- Heisfelder Straße 2, 26789 Leer
- Telefon: 0491 — 5951
Standort Moormerland:
- Rudolf-Eucken-Straße 14, 26802 Moormerland
- Telefon: 04954 — 8789
Kontakt:
- E‑Mail: info@schulfit-nachhilfe.de
- WhatsApp oder SMS: 0176 24206004
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Neue Handlungshilfe für rechtssichere verkaufsoffene Sonntage in Niedersachsen
Sonntagsöffnung ohne Risiko: Land veröffentlicht neuen Leitfaden für Kommunen
HANNOVER / REGION – Ein verkaufsoffener Sonntag ist für viele Städte und Gemeinden ein Highlight, oft verbunden mit Märkten oder Festen. Doch in der Vergangenheit endeten kommunale Planungen nicht selten vor Gericht. Um Kommunen und dem Einzelhandel künftig mehr Planungs- und Rechtssicherheit zu geben, hat das niedersächsische Sozialministerium nun eine detaillierte Handlungshilfe veröffentlicht.
Hintergrund der Initiative sind zahlreiche Klagen gegen kommunale Festsetzungen von verkaufsoffenen Sonntagen. In der Folge mussten geplante Öffnungen teils extrem kurzfristig abgesagt werden, was für Händler und Organisatoren erhebliche wirtschaftliche Schäden bedeutete. Der neue Leitfaden stellt nun ausführlich dar, unter welchen strengen rechtlichen Bedingungen Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen, um solche Szenarien zu verhindern.
Balance zwischen Handel und Arbeitnehmerschutz
Niedersachsens Staatssekretärin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, Dr. Christine Arbogast, betont die Bedeutung klarer Regeln: „Die Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen sind in Niedersachsen klar durch das Niedersächsische Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten geregelt.“ Einerseits biete es dem Einzelhandel die Möglichkeit, sich kunden- und marktorientiert aufzustellen, andererseits müssten die Rechte der Beschäftigten durch Einschränkungen an Sonn- und Feiertagen geschützt werden.
„Mit der nun veröffentlichten Handlungshilfe möchten wir genau dieses Bewusstsein flächendeckend schärfen und den Kommunen eine verlässliche Grundlage für ihre Planungen geben“, so Arbogast weiter.
Wer profitiert von dem Leitfaden?
Der Leitfaden richtet sich in erster Linie an:
-
Gewerbe- und Ordnungsämter der Kommunen
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Antragsteller von Sonntagsöffnungen (z. B. Standort- und Werbegemeinschaften)
-
Handels- und Gewerbevereine
-
Einzelne Handelsbetriebe
Ziel ist es, Anträge von vornherein rechtssicher zu gestalten und den bürokratischen Prozess zu vereinfachen. Eine vollständige Version der Handlungshilfe steht ab sofort auf der Website des niedersächsischen Sozialministeriums zum Download bereit.
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Papenburg erhält Anschluss an das bundesweite Wasserstoff-Kernnetz
BU: V. l. n. r.: Hartmut Moorkamp (Landtagsabgeordneter), Helmut Wilkens (Bürgermeister der Samtgemeinde Lathen), Marc-André Burgdorf (Landrat des Landkreises Emsland), Hermann Wocken (Bürgermeister der Samtgemeinde Dörpen) und Christian Strentzsch (Leiter des Geschäftsbereiches Stadtentwicklung – Stadt Papenburg) freuen sich über die Anbindung des Landkreises an das Wasserstoff-Kernnetz. Bildquelle: Stadt Papenburg
Papenburg erhält Anschluss an das Wasserstoff-Kernnetz
Die Stadt Papenburg wird an das entstehende Wasserstoff-Kernnetz angebunden. Damit erhält der Wirtschaftsstandort direkten Zugang zu einer zentralen Infrastruktur der Energiewende. Der Landkreis Emsland treibt gemeinsam mit Partnern den Aufbau der Wasserstofftransportleitung „Nordsee-Ruhr-Link III“ voran. Zu den Partnern gehören insbesondere der Fernleitungsnetzbetreiber Open Grid Europe (OGE) sowie das Land Niedersachsen. Entlang der Leitung entstehen mehrere Anschlussstellen. Eine davon ist in Papenburg vorgesehen.
Die geplante Infrastruktur ermöglicht es, Wasserstoff von der Nordseeküste in Richtung Ruhrgebiet zu transportieren. Über sogenannte Abzweige können Städte und Unternehmen entlang der Strecke direkt an das Netz angeschlossen werden. Für Papenburg eröffnet sich damit die Perspektive, künftig klimafreundlichen Wasserstoff als Energieträger zu nutzen.
Mit dem Anschluss verbessert Papenburg seine Voraussetzungen für neue Investitionen und innovative Technologien. Besonders energieintensive Branchen können künftig von der Nutzung von Wasserstoff profitieren. Gleichzeitig stärkt die Infrastruktur die Rolle des Emslands als wichtigen Standort der Wasserstoffwirtschaft in Deutschland.
Der Aufbau des Wasserstoff-Kernnetzes gilt als zentrale Voraussetzung für die klimaneutrale Transformation von Industrie und Wirtschaft. Mit der geplanten Anbindung positioniert sich Papenburg frühzeitig in diesem Zukunftsmarkt.
Weitere Informationen zu dem Projekt finden sich auf der Webseite des Landkreises Emsland:
https://www.emsland.de/buerger-behoerde/aktuell/pressemitteilungen/wirtschaftsfaktor-wasserstoff-landkreis-nimmt-vorreiterrolle.html

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Gesetzliche Prüfpflicht für private Brücken und Ingenieurbauwerke
Sicherheit von Ingenieurbauwerken: Private Eigentümer unterliegen strenger Prüfpflicht
Wer eine Brücke oder eine Stützwand auf seinem Grundstück besitzt, trägt eine hohe Verantwortung. Die Gemeinde Westoverledingen weist aktuell darauf hin, dass für solche privaten Ingenieurbauwerke, die an den öffentlichen Raum angrenzen, eine gesetzliche Sorgfaltspflicht zur Überwachung der Standsicherheit besteht.
Grundlage für diese Verpflichtung ist die im Januar 2026 neu gefasste Norm DIN 1076. Diese regelt detailliert, wie Bauwerke überwacht werden müssen, um die Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit zu gewährleisten. Die Gemeinde wurde durch ein Fachbüro aus Apen, welches aktuell Bauprojekte in der Region betreut, explizit auf die Relevanz dieser Prüfpflicht aufmerksam gemacht.
Wann besteht eine Prüfpflicht?
Die Pflicht zur regelmäßigen Überwachung greift immer dann, wenn das Bauwerk einen funktionalen Übergang zum öffentlichen Raum darstellt und nicht durch Barrieren wie Tore gegen Fremdnutzung gesichert ist. Betroffen sind insbesondere:
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Brücken: Mit einer lichten Weite von über 2 Metern.
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Stützwände: Ab einer Höhendifferenz von 1,50 Metern.
Da ein Versagen solcher Konstruktionen unmittelbar Menschenleben bedrohen oder die Sicherheit angrenzender Verkehrsflächen massiv beeinträchtigen kann, ist die Einhaltung der Intervalle zwingend erforderlich.
Die Prüfintervalle nach der neuen Norm
Die DIN 1076 schreibt für Eigentümer einen festen Rhythmus vor, um Schäden rechtzeitig zu erkennen und hohe Instandsetzungskosten zu vermeiden:
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Hauptprüfung (alle 6 Jahre): Eine umfassende Untersuchung durch einen erfahrenen und sachkundigen Ingenieur vor Ort. Dabei werden statische und konstruktive Verhältnisse sowie die Materialien fachgerecht beurteilt.
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Einfache Prüfung (alle 3 Jahre): Diese findet jeweils drei Jahre nach einer Hauptprüfung statt und muss ebenfalls durch einen qualifizierten Ingenieur durchgeführt werden.
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Jährliche Besichtigung: Zwischen den Ingenieurprüfungen ist eine jährliche Sichtprüfung vorgeschrieben. Diese dient dem Auffinden offensichtlicher Mängel und kann vom Eigentümer selbst oder einer eingewiesenen sachkundigen Person durchgeführt werden.
Dokumentation im Bauwerksbuch
Sämtliche Ergebnisse, Berichte und Protokolle dieser Prüfungen müssen dauerhaft im sogenannten Bauwerksbuch vorgehalten werden. Dies dient im Schadensfall auch als Nachweis über die Erfüllung der gesetzlichen Sorgfaltspflicht.
Durch die regelmäßige Kontrolle wird sichergestellt, dass Mängel bewertet werden, bevor die Verkehrssicherheit gefährdet ist. Private Eigentümer sollten daher prüfen, ob ihre Bauwerke unter diese Regelung fallen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Beitragsbild: KI — Symbolfoto
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