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Häufig gestellte Fragen zum Winterdienst
1. Was ist Winterdienst?
Winterdienst heißt, dass auf öffentlichen Straßen und Wegen im Rahmen der Möglichkeit Schnee geräumt und Glätte bekämpft wird.
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine bestimmte Qualität. Bei Schnee und Glätte handelt es sich um Naturereignisse, die nur im gewissen Rahmen vorhersehbar sind.
2. Was bedeutet „im Rahmen der Möglichkeit“?
In vielen Rechtsvorschriften finden wir den Begriff “nach besten Kräften”. Nach besten Kräften beinhaltet einerseits das was zumutbar bzw. finanzierbar ist und andererseits das was auch naturgegeben möglich ist. Es gibt sehr viele Urteile, die sich mit Grundsatz- und Einzelfragen befasst haben.
Für die Außerortsstraßen (häufig Bundes‑, Landes- und Kreisstraßen) gibt es eine Vorgabe, wie das Anforderungsniveau aussehen soll. Auf dieser Grundlage erhalten die Straßenbauverwaltungen Personal, Geräte und Geldmittel zur Erfüllung der Aufgaben bereitgestellt.
3. Wie genau sieht das Anforderungsniveau aus? Was darf der Verkehrsteilnehmer erwarten?
Es gibt zum einen die zeitliche Komponente. Auf Autobahnen soll rund um die Uhr Winterdienst sichergestellt werden. Auf allen anderen wichtigen Straßen für den überörtlichen Verkehr mit starkem Berufsverkehr oder Linienbusverkehr soll der Winterdienst so stattfinden, dass die Straßen täglich zwischen 6 und 22 Uhr befahrbar sind.
Alle anderen überörtlichen Straßen, Geh- und Radwegen außerhalb der Ortschaften werden nachrangig nach dem örtlichen Verkehrsbedürfnis behandelt.
Unter Umständen sind unsere Kolleginnen und Kollegen in wechselnden Schichten an 7 Tagen fast rund um die Uhr im Einsatz.
Die zweite Komponente betrifft die jeweilige Wetterlage. Bei Schneefall, Eis- und Reifglätte sollen die Straßen befahrbar sein. Bei starkem und lang anhaltendem Schneefall soll wenigstens je Richtung ein Fahrstreifen, notfalls mit Schneeketten befahrbar sein.
Bei starken Schneeverwehungen, Lawinen oder Eisregen kann die Befahrbarkeit nicht mehr sichergestellt werden.
4. Gibt es unterschiedliche Arten der Glätte?
Wir unterscheiden zwischen Reifglätte, Eisglätte, Glatteis und Schneeglätte. Reifglätte entsteht durch die Feuchtigkeit (Nebel, Dunst) aus der Luft, die sich auf der ursprünglich trockenen Fahrbahn niederschlägt. Eisglätte entsteht durch Überfrieren der nassen Fahrbahn und Glatteis durch gefrierenden Regen.
Die Glättebildung hängt aber auch immer mit den örtlichen Verhältnissen zusammen. Sonneneinstrahlung und Verschattung, die Windverhältnisse oder Mulden und Senken sowie exponierte Lagen spielen eine große Rolle.
5. Was heißt Befahrbarkeit?
Die Befahrbarkeit einer Straße bedeutet, dass Behinderungen durch Schneereste oder je nach Wetterlage und Einsatzdauer des Winterdienstes stellenweise auch mit geschlossener Schneedecke gerechnet werden muss. Auch kann stellenweise Reif- und Eisglätte nicht ausgeschlossen werden.
6. Was kann ich als Verkehrsteilnehmer tun?
Von allen Verkehrsteilnehmern wird erwartet (laut Straßenverkehrsordnung), dass auch mit einer den Witterungsverhältnissen angepassten Geschwindigkeit und der passenden Winterbereifung gefahren wird, für Fußgänger entsprechendes Schuhwerk
7. Wer muss in den Ortschaften bei Schnee räumen und bei Glätte streuen?
In den Ortschaften ist auf allen Straßen die Gemeinde oder Stadt zuständig. Schnee zu räumen oder bei Glätte zu streuen bzw. abzustumpfen gehört zur sogenannten Reinigungspflicht. Die Gemeinden oder Städte übertragen diese Aufgabe per Satzung teilweise auf die Anlieger. Die Straßenreinigungssatzungen findet man in der Regel im Internet. Meistens sind die Anlieger für die Gehwege zuständig, manchmal auch für die Straße.
Bei Hauptverkehrsstraßen und insbesondere Durchgangsstraßen (Bundes‑, Landes- oder Kreisstraßen) sind in den meisten Fällen die Gemeinden oder Städte für die Reinigung, also auch den Winterdienst, auf den Fahrbahnen und Radwegen zuständig.
Vielfach gibt es Vereinbarungen mit der Straßenbauverwaltung, dass diese Straßen mit geräumt und gestreut werden, weil die Fahrzeuge ohnehin dort entlang fahren müssen.
8. Darf ich den Schnee vom Gehweg auf die Straße schieben?
Wenn auf den Gehwegen nicht genug Platz vorhanden ist um den Schnee aufzuhäufen, muss der Schnee auf dem eigenen Grundstück untergebracht werden. Jedenfalls gehört er nicht auf die Straße. Das nächste Räumfahrzeug wird den Schnee sonst unweigerlich wieder auf den Gehweg schieben.
9. Woher weiß die SBV wann es glatt wird oder schneit?
Der Straßenbauverwaltung (SBV) stehen für die Wetterinformationen professionelle Wettermeldungen des Deutschen Wetterdienstes zur Verfügung. Diese sogenannten SWIS-Meldungen geben uns eine Vorschau auf den nächsten Tag. Neben den Lufttemperaturen und den zu erwartenden Niederschlag erhalten wir beispielsweise auch Informationen über die Bodentemperaturen und die Luftfeuchtigkeit. Natürlich gehören auch aktuelle Karten dazu, die beispielweise konkret die Niederschläge als Regen oder Schnee zeigen.
An einigen Stellen im Straßennetz haben wir noch sogenannte Glättemeldeanlagen. Zusätzlich zu diesen Möglichkeiten sind insbesondere in der Nacht Kolleginnen und Kollegen unterwegs, um an neuralgischen Punkten das lokale Wetter zu beurteilen.
10. Wann beginnt der Winterdienst mit der Arbeit?
Je nach Wettervorhersage wird der Winterdiensteinsatz entweder gleich für den frühen Morgen angeordnet oder aber die Kolleginnen und Kollegen warten in Rufbereitschaft zuhause auf einen Einsatz. Damit ab 6 Uhr die Straßen befahrbar sind, startet der Winterdienst meistens schon gegen 3 Uhr in der Früh.
Die Wettermelder sind oft schon ab 1 Uhr nachts unterwegs, um bei Bedarf einen Einsatz auslösen zu können. Auch die Einsatzleitzentrale der Polizei steht mit der Straßenmeisterei in Verbindung und informiert uns bei Bedarf.
11. Wann muss man im Tagesverlauf am ehesten mit Glätte rechnen?
Die größte Wahrscheinlichkeit, dass sich Glätte bildet, ist in den frühen Morgenstunden um den Sonnenaufgang herum, denn zu dieser Zeit sind die Temperaturen häufig am niedrigsten.
12. Wie viele Fahrzeuge hat eine Straßenmeisterei für den Winterdienst?
Je nach Größe der Straßenmeisterei werden zwischen 8 und 10 Bezirke betreut. Jede Straßenmeisterei verfügt über 3 oder 4 eigene Winterdienstfahrzeuge. Darüber hinaus werden Firmen beauftragt, die uns mit 3 bis 6 Fahrzeugen unterstützen.
Für jedes Fahrzeug gibt es einen Bezirk, der betreut werden soll. Dieser wurde so optimiert, dass möglichst wenige Leerfahrten (Abschnitte, die bereits von anderen Fahrzeugen bearbeitet wurden bzw. die Rückfahrt zum Stützpunkt) entstehen.
13. Wie groß sind die Bezirke?
Die durchschnittlich zu bearbeitende Streckenlänge der Bezirke für Streu- und Räumeinsätze beträgt etwa 45 km. Insgesamt legen die Fahrzeuge 70 bis 80 km pro Umlauf zurück, bis sie wieder im Stützpunkt angelangt sind.
14. Wie lange dauert ein „Umlauf“?
Ein Streuumlauf dauert etwa 2,5 bis 3,5 Stunden. Damit wird der Zeitraum bezeichnet, den ein Fahrzeug benötigt, um einmal seinen Bezirk abzufahren, zurückzukehren und dann wieder beladen für den nächsten Einsatz bereit zu stehen. Im Normalfall reichen das geladene Salz und auch die Salzsole für einen Umlauf aus.
Wenn auch Schnee geräumt werden muss, verlängern sich die Umlaufzeiten. Beim Räumen kann der Schnee immer nur auf einer Fahrspur geschoben werden, während beim Streuen in der Regel zwei Fahrspuren gleichzeitig bedient werden können.
Die Fahrzeuge fahren mit einer Geschwindigkeit von ungefähr 25 bis 35 km/h. Besonders beim Räumen kommt es auf die richtige Geschwindigkeit an. In Ortschaften wird versucht, gerade so schnell zu fahren, dass die Straße frei wird, aber der Schnee nicht auf die Grundstücke fliegt.
15. Womit wird gestreut?
Am besten hat sich sogenanntes Feuchtsalz (FS 30) bewährt. Dabei wird normales Kochsalz (NaCl, Natriumchlorid) ausgestreut und mit 30 % Salzsole (20%ige Lösung) angefeuchtet. Durch die Salzsole haftet das Salz auf der Straße und wird nicht so schnell durch den Fahrtwind fortgeweht. Außerdem löst sich das angefeuchtete Salz schneller auf und kann seine Wirkung früher entfalten.
Auf den Autobahnmeistereien kann bei entsprechenden Witterungslagen zusätzlich zu der FS-30-Streuerung auch die reine Solesprühung (FS 100) erfolgen. Bei der reinen Solesprühung handelt es sich um eine Ergänzung des Winterdienstes bei den Präventivmaßnahmen und bei Fahrbahntemperaturen bis — 6°C.
Kleiner physikalischer Exkurs:
Wenn sich Salz im Wasser auflösen soll, ist dazu Energie notwendig. Die Energie dazu kommt aus der Umgebung in Form von Wärme, die dem Boden, der umliegenden Luft oder dem Wasser entzogen wird. Die Temperaturen insbesondere des Wassers können dadurch sogar unter 0 Null Grad sinken und es kann gefrieren.
Der Prozess des Auflösens wird beschleunigt, wenn schon Salz im Wasser gelöst ist.
Auch der fließende Verkehr trägt wesentlich zum Auftauprozess bei. Das gelöste Salz (Salzsole) wird vermischt, ähnlich wie beim Rühren in Glas. Durch das Walken der Reifen entsteht zusätzliche Wärme. Das lässt sich gut anhand von Strecken mit Überholfahrstreifen beobachten. Während der Hauptfahrstreifen oft schon gut abgetaut ist, sieht der Überholfahrstreifen oft noch weiß aus.
Deshalb: Achtung — gestreute Straßen können noch glatt sein!
16. Gibt es Besonderheiten im Winterdienst bei Radwegen?
Radwege außerhalb der Ortschaften können häufig erst nachrangig im Winterdienst behandelt werden. Insbesondere nach Schneefällen muss erst die Fahrbahn neben dem Radweg geräumt sein, damit nicht der bereits geräumte Radweg wieder zugeschüttet wird. Auch die verfügbaren Ressourcen spielen eine Rolle, da pro Straßenmeisterei nur ein spezielles Gerät für Radwege zur Verfügung steht.
Ein anderer Umstand hat ebenfalls große Bedeutung — auf den Radwegen fehlt die wichtige, unterstützende Wirkung des Verkehrs. Das rollende Rad hilft bei der Verteilung des Salzes und fördert das Auftauen. Selbst gestreute oder geräumte Radwege können also noch lange glatt sein.
17. Wieviel Salz wird gestreut? Wie schnell fahren die Fahrzeuge?
Die Fahrzeuge bringen das Streusalz mit sogenannten Streuautomaten aus. Die Menge an Streusalz beträgt zwischen 5 und 40 g/m² und wird unabhängig von der gefahrenen Geschwindigkeit gesteuert.
Die Fahrzeuge können zwischen 2,5 und 5,0 m³ Salz laden und führen zwischen 1.200 und 2.400 Litern Salzsole mit sich. Zusammen entspricht das einer Nutzlast von 4,2 bis 8,1 t.
18. Was kann man vorsorglich (präventiv) tun?
Mit dem Schneeräumen kann natürlich erst begonnen werden, wenn der Schneefall eingesetzt hat. Durch die Wetterbeobachtungen und professionellen Wettervorhersagen können die Fahrzeuge allerdings rechtzeitig in Bereitschaft versetzt werden und zum richtigen Zeitpunkt mit einsetzendem Schneefall losfahren.
In Bezug auf Glätte können wir zum Teil vorbeugend arbeiten und Glätte möglichst erst gar nicht entstehen lassen. Die Einsätze werden so ausgelöst werden, dass vor dem Überfrieren bereits gestreut ist und das Salz zu wirken beginnen kann.
Wenn es vorhersehbar ist, streuen wir manchmal bereits in den späten Abendstunden, obwohl die Glätte erst für den nächsten Morgen vorhergesagt ist.
19. Wird in jedem Fall bei Minusgraden gestreut?
Ob eine trockene Fahrbahn gestreut werden sollte, muss gut überlegt sein. Das Salz selbst zieht Feuchtigkeit aus dem Umgebung an und unter Umständen wird die Straße genau dadurch glatt. Hier ist viel Fingerspitzengefühl gefragt, ob nicht auf ein Abstreuen verzichtet werden sollte.
20. Wirkt das Salz auch bei ‑10 °C?
Die Wirksamkeit der Auftauwirkung des Salzes (Taumittel) hängt stark von der Temperatur ab. Das Taumittel Natriumchlorid NaCl (Kochsalz), was normalerweise verwendet wird, wirkt bis max. — 8 °C. Darunter müssen andere Salze z.B. MgCl, CaCl (Magnesiumchlorid oder Kalziumchlorid) verwendet werden.
Oft ist der Einsatz von Taumitteln dann aber gar nicht mehr notwendig, weil dann kaum noch mit Schneefall gerechnet werden muss und die Straßen auch „trockenfrieren“. Bei der sogenannten Sublimation geht das Eis direkt in Wasserdampf über. Diesen natürlichen Prozess kannten auch unsere Großeltern, die bei Minusgraden ihre Wäsche draußen auf der Leine getrocknet haben.
21. Warum wird nicht mit Sand oder Splitt gestreut?
Sand oder Splitt wirken zwar abstumpfend, können aber eine Glättebildung nicht ausreichend verhindern. Der Einsatz wäre allenfalls innerhalb der Ortschaften vertretbar. Außerorts stellen Sand oder Splitt nach dem Abtauen der Straße eine Gefährdung insbesondere für Zweiradfahrer dar und müssten regelmäßig abgekehrt werden.
Spätestens nach dem Winter müssen Straßen, Gräben, Regenwasserleitungen und Regenwasserabläufe gereinigt werden. Dabei entstehen durch Verunreinigungen große Mengen Abfall, die teuer entsorgt werden müssen. Zudem sind Sand und Splitt wertvolle Rohstoffe.
Streusalz in der richtigen Dosierung ist die umweltgerechteste Methode zur Glättebekämpfung und Aufrechterhaltung der Mobilität.
22. Wie soll ich mich als Kraftfahrer verhalten, wenn mir ein Winterdienstfahrzeug im Einsatz entgegenkommt oder vor mir fährt?
Winterdienstfahrzeuge im Einsatz sind durch ihre eingeschalteten gelben Rundumleuchten und rückwärtigen zusätzlichen Beleuchtungseinrichtungen weithin sichtbar.
Da auf Autobahnen mehrere Fahrbahnen gleichzeitig bedient werden müssen, sind häufig mehrere Räum- und Streufahrzeuge unterwegs, die über die gesamte Fahrbahnbreite verteilt sind und in Fahrtrichtung versetzt als sogenannter Verband fahren. Dadurch entstehen in Fahrtrichtung zwischen den einzelnen Fahrspuren Lücken, die die Kraftfahrer dazu verleiten, sie zum Überholen zu nutzen. Das sollte man grundsätzlich nicht tun, denn nach dem vielleicht geglückten Überholmanöver gelangt man mit Sicherheit auf noch nicht geräumte und gestreute Fahrbahnen, deren Glätte ein sehr hohes Risiko bedeutet, insbesondere auch bei den notwendigen Lenkbewegung ins Schleudern zu kommen. Auch bei der Hinterherfahrt sollte man sich immer bewusst sein, dass auch wenn unmittelbar zuvor gestreut wurde, das Streusalz seine Wirkung noch gar nicht entfalten konnte und die Glätte zunächst wie im nicht gestreuten Zustand vorhanden ist. Auch wenn bei einer Hinterherfahrt hinter einem Streufahrzeug das eigene Fahrzeug durch das ausgebrachte Streusalz in Mitleidenschaft gezogen wird, sollte die eigene Sicherheit oben anstehen.
Sind Räumfahrzeuge im Verband auf der Autobahn unterwegs, sollte man immer bedenken, dass der Schnee vom äußersten linken über die mittlere, die Hauptfahrspur bis auf den Standstreifen weitergegeben wird. Damit sollte immer davon abgesehen werden, diese Fahrzeuge zu überholen.
Kommt einem außerhalb der Autobahnen ein Streu- und Räumfahrzeug im Einsatz entgegen, sollte man seine Geschwindigkeit reduzieren und soweit wie möglich am rechten Fahrbahnrand fahren. Insbesondere Räumfahrzeuge nehmen mit ihrem Räumschild in der Regel die ganze Breite ihrer Fahrspur in Anspruch und können natürlich aufgrund der winterlichen Verhältnisse auch kurzfristig über ihre eigene Fahrspur hinaus kommen.
Außerhalb der Autobahnen sollte man immer bedenken, dass in einem Streudurchgang die gesamte Fahrbahnbreite, also auch die Fahrspur des Gegenverkehrs, gestreut wird, wobei meist lautstark das ausgebrachte Streusalz die entgegenkommenden Fahrzeuge trifft.
Beim Räumeinsatz ist ebenfalls zu bedenken, dass zwar jede Fahrspur für sich geräumt wird, es aber nicht ausgeschlossen ist, dass bei entsprechenden Windverhältnissen geräumter Schnee in Richtung der Gegenfahrbahn und damit der dort fahrenden Fahrzeuge gelangen kann.
Quelle: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
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Küstenschutz in Ostfriesland: Deich in der Krummhörn für den steigenden Meeresspiegel gerüstet
Christian Meyer (Zweiter von rechts) besichtigte das abgeschlossene Deichprojekt. Die Arbeiten in der Krummhörn zeigten ihn Dr. Thomas Schoneboom (links) vom NLWKN sowie Gerd-Udo Heikens und Frank Rosenberg (rechts) von der Deichacht Krummhörn.
Küstenschutz in Ostfriesland: Große Deicherhöhung in der Krummhörn abgeschlossen
4,3 Kilometer Deich für den steigenden Meeresspiegel ertüchtigt – 27,5 Hektar Salzwiesen renaturiert
Upleward/Manslagt. Der Küstenschutz in Ostfriesland wird weiter verstärkt: Die umfangreiche Deicherhöhung zwischen Upleward und Manslagt in der Krummhörn ist abgeschlossen. Auf einer Länge von insgesamt 4,3 Kilometern wurde der Deich für die Herausforderungen des Klimawandels und den erwarteten Anstieg des Meeresspiegels ertüchtigt. Parallel dazu wurden auf rund 27,5 Hektar Salzwiesen renaturiert, um den wertvollen Naturraum im Deichvorland ökologisch aufzuwerten.
Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer informierte sich bei einem Besuch vor Ort über das abgeschlossene Bauprojekt, das von der Deichacht Krummhörn und dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) umgesetzt wurde.
„Küstenschutz ist eine durch die Klimakrise drängende Daueraufgabe und dieses Projekt ist ein sehr gutes Beispiel dafür. Es zeigt: Wir lassen nicht nach und stärken den Küstenschutz weiter, denn die Meeresspiegel steigen weiter an – und wir müssen die Menschen bestmöglich schützen, die hinter den Deichen leben und arbeiten“, sagte Christian Meyer bei seinem Besuch in der Krummhörn. Gleichzeitig dankte der Minister allen Beteiligten für ihren Einsatz bei dem umfangreichen Projekt.
20 Kilometer Deiche seit 2010 verstärkt
Der nun abgeschlossene Abschnitt ist Teil einer größeren Küstenschutzmaßnahme der Deichacht Krummhörn. Seit 2010 wurden die Hauptdeiche der Deichacht bereits auf einer Gesamtlänge von rund 20 Kilometern entlang der Außenems und im Bereich des Hafens von Emden erhöht und verstärkt.
Das jetzt fertiggestellte Projekt umfasst den 4,3 Kilometer langen Abschnitt zwischen Upleward und Manslagt. Mit den Arbeiten am ersten Teilabschnitt wurde bereits im Jahr 2019 begonnen.
Oberdeichrichter Gerd-Udo Heikens von der Deichacht Krummhörn betonte die Bedeutung des Projekts für die Region.
„Wir freuen uns sehr, dass wir dieses wichtige Deichbauprojekt gemeinsam umsetzen konnten. Insgesamt leben in unserem 48.000 Hektar großem Verbandsgebiet, wovon rund ein Drittel unter NHN liegen, etwa 130.000 Menschen. Durch die Küstenschutzanlagen werden rund 15 Milliarden Euro an Sachwerten geschützt.“
Diese Zahlen verdeutlichten die große Bedeutung des Küstenschutzes in der Region. Heikens dankte zugleich allen Beteiligten für die Zusammenarbeit und die finanzielle Unterstützung.
Deich auf bis zu 9,40 Meter über NHN erhöht
Der ursprüngliche Vorlanddeich war zuletzt in den 1970er-Jahren ausgebaut worden. Er verfügte damals über eine Höhe von rund 7,80 Metern über Normalhöhennull (mNHN).
Neue Berechnungen der Forschungsstelle Küste im NLWKN haben ergeben, dass der Deich unter Berücksichtigung eines Vorsorgemaßes für einen klimawandelbedingten Meeresspiegelanstieg von einem Meter auf eine Höhe von 8,70 mNHN ausgebaut werden muss.
Damit der Deich auch nach den erwarteten Sackungen und Setzungen langfristig die erforderliche Sollhöhe erreicht, wurde er im Zuge der Baumaßnahme auf eine Höhe von maximal 9,40 mNHN erhöht.
„Damit der Deich auch nach dem Abklingen der zu erwartenden Sackungen und Setzungen die Sollhöhe erreicht, wurde er auf eine Höhe von maximal 9,40 mNHN erhöht. Der Deichquerschnitt wurde so hergestellt, dass für den Fall verstärkter Auswirkungen des Klimawandels eine weitere Anpassung möglich ist“, erläutert Dr. Thomas Schoneboom vom NLWKN in Aurich.
Auch für mögliche zukünftige Anforderungen wurde vorgesorgt. Zwischen der Deichbinnenböschung und dem Deichverteidigungsweg befindet sich eine rund 13 Meter breite Binnenberme. Sollte eine weitere Erhöhung erforderlich werden, können die Deichacht und der NLWKN hier künftig den Deich um bis zu einen weiteren Meter erhöhen, ohne die Außenböschung verändern zu müssen.
Niedersachsen investiert deutlich mehr in den Küstenschutz
Das Land Niedersachsen hat die finanziellen Mittel für den Küsten- und Hochwasserschutz in diesem Jahr deutlich erhöht.
Für die Planung und Umsetzung von Küstenschutzmaßnahmen stehen erstmals rund 82 Millionen Euro zur Verfügung. Zusätzlich werden weitere 42 Millionen Euro für den Hochwasserschutz im Binnenland bereitgestellt.
Landesweit werden damit mehr als 280 Maßnahmen umgesetzt, geplant oder fortgeführt. Rund 160 dieser Projekte entfallen auf den Küstenschutz. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Erhöhung von Deichen zu sogenannten Klimadeichen, die auf den erwarteten Anstieg des Meeresspiegels vorbereitet werden.
Darüber hinaus wurde das Sondervermögen für den Hochwasser- und Küstenschutz um 254 Millionen Euro erhöht. In den kommenden Jahren soll außerdem das Personal beim NLWKN weiter aufgestockt werden, um unter anderem Genehmigungsverfahren und weitere Aufgaben schneller bearbeiten zu können.
„Mit der Klimakrise steigen nicht nur die Meeresspiegel, sondern Starkregenereignisse und Hochwassergefahren nehmen im ganzen Land deutlich zu. Darauf müssen wir uns vorbereiten“, erklärte Umweltminister Christian Meyer.
Für Niedersachsen mit mehr als 600 Kilometern Hauptdeichlinie an der Küste sei Vorsorge von besonderer Bedeutung, so der Minister. Der Küstenschutz diene dabei sowohl dem Schutz der heute in den Küstenregionen lebenden Menschen als auch kommenden Generationen.
NLWKN plante und begleitete die Deicherhöhung
Die jetzt abgeschlossene Deicherhöhung in der Krummhörn wurde von der NLWKN-Betriebsstelle Aurich geplant und während der Umsetzung begleitet.
Die naturschutzfachliche Planung und Umsetzung der Salzwiesenrenaturierung erfolgte gemeinsam durch die NLWKN-Betriebsstellen Norden und Aurich.
Das Bauprojekt verbindet damit zwei wichtige Aufgaben: den langfristigen Schutz der Bevölkerung und Sachwerte vor Sturmfluten sowie die ökologische Entwicklung des wertvollen Naturraums vor dem Deich.
Salzwiesenrenaturierung auf 27,5 Hektar
Das Deichvorland erfüllt eine wichtige Funktion für den Küstenschutz. Es wurde in den Jahren 1974 und 1975 durch Aufspülung als Küstenschutzmaßnahme hergestellt.
Heute hat das Vorland mehrere Funktionen. Durch seine seegangsmindernde Wirkung trägt es dazu bei, den Deichfuß vor den Kräften brandender Wellen zu schützen. Gleichzeitig kann es im Fall eines Deichversagens dazu beitragen, Schäden zu reduzieren.
Darüber hinaus ist das Gebiet Bestandteil des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer und gehört zum FFH- und Vogelschutzgebiet. Es bietet damit Lebensraum für zahlreiche wertvolle Tier- und Pflanzenarten.
Am nördlichen Ende des 4,3 Kilometer langen Deichabschnitts befindet sich ein Suchraum für Renaturierungsmaßnahmen. Die entsprechenden Flächen sind im Vorlandmanagementplan für den Bereich der Deichacht Krummhörn ausgewiesen.
In den vergangenen Jahrzehnten war das Vorland durch sogenannte Begrüppung, also den Aushub von Gräben in den Lahnungsfeldern, sowie durch die Ablagerung feinster Schwebstoffe in Höhe und Breite gewachsen.
Bereits im Vorlandmanagementplan von 2017 hatten Küstenschutz und Naturschutz gemeinsame Ziele und Schwerpunkte festgelegt. Dabei sollten die unterschiedlichen fachlichen Anforderungen miteinander verbunden werden.
Insgesamt wurden drei Bereiche festgelegt, in denen Salzwiesenrenaturierungen durchgeführt wurden.


Natürliche Entwicklung der Salzwiesen soll gefördert werden
Die Renaturierungsmaßnahmen umfassen insgesamt rund 27,5 Hektar. Ziel ist es, den Erhaltungszustand der Salzwiesen im Vorland des Dyksterkruger Hellers zu verbessern.
Dafür wurden günstige Voraussetzungen für eine möglichst eigendynamische Entwicklung geschaffen. Dazu gehören natürliche Prozesse wie Erosion und Sedimentation, die Entwicklung mäandrierender Priele sowie naturnahe Reliefstrukturen.
Auch für die Vogelwelt wurden die Lebensbedingungen verbessert. Insbesondere die Habitate für Brutvögel der Röhrichte und Salzwiesen wurden aufgewertet. Dabei entstanden beziehungsweise entwickelten sich Bereiche mit höherer, mittlerer und niedriger Salzwiesenvegetation.
Die Maßnahmen sollen damit sowohl die ökologische Vielfalt als auch die natürliche Entwicklung des Deichvorlands fördern.
Erste Renaturierungsmaßnahme bereits 2020 umgesetzt
Die gezielte Absenkung des Geländeniveaus im Deichvorland begann bereits im Jahr 2020. Die Absenkung startet in einem ausreichenden Abstand von etwa 300 Metern seewärts der Deichlinie.
In den Jahren 2025 und 2026 wurden die Arbeiten fortgesetzt.
Erste Ergebnisse zeigen nach Angaben des NLWKN, dass die bereits im Jahr 2020 umgesetzte Renaturierungsmaßnahme erfolgreich verlaufen ist. Diese erste Maßnahme wurde auf einer Teilfläche von rund 9,3 Hektar als Kompensationsmaßnahme für den Deichbau durchgeführt.
Dabei entstand gleichzeitig ein wichtiger Synergieeffekt zwischen Natur- und Küstenschutz: Der bei der Absenkung des Geländeniveaus entnommene Boden konnte zu großen Teilen für den Deichbau verwendet werden.
Damit verbindet das Projekt in der Krummhörn den Schutz vor den Folgen des steigenden Meeresspiegels mit der ökologischen Entwicklung des Nationalparks und der wertvollen Salzwiesenlandschaft an der ostfriesischen Küste.
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Deutschlandticket wird 2027 teurer: 66,80 Euro – Verbraucherzentrale fordert einfacheren Nahverkehr
Deutschlandticket soll 2027 teurer werden – Verbraucherzentrale fordert einfachen Nahverkehrstarif
Der Preis für das Deutschlandticket soll ab 2027 auf 66,80 Euro pro Monat steigen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert die erneute Preiserhöhung. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale könnte ein regelmäßiger Preisanstieg dazu führen, dass das Ticket für immer mehr Menschen finanziell unattraktiv wird.
Gleichzeitig fordert der vzbv einen bundesweit einheitlichen Nahverkehrstarif für Gelegenheitsfahrer. Bus und Bahn sollen damit auch für Menschen einfacher nutzbar werden, die kein monatliches Abonnement benötigen.
Deutschlandticket: Verbraucherzentrale warnt vor weiterer Preisspirale
Das Deutschlandticket hat den Zugang zum öffentlichen Nahverkehr in Deutschland deutlich vereinfacht. Mit einem einheitlichen Ticket können Fahrgäste den Nahverkehr bundesweit nutzen, ohne sich mit unterschiedlichen Verbundgrenzen, Tarifzonen und regionalen Ticketmodellen auseinandersetzen zu müssen.
Nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands wird dieser Vorteil jedoch durch die angekündigten Preissteigerungen zunehmend geschwächt.
„Das Deutschlandticket hat gezeigt, wie attraktiv ein einfacher und bundesweit nutzbarer öffentlicher Nahverkehr sein kann. Wenn das Ticket nun regelmäßig teurer wird, droht dieser Erfolg schrittweise ausgehöhlt zu werden“, sagt Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands.
Der neue Preis von 66,80 Euro ab 2027 soll über einen neuen Preisindex bestimmt werden. Damit entfällt zwar das jährliche politische Ringen um die konkrete Höhe des Ticketpreises. Gleichzeitig sieht der vzbv die Gefahr einer automatisierten Preisspirale.
Deutschlandticket für Gelegenheitsfahrer nicht immer passend
Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale ist das Deutschlandticket vor allem für Menschen attraktiv, die Bus und Bahn regelmäßig nutzen. Für Personen mit einem geringeren Mobilitätsbedarf kann sich ein monatliches Abonnement dagegen finanziell weniger lohnen.
Gerade angesichts steigender Spritpreise seien attraktive Alternativen zum Auto wichtig, erklärt Ramona Pop. Für Menschen, die Bus und Bahn nur gelegentlich nutzen, sei das Deutschlandticket aufgrund der Preisentwicklung jedoch immer seltener eine passende Lösung.
Die Verbraucherzentrale kritisiert deshalb, dass ein einfacher Zugang zum bundesweiten Nahverkehr derzeit im Wesentlichen an das Deutschlandticket gekoppelt sei.
Verbraucherzentrale fordert bundesweit einheitlichen Nahverkehrstarif
Als Alternative schlägt der Verbraucherzentrale Bundesverband einen bundesweit einheitlichen Nahverkehrstarif für Gelegenheitsfahrten vor.
Das Modell soll sich am Grundprinzip des Deutschlandtickets orientieren: Statt unterschiedlicher Entfernungen, Tarifzonen und Verbundgrenzen sollen einfache Zeitkarten die Nutzung von Bus und Bahn ermöglichen.
Vorgesehen sind nur wenige, leicht verständliche Ticketangebote mit festen Nutzungszeiten. Diese sollen einen Zeitraum von 15 Minuten bis zu 24 Stunden abdecken. Das Angebot soll bundesweit gelten und sowohl digital als auch analog nutzbar sein.
Damit könnten Fahrgäste beispielsweise eine Zeitkarte für eine bestimmte Nutzungsdauer kaufen, ohne sich vorher mit den jeweiligen regionalen Tarifgrenzen beschäftigen zu müssen.
Schluss mit dem „Tarifdschungel“ im Nahverkehr?
Die Verbraucherzentrale sieht insbesondere bei Gelegenheitsfahrern weiterhin einen komplizierten Zugang zum öffentlichen Nahverkehr. Je nach Region gelten unterschiedliche Verkehrsverbünde, Tarifzonen und Ticketangebote.
„Gerade Gelegenheitsnutzer stehen weiterhin vor einem unübersichtlichen Flickenteppich aus Verbundgrenzen, Tarifzonen und unterschiedlichen Ticketangeboten“, sagt Ramona Pop.
Das Ziel müsse deshalb ein Tarifsystem sein, das in ganz Deutschland nach denselben Grundsätzen funktioniert.
„Wer in Deutschland Bus und Bahn nutzt, braucht ein Tarifsystem, das überall gleich funktioniert. Das Deutschlandticket ist ein erfolgreicher Anfang, den Tarifdschungel zu beenden. Dasselbe Prinzip brauchen auch Gelegenheitsfahrerinnen und ‑fahrer“, so Pop.
Verbraucherzentrale: Einfacher Zugang soll erhalten bleiben
Nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbands braucht es neben dem Deutschlandticket ein zusätzliches, einfaches und bundesweit einheitliches Angebot für Menschen, die kein Abonnement abschließen möchten oder bei denen sich das Deutschlandticket aufgrund der Nutzungshäufigkeit preislich nicht rechnet.
Der Vorschlag der Verbraucherzentrale setzt dabei auf wenige verständliche Zeitkarten statt eines komplexen Systems aus Entfernungsstufen und Tarifzonen.
Damit soll der öffentliche Nahverkehr auch für Gelegenheitsfahrer einfacher zugänglich werden. Der vzbv verbindet die Forderung insbesondere mit dem Ziel, attraktive Alternativen zur Nutzung des Autos zu schaffen.
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Erkältungssaison 2026 in Niedersachsen beginnt: 25 Prozent der Krankschreibungen wegen Atemwegsinfekten
Erkältungssaison beginnt: 25 Prozent aller Krankschreibungen in Niedersachsen wegen Atemwegsinfekten
Die Erkältungssaison hat in Niedersachsen begonnen. Nach aktuellen Auswertungen der AOK Niedersachsen steigt die Zahl der Krankschreibungen aufgrund von Erkältungskrankheiten, grippalen Infekten und weiteren akuten Atemwegserkrankungen deutlich an. In der vergangenen Woche wurden rund 22.700 Neuerkrankungen von Arztpraxen an die AOK übermittelt.
Der Herbst bringt nicht nur kühlere Temperaturen, sondern auch einen deutlichen Anstieg von Atemwegserkrankungen. Die aktuellen Daten der AOK Niedersachsen zeigen, dass die Zahl der Krankschreibungen wegen Erkältungskrankheiten und anderer akuter Atemwegsinfekte derzeit spürbar zunimmt.
Rund 25 Prozent aller ärztlichen Erstbescheinigungen entfallen aktuell in Niedersachsen auf akute Atemwegserkrankungen.
Dr. Jürgen Peter, Vorstandsvorsitzender der AOK Niedersachsen, erklärt: „Atemwegsinfekte prägen aktuell das landesweite Krankheitsgeschehen. Rund 25 Prozent aller ärztlichen Erstbescheinigungen entfallen derzeit auf akute Atemwegserkrankungen. Unsere Daten zeigen, dass sich die Entwicklung auf dem Niveau der Vorjahre bewegt.“
Rund 22.700 Neuerkrankungen in einer Woche
In der vergangenen Woche wurden den Angaben der AOK zufolge rund 22.700 Neuerkrankungen durch Arztpraxen an die Krankenkasse übermittelt. Dabei handelt es sich um Krankschreibungen im Zusammenhang mit Erkältungskrankheiten, grippalen Infekten und weiteren akuten Atemwegserkrankungen.
Ein Blick auf die vergangenen Jahre zeigt einen ähnlichen saisonalen Verlauf. Auch 2024 und 2025 nahmen die Krankheitsfälle im September spürbar zu. In den Herbst- und Wintermonaten stiegen die Zahlen anschließend weiter an.
Eine belastbare Prognose für die weitere Entwicklung lässt sich nach Angaben der AOK derzeit noch nicht ableiten.
Grippewelle hat noch nicht begonnen
Die eigentliche Grippewelle hat in Niedersachsen noch nicht begonnen. Erste Influenza-Fälle werden allerdings bereits registriert.
Eine größere Rolle bei den aktuellen Krankschreibungen spielt Influenza derzeit noch nicht. Auch COVID-19 spielt bei den Krankschreibungen aktuell keine Rolle.
Atemwegsinfekte gehören regelmäßig zu den häufigsten Ursachen für krankheitsbedingte Fehlzeiten am Arbeitsplatz. Typische Beschwerden sind beispielsweise Schnupfen, Husten und Halsschmerzen.
Bestimmte Atemwegserkrankungen können allerdings deutlich schwerer verlaufen. Insbesondere Influenza und COVID-19 können zu schweren Krankheitsverläufen führen und längere Ausfallzeiten verursachen.
Impfungen können vor schweren Krankheitsverläufen schützen
Mit Blick auf die bevorstehende Herbst- und Wintersaison empfiehlt die AOK Niedersachsen, entsprechend den aktuellen Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) die jährliche Grippeschutzimpfung durchführen zu lassen.
Die Impfung kann in Hausarztpraxen oder Apotheken erfolgen.
Besonders empfohlen wird die Grippeschutzimpfung unter anderem für:
- Menschen ab 60 Jahren
- Personen mit bestimmten Vorerkrankungen
- Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen
- medizinisches und pflegerisches Personal
Impfungen können das Risiko schwerer Krankheitsverläufe deutlich reduzieren. Gleichzeitig tragen sie dazu bei, besonders gefährdete Menschen zu schützen.
AOK will Infektionsgeschehen regelmäßig veröffentlichen
Die AOK Niedersachsen will in Kürze wieder wöchentlich über die Entwicklung des Infektionsgeschehens informieren.
Mit Beginn der Grippesaison sollen zusätzlich regionalisierte Erkrankungszahlen für die einzelnen Landkreise veröffentlicht werden. Dadurch soll sich die Entwicklung der Atemwegserkrankungen in Niedersachsen auch auf regionaler Ebene verfolgen lassen.
Die aktuellen Daten zeigen bereits: Die Erkältungssaison 2026 hat in Niedersachsen begonnen. Mit rund 22.700 neu übermittelten Erkrankungsfällen in nur einer Woche und einem Anteil von rund 25 Prozent an allen ärztlichen Erstbescheinigungen gehören akute Atemwegsinfekte derzeit zu den wichtigsten Gründen für Krankschreibungen.
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