News
Neue Erkenntnisse zu grünem Wasserstoff


- vzbv hat die Einstellung von ausgewählten Verbraucherinnen und Verbraucher zu Gas aus Wind- und Solarstrom mit einer qualitativen Befragung untersuchen lassen.
- Viele der befragten Verbraucher (18 von 21) wünschen sich Transparenz.
- Ein staatliches Gütesiegel für grünes Gas ist notwendig.
Verbraucher benötigen transparente Informationen, um sich für die Lieferung von Gas aus Wind- und Solarstrom entscheiden zu können: etwa die Information, ob das Gas auch wirklich aus erneuerbaren Energien stammt. Das ergab eine qualitative Befragung des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) unter 21 ausgewählten Verbrauchern, die zu der Technologie Gas aus Wind- und Solarstrom bereits jetzt auskunftsfähig waren. Die befragten Verbraucher möchten nachvollziehen können, ob sie wirklich grünes Gas beziehen (18 von 21). Eine knappe Mehrheit der Befragten (12 von 21) wäre bereit, 10 bis 20 Prozent Mehrkosten für Gas aus Wind- und Solarstrom zu bezahlen.
Wasser wird mit Hilfe von Strom aus Wind- und Solarkraft zu Wasserstoff: Dieses Gas aus Wind- und Solarstrom wird als Zukunftstechnologie gehandelt, die einen wesentlichen Anteil am Gelingen der Energiewende haben soll. Eine ergänzende repräsentative Haushaltsbefragung* des vzbv zur Bekanntheit des Begriffs hat ergeben, dass grüner Wasserstoff für 44 Prozent der Befragten ein Begriff ist. Nur 17 Prozent geben aber an, den Begriff „Grüner Wasserstoff“ auch erklären zu können.
Qualitative Interviews zeigen relevante Fragestellungen zu grünem Wasserstoff auf
Viele der bereits auskunftsfähigen Verbraucher der qualitativen Untersuchung bewerten die Zukunftstechnologie positiv (15 von 21 Befragten). Gleichzeitig ist klar, dass Transparenz eine große Rolle spielt: Gas aus Wind- und Solarstrom soll keine Mogelpackung sein, weshalb eindeutige und verständliche Informationen zur Nachhaltigkeit unerlässlich sind. „Ein hochwertiges Gütesiegel gäbe Verbrauchern Auskunft darüber, ob das Gas wirklich grün ist“, folgert Thomas Engelke, Teamleiter Energie und Bauen im vzbv. „Ein Gütesiegel der Wirtschaft reicht aus Sicht des vzbv nicht aus, deshalb ist ein staatliches Siegel notwendig.“
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Für gut die Hälfte der Befragten (11 von 21) sind Informationen zum Herstellungsort interessant und für viele von ihnen (16 von 21) auch der Anteil von Gas aus Wind- und Solarstrom im Endprodukt. Zudem scheint einem Drittel der befragten Verbraucher (7 von 21) nicht klar zu sein, dass momentan bei der Herstellung von Gas aus Wind- und Solarstrom noch hohe Umwandlungsverluste in Kauf genommen werden.
Der vzbv hat am 25.09.2020 ein Positionspapier „Wasserstoffnetze nicht zulasten der Verbraucher finanzieren und regulieren“ und am 30.11.2020 eine Stellungnahme „Vergünstigungen für Wasserstoff steuerlich finanzieren“ veröffentlicht.
Methode: 21 qualitative (telefonische) Leitfadeninterviews; Befragt wurden Verbraucher und Verbraucherinnen in Deutschland ab 18 Jahren, die zu dem Thema Gas aus Wind- und Solarstrom auskunftsfähig sind und sich im Rahmen der Befragung zur fachlichen Erläuterung eingeflossenen Konzeptinformationen eine Meinung zu diesem Thema bilden können, davon 15 energiepolitisch sehr informierte Verbraucher und Verbraucherinnen, die in ihrem Haushalt über den Energielieferungsvertrag (mit)entscheiden sowie 6 Verbraucher und Verbraucherinnen, die bereits Gas aus Wind- und Solarstrom beziehen; Erhebungszeitraum: 16.06. bis 16.07.2020; Institut: Info GmbH, Berlin.
*Methode: Computergestützte Telefoninterviews (CATI / Dual Frame); Gewichtung der Haushaltsstichprobe nach Region, Haushaltsgröße, Mieter/Eigentümerverhältnis; Grundgesamtheit: Die in Privathaushalten in Deutschland lebenden deutschsprachigen Energie(mit)entscheider ab 18 Jahre; Stichprobengröße: 1.002 befragte Haushalte; Erhebungszeitraum: 6.07. bis 17.07.2020. Institut: forsa, Berlin.
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Energie
Verbraucherzentrale: Stellungnahme zur Gasumlage


Transparenz und Fairness bei Gaspreisweitergabe gewährleisten
vzbv veröffentlicht Kurzstellungnahme zum Verordnungsentwurf zur Gasumlage nach §26 Energiesicherungsgesetz (EnSiG)
In einer Kurzstellungnahme hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) absolute Transparenz bei der Weitergabe von Zusatzkosten durch Energielieferanten an die Endverbraucher:innen eingefordert. Dies sei im Entwurf der Verordnung zur Gasumlage nach §26 EnSiG bisher nicht geregelt.
Ebenfalls müsse die Verordnung sicherstellen, dass Unternehmen entsprechend dem Anteil ihres Verbrauchs an den umzulegenden Kosten beteiligt werden. Eine Querfinanzierung durch private Haushalte dürfe es nicht geben.
In seiner Stellungnahme macht der vzbv konkrete Vorschläge, wie Kosten transparent und überprüfbar weitergegeben werden können, welche Kosten einzubeziehen sind und unter welchen Umständen Unternehmen Ersatzansprüche gegenüber ihren Lieferanten geltend machen müssen, um Zahlungen aus der Gasumlage behalten zu dürfen.
Der vzbv fordert:
- Die Weitergabe der Kosten an die Endverbraucher:innen durch die Energielieferanten muss absolut transparent sein. Es muss klar werden, welche Preisbestandteile aus welchen Gründen an die Endverbraucher:innen weitergegeben werden.
- Es darf keine Querfinanzierung von energieintensiven Unternehmen
durch die Gruppe der privaten Verbraucher:innen geben. Unternehmen
müssen entsprechend dem Anteil ihres Verbrauchs an den umzulegenden
Kosten beteiligt werden. - Endverbraucher:innen müssen so schnell wie möglich Klarheit darüber bekommen, was wann auf sie zukommt. Nur so können sie die erforderlichen
Vorkehrungen (zum Beispiel entsprechende Rücklagen) treffen. - Darüber hinaus ist unerlässlich, dass das erforderliche Hilfspaket spätestens mit der Umlage in Kraft tritt.


News
GKV: Defizit in Höhe von 17 Milliarden Euro. Beitragserhöhungen geplant


Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem die Bundesregierung die Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) im kommenden Jahr stabilisiert. Zudem wird mit ersten strukturellen Maßnahmen eine Grundlage zur mittel- und langfristigen Sicherung einer solidarischen und nachhaltigen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung gelegt.
Wir haben für das Jahr 2023 ein voraussichtliches vorgefunden. Mit dem im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmenpaket wird ein starker Anstieg der Zusatzbeitragssätze im kommenden Jahr verhindert. Die finanziellen Lasten werden auf die Krankenkassen, den Bund, Leistungserbringer und die Beitragszahlenden verteilt. Der Bund leistet im Jahr 2023 einen ergänzenden Zuschuss in Höhe von 2 Milliarden Euro und vergibt ein Darlehen in Höhe von 1 Milliarde Euro an den Gesundheitsfonds. Mit einem kassenübergreifenden Solidarausgleich werden Finanzreserven der Krankenkassen von rund 4 Milliarden Euro zur Stabilisierung der Beitragssätze herangezogen und zudem Mittel aus dem Gesundheitsfonds in Höhe von 2,4 Milliarden Euro.
Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: „Gerade in Krisenzeiten geben die Sozialsysteme der Bevölkerung Sicherheit. Wir haben ein sehr großes Defizit in der Krankenversicherung vorgefunden. Und wir haben eine schwierige Krise aufgrund des katastrophalen Krieges in der Ukraine. Deshalb müssen mit der Reform alle Beteiligten einen Beitrag zur kurzfristigen Stabilisierung leisten. Daneben werden wir natürlich weiter an langfristiger wirkenden Strukturreformen mit dem Ziel ausgeglichener Finanzen arbeiten. Für den Krankenhausbereich haben wir hier eine erstklassige Kommission eingesetzt, die extrem effizient arbeitet. Insgesamt ist unser Ziel, dass die Gesetzliche Krankenversicherung erstklassig bleibt. Ohne Abstriche in der Versorgung. Und Leistungskürzungen für Versicherte bleiben ausgeschlossen.“
Die Bestandteile der GKV-Finanzreform:
Konkret sieht der Entwurf u.a. folgende Inhalte vor:
- Finanzreserven: Vorhandene Finanzreserven der Krankenkassen werden mit einem kassenübergreifenden Solidarausgleich zur Stabilisierung der Beitragssätze herangezogen. Zudem wird die Obergrenze für die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds halbiert Durch die Halbierung der Obergrenze für die Liquiditätsreserve halbiert und übersteigende Mittel können für höhere Zuweisungen an die Krankenkassen genutzt werden, um die Finanzierungslücke weiter zu schließen.
- Bundeszuschuss: Der bestehende Bundeszuschuss zur GKV wird von 14,5 Mrd. Euro für 2023 um 2 Mrd. Euro erhöht.
- Darlehen Bund: Der Bund gewährt der GKV ein unverzinsliches Darlehen für 2023 von 1 Mrd. Euro an den Gesundheitsfonds.
- Für das Jahr 2023 ist ein um 5 Prozentpunkte erhöhter Herstellerabschlag insbesondere für patentgeschützte Arzneimittel vorgesehen.
- Reform AMNOG: Mittelfristig wirkende strukturelle Änderungen der Preisbildung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen und ergänzenden Maßnahmen zur Dämpfung des Ausgabenanstiegs.
- Erhöhung des Apothekenabschlags von 1,77 Euro auf 2 Euro je Arzneimittelpackung (auf zwei Jahre befristet).
- Das Preismoratorium bei Arzneimitteln wird bis Ende 2026 verlängert.
- Konkretisierung der im Pflegebudget berücksichtigungsfähigen Berufsgruppen.
- Die extrabudgetäre Vergütung von vertragsärztlichen Leistungen gegenüber sogenannten „Neupatienten“ für Vertragsärzte wird abgeschafft.
- Begrenzung des Honorarzuwachses für Zahnärztinnen und Zahnärzte.
- Auch der Zusatzbeitrag für die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler wird steigen. Auf Grundlage der Ergebnisse des GKV-Schätzerkreises im Herbst wird das Bundesministerium für Gesundheit den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung festlegen. Eine Anhebung des Zusatzbeitrags um 0,3 Prozentpunkte ist derzeit nicht unrealistisch.

