Lokal
Klimaneutral bis 2040: Samtgemeinde Hesel setzt auf innovative Wärmeplanung
Von links nach rechts: Uwe Themann (Samtgemeindebürgermeister) und Joachim Duin (Erster Samtgemeinderat) von der Samtgemeinde Hesel, zusammen mit Gerrit Pruss (Kommunalbetreuer) und Manuel Bründl (Projektreferent Kommunale Wärmeplanung) von EWE NETZ, sowie Michael Tunder (Klimaschutzmanager) der Samtgemeinde Hesel.
Klimaschutz: Samtgemeinde Hesel startet Wärmeplanung
Kommunale Wärmeplanung an EWE NETZ vergeben
Die Samtgemeinde Hesel hat einen bedeutenden Schritt in Richtung Klimaschutz unternommen, indem sie die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans an den regionalen Energienetzbetreiber EWE NETZ vergeben hat. Das ambitionierte Ziel: Eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis zum Jahr 2040. Der Planungsprozess soll bis Ende 2024 abgeschlossen sein und gibt den Bürgern und Unternehmen vor Ort Sicherheit über die zukünftige zentrale Wärmeversorgung.
Ziel: Klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2040
Samtgemeindebürgermeister Uwe Themann betonte in einem Pressegespräch die Bedeutung der Wärmeplanung: „Mit der Wärmeplanung möchten wir unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern die Möglichkeiten zukunftsfähiger und gleichzeitig bezahlbarer Wärmeversorgung aufzeigen und ihnen Sicherheit vermitteln, wo infolge krisenhafter Zeiten viel Unsicherheit über die künftige Entwicklung herrscht.“
Vier Projektphasen bis zum Umsetzungsstart
Der Planungsprozess ist in vier Phasen unterteilt:
- Bestandsanalyse: Erhebung des Ist-Zustands der Wärmeversorgung in Hesel.
- Potentialanalyse: Ermittlung der Potenziale zur klimaneutralen Energiegewinnung.
- Aufstellung eines Zielszenarios: Entwicklung verschiedener Szenarien und Auswahl eines Zielszenarios für eine klimaneutrale Wärmeversorgung.
- Wärmewendestrategie: Entwicklung einer Strategie inklusive Maßnahmenkatalog und Identifizierung geeigneter Quartiere für Wärmenetze.
Nach der Veröffentlichung des Wärmeplans sollen innerhalb der folgenden fünf Jahre mindestens fünf der vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt werden.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Während des gesamten Planungsprozesses werden Interessengruppen sowie Vertreter der Wirtschaft fortlaufend informiert und eingebunden – sowohl analog als auch digital. Dies geschieht über die Homepage, regelmäßige Rundschreiben, persönliche Gespräche und eine Informationsveranstaltung. Fragen zur Wärmeplanung können per E‑Mail an waermeplanung@hesel.de gestellt werden.
Fahrplan für eine klimafreundliche Zukunft
EWE NETZ arbeitet eng mit der Samtgemeinde Hesel zusammen, um einen technologieoffenen Wärmeplan zu entwickeln, der Klimaneutralität und Versorgungssicherheit miteinander verbindet. „Für das Samtgemeindegebiet erarbeiten wir technologieoffen einen Wärmeplan, der Hesel eine ganzheitliche Strategie an die Hand gibt“, sagt Manuel Bründl, Projektreferent Kommunale Wärmeplanung bei EWE NETZ.
„Digitaler Zwilling“ der Samtgemeinde
EWE NETZ nutzt eine spezielle Software, den sogenannten „digitalen Zwilling“, um die Samtgemeinde gebäudescharf digital darzustellen und den Energieverbrauch, Energieträger und erneuerbare Potenziale transparent sichtbar zu machen. Gerrit Pruss, Kommunalbetreuer bei EWE NETZ, erklärt: „Auf Basis unserer langjährigen Erfahrungen mit der kommunalen Energieversorgung haben wir ein ganzheitliches Lösungspaket entwickelt. Alle gesetzlichen Anforderungen und die Bedürfnisse der Samtgemeinde werden dabei berücksichtigt.“
Gesetzlicher Rahmen und der Heseler Weg
Die kommunale Wärmeplanung hat durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und das niedersächsische Klimagesetz neue Bedeutung erlangt. Diese Gesetze unterstützen das Ziel der Bundesregierung, die Wärmeversorgung in Deutschland bis 2045 klimaneutral zu gestalten. Obwohl die Samtgemeinde Hesel nicht gesetzlich zur Wärmeplanung verpflichtet ist, hat sie sich frühzeitig dieser Aufgabe gestellt. Der Samtgemeinderat hat im September 2023 mit dem Klimaschutzkonzept das Ziel ausgerufen, bis spätestens 2045 Treibhausgasneutralität zu erreichen.
Unterstützung durch Fördermittel
Die kommunale Wärmeplanung in Hesel wird aus Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert. Dieses Engagement zeigt den Weg der Samtgemeinde Hesel zu einer nachhaltigen und klimafreundlichen Zukunft.
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Lokal
Müllabfuhr im Landkreis Leer verschiebt sich im Mai
Geänderte Abfuhrtermine im Landkreis Leer aufgrund des Maifeiertags
Landkreis Leer – Aufgrund des gesetzlichen Feiertages am Freitag, den 1. Mai 2026, verschieben sich die Termine für die Hausmüllabfuhr im Landkreis Leer sowie auf der Insel Borkum. Der Abfallwirtschaftsbetrieb (ALL) weist darauf hin, dass die Entsorgung teilweise vor- oder nachgeholt wird.
Regelungen für das Festland
Für die Haushalte auf dem Festland gelten folgende Änderungen:
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Restabfall, Grünabfall und Gelber Sack: Die Abfuhr entfällt am 1. Mai und wird erst am darauffolgenden Freitag, den 8. Mai, nachgeholt.
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Blaue Tonne: Die Leerung findet einen Tag später, am Samstag, den 2. Mai, statt.
Regelungen für die Insel Borkum
Auf Borkum weichen die Termine teilweise deutlicher ab:
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Restabfall und Grünabfall: Die Abfuhr verschiebt sich ebenfalls auf Freitag, den 8. Mai.
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Blaue Tonne: Die Leerung wird vorgezogen auf Donnerstag, den 30. April.
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Gelbe Tonne: Die Leerung erfolgt bereits am Mittwoch, den 29. April.
Wichtige Hinweise für alle Bürger
Um eine reibungslose Abholung zu gewährleisten, bittet der Abfallwirtschaftsbetrieb darum, sämtliche Tonnen und Säcke am jeweiligen Abfuhrtag bis spätestens 6:00 Uhr morgens bereitzustellen.
Für weitere Fragen steht die Abfallberatung des Landkreises Leer kostenfrei zur Verfügung:
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Service-Nummer: 0800–9252423
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E‑Mail: abfallberatung@all-leer.de

Lokal
OVG Lüneburg weist Klage gegen Gasbohrungen ab
Beitragsbild / Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO-Verlag
OVG Lüneburg: Klage gegen Gasbohrungen vor Borkum abgewiesen
In einem richtungsweisenden Urteil hat der 7. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) am 21. April 2026 die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Erdgasförderprojekt im niedersächsischen Küstenmeer abgewiesen (Az.: 7 KS 64/24). Damit bleibt der Planfeststellungsbeschluss für die umstrittenen Richtbohrungen bestehen.
Hintergrund des Vorhabens
Gegenstand des Verfahrens war der Rahmenbetriebsplan für die Erdgasförderung in unmittelbarer Nähe zur niederländischen Grenze.
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Bohrvorgang: Geplant sind insgesamt neun Bohrungen, die aus dem niederländischen Sektor in Tiefen zwischen 1.500 und 4.000 Metern in deutsches Hoheitsgebiet eintreten.
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Infrastruktur: Die Förderung erfolgt über eine Plattform, die sich rund 500 Meter westlich der Grenze auf niederländischem Gebiet befindet.
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Betroffene Gebiete: Das Gasvorkommen lagert teilweise unter ökologisch sensiblen Flächen, darunter das Naturschutzgebiet „Borkum Riff“ (Teil des EU-Vogelschutzgebietes) sowie das FFH-Gebiet „Borkum Riffgrund“. Die Bohrungen selbst berühren diese Schutzgebiete jedoch nicht direkt.
Argumentation der Deutschen Umwelthilfe
Die Deutsche Umwelthilfe sah durch das Vorhaben unzulässige Eingriffe in die angrenzenden Naturschutz- und Natura-2000-Gebiete. Zudem wurde angeführt, dass das betroffene Areal aufgrund dortiger Riffformationen als potenzielles FFH-Gebiet einzustufen sei, was den Eingriff unzulässig mache.
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Die Entscheidung des Senats
Der 7. Senat folgte der Argumentation der Klägerin nicht und bewertete die Auswirkungen der Bohrungen als geringfügig:
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Bodenabsenkungen: Zwar besteht das Risiko von Absenkungen des Meeresbodens um bis zu 7,6 cm über den gesamten Förderzeitraum. Im Vergleich zu den natürlichen Sedimentbewegungen von bis zu +/- 0,5 Metern pro Jahr seien diese jedoch praktisch nicht messbar und beeinträchtigen die Schutzzwecke nicht.
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Seismische Aktivitäten: Mögliche Erdbeben mit einer Magnitude von bis zu 2,9 könnten zwar spürbar sein und bei Fischen oder Vögeln kurzzeitige Schreckreaktionen auslösen, erhebliche Beeinträchtigungen für die Fauna seien jedoch nicht zu erwarten.
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Schutzstatus des Areals: Die Frage, ob es sich um ein potenzielles FFH-Gebiet handelt, ließ das Gericht offen, da die Einwirkungen ohnehin zu gering seien, um einen Schutzverstoß zu begründen.
Weitere rechtliche Schritte
Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. Gegen diese Nichtzulassung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils Beschwerde eingelegt werden.
Das vollständige Urteil wird nach Vorliegen der schriftlichen Begründung in der Rechtsprechungsdatenbank der niedersächsischen Justiz veröffentlicht.
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Lokal
Sicherheitskonzept für Maritime Konferenz in Emden
Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO-Verlag
Umfassendes Sicherheitskonzept für maritimes Spitzentreffen in Emden
Mit der 14. Nationalen Maritimen Konferenz (NMK) steht Emden am 29. und 30. April 2026 vor einer logistischen und sicherheitstechnischen Großaufgabe. Wenn rund 800 Entscheider aus Wirtschaft und Politik – darunter Bundeskanzler Friedrich Merz als Schirmherr sowie mehrere Bundes- und Landesminister – in der Seehafenstadt zusammenkommen, genießt der Schutz der Veranstaltung höchste Priorität.
Polizei setzt auf Präsenz und Kooperation
Die Polizeiinspektion Leer/Emden hat zur Absicherung dieses bedeutenden Gipfeltreffens ein umfassendes Einsatzkonzept erstellt. Ziel der verstärkten Kräfte ist es, einen störungsfreien Ablauf für das hochkarätige Teilnehmerfeld zu garantieren und gleichzeitig die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Hierfür stehen die Einsatzkräfte in kontinuierlichem Austausch mit den Veranstaltern sowie weiteren Sicherheitsbehörden.
Fokus: Öffentlicher Raum und Verkehrslage
Um die Veranstaltungsorte herum werden strikte Sicherheitsbereiche eingerichtet, was temporäre Einschränkungen im öffentlichen Raum erforderlich macht:
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Sperrungen im Stadtgebiet: Im direkten Umfeld der Nordseehalle sowie entlang des Früchteburger Weges werden Durchfahrtssperren errichtet. Insbesondere der Parkplatz vor der Halle ist für den allgemeinen Verkehr gesperrt.
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Wegeregelungen: Während der Gehweg am Früchteburger Weg (Höhe Sportplatz des Johannes-Althusius-Gymnasiums) für Passanten offen bleibt, ist für den Fußweg hinter der Nordseehalle entlang des Hinter Tiefs eine zeitweilige Sperrung vorgesehen.
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Empfehlung: Aufgrund der Kontrollen und Sperrmaßnahmen wird empfohlen, den betroffenen Bereich weiträumig zu umfahren. Die Erreichbarkeit privater Grundstücke und der angrenzenden Schulen bleibt für Berechtigte gewährleistet.
Strenge Luftraumüberwachung und Drohnenverbot
Ein zentraler Baustein des Sicherheitskonzepts betrifft den Luftraum. Für die Dauer der Konferenz wurde ein offizielles Flugbeschränkungsgebiet über dem Veranstaltungsareal eingerichtet. Der Einsatz von unbemannten Flugsystemen (Drohnen) oder Flugmodellen ist hier strikt untersagt. Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass die Überwachung des Luftraums konsequent erfolgt und Verstöße strafrechtlich verfolgt werden können.
Begleitung von Versammlungen
Die Polizei stellt zudem die Wahrnehmung grundrechtlich geschützter Versammlungsrechte sicher. Mögliche Kundgebungen im öffentlichen Raum werden lageangepasst begleitet, wobei ein besonderes Augenmerk darauf liegt, die Sicherheit der Konferenzteilnehmer mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung in Einklang zu bringen.
Die Sicherheitslage wird während der gesamten zwei Tage fortlaufend überprüft und die Maßnahmen bei Bedarf unmittelbar angepasst. Die Polizei ist bestrebt, die Auswirkungen auf den Alltag der Emder Bevölkerung so gering wie möglich zu halten und bittet um Verständnis für die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen.
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