Lokal
Klimaneutral bis 2040: Samtgemeinde Hesel setzt auf innovative Wärmeplanung
Von links nach rechts: Uwe Themann (Samtgemeindebürgermeister) und Joachim Duin (Erster Samtgemeinderat) von der Samtgemeinde Hesel, zusammen mit Gerrit Pruss (Kommunalbetreuer) und Manuel Bründl (Projektreferent Kommunale Wärmeplanung) von EWE NETZ, sowie Michael Tunder (Klimaschutzmanager) der Samtgemeinde Hesel.
Klimaschutz: Samtgemeinde Hesel startet Wärmeplanung
Kommunale Wärmeplanung an EWE NETZ vergeben
Die Samtgemeinde Hesel hat einen bedeutenden Schritt in Richtung Klimaschutz unternommen, indem sie die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans an den regionalen Energienetzbetreiber EWE NETZ vergeben hat. Das ambitionierte Ziel: Eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis zum Jahr 2040. Der Planungsprozess soll bis Ende 2024 abgeschlossen sein und gibt den Bürgern und Unternehmen vor Ort Sicherheit über die zukünftige zentrale Wärmeversorgung.
Ziel: Klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2040
Samtgemeindebürgermeister Uwe Themann betonte in einem Pressegespräch die Bedeutung der Wärmeplanung: „Mit der Wärmeplanung möchten wir unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern die Möglichkeiten zukunftsfähiger und gleichzeitig bezahlbarer Wärmeversorgung aufzeigen und ihnen Sicherheit vermitteln, wo infolge krisenhafter Zeiten viel Unsicherheit über die künftige Entwicklung herrscht.“
Vier Projektphasen bis zum Umsetzungsstart
Der Planungsprozess ist in vier Phasen unterteilt:
- Bestandsanalyse: Erhebung des Ist-Zustands der Wärmeversorgung in Hesel.
- Potentialanalyse: Ermittlung der Potenziale zur klimaneutralen Energiegewinnung.
- Aufstellung eines Zielszenarios: Entwicklung verschiedener Szenarien und Auswahl eines Zielszenarios für eine klimaneutrale Wärmeversorgung.
- Wärmewendestrategie: Entwicklung einer Strategie inklusive Maßnahmenkatalog und Identifizierung geeigneter Quartiere für Wärmenetze.
Nach der Veröffentlichung des Wärmeplans sollen innerhalb der folgenden fünf Jahre mindestens fünf der vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt werden.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Während des gesamten Planungsprozesses werden Interessengruppen sowie Vertreter der Wirtschaft fortlaufend informiert und eingebunden – sowohl analog als auch digital. Dies geschieht über die Homepage, regelmäßige Rundschreiben, persönliche Gespräche und eine Informationsveranstaltung. Fragen zur Wärmeplanung können per E‑Mail an waermeplanung@hesel.de gestellt werden.
Fahrplan für eine klimafreundliche Zukunft
EWE NETZ arbeitet eng mit der Samtgemeinde Hesel zusammen, um einen technologieoffenen Wärmeplan zu entwickeln, der Klimaneutralität und Versorgungssicherheit miteinander verbindet. „Für das Samtgemeindegebiet erarbeiten wir technologieoffen einen Wärmeplan, der Hesel eine ganzheitliche Strategie an die Hand gibt“, sagt Manuel Bründl, Projektreferent Kommunale Wärmeplanung bei EWE NETZ.
„Digitaler Zwilling“ der Samtgemeinde
EWE NETZ nutzt eine spezielle Software, den sogenannten „digitalen Zwilling“, um die Samtgemeinde gebäudescharf digital darzustellen und den Energieverbrauch, Energieträger und erneuerbare Potenziale transparent sichtbar zu machen. Gerrit Pruss, Kommunalbetreuer bei EWE NETZ, erklärt: „Auf Basis unserer langjährigen Erfahrungen mit der kommunalen Energieversorgung haben wir ein ganzheitliches Lösungspaket entwickelt. Alle gesetzlichen Anforderungen und die Bedürfnisse der Samtgemeinde werden dabei berücksichtigt.“
Gesetzlicher Rahmen und der Heseler Weg
Die kommunale Wärmeplanung hat durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und das niedersächsische Klimagesetz neue Bedeutung erlangt. Diese Gesetze unterstützen das Ziel der Bundesregierung, die Wärmeversorgung in Deutschland bis 2045 klimaneutral zu gestalten. Obwohl die Samtgemeinde Hesel nicht gesetzlich zur Wärmeplanung verpflichtet ist, hat sie sich frühzeitig dieser Aufgabe gestellt. Der Samtgemeinderat hat im September 2023 mit dem Klimaschutzkonzept das Ziel ausgerufen, bis spätestens 2045 Treibhausgasneutralität zu erreichen.
Unterstützung durch Fördermittel
Die kommunale Wärmeplanung in Hesel wird aus Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert. Dieses Engagement zeigt den Weg der Samtgemeinde Hesel zu einer nachhaltigen und klimafreundlichen Zukunft.
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Lokal
Leda-Ems-Rundfahrt: Exklusive Auszeit für Senioren ab 70 Jahren
Einladung zur Leda-Ems-Rundfahrt: Erholsame Stunden auf dem Wasser
Die Stadt Leer lädt ihre älteren Bürgerinnen und Bürger zu einer besonderen Auszeit ein. Das Seniorenbüro der Stadt Leer organisiert im Spätsommer erneut die beliebten Leda-Ems-Rundfahrten, die für viele Leeraner zu den jährlichen Höhepunkten zählen. Diese Fahrten bieten die ideale Gelegenheit, die vertraute Heimat aus einer neuen Perspektive zu erleben und gemeinsam mit Gleichgesinnten entspannte Stunden zu verbringen.
Auf dem Schiff „Warsteiner Admiral“ geht es gemächlich über die Leda und die Ems. Während das Schiff sanft durch das Wasser gleitet, können die Teilnehmenden den Blick auf die malerischen Uferlandschaften genießen, sich in angenehmer Atmosphäre austauschen und den Alltag für einen Moment hinter sich lassen.
Wichtige Informationen zur Fahrt:
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Datum: Dienstag, 18. August
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Zielgruppe: Leeraner Seniorinnen und Senioren ab dem 70. Lebensjahr
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Kostenbeitrag: 15 Euro pro Person
Da die Plätze für diese Schiffsrundfahrten erfahrungsgemäß schnell vergriffen sind, wird um eine zeitnahe Anmeldung gebeten. Wer sich einen Platz für die Tour am 18. August sichern möchte, kann dies ab sofort beim Seniorenbüro der Stadt Leer tun.
Anmeldung: Interessierte können ihre Teilnahme direkt unter der Telefonnummer 0491/9782–179 (Ansprechpartner: Herr Padeken) anmelden. Alternativ ist eine Anmeldung auch bequem per E‑Mail an die Adresse seniorenbuero@leer.de möglich.
Das Seniorenbüro freut sich auf einen schönen gemeinsamen Ausflug mit vielen interessanten Gesprächen und wunderbaren Ausblicken auf die Region.
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Heizungs-Wende: Warum neue Öl- und Gasheizungen zur langfristigen Kostenfalle werden
Neues Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet: Mehr Freiheit bei der Heizungswahl
Der Bundestag und der Bundesrat haben das neue Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet. Es ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz und markiert einen Kurswechsel in der Klimapolitik für den Gebäudesektor: Weg von starren Vorgaben, hin zu mehr Technologieoffenheit, Eigenverantwortung und Planungssicherheit.
Nachdem das Bundeskabinett den Entwurf bereits im Mai auf den Weg gebracht hatte, tritt das Gesetz nach der nun erfolgten Verkündung in Kraft. Ziel der Bundesregierung ist es, den Klimaschutz alltagstauglich zu gestalten und Hauseigentümern die Entscheidungsgewalt über ihre Heiztechnik zurückzugeben.
Ende der 65-Prozent-Vorgabe
Die zentrale Änderung: Die gesetzliche Pflicht, bei jedem Heizungstausch einen Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien einzuhalten, entfällt. Eigentümerinnen und Eigentümer können künftig selbst entscheiden, welche Heizungsart sie in Neu- und Bestandsbauten installieren möchten. Neben klimafreundlichen Lösungen wie Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüssen, hybriden Modellen oder Biomasseheizungen bleibt der Einbau von Gas- und Ölheizungen weiterhin möglich.
Klimaneutralität bis 2045 durch schrittweise Beimischung
Um die Klimaziele für das Jahr 2045 zu erreichen, setzt das Gesetz auf eine schrittweise Dekarbonisierung der Brennstoffe. Für Gas- und Ölheizungen gilt:
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Biotreppe: Ab 2029 wird die Beimischung eines verbindlichen Bioanteils schrittweise verpflichtend.
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Grüngasquote: Für die ab 2028 greifende Grüngasquote wird die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 ein gesondertes Gesetz vorlegen.
Zudem wurden Schutzmechanismen für Mieterinnen und Mieter vor überhöhten Nebenkosten sowie Härtefallregelungen für Vermietende bei der CO2-Kostenaufteilung in das Gesetz aufgenommen.
Überarbeitete Förderung ab 21. Juli 2026
Die staatliche Heizungs- und Gebäudeförderung (BEG) wird fortgesetzt und auf eine neue, sozial ausgewogenere Basis gestellt. Die angepassten Förderbedingungen treten am 21. Juli 2026 in Kraft.
Die Kernpunkte der neuen Förderung:
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Gestaffelter Einkommensbonus: Für Haushalte mit einem Einkommen unter 30.000 Euro steigt der Bonus von 30 auf 40 Prozent. Haushalte bis 40.000 Euro erhalten 30 Prozent, bis 50.000 Euro zehn Prozent Bonus.
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Kinderzuschlag: Familien profitieren von einem neuen Zuschlag, der das für den Bonus zugrunde gelegte Einkommen einmalig um 10.000 Euro reduziert.
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Förderdeckel: Die förderfähigen Kosten werden auf maximal 28.000 Euro begrenzt (bisher 30.000 Euro), wobei diese Deckelung künftig halbjährlich um 750 Euro sinkt.
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Klimageschwindigkeitsbonus: Der Bonus für den vorzeitigen Heizungstausch wird zeitlich gestreckt und schrittweise reduziert.
Informationen zur Antragstellung sowie zur technischen Umstellungsphase der KfW (9. bis 20. Juli) stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau bereit.
Ausblick
Die Bundesregierung plant, das Gesetz im Jahr 2030 hinsichtlich seines Beitrags zu den Klimaschutzzielen im Gebäudesektor zu evaluieren. Parallel dazu erfolgt die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EU) 2024/1275 in nationales Recht, um die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden weiter zu steigern.
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Lokal
Drogenhandel in der Region: 20-Jähriger nach groß angelegter Durchsuchung in Haft
Großer Ermittlungserfolg: Hauptbeschuldigter nach Drogenfund in Haft
Die Staatsanwaltschaft Aurich hat einen bedeutenden Schlag gegen den illegalen Handel mit Betäubungsmitteln geführt. Nach monatelangen verdeckten Ermittlungen konnten am gestrigen Donnerstag, den 09.07.2026, gezielte Durchsuchungsmaßnahmen in sieben Objekten in Leer, Emden und Oldenburg vollstreckt werden.
Die wichtigsten Details zum Ermittlungserfolg:
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Drogen sichergestellt: Die Einsatzkräfte fanden einen Handelsbestand von mindestens drei Kilogramm Marihuana, 250 Gramm Kokain und 50 Ecstasy-Tabletten.
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Weitere Beweise: Neben den Betäubungsmitteln wurden Schusswaffen, Bargeld sowie verschiedene Datenträger beschlagnahmt.
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Festnahme: Der 20-jährige Hauptbeschuldigte wurde während der Durchsuchung in Leer festgenommen.
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Haftbefehl: Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ das Amtsgericht Aurich einen Untersuchungshaftbefehl wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Der Heranwachsende befindet sich bereits in einer Justizvollzugsanstalt.
Die Ermittlungen, auch gegen zwei weitere Beschuldigte, dauern derzeit noch an, während die sichergestellten Beweismittel ausgewertet werden
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