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Häu­fig gestell­te Fra­gen zum Winterdienst

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1. Was ist Winterdienst?

Win­ter­dienst heißt, dass auf öffent­li­chen Stra­ßen und Wegen im Rah­men der Mög­lich­keit Schnee geräumt und Glät­te bekämpft wird.

Es gibt kei­nen Rechts­an­spruch auf eine bestimm­te Qua­li­tät. Bei Schnee und Glät­te han­delt es sich um Natur­er­eig­nis­se, die nur im gewis­sen Rah­men vor­her­seh­bar sind.

2. Was bedeu­tet „im Rah­men der Möglichkeit“?

In vie­len Rechts­vor­schrif­ten fin­den wir den Begriff “nach bes­ten Kräf­ten”. Nach bes­ten Kräf­ten beinhal­tet einer­seits das was zumut­bar bzw. finan­zier­bar ist und ande­rer­seits das was auch natur­ge­ge­ben mög­lich ist. Es gibt sehr vie­le Urtei­le, die sich mit Grund­satz- und Ein­zel­fra­gen befasst haben.

Für die Außer­orts­stra­ßen (häu­fig Bundes‑, Lan­des- und Kreis­stra­ßen) gibt es eine Vor­ga­be, wie das Anfor­de­rungs­ni­veau aus­se­hen soll. Auf die­ser Grund­la­ge erhal­ten die Stra­ßen­bau­ver­wal­tun­gen Per­so­nal, Gerä­te und Geld­mit­tel zur Erfül­lung der Auf­ga­ben bereitgestellt.

3. Wie genau sieht das Anfor­de­rungs­ni­veau aus? Was darf der Ver­kehrs­teil­neh­mer erwarten?

Es gibt zum einen die zeit­li­che Kom­po­nen­te. Auf Auto­bah­nen soll rund um die Uhr Win­ter­dienst sicher­ge­stellt wer­den. Auf allen ande­ren wich­ti­gen Stra­ßen für den über­ört­li­chen Ver­kehr mit star­kem Berufs­ver­kehr oder Lini­en­bus­ver­kehr soll der Win­ter­dienst so statt­fin­den, dass die Stra­ßen täg­lich zwi­schen 6 und 22 Uhr befahr­bar sind.

Alle ande­ren über­ört­li­chen Stra­ßen, Geh- und Rad­we­gen außer­halb der Ort­schaf­ten wer­den nach­ran­gig nach dem ört­li­chen Ver­kehrs­be­dürf­nis behandelt.

Unter Umstän­den sind unse­re Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen in wech­seln­den Schich­ten an 7 Tagen fast rund um die Uhr im Einsatz.

Die zwei­te Kom­po­nen­te betrifft die jewei­li­ge Wet­ter­la­ge. Bei Schnee­fall, Eis- und Reif­glät­te sol­len die Stra­ßen befahr­bar sein. Bei star­kem und lang anhal­ten­dem Schnee­fall soll wenigs­tens je Rich­tung ein Fahr­strei­fen, not­falls mit Schnee­ket­ten befahr­bar sein.

Bei star­ken Schnee­ver­we­hun­gen, Lawi­nen oder Eis­re­gen kann die Befahr­bar­keit nicht mehr sicher­ge­stellt werden.

4. Gibt es unter­schied­li­che Arten der Glätte?

Wir unter­schei­den zwi­schen Reif­glät­te, Eis­glät­te, Glatt­eis und Schnee­glät­te. Reif­glät­te ent­steht durch die Feuch­tig­keit (Nebel, Dunst) aus der Luft, die sich auf der ursprüng­lich tro­cke­nen Fahr­bahn nie­der­schlägt. Eis­glät­te ent­steht durch Über­frie­ren der nas­sen Fahr­bahn und Glatt­eis durch gefrie­ren­den Regen.

Die Glät­te­bil­dung hängt aber auch immer mit den ört­li­chen Ver­hält­nis­sen zusam­men. Son­nen­ein­strah­lung und Ver­schat­tung, die Wind­ver­hält­nis­se oder Mul­den und Sen­ken sowie expo­nier­te Lagen spie­len eine gro­ße Rolle.

5. Was heißt Befahrbarkeit?

Die Befahr­bar­keit einer Stra­ße bedeu­tet, dass Behin­de­run­gen durch Schnee­res­te oder je nach Wet­ter­la­ge und Ein­satz­dau­er des Win­ter­diens­tes stel­len­wei­se auch mit geschlos­se­ner Schnee­de­cke gerech­net wer­den muss. Auch kann stel­len­wei­se Reif- und Eis­glät­te nicht aus­ge­schlos­sen werden.

6. Was kann ich als Ver­kehrs­teil­neh­mer tun?

Von allen Ver­kehrs­teil­neh­mern wird erwar­tet (laut Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung), dass auch mit einer den Wit­te­rungs­ver­hält­nis­sen ange­pass­ten Geschwin­dig­keit und der pas­sen­den Win­ter­be­rei­fung gefah­ren wird, für Fuß­gän­ger ent­spre­chen­des Schuhwerk

7. Wer muss in den Ort­schaf­ten bei Schnee räu­men und bei Glät­te streuen?

In den Ort­schaf­ten ist auf allen Stra­ßen die Gemein­de oder Stadt zustän­dig. Schnee zu räu­men oder bei Glät­te zu streu­en bzw. abzu­stump­fen gehört zur soge­nann­ten Rei­ni­gungs­pflicht. Die Gemein­den oder Städ­te über­tra­gen die­se Auf­ga­be per Sat­zung teil­wei­se auf die Anlie­ger. Die Stra­ßen­rei­ni­gungs­sat­zun­gen fin­det man in der Regel im Inter­net. Meis­tens sind die Anlie­ger für die Geh­we­ge zustän­dig, manch­mal auch für die Straße.

Bei Haupt­ver­kehrs­stra­ßen und ins­be­son­de­re Durch­gangs­stra­ßen (Bundes‑, Lan­des- oder Kreis­stra­ßen) sind in den meis­ten Fäl­len die Gemein­den oder Städ­te für die Rei­ni­gung, also auch den Win­ter­dienst, auf den Fahr­bah­nen und Rad­we­gen zuständig.

Viel­fach gibt es Ver­ein­ba­run­gen mit der Stra­ßen­bau­ver­wal­tung, dass die­se Stra­ßen mit geräumt und gestreut wer­den, weil die Fahr­zeu­ge ohne­hin dort ent­lang fah­ren müssen.

8. Darf ich den Schnee vom Geh­weg auf die Stra­ße schieben?

Wenn auf den Geh­we­gen nicht genug Platz vor­han­den ist um den Schnee auf­zu­häu­fen, muss der Schnee auf dem eige­nen Grund­stück unter­ge­bracht wer­den. Jeden­falls gehört er nicht auf die Stra­ße. Das nächs­te Räum­fahr­zeug wird den Schnee sonst unwei­ger­lich wie­der auf den Geh­weg schieben.

9. Woher weiß die SBV wann es glatt wird oder schneit?

Der Stra­ßen­bau­ver­wal­tung (SBV) ste­hen für die Wet­ter­in­for­ma­tio­nen pro­fes­sio­nel­le Wet­ter­mel­dun­gen des Deut­schen Wet­ter­diens­tes zur Ver­fü­gung. Die­se soge­nann­ten SWIS-Mel­dun­gen geben uns eine Vor­schau auf den nächs­ten Tag. Neben den Luft­tem­pe­ra­tu­ren und den zu erwar­ten­den Nie­der­schlag erhal­ten wir bei­spiels­wei­se auch Infor­ma­tio­nen über die Boden­tem­pe­ra­tu­ren und die Luft­feuch­tig­keit. Natür­lich gehö­ren auch aktu­el­le Kar­ten dazu, die bei­spiel­wei­se kon­kret die Nie­der­schlä­ge als Regen oder Schnee zeigen.

An eini­gen Stel­len im Stra­ßen­netz haben wir noch soge­nann­te Glät­te­mel­de­an­la­gen. Zusätz­lich zu die­sen Mög­lich­kei­ten sind ins­be­son­de­re in der Nacht Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen unter­wegs, um an neur­al­gi­schen Punk­ten das loka­le Wet­ter zu beurteilen.

10. Wann beginnt der Win­ter­dienst mit der Arbeit?

Je nach Wet­ter­vor­her­sa­ge wird der Win­ter­dien­st­ein­satz ent­we­der gleich für den frü­hen Mor­gen ange­ord­net oder aber die Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen war­ten in Ruf­be­reit­schaft zuhau­se auf einen Ein­satz. Damit ab 6 Uhr die Stra­ßen befahr­bar sind, star­tet der Win­ter­dienst meis­tens schon gegen 3 Uhr in der Früh.

Die Wet­ter­mel­der sind oft schon ab 1 Uhr nachts unter­wegs, um bei Bedarf einen Ein­satz aus­lö­sen zu kön­nen. Auch die Ein­satz­leit­zen­tra­le der Poli­zei steht mit der Stra­ßen­meis­te­rei in Ver­bin­dung und infor­miert uns bei Bedarf.

11. Wann muss man im Tages­ver­lauf am ehes­ten mit Glät­te rechnen?

Die größ­te Wahr­schein­lich­keit, dass sich Glät­te bil­det, ist in den frü­hen Mor­gen­stun­den um den Son­nen­auf­gang her­um, denn zu die­ser Zeit sind die Tem­pe­ra­tu­ren häu­fig am niedrigsten.

12. Wie vie­le Fahr­zeu­ge hat eine Stra­ßen­meis­te­rei für den Winterdienst?

Je nach Grö­ße der Stra­ßen­meis­te­rei wer­den zwi­schen 8 und 10 Bezir­ke betreut. Jede Stra­ßen­meis­te­rei ver­fügt über 3 oder 4 eige­ne Win­ter­dienst­fahr­zeu­ge. Dar­über hin­aus wer­den Fir­men beauf­tragt, die uns mit 3 bis 6 Fahr­zeu­gen unterstützen.

Für jedes Fahr­zeug gibt es einen Bezirk, der betreut wer­den soll. Die­ser wur­de so opti­miert, dass mög­lichst weni­ge Leer­fahr­ten (Abschnit­te, die bereits von ande­ren Fahr­zeu­gen bear­bei­tet wur­den bzw. die Rück­fahrt zum Stütz­punkt) entstehen.

13. Wie groß sind die Bezirke?

Die durch­schnitt­lich zu bear­bei­ten­de Stre­cken­län­ge der Bezir­ke für Streu- und Räum­ein­sät­ze beträgt etwa 45 km. Ins­ge­samt legen die Fahr­zeu­ge 70 bis 80 km pro Umlauf zurück, bis sie wie­der im Stütz­punkt ange­langt sind.

14. Wie lan­ge dau­ert ein „Umlauf“?

Ein Streu­um­lauf dau­ert etwa 2,5 bis 3,5 Stun­den. Damit wird der Zeit­raum bezeich­net, den ein Fahr­zeug benö­tigt, um ein­mal sei­nen Bezirk abzu­fah­ren, zurück­zu­keh­ren und dann wie­der bela­den für den nächs­ten Ein­satz bereit zu ste­hen. Im Nor­mal­fall rei­chen das gela­de­ne Salz und auch die Salz­so­le für einen Umlauf aus.

Wenn auch Schnee geräumt wer­den muss, ver­län­gern sich die Umlauf­zei­ten. Beim Räu­men kann der Schnee immer nur auf einer Fahr­spur gescho­ben wer­den, wäh­rend beim Streu­en in der Regel zwei Fahr­spu­ren gleich­zei­tig bedient wer­den können.

Die Fahr­zeu­ge fah­ren mit einer Geschwin­dig­keit von unge­fähr 25 bis 35 km/h. Beson­ders beim Räu­men kommt es auf die rich­ti­ge Geschwin­dig­keit an. In Ort­schaf­ten wird ver­sucht, gera­de so schnell zu fah­ren, dass die Stra­ße frei wird, aber der Schnee nicht auf die Grund­stü­cke fliegt.

15. Womit wird gestreut?

Am bes­ten hat sich soge­nann­tes Feucht­salz (FS 30) bewährt. Dabei wird nor­ma­les Koch­salz (NaCl, Natri­um­chlo­rid) aus­ge­streut und mit 30 % Salz­so­le (20%ige Lösung) ange­feuch­tet. Durch die Salz­so­le haf­tet das Salz auf der Stra­ße und wird nicht so schnell durch den Fahrt­wind fort­ge­weht. Außer­dem löst sich das ange­feuch­te­te Salz schnel­ler auf und kann sei­ne Wir­kung frü­her entfalten.

Auf den Auto­bahn­meis­te­rei­en kann bei ent­spre­chen­den Wit­te­rungs­la­gen zusätz­lich zu der FS-30-Streue­rung auch die rei­ne Sole­sprü­hung (FS 100) erfol­gen. Bei der rei­nen Sole­sprü­hung han­delt es sich um eine Ergän­zung des Win­ter­diens­tes bei den Prä­ven­tiv­maß­nah­men und bei Fahr­bahn­tem­pe­ra­tu­ren bis — 6°C.

Klei­ner phy­si­ka­li­scher Exkurs:

Wenn sich Salz im Was­ser auf­lö­sen soll, ist dazu Ener­gie not­wen­dig. Die Ener­gie dazu kommt aus der Umge­bung in Form von Wär­me, die dem Boden, der umlie­gen­den Luft oder dem Was­ser ent­zo­gen wird. Die Tem­pe­ra­tu­ren ins­be­son­de­re des Was­sers kön­nen dadurch sogar unter 0 Null Grad sin­ken und es kann gefrieren.

Der Pro­zess des Auf­lö­sens wird beschleu­nigt, wenn schon Salz im Was­ser gelöst ist.

Auch der flie­ßen­de Ver­kehr trägt wesent­lich zum Auf­tau­pro­zess bei. Das gelös­te Salz (Salz­so­le) wird ver­mischt, ähn­lich wie beim Rüh­ren in Glas. Durch das Wal­ken der Rei­fen ent­steht zusätz­li­che Wär­me. Das lässt sich gut anhand von Stre­cken mit Über­hol­fahr­strei­fen beob­ach­ten. Wäh­rend der Haupt­fahr­strei­fen oft schon gut abge­taut ist, sieht der Über­hol­fahr­strei­fen oft noch weiß aus.

Des­halb: Ach­tung — gestreu­te Stra­ßen kön­nen noch glatt sein!

16. Gibt es Beson­der­hei­ten im Win­ter­dienst bei Radwegen?

Rad­we­ge außer­halb der Ort­schaf­ten kön­nen häu­fig erst nach­ran­gig im Win­ter­dienst behan­delt wer­den. Ins­be­son­de­re nach Schnee­fäl­len muss erst die Fahr­bahn neben dem Rad­weg geräumt sein, damit nicht der bereits geräum­te Rad­weg wie­der zuge­schüt­tet wird. Auch die ver­füg­ba­ren Res­sour­cen spie­len eine Rol­le, da pro Stra­ßen­meis­te­rei nur ein spe­zi­el­les Gerät für Rad­we­ge zur Ver­fü­gung steht.

Ein ande­rer Umstand hat eben­falls gro­ße Bedeu­tung — auf den Rad­we­gen fehlt die wich­ti­ge, unter­stüt­zen­de Wir­kung des Ver­kehrs. Das rol­len­de Rad hilft bei der Ver­tei­lung des Sal­zes und för­dert das Auf­tau­en. Selbst gestreu­te oder geräum­te Rad­we­ge kön­nen also noch lan­ge glatt sein.

17. Wie­viel Salz wird gestreut? Wie schnell fah­ren die Fahrzeuge?

Die Fahr­zeu­ge brin­gen das Streu­salz mit soge­nann­ten Streu­au­to­ma­ten aus. Die Men­ge an Streu­salz beträgt zwi­schen 5 und 40 g/m² und wird unab­hän­gig von der gefah­re­nen Geschwin­dig­keit gesteuert.

Die Fahr­zeu­ge kön­nen zwi­schen 2,5 und 5,0 m³ Salz laden und füh­ren zwi­schen 1.200 und 2.400 Litern Salz­so­le mit sich. Zusam­men ent­spricht das einer Nutz­last von 4,2 bis 8,1 t.

18. Was kann man vor­sorg­lich (prä­ven­tiv) tun?

Mit dem Schnee­räu­men kann natür­lich erst begon­nen wer­den, wenn der Schnee­fall ein­ge­setzt hat. Durch die Wet­ter­be­ob­ach­tun­gen und pro­fes­sio­nel­len Wet­ter­vor­her­sa­gen kön­nen die Fahr­zeu­ge aller­dings recht­zei­tig in Bereit­schaft ver­setzt wer­den und zum rich­ti­gen Zeit­punkt mit ein­set­zen­dem Schnee­fall losfahren.

In Bezug auf Glät­te kön­nen wir zum Teil vor­beu­gend arbei­ten und Glät­te mög­lichst erst gar nicht ent­ste­hen las­sen. Die Ein­sät­ze wer­den so aus­ge­löst wer­den, dass vor dem Über­frie­ren bereits gestreut ist und das Salz zu wir­ken begin­nen kann.

Wenn es vor­her­seh­bar ist, streu­en wir manch­mal bereits in den spä­ten Abend­stun­den, obwohl die Glät­te erst für den nächs­ten Mor­gen vor­her­ge­sagt ist.

19. Wird in jedem Fall bei Minus­gra­den gestreut?

Ob eine tro­cke­ne Fahr­bahn gestreut wer­den soll­te, muss gut über­legt sein. Das Salz selbst zieht Feuch­tig­keit aus dem Umge­bung an und unter Umstän­den wird die Stra­ße genau dadurch glatt. Hier ist viel Fin­ger­spit­zen­ge­fühl gefragt, ob nicht auf ein Abstreu­en ver­zich­tet wer­den sollte.

20. Wirkt das Salz auch bei ‑10 °C?

Die Wirk­sam­keit der Auf­tau­wir­kung des Sal­zes (Tau­mit­tel) hängt stark von der Tem­pe­ra­tur ab. Das Tau­mit­tel Natri­um­chlo­rid NaCl (Koch­salz), was nor­ma­ler­wei­se ver­wen­det wird, wirkt bis max. — 8 °C. Dar­un­ter müs­sen ande­re Sal­ze z.B. MgCl, CaCl (Magne­si­um­chlo­rid oder Kal­zi­um­chlo­rid) ver­wen­det werden.

Oft ist der Ein­satz von Tau­mit­teln dann aber gar nicht mehr not­wen­dig, weil dann kaum noch mit Schnee­fall gerech­net wer­den muss und die Stra­ßen auch „tro­cken­frie­ren“. Bei der soge­nann­ten Sub­li­ma­ti­on geht das Eis direkt in Was­ser­dampf über. Die­sen natür­li­chen Pro­zess kann­ten auch unse­re Groß­el­tern, die bei Minus­gra­den ihre Wäsche drau­ßen auf der Lei­ne getrock­net haben.

21. War­um wird nicht mit Sand oder Splitt gestreut?

Sand oder Splitt wir­ken zwar abstump­fend, kön­nen aber eine Glät­te­bil­dung nicht aus­rei­chend ver­hin­dern. Der Ein­satz wäre allen­falls inner­halb der Ort­schaf­ten ver­tret­bar. Außer­orts stel­len Sand oder Splitt nach dem Abtau­en der Stra­ße eine Gefähr­dung ins­be­son­de­re für Zwei­rad­fah­rer dar und müss­ten regel­mä­ßig abge­kehrt werden.

Spä­tes­tens nach dem Win­ter müs­sen Stra­ßen, Grä­ben, Regen­was­ser­lei­tun­gen und Regen­was­ser­ab­läu­fe gerei­nigt wer­den. Dabei ent­ste­hen durch Ver­un­rei­ni­gun­gen gro­ße Men­gen Abfall, die teu­er ent­sorgt wer­den müs­sen. Zudem sind Sand und Splitt wert­vol­le Rohstoffe.

Streu­salz in der rich­ti­gen Dosie­rung ist die umwelt­ge­rech­tes­te Metho­de zur Glät­te­be­kämp­fung und Auf­recht­erhal­tung der Mobilität.

22. Wie soll ich mich als Kraft­fah­rer ver­hal­ten, wenn mir ein Win­ter­dienst­fahr­zeug im Ein­satz ent­ge­gen­kommt oder vor mir fährt?

Win­ter­dienst­fahr­zeu­ge im Ein­satz sind durch ihre ein­ge­schal­te­ten gel­ben Rund­um­leuch­ten und rück­wär­ti­gen zusätz­li­chen Beleuch­tungs­ein­rich­tun­gen weit­hin sichtbar.

Da auf Auto­bah­nen meh­re­re Fahr­bah­nen gleich­zei­tig bedient wer­den müs­sen, sind häu­fig meh­re­re Räum- und Streu­fahr­zeu­ge unter­wegs, die über die gesam­te Fahr­bahn­brei­te ver­teilt sind und in Fahrt­rich­tung ver­setzt als soge­nann­ter Ver­band fah­ren. Dadurch ent­ste­hen in Fahrt­rich­tung zwi­schen den ein­zel­nen Fahr­spu­ren Lücken, die die Kraft­fah­rer dazu ver­lei­ten, sie zum Über­ho­len zu nut­zen. Das soll­te man grund­sätz­lich nicht tun, denn nach dem viel­leicht geglück­ten Über­hol­ma­nö­ver gelangt man mit Sicher­heit auf noch nicht geräum­te und gestreu­te Fahr­bah­nen, deren Glät­te ein sehr hohes Risi­ko bedeu­tet, ins­be­son­de­re auch bei den not­wen­di­gen Lenk­be­we­gung ins Schleu­dern zu kom­men. Auch bei der Hin­ter­her­fahrt soll­te man sich immer bewusst sein, dass auch wenn unmit­tel­bar zuvor gestreut wur­de, das Streu­salz sei­ne Wir­kung noch gar nicht ent­fal­ten konn­te und die Glät­te zunächst wie im nicht gestreu­ten Zustand vor­han­den ist. Auch wenn bei einer Hin­ter­her­fahrt hin­ter einem Streu­fahr­zeug das eige­ne Fahr­zeug durch das aus­ge­brach­te Streu­salz in Mit­lei­den­schaft gezo­gen wird, soll­te die eige­ne Sicher­heit oben anstehen.

Sind Räum­fahr­zeu­ge im Ver­band auf der Auto­bahn unter­wegs, soll­te man immer beden­ken, dass der Schnee vom äußers­ten lin­ken über die mitt­le­re, die Haupt­fahr­spur bis auf den Stand­strei­fen wei­ter­ge­ge­ben wird. Damit soll­te immer davon abge­se­hen wer­den, die­se Fahr­zeu­ge zu überholen.

Kommt einem außer­halb der Auto­bah­nen ein Streu- und Räum­fahr­zeug im Ein­satz ent­ge­gen, soll­te man sei­ne Geschwin­dig­keit redu­zie­ren und soweit wie mög­lich am rech­ten Fahr­bahn­rand fah­ren. Ins­be­son­de­re Räum­fahr­zeu­ge neh­men mit ihrem Räum­schild in der Regel die gan­ze Brei­te ihrer Fahr­spur in Anspruch und kön­nen natür­lich auf­grund der win­ter­li­chen Ver­hält­nis­se auch kurz­fris­tig über ihre eige­ne Fahr­spur hin­aus kommen.

Außer­halb der Auto­bah­nen soll­te man immer beden­ken, dass in einem Streu­durch­gang die gesam­te Fahr­bahn­brei­te, also auch die Fahr­spur des Gegen­ver­kehrs, gestreut wird, wobei meist laut­stark das aus­ge­brach­te Streu­salz die ent­ge­gen­kom­men­den Fahr­zeu­ge trifft.

Beim Räum­ein­satz ist eben­falls zu beden­ken, dass zwar jede Fahr­spur für sich geräumt wird, es aber nicht aus­ge­schlos­sen ist, dass bei ent­spre­chen­den Wind­ver­hält­nis­sen geräum­ter Schnee in Rich­tung der Gegen­fahr­bahn und damit der dort fah­ren­den Fahr­zeu­ge gelan­gen kann.

Quel­le: Nie­der­säch­si­sche Lan­des­be­hör­de für Stra­ßen­bau und Verkehr


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Küs­ten­schutz in Ost­fries­land: Deich in der Krumm­hörn für den stei­gen­den Mee­res­spie­gel gerüstet

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Chris­ti­an Mey­er (Zwei­ter von rechts) besich­tig­te das abge­schlos­se­ne Deich­pro­jekt. Die Arbei­ten in der Krumm­hörn zeig­ten ihn Dr. Tho­mas Schone­boom (links) vom NLWKN sowie Gerd-Udo Hei­kens und Frank Rosen­berg (rechts) von der Deich­acht Krummhörn.

Küs­ten­schutz in Ost­fries­land: Gro­ße Deich­er­hö­hung in der Krumm­hörn abgeschlossen

4,3 Kilo­me­ter Deich für den stei­gen­den Mee­res­spie­gel ertüch­tigt – 27,5 Hekt­ar Salz­wie­sen renaturiert

Upleward/Manslagt. Der Küs­ten­schutz in Ost­fries­land wird wei­ter ver­stärkt: Die umfang­rei­che Deich­er­hö­hung zwi­schen Uple­ward und Mans­lagt in der Krumm­hörn ist abge­schlos­sen. Auf einer Län­ge von ins­ge­samt 4,3 Kilo­me­tern wur­de der Deich für die Her­aus­for­de­run­gen des Kli­ma­wan­dels und den erwar­te­ten Anstieg des Mee­res­spie­gels ertüch­tigt. Par­al­lel dazu wur­den auf rund 27,5 Hekt­ar Salz­wie­sen rena­tu­riert, um den wert­vol­len Natur­raum im Deich­vor­land öko­lo­gisch aufzuwerten.

Nie­der­sach­sens Umwelt­mi­nis­ter Chris­ti­an Mey­er infor­mier­te sich bei einem Besuch vor Ort über das abge­schlos­se­ne Bau­pro­jekt, das von der Deich­acht Krumm­hörn und dem Nie­der­säch­si­schen Lan­des­be­trieb für Was­ser­wirt­schaft, Küs­ten- und Natur­schutz (NLWKN) umge­setzt wurde.

„Küs­ten­schutz ist eine durch die Kli­ma­kri­se drän­gen­de Dau­er­auf­ga­be und die­ses Pro­jekt ist ein sehr gutes Bei­spiel dafür. Es zeigt: Wir las­sen nicht nach und stär­ken den Küs­ten­schutz wei­ter, denn die Mee­res­spie­gel stei­gen wei­ter an – und wir müs­sen die Men­schen best­mög­lich schüt­zen, die hin­ter den Dei­chen leben und arbei­ten“, sag­te Chris­ti­an Mey­er bei sei­nem Besuch in der Krumm­hörn. Gleich­zei­tig dank­te der Minis­ter allen Betei­lig­ten für ihren Ein­satz bei dem umfang­rei­chen Projekt.

20 Kilo­me­ter Dei­che seit 2010 verstärkt

Der nun abge­schlos­se­ne Abschnitt ist Teil einer grö­ße­ren Küs­ten­schutz­maß­nah­me der Deich­acht Krumm­hörn. Seit 2010 wur­den die Haupt­dei­che der Deich­acht bereits auf einer Gesamt­län­ge von rund 20 Kilo­me­tern ent­lang der Außen­ems und im Bereich des Hafens von Emden erhöht und verstärkt.

Das jetzt fer­tig­ge­stell­te Pro­jekt umfasst den 4,3 Kilo­me­ter lan­gen Abschnitt zwi­schen Uple­ward und Mans­lagt. Mit den Arbei­ten am ers­ten Teil­ab­schnitt wur­de bereits im Jahr 2019 begonnen.

Ober­deich­rich­ter Gerd-Udo Hei­kens von der Deich­acht Krumm­hörn beton­te die Bedeu­tung des Pro­jekts für die Region.

„Wir freu­en uns sehr, dass wir die­ses wich­ti­ge Deich­bau­pro­jekt gemein­sam umset­zen konn­ten. Ins­ge­samt leben in unse­rem 48.000 Hekt­ar gro­ßem Ver­bands­ge­biet, wovon rund ein Drit­tel unter NHN lie­gen, etwa 130.000 Men­schen. Durch die Küs­ten­schutz­an­la­gen wer­den rund 15 Mil­li­ar­den Euro an Sach­wer­ten geschützt.“

Die­se Zah­len ver­deut­lich­ten die gro­ße Bedeu­tung des Küs­ten­schut­zes in der Regi­on. Hei­kens dank­te zugleich allen Betei­lig­ten für die Zusam­men­ar­beit und die finan­zi­el­le Unterstützung.

Deich auf bis zu 9,40 Meter über NHN erhöht

Der ursprüng­li­che Vor­land­deich war zuletzt in den 1970er-Jah­ren aus­ge­baut wor­den. Er ver­füg­te damals über eine Höhe von rund 7,80 Metern über Nor­mal­hö­hen­null (mNHN).

Neue Berech­nun­gen der For­schungs­stel­le Küs­te im NLWKN haben erge­ben, dass der Deich unter Berück­sich­ti­gung eines Vor­sor­ge­ma­ßes für einen kli­ma­wan­del­be­ding­ten Mee­res­spie­gel­an­stieg von einem Meter auf eine Höhe von 8,70 mNHN aus­ge­baut wer­den muss.

Damit der Deich auch nach den erwar­te­ten Sackun­gen und Set­zun­gen lang­fris­tig die erfor­der­li­che Soll­hö­he erreicht, wur­de er im Zuge der Bau­maß­nah­me auf eine Höhe von maxi­mal 9,40 mNHN erhöht.

„Damit der Deich auch nach dem Abklin­gen der zu erwar­ten­den Sackun­gen und Set­zun­gen die Soll­hö­he erreicht, wur­de er auf eine Höhe von maxi­mal 9,40 mNHN erhöht. Der Deich­quer­schnitt wur­de so her­ge­stellt, dass für den Fall ver­stärk­ter Aus­wir­kun­gen des Kli­ma­wan­dels eine wei­te­re Anpas­sung mög­lich ist“, erläu­tert Dr. Tho­mas Schone­boom vom NLWKN in Aurich.

Auch für mög­li­che zukünf­ti­ge Anfor­de­run­gen wur­de vor­ge­sorgt. Zwi­schen der Deich­bin­nen­bö­schung und dem Deich­ver­tei­di­gungs­weg befin­det sich eine rund 13 Meter brei­te Bin­nen­ber­me. Soll­te eine wei­te­re Erhö­hung erfor­der­lich wer­den, kön­nen die Deich­acht und der NLWKN hier künf­tig den Deich um bis zu einen wei­te­ren Meter erhö­hen, ohne die Außen­bö­schung ver­än­dern zu müssen.

Nie­der­sach­sen inves­tiert deut­lich mehr in den Küstenschutz

Das Land Nie­der­sach­sen hat die finan­zi­el­len Mit­tel für den Küs­ten- und Hoch­was­ser­schutz in die­sem Jahr deut­lich erhöht.

Für die Pla­nung und Umset­zung von Küs­ten­schutz­maß­nah­men ste­hen erst­mals rund 82 Mil­lio­nen Euro zur Ver­fü­gung. Zusätz­lich wer­den wei­te­re 42 Mil­lio­nen Euro für den Hoch­was­ser­schutz im Bin­nen­land bereitgestellt.

Lan­des­weit wer­den damit mehr als 280 Maß­nah­men umge­setzt, geplant oder fort­ge­führt. Rund 160 die­ser Pro­jek­te ent­fal­len auf den Küs­ten­schutz. Ein Schwer­punkt liegt dabei auf der Erhö­hung von Dei­chen zu soge­nann­ten Kli­ma­dei­chen, die auf den erwar­te­ten Anstieg des Mee­res­spie­gels vor­be­rei­tet werden.

Dar­über hin­aus wur­de das Son­der­ver­mö­gen für den Hoch­was­ser- und Küs­ten­schutz um 254 Mil­lio­nen Euro erhöht. In den kom­men­den Jah­ren soll außer­dem das Per­so­nal beim NLWKN wei­ter auf­ge­stockt wer­den, um unter ande­rem Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren und wei­te­re Auf­ga­ben schnel­ler bear­bei­ten zu können.

„Mit der Kli­ma­kri­se stei­gen nicht nur die Mee­res­spie­gel, son­dern Stark­re­gen­er­eig­nis­se und Hoch­was­ser­ge­fah­ren neh­men im gan­zen Land deut­lich zu. Dar­auf müs­sen wir uns vor­be­rei­ten“, erklär­te Umwelt­mi­nis­ter Chris­ti­an Meyer.

Für Nie­der­sach­sen mit mehr als 600 Kilo­me­tern Haupt­deich­li­nie an der Küs­te sei Vor­sor­ge von beson­de­rer Bedeu­tung, so der Minis­ter. Der Küs­ten­schutz die­ne dabei sowohl dem Schutz der heu­te in den Küs­ten­re­gio­nen leben­den Men­schen als auch kom­men­den Generationen.

NLWKN plan­te und beglei­te­te die Deicherhöhung

Die jetzt abge­schlos­se­ne Deich­er­hö­hung in der Krumm­hörn wur­de von der NLW­KN-Betriebs­stel­le Aurich geplant und wäh­rend der Umset­zung begleitet.

Die natur­schutz­fach­li­che Pla­nung und Umset­zung der Salz­wie­sen­re­na­tu­rie­rung erfolg­te gemein­sam durch die NLW­KN-Betriebs­stel­len Nor­den und Aurich.

Das Bau­pro­jekt ver­bin­det damit zwei wich­ti­ge Auf­ga­ben: den lang­fris­ti­gen Schutz der Bevöl­ke­rung und Sach­wer­te vor Sturm­flu­ten sowie die öko­lo­gi­sche Ent­wick­lung des wert­vol­len Natur­raums vor dem Deich.

Salz­wie­sen­re­na­tu­rie­rung auf 27,5 Hektar

Das Deich­vor­land erfüllt eine wich­ti­ge Funk­ti­on für den Küs­ten­schutz. Es wur­de in den Jah­ren 1974 und 1975 durch Auf­spü­lung als Küs­ten­schutz­maß­nah­me hergestellt.

Heu­te hat das Vor­land meh­re­re Funk­tio­nen. Durch sei­ne see­gangs­min­dern­de Wir­kung trägt es dazu bei, den Deich­fuß vor den Kräf­ten bran­den­der Wel­len zu schüt­zen. Gleich­zei­tig kann es im Fall eines Deich­ver­sa­gens dazu bei­tra­gen, Schä­den zu reduzieren.

Dar­über hin­aus ist das Gebiet Bestand­teil des Natio­nal­parks Nie­der­säch­si­sches Wat­ten­meer und gehört zum FFH- und Vogel­schutz­ge­biet. Es bie­tet damit Lebens­raum für zahl­rei­che wert­vol­le Tier- und Pflanzenarten.

Am nörd­li­chen Ende des 4,3 Kilo­me­ter lan­gen Deich­ab­schnitts befin­det sich ein Such­raum für Rena­tu­rie­rungs­maß­nah­men. Die ent­spre­chen­den Flä­chen sind im Vor­land­ma­nage­ment­plan für den Bereich der Deich­acht Krumm­hörn ausgewiesen.

In den ver­gan­ge­nen Jahr­zehn­ten war das Vor­land durch soge­nann­te Begrüp­pung, also den Aus­hub von Grä­ben in den Lah­n­ungs­fel­dern, sowie durch die Abla­ge­rung feins­ter Schweb­stof­fe in Höhe und Brei­te gewachsen.

Bereits im Vor­land­ma­nage­ment­plan von 2017 hat­ten Küs­ten­schutz und Natur­schutz gemein­sa­me Zie­le und Schwer­punk­te fest­ge­legt. Dabei soll­ten die unter­schied­li­chen fach­li­chen Anfor­de­run­gen mit­ein­an­der ver­bun­den werden.

Ins­ge­samt wur­den drei Berei­che fest­ge­legt, in denen Salz­wie­sen­re­na­tu­rie­run­gen durch­ge­führt wurden.

Wei­ter fort­ge­schrit­te­ner Bau­ab­lauf mit fast fer­tig­ge­stell­tem Pflasterdeckwerk.
Fer­tig­ge­stell­te Rena­tu­rie­rung im Vor­land. Vor­ne Teil 2026, Mit­te 2020, hin­ten 2025.

Natür­li­che Ent­wick­lung der Salz­wie­sen soll geför­dert werden

Die Rena­tu­rie­rungs­maß­nah­men umfas­sen ins­ge­samt rund 27,5 Hekt­ar. Ziel ist es, den Erhal­tungs­zu­stand der Salz­wie­sen im Vor­land des Dyks­ter­kru­ger Hel­lers zu verbessern.

Dafür wur­den güns­ti­ge Vor­aus­set­zun­gen für eine mög­lichst eigen­dy­na­mi­sche Ent­wick­lung geschaf­fen. Dazu gehö­ren natür­li­che Pro­zes­se wie Ero­si­on und Sedi­men­ta­ti­on, die Ent­wick­lung mäan­drie­ren­der Prie­le sowie natur­na­he Reliefstrukturen.

Auch für die Vogel­welt wur­den die Lebens­be­din­gun­gen ver­bes­sert. Ins­be­son­de­re die Habi­ta­te für Brut­vö­gel der Röh­rich­te und Salz­wie­sen wur­den auf­ge­wer­tet. Dabei ent­stan­den bezie­hungs­wei­se ent­wi­ckel­ten sich Berei­che mit höhe­rer, mitt­le­rer und nied­ri­ger Salzwiesenvegetation.

Die Maß­nah­men sol­len damit sowohl die öko­lo­gi­sche Viel­falt als auch die natür­li­che Ent­wick­lung des Deich­vor­lands fördern.

Ers­te Rena­tu­rie­rungs­maß­nah­me bereits 2020 umgesetzt

Die geziel­te Absen­kung des Gelän­de­ni­veaus im Deich­vor­land begann bereits im Jahr 2020. Die Absen­kung star­tet in einem aus­rei­chen­den Abstand von etwa 300 Metern see­wärts der Deich­li­nie.

In den Jah­ren 2025 und 2026 wur­den die Arbei­ten fortgesetzt.

Ers­te Ergeb­nis­se zei­gen nach Anga­ben des NLWKN, dass die bereits im Jahr 2020 umge­setz­te Rena­tu­rie­rungs­maß­nah­me erfolg­reich ver­lau­fen ist. Die­se ers­te Maß­nah­me wur­de auf einer Teil­flä­che von rund 9,3 Hekt­ar als Kom­pen­sa­ti­ons­maß­nah­me für den Deich­bau durchgeführt.

Dabei ent­stand gleich­zei­tig ein wich­ti­ger Syn­er­gie­ef­fekt zwi­schen Natur- und Küs­ten­schutz: Der bei der Absen­kung des Gelän­de­ni­veaus ent­nom­me­ne Boden konn­te zu gro­ßen Tei­len für den Deich­bau ver­wen­det werden.

Damit ver­bin­det das Pro­jekt in der Krumm­hörn den Schutz vor den Fol­gen des stei­gen­den Mee­res­spie­gels mit der öko­lo­gi­schen Ent­wick­lung des Natio­nal­parks und der wert­vol­len Salz­wie­sen­land­schaft an der ost­frie­si­schen Küste.

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Deutsch­land­ti­cket wird 2027 teu­rer: 66,80 Euro – Ver­brau­cher­zen­tra­le for­dert ein­fa­che­ren Nahverkehr

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Deutsch­land­ti­cket soll 2027 teu­rer wer­den – Ver­brau­cher­zen­tra­le for­dert ein­fa­chen Nahverkehrstarif

Der Preis für das Deutsch­land­ti­cket soll ab 2027 auf 66,80 Euro pro Monat stei­gen. Der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bun­des­ver­band (vzbv) kri­ti­siert die erneu­te Preis­er­hö­hung. Nach Ansicht der Ver­brau­cher­zen­tra­le könn­te ein regel­mä­ßi­ger Preis­an­stieg dazu füh­ren, dass das Ticket für immer mehr Men­schen finan­zi­ell unat­trak­tiv wird.

Gleich­zei­tig for­dert der vzbv einen bun­des­weit ein­heit­li­chen Nah­ver­kehrs­ta­rif für Gele­gen­heits­fah­rer. Bus und Bahn sol­len damit auch für Men­schen ein­fa­cher nutz­bar wer­den, die kein monat­li­ches Abon­ne­ment benötigen.

Deutsch­land­ti­cket: Ver­brau­cher­zen­tra­le warnt vor wei­te­rer Preisspirale

Das Deutsch­land­ti­cket hat den Zugang zum öffent­li­chen Nah­ver­kehr in Deutsch­land deut­lich ver­ein­facht. Mit einem ein­heit­li­chen Ticket kön­nen Fahr­gäs­te den Nah­ver­kehr bun­des­weit nut­zen, ohne sich mit unter­schied­li­chen Ver­bund­gren­zen, Tarif­zo­nen und regio­na­len Ticket­mo­del­len aus­ein­an­der­set­zen zu müssen.

Nach Ansicht des Ver­brau­cher­zen­tra­le Bun­des­ver­bands wird die­ser Vor­teil jedoch durch die ange­kün­dig­ten Preis­stei­ge­run­gen zuneh­mend geschwächt.

„Das Deutsch­land­ti­cket hat gezeigt, wie attrak­tiv ein ein­fa­cher und bun­des­weit nutz­ba­rer öffent­li­cher Nah­ver­kehr sein kann. Wenn das Ticket nun regel­mä­ßig teu­rer wird, droht die­ser Erfolg schritt­wei­se aus­ge­höhlt zu wer­den“, sagt Ramo­na Pop, Vor­stän­din des Ver­brau­cher­zen­tra­le Bun­des­ver­bands.

Der neue Preis von 66,80 Euro ab 2027 soll über einen neu­en Preis­in­dex bestimmt wer­den. Damit ent­fällt zwar das jähr­li­che poli­ti­sche Rin­gen um die kon­kre­te Höhe des Ticket­prei­ses. Gleich­zei­tig sieht der vzbv die Gefahr einer auto­ma­ti­sier­ten Preisspirale.

Deutsch­land­ti­cket für Gele­gen­heits­fah­rer nicht immer passend

Nach Ein­schät­zung der Ver­brau­cher­zen­tra­le ist das Deutsch­land­ti­cket vor allem für Men­schen attrak­tiv, die Bus und Bahn regel­mä­ßig nut­zen. Für Per­so­nen mit einem gerin­ge­ren Mobi­li­täts­be­darf kann sich ein monat­li­ches Abon­ne­ment dage­gen finan­zi­ell weni­ger lohnen.

Gera­de ange­sichts stei­gen­der Sprit­prei­se sei­en attrak­ti­ve Alter­na­ti­ven zum Auto wich­tig, erklärt Ramo­na Pop. Für Men­schen, die Bus und Bahn nur gele­gent­lich nut­zen, sei das Deutsch­land­ti­cket auf­grund der Preis­ent­wick­lung jedoch immer sel­te­ner eine pas­sen­de Lösung.

Die Ver­brau­cher­zen­tra­le kri­ti­siert des­halb, dass ein ein­fa­cher Zugang zum bun­des­wei­ten Nah­ver­kehr der­zeit im Wesent­li­chen an das Deutsch­land­ti­cket gekop­pelt sei.

Ver­brau­cher­zen­tra­le for­dert bun­des­weit ein­heit­li­chen Nahverkehrstarif

Als Alter­na­ti­ve schlägt der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bun­des­ver­band einen bun­des­weit ein­heit­li­chen Nah­ver­kehrs­ta­rif für Gele­gen­heits­fahr­ten vor.

Das Modell soll sich am Grund­prin­zip des Deutsch­land­ti­ckets ori­en­tie­ren: Statt unter­schied­li­cher Ent­fer­nun­gen, Tarif­zo­nen und Ver­bund­gren­zen sol­len ein­fa­che Zeit­kar­ten die Nut­zung von Bus und Bahn ermöglichen.

Vor­ge­se­hen sind nur weni­ge, leicht ver­ständ­li­che Ticket­an­ge­bo­te mit fes­ten Nut­zungs­zei­ten. Die­se sol­len einen Zeit­raum von 15 Minu­ten bis zu 24 Stun­den abde­cken. Das Ange­bot soll bun­des­weit gel­ten und sowohl digi­tal als auch ana­log nutz­bar sein.

Damit könn­ten Fahr­gäs­te bei­spiels­wei­se eine Zeit­kar­te für eine bestimm­te Nut­zungs­dau­er kau­fen, ohne sich vor­her mit den jewei­li­gen regio­na­len Tarif­gren­zen beschäf­ti­gen zu müssen.

Schluss mit dem „Tarif­dschun­gel“ im Nahverkehr?

Die Ver­brau­cher­zen­tra­le sieht ins­be­son­de­re bei Gele­gen­heits­fah­rern wei­ter­hin einen kom­pli­zier­ten Zugang zum öffent­li­chen Nah­ver­kehr. Je nach Regi­on gel­ten unter­schied­li­che Ver­kehrs­ver­bün­de, Tarif­zo­nen und Ticketangebote.

„Gera­de Gele­gen­heits­nut­zer ste­hen wei­ter­hin vor einem unüber­sicht­li­chen Fli­cken­tep­pich aus Ver­bund­gren­zen, Tarif­zo­nen und unter­schied­li­chen Ticket­an­ge­bo­ten“, sagt Ramo­na Pop.

Das Ziel müs­se des­halb ein Tarif­sys­tem sein, das in ganz Deutsch­land nach den­sel­ben Grund­sät­zen funktioniert.

„Wer in Deutsch­land Bus und Bahn nutzt, braucht ein Tarif­sys­tem, das über­all gleich funk­tio­niert. Das Deutsch­land­ti­cket ist ein erfolg­rei­cher Anfang, den Tarif­dschun­gel zu been­den. Das­sel­be Prin­zip brau­chen auch Gele­gen­heits­fah­re­rin­nen und ‑fah­rer“, so Pop.

Ver­brau­cher­zen­tra­le: Ein­fa­cher Zugang soll erhal­ten bleiben

Nach Auf­fas­sung des Ver­brau­cher­zen­tra­le Bun­des­ver­bands braucht es neben dem Deutsch­land­ti­cket ein zusätz­li­ches, ein­fa­ches und bun­des­weit ein­heit­li­ches Ange­bot für Men­schen, die kein Abon­ne­ment abschlie­ßen möch­ten oder bei denen sich das Deutsch­land­ti­cket auf­grund der Nut­zungs­häu­fig­keit preis­lich nicht rechnet.

Der Vor­schlag der Ver­brau­cher­zen­tra­le setzt dabei auf weni­ge ver­ständ­li­che Zeit­kar­ten statt eines kom­ple­xen Sys­tems aus Ent­fer­nungs­stu­fen und Tarifzonen.

Damit soll der öffent­li­che Nah­ver­kehr auch für Gele­gen­heits­fah­rer ein­fa­cher zugäng­lich wer­den. Der vzbv ver­bin­det die For­de­rung ins­be­son­de­re mit dem Ziel, attrak­ti­ve Alter­na­ti­ven zur Nut­zung des Autos zu schaffen.

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Erkäl­tungs­sai­son 2026 in Nie­der­sach­sen beginnt: 25 Pro­zent der Krank­schrei­bun­gen wegen Atemwegsinfekten

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Erkäl­tungs­sai­son beginnt: 25 Pro­zent aller Krank­schrei­bun­gen in Nie­der­sach­sen wegen Atemwegsinfekten

Die Erkäl­tungs­sai­son hat in Nie­der­sach­sen begon­nen. Nach aktu­el­len Aus­wer­tun­gen der AOK Nie­der­sach­sen steigt die Zahl der Krank­schrei­bun­gen auf­grund von Erkäl­tungs­krank­hei­ten, grip­pa­len Infek­ten und wei­te­ren aku­ten Atem­wegs­er­kran­kun­gen deut­lich an. In der ver­gan­ge­nen Woche wur­den rund 22.700 Neu­erkran­kun­gen von Arzt­pra­xen an die AOK übermittelt.

Der Herbst bringt nicht nur küh­le­re Tem­pe­ra­tu­ren, son­dern auch einen deut­li­chen Anstieg von Atem­wegs­er­kran­kun­gen. Die aktu­el­len Daten der AOK Nie­der­sach­sen zei­gen, dass die Zahl der Krank­schrei­bun­gen wegen Erkäl­tungs­krank­hei­ten und ande­rer aku­ter Atem­wegs­in­fek­te der­zeit spür­bar zunimmt.

Rund 25 Pro­zent aller ärzt­li­chen Erst­be­schei­ni­gun­gen ent­fal­len aktu­ell in Nie­der­sach­sen auf aku­te Atemwegserkrankungen.

Dr. Jür­gen Peter, Vor­stands­vor­sit­zen­der der AOK Nie­der­sach­sen, erklärt: „Atem­wegs­in­fek­te prä­gen aktu­ell das lan­des­wei­te Krank­heits­ge­sche­hen. Rund 25 Pro­zent aller ärzt­li­chen Erst­be­schei­ni­gun­gen ent­fal­len der­zeit auf aku­te Atem­wegs­er­kran­kun­gen. Unse­re Daten zei­gen, dass sich die Ent­wick­lung auf dem Niveau der Vor­jah­re bewegt.“

Rund 22.700 Neu­erkran­kun­gen in einer Woche

In der ver­gan­ge­nen Woche wur­den den Anga­ben der AOK zufol­ge rund 22.700 Neu­erkran­kun­gen durch Arzt­pra­xen an die Kran­ken­kas­se über­mit­telt. Dabei han­delt es sich um Krank­schrei­bun­gen im Zusam­men­hang mit Erkäl­tungs­krank­hei­ten, grip­pa­len Infek­ten und wei­te­ren aku­ten Atemwegserkrankungen.

Ein Blick auf die ver­gan­ge­nen Jah­re zeigt einen ähn­li­chen sai­so­na­len Ver­lauf. Auch 2024 und 2025 nah­men die Krank­heits­fäl­le im Sep­tem­ber spür­bar zu. In den Herbst- und Win­ter­mo­na­ten stie­gen die Zah­len anschlie­ßend wei­ter an.

Eine belast­ba­re Pro­gno­se für die wei­te­re Ent­wick­lung lässt sich nach Anga­ben der AOK der­zeit noch nicht ableiten.

Grip­pe­wel­le hat noch nicht begonnen

Die eigent­li­che Grip­pe­wel­le hat in Nie­der­sach­sen noch nicht begon­nen. Ers­te Influ­en­za-Fäl­le wer­den aller­dings bereits registriert.

Eine grö­ße­re Rol­le bei den aktu­el­len Krank­schrei­bun­gen spielt Influ­en­za der­zeit noch nicht. Auch COVID-19 spielt bei den Krank­schrei­bun­gen aktu­ell kei­ne Rol­le.

Atem­wegs­in­fek­te gehö­ren regel­mä­ßig zu den häu­figs­ten Ursa­chen für krank­heits­be­ding­te Fehl­zei­ten am Arbeits­platz. Typi­sche Beschwer­den sind bei­spiels­wei­se Schnup­fen, Hus­ten und Hals­schmer­zen.

Bestimm­te Atem­wegs­er­kran­kun­gen kön­nen aller­dings deut­lich schwe­rer ver­lau­fen. Ins­be­son­de­re Influ­en­za und COVID-19 kön­nen zu schwe­ren Krank­heits­ver­läu­fen füh­ren und län­ge­re Aus­fall­zei­ten verursachen.

Imp­fun­gen kön­nen vor schwe­ren Krank­heits­ver­läu­fen schützen

Mit Blick auf die bevor­ste­hen­de Herbst- und Win­ter­sai­son emp­fiehlt die AOK Nie­der­sach­sen, ent­spre­chend den aktu­el­len Impf­emp­feh­lun­gen der Stän­di­gen Impf­kom­mis­si­on (STIKO) die jähr­li­che Grip­pe­schutz­imp­fung durch­füh­ren zu lassen.

Die Imp­fung kann in Haus­arzt­pra­xen oder Apo­the­ken erfolgen.

Beson­ders emp­foh­len wird die Grip­pe­schutz­imp­fung unter ande­rem für:

  • Men­schen ab 60 Jahren
  • Per­so­nen mit bestimm­ten Vorerkrankungen
  • Bewoh­ne­rin­nen und Bewoh­ner von Pflegeeinrichtungen
  • medi­zi­ni­sches und pfle­ge­ri­sches Personal

Imp­fun­gen kön­nen das Risi­ko schwe­rer Krank­heits­ver­läu­fe deut­lich redu­zie­ren. Gleich­zei­tig tra­gen sie dazu bei, beson­ders gefähr­de­te Men­schen zu schützen.

AOK will Infek­ti­ons­ge­sche­hen regel­mä­ßig veröffentlichen

Die AOK Nie­der­sach­sen will in Kür­ze wie­der wöchent­lich über die Ent­wick­lung des Infek­ti­ons­ge­sche­hens informieren.

Mit Beginn der Grip­pe­sai­son sol­len zusätz­lich regio­na­li­sier­te Erkran­kungs­zah­len für die ein­zel­nen Land­krei­se ver­öf­fent­licht wer­den. Dadurch soll sich die Ent­wick­lung der Atem­wegs­er­kran­kun­gen in Nie­der­sach­sen auch auf regio­na­ler Ebe­ne ver­fol­gen lassen.

Die aktu­el­len Daten zei­gen bereits: Die Erkäl­tungs­sai­son 2026 hat in Nie­der­sach­sen begon­nen. Mit rund 22.700 neu über­mit­tel­ten Erkran­kungs­fäl­len in nur einer Woche und einem Anteil von rund 25 Pro­zent an allen ärzt­li­chen Erst­be­schei­ni­gun­gen gehö­ren aku­te Atem­wegs­in­fek­te der­zeit zu den wich­tigs­ten Grün­den für Krankschreibungen.

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Jugend­feu­er­wehr Wee­ner: Füh­rungs­wech­sel nach mehr als 25 Jah­ren – Sven Fis­ser übernimmt

Auf dem Foto sind von links zu sehen: Stadt­brand­meis­ter Jörg Fis­ser, stell­ver­tre­ten­der Stadt­brand­meis­ter Stef­fen Voss, ehe­ma­li­ger Stadt­ju­gend­feu­er­wehr­wart Ewald Free­se, Mario...

Lokal

Senio­ren­bei­rat in Wes­t­ov­er­le­din­gen: Zehn Kan­di­da­ten stel­len sich zur Wahl

Zehn Per­so­nen stel­len sich zur Wahl des Senio­ren­bei­ra­tes in Westoverledingen Kan­di­da­tin­nen und Kan­di­da­ten prä­sen­tie­ren sich am 5. Okto­ber im Klei­nen...

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„Mac­beth“ in Leer: Shake­speares Tra­gö­die am 25. Sep­tem­ber im Thea­ter an der Blinke

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