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JFV U17 bereit für die Rückrunde der Saison 2024/2025
Foto: clicksbydave
Über den Jugendförderverein Leer e.V.
Seit 2011 wird in Leer sehr erfolgreich Jugendarbeit im Fußball betrieben. Der JFV Leer ist ein Zusammenschluss der drei Leeraner Fußballvereine VFL Germania Leer, SV Borussia Leer und SV Frisia Loga. Aktuell treten 11 Mannschaften des JFV Leer auf den Plätzen der drei Stammvereine an. Ziel des Jugendfördervereins ist es, Nachwuchsspieler von der D- bis zur A‑Jugend gezielt zu fördern und ihnen die Möglichkeit zu geben, mit den besten Jugendspielern aus Leer und Umgebung in höheren Spielklassen ihr Können unter Beweis zu stellen.
Doch nicht nur leistungsorientierte Spieler sind willkommen – auch wer einfach nur mit Freunden Fußball spielen möchte, findet im JFV eine passende Mannschaft. Spaß und Teamgeist stehen im Mittelpunkt, wobei qualifizierte und motivierte Trainer für ein optimales Umfeld sorgen. Neben dem regulären Mannschaftstraining bietet der Verein auch spezielles Torwarttraining an, um Talente auf dieser Position gezielt weiterzuentwickeln.
Auch Spieler, die eine neue Herausforderung suchen, können sich dem JFV anschließen. Wer bereits in einem anderen Verein spielt, benötigt jedoch eine Genehmigung seines aktuellen Vereins, um am Training teilnehmen zu können.
JFV U17 bereit für die Rückrunde
Mit frischem Elan und gezielten Verstärkungen startet die JFV U17 in die Rückrunde der Saison 2024/2025. Acht neue Spieler verstärken das Team, zudem wurde das Trainerteam erweitert, um die jungen Talente optimal zu fördern. Unter der Leitung von Cheftrainer Steffen Sinningen blickt die Mannschaft zuversichtlich auf die kommenden Herausforderungen, beginnend mit dem Auftaktspiel gegen den FC Rastede.
Intensive Vorbereitung und Testspiele
In den vergangenen Monaten hat das Team intensiv trainiert und sich durch mehrere Testspiele auf die Rückrunde vorbereitet. Besondere Highlights waren die Begegnungen gegen die vierte Mannschaft von Werder Bremen sowie das Testspiel gegen SV Meppen II, das am vergangenen Sonntag in Leer stattfand. Diese Partien dienten nicht nur der spielerischen Weiterentwicklung, sondern auch der Stärkung des Teamgeists und der taktischen Feinabstimmung.
Blick auf die kommende Saison und Regeländerungen
Neben dem Fokus auf die aktuelle Rückrunde richtet die JFV U17 bereits ihren Blick auf die kommende Saison 2025/2026. Eine bedeutende Regeländerung wird dann in Kraft treten: Erstmals wird es möglich sein, auch in der Winterpause auf- oder abzusteigen. Dies setzt die Teams unter zusätzlichen Druck, von Beginn an konstant starke Leistungen zu zeigen.
Technologische Unterstützung für bessere Analyse
Um die Leistungsfähigkeit weiter zu steigern, plant die JFV U17 die Anschaffung einer VEO-Kamera. Mit dieser Technologie können Spiele aufgezeichnet und anschließend detailliert analysiert werden, um taktische Anpassungen gezielt vorzunehmen. Die Finanzierung dieses Projekts läuft bereits auf Hochtouren: Von den benötigten 3.500 Euro wurden bereits 2.250 Euro gesammelt – nicht zuletzt dank engagierter Eltern, die das Trainerteam tatkräftig unterstützen.
Für interessierte Sponsoren wurde eine spezielle Sponsoren-Webseite eingerichtet, die alle Informationen zu möglichen Partnerschaften bereithält. Diese ist erreichbar unter: https://jfvu17.nbwmedia.com/.
Ambitionierte Zielsetzung für die Rückrunde
Trainer Steffen Sinningen gibt die Marschrichtung für die kommenden Spiele klar vor: „Mit den Verstärkungen in der Winterpause haben wir jetzt eine sehr gut ausbalancierte Mannschaft, die ernsthaft in der Liga mithalten kann. Unser Ziel ist es, einen Platz unter den Top 6 zu erreichen, und dafür arbeiten wir hart.“
Der erste große Heimauftritt der JFV U17 steht ebenfalls fest: Am Sonntag, den 16. März um 12:00 Uhr trifft das Team auf die JFV Varel. Gespielt wird auf dem Gelände des Sportclubs Frisia Loga. Fans und Unterstützer sind herzlich eingeladen, die Mannschaft vor Ort anzufeuern und ihren Weg durch die Rückrunde zu begleiten.
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Lokal
Müllabfuhr im Landkreis Leer verschiebt sich im Mai
Geänderte Abfuhrtermine im Landkreis Leer aufgrund des Maifeiertags
Landkreis Leer – Aufgrund des gesetzlichen Feiertages am Freitag, den 1. Mai 2026, verschieben sich die Termine für die Hausmüllabfuhr im Landkreis Leer sowie auf der Insel Borkum. Der Abfallwirtschaftsbetrieb (ALL) weist darauf hin, dass die Entsorgung teilweise vor- oder nachgeholt wird.
Regelungen für das Festland
Für die Haushalte auf dem Festland gelten folgende Änderungen:
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Restabfall, Grünabfall und Gelber Sack: Die Abfuhr entfällt am 1. Mai und wird erst am darauffolgenden Freitag, den 8. Mai, nachgeholt.
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Blaue Tonne: Die Leerung findet einen Tag später, am Samstag, den 2. Mai, statt.
Regelungen für die Insel Borkum
Auf Borkum weichen die Termine teilweise deutlicher ab:
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Restabfall und Grünabfall: Die Abfuhr verschiebt sich ebenfalls auf Freitag, den 8. Mai.
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Blaue Tonne: Die Leerung wird vorgezogen auf Donnerstag, den 30. April.
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Gelbe Tonne: Die Leerung erfolgt bereits am Mittwoch, den 29. April.
Wichtige Hinweise für alle Bürger
Um eine reibungslose Abholung zu gewährleisten, bittet der Abfallwirtschaftsbetrieb darum, sämtliche Tonnen und Säcke am jeweiligen Abfuhrtag bis spätestens 6:00 Uhr morgens bereitzustellen.
Für weitere Fragen steht die Abfallberatung des Landkreises Leer kostenfrei zur Verfügung:
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Service-Nummer: 0800–9252423
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E‑Mail: abfallberatung@all-leer.de

Lokal
OVG Lüneburg weist Klage gegen Gasbohrungen ab
Beitragsbild / Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO-Verlag
OVG Lüneburg: Klage gegen Gasbohrungen vor Borkum abgewiesen
In einem richtungsweisenden Urteil hat der 7. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) am 21. April 2026 die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Erdgasförderprojekt im niedersächsischen Küstenmeer abgewiesen (Az.: 7 KS 64/24). Damit bleibt der Planfeststellungsbeschluss für die umstrittenen Richtbohrungen bestehen.
Hintergrund des Vorhabens
Gegenstand des Verfahrens war der Rahmenbetriebsplan für die Erdgasförderung in unmittelbarer Nähe zur niederländischen Grenze.
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Bohrvorgang: Geplant sind insgesamt neun Bohrungen, die aus dem niederländischen Sektor in Tiefen zwischen 1.500 und 4.000 Metern in deutsches Hoheitsgebiet eintreten.
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Infrastruktur: Die Förderung erfolgt über eine Plattform, die sich rund 500 Meter westlich der Grenze auf niederländischem Gebiet befindet.
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Betroffene Gebiete: Das Gasvorkommen lagert teilweise unter ökologisch sensiblen Flächen, darunter das Naturschutzgebiet „Borkum Riff“ (Teil des EU-Vogelschutzgebietes) sowie das FFH-Gebiet „Borkum Riffgrund“. Die Bohrungen selbst berühren diese Schutzgebiete jedoch nicht direkt.
Argumentation der Deutschen Umwelthilfe
Die Deutsche Umwelthilfe sah durch das Vorhaben unzulässige Eingriffe in die angrenzenden Naturschutz- und Natura-2000-Gebiete. Zudem wurde angeführt, dass das betroffene Areal aufgrund dortiger Riffformationen als potenzielles FFH-Gebiet einzustufen sei, was den Eingriff unzulässig mache.
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Die Entscheidung des Senats
Der 7. Senat folgte der Argumentation der Klägerin nicht und bewertete die Auswirkungen der Bohrungen als geringfügig:
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Bodenabsenkungen: Zwar besteht das Risiko von Absenkungen des Meeresbodens um bis zu 7,6 cm über den gesamten Förderzeitraum. Im Vergleich zu den natürlichen Sedimentbewegungen von bis zu +/- 0,5 Metern pro Jahr seien diese jedoch praktisch nicht messbar und beeinträchtigen die Schutzzwecke nicht.
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Seismische Aktivitäten: Mögliche Erdbeben mit einer Magnitude von bis zu 2,9 könnten zwar spürbar sein und bei Fischen oder Vögeln kurzzeitige Schreckreaktionen auslösen, erhebliche Beeinträchtigungen für die Fauna seien jedoch nicht zu erwarten.
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Schutzstatus des Areals: Die Frage, ob es sich um ein potenzielles FFH-Gebiet handelt, ließ das Gericht offen, da die Einwirkungen ohnehin zu gering seien, um einen Schutzverstoß zu begründen.
Weitere rechtliche Schritte
Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. Gegen diese Nichtzulassung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils Beschwerde eingelegt werden.
Das vollständige Urteil wird nach Vorliegen der schriftlichen Begründung in der Rechtsprechungsdatenbank der niedersächsischen Justiz veröffentlicht.
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Lokal
Sicherheitskonzept für Maritime Konferenz in Emden
Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO-Verlag
Umfassendes Sicherheitskonzept für maritimes Spitzentreffen in Emden
Mit der 14. Nationalen Maritimen Konferenz (NMK) steht Emden am 29. und 30. April 2026 vor einer logistischen und sicherheitstechnischen Großaufgabe. Wenn rund 800 Entscheider aus Wirtschaft und Politik – darunter Bundeskanzler Friedrich Merz als Schirmherr sowie mehrere Bundes- und Landesminister – in der Seehafenstadt zusammenkommen, genießt der Schutz der Veranstaltung höchste Priorität.
Polizei setzt auf Präsenz und Kooperation
Die Polizeiinspektion Leer/Emden hat zur Absicherung dieses bedeutenden Gipfeltreffens ein umfassendes Einsatzkonzept erstellt. Ziel der verstärkten Kräfte ist es, einen störungsfreien Ablauf für das hochkarätige Teilnehmerfeld zu garantieren und gleichzeitig die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Hierfür stehen die Einsatzkräfte in kontinuierlichem Austausch mit den Veranstaltern sowie weiteren Sicherheitsbehörden.
Fokus: Öffentlicher Raum und Verkehrslage
Um die Veranstaltungsorte herum werden strikte Sicherheitsbereiche eingerichtet, was temporäre Einschränkungen im öffentlichen Raum erforderlich macht:
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Sperrungen im Stadtgebiet: Im direkten Umfeld der Nordseehalle sowie entlang des Früchteburger Weges werden Durchfahrtssperren errichtet. Insbesondere der Parkplatz vor der Halle ist für den allgemeinen Verkehr gesperrt.
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Wegeregelungen: Während der Gehweg am Früchteburger Weg (Höhe Sportplatz des Johannes-Althusius-Gymnasiums) für Passanten offen bleibt, ist für den Fußweg hinter der Nordseehalle entlang des Hinter Tiefs eine zeitweilige Sperrung vorgesehen.
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Empfehlung: Aufgrund der Kontrollen und Sperrmaßnahmen wird empfohlen, den betroffenen Bereich weiträumig zu umfahren. Die Erreichbarkeit privater Grundstücke und der angrenzenden Schulen bleibt für Berechtigte gewährleistet.
Strenge Luftraumüberwachung und Drohnenverbot
Ein zentraler Baustein des Sicherheitskonzepts betrifft den Luftraum. Für die Dauer der Konferenz wurde ein offizielles Flugbeschränkungsgebiet über dem Veranstaltungsareal eingerichtet. Der Einsatz von unbemannten Flugsystemen (Drohnen) oder Flugmodellen ist hier strikt untersagt. Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass die Überwachung des Luftraums konsequent erfolgt und Verstöße strafrechtlich verfolgt werden können.
Begleitung von Versammlungen
Die Polizei stellt zudem die Wahrnehmung grundrechtlich geschützter Versammlungsrechte sicher. Mögliche Kundgebungen im öffentlichen Raum werden lageangepasst begleitet, wobei ein besonderes Augenmerk darauf liegt, die Sicherheit der Konferenzteilnehmer mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung in Einklang zu bringen.
Die Sicherheitslage wird während der gesamten zwei Tage fortlaufend überprüft und die Maßnahmen bei Bedarf unmittelbar angepasst. Die Polizei ist bestrebt, die Auswirkungen auf den Alltag der Emder Bevölkerung so gering wie möglich zu halten und bittet um Verständnis für die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen.
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