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Hilfspaket für Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen
Die Bundesregierung hat Corona-Soforthilfen für Solo-Selbständige und kleine Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Folge von Corona in Höhe von insgesamt bis zu 50 Milliarden Euro Bundesmittel beschlossen. Damit wird die Bundesregierung finanzielle Soforthilfe in Form von Zuschüssen zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Antragsteller und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen leisten. Mit den Mitteln können laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten und ähnliches bezahlt werden. Kleinstunternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten erhalten danach bis 9.000 Euro Einmalzahlung für drei Monate. Bei bis zu zehn Beschäftigten fließen bis 15.000 Euro Einmalzahlung für drei Monate. Auch die Soforthilfen sollen noch in dieser Woche von Deutschem Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Hinweise zur Antragstellung erfolgen so bald wie möglich.
Bundesfinanzminister Scholz und Bundeswirtschaftsminister Altmaier haben heute umfassende zusätzliche Maßnahmen mit Soforthilfen von bis zu 50 Milliarden Euro für kleine Unternehmen, Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe vorgelegt.
Scholz: „Wir gehen in die Vollen, um auch den Kleinstunternehmen und Solo-Selbständigen unter die Arme zu greifen. Sie brauchen unsere besondere Unterstützung, sie werden von dieser Krise hart getroffen. Deshalb gibt es vom Bund jetzt schnell und unbürokratisch Soforthilfe. Ganz wichtig ist mir: Wir geben einen Zuschuss, es geht nicht um einen Kredit. Es muss also nichts zurückgezahlt werden. Damit erreichen wir die, die unsere Unterstützung jetzt dringend brauchen.“
Altmaier: „Wir lassen niemanden allein. Es darf und wird hier keine Solidaritäts-Lücke geben. Deshalb schnüren wir ein zusätzliches umfassendes Paket im Umfang von bis zu 50 Milliarden Euro für Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen auch mit direkten Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Daneben helfen wir mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds konkret der Realwirtschaft und verhindern den Ausverkauf deutscher Wirtschafts- und Industrieinteressen. Dabei darf es keine Tabus geben. Vorübergehende und zeitlich begrenzte Staatshilfen bis hin zu Beteiligungen und Übernahmen müssen möglich sein.“
Schließlich sorgt die Bundesregierung durch zusätzliche Schutzmaßnahmen für eine Absicherung Kultur- und Kreativschaffender. Hierzu zählen unter anderem Erleichterungen im Miet- und Insolvenzrecht, bei steuerrechtlichen Regelungen und Voraussetzungen der Künstlersozialversicherung. Diese unterschiedlichen Instrumente sehen wie folgt aus:
- Liquiditätshilfen: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wird Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützen, indem sie die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität erleichtert. Die KfW wird dazu die bestehenden Kredite nutzen und dort die Zugangsbedingungen und Konditionen verbessern. Auch Unternehmen, Selbständige und Freiberuflern der Kultur- und Kreativwirtschaft stehen diese Hilfsangebote offen. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nicht um Zuschüsse handelt.
Unternehmen, Selbständige und Freiberufler, die eine Unterstützung der KfW nutzen möchten, wenden sich zunächst an ihre Hausbank, die die jeweiligen KfW-Kredite durchleiten.
Darüber hinaus wird die KfW ein Sonderprogramm vorbereiten und schnellstmöglich einführen. Dafür werden die Risikoübernahmen bei Investitionsmitteln (Haftungsfreistellungen) deutlich verbessert und betragen bei Betriebsmitteln bis zu 80 Prozent, bei Investitionen sogar bis zu 90 Prozent. Diese sollen auch von Unternehmen in Anspruch genommen werden können, die krisenbedingt vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten (krisenadäquate Erhöhung der Risikotoleranz) geraten sind.
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Küstenschutz in Ostfriesland: Deich in der Krummhörn für den steigenden Meeresspiegel gerüstet
Christian Meyer (Zweiter von rechts) besichtigte das abgeschlossene Deichprojekt. Die Arbeiten in der Krummhörn zeigten ihn Dr. Thomas Schoneboom (links) vom NLWKN sowie Gerd-Udo Heikens und Frank Rosenberg (rechts) von der Deichacht Krummhörn.
Küstenschutz in Ostfriesland: Große Deicherhöhung in der Krummhörn abgeschlossen
4,3 Kilometer Deich für den steigenden Meeresspiegel ertüchtigt – 27,5 Hektar Salzwiesen renaturiert
Upleward/Manslagt. Der Küstenschutz in Ostfriesland wird weiter verstärkt: Die umfangreiche Deicherhöhung zwischen Upleward und Manslagt in der Krummhörn ist abgeschlossen. Auf einer Länge von insgesamt 4,3 Kilometern wurde der Deich für die Herausforderungen des Klimawandels und den erwarteten Anstieg des Meeresspiegels ertüchtigt. Parallel dazu wurden auf rund 27,5 Hektar Salzwiesen renaturiert, um den wertvollen Naturraum im Deichvorland ökologisch aufzuwerten.
Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer informierte sich bei einem Besuch vor Ort über das abgeschlossene Bauprojekt, das von der Deichacht Krummhörn und dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) umgesetzt wurde.
„Küstenschutz ist eine durch die Klimakrise drängende Daueraufgabe und dieses Projekt ist ein sehr gutes Beispiel dafür. Es zeigt: Wir lassen nicht nach und stärken den Küstenschutz weiter, denn die Meeresspiegel steigen weiter an – und wir müssen die Menschen bestmöglich schützen, die hinter den Deichen leben und arbeiten“, sagte Christian Meyer bei seinem Besuch in der Krummhörn. Gleichzeitig dankte der Minister allen Beteiligten für ihren Einsatz bei dem umfangreichen Projekt.
20 Kilometer Deiche seit 2010 verstärkt
Der nun abgeschlossene Abschnitt ist Teil einer größeren Küstenschutzmaßnahme der Deichacht Krummhörn. Seit 2010 wurden die Hauptdeiche der Deichacht bereits auf einer Gesamtlänge von rund 20 Kilometern entlang der Außenems und im Bereich des Hafens von Emden erhöht und verstärkt.
Das jetzt fertiggestellte Projekt umfasst den 4,3 Kilometer langen Abschnitt zwischen Upleward und Manslagt. Mit den Arbeiten am ersten Teilabschnitt wurde bereits im Jahr 2019 begonnen.
Oberdeichrichter Gerd-Udo Heikens von der Deichacht Krummhörn betonte die Bedeutung des Projekts für die Region.
„Wir freuen uns sehr, dass wir dieses wichtige Deichbauprojekt gemeinsam umsetzen konnten. Insgesamt leben in unserem 48.000 Hektar großem Verbandsgebiet, wovon rund ein Drittel unter NHN liegen, etwa 130.000 Menschen. Durch die Küstenschutzanlagen werden rund 15 Milliarden Euro an Sachwerten geschützt.“
Diese Zahlen verdeutlichten die große Bedeutung des Küstenschutzes in der Region. Heikens dankte zugleich allen Beteiligten für die Zusammenarbeit und die finanzielle Unterstützung.
Deich auf bis zu 9,40 Meter über NHN erhöht
Der ursprüngliche Vorlanddeich war zuletzt in den 1970er-Jahren ausgebaut worden. Er verfügte damals über eine Höhe von rund 7,80 Metern über Normalhöhennull (mNHN).
Neue Berechnungen der Forschungsstelle Küste im NLWKN haben ergeben, dass der Deich unter Berücksichtigung eines Vorsorgemaßes für einen klimawandelbedingten Meeresspiegelanstieg von einem Meter auf eine Höhe von 8,70 mNHN ausgebaut werden muss.
Damit der Deich auch nach den erwarteten Sackungen und Setzungen langfristig die erforderliche Sollhöhe erreicht, wurde er im Zuge der Baumaßnahme auf eine Höhe von maximal 9,40 mNHN erhöht.
„Damit der Deich auch nach dem Abklingen der zu erwartenden Sackungen und Setzungen die Sollhöhe erreicht, wurde er auf eine Höhe von maximal 9,40 mNHN erhöht. Der Deichquerschnitt wurde so hergestellt, dass für den Fall verstärkter Auswirkungen des Klimawandels eine weitere Anpassung möglich ist“, erläutert Dr. Thomas Schoneboom vom NLWKN in Aurich.
Auch für mögliche zukünftige Anforderungen wurde vorgesorgt. Zwischen der Deichbinnenböschung und dem Deichverteidigungsweg befindet sich eine rund 13 Meter breite Binnenberme. Sollte eine weitere Erhöhung erforderlich werden, können die Deichacht und der NLWKN hier künftig den Deich um bis zu einen weiteren Meter erhöhen, ohne die Außenböschung verändern zu müssen.
Niedersachsen investiert deutlich mehr in den Küstenschutz
Das Land Niedersachsen hat die finanziellen Mittel für den Küsten- und Hochwasserschutz in diesem Jahr deutlich erhöht.
Für die Planung und Umsetzung von Küstenschutzmaßnahmen stehen erstmals rund 82 Millionen Euro zur Verfügung. Zusätzlich werden weitere 42 Millionen Euro für den Hochwasserschutz im Binnenland bereitgestellt.
Landesweit werden damit mehr als 280 Maßnahmen umgesetzt, geplant oder fortgeführt. Rund 160 dieser Projekte entfallen auf den Küstenschutz. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Erhöhung von Deichen zu sogenannten Klimadeichen, die auf den erwarteten Anstieg des Meeresspiegels vorbereitet werden.
Darüber hinaus wurde das Sondervermögen für den Hochwasser- und Küstenschutz um 254 Millionen Euro erhöht. In den kommenden Jahren soll außerdem das Personal beim NLWKN weiter aufgestockt werden, um unter anderem Genehmigungsverfahren und weitere Aufgaben schneller bearbeiten zu können.
„Mit der Klimakrise steigen nicht nur die Meeresspiegel, sondern Starkregenereignisse und Hochwassergefahren nehmen im ganzen Land deutlich zu. Darauf müssen wir uns vorbereiten“, erklärte Umweltminister Christian Meyer.
Für Niedersachsen mit mehr als 600 Kilometern Hauptdeichlinie an der Küste sei Vorsorge von besonderer Bedeutung, so der Minister. Der Küstenschutz diene dabei sowohl dem Schutz der heute in den Küstenregionen lebenden Menschen als auch kommenden Generationen.
NLWKN plante und begleitete die Deicherhöhung
Die jetzt abgeschlossene Deicherhöhung in der Krummhörn wurde von der NLWKN-Betriebsstelle Aurich geplant und während der Umsetzung begleitet.
Die naturschutzfachliche Planung und Umsetzung der Salzwiesenrenaturierung erfolgte gemeinsam durch die NLWKN-Betriebsstellen Norden und Aurich.
Das Bauprojekt verbindet damit zwei wichtige Aufgaben: den langfristigen Schutz der Bevölkerung und Sachwerte vor Sturmfluten sowie die ökologische Entwicklung des wertvollen Naturraums vor dem Deich.
Salzwiesenrenaturierung auf 27,5 Hektar
Das Deichvorland erfüllt eine wichtige Funktion für den Küstenschutz. Es wurde in den Jahren 1974 und 1975 durch Aufspülung als Küstenschutzmaßnahme hergestellt.
Heute hat das Vorland mehrere Funktionen. Durch seine seegangsmindernde Wirkung trägt es dazu bei, den Deichfuß vor den Kräften brandender Wellen zu schützen. Gleichzeitig kann es im Fall eines Deichversagens dazu beitragen, Schäden zu reduzieren.
Darüber hinaus ist das Gebiet Bestandteil des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer und gehört zum FFH- und Vogelschutzgebiet. Es bietet damit Lebensraum für zahlreiche wertvolle Tier- und Pflanzenarten.
Am nördlichen Ende des 4,3 Kilometer langen Deichabschnitts befindet sich ein Suchraum für Renaturierungsmaßnahmen. Die entsprechenden Flächen sind im Vorlandmanagementplan für den Bereich der Deichacht Krummhörn ausgewiesen.
In den vergangenen Jahrzehnten war das Vorland durch sogenannte Begrüppung, also den Aushub von Gräben in den Lahnungsfeldern, sowie durch die Ablagerung feinster Schwebstoffe in Höhe und Breite gewachsen.
Bereits im Vorlandmanagementplan von 2017 hatten Küstenschutz und Naturschutz gemeinsame Ziele und Schwerpunkte festgelegt. Dabei sollten die unterschiedlichen fachlichen Anforderungen miteinander verbunden werden.
Insgesamt wurden drei Bereiche festgelegt, in denen Salzwiesenrenaturierungen durchgeführt wurden.


Natürliche Entwicklung der Salzwiesen soll gefördert werden
Die Renaturierungsmaßnahmen umfassen insgesamt rund 27,5 Hektar. Ziel ist es, den Erhaltungszustand der Salzwiesen im Vorland des Dyksterkruger Hellers zu verbessern.
Dafür wurden günstige Voraussetzungen für eine möglichst eigendynamische Entwicklung geschaffen. Dazu gehören natürliche Prozesse wie Erosion und Sedimentation, die Entwicklung mäandrierender Priele sowie naturnahe Reliefstrukturen.
Auch für die Vogelwelt wurden die Lebensbedingungen verbessert. Insbesondere die Habitate für Brutvögel der Röhrichte und Salzwiesen wurden aufgewertet. Dabei entstanden beziehungsweise entwickelten sich Bereiche mit höherer, mittlerer und niedriger Salzwiesenvegetation.
Die Maßnahmen sollen damit sowohl die ökologische Vielfalt als auch die natürliche Entwicklung des Deichvorlands fördern.
Erste Renaturierungsmaßnahme bereits 2020 umgesetzt
Die gezielte Absenkung des Geländeniveaus im Deichvorland begann bereits im Jahr 2020. Die Absenkung startet in einem ausreichenden Abstand von etwa 300 Metern seewärts der Deichlinie.
In den Jahren 2025 und 2026 wurden die Arbeiten fortgesetzt.
Erste Ergebnisse zeigen nach Angaben des NLWKN, dass die bereits im Jahr 2020 umgesetzte Renaturierungsmaßnahme erfolgreich verlaufen ist. Diese erste Maßnahme wurde auf einer Teilfläche von rund 9,3 Hektar als Kompensationsmaßnahme für den Deichbau durchgeführt.
Dabei entstand gleichzeitig ein wichtiger Synergieeffekt zwischen Natur- und Küstenschutz: Der bei der Absenkung des Geländeniveaus entnommene Boden konnte zu großen Teilen für den Deichbau verwendet werden.
Damit verbindet das Projekt in der Krummhörn den Schutz vor den Folgen des steigenden Meeresspiegels mit der ökologischen Entwicklung des Nationalparks und der wertvollen Salzwiesenlandschaft an der ostfriesischen Küste.
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Deutschlandticket wird 2027 teurer: 66,80 Euro – Verbraucherzentrale fordert einfacheren Nahverkehr
Deutschlandticket soll 2027 teurer werden – Verbraucherzentrale fordert einfachen Nahverkehrstarif
Der Preis für das Deutschlandticket soll ab 2027 auf 66,80 Euro pro Monat steigen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert die erneute Preiserhöhung. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale könnte ein regelmäßiger Preisanstieg dazu führen, dass das Ticket für immer mehr Menschen finanziell unattraktiv wird.
Gleichzeitig fordert der vzbv einen bundesweit einheitlichen Nahverkehrstarif für Gelegenheitsfahrer. Bus und Bahn sollen damit auch für Menschen einfacher nutzbar werden, die kein monatliches Abonnement benötigen.
Deutschlandticket: Verbraucherzentrale warnt vor weiterer Preisspirale
Das Deutschlandticket hat den Zugang zum öffentlichen Nahverkehr in Deutschland deutlich vereinfacht. Mit einem einheitlichen Ticket können Fahrgäste den Nahverkehr bundesweit nutzen, ohne sich mit unterschiedlichen Verbundgrenzen, Tarifzonen und regionalen Ticketmodellen auseinandersetzen zu müssen.
Nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands wird dieser Vorteil jedoch durch die angekündigten Preissteigerungen zunehmend geschwächt.
„Das Deutschlandticket hat gezeigt, wie attraktiv ein einfacher und bundesweit nutzbarer öffentlicher Nahverkehr sein kann. Wenn das Ticket nun regelmäßig teurer wird, droht dieser Erfolg schrittweise ausgehöhlt zu werden“, sagt Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands.
Der neue Preis von 66,80 Euro ab 2027 soll über einen neuen Preisindex bestimmt werden. Damit entfällt zwar das jährliche politische Ringen um die konkrete Höhe des Ticketpreises. Gleichzeitig sieht der vzbv die Gefahr einer automatisierten Preisspirale.
Deutschlandticket für Gelegenheitsfahrer nicht immer passend
Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale ist das Deutschlandticket vor allem für Menschen attraktiv, die Bus und Bahn regelmäßig nutzen. Für Personen mit einem geringeren Mobilitätsbedarf kann sich ein monatliches Abonnement dagegen finanziell weniger lohnen.
Gerade angesichts steigender Spritpreise seien attraktive Alternativen zum Auto wichtig, erklärt Ramona Pop. Für Menschen, die Bus und Bahn nur gelegentlich nutzen, sei das Deutschlandticket aufgrund der Preisentwicklung jedoch immer seltener eine passende Lösung.
Die Verbraucherzentrale kritisiert deshalb, dass ein einfacher Zugang zum bundesweiten Nahverkehr derzeit im Wesentlichen an das Deutschlandticket gekoppelt sei.
Verbraucherzentrale fordert bundesweit einheitlichen Nahverkehrstarif
Als Alternative schlägt der Verbraucherzentrale Bundesverband einen bundesweit einheitlichen Nahverkehrstarif für Gelegenheitsfahrten vor.
Das Modell soll sich am Grundprinzip des Deutschlandtickets orientieren: Statt unterschiedlicher Entfernungen, Tarifzonen und Verbundgrenzen sollen einfache Zeitkarten die Nutzung von Bus und Bahn ermöglichen.
Vorgesehen sind nur wenige, leicht verständliche Ticketangebote mit festen Nutzungszeiten. Diese sollen einen Zeitraum von 15 Minuten bis zu 24 Stunden abdecken. Das Angebot soll bundesweit gelten und sowohl digital als auch analog nutzbar sein.
Damit könnten Fahrgäste beispielsweise eine Zeitkarte für eine bestimmte Nutzungsdauer kaufen, ohne sich vorher mit den jeweiligen regionalen Tarifgrenzen beschäftigen zu müssen.
Schluss mit dem „Tarifdschungel“ im Nahverkehr?
Die Verbraucherzentrale sieht insbesondere bei Gelegenheitsfahrern weiterhin einen komplizierten Zugang zum öffentlichen Nahverkehr. Je nach Region gelten unterschiedliche Verkehrsverbünde, Tarifzonen und Ticketangebote.
„Gerade Gelegenheitsnutzer stehen weiterhin vor einem unübersichtlichen Flickenteppich aus Verbundgrenzen, Tarifzonen und unterschiedlichen Ticketangeboten“, sagt Ramona Pop.
Das Ziel müsse deshalb ein Tarifsystem sein, das in ganz Deutschland nach denselben Grundsätzen funktioniert.
„Wer in Deutschland Bus und Bahn nutzt, braucht ein Tarifsystem, das überall gleich funktioniert. Das Deutschlandticket ist ein erfolgreicher Anfang, den Tarifdschungel zu beenden. Dasselbe Prinzip brauchen auch Gelegenheitsfahrerinnen und ‑fahrer“, so Pop.
Verbraucherzentrale: Einfacher Zugang soll erhalten bleiben
Nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbands braucht es neben dem Deutschlandticket ein zusätzliches, einfaches und bundesweit einheitliches Angebot für Menschen, die kein Abonnement abschließen möchten oder bei denen sich das Deutschlandticket aufgrund der Nutzungshäufigkeit preislich nicht rechnet.
Der Vorschlag der Verbraucherzentrale setzt dabei auf wenige verständliche Zeitkarten statt eines komplexen Systems aus Entfernungsstufen und Tarifzonen.
Damit soll der öffentliche Nahverkehr auch für Gelegenheitsfahrer einfacher zugänglich werden. Der vzbv verbindet die Forderung insbesondere mit dem Ziel, attraktive Alternativen zur Nutzung des Autos zu schaffen.
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Erkältungssaison 2026 in Niedersachsen beginnt: 25 Prozent der Krankschreibungen wegen Atemwegsinfekten
Erkältungssaison beginnt: 25 Prozent aller Krankschreibungen in Niedersachsen wegen Atemwegsinfekten
Die Erkältungssaison hat in Niedersachsen begonnen. Nach aktuellen Auswertungen der AOK Niedersachsen steigt die Zahl der Krankschreibungen aufgrund von Erkältungskrankheiten, grippalen Infekten und weiteren akuten Atemwegserkrankungen deutlich an. In der vergangenen Woche wurden rund 22.700 Neuerkrankungen von Arztpraxen an die AOK übermittelt.
Der Herbst bringt nicht nur kühlere Temperaturen, sondern auch einen deutlichen Anstieg von Atemwegserkrankungen. Die aktuellen Daten der AOK Niedersachsen zeigen, dass die Zahl der Krankschreibungen wegen Erkältungskrankheiten und anderer akuter Atemwegsinfekte derzeit spürbar zunimmt.
Rund 25 Prozent aller ärztlichen Erstbescheinigungen entfallen aktuell in Niedersachsen auf akute Atemwegserkrankungen.
Dr. Jürgen Peter, Vorstandsvorsitzender der AOK Niedersachsen, erklärt: „Atemwegsinfekte prägen aktuell das landesweite Krankheitsgeschehen. Rund 25 Prozent aller ärztlichen Erstbescheinigungen entfallen derzeit auf akute Atemwegserkrankungen. Unsere Daten zeigen, dass sich die Entwicklung auf dem Niveau der Vorjahre bewegt.“
Rund 22.700 Neuerkrankungen in einer Woche
In der vergangenen Woche wurden den Angaben der AOK zufolge rund 22.700 Neuerkrankungen durch Arztpraxen an die Krankenkasse übermittelt. Dabei handelt es sich um Krankschreibungen im Zusammenhang mit Erkältungskrankheiten, grippalen Infekten und weiteren akuten Atemwegserkrankungen.
Ein Blick auf die vergangenen Jahre zeigt einen ähnlichen saisonalen Verlauf. Auch 2024 und 2025 nahmen die Krankheitsfälle im September spürbar zu. In den Herbst- und Wintermonaten stiegen die Zahlen anschließend weiter an.
Eine belastbare Prognose für die weitere Entwicklung lässt sich nach Angaben der AOK derzeit noch nicht ableiten.
Grippewelle hat noch nicht begonnen
Die eigentliche Grippewelle hat in Niedersachsen noch nicht begonnen. Erste Influenza-Fälle werden allerdings bereits registriert.
Eine größere Rolle bei den aktuellen Krankschreibungen spielt Influenza derzeit noch nicht. Auch COVID-19 spielt bei den Krankschreibungen aktuell keine Rolle.
Atemwegsinfekte gehören regelmäßig zu den häufigsten Ursachen für krankheitsbedingte Fehlzeiten am Arbeitsplatz. Typische Beschwerden sind beispielsweise Schnupfen, Husten und Halsschmerzen.
Bestimmte Atemwegserkrankungen können allerdings deutlich schwerer verlaufen. Insbesondere Influenza und COVID-19 können zu schweren Krankheitsverläufen führen und längere Ausfallzeiten verursachen.
Impfungen können vor schweren Krankheitsverläufen schützen
Mit Blick auf die bevorstehende Herbst- und Wintersaison empfiehlt die AOK Niedersachsen, entsprechend den aktuellen Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) die jährliche Grippeschutzimpfung durchführen zu lassen.
Die Impfung kann in Hausarztpraxen oder Apotheken erfolgen.
Besonders empfohlen wird die Grippeschutzimpfung unter anderem für:
- Menschen ab 60 Jahren
- Personen mit bestimmten Vorerkrankungen
- Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen
- medizinisches und pflegerisches Personal
Impfungen können das Risiko schwerer Krankheitsverläufe deutlich reduzieren. Gleichzeitig tragen sie dazu bei, besonders gefährdete Menschen zu schützen.
AOK will Infektionsgeschehen regelmäßig veröffentlichen
Die AOK Niedersachsen will in Kürze wieder wöchentlich über die Entwicklung des Infektionsgeschehens informieren.
Mit Beginn der Grippesaison sollen zusätzlich regionalisierte Erkrankungszahlen für die einzelnen Landkreise veröffentlicht werden. Dadurch soll sich die Entwicklung der Atemwegserkrankungen in Niedersachsen auch auf regionaler Ebene verfolgen lassen.
Die aktuellen Daten zeigen bereits: Die Erkältungssaison 2026 hat in Niedersachsen begonnen. Mit rund 22.700 neu übermittelten Erkrankungsfällen in nur einer Woche und einem Anteil von rund 25 Prozent an allen ärztlichen Erstbescheinigungen gehören akute Atemwegsinfekte derzeit zu den wichtigsten Gründen für Krankschreibungen.
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