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IHK-Vollversammlung unterstützt Resolution des Deutschen Industrie- und Handelskammertages zur Energiepolitik.
Krise als Chance nutzen
Die IHK-Vollversammlung unterstützt eine gemeinsame Resolution des Deutschen Industrie- und Handelskammertages zur Energiepolitik.
Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg hat in ihrer Sitzung am Dienstag im Sparkassenforum in Leer einstimmig einer gemeinsamen Resolution des Deutschen Industrie- und Handelskammertages zur Energiepolitik zugestimmt. „Es ist zwei Minuten vor zwölf“, mahnt IHK-Präsident Dr. Bernhard Brons. „Die Politik muss angesichts explodierender Energiepreise und umgehend weitreichende schnelle Entlastungen für die Wirtschaft bereitstellen.“
Brons forderte die Politik in diesem Zusammenhang zu mehr Einigkeit und Pragmatismus im Handeln auf. „Wir müssen jetzt mehr denn je bereit sein uns von Denkbarrieren zu lösen um in dieser Ausnahmesituation alle verfügbaren Ressourcen zu nutzen, um die bevorstehende Krise abzudämpfen.”
In seiner Resolution hat der DIHK zehn Forderungen formuliert, die aus Sicht der Wirtschaft dazu führen, dass den Auswirkungen der Energiekrise entgegengesteuert wird, um einen wirtschaftlichen Fadenriss zu verhindern. Die Forderungen teilen sich auf zwei wesentliche Schwerpunkte auf: „Auf der einen Seite muss gewährleistet sein, dass die Versorgungssicherheit hergestellt ist. Es kann nicht sein, dass ein Hochtechnologiestandort wie die Bundesrepublik Deutschland auf einmal im Dunkeln steht“, so Brons. Auf der anderen Seite fordert der DIHK eine schnelle unbürokratische Entlastung von Unternehmen deren Existenzen durch hohe Energiepreise bedroht werden. „Zahlreiche Betriebe auch in unserem IHK-Bezirk sind auf eine verlässliche und bezahlbare Energieversorgung angewiesen. Eine Eisengießerei kann nicht einfach den Ofen an und abschalten, wie es gerade passt.“
Neben einer Reaktivierung aller verfügbaren Kohlekraftwerke und dem Weiterbetrieb der verfügbaren Kernkraftwerke bis zum Ende der Krise fordert der DIHK auch die Einführung eines zusätzlichen Gasauktionsmodells. Danach sollen Industriekunden zusätzliche Anreize erhalten, ihren Gasverbrauch zu reduzieren und eine weitere Befüllung der Speicher zu ermöglichen. Die Anreize sollten für die Industriekunden direkt verfügbar sein.
Darüber hinaus fordert der DIHK eine Ausweitung der Energiekostenzuschüsse und eine Senkung der Strom- und Energiesteuer auf Gas auf europäische Mindestsätze. „Die europäische Energiesteuerverordnung sieht bestimmte Mindeststeuersätze für verschiedene Energieträger vor. Dabei kann die Stromsteuer im Einklang mit europäischen Vorgaben von rund 2,05 auf 0.05 ct/kWh abgesenkt werden“, so Brons. Dies würde auch für Bertriebe, die den Spitzenausgleich heute in Anspruch nehmen eine bürokratische Entlastung darstellen. Ebenso sollte die Energiesteuer auf Gas auf das europäische Mindestmaß gesenkt werden. Diese richtet sich nach der Verwendungsart und liegt national zwischen 0,15 und 0,55 ct/kWh. „Eine Reduktion auf 0,054 ct/kWh als Heizstoff für die betriebliche Verwendung bzw. 0,108 ct/kWh für gewerbliche und industrielle Zwecke sollte umgesetzt werden“, heißt es in der Resolution.
Eine Entlastung bei den CO2 Handelssystemen könnten ebenfalls zu einer Stabilisierung der Preise beitragen. „Es handelt sich hierbei um eine vorübergehende Maßnahme. Angesichts der außergewöhnlichen Krisensituation, in der wir uns befinden sollte das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) mindestens bis 2024 ausgesetzt und die Aufnahme von Kohle und Abfall in das System ebenfalls bis zu diesem Zeitpunkt verschoben werden.
Abschließend fordert der DIHK, die Heimischen Ressourcen stärker zu nutzen. „Der weitere zügige Ausbau der regenerativen Energien muss hierbei eine tragende Rolle spielen“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Max-Martin Deinhard. Nach wie vor wird der Ausbau durch zu viele Vorschriften und zu viel Bürokratie verhindert. Dadurch kann die verfügbare heimische Energie nur wenig effizient genutzt werden: „Windenergieanlagen müssen zu oft abgeschaltet werden. Die Verringerung des Gasverbrauchs durch einen Wechsel der Energieträger wird durch Genehmigungsverfahren behindert. Solche bürokratischen Hürden können wir uns in der gegenwärtigen Krise nicht leisten“, so Deinhard.
IHK-Präsident Brons warb für einen Ausbau des IHK-Bezirks als Energiestandort „Mit Blick auf unsere regionalen Potenziale sollten wir die gegenwärtige Krise auch als Chance nutzen. In diesem Zusammenhang appellieren wir dringend an die Politik, unsere bestehenden Ressourcen wie die Gasanlandestationen, die Kavernenspeicher oder unsere On- und Offshore Windparks an der Küste und im Binnenland als Energiedrehscheibe im Nordwesten weiterzuentwickeln. Das hilft in der aktuellen Krise am Ende nicht nur der Region, sondern dem ganzen Land“, so Brons.
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Asylbewerberleistungen in Niedersachsen: Zahl der Leistungsbeziehenden 2025 gesunken
Asylbewerberleistungen in Niedersachsen: Rückgang der Zahlen zum Jahresende 2025
Zum Stichtag 31. Dezember 2025 bezogen in Niedersachsen insgesamt 42.130 Personen Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) in seiner Pressemitteilung vom 11. September 2026 berichtet, entspricht dies einem Rückgang der Leistungsbeziehenden um rund 6,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Ende 2024 lag die Gesamtzahl noch bei 45.070 Personen.
Grundleistungen und Hilfe zum Lebensunterhalt
Der Großteil der Berechtigten – konkret 31.040 Menschen beziehungsweise 73,7 Prozent – erhielt Grundleistungen nach § 3 AsylbLG. Diese Leistungen dienen der Deckung des notwendigen Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts. Bei den Gewährungsformen erhielten 29.965 Personen Geldleistungen, 20.705 Personen Sachleistungen und 3.880 Personen Wertgutscheine. Da verschiedene Leistungsformen teilweise nebeneinander gewährt werden, erfolgt die Erfassung der Empfängerinnen und Empfänger jeweils bei der gewährten Leistungsart.
Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 2 AsylbLG wurde an 11.095 Personen ausgezahlt. Diese Form der Unterstützung orientiert sich am Leistungsniveau des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) und richtet sich insbesondere an Personen, die sich bereits länger in Deutschland aufhalten.
Altersstruktur und Geschlechterverteilung
Mit 24.360 Personen (57,8 Prozent) bildeten Männer die größere Gruppe unter den Empfängerinnen und Empfängern, während 17.775 Frauen erfasst wurden. Das Durchschnittsalter aller Leistungsberechtigten lag bei 24,8 Jahren.
Mehr als ein Drittel der Beziehenden war zum Stichtag minderjährig:
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Unter 7 Jahre: 6.225 Kinder
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7 bis unter 14 Jahre: 5.605 Kinder und Jugendliche
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14 bis unter 18 Jahre: 2.550 Jugendliche
Die mit Abstand größte Altersgruppe stellten die 25- bis unter 50-Jährigen mit 18.005 Personen dar. Senioren ab 65 Jahren bildeten mit 615 Personen die kleinste Gruppe.
Herkunftsländer und Kontinentale Aufteilung
Die größten Gruppen nach Staatsangehörigkeit stammten aus folgenden Ländern:
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Syrien: 6.760 Personen
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Türkei: 6.475 Personen
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Irak: 4.925 Personen
Auf diese drei Herkunftsländer entfielen zusammen knapp 43,1 Prozent aller Empfängerinnen und Empfänger in Niedersachsen. Weitere größere Gruppen kamen aus Kolumbien (3.185 Personen), Afghanistan (1.820 Personen) und der Ukraine (1.725 Personen).
Nach Kontinenten gegliedert kamen 18.720 Leistungsberechtigte aus Asien, 12.125 aus Europa, 7.145 aus Afrika und 3.275 aus Amerika.
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Kreiswahlausschuss im Landkreis Leer: Amtliche Wahlergebnisse werden am 16. September festgestellt
Kreiswahlausschuss tagt nach der Kommunalwahl im Landkreis Leer
Sitzung am 16. September zur Feststellung der amtlichen Wahlergebnisse
Nach den Kommunalwahlen in Niedersachsen kommt der Kreiswahlausschuss des Landkreises Leer zusammen, um die amtlichen Ergebnisse der Kreiswahl und der Landratswahl festzustellen.
Die öffentliche Sitzung findet am Mittwoch, 16. September, im Saal 2 des Kreishauses in Leer, Bergmannstraße 37, statt. Beginn ist um 14 Uhr.
Die Sitzung ist in zwei Teile gegliedert: Zunächst geht es um die Landratswahl, anschließend um die Kreiswahl für den Kreistag.
In beiden Sitzungsteilen berichtet die Kreiswahlleiterin zunächst über die Ergebnisse der Vorprüfung der eingegangenen Wahlniederschriften. Anschließend stellt der Kreiswahlausschuss die jeweiligen amtlichen Wahlergebnisse fest.
Damit werden nach der Wahl die formalen Voraussetzungen für die abschließende Feststellung der Ergebnisse im Landkreis Leer geschaffen.
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231 neue Staatsbürger im Landkreis Leer: Einbürgerungsfeier für Menschen aus 35 Nationen
Gemeinsam angekommen: Bei der Einbürgerungsfeier 2026 wurden die neuen Staatsbürger aus dem Landkreis Leer für ihre Einbürgerung gewürdigt. Sie stehen stellvertretend für insgesamt 231 Menschen aus 35 Nationen, die zwischen Juli 2025 und Juni 2026 die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten haben. Foto: Sylvia Brüling
231 neue Staatsbürger im Landkreis Leer: Feierlicher Empfang für Neubürger aus 35 Nationen
Der Landkreis Leer freut sich über Zuwachs: Bei einer feierlichen Einbürgerungsveranstaltung hießen Landrat Matthias Groote und die Integrationsbeauftragte des Landkreises Leer, Anna Kuhn, rund 30 Neubürgerinnen und Neubürger gemeinsam mit ihren Familienangehörigen willkommen.
Die Anwesenden standen stellvertretend für insgesamt 231 Personen aus 35 verschiedenen Ländern, die im Zeitraum von Juli 2025 bis Juni 2026 die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten haben. Organisiert wurde die feierliche Veranstaltung von der Koordinierungsstelle Migration und Teilhabe.
Persönliche Lebenswege im Mittelpunkt
Ein besonderer Schwerpunkt der Feier lag auf den persönlichen Geschichten von vier Eingebürgerten. In bewegenden Beiträgen berichteten sie von ihren individuellen Lebenswegen sowie ihren Erfahrungen in Deutschland und verliehen der Veranstaltung damit eine ganz besonders eindrucksvolle Note.
Würdigung und Nationalhymne
Im Anschluss an die Lebensberichte wurden die anwesenden Eingebürgerten namentlich gewürdigt und erhielten als Zeichen der Wertschätzung und Anerkennung ein Geschenk überreicht. Den traditionellen Abschluss des offiziellen Teils bildete das gemeinsame Singen der deutschen Nationalhymne.
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