Wirtschaft
Hanne Modder bei Fleischerei Leggedör:
Hanne Modder und Helmut Geuken in Corona-gerechter Schutzkleidung beim Rundgang mit Markus Leggedör durch den Betrieb. Bild: Büro Modder
„Wir sind eine Nische geworden“
Leer — Eigenständige Fleischer sind im Landkreis Leer leider eine Seltenheit geworden: „Wir sind eine Nische geworden“, meinte Markus Leegedör von der gleichnamigen Fleischerei in Weener beim Besuch der SPD-Landtagsabgeordneten Hanne Modder und des SPD-Fraktionsvorsitzenden im Rat der Stadt Weener, Helmut Geuken. Sie informierten sich vor Ort über die Ausbildung bei einem handwerklichen Betrieb, aber natürlich auch über die allgemeine Lage in Corona-Zeiten.
Leggedör hat den Betrieb in den vergangenen Jahren auf die Verarbeitung von Tieren aus der Region und bewusst aus nachhaltiger, artgerechter Haltung umgestellt. Mit Erfolg: Derzeit beschäftigt Leggdör 34 Mitarbeiter, jeweils zur Hälfte in Teilzeit und Vollzeit. Leggedör schlachtet noch selber. Alles, was in die Theke kommt, stammt aus eigener Herstellung. „Bei uns gibt es beispielsweise keinen Serrano-Schinken“, so Leggedör.
Das Angebot kommt an. Der Kundenstamm wächst ständig. Auch unter der Corona-Krise hat Leggedör zum Glück nicht gelitten: „Im Gegenteil: Wir sind nicht die Verlierer, weil die Leute mehr zu Hause kochen und auch unser Angebot an Mitnahme-Menüs gerne angenommen haben“, so Leggedör.
Was ihn stört, sind andere Sachen. So sei es immer schwieriger, Fachpersonal zu finden. Die wachsenden behördlichen Auflagen sorgten für immer mehr Aufwand und Kosten. Zudem würde er sich freuen, wenn der Staat auch handwerkliche Betriebe wie Fleischereien bei Investitionen unterstützen würde. „Es ist nicht verwunderlich, dass die Zahl der eigenständigen Betriebe ständig sinkt“, so Leggedör, der Obermeister der Fleischerinnung im Landkreis Leer ist.
Modder zeigte sich beeindruckt von der Entwicklung des Unternehmens, das zudem mehrfach für die Ausbildung von Verkäuferinnen ausgezeichnet wurde. „Ich habe viele Aufgaben mitbekommen und werde in Hannover entsprechende Gespräche führen“, sagte die Abgeordnete.
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Wirtschaft
Gründungsboom in Niedersachsen: Immer mehr neue Unternehmen im Land!
Gewerbeanmeldungen in Niedersachsen steigen auch im ersten Halbjahr 2026
HANNOVER. Der Trend zu mehr Gewerbeanmeldungen hält in Niedersachsen weiter an: Im ersten Halbjahr 2026 wurden landesweit insgesamt 39.071 Gewerbe angemeldet. Nach Angaben des Landesamtes für Statistik Niedersachsen (LSN) entspricht dies einem Anstieg von 7,1 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum (01.01. – 30.06.2025: 36.490 Anmeldungen).
(Quelle: Landesamt für Statistik Niedersachsen, Pressemitteilung Nr. 079 vom 04.08.2026)
Zusammensetzung der Gewerbeanmeldungen
Die Gesamtzahl der 39.071 Anmeldungen in der ersten Jahreshälfte 2026 gliedert sich wie folgt auf:
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Neuerrichtungen: 33.141
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Zuzüge: 3.710
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Sonstige Anmeldungen: 2.220
Rechtsformen und Einzelunternehmen
Das Einzelunternehmen blieb mit einem Anteil von 80,2 % an allen Gewerbeanmeldungen die mit Abstand am häufigsten gewählte Rechtsform. Von den insgesamt 31.329 angemeldeten Einzelunternehmen entfielen 27.252 auf Neugründungen.
Geschlechterverteilung bei Neugründungen von Einzelunternehmen
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Männer: 17.334 Neugründungen
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Frauen: 9.918 Neugründungen
Die Frauenquote bei den Neugründungen von Einzelunternehmen lag damit bei 36,4 %. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (38,1 %) bedeutet dies ein leicht niedrigeres Niveau.
Staatsangehörigkeit der Gründerinnen und Gründer
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Deutsche Staatsangehörigkeit: 21.635 Neugründungen (79,4 %)
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Ausländische Staatsangehörigkeit: 5.617 Neugründungen (20,6 %)
Der Anteil deutscher Gründerinnen und Gründer erweist sich im zeitlichen Verlauf als sehr stabil (Vorjahr: 79,6 %).
Rückgang bei den Gewerbeabmeldungen und positiver Saldo
Gleichzeitig verringerte sich die Zahl der Gewerbeabmeldungen im ersten Halbjahr 2026 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 2,3 % auf 27.312 (Vorjahreszeitraum 2025: 27.950 Abmeldungen).
Daraus ergibt sich für das erste Halbjahr 2026 ein deutlich positiver Saldo aus An- und Abmeldungen von +11.759 zu Gunsten der Anmeldungen, der somit noch klarer ausfiel als im Vorjahr.

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Gewerbeanmeldung vor Ort: Ablauf, Pflichten und rechtliche Vorgaben
Wer den Schritt in die Selbstständigkeit wagt, steht zu Beginn vor administrativen Aufgaben. Grundsätzlich gilt: Ein Gewerbe muss immer bei der zuständigen Kommunalverwaltung – also der jeweiligen Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt des Betriebssitzes – angemeldet werden. Das Anmeldeverfahren folgt dabei bundesweit einheitlichen Vorgaben und ist auf einen strukturierten Ablauf ausgelegt.
Was gilt rechtlich als Gewerbe?
Ein Gewerbe ist jede nicht sozialwidrige, selbstständige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte Tätigkeit, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ausgeübt wird.
Nicht jede selbstständige Tätigkeit fällt unter den Begriff des Gewerbes. Ausgenommen sind unter anderem:
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Freie Berufe: z. B. Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater
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Urproduktion: z. B. Land- und Forstwirtschaft
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Verwaltung eigenen Vermögens: sofern es sich nicht um eine im Handelsregister eingetragene Firma handelt
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Sozial unwerte Tätigkeiten: z. B. Hellsehen
Wann und von wem muss angemeldet werden?
Der Beginn eines stehenden Gewerbes, der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle muss gleichzeitig mit dem Tätigkeitsbeginn bei der zuständigen Stelle angezeigt werden. Anzeigepflichtig sind:
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Einzelgewerbetreibende (natürliche Personen)
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Personengesellschaften: Hier ist jede bzw. jeder vertretungsberechtigte Gesellschafter anzeigepflichtig.
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Juristische Personen (z. B. GmbH, AG): Die juristische Person selbst wird vertreten durch ihre Organe angemeldet.
Behördenvernetzung: Automatischer Informationsfluss
Ein zentraler Vorteil der Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Kommunalverwaltung liegt in der internen Vernetzung der Stellen. Durch das Einreichen der Gewerbeanzeige werden maßgebliche Institutionen automatisch informiert, darunter:
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Finanzamt
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Industrie- und Handelskammer (IHK) bzw. Handwerkskammer (HWK)
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Gewerbeaufsichtsamt
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Berufsgenossenschaften
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Amtsgericht
Gebühren und Kosten
Die Gebühren für die Bearbeitung der Gewerbeanmeldung richten sich in Niedersachsen nach der Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO), Tarifstelle Nr. 40.1.2.1.
Die Höhe der Gebühr wird nach dem tatsächlichen Zeitaufwand berechnet. Es fallen jedoch höchstens 43,00 EUR an.
Sonderregelungen für überwachungsbedürftige Gewerbe (§ 38 GewO)
Für überwachungsbedürftige Gewerbezweige nach § 38 der Gewerbeordnung (GewO) gelten strengere Überprüfungspflichten bezüglich der persönlichen Zuverlässigkeit.
Erforderliche Nachweise:
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Führungszeugnis (Belegart O, zur Vorlage bei einer Behörde)
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Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart O, zur Vorlage bei einer Behörde)
Diese Unterlagen sind unverzüglich zu beantragen. Liegen sie bereits vor und sind nicht älter als drei Monate, können sie der Gewerbeanzeige direkt beigefügt werden. Wird dieser Verpflichtung nicht nachgekommen, holt die zuständige Stelle die Auskünfte von Amts wegen ein. Die Dokumente werden in diesem Fall direkt an die Behörde übermittelt.
Gewerbetreibende aus dem EU-/EWR-Ausland:
Gemäß § 13b GewO reichen bei Gewerbetreibenden aus einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum entsprechende Unterlagen aus dem Herkunftsland aus. Die Behörde kann die Vorlage in beglaubigter Kopie sowie in beglaubigter deutscher Übersetzung verlangen.
Abwicklung und der „Einheitliche Ansprechpartner“
Die örtliche Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadtverwaltung. Für Dienstleistungserbringer besteht zudem die Möglichkeit, das Verfahren über den „Einheitlichen Ansprechpartner“ abzuwickeln – ein spezielles Serviceangebot der Kommunen und Länder zur Vereinfachung von Verwaltungsverfahren.
Benötigte Unterlagen auf einen Blick
Für die vollständige Gewerbeanmeldung werden je nach Rechtsform und Gewerbezweig folgende Dokumente benötigt:
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Personalausweis oder Reisepass
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Gegebenenfalls Handelsregisterauszug
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Gegebenenfalls Nachweis über die Eintragung bei der Handwerkskammer bzw. Handwerkskarte
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Gegebenenfalls gesetzlich vorgeschriebene Erlaubnisurkunde
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Im Vertretungsfall: Schriftliche Vertretungsvollmacht


Dein Start beim LeserECHO-Verlag: Gestalte die regionale Medienwelt mit!
Die Medienlandschaft verändert sich rasant – und wer eigene Ideen, eine Leidenschaft für Content Creation und ein Gespür für regionale Geschichten mitbringt, findet hier die perfekte Plattform. Der LeserECHO-Verlag baut sein Netzwerk in Ostfriesland und dem Emsland weiter aus und sucht motivierte Medienberater (m/w/d) sowie kreative Köpfe, die die digitale Zukunft aktiv mitgestalten wollen.
Ob reichweitenstarke Newsportale, moderne Social-Media-Kanäle oder die eigene gedruckte Zeitung: Das Medienhaus LeserECHO verbindet klassische Berichterstattung mit innovativen Online-Strategien.
Was die Aufgabe ausmacht
Als Medienberater und Creator beim LeserECHO-Verlag geht die Rolle weit über die klassische Beratung hinaus. Es entsteht Raum, eigenen Content aufzubauen, über spannende regionale Themen zu berichten und Kunden fundiert durch die digitale Welt zu begleiten.
Die Kernaufgaben im Überblick:
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Medienkonzepte & Content: Entwicklung und Umsetzung moderner Medienkonzepte mit starkem Fokus auf Social Media.
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Markenpositionierung: Beratung von Kunden bei Online-Marketing-Kampagnen und strategischer Online-Positionierung.
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Wissenstransfer: Durchführung von Workshops und Schulungen für Partner und Kunden.
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Netzwerk & Betreuung: Verlässlicher Ansprechpartner für Kundenfragen und regionale Netzwerke.
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Eigenes Profil schärfen: Aufbau eigener Formate und Berichterstattung über relevante Themen der Region.
Wer perfekt ins Team passt
Das Angebot richtet sich an engagierte Persönlichkeiten und junge Medienschaffende, die Freude an digitaler Kommunikation haben und eigenverantwortlich arbeiten möchten:
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Erfahrung: Kenntnisse oder mehrjährige Erfahrung im Bereich Online-Marketing und Social Media.
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Creator-Spirit: Leidenschaft für das Erstellen von digitalem Content und Freude daran, Reichweite aufzubauen.
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Sprachkompetenz: Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift.
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Arbeitsweise: Strukturierte, zielorientierte und selbstständige Arbeitsorganisation.
Warum sich der Einstieg lohnt
Der LeserECHO-Verlag bietet eine etablierte Infrastruktur, jahrelange Branchenerfahrung und ein starkes Netzwerk. Das bietet den perfekten Nährboden, um direkt durchzustarten:
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Vielfältige Möglichkeiten: Verknüpfung von reichweitenstarken Newsportalen, Social-Media-Kanälen und Printmedien.
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Flexibles Modell: Ein Einstieg als freiberuflicher Partner in Ostfriesland oder im Emsland ist problemlos möglich.
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Attraktive Bedingungen: Leistungsorientierte Vergütung und anspruchsvolle, abwechslungsreiche Projekte.
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Erfahrung nutzen: Profitieren vom Know-how eines etablierten Medienhauses.
So gelingt der erste Schritt
Der Standard-Lebenslauf kann gerne im Anhang bleiben – im ersten Schritt zählt die Begeisterung und die eigene Vision. In der Bewerbungs-E-Mail sollte direkt spürbar sein, warum das Herz für Medien und Content Creation schlägt.
Was in der E‑Mail stehen sollte:
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Die persönliche Idee: Welches Thema, welches Format oder welche Nische in Ostfriesland/Emsland brennt darauf, umgesetzt zu werden? Welcher Content begeistert?
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Die Vorstellung: Wie sieht die Wunsch-Zusammenarbeit aus (z. B. freiberuflich als Partner) und wie lässt sich das eigene Know-how optimal einbringen?
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Die Rahmenbedingungen: Gehalts- bzw. Honorarvorstellung sowie der frühestmögliche Eintrittstermin.
Einfach die Ideen und Unterlagen direkt per E‑Mail senden an:
Hinweis: Mit dem Absenden der E‑Mail erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet werden (Weitere Informationen und Widerrufshinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung).
Wirtschaft
Windenergie 2026: Rekordzahlen bei den Genehmigungen – doch bremst die Politik den Ausbau jetzt wieder aus?
Windenergieausbau an Land im ersten Halbjahr 2026: Rekordgenehmigungen treffen auf Sorge um geplante Gesetzgebung
BERLIN / FRANKFURT. Der Ausbau der Onshore-Windenergie in Deutschland zeigt in der ersten Hälfte des Jahres 2026 ein solides Wachstum, sieht sich jedoch durch anstehende politische Entscheidungen mit neuen Hürden konfrontiert. Nach einer aktuellen Auswertung der Fachagentur Wind und Solar im Auftrag des Bundesverbandes WindEnergie (BWE) und von VDMA Power Systems wurden zwischen Januar und Juni 2026 Windenergieanlagen mit einer Brutto-Leistung von 2.363 Megawatt (MW) neu in Betrieb genommen. Dies entspricht einem Zuwachs von sieben Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.
Trotz des Zuwachses warnen die Branchenverbände eindringlich vor den Auswirkungen der geplanten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2027) sowie des neuen Netzanschlusspakets der Bundesregierung.
Die Halbjahreszahlen 2026 im Überblick
Zum Stichtag 30. Juni 2026 umfasste der Gesamtbestand in Deutschland 29.248 Windenergieanlagen an Land mit einer installierten Gesamtleistung von 69.952 MW. Damit deckt die Onshore-Windenergie fast ein Viertel der deutschen Stromversorgung ab.
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Brutto-Zubau: 423 Anlagen mit insgesamt 2.363 MW Leistung (davon Repowering: 135 Anlagen mit 770 MW).
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Rückbau / Stilllegung: 307 Anlagen mit einer Leistung von 436 MW.
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Netto-Zubau: 116 Anlagen mit einer Netto-Leistung von 1.927 MW.
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Genehmigungsvolumen: Im 1. Halbjahr wurden 1.419 Anlagen mit 9.150 MW (9,1 GW) neu genehmigt.
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Projektspeicher: Das Gesamtvolumen genehmigter Projekte stieg auf 48,1 GW, wovon rund 19 GW bisher noch keinen Ausschreibungszuschlag erhalten haben.
Die Ausbauprognose der Branche für das Gesamtjahr 2026 liegt bei ambitionierten 8 GW, was aufgrund des vorhandenen Zuschlagsvolumens als erreichbar gilt, sofern bürokratische und logistische Ausbauhemmnisse zügig abgebaut werden.
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Der Tammenshof im ostfriesischen Bunderhee lädt Sie zu einer unvergleichlichen Kombination aus regionaler Küche und einmaligem historischen Ambiente ein. Als stilvolles Restaurant mit gemütlichem Café und idyllischer Außenterrasse verwöhnen wir Sie mit frischen, saisonalen Köstlichkeiten auf einer kulinarischen Reise durch die Region.
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(Für weitere Informationen einfach auf das Foto klicken)
Kritik an EEG-Novelle und Netzanschlusspaket
Die Branchenspitzen äußern deutliche Kritik an den Gesetzesentwürfen des Bundeswirtschaftsministeriums. Sie befürchten, dass durch neue Unwägbarkeiten der gesetzliche Zielpfad von 10 GW Zubau pro Jahr verfehlt wird.
„Die Windenergie an Land ist das Rückgrab der deutschen Stromversorgung. Die aktuellen Gesetzesentwürfe sorgen jedoch nicht für die notwendigen investitionssicheren Rahmenbedingungen. Die Pläne drohen, den Ausbau empfindlich auszubremsen und Deutschlands fossile Abhängigkeit zu zementieren.“
— Bärbel Heidebroek, Präsidentin des Bundesverbandes WindEnergie (BWE)
Dr. Dennis Rendschmidt, Geschäftsführer von VDMA Power Systems, ergänzt, dass die Industrie über die nötigen Produktionskapazitäten verfüge, aber Verlässlichkeit benötige:
„Wenn beim Netzpaket nicht nachgebessert wird, geraten Investitionen, Innovationen, Wertschöpfung und der Ausbau einer resilienten Energieversorgung unter Druck. Mit verlässlichen Rahmenbedingungen sowie Verbesserungen bei Netzanschlüssen und Transportbedingungen kann der Zubau-Rückstand aufgeholt werden.“
— Dr. Dennis Rendschmidt, Geschäftsführer VDMA Power Systems
Kernforderungen der Windenergiebranche an die Politik
Um den Ausbaupfad auch über das Jahr 2026 hinaus zu sichern, fordern BWE und VDMA Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren:
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Verteilnetzausbau beschleunigen: Digitalisierung, Finanzierung und der physische Ausbau der Verteilnetze müssen mit dem Zubau der Windenergie Schritt halten. Engpassgebiet-Regelungen im Netzpaket dürfen den Ausbau nicht blockieren.
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Zusatzvolumen effektiv nutzen: Das im Klimaschutzprogramm beschlossene Zusatzvolumen von 12 GW Windenergie an Land wird begrüßt – insbesondere zur Stärkung der Südregion. Die Umsetzung dürfe jedoch nicht durch Redispatch-Vorbehalte oder praxisuntaugliche Reformen des Referenzertragsmodells entwertet werden.
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IT- und Anlagensicherheit stärken: Die physische und digitale Sicherheit der Energieanlagen muss angesichts potenzieller Bedrohungen höchste Priorität haben. Gesetzliche Regelungslücken, insbesondere bezüglich Fernzugriffen und Steuerungskontrollen, müssen umgehend geschlossen werden.
Mit inzwischen mehr als 130.000 Arbeitsplätzen bleibt die Windenergie an Land ein zentraler Pfeiler für industrielle Wertschöpfung, Versorgungssicherheit und bezahlbare Strompreise am Wirtschaftsstandort Deutschland.
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Wirtschaft
Tabaksteuereinnahmen des Bundes brechen im 1. Halbjahr um 15 Prozent ein
Tabaksteuereinnahmen brechen im 1. Halbjahr 2026 um 15 Prozent ein: BVTE warnt vor weiterem Drehen an der Steuerschraube
Die Steuereinnahmen aus dem Verkauf von Tabakwaren in Deutschland verzeichnen einen deutlichen Rückgang. Nach aktuellen Daten aus dem Monatsbericht des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) beliefen sich die Einnahmen aus der Tabaksteuer im ersten Halbjahr 2026 auf 6,792 Milliarden Euro. Dies entspricht einem Einbruch von 15 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (erstes Halbjahr 2025).
Der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) sieht darin ein klares Signal dafür, dass die Belastungsgrenze des legalen Marktes erreicht ist. Der Verband warnt die Politik eindringlich vor den geplanten weiteren Steuererhöhungen.
Steuererhöhung von 15 Cent zeigt negative Wirkung
Bereits zum 1. Januar 2026 wurde die Tabaksteuer um 15 Cent pro 20er-Packung Zigaretten angehoben. Der darauffolgende Rückgang der Einnahmen verdeutlicht nach Ansicht des BVTE die negativen finanziellen Folgen dieser Maßnahme für den Bundeshaushalt.
BVTE-Hauptgeschäftsführer Jan Mücke kritisiert die aktuellen Pläne von Bundesregierung und Regierungskoalition scharf:
„Sowohl der Gesetzentwurf der Bundesregierung als auch die Pläne der Regierungskoalition für eine weitere drastische Erhöhung der Tabaksteuer sind finanzpolitischer Wahnsinn. Die derzeit diskutierte Steuererhöhung von 80 Cent je Packung würde den Preis einer Zigarettenschachtel bereits im kommenden Jahr auf rund 9,10 Euro und bis 2030 auf fast 12 Euro steigen lassen.“
Mücke betont, dass eine Erhöhung um 15 Cent, die mit einem Einnahmenrückgang von 15 Prozent einhergeht, als klares Warnsignal verstanden werden muss. Eine Politik, die die Steuerschraube weiter überdreht, riskiere den Verlust sicherer Einnahmen und begünstige die organisierte Kriminalität.

BVTE-Hauptgeschäftsführer Jan Mücke Bildrechte:Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE)Fotograf:Christian Kruppa
Risiken für den legalen Markt und den Bundeshaushalt
Nach Einschätzung des BVTE schwächen drastische Steuererhöhungen den legalen und regulierten Markt massiv. Zu den direkten Folgen gehören:
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Zunahme des illegalen Handels: Verfehlen Steuersätze die Akzeptanz der Verbraucher, verlagert sich der Konsum verstärkt auf den Schwarzmarkt.
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Anstieg von Schmuggel und Fälschungen: Höhere Preise fördern die Verbreitung unangemeldeter und gefälschter Produkte.
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Sinkende Staatseinnahmen: Ein schrumpfender legaler Markt führt zu schwindenden Tabaksteuereinnahmen und hinterlässt Milliardenlöcher im Haushalt.
Internationale Beispiele: Erfahrungen aus Frankreich und den Niederlanden
Der BVTE verweist auf Entwicklungen in europäischen Nachbarländern, um die Warnungen zu untermauern:
| Land | Entwicklung nach Steuererhöhungen |
| Frankreich | Laut einer Studie der Zollverwaltung entgehen bereits 17,7 % des Tabakkonsums der nationalen Besteuerung. Etwa 4 von 10 konsumierten Zigaretten stammen aus illegalen Quellen. |
| Niederlande | Nach den Steuererhöhungen des Jahres 2024 stieg der grenzüberschreitende Einkauf stark an. Mittlerweile werden rund 60 % der konsumierten Tabakwaren im Ausland erworben. |
Appell an die Politik
Der BVTE fordert Bundesregierung und Bundestag auf, die geplanten Steuererhöhungen grundlegend zu überdenken. Ziel müsse eine verlässliche Fiskalpolitik sein, die stabile Staatseinnahmen sichert, den regulierten Markt schützt und dem Schwarzmarkt entgegenwirkt.
AnzeigeÜber den BVTE
Der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) vertritt die Interessen von Herstellern von Tabakwaren, E‑Zigaretten und verwandten Produkten in Deutschland. Der Verband setzt sich für eine evidenzbasierte Regulierung, wirksamen Jugendschutz und fairen Wettbewerb ein.

























