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Fahrradstation Leer: Baubeginn für das zukunftsweisende Mobilitätsprojekt
Die Bauarbeiten für die neue Fahrradstation in Leer beginnen Anfang Juli. Mit 400 gesicherten Stellplätzen, einer Reparaturwerkstatt, einem Fahrradverleih und mehr wird sie ein bedeutendes Projekt für die nachhaltige Mobilität in der Stadt.
Fahrradstation Leer: Baubeginn steht bevor
Leer — Es kann losgehen
Anfang Juli beginnen die Vorarbeiten für den Neubau der Fahrradstation Leer neben dem Bahnhof. Der Startschuss für dieses wichtige Infrastrukturprojekt steht nun fest.
Rückbau und Baufeldvorbereitung für die Fahrradstation Leer
Zu Beginn der Bauarbeiten wird der aktuelle Fahrradunterstand zurückgebaut. Im Anschluss daran wird das Baufeld, das etwa 50 mal 20 Meter misst, angelegt und die notwendigen Erdarbeiten durchgeführt. Der Auftrag dafür ist bereits vergeben und die Arbeiten werden zügig beginnen.
Ausschreibungen für Bauarbeiten der Fahrradstation Leer
Die verschiedenen Ausschreibungen für die Fahrradstation Leer – darunter die Rohbauarbeiten, die Metall- und Fassadenarbeiten sowie den Gerüstbau und die Putzarbeiten – sind bereits vorbereitet und werden in Kürze veröffentlicht. Diese sorgfältig geplanten Ausschreibungen sichern die hohe Qualität und fristgerechte Fertigstellung der Fahrradstation.
Temporäre Stellflächen für Fahrräder in Leer
Während der Bauzeit sorgt die Stadt Leer für vorübergehende Stellflächen für Fahrräder. Diese neuen Stellplätze sind bereits ausgeschildert und befinden sich zwischen der Fachstelle für Sucht und Suchtprävention (Drobs) und dem Pavillon am Bahnübergang. Dort werden zahlreiche mobile Radständer aufgestellt, wobei einige Autoparkplätze vorübergehend weichen müssen.
Das Projekt FaCit und die Fahrradstation Leer
Die Fahrradstation Leer ist das finale und größte Vorhaben des Projekts FaCit (Mit dem Fahrrad in der City). Die Fassade des Gebäudes wird aus kupferfarbenem Metall bestehen und einen modernen Akzent im Stadtbild setzen. Die Fahrradstation wird 400 gesicherte Stellplätze, eine Reparaturwerkstatt, einen Fahrradverleih, eine Waschanlage und eine öffentliche Toilette umfassen.
Betrieb und Fertigstellung der Fahrradstation Leer
Die Drobs wird den Betrieb der Anlage übernehmen und für einen reibungslosen Ablauf sorgen. Ursprünglich war geplant, die Arbeiten bis Ende 2025 abzuschließen, doch der Fertigstellungstermin wurde nun auf Herbst 2026 verschoben. Der Bewilligungszeitraum für die Fördermittel wurde entsprechend verlängert.
Fazit: Fahrradstation Leer
Mit dem Beginn der Bauarbeiten für die Fahrradstation Leer wird ein bedeutender Schritt zur Verbesserung der städtischen Infrastruktur gemacht. Die neue Anlage wird nicht nur die Bedürfnisse der Radfahrer erfüllen, sondern auch einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Mobilität in der Stadt leisten.
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Mit Hajo Otten und der neuen Fahrradstation Leer wird Leer noch fahrradfreundlicher!
Hajo Otten — Ihr Experte für Fahrräder in Leer
Seit 1933 steht Hajo Otten für Qualität und Leidenschaft rund um das Fahrrad. Unter der Leitung von Rolf Dreier wurde das Geschäft kontinuierlich ausgebaut und bietet heute auf über 500 qm eine große Auswahl an City‑, Touren- und Sporträdern sowie individuelle Zusammenstellungen nach Ihren Wünschen. Auch Kinderräder, Einräder und spezielles Zubehör wie Fahrradanhänger finden Sie bei uns.
In unserer Werkstatt werden Reparaturen, Inspektionen und Umbauten schnell und fachmännisch ausgeführt. Wir legen Wert auf persönliche Beratung und individuellen Service. Jedes Rad erhält einen Fahrradpass, der im Fall der Fälle alle relevanten Daten für Polizei und Versicherung bereithält.
Hajo Otten — Tradition trifft Moderne
Wie schön, dass die Infrastruktur für das Fahrrad in Leer weiter ausgebaut wird. Die neue Fahrradstation neben dem Bahnhof wird nicht nur die Mobilität in unserer Stadt verbessern, sondern auch ein wichtiger Treffpunkt für Fahrradbegeisterte sein. Hajo Otten freut sich auf die Zukunft mit noch mehr Möglichkeiten für Ihre Radtouren.
Lokal
Müllabfuhr im Landkreis Leer verschiebt sich im Mai
Geänderte Abfuhrtermine im Landkreis Leer aufgrund des Maifeiertags
Landkreis Leer – Aufgrund des gesetzlichen Feiertages am Freitag, den 1. Mai 2026, verschieben sich die Termine für die Hausmüllabfuhr im Landkreis Leer sowie auf der Insel Borkum. Der Abfallwirtschaftsbetrieb (ALL) weist darauf hin, dass die Entsorgung teilweise vor- oder nachgeholt wird.
Regelungen für das Festland
Für die Haushalte auf dem Festland gelten folgende Änderungen:
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Restabfall, Grünabfall und Gelber Sack: Die Abfuhr entfällt am 1. Mai und wird erst am darauffolgenden Freitag, den 8. Mai, nachgeholt.
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Blaue Tonne: Die Leerung findet einen Tag später, am Samstag, den 2. Mai, statt.
Regelungen für die Insel Borkum
Auf Borkum weichen die Termine teilweise deutlicher ab:
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Restabfall und Grünabfall: Die Abfuhr verschiebt sich ebenfalls auf Freitag, den 8. Mai.
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Blaue Tonne: Die Leerung wird vorgezogen auf Donnerstag, den 30. April.
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Gelbe Tonne: Die Leerung erfolgt bereits am Mittwoch, den 29. April.
Wichtige Hinweise für alle Bürger
Um eine reibungslose Abholung zu gewährleisten, bittet der Abfallwirtschaftsbetrieb darum, sämtliche Tonnen und Säcke am jeweiligen Abfuhrtag bis spätestens 6:00 Uhr morgens bereitzustellen.
Für weitere Fragen steht die Abfallberatung des Landkreises Leer kostenfrei zur Verfügung:
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Service-Nummer: 0800–9252423
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E‑Mail: abfallberatung@all-leer.de

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OVG Lüneburg weist Klage gegen Gasbohrungen ab
Beitragsbild / Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO-Verlag
OVG Lüneburg: Klage gegen Gasbohrungen vor Borkum abgewiesen
In einem richtungsweisenden Urteil hat der 7. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) am 21. April 2026 die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Erdgasförderprojekt im niedersächsischen Küstenmeer abgewiesen (Az.: 7 KS 64/24). Damit bleibt der Planfeststellungsbeschluss für die umstrittenen Richtbohrungen bestehen.
Hintergrund des Vorhabens
Gegenstand des Verfahrens war der Rahmenbetriebsplan für die Erdgasförderung in unmittelbarer Nähe zur niederländischen Grenze.
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Bohrvorgang: Geplant sind insgesamt neun Bohrungen, die aus dem niederländischen Sektor in Tiefen zwischen 1.500 und 4.000 Metern in deutsches Hoheitsgebiet eintreten.
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Infrastruktur: Die Förderung erfolgt über eine Plattform, die sich rund 500 Meter westlich der Grenze auf niederländischem Gebiet befindet.
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Betroffene Gebiete: Das Gasvorkommen lagert teilweise unter ökologisch sensiblen Flächen, darunter das Naturschutzgebiet „Borkum Riff“ (Teil des EU-Vogelschutzgebietes) sowie das FFH-Gebiet „Borkum Riffgrund“. Die Bohrungen selbst berühren diese Schutzgebiete jedoch nicht direkt.
Argumentation der Deutschen Umwelthilfe
Die Deutsche Umwelthilfe sah durch das Vorhaben unzulässige Eingriffe in die angrenzenden Naturschutz- und Natura-2000-Gebiete. Zudem wurde angeführt, dass das betroffene Areal aufgrund dortiger Riffformationen als potenzielles FFH-Gebiet einzustufen sei, was den Eingriff unzulässig mache.
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Die Entscheidung des Senats
Der 7. Senat folgte der Argumentation der Klägerin nicht und bewertete die Auswirkungen der Bohrungen als geringfügig:
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Bodenabsenkungen: Zwar besteht das Risiko von Absenkungen des Meeresbodens um bis zu 7,6 cm über den gesamten Förderzeitraum. Im Vergleich zu den natürlichen Sedimentbewegungen von bis zu +/- 0,5 Metern pro Jahr seien diese jedoch praktisch nicht messbar und beeinträchtigen die Schutzzwecke nicht.
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Seismische Aktivitäten: Mögliche Erdbeben mit einer Magnitude von bis zu 2,9 könnten zwar spürbar sein und bei Fischen oder Vögeln kurzzeitige Schreckreaktionen auslösen, erhebliche Beeinträchtigungen für die Fauna seien jedoch nicht zu erwarten.
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Schutzstatus des Areals: Die Frage, ob es sich um ein potenzielles FFH-Gebiet handelt, ließ das Gericht offen, da die Einwirkungen ohnehin zu gering seien, um einen Schutzverstoß zu begründen.
Weitere rechtliche Schritte
Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. Gegen diese Nichtzulassung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils Beschwerde eingelegt werden.
Das vollständige Urteil wird nach Vorliegen der schriftlichen Begründung in der Rechtsprechungsdatenbank der niedersächsischen Justiz veröffentlicht.
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Sicherheitskonzept für Maritime Konferenz in Emden
Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO-Verlag
Umfassendes Sicherheitskonzept für maritimes Spitzentreffen in Emden
Mit der 14. Nationalen Maritimen Konferenz (NMK) steht Emden am 29. und 30. April 2026 vor einer logistischen und sicherheitstechnischen Großaufgabe. Wenn rund 800 Entscheider aus Wirtschaft und Politik – darunter Bundeskanzler Friedrich Merz als Schirmherr sowie mehrere Bundes- und Landesminister – in der Seehafenstadt zusammenkommen, genießt der Schutz der Veranstaltung höchste Priorität.
Polizei setzt auf Präsenz und Kooperation
Die Polizeiinspektion Leer/Emden hat zur Absicherung dieses bedeutenden Gipfeltreffens ein umfassendes Einsatzkonzept erstellt. Ziel der verstärkten Kräfte ist es, einen störungsfreien Ablauf für das hochkarätige Teilnehmerfeld zu garantieren und gleichzeitig die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Hierfür stehen die Einsatzkräfte in kontinuierlichem Austausch mit den Veranstaltern sowie weiteren Sicherheitsbehörden.
Fokus: Öffentlicher Raum und Verkehrslage
Um die Veranstaltungsorte herum werden strikte Sicherheitsbereiche eingerichtet, was temporäre Einschränkungen im öffentlichen Raum erforderlich macht:
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Sperrungen im Stadtgebiet: Im direkten Umfeld der Nordseehalle sowie entlang des Früchteburger Weges werden Durchfahrtssperren errichtet. Insbesondere der Parkplatz vor der Halle ist für den allgemeinen Verkehr gesperrt.
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Wegeregelungen: Während der Gehweg am Früchteburger Weg (Höhe Sportplatz des Johannes-Althusius-Gymnasiums) für Passanten offen bleibt, ist für den Fußweg hinter der Nordseehalle entlang des Hinter Tiefs eine zeitweilige Sperrung vorgesehen.
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Empfehlung: Aufgrund der Kontrollen und Sperrmaßnahmen wird empfohlen, den betroffenen Bereich weiträumig zu umfahren. Die Erreichbarkeit privater Grundstücke und der angrenzenden Schulen bleibt für Berechtigte gewährleistet.
Strenge Luftraumüberwachung und Drohnenverbot
Ein zentraler Baustein des Sicherheitskonzepts betrifft den Luftraum. Für die Dauer der Konferenz wurde ein offizielles Flugbeschränkungsgebiet über dem Veranstaltungsareal eingerichtet. Der Einsatz von unbemannten Flugsystemen (Drohnen) oder Flugmodellen ist hier strikt untersagt. Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass die Überwachung des Luftraums konsequent erfolgt und Verstöße strafrechtlich verfolgt werden können.
Begleitung von Versammlungen
Die Polizei stellt zudem die Wahrnehmung grundrechtlich geschützter Versammlungsrechte sicher. Mögliche Kundgebungen im öffentlichen Raum werden lageangepasst begleitet, wobei ein besonderes Augenmerk darauf liegt, die Sicherheit der Konferenzteilnehmer mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung in Einklang zu bringen.
Die Sicherheitslage wird während der gesamten zwei Tage fortlaufend überprüft und die Maßnahmen bei Bedarf unmittelbar angepasst. Die Polizei ist bestrebt, die Auswirkungen auf den Alltag der Emder Bevölkerung so gering wie möglich zu halten und bittet um Verständnis für die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen.
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