Lokal
IHK-Vollversammlung unterstützt Resolution des Deutschen Industrie- und Handelskammertages zur Energiepolitik.
Krise als Chance nutzen
Die IHK-Vollversammlung unterstützt eine gemeinsame Resolution des Deutschen Industrie- und Handelskammertages zur Energiepolitik.
Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg hat in ihrer Sitzung am Dienstag im Sparkassenforum in Leer einstimmig einer gemeinsamen Resolution des Deutschen Industrie- und Handelskammertages zur Energiepolitik zugestimmt. „Es ist zwei Minuten vor zwölf“, mahnt IHK-Präsident Dr. Bernhard Brons. „Die Politik muss angesichts explodierender Energiepreise und umgehend weitreichende schnelle Entlastungen für die Wirtschaft bereitstellen.“
Brons forderte die Politik in diesem Zusammenhang zu mehr Einigkeit und Pragmatismus im Handeln auf. „Wir müssen jetzt mehr denn je bereit sein uns von Denkbarrieren zu lösen um in dieser Ausnahmesituation alle verfügbaren Ressourcen zu nutzen, um die bevorstehende Krise abzudämpfen.”
In seiner Resolution hat der DIHK zehn Forderungen formuliert, die aus Sicht der Wirtschaft dazu führen, dass den Auswirkungen der Energiekrise entgegengesteuert wird, um einen wirtschaftlichen Fadenriss zu verhindern. Die Forderungen teilen sich auf zwei wesentliche Schwerpunkte auf: „Auf der einen Seite muss gewährleistet sein, dass die Versorgungssicherheit hergestellt ist. Es kann nicht sein, dass ein Hochtechnologiestandort wie die Bundesrepublik Deutschland auf einmal im Dunkeln steht“, so Brons. Auf der anderen Seite fordert der DIHK eine schnelle unbürokratische Entlastung von Unternehmen deren Existenzen durch hohe Energiepreise bedroht werden. „Zahlreiche Betriebe auch in unserem IHK-Bezirk sind auf eine verlässliche und bezahlbare Energieversorgung angewiesen. Eine Eisengießerei kann nicht einfach den Ofen an und abschalten, wie es gerade passt.“
Neben einer Reaktivierung aller verfügbaren Kohlekraftwerke und dem Weiterbetrieb der verfügbaren Kernkraftwerke bis zum Ende der Krise fordert der DIHK auch die Einführung eines zusätzlichen Gasauktionsmodells. Danach sollen Industriekunden zusätzliche Anreize erhalten, ihren Gasverbrauch zu reduzieren und eine weitere Befüllung der Speicher zu ermöglichen. Die Anreize sollten für die Industriekunden direkt verfügbar sein.
Darüber hinaus fordert der DIHK eine Ausweitung der Energiekostenzuschüsse und eine Senkung der Strom- und Energiesteuer auf Gas auf europäische Mindestsätze. „Die europäische Energiesteuerverordnung sieht bestimmte Mindeststeuersätze für verschiedene Energieträger vor. Dabei kann die Stromsteuer im Einklang mit europäischen Vorgaben von rund 2,05 auf 0.05 ct/kWh abgesenkt werden“, so Brons. Dies würde auch für Bertriebe, die den Spitzenausgleich heute in Anspruch nehmen eine bürokratische Entlastung darstellen. Ebenso sollte die Energiesteuer auf Gas auf das europäische Mindestmaß gesenkt werden. Diese richtet sich nach der Verwendungsart und liegt national zwischen 0,15 und 0,55 ct/kWh. „Eine Reduktion auf 0,054 ct/kWh als Heizstoff für die betriebliche Verwendung bzw. 0,108 ct/kWh für gewerbliche und industrielle Zwecke sollte umgesetzt werden“, heißt es in der Resolution.
Eine Entlastung bei den CO2 Handelssystemen könnten ebenfalls zu einer Stabilisierung der Preise beitragen. „Es handelt sich hierbei um eine vorübergehende Maßnahme. Angesichts der außergewöhnlichen Krisensituation, in der wir uns befinden sollte das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) mindestens bis 2024 ausgesetzt und die Aufnahme von Kohle und Abfall in das System ebenfalls bis zu diesem Zeitpunkt verschoben werden.
Abschließend fordert der DIHK, die Heimischen Ressourcen stärker zu nutzen. „Der weitere zügige Ausbau der regenerativen Energien muss hierbei eine tragende Rolle spielen“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Max-Martin Deinhard. Nach wie vor wird der Ausbau durch zu viele Vorschriften und zu viel Bürokratie verhindert. Dadurch kann die verfügbare heimische Energie nur wenig effizient genutzt werden: „Windenergieanlagen müssen zu oft abgeschaltet werden. Die Verringerung des Gasverbrauchs durch einen Wechsel der Energieträger wird durch Genehmigungsverfahren behindert. Solche bürokratischen Hürden können wir uns in der gegenwärtigen Krise nicht leisten“, so Deinhard.
IHK-Präsident Brons warb für einen Ausbau des IHK-Bezirks als Energiestandort „Mit Blick auf unsere regionalen Potenziale sollten wir die gegenwärtige Krise auch als Chance nutzen. In diesem Zusammenhang appellieren wir dringend an die Politik, unsere bestehenden Ressourcen wie die Gasanlandestationen, die Kavernenspeicher oder unsere On- und Offshore Windparks an der Küste und im Binnenland als Energiedrehscheibe im Nordwesten weiterzuentwickeln. Das hilft in der aktuellen Krise am Ende nicht nur der Region, sondern dem ganzen Land“, so Brons.
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Lokal
Müllabfuhr im Landkreis Leer verschiebt sich im Mai
Geänderte Abfuhrtermine im Landkreis Leer aufgrund des Maifeiertags
Landkreis Leer – Aufgrund des gesetzlichen Feiertages am Freitag, den 1. Mai 2026, verschieben sich die Termine für die Hausmüllabfuhr im Landkreis Leer sowie auf der Insel Borkum. Der Abfallwirtschaftsbetrieb (ALL) weist darauf hin, dass die Entsorgung teilweise vor- oder nachgeholt wird.
Regelungen für das Festland
Für die Haushalte auf dem Festland gelten folgende Änderungen:
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Restabfall, Grünabfall und Gelber Sack: Die Abfuhr entfällt am 1. Mai und wird erst am darauffolgenden Freitag, den 8. Mai, nachgeholt.
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Blaue Tonne: Die Leerung findet einen Tag später, am Samstag, den 2. Mai, statt.
Regelungen für die Insel Borkum
Auf Borkum weichen die Termine teilweise deutlicher ab:
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Restabfall und Grünabfall: Die Abfuhr verschiebt sich ebenfalls auf Freitag, den 8. Mai.
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Blaue Tonne: Die Leerung wird vorgezogen auf Donnerstag, den 30. April.
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Gelbe Tonne: Die Leerung erfolgt bereits am Mittwoch, den 29. April.
Wichtige Hinweise für alle Bürger
Um eine reibungslose Abholung zu gewährleisten, bittet der Abfallwirtschaftsbetrieb darum, sämtliche Tonnen und Säcke am jeweiligen Abfuhrtag bis spätestens 6:00 Uhr morgens bereitzustellen.
Für weitere Fragen steht die Abfallberatung des Landkreises Leer kostenfrei zur Verfügung:
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Service-Nummer: 0800–9252423
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E‑Mail: abfallberatung@all-leer.de

Lokal
OVG Lüneburg weist Klage gegen Gasbohrungen ab
Beitragsbild / Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO-Verlag
OVG Lüneburg: Klage gegen Gasbohrungen vor Borkum abgewiesen
In einem richtungsweisenden Urteil hat der 7. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) am 21. April 2026 die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Erdgasförderprojekt im niedersächsischen Küstenmeer abgewiesen (Az.: 7 KS 64/24). Damit bleibt der Planfeststellungsbeschluss für die umstrittenen Richtbohrungen bestehen.
Hintergrund des Vorhabens
Gegenstand des Verfahrens war der Rahmenbetriebsplan für die Erdgasförderung in unmittelbarer Nähe zur niederländischen Grenze.
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Bohrvorgang: Geplant sind insgesamt neun Bohrungen, die aus dem niederländischen Sektor in Tiefen zwischen 1.500 und 4.000 Metern in deutsches Hoheitsgebiet eintreten.
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Infrastruktur: Die Förderung erfolgt über eine Plattform, die sich rund 500 Meter westlich der Grenze auf niederländischem Gebiet befindet.
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Betroffene Gebiete: Das Gasvorkommen lagert teilweise unter ökologisch sensiblen Flächen, darunter das Naturschutzgebiet „Borkum Riff“ (Teil des EU-Vogelschutzgebietes) sowie das FFH-Gebiet „Borkum Riffgrund“. Die Bohrungen selbst berühren diese Schutzgebiete jedoch nicht direkt.
Argumentation der Deutschen Umwelthilfe
Die Deutsche Umwelthilfe sah durch das Vorhaben unzulässige Eingriffe in die angrenzenden Naturschutz- und Natura-2000-Gebiete. Zudem wurde angeführt, dass das betroffene Areal aufgrund dortiger Riffformationen als potenzielles FFH-Gebiet einzustufen sei, was den Eingriff unzulässig mache.
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Die Entscheidung des Senats
Der 7. Senat folgte der Argumentation der Klägerin nicht und bewertete die Auswirkungen der Bohrungen als geringfügig:
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Bodenabsenkungen: Zwar besteht das Risiko von Absenkungen des Meeresbodens um bis zu 7,6 cm über den gesamten Förderzeitraum. Im Vergleich zu den natürlichen Sedimentbewegungen von bis zu +/- 0,5 Metern pro Jahr seien diese jedoch praktisch nicht messbar und beeinträchtigen die Schutzzwecke nicht.
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Seismische Aktivitäten: Mögliche Erdbeben mit einer Magnitude von bis zu 2,9 könnten zwar spürbar sein und bei Fischen oder Vögeln kurzzeitige Schreckreaktionen auslösen, erhebliche Beeinträchtigungen für die Fauna seien jedoch nicht zu erwarten.
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Schutzstatus des Areals: Die Frage, ob es sich um ein potenzielles FFH-Gebiet handelt, ließ das Gericht offen, da die Einwirkungen ohnehin zu gering seien, um einen Schutzverstoß zu begründen.
Weitere rechtliche Schritte
Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. Gegen diese Nichtzulassung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils Beschwerde eingelegt werden.
Das vollständige Urteil wird nach Vorliegen der schriftlichen Begründung in der Rechtsprechungsdatenbank der niedersächsischen Justiz veröffentlicht.
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Lokal
Sicherheitskonzept für Maritime Konferenz in Emden
Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO-Verlag
Umfassendes Sicherheitskonzept für maritimes Spitzentreffen in Emden
Mit der 14. Nationalen Maritimen Konferenz (NMK) steht Emden am 29. und 30. April 2026 vor einer logistischen und sicherheitstechnischen Großaufgabe. Wenn rund 800 Entscheider aus Wirtschaft und Politik – darunter Bundeskanzler Friedrich Merz als Schirmherr sowie mehrere Bundes- und Landesminister – in der Seehafenstadt zusammenkommen, genießt der Schutz der Veranstaltung höchste Priorität.
Polizei setzt auf Präsenz und Kooperation
Die Polizeiinspektion Leer/Emden hat zur Absicherung dieses bedeutenden Gipfeltreffens ein umfassendes Einsatzkonzept erstellt. Ziel der verstärkten Kräfte ist es, einen störungsfreien Ablauf für das hochkarätige Teilnehmerfeld zu garantieren und gleichzeitig die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Hierfür stehen die Einsatzkräfte in kontinuierlichem Austausch mit den Veranstaltern sowie weiteren Sicherheitsbehörden.
Fokus: Öffentlicher Raum und Verkehrslage
Um die Veranstaltungsorte herum werden strikte Sicherheitsbereiche eingerichtet, was temporäre Einschränkungen im öffentlichen Raum erforderlich macht:
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Sperrungen im Stadtgebiet: Im direkten Umfeld der Nordseehalle sowie entlang des Früchteburger Weges werden Durchfahrtssperren errichtet. Insbesondere der Parkplatz vor der Halle ist für den allgemeinen Verkehr gesperrt.
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Wegeregelungen: Während der Gehweg am Früchteburger Weg (Höhe Sportplatz des Johannes-Althusius-Gymnasiums) für Passanten offen bleibt, ist für den Fußweg hinter der Nordseehalle entlang des Hinter Tiefs eine zeitweilige Sperrung vorgesehen.
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Empfehlung: Aufgrund der Kontrollen und Sperrmaßnahmen wird empfohlen, den betroffenen Bereich weiträumig zu umfahren. Die Erreichbarkeit privater Grundstücke und der angrenzenden Schulen bleibt für Berechtigte gewährleistet.
Strenge Luftraumüberwachung und Drohnenverbot
Ein zentraler Baustein des Sicherheitskonzepts betrifft den Luftraum. Für die Dauer der Konferenz wurde ein offizielles Flugbeschränkungsgebiet über dem Veranstaltungsareal eingerichtet. Der Einsatz von unbemannten Flugsystemen (Drohnen) oder Flugmodellen ist hier strikt untersagt. Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass die Überwachung des Luftraums konsequent erfolgt und Verstöße strafrechtlich verfolgt werden können.
Begleitung von Versammlungen
Die Polizei stellt zudem die Wahrnehmung grundrechtlich geschützter Versammlungsrechte sicher. Mögliche Kundgebungen im öffentlichen Raum werden lageangepasst begleitet, wobei ein besonderes Augenmerk darauf liegt, die Sicherheit der Konferenzteilnehmer mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung in Einklang zu bringen.
Die Sicherheitslage wird während der gesamten zwei Tage fortlaufend überprüft und die Maßnahmen bei Bedarf unmittelbar angepasst. Die Polizei ist bestrebt, die Auswirkungen auf den Alltag der Emder Bevölkerung so gering wie möglich zu halten und bittet um Verständnis für die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen.
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