Lokal
EWE hebt Grundversorgungspreise für Strom und Gas zu April an
- Netzentgelte und Industrieumlage machen Strom teurer
- Vor allem Wiederanstieg der Umsatzsteuer treibt Gaspreis nach oben
- Auch steigender CO2-Preis macht Gas teurer
- Preisgarantie bei günstigen Laufzeitverträgen
Während EWE seinen Strom- und Gaspreis in der Grundversorgung, wie angekündigt, über die Wintermonate unverändert lässt, wird der Oldenburger Energieversorger in diesem Tarifsegment zum 1. April den Strom- und Gaspreis anheben. Betroffen sind von dieser Preisanpassung laut Oliver Bolay, Geschäftsführer der EWE Vertrieb GmbH, insgesamt 210.000 Strom- und 105.000 Gaskunden. Sie erhalten in Kürze von EWE ein persönliches Schreiben zur Preisanpassung.
EWE-Kunden zahlen ab April in der Grundversorgung für Strom pro Kilowattstunde brutto 38,95 Cent und damit 1,98 Cent mehr als heute. Der jährliche Grundpreis von derzeit brutto 199,55 Euro steigt auf brutto 206,29 Euro. Für einen Durchschnittshaushalt mit einem Jahresverbrauch von 2.800 Kilowattstunden ergeben sich dadurch Mehrkosten von rund 62 Euro im Jahr. Diese Strompreisanhebung gilt nicht für Kundinnen und Kunden in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, weil EWE dort kein Stromgrundversorger ist.
Strom wird teurer durch Netzentgelte und Industrieumlage
Wie Oliver Bolay erläutert, muss EWE trotz eines sich stabilisierenden Energiemarktes den Strompreis anheben – aufgrund gestiegener Netzentgelte und einer gestiegenen Industrieumlage. Mit der Industrieumlage nach Paragraph 19 der Stromnetzentgeltverordnung werden besonders stromintensive Betriebe von den Netzentgelten befreit und die daraus entstehenden Kosten auf alle Letztverbraucher verteilt.
Rückkehr zu altem Mehrwertsteuersatz macht Erdgas teurer
Der Gaspreis steigt pro Kilowattstunde von aktuell netto 13,01 Cent auf netto 13,75 Cent. Da der aktuell bei Erdgas noch gültige reduzierte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent nach jetzigem Stand ab dem 1. April wieder auf 19 Prozent ansteigt, ergibt sich für EWE-Kunden dadurch ein neuer Bruttopreis von 16,36 Cent pro Kilowattstunde Erdgas. Ohne die Anhebung der Mehrwertsteuer läge der Bruttopreis bei 14,71 Cent.
Für den Grundpreis gilt: Der jährliche Netto-Grundpreis steigt von 170.36 Euro auf 175,94 Euro. Durch die Mehrwertsteueranhebung ergibt sich aus dem neuen Nettopreis ein Bruttopreis von 209,37 Euro. Ohne die Anhebung der Mehrwertsteuer läge der Bruttopreis bei 188,26 Euro.
Als wesentlichen Grund für den Anstieg des Nettopreises bei Erdgas nennt Oliver Bolay den Anstieg des CO2-Preises und die auch bei Erdgas leicht gestiegenen Netzentgelte.
Einem Durchschnittshaushalt mit einem Verbrauch von 17.500 Kilowattstunden Erdgas entstehen ab dem 1. April durch die Preisanhebung und die Anhebung der Mehrwertsteuer jährliche Mehrkosten von 455 Euro.
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Graffiti-Workshop in Westoverledingen: Jugendliche machen den Großwolder Hammrich bunt
Graffiti-Workshop in Westoverledingen: Jugendliche gestalten Container im Hammrich
12 Jugendliche setzen beim Sommerferienprogramm kreative Ideen mit Farbe und Spraydosen um
Westoverledingen. Am 4. und 5. August wurde es bunt im Großwolder Hammrich. Im Rahmen des Sommerferienprogramms veranstaltete die Jugendpflege Westoverledingen erstmals einen Graffiti-Workshop für Jugendliche ab 12 Jahren.
An zwei Nachmittagen konnten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verschiedene Sprühtechniken kennenlernen, eigene Motive entwickeln und diese anschließend praktisch umsetzen. Als besondere Leinwand diente die Aussichtsplattform für die Spülfelder im Hammrich. Der Standort des dort aufgestellten Containers war erst vor Kurzem in die Fennenstraße gewechselt.
Idee entstand bei Projektwoche „Next WOL“
Die Idee für einen Graffiti-Workshop in Westoverledingen entstand bereits im März während der Projektwoche „Next WOL – Politik vor Ort verstehen und mitgestalten“. Schülerinnen und Schüler des neunten Jahrgangs der Realschule des Schulzentrums Collhusen hatten damals vorgeschlagen, legale Spray-Workshops anzubieten.
Damit sollte zum einen ein Raum für kreative Entfaltung geschaffen werden. Gleichzeitig sollte ein solches Angebot dazu beitragen, illegales Sprayen einzudämmen.
Die Gemeinde griff den Vorschlag auf und setzte ihn nun im Rahmen des Sommerferienprogramms in die Tat um.
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Von der Sprühtechnik zum eigenen Motiv
Unter der Anleitung von Germar Claus von der Christmann & Woll GmbH aus Leer erhielten die Jugendlichen zunächst eine Einführung in verschiedene Sprühtechniken. Anschließend entwickelten sie ihre eigenen Entwürfe und Motive.
„In dem Workshop haben die Jugendlichen erfahren, worauf es beim Gestalten von Schriftzügen und Motiven wirklich ankommt“, erläutert Präventionsfachkraft Ellen Schidak.
Danach ging es an die praktische Umsetzung. Mit viel Kreativität, Farbe und unterschiedlichen Gestaltungsideen verwandelten die Jugendlichen den Container innerhalb von zwei Nachmittagen in ein individuell gestaltetes Kunstwerk.
Große Begeisterung bei den Teilnehmern
Insgesamt 12 Jugendliche nahmen an dem ersten Graffiti-Workshop der Jugendpflege Westoverledingen teil. Das Angebot kam bei den Teilnehmern sichtlich gut an und wurde mit großer Begeisterung angenommen.
Das Ergebnis kann sich sehen lassen: Aus einem zunächst schlichten Container wurde durch die Ideen und die kreative Arbeit der Jugendlichen ein bunter und individuell gestalteter Blickfang im Großwolder Hammrich.
Der Workshop zeigt zugleich, wie aus einer Idee von Jugendlichen im Rahmen einer Projektwoche ein konkretes Angebot entstehen kann. Mit dem legalen Raum für Graffiti verbindet die Gemeinde kreative Jugendarbeit mit dem Ansatz, Jugendlichen Möglichkeiten zu geben, ihre Ideen und Fähigkeiten praktisch auszuprobieren.

Lokal
Blaulichttag in Leer: Ledastraße am Samstag komplett gesperrt
Ledastraße in Leer wird am 22. August wegen Blaulichttag voll gesperrt
Verkehrseinschränkungen in der Innenstadt: Anlieger, Hotelgäste und bestimmte Personengruppen erhalten weiterhin Zufahrt
Leer. Wegen des diesjährigen Blaulichttages wird die Ledastraße am Samstag, 22. August 2026, zeitweise vollständig für den Verkehr gesperrt. Betroffen ist der Bereich zwischen dem Ostersteg und der Straße Vaderkeborg.
Die Sperrung gilt in der Zeit von 5:00 Uhr bis 20:00 Uhr und erfolgt gemäß § 45 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Die erforderlichen Verkehrszeichen werden entsprechend aufgestellt beziehungsweise angebracht. Die verkehrsbehördlichen Maßnahmen treten mit der Aufstellung der Beschilderung in Kraft.
Zufahrt für Anlieger und Hotelgäste bleibt möglich
Für Anlieger und Hotelgäste gibt es während der Sperrung eine Ausnahme. Die Zufahrt zur Ledastraße wird von der Georgstraße beziehungsweise Am Dock bis zur Einmündung der Straße Vaderkeborg freigegeben.
Auch für weitere Personengruppen sind besondere Zufahrtsregelungen vorgesehen.

Immer informiert mit „Wir Leeraner“ & dem LeserECHO-Portal!
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Zufahrt zum Kupenwarf für Wochenmarkt und Menschen mit Schwerbehinderung
Den Beschickern des Wochenmarktes wird während der Auf- und Abbauzeiten des Wochenmarktes die Zufahrt zum Kupenwarf ermöglicht.
Darüber hinaus können auch Menschen mit Schwerbehinderung zum Kupenwarf fahren. Voraussetzung ist die Vorlage eines gültigen blauen EU-Schwerbehindertenparkausweises. Die entsprechende Berechtigung muss nachgewiesen werden.
Ausweichparkplätze für Besucher des Wochenmarktes
Besucherinnen und Besucher des Wochenmarktes werden gebeten, während der Sperrung auf alternative Parkmöglichkeiten auszuweichen.
Folgende Parkplätze stehen zur Verfügung:
- Ostersteg (P 4)
- Eidtmannsweg (P 5)
- Sparkasse (P 11/12)
- Parkplatz an der Georgstraße
Die Stadt bittet darum, diese Ausweichparkplätze zu nutzen und die eingerichteten Verkehrsregelungen zu beachten.
Umleitung wird ausgeschildert
Für den übrigen Verkehr wird eine ausgeschilderte Umleitung eingerichtet. Verkehrsteilnehmer sollten am Samstag, 22. August, insbesondere in den frühen Morgenstunden und während des Blaulichttages mit Einschränkungen rechnen.
Die Sperrung der Ledastraße ist im Zusammenhang mit dem Blaulichttag in Leer notwendig und endet spätestens um 20:00 Uhr.
Beitragsbild: Ingo Tonsor @LeserECHO — Ledastraße — Blaulichttag 2024
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100 Cannabis-Anbauvereinigungen in Niedersachsen
100 Cannabis-Anbauvereinigungen in Niedersachsen genehmigt
Ministerin Miriam Staudte übergibt 100. Erlaubnisbescheid an „The Cherry e.V.“ im Landkreis Göttingen
Hannover/Göttingen. Niedersachsen hat einen weiteren Meilenstein bei der Umsetzung des Cannabisgesetzes erreicht: Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte hat den 100. Erlaubnisbescheid für eine Cannabis-Anbauvereinigung im Bundesland übergeben. Empfänger ist die Cannabis-Anbauvereinigung „The Cherry e.V.“ im Landkreis Göttingen.
Damit gibt es in Niedersachsen inzwischen genehmigte Cannabis-Anbauvereinigungen in 36 von insgesamt 45 Landkreisen, kreisfreien Städten beziehungsweise der Region Hannover.
Bereits im Juli 2024 hatte Ministerin Staudte den bundesweit ersten Genehmigungsbescheid für eine Cannabis-Anbauvereinigung überreicht. Seit dem 1. Juli 2024 können solche Vereinigungen in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen gemeinschaftlich Cannabis anbauen und an ihre Mitglieder abgeben.
Niedersachsen sieht sich bundesweit an der Spitze
Ministerin Miriam Staudte bezeichnete Niedersachsen als Vorreiter bei der Umsetzung des Konsumcannabisgesetzes (KCanG).
„Niedersachsen macht vor, wie das Konsumcannabisgesetz des Bundes rechtssicher umgesetzt wird“, erklärte Staudte. Mit inzwischen 100 genehmigten Anbauvereinigungen sei die Verfügbarkeit von legalem und kontrolliertem Cannabis erhöht worden. Im Vergleich zu anderen Bundesländern sei Niedersachsen damit besonders weit.
Staudte verwies unter anderem auf Bayern. Dort gibt es nach den vorliegenden Angaben neun genehmigte Anbauvereinigungen. Niedersachsen kommt bei rund acht Millionen Einwohnern auf 100 Vereinigungen. Bei einer maximalen Mitgliederzahl von jeweils 500 Personen sieht die Landesregierung Niedersachsen damit auch pro Kopf bundesweit auf Platz eins.
In Bayern leben rund 13,25 Millionen Menschen. Dort stehen neun Anbauvereinigungen gegenüber.
148 Anträge wurden bislang gestellt
Nach Angaben des Landes wurden in Niedersachsen bislang insgesamt 148 Anträge auf Genehmigung einer Cannabis-Anbauvereinigung gestellt. Mit der Übergabe des 100. Bescheids sind nun 100 davon genehmigt.
Staudte betonte, dass der kontinuierliche Anstieg der genehmigten Vereinigungen insbesondere durch den sachorientierten Austausch zwischen den zuständigen Behörden und den ehrenamtlichen Vorständen der Anbauvereinigungen ermöglicht worden sei.
Besonders hob die Ministerin die Arbeit der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) hervor. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisteten eine hervorragende und sachorientierte Arbeit. Genehmigung und Kontrolle der Anbauvereinigungen seien dort in guten Händen.
Strenge Voraussetzungen für Anbauvereinigungen
Wer in Niedersachsen eine Cannabis-Anbauvereinigung betreiben möchte, muss zahlreiche gesetzliche Anforderungen erfüllen. Die entsprechenden Anträge können seit dem 1. Juli 2024 bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen gestellt werden.
Zu den Voraussetzungen gehören unter anderem ein aktuelles Führungszeugnis, die Sicherstellung, dass ausschließlich Volljährige ab 18 Jahren Mitglied werden, sowie ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept.
Darüber hinaus muss der angebaute Cannabis ausreichend vor dem Zugriff Dritter geschützt werden. Auch die Kontrolle und Dokumentation der THC-Gehalte sind vorgeschrieben. Für die Mengen, die angebaut und an Mitglieder abgegeben werden dürfen, gelten festgelegte Obergrenzen.
Ministerin lobt ehrenamtliche Vorstände
Bei ihren Besuchen verschiedener Cannabis-Anbauvereinigungen habe sie festgestellt, dass die ehrenamtlichen Vorstände mit großem Verantwortungsbewusstsein arbeiteten, erklärte Staudte.
Ziel sei es unter anderem, einen sichereren Konsum zu ermöglichen. Häufig sei die Motivation der Beteiligten auch, durch den eigenen Konsum keine kriminellen Strukturen mehr unterstützen zu wollen.
Nach Einschätzung der Ministerin kommen die Mitglieder und Verantwortlichen aus unterschiedlichen Bereichen der Gesellschaft und bringen verschiedene berufliche Erfahrungen mit. Auch das Thema Suchtprävention werde in den von ihr besuchten Vereinigungen ernst genommen. Die Kooperation mit Beratungsstellen spiele dabei eine wichtige Rolle.
Genehmigte Vereine online einsehbar
Interessierte können inzwischen online nach einer genehmigten Cannabis-Anbauvereinigung in ihrer Nähe suchen. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen stellt dafür eine regelmäßig aktualisierte Liste der genehmigten Anbauvereinigungen zur Verfügung.
Auch amtlich registrierte Vereine und Genossenschaften können dort Informationen zu den Antragsverfahren finden und online einen Antrag stellen. Für Fragen stehen zudem die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer per E‑Mail und über eine Hotline zur Verfügung.
Cannabisgesetz seit April 2024 in Kraft
Das neue Cannabisgesetz ist seit dem 1. April 2024 in Kraft. Es regelt den privaten Umgang mit Cannabis in Deutschland. In einer zweiten Stufe wurde ab dem 1. Juli 2024 der gemeinschaftliche Anbau durch sogenannte Cannabis-Anbauvereinigungen unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht.
Das Niedersächsische Kabinett hatte bereits Mitte Juni 2024 beschlossen, die Genehmigungsverfahren und die Überwachung der Anbauvereinigungen nach dem Konsumcannabisgesetz auf die Landwirtschaftskammer Niedersachsen zu übertragen.
Die erste Genehmigung in Niedersachsen übergab Ministerin Miriam Staudte am 8. Juli 2024.
Evaluation sieht keinen feststellbaren Konsumanstieg
Auch die Auswirkungen der Teillegalisierung wurden wissenschaftlich untersucht. Der im Auftrag der Bundesregierung erstellte Evaluationsbericht ECOKAN kam zu dem Ergebnis, dass ein Konsumanstieg durch die Teillegalisierung nicht festgestellt werden konnte.
Niedersachsen wertet die Entwicklung der Cannabis-Anbauvereinigungen als Beleg dafür, dass die gesetzlichen Regelungen inzwischen praktisch umgesetzt werden können. Mit der 100. genehmigten Vereinigung sei zugleich ein weiterer Schritt hin zu kontrollierten und legalen Strukturen beim gemeinschaftlichen Cannabisanbau erreicht.
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