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Land­kreis Leer: Einschulungsuntersuchung

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Ein­schu­lungs­un­ter­su­chung: Ein Überblick

Die Ein­schu­lungs­un­ter­su­chung ist ein wich­ti­ger Mei­len­stein für Kin­der in Nie­der­sach­sen, der vor der Auf­nah­me in die Schu­le durch­ge­führt wird. Die­se Unter­su­chung, die vom Gesund­heits­amt vor­ge­schrie­ben und durch­ge­führt wird, stellt sicher, dass Kin­der bereit für den Schul­be­ginn sind und even­tu­el­le gesund­heit­li­che oder ent­wick­lungs­be­ding­te Her­aus­for­de­run­gen früh­zei­tig erkannt und adres­siert wer­den können.

War­um ist die Ein­schu­lungs­un­ter­su­chung wichtig?

Die Schul­ein­gangs­un­ter­su­chung ist gesetz­lich vor­ge­schrie­ben und hat meh­re­re zen­tra­le Ziele:

  • Erfas­sung des Ent­wick­lungs­stan­des: Die Unter­su­chung hilft dabei, den kör­per­li­chen und geis­ti­gen Ent­wick­lungs­stand des Kin­des zu beurteilen.
  • Gesund­heits­check: Sie stellt sicher, dass kei­ne gesund­heit­li­chen Pro­ble­me vor­lie­gen, die den Schul­be­such beein­träch­ti­gen könnten.
  • Früh­erken­nung: Durch die Unter­su­chung kön­nen even­tu­el­le Ent­wick­lungs­stö­run­gen oder gesund­heit­li­che Beein­träch­ti­gun­gen früh­zei­tig erkannt und ent­spre­chen­de Maß­nah­men ein­ge­lei­tet werden.

Wer wird untersucht?

In Nie­der­sach­sen wer­den alle Kin­der vor der Ein­schu­lung die­ser Unter­su­chung unter­zo­gen. Dies betrifft alle Kin­der, die in dem Jahr schul­pflich­tig wer­den und somit im Schul­jahr ein­ge­schult wer­den sol­len. Eltern wer­den recht­zei­tig über den Ter­min und den Ablauf der Unter­su­chung informiert.

Was beinhal­tet die Einschulungsuntersuchung?

Die Schul­ein­gangs­un­ter­su­chung umfasst ver­schie­de­ne Aspekte:

  • Kör­per­li­che Unter­su­chung: Über­prü­fung der all­ge­mei­nen Gesund­heit, ein­schließ­lich Seh- und Hörtests.
  • Ent­wick­lungs­dia­gnos­tik: Beur­tei­lung der moto­ri­schen, sprach­li­chen und kogni­ti­ven Fähig­kei­ten des Kindes.
  • Sozia­le und emo­tio­na­le Ent­wick­lung: Ein­schät­zung der sozia­len Kom­pe­ten­zen und des emo­tio­na­len Wohlbefindens.

Wer führt die Unter­su­chung durch?

Die Ein­schu­lungs­un­ter­su­chung wird vom Gesund­heits­amt durch­ge­führt. In der Regel sind es erfah­re­ne Kin­der­ärz­te und medi­zi­ni­sches Fach­per­so­nal, die die Unter­su­chung lei­ten. Die­se Exper­ten stel­len sicher, dass alle rele­van­ten Aspek­te gründ­lich über­prüft werden.

Was pas­siert nach der Untersuchung?

Nach der Unter­su­chung erhal­ten die Eltern eine Rück­mel­dung über die Ergeb­nis­se. Soll­te es Auf­fäl­lig­kei­ten geben, wer­den die Eltern bera­ten und gege­be­nen­falls an spe­zia­li­sier­te Fach­kräf­te oder Ein­rich­tun­gen wei­ter­ge­lei­tet. Ziel ist es, recht­zei­tig Maß­nah­men zu ergrei­fen, um dem Kind den best­mög­li­chen Start in die Schul­zeit zu ermöglichen.

Fazit

Die Ein­schu­lungs­un­ter­su­chung ist ein wesent­li­cher Bestand­teil des Schul­vor­be­rei­tungs­pro­zes­ses in Nie­der­sach­sen. Sie hilft dabei, den Ent­wick­lungs- und Gesund­heits­zu­stand der Kin­der zu erfas­sen und sicher­zu­stel­len, dass sie gut gerüs­tet in ihre Schul­zeit star­ten kön­nen. Eltern soll­ten die­sen Ter­min ernst neh­men und die Unter­su­chung als Chan­ce sehen, even­tu­el­le Pro­ble­me früh­zei­tig zu erken­nen und anzugehen.


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Land­ge­richt Aurich: Vier neue Straf­ver­fah­ren wegen Ver­ge­wal­ti­gung, Raub und Betrug

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Vier neue Straf­ver­fah­ren: Land­ge­richt ver­han­delt schwe­re Vor­wür­fe in Ostfriesland

In der ers­ten Sep­tem­ber­wo­che begin­nen am Land­ge­richt meh­re­re erst­in­stanz­li­che Straf­ver­fah­ren. Die Fäl­le rei­chen von dem Vor­wurf einer Ver­ge­wal­ti­gung über schwe­re Gewalt­kri­mi­na­li­tät bis hin zu ban­den­mä­ßi­gem Betrug und Geld­wä­sche. Ver­han­delt wird in Aurich und Emden betref­fend Taten aus den Jah­ren 2022 bis 2025.

Das Land­ge­richt hat die neu begin­nen­den erst­in­stanz­li­chen Straf­ver­fah­ren für die Kalen­der­wo­che 36 bekannt gege­ben. Ins­ge­samt ste­hen vier Ver­fah­ren vor den Gro­ßen Straf­kam­mern bezie­hungs­wei­se der Gro­ßen Jugend­kam­mer an. Die Vor­wür­fe sind unter­schied­lich, teil­wei­se geht es um schwe­re Straftaten.

Wich­tig: Bei sämt­li­chen Ange­klag­ten gilt bis zu einer rechts­kräf­ti­gen Ver­ur­tei­lung die Unschulds­ver­mu­tung. Die Haupt­ver­hand­lun­gen die­nen dazu, zu klä­ren, ob die erho­be­nen Vor­wür­fe tat­säch­lich zutreffen.

Ver­ge­wal­ti­gung in Emden: Pro­zess gegen 37-Jäh­ri­gen beginnt

Am 31. August 2026 um 9 Uhr beginnt unter dem Akten­zei­chen 11 KLs 10/26 ein Ver­fah­ren vor der 4. Gro­ßen Straf­kam­mer. Den Vor­sitz führt der Vor­sit­zen­de Rich­ter am Land­ge­richt Dr. Gral­la. Ver­han­delt wird in Saal 116.

Ange­klagt ist ein 37-jäh­ri­ger Mann aus Emden. Ihm wird vor­ge­wor­fen, im Novem­ber 2025 in sei­ner Woh­nung in Emden eine wäh­rend der Tat schla­fen­de Zeu­gin ver­ge­wal­tigt zu haben.

Für den ers­ten Haupt­ver­hand­lungs­ter­min sind zwei Zeu­gen und ein Sach­ver­stän­di­ger geladen.

Ein Fort­set­zungs­ter­min ist für 7. Sep­tem­ber 2026 um 9 Uhr in Saal 116 angesetzt.

Vier Fäl­le von Ver­ge­wal­ti­gung und Kör­per­ver­let­zung in Dornum

Eben­falls vor der 2. Gro­ßen Straf­kam­mer beginnt am 2. Sep­tem­ber 2026 um 9 Uhr ein wei­te­res Straf­ver­fah­ren. Das Ver­fah­ren trägt das Akten­zei­chen 11 KLs 48/23. Den Vor­sitz hat die Vor­sit­zen­de Rich­te­rin am Land­ge­richt Dr. Fuchs.

Ange­klagt ist ein 38-jäh­ri­ger Mann aus Dor­num. Ihm wird vor­ge­wor­fen, zwi­schen Janu­ar 2022 und Mai 2022 in Dor­num und an ande­ren Orten in ins­ge­samt vier Fäl­len jeweils durch die­sel­be Hand­lung eine Ver­ge­wal­ti­gung und eine Kör­per­ver­let­zung zum Nach­teil sei­ner dama­li­gen Lebens­ge­fähr­tin began­gen zu haben.

Für den Auf­takt sind vier Zeu­gen geladen.

Die Ver­hand­lung fin­det im Saal 107 des Amts­ge­richts Aurich statt. Als Fort­set­zungs­ter­mi­ne sind der 9. Sep­tem­ber und 15. Sep­tem­ber 2026, jeweils um 9 Uhr, vorgesehen.

Ban­den­mä­ßi­ger Betrug und Geld­wä­sche: Vier Ange­klag­te vor der Jugendkammer

Am 2. Sep­tem­ber 2026 um 9 Uhr beginnt außer­dem unter dem Akten­zei­chen 13 KLs 14/26 ein umfang­rei­ches Ver­fah­ren vor der 1. Gro­ßen Jugend­kam­mer. Vor­sit­zen­der Rich­ter ist Rich­ter am Land­ge­richt Wit­te. Ver­han­delt wird in Saal 108.

In die­sem Ver­fah­ren müs­sen sich vier Ange­klag­te verantworten.

Ein 33-jäh­ri­ger Ange­klag­ter aus Nor­den befin­det sich der­zeit in Unter­su­chungs­haft. Zwei wei­te­re Ange­klag­te im Alter von 32 und 25 Jah­ren woh­nen eben­falls in Nor­den. Der vier­te Ange­klag­te ist 22 Jah­re alt und kommt aus Wes­ter­holt. Ihm wird vor­ge­wor­fen, die Taten als Her­an­wach­sen­der began­gen zu haben.

Dem 33- und dem 32-Jäh­ri­gen wird zur Last gelegt, zwi­schen Juli 2023 und März 2024, unter ande­rem in Nor­den und Witt­mund, als Mit­glie­der einer Ban­de gewerbs­mä­ßi­ge Betrugs­straf­ta­ten began­gen zu haben.

Dabei sol­len sich die Täter bei ihren Anru­fen gegen­über Geschä­dig­ten als Bank­mit­ar­bei­ter aus­ge­ge­ben haben. Auf die­se Wei­se sol­len sie die Betrof­fe­nen dazu bewegt haben, Trans­ak­tio­nen im Online-Ban­king auf ein Kon­to der Täter­grup­pe vorzunehmen.

Dem 33-jäh­ri­gen Ange­klag­ten wird inner­halb der mut­maß­li­chen Ban­de unter ande­rem die Anwer­bung soge­nann­ter Finanz­agen­ten zuge­schrie­ben. Der 32-Jäh­ri­ge soll ihn dabei unter­stützt haben.

Den bei­den wei­te­ren Ange­klag­ten wird unter ande­rem Geld­wä­sche vor­ge­wor­fen. Sie sol­len unter ande­rem inkri­mi­nier­te Gel­der für die bei­den vor­ge­nann­ten Ange­klag­ten wei­ter­ge­lei­tet haben.

Zum ers­ten Haupt­ver­hand­lungs­ter­min ist ein Dol­met­scher geladen.

Das Ver­fah­ren ist auf meh­re­re Ter­mi­ne ange­setzt. Wei­te­re Ver­hand­lungs­ta­ge sind der 23. Sep­tem­ber, 7. Okto­ber, 9. Okto­ber, 30. Okto­ber, 6. Novem­ber, 25. Novem­ber und 27. Novem­ber 2026.

Schwe­rer Raub in Emden: Zwei Ange­klag­te befin­den sich in Haft

Am 3. Sep­tem­ber 2026 um 10 Uhr beginnt unter dem Akten­zei­chen 19 KLs 11/26 ein wei­te­res Ver­fah­ren vor der 4. Gro­ßen Straf­kam­mer. Den Vor­sitz führt erneut der Vor­sit­zen­de Rich­ter am Land­ge­richt Dr. Gral­la. Die Ver­hand­lung fin­det in Saal 116 statt.

Ange­klagt sind ein 28-Jäh­ri­ger und ein 22-Jäh­ri­ger, die sich der­zeit bei­de in Haft befinden.

Den bei­den Ange­klag­ten wird vor­ge­wor­fen, im Novem­ber 2025 in Emden gemein­sam mit wei­te­ren, geson­dert ver­folg­ten Tat­ver­däch­ti­gen einen schwe­ren Raub und eine gefähr­li­che Kör­per­ver­let­zung began­gen zu haben.

Nach dem Tat­vor­wurf soll die Grup­pe am Abend des Tat­ta­ges mit einem Mes­ser, einem Base­ball­schlä­ger und einer Schuss­waf­fe in die Woh­nung des mut­maß­lich Geschä­dig­ten in Emden ein­ge­drun­gen sein.

Dort soll der mut­maß­lich Geschä­dig­te mit dem Base­ball­schlä­ger gegen den Kopf geschla­gen wor­den sein und zu Boden gegan­gen sein. Im wei­te­ren Ver­lauf sol­len die Täter ihm wei­te­re Schlä­ge mit dem Base­ball­schlä­ger sowie Trit­te zuge­fügt haben.

Anschlie­ßend sol­len die Täter das Han­dy und die Schlüs­sel des mut­maß­lich Geschä­dig­ten an sich genom­men haben.

Für den ers­ten Ver­hand­lungs­tag sind drei Zeu­gen und ein Dol­met­scher geladen.

Als Fort­set­zungs­ter­mi­ne sind der 14. Sep­tem­ber und 21. Sep­tem­ber 2026, jeweils um 10 Uhr, vorgesehen.

Unschulds­ver­mu­tung gilt für alle Angeklagten

Bei der Bericht­erstat­tung über die Ver­fah­ren ist zu beach­ten, dass es sich um Vor­wür­fe der Staats­an­walt­schaft bezie­hungs­wei­se Ankla­ge­be­hör­de han­delt, die im Pro­zess erst noch über­prüft wer­den müs­sen. Die Haupt­ver­hand­lung dient gera­de dazu, die erho­be­nen Vor­wür­fe aufzuklären.

Für alle Ange­klag­ten gilt daher bis zu einer rechts­kräf­ti­gen Ver­ur­tei­lung die Unschulds­ver­mu­tung.

Das Land­ge­richt weist zudem dar­auf hin, dass sich ange­setz­te Ter­mi­ne kurz­fris­tig ändern oder aus­fal­len kön­nen. Besu­cher soll­ten des­halb die Hin­weis­ta­fel im Ein­gangs­be­reich des Land­ge­richts beachten.

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Nie­der­sach­sens Ret­tungs­dienst soll moder­ner und schnel­ler werden!

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Ein­satz­fahr­zeu­ge des DRK im Land­kreis Leer beim Blau­licht­tag der Stadt Leer: Die Fahr­zeu­ge und ihre Aus­stat­tung konn­ten von den Besu­che­rin­nen und Besu­chern aus nächs­ter Nähe besich­tigt werden.

Nie­der­säch­si­scher Ret­tungs­dienst soll digi­ta­ler, schnel­ler und leis­tungs­fä­hi­ger werden

Lan­des­ka­bi­nett gibt Gesetz­ent­wurf zur Ände­rung des Nie­der­säch­si­schen Ret­tungs­dienst­ge­set­zes frei – digi­ta­le Fall­über­ga­be, bes­se­re Qua­li­täts­si­che­rung und lan­des­wei­te Inten­siv­trans­por­te geplant

Han­no­ver, 26. August 2026. Der Ret­tungs­dienst in Nie­der­sach­sen soll moder­ner, effi­zi­en­ter und leis­tungs­fä­hi­ger wer­den. Das Lan­des­ka­bi­nett hat am Diens­tag den Ent­wurf eines Geset­zes zur Ände­rung des Nie­der­säch­si­schen Ret­tungs­dienst­ge­set­zes zur Ein­brin­gung in den Land­tag freigegeben.

Mit der geplan­ten Novel­lie­rung will die Lan­des­re­gie­rung die Not­fall­ver­sor­gung im Land zukunfts­fest auf­stel­len. Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten sol­len schnel­ler die pas­sen­de medi­zi­ni­sche Hil­fe erhal­ten, die Qua­li­tät des Ret­tungs­diens­tes soll wei­ter ver­bes­sert und vor­han­de­ne Res­sour­cen geziel­ter ein­ge­setzt werden.

Ein beson­de­rer Schwer­punkt liegt dabei auf der Digitalisierung.

Digi­ta­le Fall­über­ga­be soll Ver­sor­gung beschleunigen

Künf­tig soll eine digi­ta­le Fall­über­ga­be dazu bei­tra­gen, die Infor­ma­ti­ons­qua­li­tät im Ret­tungs­dienst zu ver­bes­sern und soge­nann­te Medi­en­brü­che zu redu­zie­ren. Infor­ma­tio­nen sol­len damit schnel­ler und struk­tu­rier­ter zwi­schen den betei­lig­ten Stel­len wei­ter­ge­ge­ben wer­den können.

Davon ver­spricht sich die Lan­des­re­gie­rung beschleu­nig­te Behand­lungs­ab­läu­fe und eine ziel­ge­rich­te­te­re Ver­sor­gung. Gleich­zei­tig soll der Ret­tungs­dienst von Ein­sät­zen mit nied­ri­ger Prio­ri­tät ent­las­tet werden.

Das Ziel: Ret­tungs­wa­gen sol­len häu­fi­ger für drin­gen­de Not­fäl­le zur Ver­fü­gung ste­hen, wäh­rend Men­schen mit weni­ger aku­ten Beschwer­den schnel­ler an die jeweils pas­sen­de Ver­sor­gungs­struk­tur ver­mit­telt wer­den können.

Der Gesetz­ent­wurf soll dar­über hin­aus eine rechts­si­che­re Grund­la­ge dafür schaf­fen, rele­van­te Pati­en­ten­da­ten digi­tal zwi­schen den Ret­tungs­leit­stel­len und dem Bereit­schafts­dienst der Kas­sen­ärzt­li­chen Ver­ei­ni­gung zu übermitteln.

Qua­li­täts­si­che­rung soll gesetz­lich ver­an­kert werden

Ein wei­te­rer wich­ti­ger Bestand­teil der geplan­ten Geset­zes­än­de­rung ist die Qua­li­täts­si­che­rung im Ret­tungs­dienst. Dafür soll eine ent­spre­chen­de recht­li­che Grund­la­ge geschaf­fen werden.

Die Trä­ger des Ret­tungs­diens­tes sol­len ver­pflich­tet wer­den, erfor­der­li­che Daten in anony­mi­sier­ter Form bereit­zu­stel­len. Die­se Daten sol­len sys­te­ma­tisch erfasst und aus­ge­wer­tet wer­den. Auf die­se Wei­se sol­len Qua­li­täts­stan­dards kon­ti­nu­ier­lich wei­ter­ent­wi­ckelt und die Leis­tungs­fä­hig­keit des Ret­tungs­diens­tes ver­bes­sert werden.

Auch die Pati­en­ten­si­cher­heit steht dabei im Mit­tel­punkt. Ver­bes­se­rungs­po­ten­zia­le sol­len früh­zei­tig erkannt wer­den, damit die Not­fall­ver­sor­gung in Nie­der­sach­sen dau­er­haft wei­ter­ent­wi­ckelt wer­den kann.

Land soll Ver­ant­wor­tung für Inten­siv­trans­por­te übernehmen

Eine wei­te­re zen­tra­le Ände­rung betrifft die Inten­siv­trans­por­te mit Inten­siv­trans­port­wa­gen (ITW). Die Trä­ger­schaft für die­se hoch­spe­zia­li­sier­ten Trans­port­ka­pa­zi­tä­ten soll künf­tig beim Land Nie­der­sach­sen liegen.

Durch die lan­des­wei­te Zustän­dig­keit sol­len Inten­siv­trans­por­te künf­tig bes­ser abge­stimmt und bedarfs­ge­rech­ter orga­ni­siert wer­den. Schwerst­kran­ke Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten sol­len dadurch noch zuver­läs­si­ger ver­sorgt wer­den können.

Gleich­zei­tig soll die neue Struk­tur dazu bei­tra­gen, vor­han­de­ne hoch­spe­zia­li­sier­te Res­sour­cen effi­zi­en­ter einzusetzen.

Tele­fon­re­ani­ma­ti­on soll ver­pflich­tend werden

Auch bei Herz-Kreis­lauf-Still­stän­den setzt der Gesetz­ent­wurf auf eine stär­ke­re Unter­stüt­zung durch die Rettungsleitstellen.

Künf­tig sol­len die Leit­stel­len ver­pflich­tet wer­den, Anru­fen­de im Bedarfs­fall zur Durch­füh­rung einer Wie­der­be­le­bung anzu­lei­ten. Die­se soge­nann­te Tele­fon­re­ani­ma­ti­on kann eine ent­schei­den­de Rol­le spie­len, wenn ein Mensch einen Herz-Kreis­lauf-Still­stand erleidet.

Denn jede Minu­te bis zum Ein­tref­fen des Ret­tungs­diens­tes kann ent­schei­dend sein. Durch die tele­fo­ni­sche Anlei­tung zur Reani­ma­ti­on soll die Zeit bis zum Ein­tref­fen pro­fes­sio­nel­ler Hil­fe sinn­voll über­brückt und die Ret­tungs­ket­te gestärkt werden.

Ver­bän­de begrü­ßen geplan­te Änderungen

Im Rah­men der Ver­bands­be­tei­li­gung haben sich die betei­lig­ten Ver­bän­de inten­siv mit den geplan­ten Ände­run­gen aus­ein­an­der­ge­setzt. Der Gesetz­ent­wurf wur­de dabei mehr­heit­lich aus­drück­lich begrüßt.

Beson­ders posi­tiv bewer­tet wur­den die vor­ge­se­he­nen Schwer­punk­te. Die Ver­bän­de unter­stüt­zen die geplan­ten Maß­nah­men grund­sätz­lich und haben ledig­lich ein­zel­ne Ände­rungs- und Ergän­zungs­wün­sche eingebracht.

Danie­la Beh­rens: „Schnel­le, hoch­wer­ti­ge und moder­ne Notfallversorgung“

Nie­der­sach­sens Minis­te­rin für Inne­res, Sport und Digi­ta­li­sie­rung, Danie­la Beh­rens, betont die Bedeu­tung der geplan­ten Reform.

„Unser Ziel ist klar: Wer in Nie­der­sach­sen medi­zi­ni­sche Hil­fe benö­tigt, soll sich jeder­zeit auf eine schnel­le, hoch­wer­ti­ge und moder­ne Not­fall­ver­sor­gung ver­las­sen kön­nen“, erklärt Behrens.

Mit der Novel­lie­rung des Nie­der­säch­si­schen Ret­tungs­dienst­ge­set­zes sol­len die Vor­aus­set­zun­gen geschaf­fen wer­den, um den Ret­tungs­dienst noch leis­tungs­fä­hi­ger, effi­zi­en­ter und pati­en­ten­ori­en­tier­ter aufzustellen.

Die Minis­te­rin hebt dabei ins­be­son­de­re die vier zen­tra­len Maß­nah­men her­vor: die digi­ta­le Fall­über­ga­be, eine ver­bind­li­che Qua­li­täts­si­che­rung, die lan­des­wei­te Steue­rung der Inten­siv­trans­por­te und die ver­pflich­ten­de Telefonreanimation.

Die­se Maß­nah­men sol­len die Ver­sor­gung der Bevöl­ke­rung spür­bar ver­bes­sern. Gleich­zei­tig will das Land die Mög­lich­kei­ten der Digi­ta­li­sie­rung kon­se­quen­ter nut­zen, die Ver­net­zung der betei­lig­ten Akteu­re stär­ken und vor­han­de­ne Res­sour­cen geziel­ter einsetzen.

Der Gesetz­ent­wurf wird nun in den Nie­der­säch­si­schen Land­tag ein­ge­bracht. Damit beginnt das par­la­men­ta­ri­sche Ver­fah­ren zur geplan­ten Ände­rung des Rettungsdienstgesetzes.

Ziel der Lan­des­re­gie­rung ist ein Ret­tungs­dienst, der auch künf­tig schnell, ver­läss­lich und auf einem hohen Qua­li­täts­ni­veau arbei­tet – und gleich­zei­tig die Chan­cen der Digi­ta­li­sie­rung nutzt, um Men­schen im Not­fall noch geziel­ter zu helfen.

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Ulf Thie­le besucht Wein Wolff: Ost­frie­si­sche Spi­ri­tuo­sen tref­fen auf neue EU-Bürokratie

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(von links) Geschäfts­füh­rer und Som­me­lier Jan Wolff, Land­tags­ab­ge­ord­ne­ten Ulf Thie­le und Destil­la­teur Ste­fan Men­nen­ga. Foto: Wahl­kreis­bü­ro Ulf Thiele

Thie­le bei Wein Wolff: Ost­frie­si­sche Tra­di­ti­on, neue Ideen – und zu viel Bürokratie

Leer, 26. August 2026. Wie ent­ste­hen neue Spi­ri­tuo­sen, die zur Regi­on und zum Geschmack der Men­schen in Ost­fries­land pas­sen? Die­ser Fra­ge ist der CDU-Land­tags­ab­ge­ord­ne­te Ulf Thie­le bei einem Besuch des Leera­ner Tra­di­ti­ons­un­ter­neh­mens Wein Wolff nach­ge­gan­gen. Gemein­sam mit Geschäfts­füh­rer und Som­me­lier Jan Wolff sowie Destil­la­teur Ste­fan Men­nen­ga sprach Thie­le über die Ent­wick­lung neu­er Pro­duk­te, regio­na­le Geschmacks­un­ter­schie­de und die Ver­bin­dung von jahr­hun­der­te­al­ter Erfah­rung mit neu­en Ideen.

Dabei blieb es nicht bei der Theo­rie. Ste­fan Men­nen­ga, der bei Wein Wolff neue Spi­ri­tuo­sen ent­wi­ckelt und bestehen­de Rezep­tu­ren wei­ter­führt, gab Ein­bli­cke in die Arbeit mit Kräu­ter­aus­zü­gen, Aro­ma­de­stil­la­ten und unter­schied­li­chen Ansät­zen. Auch eine Ver­kos­tung gehör­te zum Besuch.

„Hier steckt unglaub­lich viel Erfah­rung, hand­werk­li­ches Kön­nen und Gespür für die Regi­on in jeder Fla­sche. Beson­ders span­nend fand ich, wie genau Jan Wolff und Ste­fan Men­nen­ga wis­sen, wel­che Geschmacks­rich­tun­gen in Ost­fries­land gefragt sind – und dass sich die Vor­lie­ben teil­wei­se sogar von Ort zu Ort unter­schei­den“, sag­te Thiele.

Spi­ri­tuo­sen mit Geschich­te und neu­en Ideen

Die Her­stel­lung eige­ner Spi­ri­tuo­sen gehört seit Gene­ra­tio­nen zum Unter­neh­men. Eini­ge Rezep­tu­ren wer­den bereits seit mehr als 100 Jah­ren ver­wen­det und inner­halb der Fami­lie wei­ter­ge­ge­ben. Gleich­zei­tig ent­ste­hen immer wie­der neue Pro­duk­te und Pro­dukt­li­ni­en, die tra­di­tio­nel­le ost­frie­si­sche Geschmacks­rich­tun­gen mit moder­nen Ideen verbinden.

Für Thie­le zeigt sich dar­in, dass Tra­di­ti­on und Inno­va­ti­on kein Wider­spruch sein müs­sen: „Wer sei­ne Wur­zeln kennt, kann dar­aus auch etwas Neu­es entwickeln.“

Wie tief die­se Wur­zeln rei­chen, wur­de beim anschlie­ßen­den Rund­gang mit Jan Wolff durch das his­to­ri­sche Haus Sam­son deut­lich. Das Gebäu­de in der Leera­ner Alt­stadt stammt im Kern aus dem 16. Jahr­hun­dert. Neben dem Stamm­ge­schäft und der Ver­wal­tung befin­det sich dort ein Muse­um mit einer umfang­rei­chen Samm­lung ost­frie­si­scher Wohnkultur.

Seit 2007 befin­den sich das Haus Sam­son und die Samm­lung im Besitz der Hil­ke und Fritz Wolff Stif­tung. Die weit­läu­fi­gen, teil­wei­se rund 400 Jah­re alten Kel­ler­ge­wöl­be unter den Häu­sern in der Rat­haus­stra­ße wer­den bis heu­te zur Lage­rung von Wein genutzt.

Wein Wolff: Seit 1800 in Leer

Die Geschich­te des Unter­neh­mens reicht bis in das Jahr 1800 zurück. Heu­te führt Jan Wolff den Fami­li­en­be­trieb bereits in sieb­ter Gene­ra­ti­on. Mehr als 1.000 ver­schie­de­ne Wei­ne gehö­ren zum Sor­ti­ment. Hin­zu kom­men zahl­rei­che ost­frie­si­sche Spi­ri­tuo­sen, die direkt in Leer her­ge­stellt werden.

Pro­duk­ti­on, Han­del, Fili­al­ge­schäft und Online-Ver­sand grei­fen dabei inein­an­der. Gera­de die­se Ver­bin­dung aus tra­di­ti­ons­rei­chem Fami­li­en­un­ter­neh­men und moder­nem Mit­tel­stand war für Thie­le ein wich­ti­ger Anlass, neben den Pro­duk­ten auch über die aktu­el­len Her­aus­for­de­run­gen für Unter­neh­men zu sprechen.

Neue EU-Regeln sor­gen für zusätz­li­che Belastungen

Im Gespräch mit Jan Wolff ging es des­halb aus­führ­lich um die zuneh­men­den Anfor­de­run­gen durch euro­päi­sche Rege­lun­gen für Han­del und Online-Ver­sand. Beson­ders im Mit­tel­punkt stan­den die Emp­Co-Richt­li­nie gegen Green­wa­shing und die neue EU-Ver­pa­ckungs­ver­ord­nung (PPWR).

„Die Emp­Co-Richt­li­nie gegen Green­wa­shing und die neue EU-Ver­pa­ckungs­ver­ord­nung stel­len klei­ne Unter­neh­men, den Mit­tel­stand und Ver­sand­händ­ler vor erheb­li­che zusätz­li­che Anfor­de­run­gen. Mehr Ver­brau­cher­schutz und weni­ger Ver­pa­ckungs­müll sind grund­sätz­lich rich­ti­ge Zie­le. Ent­schei­dend ist jedoch, dass die Umset­zung rechts­si­cher, pra­xis­taug­lich und mit­tel­stands­freund­lich erfolgt“, erklär­te Thiele.

Gera­de klei­ne Betrie­be und Online-Händ­ler benö­tig­ten kla­re Regeln statt neu­er Büro­kra­tie­fal­len. „Wer Nach­hal­tig­keit ehr­lich kom­mu­ni­ziert oder Waren ins EU-Aus­land lie­fert, darf nicht durch unkla­re Vor­ga­ben, zusätz­li­che Regis­trie­rungs­pflich­ten und Abmahn­ri­si­ken aus­ge­bremst werden.“

Emp­Co-Richt­li­nie: Stren­ge­re Vor­ga­ben für Nachhaltigkeitswerbung

Mit der Umset­zung der Emp­Co-Richt­li­nie (EU) 2024/825 wer­den die Anfor­de­run­gen an Umwelt- und Nach­hal­tig­keits­aus­sa­gen deut­lich ver­schärft. Die neu­en Rege­lun­gen sind ab dem 27. Sep­tem­ber 2026 anzuwenden.

All­ge­mei­ne Umwelt­aus­sa­gen wie „kli­ma­freund­lich“, „grün“ oder „nach­hal­tig“ wer­den künf­tig nur noch unter deut­lich stren­ge­ren Vor­aus­set­zun­gen zuläs­sig sein. Unter­neh­men müs­sen des­halb ihre Wer­bung, Pro­dukt­in­for­ma­tio­nen, Ver­pa­ckun­gen und Online-Auf­trit­te über­prü­fen und gege­be­nen­falls anpassen.

Aus Sicht Thie­les ist ins­be­son­de­re pro­ble­ma­tisch, dass für bereits pro­du­zier­te Ver­pa­ckun­gen und Waren­be­stän­de kei­ne aus­rei­chen­de rechts­si­che­re Auf­brauch- oder Abver­kaufs­frist vor­ge­se­hen ist.

„Es kann nicht nach­hal­tig sein, recht­mä­ßig pro­du­zier­te Ver­pa­ckun­gen oder sogar Waren ver­nich­ten zu müs­sen, nur weil sich zwi­schen­zeit­lich die gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen geän­dert haben. Des­halb unter­stüt­ze ich die For­de­rung nach einer min­des­tens ein­jäh­ri­gen Abver­kaufs­frist für vor­han­de­ne Bestän­de“, sag­te Thiele.

Zudem müs­se sicher­ge­stellt wer­den, dass eta­blier­te unab­hän­gi­ge Ver­brau­cher­tests und seriö­se Stan­dards nicht unbe­ab­sich­tigt unter pau­scha­le Ver­bo­te fal­len oder neue Abmahn­ri­si­ken entstehen.

EU-Ver­pa­ckungs­ver­ord­nung bringt neue Pflich­ten für Online-Händler

Eine wei­te­re Her­aus­for­de­rung sieht Thie­le in der EU-Ver­pa­ckungs­ver­ord­nung (PPWR), die seit dem 12. August 2026 gilt. Ins­be­son­de­re der grenz­über­schrei­ten­de Ver­sand bringt zusätz­li­che Pflich­ten mit sich.

Wer ver­pack­te Waren unmit­tel­bar an End­ver­brau­cher in ande­ren EU-Mit­glied­staa­ten lie­fert, muss dort grund­sätz­lich die jewei­li­gen Vor­ga­ben der erwei­ter­ten Her­stel­ler­ver­ant­wor­tung erfül­len und einen Bevoll­mäch­tig­ten benen­nen. Damit kön­nen zusätz­li­che Registrierungs‑, Mel­de- und Kos­ten­pflich­ten ver­bun­den sein.

Für klei­ne Online-Händ­ler kann die­ser Auf­wand im Ver­hält­nis zu weni­gen Lie­fe­run­gen in ein­zel­ne EU-Staa­ten erheb­lich sein. Im schlimms­ten Fall könn­te dadurch ein wirt­schaft­li­cher Anreiz ent­ste­hen, Kun­den in ande­ren Mit­glied­staa­ten gar nicht mehr zu beliefern.

„Wenn klei­ne­re Online-Händ­ler ihren Ver­sand in ande­re EU-Staa­ten ein­stel­len, weil sich eini­ge weni­ge Pake­te wegen der damit ver­bun­de­nen Büro­kra­tie nicht mehr rech­nen, läuft etwas grund­sätz­lich falsch. Das wider­spricht dem Gedan­ken des euro­päi­schen Bin­nen­mark­tes“, bekräf­tig­te Thiele.

Er for­dert des­halb eine schnel­le mit­tel­stands­freund­li­che Kor­rek­tur. Dazu gehör­ten ins­be­son­de­re eine deut­lich ein­fa­che­re Rege­lung der Bevoll­mäch­tig­ten­pflicht sowie sinn­vol­le Aus­nah­men und Erleich­te­run­gen für klei­ne Unter­neh­men und gerin­ge Versandmengen.

Thie­le sucht direkt den Kon­takt nach Brüssel

Im Anschluss an das Gespräch nahm Ulf Thie­le direkt Kon­takt mit den Abge­ord­ne­ten des Euro­päi­schen Par­la­ments Jens Gie­se­ke aus dem Ems­land und David McAl­lis­ter aus dem Land­kreis Cux­ha­ven auf.

Bei­de ver­si­cher­ten, dass sich die Frak­ti­on der Euro­päi­schen Volks­par­tei im Euro­päi­schen Par­la­ment und auch sie per­sön­lich für eine schnel­le Lösung ein­set­zen wol­len. Ziel sei es, die von der Kom­mis­si­on in Kraft gesetz­te Richt­li­nie schnellst­mög­lich außer Kraft zu set­zen und anschlie­ßend mit­tel­stands­freund­lich zu überarbeiten.

Die Fol­ge­wir­kun­gen der jetzt in Kraft gesetz­ten Emp­Co-Richt­li­nie sei­en nicht im Sin­ne der EVP-Frak­ti­on und ent­sprä­chen nicht den poli­ti­schen Vor­ga­ben des Euro­päi­schen Parlaments.

„Sol­chen Betrie­ben soll­ten wir den Rücken freihalten“

Für Ulf Thie­le hat der Besuch bei Wein Wolff damit zwei Sei­ten des erfolg­rei­chen Mit­tel­stands sicht­bar gemacht: auf der einen Sei­te jahr­hun­der­te­al­te Tra­di­ti­on, hand­werk­li­ches Kön­nen und regio­na­le Ver­bun­den­heit, auf der ande­ren Sei­te Inno­va­ti­on, neue Pro­duk­te und moder­ne Vertriebswege.

„Hier wird seit mehr als zwei Jahr­hun­der­ten unter­neh­me­ri­sche Tra­di­ti­on bewahrt und gleich­zei­tig stän­dig etwas Neu­es ent­wi­ckelt. Genau sol­chen Betrie­ben soll­ten wir den Rücken frei­hal­ten. Euro­pa muss ihnen den Zugang zum Bin­nen­markt erleich­tern – und darf ihn nicht mit neu­er Büro­kra­tie erschwe­ren“, erklär­te Thie­le abschließend.

 

Wie und wo ent­ste­hen bei Wein Wolff eigent­lich die vie­len Krea­tio­nen neu­er Spi­ri­tuo­sen? Der Land­tags­ab­ge­ord­ne­te Ulf Thie­le (CDU) schau­te hin­ter die Kulis­sen des ost­frie­si­schen Tra­di­ti­ons­un­ter­neh­mens in der Leera­ner Alt­stadt. Neue euro­päi­sche Vor­ga­ben erschwe­ren aller­dings den Han­del im Binnenmarkt.

 

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