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EWE — Anpassung des Erdgaspreises
Anpassung des Erdgaspreises
- Weitergabe neuer staatlicher Erdgasumlagen ab 1. November 2022
- Angekündigte Mehrwertsteuersenkung von 19 auf sieben Prozent für Erdgas
- Automatische Anpassung von Monatsabschlägen
Oldenburg, Strausberg, 7. September 2022. Die von der Bundesregierung beschlossenen und bundesweit ab 1. Oktober 2022 geltenden neuen Umlagen auf Erdgas gibt EWE zum 1. November 2022 weiter. Die zur Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher angekündigte Absenkung der auf Erdgas erhobenen Mehrwertsteuer von 19 auf sieben Prozent wird EWE an alle Gaskunden weitergeben, sobald dieses gesetzlich beschlossen wurde.
Mit der neu eingeführten Gasbeschaffungsumlage sollen Mehrkosten für die Ersatzbeschaffung ausgefallener russischer Gaslieferungen gleichmäßig auf alle Erdgaskundinnen und ‑kunden in Deutschland verteilt werden. Zusätzlich hat die Bundesregierung die Gasspeicherumlage erhoben. Diese wird von der Regierung dazu genutzt, die deutschen Gasspeicher für den kommenden Winter ausreichend zu füllen. Mit der bundesweiten Umlage stellt die Bundesregierung sicher, dass die Speicher auch dann laufend weiter befüllt werden, wenn marktliche Anreize aufgrund hoher Beschaffungskosten fehlen.
EWE gibt die Umlagen zeitlich versetzt weiter, und zwar aus folgendem Grund: Die Bekanntgabe der Umlagehöhe durch die Bundesregierung erfolgte zu einem Zeitpunkt, der es EWE nicht mehr ermöglichte, die gesetzlichen Informationsfristen für Kundinnen und Kunden einzuhalten. Der für Oktober zu entrichtende Anteil der Umlage wird daher auf die Folgemonate verteilt. Über die individuellen Preisänderungen informiert EWE alle Kunden schriftlich.
Die neuen staatlichen Umlagen wirken zum 1. November 2022 nicht nur auf die Grund- und Ersatzversorgung, sondern auch auf Laufzeitverträge mit Preisgarantie. Dazu gehören Produkte wie unter anderem das Zuhause12 und Zuhause24. In einigen Sonderverträgen ist die direkte Weitergabe derzeit rechtlich noch nicht gegeben. Diese Kunden werden nach rechtlicher Klarheit, die der Gesetzgeber derzeit schafft, mit den individuellen Preisinformationen durch EWE angeschrieben, beziehungsweise der Preis mit der nächsten Vertragsverlängerung angepasst.
Der Gesetzgeber hat die Umlagen befristet. Sie sollen nach jetzigem Stand am 31. März 2024 entfallen. EWE wird die Veränderungen an Umlagen und Steuern weiterhin immer schnellstmöglich an die Kunden weitergeben, um auch für Entlastung zu sorgen.
Mehrwertsteuer auf sieben Prozent abgesenkt
Ebenfalls für den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 hat die Bundesregierung die Senkung der Mehrwertsteuer für Gas angekündigt. Bis zum heutigen Zeitpunkt liegt noch keine gesetzliche Regelung vor. Angekündigt ist, dass Gas dann mit sieben Prozent versteuert wird. Diese Senkung gibt EWE selbstverständlich unmittelbar an die Kunden weiter, wie es das Unternehmen schon bei der Mehrwertsteuersenkung im Rahmen der Corona-Maßnahmen gehandhabt hat.
Änderung der Monatsabschläge / Zählerstände nicht notwendig
In dieser besonderen Situation, die für viele Verbraucherinnen und Verbraucher eine enorme Herausforderung darstellt, wird EWE die finanzielle Zusatzbelastung für Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung auf die einzelnen Monate verteilen. Bei Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung, die ihren monatlichen Abschlag bisher unverändert gelassen haben, wird EWE den monatlichen Abschlag automatisch um etwa ein Viertel erhöhen. Dadurch werden enorme finanzielle Nachforderungen bei der Jahresabrechnung vermieden.
Eine Meldung des Zählerstandes ist nicht erforderlich. EWE berücksichtigt die Preisanpassungen bei der nächsten Abrechnung, indem EWE die Verbrauchsmengen nach den alten und neuen Preisen anhand von statistisch erfassten Verbrauchsdaten aufteilt. Kunden, die EWE dennoch ihre Zählerstände mitteilen möchten, sollten dafür die digitalen Möglichkeiten nutzen, die EWE bietet, und zwar unter: www.ewe.de/preise. Alternativ können Kunden ihren Zählerstand unter Angabe der Kundennummer auch telefonisch mittteilen unter 0441–8000-1230.
Weitere Information zur aktuellen Lage auf dem Gasmarkt finden Kunden unter www.ewe.de/gasversorgung-aktuell
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Stadt Leer: Ohlthaverstraße ab April voll gesperrt: Mehrere Bauabschnitte geplant
Vollsperrung der Ohlthaverstraße: Umfangreicher Straßenausbau ab April geplant
In Kürze beginnen in der Ohlthaverstraße umfassende Bauarbeiten. Aufgrund eines geplanten Straßenausbaus muss die Strecke gemäß § 45 StVO für den gesamten Durchgangsverkehr voll gesperrt werden. Die Maßnahme startet am 7. April 2026 und wird voraussichtlich bis zum 31. August 2026 andauern.
Durchführung in vier Bauabschnitten
Um die unvermeidbaren Beeinträchtigungen für den Verkehr so gering wie möglich zu halten, wurde die Baumaßnahme in mehrere Phasen unterteilt:
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1. und 2. Bauabschnitt (07. April bis 13. Juni 2026): Sanierung der Fahrbahnoberfläche zwischen Hermann-Lange-Ring und Hermann-Tempel-Ring.
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3. Bauabschnitt (14. Juni bis 25. Juli 2026): Arbeiten im Bereich vom Hermann-Tempel-Ring bis zum Wendekamp.
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4. Bauabschnitt (26. Juli bis 31. August 2026): Ausbau des Abschnitts vom Wendekamp bis zum Pastorenkamp.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesen Zeiträumen um Orientierungswerte handelt. Witterungsbedingte Verzögerungen oder bautechnische Unterbrechungen können zu Abweichungen im Zeitplan führen.
Informationen für Anlieger und Verkehrsteilnehmer
Die betroffenen Anlieger erhalten zusätzlich zu dieser öffentlichen Bekanntmachung eine gesonderte schriftliche Information. Wer während der Bauphase zwingend auf sein Kraftfahrzeug angewiesen ist, wird gebeten, dieses rechtzeitig außerhalb der jeweiligen Sperrzonen abzustellen.
Die fußläufige Erreichbarkeit der Grundstücke bleibt während der gesamten Bauzeit garantiert. Auch Radfahrer können den Baustellenbereich weiterhin passieren.
Umleitung und Inkrafttreten
Für den Kraftfahrzeugverkehr wird eine Umleitung eingerichtet. Diese führt über folgende Straßen:
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Pastorenkamp
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Edzardstraße
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Wendekamp
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Hermann-Tempel-Ring
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Hermann-Lange-Ring
Die verkehrsbehördlichen Anordnungen treten offiziell mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.
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Endspurt für „Blinkfüür 2026“: Jetzt ehrenamtliche Vorbilder im Landkreis vorschlagen
Endspurt für das „Blinkfüür 2026“: Jetzt noch ehrenamtliche Vorbilder vorschlagen
Das Ehrenamt ist der Leuchtturm unserer Gesellschaft – und genau dieses Engagement würdigt der Landkreis Leer auch in diesem Jahr wieder mit der Auszeichnung „Blinkfüür“. Wer Menschen kennt, die sich in besonderer Weise für das Gemeinwohl einsetzen, hat nur noch wenig Zeit: Die Vorschlagsfrist endet am 30. April.
20 Jahre Anerkennung für herausragendes Engagement
Bereits zum 20. Mal in Folge wird der Preis an Personen verliehen, die in den Bereichen Kultur, Soziales, Sport oder innerhalb von Gruppen und Vereinen Herausragendes leisten. Der Name „Blinkfüür“ (Leuchtfeuer) symbolisiert dabei die richtungsweisende Funktion, die Freiwillige für das Zusammenleben in der Region einnehmen.
Der offizielle Startschuss für die diesjährige Runde fiel Anfang des Jahres durch den Initiativkreis, bestehend aus Landrat Matthias Groote, der Bundestagsabgeordneten Gitta Connemann und Carsten Mohr von der Sparkasse LeerWittmund.
So können Vorschläge eingereicht werden
Bis Ende April können Bürgerinnen und Bürger ihre Favoriten nominieren. Wichtig ist dabei eine kurze Begründung, die Art und Dauer der ehrenamtlichen Tätigkeit sowie die besonderen Verdienste der Person hervorhebt.
Folgende Wege stehen für die Abgabe zur Verfügung:
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Online: Direkt über das Formular auf www.wirpackenfreiwilligan.de/Blinkfüür
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E‑Mail: An blinkfueuer@lkleer.de
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Post: Stabsstelle Ehrenamt und Freiwilligenagentur, Bergmannstr. 37, 26789 Leer
Auswahlverfahren und Verleihung
Nach Ende der Frist trifft eine Fachjury eine Vorauswahl, über die der Kreisausschuss abschließend entscheidet. Die feierliche Verleihung der Auszeichnungen ist für den Sommer 2026 geplant.
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Kostenlose Weiterbildung zum Vereinsmanager: Neue Termine für Ehrenamtliche
Professionalisierung im Ehrenamt: Neue Termine für die Weiterbildung zum Vereinsmanager
Die Anforderungen an die Führung und Organisation von Vereinen wachsen stetig. Um ehrenamtlich Engagierte – von Übungsleitern bis hin zu Vorstandsmitgliedern – optimal auf diese Herausforderungen vorzubereiten, bietet der Landkreis Leer erneut die kostenlose Weiterbildung zum “Vereinsmanager” an. Das Programm wird durch die Europäische Union und das Land Niedersachsen gefördert und vermittelt praxisnahes Fachwissen für die tägliche Vereinsarbeit.
Flexibilität durch modularen Aufbau
Die Weiterbildung umfasst insgesamt neun Module, die unabhängig voneinander gebucht werden können. Da die Inhalte nicht aufeinander aufbauen, ist ein individueller Einstieg jederzeit möglich. Die Themengebiete decken alle zentralen Aspekte einer modernen Vereinsführung ab:
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Strategische Vereinsführung und Organisationsentwicklung
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Fundraising und Finanzierungsmöglichkeiten
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Rechtliche Grundlagen sowie Haftungsfragen
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Öffentlichkeitsarbeit und Mitgliederakquise
Um den Teilnehmenden eine maximale Flexibilität zu bieten, findet der Unterricht in einer Mischung aus Online-Seminaren und Präsenzveranstaltungen statt.
Zertifikat und Bildungsurlaub
Wer die gesamte Weiterbildung im Umfang von 80 Unterrichtseinheiten absolviert, erhält das offizielle Zertifikat “Vereinsmanager/in”. Besonders kompakt lässt sich dieses Wissen im Rahmen eines einstündigen Bildungsurlaubs vom 8. bis 12. Juni 2026 erwerben. Alternativ steht die Einzelbuchung spezifischer Module offen, um gezielt Wissen in ausgewählten Bereichen zu vertiefen.
Informationen und Anmeldung
Detaillierte Inhalte zu den einzelnen Modulen sowie das Anmeldeformular sind auf der Website des Landkreises verfügbar:
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Kontakt: Projektleiterin Anja Lücht steht für Rückfragen unter 0491 926 4047 oder per E‑Mail an ehrenamt@lkleer.de zur Verfügung.
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