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Klimaneutral bis 2040: Samtgemeinde Hesel setzt auf innovative Wärmeplanung
Von links nach rechts: Uwe Themann (Samtgemeindebürgermeister) und Joachim Duin (Erster Samtgemeinderat) von der Samtgemeinde Hesel, zusammen mit Gerrit Pruss (Kommunalbetreuer) und Manuel Bründl (Projektreferent Kommunale Wärmeplanung) von EWE NETZ, sowie Michael Tunder (Klimaschutzmanager) der Samtgemeinde Hesel.
Klimaschutz: Samtgemeinde Hesel startet Wärmeplanung
Kommunale Wärmeplanung an EWE NETZ vergeben
Die Samtgemeinde Hesel hat einen bedeutenden Schritt in Richtung Klimaschutz unternommen, indem sie die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans an den regionalen Energienetzbetreiber EWE NETZ vergeben hat. Das ambitionierte Ziel: Eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis zum Jahr 2040. Der Planungsprozess soll bis Ende 2024 abgeschlossen sein und gibt den Bürgern und Unternehmen vor Ort Sicherheit über die zukünftige zentrale Wärmeversorgung.
Ziel: Klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2040
Samtgemeindebürgermeister Uwe Themann betonte in einem Pressegespräch die Bedeutung der Wärmeplanung: „Mit der Wärmeplanung möchten wir unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern die Möglichkeiten zukunftsfähiger und gleichzeitig bezahlbarer Wärmeversorgung aufzeigen und ihnen Sicherheit vermitteln, wo infolge krisenhafter Zeiten viel Unsicherheit über die künftige Entwicklung herrscht.“
Vier Projektphasen bis zum Umsetzungsstart
Der Planungsprozess ist in vier Phasen unterteilt:
- Bestandsanalyse: Erhebung des Ist-Zustands der Wärmeversorgung in Hesel.
- Potentialanalyse: Ermittlung der Potenziale zur klimaneutralen Energiegewinnung.
- Aufstellung eines Zielszenarios: Entwicklung verschiedener Szenarien und Auswahl eines Zielszenarios für eine klimaneutrale Wärmeversorgung.
- Wärmewendestrategie: Entwicklung einer Strategie inklusive Maßnahmenkatalog und Identifizierung geeigneter Quartiere für Wärmenetze.
Nach der Veröffentlichung des Wärmeplans sollen innerhalb der folgenden fünf Jahre mindestens fünf der vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt werden.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Während des gesamten Planungsprozesses werden Interessengruppen sowie Vertreter der Wirtschaft fortlaufend informiert und eingebunden – sowohl analog als auch digital. Dies geschieht über die Homepage, regelmäßige Rundschreiben, persönliche Gespräche und eine Informationsveranstaltung. Fragen zur Wärmeplanung können per E‑Mail an waermeplanung@hesel.de gestellt werden.
Fahrplan für eine klimafreundliche Zukunft
EWE NETZ arbeitet eng mit der Samtgemeinde Hesel zusammen, um einen technologieoffenen Wärmeplan zu entwickeln, der Klimaneutralität und Versorgungssicherheit miteinander verbindet. „Für das Samtgemeindegebiet erarbeiten wir technologieoffen einen Wärmeplan, der Hesel eine ganzheitliche Strategie an die Hand gibt“, sagt Manuel Bründl, Projektreferent Kommunale Wärmeplanung bei EWE NETZ.
„Digitaler Zwilling“ der Samtgemeinde
EWE NETZ nutzt eine spezielle Software, den sogenannten „digitalen Zwilling“, um die Samtgemeinde gebäudescharf digital darzustellen und den Energieverbrauch, Energieträger und erneuerbare Potenziale transparent sichtbar zu machen. Gerrit Pruss, Kommunalbetreuer bei EWE NETZ, erklärt: „Auf Basis unserer langjährigen Erfahrungen mit der kommunalen Energieversorgung haben wir ein ganzheitliches Lösungspaket entwickelt. Alle gesetzlichen Anforderungen und die Bedürfnisse der Samtgemeinde werden dabei berücksichtigt.“
Gesetzlicher Rahmen und der Heseler Weg
Die kommunale Wärmeplanung hat durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und das niedersächsische Klimagesetz neue Bedeutung erlangt. Diese Gesetze unterstützen das Ziel der Bundesregierung, die Wärmeversorgung in Deutschland bis 2045 klimaneutral zu gestalten. Obwohl die Samtgemeinde Hesel nicht gesetzlich zur Wärmeplanung verpflichtet ist, hat sie sich frühzeitig dieser Aufgabe gestellt. Der Samtgemeinderat hat im September 2023 mit dem Klimaschutzkonzept das Ziel ausgerufen, bis spätestens 2045 Treibhausgasneutralität zu erreichen.
Unterstützung durch Fördermittel
Die kommunale Wärmeplanung in Hesel wird aus Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert. Dieses Engagement zeigt den Weg der Samtgemeinde Hesel zu einer nachhaltigen und klimafreundlichen Zukunft.
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Lokal
Energie-Sharing für Leer: Kommunale Gebäude als virtuelles Kraftwerk
Lokale Energiewende in Leer: CDU-Fraktion fordert Prüfung eines Strombilanzkreismodells
In der Stadt Leer könnte die Nutzung von Solarstrom bald eine neue Effizienzstufe erreichen. Die CDU-Fraktion hat einen Antrag an Bürgermeister Claus-Peter Horst gerichtet, in dem die Verwaltung aufgefordert wird, die technische und wirtschaftliche Umsetzung eines sogenannten Strombilanzkreismodells für kommunale Liegenschaften zu prüfen.
Das Problem: Ungeutztes Potenzial auf städtischen Dächern
Die Stadt Leer verfolgt bereits das Ziel, zunehmend kommunale Gebäude mit Photovoltaikanlagen (PV) auszustatten. Doch die Realität stößt oft an bauliche Grenzen: Nicht jedes Gebäude ist für eine eigene Anlage geeignet. Denkmalschutz, statische Probleme oder Verschattungen durch Nachbargebäude verhindern oft die Installation.
Bei den bereits existierenden Anlagen handelt es sich zumeist um Teileinspeiseanlagen. Das bedeutet:
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Ein Großteil des Stroms wird direkt vor Ort verbraucht.
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Ein beachtlicher Rest – geschätzt zwischen 20 und 40 Prozent – fließt ungenutzt ins öffentliche Netz.
Die Lösung: Energy Sharing innerhalb der Kommune
Hier setzt das beantragte Strombilanzkreismodell an. Ziel ist es, den überschüssigen Strom nicht einfach gegen eine geringe Einspeisevergütung abzugeben, sondern ihn gezielt anderen städtischen Gebäuden zuzuführen, die selbst keine Solarenergie erzeugen können.
So funktioniert das Modell technisch: Mithilfe moderner Messtechnik und spezialisierter Software werden die Überschussmengen erfasst. Über das öffentliche Stromnetz erfolgt die virtuelle Weiterleitung an andere kommunale Abnehmer im Stadtgebiet.
Wirtschaftliche Vorteile für den Haushalt
Die Vorteile dieses “Energy Sharings” sind zweierlei:
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Steigerung des Eigenverbrauchs: Der wertvolle Sonnenstrom bleibt im System der Stadtverwaltung.
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Senkung der Stromkosten: Durch die direkte Verrechnung entfallen der Energiepreis des Versorgers und unter bestimmten Voraussetzungen auch die Stromsteuer.
Zusammenarbeit mit Versorgern als Schlüssel
In dem Antrag betont die CDU, dass für den Erfolg eine enge Abstimmung mit dem lokalen Energieversorger notwendig ist. Ohne dessen Unterstützung und die Bereitstellung der entsprechenden Netzstrukturen ist eine Umsetzung nicht möglich.
Dass dieses Modell keine bloße Theorie ist, zeigen Beispiele aus anderen Regionen Deutschlands. Der Main-Taunus-Kreis gilt hierbei als Vorreiter und hat bereits demonstriert, wie Kommunen durch intelligente Bilanzierung ihre Energiekosten senken und gleichzeitig das Klima schützen können.
Ob und wie schnell die Verwaltung in Leer dieses Modell realisieren kann, wird nun die angeforderte Prüfung zeigen.
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Lokal
Bundesweiter Streik im Nahverkehr – Sonderregelung für Niedersachsen
STREIK-HINWEIS: Sperrung der Jann-Berghaus-Brücke in Leer am 4. und 5. Februar
Aufgrund angekündigter Warnstreiks im öffentlichen Dienst bleibt die Jann-Berghaus-Brücke (B 436) am Mittwoch und Donnerstag jeweils von 06:00 bis 23:00 Uhr für den gesamten Verkehr voll gesperrt. Da die Brücke an diesen Tagen nicht passiert werden kann, wurden für den betroffenen Zeitraum spezielle Busregelungen getroffen, um unter anderem den Schulweg sicherzustellen.
Bundesweiter Streik im Nahverkehr: Stillstand am Montag erwartet
Landkreis Leer / Berlin – Pendler und Schüler müssen sich am kommenden Montag, den 2. Februar 2026, auf erhebliche Einschränkungen einstellen. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat die Beschäftigten im kommunalen Nahverkehr bundesweit zu einem Warnstreik aufgerufen. Während in weiten Teilen Deutschlands Busse und Bahnen stillstehen werden, stellt Niedersachsen aufgrund einer Besonderheit eine Ausnahme dar.
In der laufenden Tarifrunde verschärft ver.di den Druck auf die Arbeitgeber. Betroffen sind fast 100.000 Beschäftigte in rund 150 städtischen Verkehrsunternehmen und Busbetrieben der Landkreise. Ziel der Gewerkschaft ist vor allem eine Entlastung der Mitarbeiter durch deutlich verbesserte Arbeitsbedingungen.

Forderungen nach Entlastung und fairen Bedingungen
Im Kern der Verhandlungen stehen Maßnahmen gegen die hohe Arbeitsbelastung im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). ver.di fordert unter anderem:
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Die Verkürzung der Wochenarbeitszeit sowie der Schichtlängen.
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Die Verlängerung von Ruhezeiten.
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Höhere Zuschläge für Nacht- und Wochenendarbeit.
In Bundesländern wie Bayern, Brandenburg, dem Saarland und Thüringen wird zudem über eine Erhöhung der Löhne und Gehälter verhandelt. Die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Christine Behle bezeichnete das bisherige Verhalten der Arbeitgeber als „Angriff auf bestehende Vereinbarungen“. Laut Behle verweigere die Arbeitgeberseite notwendige Verbesserungen und schlage stattdessen teilweise sogar Verschlechterungen vor.
Sonderfall Niedersachsen: Friedenspflicht sichert Betrieb
Für die Menschen im Landkreis Leer und dem restlichen Niedersachsen gibt es vorerst Entwarnung: Die rund 5.000 Beschäftigten im hiesigen Nahverkehr sind nicht zum Streik am Montag aufgerufen. Hier gilt aktuell noch die sogenannte Friedenspflicht, die Arbeitskampfmaßnahmen während laufender Vereinbarungen untersagt.
Dennoch bereitet sich die Gewerkschaft auch hier auf die Zukunft vor. Für die Tarifrunde TV‑N Niedersachsen 2026 wurden die Forderungen bereits offiziell übergeben. Diese beinhalten unter anderem:
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Eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit auf 37,5 Stunden.
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33 Tage Urlaub pro Jahr.
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Erhöhte Zuschläge (Sonntagszuschlag auf 40 %).
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Beginn der Nachtarbeitszuschläge bereits ab 20:00 Uhr.
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Eine Laufzeit bis Ende 2028.
Ausblick
Während in Niedersachsen die Räder am Montag rollen, wird der ÖPNV in den meisten anderen Bundesländern und Stadtstaaten wie Berlin, Hamburg und Bremen voraussichtlich zum Erliegen kommen.
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Lokal
Tagelang nicht geräumt – für alle sichtbar, wer seiner Räumpflicht ignoriert
Symbolfoto: Eine Momentaufnahme – natürlich kann es vorkommen, dass Schnee nach Neuschneefall am Abend liegen bleibt oder nicht immer eine sofortige Räumung möglich ist.
Leserbrief: Schnee, Räumdienst und Ordnungsämter – Räumpflicht konsequent durchsetzen
In diesen Wintertagen zeigt sich leider ein wiederkehrendes Problem: Viele Privathaushalte kommen ihrer Räum- und Streupflicht vor den eigenen Grundstücken nicht nach. Besonders auffällig sind Gehwege, die über mehrere Tage hinweg überhaupt nicht geräumt wurden und inzwischen von festen Eisschichten bedeckt sind. Diese stellen eine erhebliche Gefahr dar – vor allem für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger, aber auch für Radfahrer, die auf vereisten Wegen leicht stürzen können.
Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, jemanden zu kritisieren, der aus beruflichen oder persönlichen Gründen einmal nicht sofort räumen kann. Dass Schnee oder Eis nicht immer umgehend beseitigt wird, ist menschlich und nachvollziehbar. Problematisch ist jedoch, dass viele Anlieger ihrer Pflicht über Tage hinweg überhaupt nicht nachkommen. Wo noch immer geschlossene Eisschichten auf den Bürgersteigen liegen, ist offensichtlich, dass dort in den vergangenen Tagen keine Räumung stattgefunden hat.
Besonders frustrierend ist diese Situation für all jene Bürgerinnen und Bürger, die täglich Verantwortung übernehmen, Schnee räumen und streuen. Wenn andere dies konsequent ignorieren und keinerlei Konsequenzen zu befürchten haben, entsteht schnell der Eindruck, dass sich Rücksichtnahme nicht lohnt. Das gefährdet langfristig das Miteinander und die Bereitschaft, Regeln einzuhalten.
Genau hier sollten die Ordnungsämter stärker aktiv werden. Eine konsequentere Kontrolle sowie gezielte Anschreiben oder – bei wiederholtem Verstoß – auch Bußgelder wären ein klares Signal, dass die Räumpflicht ernst genommen wird. Es geht dabei nicht um Schikane, sondern um Sicherheit, Fairness und den Schutz aller Verkehrsteilnehmer.
Sichere Geh- und Radwege im Winter sind keine Selbstverständlichkeit, sondern das Ergebnis gemeinsamer Verantwortung. Diese Verantwortung sollte eingefordert und notfalls auch durchgesetzt werden.
Gisela Jansen
Hinweis der Redaktion
*Leserbriefe geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich Kürzungen vor. Sie haben eine andere Meinung zu diesem Thema oder möchten etwas dazu ergänzen? Dann schreiben Sie Ihren Kommentar oder eigenen Leserbrief an: info@leserecho.de — Betr. Leserbrief
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