Lokal
EWE hebt Grundversorgungspreise für Strom und Gas zu April an
- Netzentgelte und Industrieumlage machen Strom teurer
- Vor allem Wiederanstieg der Umsatzsteuer treibt Gaspreis nach oben
- Auch steigender CO2-Preis macht Gas teurer
- Preisgarantie bei günstigen Laufzeitverträgen
Während EWE seinen Strom- und Gaspreis in der Grundversorgung, wie angekündigt, über die Wintermonate unverändert lässt, wird der Oldenburger Energieversorger in diesem Tarifsegment zum 1. April den Strom- und Gaspreis anheben. Betroffen sind von dieser Preisanpassung laut Oliver Bolay, Geschäftsführer der EWE Vertrieb GmbH, insgesamt 210.000 Strom- und 105.000 Gaskunden. Sie erhalten in Kürze von EWE ein persönliches Schreiben zur Preisanpassung.
EWE-Kunden zahlen ab April in der Grundversorgung für Strom pro Kilowattstunde brutto 38,95 Cent und damit 1,98 Cent mehr als heute. Der jährliche Grundpreis von derzeit brutto 199,55 Euro steigt auf brutto 206,29 Euro. Für einen Durchschnittshaushalt mit einem Jahresverbrauch von 2.800 Kilowattstunden ergeben sich dadurch Mehrkosten von rund 62 Euro im Jahr. Diese Strompreisanhebung gilt nicht für Kundinnen und Kunden in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, weil EWE dort kein Stromgrundversorger ist.
Strom wird teurer durch Netzentgelte und Industrieumlage
Wie Oliver Bolay erläutert, muss EWE trotz eines sich stabilisierenden Energiemarktes den Strompreis anheben – aufgrund gestiegener Netzentgelte und einer gestiegenen Industrieumlage. Mit der Industrieumlage nach Paragraph 19 der Stromnetzentgeltverordnung werden besonders stromintensive Betriebe von den Netzentgelten befreit und die daraus entstehenden Kosten auf alle Letztverbraucher verteilt.
Rückkehr zu altem Mehrwertsteuersatz macht Erdgas teurer
Der Gaspreis steigt pro Kilowattstunde von aktuell netto 13,01 Cent auf netto 13,75 Cent. Da der aktuell bei Erdgas noch gültige reduzierte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent nach jetzigem Stand ab dem 1. April wieder auf 19 Prozent ansteigt, ergibt sich für EWE-Kunden dadurch ein neuer Bruttopreis von 16,36 Cent pro Kilowattstunde Erdgas. Ohne die Anhebung der Mehrwertsteuer läge der Bruttopreis bei 14,71 Cent.
Für den Grundpreis gilt: Der jährliche Netto-Grundpreis steigt von 170.36 Euro auf 175,94 Euro. Durch die Mehrwertsteueranhebung ergibt sich aus dem neuen Nettopreis ein Bruttopreis von 209,37 Euro. Ohne die Anhebung der Mehrwertsteuer läge der Bruttopreis bei 188,26 Euro.
Als wesentlichen Grund für den Anstieg des Nettopreises bei Erdgas nennt Oliver Bolay den Anstieg des CO2-Preises und die auch bei Erdgas leicht gestiegenen Netzentgelte.
Einem Durchschnittshaushalt mit einem Verbrauch von 17.500 Kilowattstunden Erdgas entstehen ab dem 1. April durch die Preisanhebung und die Anhebung der Mehrwertsteuer jährliche Mehrkosten von 455 Euro.
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Lokal
Tierschutz in Gefahr: Warum die Weideprämie für unsere Kühe bleiben muss!
Weideprämie vor dem Aus? Verbände fordern Kurskorrektur der Bundesregierung
Berlin, 23. Juni 2026 – Die geplante Streichung der Weideprämie für Milchkühe im Zuge des Bürokratierückbaugesetzes sorgt für erheblichen Widerstand. Ein Bündnis führender Tierschutzorganisationen unter dem Dach des Deutschen Naturschutzrings (DNR) warnt vor einem massiven Rückschritt für den Tierschutz, die Weidebetriebe und die Glaubwürdigkeit der nationalen Agrarpolitik. Zum Ende der Verbändeanhörung am 24. Juni wird die Bundesregierung eindringlich dazu aufgefordert, von diesem Vorhaben Abstand zu nehmen.
Was steht auf dem Spiel?
Die Weideprämie ist ein zentrales Instrument, um landwirtschaftliche Betriebe dabei zu unterstützen, Milchkühen den Zugang zur Weide zu ermöglichen. Als freiwilliges Förderinstrument honoriert sie Leistungen für:
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Tierschutz: Mehr Bewegung, arttypisches Verhalten und soziale Kontakte für die Tiere.
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Umweltschutz: Förderung der Artenvielfalt durch extensive Beweidung.
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Kulturlandschaftspflege: Erhalt der grünen Wiesen als prägendes Landschaftsbild.
Bruch mit dem Koalitionsvertrag
Kritiker sehen in der geplanten Streichung einen direkten Widerspruch zum Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD. Darin hatte sich die Bundesregierung explizit dazu verpflichtet, mehr Anreize für Klima‑, Umwelt- und Tierschutzleistungen zu schaffen.
Thomas Schröder, Vizepräsident des DNR, findet deutliche Worte: „Bürokratieabbau darf nicht zulasten der Tierschutzförderung gehen! Aus einer angekündigten Verschiebung darf keine stille Streichung werden.“ Die Politik dürfe nicht Anreize für Tierschutz versprechen und diese dann kurz vor dem Start wieder einkassieren.
Warum Weidehaltung für Milchkühe essenziell ist
Die Weidehaltung gilt als besonders tiergerechte Form der Rinderhaltung. Sie bietet den Tieren neben notwendigen Klimareizen und Zugang zu frischem Grünland auch die Möglichkeit, ihre natürlichen Bedürfnisse auszuleben. Wirtschaftlich steht dieses Modell jedoch unter hohem Druck, da der Markt den zusätzlichen Arbeitsaufwand der Landwirte bisher kaum ausreichend vergütet.
Forderung: Verlässlichkeit statt kurzfristiger Streichungen
Die Weideprämie wurde 2024 beschlossen und 2025 mit Verweis auf den Vorlaufbedarf der Bundesländer um ein Jahr verschoben. Nun droht das komplette Aus. Die unterzeichnenden Organisationen betonen, dass Landwirte Planungssicherheit benötigen, um Weidehaltung aufrechtzuerhalten oder auszubauen.
Die Forderung an Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer und die Regierungsfraktionen ist klar:
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Streichung zurücknehmen: Die geplante Abschaffung muss gestoppt werden.
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Umsetzung sicherstellen: Die beschlossene Öko-Regelung muss wie geplant umgesetzt werden.
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GAP-Mittel nutzen: Öffentliche Gelder aus der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU sollten verlässlich in Tierschutz‑, Umwelt- und Klimaleistungen investiert werden.
Unterzeichnende Organisationen
Das Bündnis, das sich gegen die Streichung der Weideprämie stellt, umfasst:
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Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt
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Deutscher Tierschutzbund e. V.
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Menschen für Tierrechte e. V.
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PROVIEH e.V.
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VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz
Bleiben Sie informiert: Die Debatte um die Weideprämie ist ein entscheidender Indikator für den Stellenwert von Tierwohl in der deutschen Agrarpolitik. Eine verlässliche Förderung bleibt der Schlüssel für eine nachhaltige Zukunft der Milchviehhaltung.
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Klinikum Leer begrüßt fünf neue Medizinische Fachangestellte
(v.l.n.r.) Allegra Kuzinna (Chefarztsekretärin Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie), Dr. med. Philipp Werner (Ausbilder, Chefarzt Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie), Annika Rux, Denisa Cretu, Leonie Duin, Wencke Manott, Feemke Harbers (Medizinische Fachangestellte), Daniela Kamp (Geschäftsführerin Klinikum Leer gGmbH).
Erfolgreicher Abschluss am Klinikum Leer: Fünf neue Medizinische Fachangestellte starten ins Berufsleben
Ein wichtiger Meilenstein ist erreicht: Fünf Auszubildende haben nach drei intensiven Jahren ihre Abschlussprüfung zur Medizinischen Fachangestellten (MFA) erfolgreich bestanden. Leonie Duin, Feemke Harbers, Wencke Manott, Annika Rux und Denisa Cretu blicken nun auf eine lehrreiche Zeit zurück, in der sie in den verschiedenen Ambulanzen des Klinikums Leer vielfältige Einblicke in den Klinikalltag gewinnen konnten.
Verstärkung für das Klinikum
Die gute Nachricht für den Gesundheitsstandort: Einige der Absolventinnen bleiben dem Klinikum Leer treu und werden künftig die Teams in den verschiedenen Ambulanzen tatkräftig verstärken. Auch Daniela Kamp, Geschäftsführerin der Klinikum Leer gGmbH, zeigt sich erfreut: „Wir gratulieren unseren Auszubildenden herzlich zu ihrem erfolgreichen Abschluss und freuen uns besonders, dass viele von ihnen dem Klinikum Leer erhalten bleiben“.
Die „Manager für alles“ im Klinikalltag
Medizinische Fachangestellte nehmen eine zentrale Rolle in der medizinischen Versorgung ein. Sie fungieren als sogenannte „Manager für alles“ im Praxis- und Ambulanzalltag. Ihre Aufgaben sind dabei so vielfältig wie verantwortungsvoll:
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Erste Ansprechpartner: Sie sind häufig der erste Kontakt für Patientinnen und Patienten und sorgen im Hintergrund für reibungslose Abläufe.
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Organisation & Verwaltung: Zu den täglichen Aufgaben zählen die Terminvergabe, die Sprechstundenorganisation sowie administrative Tätigkeiten.
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Medizinische Assistenz: Sie betreuen Patientinnen und Patienten, führen Blutentnahmen durch und assistieren bei verschiedenen Untersuchungen und Behandlungen.
Die fundierte Ausbildung vermittelt den Absolventinnen sowohl medizinisches Fachwissen als auch wichtige organisatorische Kompetenzen. Mit diesem Rüstzeug sind sie bestens auf den abwechslungsreichen und anspruchsvollen Berufsalltag vorbereitet.
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Lokal
PV-Frust in Rhauderfehn: Energiewende vs. Paragrafendschungel?
Bürokratischer Stillstand bei PV-Anlagen: CDU Rhauderfehn kritisiert Landkreis-Bauamt scharf
Rhauderfehn. Die Installation von Photovoltaik-Anlagen (PV) auf Dächern in Wohngebieten mit strengen örtlichen Bauvorschriften bleibt ein Ärgernis für Bürger und Kommunalpolitiker. Trotz einer entsprechenden Novellierung der Niedersächsischen Bauordnung Ende 2023 beklagt die CDU-Fraktion im Gemeinderat Rhauderfehn nun, dass die praktische Umsetzung in der Region an einer „Verwaltungsbürokratie“ scheitere, die den notwendigen Fortschritt bei der Energiewende im Keim ersticke.
Die Problematik ist bekannt:
In vielen Bebauungsplangebieten schreiben örtliche Bauvorschriften eine rote Dacheindeckung vor. Nach aktueller Lesart des Bauamtes beim Landkreis Leer sind PV-Anlagen in diesen Gebieten nicht genehmigungsfähig, solange die Satzung Bestand hat. Eine Änderung der Bebauungspläne durch die Gemeinde sei zwingend erforderlich, da das Bauamt die Planungshoheit der Kommune respektieren müsse.
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Für die CDU-Fraktion ist dieses Vorgehen nicht hinnehmbar.
Pressesprecher Niels Plaisir bezeichnet die Haltung der Behörde als „halbe Wahrheit“. Nach Ansicht der Christdemokraten greift hier das Prinzip „Landesrecht bricht kommunales Satzungsrecht“. Es gäbe durchaus Spielräume, etwa über Befreiungsanträge nach dem Baugesetzbuch oder die Interpretation, dass eine PV-Anlage per se keine Dacheindeckung im Sinne der Gestaltungsvorschriften darstelle. „Möglicherweise wäre eine solche Rechtsanwendung grenzwertig, aber es wäre eine proaktive und keine restriktive Anwendung“, so Plaisir. Er kritisiert das Bauamt des Landkreises, das im Volksmund bereits den Ruf einer „Bauverhinderungsbehörde“ genieße. In anderen Landkreisen sei es durchaus üblich, rechtliche Ermessensspielräume zugunsten der Antragsteller auszuschöpfen – in Leer unter der Führung von Landrat Matthias Groote sei dies jedoch nicht der Fall.
In diesem Zusammenhang wird die Kritik an der Kreisverwaltung besonders scharf: Die CDU weist darauf hin, dass auf dem privaten Dach von Landrat Matthias Groote selbst eine Photovoltaikanlage installiert sei, die nach der strengen Auslegung der eigenen Behörde in einem Gebiet mit entsprechenden Gestaltungsvorgaben eigentlich nicht genehmigungsfähig wäre.
Die CDU-Fraktion zieht daraus einen bitteren Schluss:
Wenn die Behörde eine rechtssichere Genehmigung konsequent verweigere, könne das in der Praxis fatale Signale an die Bürger senden. Plaisir erinnert dabei an George Orwells Zitat: „Alle Tiere sind gleich, aber manche Tiere sind gleicher als die anderen.“ Die aktuelle Situation zeige, dass notwendige Änderungen der Bauordnung in Leer von der Verwaltungsführung förmlich „ausgehebelt“ würden. Für die CDU-Fraktion in Rhauderfehn steht fest: Die Energiewende scheitere hier nicht am Gesetzgeber in Hannover, sondern am mangelnden Gestaltungswillen der zuständigen Behörden in Leer.
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