Lokal
Mehr Sicherheit auf Schritt und Tritt: Hesel gestaltet Gehwege neu
Auszeichnung für mehr Fußverkehr: Nach der feierlichen Urkundenübergabe durch Staatssekretär Frank Doods (mit rötlicher Krawatte) präsentieren alle Kommunalvertreter stolz ihre Urkunden. Mit dabei: Samtgemeindebürgermeister Uwe Themann (vorletzte Reihe, ganz rechts), dessen Gemeinde Hesel zu den geförderten Kommunen gehört. Foto: „LNVG/Schulze“
Hesel geht mit gutem Beispiel voran – Landesförderung für mehr Fußgängersicherheit
Die Samtgemeinde Hesel setzt ein klares Zeichen für mehr Lebensqualität und Nachhaltigkeit: Als eine von nur zehn Kommunen in Niedersachsen wurde sie für den diesjährigen Fußverkehrs-Check ausgewählt – und erhält dafür eine vollständige Landesförderung. Ziel ist es, den Fußverkehr zu stärken, die Sicherheit auf Gehwegen zu erhöhen und Barrieren abzubauen.
Der feierliche Auftakt fand am Mittwoch in Hannover statt: Frank Doods, Staatssekretär im Niedersächsischen Verkehrsministerium, überreichte die Urkunde persönlich an Samtgemeindebürgermeister Uwe Themann. „Gehen wird immer beliebter“, so Doods. „Es ist gesund, umweltfreundlich und fördert die Begegnung im öffentlichen Raum. Deshalb unterstützen wir Kommunen dabei, gute Bedingungen für Fußgängerinnen und Fußgänger zu schaffen.“
Hesel zeigt sich entschlossen, das Thema aktiv anzugehen. Bereits im Sommer sollen erste Begehungen stattfinden, bei denen sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Fachleute gemeinsam die Wege unter die Lupe nehmen. Besonderes Augenmerk wird auf Schulwegsicherheit und die Mobilität von Familien gelegt.
„Uns ist wichtig, dass alle mitgenommen werden“, betont Bürgermeister Themann. „Die besten Lösungen entstehen im Dialog mit den Menschen vor Ort. Deshalb laden wir herzlich zur Beteiligung ein – rechtzeitig und transparent.“
Koordiniert wird der Fußverkehrs-Check von der MOBILOTSIN, der Beratungseinheit der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG). Geschäftsführer Christian Berndt lobte die Initiative der teilnehmenden Kommunen: „Zu Fuß gehen ist ein unterschätztes Verkehrsmittel – kostenlos, zuverlässig und gut für die Gesundheit. Dass Hesel hier aktiv wird, zeigt Weitblick und Engagement.“
Mit dem Projekt leistet die Samtgemeinde nicht nur einen Beitrag zur Verbesserung der Infrastruktur, sondern auch zur Mobilitätswende insgesamt. Der Fußverkehrs-Check ist dabei mehr als eine Bestandsaufnahme – er ist der erste Schritt in Richtung einer noch lebenswerteren Gemeinde.
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Lokal
Friesenbrücke für Fußgänger und Radfahrer geöffnet – trotz laufender Bauarbeiten
Friesenbrücke: Geh- und Radweg während der Bauarbeiten eingeschränkt nutzbar
Die Deutsche Bahn (DB) hat in einer aktuellen Pressemitteilung über die Nutzung des Geh- und Radwegs an der Friesenbrücke während der laufenden Bauarbeiten informiert. Obwohl die Arbeiten an der Brücke und an der Bahnstrecke weiterhin andauern, steht die Friesenbrücke seit Anfang September 2025 bereits wieder Fußgängern und Radfahrern zur Verfügung – allerdings unter besonderen Bedingungen.
Während der Nutzung gilt: Baufahrzeuge haben jederzeit Vorrang. Nutzer werden gebeten, stets den Anweisungen des Brückenpersonals zu folgen. Radfahrer müssen im gesamten Baustellenbereich sowie auf den Rampen absteigen und das Fahrrad über die Brücke schieben. Ergänzende Details zur Nutzung und zu den Zeiten stellt die Deutsche Bahn in speziellen Informationshandzetteln im Download-Bereich zur Verfügung.
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Ab Sonntag, 14. Dezember 2025, wird der Geh- und Radweg täglich von 8 bis 16 Uhr geöffnet. In diesem Zeitraum bleibt die Brücke grundsätzlich geschlossen. Möchten Schiffe passieren, müssen sie sich beim Brückenwärter melden. In diesem Fall wird die Brücke bei Bedarf geöffnet, Fußgänger und Radfahrer müssen dann warten, bis das Schiff die Passage beendet hat.
Zwischen 16 Uhr und 8 Uhr bleibt die Friesenbrücke hingegen dauerhaft für den Schiffsverkehr geöffnet. In dieser Zeit ist der Geh- und Radweg für Fußgänger und Radfahrer gesperrt.
Eine Sonderregelung gilt für die Feiertage:
Von Mittwoch, 24. Dezember, bis Freitag, 26. Dezember 2025, sowie von Mittwoch, 31. Dezember 2025, bis Donnerstag, 1. Januar 2026, kann der Geh- und Radweg jeweils von 8 bis 12 Uhr genutzt werden.
Diese zeitlich begrenzten Regelungen bleiben laut Deutscher Bahn bestehen, bis voraussichtlich Mitte 2026 die sogenannte Wunderline in Betrieb genommen wird. Die DB bittet alle Betroffenen um Verständnis für die entstehenden Unannehmlichkeiten.
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Warnstreik auf der Jann-Berghaus-Brücke: Vollsperrung am 16. Dezember 2025
Warnstreik: Vollsperrung der Jann-Berghaus-Brücke am 16. Dezember 2025
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr informiert, dass die Jann-Berghaus-Brücke (B436) am Dienstag, 16. Dezember 2025, aufgrund eines Warnstreiks der Fachgewerkschaft der Straßen- und Verkehrsbeschäftigten (VDStra) für sämtliche Verkehrsarten voll gesperrt wird.
Die Gewerkschaft hat die Beschäftigten des Geschäftsbereichs Aurich der Landesbehörde dazu aufgerufen, die Arbeit niederzulegen. Während des gesamten Warnstreiks von 0 bis 24 Uhr bleibt die Brücke allerdings für den Schiffsverkehr geöffnet, um den rechtlichen Vorrang gegenüber dem Straßenverkehr einzuhalten.
Der Kraftfahrzeugverkehr wird über die BAB 31 (Emstunnel) umgeleitet. Für Radfahrer und Fußgänger kann keine Umleitung angeboten werden.
Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die Sperrung frühzeitig einzuplanen und alternative Routen zu nutzen.
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Gesundheitsminister Philippi: „Grippeimpfung schützt vor schweren Verläufen“
Gesundheitsminister Philippi ruft erneut zur Grippeimpfung auf: „Influenza ist keine harmlose Erkältung“
Angesichts steigender Infektionszahlen mit Influenza appelliert Niedersachsens Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi erneut an die Bevölkerung, sich gegen die Grippe impfen zu lassen. Bereits im November hatte er – wie jedes Jahr – zur Grippeschutzimpfung aufgerufen.
„Die Influenza ist keine harmlose Erkältung – sie ist eine hochansteckende Virusinfektion, die deutlich schwerer verlaufen kann als eine gewöhnliche Erkältung. Gerade für ältere Menschen, chronisch Kranke und Schwangere kann sie schwerwiegende Folgen haben. Daher ist es wichtig, sich impfen zu lassen – dafür ist es auch jetzt noch nicht zu spät!“, betont Philippi.
Der Minister weist darauf hin, dass Niedersachsen derzeit zwar noch weit von einer epidemischen Grippephase entfernt ist, aber der Anteil der positiv auf Influenza getesteten Proben leicht zugenommen hat. „Es gilt nun vorzubeugen: Die Grippeschutzimpfung schützt vor schweren Krankheitsverläufen und Komplikationen. Und sie schützt nicht nur die Einzelne und den Einzelnen, sondern ist ein wichtiger Beitrag zur Gesundheit der Gesamtbevölkerung“, so Philippi weiter.
Impfschutz ausreichend verfügbar
Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen meldet, dass genügend Impfstoff vorrätig ist. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die jährliche Grippeschutzimpfung insbesondere für:
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Menschen ab 60 Jahren
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Personen mit chronischen Grunderkrankungen (z. B. Herz-Kreislauf‑, Atemwegs- oder Stoffwechselerkrankungen)
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Schwangere ab dem zweiten Trimester
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Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen
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Medizinisches Personal und Personen mit erhöhtem beruflichen Infektionsrisiko
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Angehörige und enge Kontaktpersonen von Risikopatientinnen und ‑patienten
Der optimale Zeitpunkt für die Impfung ist der Herbst, damit ein ausreichender Schutz zu Beginn der Grippewelle besteht.
Hintergrund: Symptome und Risiken der Influenza
Typische Symptome einer Grippe sind plötzlicher Beginn von hohem Fieber, Schüttelfrost, trockener Husten, Kopf‑, Muskel- und Gliederschmerzen sowie ausgeprägte Erschöpfung. Die Erkrankung kann mehrere Tage bis Wochen den Allgemeinzustand deutlich beeinträchtigen.
Besonders gefährdet sind ältere Menschen, Personen mit geschwächtem Immunsystem oder Vorerkrankungen sowie Schwangere. Bei diesen Gruppen kann Influenza zu schweren Verläufen und Komplikationen führen, etwa Lungenentzündung (Pneumonie) oder Herzmuskelentzündung (Myokarditis). In seltenen Fällen kann die Erkrankung tödlich verlaufen.
Das Niedersächsische Landesgesundheitsamt informiert wöchentlich über den aktuellen Stand der Grippeaktivität und Atemwegserkrankungen (ARE). Grundlage sind unter anderem Krankenstände in Kindertageseinrichtungen, Laborergebnisse aus Arztpraxen und Krankmeldungen der AOK.
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