Lokal
Kita-Platz 2026 in Leer: Anmeldeverfahren ab sofort eröffnet
Gemeinsam in die Zukunft: Kita-Anmeldungen in Leer für 2026/2027 starten ab sofort
Für viele Familien in der Stadt Leer steht ein bedeutender Meilenstein vor der Tür: Der Start in die Krippen‑, Kindergarten- oder Hortzeit. Damit der Übergang in diesen neuen Lebensabschnitt reibungslos gelingt, hat die Stadt Leer nun das offizielle Anmeldeverfahren für das Kindergartenjahr 2026/2027 eröffnet.
Ab sofort und bis zum 28. Februar 2026 haben Eltern die Möglichkeit, ihre Kinder für einen Betreuungsplatz anzumelden.
Digital und unkompliziert: Das Online-Portal
Um das Verfahren für alle Beteiligten übersichtlich und transparent zu gestalten, erfolgt die Anmeldung ausschließlich online. Über das zentrale Portal des Landkreises können Eltern ihre Daten bequem von zu Hause aus übermitteln.
-
Wo? Unter www.landkreis-leer.de/Kita-Anmeldung
-
Was wird benötigt? Lediglich eine aktive E‑Mail-Adresse für den Login und die Status-Updates.
-
Wer? Kinder mit Hauptwohnsitz im Stadtgebiet Leer.
Tipps für eine erfolgreiche Anmeldung
Das System bietet die Möglichkeit, bis zu drei Wunscheinrichtungen anzugeben. Experten empfehlen zudem dringend, im Portal die Zustimmung zu erteilen, dass die Anmeldung nach einer eventuellen Absage der drei Wunsch-Kitas für alle anderen Einrichtungen im Stadtgebiet sichtbar wird. Dies erhöht die Chancen auf einen alternativen Platz erheblich.
So geht es nach der Anmeldung weiter
Nach dem Ende der Anmeldefrist am 28. Februar beginnt die Phase der Platzvergabe:
-
Zeitraum: Vom 1. März bis zum 18. April 2026.
-
Verfahren: Die Plätze werden direkt durch die jeweiligen Kindertageseinrichtungen vergeben.
-
Kriterien: Es gelten stadtweit einheitliche Vergabekriterien. Bitte halten Sie entsprechende Nachweise bereit, da diese für die Prüfung verlangt werden.
Sie haben Fragen? Hier gibt es Hilfe
Niemand wird mit dem digitalen Verfahren allein gelassen. Sollten Fragen auftauchen oder Unterstützung beim Ausfüllen benötigt werden, stehen die zuständigen Mitarbeitenden des Landkreises Leer mit Rat und Tat zur Seite:
-
E‑Mail: kita@lkleer.de
-
Telefon: 0491 926‑1485, ‑1456 oder ‑1452
Nutzen Sie die Zeit bis Ende Februar, um sich in Ruhe über die vielfältigen Betreuungsangebote in unserer Stadt zu informieren und Ihr Kind rechtzeitig anzumelden.
AnzeigeKostenlose Medien für die Region – LeserECHO-Verlag stärkt mediale Teilhabe
Der LeserECHO-Verlag setzt ein klares Zeichen für freie Information und regionale Verbundenheit: Alle Newsportale des Verlags sind vollständig kostenlos. Ziel ist es, allen Bürgerinnen und Bürgern aus der Region eine uneingeschränkte mediale Teilhabe zu ermöglichen – unabhängig von Einkommen oder Zugangshürden.

Die kostenlosen Medienangebote des LeserECHO-Verlags berichten umfassend und aktuell über das Geschehen vor Ort. Ob Blaulichtmeldungen, Behördeninformationen, Nachrichten aus der Region, Veranstaltungen, Freizeittipps, Neueröffnungen, Marktgeschehen, Messen oder Vereinsmeldungen – die Vielfalt der Themen spiegelt das Leben in der Region in all seinen Facetten wider. Dabei steht stets der Informationsbedarf der Menschen im Mittelpunkt.
Gerade in Zeiten schneller Veränderungen ist verlässliche, regionale Berichterstattung wichtiger denn je. Der LeserECHO-Verlag versteht sich als Plattform für Information, Austausch und Mitgestaltung. Bürgerinnen und Bürger sollen nicht nur Leserinnen und Leser sein, sondern aktiv am medialen Geschehen teilnehmen können.
Mitmachen erwünscht:
Vereine, Institutionen, Unternehmen und Privatpersonen sind herzlich eingeladen, eigene Beiträge, Hinweise und Meldungen einzureichen. Ob Ankündigungen, Berichte oder Veranstaltungstipps – jede relevante Information aus der Region ist willkommen.
Beiträge bitte an: info@leserecho.de
So trägt der LeserECHO-Verlag dazu bei, regionale Öffentlichkeit zu stärken, Transparenz zu fördern und eine lebendige, zugängliche Medienlandschaft für alle zu schaffen.
Lokal
Neue Handlungshilfe für rechtssichere verkaufsoffene Sonntage in Niedersachsen
Sonntagsöffnung ohne Risiko: Land veröffentlicht neuen Leitfaden für Kommunen
HANNOVER / REGION – Ein verkaufsoffener Sonntag ist für viele Städte und Gemeinden ein Highlight, oft verbunden mit Märkten oder Festen. Doch in der Vergangenheit endeten kommunale Planungen nicht selten vor Gericht. Um Kommunen und dem Einzelhandel künftig mehr Planungs- und Rechtssicherheit zu geben, hat das niedersächsische Sozialministerium nun eine detaillierte Handlungshilfe veröffentlicht.
Hintergrund der Initiative sind zahlreiche Klagen gegen kommunale Festsetzungen von verkaufsoffenen Sonntagen. In der Folge mussten geplante Öffnungen teils extrem kurzfristig abgesagt werden, was für Händler und Organisatoren erhebliche wirtschaftliche Schäden bedeutete. Der neue Leitfaden stellt nun ausführlich dar, unter welchen strengen rechtlichen Bedingungen Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen, um solche Szenarien zu verhindern.
Balance zwischen Handel und Arbeitnehmerschutz
Niedersachsens Staatssekretärin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, Dr. Christine Arbogast, betont die Bedeutung klarer Regeln: „Die Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen sind in Niedersachsen klar durch das Niedersächsische Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten geregelt.“ Einerseits biete es dem Einzelhandel die Möglichkeit, sich kunden- und marktorientiert aufzustellen, andererseits müssten die Rechte der Beschäftigten durch Einschränkungen an Sonn- und Feiertagen geschützt werden.
„Mit der nun veröffentlichten Handlungshilfe möchten wir genau dieses Bewusstsein flächendeckend schärfen und den Kommunen eine verlässliche Grundlage für ihre Planungen geben“, so Arbogast weiter.
Wer profitiert von dem Leitfaden?
Der Leitfaden richtet sich in erster Linie an:
-
Gewerbe- und Ordnungsämter der Kommunen
-
Antragsteller von Sonntagsöffnungen (z. B. Standort- und Werbegemeinschaften)
-
Handels- und Gewerbevereine
-
Einzelne Handelsbetriebe
Ziel ist es, Anträge von vornherein rechtssicher zu gestalten und den bürokratischen Prozess zu vereinfachen. Eine vollständige Version der Handlungshilfe steht ab sofort auf der Website des niedersächsischen Sozialministeriums zum Download bereit.
Anzeige
Lokal
Papenburg erhält Anschluss an das bundesweite Wasserstoff-Kernnetz
BU: V. l. n. r.: Hartmut Moorkamp (Landtagsabgeordneter), Helmut Wilkens (Bürgermeister der Samtgemeinde Lathen), Marc-André Burgdorf (Landrat des Landkreises Emsland), Hermann Wocken (Bürgermeister der Samtgemeinde Dörpen) und Christian Strentzsch (Leiter des Geschäftsbereiches Stadtentwicklung – Stadt Papenburg) freuen sich über die Anbindung des Landkreises an das Wasserstoff-Kernnetz. Bildquelle: Stadt Papenburg
Papenburg erhält Anschluss an das Wasserstoff-Kernnetz
Die Stadt Papenburg wird an das entstehende Wasserstoff-Kernnetz angebunden. Damit erhält der Wirtschaftsstandort direkten Zugang zu einer zentralen Infrastruktur der Energiewende. Der Landkreis Emsland treibt gemeinsam mit Partnern den Aufbau der Wasserstofftransportleitung „Nordsee-Ruhr-Link III“ voran. Zu den Partnern gehören insbesondere der Fernleitungsnetzbetreiber Open Grid Europe (OGE) sowie das Land Niedersachsen. Entlang der Leitung entstehen mehrere Anschlussstellen. Eine davon ist in Papenburg vorgesehen.
Die geplante Infrastruktur ermöglicht es, Wasserstoff von der Nordseeküste in Richtung Ruhrgebiet zu transportieren. Über sogenannte Abzweige können Städte und Unternehmen entlang der Strecke direkt an das Netz angeschlossen werden. Für Papenburg eröffnet sich damit die Perspektive, künftig klimafreundlichen Wasserstoff als Energieträger zu nutzen.
Mit dem Anschluss verbessert Papenburg seine Voraussetzungen für neue Investitionen und innovative Technologien. Besonders energieintensive Branchen können künftig von der Nutzung von Wasserstoff profitieren. Gleichzeitig stärkt die Infrastruktur die Rolle des Emslands als wichtigen Standort der Wasserstoffwirtschaft in Deutschland.
Der Aufbau des Wasserstoff-Kernnetzes gilt als zentrale Voraussetzung für die klimaneutrale Transformation von Industrie und Wirtschaft. Mit der geplanten Anbindung positioniert sich Papenburg frühzeitig in diesem Zukunftsmarkt.
Weitere Informationen zu dem Projekt finden sich auf der Webseite des Landkreises Emsland:
https://www.emsland.de/buerger-behoerde/aktuell/pressemitteilungen/wirtschaftsfaktor-wasserstoff-landkreis-nimmt-vorreiterrolle.html

Lokal
Gesetzliche Prüfpflicht für private Brücken und Ingenieurbauwerke
Sicherheit von Ingenieurbauwerken: Private Eigentümer unterliegen strenger Prüfpflicht
Wer eine Brücke oder eine Stützwand auf seinem Grundstück besitzt, trägt eine hohe Verantwortung. Die Gemeinde Westoverledingen weist aktuell darauf hin, dass für solche privaten Ingenieurbauwerke, die an den öffentlichen Raum angrenzen, eine gesetzliche Sorgfaltspflicht zur Überwachung der Standsicherheit besteht.
Grundlage für diese Verpflichtung ist die im Januar 2026 neu gefasste Norm DIN 1076. Diese regelt detailliert, wie Bauwerke überwacht werden müssen, um die Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit zu gewährleisten. Die Gemeinde wurde durch ein Fachbüro aus Apen, welches aktuell Bauprojekte in der Region betreut, explizit auf die Relevanz dieser Prüfpflicht aufmerksam gemacht.
Wann besteht eine Prüfpflicht?
Die Pflicht zur regelmäßigen Überwachung greift immer dann, wenn das Bauwerk einen funktionalen Übergang zum öffentlichen Raum darstellt und nicht durch Barrieren wie Tore gegen Fremdnutzung gesichert ist. Betroffen sind insbesondere:
-
Brücken: Mit einer lichten Weite von über 2 Metern.
-
Stützwände: Ab einer Höhendifferenz von 1,50 Metern.
Da ein Versagen solcher Konstruktionen unmittelbar Menschenleben bedrohen oder die Sicherheit angrenzender Verkehrsflächen massiv beeinträchtigen kann, ist die Einhaltung der Intervalle zwingend erforderlich.
Die Prüfintervalle nach der neuen Norm
Die DIN 1076 schreibt für Eigentümer einen festen Rhythmus vor, um Schäden rechtzeitig zu erkennen und hohe Instandsetzungskosten zu vermeiden:
-
Hauptprüfung (alle 6 Jahre): Eine umfassende Untersuchung durch einen erfahrenen und sachkundigen Ingenieur vor Ort. Dabei werden statische und konstruktive Verhältnisse sowie die Materialien fachgerecht beurteilt.
-
Einfache Prüfung (alle 3 Jahre): Diese findet jeweils drei Jahre nach einer Hauptprüfung statt und muss ebenfalls durch einen qualifizierten Ingenieur durchgeführt werden.
-
Jährliche Besichtigung: Zwischen den Ingenieurprüfungen ist eine jährliche Sichtprüfung vorgeschrieben. Diese dient dem Auffinden offensichtlicher Mängel und kann vom Eigentümer selbst oder einer eingewiesenen sachkundigen Person durchgeführt werden.
Dokumentation im Bauwerksbuch
Sämtliche Ergebnisse, Berichte und Protokolle dieser Prüfungen müssen dauerhaft im sogenannten Bauwerksbuch vorgehalten werden. Dies dient im Schadensfall auch als Nachweis über die Erfüllung der gesetzlichen Sorgfaltspflicht.
Durch die regelmäßige Kontrolle wird sichergestellt, dass Mängel bewertet werden, bevor die Verkehrssicherheit gefährdet ist. Private Eigentümer sollten daher prüfen, ob ihre Bauwerke unter diese Regelung fallen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Beitragsbild: KI — Symbolfoto
Anzeige























