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Positive Entwicklungen und Herausforderungen in der maritimen Wirtschaft in Norddeutschland
Maritimen Wirtschaft in Norddeutschland
Der Artikel analysiert die aktuelle Konjunkturauswertung der maritimen Wirtschaft in Norddeutschland und zeigt positive Wachstumstrends in den Bereichen Schifffahrt, Hafenwirtschaft und Schiffbau im Frühjahr 2024. Trotz der erfreulichen Entwicklungen gibt es erhebliche Bedenken bezüglich der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, Arbeitskosten, Energiepreise und des Fachkräftemangels. Der Vorsitzende der IHK Nord, Dr. Bernhard Brons, betont die Notwendigkeit einer klaren maritimen Industriestrategie für Europa und einer verbesserten Finanzierung der Hafeninfrastruktur. Die detaillierten Ergebnisse der Umfrage sind auf der Website der IHK Nord verfügbar. Keywords: maritime Wirtschaft in Norddeutschland, Schifffahrt, Hafenwirtschaft, Schiffbau, Konjunkturauswertung, IHK Nord, wirtschaftliche Rahmenbedingungen.
Konjunkturauswertung in Norddeutschland zeigt positive Tendenzen und zugleich Sorge um Rahmenbedingungen
Die maritime Wirtschaft in Norddeutschland verzeichnet im Frühjahr 2024 insgesamt eine positive Entwicklung, wie aus der aktuellen Umfrage der IHK Nord hervorgeht. Diese Umfrage, die von 13 norddeutschen Industrie- und Handelskammern durchgeführt wurde, zeigt besonders ermutigende Trends in den Bereichen Schifffahrt, Hafenwirtschaft und Schiffbau. Dennoch gibt es auch erhebliche Bedenken bezüglich der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.
Maritimen Wirtschaft in Norddeutschland:
Schiffbau mit deutlichem Zuwachs
Der Schiffbau verzeichnet den größten Anstieg im Konjunkturbarometer, mit einem Plus von 61,8 Punkten. Dies reflektiert die positive Stimmung unter den Unternehmen, wobei fast 28 Prozent eine Verbesserung der Geschäftslage erwarten. Dennoch sind 94,4 Prozent der Werften besorgt über den Fachkräftemangel, gefolgt von Bedenken über die Entwicklung der Arbeitskosten (72,9 Prozent) und wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen (81,3 Prozent).
Hafenwirtschaft mit steigendem Geschäftsklimaindex
Die Hafenwirtschaft zeigt ebenfalls eine positive Entwicklung, mit einem Anstieg des Geschäftsklimaindexes auf 102,3 Punkte. Trotzdem äußern über 59,3 Prozent der Unternehmen Bedenken hinsichtlich der Arbeitskosten und beklagen den anhaltenden Fachkräftemangel sowie unzureichende wirtschaftliche Rahmenbedingungen.
Schifffahrt optimistisch, aber mit Herausforderungen
Auch in der Schifffahrt verbessern sich die Konjunkturaussichten mit einem Plus von rund 36 Punkten auf einen Indexstand von 103,9 Punkten. Wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen bereiten hier etwa 85 Prozent der Unternehmen große Sorgen. Zusätzlich belasten die Sicherheitsbedenken aufgrund von Angriffen der Huthi-Rebellen im Roten Meer die Branche.

Carnival Jubilee — Emsüberführung am 30.10.2023 — Emsüberführung am 30.10.2023
Ausblick und Forderungen
Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen betont Dr. Bernhard Brons, Vorsitzender der IHK Nord, die Bedeutung einer klaren maritimen Industriestrategie für Europa angesichts der globalen Wettbewerbslage und geopolitischer Unsicherheiten. Besondere Erwartungen werden an eine verbesserte nationale Hafenstrategie und angemessene Finanzierung der Hafeninfrastruktur gestellt, um die Rolle der Häfen als zentrale Drehscheiben im globalen Handel zu stärken und die Energiewende voranzutreiben.
Die detaillierten Ergebnisse der Konjunkturumfrage sind auf der Website der IHK Nord unter www.ihk-nord.de einsehbar.
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Willkommen bei Vertom: Ihr zuverlässiger Partner im Seetransport
Wer einen verlässlichen Partner für Seetransporte sucht, ist bei Vertom genau richtig. Als erfahrener Anbieter im maritimen Bereich blickt Vertom auf eine 45-jährige Erfolgsgeschichte zurück und hat sich einen festen Platz in der Branche erarbeitet. Mit einem breiten internationalen Netzwerk und einem engagierten Team bietet Vertom maßgeschneiderte Lösungen für jede Transportanforderung.
Vertom: Ihr Partner für maßgeschneiderte Seetransporte
Vertom versteht die Bedürfnisse seiner Kunden und bietet individuelle Versandlösungen, die genau auf die spezifischen Anforderungen zugeschnitten sind. Ob es sich um einen verlässlichen Schifffahrtsagenten, das passende Schiff für Ihre Fracht oder einen Liniendienst handelt – Vertom stellt sicher, dass Ihre Logistikbedürfnisse rund um die Uhr erfüllt werden. Durch die kontinuierliche Überwachung von Marktentwicklungen und den Einsatz modernster Technologien kann Vertom schnell auf die sich verändernden Bedürfnisse der Kunden reagieren.
Ein starkes Team für herausragende Dienstleistungen
Mit einem professionellen Team von 250 maritimen Fachkräften, die 24/7 im Einsatz sind, stellt Vertom sicher, dass alle Aspekte der Seetransporte reibungslos und effizient ablaufen. Der Hauptsitz in der Nähe von Rotterdam ist das Zentrum der Operationsbasis, von wo aus Vertom weltweit agiert. Die Vielfalt der Flotte, die Schiffe in verschiedenen Tonnagen umfasst, ermöglicht es Vertom, flexible und effiziente Transportlösungen anzubieten.
Vertoms Vision: Innovation und soziale Verantwortung
Die Vertom Group strebt danach, als innovativer und sozial verantwortlicher Marktführer anerkannt zu werden. Diversifizierung, betriebliche Effizienz und ein Fokus auf die Umwelt sind zentrale Elemente der Unternehmensstrategie, um auch in Zukunft wettbewerbsfähig zu bleiben. Diese Vision spiegelt sich in allen Aktivitäten und Projekten des Unternehmens wider.
Grundwerte von Vertom
Mitarbeiter
Vertom schätzt seine Mitarbeiter als wertvollstes Kapital und investiert kontinuierlich in deren Wohlbefinden und berufliche Entwicklung. Ein positives Arbeitsumfeld und aktives Engagement sind wesentliche Bestandteile der Unternehmenskultur.
Kunden und Geschäftspartner
Vertom legt großen Wert auf die Wertschöpfungskette seiner Kunden und strebt langfristige, für beide Seiten vorteilhafte Geschäftsbeziehungen an. Die Bedeutung zuverlässiger Lieferanten und Subunternehmer wird ebenfalls hoch geschätzt.
Aktionäre und Finanzinstitutionen
Ein vertrauensvolles Netzwerk und stabile Beziehungen zu Finanzpartnern sind essenziell für den Erfolg von Vertom.
Staatliche Institutionen
Die Einhaltung aller relevanten Gesetze und Vorschriften bildet die Basis der Geschäftstätigkeiten von Vertom und wird strikt befolgt.
Gemeinschaft und Umwelt
Vertom erkennt die Bedeutung von nachhaltigen Geschäftspraktiken an und integriert Umwelt- und Gemeinschaftsaspekte in sein Geschäftsmodell, um langfristigen Mehrwert zu schaffen.
Vertom ist nicht nur ein Experte im Seetransport, sondern auch ein verantwortungsbewusster Arbeitgeber und Partner, der in die Zukunft seiner Mitarbeiter und der Umwelt investiert. Mit Vertom haben Sie einen zuverlässigen Partner an Ihrer Seite, der Ihnen professionelle und innovative Lösungen bietet.
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Waffen- und Messerverbote an Hauptbahnhöfen: Das gilt jetzt für Reisende
Waffen- und Messerverbote an Hauptbahnhöfen: Was Reisende in Bremen, Hamburg und Hannover beachten müssen
Wer im Oktober 2026 mit der Bahn unterwegs ist und die Hauptbahnhöfe in Bremen, Hamburg oder Hannover ansteuert, sollte sich vor Fahrtantritt über die geltenden Waffen- und Messerverbote informieren. An mehreren großen Bahnhöfen gelten besondere Regelungen zum Mitführen von Messern, Waffen und anderen gefährlichen Gegenständen.
Die Bundespolizeidirektion Hannover hat entsprechende Allgemeinverfügungen verlängert. Betroffen sind unter anderem der Hauptbahnhof Bremen, der Hamburger Hauptbahnhof sowie weitere Hamburger Bahnhöfe und der Hauptbahnhof Hannover. Die jeweiligen Allgemeinverfügungen legen fest, welche Gegenstände in den genannten Bereichen nicht mitgeführt werden dürfen und welche räumlichen Geltungsbereiche gelten.
Bremen: Mitführverbot am Hauptbahnhof verlängert
Für den Hauptbahnhof Bremen wurde die bestehende Allgemeinverfügung zum Mitführverbot verlängert. Verboten ist dort grundsätzlich das Mitführen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb‑, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art.
Die Allgemeinverfügung gilt grundsätzlich für alle Personen. Ausnahmen sind in Ziffer 3.2 der Allgemeinverfügung geregelt.
Die Einhaltung der Regelung wird durch Einsatzkräfte der Bundespolizei überwacht.
Geltungszeitraum in Bremen
Die Allgemeinverfügung gilt:
Donnerstag, 1. Oktober 2026, 00:00 Uhr, bis Samstag, 31. Oktober 2026, 24:00 Uhr.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst den gesamten Gebäudeteil des Bremer Hauptbahnhofs einschließlich der Bahnsteige.
Ausgenommen ist die Passage „Bürgerweide“.
Wer den Bremer Hauptbahnhof als Ziel oder Umsteigebahnhof nutzt, sollte deshalb bereits vor Reiseantritt darauf achten, welche Gegenstände mitgeführt werden.
Hamburg: Mehrere Bahnhöfe betroffen
Auch in Hamburg gelten entsprechende Regelungen. Der Geltungsbereich der dortigen Allgemeinverfügung umfasst mehrere Bahnhöfe.
Betroffen sind:
- Hamburg Hauptbahnhof, ausgenommen der Mönckebergtunnel
- Hamburg-Altona
- Hamburg-Harburg
- Hamburg-Bergedorf
- Hamburg-Dammtor
Damit betrifft die Regelung nicht ausschließlich den Hamburger Hauptbahnhof. Auch Fahrgäste, die in Altona, Harburg, Bergedorf oder Dammtor ein- oder aussteigen beziehungsweise dort umsteigen, sollten die geltenden Bestimmungen beachten.
Gerade für Reisende aus Richtung Ostfriesland und dem nördlichen Emsland kann dies relevant sein, wenn Hamburg als Ziel oder Umsteigepunkt auf der Reise liegt.
Hannover: Hauptbahnhof einschließlich der Bahnsteige
Auch am Hauptbahnhof Hannover gelten entsprechende Regelungen zum Mitführen von Waffen, Messern und anderen gefährlichen Gegenständen.
Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung umfasst den gesamten Gebäudeteil des Hannoveraner Hauptbahnhofs einschließlich der Bahnsteige.
Ausgenommen sind die Raschplatzhalle sowie die Niki-de-Saint-Phalle-Promenade.
Auch hier sollten Reisende beachten, dass das Verbot nicht nur den eigentlichen Bahnhofseingang oder einzelne Bereiche betrifft, sondern sich auf den festgelegten Gebäudebereich einschließlich der Bahnsteige erstreckt.
Welche Gegenstände sind betroffen?
Die Regelungen beziehen sich unter anderem auf gefährliche Werkzeuge, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb‑, Stoß- und Stichwaffen sowie Messer aller Art.
Welche Ausnahmen im Einzelfall bestehen, ist der jeweiligen Allgemeinverfügung zu entnehmen.
Darüber hinaus gelten unabhängig von den besonderen Regelungen an Bahnhöfen die allgemeinen Vorschriften des deutschen Waffenrechts. Das Führen bestimmter Waffen kann verboten sein oder eine entsprechende behördliche Erlaubnis voraussetzen.
Die Bundespolizeidirektion Hannover weist beispielsweise auf die waffenrechtlichen Regelungen für Einhandmesser sowie auf den Kleinen Waffenschein für Schreckschuss‑, Reiz- und Signalwaffen hin.
Verstöße können Konsequenzen haben
Die Einhaltung der Allgemeinverfügungen wird durch Einsatzkräfte der Bundespolizei überwacht.
Wer gegen ein geltendes Mitführverbot verstößt, muss mit verschiedenen Maßnahmen rechnen. Dazu können unter anderem ein Platzverweis, ein Bahnhofsverbot beziehungsweise Hausverbot oder ein Beförderungsausschluss gehören.
Darüber hinaus kann unabhängig von einem möglichen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz (WaffG) auch die Erhebung eines Zwangsgeldes bei uneinsichtigen Personen möglich sein.
Reisende sollten deshalb nicht davon ausgehen, dass ein Gegenstand automatisch mitgeführt werden darf, nur weil sein Besitz grundsätzlich erlaubt ist. Entscheidend können sowohl die waffenrechtlichen Vorschriften als auch die besonderen Regelungen für den jeweiligen Bahnhof sein.
Bundespolizei warnt vor zusätzlicher Eskalationsgefahr
Die Bundespolizei begründet die Maßnahmen unter anderem mit der bundespolizeilichen Lage. Körperverletzungsdelikte mit Waffen und anderen gefährlichen Werkzeugen, insbesondere mit Messern, sowie das bloße Mitführen entsprechender Gegenstände sind nach Angaben der Bundespolizei deutlich wahrnehmbar.
Dies könne die Sicherheit von Bahnreisenden und der Bevölkerung beeinflussen.
Die Bundespolizei weist außerdem darauf hin, dass Waffen – auch wenn sie zur Selbstverteidigung mitgeführt werden – eine trügerische Sicherheit vermitteln können. Sie können nach Angaben der Behörde die eigene Risikobereitschaft erhöhen und zu einer Eskalation beitragen.
Auch deeskalierende Techniken und Kommunikationsstrategien können dadurch in den Hintergrund treten.
Für Helfer und Polizeikräfte kann eine Situation zusätzlich erschwert werden, wenn mehrere Personen Waffen oder gefährliche Gegenstände bei sich tragen. Dann kann es schwieriger sein, zu erkennen, wer Täter und wer Opfer ist.
Eine weitere Gefahr besteht darin, dass eine Waffe dem Träger abgenommen und anschließend gegen ihn selbst eingesetzt werden könnte.
Der Einsatz von Waffen kann zudem schnell zu lebensbedrohlichen Verletzungen führen und erhebliche strafrechtliche und finanzielle Folgen haben.
Besonders bei Umstiegen auf die Regelungen achten
Für Bahnreisende ist vor allem wichtig: Wer während einer Fahrt mehrere größere Bahnhöfe passiert, sollte die jeweiligen Regelungen berücksichtigen.
Das betrifft beispielsweise Reisende aus Ostfriesland und dem nördlichen Emsland, die auf dem Weg nach Hamburg oder Hannover über Bremen fahren oder dort umsteigen.
Auch wenn ein Bahnhof lediglich für einen kurzen Aufenthalt genutzt wird, gelten die jeweiligen Regelungen innerhalb des festgelegten Geltungsbereichs.
Wer beispielsweise in Bremen umsteigt und anschließend nach Hamburg oder Hannover weiterfährt, sollte daher nicht nur die Regelungen am Zielbahnhof berücksichtigen.
Was sollten Reisende beachten?
Wer einen der genannten Bahnhöfe ansteuert, sollte sich vor Reisebeginn über die jeweils aktuelle Allgemeinverfügung und deren Geltungsbereich informieren.
Im Zweifel sollte auf das Mitführen von Messern oder anderen gefährlichen Gegenständen verzichtet werden, sofern diese nicht ausdrücklich von einer geltenden Ausnahme erfasst sind.
Auch bei Gegenständen, die aus beruflichen oder alltäglichen Gründen mitgeführt werden, sollte geprüft werden, ob deren Mitführen im jeweiligen Geltungsbereich zulässig ist.
Entscheidend ist dabei nicht allein, ob ein Gegenstand grundsätzlich legal erworben oder besessen werden darf. Auch das Führen und Mitführen an einem bestimmten Ort kann besonderen gesetzlichen oder behördlichen Einschränkungen unterliegen.
Schrillalarm als mögliche Alternative
Die Polizei weist darauf hin, dass Menschen in Gefahrensituationen beispielsweise einen Schrillalarm beziehungsweise Taschenalarm nutzen können, um auf sich aufmerksam zu machen.
Beim Auslösen ertönt ein lauter, schriller Ton. Dadurch können Personen in der Umgebung auf eine Gefahrensituation aufmerksam werden.
Das Ziel ist, dass ein möglicher Täter angesichts weiterer Zeugen von einer Tat ablässt.
Weitere Informationen und Verhaltenstipps zu unterschiedlichen Gefahrensituationen bietet die Polizei über ihre Internetseite Polizei-Beratung an.
Für Bahnreisende im Oktober besonders wichtig
Wer im Oktober 2026 mit der Bahn unterwegs ist und Bremen, Hamburg oder Hannover ansteuert, sollte sich vor der Reise über die jeweils geltenden Waffen- und Messerverbote informieren.
In Bremen gilt das verlängerte Mitführverbot am Hauptbahnhof vom 1. bis einschließlich 31. Oktober 2026. In Hamburg sind neben dem Hauptbahnhof auch die Bahnhöfe Altona, Harburg, Bergedorf und Dammtor vom festgelegten Geltungsbereich betroffen. In Hannover umfasst der Geltungsbereich den Hauptbahnhof einschließlich der Bahnsteige, wobei die Raschplatzhalle und die Niki-de-Saint-Phalle-Promenade ausgenommen sind.
Für Fahrgäste bedeutet das: Vor allem bei längeren Bahnreisen und Umstiegen sollten die jeweiligen örtlichen Regelungen beachtet werden.
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Lokal
Jugendfeuerwehr Weener: Neun Jugendliche erhalten die Leistungsspange
Gruppenfoto der erfolgreichen Jugendlichen gemeinsam mit einigen ihrer Betreuer und Jugendfeuerwehrwarte. Foto: Joachim Rand
Neun Jugendfeuerwehrmitglieder aus Weener erhalten die Leistungsspange
Erfolgreiche Prüfung in Wittmund – Nachwuchs beweist Teamgeist und Können
Ein besonderer Erfolg für den Feuerwehrnachwuchs aus dem Stadtgebiet Weener: Neun Mitglieder der Jugendfeuerwehren haben am Sonntag, 27. September 2026, die begehrte Leistungsspange der Deutschen Jugendfeuerwehr (DJF) erfolgreich erworben.
Die anspruchsvolle Prüfung fand in Wittmund statt. Die Leistungsspange gilt als eine der höchsten bundesweit anerkannten Auszeichnungen, die Jugendliche innerhalb der Deutschen Jugendfeuerwehr erreichen können. Für die jungen Feuerwehrleute bedeutet das erfolgreiche Bestehen einen wichtigen Meilenstein auf ihrem weiteren Weg in der Feuerwehr.
Zu den erfolgreichen Absolventen gehören Jannick Weiß, Nele Battermann, Emily Fricke, Lotta Scheibel, Lennart Sap, Lea Yzer, Bente Kromminga, Lasse Schubert und Nils Santjer.
Fünf Disziplinen forderten die Jugendlichen
Für die Prüfung mussten die Jugendlichen als Gruppe gleich mehrere unterschiedliche Aufgaben bewältigen. Auf dem Programm standen ein 1500-Meter-Staffellauf, eine Schnelligkeitsübung, der fehlerfreie Aufbau eines Löschangriffs, Kugelstoßen sowie eine mündliche Theorieprüfung.
Dabei waren nicht nur sportliche Leistungen und feuerwehrtechnisches Wissen gefragt. Eine zentrale Rolle spielte insbesondere das Zusammenspiel innerhalb der Gruppe. Die Jugendlichen mussten zeigen, dass sie sich aufeinander verlassen können, Aufgaben gemeinsam bewältigen und auch unter Prüfungsbedingungen als Mannschaft funktionieren.
Teamleistung steht im Mittelpunkt
Die Leistungsspange stellt hohe Anforderungen an die Teilnehmer. Voraussetzung für die Teilnahme ist unter anderem ein Mindestalter von 15 Jahren sowie eine mindestens einjährige Mitgliedschaft in der Jugendfeuerwehr.
Im Mittelpunkt steht dabei bewusst nicht allein die Leistung des Einzelnen. Entscheidend ist vielmehr die geschlossene Mannschaftsleistung. Genau diesen Teamgeist und ihr Können konnten die neun Jugendlichen aus Weener bei der Prüfung in Wittmund unter Beweis stellen.
Mit ihrem erfolgreichen Abschluss haben Jannick Weiß, Nele Battermann, Emily Fricke, Lotta Scheibel, Lennart Sap, Lea Yzer, Bente Kromminga, Lasse Schubert und Nils Santjer einen wichtigen Grundstein für ihre weitere Feuerwehrlaufbahn gelegt.
Der Erfolg zeigt zugleich, wie engagiert der Feuerwehrnachwuchs im Stadtgebiet Weener ist und welchen Stellenwert eine gute Nachwuchsarbeit für die Zukunft der Feuerwehren hat.
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Allgemein
Sirke Siebens aus Holtland wird neuer Regierungsbrandmeister für Ostfriesland
Sirke Siebens (6. v. l.) übernimmt zum 1. Oktober 2026 das Amt des Regierungsbrandmeisters und tritt damit die Nachfolge von Erwin Reiners an, der nach sechs Jahren Amtszeit feierlich verabschiedet wurde.
Sirke Siebens aus Holtland zum neuen Regierungsbrandmeister ernannt
Verantwortung für 170 Feuerwehren in den Landkreisen Aurich, Leer und Wittmund sowie in Emden
Im Rahmen einer Feierstunde im Feuerwehrhaus Wiesmoor ist Sirke Siebens aus Holtland zum neuen Regierungsbrandmeister ernannt worden. Die Ernennung erfolgte mit Wirkung zum 1. Oktober 2026 im Beisein der Stadt- und Gemeindebrandmeister sowie der Brandabschnittsleiter.
Vollzogen wurde die Ernennung durch Niedersachsens Landesbranddirektor Dieter Rohrberg und Dr. Christian Kielhorn, Präsident des Niedersächsischen Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK).
Zu den Gästen der Feierstunde gehörten unter anderem Vertreter der Kommunen, der Polizei, des Technischen Hilfswerks (THW), der Ostfriesischen Landschaftlichen Brandkasse sowie weiterer Partnerorganisationen.
Sirke Siebens übernimmt verantwortungsvolle Führungsaufgabe
Mit der Berufung von Sirke Siebens wird das verantwortungsvolle Ehrenamt mit einer erfahrenen Führungskraft aus dem Landkreis Leer besetzt. Siebens tritt die Nachfolge von Erwin Reiners an, der nach sechs Jahren Amtszeit feierlich aus dem Ehrenbeamtenverhältnis verabschiedet wurde.
Als neuer Regierungsbrandmeister übernimmt Sirke Siebens künftig Verantwortung für insgesamt 170 Feuerwehren. Sein Zuständigkeitsbereich umfasst die Landkreise Aurich, Leer und Wittmund sowie die kreisfreie Stadt Emden.
Das Amt des Regierungsbrandmeisters zählt zu den höchsten ehrenamtlichen Führungsämtern im niedersächsischen Feuerwehrwesen. Angesiedelt in der Abteilung Brandschutz des Niedersächsischen Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz übernimmt der Regierungsbrandmeister eine wichtige Schnittstellenfunktion zwischen den örtlichen Feuerwehr-Einsatzleitern und dem Land Niedersachsen.
Darüber hinaus ist Siebens künftig auch bei Gesetzgebungsverfahren im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes eingebunden. Hinzu kommen umfangreiche repräsentative Aufgaben.
Umfangreiche Erfahrung im Feuerwehrwesen
Für die anspruchsvolle Führungsaufgabe bringt Sirke Siebens einen umfangreichen Erfahrungsschatz aus dem Feuerwehrwesen mit. Vor seiner Ernennung zum Regierungsbrandmeister war er bereits als Gemeindebrandmeister sowie als stellvertretender Brandabschnittsleiter tätig.
Auch künftig bleibt Siebens aktiv in der Kreisfeuerwehr Leer. Er führt weiterhin den Gefahrgutzug der Kreisfeuerwehr Leer als Zugführer an.
Mit seinem Amtsantritt zum 1. Oktober 2026 übernimmt Sirke Siebens damit eine zentrale ehrenamtliche Führungsfunktion für den Brand- und Katastrophenschutz in der Region.
Verabschiedung von Erwin Reiners
Gleichzeitig wurde mit der Feierstunde Erwin Reiners nach einer sechsjährigen Amtszeit als Regierungsbrandmeister aus dem Ehrenbeamtenverhältnis verabschiedet.
Foto: Feuerwehr
Quelle: Joachim Rand - Pressesprecher Kreisfeuerwehr Leer
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