Politik

Euro­pa­wah­len — die Wahl im Überblick

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Euro­pa­wahl am 26. Mai 2019

Das Euro­päi­sche Par­la­ment ist das ein­zi­ge direkt gewähl­te Organ der Euro­päi­schen Uni­on und reprä­sen­tiert mit sei­nen Abge­ord­ne­ten aus 28 Mit­glied­staa­ten die zweit­größ­te Demo­kra­tie der Welt. 

Auf viel­fäl­ti­ge Wei­se nimmt die Arbeit des Euro­päi­schen Par­la­ments und des Minis­ter­rats der Euro­päi­schen Uni­on erheb­li­chen Ein­fluss auf zahl­rei­che Lebens­be­rei­che der EU-Bür­ger. Die Euro­päi­sche Uni­on ist in vie­len Poli­tik­fel­dern aktiv und greift unmit­tel­bar oder mit­tel­bar durch Richt­li­ni­en, Ver­ord­nun­gen, Finanz­zu­wei­sun­gen und Zuschüs­se in die Poli­tik der Mit­glied­staa­ten und das Leben ihrer Uni­ons­bür­ger ein.

Alle fünf Jah­re wer­den die Mit­glie­der des Euro­päi­schen Par­la­ments als Reprä­sen­tan­ten der EU-Bür­ger gewählt. 

Die Anzahl der zu wäh­len­den Abge­ord­ne­ten ist für jeden EU-Staat getrennt fest­ge­legt und rich­tet sich nach der Grö­ße der Län­der. Nach der bestehen­den Richt­li­nie erreicht Deutsch­land 96 Abgeordneten. 

Anders als bei der Bun­des­tags­wahl haben Sie eine Stim­me, mit der Sie eine Par­tei oder eine sons­ti­ge poli­ti­sche Ver­ei­ni­gung wäh­len können.

Wo kann ich wählen?

Am Wahl­sonn­tag, 26.05.2014 kann in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr im Wahl­lo­kal gewählt wer­den. Wo sich das Wahl­lo­kal befin­det, steht auf der Wahl­be­nach­rich­ti­gungs­kar­te, die Sie von der Gemein­de zuge­schickt bekommen.

Zur Wahl im Wahl­lo­kal sind die Wahl­be­nach­rich­ti­gungs­kar­te und der Per­so­nal­aus­weis mitzubringen.

Soll­te einem die Wahl am Wahl­sonn­tag nicht mög­lich sein, erhält man auf Antrag bei der Gemein­de einen Wahl­schein mit Briefwahlunterlagen.

Wie sieht der Stimm­zet­tel aus?

Jeder Wahl­be­rech­tig­te, der in das Wäh­ler­ver­zeich­nis ein­ge­tra­gen ist, erhält im Wahl­lo­kal einen amt­li­chen, weiß­li­chen Stimm­zet­tel für die Europawahl.

Auf dem Stimm­zet­tel sind alle 40 Par­tei­en und Wäh­ler­ver­ei­ni­gun­gen auf­ge­führt, die in Nie­der­sach­sen zur Euro­pa­wahl zuge­las­sen wurden.

Rech­te obe­re Ecke abge­schnit­ten
Bei jedem Stimm­zet­tel ist die rech­te obe­re Ecke abge­schnit­ten. Blin­de und seh­be­hin­der­te Wäh­ler kön­nen dort ihre Wahl­scha­blo­ne anle­gen und damit ohne frem­de Hil­fe ihr Kreuz an der gewünsch­ten Stel­le set­zen. Wahl­scha­blo­nen kön­nen kos­ten­los beim Blin­den- und Seh­be­hin­der­ten­ver­band Nie­der­sach­sen e.V. ange­for­dert werden.

Mus­ter-Stimm­zet­tel für die Europawahl

Wie vie­le Stim­men habe ich?

Jeder Wahl­be­rech­tig­te hat eine Stim­me bei der Europawahl.

Wann ist die Stimm­ab­ga­be gül­tig? Wie wird eine Stim­me ungültig?

Der Wäh­ler mar­kiert im Feld der gewünsch­ten Par­tei oder Wäh­ler­ver­ei­ni­gung den Kreis durch ein Kreuz oder eine ande­re Wei­se (z.B. durch Aus­ma­len) eindeutig.
  
Meh­re­re ein­wand­freie Kenn­zeich­nun­gen einer Par­tei oder Wäh­ler­ver­ei­ni­gung (z.B. Kenn­zeich­nung im Kreis, Umran­dung des Fel­des oder Unter­strei­chen des Namens) auf einem Stimm­zet­tel gel­ten als eine gül­ti­ge Stim­me. 
Streicht ein Wäh­ler sei­ne ursprüng­li­che Kenn­zeich­nung klar und deut­lich, weil er sich ver­schrie­ben hat, ist die neue Kenn­zeich­nung gül­tig, sofern kein Zwei­fel am Wil­len des Wäh­lers besteht. 

 

Eine Stim­me wird ungül­tig
-         wenn der Wil­le des Wäh­lers nicht zwei­fels­frei erkenn­bar ist, 
-         wenn der Stimm­zet­tel kei­ne Kenn­zeich­nung ent­hält, 
-         wenn mehr als eine Stim­me abge­ge­ben ist oder
-         wenn der Stimm­zet­tel einen Zusatz oder einen Vor­be­halt enthält.

Wer kann per Brief­wahl wählen?

Jeder Wahl­be­rech­tig­te, der in das Wäh­ler­ver­zeich­nis ein­ge­tra­gen ist, erhält auf Antrag einen Wahl­schein und damit auch alle nöti­gen Unter­la­gen für die Briefwahl.

Wo und wie stel­le ich einen Antrag auf Briefwahl?

Wo?
Für die Aus­stel­lung von Wahl­schei­nen ist die Gemein­de zustän­dig, in der der Wahl­be­rech­tig­te ins Wäh­ler­ver­zeich­nis ein­ge­tra­gen ist.

 

Wie?

Ein Antrag kann schrift­lich (z.B. per Brief,  Fax oder E‑Mail) oder münd­lich bean­tragt wer­den. In eini­gen Ver­wal­tun­gen ist dies sogar online über die Home­page der Gemein­de möglich.
Eine tele­fo­ni­sche Antrag­stel­lung ist unzu­läs­sig. 

 

Der Antrag­stel­ler muss den Fami­li­en­na­men, die Vor­na­men, das Geburts­da­tum und sei­ne Wohn­an­schrift (Stra­ße, Haus­num­mer, Post­leit­zahl und Ort) angeben. 

Frist

Brief­wahl­un­ter­la­gen kön­nen regu­lär bis zum zwei­ten Tag vor der Wahl (24.05.2019), 18:00 Uhr, bean­tragt werden.

Ver­lo­ren gegan­ge­ne Wahl­schei­ne wer­den nicht ersetzt. Ver­si­chert eine wahl­be­rech­tig­te Per­son jedoch glaub­haft, dass ihr die bean­trag­ten Unter­la­gen nicht zuge­gan­gen sind, kann ihr bis zum Tag vor der Wahl (25.05.2019), 12:00 Uhr, ein neu­er Wahl­schein erteilt wer­den.
Wenn bei nach­ge­wie­se­ner plötz­li­cher Erkran­kung der Wahl­raum nicht oder nur unter nicht zumut­ba­ren Schwie­rig­kei­ten auf­ge­sucht wer­den kann, kön­nen die Brief­wahl­un­ter­la­gen noch am Wahl­tag bis 15:00 Uhr bean­tragt werden.

Wie funk­tio­niert die Briefwahl?

  1. Der Wahl­be­rech­tig­te kreuzt per­sön­lich den Stimm­zet­tel an.
  2. Der Stimm­zet­tel wird in den Stimm­zet­tel­um­schlag (blau) gelegt. Der Umschlag wird verschlossen.
  3. Der Wahl­be­rech­tig­te unter­zeich­net die auf dem Wahl­schein vor­ge­druck­te Ver­si­che­rung an Eides statt zur Brief­wahl unter Anga­be von Ort und Datum.
  4. Der unter­schrie­be­ne Wahl­schein wird mit dem Stimm­zet­tel­um­schlag (blau) in den Wahl­brief­um­schlag (rot) gesteckt. Der Umschlag wird verschlossen.
  5. Der Wahl­brief­um­schlag (rot) wird unfran­kiert bei der Deut­schen Post AG oder per­sön­lich bei der Kreis­wahl­lei­tung (Land­kreis Leer) abgegeben.

Ver­sand
Der Wahl­brief soll­te inner­halb Deutsch­lands spä­tes­tens am 23.05.2019 bei der Post abge­ge­ben wer­den, vom Aus­land noch frü­her.
Bei Beför­de­rung durch ein ande­res Post­un­ter­neh­men ist das dafür fäl­li­ge Leis­tungs­ent­gelt in vol­ler Höhe zu ent­rich­ten, ansons­ten kann eine ord­nungs­ge­mä­ße Beför­de­rung nicht gewähr­leis­tet werden.

Holt der Wahl­be­rech­tig­te per­sön­lich den Wahl­schein und die Brief­wahl­un­ter­la­gen in der Gemein­de ab, so kann er die Brief­wahl auch an Ort und Stel­le aus­üben und den ver­schlos­se­nen roten Wahl­brief direkt wie­der abge­ben. Die Gemein­de lei­tet die­sen dann an den Land­kreis weiter.

Frist
Wahl­brie­fe, die am Wahl­tag nach 18:00 Uhr beim Land­kreis ein­ge­hen, wer­den nicht mehr berücksichtigt.

Der Stimm­zet­tel


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Politik

Nico Blo­em: Fron­tal­an­griff auf „Lifestyle-Teilzeit“-Debatte

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Blo­em kri­ti­siert CDU-Vor­stö­ße: „Her­ber Schlag gegen die Beschäftigten“

WEEENER / HANNOVER – Der SPD-Land­tags­ab­ge­ord­ne­te Nico Blo­em aus Wee­ner bezieht in der aktu­el­len Debat­te um die Ein­schrän­kung der Teil­zeit­ar­beit klar Stel­lung. In einer schar­fen Reak­ti­on auf jüngs­te Vor­schlä­ge aus den Rei­hen der CDU kri­ti­siert Blo­em die Ten­denz, Arbeit­neh­mer­rech­te sys­te­ma­tisch zu schwächen.

Kri­tik an „Lifestyle“-Vorwürfen

Blo­em ord­net die aktu­el­le Dis­kus­si­on in eine Rei­he von Vor­stö­ßen ein, die nach sei­ner Auf­fas­sung den Respekt gegen­über den Arbeit­neh­mern ver­mis­sen las­sen. Ob es um die Kri­tik am Min­dest­lohn, For­de­run­gen nach län­ge­ren Arbeits­zei­ten oder die Debat­te um die tele­fo­ni­sche Krank­schrei­bung gehe – die Rhe­to­rik sei besorgniserregend.

Beson­ders deut­lich kri­ti­siert der Abge­ord­ne­te die Äuße­run­gen von Bun­des­kanz­ler Fried­rich Merz und der Vor­sit­zen­den der Mit­tel­stands- und Wirt­schafts­uni­on, Git­ta Con­ne­mann. Den Vor­wurf einer soge­nann­ten „Life­style-Teil­zeit“ bezeich­net Blo­em als realitätsfern:

„Wer einen Teil­zeit­job hat, hat in der Regel nicht genug Geld, um sei­nen Life­style in der Frei­zeit zu finan­zie­ren. Wer das meint, kennt die Rea­li­tät der Arbeits­welt nicht.“

Fokus auf Kin­der­be­treu­ung und Pfle­ge statt Einschränkungen

Für Blo­em ist Teil­zeit kein Luxus, son­dern für die meis­ten Beschäf­tig­ten eine Not­wen­dig­keit, um den All­tag zwi­schen Beruf, Kin­der­be­treu­ung und der Pfle­ge von Ange­hö­ri­gen zu bewäl­ti­gen. Eine Ein­schrän­kung des Rechts auf Teil­zeit wür­de nach sei­ner Ein­schät­zung vor allem Frau­en tref­fen und den bestehen­den Fach­kräf­te­man­gel durch einen Rück­gang der Beschäf­ti­gung wei­ter verschärfen.

Statt Arbeit­neh­mer­rech­te zu beschnei­den, for­dert der SPD-Poli­ti­ker Inves­ti­tio­nen in die Infra­struk­tur des Alltags:

  • Bes­se­re Kinderbetreuung

  • Gestei­ger­te Familienfreundlichkeit

  • Stär­kung der Pflege

Schul­ter­schluss mit Arbeit­neh­mern und Unternehmen

Nico Blo­em betont, dass die Men­schen, die täg­lich „ackern“, Wert­schät­zung statt Miss­trau­en ver­dient hät­ten. Er signa­li­siert Gesprächs­be­reit­schaft, sofern es um die Ver­bes­se­rung der Ver­ein­bar­keit von Job und All­tag geht. Abschlie­ßend unter­streicht er sein Enga­ge­ment für die Regi­on: „Ich ste­he an der Sei­te aller Beschäf­tig­ten und Unter­neh­men und wer­de mich wei­ter­hin für sie ein­set­zen, weil ich sehe, was täg­lich geleis­tet wird.“

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Politik

Teil­zeit nur noch bei „ech­tem“ Bedarf? Hef­ti­ger Streit um CDU-Vorstoß

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Streit um „Life­style-Teil­zeit“: Minis­ter Phil­ip­pi kri­ti­siert CDU-Vor­stoß scharf

Die Debat­te um die Arbeits­zeit­mo­del­le in Deutsch­land ver­schärft sich. Ein Antrag der Mit­tel­stands- und Wirt­schafts­uni­on (MIT) in der CDU, den Rechts­an­spruch auf Teil­zeit ein­zu­schrän­ken, sorgt für hef­ti­gen Gegen­wind aus Nie­der­sach­sen. Arbeits- und Gleich­stel­lungs­mi­nis­ter Dr. Andre­as Phil­ip­pi (SPD) bezeich­net das Vor­ha­ben als „abso­lu­ten Irrweg“.

In einem Antrag an den CDU-Bun­des­par­tei­tag for­dert die MIT unter dem Schlag­wort „Kein Rechts­an­spruch auf Life­style-Teil­zeit“, den gesetz­li­chen Anspruch auf redu­zier­te Arbeits­stun­den zu begren­zen. Ziel des Vor­sto­ßes ist es offen­bar, dem Arbeits­kräf­te­man­gel durch eine höhe­re Voll­zeit­quo­te ent­ge­gen­zu­wir­ken. Doch für den nie­der­säch­si­schen Arbeits­mi­nis­ter geht die­se Rech­nung nicht auf.

Rea­li­tät an der Lebens­wirk­lich­keit vorbei

„Die­ser Vor­schlag macht mich fas­sungs­los“, erklärt Dr. Andre­as Phil­ip­pi deut­lich. Laut dem Minis­ter igno­rie­re der Begriff der „Life­style-Teil­zeit“ die tat­säch­li­chen Lebens­rea­li­tä­ten der Beschäf­tig­ten. Sta­tis­ti­ken wür­den bele­gen, dass die Redu­zie­rung der Arbeits­zeit in den meis­ten Fäl­len nicht dem Frei­zeit­ver­gnü­gen die­ne, son­dern not­wen­dig sei, um Beruf und „Care-Arbeit“ – also die Betreu­ung von Kin­dern oder die Pfle­ge von Ange­hö­ri­gen – zu vereinbaren.

Beson­ders berufs­tä­ti­ge Müt­ter stün­den hier im Fokus. Eine Ein­schrän­kung des Rechts auf Teil­zeit wür­de nach Ansicht Phil­ip­pis vor allem Frau­en tref­fen und sie im Zwei­fels­fall ganz aus dem Berufs­le­ben drän­gen, anstatt sie zu mehr Arbeits­stun­den zu bewegen.

Gefahr für den Arbeitsmarkt

Auch wirt­schafts­po­li­tisch sieht der Minis­ter in dem Uni­ons-Vor­stoß eine Gefahr. Wäh­rend die Wirt­schaft hän­de­rin­gend nach Per­so­nal sucht, könn­te eine sol­che Maß­nah­me zu einem Rück­gang der Gesamt­be­schäf­ti­gung füh­ren. Anstatt Rech­te zu beschnei­den, for­dert Phil­ip­pi Inves­ti­tio­nen in die Infrastruktur:

„Es ist poli­tisch viel­mehr not­wen­dig, dass wir in die Wei­ter­bil­dung und Qua­li­fi­zie­rung der Beschäf­tig­ten inves­tie­ren und die Rah­men­be­din­gun­gen für Kin­der­be­treu­ung und Pfle­ge ver­bes­sern – so kann mehr Voll­zeit­er­werbs­tä­tig­keit geför­dert werden.“

Die Debat­te zeigt deut­lich die gegen­sätz­li­chen Posi­tio­nen: Wäh­rend Tei­le der Wirt­schaft auf mehr Prä­senz set­zen wol­len, pocht das Arbeits­mi­nis­te­ri­um auf Fle­xi­bi­li­tät als Grund­vor­aus­set­zung für eine moder­ne Arbeits­welt und die Gleich­stel­lung von Mann und Frau.

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Politik

Off­shore-Gewer­be­steu­er gesi­chert: Land­kreis Leer pro­fi­tiert von Verordnung

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am

Lan­des­re­gie­rung sichert Gewer­be­steu­er von Off­shore-Wind­parks – auch Land­kreis Leer profitiert

Am Mon­tag, 15. Dezem­ber 2025, hat die nie­der­säch­si­sche Lan­des­re­gie­rung eine wich­ti­ge Ände­rung der Ver­ord­nung über die Erhe­bung der Gewer­be- und Grund­steu­er in gemein­de­frei­en Gebie­ten beschlos­sen. Damit wer­den die Gewer­be­steu­er­ein­nah­men der Off­shore-Wind­parks vor der nie­der­säch­si­schen Nord­see­küs­te dau­er­haft den Kom­mu­nen zugu­te­kom­men. Beson­ders pro­fi­tie­ren davon nicht nur die Stadt Wil­helms­ha­ven, son­dern über den Kom­mu­na­len Finanz­aus­gleich (KFA) auch ande­re Regio­nen wie der Land­kreis Leer.

Ab 2026 fließt der wesent­li­che Teil der Gewer­be­steu­er aus den Off­shore-Wind­parks zunächst in die Kas­sen der Stadt Wil­helms­ha­ven. Rund 65 Mil­lio­nen Euro der Ein­nah­men wer­den anschlie­ßend über den KFA auf ande­re nie­der­säch­si­sche Kom­mu­nen ver­teilt. So pro­fi­tie­ren auch Kom­mu­nen im Bin­nen­land von den Mehr­ein­nah­men, wäh­rend das Land Nie­der­sach­sen und der Bund gemein­sam rund neun Mil­lio­nen Euro erhal­ten. Ins­ge­samt ver­blei­ben etwa 36 Mil­lio­nen Euro im Haus­halt von Wil­helms­ha­ven selbst.

Finanz­mi­nis­ter Gerald Hee­re betont: „Wir ver­hin­dern, dass viel Geld aus Nie­der­sach­sen abfließt und sichern durch die­se gut abge­wo­ge­ne Ent­schei­dung Steu­er­ein­nah­men im drei­stel­li­gen Mil­lio­nen­be­reich dau­er­haft für unse­re Kom­mu­nen ab. Die Lan­des­re­gie­rung zeigt damit ein­mal mehr, dass ihr die Belan­ge der nie­der­säch­si­schen Krei­se, Städ­te und Gemein­den sehr wich­tig sind.“

Hin­ter­grund der Ver­ord­nung ist ein Urteil des Bun­des­fi­nanz­hofs vom 3. Dezem­ber 2024. Danach darf die Hebe­be­rech­ti­gung für die Gewer­be­steu­er für Off­shore-Betriebs­stät­ten nur auf eine oder meh­re­re Gemein­den über­tra­gen wer­den. Ohne die Ände­rung hät­ten die Steu­er­ein­nah­men an die Stand­or­te der Betrei­ber außer­halb Nie­der­sach­sens flie­ßen können.

Die Lan­des­re­gie­rung plant, die tat­säch­li­chen Aus­wir­kun­gen auf Wil­helms­ha­ven und die Umver­tei­lung über den KFA regel­mä­ßig zu prü­fen. Im kom­men­den Jahr sol­len zudem Gesprä­che mit betrof­fe­nen Kom­mu­nen und den kom­mu­na­len Spit­zen­ver­bän­den statt­fin­den, um das wei­te­re Vor­ge­hen zu besprechen.

Dank der neu­en Rege­lung pro­fi­tie­ren somit nicht nur die direkt betrof­fe­nen Küs­ten­städ­te, son­dern auch Kom­mu­nen im Bin­nen­land wie der Land­kreis Leer, die auf die Mehr­ein­nah­men ange­wie­sen sind, um ihre Infra­struk­tur und kom­mu­na­len Auf­ga­ben zu stärken.

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Lich­ter­meer seit 1950: August­fehn fei­ert das 76. Fest der 1000 Laternen Tra­di­ti­on, Gemein­schaft und ein strah­len­des Lich­ter­meer: Nach dem gro­ßen...

Veranstaltung

Der Count­down läuft: Nur noch weni­ge Wochen bis zum City­lauf in Leer!

Läuft in Leer: Der Count­down läuft für den City­lauf am 20. Sep­tem­ber 2026 Leer – Die Vor­be­rei­tun­gen lau­fen auf Hoch­tou­ren, die...

Freizeit

Chrom, V8-Sound und jede Men­ge Lebens­ge­fühl: Das 14. Ame­ri­can Wheels kommt nach Leer!

Chrom, Kult und kali­for­ni­sches Flair: 14. Ame­ri­can Wheels ver­wan­delt Leer in eine US-Meile Leer. Wenn das mar­kan­te Blub­bern hub­raum­star­ker V8-Moto­ren...

Veranstaltung

Mari­ti­mes Flair und jede Men­ge Action: Das Emder Delft- und Hafen­fest 2026 ruft!

Mari­ti­mes Flair und jede Men­ge Action: Das Emder Delft- und Hafen­fest 2026 ruft! Emden. Vom 17. bis zum 19. Juli 2026...

Veranstaltung

Ame­ri­can Wheels 2026: Die Leera­ner Innen­stadt wird zum US-Hotspot!

Ame­ri­can Wheels 2026: Ein Hauch von USA in der Leera­ner Altstadt Es ist wie­der so weit: Die Leera­ner Innen­stadt ver­wan­delt...

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