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Lockdown bis Valentinstag verlängert.

Bund und Länder haben sich auf eine Verlängerung des Shutdowns bis zum 14. Februar verständigt. Bis dahin sollen Freizeiteinrichtungen, Gastronomie und ein Großteil des Einzelhandels geschlossen bleiben. Ebenso sollen Schulen geschlossen bleiben. Wo es geht, soll Homeoffice zum Zuge kommen, hier sollen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer abstimmen. Überall wo Menschen im Innenbereich aufeinandertreffen, soll künftig das Tragen von FFP2 oder OP-Masken verpflichtend sein. Bei Gottesdienste in Kirchen, Moscheen oder Synagogen müssen auf Mindestabstand, Maskenpflicht und Gesangsverbot geachtet werden. Bei Veranstaltungen von mehr als 10 Teilnehmern muss mindesten zwei Tage zuvor das Ordnungsamt verständigt werden. Für Privatbesuche gelten die vorherigen Regelungen.
Bund-Länder-Beschluss
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Vorsorgendes Handeln erforderlich |
Bund und Länder haben vereinbart, die gelten Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie bis zum 14. Februar zu verlängern. Sorge bereiten Erkenntnisse über Mutationen des SARS-CoV-2-Virus. Daher soll ein beschleunigter Rückgang der Infektionszahlen erreicht werden. |
Dienstag, 19. Januar 2021 |
Die Beschlüsse von Bund und Ländern zur Eindämmung der Corona-Pandemie gelten fort. Alle bestehenden Maßnahmen werden zunächst befristet bis zum 14. Februar 2021 verlängert. Das bedeutet: Private Zusammenkünfte bleiben auf den eigenen Haushalt und eine weitere nicht im Haushalt lebende Person beschränkt. Kontakte sollen weiterhin auf das absolut notwendige Minimum beschränkt werden. Mehr Homeoffice ermöglichenZusätzlich wurde vereinbart, dass in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften künftig eine Pflicht zum Tragen medizinischer Masken besteht (sogannannte OP-Masken oder Masken der Standards KN95 oder FFP2). Um auch im beruflichen Kontext die erforderliche Kontaktreduzierung zu erreichen, wird die Bundesregierung eine befristete Verordnung erlassen, wonach Arbeitgeber ihren Beschäftigten künftig überall dort, wo es möglich ist und die Tätigkeiten es zulassen, das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen. Schulen bleiben geschlossenSchulen bleiben bis zum 14. Februar grundsätzlich geschlossen bzw. die Präsenzpflicht ausgesetzt. Weiterhin wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten, für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen vorgesehen werden. In Kindertagesstätten wird analog verfahren. Hintergrund dieser “unglaublichen Einschränkungen” für betroffene Kinder und Eltern, so Kanzlerin Merkel, seien “ernst zu nehmende Hinweise”, dass das mutierte Virus sich auch stärker unter Kinder und Jugendlichen verbreitet, als das bei dem bisher bekannten Virus der Fall sei. Verschärfung der Pandemie verhindernBund und Länder äußern ihre Sorge über Hinweise, dass die in Großbritannien aufgetretene Virusmutation B1.1.7 deutlich infektiöser ist. Die Mutation sei auch in Deutschland nachgewiesen worden, eine Verbreitung könnte eine schwerwiegende Verschärfung der pandemischen Lage bedeuten. Daher sei zwingend ein vorsorgendes Handeln erforderlich. Ziel ist es, den bereits zu beobachtenden Rückgang des Infektionsgeschehens zu beschleunigen. Bund und Länder appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger: Auf die nächsten Wochen in der Pandemie kommt es entscheidend an. “Es ist hart, was wir jetzt den Menschen noch einmal zumuten müssen, aber das Vorsorgeprinzip hat für uns Vorrang, und dem müssen wir jetzt auch Rechnung tragen, und dem haben wir heute auch Rechnung getragen”, erklärte Kanzlerin Merkel zu den Beschlüssen. |
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) |
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss: 1. Die bisherigen Beschlüsse von Bund und Ländern gelten fort. Die zusätzlichen bzw. geänderten Maßnahmen aus diesem Beschluss werden Bund und Länder zügig umsetzen. Alle Maßnahmen, die auf diesen gemeinsamen Beschlüssen beruhen, sollen zunächst befristet bis zum 14. Februar 2021 gelten. Bund und Länder werden rechtzeitig vor dem Auslaufen der Maßnahmen zusammenkommen, um über das Vorgehen nach dem 14. Februar zu beraten. Eine Arbeitsgruppe auf Ebene des Chefs des Bundeskanzleramtes und der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien wird beauftragt, bis dahin ein Konzept für eine sichere und gerechte Öffnungsstrategie zu erarbeiten. 8. Angesichts der pandemischen Lage ist auch die weitere Reduzierung von epidemiologisch relevanten Kontakten im beruflichen Kontext erforderlich. Dazu wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Verordnung befristet bis zum 15. März 2021 erlassen, wonach Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber überall dort, wo es möglich ist, den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen, sofern die Tätigkeiten es zulassen. Dadurch werden Kontakte am Arbeitsort, aber auch auf dem Weg zur Arbeit reduziert. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, das Angebot zu nutzen. |
Fallzahlen zu hoch
“Wir wünschen uns unseren Alltag zurück, und zwar mit so wenig Einschränkungen wie möglich. Aber um das zu erreichen, müssen wir die Fallzahlen massiv reduzieren. Und sie müssen auch auf einem niedrigen Niveau bleiben. Es gibt keinen anderen Weg”, so Professor Lothar Wieler, Präsident des Robert Koch-Instituts in einer Pressekonferenz am 14. Januar.
Eindringlich appellierte er an alle, die AHA+L‑Regeln einzuhalten und die Kontakte soweit es geht einzuschränken und zuhause zu bleiben. Es zeige sich, dass die Mobilität derzeit höher sei als im ersten Lockdown im Frühjahr. Es sei noch nicht abschätzbar, wie sich die auch in Deutschland aufgetretenen Mutationen des Coronavirus verbreiten, sagte Wieler. “Es besteht also die Möglichkeit, dass sich die Lage noch verschlimmert.”
“Vielerorts arbeitet das intensivmedizinische Personal seit Wochen in Schichten, die fast keinen Schlaf erlauben. Und das Durchschnittsalter der Patienten auf Intensiv liegt teilweise unter 60 Jahren. Wegen der hohen Infektionszahlen sind eben auch immer mehr Jüngere betroffen”, so Wieler. “Tatsächlich sind die Kapazitäten auf den Intensivstationen vielerorts ausgeschöpft.”
“Wirklich sehr glücklich” ist Professor Wieler darüber, dass nun Impfungen zur Verfügung stehen. Er rief dazu auf, dass alle, denen eine Impfung angeboten wird, bitten, diese auch wahrnehmen. Dies sei “ein Privileg”. “Die Impfstoffe, die zugelassen sind, sind sicher, sie sind verträglich, und sie schützen wirksam davor, an Covid-19 zu erkranken.”
Aktuell gibt es in Deutschland rund 288.400 Coronavirus-Infizierte. Das Robert Koch-Institut (RKI) verzeichnete 11.369 Neuinfektionen innerhalb von 24 Stunden (Stand: 19. Januar, 0:00 Uhr). Damit haben sich in Deutschland seit Beginn der Pandemie 2.052.028 Menschen nachweislich mit dem Coronavirus infiziert. Die Zahl der Todesfälle stieg um 989 auf 47.622. Als genesen gelten rund 1.716.200 Menschen, etwa 24.500 mehr als am Vortag. Die Gesamtzahl der Impfungen liegt laut Robert Koch-Institut bei 1.220.284 (Stand: 19. Januar).
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24/7 Automatenkioske in Niedersachsen: Gericht kippt Öffnungsbeschränkungen

Symbolfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO — Automatenkiosk in Rhauderfehn
Automatenkioske in Niedersachsen: Grünes Licht für durchgehende Öffnungszeiten
Gute Nachrichten für Betreiber von Automatenkiosken in Niedersachsen: Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass Automatenshops nicht den dauerhaften Ladenöffnungszeiten unterliegen . Damit dürfen diese Shops auch an Sonn- und Feiertagen rund um die Uhr geöffnet bleiben – ein Urteil, das für viele Betreiber erfreulich sein dürfte.
Hintergrund des Urteils
Die Stadt Papenburg hatte im Juni 2024 einen 30 m² großen Automatenshop auferlegt, dessen Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen auf maximal drei Stunden beschränkt waren. Begründet wurde dies mit dem Niedersächsischen Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) , das auch für Automatenshops gelten soll. Dagegen wehrte sich die Betreiberin des Shops gerichtlich – und bekam nun in zweiter Instanz Recht.
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht argumentierte, dass der Automatenshop nicht unter das Ladenöffnungsgesetz falle . Bereits das frühere bundesweite Ladenschlussgesetz habe solche Geschäfte nicht erfasst, und der Landesgesetzgeber habe mit der Reform 2006 eher eine weitere Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten beabsichtigt. Auch der Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe steht einer durchgehenden Öffnung nicht entgegen, da Kunden ihre Ruhezeiten selbst bestimmen könnten.
Folgen für Automatenkioske
Dieses Urteil setzt ein klares Zeichen für die weitere Verbreitung von Automatenkiosken in Niedersachsen . Immer mehr Betreiber setzen auf das Konzept von personalfreien 24/7‑Verkaufsstellen , um Kunden auch außerhalb regulärer Ladenöffnungszeiten mit Waren zu versorgen.
Da der Beschluss unanfechtbar ist, dürfte er auch über Papenburg hinaus Signalwirkung für andere Kommunen in Niedersachsen haben. Betreiber von Automatenkiosken können sich somit auf stabile rechtliche Rahmenbedingungen verlassen und ihre Standorte künftig ohne zeitliche Einschränkungen betreiben.
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Niedersachsen: Rekord-Gemüseernte 2024 – Speisezwiebeln auf Platz 1!

Große Gemüseernte in Niedersachsen: Speisezwiebeln dominieren Anbau
Die Gemüseproduktion in Niedersachsen hat im Jahr 2024 einen deutlichen Zuwachs verzeichnet. Nach Angaben des Landesamts für Statistik Niedersachsen (LSN) konnten 900 Betriebe auf einer Anbaufläche von 24.500 Hektar insgesamt 757.145 Tonnen Gemüse ernten. Dies entspricht einer Steigerung von 13,2% im Vergleich zum Vorjahr. Besonders bemerkenswert ist das Wachstum des Anbaus unter begehbaren Schutzabdeckungen, der sich um 11,0% vergrößerte und mittlerweile 115 Hektar umfasst.
Speisezwiebeln lösen Spargel als führende Kultur ab
Die Anbauflächen für verschiedene Gemüsesorten entwickelten sich unterschiedlich. Während der Spargelanbau weiterhin rückläufig ist (-7,9% gegenüber 2023), gewannen Speisezwiebeln zunehmend an Bedeutung. Mit einer Anbaufläche von 5.498 Hektar (+26,9%) überholten sie den Spargel und wurden zum Gemüse mit der größten Freilandanbaufläche in Niedersachsen. Auch die Erntemenge der Speisezwiebeln wuchs um 16,8% auf 252.122 Tonnen. Möhren und Karotten belegten mit 153.487 Tonnen (+7,6%) den zweiten Platz in der Erntemenge.
Grünkohlanbau erholt sich nach Rückgang
Das für Niedersachsen traditionelle Wintergemüse, der Grünkohl, konnte sich nach einem Rückgang im Jahr 2023 wieder erholen. Die Anbaufläche stieg von 344 Hektar auf 383 Hektar und näherte sich damit dem Niveau von 2022 an. Die Erntemenge lag mit 7.177 Tonnen sogar über den Werten der letzten Jahre.
Gewächshausanbau wächst um 11%
Ein weiterer Trend zeigt sich im geschützten Gemüseanbau. Die Anbauflächen in Gewächshäusern wurden um rund 11% erweitert, was zu einer Ertragssteigerung von 20,9% führte. Insgesamt wurden 37.553 Tonnen Gemüse aus geschütztem Anbau geerntet. Den größten Anteil daran hatten Salatgurken mit 25.691 Tonnen (68,4%), gefolgt von Tomaten mit 9.580 Tonnen (25,5%) und Paprika mit 1.502 Tonnen (4,0%).
Mehr Öko-Gemüse im Freiland
Auch der ökologische Gemüseanbau legte wieder zu. 196 Betriebe bewirtschafteten 2.611 Hektar ökologisch, was einem Anteil von 10,7% der gesamten Freilandgemüse-Anbaufläche entspricht. Nach einem Rückgang in den vergangenen Jahren konnte die ökologische Anbaufläche um 15,4% gesteigert werden. Die Erntemenge aus biologischem Anbau wuchs um 21,2% auf 81.918 Tonnen, was 11,4% der gesamten Freilandernte ausmachte.
Zusammenfassung
Trotz vereinzelter wetterbedingter Ernteausfälle konnte Niedersachsen seine Gemüseproduktion im Jahr 2024 deutlich steigern. Besonders der Anbau von Speisezwiebeln nahm weiter zu, während sich der Spargelanbau weiter verringerte. Auch die ökologische Landwirtschaft und der Gewächshausanbau verzeichneten Zuwächse. Diese Entwicklungen zeigen eine zunehmende Anpassung der niedersächsischen Gemüseproduktion an veränderte Marktbedingungen und klimatische Herausforderungen.
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