LIBERTY BELLE auf dem Sarnersee (Copyright: Martha und Beat Bolzern )
Der kleinste Raddampfer der Schweiz, Liberty Bell, durchquert auf seiner Reise von Rheine nach Wilhelmshaven das Feriengebiet “Südliches Ostfriesland”.
Morgen, 8. Juni, macht der Blickfang zwei Tage Halt im Hafen von Leer, am Dienstag setzt der Dampfer seine Reise über Stickhausen fort und erreicht am Mittwoch Marcardsmoor.
Zur LIBERTY BELLE (Informationen der Eigner) Die LIBERTY BELLE wurde 1987 von G. Lancaster Jones in England erbaut und ist der kleinste Raddampfer der Schweiz. Es war das Letzte einer Dreier-Serie von kleinen Raddampfer und hat eine Länge von 7,5 Metern. 1993 kam das Boot in die Schweiz und erhielt erste Modifikationen wie der Umbau der Befeuerung von Gas auf Holz/Kohle.
2004 kam das Boot in den Besitz der aktuellen Eigner, welche es umfassend umbauten. So wurden unter anderem neue Schaufelräder und eine neue Dampfmaschine konstruiert und eingebaut. Dudurch wurde das Boot soweit betriebssicher, dass auch längere Tagesfahrten möglich wurden.
2007 drängte sich einen Generalumbau auf bei dem die Raumaufteilung geändert und der Innenausbau komplett neu erstellt wurde. Dank dem schließbaren Verdeck wurde man unabhängiger vom Wetter, wodurch auch mehrtägige Fahrten möglich wurden.
Im Verlauf der Jahre befuhren die Eigner Gewässer in ganz Europa, von der Loire im Westen, Venedig im Süden, der Elbe im Osten bis hin zu schottischen Gewässer im hohen Norden.
Im Jahre 2010 wurde der Dampfkessel dahingehend modifiziert, dass für längere Auslandfahrten eine Ölfeuerung eingebaut werden konnte. Für die Kanäle/Brückenquerungen von Venedig wurde 2014 der Kamin umklappbar gemacht. Da die Ölbrenner der ersten Generation relativ laut und sehr diffizil zum Einstellen waren, drängte sich im Jahre 2018 eine vollständige Neukonstruktion auf. Durch die aktuellen Brenner, welche nun flüsterleise, einfach zu warten und sehr betriebssicher sind, kann die LIBERTY BELLE mit Sicherheit auch in Zukunft auf längeren Auslandfahrten bewundert werden.
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Transparenz und Fairness bei Gaspreisweitergabe gewährleisten
vzbv veröffentlicht Kurzstellungnahme zum Verordnungsentwurf zur Gasumlage nach §26 Energiesicherungsgesetz (EnSiG)
In einer Kurzstellungnahme hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) absolute Transparenz bei der Weitergabe von Zusatzkosten durch Energielieferanten an die Endverbraucher:innen eingefordert. Dies sei im Entwurf der Verordnung zur Gasumlage nach §26 EnSiG bisher nicht geregelt.
Ebenfalls müsse die Verordnung sicherstellen, dass Unternehmen entsprechend dem Anteil ihres Verbrauchs an den umzulegenden Kosten beteiligt werden. Eine Querfinanzierung durch private Haushalte dürfe es nicht geben.
In seiner Stellungnahme macht der vzbv konkrete Vorschläge, wie Kosten transparent und überprüfbar weitergegeben werden können, welche Kosten einzubeziehen sind und unter welchen Umständen Unternehmen Ersatzansprüche gegenüber ihren Lieferanten geltend machen müssen, um Zahlungen aus der Gasumlage behalten zu dürfen.
Der vzbv fordert:
Die Weitergabe der Kosten an die Endverbraucher:innen durch die Energielieferanten muss absolut transparent sein. Es muss klar werden, welche Preisbestandteile aus welchen Gründen an die Endverbraucher:innen weitergegeben werden.
Es darf keine Querfinanzierung von energieintensiven Unternehmen durch die Gruppe der privaten Verbraucher:innen geben. Unternehmen müssen entsprechend dem Anteil ihres Verbrauchs an den umzulegenden Kosten beteiligt werden.
Endverbraucher:innen müssen so schnell wie möglich Klarheit darüber bekommen, was wann auf sie zukommt. Nur so können sie die erforderlichen Vorkehrungen (zum Beispiel entsprechende Rücklagen) treffen.
Darüber hinaus ist unerlässlich, dass das erforderliche Hilfspaket spätestens mit der Umlage in Kraft tritt.
Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem die Bundesregierung die Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) im kommenden Jahr stabilisiert. Zudem wird mit ersten strukturellen Maßnahmen eine Grundlage zur mittel- und langfristigen Sicherung einer solidarischen und nachhaltigen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung gelegt.
Wir haben für das Jahr 2023 ein voraussichtliches vorgefunden. Mit dem im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmenpaket wird ein starker Anstieg der Zusatzbeitragssätze im kommenden Jahr verhindert. Die finanziellen Lasten werden auf die Krankenkassen, den Bund, Leistungserbringer und die Beitragszahlenden verteilt. Der Bund leistet im Jahr 2023 einen ergänzenden Zuschuss in Höhe von 2 Milliarden Euro und vergibt ein Darlehen in Höhe von 1 Milliarde Euro an den Gesundheitsfonds. Mit einem kassenübergreifenden Solidarausgleich werden Finanzreserven der Krankenkassen von rund 4 Milliarden Euro zur Stabilisierung der Beitragssätze herangezogen und zudem Mittel aus dem Gesundheitsfonds in Höhe von 2,4 Milliarden Euro.
Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: „Gerade in Krisenzeiten geben die Sozialsysteme der Bevölkerung Sicherheit. Wir haben ein sehr großes Defizit in der Krankenversicherung vorgefunden. Und wir haben eine schwierige Krise aufgrund des katastrophalen Krieges in der Ukraine. Deshalb müssen mit der Reform alle Beteiligten einen Beitrag zur kurzfristigen Stabilisierung leisten. Daneben werden wir natürlich weiter an langfristiger wirkenden Strukturreformen mit dem Ziel ausgeglichener Finanzen arbeiten. Für den Krankenhausbereich haben wir hier eine erstklassige Kommission eingesetzt, die extrem effizient arbeitet. Insgesamt ist unser Ziel, dass die Gesetzliche Krankenversicherung erstklassig bleibt. Ohne Abstriche in der Versorgung. Und Leistungskürzungen für Versicherte bleiben ausgeschlossen.“
Die Bestandteile der GKV-Finanzreform:
Konkret sieht der Entwurf u.a. folgende Inhalte vor:
Finanzreserven: Vorhandene Finanzreserven der Krankenkassen werden mit einem kassenübergreifenden Solidarausgleich zur Stabilisierung der Beitragssätze herangezogen. Zudem wird die Obergrenze für die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds halbiert Durch die Halbierung der Obergrenze für die Liquiditätsreserve halbiert und übersteigende Mittel können für höhere Zuweisungen an die Krankenkassen genutzt werden, um die Finanzierungslücke weiter zu schließen.
Bundeszuschuss: Der bestehende Bundeszuschuss zur GKV wird von 14,5 Mrd. Euro für 2023 um 2 Mrd. Euro erhöht.
Darlehen Bund: Der Bund gewährt der GKV ein unverzinsliches Darlehen für 2023 von 1 Mrd. Euro an den Gesundheitsfonds.
Für das Jahr 2023 ist ein um 5 Prozentpunkte erhöhter Herstellerabschlag insbesondere für patentgeschützte Arzneimittel vorgesehen.
Reform AMNOG: Mittelfristig wirkende strukturelle Änderungen der Preisbildung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen und ergänzenden Maßnahmen zur Dämpfung des Ausgabenanstiegs.
Erhöhung des Apothekenabschlags von 1,77 Euro auf 2 Euro je Arzneimittelpackung (auf zwei Jahre befristet).
Das Preismoratorium bei Arzneimitteln wird bis Ende 2026 verlängert.
Konkretisierung der im Pflegebudget berücksichtigungsfähigen Berufsgruppen.
Die extrabudgetäre Vergütung von vertragsärztlichen Leistungen gegenüber sogenannten „Neupatienten“ für Vertragsärzte wird abgeschafft.
Begrenzung des Honorarzuwachses für Zahnärztinnen und Zahnärzte.
Auch der Zusatzbeitrag für die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler wird steigen. Auf Grundlage der Ergebnisse des GKV-Schätzerkreises im Herbst wird das Bundesministerium für Gesundheit den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung festlegen. Eine Anhebung des Zusatzbeitrags um 0,3 Prozentpunkte ist derzeit nicht unrealistisch.
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