Politik
Europawahlen — die Wahl im Überblick
Europawahl am 26. Mai 2019
Das Europäische Parlament ist das einzige direkt gewählte Organ der Europäischen Union und repräsentiert mit seinen Abgeordneten aus 28 Mitgliedstaaten die zweitgrößte Demokratie der Welt.
Auf vielfältige Weise nimmt die Arbeit des Europäischen Parlaments und des Ministerrats der Europäischen Union erheblichen Einfluss auf zahlreiche Lebensbereiche der EU-Bürger. Die Europäische Union ist in vielen Politikfeldern aktiv und greift unmittelbar oder mittelbar durch Richtlinien, Verordnungen, Finanzzuweisungen und Zuschüsse in die Politik der Mitgliedstaaten und das Leben ihrer Unionsbürger ein.
Alle fünf Jahre werden die Mitglieder des Europäischen Parlaments als Repräsentanten der EU-Bürger gewählt.
Die Anzahl der zu wählenden Abgeordneten ist für jeden EU-Staat getrennt festgelegt und richtet sich nach der Größe der Länder. Nach der bestehenden Richtlinie erreicht Deutschland 96 Abgeordneten.
Anders als bei der Bundestagswahl haben Sie eine Stimme, mit der Sie eine Partei oder eine sonstige politische Vereinigung wählen können.
Wo kann ich wählen?
Am Wahlsonntag, 26.05.2014 kann in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr im Wahllokal gewählt werden. Wo sich das Wahllokal befindet, steht auf der Wahlbenachrichtigungskarte, die Sie von der Gemeinde zugeschickt bekommen.
Zur Wahl im Wahllokal sind die Wahlbenachrichtigungskarte und der Personalausweis mitzubringen.
Sollte einem die Wahl am Wahlsonntag nicht möglich sein, erhält man auf Antrag bei der Gemeinde einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen.
Wie sieht der Stimmzettel aus?
Jeder Wahlberechtigte, der in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält im Wahllokal einen amtlichen, weißlichen Stimmzettel für die Europawahl.
Auf dem Stimmzettel sind alle 40 Parteien und Wählervereinigungen aufgeführt, die in Niedersachsen zur Europawahl zugelassen wurden.
Rechte obere Ecke abgeschnitten
Bei jedem Stimmzettel ist die rechte obere Ecke abgeschnitten. Blinde und sehbehinderte Wähler können dort ihre Wahlschablone anlegen und damit ohne fremde Hilfe ihr Kreuz an der gewünschten Stelle setzen. Wahlschablonen können kostenlos beim Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen e.V. angefordert werden.
Wie viele Stimmen habe ich?
Wann ist die Stimmabgabe gültig? Wie wird eine Stimme ungültig?
Mehrere einwandfreie Kennzeichnungen einer Partei oder Wählervereinigung (z.B. Kennzeichnung im Kreis, Umrandung des Feldes oder Unterstreichen des Namens) auf einem Stimmzettel gelten als eine gültige Stimme.
Streicht ein Wähler seine ursprüngliche Kennzeichnung klar und deutlich, weil er sich verschrieben hat, ist die neue Kennzeichnung gültig, sofern kein Zweifel am Willen des Wählers besteht.
Eine Stimme wird ungültig,
- wenn der Wille des Wählers nicht zweifelsfrei erkennbar ist,
- wenn der Stimmzettel keine Kennzeichnung enthält,
- wenn mehr als eine Stimme abgegeben ist oder
- wenn der Stimmzettel einen Zusatz oder einen Vorbehalt enthält.
Wer kann per Briefwahl wählen?
Wo und wie stelle ich einen Antrag auf Briefwahl?
Wie?
Der Antragsteller muss den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum und seine Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort) angeben.
Frist
Briefwahlunterlagen können regulär bis zum zweiten Tag vor der Wahl (24.05.2019), 18:00 Uhr, beantragt werden.
Verloren gegangene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert eine wahlberechtigte Person jedoch glaubhaft, dass ihr die beantragten Unterlagen nicht zugegangen sind, kann ihr bis zum Tag vor der Wahl (25.05.2019), 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, können die Briefwahlunterlagen noch am Wahltag bis 15:00 Uhr beantragt werden.
Wie funktioniert die Briefwahl?
- Der Wahlberechtigte kreuzt persönlich den Stimmzettel an.
- Der Stimmzettel wird in den Stimmzettelumschlag (blau) gelegt. Der Umschlag wird verschlossen.
- Der Wahlberechtigte unterzeichnet die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt zur Briefwahl unter Angabe von Ort und Datum.
- Der unterschriebene Wahlschein wird mit dem Stimmzettelumschlag (blau) in den Wahlbriefumschlag (rot) gesteckt. Der Umschlag wird verschlossen.
- Der Wahlbriefumschlag (rot) wird unfrankiert bei der Deutschen Post AG oder persönlich bei der Kreiswahlleitung (Landkreis Leer) abgegeben.
Versand
Der Wahlbrief sollte innerhalb Deutschlands spätestens am 23.05.2019 bei der Post abgegeben werden, vom Ausland noch früher.
Bei Beförderung durch ein anderes Postunternehmen ist das dafür fällige Leistungsentgelt in voller Höhe zu entrichten, ansonsten kann eine ordnungsgemäße Beförderung nicht gewährleistet werden.
Holt der Wahlberechtigte persönlich den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen in der Gemeinde ab, so kann er die Briefwahl auch an Ort und Stelle ausüben und den verschlossenen roten Wahlbrief direkt wieder abgeben. Die Gemeinde leitet diesen dann an den Landkreis weiter.
Frist
Wahlbriefe, die am Wahltag nach 18:00 Uhr beim Landkreis eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.
Der Stimmzettel




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Politik
Nico Bloem: Frontalangriff auf „Lifestyle-Teilzeit“-Debatte
Bloem kritisiert CDU-Vorstöße: „Herber Schlag gegen die Beschäftigten“
WEEENER / HANNOVER – Der SPD-Landtagsabgeordnete Nico Bloem aus Weener bezieht in der aktuellen Debatte um die Einschränkung der Teilzeitarbeit klar Stellung. In einer scharfen Reaktion auf jüngste Vorschläge aus den Reihen der CDU kritisiert Bloem die Tendenz, Arbeitnehmerrechte systematisch zu schwächen.
Kritik an „Lifestyle“-Vorwürfen
Bloem ordnet die aktuelle Diskussion in eine Reihe von Vorstößen ein, die nach seiner Auffassung den Respekt gegenüber den Arbeitnehmern vermissen lassen. Ob es um die Kritik am Mindestlohn, Forderungen nach längeren Arbeitszeiten oder die Debatte um die telefonische Krankschreibung gehe – die Rhetorik sei besorgniserregend.
Besonders deutlich kritisiert der Abgeordnete die Äußerungen von Bundeskanzler Friedrich Merz und der Vorsitzenden der Mittelstands- und Wirtschaftsunion, Gitta Connemann. Den Vorwurf einer sogenannten „Lifestyle-Teilzeit“ bezeichnet Bloem als realitätsfern:
„Wer einen Teilzeitjob hat, hat in der Regel nicht genug Geld, um seinen Lifestyle in der Freizeit zu finanzieren. Wer das meint, kennt die Realität der Arbeitswelt nicht.“
Fokus auf Kinderbetreuung und Pflege statt Einschränkungen
Für Bloem ist Teilzeit kein Luxus, sondern für die meisten Beschäftigten eine Notwendigkeit, um den Alltag zwischen Beruf, Kinderbetreuung und der Pflege von Angehörigen zu bewältigen. Eine Einschränkung des Rechts auf Teilzeit würde nach seiner Einschätzung vor allem Frauen treffen und den bestehenden Fachkräftemangel durch einen Rückgang der Beschäftigung weiter verschärfen.
Statt Arbeitnehmerrechte zu beschneiden, fordert der SPD-Politiker Investitionen in die Infrastruktur des Alltags:
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Bessere Kinderbetreuung
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Gesteigerte Familienfreundlichkeit
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Stärkung der Pflege
Schulterschluss mit Arbeitnehmern und Unternehmen
Nico Bloem betont, dass die Menschen, die täglich „ackern“, Wertschätzung statt Misstrauen verdient hätten. Er signalisiert Gesprächsbereitschaft, sofern es um die Verbesserung der Vereinbarkeit von Job und Alltag geht. Abschließend unterstreicht er sein Engagement für die Region: „Ich stehe an der Seite aller Beschäftigten und Unternehmen und werde mich weiterhin für sie einsetzen, weil ich sehe, was täglich geleistet wird.“
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Politik
Teilzeit nur noch bei „echtem“ Bedarf? Heftiger Streit um CDU-Vorstoß
Streit um „Lifestyle-Teilzeit“: Minister Philippi kritisiert CDU-Vorstoß scharf
Die Debatte um die Arbeitszeitmodelle in Deutschland verschärft sich. Ein Antrag der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) in der CDU, den Rechtsanspruch auf Teilzeit einzuschränken, sorgt für heftigen Gegenwind aus Niedersachsen. Arbeits- und Gleichstellungsminister Dr. Andreas Philippi (SPD) bezeichnet das Vorhaben als „absoluten Irrweg“.
In einem Antrag an den CDU-Bundesparteitag fordert die MIT unter dem Schlagwort „Kein Rechtsanspruch auf Lifestyle-Teilzeit“, den gesetzlichen Anspruch auf reduzierte Arbeitsstunden zu begrenzen. Ziel des Vorstoßes ist es offenbar, dem Arbeitskräftemangel durch eine höhere Vollzeitquote entgegenzuwirken. Doch für den niedersächsischen Arbeitsminister geht diese Rechnung nicht auf.
Realität an der Lebenswirklichkeit vorbei
„Dieser Vorschlag macht mich fassungslos“, erklärt Dr. Andreas Philippi deutlich. Laut dem Minister ignoriere der Begriff der „Lifestyle-Teilzeit“ die tatsächlichen Lebensrealitäten der Beschäftigten. Statistiken würden belegen, dass die Reduzierung der Arbeitszeit in den meisten Fällen nicht dem Freizeitvergnügen diene, sondern notwendig sei, um Beruf und „Care-Arbeit“ – also die Betreuung von Kindern oder die Pflege von Angehörigen – zu vereinbaren.
Besonders berufstätige Mütter stünden hier im Fokus. Eine Einschränkung des Rechts auf Teilzeit würde nach Ansicht Philippis vor allem Frauen treffen und sie im Zweifelsfall ganz aus dem Berufsleben drängen, anstatt sie zu mehr Arbeitsstunden zu bewegen.
Gefahr für den Arbeitsmarkt
Auch wirtschaftspolitisch sieht der Minister in dem Unions-Vorstoß eine Gefahr. Während die Wirtschaft händeringend nach Personal sucht, könnte eine solche Maßnahme zu einem Rückgang der Gesamtbeschäftigung führen. Anstatt Rechte zu beschneiden, fordert Philippi Investitionen in die Infrastruktur:
„Es ist politisch vielmehr notwendig, dass wir in die Weiterbildung und Qualifizierung der Beschäftigten investieren und die Rahmenbedingungen für Kinderbetreuung und Pflege verbessern – so kann mehr Vollzeiterwerbstätigkeit gefördert werden.“
Die Debatte zeigt deutlich die gegensätzlichen Positionen: Während Teile der Wirtschaft auf mehr Präsenz setzen wollen, pocht das Arbeitsministerium auf Flexibilität als Grundvoraussetzung für eine moderne Arbeitswelt und die Gleichstellung von Mann und Frau.
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Politik
Offshore-Gewerbesteuer gesichert: Landkreis Leer profitiert von Verordnung
Landesregierung sichert Gewerbesteuer von Offshore-Windparks – auch Landkreis Leer profitiert
Am Montag, 15. Dezember 2025, hat die niedersächsische Landesregierung eine wichtige Änderung der Verordnung über die Erhebung der Gewerbe- und Grundsteuer in gemeindefreien Gebieten beschlossen. Damit werden die Gewerbesteuereinnahmen der Offshore-Windparks vor der niedersächsischen Nordseeküste dauerhaft den Kommunen zugutekommen. Besonders profitieren davon nicht nur die Stadt Wilhelmshaven, sondern über den Kommunalen Finanzausgleich (KFA) auch andere Regionen wie der Landkreis Leer.
Ab 2026 fließt der wesentliche Teil der Gewerbesteuer aus den Offshore-Windparks zunächst in die Kassen der Stadt Wilhelmshaven. Rund 65 Millionen Euro der Einnahmen werden anschließend über den KFA auf andere niedersächsische Kommunen verteilt. So profitieren auch Kommunen im Binnenland von den Mehreinnahmen, während das Land Niedersachsen und der Bund gemeinsam rund neun Millionen Euro erhalten. Insgesamt verbleiben etwa 36 Millionen Euro im Haushalt von Wilhelmshaven selbst.
Finanzminister Gerald Heere betont: „Wir verhindern, dass viel Geld aus Niedersachsen abfließt und sichern durch diese gut abgewogene Entscheidung Steuereinnahmen im dreistelligen Millionenbereich dauerhaft für unsere Kommunen ab. Die Landesregierung zeigt damit einmal mehr, dass ihr die Belange der niedersächsischen Kreise, Städte und Gemeinden sehr wichtig sind.“
Hintergrund der Verordnung ist ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom 3. Dezember 2024. Danach darf die Hebeberechtigung für die Gewerbesteuer für Offshore-Betriebsstätten nur auf eine oder mehrere Gemeinden übertragen werden. Ohne die Änderung hätten die Steuereinnahmen an die Standorte der Betreiber außerhalb Niedersachsens fließen können.
Die Landesregierung plant, die tatsächlichen Auswirkungen auf Wilhelmshaven und die Umverteilung über den KFA regelmäßig zu prüfen. Im kommenden Jahr sollen zudem Gespräche mit betroffenen Kommunen und den kommunalen Spitzenverbänden stattfinden, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Dank der neuen Regelung profitieren somit nicht nur die direkt betroffenen Küstenstädte, sondern auch Kommunen im Binnenland wie der Landkreis Leer, die auf die Mehreinnahmen angewiesen sind, um ihre Infrastruktur und kommunalen Aufgaben zu stärken.
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