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JFV U17 bereit für die Rückrunde der Saison 2024/2025
Foto: clicksbydave
Über den Jugendförderverein Leer e.V.
Seit 2011 wird in Leer sehr erfolgreich Jugendarbeit im Fußball betrieben. Der JFV Leer ist ein Zusammenschluss der drei Leeraner Fußballvereine VFL Germania Leer, SV Borussia Leer und SV Frisia Loga. Aktuell treten 11 Mannschaften des JFV Leer auf den Plätzen der drei Stammvereine an. Ziel des Jugendfördervereins ist es, Nachwuchsspieler von der D- bis zur A‑Jugend gezielt zu fördern und ihnen die Möglichkeit zu geben, mit den besten Jugendspielern aus Leer und Umgebung in höheren Spielklassen ihr Können unter Beweis zu stellen.
Doch nicht nur leistungsorientierte Spieler sind willkommen – auch wer einfach nur mit Freunden Fußball spielen möchte, findet im JFV eine passende Mannschaft. Spaß und Teamgeist stehen im Mittelpunkt, wobei qualifizierte und motivierte Trainer für ein optimales Umfeld sorgen. Neben dem regulären Mannschaftstraining bietet der Verein auch spezielles Torwarttraining an, um Talente auf dieser Position gezielt weiterzuentwickeln.
Auch Spieler, die eine neue Herausforderung suchen, können sich dem JFV anschließen. Wer bereits in einem anderen Verein spielt, benötigt jedoch eine Genehmigung seines aktuellen Vereins, um am Training teilnehmen zu können.
JFV U17 bereit für die Rückrunde
Mit frischem Elan und gezielten Verstärkungen startet die JFV U17 in die Rückrunde der Saison 2024/2025. Acht neue Spieler verstärken das Team, zudem wurde das Trainerteam erweitert, um die jungen Talente optimal zu fördern. Unter der Leitung von Cheftrainer Steffen Sinningen blickt die Mannschaft zuversichtlich auf die kommenden Herausforderungen, beginnend mit dem Auftaktspiel gegen den FC Rastede.
Intensive Vorbereitung und Testspiele
In den vergangenen Monaten hat das Team intensiv trainiert und sich durch mehrere Testspiele auf die Rückrunde vorbereitet. Besondere Highlights waren die Begegnungen gegen die vierte Mannschaft von Werder Bremen sowie das Testspiel gegen SV Meppen II, das am vergangenen Sonntag in Leer stattfand. Diese Partien dienten nicht nur der spielerischen Weiterentwicklung, sondern auch der Stärkung des Teamgeists und der taktischen Feinabstimmung.
Blick auf die kommende Saison und Regeländerungen
Neben dem Fokus auf die aktuelle Rückrunde richtet die JFV U17 bereits ihren Blick auf die kommende Saison 2025/2026. Eine bedeutende Regeländerung wird dann in Kraft treten: Erstmals wird es möglich sein, auch in der Winterpause auf- oder abzusteigen. Dies setzt die Teams unter zusätzlichen Druck, von Beginn an konstant starke Leistungen zu zeigen.
Technologische Unterstützung für bessere Analyse
Um die Leistungsfähigkeit weiter zu steigern, plant die JFV U17 die Anschaffung einer VEO-Kamera. Mit dieser Technologie können Spiele aufgezeichnet und anschließend detailliert analysiert werden, um taktische Anpassungen gezielt vorzunehmen. Die Finanzierung dieses Projekts läuft bereits auf Hochtouren: Von den benötigten 3.500 Euro wurden bereits 2.250 Euro gesammelt – nicht zuletzt dank engagierter Eltern, die das Trainerteam tatkräftig unterstützen.
Für interessierte Sponsoren wurde eine spezielle Sponsoren-Webseite eingerichtet, die alle Informationen zu möglichen Partnerschaften bereithält. Diese ist erreichbar unter: https://jfvu17.nbwmedia.com/.
Ambitionierte Zielsetzung für die Rückrunde
Trainer Steffen Sinningen gibt die Marschrichtung für die kommenden Spiele klar vor: „Mit den Verstärkungen in der Winterpause haben wir jetzt eine sehr gut ausbalancierte Mannschaft, die ernsthaft in der Liga mithalten kann. Unser Ziel ist es, einen Platz unter den Top 6 zu erreichen, und dafür arbeiten wir hart.“
Der erste große Heimauftritt der JFV U17 steht ebenfalls fest: Am Sonntag, den 16. März um 12:00 Uhr trifft das Team auf die JFV Varel. Gespielt wird auf dem Gelände des Sportclubs Frisia Loga. Fans und Unterstützer sind herzlich eingeladen, die Mannschaft vor Ort anzufeuern und ihren Weg durch die Rückrunde zu begleiten.
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Lokal
Neue Handlungshilfe für rechtssichere verkaufsoffene Sonntage in Niedersachsen
Sonntagsöffnung ohne Risiko: Land veröffentlicht neuen Leitfaden für Kommunen
HANNOVER / REGION – Ein verkaufsoffener Sonntag ist für viele Städte und Gemeinden ein Highlight, oft verbunden mit Märkten oder Festen. Doch in der Vergangenheit endeten kommunale Planungen nicht selten vor Gericht. Um Kommunen und dem Einzelhandel künftig mehr Planungs- und Rechtssicherheit zu geben, hat das niedersächsische Sozialministerium nun eine detaillierte Handlungshilfe veröffentlicht.
Hintergrund der Initiative sind zahlreiche Klagen gegen kommunale Festsetzungen von verkaufsoffenen Sonntagen. In der Folge mussten geplante Öffnungen teils extrem kurzfristig abgesagt werden, was für Händler und Organisatoren erhebliche wirtschaftliche Schäden bedeutete. Der neue Leitfaden stellt nun ausführlich dar, unter welchen strengen rechtlichen Bedingungen Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen, um solche Szenarien zu verhindern.
Balance zwischen Handel und Arbeitnehmerschutz
Niedersachsens Staatssekretärin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, Dr. Christine Arbogast, betont die Bedeutung klarer Regeln: „Die Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen sind in Niedersachsen klar durch das Niedersächsische Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten geregelt.“ Einerseits biete es dem Einzelhandel die Möglichkeit, sich kunden- und marktorientiert aufzustellen, andererseits müssten die Rechte der Beschäftigten durch Einschränkungen an Sonn- und Feiertagen geschützt werden.
„Mit der nun veröffentlichten Handlungshilfe möchten wir genau dieses Bewusstsein flächendeckend schärfen und den Kommunen eine verlässliche Grundlage für ihre Planungen geben“, so Arbogast weiter.
Wer profitiert von dem Leitfaden?
Der Leitfaden richtet sich in erster Linie an:
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Gewerbe- und Ordnungsämter der Kommunen
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Antragsteller von Sonntagsöffnungen (z. B. Standort- und Werbegemeinschaften)
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Handels- und Gewerbevereine
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Einzelne Handelsbetriebe
Ziel ist es, Anträge von vornherein rechtssicher zu gestalten und den bürokratischen Prozess zu vereinfachen. Eine vollständige Version der Handlungshilfe steht ab sofort auf der Website des niedersächsischen Sozialministeriums zum Download bereit.
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Papenburg erhält Anschluss an das bundesweite Wasserstoff-Kernnetz
BU: V. l. n. r.: Hartmut Moorkamp (Landtagsabgeordneter), Helmut Wilkens (Bürgermeister der Samtgemeinde Lathen), Marc-André Burgdorf (Landrat des Landkreises Emsland), Hermann Wocken (Bürgermeister der Samtgemeinde Dörpen) und Christian Strentzsch (Leiter des Geschäftsbereiches Stadtentwicklung – Stadt Papenburg) freuen sich über die Anbindung des Landkreises an das Wasserstoff-Kernnetz. Bildquelle: Stadt Papenburg
Papenburg erhält Anschluss an das Wasserstoff-Kernnetz
Die Stadt Papenburg wird an das entstehende Wasserstoff-Kernnetz angebunden. Damit erhält der Wirtschaftsstandort direkten Zugang zu einer zentralen Infrastruktur der Energiewende. Der Landkreis Emsland treibt gemeinsam mit Partnern den Aufbau der Wasserstofftransportleitung „Nordsee-Ruhr-Link III“ voran. Zu den Partnern gehören insbesondere der Fernleitungsnetzbetreiber Open Grid Europe (OGE) sowie das Land Niedersachsen. Entlang der Leitung entstehen mehrere Anschlussstellen. Eine davon ist in Papenburg vorgesehen.
Die geplante Infrastruktur ermöglicht es, Wasserstoff von der Nordseeküste in Richtung Ruhrgebiet zu transportieren. Über sogenannte Abzweige können Städte und Unternehmen entlang der Strecke direkt an das Netz angeschlossen werden. Für Papenburg eröffnet sich damit die Perspektive, künftig klimafreundlichen Wasserstoff als Energieträger zu nutzen.
Mit dem Anschluss verbessert Papenburg seine Voraussetzungen für neue Investitionen und innovative Technologien. Besonders energieintensive Branchen können künftig von der Nutzung von Wasserstoff profitieren. Gleichzeitig stärkt die Infrastruktur die Rolle des Emslands als wichtigen Standort der Wasserstoffwirtschaft in Deutschland.
Der Aufbau des Wasserstoff-Kernnetzes gilt als zentrale Voraussetzung für die klimaneutrale Transformation von Industrie und Wirtschaft. Mit der geplanten Anbindung positioniert sich Papenburg frühzeitig in diesem Zukunftsmarkt.
Weitere Informationen zu dem Projekt finden sich auf der Webseite des Landkreises Emsland:
https://www.emsland.de/buerger-behoerde/aktuell/pressemitteilungen/wirtschaftsfaktor-wasserstoff-landkreis-nimmt-vorreiterrolle.html

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Gesetzliche Prüfpflicht für private Brücken und Ingenieurbauwerke
Sicherheit von Ingenieurbauwerken: Private Eigentümer unterliegen strenger Prüfpflicht
Wer eine Brücke oder eine Stützwand auf seinem Grundstück besitzt, trägt eine hohe Verantwortung. Die Gemeinde Westoverledingen weist aktuell darauf hin, dass für solche privaten Ingenieurbauwerke, die an den öffentlichen Raum angrenzen, eine gesetzliche Sorgfaltspflicht zur Überwachung der Standsicherheit besteht.
Grundlage für diese Verpflichtung ist die im Januar 2026 neu gefasste Norm DIN 1076. Diese regelt detailliert, wie Bauwerke überwacht werden müssen, um die Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit zu gewährleisten. Die Gemeinde wurde durch ein Fachbüro aus Apen, welches aktuell Bauprojekte in der Region betreut, explizit auf die Relevanz dieser Prüfpflicht aufmerksam gemacht.
Wann besteht eine Prüfpflicht?
Die Pflicht zur regelmäßigen Überwachung greift immer dann, wenn das Bauwerk einen funktionalen Übergang zum öffentlichen Raum darstellt und nicht durch Barrieren wie Tore gegen Fremdnutzung gesichert ist. Betroffen sind insbesondere:
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Brücken: Mit einer lichten Weite von über 2 Metern.
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Stützwände: Ab einer Höhendifferenz von 1,50 Metern.
Da ein Versagen solcher Konstruktionen unmittelbar Menschenleben bedrohen oder die Sicherheit angrenzender Verkehrsflächen massiv beeinträchtigen kann, ist die Einhaltung der Intervalle zwingend erforderlich.
Die Prüfintervalle nach der neuen Norm
Die DIN 1076 schreibt für Eigentümer einen festen Rhythmus vor, um Schäden rechtzeitig zu erkennen und hohe Instandsetzungskosten zu vermeiden:
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Hauptprüfung (alle 6 Jahre): Eine umfassende Untersuchung durch einen erfahrenen und sachkundigen Ingenieur vor Ort. Dabei werden statische und konstruktive Verhältnisse sowie die Materialien fachgerecht beurteilt.
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Einfache Prüfung (alle 3 Jahre): Diese findet jeweils drei Jahre nach einer Hauptprüfung statt und muss ebenfalls durch einen qualifizierten Ingenieur durchgeführt werden.
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Jährliche Besichtigung: Zwischen den Ingenieurprüfungen ist eine jährliche Sichtprüfung vorgeschrieben. Diese dient dem Auffinden offensichtlicher Mängel und kann vom Eigentümer selbst oder einer eingewiesenen sachkundigen Person durchgeführt werden.
Dokumentation im Bauwerksbuch
Sämtliche Ergebnisse, Berichte und Protokolle dieser Prüfungen müssen dauerhaft im sogenannten Bauwerksbuch vorgehalten werden. Dies dient im Schadensfall auch als Nachweis über die Erfüllung der gesetzlichen Sorgfaltspflicht.
Durch die regelmäßige Kontrolle wird sichergestellt, dass Mängel bewertet werden, bevor die Verkehrssicherheit gefährdet ist. Private Eigentümer sollten daher prüfen, ob ihre Bauwerke unter diese Regelung fallen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Beitragsbild: KI — Symbolfoto
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