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Landesweiten Kontrollen gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung

Althusmann: Wer rechtswidrig arbeitet oder beschäftigt, schadet Wirtschaft und Sozialsystem
Zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung haben vom 07.10.–12.10.2021 126 Bedienstete der Kommunen, 202 Beschäftigte des Zolls sowie 25 Bedienstete der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, der Ausländerbehörden, der Gewerbeaufsichtsämter, der Jobcenter, der Polizei und der Deutschen Rentenversicherung landesweit 597 Betriebe und 1540 Personen überprüft. Dabei wurden mutmaßlich in 39 Fällen Handwerkstätigkeiten ohne die erforderliche Eintragung ausgeübt und in 12 Fällen einem Gewerbe ohne die erforderliche Anmeldung nachgegangen.
In 107 Fällen führt der Zoll weitere Prüfungen durch, ob der vorgeschriebene Mindestlohn gezahlt wurde und in 123 Fällen, ob Unternehmen Sozialversicherungsbeiträge nicht bzw. nicht in richtiger Höhe abgeführt haben. Darüber hinaus befinden sich 6 Sachverhalte hinsichtlich eines möglichen Sozialleistungsmissbrauchs sowie 49 Sachverhalte mit mutmaßlichen aufenthaltsrechtlichen Verstößen in der Klärung. Zudem stellten die Zöllnerinnen und Zöllner 68 Fälle mit Anhaltspunkten für weitere Rechtsverstöße fest, etwa gegen sozialversicherungsrechtliche Meldevorschriften oder Ausweismitführungspflichten. Soweit sich die Verdachtsfälle bestätigen, werden Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Zweimal jährlich werden in Niedersachsen gemeinsame Kontrollen von Landkreisen, selbstständigen Städten und kreisfreien Städten in Zusammenarbeit mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Hauptzollämter (FKS) insbesondere in der Baubranche landesweit vorgenommen. Koordiniert wird diese Aktion vom niedersächsischen Wirtschaftsministerium und der Generalzolldirektion.
Niedersachsens Wirtschafts- und Arbeitsminister Dr. Bernd Althusmann lobte die Kontrollen: „Durch die gute Zusammenarbeit der beteiligten Behörden konnten wir einen weiteren Erfolg im Kampf gegen die Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung verzeichnen. Wer rechtswidrig arbeitet oder beschäftigt, schadet nicht nur unserer Wirtschaft, sondern auch dem gesamten Sozialsystem. Die Folge sind Wettbewerbsverzerrungen und prekäre Arbeitsverhältnisse. Das müssen wir verhindern. Die Bekämpfung der Schwarzarbeit steht auch zukünftig im Fokus der Niedersächsischen Landesregierung.”
Hans Josef Haas, Vizepräsident der Generalzolldirektion, sagte zu den Aktionstagen: „Ein wesentlicher Faktor für eine erfolgreiche Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung ist die Zusammenarbeit. Diese Erkenntnis haben wir nicht nur in Niedersachsen gewonnen, sondern auch in anderen Bundesländern. Deshalb werden wir die Kooperation mit allen an der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit beteiligten Partnern weiter vertiefen.”
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Ergebnisse aus den einzelnen Regionen:
Im Bereich Braunschweig waren insgesamt 76 Bedienstete der Kommunen und der FKS sowie sieben Bedienstete der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, der Ausländerbehörden und der Gewerbeaufsichtsämter in den Landkreisen Gifhorn, Goslar, Göttingen, Helmstedt, Northeim und der Städte Braunschweig, Salzgitter, Wolfsburg und Goslar im Einsatz. Für den Bereich des Landkreises Wolfenbüttel führte die Stadt Salzgitter die Überprüfungen durch, nachdem ihr die Aufgabe durch Abschluss einer Zweckvereinbarung übertragen wurde. Es wurden 119 Betriebe und 311 Personen überprüft. Dabei wurden 19 mutmaßliche Rechtsverstöße gegen Handwerks- und Gewerbeordnung festgestellt.
Besondere Vorkommnisse: Im Landkreis Gifhorn wurden drei bosnische Staatsangehörige mit slowenischen Aufenthaltstitel angetroffen, die rechtswidrig einer Erwerbstätigkeit in Deutschland nachgingen. Die Ausländerbehörde hat die Ausreise veranlasst. Zudem mussten im Landkreis Gifhorn wegen gravierender Arbeitsschutzmängel Baustellen stillgelegt werden. Im Landkreis Göttingen flüchteten drei Arbeiter beim Eintreffen der Bediensteten von der Baustelle.
Im Bereich Oldenburg waren insgesamt 121 Bedienstete der Kommunen und der FKS sowie neun Bedienstete der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, der Ausländerbehörde, der Polizei und des Gewerbeaufsichtsamtes in den Landkreisen Ammerland, Aurich, Cloppenburg, Emsland, Oldenburg, Osnabrück, Vechta, Wittmund und der Städte Delmenhorst, Emden, Oldenburg, Osnabrück und Lingen im Einsatz. Es wurden 225 Betriebe und 622 Personen überprüft. Dabei wurden 11 mutmaßliche Rechtsverstöße gegen Handwerks- und Gewerbeordnung festgestellt.
Besondere Vorkommnisse: Im Landkreis Emsland wies sich eine Person mit einem gefälschten Reisepass aus. In der Stadt Emden zeigten zwei Personen gefälschte rumänische ID-Karten vor, die eingezogen wurden. Es handelte sich um ukrainische und moldawische Staatsangehörige, die aufgefordert wurden, Deutschland zu verlassen. Auf einer Baustelle im Landkreis Vechta wurde eine Person angetroffen, die bereits zur Aufenthaltsermittlung zwecks Abschiebung ausgeschrieben war.
Im Bereich Hannover waren insgesamt 56 Bedienstete der Kommunen und der FKS sowie vier Bedienstete der Ausländerbehörde, der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft und des Gewerbeaufsichtsamtes in den Landkreisen Diepholz, Hameln-Pyrmont, Hildesheim, Holzminden, Nienburg, Schaumburg, der Region Hannover, der Landeshauptstadt Hannover und den Städten Hameln und Hildesheim im Einsatz. Es wurden 106 Betriebe und 248 Personen überprüft. Dabei wurden 19 mutmaßliche Rechtsverstöße gegen Handwerks- und Gewerbeordnung festgestellt.
Besondere Vorkommnisse: In der Landeshauptstadt Hannover wurde auf zwei Baustellen die weitere Tätigkeit wegen Arbeitsschutzmängeln untersagt.
Im Bereich Lüneburg waren insgesamt 100 Bedienstete der Kommunen und der FKS sowie fünf Bedienstete der Ausländerbehörde, des Jobcenters, der Deutschen Rentenversicherung und der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft in den Landkreisen Celle, Cuxhaven, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Osterholz, Rotenburg (Wümme), Stade, Uelzen, Verden und der Stadt Cuxhaven im Einsatz. Es wurden 147 Betriebe und 359 Personen überprüft. Dabei wurden zwei mutmaßliche Rechtsverstöße gegen Handwerks- und Gewerbeordnung festgestellt.
Besondere Vorkommnisse: Im Landkreis Uelzen wiesen sich zwei Arbeiter mit ukrainischer Staatsangehörigkeit mit polnischem Visum aus. Die Ausländerbehörde hat die Ausweisung veranlasst. Im Landkreis Celle konnten sich drei Personen der Kontrolle durch Flucht entziehen.
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24/7 Automatenkioske in Niedersachsen: Gericht kippt Öffnungsbeschränkungen

Symbolfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO — Automatenkiosk in Rhauderfehn
Automatenkioske in Niedersachsen: Grünes Licht für durchgehende Öffnungszeiten
Gute Nachrichten für Betreiber von Automatenkiosken in Niedersachsen: Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass Automatenshops nicht den dauerhaften Ladenöffnungszeiten unterliegen . Damit dürfen diese Shops auch an Sonn- und Feiertagen rund um die Uhr geöffnet bleiben – ein Urteil, das für viele Betreiber erfreulich sein dürfte.
Hintergrund des Urteils
Die Stadt Papenburg hatte im Juni 2024 einen 30 m² großen Automatenshop auferlegt, dessen Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen auf maximal drei Stunden beschränkt waren. Begründet wurde dies mit dem Niedersächsischen Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) , das auch für Automatenshops gelten soll. Dagegen wehrte sich die Betreiberin des Shops gerichtlich – und bekam nun in zweiter Instanz Recht.
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht argumentierte, dass der Automatenshop nicht unter das Ladenöffnungsgesetz falle . Bereits das frühere bundesweite Ladenschlussgesetz habe solche Geschäfte nicht erfasst, und der Landesgesetzgeber habe mit der Reform 2006 eher eine weitere Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten beabsichtigt. Auch der Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe steht einer durchgehenden Öffnung nicht entgegen, da Kunden ihre Ruhezeiten selbst bestimmen könnten.
Folgen für Automatenkioske
Dieses Urteil setzt ein klares Zeichen für die weitere Verbreitung von Automatenkiosken in Niedersachsen . Immer mehr Betreiber setzen auf das Konzept von personalfreien 24/7‑Verkaufsstellen , um Kunden auch außerhalb regulärer Ladenöffnungszeiten mit Waren zu versorgen.
Da der Beschluss unanfechtbar ist, dürfte er auch über Papenburg hinaus Signalwirkung für andere Kommunen in Niedersachsen haben. Betreiber von Automatenkiosken können sich somit auf stabile rechtliche Rahmenbedingungen verlassen und ihre Standorte künftig ohne zeitliche Einschränkungen betreiben.
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