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Hilfspaket für Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen
Die Bundesregierung hat Corona-Soforthilfen für Solo-Selbständige und kleine Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Folge von Corona in Höhe von insgesamt bis zu 50 Milliarden Euro Bundesmittel beschlossen. Damit wird die Bundesregierung finanzielle Soforthilfe in Form von Zuschüssen zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Antragsteller und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen leisten. Mit den Mitteln können laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten und ähnliches bezahlt werden. Kleinstunternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten erhalten danach bis 9.000 Euro Einmalzahlung für drei Monate. Bei bis zu zehn Beschäftigten fließen bis 15.000 Euro Einmalzahlung für drei Monate. Auch die Soforthilfen sollen noch in dieser Woche von Deutschem Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Hinweise zur Antragstellung erfolgen so bald wie möglich.
Bundesfinanzminister Scholz und Bundeswirtschaftsminister Altmaier haben heute umfassende zusätzliche Maßnahmen mit Soforthilfen von bis zu 50 Milliarden Euro für kleine Unternehmen, Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe vorgelegt.
Scholz: „Wir gehen in die Vollen, um auch den Kleinstunternehmen und Solo-Selbständigen unter die Arme zu greifen. Sie brauchen unsere besondere Unterstützung, sie werden von dieser Krise hart getroffen. Deshalb gibt es vom Bund jetzt schnell und unbürokratisch Soforthilfe. Ganz wichtig ist mir: Wir geben einen Zuschuss, es geht nicht um einen Kredit. Es muss also nichts zurückgezahlt werden. Damit erreichen wir die, die unsere Unterstützung jetzt dringend brauchen.“
Altmaier: „Wir lassen niemanden allein. Es darf und wird hier keine Solidaritäts-Lücke geben. Deshalb schnüren wir ein zusätzliches umfassendes Paket im Umfang von bis zu 50 Milliarden Euro für Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen auch mit direkten Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Daneben helfen wir mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds konkret der Realwirtschaft und verhindern den Ausverkauf deutscher Wirtschafts- und Industrieinteressen. Dabei darf es keine Tabus geben. Vorübergehende und zeitlich begrenzte Staatshilfen bis hin zu Beteiligungen und Übernahmen müssen möglich sein.“
Schließlich sorgt die Bundesregierung durch zusätzliche Schutzmaßnahmen für eine Absicherung Kultur- und Kreativschaffender. Hierzu zählen unter anderem Erleichterungen im Miet- und Insolvenzrecht, bei steuerrechtlichen Regelungen und Voraussetzungen der Künstlersozialversicherung. Diese unterschiedlichen Instrumente sehen wie folgt aus:
- Liquiditätshilfen: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wird Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützen, indem sie die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität erleichtert. Die KfW wird dazu die bestehenden Kredite nutzen und dort die Zugangsbedingungen und Konditionen verbessern. Auch Unternehmen, Selbständige und Freiberuflern der Kultur- und Kreativwirtschaft stehen diese Hilfsangebote offen. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nicht um Zuschüsse handelt.
Unternehmen, Selbständige und Freiberufler, die eine Unterstützung der KfW nutzen möchten, wenden sich zunächst an ihre Hausbank, die die jeweiligen KfW-Kredite durchleiten.
Darüber hinaus wird die KfW ein Sonderprogramm vorbereiten und schnellstmöglich einführen. Dafür werden die Risikoübernahmen bei Investitionsmitteln (Haftungsfreistellungen) deutlich verbessert und betragen bei Betriebsmitteln bis zu 80 Prozent, bei Investitionen sogar bis zu 90 Prozent. Diese sollen auch von Unternehmen in Anspruch genommen werden können, die krisenbedingt vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten (krisenadäquate Erhöhung der Risikotoleranz) geraten sind.
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Niedersachsen übernimmt Führung beim Windenergie-Ausbau
Energiewende: Niedersachsen zündet den „Windenergie-Turbo“ und lässt Konkurrenz hinter sich
In der jüngsten Ausschreibungsrunde der Bundesnetzagentur für Windenergie an Land hat Niedersachsen ein Rekordergebnis erzielt und sich deutlich von den anderen Bundesländern abgesetzt. Mit fast einem Gigawatt an Zuschlägen untermauert das Land seine Vorreiterrolle, während Energieminister Christian Meyer (Grüne) drastisch vor drohenden „Stoppschildern“ aus Berlin warnt.
Ein Markt im Umbruch: Überzeichnung und sinkende Preise
Das Ausschreibungsergebnis der Bundesnetzagentur (BNetzA) zum Gebotstermin 1. Februar offenbart eine unerwartet hohe Dynamik im Markt. Die ausgeschriebene Menge von 3.445 Megawatt (MW) Windenergie an Land war deutlich überzeichnet. Insgesamt gingen 924 Gebote mit einer astronomischen Gesamtleistung von 7.858 MW ein. Am Ende erhielten 439 Gebote einen Zuschlag.
Besonders bemerkenswert: Der Wettbewerb drückt die Preise. Mit durchschnittlich 5,54 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) liegt der Gebotspreis signifikant unter dem Wert der vorherigen Ausschreibung von 6,06 ct/kWh. Das geringste Gebot lag deutschlandweit bei 5,19 ct/kWh, das höchste bei 5,64 ct/kWh. Für Energieminister Meyer ist dies ein klares Signal: „Das zeigt, wie günstig Windstrom ist. Er senkt den Strompreis, ist die günstigste Stromerzeugungsform und muss daher ausgebaut werden.“
Niedersachsen deklassiert Nordrhein-Westfalen
Die Machtverhältnisse beim Ausbau der Windenergie haben sich verschoben. Niedersachsen hat die Spitzenposition unter den Bundesländern nicht nur übernommen, sondern mit bemerkenswerter Dominanz ausgebaut. Mit einem Zuschlagsvolumen von fast einem Gigawatt – exakt 957 MW, verteilt auf 96 Angebote – liegt das Land unangefochten vorn.
Der Vorsprung auf den Zweitplatzierten ist eklatant: 296 MW trennen Niedersachsen von Nordrhein-Westfalen, das im Vorjahr noch den ersten Platz belegte und nun auf rund 661 MW kommt. Auf dem dritten Rang folgt Sachsen-Anhalt mit gut 438 MW.
Der „Niedersachsen-Effekt“: Beschleunigte Genehmigungen und hohe Akzeptanz
Hinter dem Erfolg steht eine gezielte Strategie der Landesregierung. Christian Meyer führt das Ergebnis auf interne Strukturreformen zurück: „Die Zahlen zeigen: Unser Energie-Turbo für die Erneuerbaren läuft unaufhörlich.“
Wesentliche Treiber sind demnach:
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Die Task Force Energiewende: Sie hat die Genehmigungszeiten für neue Windräder auf nur noch 10,6 Monate verkürzt.
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Akzeptanz- und Beteiligungsgesetze: Die Einführung einer Wertschöpfungsabgabe sorgt für hohe Zustimmung vor Ort. „Bei uns profitieren die Menschen vor Ort schon jetzt von der durch das Land eingeführten Akzeptanzabgabe und Beteiligung“, so der Minister.
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Rekord-Genehmigungen: Im Jahr 2025 wurde eine Rekordzahl von 807 Windrädern genehmigt. Meyer dankte Kommunen und Branche für diese „großartige Leistung“.
Klare Kante gegen Berlin: Sorge vor dem „Reiche-Stopp“
Trotz des Triumphs mischt sich scharfe Kritik in die Töne aus Hannover. Meyer richtete eine deutliche Warnung an die Bundesebene, namentlich an Bundesministerin [Name der Ministerin, falls Reiche ein Platzhalter ist, sonst: Reiche]. Die Branche brauche Planungs- und Investitionssicherheit. „Dieser Windenergie-Turbo darf jetzt aber nicht durch den von Bundesministerin Reiche geplanten Erneuerbaren-Stopp abgewürgt werden“, forderte er.
Unternehmen verfügten über rechtskräftige Genehmigungen. „Daher ist die Bundesregierung gut beraten, jetzt kein neues Stoppschild und eine ‚Reiche-Delle‘ beim Erneuerbaren-Ausbau zu verursachen.“
Die weitere Strategie: Sonderausschreibungen und Infrastruktur
Niedersachsen setzt auf eine Fortsetzung der Expansion. Der Minister begrüßte, dass der erfolgreiche gemeinsame Bundesratsantrag Bayerns und Niedersachsens für mehr Windenergie im Klimaschutzprogramm der Bundesregierung aufgegriffen wurde. Geplant ist eine zügige Sonderausschreibung von 12 weiteren Gigawatt Windstrom.
Der Minister betonte die ökonomische Logik: Wind- und Sonnenstrom würden immer günstiger und senkten dauerhaft die Strompreise für Haushalte und Wirtschaft. Bei Speichern erlebe man eine „echte Effizienzrevolution“. Selbst die Bundesregierung rechne durch die geplanten 12 GW Sonderausschreibungen mit dauerhaft um 0,6 ct/kWh geringeren Stromkosten für alle. Daher sei es richtig, bundesweit auf Windkraft zu setzen, da sie Wachstumsmotor für den ländlichen Raum sei und die energieintensive Industrie stärke.
Allerdings mahnte Meyer auch hier zur Eile und forderte eine Beschleunigung des Ausbaus von Energienetzen und ‑speichern („Netz- und Speicher-Turbo“), um die Kosten weiter zu senken. Die 12 GW Sonderausschreibungen müssten „schnell über die Bühne gehen“, da ausreichend genehmigte, aber noch nicht bezuschlagte Anlagen existieren. Zudem fordert er zeitnah sinnvolle Regelungen für das Förderregime nach 2026.
Realisierung auf Rekordkurs: Der Kurs steht
Auch die Realisierungszahlen untermauern den Trend. Im ersten Quartal 2026 wurden laut Marktstammdatenregister in Niedersachsen 53 große Windkraftanlagen mit einer Leistung von gut 302 MW installiert (deutschlandweit 195 Anlagen mit 1.028 MW). Im gleichen Zeitraum des Vorjahres waren es rund 271 MW bei 52 Anlagen.
„Wir sind und bleiben also auf Kurs“, erklärte der Energieminister. „Mit fast einem Gigawatt wurde allein in dieser ersten Runde zwei Drittel dessen bezuschlagt, was wir mit 1,5 Gigawatt als jährlichen Netto-Zubau planen.“ Der „Wind-Turbo“ laufe und laufe. Nun sei es entscheidend, dass alle bezuschlagten Anlagen zeitnah realisiert werden. Dies mache das Land unabhängiger von Importen schädlicher fossiler Energien wie Öl und Gas und sichere günstigen und sauberen Strom.
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Deutsche Schaustellerkultur als Immaterielles Kulturerbe offiziell anerkannt
Tradition pur beim Gallimarkt in Leer: Das größte Volksfest Ostfrieslands, das jährlich am zweiten Mittwoch im Oktober beginnt, ist nun offizieller Teil des Immateriellen Kulturerbes. Diese Auszeichnung durch die UNESCO würdigt die jahrhundertelange Arbeit der Schaustellerfamilien, die Feste wie den Gallimarkt zu einem unverzichtbaren Treffpunkt unserer regionalen Identität machen.
Ein Erbe zum Anfassen: Deutsche Schaustellerkultur ist nun offizielles Kulturerbe
Es ist ein Ritterschlag für die bunten Lichter, den Duft von gebrannten Mandeln und das Lachen in der Achterbahn: Die UNESCO-Kommission hat die Schaustellerkultur auf deutschen Volksfesten offiziell in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen.
Mit dieser Entscheidung wird eine Tradition gewürdigt, die seit über 1.200 Jahren tief in der deutschen Gesellschaft verwurzelt ist. Es ist eine Anerkennung für rund 5.600 Schaustellerfamilien, die oft über viele Generationen hinweg Wissen, Handwerk und Leidenschaft weitergeben.
Ein Ort der Begegnung für alle
Ob Kirmes, Jahrmarkt, Schützenfest, Dult oder die geliebten Weihnachtsmärkte – die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache:
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9.750 Volksfeste finden jährlich in Deutschland statt.
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200 Millionen Gäste lassen sich pro Jahr von der Magie der Plätze verzaubern.
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Der Eintritt ist frei: Ein entscheidender Faktor, denn Volksfeste sind einer der wenigen Orte, an denen Menschen ungeachtet ihrer Herkunft, Religion oder ihres Geldbeutels zusammenkommen.
„Volksfeste sind weit mehr als ein reines Freizeitangebot – sie sind ein zentraler Bestandteil unserer kulturellen Identität“, betont Albert Ritter, Präsident des Deutschen Schaustellerbundes (DSB). Die Aufnahme in das Verzeichnis sei ein starkes Signal und zugleich ein Auftrag an die Politik, die Rahmenbedingungen für dieses Kulturgut langfristig zu sichern.
Tradition trifft Innovation
Die Schaustellerkultur lebt von einem besonderen Kontrast: Während historische Fahrgeschäfte und traditionelle Leckereien für Vertrautheit sorgen, setzen die Betreiber gleichzeitig auf modernste Technik und innovative Konzepte. Dieses Zusammenspiel schafft eine Atmosphäre, die Menschen „analog“ und von Angesicht zu Angesicht vereint – ein wertvolles Gut in einer zunehmend digitalen Welt.
Über den Deutschen Schaustellerbund (DSB)
Der in Berlin ansässige DSB ist die weltweit größte Berufsspitzenorganisation des Gewerbes. Mit 89 Mitgliedsverbänden setzt er sich unermüdlich für den Erhalt von Kirmes, Jahrmarkt und Weihnachtsmarkt ein. Die jetzige Auszeichnung unterstreicht die Bedeutung dieser Arbeit: Die Schausteller sind die Hüter eines Erbes, das Generationen verbindet und das Herz unserer Städte und Gemeinden zum Schlagen bringt.
📍 Hintergrund: Das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes listet lebendige Traditionen auf, die für die Identität und Vielfalt in Deutschland von besonderer Bedeutung sind.
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Tankstellen-Preise: Neue Regelung tritt heute um 12 Uhr in Kraft
Blick in eine günstigere Vergangenheit: Eine historische Preistafel aus Zeiten, in denen das Tanken die Haushaltskasse noch deutlich weniger belastete.
Kraftstoffpreise: Neue Regulierungen und Freigabe der Ölreserven treten in Kraft
Angesichts massiv gestiegener Energiepreise infolge des Iran-Nahost-Konflikts hat die Bundesregierung ein umfassendes Maßnahmenpaket geschnürt. Seit dem heutigen 1. April 2026 gelten neue gesetzliche Regelungen, die für mehr Transparenz an den Tankstellen sorgen und den Preisdruck mindern sollen.
Die zentrale Neuerung: Preisbindung ab 12 Uhr
Die wohl spürbarste Änderung für Verbraucher betrifft die Preisauszeichnung an den Zapfsäulen. Um dem bisherigen Trend von bis zu 22 Preisschwankungen pro Tag entgegenzuwirken, wurde die Anpassungsfähigkeit der Tankstellenbetreiber eingeschränkt:
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Erhöhungen: Kraftstoffpreise dürfen nur noch einmal täglich um 12 Uhr mittags angehoben werden.
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Senkungen: Preissenkungen bleiben zur Förderung des Wettbewerbs jederzeit zulässig.
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Sanktionen: Verstöße gegen diese Regelung können mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
Dieses Modell orientiert sich an langjährigen Erfahrungen aus Österreich und soll den sogenannten „Rakete-und-Feder-Effekt“ unterbinden, bei dem Preise bei steigenden Rohölkosten rasant steigen, aber nur sehr verzögert wieder sinken.
Verschärfte Aufsicht durch das Bundeskartellamt
Parallel dazu wurden Änderungen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorgenommen. Das Bundeskartellamt erhält erweiterte Kompetenzen, um missbräuchliche Preiserhöhungen effektiver zu unterbinden:
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Beweislast: Unternehmen müssen bei Verdacht auf unangemessen hohe Preise künftig darlegen, dass ihre Kalkulationen gerechtfertigt sind.
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Strukturkontrolle: Wettbewerbsstörungen können schneller festgestellt und behoben werden, um insbesondere freie Tankstellen vor marktbeherrschenden Konzernen zu schützen.
Freigabe der strategischen Ölreserven
Der Weltmarktpreis für Rohöl ist durch die Sperrung der Schifffahrtsroute von Hormus um etwa 30 Prozent gestiegen. Als Reaktion auf eine Anfrage der Internationalen Energieagentur (IEA) beteiligt sich Deutschland an einer globalen konzertierten Aktion:
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Internationaler Umfang: Insgesamt werden 400 Millionen Barrel freigegeben.
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Deutscher Beitrag: Deutschland stellt 2,6 Millionen Tonnen aus seiner rund 20 Millionen Tonnen umfassenden Notfallreserve bereit.
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Versorgungssicherheit: Trotz der Freigabe bleibt die nationale Reserve für rund 90 Tage bestehen. Die Versorgung mit Diesel, Benzin und Heizöl gilt als absolut gesichert.
Herkunft der Kraftstoffe in Deutschland
Obwohl der Nahost-Konflikt die Weltmärkte belastet, ist Deutschland direkt nur geringfügig von dortigen Importen abhängig. Lediglich sechs Prozent des Rohöls stammen aus dieser Region. Die Hauptlieferanten sind derzeit:
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Rohöl: Norwegen, USA, Libyen, Kasachstan und Großbritannien.
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Mineralölprodukte: Importe erfolgen primär aus den Niederlanden, den USA, Norwegen und Belgien, während ein Großteil direkt in deutschen Raffinerien verarbeitet wird.
Die Bundesregierung hat angekündigt, die Wirksamkeit dieser Maßnahmen nach einem Jahr umfassend zu evaluieren und bei Bedarf weitere Schritte einzuleiten.
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