Lokal
Moormerland vereint: Mittelständler und Landwirte setzen gemeinsam ein Zeichen für Veränderung
Beitragsbild: Archivfoto / Versammlung des Mittelstandes am 03.02.2024 — Marktplatz Große in Leer. Ingo Tonsor @LeserECHO
Protestaktion in Moormerland: Ein Zeichen für Veränderung
Sternfahrt und Kundgebung mit Mahnfeuer
Am kommenden Samstag, dem 10. Februar 2024, wird Moormerland zum Schauplatz einer Protestaktion, bei der Mittelständler und Landwirte gemeinsam für Veränderungen eintreten werden. Die Kundgebung, unter dem Motto “Der Mittelstand hat genug! Wir mahnen Berlin — kehren Sie um, Sie sind auf dem Holzweg”, versammelt Bürger, Unternehmen und Lohnunternehmen von 14:00 bis 21:00 Uhr auf dem Marktplatz hinter dem Rathaus.
Die gesamte Fläche wurde beim Landkreis Leer angemeldet und wird während der Veranstaltung, die verschiedene Aspekte des Mittelstands und der Landwirtschaft beleuchten wird, für Demonstranten sowie Lohnunternehmen mit Treckern, Autos, Lastwagen und Nutzfahrzeugen zugänglich sein. Diese Protestaktion zielt darauf ab, die Herausforderungen und Anliegen des Mittelstands und der Landwirtschaft in den Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit zu rücken.
Einigkeit gegenüber der Berliner Politik
Die Protestaktion wird um 15:00 Uhr von einem Treffen mit dem Bürgermeister von Moormerland begleitet, das als offene Einladung verstanden werden kann. Die Organisatoren betonen die Bedeutung der Einheit und unterstreichen das Motto “Gemeinsam sind wir stark. WIR ALLE!”. Es wird erwartet, dass diese Zusammenkunft eine Plattform für einen konstruktiven Dialog bietet und die Möglichkeit bietet, gemeinsam nach Lösungen für die Herausforderungen zu suchen, denen der Mittelstand und die Landwirtschaft gegenüberstehen.
Die Protestroute erstreckt sich über den gesamten Marktplatz, was möglicherweise zu Verkehrsbeeinträchtigungen auf der Theodor-Heuss-Straße 12 und im Bereich der IGS Moormerland führen kann. Trotz möglicher Unannehmlichkeiten setzen sich die Mittelständler, Landwirte und Bürger von Moormerland und Ostfriesland gemeinsam ein, um Veränderungen in der politischen Landschaft zu fordern und ihre Stimme für den Mittelstand zu erheben. Diese Veranstaltung bietet eine Gelegenheit für die lokale Gemeinschaft, sich zu solidarisieren und ihre Unterstützung für eine gerechte und nachhaltige Zukunft für alle zu zeigen.
Darüber hinaus wird es während der Kundgebung verschiedene Aktivitäten geben, um die Botschaft des Protests zu unterstreichen und auch für Kinder attraktiv zu gestalten. Luftballons werden steigen gelassen, um ein symbolisches Zeichen zu setzen, während eine Hüpfburg und eine Malstunde den jüngsten Teilnehmern ein unterhaltsames Programm bieten. Zahlreiche Gäste von Unternehmen aus Aurich haben sich bereits angemeldet, um ihre Solidarität mit dem Mittelstand und der Landwirtschaft zu zeigen und gemeinsam für eine bessere Zukunft einzutreten.
Sternfahrt und Kundgebung mit Mahnfeuer
Die Aktion am Nachmittag steht unter dem Motto “Moormerland wird laut”. Der Treffpunkt zum Konvoi ist die Raiffeisentankstelle Neermoor um 13:00 Uhr. Der Konvoi startet um 13:15 Uhr von der Raiffeisentankstelle aus und erstreckt sich über eine Länge von 19 km von Neermoor nach Veenhusen, Jheringsfehn, Boekzetelerfehn bis zum Rathaus. Es wird darauf hingewiesen, dass der Konvoi nicht von der Polizei begleitet wird, daher gelten die Vorgaben der Straßenverkehrs- und Straßenverkehrszulassungsordnung (StVO und StVZO). Die Fahrt wurde vom Landkreis Leer genehmigt.
Die Veranstaltung am Rathaus beginnt um 14:00 Uhr, gefolgt von der Kundgebung gegen 15:00 Uhr. Im Anschluss daran findet um 17:00 Uhr ein Mahnfeuer statt. Alle Teilnehmer werden gebeten, den Anweisungen der Organisatoren und der Polizei Folge zu leisten. Jeder ist herzlich eingeladen, sich zu beteiligen und seine Stimme für den Mittelstand zu erheben.
Anzeige
Lokal
Neue Handlungshilfe für rechtssichere verkaufsoffene Sonntage in Niedersachsen
Sonntagsöffnung ohne Risiko: Land veröffentlicht neuen Leitfaden für Kommunen
HANNOVER / REGION – Ein verkaufsoffener Sonntag ist für viele Städte und Gemeinden ein Highlight, oft verbunden mit Märkten oder Festen. Doch in der Vergangenheit endeten kommunale Planungen nicht selten vor Gericht. Um Kommunen und dem Einzelhandel künftig mehr Planungs- und Rechtssicherheit zu geben, hat das niedersächsische Sozialministerium nun eine detaillierte Handlungshilfe veröffentlicht.
Hintergrund der Initiative sind zahlreiche Klagen gegen kommunale Festsetzungen von verkaufsoffenen Sonntagen. In der Folge mussten geplante Öffnungen teils extrem kurzfristig abgesagt werden, was für Händler und Organisatoren erhebliche wirtschaftliche Schäden bedeutete. Der neue Leitfaden stellt nun ausführlich dar, unter welchen strengen rechtlichen Bedingungen Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen, um solche Szenarien zu verhindern.
Balance zwischen Handel und Arbeitnehmerschutz
Niedersachsens Staatssekretärin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, Dr. Christine Arbogast, betont die Bedeutung klarer Regeln: „Die Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen sind in Niedersachsen klar durch das Niedersächsische Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten geregelt.“ Einerseits biete es dem Einzelhandel die Möglichkeit, sich kunden- und marktorientiert aufzustellen, andererseits müssten die Rechte der Beschäftigten durch Einschränkungen an Sonn- und Feiertagen geschützt werden.
„Mit der nun veröffentlichten Handlungshilfe möchten wir genau dieses Bewusstsein flächendeckend schärfen und den Kommunen eine verlässliche Grundlage für ihre Planungen geben“, so Arbogast weiter.
Wer profitiert von dem Leitfaden?
Der Leitfaden richtet sich in erster Linie an:
-
Gewerbe- und Ordnungsämter der Kommunen
-
Antragsteller von Sonntagsöffnungen (z. B. Standort- und Werbegemeinschaften)
-
Handels- und Gewerbevereine
-
Einzelne Handelsbetriebe
Ziel ist es, Anträge von vornherein rechtssicher zu gestalten und den bürokratischen Prozess zu vereinfachen. Eine vollständige Version der Handlungshilfe steht ab sofort auf der Website des niedersächsischen Sozialministeriums zum Download bereit.
Anzeige
Lokal
Papenburg erhält Anschluss an das bundesweite Wasserstoff-Kernnetz
BU: V. l. n. r.: Hartmut Moorkamp (Landtagsabgeordneter), Helmut Wilkens (Bürgermeister der Samtgemeinde Lathen), Marc-André Burgdorf (Landrat des Landkreises Emsland), Hermann Wocken (Bürgermeister der Samtgemeinde Dörpen) und Christian Strentzsch (Leiter des Geschäftsbereiches Stadtentwicklung – Stadt Papenburg) freuen sich über die Anbindung des Landkreises an das Wasserstoff-Kernnetz. Bildquelle: Stadt Papenburg
Papenburg erhält Anschluss an das Wasserstoff-Kernnetz
Die Stadt Papenburg wird an das entstehende Wasserstoff-Kernnetz angebunden. Damit erhält der Wirtschaftsstandort direkten Zugang zu einer zentralen Infrastruktur der Energiewende. Der Landkreis Emsland treibt gemeinsam mit Partnern den Aufbau der Wasserstofftransportleitung „Nordsee-Ruhr-Link III“ voran. Zu den Partnern gehören insbesondere der Fernleitungsnetzbetreiber Open Grid Europe (OGE) sowie das Land Niedersachsen. Entlang der Leitung entstehen mehrere Anschlussstellen. Eine davon ist in Papenburg vorgesehen.
Die geplante Infrastruktur ermöglicht es, Wasserstoff von der Nordseeküste in Richtung Ruhrgebiet zu transportieren. Über sogenannte Abzweige können Städte und Unternehmen entlang der Strecke direkt an das Netz angeschlossen werden. Für Papenburg eröffnet sich damit die Perspektive, künftig klimafreundlichen Wasserstoff als Energieträger zu nutzen.
Mit dem Anschluss verbessert Papenburg seine Voraussetzungen für neue Investitionen und innovative Technologien. Besonders energieintensive Branchen können künftig von der Nutzung von Wasserstoff profitieren. Gleichzeitig stärkt die Infrastruktur die Rolle des Emslands als wichtigen Standort der Wasserstoffwirtschaft in Deutschland.
Der Aufbau des Wasserstoff-Kernnetzes gilt als zentrale Voraussetzung für die klimaneutrale Transformation von Industrie und Wirtschaft. Mit der geplanten Anbindung positioniert sich Papenburg frühzeitig in diesem Zukunftsmarkt.
Weitere Informationen zu dem Projekt finden sich auf der Webseite des Landkreises Emsland:
https://www.emsland.de/buerger-behoerde/aktuell/pressemitteilungen/wirtschaftsfaktor-wasserstoff-landkreis-nimmt-vorreiterrolle.html

Lokal
Gesetzliche Prüfpflicht für private Brücken und Ingenieurbauwerke
Sicherheit von Ingenieurbauwerken: Private Eigentümer unterliegen strenger Prüfpflicht
Wer eine Brücke oder eine Stützwand auf seinem Grundstück besitzt, trägt eine hohe Verantwortung. Die Gemeinde Westoverledingen weist aktuell darauf hin, dass für solche privaten Ingenieurbauwerke, die an den öffentlichen Raum angrenzen, eine gesetzliche Sorgfaltspflicht zur Überwachung der Standsicherheit besteht.
Grundlage für diese Verpflichtung ist die im Januar 2026 neu gefasste Norm DIN 1076. Diese regelt detailliert, wie Bauwerke überwacht werden müssen, um die Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit zu gewährleisten. Die Gemeinde wurde durch ein Fachbüro aus Apen, welches aktuell Bauprojekte in der Region betreut, explizit auf die Relevanz dieser Prüfpflicht aufmerksam gemacht.
Wann besteht eine Prüfpflicht?
Die Pflicht zur regelmäßigen Überwachung greift immer dann, wenn das Bauwerk einen funktionalen Übergang zum öffentlichen Raum darstellt und nicht durch Barrieren wie Tore gegen Fremdnutzung gesichert ist. Betroffen sind insbesondere:
-
Brücken: Mit einer lichten Weite von über 2 Metern.
-
Stützwände: Ab einer Höhendifferenz von 1,50 Metern.
Da ein Versagen solcher Konstruktionen unmittelbar Menschenleben bedrohen oder die Sicherheit angrenzender Verkehrsflächen massiv beeinträchtigen kann, ist die Einhaltung der Intervalle zwingend erforderlich.
Die Prüfintervalle nach der neuen Norm
Die DIN 1076 schreibt für Eigentümer einen festen Rhythmus vor, um Schäden rechtzeitig zu erkennen und hohe Instandsetzungskosten zu vermeiden:
-
Hauptprüfung (alle 6 Jahre): Eine umfassende Untersuchung durch einen erfahrenen und sachkundigen Ingenieur vor Ort. Dabei werden statische und konstruktive Verhältnisse sowie die Materialien fachgerecht beurteilt.
-
Einfache Prüfung (alle 3 Jahre): Diese findet jeweils drei Jahre nach einer Hauptprüfung statt und muss ebenfalls durch einen qualifizierten Ingenieur durchgeführt werden.
-
Jährliche Besichtigung: Zwischen den Ingenieurprüfungen ist eine jährliche Sichtprüfung vorgeschrieben. Diese dient dem Auffinden offensichtlicher Mängel und kann vom Eigentümer selbst oder einer eingewiesenen sachkundigen Person durchgeführt werden.
Dokumentation im Bauwerksbuch
Sämtliche Ergebnisse, Berichte und Protokolle dieser Prüfungen müssen dauerhaft im sogenannten Bauwerksbuch vorgehalten werden. Dies dient im Schadensfall auch als Nachweis über die Erfüllung der gesetzlichen Sorgfaltspflicht.
Durch die regelmäßige Kontrolle wird sichergestellt, dass Mängel bewertet werden, bevor die Verkehrssicherheit gefährdet ist. Private Eigentümer sollten daher prüfen, ob ihre Bauwerke unter diese Regelung fallen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Beitragsbild: KI — Symbolfoto
Anzeige























