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Landkreis Leer: Einschulungsuntersuchung
Einschulungsuntersuchung: Ein Überblick
Die Einschulungsuntersuchung ist ein wichtiger Meilenstein für Kinder in Niedersachsen, der vor der Aufnahme in die Schule durchgeführt wird. Diese Untersuchung, die vom Gesundheitsamt vorgeschrieben und durchgeführt wird, stellt sicher, dass Kinder bereit für den Schulbeginn sind und eventuelle gesundheitliche oder entwicklungsbedingte Herausforderungen frühzeitig erkannt und adressiert werden können.
Warum ist die Einschulungsuntersuchung wichtig?
Die Schuleingangsuntersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben und hat mehrere zentrale Ziele:
- Erfassung des Entwicklungsstandes: Die Untersuchung hilft dabei, den körperlichen und geistigen Entwicklungsstand des Kindes zu beurteilen.
- Gesundheitscheck: Sie stellt sicher, dass keine gesundheitlichen Probleme vorliegen, die den Schulbesuch beeinträchtigen könnten.
- Früherkennung: Durch die Untersuchung können eventuelle Entwicklungsstörungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen frühzeitig erkannt und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden.
Wer wird untersucht?
In Niedersachsen werden alle Kinder vor der Einschulung dieser Untersuchung unterzogen. Dies betrifft alle Kinder, die in dem Jahr schulpflichtig werden und somit im Schuljahr eingeschult werden sollen. Eltern werden rechtzeitig über den Termin und den Ablauf der Untersuchung informiert.
Was beinhaltet die Einschulungsuntersuchung?
Die Schuleingangsuntersuchung umfasst verschiedene Aspekte:
- Körperliche Untersuchung: Überprüfung der allgemeinen Gesundheit, einschließlich Seh- und Hörtests.
- Entwicklungsdiagnostik: Beurteilung der motorischen, sprachlichen und kognitiven Fähigkeiten des Kindes.
- Soziale und emotionale Entwicklung: Einschätzung der sozialen Kompetenzen und des emotionalen Wohlbefindens.
Wer führt die Untersuchung durch?
Die Einschulungsuntersuchung wird vom Gesundheitsamt durchgeführt. In der Regel sind es erfahrene Kinderärzte und medizinisches Fachpersonal, die die Untersuchung leiten. Diese Experten stellen sicher, dass alle relevanten Aspekte gründlich überprüft werden.
Was passiert nach der Untersuchung?
Nach der Untersuchung erhalten die Eltern eine Rückmeldung über die Ergebnisse. Sollte es Auffälligkeiten geben, werden die Eltern beraten und gegebenenfalls an spezialisierte Fachkräfte oder Einrichtungen weitergeleitet. Ziel ist es, rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um dem Kind den bestmöglichen Start in die Schulzeit zu ermöglichen.
Fazit
Die Einschulungsuntersuchung ist ein wesentlicher Bestandteil des Schulvorbereitungsprozesses in Niedersachsen. Sie hilft dabei, den Entwicklungs- und Gesundheitszustand der Kinder zu erfassen und sicherzustellen, dass sie gut gerüstet in ihre Schulzeit starten können. Eltern sollten diesen Termin ernst nehmen und die Untersuchung als Chance sehen, eventuelle Probleme frühzeitig zu erkennen und anzugehen.
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Welche Lernform ist die richtige?
Der Kampf gegen den Lernfrust
Frust und Tränen sind oft die ersten Anzeichen von Lernproblemen bei Kindern. Wenn weder Kinder noch Eltern wissen, wie sie diese Schwierigkeiten bewältigen sollen, ist es entscheidend, die richtige Unterstützung zu finden. Doch keine Sorge: Eine Lösung ist immer möglich!

Nachhilfe für Grundschule in der Stadt Leer
Die Qual der Wahl: Wie findest Du die passende Unterstützung?
Die Frage, die sich viele stellen, lautet: Was passt am besten zu uns – Nachhilfe, Lerncoaching oder Lerntherapie? Um Schülern bei ihren schulischen Herausforderungen zu helfen, gibt es verschiedene Ansätze.
Nachhilfe: Individuelle Förderung für aktuelle Herausforderungen
Nachhilfe konzentriert sich auf die aktuellen Themen des Schulstoffs und Hausaufgaben. Sie zielt darauf ab, Schulprobleme gezielt zu beheben und kann sehr individuell gestaltet werden. Wichtig ist dabei, nicht nur den Schulstoff zu erlernen, sondern auch das Selbstvertrauen und die Motivation der Schüler zu stärken.
Lerncoaching: Mehr als Nachhilfe
Wenn traditionelle Nachhilfe nicht ausreicht, kann ein Lerncoaching die ideale Ergänzung sein. Es entwickelt effektive Lernstrategien und hilft, Prüfungsängste und Motivationsprobleme zu überwinden. Im Mittelpunkt steht die Persönlichkeit des Schülers mit all seinen Stärken und Schwächen.
Lerntherapie: Ganzheitlicher Ansatz bei größeren Schwierigkeiten
Bei umfassenderen Lernschwierigkeiten, wie Lese-Rechtschreibschwäche oder Dyskalkulie, ist eine Lerntherapie sinnvoll. Sie verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz, der neben den schulischen Inhalten auch die emotionale Stabilität und den Austausch mit Eltern und Lehrern einschließt.
Individuelle Lösungen für maximales Potenzial
Es ist essenziell, die maßgeschneiderte Lösung für die individuellen Bedürfnisse jedes Schülers zu finden. Während Lerncoaching kurzfristige Unterstützung bietet, können Nachhilfe und Lerntherapie mittel- bis langfristige Lösungen sein. Ziel ist es, die bestmögliche Unterstützung zu finden, um Schülern zu helfen, ihr volles Potenzial auszuschöpfen.
Spaß am Lernen – Der Schlüssel zum Erfolg
Jeder Ansatz hat seinen Platz, und der Spaß am Lernen sollte nie zu kurz kommen. Bist Du unsicher, welche Option die richtige ist? Keine Sorge, bei Schulfit findest Du jede Menge hilfreiche Informationen und Beratung, um den besten Weg für Dein Kind zu wählen. Dabei ist es egal, ob es um Hilfe für Mathe, Französisch, Latein, MINT-Fächer oder andere Fächer geht.
Kontakt
Schulfit Nachhilfe & Coaching
Standort: 26789 Leer
Heisfelder Straße 2
Telefon: 0491 – 5951
Standort: 26802 Moormerland
Rudolf-Eucken-Straße 14
Telefon: 04954 — 8789
WhatsApp oder SMS: 0176 24206004
Lokal
Müllabfuhr im Landkreis Leer verschiebt sich im Mai
Geänderte Abfuhrtermine im Landkreis Leer aufgrund des Maifeiertags
Landkreis Leer – Aufgrund des gesetzlichen Feiertages am Freitag, den 1. Mai 2026, verschieben sich die Termine für die Hausmüllabfuhr im Landkreis Leer sowie auf der Insel Borkum. Der Abfallwirtschaftsbetrieb (ALL) weist darauf hin, dass die Entsorgung teilweise vor- oder nachgeholt wird.
Regelungen für das Festland
Für die Haushalte auf dem Festland gelten folgende Änderungen:
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Restabfall, Grünabfall und Gelber Sack: Die Abfuhr entfällt am 1. Mai und wird erst am darauffolgenden Freitag, den 8. Mai, nachgeholt.
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Blaue Tonne: Die Leerung findet einen Tag später, am Samstag, den 2. Mai, statt.
Regelungen für die Insel Borkum
Auf Borkum weichen die Termine teilweise deutlicher ab:
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Restabfall und Grünabfall: Die Abfuhr verschiebt sich ebenfalls auf Freitag, den 8. Mai.
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Blaue Tonne: Die Leerung wird vorgezogen auf Donnerstag, den 30. April.
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Gelbe Tonne: Die Leerung erfolgt bereits am Mittwoch, den 29. April.
Wichtige Hinweise für alle Bürger
Um eine reibungslose Abholung zu gewährleisten, bittet der Abfallwirtschaftsbetrieb darum, sämtliche Tonnen und Säcke am jeweiligen Abfuhrtag bis spätestens 6:00 Uhr morgens bereitzustellen.
Für weitere Fragen steht die Abfallberatung des Landkreises Leer kostenfrei zur Verfügung:
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Service-Nummer: 0800–9252423
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E‑Mail: abfallberatung@all-leer.de

Lokal
OVG Lüneburg weist Klage gegen Gasbohrungen ab
Beitragsbild / Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO-Verlag
OVG Lüneburg: Klage gegen Gasbohrungen vor Borkum abgewiesen
In einem richtungsweisenden Urteil hat der 7. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) am 21. April 2026 die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Erdgasförderprojekt im niedersächsischen Küstenmeer abgewiesen (Az.: 7 KS 64/24). Damit bleibt der Planfeststellungsbeschluss für die umstrittenen Richtbohrungen bestehen.
Hintergrund des Vorhabens
Gegenstand des Verfahrens war der Rahmenbetriebsplan für die Erdgasförderung in unmittelbarer Nähe zur niederländischen Grenze.
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Bohrvorgang: Geplant sind insgesamt neun Bohrungen, die aus dem niederländischen Sektor in Tiefen zwischen 1.500 und 4.000 Metern in deutsches Hoheitsgebiet eintreten.
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Infrastruktur: Die Förderung erfolgt über eine Plattform, die sich rund 500 Meter westlich der Grenze auf niederländischem Gebiet befindet.
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Betroffene Gebiete: Das Gasvorkommen lagert teilweise unter ökologisch sensiblen Flächen, darunter das Naturschutzgebiet „Borkum Riff“ (Teil des EU-Vogelschutzgebietes) sowie das FFH-Gebiet „Borkum Riffgrund“. Die Bohrungen selbst berühren diese Schutzgebiete jedoch nicht direkt.
Argumentation der Deutschen Umwelthilfe
Die Deutsche Umwelthilfe sah durch das Vorhaben unzulässige Eingriffe in die angrenzenden Naturschutz- und Natura-2000-Gebiete. Zudem wurde angeführt, dass das betroffene Areal aufgrund dortiger Riffformationen als potenzielles FFH-Gebiet einzustufen sei, was den Eingriff unzulässig mache.
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Die Entscheidung des Senats
Der 7. Senat folgte der Argumentation der Klägerin nicht und bewertete die Auswirkungen der Bohrungen als geringfügig:
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Bodenabsenkungen: Zwar besteht das Risiko von Absenkungen des Meeresbodens um bis zu 7,6 cm über den gesamten Förderzeitraum. Im Vergleich zu den natürlichen Sedimentbewegungen von bis zu +/- 0,5 Metern pro Jahr seien diese jedoch praktisch nicht messbar und beeinträchtigen die Schutzzwecke nicht.
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Seismische Aktivitäten: Mögliche Erdbeben mit einer Magnitude von bis zu 2,9 könnten zwar spürbar sein und bei Fischen oder Vögeln kurzzeitige Schreckreaktionen auslösen, erhebliche Beeinträchtigungen für die Fauna seien jedoch nicht zu erwarten.
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Schutzstatus des Areals: Die Frage, ob es sich um ein potenzielles FFH-Gebiet handelt, ließ das Gericht offen, da die Einwirkungen ohnehin zu gering seien, um einen Schutzverstoß zu begründen.
Weitere rechtliche Schritte
Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. Gegen diese Nichtzulassung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils Beschwerde eingelegt werden.
Das vollständige Urteil wird nach Vorliegen der schriftlichen Begründung in der Rechtsprechungsdatenbank der niedersächsischen Justiz veröffentlicht.
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Lokal
Sicherheitskonzept für Maritime Konferenz in Emden
Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO-Verlag
Umfassendes Sicherheitskonzept für maritimes Spitzentreffen in Emden
Mit der 14. Nationalen Maritimen Konferenz (NMK) steht Emden am 29. und 30. April 2026 vor einer logistischen und sicherheitstechnischen Großaufgabe. Wenn rund 800 Entscheider aus Wirtschaft und Politik – darunter Bundeskanzler Friedrich Merz als Schirmherr sowie mehrere Bundes- und Landesminister – in der Seehafenstadt zusammenkommen, genießt der Schutz der Veranstaltung höchste Priorität.
Polizei setzt auf Präsenz und Kooperation
Die Polizeiinspektion Leer/Emden hat zur Absicherung dieses bedeutenden Gipfeltreffens ein umfassendes Einsatzkonzept erstellt. Ziel der verstärkten Kräfte ist es, einen störungsfreien Ablauf für das hochkarätige Teilnehmerfeld zu garantieren und gleichzeitig die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Hierfür stehen die Einsatzkräfte in kontinuierlichem Austausch mit den Veranstaltern sowie weiteren Sicherheitsbehörden.
Fokus: Öffentlicher Raum und Verkehrslage
Um die Veranstaltungsorte herum werden strikte Sicherheitsbereiche eingerichtet, was temporäre Einschränkungen im öffentlichen Raum erforderlich macht:
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Sperrungen im Stadtgebiet: Im direkten Umfeld der Nordseehalle sowie entlang des Früchteburger Weges werden Durchfahrtssperren errichtet. Insbesondere der Parkplatz vor der Halle ist für den allgemeinen Verkehr gesperrt.
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Wegeregelungen: Während der Gehweg am Früchteburger Weg (Höhe Sportplatz des Johannes-Althusius-Gymnasiums) für Passanten offen bleibt, ist für den Fußweg hinter der Nordseehalle entlang des Hinter Tiefs eine zeitweilige Sperrung vorgesehen.
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Empfehlung: Aufgrund der Kontrollen und Sperrmaßnahmen wird empfohlen, den betroffenen Bereich weiträumig zu umfahren. Die Erreichbarkeit privater Grundstücke und der angrenzenden Schulen bleibt für Berechtigte gewährleistet.
Strenge Luftraumüberwachung und Drohnenverbot
Ein zentraler Baustein des Sicherheitskonzepts betrifft den Luftraum. Für die Dauer der Konferenz wurde ein offizielles Flugbeschränkungsgebiet über dem Veranstaltungsareal eingerichtet. Der Einsatz von unbemannten Flugsystemen (Drohnen) oder Flugmodellen ist hier strikt untersagt. Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass die Überwachung des Luftraums konsequent erfolgt und Verstöße strafrechtlich verfolgt werden können.
Begleitung von Versammlungen
Die Polizei stellt zudem die Wahrnehmung grundrechtlich geschützter Versammlungsrechte sicher. Mögliche Kundgebungen im öffentlichen Raum werden lageangepasst begleitet, wobei ein besonderes Augenmerk darauf liegt, die Sicherheit der Konferenzteilnehmer mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung in Einklang zu bringen.
Die Sicherheitslage wird während der gesamten zwei Tage fortlaufend überprüft und die Maßnahmen bei Bedarf unmittelbar angepasst. Die Polizei ist bestrebt, die Auswirkungen auf den Alltag der Emder Bevölkerung so gering wie möglich zu halten und bittet um Verständnis für die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen.
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