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Land­kreis Leer: Einschulungsuntersuchung

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Ein­schu­lungs­un­ter­su­chung: Ein Überblick

Die Ein­schu­lungs­un­ter­su­chung ist ein wich­ti­ger Mei­len­stein für Kin­der in Nie­der­sach­sen, der vor der Auf­nah­me in die Schu­le durch­ge­führt wird. Die­se Unter­su­chung, die vom Gesund­heits­amt vor­ge­schrie­ben und durch­ge­führt wird, stellt sicher, dass Kin­der bereit für den Schul­be­ginn sind und even­tu­el­le gesund­heit­li­che oder ent­wick­lungs­be­ding­te Her­aus­for­de­run­gen früh­zei­tig erkannt und adres­siert wer­den können.

War­um ist die Ein­schu­lungs­un­ter­su­chung wichtig?

Die Schul­ein­gangs­un­ter­su­chung ist gesetz­lich vor­ge­schrie­ben und hat meh­re­re zen­tra­le Ziele:

  • Erfas­sung des Ent­wick­lungs­stan­des: Die Unter­su­chung hilft dabei, den kör­per­li­chen und geis­ti­gen Ent­wick­lungs­stand des Kin­des zu beurteilen.
  • Gesund­heits­check: Sie stellt sicher, dass kei­ne gesund­heit­li­chen Pro­ble­me vor­lie­gen, die den Schul­be­such beein­träch­ti­gen könnten.
  • Früh­erken­nung: Durch die Unter­su­chung kön­nen even­tu­el­le Ent­wick­lungs­stö­run­gen oder gesund­heit­li­che Beein­träch­ti­gun­gen früh­zei­tig erkannt und ent­spre­chen­de Maß­nah­men ein­ge­lei­tet werden.

Wer wird untersucht?

In Nie­der­sach­sen wer­den alle Kin­der vor der Ein­schu­lung die­ser Unter­su­chung unter­zo­gen. Dies betrifft alle Kin­der, die in dem Jahr schul­pflich­tig wer­den und somit im Schul­jahr ein­ge­schult wer­den sol­len. Eltern wer­den recht­zei­tig über den Ter­min und den Ablauf der Unter­su­chung informiert.

Was beinhal­tet die Einschulungsuntersuchung?

Die Schul­ein­gangs­un­ter­su­chung umfasst ver­schie­de­ne Aspekte:

  • Kör­per­li­che Unter­su­chung: Über­prü­fung der all­ge­mei­nen Gesund­heit, ein­schließ­lich Seh- und Hörtests.
  • Ent­wick­lungs­dia­gnos­tik: Beur­tei­lung der moto­ri­schen, sprach­li­chen und kogni­ti­ven Fähig­kei­ten des Kindes.
  • Sozia­le und emo­tio­na­le Ent­wick­lung: Ein­schät­zung der sozia­len Kom­pe­ten­zen und des emo­tio­na­len Wohlbefindens.

Wer führt die Unter­su­chung durch?

Die Ein­schu­lungs­un­ter­su­chung wird vom Gesund­heits­amt durch­ge­führt. In der Regel sind es erfah­re­ne Kin­der­ärz­te und medi­zi­ni­sches Fach­per­so­nal, die die Unter­su­chung lei­ten. Die­se Exper­ten stel­len sicher, dass alle rele­van­ten Aspek­te gründ­lich über­prüft werden.

Was pas­siert nach der Untersuchung?

Nach der Unter­su­chung erhal­ten die Eltern eine Rück­mel­dung über die Ergeb­nis­se. Soll­te es Auf­fäl­lig­kei­ten geben, wer­den die Eltern bera­ten und gege­be­nen­falls an spe­zia­li­sier­te Fach­kräf­te oder Ein­rich­tun­gen wei­ter­ge­lei­tet. Ziel ist es, recht­zei­tig Maß­nah­men zu ergrei­fen, um dem Kind den best­mög­li­chen Start in die Schul­zeit zu ermöglichen.

Fazit

Die Ein­schu­lungs­un­ter­su­chung ist ein wesent­li­cher Bestand­teil des Schul­vor­be­rei­tungs­pro­zes­ses in Nie­der­sach­sen. Sie hilft dabei, den Ent­wick­lungs- und Gesund­heits­zu­stand der Kin­der zu erfas­sen und sicher­zu­stel­len, dass sie gut gerüs­tet in ihre Schul­zeit star­ten kön­nen. Eltern soll­ten die­sen Ter­min ernst neh­men und die Unter­su­chung als Chan­ce sehen, even­tu­el­le Pro­ble­me früh­zei­tig zu erken­nen und anzugehen.


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Neue Rad­weg­brü­cke über die Leda könn­te bis 2030 entstehen

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So könn­te die geplan­te Rad­weg­brü­cke über die Leda künf­tig aus­se­hen: Die Visua­li­sie­rung zeigt die mög­li­che neue Que­rung west­lich der bestehen­den Eisen­bahn­brü­cke. Nach den Ergeb­nis­sen der Mach­bar­keits­stu­die bie­tet ein Stand­ort rund 60 Meter west­lich des Bahn­via­dukts die güns­tigs­ten Vor­aus­set­zun­gen. Dort kön­nen die erfor­der­li­chen Abstän­de zur Eisen­bahn­brü­cke und zur west­lich ver­lau­fen­den Hoch­span­nungs­lei­tung ein­ge­hal­ten wer­den. Zudem las­sen sich die Ram­pen zur Über­win­dung der Deich­kro­ne fla­cher aus­füh­ren und die Ein­grif­fe in den Deich redu­zie­ren. Die geplan­te Brü­cke wäre rund 190 Meter lang und etwa vier Meter breit. Visua­li­sie­rung: Machbarkeitsstudie

Neue Rad­weg­brü­cke über die Leda: Zehn-Mil­lio­nen-Pro­jekt könn­te bis 2030 entstehen

Mach­bar­keits­stu­die von Stadt Leer und Gemein­de Wes­t­ov­er­le­din­gen liegt vor – För­der­an­trag über Son­der­pro­gramm „Stadt und Land“ gestellt

Eine neue Rad­weg­brü­cke über die Leda könn­te künf­tig die Stadt Leer und die Gemein­de Wes­t­ov­er­le­din­gen mit­ein­an­der ver­bin­den. Die Stadt Leer und die Gemein­de Wes­t­ov­er­le­din­gen haben hier­zu eine gemein­sa­me Mach­bar­keits­un­ter­su­chung in Auf­trag gege­ben. Die Ergeb­nis­se lie­gen inzwi­schen vor und zei­gen, unter wel­chen Vor­aus­set­zun­gen das Vor­ha­ben tech­nisch und wirt­schaft­lich umge­setzt wer­den könnte.

Wich­tig ist dabei: Für die kon­kre­te Aus­füh­rung des Pro­jek­tes wur­den bis­lang noch kei­ne Beschlüs­se gefasst. Die der­zeit vor­lie­gen­den Anga­ben beru­hen auf den Ergeb­nis­sen der gemein­sa­men Mach­bar­keits­stu­die und stel­len damit den aktu­el­len Pla­nungs­stand dar.

Die bei­den Kom­mu­nen haben sich grund­sätz­lich dafür aus­ge­spro­chen, das Pro­jekt wei­ter­zu­ver­fol­gen. Vor­aus­set­zung ist aller­dings, dass die erfor­der­li­chen För­der­mit­tel bewil­ligt wer­den. Ein För­der­an­trag wur­de bereits über das Son­der­pro­gramm „Stadt und Land“ gestellt. Eine Ent­schei­dung über die Bewil­li­gung steht noch aus.

Mach­bar­keit umfas­send untersucht

Im Rah­men der Unter­su­chung wur­de unter ande­rem geprüft, unter wel­chen Vor­aus­set­zun­gen eine Rad­weg­brü­cke über die Leda gebaut wer­den könn­te. Dabei ging es auch um die Fra­ge, ob ein Anbau an die bereits bestehen­de Eisen­bahn­brü­cke mög­lich wäre.

Dar­über hin­aus wur­den ver­schie­de­ne Brü­cken­ty­pen mit­ein­an­der ver­gli­chen und hin­sicht­lich ihrer Eig­nung und Wirt­schaft­lich­keit unter­sucht. Auch die vor­aus­sicht­li­chen Pro­jekt­kos­ten wur­den ermittelt.

Die Ergeb­nis­se der Stu­die bil­den nun die Grund­la­ge für die wei­te­ren Über­le­gun­gen von Stadt Leer und Gemein­de Westoverledingen.

Geplan­ter Stand­ort rund 60 Meter west­lich der Bahnbrücke

Nach den der­zei­ti­gen Erkennt­nis­sen bie­tet ein Tras­sen­ver­lauf rund 60 Meter west­lich der bestehen­den Bahn­brü­cke die güns­tigs­ten Vor­aus­set­zun­gen für die Realisierung.

Für die Wahl des Stand­orts spie­len meh­re­re Fak­to­ren eine Rol­le. Zwi­schen der geplan­ten Rad­weg­brü­cke und der bestehen­den Bahn­brü­cke muss ein ent­spre­chen­der Min­dest­ab­stand ein­ge­hal­ten wer­den. Gleich­zei­tig befin­det sich west­lich der Bahn­brü­cke eine Hoch­span­nungs­lei­tung, die über die Leda führt. Auch zu die­ser Lei­tung müs­sen die vor­ge­schrie­be­nen Min­dest­ab­stän­de berück­sich­tigt werden.

Ein wei­te­rer Aspekt betrifft die Über­win­dung der Deich­kro­ne. Die Nut­zer der künf­ti­gen Brü­cke müss­ten den Deich mit ent­spre­chen­den Ram­pen über­win­den. Durch den ermit­tel­ten Abstand zur bestehen­den Bahn­brü­cke könn­ten nach den Ergeb­nis­sen der Mach­bar­keits­stu­die fla­cher geneig­te Ram­pen rea­li­siert wer­den. Dadurch wäre ein gerin­ge­rer bau­li­cher Ein­griff in den Deich möglich.

Bal­ken­brü­cke als wirt­schaft­lichs­te Variante

Für die mög­li­che Kon­struk­ti­on wur­den im Rah­men der Mach­bar­keits­stu­die ins­ge­samt fünf gän­gi­ge Brü­cken­ty­pen unter­sucht. Als wirt­schaft­lichs­te Lösung wur­de dabei eine Bal­ken­brü­cke mit kur­zer Spann­wei­te ermittelt.

Bei die­ser Vari­an­te sol­len die Stüt­zen der neu­en Rad­weg­brü­cke in der­sel­ben Flucht wie die Stüt­zen der bestehen­den Eisen­bahn­brü­cke ange­ord­net werden.

Die geplan­te Brü­cke wäre nach den der­zei­ti­gen Pla­nungs­grund­la­gen rund 190 Meter lang. Auf Grund­la­ge der Emp­feh­lun­gen für Rad­ver­kehrs­an­la­gen (ERA 2010) ist eine Nutz­brei­te von etwa vier Metern vorgesehen.

Damit wür­de aus­rei­chend Raum für den vor­ge­se­he­nen Rad- und Fuß­ver­kehr geschaf­fen. Zusätz­lich soll die Brü­cke mit einer LED-Beleuch­tung aus­ge­stat­tet werden.

Inves­ti­ti­ons­kos­ten von rund zehn Mil­lio­nen Euro

Auch die finan­zi­el­len Rah­men­be­din­gun­gen wur­den in der Mach­bar­keits­stu­die betrach­tet. Für das Gesamt­pro­jekt wur­de eine Grö­ßen­ord­nung von rund 10 Mil­lio­nen Euro ermittelt.

Die Kom­mu­nen stre­ben dabei eine För­de­rung von etwa 90 Pro­zent der Pro­jekt­kos­ten an. Ent­spre­chend kommt der Ent­schei­dung über den bereits gestell­ten För­der­an­trag eine zen­tra­le Bedeu­tung für die wei­te­re Umset­zung des Vor­ha­bens zu.

Ob und wann die Brü­cke tat­säch­lich gebaut wer­den kann, hängt somit unter ande­rem von der Bewil­li­gung der För­der­mit­tel ab.

 

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Bau­be­ginn und Fer­tig­stel­lung noch offen

Einen kon­kre­ten Bau­be­ginn gibt es der­zeit noch nicht. Neben der Fra­ge der Finan­zie­rung hängt der wei­te­re Zeit­plan auch davon ab, ob für das Pro­jekt ein Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­ren erfor­der­lich ist.

Unter idea­len Vor­aus­set­zun­gen könn­te die neue Rad­weg­brü­cke nach den Ergeb­nis­sen der bis­he­ri­gen Unter­su­chung bis zum Ende des Jah­res 2030 rea­li­siert werden.

Bis dahin sind aller­dings noch wei­te­re Pla­nungs­schrit­te erfor­der­lich. Die vor­lie­gen­de Mach­bar­keits­stu­die stellt zunächst die Grund­la­ge für die wei­te­ren Ent­schei­dun­gen und Pla­nun­gen dar. Erst wenn die not­wen­di­gen Vor­aus­set­zun­gen geschaf­fen und ent­spre­chen­de Beschlüs­se gefasst wur­den, kann das Pro­jekt in die nächs­ten Pha­sen gehen.

Ver­bin­dung für den Radverkehr

Die geplan­te Brü­cke wür­de eine neue Que­rungs­mög­lich­keit über die Leda schaf­fen und damit ins­be­son­de­re für den Rad­ver­kehr von Bedeu­tung sein. Die rund 190 Meter lan­ge Ver­bin­dung soll dabei nicht als Anbau an die bestehen­de Eisen­bahn­brü­cke aus­ge­führt wer­den. Statt­des­sen sieht die der­zeit als wirt­schaft­lichs­te bewer­te­te Vari­an­te einen eigen­stän­di­gen Brü­cken­bau west­lich des bestehen­den Bau­werks vor.

Die nächs­ten ent­schei­den­den Schrit­te lie­gen nun bei der wei­te­ren Pla­nung, der Klä­rung der Geneh­mi­gungs­vor­aus­set­zun­gen und vor allem bei der För­der­mit­tel­zu­sa­ge. Erst danach lässt sich kon­kre­ter bestim­men, wann die Bau­ar­bei­ten begin­nen können.

Eine ers­te Skiz­ze zur Mach­bar­keits­stu­die zeigt bereits die mög­li­che Anord­nung der geplan­ten Rad­weg­brü­cke im Ver­hält­nis zur bestehen­den Eisen­bahn­brü­cke. Sie dient der Ver­an­schau­li­chung des der­zei­ti­gen Pla­nungs­stan­des und stellt noch kei­ne end­gül­ti­ge Aus­füh­rungs­pla­nung dar.

Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen aus der Gemein­de Westoverledingen

Die Fra­gen zum aktu­el­len Pla­nungs­stand, zur mög­li­chen Tras­sen­füh­rung, Bau­wei­se, Finan­zie­rung und zum wei­te­ren Zeit­plan wur­den von Chris­ti­an Ort­mann, För­der­mit­tel­ma­nage­ment im Fach­be­reich I – Zen­tra­le Diens­te der Gemein­de Wes­t­ov­er­le­din­gen, beant­wor­tet. Die Gemein­de stell­te dar­über hin­aus die ent­spre­chen­den Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen aus der gemein­sa­men Mach­bar­keits­stu­die zur Ver­fü­gung und erläu­ter­te die der­zei­ti­gen Rah­men­be­din­gun­gen des Projekts.

Leser­brief: Nadel­öhr Leda­brü­cke: Mehr Rad­ver­kehr, aber auch mehr Herausforderungen

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Smart Regi­on Ost­fries­land: Leer, Aurich, Witt­mund und Emden star­ten gemein­sa­me Digitaloffensive

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Ost­fries­land wird zur Smart Regi­on: Vier Kom­mu­nen bün­deln ihre digi­ta­len Kräfte

Land Nie­der­sach­sen för­dert gemein­sa­me Daten­in­fra­struk­tur mit 180.000 Euro – neue Lösun­gen für Hoch­was­ser­schutz, Kata­stro­phen­schutz und Rad­ver­kehr geplant

Leer. Ost­fries­land geht beim The­ma Digi­ta­li­sie­rung einen wich­ti­gen Schritt gemein­sam. Die Land­krei­se Leer, Aurich und Witt­mund sowie die Stadt Emden haben die Initia­ti­ve „Smart Regi­on Ost­fries­land“ gestar­tet. Ziel ist der Auf­bau einer gemein­sa­men Daten­in­fra­struk­tur, mit der Infor­ma­tio­nen künf­tig ein­fa­cher, siche­rer und kreis­über­grei­fend genutzt wer­den können.

Ein wich­ti­ger Mei­len­stein wur­de jetzt im Schloss Even­burg in Leer erreicht: Die nie­der­säch­si­sche Minis­te­rin für Euro­pa und Regio­na­le Lan­des­ent­wick­lung, Mela­nie Wal­ter, über­reich­te den För­der­be­scheid über 180.000 Euro. Ent­ge­gen­ge­nom­men wur­de die­ser von den Land­rä­ten Mat­thi­as Groo­te, Olaf Mei­nen und Hol­ger Heymann sowie dem Emder Ober­bür­ger­meis­ter Tim Krui­thoff.

450.000 Euro für die digi­ta­le Zukunft Ostfrieslands

Das Land Nie­der­sach­sen unter­stützt das Pro­jekt mit 180.000 Euro. Die Gesamt­kos­ten belau­fen sich auf 450.000 Euro. Die ver­blei­ben­den 270.000 Euro über­neh­men die vier betei­lig­ten Kom­mu­nen zu glei­chen Teilen.

Zusätz­li­che Unter­stüt­zung erhal­ten die Land­krei­se Leer und Aurich: Bei­de bekom­men jeweils 50.625 Euro Kofi­nan­zie­rungs­hil­fe. Die­se För­de­rung soll finanz­schwä­che­re Kom­mu­nen dabei unter­stüt­zen, ihre Eigen­an­tei­le bei EU-geför­der­ten Pro­jek­ten zu finanzieren.

Von der „Road­map MOIN“ zur prak­ti­schen Umsetzung

Grund­la­ge für die neue Initia­ti­ve ist das bereits abge­schlos­se­ne Vor­pro­jekt „Road­map MOIN“. Gemein­sam mit regio­na­len Akteu­ren wur­den dabei kon­kre­te Hand­lungs­fel­der iden­ti­fi­ziert und die kon­zep­tio­nel­len Vor­aus­set­zun­gen für eine gemein­sa­me Daten­in­fra­struk­tur geschaffen.

Mit „Smart Regi­on Ost­fries­land“ geht es nun dar­um, die­se Stra­te­gie in die Pra­xis umzu­set­zen. Digi­ta­le Daten sol­len künf­tig gezielt genutzt wer­den, um kon­kre­te Her­aus­for­de­run­gen in der Regi­on bes­ser zu bewältigen.

Geplant sind bei­spiels­wei­se Echt­zeit­da­ten für den Hoch­was­ser- und Kata­stro­phen­schutz sowie eine daten­ge­stütz­te Wei­ter­ent­wick­lung der Rad­weg­einfra­struk­tur.

 

 

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Regio­na­ler Daten­raum soll Daten zusammenführen

Das tech­ni­sche Herz­stück des Pro­jekts bil­det ein soge­nann­ter regio­na­ler Daten­raum. Dahin­ter steckt eine gemein­sa­me digi­ta­le Platt­form für ganz Ostfriesland.

Kom­mu­nen und Unter­neh­men sol­len dort künf­tig Sen­sor- und Ser­vice­da­ten nach ein­heit­li­chen Stan­dards bereit­stel­len, prü­fen und sicher aus­tau­schen kön­nen. Ein zen­tra­ler Daten­ka­ta­log soll dabei wie eine digi­ta­le Such­ma­schi­ne funk­tio­nie­ren: Ver­füg­ba­re Daten wer­den kreis­über­grei­fend auf­find­bar und kön­nen für unter­schied­li­che Anwen­dun­gen genutzt werden.

„Wir holen die Daten aus den Schub­la­den der ein­zel­nen Ämter und Kom­mu­nen und machen sie für alle nutz­bar. Damit set­zen wir als Regi­on ein star­kes Zei­chen“, erklärt Land­rat Mat­thi­as Groo­te. Das Smart-Regi­on-Pro­jekt stel­le die Wei­chen für ein moder­nes und gut ver­netz­tes Ostfriesland.

Digi­ta­li­sie­rung soll im All­tag spür­bar werden

Bei der Über­ga­be des För­der­be­scheids beton­te Minis­te­rin Mela­nie Wal­ter, dass Digi­ta­li­sie­rung nicht allein eine Fra­ge von Tech­nik und Soft­ware sei. Ent­schei­dend sei viel­mehr, dass Men­schen, Orga­ni­sa­tio­nen und Regio­nen Infor­ma­tio­nen mit­ein­an­der tei­len und dar­aus kon­kre­te Lösun­gen entwickeln.

Genau hier setzt die „Smart Regi­on Ost­fries­land“ an. Die vor­han­de­nen digi­ta­len Ansät­ze der vier Part­ner sol­len gebün­delt und stär­ker mit­ein­an­der ver­knüpft wer­den. Gleich­zei­tig sol­len die Vor­aus­set­zun­gen geschaf­fen wer­den, Open Data dau­er­haft und ver­bind­lich in der Regi­on zu ver­an­kern.

Damit soll Digi­ta­li­sie­rung nicht nur inner­halb der Ver­wal­tun­gen statt­fin­den. Die gemein­sa­men Daten sol­len viel­mehr dazu bei­tra­gen, den All­tag der Men­schen zu erleich­tern, Ver­wal­tun­gen leis­tungs­fä­hi­ger zu machen und Ost­fries­land ins­ge­samt zukunfts­fä­hi­ger auf­zu­stel­len.

Der För­der­be­scheid des Lan­des mar­kiert damit den Über­gang von der gemein­sa­men Pla­nung zur kon­kre­ten Umset­zung – und damit einen wei­te­ren Schritt auf dem Weg zu einer digi­tal stär­ker ver­netz­ten Region.

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Shamon­da-Virus erreicht Nie­der­sach­sen – Tier­hal­ter soll­ten auf­merk­sam sein

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In der Milch­in­dus­trie wer­den sie über Jah­re für die Milch­pro­duk­ti­on genutzt, bis ihr Kör­per die Leis­tung nicht mehr erbringt. Dann folgt häu­fig der Trans­port zum Schlacht­hof. Dort endet ihr Leben in einem für das Tier angst­vol­len und grau­sa­men Pro­zess: Ein emp­fin­dungs­fä­hi­ges Lebe­we­sen wird getö­tet, nach­dem es zuvor als Pro­duk­ti­ons­mit­tel für Milch und Milch­pro­duk­te gedient hat.

Shamon­da-Virus erst­mals in Nie­der­sach­sen nachgewiesen

Land­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um ruft Tier­hal­ter zur Acht­sam­keit auf – kei­ne Impf­stof­fe verfügbar

Han­no­ver. Das Shamon­da-Virus ist inzwi­schen auch in Nie­der­sach­sen nach­ge­wie­sen wor­den. Nach­dem der neu­ar­ti­ge Erre­ger Anfang August 2026 erst­mals bei Rin­dern in Süd­deutsch­land fest­ge­stellt wor­den war, wur­den mitt­ler­wei­le auch in wei­te­ren Bun­des­län­dern Infek­tio­nen nach­ge­wie­sen. Nun gibt es auch Nach­wei­se in nie­der­säch­si­schen Rinderbeständen.

Das Nie­der­säch­si­sche Land­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um ruft ins­be­son­de­re Hal­ter von Rin­dern, Scha­fen und Zie­gen dazu auf, auf­merk­sam auf mög­li­che Krank­heits­sym­pto­me zu ach­ten. Ein Impf­stoff gegen das Shamon­da-Virus steht der­zeit nicht zur Verfügung.

Da es sich bei einer Infek­ti­on mit dem Shamon­da-Virus weder um eine mel­de­pflich­ti­ge noch um eine bekämp­fungs­pflich­ti­ge Tier­seu­che han­delt, bestehen der­zeit kei­ne vor­ge­schrie­be­ne Mel­de­pflicht und kei­ne ange­ord­ne­ten amt­li­chen Maßnahmen.

Beim Auf­tre­ten typi­scher Sym­pto­me soll­ten Tier­hal­ter jedoch einen Tier­arzt hin­zu­zie­hen. Gege­be­nen­falls kön­nen geeig­ne­te Pro­ben zur wei­te­ren Abklä­rung einer mög­li­chen Infek­ti­on an die zustän­di­gen Lan­des­un­ter­su­chungs­ein­rich­tun­gen wei­ter­ge­lei­tet werden.

Nie­der­sach­sen: Ande­re Virus­va­ri­an­te als in Süddeutschland

Wei­te­re Unter­su­chun­gen des Fried­rich-Loeff­ler-Insti­tuts (FLI) haben inzwi­schen erge­ben, dass es sich bei dem in Nie­der­sach­sen nach­ge­wie­se­nen Virus um eine ande­re Vari­an­te des Shamon­da-Virus han­delt als bei den Nach­wei­sen in Süddeutschland.

Wäh­rend in Süd­deutsch­land die Vari­an­te SHAV-EU1 fest­ge­stellt wur­de, han­delt es sich bei den nie­der­säch­si­schen Nach­wei­sen um SHAV-EU2. Nach Anga­ben des FLI han­delt es sich damit um zwei unab­hän­gi­ge Ereig­nis­se.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen stellt das Fried­rich-Loeff­ler-Insti­tut zur Verfügung.

Wel­che Sym­pto­me kön­nen bei Tie­ren auftreten?

Das Shamon­da-Virus gehört zur Grup­pe der Ort­ho­bu­n­ya­vi­ren und ist eng mit dem bereits bekann­ten Schmal­len­berg-Virus verwandt.

Bei infi­zier­ten Milch­kü­hen kön­nen unter ande­rem fol­gen­de Sym­pto­me auftreten:

  • Fie­ber
  • Rück­gang der Milchleistung
  • Durch­fall

Noch ist nicht abschlie­ßend geklärt, ob und in wel­chem Umfang eine Infek­ti­on bei tra­gen­den Tie­ren lang­fris­ti­ge Fol­gen haben kann.

Auf­grund der engen Ver­wandt­schaft zu ande­ren Viren, dar­un­ter dem Schmal­len­berg-Virus, besteht jedoch die Ver­mu­tung, dass eine Infek­ti­on wäh­rend der Träch­tig­keit mög­li­cher­wei­se Fehl­ge­bur­ten oder Ent­wick­lungs­stö­run­gen beim Nach­wuchs ver­ur­sa­chen kann.

Daher soll­ten Abor­te, Tot­ge­bur­ten sowie miss­ge­bil­de­te Käl­ber oder Läm­mer aus mög­li­cher­wei­se betrof­fe­nen Bestän­den beson­ders auf­merk­sam unter­sucht werden.

Über­tra­gung durch Gnitzen

Das Shamon­da-Virus wird durch Gnit­zen, also klei­ne ste­chen­de Insek­ten, über­tra­gen. Mil­de Tem­pe­ra­tu­ren und eine hohe Luft­feuch­tig­keit kön­nen die Ver­meh­rung und damit die Aus­brei­tung der Über­trä­ger begünstigen.

Da der­zeit kein Impf­stoff ver­füg­bar ist, kommt dem Schutz vor den über­tra­gen­den Insek­ten eine beson­de­re Bedeu­tung zu. Eine mög­lichst effek­ti­ve Insek­ten­ab­wehr kann dazu bei­tra­gen, das Infek­ti­ons­ri­si­ko zu redu­zie­ren. Dazu zäh­len unter ande­rem geeig­ne­ter Mücken­schutz und eine erhöh­te Luftbewegung.

Für Men­schen ist das Shamon­da-Virus nach dem der­zei­ti­gen Kennt­nis­stand unge­fähr­lich.

Shamon­da-Virus erst­mals 2026 in Mit­tel­eu­ro­pa festgestellt

Das Shamon­da-Virus (SHAV) ist ein durch Gnit­zen über­tra­ge­nes Ort­ho­bu­n­ya­vi­rus und eng mit dem Schmal­len­berg-Virus ver­wandt. Als wich­ti­ge Wir­te gel­ten vor allem Wie­der­käu­er. Aller­dings kön­nen nach bis­he­ri­gem Kennt­nis­stand auch ande­re Säu­ge­tie­re wie Alpa­kas und Pfer­de infi­ziert werden.

Bis zum Som­mer 2026 war die Ver­brei­tung des Shamon­da-Virus vor allem auf Tei­le Afri­kas und Asi­ens beschränkt. Im Som­mer 2026 wur­de der Erre­ger erst­mals in Mit­tel­eu­ro­pa nachgewiesen.

Mitt­ler­wei­le wird über Nach­wei­se in meh­re­ren euro­päi­schen Län­dern berich­tet, dar­un­ter Deutsch­land, die Schweiz, Frank­reich, Öster­reich und die Nie­der­lan­de.

In Deutsch­land wur­de das Virus Anfang August 2026 erst­mals in Baden-Würt­tem­berg und Bay­ern nach­ge­wie­sen. Mit den nun fest­ge­stell­ten Fäl­len in Nie­der­sach­sen kommt ein wei­te­res Bun­des­land hinzu.

Tier­hal­ter soll­ten daher ins­be­son­de­re bei typi­schen Sym­pto­men auf­merk­sam sein und bei einem ent­spre­chen­den Ver­dacht früh­zei­tig einen Tier­arzt ein­schal­ten. Die wei­te­re Ent­wick­lung des Seu­chen­ge­sche­hens wird von den zustän­di­gen Behör­den und dem Fried­rich-Loeff­ler-Insti­tut beobachtet.

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