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Landkreis Leer: Einschulungsuntersuchung
Einschulungsuntersuchung: Ein Überblick
Die Einschulungsuntersuchung ist ein wichtiger Meilenstein für Kinder in Niedersachsen, der vor der Aufnahme in die Schule durchgeführt wird. Diese Untersuchung, die vom Gesundheitsamt vorgeschrieben und durchgeführt wird, stellt sicher, dass Kinder bereit für den Schulbeginn sind und eventuelle gesundheitliche oder entwicklungsbedingte Herausforderungen frühzeitig erkannt und adressiert werden können.
Warum ist die Einschulungsuntersuchung wichtig?
Die Schuleingangsuntersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben und hat mehrere zentrale Ziele:
- Erfassung des Entwicklungsstandes: Die Untersuchung hilft dabei, den körperlichen und geistigen Entwicklungsstand des Kindes zu beurteilen.
- Gesundheitscheck: Sie stellt sicher, dass keine gesundheitlichen Probleme vorliegen, die den Schulbesuch beeinträchtigen könnten.
- Früherkennung: Durch die Untersuchung können eventuelle Entwicklungsstörungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen frühzeitig erkannt und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden.
Wer wird untersucht?
In Niedersachsen werden alle Kinder vor der Einschulung dieser Untersuchung unterzogen. Dies betrifft alle Kinder, die in dem Jahr schulpflichtig werden und somit im Schuljahr eingeschult werden sollen. Eltern werden rechtzeitig über den Termin und den Ablauf der Untersuchung informiert.
Was beinhaltet die Einschulungsuntersuchung?
Die Schuleingangsuntersuchung umfasst verschiedene Aspekte:
- Körperliche Untersuchung: Überprüfung der allgemeinen Gesundheit, einschließlich Seh- und Hörtests.
- Entwicklungsdiagnostik: Beurteilung der motorischen, sprachlichen und kognitiven Fähigkeiten des Kindes.
- Soziale und emotionale Entwicklung: Einschätzung der sozialen Kompetenzen und des emotionalen Wohlbefindens.
Wer führt die Untersuchung durch?
Die Einschulungsuntersuchung wird vom Gesundheitsamt durchgeführt. In der Regel sind es erfahrene Kinderärzte und medizinisches Fachpersonal, die die Untersuchung leiten. Diese Experten stellen sicher, dass alle relevanten Aspekte gründlich überprüft werden.
Was passiert nach der Untersuchung?
Nach der Untersuchung erhalten die Eltern eine Rückmeldung über die Ergebnisse. Sollte es Auffälligkeiten geben, werden die Eltern beraten und gegebenenfalls an spezialisierte Fachkräfte oder Einrichtungen weitergeleitet. Ziel ist es, rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um dem Kind den bestmöglichen Start in die Schulzeit zu ermöglichen.
Fazit
Die Einschulungsuntersuchung ist ein wesentlicher Bestandteil des Schulvorbereitungsprozesses in Niedersachsen. Sie hilft dabei, den Entwicklungs- und Gesundheitszustand der Kinder zu erfassen und sicherzustellen, dass sie gut gerüstet in ihre Schulzeit starten können. Eltern sollten diesen Termin ernst nehmen und die Untersuchung als Chance sehen, eventuelle Probleme frühzeitig zu erkennen und anzugehen.
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Welche Lernform ist die richtige?
Der Kampf gegen den Lernfrust
Frust und Tränen sind oft die ersten Anzeichen von Lernproblemen bei Kindern. Wenn weder Kinder noch Eltern wissen, wie sie diese Schwierigkeiten bewältigen sollen, ist es entscheidend, die richtige Unterstützung zu finden. Doch keine Sorge: Eine Lösung ist immer möglich!

Nachhilfe für Grundschule in der Stadt Leer
Die Qual der Wahl: Wie findest Du die passende Unterstützung?
Die Frage, die sich viele stellen, lautet: Was passt am besten zu uns – Nachhilfe, Lerncoaching oder Lerntherapie? Um Schülern bei ihren schulischen Herausforderungen zu helfen, gibt es verschiedene Ansätze.
Nachhilfe: Individuelle Förderung für aktuelle Herausforderungen
Nachhilfe konzentriert sich auf die aktuellen Themen des Schulstoffs und Hausaufgaben. Sie zielt darauf ab, Schulprobleme gezielt zu beheben und kann sehr individuell gestaltet werden. Wichtig ist dabei, nicht nur den Schulstoff zu erlernen, sondern auch das Selbstvertrauen und die Motivation der Schüler zu stärken.
Lerncoaching: Mehr als Nachhilfe
Wenn traditionelle Nachhilfe nicht ausreicht, kann ein Lerncoaching die ideale Ergänzung sein. Es entwickelt effektive Lernstrategien und hilft, Prüfungsängste und Motivationsprobleme zu überwinden. Im Mittelpunkt steht die Persönlichkeit des Schülers mit all seinen Stärken und Schwächen.
Lerntherapie: Ganzheitlicher Ansatz bei größeren Schwierigkeiten
Bei umfassenderen Lernschwierigkeiten, wie Lese-Rechtschreibschwäche oder Dyskalkulie, ist eine Lerntherapie sinnvoll. Sie verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz, der neben den schulischen Inhalten auch die emotionale Stabilität und den Austausch mit Eltern und Lehrern einschließt.
Individuelle Lösungen für maximales Potenzial
Es ist essenziell, die maßgeschneiderte Lösung für die individuellen Bedürfnisse jedes Schülers zu finden. Während Lerncoaching kurzfristige Unterstützung bietet, können Nachhilfe und Lerntherapie mittel- bis langfristige Lösungen sein. Ziel ist es, die bestmögliche Unterstützung zu finden, um Schülern zu helfen, ihr volles Potenzial auszuschöpfen.
Spaß am Lernen – Der Schlüssel zum Erfolg
Jeder Ansatz hat seinen Platz, und der Spaß am Lernen sollte nie zu kurz kommen. Bist Du unsicher, welche Option die richtige ist? Keine Sorge, bei Schulfit findest Du jede Menge hilfreiche Informationen und Beratung, um den besten Weg für Dein Kind zu wählen. Dabei ist es egal, ob es um Hilfe für Mathe, Französisch, Latein, MINT-Fächer oder andere Fächer geht.
Kontakt
Schulfit Nachhilfe & Coaching
Standort: 26789 Leer
Heisfelder Straße 2
Telefon: 0491 – 5951
Standort: 26802 Moormerland
Rudolf-Eucken-Straße 14
Telefon: 04954 — 8789
WhatsApp oder SMS: 0176 24206004
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Waffen- und Messerverbote an Hauptbahnhöfen: Das gilt jetzt für Reisende
Waffen- und Messerverbote an Hauptbahnhöfen: Was Reisende in Bremen, Hamburg und Hannover beachten müssen
Wer im Oktober 2026 mit der Bahn unterwegs ist und die Hauptbahnhöfe in Bremen, Hamburg oder Hannover ansteuert, sollte sich vor Fahrtantritt über die geltenden Waffen- und Messerverbote informieren. An mehreren großen Bahnhöfen gelten besondere Regelungen zum Mitführen von Messern, Waffen und anderen gefährlichen Gegenständen.
Die Bundespolizeidirektion Hannover hat entsprechende Allgemeinverfügungen verlängert. Betroffen sind unter anderem der Hauptbahnhof Bremen, der Hamburger Hauptbahnhof sowie weitere Hamburger Bahnhöfe und der Hauptbahnhof Hannover. Die jeweiligen Allgemeinverfügungen legen fest, welche Gegenstände in den genannten Bereichen nicht mitgeführt werden dürfen und welche räumlichen Geltungsbereiche gelten.
Bremen: Mitführverbot am Hauptbahnhof verlängert
Für den Hauptbahnhof Bremen wurde die bestehende Allgemeinverfügung zum Mitführverbot verlängert. Verboten ist dort grundsätzlich das Mitführen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb‑, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art.
Die Allgemeinverfügung gilt grundsätzlich für alle Personen. Ausnahmen sind in Ziffer 3.2 der Allgemeinverfügung geregelt.
Die Einhaltung der Regelung wird durch Einsatzkräfte der Bundespolizei überwacht.
Geltungszeitraum in Bremen
Die Allgemeinverfügung gilt:
Donnerstag, 1. Oktober 2026, 00:00 Uhr, bis Samstag, 31. Oktober 2026, 24:00 Uhr.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst den gesamten Gebäudeteil des Bremer Hauptbahnhofs einschließlich der Bahnsteige.
Ausgenommen ist die Passage „Bürgerweide“.
Wer den Bremer Hauptbahnhof als Ziel oder Umsteigebahnhof nutzt, sollte deshalb bereits vor Reiseantritt darauf achten, welche Gegenstände mitgeführt werden.
Hamburg: Mehrere Bahnhöfe betroffen
Auch in Hamburg gelten entsprechende Regelungen. Der Geltungsbereich der dortigen Allgemeinverfügung umfasst mehrere Bahnhöfe.
Betroffen sind:
- Hamburg Hauptbahnhof, ausgenommen der Mönckebergtunnel
- Hamburg-Altona
- Hamburg-Harburg
- Hamburg-Bergedorf
- Hamburg-Dammtor
Damit betrifft die Regelung nicht ausschließlich den Hamburger Hauptbahnhof. Auch Fahrgäste, die in Altona, Harburg, Bergedorf oder Dammtor ein- oder aussteigen beziehungsweise dort umsteigen, sollten die geltenden Bestimmungen beachten.
Gerade für Reisende aus Richtung Ostfriesland und dem nördlichen Emsland kann dies relevant sein, wenn Hamburg als Ziel oder Umsteigepunkt auf der Reise liegt.
Hannover: Hauptbahnhof einschließlich der Bahnsteige
Auch am Hauptbahnhof Hannover gelten entsprechende Regelungen zum Mitführen von Waffen, Messern und anderen gefährlichen Gegenständen.
Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung umfasst den gesamten Gebäudeteil des Hannoveraner Hauptbahnhofs einschließlich der Bahnsteige.
Ausgenommen sind die Raschplatzhalle sowie die Niki-de-Saint-Phalle-Promenade.
Auch hier sollten Reisende beachten, dass das Verbot nicht nur den eigentlichen Bahnhofseingang oder einzelne Bereiche betrifft, sondern sich auf den festgelegten Gebäudebereich einschließlich der Bahnsteige erstreckt.
Welche Gegenstände sind betroffen?
Die Regelungen beziehen sich unter anderem auf gefährliche Werkzeuge, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb‑, Stoß- und Stichwaffen sowie Messer aller Art.
Welche Ausnahmen im Einzelfall bestehen, ist der jeweiligen Allgemeinverfügung zu entnehmen.
Darüber hinaus gelten unabhängig von den besonderen Regelungen an Bahnhöfen die allgemeinen Vorschriften des deutschen Waffenrechts. Das Führen bestimmter Waffen kann verboten sein oder eine entsprechende behördliche Erlaubnis voraussetzen.
Die Bundespolizeidirektion Hannover weist beispielsweise auf die waffenrechtlichen Regelungen für Einhandmesser sowie auf den Kleinen Waffenschein für Schreckschuss‑, Reiz- und Signalwaffen hin.
Verstöße können Konsequenzen haben
Die Einhaltung der Allgemeinverfügungen wird durch Einsatzkräfte der Bundespolizei überwacht.
Wer gegen ein geltendes Mitführverbot verstößt, muss mit verschiedenen Maßnahmen rechnen. Dazu können unter anderem ein Platzverweis, ein Bahnhofsverbot beziehungsweise Hausverbot oder ein Beförderungsausschluss gehören.
Darüber hinaus kann unabhängig von einem möglichen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz (WaffG) auch die Erhebung eines Zwangsgeldes bei uneinsichtigen Personen möglich sein.
Reisende sollten deshalb nicht davon ausgehen, dass ein Gegenstand automatisch mitgeführt werden darf, nur weil sein Besitz grundsätzlich erlaubt ist. Entscheidend können sowohl die waffenrechtlichen Vorschriften als auch die besonderen Regelungen für den jeweiligen Bahnhof sein.
Bundespolizei warnt vor zusätzlicher Eskalationsgefahr
Die Bundespolizei begründet die Maßnahmen unter anderem mit der bundespolizeilichen Lage. Körperverletzungsdelikte mit Waffen und anderen gefährlichen Werkzeugen, insbesondere mit Messern, sowie das bloße Mitführen entsprechender Gegenstände sind nach Angaben der Bundespolizei deutlich wahrnehmbar.
Dies könne die Sicherheit von Bahnreisenden und der Bevölkerung beeinflussen.
Die Bundespolizei weist außerdem darauf hin, dass Waffen – auch wenn sie zur Selbstverteidigung mitgeführt werden – eine trügerische Sicherheit vermitteln können. Sie können nach Angaben der Behörde die eigene Risikobereitschaft erhöhen und zu einer Eskalation beitragen.
Auch deeskalierende Techniken und Kommunikationsstrategien können dadurch in den Hintergrund treten.
Für Helfer und Polizeikräfte kann eine Situation zusätzlich erschwert werden, wenn mehrere Personen Waffen oder gefährliche Gegenstände bei sich tragen. Dann kann es schwieriger sein, zu erkennen, wer Täter und wer Opfer ist.
Eine weitere Gefahr besteht darin, dass eine Waffe dem Träger abgenommen und anschließend gegen ihn selbst eingesetzt werden könnte.
Der Einsatz von Waffen kann zudem schnell zu lebensbedrohlichen Verletzungen führen und erhebliche strafrechtliche und finanzielle Folgen haben.
Besonders bei Umstiegen auf die Regelungen achten
Für Bahnreisende ist vor allem wichtig: Wer während einer Fahrt mehrere größere Bahnhöfe passiert, sollte die jeweiligen Regelungen berücksichtigen.
Das betrifft beispielsweise Reisende aus Ostfriesland und dem nördlichen Emsland, die auf dem Weg nach Hamburg oder Hannover über Bremen fahren oder dort umsteigen.
Auch wenn ein Bahnhof lediglich für einen kurzen Aufenthalt genutzt wird, gelten die jeweiligen Regelungen innerhalb des festgelegten Geltungsbereichs.
Wer beispielsweise in Bremen umsteigt und anschließend nach Hamburg oder Hannover weiterfährt, sollte daher nicht nur die Regelungen am Zielbahnhof berücksichtigen.
Was sollten Reisende beachten?
Wer einen der genannten Bahnhöfe ansteuert, sollte sich vor Reisebeginn über die jeweils aktuelle Allgemeinverfügung und deren Geltungsbereich informieren.
Im Zweifel sollte auf das Mitführen von Messern oder anderen gefährlichen Gegenständen verzichtet werden, sofern diese nicht ausdrücklich von einer geltenden Ausnahme erfasst sind.
Auch bei Gegenständen, die aus beruflichen oder alltäglichen Gründen mitgeführt werden, sollte geprüft werden, ob deren Mitführen im jeweiligen Geltungsbereich zulässig ist.
Entscheidend ist dabei nicht allein, ob ein Gegenstand grundsätzlich legal erworben oder besessen werden darf. Auch das Führen und Mitführen an einem bestimmten Ort kann besonderen gesetzlichen oder behördlichen Einschränkungen unterliegen.
Schrillalarm als mögliche Alternative
Die Polizei weist darauf hin, dass Menschen in Gefahrensituationen beispielsweise einen Schrillalarm beziehungsweise Taschenalarm nutzen können, um auf sich aufmerksam zu machen.
Beim Auslösen ertönt ein lauter, schriller Ton. Dadurch können Personen in der Umgebung auf eine Gefahrensituation aufmerksam werden.
Das Ziel ist, dass ein möglicher Täter angesichts weiterer Zeugen von einer Tat ablässt.
Weitere Informationen und Verhaltenstipps zu unterschiedlichen Gefahrensituationen bietet die Polizei über ihre Internetseite Polizei-Beratung an.
Für Bahnreisende im Oktober besonders wichtig
Wer im Oktober 2026 mit der Bahn unterwegs ist und Bremen, Hamburg oder Hannover ansteuert, sollte sich vor der Reise über die jeweils geltenden Waffen- und Messerverbote informieren.
In Bremen gilt das verlängerte Mitführverbot am Hauptbahnhof vom 1. bis einschließlich 31. Oktober 2026. In Hamburg sind neben dem Hauptbahnhof auch die Bahnhöfe Altona, Harburg, Bergedorf und Dammtor vom festgelegten Geltungsbereich betroffen. In Hannover umfasst der Geltungsbereich den Hauptbahnhof einschließlich der Bahnsteige, wobei die Raschplatzhalle und die Niki-de-Saint-Phalle-Promenade ausgenommen sind.
Für Fahrgäste bedeutet das: Vor allem bei längeren Bahnreisen und Umstiegen sollten die jeweiligen örtlichen Regelungen beachtet werden.
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Lokal
Jugendfeuerwehr Weener: Neun Jugendliche erhalten die Leistungsspange
Gruppenfoto der erfolgreichen Jugendlichen gemeinsam mit einigen ihrer Betreuer und Jugendfeuerwehrwarte. Foto: Joachim Rand
Neun Jugendfeuerwehrmitglieder aus Weener erhalten die Leistungsspange
Erfolgreiche Prüfung in Wittmund – Nachwuchs beweist Teamgeist und Können
Ein besonderer Erfolg für den Feuerwehrnachwuchs aus dem Stadtgebiet Weener: Neun Mitglieder der Jugendfeuerwehren haben am Sonntag, 27. September 2026, die begehrte Leistungsspange der Deutschen Jugendfeuerwehr (DJF) erfolgreich erworben.
Die anspruchsvolle Prüfung fand in Wittmund statt. Die Leistungsspange gilt als eine der höchsten bundesweit anerkannten Auszeichnungen, die Jugendliche innerhalb der Deutschen Jugendfeuerwehr erreichen können. Für die jungen Feuerwehrleute bedeutet das erfolgreiche Bestehen einen wichtigen Meilenstein auf ihrem weiteren Weg in der Feuerwehr.
Zu den erfolgreichen Absolventen gehören Jannick Weiß, Nele Battermann, Emily Fricke, Lotta Scheibel, Lennart Sap, Lea Yzer, Bente Kromminga, Lasse Schubert und Nils Santjer.
Fünf Disziplinen forderten die Jugendlichen
Für die Prüfung mussten die Jugendlichen als Gruppe gleich mehrere unterschiedliche Aufgaben bewältigen. Auf dem Programm standen ein 1500-Meter-Staffellauf, eine Schnelligkeitsübung, der fehlerfreie Aufbau eines Löschangriffs, Kugelstoßen sowie eine mündliche Theorieprüfung.
Dabei waren nicht nur sportliche Leistungen und feuerwehrtechnisches Wissen gefragt. Eine zentrale Rolle spielte insbesondere das Zusammenspiel innerhalb der Gruppe. Die Jugendlichen mussten zeigen, dass sie sich aufeinander verlassen können, Aufgaben gemeinsam bewältigen und auch unter Prüfungsbedingungen als Mannschaft funktionieren.
Teamleistung steht im Mittelpunkt
Die Leistungsspange stellt hohe Anforderungen an die Teilnehmer. Voraussetzung für die Teilnahme ist unter anderem ein Mindestalter von 15 Jahren sowie eine mindestens einjährige Mitgliedschaft in der Jugendfeuerwehr.
Im Mittelpunkt steht dabei bewusst nicht allein die Leistung des Einzelnen. Entscheidend ist vielmehr die geschlossene Mannschaftsleistung. Genau diesen Teamgeist und ihr Können konnten die neun Jugendlichen aus Weener bei der Prüfung in Wittmund unter Beweis stellen.
Mit ihrem erfolgreichen Abschluss haben Jannick Weiß, Nele Battermann, Emily Fricke, Lotta Scheibel, Lennart Sap, Lea Yzer, Bente Kromminga, Lasse Schubert und Nils Santjer einen wichtigen Grundstein für ihre weitere Feuerwehrlaufbahn gelegt.
Der Erfolg zeigt zugleich, wie engagiert der Feuerwehrnachwuchs im Stadtgebiet Weener ist und welchen Stellenwert eine gute Nachwuchsarbeit für die Zukunft der Feuerwehren hat.
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Allgemein
Sirke Siebens aus Holtland wird neuer Regierungsbrandmeister für Ostfriesland
Sirke Siebens (6. v. l.) übernimmt zum 1. Oktober 2026 das Amt des Regierungsbrandmeisters und tritt damit die Nachfolge von Erwin Reiners an, der nach sechs Jahren Amtszeit feierlich verabschiedet wurde.
Sirke Siebens aus Holtland zum neuen Regierungsbrandmeister ernannt
Verantwortung für 170 Feuerwehren in den Landkreisen Aurich, Leer und Wittmund sowie in Emden
Im Rahmen einer Feierstunde im Feuerwehrhaus Wiesmoor ist Sirke Siebens aus Holtland zum neuen Regierungsbrandmeister ernannt worden. Die Ernennung erfolgte mit Wirkung zum 1. Oktober 2026 im Beisein der Stadt- und Gemeindebrandmeister sowie der Brandabschnittsleiter.
Vollzogen wurde die Ernennung durch Niedersachsens Landesbranddirektor Dieter Rohrberg und Dr. Christian Kielhorn, Präsident des Niedersächsischen Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK).
Zu den Gästen der Feierstunde gehörten unter anderem Vertreter der Kommunen, der Polizei, des Technischen Hilfswerks (THW), der Ostfriesischen Landschaftlichen Brandkasse sowie weiterer Partnerorganisationen.
Sirke Siebens übernimmt verantwortungsvolle Führungsaufgabe
Mit der Berufung von Sirke Siebens wird das verantwortungsvolle Ehrenamt mit einer erfahrenen Führungskraft aus dem Landkreis Leer besetzt. Siebens tritt die Nachfolge von Erwin Reiners an, der nach sechs Jahren Amtszeit feierlich aus dem Ehrenbeamtenverhältnis verabschiedet wurde.
Als neuer Regierungsbrandmeister übernimmt Sirke Siebens künftig Verantwortung für insgesamt 170 Feuerwehren. Sein Zuständigkeitsbereich umfasst die Landkreise Aurich, Leer und Wittmund sowie die kreisfreie Stadt Emden.
Das Amt des Regierungsbrandmeisters zählt zu den höchsten ehrenamtlichen Führungsämtern im niedersächsischen Feuerwehrwesen. Angesiedelt in der Abteilung Brandschutz des Niedersächsischen Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz übernimmt der Regierungsbrandmeister eine wichtige Schnittstellenfunktion zwischen den örtlichen Feuerwehr-Einsatzleitern und dem Land Niedersachsen.
Darüber hinaus ist Siebens künftig auch bei Gesetzgebungsverfahren im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes eingebunden. Hinzu kommen umfangreiche repräsentative Aufgaben.
Umfangreiche Erfahrung im Feuerwehrwesen
Für die anspruchsvolle Führungsaufgabe bringt Sirke Siebens einen umfangreichen Erfahrungsschatz aus dem Feuerwehrwesen mit. Vor seiner Ernennung zum Regierungsbrandmeister war er bereits als Gemeindebrandmeister sowie als stellvertretender Brandabschnittsleiter tätig.
Auch künftig bleibt Siebens aktiv in der Kreisfeuerwehr Leer. Er führt weiterhin den Gefahrgutzug der Kreisfeuerwehr Leer als Zugführer an.
Mit seinem Amtsantritt zum 1. Oktober 2026 übernimmt Sirke Siebens damit eine zentrale ehrenamtliche Führungsfunktion für den Brand- und Katastrophenschutz in der Region.
Verabschiedung von Erwin Reiners
Gleichzeitig wurde mit der Feierstunde Erwin Reiners nach einer sechsjährigen Amtszeit als Regierungsbrandmeister aus dem Ehrenbeamtenverhältnis verabschiedet.
Foto: Feuerwehr
Quelle: Joachim Rand - Pressesprecher Kreisfeuerwehr Leer
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