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EWE hebt Grundversorgungspreise für Strom und Gas zu April an
- Netzentgelte und Industrieumlage machen Strom teurer
- Vor allem Wiederanstieg der Umsatzsteuer treibt Gaspreis nach oben
- Auch steigender CO2-Preis macht Gas teurer
- Preisgarantie bei günstigen Laufzeitverträgen
Während EWE seinen Strom- und Gaspreis in der Grundversorgung, wie angekündigt, über die Wintermonate unverändert lässt, wird der Oldenburger Energieversorger in diesem Tarifsegment zum 1. April den Strom- und Gaspreis anheben. Betroffen sind von dieser Preisanpassung laut Oliver Bolay, Geschäftsführer der EWE Vertrieb GmbH, insgesamt 210.000 Strom- und 105.000 Gaskunden. Sie erhalten in Kürze von EWE ein persönliches Schreiben zur Preisanpassung.
EWE-Kunden zahlen ab April in der Grundversorgung für Strom pro Kilowattstunde brutto 38,95 Cent und damit 1,98 Cent mehr als heute. Der jährliche Grundpreis von derzeit brutto 199,55 Euro steigt auf brutto 206,29 Euro. Für einen Durchschnittshaushalt mit einem Jahresverbrauch von 2.800 Kilowattstunden ergeben sich dadurch Mehrkosten von rund 62 Euro im Jahr. Diese Strompreisanhebung gilt nicht für Kundinnen und Kunden in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, weil EWE dort kein Stromgrundversorger ist.
Strom wird teurer durch Netzentgelte und Industrieumlage
Wie Oliver Bolay erläutert, muss EWE trotz eines sich stabilisierenden Energiemarktes den Strompreis anheben – aufgrund gestiegener Netzentgelte und einer gestiegenen Industrieumlage. Mit der Industrieumlage nach Paragraph 19 der Stromnetzentgeltverordnung werden besonders stromintensive Betriebe von den Netzentgelten befreit und die daraus entstehenden Kosten auf alle Letztverbraucher verteilt.
Rückkehr zu altem Mehrwertsteuersatz macht Erdgas teurer
Der Gaspreis steigt pro Kilowattstunde von aktuell netto 13,01 Cent auf netto 13,75 Cent. Da der aktuell bei Erdgas noch gültige reduzierte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent nach jetzigem Stand ab dem 1. April wieder auf 19 Prozent ansteigt, ergibt sich für EWE-Kunden dadurch ein neuer Bruttopreis von 16,36 Cent pro Kilowattstunde Erdgas. Ohne die Anhebung der Mehrwertsteuer läge der Bruttopreis bei 14,71 Cent.
Für den Grundpreis gilt: Der jährliche Netto-Grundpreis steigt von 170.36 Euro auf 175,94 Euro. Durch die Mehrwertsteueranhebung ergibt sich aus dem neuen Nettopreis ein Bruttopreis von 209,37 Euro. Ohne die Anhebung der Mehrwertsteuer läge der Bruttopreis bei 188,26 Euro.
Als wesentlichen Grund für den Anstieg des Nettopreises bei Erdgas nennt Oliver Bolay den Anstieg des CO2-Preises und die auch bei Erdgas leicht gestiegenen Netzentgelte.
Einem Durchschnittshaushalt mit einem Verbrauch von 17.500 Kilowattstunden Erdgas entstehen ab dem 1. April durch die Preisanhebung und die Anhebung der Mehrwertsteuer jährliche Mehrkosten von 455 Euro.
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Wichtige Fragen im Alter? Der Senioren- und Pflegestützpunkt kommt zu Ihnen!
Gut beraten im Alter: Der Senioren- und Pflegestützpunkt des Landkreises Leer direkt vor Ort
Das Älterwerden und insbesondere das Thema Pflege bringen oft viele Fragen und Herausforderungen mit sich. Wo finde ich Unterstützung? Welche Leistungen stehen mir zu? Welche Wohnformen gibt es? Um Antworten auf diese wichtigen Fragen zu geben, hat das Amt für Teilhabe und Soziales des Landkreises Leer sein Beratungsangebot deutlich ausgebaut.
Der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen (SPN) im Landkreis Leer versteht sich als zentrale Beratungs- und Vermittlungsstelle. Das Besondere: Die Expertinnen und Experten sind nicht nur im Amt in Leer erreichbar, sondern kommen direkt zu den Menschen in die Region.
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Das Angebot: Kostenfrei, unabhängig und neutral
Die Arbeit des Stützpunktes umfasst das gesamte Themenspektrum rund um Senioren und Pflege. Das Angebot richtet sich an:
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Senioren
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Pflegebedürftige
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Angehörige
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alle Interessierten
In den Beratungsgesprächen werden individuelle Unterstützungsmöglichkeiten aufgezeigt. Die Beratung ist dabei stets kostenfrei, unabhängig und neutral.
Der Stützpunkt informiert unter anderem über:
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Leistungen der gesetzlichen Pflege- und Krankenversicherungen
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Pflegegerechte Wohnformen
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Seniorenrelevante Themen und Angebote
Termine vor Ort im April: Ansprechpartner sind für Sie da!
Damit Sie die Beratung unkompliziert in Anspruch nehmen können, ist der Senioren- und Pflegestützpunkt jeden Monat für mindestens zwei Stunden in zehn Städten, Gemeinden und Samtgemeinden des Landkreises vertreten.
Hier finden Sie die Sprechzeiten für den Monat April in der Übersicht:
Beratungen am Dienstag (jeweils 10:00 bis 12:00 Uhr)
| Ort / Gemeinde | Treffpunkt / Einrichtung | Termin im April |
| Rhauderfehn | Treffpunkt Anleger / Familienstützpunkt | 1. Dienstag im Monat |
| Uplengen | Upkamer | 2. Dienstag im Monat |
| Ostrhauderfehn | Rathaus | 3. Dienstag im Monat |
| Jümme | Rathaus | 4. Dienstag im Monat |
Beratungen am Donnerstag
| Ort / Gemeinde | Treffpunkt / Einrichtung | Uhrzeit | Termin im April |
| Bunde | Familienzentrum | 09:00 – 10:30 Uhr | 1. Donnerstag im Monat |
| Weener | Rathaus | 11:00 – 12:30 Uhr | 1. Donnerstag im Monat |
| Moormerland | Café Klönsnack | 10:00 – 12:00 Uhr | 2. Donnerstag im Monat |
| Jemgum | Rathaus | 10:00 – 12:00 Uhr | 3. Donnerstag im Monat |
| Westoverledingen | Rathaus | 10:00 – 12:00 Uhr | 3. Donnerstag im Monat |
| Hesel | Rathaus | 10:00 – 12:00 Uhr | 4. Donnerstag im Monat |
Nutzen Sie dieses wohnortnahe Angebot und lassen Sie sich kompetent und vertraulich beraten.
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Handwerk in Ostfriesland rüstet sich gegen Cybercrime
Betriebe rüsten sich gegen Cybercrime: Handwerkskammer lädt zu Informationsabend ein
Maschinen, Apps und Cloud-Dienste sind längst Standard im Handwerksalltag. Doch mit der zunehmenden Digitalisierung wachsen auch die Risiken. Kriminelle haben es längst nicht mehr nur auf physische Werkzeuge und Maschinen abgesehen, sondern auch auf die Daten und Netzwerke von Betrieben. Einbruch ohne Brecheisen – die Gefahren lauern im Digitalen.
Um auf die wachsenden Bedrohungen durch Cyberangriffe aufmerksam zu machen und praxisnahe Lösungen aufzuzeigen, lädt die Handwerkskammer für Ostfriesland am Mittwoch, 8. April, um 17:30 Uhr zu einem kostenfreien Vortrag ein. Die Veranstaltung findet im Kammersaal der Handwerkskammer, Straße des Handwerks 2 in Aurich, statt.
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Referent Andreas Mühlbeier vom Mittelstand-Digital Zentrum Handwerk wird unter dem Titel „Einbruch ohne Brecheisen: Die neuen Sicherheitsrisiken im Handwerk“ echte Beispiele aus dem Handwerk präsentieren, die zeigen, wie leicht Daten, Anlagen oder sogar Maschinen Ziel von Angriffen werden können. Im Fokus stehen typische Schwachstellen wie WLAN, Passwörter und Fernzugriffe. Auch die Verbindung von physischer und digitaler Sicherheit wird thematisiert. Die Teilnehmenden erhalten praxisnahe Tipps und eine Checkliste für mehr Sicherheit im Betrieb.
Die Veranstaltung richtet sich an Führungskräfte, Mitarbeitende und alle, die im Betrieb digitale Technik nutzen. Da die Plätze begrenzt sind, ist eine Anmeldung bis zum 25. März erforderlich. Diese kann online unter http://www.hwk-aurich.de/sicherheitsrisiken erfolgen.
Bei Fragen steht Daniel Bigl, Berater für Innovation und Technologie der Handwerkskammer, telefonisch unter 04941 1797–60 oder per Mail an d.bigl@hwk-aurich.de gerne zur Verfügung.
Nutzen Sie diese Gelegenheit, um sich über die aktuellen Sicherheitsrisiken im Handwerk zu informieren und wertvolle Tipps für den Schutz Ihres Betriebs zu erhalten. Die Handwerkskammer freut sich auf Ihre Teilnahme!
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Leinenpflicht im Landkreis Leer: Schutz der Jungtiere ab April
Schutz der Kinderstube: Leinenpflicht im Landkreis Leer ab dem 1. April
Mit dem Einzug des Frühlings verwandeln sich Wälder, Wiesen und Parkanlagen in eine wichtige Kinderstube für zahlreiche wildlebende Tierarten. Um den Nachwuchs in dieser sensiblen Phase zu schützen, erinnert der Landkreis Leer an die gesetzliche Anleinpflicht, die jährlich vom 1. April bis zum 15. Juli gilt.
Rücksichtnahme in der Brut- und Setzzeit
Während der allgemeinen Brut‑, Setz- und Aufzuchtzeit sind Jungtiere besonders schutzbedürftig. Streunende oder stöbernde Hunde können eine tödliche Gefahr darstellen – oft reicht schon die bloße Störung aus, damit Elterntiere die Versorgung ihres Nachwuchses einstellen. Auch das weite Entfernen eines Hundes von der Begleitperson auf den Wegen kann bei Wildtieren erhebliche Stressreaktionen auslösen.
Gesetzliche Grundlagen und Geltungsbereiche
Gemäß § 33 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) müssen Hunde in der freien Landschaft während dieses Zeitraums an der Leine geführt werden. Zur freien Landschaft zählen dabei:
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Waldflächen
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Flächen der übrigen freien Landschaft (auch innerhalb bebauter Ortsteile)
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Öffentliche Parks und Grünanlagen
In vielen Gebieten, wie etwa dem Evenburgpark, gilt aufgrund kommunaler Satzungen sogar eine ganzjährige Anleinpflicht. Ausnahmen bestehen lediglich für Hunde im rechtmäßigen Jagd‑, Rettungs- oder Polizeieinsatz.
Besonderheiten in Schutzgebieten
In zahlreichen Natur- und Landschaftsschutzgebieten, wie dem LSG Rheiderland, ist das Anleinen von Hunden unabhängig von der Jahreszeit verpflichtend. In sensiblen Zonen wie dem Naturschutzgebiet Fehntjer Tief und Umgebung Süd untersagt die Verordnung das Betreten für die Öffentlichkeit teilweise sogar vollständig.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Detaillierte Informationen und die jeweiligen Gebietsverordnungen sind auf der Internetseite des Landkreises Leer unter der Rubrik „Schutzgebiete“ einsehbar.
Ein verantwortungsbewusster Umgang beim Spaziergang trägt maßgeblich dazu bei, die Artenvielfalt in der Region zu bewahren und den Wildtieren eine ungestörte Aufzucht ihres Nachwuchses zu ermöglichen.
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