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Morbus Parkinson verstehen – Klinikum Leer klärt auf zum Welt-Parkinson-Tag
Morbus Parkinson verstehen – Klinikum Leer informiert zum Welt-Parkinson-Tag
Leer/Ostfriesland – Anlässlich des Welt-Parkinson-Tages setzt das Klinikum Leer ein starkes Zeichen für Aufklärung, Empathie und medizinische Kompetenz. Unter dem Motto „Morbus Parkinson verstehen – Leben mit der Krankheit ermöglichen“ bietet das Haus am 11. April Informationen, Erfahrungsberichte und Einblicke in moderne Therapiemöglichkeiten.
Der internationale Gedenktag erinnert an den britischen Arzt James Parkinson, der die Krankheit im Jahr 1817 erstmals wissenschaftlich beschrieb. Heute leben allein in Deutschland schätzungsweise 300.000 bis 400.000 Menschen mit dieser chronisch fortschreitenden neurologischen Erkrankung. Grund genug für das Klinikum Leer, über Symptome, Behandlung und den Alltag mit Parkinson aufzuklären – und Hoffnung zu machen.
Ein Leben mit Parkinson – Persönlich, ehrlich, bewegend
Ein beeindruckendes Beispiel für ein aktives Leben trotz Diagnose liefert Hartmut Kessner. Der 77-Jährige lebt seit 2011 mit Morbus Parkinson. Die ersten Anzeichen erkannte seine Tochter – eine examinierte Pflegefachkraft – früh: „Morgens am Frühstückstisch zitterte mein Arm“, erinnert sich Kessner. Die anschließende neurologische Untersuchung bestätigte den Verdacht.
Doch Resignation war für ihn keine Option. „Ich habe mich nicht unterkriegen lassen“, sagt Kessner. Erst spielte er weiter Fußball, inzwischen hat er Tischtennis für sich entdeckt. Zweimal jährlich lässt er seine Medikation in der Ambulanz der Klinik für Geriatrie, Neurologie und Schlafmedizin unter der Leitung von Prof. Dr. Kotterba überprüfen. Ergänzt wird die Therapie durch Bewegung, eine gesunde Ernährung und regelmäßige Physiotherapie.
„Bewegung und gesunde Ernährung sind das A und O“, betont Kessner – ein Leitspruch, der vielen Betroffenen Mut machen kann.
Was ist Morbus Parkinson? Ein medizinischer Überblick
„Parkinson ist eine neurodegenerative Erkrankung, die das zentrale Nervensystem betrifft“, erklärt Prof. Dr. Kotterba. Ursache ist das fortschreitende Absterben von Nervenzellen in der sogenannten Substantia nigra, dem Bereich des Gehirns, der Dopamin produziert. Die Folge: motorische Störungen wie Zittern (Tremor), Muskelsteifheit (Rigor), verlangsamte Bewegungen (Bradykinese) und instabile Körperhaltung.
Die Diagnose erfolgt in der Regel über eine gründliche neurologische Untersuchung, ergänzt durch spezifische Tests und die Anamnese des Patienten. Die Behandlung besteht in einer Kombination aus Medikamenten, gezielter Physiotherapie und – in besonderen Fällen – operativen Eingriffen.
„Dank moderner Therapien können viele Betroffene lange Zeit ein selbstständiges Leben führen“, so Prof. Dr. Kotterba. Eine frühzeitige und individuell abgestimmte Behandlung ist entscheidend.
Parkinson-Komplextherapie am Klinikum Leer – Hilfe, die ankommt
Ein besonderes medizinisches Angebot ist die spezialisierte Parkinson-Komplextherapie des Klinikums Leer. Im Rahmen eines 2- bis 3‑wöchigen stationären Aufenthalts erhalten Patientinnen und Patienten eine umfassende Neueinstellung ihrer Medikation, ergänzt durch intensive Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und psychologische Betreuung.
„Ziel dieser interdisziplinären Behandlung ist es, die Mobilität, Selbstständigkeit und Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern“, sagt Prof. Dr. Kotterba. Die Klinik gilt in der Region als bedeutender Anlaufpunkt für Parkinson-Patienten – nicht nur wegen der medizinischen Fachkompetenz, sondern auch wegen der menschlich zugewandten Begleitung.
Ein Tag für mehr Sichtbarkeit – und mehr Verständnis
Mit seiner Informationskampagne rund um den Welt-Parkinson-Tag setzt das Klinikum Leer ein wichtiges Zeichen für Aufklärung, Empathie und eine lebensnahe Medizin. Denn Parkinson ist kein „Schicksal“, das man passiv ertragen muss – mit moderner Therapie, Bewegung und Unterstützung lässt sich der Alltag aktiv gestalten.
Kontakt & Infos:
Klinikum Leer gGmbH
Augustenstraße 35–37
26789 Leer
📞 Tel.: 0491 86 — 2105
📧 E‑Mail: presse@klinikum-leer.de
🌐 www.klinikum-leer.de
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Lokal
Wahl in Westoverledingen: Wer gestaltet die Zukunft für unsere Senioren mit?
Westoverledingen sucht den dritten Seniorenbeirat: Mitgestalten und bewegen
In der Gemeinde Westoverledingen steht ein wichtiges demokratisches Ereignis bevor: Der Seniorenbeirat wird zum dritten Mal neu gewählt. Das Gremium, das bereits 2017 ins Leben gerufen wurde, bietet engagierten Einwohnerinnen und Einwohnern ab 60 Jahren eine Plattform, um aktiv an der Gestaltung ihrer Gemeinde mitzuwirken. Da die aktuelle Amtszeit zum 31. Oktober 2026 endet, ist es nun an der Zeit, die Weichen für die nächsten fünf Jahre zu stellen.
Freiraum für eigene Schwerpunkte
Der Seniorenbeirat agiert weitgehend autark. Er ist nicht an starre Vorgaben gebunden, sondern kann seine Inhalte und Schwerpunkte nach freiem Ermessen selbst bestimmen. Das Gremium wirkt bei allen Angelegenheiten der Gemeinde mit, die Seniorinnen und Senioren betreffen, und ist eng an die kommunale Arbeit angebunden: Der Vorsitzende nimmt beratend an den Sitzungen des Ausschusses für Jugend, Senioren und Soziales teil. Wichtig zu wissen: Der Beirat übernimmt keine Aufgaben der Altenhilfe im Sinne des Sozialgesetzbuches, sondern versteht sich als kommunale Interessenvertretung.
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Informieren und mitmachen
Gesucht werden interessierte Seniorinnen und Senioren, die Lust haben, ihre Lebenserfahrung ehrenamtlich einzubringen. Wer sich über die Arbeit des Beirats informieren möchte, ist herzlich zur Infoveranstaltung am 14. September 2026 um 19 Uhr im Kleinen Campus in Ihrhove eingeladen.
Die wichtigsten Termine im Überblick:
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14. September 2026, 19 Uhr: Infoveranstaltung im Kleinen Campus (Ihrener Str. 40–42, Ihrhove).
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14. bis 30. September 2026: Zeitraum für die Einreichung von Wahlvorschlägen.
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05. Oktober 2026, 19 Uhr: Öffentliche Vorstellungsrunde der Kandidatinnen und Kandidaten im Kleinen Campus.
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06. bis 20. Oktober 2026: Durchführung der Briefwahl (Unterlagen können bei der Gemeinde angefordert werden).
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20. Oktober 2026, 19 Uhr: Wahlabend im Kleinen Campus. (Wichtig: Die Unterlagen der Briefwahl müssen bis spätestens 18 Uhr am Wahltag bei der Gemeinde eingegangen sein.)
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Weitere Informationen
Alle Details zur Wahl sowie die offiziellen Richtlinien finden Interessierte auf der Homepage der Gemeinde Westoverledingen unter der Rubrik „Bürgerservice“. Für Rückfragen steht zudem Katrin Habben per E‑Mail unter katrin.habben@westoverledingen.de zur Verfügung.
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Leda-Ems-Rundfahrt: Exklusive Auszeit für Senioren ab 70 Jahren
Einladung zur Leda-Ems-Rundfahrt: Erholsame Stunden auf dem Wasser
Die Stadt Leer lädt ihre älteren Bürgerinnen und Bürger zu einer besonderen Auszeit ein. Das Seniorenbüro der Stadt Leer organisiert im Spätsommer erneut die beliebten Leda-Ems-Rundfahrten, die für viele Leeraner zu den jährlichen Höhepunkten zählen. Diese Fahrten bieten die ideale Gelegenheit, die vertraute Heimat aus einer neuen Perspektive zu erleben und gemeinsam mit Gleichgesinnten entspannte Stunden zu verbringen.
Auf dem Schiff „Warsteiner Admiral“ geht es gemächlich über die Leda und die Ems. Während das Schiff sanft durch das Wasser gleitet, können die Teilnehmenden den Blick auf die malerischen Uferlandschaften genießen, sich in angenehmer Atmosphäre austauschen und den Alltag für einen Moment hinter sich lassen.
Wichtige Informationen zur Fahrt:
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Datum: Dienstag, 18. August
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Zielgruppe: Leeraner Seniorinnen und Senioren ab dem 70. Lebensjahr
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Kostenbeitrag: 15 Euro pro Person
Da die Plätze für diese Schiffsrundfahrten erfahrungsgemäß schnell vergriffen sind, wird um eine zeitnahe Anmeldung gebeten. Wer sich einen Platz für die Tour am 18. August sichern möchte, kann dies ab sofort beim Seniorenbüro der Stadt Leer tun.
Anmeldung: Interessierte können ihre Teilnahme direkt unter der Telefonnummer 0491/9782–179 (Ansprechpartner: Herr Padeken) anmelden. Alternativ ist eine Anmeldung auch bequem per E‑Mail an die Adresse seniorenbuero@leer.de möglich.
Das Seniorenbüro freut sich auf einen schönen gemeinsamen Ausflug mit vielen interessanten Gesprächen und wunderbaren Ausblicken auf die Region.
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Heizungs-Wende: Warum neue Öl- und Gasheizungen zur langfristigen Kostenfalle werden
Neues Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet: Mehr Freiheit bei der Heizungswahl
Der Bundestag und der Bundesrat haben das neue Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet. Es ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz und markiert einen Kurswechsel in der Klimapolitik für den Gebäudesektor: Weg von starren Vorgaben, hin zu mehr Technologieoffenheit, Eigenverantwortung und Planungssicherheit.
Nachdem das Bundeskabinett den Entwurf bereits im Mai auf den Weg gebracht hatte, tritt das Gesetz nach der nun erfolgten Verkündung in Kraft. Ziel der Bundesregierung ist es, den Klimaschutz alltagstauglich zu gestalten und Hauseigentümern die Entscheidungsgewalt über ihre Heiztechnik zurückzugeben.
Ende der 65-Prozent-Vorgabe
Die zentrale Änderung: Die gesetzliche Pflicht, bei jedem Heizungstausch einen Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien einzuhalten, entfällt. Eigentümerinnen und Eigentümer können künftig selbst entscheiden, welche Heizungsart sie in Neu- und Bestandsbauten installieren möchten. Neben klimafreundlichen Lösungen wie Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüssen, hybriden Modellen oder Biomasseheizungen bleibt der Einbau von Gas- und Ölheizungen weiterhin möglich.
Klimaneutralität bis 2045 durch schrittweise Beimischung
Um die Klimaziele für das Jahr 2045 zu erreichen, setzt das Gesetz auf eine schrittweise Dekarbonisierung der Brennstoffe. Für Gas- und Ölheizungen gilt:
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Biotreppe: Ab 2029 wird die Beimischung eines verbindlichen Bioanteils schrittweise verpflichtend.
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Grüngasquote: Für die ab 2028 greifende Grüngasquote wird die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 ein gesondertes Gesetz vorlegen.
Zudem wurden Schutzmechanismen für Mieterinnen und Mieter vor überhöhten Nebenkosten sowie Härtefallregelungen für Vermietende bei der CO2-Kostenaufteilung in das Gesetz aufgenommen.
Überarbeitete Förderung ab 21. Juli 2026
Die staatliche Heizungs- und Gebäudeförderung (BEG) wird fortgesetzt und auf eine neue, sozial ausgewogenere Basis gestellt. Die angepassten Förderbedingungen treten am 21. Juli 2026 in Kraft.
Die Kernpunkte der neuen Förderung:
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Gestaffelter Einkommensbonus: Für Haushalte mit einem Einkommen unter 30.000 Euro steigt der Bonus von 30 auf 40 Prozent. Haushalte bis 40.000 Euro erhalten 30 Prozent, bis 50.000 Euro zehn Prozent Bonus.
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Kinderzuschlag: Familien profitieren von einem neuen Zuschlag, der das für den Bonus zugrunde gelegte Einkommen einmalig um 10.000 Euro reduziert.
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Förderdeckel: Die förderfähigen Kosten werden auf maximal 28.000 Euro begrenzt (bisher 30.000 Euro), wobei diese Deckelung künftig halbjährlich um 750 Euro sinkt.
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Klimageschwindigkeitsbonus: Der Bonus für den vorzeitigen Heizungstausch wird zeitlich gestreckt und schrittweise reduziert.
Informationen zur Antragstellung sowie zur technischen Umstellungsphase der KfW (9. bis 20. Juli) stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau bereit.
Ausblick
Die Bundesregierung plant, das Gesetz im Jahr 2030 hinsichtlich seines Beitrags zu den Klimaschutzzielen im Gebäudesektor zu evaluieren. Parallel dazu erfolgt die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EU) 2024/1275 in nationales Recht, um die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden weiter zu steigern.
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