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Schulstart: Offene Kitas und Schulen bei höchsten Sicherheitsstandards
Alle Kinder und Jugendlichen gehen zur Kita und in die Schule: Das Schuljahr 2021/2022 nach den Sommerferien wird im Regelbetrieb („Szenario A”) laufen, ebenso werden die Kindertageseinrichtungen weiterhin im Regelbetrieb nach Rahmenhygieneplan Corona („Kita-Szenario A”) geöffnet bleiben, wie Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne am heutigen Dienstag in Hannover mitgeteilt hat. Flankiert wird die vollständige Öffnung der Bildungseinrichtungen durch ein Netz aus Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus. „Es gilt das Prinzip: Maximale Präsenz bei maximaler Sicherheit. In allen Schulen findet Regelbetrieb statt, begleitet von Maßnahmen aus unserer Sicherheitsstrategie. Alle Kinder kommen zum Präsenzunterricht in die Schule — begleitet von Testungen, Masken, Lüftungs- und Hygienekonzepten. Und alle Vorschulkinder gehen in ihre Krippen und Kindergärten”, erklärte der Kultusminister.
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Über die Details des Schulstartes am 2. September 2021 sind die Schulen heute durch das Niedersächsische Kultusministerium mit einem umfassenden Informationspaket in Kenntnis gesetzt worden. Neben Hinweisen zu den bei Schulstart geltenden Sicherheitsmaßnahmen aus Testen und Maskenpflicht sind den Schulen Hinweise zur Befreiung von der Präsenzpflicht im Härtefall, ein Musterschreiben an Eltern zum Thema Reiserückkehr, sowie zu Einschulungsfeiern und zum Thema freiwillige Impfangebote zugegangen.
Für den Schulstart 2021/2022 gelten folgende Rahmenbedingungen:
I. Präsenz und Sicherheitsnetz:
Der Start des Schuljahres 2021/2022 wird für die Laufzeit der neuen Corona-Verordnung bis zum 22. September 2021 mit einem besonders engmaschigen Sicherheitsnetz begleitet, das wie folgt ausgestaltet ist:
1. An den ersten sieben Schultagen — also von Donnerstag 2. bis Freitag 10. September — wird eine tägliche Testpflicht gelten. Die Schülerinnen und Schüler sowie nicht durchgeimpftes Schulpersonal müssen sich in diesem Zeitraum an jedem Tag freitesten, bevor sie in die Schule gehen dürfen. Diese Regelung gilt für die allgemein bildenden Schulen und für den berufsbildenden Bereich. Ab dem 13. September wird die Testpflicht auf drei Tests pro Woche festgelegt. Ausgenommen von der Testpflicht sind vollständig geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte.
2. Es besteht an allen Schulformen eine umfassende Maskenpflicht für alle Schülerinnen und Schüler. In den Schulgebäuden ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, Jugendliche ab 14 Jahren müssen in Analogie zu den Regelungen im öffentlichen Personennahverkehr eine medizinische Maske anlegen. Dies gilt auch in den Unterrichtsräumen, wenn sich die Schülerinnen und Schüler am Sitzplatz befinden. Während der Pausen im Freien auf den Außengeländen, in den Mensen beim Essen und Trinken sowie beim Sportunterricht kann die Mund-Nasen-Bedeckung abgelegt werden. Zusätzlich sind „Maskenpausen” in den Schulalltag zu integrieren, insbesondere in den 20–5‑20-Lüftungspausen, womit das Maskentragen zirka alle 20 Minuten unterbrochen wird.
II. Befreiung von Präsenzpflicht:
In bestimmten Ausnahmefällen können sich vulnerable Schülerinnen und Schüler, die ein entsprechendes Attest vorlegen, von der Präsenzpflicht befreien lassen. Dies ist möglich in vier Fallkonstellationen:
1. Wenn vom Gesundheitsamt für einen bestimmten Zeitraum eine Infektionsschutzmaßnahme an der Schule verhängt wurde (für die Dauer der Maßnahme).
2. Wenn die Schülerin oder der Schüler die Schuljahrgänge 1–6 besucht.
3. Wenn die Schülerin oder der Schüler einen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung oder Hören und Sehen aufweist.
4. Wenn die Schülerin oder der Schüler sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann.
Diese Regelung gilt auch bei schriftlichen Arbeiten und praktischen Prüfungen.
Das Attest ist in der Regel nach 6 Monaten zu erneuern.
III. Reiserückkehrende:
Die bundeseinheitlichen Regelungen für Rückkehrer aus Hochinzidenzgebieten und Virusvariantengebieten sehen folgendes vor:
Bei Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet beträgt die Absonderungszeit grundsätzlich zehn Tage, bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet beträgt sie grundsätzlich vierzehn Tage. Während der Quarantäne ist es — auch für Schülerinnen und Schüler — nicht erlaubt, das Haus oder die Wohnung zu verlassen und Besuch zu empfangen. Wer aus einem Hochrisikogebiet kommt, kann sich ab dem fünften Tag der zehntägigen Quarantäne freitesten. Für durchgeimpfte und genesene Personen entfällt die Quarantäne nach Rückreise aus einem Risikogebiet. Strenger sind die Rückkehrerregelungen für Virusvariantengebiete: die Quarantäne gilt hier grundsätzlich 14 Tage. Das gilt auch für durchgeimpfte und genesene Personen. Zudem ist es nicht möglich, sich freizutesten.
IV. Einschulungsfeiern:
Einschulungsfeiern können unter der Beachtung zweier Grundregeln durchgeführt werden:
1. 3 G: Alle Teilnehmenden ab 6 Jahren müssen geimpft, genesen oder getestet sein. Wir haben den Schulen bereits in der vergangenen Woche mitgeteilt, dass den Eltern das entsprechend mitzuteilen ist. Die Schule muss zudem dafür Sorge tragen, dass die neu einzuschulenden Schülerinnen und Schüler spätestens einen Tag vor der Einschulung ihren Selbsttest erhalten haben und/oder alternativ am Einschulungstag vor Beginn der Feierlichkeiten eine Testmöglichkeit besteht.
2. Maskenpflicht drinnen: Ebenso wie im regulären Schulalltag gilt in den Schulgebäuden die Maskenpflicht für alle. Bei Einschulungsfeiern drinnen müssen also alle Personen ab 6 Jahren eine Alltagsmaske tragen, alle Personen ab 14 Jahren müssen eine medizinische Maske tragen.
V. Freiwillige Impfangebote:
Zwischen dem 30. August und dem 6. September findet in Niedersachsen eine große Sonderimpfwoche für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren statt, an der sich auch viele Schulen beteiligen. Das Niedersächsische Kultusministerium begrüßt dieses Engagement, da freiwillige Impfangebote einen weiteren zentralen Baustein in der Sicherheitsstrategie aus Masken, Testen, Lüften und Hygienemaßnahmen darstellen.
Die Schulen werden darum gebeten, auf die Sonderimpfwoche aufmerksam zu machen und die Teilnahme zu ermöglichen. Schülerinnen und Schüler, die einen Impftermin haben, sind vom Unterricht zu befreien.
Überdies gilt:
1. Soweit Impfzentren, Gesundheitsämter oder Praxen an Schulen herantreten, können in Schulen Räumlichkeiten für Impfaktionen zur Verfügung gestellt werden.
2. Während volljährige Schülerinnen und Schüler die Einwilligung selbst erteilen, müssen Minderjährige in der Regel begleitet werden. Dies kann zu dem positiven Effekt führen, dass die Sorgeberechtigten gegebenenfalls ebenfalls versorgt werden können.
3. Das Niedersächsische Kultusministerium ist in Abstimmung mit der Kassenärztlichen Vereinigung über weitere freiwillige Angebote für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren im Nachgang zur Sonderimpfwoche. Insbesondere bei den niedergelassenen Kinder- und Jugendärzten sowie bei den Hausärztinnen und Hausärzten, die Kinder und Jugendliche betreuen, werden zusätzliche Angebote für Schülerinnen und Schüler entstehen.
4. Sämtliche Impfangebote sind und bleiben freiwillig. Nachteile für den Schulbesuch entstehen für ungeimpfte Schülerinnen und Schüler nicht.
Kultusminister Grant Hendrik Tonne zusammenfassend:
„Bildung und Betreuung findet also so normal wie möglich statt, damit Kinder und Jugendliche gemeinsam lernen und spielen, sozial miteinander agieren können. Präsenz ist elementar wichtig für alle Kinder und Jugendlichen! Mit unseren Vorkehrungen sichern wir ab, dass Krippen, Kindergärten und die Schulen für alle geöffnet bleiben können. Die Einrichtungen sind sichere Orte und sollen es bleiben. Jede und jeder kann zudem einen Beitrag zur weiteren Erhöhung der Sicherheit leisten, indem eine Impfung gegen das Coronavirus erfolgt. Alle sind gefordert, die Kitas und Schulen zu schützen.”
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Clever ins Eigenheim investieren – Werte schaffen, Energiekosten senken, fürs Alter vorsorgen. Jetzt loslegen.
Wer heute in sein Zuhause investiert, denkt weiter als nur bis zur nächsten Renovierung. Es geht um Werterhalt, um nachhaltige Kostensenkung und um eine solide Altersvorsorge. Genau hier setzt Finanzierungsexperte Sven Albert aus Leer an. Als BauWoLe-Partner verbindet er Eigenheimbesitzer mit dem passenden Handwerk – und sorgt dafür, dass Ihr Projekt auf einem stabilen finanziellen Fundament steht.
Ob neue Küche, Wintergarten, Auffahrt, Wärmedämmung oder moderne Heizungsanlage: Jede Maßnahme steigert Komfort und Immobilienwert. Besonders energetische Sanierungen zahlen sich langfristig aus – durch deutlich geringere Energiekosten und eine höhere Unabhängigkeit von Preissteigerungen.
Ganzheitlich planen statt Stückwerk finanzieren
Sven Albert empfiehlt, Modernisierungen nicht isoliert zu betrachten. Wer beispielsweise eine neue Küche plant, sollte auch angrenzende Gewerke realistisch mit einkalkulieren:
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Erneuerung der Elektrik
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modernes Beleuchtungskonzept
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neue Wand- und Bodenfliesen
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notwendige Malerarbeiten
Oft entstehen genau hier zusätzliche Kosten, die im ersten Moment unterschätzt werden. Eine durchdachte Finanzierung berücksichtigt deshalb nicht nur die Hauptinvestition, sondern das gesamte Projektumfeld.
Sein Rat: Lieber einen finanziellen Puffer einplanen. Unerwartete Mehrkosten lassen sich so souverän abfangen, ohne dass Ihre Kalkulation ins Wanken gerät.
Mehrere Projekte bündeln – effizienter und oft günstiger
Nicht selten lohnt es sich, zwei oder sogar drei Maßnahmen in einem Zug zu finanzieren. Wer beispielsweise die Küche modernisiert, kann gleichzeitig die Elektrik auf den neuesten Stand bringen oder angrenzende Räume renovieren.
Das Ergebnis:
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nur eine Bauphase
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bessere Abstimmung der Gewerke
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häufig günstigere Gesamtkonditionen
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schnellerer Abschluss der Arbeiten
Denn Hand aufs Herz: Wer möchte schon dauerhaft auf einer Baustelle wohnen?
Werte sichern – Zukunft gestalten
Jede Investition ins Eigenheim ist auch eine Investition in Ihre Zukunft. Modernisierungen erhöhen die Lebensqualität, steigern den Immobilienwert und sorgen dafür, dass größere Sanierungen im Rentenalter bereits abgeschlossen sind.
Wer heute in Dämmung, effiziente Heiztechnik oder hochwertige Ausstattung investiert, reduziert langfristig Betriebskosten und schafft finanzielle Entlastung für später.
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Sven Albert begleitet Sie mit Erfahrung, Marktkenntnis und einem klaren Blick für wirtschaftlich sinnvolle Lösungen. Als BauWoLe-Partner bringt er Handwerk und Finanzierung zusammen – strukturiert, planbar und transparent.
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Bei Sven Albert haben Sie einen kompetenten Partner an Ihrer Seite – gemeinsam mit der traditionellen Bausparkasse Schwäbisch Hall. Hier bauen Sie eine seriöse, solide Finanzierung auf, die genau auf Ihre Wohnträume und Pläne zugeschnitten ist. Schon bevor Sie mit der Renovierung, dem Anbau oder der Modernisierung Ihres Eigenheims beginnen, können Sie die Finanzierung in trockenen Tüchern haben.
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Sven Albert verfügt über langjährige Erfahrung mit Neubau- und Modernisierungsprojekten und ein großes Netzwerk an Bau- und Handwerkspartnern. So können Sie sicher sein, dass Ihr Projekt professionell geplant, finanziert und umgesetzt wird – ohne böse Überraschungen. Ein Beratungsgespräch ist unverbindlich und kostenfrei und sollte frühzeitig als erster Schritt genutzt werden, damit alle weiteren Maßnahmen auf einer sicheren Basis starten können. So wird Ihr Eigenheimtraum von Anfang an Realität – entspannt, planbar und abgesichert.
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Sven Albert
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Mobil: 01522 / 2686457
Telefon: 0491 / 20340108
E‑Mail: sven.albert@schwaebisch-hall.de
Neues Büro in 26789 Leer:
Heisfelder Str. 111 a
Tel: 0491 / 20340108

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Teurer Schutz für die Gesundheit: Niedersachsen drängt auf drastische Tabaksteuer-Erhöhung
Kampf gegen Nikotinsucht: Gesundheitsminister Philippi fordert deutliche Erhöhung der Tabaksteuer
HANNOVER. Der niedersächsische Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi (SPD) macht Druck im Kampf gegen die Nikotinabhängigkeit. Als diesjähriger Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz bezeichnete er eine Anhebung der Tabaksteuer nun als „überfällig“ und unterstützt entsprechende Vorstöße auf Bundesebene ausdrücklich.
„Einstiegshürden massiv erhöhen“
Laut Philippi reichen abschreckende Fotos auf Zigarettenpackungen allein nicht aus, um den Konsum nachhaltig zu senken. Er setzt auf ein umfassendes Maßnahmenpaket, in dem die Preisgestaltung eine Schlüsselrolle spielt. „Wir müssen die Einstiegshürden in die Nikotinabhängigkeit weiter erhöhen“, so der Minister. Ziel sei es vor allem, Jugendliche und junge Erwachsene vor den Gefahren des Rauchens und Vapens zu schützen.
Als Vorbild nannte er Länder wie Australien, in denen extrem hohe Tabaksteuern nachweislich zu einem Rückgang des Konsums geführt haben. Ergänzend forderte er ein striktes Werbeverbot für Tabakprodukte sowie eine intensivierte Aufklärung über die gesundheitlichen Schäden durch Nikotin.

Lungenkrebs: Eine vermeidbare Todesursache
Die medizinische Dringlichkeit untermauerte der Minister mit erschreckenden Zahlen aus Niedersachsen:
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Lungenkrebs ist bei Männern die häufigste und bei Frauen die zweithäufigste Krebstodesursache.
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Unter den Neuerkrankungen belegt Lungenkrebs bei Männern Platz zwei und bei Frauen Platz drei.
„Viele dieser Erkrankungen ließen sich durch den Verzicht auf das Rauchen vermeiden“, betonte Philippi. Eine Entscheidung gegen das Nikotin sei immer auch eine Entscheidung für ein längeres Leben.
Trend bei jungen Menschen: E‑Zigaretten im Fokus
Hintergrund der Debatte sind aktuelle Daten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Zwar ist die Zahl der jugendlichen Raucher (12 bis 17 Jahre) seit 2001 massiv von knapp 28 % auf etwa 6,4 % gesunken, doch neue Trends bereiten Sorgen:
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Einweg-E-Zigaretten (Vapes) bleiben beliebt: 7 % der 12- bis 17-Jährigen und sogar 12 % der 18- bis 25-Jährigen haben diese Produkte im letzten Monat konsumiert.
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Bei den jungen Erwachsenen (18–25 Jahre) rauchen immer noch über 33 % der Männer und rund 18 % der Frauen.
Niedersachsen hatte bereits 2025 zusammen mit anderen Bundesländern eine Initiative zur Verschärfung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes in den Bundesrat eingebracht. Mit der Forderung nach einer Steuererhöhung zieht der Minister nun die nächste Stufe im Kampf gegen die Sucht.
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Ostfriesland: Rauchfrei ohne Rückfall: Mit sanften Methoden zum dauerhaften Erfolg
Mit bewährten Methoden wie der Kinesiologie und Ohrakupunktur begleitet Astrid Frey ihre Patienten auf dem Weg in ein rauchfreies und vitales Leben. Ihr Fokus liegt dabei auf einer nachhaltigen Unterstützung, die über die reine Willenskraft hinausgeht.
Gesundheit & Wohlbefinden: Nachhaltige Wege zur Rauchfreiheit
WESTOVERLEDINGEN – Der Jahresbeginn ist klassisch die Zeit der guten Vorsätze. Ganz oben auf der Liste vieler Menschen steht der Wunsch, endlich rauchfrei zu werden. Doch die Statistik zeigt: Ohne Unterstützung fallen viele nach nur wenigen Wochen in alte Muster zurück. Die Heilpraktikerin Astrid Frey aus Ihrhove setzt in ihrer Naturheilpraxis auf ganzheitliche Methoden, um den Ausstieg sanfter und erfolgreicher zu gestalten.
Der Weg zum Nichtraucher wird oft als reiner Kampf der Willenskraft missverstanden. Doch das Verlangen nach Nikotin ist eng mit inneren Blockaden und dem sogenannten „inneren Schweinehund“ verknüpft. In der Naturheilpraxis in Westoverledingen kommen daher gezielte Verfahren zum Einsatz, die sowohl die körperliche als auch die psychische Komponente der Abhängigkeit adressieren.
Kinesiologie und Ohrakupunktur als Unterstützung
Zwei wesentliche Säulen in der Begleitung zur Rauchfreiheit sind die Kinesiologie und die Ohrakupunktur:
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Kinesiologie: Diese Methode hilft dabei, blockierende Muster aufzuspüren. Es geht darum herauszufinden, was den Einzelnen wirklich am Rauchen festhält – denn oft ist es weit mehr als nur die reine Nikotinsucht. Durch das Erkennen dieser Strukturen lassen sich individuelle Alternativen entwickeln, um das Verlangen in kritischen Momenten erfolgreich zu „überlisten“.
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Ohrakupunktur: Hierbei werden gezielte Impulse gesetzt, die das akute Verlangen dämpfen können. Diese Form der Akupunktur ist darauf ausgelegt, das Nervensystem zu beruhigen und den Entzugsprozess physisch zu erleichtern, ohne dass die oft befürchtete „Nadel-Panik“ entstehen muss.
Ganzheitliche Gesundheit im Fokus
Neben der Raucherentwöhnung bietet die Praxis von Astrid Frey ein breites Spektrum an naturheilkundlichen Therapien an, um den Körper wieder in sein natürliches Gleichgewicht zu bringen. Dazu gehören unter anderem:
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Fußreflexzonen-Therapie: Zur Harmonisierung des Energiehaushalts.
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Dorn-Therapie und Breuß-Massage: Zur Stärkung des Rückens und Steigerung des allgemeinen Wohlbefindens.
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Metamorphose & Nosoden-Therapie: Ansätze, die Körper und Seele gleichermaßen einbeziehen.
Das Ziel der Behandlung ist es, dass „rauchfrei“ nicht nur ein kurzfristiger Vorsatz bleibt, sondern zu einem dauerhaften, neuen Lebensgefühl führt.
Kontakt & Information:
Naturheilpraxis Astrid Frey
Spiekerooger Str. 12, 26810 Westoverledingen
Telefon: 04955 9899844
E‑Mail: info@astridfrey.de
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