News
Heckenlabyrinth im Naherholungsgebiet


Das Labyrinth aus der Vogelperspektive. Von der früheren, intensiv genutzten Viehweide ist nichts mehr zu erkennen. Das Labyrinth wurde nach einem italienischen Vorbild um 1650 angelegt, welche dort in einer historischen Gartenanlage entstanden ist. Die dort verwendeten Eiben und Buchsbäume wurden hier durch Strauchweiden, welche als Stecklinge einfach in den Boden gesteckt wurden und Liguster, Weißdorn und Hainbuchen ersetzt.
Am Anfang des Labyrinths stand eine große Weidefläche. Nachdem am Mettjeweg vor einigen Jahren aufgrund einer Baumaßnahme ca. 80 gerade erst gepflanzte Eschen weichen mussten, wurden diese auf der genannten Weide in einem großen Kreis gepflanzt. Ca. ein Jahr später entstand die Idee eines Labyrinths. Der historische Entwurf wurde auf die hiesigen Verhältnisse übersetzt und von den Mitarbeitern der Leewerk-Wisa gGmbH 2012 perfekt angelegt.
In 2021 ist geplant, mit Unterstützung der Schutzgemeinschaft Westerhammrich in der Mitte des Rondells einen Aussichtsturm anzulegen – Schöne Aussichten!
Die Anfänge des Naherholungsgebietes Westerhammrich gehen auf das Jahr 1991 zurück. Der im Rahmen des Autobahnbaus entstandene Sandentnahmestelle wurde naturnah umgebaut gemäß Vorgaben des damals erstellten Landschaftspflegerischen Begleitplans. Der heutige Zustand entwickelte sich Schritt für Schritt. Es wurden Pläne für eine weitere Uferrenaturierung mit zusätzlichen Wasserzügen, parallel zum Ufer erstellt. Es folgte die Erstellung von Pflanzplänen für die heutigen Röhrichte und Gehölzbestände. Wege wurden ausgebaut, die heutigen Brücken geplant und hergestellt. Zunächst wurden diese Planungen durch Arbeitsgruppen der LeeWerk-Wisa gGmbH in enger Zusammenarbeit mit dem Planer und der Stadt Leer umgesetzt. Die täglich vor Ort arbeitenden Mitarbeiter der LeeWerk-Wisa gGmbH sorgten durch eine umfassende Pflege für die Flächen und Bauwerke. Seit 2014 wurde die Weiterentwicklung durch politischen Beschluss ausgesetzt, die Pflege den Stadtwerken Leer AöR übertragen.
Seit 2020 werden wieder Planungen erstellt, um die Entwicklung des NEG wieder voranzubringen. Wieder mit im Boot ist die Schutzgemeinschaft Westerhammrich, welche sich schon seit Jahren mit Ideen, ehrenamtlicher Mitarbeit und finanzieller Unterstützung engagiert.
Auftraggeber: Stadt Leer
Planung: Dipl. Ing. Werner Klöver, Garten- + Landschaftsplaner, Leer
Erstellung und Pflege bis 2014 Leewerk-WISA GmbH
Seit 2014 Stadtwerke AÖR
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Lockdown ist eine große Herausforderung für Unternehmen.
Was tun, wenn das Geschäft nicht öffnen darf, die Personalkosten, Mieten, Nebenkosten usw. aber trotzdem bezahlt werden müssen?Das hat sich auch die Zweirad Hackmann Gmbh & Co.KG aus Dörpen gefragt. Der Laden im …


Energie
Verbraucherzentrale: Stellungnahme zur Gasumlage


Transparenz und Fairness bei Gaspreisweitergabe gewährleisten
vzbv veröffentlicht Kurzstellungnahme zum Verordnungsentwurf zur Gasumlage nach §26 Energiesicherungsgesetz (EnSiG)
In einer Kurzstellungnahme hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) absolute Transparenz bei der Weitergabe von Zusatzkosten durch Energielieferanten an die Endverbraucher:innen eingefordert. Dies sei im Entwurf der Verordnung zur Gasumlage nach §26 EnSiG bisher nicht geregelt.
Ebenfalls müsse die Verordnung sicherstellen, dass Unternehmen entsprechend dem Anteil ihres Verbrauchs an den umzulegenden Kosten beteiligt werden. Eine Querfinanzierung durch private Haushalte dürfe es nicht geben.
In seiner Stellungnahme macht der vzbv konkrete Vorschläge, wie Kosten transparent und überprüfbar weitergegeben werden können, welche Kosten einzubeziehen sind und unter welchen Umständen Unternehmen Ersatzansprüche gegenüber ihren Lieferanten geltend machen müssen, um Zahlungen aus der Gasumlage behalten zu dürfen.
Der vzbv fordert:
- Die Weitergabe der Kosten an die Endverbraucher:innen durch die Energielieferanten muss absolut transparent sein. Es muss klar werden, welche Preisbestandteile aus welchen Gründen an die Endverbraucher:innen weitergegeben werden.
- Es darf keine Querfinanzierung von energieintensiven Unternehmen
durch die Gruppe der privaten Verbraucher:innen geben. Unternehmen
müssen entsprechend dem Anteil ihres Verbrauchs an den umzulegenden
Kosten beteiligt werden. - Endverbraucher:innen müssen so schnell wie möglich Klarheit darüber bekommen, was wann auf sie zukommt. Nur so können sie die erforderlichen
Vorkehrungen (zum Beispiel entsprechende Rücklagen) treffen. - Darüber hinaus ist unerlässlich, dass das erforderliche Hilfspaket spätestens mit der Umlage in Kraft tritt.


News
GKV: Defizit in Höhe von 17 Milliarden Euro. Beitragserhöhungen geplant


Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem die Bundesregierung die Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) im kommenden Jahr stabilisiert. Zudem wird mit ersten strukturellen Maßnahmen eine Grundlage zur mittel- und langfristigen Sicherung einer solidarischen und nachhaltigen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung gelegt.
Wir haben für das Jahr 2023 ein voraussichtliches vorgefunden. Mit dem im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmenpaket wird ein starker Anstieg der Zusatzbeitragssätze im kommenden Jahr verhindert. Die finanziellen Lasten werden auf die Krankenkassen, den Bund, Leistungserbringer und die Beitragszahlenden verteilt. Der Bund leistet im Jahr 2023 einen ergänzenden Zuschuss in Höhe von 2 Milliarden Euro und vergibt ein Darlehen in Höhe von 1 Milliarde Euro an den Gesundheitsfonds. Mit einem kassenübergreifenden Solidarausgleich werden Finanzreserven der Krankenkassen von rund 4 Milliarden Euro zur Stabilisierung der Beitragssätze herangezogen und zudem Mittel aus dem Gesundheitsfonds in Höhe von 2,4 Milliarden Euro.
Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: „Gerade in Krisenzeiten geben die Sozialsysteme der Bevölkerung Sicherheit. Wir haben ein sehr großes Defizit in der Krankenversicherung vorgefunden. Und wir haben eine schwierige Krise aufgrund des katastrophalen Krieges in der Ukraine. Deshalb müssen mit der Reform alle Beteiligten einen Beitrag zur kurzfristigen Stabilisierung leisten. Daneben werden wir natürlich weiter an langfristiger wirkenden Strukturreformen mit dem Ziel ausgeglichener Finanzen arbeiten. Für den Krankenhausbereich haben wir hier eine erstklassige Kommission eingesetzt, die extrem effizient arbeitet. Insgesamt ist unser Ziel, dass die Gesetzliche Krankenversicherung erstklassig bleibt. Ohne Abstriche in der Versorgung. Und Leistungskürzungen für Versicherte bleiben ausgeschlossen.“
Die Bestandteile der GKV-Finanzreform:
Konkret sieht der Entwurf u.a. folgende Inhalte vor:
- Finanzreserven: Vorhandene Finanzreserven der Krankenkassen werden mit einem kassenübergreifenden Solidarausgleich zur Stabilisierung der Beitragssätze herangezogen. Zudem wird die Obergrenze für die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds halbiert Durch die Halbierung der Obergrenze für die Liquiditätsreserve halbiert und übersteigende Mittel können für höhere Zuweisungen an die Krankenkassen genutzt werden, um die Finanzierungslücke weiter zu schließen.
- Bundeszuschuss: Der bestehende Bundeszuschuss zur GKV wird von 14,5 Mrd. Euro für 2023 um 2 Mrd. Euro erhöht.
- Darlehen Bund: Der Bund gewährt der GKV ein unverzinsliches Darlehen für 2023 von 1 Mrd. Euro an den Gesundheitsfonds.
- Für das Jahr 2023 ist ein um 5 Prozentpunkte erhöhter Herstellerabschlag insbesondere für patentgeschützte Arzneimittel vorgesehen.
- Reform AMNOG: Mittelfristig wirkende strukturelle Änderungen der Preisbildung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen und ergänzenden Maßnahmen zur Dämpfung des Ausgabenanstiegs.
- Erhöhung des Apothekenabschlags von 1,77 Euro auf 2 Euro je Arzneimittelpackung (auf zwei Jahre befristet).
- Das Preismoratorium bei Arzneimitteln wird bis Ende 2026 verlängert.
- Konkretisierung der im Pflegebudget berücksichtigungsfähigen Berufsgruppen.
- Die extrabudgetäre Vergütung von vertragsärztlichen Leistungen gegenüber sogenannten „Neupatienten“ für Vertragsärzte wird abgeschafft.
- Begrenzung des Honorarzuwachses für Zahnärztinnen und Zahnärzte.
- Auch der Zusatzbeitrag für die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler wird steigen. Auf Grundlage der Ergebnisse des GKV-Schätzerkreises im Herbst wird das Bundesministerium für Gesundheit den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung festlegen. Eine Anhebung des Zusatzbeitrags um 0,3 Prozentpunkte ist derzeit nicht unrealistisch.

