Lokal
Niedersachsen: EWE muss Preis für Strom und Gas zum 1. April anheben
• Kundenzulauf von insolventen Wettbewerbern zwingt zu teurer Nachbeschaffung
• EWE muss unerwartet 70.000 Kunden insolventer Energie-Discounter auffangen
• Beschaffungspreise an Energiemärkten legen um bis zu 400 Prozent zu
• EWE- Preisanhebung fällt im Marktvergleich moderater aus
Es hatte sich angekündigt, jetzt ist es gewiss: EWE muss für Kunden der Grund- und Ersatzversorgung den Strom- und Gaspreis zum 1. April anheben. Dadurch zahlen Kunden dann für Strom einen Preis von brutto 30,48 Cent pro Kilowattstunde. Der jährliche Grundpreis bleibt unverändert. Für Erdgas beträgt der Bruttopreis pro Kilowattstunde 10,06 Cent. Der Grundpreis bleibt auch hier unverändert. Im Vorjahresvergleich zahlt ein Durchschnittshaushalt mit den ab April dieses Jahres gültigen Preisen im Jahr für Strom 9,5 Prozent und für Gas 41 Prozent mehr. „Mit den neuen Preisen ist EWE dennoch im Schnitt günstiger als andere Grundversorger, die ihre Preise zum März im Durchschnitt bei Strom um rund 29 Prozent und bei Gas um rund 52 Prozent anheben. Nach Angaben des BDEW liegt die bundesweite Preisentwicklung im Strom bei 36,19 Cent pro Kilowattstunde (plus 12,5 Prozent) und beim Gas sogar bei 12,21 Cent pro Kilowattstunde (plus 73 Prozent)“, sagt Oliver Bolay, Geschäftsführer der EWE VERTRIEB GmbH.
Betroffen ist von der Preisanpassung je ein knappes Drittel der gut 900.000 EWE-Strom- und gut 500.000 EWE-Gaskunden, das sich in der Grund- und Ersatzversorgung befindet. Diese Kunden werden in den nächsten Tagen auch durch ein persönliches Anschreiben über die neuen Preise informiert. Der Großteil der Kunden ist von der Preisanpassung nicht betroffen. Diese Kunden haben so genannte Laufzeitverträge gewählt, für die der Preis bis zum Ende der Laufzeit garantiert ist.
Hintergründe der Preisanpassung erläuterte EWE-Marktvorstand Michael Heidkamp am Donnerstag (3. Februar) vor Journalisten bei einer digitalen Pressekonferenz: „Die Preisdynamik auf dem Energiemarkt treibt immer mehr Energieanbieter – zumeist so genannte Discounter – in die Insolvenz oder veranlasst sie zum Lieferstopp. Das ist die Konsequenz von spekulativen Geschäftsmodellen vieler Billiganbieter, die ihre Energie zumeist kurzfristig am Markt einkaufen.“ Die betroffenen Kunden dieser Anbieter könnten nun aber auf EWE als ihren Grundversorger zählen. „Wir versorgen diese Kunden nahtlos weiter, damit es auch für sie warm und hell bleibt.“
Rund 70.000 Kunden von insolventen Versorgern oder solchen, die ihre Lieferung gestoppt haben muss EWE Heidkamp zufolge seit Ende letzten Jahres unerwartet in die so genannte Ersatzversorgung aufnehmen.
„Während EWE für seine Bestandskunden die Energie bereits vorausschauend und langfristig am Markt beschafft hat, müssen wir für diese 70.000 Kunden, die für uns nicht vorhersehbar waren, jetzt die Energie zu den aktuell hohen Preisen am Markt nachbeschaffen. Und da die Gesetzgebung für die Grund- und Ersatzversorgung denselben Preis verlangt, erfordert dies, die Kosten für die teure Nachbeschaffung auf den Gesamtbestand der Kunden in der Grundversorgung umzulegen“, machte Heidkamp klar.
„Uns ist bewusst, dass dies für viele Kunden eine erhebliche finanzielle Belastung darstellt. Wir werden unsere Preise in diesem Jahr deshalb sehr regelmäßig überprüfen, um eventuelle Senkungspotenziale dann zeitnah zu nutzen“, erklärte Oliver Bolay. EWE führe die jetzige, hohe Anpassung erst zum Ende der laufenden Heizperiode durch und habe bislang die Auswirkungen der Energiepreiskrise für die Kunden durch eine gute Planung und kluge Beschaffungsstrategie so gering wie eben möglich gehalten. Darauf sei auch weiter Verlass.
Oliver Bolay nannte Gründe für das Rekordniveau, auf denen sich die Bezugskosten für Strom und Gas derzeit bewegen: Ihm zufolge ist die weltweit hohe Nachfrage nach Gas ausschlaggebend. Auch der deutsche Gasmarkt sei nach wie vor bestimmt von einerseits hoher Nachfrage und andererseits Versorgungsengpässen und niedrigen Speicherfüllständen.
Die aktuelle Strompreisentwicklung kann laut Bolay nicht länger durch die gesunkene EEG-Umlage kompensiert werden, die EWE noch zu Beginn dieses Jahres zu einer leichten Strompreissenkung veranlasst hatte. „Die steigenden Rohstoffkosten sind der wesentliche Preistreiber für Strom und haben auch hier zu Preissteigerungen an den Großhandelsmärkten von mehreren hundert Prozent geführt.“
Michael Heidkamp betonte, dass EWE seiner Verantwortung als Grundversorger zu hundert Prozent nachkomme und aufgrund einer vorausschauenden, risikominimierenden Beschaffungsstrategie auch weiterhin ein zuverlässiger und fairer Partner rund um Energie bleibe. „EWE sorgt für eine sichere Energieversorgung und liefert grüne Energie mit Ökostrom – auch in der Grund- und Ersatzversorgung “, so der EWE-Marktvorstand.
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Lokal
Keine Abfuhr an Weihnachten und Neujahr – Ersatztermine
Keine Müllabfuhr an den Feiertagen: Landkreis Leer nennt Ersatztermine
Die bevorstehenden Weihnachts- und Neujahrsfeiertage bringen im Landkreis Leer Änderungen bei der Müllabfuhr mit sich. Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises hat jetzt die Ersatztermine für das Festland und die Insel Borkum bekannt gegeben.
Auf dem Festland fällt die Abfuhr am 1. Weihnachtstag (Donnerstag, 25. Dezember) vollständig aus. Diese Tour wird jedoch nachgeholt: Die Abfallsäcke werden am Sonnabend, 27. Dezember, eingesammelt.
Auch am 2. Weihnachtstag (Freitag, 26. Dezember) findet keine Müllabfuhr statt. Die grauen, grünen und gelben Säcke dieser Tour werden stattdessen eine Woche später, am Freitag, 2. Januar, mitgenommen.
Am Neujahrstag (Donnerstag, 1. Januar) entfällt die Abfuhr ebenfalls. Die Entsorgung erfolgt hier am nächsten regulären Abfuhrtermin, dem Donnerstag, 8. Januar.
Die Papiertonne wird auf dem Festland wie gewohnt und gemäß Abfuhrkalender geleert.
Für die Insel Borkum gelten abweichende Regelungen: Die reguläre Donnerstagstour zu Weihnachten wird vorgezogen. Restmüll und Grünabfall, die eigentlich am 25. Dezember abgeholt worden wären, werden bereits am Heiligabend (24. Dezember) eingesammelt.
Die Müllabfuhr am 2. Weihnachtstag (Freitag, 26. Dezember) entfällt; diese Säcke werden am Freitag, 2. Januar, nachgeholt. Auch am Neujahrstag findet keine Abfuhr statt, die entsprechende Tour wird am Donnerstag, 8. Januar, durchgeführt. Die Leerung der Papier- und Gelben Tonnen erfolgt auf Borkum wie im Abfuhrkalender vorgesehen.
Der Abfuhrkalender für das Festland und für Borkum ist online unter
www.all-leer.de/abfuhrtermine abrufbar. Dort sind auch bereits alle Termine für das Jahr 2026 eingetragen.
Einschränkungen gibt es zudem bei den Wertstoffhöfen im Kreisgebiet. Der Wertstoffhof und die Schadstoffsammelstelle auf der Deponie Breinermoor bleiben an Heiligabend (24. Dezember), am Sonnabend, 27. Dezember, sowie am Mittwoch, 31. Dezember, geschlossen.
Die Wertstoffhöfe in Hesel, Jümme, Moormerland, Uplengen und Weener sind letztmalig in diesem Jahr am Freitag, 19. Dezember, und am Sonnabend, 20. Dezember, geöffnet. Am Sonnabend nach Weihnachten, dem 27. Dezember, bleiben sie geschlossen.
Auf Borkum ist die Abfallumschlaganlage an Heiligabend und Silvester jeweils von 8 bis 13 Uhr geöffnet.
Zusätzlich weist der Abfallwirtschaftsbetrieb auf die kostenlose MyMüll-App hin. Sie erinnert per Smartphone oder Tablet zuverlässig an die individuellen Abfuhrtermine und kann unter
www.all-leer.de/mymuell heruntergeladen werden.
Für Rückfragen steht die Abfallberatung des Landkreises Leer unter der kostenlosen Service-Nummer 0800 / 9252423 oder per E‑Mail an abfallberatung@all-leer.de zur Verfügung.
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Lokal
Westoverledingen: Ersatzkundgebung nach Absage der Lichterfahrt
Ersatzkundgebung nach Absage der Lichterfahrt in Westoverledingen
Westoverledingen / Ihrhove – Die kurzfristige Absage der für den vierten Advent geplanten Lichterfahrt der Landwirte in Westoverledingen durch den Landkreis Leer hat in den vergangenen Tagen für deutliche Reaktionen gesorgt. Nachdem die Entscheidung öffentlich bekannt wurde, entwickelte sich eine breite Diskussion über die Hintergründe und Folgen der Absage.
Vor diesem Hintergrund wurde nun eine Ersatzveranstaltung angemeldet. Der Bürgermeisterkandidat Thorsten Sinning hat eine Demonstration unter dem Titel „Ein Funken Hoffnung – Friedliche Demonstration für die Zukunft unserer Höfe“ bei den zuständigen Behörden angezeigt.
Die Kundgebung soll am Dienstag, 23. Dezember 2025, um 17:00 Uhr in Ihrhove, Carl-Benz-Straße, beginnen. Im Anschluss ist ein Demonstrationszug durch mehrere Ortsteile der Gemeinde Westoverledingen geplant. Die Versammlung soll in Papenburg, Siemensstraße, enden und dort aufgelöst werden.
Nach Angaben des Veranstalters ist die Demonstration ausdrücklich als friedliche und gewaltfreie Versammlung im Sinne von Artikel 8 des Grundgesetzes vorgesehen. Ziel sei es, ein öffentliches Zeichen für die Zukunft landwirtschaftlicher Betriebe in der Region zu setzen.
Die organisatorische Begleitung der Veranstaltung übernehmen die Freiwilligen Feuerwehren Steenfelde und Flachsmeer. Angaben zum genauen Streckenverlauf sowie zu verkehrsrechtlichen Maßnahmen sind in den behördlichen Unterlagen zur Versammlung festgehalten.
Die Demonstration richtet sich an alle interessierten Bürgerinnen und Bürger. Mit der Ersatzkundgebung erhält die zuvor abgesagte Lichterfahrt nun eine neue Form des öffentlichen Ausdrucks, die weiterhin für Aufmerksamkeit in der Region sorgt.
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Heidestraße
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Pastor-Kersten-Straße
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Papenburger Straße (K 24)
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Krummspät
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Nelkenstraße
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Königstraße (K 60)
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Mühlenstraße
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Papenburger Straße (K 24)
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Süderstraße
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Dwarsweg
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Hauptstraße
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Fehntjer Straße (K 50)
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Dwarsweg
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Störtebekerstraße
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Hauptstraße (K 56)
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Furkeweg (K 56)
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Völlener Dorfstraße (K 22)
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Zur Seeschleuse
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Siemensstraße (Papenburg)
Lokal
Heiligabend & Silvester: Bis 14 Uhr regulär, danach Alternativen nutzen
Geänderte Ladenöffnungszeiten an Heiligabend und Silvester
Wer am 24. Dezember 2025 oder 31. Dezember 2025 noch kurzfristig Zutaten für das Feiertagsessen oder Geschenke besorgen möchte, sollte beachten: Die meisten Geschäfte schließen an Heiligabend und Silvester bereits um 13 Uhr oder 14 Uhr.
Nach dem Niedersächsischen Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) dürfen nur bestimmte Verkaufsstellen länger öffnen, darunter:
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Apotheken
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Tankstellen für Betriebsstoffe, Ersatzteile oder Waren des täglichen Kleinbedarfs
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Verkaufsstellen auf Bahnhöfen, Flughäfen und Fährhäfen für den Verkauf von Waren des täglichen Kleinbedarfs, Bekleidungsartikeln und Schmuck, einschließlich Kiosken und C‑Boxen
Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern frohe Festtage und ein gesundes Jahr 2026!
📌 Tipp: Wer spät einkaufen möchte, sollte frühzeitig die Öffnungszeiten prüfen.
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