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Niedersachsens Windgesetz: Lokale Gemeinden und Bürger sollen von Energiewende profitieren

Niedersachsen treibt Energiewende voran: Neues Windgesetz soll lokale Gemeinden und Bürger einbinden
Hannover/Ostfriesland – “So nehmen wir die Menschen bei der Energiewende mit.” Mit diesen Worten kommentierte der SPD-Landtagsabgeordnete Nico Bloem (Weener) die Verabschiedung des Windgesetzes durch den Niedersächsischen Landtag. “Auch der Landkreis Leer wird davon profitieren – die Städte, die Gemeinden, die Menschen. Wir wollen, dass sie etwas davon haben, wenn Windräder oder Freiflächen-Solaranlagen errichtet werden”, meinte Bloem.
Im Windgesetz werden nicht nur die Flächen für die Windenergie verdoppelt und Ausbauziele für die Landkreise festgelegt. Es wird vor allem geregelt, wie Kommunen und Einwohner von der Aufstellung der Anlagen profitieren. “Wir nennen das Akzeptanzabgabe. Die direkte Form der Beteiligung vor Ort ist bundesweit einzigartig”, meint Bloem.
Konkret heißt das: Für jede von einem Windrad oder einer Freiflächen-Solaranlage produzierte Kilowattstunde erhält die betroffene Kommune 0,2 Prozent. Bei einem Windrad der heute gängigen Größen sind das 30.000 Euro pro Anlage und Jahr. “Einige Städte und Gemeinden in meinem Wahlkreis planen schon mit zehn oder mehr Anlagen – sie können dann mit 300.000 Euro der mehr im Jahr rechnen. Geld, um etwas für den öffentlichen Verkehr zu tun, soziale Einrichtungen zu fördern, Kulturveranstaltungen zu unterstützen oder Umweltprojekte zu machen. Man kann das Geld auch über drei Jahre ansparen, um eine kommunale Solaranlage oder Wärmepumpen für öffentliche Gebäude zu bezahlen”, so Bloem.
Zudem profitieren die Menschen, die in einer Entfernung von bis zu 2,5 Kilometern zu einer Anlage wohnen, direkt. An sie werden 0,1 Cent pro Kilowattstunde ausgeschüttet — also rund 15.000 Euro pro Windrad und Jahr, aufgeteilt auf die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner. “Das Geld kann direkt gezahlt werden, die Strompreise drücken oder in eine Bürgerenergiegenossenschaft investiert werden. Vieles ist möglich”, so Bloem.
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Balkonkraftanlagen für Ostfriesland und Emsland: Einfache Lösung für dezentrale Energieerzeugung
In einer Zeit, in der der Klimawandel immer präsenter wird und der Ruf nach nachhaltigen Energielösungen lauter wird, suchen viele Menschen nach Möglichkeiten, ihren eigenen Beitrag zu leisten. Eine vielversprechende Option für die dezentrale Energieerzeugung bieten Balkonkraftanlagen. Diese kleinen, kompakten Photovoltaik-(PV)-Anlagen eignen sich ideal für den Einsatz auf Balkonen oder Terrassen von Wohnhäusern und bieten eine einfache Möglichkeit, saubere Energie zu erzeugen.
In der Region Ostfriesland und Emsland ist die Nachfrage nach solchen Lösungen stark gestiegen, da die Menschen ihr Bewusstsein für Umweltfragen schärfen und gleichzeitig ihre Energiekosten senken möchten. Ein Unternehmen, das auf diesem Gebiet aktiv ist, ist Dachdecker Ingo Ulsamer. Mit seinem Team bietet er nicht nur die Anlieferung und Montage von Balkonkraftanlagen an, sondern unterstützt auch Kunden bei der Auswahl und Installation der für ihre Bedürfnisse am besten geeigneten Lösung.
Die Vorteile von Balkonkraftanlagen liegen auf der Hand. Sie ermöglichen es den Hausbesitzern, ihren eigenen Strom zu erzeugen und somit unabhängiger von großen Energieversorgern zu werden. Darüber hinaus können sie überschüssige Energie in das öffentliche Netz einspeisen und so einen Beitrag zur Energiewende leisten. Die Installation ist vergleichsweise einfach und erfordert keine aufwändigen Baumaßnahmen oder Genehmigungsverfahren.
Ingo Ulsamer betont die Bedeutung der regionalen Produktion und Installation dieser Anlagen. “Durch die Anlieferung und Montage vor Ort stellen wir sicher, dass die Kunden einen zuverlässigen Service erhalten und gleichzeitig die lokale Wirtschaft unterstützen”, erklärt er. “Wir arbeiten eng mit unseren Kunden zusammen, um maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln, die ihren Bedürfnissen entsprechen.”
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Qualität der verwendeten Materialien und Komponenten. Dachdecker Ingo Ulsamer legt großen Wert auf hochwertige Produkte, die langlebig und zuverlässig sind. Dies gewährleistet nicht nur eine hohe Leistungsfähigkeit der Anlagen, sondern auch eine langfristige Zufriedenheit der Kunden.
Für Interessenten aus Ostfriesland und Emsland, die mehr über Balkonkraftanlagen erfahren möchten oder eine individuelle Beratung wünschen, bietet Dachdecker Ingo Ulsamer eine persönliche Beratung an. Gemeinsam mit seinem Team steht er seinen Kunden zur Seite, um ihnen zu helfen, die Vorteile sauberer Energie für ihr Zuhause zu nutzen und einen Beitrag zur nachhaltigen Zukunft zu leisten.
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Gemeinsam stark für Ihr Projekt: Als stolzes Mitglied beim Handwerkerportal bauwole.de stehen wir Ihnen mit unserer Expertise und Leidenschaft für hochwertiges Handwerk zur Seite. Mit unserem Team von erfahrenen Handwerkern bieten wir Ihnen zuverlässige Lösungen für Ihre Bauvorhaben. Von Dachsanierungen bis zur Installation von Balkonkraftanlagen – wir setzen auf Qualität und Kundenzufriedenheit. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und finden Sie Ihren Handwerker auf bauwole.de!


Lokal
Fachkräftemangel spitzt sich zu – Ausbildungsplätze bleiben unbesetzt

Die Berufsbildende Schule I in Leer – hier beginnt für viele Jugendliche der Weg ins Berufsleben. Doch immer mehr Ausbildungsplätze in Niedersachsen bleiben unbesetzt.
Fachkräftemangel verschärft sich – Ausbildungsreife unter Druck
IHK-Ausbildungsumfrage 2025 zeigt alarmierende Entwicklungen
Der Fachkräftemangel bleibt für die Wirtschaft in Niedersachsen das dominierende Problem – und verschärft sich weiter. Das ist das zentrale Ergebnis der aktuellen Ausbildungsumfrage 2025 der Industrie- und Handelskammern Niedersachsen (IHKN), an der sich über 1.500 Ausbildungsbetriebe beteiligten. Neben dem Mangel an Bewerberinnen und Bewerbern rücken nun auch Defizite bei der Ausbildungsreife junger Menschen zunehmend in den Fokus.
Nur 56,4 Prozent der befragten Unternehmen konnten im Jahr 2024 alle angebotenen Ausbildungsplätze besetzen. Hauptgrund: 72,6 Prozent fanden keine geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten. Besonders alarmierend: Ein Drittel der Betriebe, die ihre Plätze letztlich besetzen konnten, erhielt zuvor überhaupt keine Bewerbungen.
„Wenn selbst große, attraktive Betriebe keine Bewerbungen mehr bekommen, muss das ein Alarmsignal sein. Die Fachkräftelücke droht sich langfristig zu verfestigen“, warnt Maike Bielfeldt, Hauptgeschäftsführerin der IHK Niedersachsen.
Fehlende Grundlagen
Die Umfrage macht deutlich, dass nicht nur Quantität, sondern auch Qualität der Bewerbungen Sorgen bereitet. 87,2 Prozent der Unternehmen berichten von regelmäßigen Mängeln bei Auszubildenden – vor allem beim Ausdrucksvermögen, in Mathematik, bei Belastbarkeit, Disziplin und mentaler Leistungsfähigkeit.
„Viele Jugendliche sind für die Anforderungen einer Berufsausbildung nicht ausreichend vorbereitet. Schulen müssen hier wieder stärker Grundlagen legen – insbesondere in Sprache und Mathematik“, fordert Sönke Feldhusen, Sprecher Berufliche Bildung der IHKN.
Forderungen an Politik und Bildungssystem
Die IHKN sieht dringenden Handlungsbedarf:
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Frühzeitige Berufsorientierung an Schulen ausbauen
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Ausbildungsreife verbessern, insbesondere durch stärkere Grundbildung
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Berufliche Bildung aufwerten und die Berufsschulen stärken
Die detaillierten Ergebnisse und die daraus abgeleiteten politischen Forderungen finden sich im aktuellen Fokus Niedersachsen, der unter www.fokus-niedersachsen.de abrufbar ist.
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Hauskauf in Leer (Ostfriesland): Notarkosten, Grundbuchgebühren & Nebenkosten im Überblick

Hauskauf in Leer (Ostfriesland): Notarkosten einfach erklärt
Wer in Leer (Ostfriesland) ein Haus kaufen möchte, kommt um den Notar nicht herum. Ob Kaufvertrag, Grundbucheintrag oder Eigentumsübergang – der Notar ist gesetzlich vorgeschrieben und sorgt für Rechtssicherheit beim Immobilienkauf. Doch welche Notarkosten entstehen genau und wie lassen sie sich kalkulieren?
In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie sich die Notarkosten zusammensetzen, worauf Sie achten sollten und welche regionalen Besonderheiten es in Leer und Ostfriesland gibt.
Warum beim Hauskauf in Leer ein Notar Pflicht ist
In Deutschland muss jeder Immobilienkauf notariell beurkundet werden. Der Notar erstellt und verliest den Kaufvertrag, sorgt für die Eintragung ins Grundbuch und wickelt die Kaufpreiszahlung rechtlich sicher ab.
Gerade in Leer und der gesamten Region Ostfriesland ist der Notar oft auch der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Grundstücksgrenzen, Erbfragen oder Altlasten geht.
Notarkosten beim Hauskauf in Leer – so setzen sie sich zusammen
Die Kosten für einen Notar beim Hauskauf setzen sich aus verschiedenen Gebühren zusammen und betragen in der Regel etwa 1 bis 1,5 % des Kaufpreises, zuzüglich der Grundbuchkosten. Hinzu kommen noch weitere Gebühren für die Eintragung von Grundschulden oder die Löschung von Rechten Dritter.
Insgesamt sollten Sie mit Kosten von 1,3 bis 2,0 % des Kaufpreises rechnen.

Detaillierte Kostenaufstellung
Notarkosten:
Für die Beurkundung des Kaufvertrags, die Betreuungstätigkeit und den Vollzug des Geschäfts fallen in der Regel 1 bis 1,5 % des Kaufpreises an.
Grundbuchkosten:
Die Kosten für die Eintragung ins Grundbuch liegen bei etwa 0,5 % des Kaufpreises.
Weitere Gebühren:
Zusätzlich können Kosten für die Eintragung von Grundschulden oder die Löschung von Rechten Dritter anfallen.
Gesamtkosten:
Die Gesamtkosten für Notar und Grundbuch bewegen sich in der Regel zwischen 1,3 und 2,0 % des Kaufpreises.
Beispielrechnung für Leer
Bei einem Kaufpreis von 350.000 € könnten die Notarkosten wie folgt aussehen:
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Notarkosten: ca. 1.370 € (Beurkundung Kaufvertrag), 342,50 € (Betreuungsgebühr), 342,50 € (Vollzugstätigkeiten)
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Grundbuchkosten: ca. 1.750 € (0,5 % des Kaufpreises)
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Gesamtkosten: 3.805 € (ohne Mehrwertsteuer)
Wichtiger Hinweis
Die genauen Kosten können je nach Leistungsumfang und Notar variieren.
Es ist ratsam, vorab ein Angebot vom Notar einzuholen, um die tatsächlichen Kosten zu erfahren.
In der Regel trägt der Käufer die Notar- und Grundbuchkosten, es sei denn, es handelt sich um Sonderfälle – etwa wenn Rechte Dritter durch den Verkäufer gelöscht werden müssen.
Nebenkosten beim Immobilienkauf in Ostfriesland
Neben den Notarkosten fallen weitere Kaufnebenkosten an:
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Grunderwerbsteuer Niedersachsen: 5 % des Kaufpreises
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Maklerprovision (falls beauftragt)
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Gebühren für Finanzierungsunterlagen
Notarkosten beim Hauskauf in Leer auf einen Blick
Beispielrechnung:
Summe laut Kaufvertrag: Geschäftswert: 289.000,00 Euro
Beurkundungsverfahren § 47 1.170,00 €
Betreuungsgebühr § 113 292,50 €
Vollzugsgebühr §112 50,00 €
Dokumentenpauschale (s/w) 9,60 €
Post- und Telekommunikationspauschale 20,00 €
Zwischensumme: 1542,10 €
+ 19% Umsatzsteuer: 293,00 €
Gesamtbetrag Notarkosten 1835,10 €
Wer in Leer (Ostfriesland) ein Haus kaufen möchte, sollte die Notar- und Grundbuchkosten von Beginn an in seine Kalkulation einplanen. Sie sind zwar gesetzlich vorgeschrieben, sichern aber den reibungslosen Ablauf und die Rechtssicherheit des Immobilienkaufs. Mit guter Vorbereitung und transparenter Kostenplanung lassen sich Überraschungen vermeiden.
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Lokal
Briefkasten des Amtsgerichts Leer – Fristsachen bis 24 Uhr einwerfen

Hausbriefkasten des Amtsgerichts Leer
Direkt rechts neben dem Haupteingang des Amtsgerichts Leer befindet sich der große, amtliche Hausbriefkasten. Hier können fristgebundene Schriftstücke am Tag des Fristablaufs bis 24 Uhr eingeworfen werden. Der Briefkasten wird regelmäßig geleert und dient als sicherer Abgabeort für Gerichtspost – mit Ausnahme von Grundbuchunterlagen und Wertgegenständen, die persönlich in der zuständigen Serviceeinheit abgegeben werden sollten.
1. Fristsachen bis 24 Uhr
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In der deutschen Zivilprozessordnung (§ 130a ZPO und § 167 ZPO) gilt: Wenn ein Schriftstück fristgebunden ist (z. B. Berufungsbegründung, Klageschrift), muss es spätestens am letzten Tag der Frist bis 24:00 Uhr beim Gericht eingegangen sein.
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Ein Einwurf in den amtlichen Hausbriefkasten zählt rechtlich wie der Eingang im Gerichtsbüro – der entscheidende Punkt ist der tatsächliche Einwurfzeitpunkt.
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Darum steht dort ausdrücklich: „… bis 24 Uhr“. Damit ist klargestellt, dass auch späte Abgaben noch fristwahrend sind, solange sie am richtigen Tag im Briefkasten landen.
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2. Warum nicht Grundbuchsachen oder Wertsachen einwerfen?
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Grundbuchsachen (z. B. Eintragungsanträge, Auflassungsvormerkungen) sind besonders formalisiert und oft mit Originalunterlagen versehen (z. B. beglaubigte Urkunden).
→ Bei Verlust oder verspäteter Bearbeitung könnten Grundstücksrechte beeinträchtigt werden. -
Wertgegenstände (z. B. Bargeld, Schmuck, Sparbücher) dürfen aus Sicherheitsgründen nicht im Briefkasten landen — hier ist keine sichere Verwahrung gewährleistet.
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Der Hinweis „zur Vermeidung von Nachteilen“ heißt: Wenn so ein Dokument verloren geht oder beschädigt wird, trägt im Zweifel der Einreicher das Risiko.

3. Leerungszeiten 7:00 und 12:00 Uhr
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Diese Zeiten sind interne Servicezeiten, zu denen der Briefkasten geleert wird.
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Wichtig: Für Fristen zählt das nicht — für Fristwahrung reicht der Einwurf irgendwann bis 24 Uhr. Die Leerung am Folgetag dokumentiert dann den Eingangsstempel (Datum des Einwurfs).
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Ausnahme: Bei normalen, nicht fristgebundenen Postsendungen kann sich durch diese Leerungszeiten die Bearbeitung verzögern.
💡 Praxis-Tipp:
Wer ganz sicher gehen will, bei knapper Frist:
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Direkt vor Ort einwerfen und Zeugen mitnehmen (oder Videoaufzeichnung vom Einwurf, wenn erlaubt).
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Alternativ in der Geschäftsstelle abstempeln lassen („Eingangsstempel“) – dann gibt es keinen Streit.
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Bei sehr wichtigen Grundbuchsachen oder Originalen immer persönlich abgeben.
