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Niedersachsen: EWE muss Preis für Strom und Gas zum 1. April anheben
• Kundenzulauf von insolventen Wettbewerbern zwingt zu teurer Nachbeschaffung
• EWE muss unerwartet 70.000 Kunden insolventer Energie-Discounter auffangen
• Beschaffungspreise an Energiemärkten legen um bis zu 400 Prozent zu
• EWE- Preisanhebung fällt im Marktvergleich moderater aus
Es hatte sich angekündigt, jetzt ist es gewiss: EWE muss für Kunden der Grund- und Ersatzversorgung den Strom- und Gaspreis zum 1. April anheben. Dadurch zahlen Kunden dann für Strom einen Preis von brutto 30,48 Cent pro Kilowattstunde. Der jährliche Grundpreis bleibt unverändert. Für Erdgas beträgt der Bruttopreis pro Kilowattstunde 10,06 Cent. Der Grundpreis bleibt auch hier unverändert. Im Vorjahresvergleich zahlt ein Durchschnittshaushalt mit den ab April dieses Jahres gültigen Preisen im Jahr für Strom 9,5 Prozent und für Gas 41 Prozent mehr. „Mit den neuen Preisen ist EWE dennoch im Schnitt günstiger als andere Grundversorger, die ihre Preise zum März im Durchschnitt bei Strom um rund 29 Prozent und bei Gas um rund 52 Prozent anheben. Nach Angaben des BDEW liegt die bundesweite Preisentwicklung im Strom bei 36,19 Cent pro Kilowattstunde (plus 12,5 Prozent) und beim Gas sogar bei 12,21 Cent pro Kilowattstunde (plus 73 Prozent)“, sagt Oliver Bolay, Geschäftsführer der EWE VERTRIEB GmbH.
Betroffen ist von der Preisanpassung je ein knappes Drittel der gut 900.000 EWE-Strom- und gut 500.000 EWE-Gaskunden, das sich in der Grund- und Ersatzversorgung befindet. Diese Kunden werden in den nächsten Tagen auch durch ein persönliches Anschreiben über die neuen Preise informiert. Der Großteil der Kunden ist von der Preisanpassung nicht betroffen. Diese Kunden haben so genannte Laufzeitverträge gewählt, für die der Preis bis zum Ende der Laufzeit garantiert ist.
Hintergründe der Preisanpassung erläuterte EWE-Marktvorstand Michael Heidkamp am Donnerstag (3. Februar) vor Journalisten bei einer digitalen Pressekonferenz: „Die Preisdynamik auf dem Energiemarkt treibt immer mehr Energieanbieter – zumeist so genannte Discounter – in die Insolvenz oder veranlasst sie zum Lieferstopp. Das ist die Konsequenz von spekulativen Geschäftsmodellen vieler Billiganbieter, die ihre Energie zumeist kurzfristig am Markt einkaufen.“ Die betroffenen Kunden dieser Anbieter könnten nun aber auf EWE als ihren Grundversorger zählen. „Wir versorgen diese Kunden nahtlos weiter, damit es auch für sie warm und hell bleibt.“
Rund 70.000 Kunden von insolventen Versorgern oder solchen, die ihre Lieferung gestoppt haben muss EWE Heidkamp zufolge seit Ende letzten Jahres unerwartet in die so genannte Ersatzversorgung aufnehmen.
„Während EWE für seine Bestandskunden die Energie bereits vorausschauend und langfristig am Markt beschafft hat, müssen wir für diese 70.000 Kunden, die für uns nicht vorhersehbar waren, jetzt die Energie zu den aktuell hohen Preisen am Markt nachbeschaffen. Und da die Gesetzgebung für die Grund- und Ersatzversorgung denselben Preis verlangt, erfordert dies, die Kosten für die teure Nachbeschaffung auf den Gesamtbestand der Kunden in der Grundversorgung umzulegen“, machte Heidkamp klar.
„Uns ist bewusst, dass dies für viele Kunden eine erhebliche finanzielle Belastung darstellt. Wir werden unsere Preise in diesem Jahr deshalb sehr regelmäßig überprüfen, um eventuelle Senkungspotenziale dann zeitnah zu nutzen“, erklärte Oliver Bolay. EWE führe die jetzige, hohe Anpassung erst zum Ende der laufenden Heizperiode durch und habe bislang die Auswirkungen der Energiepreiskrise für die Kunden durch eine gute Planung und kluge Beschaffungsstrategie so gering wie eben möglich gehalten. Darauf sei auch weiter Verlass.
Oliver Bolay nannte Gründe für das Rekordniveau, auf denen sich die Bezugskosten für Strom und Gas derzeit bewegen: Ihm zufolge ist die weltweit hohe Nachfrage nach Gas ausschlaggebend. Auch der deutsche Gasmarkt sei nach wie vor bestimmt von einerseits hoher Nachfrage und andererseits Versorgungsengpässen und niedrigen Speicherfüllständen.
Die aktuelle Strompreisentwicklung kann laut Bolay nicht länger durch die gesunkene EEG-Umlage kompensiert werden, die EWE noch zu Beginn dieses Jahres zu einer leichten Strompreissenkung veranlasst hatte. „Die steigenden Rohstoffkosten sind der wesentliche Preistreiber für Strom und haben auch hier zu Preissteigerungen an den Großhandelsmärkten von mehreren hundert Prozent geführt.“
Michael Heidkamp betonte, dass EWE seiner Verantwortung als Grundversorger zu hundert Prozent nachkomme und aufgrund einer vorausschauenden, risikominimierenden Beschaffungsstrategie auch weiterhin ein zuverlässiger und fairer Partner rund um Energie bleibe. „EWE sorgt für eine sichere Energieversorgung und liefert grüne Energie mit Ökostrom – auch in der Grund- und Ersatzversorgung “, so der EWE-Marktvorstand.
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Heiligabend & Silvester: Bis 14 Uhr regulär, danach Alternativen nutzen
Geänderte Ladenöffnungszeiten an Heiligabend und Silvester
Wer am 24. Dezember 2025 oder 31. Dezember 2025 noch kurzfristig Zutaten für das Feiertagsessen oder Geschenke besorgen möchte, sollte beachten: Die meisten Geschäfte schließen an Heiligabend und Silvester bereits um 13 Uhr oder 14 Uhr.
Nach dem Niedersächsischen Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) dürfen nur bestimmte Verkaufsstellen länger öffnen, darunter:
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Apotheken
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Tankstellen für Betriebsstoffe, Ersatzteile oder Waren des täglichen Kleinbedarfs
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Verkaufsstellen auf Bahnhöfen, Flughäfen und Fährhäfen für den Verkauf von Waren des täglichen Kleinbedarfs, Bekleidungsartikeln und Schmuck, einschließlich Kiosken und C‑Boxen
Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern frohe Festtage und ein gesundes Jahr 2026!
📌 Tipp: Wer spät einkaufen möchte, sollte frühzeitig die Öffnungszeiten prüfen.
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Anklage nach versuchtem Tötungsdelikt in Jemgum erhoben
Versuchtes Tötungsdelikt in Jemgum: Ermittlungen abgeschlossen – Anklage erhoben
Die Staatsanwaltschaft Aurich hat die Ermittlungen zum versuchten Tötungsdelikt in Jemgum vom 24. August 2025 abgeschlossen. Gegen einen 28-jährigen Mann wurde nun Anklage wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Aurich erhoben.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, einen 47-jährigen Mann in der gemeinsamen Unterkunft während eines Streits lebensbedrohlich verletzt zu haben. Das Opfer musste intensivmedizinisch behandelt und mehrere Tage ins künstliche Koma versetzt werden. Nach einer Woche konnte der 47-Jährige jedoch aus dem Krankenhaus entlassen werden.
Der 28-Jährige wurde noch am Tattag vorläufig festgenommen. Am Folgetag erließ das Amtsgericht Leer auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehl, seitdem befindet sich der Beschuldigte in Untersuchungshaft.
Die Anklage markiert den Abschluss der Ermittlungen und leitet das gerichtliche Verfahren ein.
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Friesenbrücke: Geh- und Radweg täglich 8–16 Uhr geöffnet – Sonderzeiten 8–12 Uhr an Feiertagen
Foto: Ingo Tonsor – Die Friesenbrücke im geschlossenen Zustand. Zwischen 8 und 16 Uhr ist der Geh- und Radweg täglich geöffnet, an den Weihnachts- und Neujahrsfeiertagen (24.–26. Dezember 2025 und 31. Dezember 2025–1. Januar 2026) gilt eine verkürzte Nutzungszeit von 8 bis 12 Uhr.
Friesenbrücke: Aktuelle Öffnungszeiten und Sonderregelungen zum Jahresende
Für die Friesenbrücke gelten seit Mitte Dezember neue zeitliche Regelungen für den Geh- und Radverkehr sowie den Schiffsverkehr. Diese dienen der Koordinierung der unterschiedlichen Nutzungsarten und bleiben voraussichtlich bis zur Inbetriebnahme der sogenannten Wunderline Mitte 2026 bestehen.
Seit Sonntag, 14. Dezember 2025, ist der Geh- und Radweg täglich von 8 bis 16 Uhr geöffnet. In diesem Zeitraum bleibt die Brücke grundsätzlich geschlossen. Sollte ein Schiff die Passage benötigen, muss es sich beim Brückenwärter anmelden. Die Brücke wird dann bei Bedarf geöffnet; Fußgänger und Radfahrer müssen in diesem Fall warten, bis das Schiff die Durchfahrt beendet hat.
Zwischen 16 Uhr und 8 Uhr ist die Friesenbrücke hingegen dauerhaft für den Schiffsverkehr geöffnet. Während dieser Zeit ist der Geh- und Radweg für Fußgänger und Radfahrer vollständig gesperrt.
Sonderregelungen an den Feiertagen (8–12 Uhr)
Für die Weihnachts- und Neujahrsfeiertage gelten abweichende Nutzungszeiten. Der Geh- und Radweg kann an folgenden Tagen jeweils von 8 bis 12 Uhr genutzt werden:
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24. bis 26. Dezember 2025
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31. Dezember 2025 bis 1. Januar 2026
Die Deutsche Bahn bittet alle Betroffenen um Verständnis für die mit den Regelungen verbundenen Einschränkungen. Ziel sei es, einen möglichst sicheren und reibungslosen Ablauf für alle Verkehrsarten zu gewährleisten, bis die langfristige Lösung mit der Wunderline umgesetzt ist.
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