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Hilfspaket für Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen
Die Bundesregierung hat Corona-Soforthilfen für Solo-Selbständige und kleine Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Folge von Corona in Höhe von insgesamt bis zu 50 Milliarden Euro Bundesmittel beschlossen. Damit wird die Bundesregierung finanzielle Soforthilfe in Form von Zuschüssen zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Antragsteller und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen leisten. Mit den Mitteln können laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten und ähnliches bezahlt werden. Kleinstunternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten erhalten danach bis 9.000 Euro Einmalzahlung für drei Monate. Bei bis zu zehn Beschäftigten fließen bis 15.000 Euro Einmalzahlung für drei Monate. Auch die Soforthilfen sollen noch in dieser Woche von Deutschem Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Hinweise zur Antragstellung erfolgen so bald wie möglich.
Bundesfinanzminister Scholz und Bundeswirtschaftsminister Altmaier haben heute umfassende zusätzliche Maßnahmen mit Soforthilfen von bis zu 50 Milliarden Euro für kleine Unternehmen, Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe vorgelegt.
Scholz: „Wir gehen in die Vollen, um auch den Kleinstunternehmen und Solo-Selbständigen unter die Arme zu greifen. Sie brauchen unsere besondere Unterstützung, sie werden von dieser Krise hart getroffen. Deshalb gibt es vom Bund jetzt schnell und unbürokratisch Soforthilfe. Ganz wichtig ist mir: Wir geben einen Zuschuss, es geht nicht um einen Kredit. Es muss also nichts zurückgezahlt werden. Damit erreichen wir die, die unsere Unterstützung jetzt dringend brauchen.“
Altmaier: „Wir lassen niemanden allein. Es darf und wird hier keine Solidaritäts-Lücke geben. Deshalb schnüren wir ein zusätzliches umfassendes Paket im Umfang von bis zu 50 Milliarden Euro für Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen auch mit direkten Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Daneben helfen wir mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds konkret der Realwirtschaft und verhindern den Ausverkauf deutscher Wirtschafts- und Industrieinteressen. Dabei darf es keine Tabus geben. Vorübergehende und zeitlich begrenzte Staatshilfen bis hin zu Beteiligungen und Übernahmen müssen möglich sein.“
Schließlich sorgt die Bundesregierung durch zusätzliche Schutzmaßnahmen für eine Absicherung Kultur- und Kreativschaffender. Hierzu zählen unter anderem Erleichterungen im Miet- und Insolvenzrecht, bei steuerrechtlichen Regelungen und Voraussetzungen der Künstlersozialversicherung. Diese unterschiedlichen Instrumente sehen wie folgt aus:
- Liquiditätshilfen: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wird Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützen, indem sie die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität erleichtert. Die KfW wird dazu die bestehenden Kredite nutzen und dort die Zugangsbedingungen und Konditionen verbessern. Auch Unternehmen, Selbständige und Freiberuflern der Kultur- und Kreativwirtschaft stehen diese Hilfsangebote offen. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nicht um Zuschüsse handelt.
Unternehmen, Selbständige und Freiberufler, die eine Unterstützung der KfW nutzen möchten, wenden sich zunächst an ihre Hausbank, die die jeweiligen KfW-Kredite durchleiten.
Darüber hinaus wird die KfW ein Sonderprogramm vorbereiten und schnellstmöglich einführen. Dafür werden die Risikoübernahmen bei Investitionsmitteln (Haftungsfreistellungen) deutlich verbessert und betragen bei Betriebsmitteln bis zu 80 Prozent, bei Investitionen sogar bis zu 90 Prozent. Diese sollen auch von Unternehmen in Anspruch genommen werden können, die krisenbedingt vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten (krisenadäquate Erhöhung der Risikotoleranz) geraten sind.
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Hautgesundheit in der Region: Neue Wege und verkürzte Wartezeiten
Wege aus der Warteschlange: Heilpraktikerin Astrid Frey setzt auf ganzheitliche Konzepte wie Kinesiologie und die Kohne-Therapie, um die Selbstheilungskräfte bei chronischen Hauterkrankungen gezielt zu aktivieren.
Ganzheitliche Haut-Gesundheit: Wege aus der Warteschlange – Naturheilkunde als Chance bei chronischen Hauterkrankungen
Unerträglicher Juckreiz, rötliche Schuppen, brennende Hautareale – wer unter chronischen Hauterkrankungen wie Neurodermitis oder Psoriasis leidet, kennt nicht nur den körperlichen Leidensdruck, sondern oft auch eine frustrierende Odyssee durch das Gesundheitssystem. Die Realität in vielen dermatologischen Fachpraxen ist ernüchternd: Übervolle Wartezimmer, Aufnahmestopps für Neupatienten und Wartezeiten von Wochen oder gar Monaten auf einen Termin sind keine Seltenheit.
Für akute Schübe bedeutet dies oft: Die Betroffenen sind gezwungen, sich mit freiverkäuflichen Mitteln aus der Apotheke „über die Zeit zu retten“. Die Verzweiflung ist groß, die Lebensqualität sinkt. Doch es gibt Alternativen jenseits der Schulmedizin, die nicht nur schneller zugänglich sind, sondern einen völlig anderen, ganzheitlichen Ansatz verfolgen. Der Besuch in einer spezialisierten Heilpraktikerpraxis kann hier neue Wege ebnen.
Der ganzheitliche Ansatz: Die Haut als Spiegel der Seele und des Körpers
In der Naturheilkunde betrachten wir die Haut nicht isoliert. Sie ist unser größtes Organ, eine wichtige Barriere nach außen und gleichzeitig ein Spiegel innerer Vorgänge. Hauterkrankungen sind oft Symptome tieferliegender Dysbalanzen im Körper – sei es im Immunsystem, im Stoffwechsel, im Hormonhaushalt oder im Darm.
Als Heilpraktikerin mit dem Fokus auf Hauterkrankungen liegt mein Ziel nicht primär in der bloßen Symptombekämpfung (wie es oft bei Cortisonsalben der Fall ist), sondern in der Ursachenforschung und der Aktivierung der körpereigenen Selbstheilungskräfte. Ein wesentlicher Vorteil für Sie als Patient: Die Wartezeiten auf einen Termin sind in der Regel deutlich kürzer, und ich nehme mir Zeit für eine ausführliche Anamnese, die den gesamten Menschen in den Blick nimmt.
Um ein wirklich individuelles Therapiekonzept für Sie zu entwickeln, nutze ich in meiner Praxis bewährte Diagnose- und Therapiemethoden: die Kinesiologie und die Kohne-Therapie.
Individuelle Diagnostik durch Kinesiologie
Die Kinesiologie ist ein bioenergetisches Testverfahren, das den Muskeltest als „Biofeedback-Instrument“ des Körpers nutzt. Basis ist die Annahme, dass sich gesundheitliche Störungen, Stress oder Unverträglichkeiten im Muskeltonus widerspiegeln.
Im Kontext von Hauterkrankungen hilft mir die Kinesiologie dabei:
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Verborgene Stressoren (emotional oder physisch) zu identifizieren.
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Mögliche Unverträglichkeiten gegen Nahrungsmittel oder Umweltstoffe auszutesten, die das Hautbild verschlechtern.
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Das am besten geeignete naturheilkundliche Mittel für Ihren spezifischen Zustand zu ermitteln.
So entsteht kein Therapiekonzept „von der Stange“, sondern eine exakt auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Behandlung.
Die Kohne-Therapie: Eine besondere Form der Komplexmittelhomöopathie
Ein Kernstück meiner therapeutischen Arbeit bei Hauterkrankungen ist die Kohne-Therapie. Diese naturheilkundliche Behandlungsmethode blickt auf eine jahrzehntelange Erfahrung zurück. Sie wurde zwischen 1970 und 1980 von dem Apotheker Hermann Kohne in Zusammenarbeit mit homöopathisch ausgerichteten Heilpraktikern entwickelt.
Was ist das Besondere an der Kohne-Therapie?
Im Gegensatz zur klassischen Homöopathie, bei der stets nur ein einziger Wirkstoff (Simile) verordnet wird, handelt es sich bei der Kohne-Therapie um eine Komplexmitteltherapie. Ein Komplexmittel besteht aus mehreren Arzneistoffen, die synergetisch wirken und verschiedene Aspekte einer Erkrankung gleichzeitig adressieren.
Die Grundlage der Kohne-Präparate bildet die Wurzel des Holunderbaumes (Extr. Rad. Sambuci minor). Diese Basis wird mit weiteren homöopathischen Substanzen ergänzt.
Der entscheidende Unterschied: Die Komplexmittel der Kohne-Therapie sind für jede Therapieform individuell entwickelt worden. Sie werden für jeden Patienten einzeln hergestellt. Das bedeutet, Sie erhalten eine Rezeptur, die exakt auf Ihr kinesiologisch ausgetestetes Beschwerdebild zugeschnitten ist.
Wichtiger Hinweis: Da die Substanzen in Alkohol gelöst sind, findet die Kohne-Therapie keine Anwendung bei trockenen Alkoholikern.
Vielseitige Einsatzmöglichkeiten der Kohne-Therapie
Obwohl der Fokus auf Hauterkrankungen liegt, zeigt die Erfahrung, dass die Kohne-Therapie aufgrund ihres regulierenden Ansatzes auf den gesamten Stoffwechsel und das Immunsystem bei einer Vielzahl von Beschwerdebildern unterstützend wirken kann.
Dazu gehören:
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Haut & Allergien: Neurodermitis, Schuppenflechte (Psoriasis), Allergien, Heuschnupfen.
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Atemwege: Asthma.
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Stoffwechsel & Entgiftung: Stoffwechselstörungen, Unterstützung bei Gewichtsregulation, allgemeine Entgiftung und Ausleitung von Schadstoffen.
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Nervensystem & Psyche: Migräne, Stresssymptome, Burn-out, ADHS / ADS.
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Bewegungsapparat: Chronische und akute Beschwerdebilder.
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Immunsystem & Urogenitaltrakt: Autoimmunerkrankungen, wiederkehrende Blasenentzündungen.
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Sonstiges: Unerfüllter Kinderwunsch.
Ein Weg zu nachhaltiger Hautgesundheit
Wenn Sie die langen Wartezeiten bei Fachärzten satthaben und nach einer tiefergehenden, individuellen Lösung für Ihre Hautprobleme suchen, bietet die Naturheilkunde einen wertvollen Ansatz. Durch die Kombination von Kinesiologie zur Ursachenfindung und der maßgeschneiderten Kohne-Therapie packen wir das Problem an der Wurzel.
Geben Sie Ihrem Körper die Chance, sich aus eigener Kraft zu regulieren und zu heilen.
Möchten Sie mehr über die Möglichkeiten der Kinesiologie und Kohne-Therapie erfahren? Kontaktieren Sie mich gerne für ein erstes Beratungsgespräch. Gemeinsam finden wir Ihren Weg zu gesunder Haut.
Rechtlicher Hinweis: Die Wirksamkeit der hier vorgestellten Methoden (Kinesiologie, Kohne-Therapie) ist schulmedizinisch / wissenschaftlich nicht bewiesen. Sie beruhen auf den Erfahrungen der Erfahrungsheilkunde.

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Einmalzahlung für niedersächsische Beamte: Bis zu 800 Euro
Einmalzahlung beschlossen: Niedersachsen stärkt Besoldung für Beamte und Richter für 2025
Hannover – Der Niedersächsische Landtag hat am Dienstag den Weg für eine Einmalzahlung an die niedersächsischen Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter für das Jahr 2025 frei gemacht. Mit dieser Entscheidung kommt das Land seiner verfassungsrechtlichen Verpflichtung nach, eine amtsangemessene Alimentation sicherzustellen.
Staffelung der Zahlungen
Die Einmalzahlung ist in verschiedenen Stufen vorgesehen, um die unterschiedlichen Besoldungsgruppen angemessen zu berücksichtigen:
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800 Euro für die Besoldungsgruppen A 5 bis A 8.
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500 Euro für die übrigen Besoldungsgruppen ab A 9.
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250 Euro für Anwärterinnen und Anwärter.
Ein Anspruch auf diese Zahlung besteht für alle Personen, die im Jahr 2025 einen Anspruch auf Dienstbezüge hatten. Für teilzeitbeschäftigte Kräfte wird der Betrag anteilig gewährt. Die Auszahlung der Summen erfolgt rückwirkend und soll mit einer der anstehenden Besoldungsabrechnungen abgewickelt werden.
Finanzielle Rahmenbedingungen und Ausblick
Für den Landeshaushalt ergibt sich durch diese Maßnahme eine Belastung von rund 59,6 Millionen Euro. Diese Summe ist bereits durch vorhandene Ansätze gedeckt und erfordert somit keine zusätzlichen Mittel.
Die Übertragung des Tarifergebnisses, das für die übrigen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder ausgehandelt wurde, ist nicht Teil dieser Einmalzahlung. Sie wird in einem eigenständigen Gesetzgebungsverfahren geregelt. Dabei wird die Landesregierung auch die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Besoldung im Land Berlin berücksichtigen, durch welche das Gericht die Anforderungen an eine amtsangemessene Alimentation weiterentwickelt hat.
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Pelzverbot in der EU: Kommission unter Druck nach Rekord-Bürgerinitiative
Bildunterschrift: Füchse in einer Pelzfarm — Copyright: Otwarte Klatki
Stillstand in Brüssel: Warum die EU beim Pelzverbot auf Zeit spielt
Das Thema Pelz spaltet Europa – zumindest wenn man die Kluft zwischen dem Bürgerwillen und dem Handeln der politischen Institutionen betrachtet. Seit drei Jahren fordern Millionen von Menschen ein Ende der Pelztierzucht und des Pelzhandels in der Europäischen Union. Doch trotz einer historischen Bürgerinitiative und erdrückender wissenschaftlicher Fakten herrscht in der EU-Kommission ein Schweigen, das für viele Tierschützer mittlerweile unerträglich wird.
1,5 Millionen Stimmen gegen Tierquälerei
Bereits im Jahr 2023 setzte die Europäische Bürgerinitiative (EBI) „Fur Free Europe“ einen Meilenstein: Mit über 1,5 Millionen zertifizierten Unterschriften wurde eine der erfolgreichsten Bürgerinitiativen der EU-Geschichte eingereicht. Die Forderung ist klar: Ein EU-weites Verbot der Haltung und Tötung von Tieren zum Zweck der Pelzgewinnung sowie ein Verbot des Inverkehrbringens von Zuchtpelzen auf dem europäischen Markt.
Trotz dieses massiven Mandats steht eine finale Antwort der Kommission bis heute aus. Bei einer jüngsten Protestaktion des internationalen Bündnisses „Fur Free Alliance“ in Brüssel machten Organisationen wie der Deutsche Tierschutzbund erneut deutlich, dass das Ignorieren dieses demokratischen Werkzeugs das Vertrauen in die EU-Politik massiv beschädigt.
Wissenschaft und Gesundheit: Mehr als „nur“ Tierschutz
Die Argumente gegen die Pelzindustrie beschränken sich längst nicht mehr nur auf ethische Bedenken. Dr. Henriette Mackensen, Fachreferentin für Pelz beim Deutschen Tierschutzbund, betont die Komplexität der Risiken:
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Tierschutz: Pelztiere wie Nerze und Füchse sind Wildtiere, deren Grundbedürfnisse in engen Gitterkäfigen niemals erfüllt werden können.
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Öffentliche Gesundheit: Pelzfarmen gelten als Brutstätten für Zoonosen. Der Ausbruch von COVID-19-Mutationen auf Nerzfarmen hat gezeigt, wie gefährlich diese Haltungsformen für den Menschen sein können.
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Umwelt: Die Verarbeitung von Pelzen erfordert den Einsatz hochgiftiger Chemikalien, um die Verwesung der Häute zu stoppen – eine enorme Belastung für Boden und Grundwasser.
Neue Umfragedaten: Ein klares Mandat der Bevölkerung
Eine aktuelle Umfrage des Marktforschungsunternehmens Savanta unter 18.000 EU-Bürgern untermauert den Wunsch nach Veränderung. Die Ergebnisse für Deutschland sind dabei besonders deutlich:
| Forderung | Zustimmung (Deutschland) |
| EU-weites Verbot der Pelztierzucht | 78 % |
| Einfuhrverbot für Pelze aus Nicht-EU-Staaten | 80 % |
| Ablehnung eines Verbots | 8 % |
Diese Zahlen belegen, dass die Bürgerinitiative kein Nischenthema ist, sondern von einer breiten gesellschaftlichen Mehrheit getragen wird.
Intransparenz und politische Blockaden
Kritik gibt es vor allem an der Art der Kommunikation hinter den Kulissen. Jürgen Plinz, Präsidiumsmitglied beim Deutschen Tierschutzbund, äußert den Verdacht, dass die Kommission eher das Gespräch mit der Pelzlobby sucht als mit den Vertretern der Zivilgesellschaft. Während Standards offenbar bereits mit der Industrie verhandelt wurden, blieben Gesprächsangebote von Tierschutzverbänden oft unbeantwortet.
Dieses Vorgehen nährt den Vorwurf, dass wirtschaftliche Interessen einzelner Mitgliedstaaten über das Tierwohl und den erklärten Willen der EU-Bürger gestellt werden.
Entscheidung im März: Die Stunde der Wahrheit
Nach langem Zögern wird eine offizielle Antwort der EU-Kommission nun für Ende März 2026 erwartet. Für die Tierschutzorganisationen und die 1,5 Millionen Unterzeichner ist dies der Moment der Wahrheit. Es geht nicht nur um das Schicksal von Millionen Pelztieren, sondern auch darum, wie ernst die EU ihre eigenen demokratischen Instrumente wie die Bürgerinitiative nimmt.
Ein Aufschub oder eine bloße „Optimierung“ der Haltungsbedingungen wäre aus Sicht der Initiatoren eine herbe Enttäuschung und ein fatales Signal an die Bürger.
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