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EWE hebt Grundversorgungspreise für Strom und Gas zu April an
- Netzentgelte und Industrieumlage machen Strom teurer
- Vor allem Wiederanstieg der Umsatzsteuer treibt Gaspreis nach oben
- Auch steigender CO2-Preis macht Gas teurer
- Preisgarantie bei günstigen Laufzeitverträgen
Während EWE seinen Strom- und Gaspreis in der Grundversorgung, wie angekündigt, über die Wintermonate unverändert lässt, wird der Oldenburger Energieversorger in diesem Tarifsegment zum 1. April den Strom- und Gaspreis anheben. Betroffen sind von dieser Preisanpassung laut Oliver Bolay, Geschäftsführer der EWE Vertrieb GmbH, insgesamt 210.000 Strom- und 105.000 Gaskunden. Sie erhalten in Kürze von EWE ein persönliches Schreiben zur Preisanpassung.
EWE-Kunden zahlen ab April in der Grundversorgung für Strom pro Kilowattstunde brutto 38,95 Cent und damit 1,98 Cent mehr als heute. Der jährliche Grundpreis von derzeit brutto 199,55 Euro steigt auf brutto 206,29 Euro. Für einen Durchschnittshaushalt mit einem Jahresverbrauch von 2.800 Kilowattstunden ergeben sich dadurch Mehrkosten von rund 62 Euro im Jahr. Diese Strompreisanhebung gilt nicht für Kundinnen und Kunden in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, weil EWE dort kein Stromgrundversorger ist.
Strom wird teurer durch Netzentgelte und Industrieumlage
Wie Oliver Bolay erläutert, muss EWE trotz eines sich stabilisierenden Energiemarktes den Strompreis anheben – aufgrund gestiegener Netzentgelte und einer gestiegenen Industrieumlage. Mit der Industrieumlage nach Paragraph 19 der Stromnetzentgeltverordnung werden besonders stromintensive Betriebe von den Netzentgelten befreit und die daraus entstehenden Kosten auf alle Letztverbraucher verteilt.
Rückkehr zu altem Mehrwertsteuersatz macht Erdgas teurer
Der Gaspreis steigt pro Kilowattstunde von aktuell netto 13,01 Cent auf netto 13,75 Cent. Da der aktuell bei Erdgas noch gültige reduzierte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent nach jetzigem Stand ab dem 1. April wieder auf 19 Prozent ansteigt, ergibt sich für EWE-Kunden dadurch ein neuer Bruttopreis von 16,36 Cent pro Kilowattstunde Erdgas. Ohne die Anhebung der Mehrwertsteuer läge der Bruttopreis bei 14,71 Cent.
Für den Grundpreis gilt: Der jährliche Netto-Grundpreis steigt von 170.36 Euro auf 175,94 Euro. Durch die Mehrwertsteueranhebung ergibt sich aus dem neuen Nettopreis ein Bruttopreis von 209,37 Euro. Ohne die Anhebung der Mehrwertsteuer läge der Bruttopreis bei 188,26 Euro.
Als wesentlichen Grund für den Anstieg des Nettopreises bei Erdgas nennt Oliver Bolay den Anstieg des CO2-Preises und die auch bei Erdgas leicht gestiegenen Netzentgelte.
Einem Durchschnittshaushalt mit einem Verbrauch von 17.500 Kilowattstunden Erdgas entstehen ab dem 1. April durch die Preisanhebung und die Anhebung der Mehrwertsteuer jährliche Mehrkosten von 455 Euro.
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Baum- und Strauchschnittabfuhr 2026 im Landkreis Leer: Alle Termine und Regeln im Überblick
Kostenlose Abholung in Rhauderfehn, Westoverledingen, Leer und weiteren Gemeinden: Der Landkreis Leer beginnt am 2. November 2026 mit der herbstlichen Baum- und Strauchschnittabfuhr. Bis Ende November können Bürger ihren gebündelten Baum- und Strauchschnitt an den jeweiligen Abfuhrterminen zur Abholung bereitstellen. Dabei gelten bestimmte Vorgaben für Länge, Durchmesser, Gewicht und Bindematerial.
Landkreis Leer. Wenn im Herbst Bäume und Sträucher zurückgeschnitten werden, fällt in vielen Gärten eine größere Menge an Ästen und Zweigen an. Damit diese ordnungsgemäß entsorgt werden können, organisiert der Landkreis Leer auch im Herbst 2026 wieder eine kostenlose Baum- und Strauchschnittabfuhr. Der erste Abfuhrtermin ist am 2. November in der Gemeinde Rhauderfehn. Anschließend folgen die weiteren Städte, Gemeinden und Samtgemeinden im Kreisgebiet. Die Abfuhr endet Ende November mit den Terminen in der Stadt Leer und auf der Insel Borkum.
Damit die Abholung reibungslos funktioniert, müssen die Gartenabfälle rechtzeitig und entsprechend den geltenden Vorgaben am Straßenrand bereitliegen.
Baum- und Strauchschnittabfuhr 2026: Alle Termine im Überblick
Die Abfuhr erfolgt je nach Gemeinde und teilweise auch nach Ortsteilen an unterschiedlichen Tagen. Für die Planung der Gartenarbeiten sollten die jeweiligen Termine beachtet werden.
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Datum |
Gemeinde / Stadt und Ortsteile |
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2. November 2026 |
Gemeinde Rhauderfehn |
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3. November 2026 |
Gemeinde Ostrhauderfehn |
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4. November 2026 |
Gemeinde Westoverledingen – nördlicher Bereich |
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5. November 2026 |
Gemeinde Westoverledingen – südlicher Bereich |
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6. November 2026 |
Samtgemeinde Jümme |
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9. November 2026 |
Gemeinde Jemgum |
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9. November 2026 |
Gemeinde Bunde: Dollart sowie Bunderhee teilweise – Deichstraße, Heesterweg und Molkereistraße |
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10. November 2026 |
Gemeinde Bunde: Bunde, Bunderhee, Boen und Wymeer |
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11. November 2026 |
Stadt Weener: Holthusen, Holthuserheide, Stapelmoor, Diele, Vellage, Halte und Tichelwarf |
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12. November 2026 |
Stadt Weener: Stadtgebiet |
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13. November 2026 |
Stadt Weener: Möhlenwarf, Weenermoor, Beschotenweg, St. Georgiwold, Kirchborgum, Ferstenborgum und Middelstenborgum |
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16. November 2026 |
Samtgemeinde Hesel |
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17. November 2026 |
Gemeinde Uplengen |
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18. November 2026 |
Gemeinde Moormerland: Warsingsfehn und Neermoor Kolonie |
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19. November 2026 |
Gemeinde Moormerland: Oldersum, Rorichum, Tergast, Gandersum, Terborg, Neermoor und Veenhusen |
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20. November 2026 |
Gemeinde Moormerland: Hatshausen, Boekzetelerfehn und Jheringsfehn |
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23. bis 27. November 2026 |
Stadt Leer |
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23. bis 27. November 2026 |
Insel Borkum |
Für die Stadt Leer und die Insel Borkum gilt eine Besonderheit: Die Abholung des Baum- und Strauchschnitts erfolgt dort jeweils am Tag der regulären Hausmüllabfuhr.

Diese Regeln gelten für die kostenlose Abholung
Damit Äste und Sträucher bei der herbstlichen Abfuhr mitgenommen werden, müssen sie ordnungsgemäß gebündelt sein. Außerdem gelten klare Vorgaben für die Größe und das Gewicht der Bündel.
Die wichtigsten Regeln im Überblick:
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Bereitstellung: Der gebündelte Baum- und Strauchschnitt muss am jeweiligen Abfuhrtag spätestens bis 6 Uhr morgens am Straßenrand liegen.
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Verkehrssicherheit: Das Material ist so zu platzieren, dass der öffentliche Verkehr nicht behindert wird.
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Maximale Länge: Die einzelnen Bündel dürfen höchstens zwei Meter lang sein.
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Durchmesser: Mitgenommen werden Äste und Sträucher mit einem Durchmesser von maximal 15 Zentimetern.
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Gewicht: Ein Bündel darf nicht mehr als 50 Kilogramm wiegen.
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Bindematerial: Zum Bündeln dürfen ausschließlich Stroh- oder Bastband verwendet werden. Kunststoffband ist nicht erlaubt.
Wer den Baum- und Strauchschnitt bereits vor dem Abfuhrtag vorbereitet, sollte darauf achten, dass die Bündel diese Vorgaben erfüllen. So lässt sich vermeiden, dass Material bei der Abholung zurückbleibt.
Diese Gartenabfälle werden nicht mitgenommen
Nicht alle bei der Gartenarbeit anfallenden Abfälle können über die kostenlose Baum- und Strauchschnittabfuhr entsorgt werden. Von der Abholung ausgeschlossen sind Baumstubben, Gartenabfälle in Säcken sowie Baumstämme, die zu dick sind und die vorgegebenen Maße überschreiten.
Auch Strauchschnitt aus Gartenbaubetrieben und Baumschulen wird nicht mitgenommen. Gleiches gilt für Schnittgut von gewerblich genutzten Grundstücken.
Die Abfuhr ist damit auf gebündelte Äste und Sträucher aus dem zugelassenen Bereich beschränkt. Wer andere Gartenabfälle entsorgen möchte, sollte sich über die dafür vorgesehenen Entsorgungsmöglichkeiten informieren.
Abfuhrtermine online prüfen und Abfallberatung kontaktieren
Wer sich über den genauen Abfuhrtermin für seinen Wohnort informieren möchte, kann die Termine online auf der Internetseite der Abfallwirtschaft einsehen.
Weitere Informationen gibt es unter:
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Abfuhrtermine: www.all-leer.de/abfuhrtermine
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Kostenlose Servicenummer der Abfallberatung: 0800 – 9 25 24 23
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E‑Mail: abfallberatung@all-leer.de
Mit der kostenlosen Baum- und Strauchschnittabfuhr bietet der Landkreis Leer auch im Herbst 2026 eine Möglichkeit, anfallende Äste und Sträucher ordnungsgemäß zu entsorgen. Entscheidend ist, den jeweiligen Abfuhrtermin einzuhalten und das Schnittgut rechtzeitig, gebündelt und nach den geltenden Vorgaben am Straßenrand bereitzulegen.
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Bundespolizei Bunde: Anja Troff-Schaffarzyk begleitet Grenzkontrollen und kritisiert bauliche Mängel
Die SPD-Bundestagsabgeordnete Anja Troff-Schaffarzyk sprach mit dem Polizeidirektor Michael Schimkatis über die alltäglichen Abläufe und Herausforderungen bei der Bundespolizei Bunde, insbesondere erneut über die baulichen Mängel der Dienststelle. Foto: Bundespolizei
Bundespolizei Bunde: Anja Troff-Schaffarzyk begleitet Grenzkontrollen und kritisiert bauliche Mängel
Die SPD-Bundestagsabgeordnete Anja Troff-Schaffarzyk hat bei einer mehrstündigen Hospitation die Arbeit der Bundespolizei an der deutsch-niederländischen Grenze kennengelernt. Neben den vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen standen moderne Polizeidrohnen, die personelle Situation und erhebliche bauliche Mängel der Dienststelle im Mittelpunkt.
Bunde. Wie arbeitet die Bundespolizei an der deutsch-niederländischen Grenze, welche technischen Möglichkeiten kommen zum Einsatz und vor welchen Herausforderungen stehen die Polizeikräfte vor Ort? Diesen Fragen ist die SPD-Bundestagsabgeordnete Anja Troff-Schaffarzyk bei einer mehrstündigen Hospitation bei der Bundespolizei in Bunde nachgegangen. Dabei begleitete sie die vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen und tauschte sich mit den Einsatzkräften über deren Arbeitsalltag aus.
Ziel des Besuchs war es, sich direkt vor Ort ein Bild von den Abläufen und Anforderungen des grenzpolizeilichen Einsatzes zu machen. Statt im Plenarsaal in Berlin verbrachte die Abgeordnete mehrere Stunden an der deutsch-niederländischen Grenze.
Austausch mit Polizeidirektor Michael Schimkatis
Im Rahmen des Besuchs sprach Anja Troff-Schaffarzyk mit Polizeidirektor Michael Schimkatis, dem Leiter der Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim, über die aktuelle Einsatzlage und die personelle Situation der Bundespolizei. Auch die technischen Möglichkeiten bei der Überwachung des Grenzraums waren Thema des Gesprächs.
Besondere Aufmerksamkeit galt den erheblichen baulichen Mängeln der Dienststelle in Bunde. Nach Angaben im Zusammenhang mit dem Besuch entspricht der aktuelle Zustand der Liegenschaft nicht den zeitgemäßen Anforderungen an eine Polizeidienststelle. Eine dringende Verbesserung sei erforderlich, um angemessene Bedingungen für die Unterbringung der eingesetzten Polizeikräfte zu schaffen.
Damit standen neben den unmittelbaren Aufgaben der Grenzkontrolle auch die Rahmenbedingungen im Mittelpunkt, unter denen die Beamtinnen und Beamten ihren Dienst leisten.
Polizeidrohnen sollen die Grenzüberwachung unterstützen
Besonders beeindruckt zeigte sich Anja Troff-Schaffarzyk von der Vorführung einer Polizeidrohne. Die Bundespolizei erprobt deren Einsatz derzeit zur Aufklärung und Überwachung im Grenzgebiet.
Die moderne Technik soll dabei helfen, die Lage im Grenzraum schneller zu erfassen und die verfügbaren Einsatzkräfte gezielter einzusetzen.
„Der Einsatz von Drohnen zeigt, wie wichtig moderne Technik für eine effiziente und zielgerichtete Grenzüberwachung ist“, erklärte die Bundestagsabgeordnete.
Gleichzeitig betonte sie, dass der Einsatz solcher Technik stets innerhalb rechtsstaatlicher Standards und unter Achtung der Grundrechte erfolgen müsse.
Abgeordnete begleitet mobile Grenzkontrolle
Im Anschluss an die Gespräche begleitete Anja Troff-Schaffarzyk die Bundespolizeibeamten bei einer mobilen Grenzkontrolle. Dadurch erhielt sie einen unmittelbaren Einblick in die täglichen Arbeitsabläufe und die praktischen Herausforderungen des grenzpolizeilichen Einsatzes.
Die Abgeordnete würdigte dabei insbesondere die Professionalität und das Engagement der Einsatzkräfte.
„Dieser Einblick hat mir gezeigt, mit welcher Professionalität und welchem persönlichen Einsatz die Kolleginnen und Kollegen vor Ort ihre Arbeit wahrnehmen. Oft unter hohem Druck und mit Herausforderungen, aber immer mit großer Verantwortung“, sagte Anja Troff-Schaffarzyk.
Sie zollte den Beamtinnen und Beamten ausdrücklich ihren Respekt für ihre Arbeit, die teilweise unter schwierigen Bedingungen stattfinde.
Gute Ausstattung und angemessene Arbeitsbedingungen gefordert
Nach der Hospitation unterstrich die SPD-Bundestagsabgeordnete die Bedeutung einer gut ausgestatteten und handlungsfähigen Bundespolizei für die innere Sicherheit und den Grenzschutz. Dazu gehören aus ihrer Sicht sowohl moderne technische Möglichkeiten als auch geeignete Rahmenbedingungen für die eingesetzten Polizeikräfte.
Die bei dem Besuch angesprochenen baulichen Mängel der Dienststelle in Bunde verdeutlichen dabei die Bedeutung der Infrastruktur für die tägliche Polizeiarbeit.
Anja Troff-Schaffarzyk kündigte an, sich auch weiterhin in Berlin für eine gut ausgestattete Bundespolizei einzusetzen. Abschließend dankte sie den Beamtinnen und Beamten für ihre Arbeit und ihr Engagement, das sie teilweise unter schwierigen Bedingungen leisten.
Der Besuch bot der Abgeordneten damit Einblicke in die praktische Umsetzung der Grenzkontrollen, den möglichen Einsatz neuer Überwachungstechnik und die Herausforderungen, mit denen die Bundespolizei im Grenzraum konfrontiert ist.
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Friesenbrücke: Neue Nutzungszeiten für Fußgänger und Radfahrer – wann die Brücke geöffnet wird
Friesenbrücke: Neue Informationen zu den Nutzungszeiten für Fußgänger und Radfahrer
Friesenbrücke zwischen Weener und Westoverledingen: Geh- und Radweg montags bis samstags von 6.14 bis 22.42 Uhr und sonntags von 7.14 bis 22.42 Uhr nutzbar. Brückenöffnungen für den Schiffsverkehr erfolgen bei Bedarf in bestimmten Zeitfenstern.
Für die Nutzung der Friesenbrücke gibt es neue Informationen zu den Zeiten, in denen Fußgänger und Radfahrer die Brücke überqueren können. Der Geh- und Radweg ist an sechs Tagen in der Woche bereits ab 6.14 Uhr geöffnet. Sonntags beginnt die Nutzungszeit um 7.14 Uhr. An allen Tagen ist die Überquerung bis 22.42 Uhr möglich.
Friesenbrücke: Diese Nutzungszeiten gelten
Die Friesenbrücke kann von Fußgängern und Radfahrern zu folgenden Zeiten genutzt werden:
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Montag bis Samstag: 6.14 bis 22.42 Uhr
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Sonntag: 7.14 bis 22.42 Uhr
Innerhalb dieser Nutzungszeiten kann die Brücke in bestimmten Zeitfenstern geöffnet werden, wenn Schiffe passieren müssen. Damit wird der erforderliche Schiffsverkehr ermöglicht.
Brückenöffnung für den Schiffsverkehr zwischen Minute 50 und Minute 14
Wenn eine Öffnung der Friesenbrücke erforderlich ist, erfolgt diese im Zeitfenster von Minute 50 einer Stunde bis Minute 14 der darauffolgenden Stunde.
Wichtig ist dabei: Bei diesen Angaben handelt es sich nicht um feste Öffnungszeiten, sondern um Zeiträume, in denen eine Öffnung bei Bedarf möglich ist. Ob die Brücke tatsächlich geöffnet wird, hängt davon ab, ob ein Schiff passieren muss.
Ist keine Durchfahrt für ein Schiff erforderlich, bleibt die Friesenbrücke geschlossen und kann von Fußgängern und Radfahrern durchgängig genutzt werden.
Friesenbrücke: Nutzung abhängig vom Schiffsverkehr
Für Fußgänger und Radfahrer bedeutet diese Regelung, dass die Friesenbrücke während der angegebenen Nutzungszeiten grundsätzlich zur Verfügung steht. Unterbrechungen sind möglich, wenn eine Schiffspassage eine Öffnung der Brücke erforderlich macht.
Wer die Friesenbrücke für eine Überquerung nutzen möchte, sollte deshalb berücksichtigen, dass die genannten Zeitfenster für mögliche Brückenöffnungen keine verbindlichen Öffnungszeiten darstellen. Entscheidend ist, ob tatsächlich Schiffsverkehr die Öffnung notwendig macht.
Die neuen Informationen schaffen damit Klarheit über die regulären Nutzungszeiten des Geh- und Radwegs sowie über die Zeiträume, in denen eine Öffnung der Friesenbrücke für den Schiffsverkehr erfolgen kann.
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