Lokal
Gartenwerkzeug für gelebte Erinnerungskultur – Nico Bloem unterstützt Schülerprojekt in Weener
Gartenwerkzeug für gelebte Erinnerungskultur – Nico Bloem unterstützt Schülerprojekt zur Pflege jüdischer Gräber
Weener – Mit einer kleinen, aber symbolträchtigen Geste hat der SPD-Landtagsabgeordnete Nico Bloem kürzlich das Engagement von Schülerinnen und Schülern der Oberschule Weener gewürdigt: Für deren regelmäßige Pflege des jüdischen Friedhofs Smarlingen übergab Bloem verschiedene Gartengeräte wie Spaten, Handschaufeln, Handschuhe und Harken an die Arbeitsgemeinschaft der Schule.
„Das ist nur eine kleine Geste, mit der ich meinen Dank für das Engagement der jungen Leute ausdrücken möchte“, betonte Bloem bei der Übergabe, die in Anwesenheit von Schulleiter Dirk Kaiser und Lehrerin Sabrina Koetsier stattfand. Jeden Dienstag kümmern sich die Schülerinnen und Schüler ehrenamtlich um die Pflege der historischen Gräber – ein Einsatz, der weit über das übliche Schulengagement hinausgeht.
„Gerade in diesen Zeiten ist die Arbeitsgemeinschaft ein tolles Signal gegen Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus“, so Bloem weiter. „Ich würde mich freuen, wenn der Einsatz der jungen Leute von vielen Seiten unterstützt wird.“ Die Arbeit der Schüler sei nicht nur ein Beitrag zur lokalen Erinnerungskultur, sondern auch ein Zeichen für ein respektvolles, offenes Miteinander.
Schulleiter Dirk Kaiser nutzte den Besuch des Abgeordneten auch, um aktuelle Themen der Schule zur Sprache zu bringen – darunter den geplanten Neubau der Turnhalle, den Abriss des alten Hallengebäudes sowie kleinere bauliche Maßnahmen, die derzeit an der Oberschule anstehen.
Mit der Spende von Gartengeräten erhält das Projekt nun praktische Unterstützung – und zugleich eine öffentliche Würdigung, die hoffentlich weitere Nachahmer findet.
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Mit nur 1,80 m Fahrbahnbreite ist die Amdorfer Brücke über die Leda ein echtes technisches Kuriosum – und ein Highlight für Urlauber, Radfahrer und Fans ausgefallener Ingenieurskunst.
Lokal
Exklusive Sonntagsführung: Das Kunsthaus Leer öffnet seine Türen
Hilke Deutscher, Ostfriesische Motive, 2020, Aquarell auf Papier, 66 x 75 cm, Foto: Jürgen Bambrowicz, © Kunsthaus Leer
Finissage im Kunsthaus Leer: Ein letzter Blick auf die „Neuen Werke“
Ein besonderer Termin für Kunstliebhaber: Am Sonntag, den 11. Januar 2026, lädt das Kunsthaus Leer zur feierlichen Abschlussführung der aktuellen Ausstellung ein. Ab 15 Uhr führt die Leiterin Susanne Augat persönlich durch die „Sammlungspräsentation – Neue Werke II“.
Wer die vielseitige Schau bisher verpasst hat, bekommt an diesem Sonntag die letzte Gelegenheit: Die Ausstellung endet mit diesem Tag. Im Mittelpunkt stehen bedeutende Neuzugänge und faszinierende Positionen regionaler Kunst, die die Vielfalt der nordwestdeutschen Kunstszene widerspiegeln.
Von idyllischen Landschaften bis zu industrieller Abstraktion
Die Besucher erwartet ein spannender Querschnitt durch verschiedene Stile und Techniken:
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Hilke Deutscher: Ihre Landschaftsaquarelle bestechen durch Leichtigkeit und fangen die besondere Atmosphäre unserer Region ein.
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Herbert Müller: Seine Werke widmen sich den klassischen Motiven Ostfrieslands – von historischen Gehöften über verträumte Dörfer bis hin zu markanten Stadtansichten.
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Uwe Schierholz: Einen modernen Kontrast bilden seine Arbeiten über Industrieanlagen, die er gekonnt in Strukturen und Farbflächen zergliedert.
Kunst zum Blättern und Verschicken
Neben der klassischen Malerei beleuchtet die Führung auch die intimeren Formate der Sammlung. Susanne Augat wird Einblicke in die Künstlerbücher und die Welt der Mail Art von Ahlrich van Ohlen geben. Diese Exponate zeigen, wie Kunst über den Rahmen hinausgeht und als kommunikatives Netzwerk funktioniert.
Eckdaten zur Veranstaltung
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Termin: Sonntag, 11. Januar 2026
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Beginn: 15:00 Uhr
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Ort: Kunsthaus Leer
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Leitung: Susanne Augat
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Eintritt: Frei
Nutzen Sie die Gelegenheit, den Sonntag bei einer inspirierenden Führung ausklingen zu lassen und mehr über die Hintergründe der Werke und die Künstler der Region zu erfahren.
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Lokal
Mehr Geld für “Saubermacher”: Lohnplus für 250 Reinigungskräfte im Kreis Leer
Saubere Arbeit, fairerer Lohn: Mehr Geld für Reinigungskräfte im Kreis Leer
Ob in den Büros lokaler Unternehmen, in den Klassenzimmern der Schulen oder auf den Fluren des Krankenhauses – ohne sie würde der Alltag im Landkreis Leer stillstehen. Rund 250 Reinigungskräfte sorgen in 29 Betrieben der Region täglich für Sauberkeit. Mit dem Jahreswechsel gibt es für diese wichtige Arbeit eine positive Nachricht: Die Löhne steigen spürbar.
Ab Januar tritt eine neue Lohnuntergrenze in Kraft, die das Portemonnaie der Beschäftigten in der Gebäudereinigung füllt. Wie die Gewerkschaft IG BAU Nordwest-Niedersachsen unter Berufung auf aktuelle Zahlen der Arbeitsagentur mitteilt, steigt der Mindestlohn für die Innenreinigung auf 15 Euro pro Stunde.
Höhere Sätze für Spezialreinigungen
Besonders deutlich fällt das Plus für Fachkräfte aus, die in der Außen- oder Spezialreinigung tätig sind. Wer beispielsweise Fassaden oder Fenster reinigt, erhält ab sofort mindestens 18,40 Euro pro Stunde. Laut Gabriele Knue, Vorsitzende der IG BAU Nordwest-Niedersachsen, sind diese Sätze verbindliche Untergrenzen für alle 29 Gebäudereiniger-Unternehmen im Landkreis Leer.
„Gebäudereinigerinnen und Fassadenreiniger machen im Kreis Leer einen wichtigen und harten Job. Der wird durch die neuen Branchen-Mindestlöhne jetzt deutlich fairer bezahlt“, betont Knue.
Ausbildung im Handwerk wird attraktiver
Nicht nur für gestandene Kräfte, auch für den Nachwuchs in der Branche verbessern sich die Konditionen deutlich. Die Ausbildung im Gebäudereiniger-Handwerk gehört mittlerweile zu den finanziell lukrativeren Einstiegswegen im Handwerk.
Auszubildende starten bereits im ersten Jahr mit einer Vergütung von 1.000 Euro pro Monat. In den Folgejahren steigt das Lehrlingsgehalt auf 1.150 Euro im zweiten und schließlich auf 1.300 Euro im dritten Ausbildungsjahr an. Damit setzt die Branche ein klares Zeichen gegen den Fachkräftemangel und für eine höhere Wertschätzung der handwerklichen Dienstleistung.
Das Beitragsbild wurde KI-generiert.
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Lokal
Winterdienst: Wer bei Schnee und Glätte wirklich haften muss
Früh übt sich: Maximillian Schaap (sitzend) und Luca Frisch vom Kinderparlament Rhauderfehn zeigen vollen Einsatz. Mit ihrem zum Winterdienst-Gespann umfunktionierten Kettcar samt Anhänger beweisen sie, dass Engagement und Teamgeist auch bei frostigen Temperaturen den richtigen Antrieb geben.
Winterdienst: Was Bürgerinnen und Bürger jetzt wissen müssen
Wenn der erste Schnee fällt, stellt sich für viele Hausbesitzer und Mieter die gleiche Frage: Wer muss wann wo räumen? Während die Kommunen, Bauhöfe und Stadtwerke mit ihren Teams und Großfahrzeugen vor allem die verkehrswichtigen Hauptstraßen, Busstrecken und Gefahrenpunkte (wie Brücken) sichern, liegt die Verantwortung für die Gehwege direkt bei den Anwohnern.
Hier erfahren Sie kompakt, welche Regeln für Sie gelten und wie Sie sicher durch den Winter kommen.
Die Räumpflicht: Wer, Wann und Wie?
Die Sicherung der Gehwege ist in den meisten Kommunen per Satzung auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke übertragen worden.
1. Die Einsatzzeiten
Schnee und Glätte müssen zu den Zeiten beseitigt sein, in denen Fußgänger üblicherweise unterwegs sind:
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Werktags: In der Zeit von 07:30 bis 20:00 Uhr.
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Sonn- und Feiertage: In der Zeit von 09:00 bis 20:00 Uhr.
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Fällt nach 20:00 Uhr Schnee, muss dieser erst am nächsten Morgen zu den genannten Zeiten geräumt sein. Bei anhaltendem Schneefall am Tag muss ggf. auch mehrfach nachgeräumt werden.
2. Der Umfang der Reinigung
Es reicht nicht, nur einen schmalen Pfad zu trampeln. Es gelten klare Maße:
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Geh- und Radwege: Müssen in einer Breite von mindestens 1,50 Metern freigehalten werden, damit beispielsweise auch Personen mit Kinderwagen oder Rollstuhl aneinander vorbeikommen.
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Fehlende Gehwege: Gibt es keinen befestigten Bürgersteig, muss ein Streifen von mindestens 1,00 Meter Breite am Fahrbahnrand für Fußgänger geräumt werden.
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Verkehrsberuhigte Zonen: Auch hier sind Anwohner in der Pflicht, einen Streifen von mindestens 1,00 Meter Breite entlang des Grundstücks zu sichern.
3. Die Wahl der Streumittel (Umwelt zuerst!)
Für Privatpersonen gilt fast überall ein Salzverbot. Zum Schutz von Bäumen, Pflanzen und Tierpfoten sollten Sie folgende Mittel nutzen:
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Abstumpfende Mittel: Sand, Splitt oder Granulat sind die erste Wahl.
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Ausnahme Salz: Auftausalz darf meist nur in extremen klimatischen Ausnahmefällen (z. B. bei Eisregen oder an besonders gefährlichen Treppenaufgängen) verwendet werden, wenn stumpfe Mittel keine Wirkung zeigen.
Wichtige rechtliche Hinweise
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Übertragbarkeit: Wer körperlich nicht in der Lage ist oder beruflich bedingt nicht räumen kann, muss für Ersatz sorgen (z. B. durch Nachbarn oder einen gewerblichen Winterdienst). Die Verantwortung bleibt letztlich beim Eigentümer.
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Kontrollen: Die Ordnungsämter kontrollieren die Einhaltung der Räumpflicht stichprobenartig.
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Bußgelder: Wer seine Pflichten vernachlässigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit Geldbußen von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
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Haftung: Viel schwerwiegender als ein Bußgeld können zivilrechtliche Folgen sein, wenn ein Passant vor Ihrem Grundstück stürzt und sich verletzt.
Kurz gefasst: So arbeiten die Kommunen
Während Sie vor Ihrer Haustür aktiv sind, koordinieren die Bauhöfe und Kommunalbetriebe den großflächigen Einsatz. Kontrolleure sind bereits ab ca. 04:00 Uhr nachts unterwegs, um über den Einsatz von Räumfahrzeugen und Kleintraktoren zu entscheiden. Dabei setzen die Profis auf effiziente Salzsole, um den Salzverbrauch zu minimieren, und konzentrieren sich auf Schulbusstrecken, Kreuzungen und wichtige Radwegeverbindungen.
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