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IHK-Vollversammlung unterstützt Resolution des Deutschen Industrie- und Handelskammertages zur Energiepolitik.
Krise als Chance nutzen
Die IHK-Vollversammlung unterstützt eine gemeinsame Resolution des Deutschen Industrie- und Handelskammertages zur Energiepolitik.
Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg hat in ihrer Sitzung am Dienstag im Sparkassenforum in Leer einstimmig einer gemeinsamen Resolution des Deutschen Industrie- und Handelskammertages zur Energiepolitik zugestimmt. „Es ist zwei Minuten vor zwölf“, mahnt IHK-Präsident Dr. Bernhard Brons. „Die Politik muss angesichts explodierender Energiepreise und umgehend weitreichende schnelle Entlastungen für die Wirtschaft bereitstellen.“
Brons forderte die Politik in diesem Zusammenhang zu mehr Einigkeit und Pragmatismus im Handeln auf. „Wir müssen jetzt mehr denn je bereit sein uns von Denkbarrieren zu lösen um in dieser Ausnahmesituation alle verfügbaren Ressourcen zu nutzen, um die bevorstehende Krise abzudämpfen.”
In seiner Resolution hat der DIHK zehn Forderungen formuliert, die aus Sicht der Wirtschaft dazu führen, dass den Auswirkungen der Energiekrise entgegengesteuert wird, um einen wirtschaftlichen Fadenriss zu verhindern. Die Forderungen teilen sich auf zwei wesentliche Schwerpunkte auf: „Auf der einen Seite muss gewährleistet sein, dass die Versorgungssicherheit hergestellt ist. Es kann nicht sein, dass ein Hochtechnologiestandort wie die Bundesrepublik Deutschland auf einmal im Dunkeln steht“, so Brons. Auf der anderen Seite fordert der DIHK eine schnelle unbürokratische Entlastung von Unternehmen deren Existenzen durch hohe Energiepreise bedroht werden. „Zahlreiche Betriebe auch in unserem IHK-Bezirk sind auf eine verlässliche und bezahlbare Energieversorgung angewiesen. Eine Eisengießerei kann nicht einfach den Ofen an und abschalten, wie es gerade passt.“
Neben einer Reaktivierung aller verfügbaren Kohlekraftwerke und dem Weiterbetrieb der verfügbaren Kernkraftwerke bis zum Ende der Krise fordert der DIHK auch die Einführung eines zusätzlichen Gasauktionsmodells. Danach sollen Industriekunden zusätzliche Anreize erhalten, ihren Gasverbrauch zu reduzieren und eine weitere Befüllung der Speicher zu ermöglichen. Die Anreize sollten für die Industriekunden direkt verfügbar sein.
Darüber hinaus fordert der DIHK eine Ausweitung der Energiekostenzuschüsse und eine Senkung der Strom- und Energiesteuer auf Gas auf europäische Mindestsätze. „Die europäische Energiesteuerverordnung sieht bestimmte Mindeststeuersätze für verschiedene Energieträger vor. Dabei kann die Stromsteuer im Einklang mit europäischen Vorgaben von rund 2,05 auf 0.05 ct/kWh abgesenkt werden“, so Brons. Dies würde auch für Bertriebe, die den Spitzenausgleich heute in Anspruch nehmen eine bürokratische Entlastung darstellen. Ebenso sollte die Energiesteuer auf Gas auf das europäische Mindestmaß gesenkt werden. Diese richtet sich nach der Verwendungsart und liegt national zwischen 0,15 und 0,55 ct/kWh. „Eine Reduktion auf 0,054 ct/kWh als Heizstoff für die betriebliche Verwendung bzw. 0,108 ct/kWh für gewerbliche und industrielle Zwecke sollte umgesetzt werden“, heißt es in der Resolution.
Eine Entlastung bei den CO2 Handelssystemen könnten ebenfalls zu einer Stabilisierung der Preise beitragen. „Es handelt sich hierbei um eine vorübergehende Maßnahme. Angesichts der außergewöhnlichen Krisensituation, in der wir uns befinden sollte das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) mindestens bis 2024 ausgesetzt und die Aufnahme von Kohle und Abfall in das System ebenfalls bis zu diesem Zeitpunkt verschoben werden.
Abschließend fordert der DIHK, die Heimischen Ressourcen stärker zu nutzen. „Der weitere zügige Ausbau der regenerativen Energien muss hierbei eine tragende Rolle spielen“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Max-Martin Deinhard. Nach wie vor wird der Ausbau durch zu viele Vorschriften und zu viel Bürokratie verhindert. Dadurch kann die verfügbare heimische Energie nur wenig effizient genutzt werden: „Windenergieanlagen müssen zu oft abgeschaltet werden. Die Verringerung des Gasverbrauchs durch einen Wechsel der Energieträger wird durch Genehmigungsverfahren behindert. Solche bürokratischen Hürden können wir uns in der gegenwärtigen Krise nicht leisten“, so Deinhard.
IHK-Präsident Brons warb für einen Ausbau des IHK-Bezirks als Energiestandort „Mit Blick auf unsere regionalen Potenziale sollten wir die gegenwärtige Krise auch als Chance nutzen. In diesem Zusammenhang appellieren wir dringend an die Politik, unsere bestehenden Ressourcen wie die Gasanlandestationen, die Kavernenspeicher oder unsere On- und Offshore Windparks an der Küste und im Binnenland als Energiedrehscheibe im Nordwesten weiterzuentwickeln. Das hilft in der aktuellen Krise am Ende nicht nur der Region, sondern dem ganzen Land“, so Brons.
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Grundsteuer-Urteil in Niedersachsen: Gericht bestätigt das „Flächen-Lage-Modell“
Die Neuregelung der Grundsteuer betrifft nicht nur Immobilienbesitzer, sondern wirkt sich direkt auf Mieter aus, da die Steuer anteilig auf die Mietnebenkosten umgelegt wird. (Foto: Drohnenaufnahme von Rolf Bootsmann / Luftblicke Nordwest)
Grundsteuer-Reform in Niedersachsen: Finanzgericht bestätigt „Flächen-Lage-Modell“ als verfassungskonform
Hannover. Das Niedersächsische Finanzgericht hat ein wegweisendes Urteil zur neuen Grundsteuer gefällt: Das im Jahr 2021 verabschiedete Landesgesetz ist nach Auffassung des 1. Senats verfassungskonform. In einem Musterverfahren (Az. 1 K 38/24) wies das Gericht die Klage einer Grundstückseigentümerin ab, die eine überproportionale Belastung ihrer Gewerbeimmobilie geltend gemacht und die Verfassungsmäßigkeit des Modells angezweifelt hatte.
Das Urteil im Kern: Großer Gestaltungsspielraum für den Gesetzgeber
Die Richterinnen und Richter sahen keine Veranlassung, das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. In der Urteilsbegründung betonte das Gericht den weitreichenden Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers. Es sei zulässig, sich bei der Besteuerung am Regelfall zu orientieren und mit Pauschalierungen sowie Typisierungen zu arbeiten. Nicht jede Besonderheit des Einzelfalls müsse exakt abgebildet werden. Zudem habe die Praktikabilität Vorrang vor einer absoluten Ermittlungsgenauigkeit, damit Massenverfahren im Steuerrecht handhabbar bleiben.
Äquivalenzprinzip und Lagefaktor rechtfertigen die Steuerlast
Das Gericht bestätigte das niedersächsische „Flächen-Lage-Modell“ als rechtmäßig:
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Das Äquivalenzprinzip: Die Grundsteuer rechtfertigt sich durch den Nutzen, den Eigentümer aus der gemeindlichen Infrastruktur ziehen. Da mit größerer Grundstücks- und Gebäudefläche typischerweise auch ein höheres Nutzungsaufkommen (Bewohner, Kunden, Beschäftigte) einhergeht, sei die flächenbasierte Berechnung sachgerecht.
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Der Lage-Faktor: Die Berücksichtigung der Lagequalität – ermittelt durch den Vergleich des individuellen Bodenrichtwerts mit dem kommunalen Durchschnitt – sei ein zulässiges Kriterium. Da das kommunale Infrastrukturangebot die Grundstückspreise beeinflusse, sei der Rückgriff auf Bodenrichtwerte verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Diese Methode habe sich in der Vergangenheit bereits bewährt und stelle einen praktikablen Kompromiss zwischen Genauigkeit und Verwaltungsaufwand dar.
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Wohnraumförderung: Die Begünstigung der Wohnnutzung durch eine auf 70 % ermäßigte Grundsteuermesszahl gegenüber gewerblichen Objekten wertete der Senat als legitimes politisches Ziel des Gesetzgebers.
Hintergrund: Warum Niedersachsen einen eigenen Weg geht
Die Neuregelung wurde notwendig, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2018 die bisherige Grundsteuerbewertung für verfassungswidrig erklärt hatte. Während der Bund für die Länder ein „Bundesmodell“ entwickelte, entschied sich Niedersachsen für einen eigenen, flächenbasierten Ansatz.
Die Berechnung erfolgt dabei in mehreren Stufen:
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Äquivalenzzahl: Ermittlung wertunabhängiger Zahlen basierend auf Grund- und Gebäudeflächen.
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Grundsteueräquivalenzbetrag: Multiplikation mit dem Lage-Faktor.
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Grundsteuermessbetrag: Anwendung der gesetzlichen Grundsteuermesszahlen.
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Hebesatz: Die jeweilige Gemeinde wendet ihren individuellen Hebesatz auf den Messbetrag an, woraus sich die endgültige Steuerlast ergibt.
Ausblick: Revision zugelassen
Da das Thema von grundsätzlicher Bedeutung ist, hat das Finanzgericht die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) in München zugelassen. Für das Niedersächsische Finanzgericht, das als einzige Instanz dieser Art im Land mit jährlich rund 3.500 Klagen befasst ist, ist das Urteil von hoher Relevanz: Aktuell sind noch etwa 80 weitere Klagen gegen die neuen Grundsteuer-Bescheide anhängig. Mit der nun vorliegenden Entscheidung schafft das Gericht eine erste juristische Leitlinie für die Umsetzung der Grundsteuerreform in Niedersachsen.
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Kampf gegen die Bürokratie: CDU fordert mehr Spielraum für Ostfrieslands Kommunen
CDU-Landtagsfraktion fordert Entlastung für Ostfrieslands Rathäuser: Mehr Handlungsfreiheit statt Bürokratie
Landkreis Leer / Hannover. Die kommunalen Verwaltungen in Ostfriesland leisten täglich Enormes, stehen jedoch zunehmend unter Druck. Um Städte, Gemeinden und Landkreise spürbar zu entlasten, bringt die CDU-Landtagsfraktion in der kommenden Woche ein „Kommunales Bürokratierückbaugesetz“ in den Niedersächsischen Landtag ein. Ziel ist es, die kommunale Ebene von unnötigen Vorgaben, Berichtspflichten und Doppelstrukturen zu befreien, um Ressourcen für die eigentlichen Kernaufgaben zu binden.
Fachkräftemangel und wachsende Anforderungen begrenzen Spielräume
Ulf Thiele, CDU-Landtagsabgeordneter sowie stellvertretender Vorsitzender und haushaltspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, unterstreicht die Notwendigkeit dieses Vorstoßes: „Unsere Kommunen in Ostfriesland leisten jeden Tag Enormes. Gerade kleinere Rathäuser, Gemeinden und Samtgemeinden stehen aber zunehmend unter Druck: Fachkräftemangel, immer neue Dokumentationspflichten und wachsende Anforderungen aus Hannover binden Kapazitäten, die vor Ort dringend gebraucht werden.“
Konkrete Entlastungen geplant
Der Gesetzentwurf sieht gezielte Änderungen vor, um die Arbeitsfähigkeit vor Ort zu stärken. Dazu gehören:
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Streichung und Vereinfachung: Diverse landesrechtliche Pflichten, die Kommunen organisatorisch und personell belasten, sollen entfallen.
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Abbau von Doppelstrukturen: Berichtspflichten und Anzeigeverfahren sollen reduziert sowie doppelte Datenerfassungen vermieden werden.
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Kompetenzfokus: Kommunale Zuständigkeiten sollen dort gestrafft werden, wo sie keinen erkennbaren Mehrwert schaffen.
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Verlängerung von Fristen: Die aktuell geltenden Erleichterungen bei der Aufstellung kommunaler Jahresabschlüsse sollen bis einschließlich 2028 verlängert werden – ein Punkt, der insbesondere für kleinere Kommunen und Mitgliedsgemeinden in Ostfriesland von großer Bedeutung ist.
Mehr Eigenverantwortung für schnellere Entscheidungen
Für die CDU-Fraktion ist das Gesetz auch ein Signal für mehr Vertrauen in die kommunale Eigenverantwortung. Thiele betont, dass eine Reduzierung kleinteiliger Vorgaben aus dem Land nicht zu Qualitätsverlusten, sondern zu mehr Effizienz und schnelleren Entscheidungen vor Ort führe.
„Viele Städte und Gemeinden in Ostfriesland arbeiten seit Jahren an der Belastungsgrenze. Jeder abgebaute Bericht, jedes vereinfachte Verfahren und jede vermiedene Doppelarbeit schafft Freiräume – personell, organisatorisch und finanziell“, so Thiele. Diese Ressourcen seien essenziell, um die Infrastruktur zu erhalten, Investitionen in Schulen, Kinderbetreuung oder Feuerwehren umzusetzen und die Attraktivität der Region zu sichern. Es dürfe nicht sein, dass Kommunen stetig neue Aufgaben übertragen bekommen, während sie gleichzeitig durch Bürokratie gelähmt werden.
Appell an die Landespolitik
Abschließend richtet Ulf Thiele einen Appell an die rot-grüne Landtagsmehrheit: „Ich appelliere an die rot-grüne Mehrheit, diesen Gesetzentwurf nicht aus parteipolitischen Gründen abzulehnen. Gerade in Ostfriesland brauchen die Rathäuser, Städte, Gemeinden und Landkreise mehr Luft zum Arbeiten und keine ideologischen Blockaden. Wer die kommunale Ebene ernst nimmt, sollte diesem Vorschlag offen begegnen und ihn im Sinne unserer Kommunen positiv beraten.“
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Achtung, es wird heiß: So schützen wir unsere Tiere vor der Sommerhitze!
Ein Spaziergang im Schatten tut nicht nur uns gut, sondern ist auch für Hunde die beste Wahl, um dem heißen Asphalt zu entgehen. Am besten verlegst du die große Runde in die kühlen Morgen- oder Abendstunden. 🐾 Ein wichtiger Begleiter: Frisches, kühles Wasser – am besten in einer Thermoskanne oder Kühltasche transportiert, damit es auch unterwegs schön erfrischend bleibt. Kleiner Tipp für alle Hundebesitzer aus der Region: Im Julianenpark in Leer dürfen Hunde nach Herzenslust über die eingezäunten Flächen flitzen und freilaufen.
Wenn die Sonne unerbittlich brennt: So schützt du deine Tiere vor der lebensgefährlichen Hitze
Die extremen Temperaturen der letzten Tage setzen uns allen zu – Hitze ist eben nicht nur schön, sondern kann für Mensch und Tier zur echten Belastung werden. Besonders unsere Haustiere und die Wildtiere in unserer Umgebung leiden unter der drückenden Wärme, da sie sich nicht einfach durch Kleidung oder Klimaanlagen Erleichterung verschaffen können. Damit deine tierischen Freunde und die Tiere in deiner Nachbarschaft sicher durch die heißen Phasen kommen, ist deine Unterstützung gefragt.
Vorsicht auf dem Asphalt: Teste den Boden!
Was uns beim Barfußlaufen schnell schmerzt, ist für Hunde eine Qual: Asphalt heizt sich in der Sonne extrem auf – oft wird er deutlich heißer als die Lufttemperatur.
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Der Check: Lege deinen Handrücken für sieben Sekunden auf den Asphalt. Ist es für dich zu heiß, ist es das auch für die Pfoten deines Hundes.
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Der Tipp: Verlege eure Spaziergänge unbedingt in die frühen Morgen- oder späten Abendstunden. Tagsüber ist ein schattiges Plätzchen auf einer Wiese die deutlich bessere Wahl.
Fellpflege ist das A und O
Viele Tierhalter unterschätzen, wie sehr das dichte Unterfell bei der Hitze belastet.
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Raus mit dem Unterfell: Nimm dir regelmäßig die Zeit, deinen Hund oder deine Katze gründlich zu bürsten. Wenn du das lose Unterfell entfernst, kann die Haut wieder atmen und die Luft besser zirkulieren – eine enorme Erleichterung für die Tiere.
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Profi-Hilfe: Wenn das Fell zu dicht ist, kann ein Besuch beim Hundefriseur Wunder wirken. Ein fachgerechter Sommerschnitt kann deinem Vierbeiner helfen, die Hitze besser zu regulieren.

Niemals allein im Auto
Auch wenn es nur „kurz“ ist: Lass dein Tier niemals im Auto zurück. Schon bei moderaten Außentemperaturen verwandelt sich der Innenraum innerhalb von Minuten in eine tödliche Hitzefalle. Auch bei leicht geöffneten Fenstern steigt die Temperatur in den kritischen Bereich.
Schaffe kleine Oasen
Vögel, Insekten und streunende Katzen haben es an heißen Tagen besonders schwer, frisches Wasser zu finden.
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Für Vögel und Insekten: Stelle flache Schalen mit Wasser bereit. Lege ein paar Steine hinein, damit Bienen und andere Insekten landen können, ohne zu ertrinken.
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Für Hunde: Wenn du ein Geschäft oder Büro hast, stelle gerne einen Wassernapf vor die Tür. Eine kleine Geste, die bei den Vierbeinern unterwegs für große Erleichterung sorgt.
Frische Abkühlung gefällig?
Auch deine Haustiere freuen sich über eine Erfrischung.
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Snacks: Biete kalte Früchte wie Wassermelone (ohne Kerne) an oder bereite ein „Wassereis“ aus ungesüßtem Joghurt zu.
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Wichtig: Bitte gib niemals Schokoladeneis oder stark gesüßte Leckereien – Schokolade ist für Hunde giftig!
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Wildtiere: Auch Igel freuen sich in trockenen Perioden über eine flache Schale mit Wasser im Garten.
Sei aufmerksam
Achte an den heißen Tagen ein wenig auf deine Umgebung. Wenn du ein Tier bei Hitze im Auto entdeckst oder einen Hund auf glühend heißem Asphalt siehst, zögere nicht, das Gespräch zu suchen oder bei Gefahr die Polizei zu informieren.
Du kannst helfen! Mit ein wenig Achtsamkeit sorgst du dafür, dass alle Tiere sicher und gesund durch den Sommer kommen.
Hast du noch weitere Tipps, wie man Tieren bei der Hitze helfen kann? Schreib es uns bei Facebook “Wir Leeraner” in die Kommentare.
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