Wirtschaft
Hanne Modder bei Fleischerei Leggedör:
Hanne Modder und Helmut Geuken in Corona-gerechter Schutzkleidung beim Rundgang mit Markus Leggedör durch den Betrieb. Bild: Büro Modder
„Wir sind eine Nische geworden“
Leer — Eigenständige Fleischer sind im Landkreis Leer leider eine Seltenheit geworden: „Wir sind eine Nische geworden“, meinte Markus Leegedör von der gleichnamigen Fleischerei in Weener beim Besuch der SPD-Landtagsabgeordneten Hanne Modder und des SPD-Fraktionsvorsitzenden im Rat der Stadt Weener, Helmut Geuken. Sie informierten sich vor Ort über die Ausbildung bei einem handwerklichen Betrieb, aber natürlich auch über die allgemeine Lage in Corona-Zeiten.
Leggedör hat den Betrieb in den vergangenen Jahren auf die Verarbeitung von Tieren aus der Region und bewusst aus nachhaltiger, artgerechter Haltung umgestellt. Mit Erfolg: Derzeit beschäftigt Leggdör 34 Mitarbeiter, jeweils zur Hälfte in Teilzeit und Vollzeit. Leggedör schlachtet noch selber. Alles, was in die Theke kommt, stammt aus eigener Herstellung. „Bei uns gibt es beispielsweise keinen Serrano-Schinken“, so Leggedör.
Das Angebot kommt an. Der Kundenstamm wächst ständig. Auch unter der Corona-Krise hat Leggedör zum Glück nicht gelitten: „Im Gegenteil: Wir sind nicht die Verlierer, weil die Leute mehr zu Hause kochen und auch unser Angebot an Mitnahme-Menüs gerne angenommen haben“, so Leggedör.
Was ihn stört, sind andere Sachen. So sei es immer schwieriger, Fachpersonal zu finden. Die wachsenden behördlichen Auflagen sorgten für immer mehr Aufwand und Kosten. Zudem würde er sich freuen, wenn der Staat auch handwerkliche Betriebe wie Fleischereien bei Investitionen unterstützen würde. „Es ist nicht verwunderlich, dass die Zahl der eigenständigen Betriebe ständig sinkt“, so Leggedör, der Obermeister der Fleischerinnung im Landkreis Leer ist.
Modder zeigte sich beeindruckt von der Entwicklung des Unternehmens, das zudem mehrfach für die Ausbildung von Verkäuferinnen ausgezeichnet wurde. „Ich habe viele Aufgaben mitbekommen und werde in Hannover entsprechende Gespräche führen“, sagte die Abgeordnete.
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Wirtschaft
Mindestlohn steigt 2027 auf 14,60 Euro
Mindestlohn steigt 2027 auf 14,60 Euro: So hoch ist die Lohnuntergrenze 2026
Der gesetzliche Mindestlohn ist 2026 auf 13,90 Euro brutto pro Stunde gestiegen. Zum 1. Januar 2027 folgt bereits die nächste Erhöhung auf 14,60 Euro. Auch die Verdienstgrenzen für Minijobs und Midijobs wurden angepasst. Mehr als sechs Millionen Beschäftigte profitieren von den Änderungen.
Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 Euro brutto pro Stunde. Damit wurde die Lohnuntergrenze erneut angehoben. Gleichzeitig stieg die Verdienstgrenze für Minijobs auf 603 Euro im Monat.
Die Entwicklung ist bereits für das kommende Jahr festgelegt: Zum 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 14,60 Euro brutto pro Stunde. Insgesamt entspricht die zweistufige Erhöhung einer Steigerung von 13,88 Prozent.
Nach Angaben der Bundesregierung profitieren mehr als sechs Millionen Menschen von den Anpassungen. Dazu gehören Beschäftigte, die bislang weniger als 13,90 Euro brutto pro Stunde verdient haben.
Mindestlohn soll Kaufkraft stärken
Mit der Erhöhung des Mindestlohns soll unter anderem die Kaufkraft der Beschäftigten gestärkt werden. Nach Einschätzung der Bundesregierung kann ein höherer Mindestlohn dazu beitragen, die Binnennachfrage zu stabilisieren. Gleichzeitig soll die höhere Lohnuntergrenze Beschäftigten helfen, aus dem Niedriglohnsektor herauszukommen.
Da Frauen überproportional häufig von niedrigen Löhnen betroffen sind, kann die Mindestlohnerhöhung nach Angaben der Bundesregierung außerdem dazu beitragen, den Lohnabstand zwischen Frauen und Männern zu verringern.
Bundesregierung erwartet keine steigende Arbeitslosigkeit
Trotz der herausfordernden gesamtwirtschaftlichen Situation erwartet die Bundesregierung durch die Anhebung des Mindestlohns keinen Anstieg der Arbeitslosigkeit.
Die Erhöhung erfolgt in zwei Schritten. Dadurch sollen die zusätzlichen Belastungen für Arbeitgeber abgefedert werden. Nach Angaben der Mindestlohnkommission ist es den Unternehmen in den vergangenen Jahren überwiegend gut gelungen, sich an das steigende Lohnkostenniveau anzupassen.
Die unabhängige Mindestlohnkommission hatte im Juni 2025 ihre Vorschläge für die zweistufige Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns vorgelegt.
Bei ihrer Entscheidung berücksichtigt die Kommission verschiedene Faktoren. Sie prüft, welcher Mindestlohn einen angemessenen Mindestschutz für Beschäftigte gewährleistet, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen ermöglicht und gleichzeitig die Beschäftigung nicht gefährdet.
Darüber hinaus orientiert sich die Kommission an der Entwicklung der Tariflöhne in Deutschland sowie am Referenzwert der Europäischen Union von 60 Prozent des Medianlohns von Vollzeitbeschäftigten.
Wer entscheidet über den Mindestlohn?
Die Mindestlohnkommission ist ein unabhängiges Gremium. Sie besteht aus einem Vorsitz sowie jeweils drei Mitgliedern aus den Reihen der Arbeitgeber und Gewerkschaften. Zusätzlich gehören zwei beratende Mitglieder aus der Wissenschaft dem Gremium an.
Alle zwei Jahre schlägt die Mindestlohnkommission der Bundesregierung eine Anpassung der gesetzlichen Lohnuntergrenze vor. Zuletzt erfolgte die Empfehlung im Juni 2025.
Die Bundesregierung setzt den Vorschlag anschließend per Verordnung um. Grundlage dafür ist das Mindestlohngesetz.
Minijob-Grenze steigt 2026 auf 603 Euro
Mit dem höheren Mindestlohn wurde auch die Verdienstgrenze für Minijobs angepasst. Seit dem 1. Januar 2026 liegt sie bei 603 Euro im Monat.
Zum Vergleich: Im Jahr 2025 konnten Minijobber durchschnittlich höchstens 556 Euro brutto im Monat verdienen.
Auch für 2027 steht die nächste Anpassung bereits fest. Mit dem Anstieg des Mindestlohns auf 14,60 Euro erhöht sich die Minijob-Grenze auf 633 Euro im Monat.
Die Grenze für geringfügige Beschäftigungen wird seit 2022 dynamisch an die Entwicklung des Mindestlohns angepasst. Dadurch soll weiterhin eine Wochenarbeitszeit von bis zu zehn Stunden zum jeweils geltenden Mindestlohn möglich sein. Steigt der Stundenlohn, soll die zulässige Arbeitszeit nicht automatisch reduziert werden müssen.
Midijobs: Verdienstgrenze 2026 bei 2.000 Euro
Auch die sogenannte Midijob-Grenze ist mit der Anpassung des Mindestlohns gestiegen.
Als Midijobberin oder Midijobber gilt im Jahr 2026, wer regelmäßig zwischen 603,01 Euro und 2.000 Euro im Monat verdient.
Für Beschäftigte innerhalb dieses Übergangsbereichs gilt ein reduzierter Beitragsanteil zur Sozialversicherung. Dadurch fällt der eigene Anteil an den Sozialversicherungsbeiträgen geringer aus.
Seit 2015 gibt es den gesetzlichen Mindestlohn
Den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in Deutschland seit 2015. Die Lohnuntergrenze gilt grundsätzlich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Allerdings gibt es gesetzlich festgelegte Ausnahmen. Dazu gehören beispielsweise Auszubildende, Selbstständige und Ehrenamtliche.
Wer überprüfen möchte, wie sich der gesetzliche Mindestlohn auf den eigenen Verdienst auswirkt, kann den Mindestlohnrechner des Bundesarbeitsministeriums nutzen.
Höhere Löhne können auch Preise beeinflussen
Die Erhöhung des Mindestlohns hat allerdings nicht nur Auswirkungen auf die Einkommen der Beschäftigten. Für Unternehmen bedeutet ein höherer Stundenlohn zugleich steigende Personalkosten. Besonders arbeitsintensive Branchen können davon betroffen sein. Dazu gehören beispielsweise Gastronomie, Schaustellerbetriebe, Kioske, Einzelhandel und Kinos.
Unternehmen haben verschiedene Möglichkeiten, auf höhere Lohnkosten zu reagieren. Sie können beispielsweise versuchen, Kosten an anderer Stelle einzusparen, ihre Arbeitsabläufe verändern oder einen Teil der zusätzlichen Kosten über höhere Preise für Waren und Dienstleistungen weiterzugeben. Ob und in welchem Umfang dies geschieht, hängt von der jeweiligen Branche, dem Unternehmen und der Wettbewerbssituation ab.
Für Verbraucher könnte sich die Entwicklung daher beispielsweise bei Restaurantbesuchen, Veranstaltungen, Eintrittspreisen, Waren oder anderen Dienstleistungen bemerkbar machen. Gerade bei Unternehmen mit einem hohen Anteil an Personalkosten kann der höhere Mindestlohn einen zusätzlichen Kostendruck erzeugen.
In der wirtschaftlichen Diskussion wird in diesem Zusammenhang auch von einer möglichen Lohn-Preis-Spirale gesprochen: Steigende Löhne erhöhen die Kosten der Unternehmen, diese geben einen Teil der höheren Kosten über Preise weiter, wodurch wiederum der Bedarf nach höheren Löhnen steigen kann. Ob eine solche Entwicklung tatsächlich eintritt und wie stark sie ausfällt, hängt allerdings von zahlreichen weiteren Faktoren ab, unter anderem von Produktivität, Nachfrage, Energie- und Materialkosten sowie der allgemeinen Preisentwicklung.
Die wichtigsten Zahlen im Überblick
- 2025: 12,82 Euro Mindestlohn pro Stunde
- 2026: 13,90 Euro Mindestlohn pro Stunde
- 2027: 14,60 Euro Mindestlohn pro Stunde
- Minijob-Grenze 2025: 556 Euro monatlich
- Minijob-Grenze 2026: 603 Euro monatlich
- Minijob-Grenze 2027: 633 Euro monatlich
- Midijob-Bereich 2026: 603,01 bis 2.000 Euro monatlich
Damit steht bereits heute fest: Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2027 erneut deutlich an. Für Beschäftigte bedeutet das einen höheren gesetzlichen Stundenlohn. Gleichzeitig steigen die Grenzen für geringfügige Beschäftigungen. Für Unternehmen bedeutet die Entwicklung höhere Personalkosten, während für Verbraucher zumindest teilweise höhere Preise bei personalintensiven Waren und Dienstleistungen möglich sind.
Beitragsbild: KI-Symbolfoto
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Wirtschaft
Bundeshaushalt 2027: Zinsausgaben steigen auf 41,9 Milliarden Euro
Bundeshaushalt 2027: Zinsausgaben steigen deutlich – Bund plant mit 118,7 Milliarden Euro neuer Schulden
Im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 steigen die Ausgaben für den Schuldendienst des Bundes deutlich. Nach den vorliegenden Haushaltsplänen sind im Einzelplan 32 „Bundesschuld“ insgesamt rund 43,61 Milliarden Euro an Ausgaben vorgesehen. Das sind knapp 9,96 Milliarden Euro mehr als im Haushalt 2026, für den rund 33,65 Milliarden Euro veranschlagt wurden.
Der wesentliche Grund für den Anstieg sind höhere Zinsausgaben. Für den Schuldendienst sind 2027 insgesamt rund 41,77 Milliarden Euro eingeplant. Im Jahr 2026 waren dafür noch rund 30,19 Milliarden Euro vorgesehen.
Nettokreditaufnahme steigt auf 118,73 Milliarden Euro
Auch die geplante Neuverschuldung des Bundes nimmt weiter zu. Für die Nettokreditaufnahme des Bundeshaushalts sind 2027 rund 118,73 Milliarden Euro vorgesehen. 2026 lag der entsprechende Ansatz bei rund 97,96 Milliarden Euro.
Im Einzelplan „Bundesschuld“ werden unter anderem die Kreditaufnahme und der Schuldendienst des Bundes sowie Einnahmen und Ausgaben aus Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen abgebildet.
Bundesanleihen verursachen größten Teil der Zinsausgaben
Den größten Einzelposten bei den Zinsen bilden die Bundesanleihen. Dafür sind 2027 rund 24,01 Milliarden Euro vorgesehen. Im Jahr 2026 waren es rund 20,14 Milliarden Euro.
Auch bei anderen Bundeswertpapieren steigen die Zinsausgaben:
- Bundesobligationen: 4,54 Milliarden Euro nach 3,19 Milliarden Euro
- Bundesschatzanweisungen: 2,69 Milliarden Euro nach 2,43 Milliarden Euro
- Grüne Bundeswertpapiere: rund 1,27 Milliarden Euro nach 865,6 Millionen Euro
Damit wird die Belastung durch die Finanzierung der bestehenden und neu aufgenommenen Schulden zunehmend größer.
Auch Infrastruktur-Sondervermögen schlägt bei den Zinsen zu Buche
Erstmals werden im Einzelplan 32 in größerem Umfang auch die Zinsausgaben für das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität sichtbar.
Für 2027 sind dafür rund 2,31 Milliarden Euro vorgesehen. 2026 waren es noch rund 673 Millionen Euro.
Bei anderen Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung werden die jeweiligen Zinskosten dagegen weiterhin innerhalb des entsprechenden Sondervermögens ausgewiesen.
Zinsausgaben sollen bis 2030 weiter stark steigen
Besonders deutlich wird die Entwicklung beim Blick auf die mittelfristige Finanzplanung der Bundesregierung. Demnach sollen die Zinsausgaben des Bundes weiter erheblich steigen:
- 2027: rund 41,9 Milliarden Euro
- 2028: rund 55,2 Milliarden Euro
- 2029: rund 68,1 Milliarden Euro
- 2030: rund 80,7 Milliarden Euro
In diesen Zahlen sind laut Finanzplanung auch die Zinsausgaben für das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität enthalten.
Ab 2028 berücksichtigt die Finanzplanung zudem Zinszahlungen für Kredite, die das Sondervermögen Bundeswehr aufnehmen soll. Hintergrund ist das geplante Auslaufen dieses Sondervermögens und die anschließende Bedienung der aufgenommenen Kredite.
Bundesregierung verweist auf höheren Schuldenstand und gestiegene Renditen
Die Bundesregierung begründet den starken Anstieg der Zinsausgaben insbesondere mit dem höheren Schuldenstand des Bundes sowie mit gestiegenen Renditen für Bundeswertpapiere.
Nach den Angaben in der Finanzplanung hätten sich die Renditen infolge des Iran-Krieges und der damit verbundenen gestiegenen Inflation beziehungsweise Inflationserwartungen erhöht. Dies wirke sich insbesondere auf Anleihen mit kurzen Laufzeiten sowie auf die Vorsorge für Schlusszahlungen bei inflationsindexierten Bundeswertpapieren aus.
Weniger Ausgaben für Bürgschaften und Garantien
Gleichzeitig sieht der Haushaltsentwurf einen Rückgang bei den Ausgaben für Entschädigungen und Kosten aus Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen vor.
Hierfür sind 2027 rund 1,73 Milliarden Euro eingeplant. 2026 waren es noch rund 3,37 Milliarden Euro.
Von den für 2027 vorgesehenen Mitteln entfallen:
- rund 470 Millionen Euro auf inlandsbezogene Gewährleistungen
- rund 1,26 Milliarden Euro auf auslandsbezogene Gewährleistungen und Umschuldungen.
Die Zahlen zeigen damit vor allem eines: Die Finanzierungskosten des Bundes gewinnen im Haushalt zunehmend an Gewicht. Während für 2027 bereits rund 41,8 Milliarden Euro für den Schuldendienst vorgesehen sind, rechnet die mittelfristige Finanzplanung bis 2030 mit einem Anstieg der jährlichen Zinsausgaben auf mehr als 80 Milliarden Euro.
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Wirtschaft
Reallöhne in Niedersachsen steigen 2026 nur um 0,7 Prozent – Inflation bremst Kaufkraft
Reallöhne in Niedersachsen steigen im zweiten Quartal 2026 nur leicht
Nominallöhne legen um 3,5 Prozent zu – nach Abzug der Inflation bleiben 0,7 Prozent mehr im Portemonnaie
HANNOVER. Die Beschäftigten in Niedersachsen haben im zweiten Quartal 2026 erneut höhere Bruttolöhne erhalten. Allerdings fiel der Anstieg der tatsächlichen Kaufkraft deutlich geringer aus. Nach Angaben des Landesamtes für Statistik Niedersachsen (LSN) erhöhten sich die Nominallöhne gegenüber dem Vorjahresquartal um 3,5 Prozent. Unter Berücksichtigung der gestiegenen Verbraucherpreise blieb davon ein Reallohnplus von 0,7 Prozent.
Nominallöhne steigen um 3,5 Prozent
Die Nominallöhne umfassen die Bruttomonatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen. Im zweiten Quartal 2026 lagen diese in Niedersachsen durchschnittlich 3,5 Prozent über dem Niveau des gleichen Quartals im Vorjahr.
Damit entsprach die Zuwachsrate exakt dem Anstieg, der bereits ein Jahr zuvor verzeichnet worden war.
Auf den ersten Blick bedeutet das eine spürbare Steigerung der Einkommen. Entscheidend für die tatsächliche finanzielle Situation der Beschäftigten ist jedoch, wie stark gleichzeitig die Preise für Waren und Dienstleistungen gestiegen sind.
Inflation bremst Kaufkraft
Im gleichen Zeitraum erhöhten sich die Verbraucherpreise in Niedersachsen durchschnittlich um 2,8 Prozent. Dadurch fiel der Anstieg der preisbereinigten Bruttomonatsverdienste – also der Reallöhne – wesentlich geringer aus.
Der Reallohnindex erhöhte sich im zweiten Quartal 2026 gegenüber dem Vorjahresquartal lediglich um 0,7 Prozent.
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutet das: Zwar sind die Bruttolöhne gestiegen, ein großer Teil des nominalen Einkommenszuwachses wurde jedoch durch die höheren Verbraucherpreise aufgezehrt. Die tatsächliche Kaufkraft nahm deshalb nur vergleichsweise geringfügig zu.
Reallohnentwicklung so schwach wie seit 2023 nicht mehr
Der Anstieg der Reallöhne um 0,7 Prozent fiel laut Landesamt für Statistik Niedersachsen so niedrig aus wie zuletzt im dritten Quartal 2023. Damals lag die Reallohnsteigerung bei 0,8 Prozent.
Eine negative Reallohnentwicklung wurde zuletzt im zweiten Quartal 2023 registriert. Damals gingen die Reallöhne um 0,5 Prozent zurück.
Die aktuellen Zahlen zeigen damit, dass die Beschäftigten in Niedersachsen zwar weiterhin nominale Lohnzuwächse verzeichnen, die Entwicklung der Kaufkraft aber deutlich verhaltener ausfällt.
Die wichtigsten Zahlen im Überblick
- Nominallöhne: +3,5 Prozent gegenüber dem 2. Quartal 2025
- Verbraucherpreise: +2,8 Prozent
- Reallöhne: +0,7 Prozent
- Reallohnentwicklung im 3. Quartal 2023: +0,8 Prozent
- Letzte negative Reallohnentwicklung: 2. Quartal 2023 mit ‑0,5 Prozent
Die Zahlen stammen aus der Pressemitteilung Nr. 085 vom 27. August 2026 des Landesamtes für Statistik Niedersachsen.
























