Blaulicht
Serie von Schockanrufen im Inspektionsbereich- Schadeneintritt- Zeugen gesucht.
Stadt Leer/ Stadt Emden/ Landkreis Leer- Schockanrufe
Seit einigen Tagen kommt es im Einzugsbereich der Polizeiinspektion Leer/Emden zu einem erhöhten aufkommen von Schockanrufen. Ziel der Betrüger und Betrügerinnen ist es, Menschen in große Angst und Panik zu versetzen. Daher geben die Täter und Täterinnen sich am Telefon als Amtspersonen, hauptsächlich als Polizeibeamte und Staatsanwälte, aus. In dem Telefonat wird mitgeteilt, dass eine nahestehende Person (Kinder/Enkel etc.) einen tödlichen Unfall verursacht habe und daher eine umgehende Inhaftierung erfolge. Nur eine Zahlung in fünf- oder sechsstelliger Höhe könnte die Haft aussetzen. Die Betrüger und Betrügerinnen setzen die Geschädigten stark unter Druck und rufen mehrfach innerhalb eines kurzen Zeitraumes an. In der Regel werden die Geschädigten nach einer Mobilfunknummer gefragt, um den Druck noch zu erhöhen und mehr Kontrolle über die Person auszuüben.
Die Täter und Täterinnen verbieten den Geschädigten über das Geschehene zu sprechen und geben klare und strikte Handlungsanweisungen, die immer wiederholt werden. Durch geschickte Gesprächsführung können die Geschädigten per Mobiltelefon überzeugt werden, Geldwerte von der Bank abzuholen. Selbst beim Abholungsvorgang üben die Täter weiter Druck per Mobiltelefon aus. Die Geldübergabe soll an einem öffentlichen Ort stattfinden, dessen Örtlichkeit zur weiteren Verwirrung öfters geändert wird. Genau dieses Vorgehen hat gestern im Stadtgebiet von Leer dazu geführt, dass die Täter einen Geldwert in einem sechststelligen Bereich erbeuten konnten. Die Übergabe der Beute erfolgte in der Öffentlichkeit in der Altstadt. Aufgrund dieses Umstandes sucht die Polizei Zeugen, welche den Übergabevorgang möglicherweise bemerkt haben. Das Opfer traf sich mit einer der Täterinnen am 16.06.2022 in der Zeit zwischen 12:35 Uhr und 12:50 Uhr. Der Treffpunkt war an der Brunnenstraße zwischen dem Teemuseum und dem “Reformierten Kirchgang”. Die Beute wurde vor der Übergabe von dem weiblichen Opfer aus einem weißen Umschlag genommen und in eine schwarze Ledertasche gelegt, welche von der Täterin mitgeführt wurde. Die Täterin selber wird wie folgt beschrieben:
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weiblich, heller Hauttyp
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ca. 30–40 Jahre alt — klein
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unter 160 cm — schlank
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auffallend kurze, krause, dunkle Haare
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auffälliges Augen-Makeup
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Bekleidung: dunkles T‑Shirt, blaue Jeans
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besagte schwarze Lederhandtasche
Passanten, denen der geschilderte Vorgang und/oder die beschriebene Frau aufgefallen ist, werden gebeten, sich mit der Polizei in Leer in Verbindung zu setzen.
Auf genauere Angaben zum Opfer oder der Beute wird aus Schutzgründen verzichtet.
Wichtige Hinweise Diese Schockanrufe sind aktuell die am weitesten verbreiteten Betrugsanrufe, direkt gefolgt von den sogenannten falschen Polizeibeamten, welche die Gefahr eines Einbruches bei den Geschädigten behaupten und ebenfalls versuchen Geld und Wertsachen zu erlangen. Die Polizeiinspektion Leer/Emden gibt folgende Empfehlungen, wie sich Betroffene eines solchen Anrufes am besten verhalten können:
- Bei einem solchen Anruf sollten Betroffene nicht in Panik verfallen
- Um nicht in Panik zu verfallen ist es für die Betroffenen hilfreich, ihrerseits gezielte Fragen zu stellen: Was ist genau passiert, wo ist der Unfallort, wer wurde geschädigt, um welche Polizeidienststelle handelt es sich genau?
- Grundsätzliche keine Zusagen am Telefon machen.
- Keine Mobilfunknummer herausgeben, keine persönlichen Angaben herausgeben.
- Keine Angaben zu möglichen Geldwerten machen
- Telefonat beenden und umgehend die angeblich betroffenen Angehörigen kontaktieren.
- Sollten noch nicht alle Zweifel beseitigt worden sein, kontaktieren Sie ihre örtlich zuständige Polizeidienststelle unter den bekannten Amtsnummern.
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Blaulicht
Unfall im Kreisverkehr und Lkw-Flucht auf der A 31: Polizei sucht Zeugen
POL-LER: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/ Emden für den 30.07.2026
Weener — Verkehrsunfall
Am 28.07.2026 befuhr eine 70-jährige Fahrerin eines VW Tiguan gegen 12:05 Uhr die Weenerstraße in Weener in Richtung Bunde. Am Kreisverkehr in Möhlenwarf musste sie verkehrsbedingt als drittes Fahrzeug einer Fahrzeugschlange anhalten.
Als das erste Fahrzeug anfuhr, setzte auch die 70-Jährige den PKW in Bewegung. Dabei übersah sie, dass der unmittelbar vor ihr befindliche 70-jährige Fahrer eines Smart noch nicht angefahren war. Es kam zum Auffahrunfall.
Dabei erlitt der 70-Jährige leichte Verletzungen. Darüber hinaus entstand ein Sachschaden an beiden Fahrzeugen im insgesamt unteren vierstelligen Bereich.
A 31 — Verkehrsunfallflucht
Am 29.07.2026 befuhr gegen 13 Uhr ein bislang noch unbekannter Fahrer eines grünen Sattelzuges die Autobahn 31 in Richtung Bottrop. Zwischen dem Autobahndreieck Bunde und der Anschlussstelle Papenburg überholte er den Sattelzug eines 66-jährigen Fahrers.
Beim Wiedereinscheren vor den Sattelzug des 66-Jährigen befand sich der Auflieger noch auf Höhe der Sattelzugmaschine des Überholten. Um eine Kollision mit dem Sattelzug zu verhindern, wich der 66-Jährige nach rechts aus und kollidierte dabei mit der Außenschutzplanke. Dabei entstand ein Sachschaden im unteren vierstelligen Bereich.
Der Unfallverursacher entfernte sich anschließend unerlaubt vom Unfallort, ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern. Zeugen, die Hinweise zu diesem Sachverhalt geben können, werden gebeten, sich mit der Polizei in Verbindung zu setzen.
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Unfall-Bilanz im Landkreis Leer: Trunkenheitsfahrt auf der A31 endet im Krankenhaus
POL-LER: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/ Emden für den 29.07.2026
Moormerland — Verkehrsunfall/Trunkenheit im Straßenverkehr
Am 28.07.2026 befuhr ein 38-jähriger Fahrer eines BMW 320D gegen 17 Uhr die Autobahn 31 in Richtung Emden. Kurz hinter dem Autobahndreieck Leer kam er aus bislang ungeklärter Ursache nach links von der Fahrbahn ab und kollidierte mit der Mittelschutzplanke.
Der Fahrer erlitt bei dem Unfall schwere Verletzungen. Zudem entstand ein Sachschaden an dem Fahrzeug im unteren fünfstelligen Bereich. Trotz des Unfalls setzte der 38-Jährige seine Fahrt zunächst fort. In Veenhusen kam der beschädigte PKW schließlich zum Stillstand.
Im Rahmen der Unfallaufnahme stellte sich heraus, dass der Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol stand. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,76 Promille. Eine Blutentnahme wurde durchgeführt.
Ein Rettungswagen brachte den 38-Jährigen in ein Krankenhaus. Der Führerschein des Mannes wurde beschlagnahmt. Gegen ihn wurden entsprechende Verfahren eingeleitet.
Uplengen — Verkehrsunfall
Am 28.07.2026 befuhr ein 63-jähriger Treckerfahrer gegen 10:40 Uhr die Straße Untenende Süd in Uplengen. Als er nach links in die Norderstraße abbog, übersah er eine vorfahrtsberechtigte 48-jährige Inliner-Fahrerin, die auf der Norderstraße in Richtung Hollender Landstraße unterwegs war.
Es kam zur Kollision. Dabei erlitt die 48-Jährige leichte Verletzungen. Ein Rettungswagen brachte sie in ein umliegendes Krankenhaus.
Rhauderfehn — Verkehrsunfall
Am 28.07.2026 befuhr eine 51-jährige Fahrerin eines VW UP! gegen 08:45 Uhr die Mühlenstraße in Rhauderfehn in Richtung 1. Südwieke. An der Einmündung zur Straße Bergkamp übersah sie eine von rechts kommende, vorfahrtsberechtigte 38-jährige Fahrerin eines Skoda Kodiaq. Es kam zum Zusammenstoß.
Dabei erlitten beide Fahrerinnen leichte Verletzungen. Die PKW waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Es entstand ein Sachschaden im insgesamt hohen vierstelligen Betrag.
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Zwei Haftbefehle an der deutsch-niederländischen Grenze vollstreckt!
BPOL-BadBentheim: Zwei Haftbefehle an der Grenze vollstreckt
Eine 24-Jährige reiste gegen 16:45 Uhr als Passagierin eines Busses des Schienenersatzverkehrs aus den Niederlanden über den Europaweg ein, als sie im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen in Bunde kontrolliert wurde.
Bei der Überprüfung ihrer Personalien stellte sich heraus, dass gegen die Niederländerin ein Haftbefehl der zuständigen Staatsanwaltschaft vorlag. Sie war zuvor gerichtlich wegen einer fahrlässigen Körperverletzung zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von anderthalb Monaten verurteilt worden. Lediglich die Zahlung einer Geldstrafe von 1.350 Euro würde den Gefängnisaufenthalt abwenden. Es gelang schließlich dem Freund der Frau den geforderten Geldbetrag aufzubringen und die Haft abzuwenden. Die 24-Jährige konnte ihre Reise im Anschluss der polizeilichen Maßnahmen fortsetzen.
Weniger Glück hatte ein 46-jähriger Rumäne. Der Mann reiste gegen 18:30 Uhr als Passagier eines Fernbusses aus den Niederlanden ein, als er im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen in der Kontrollstelle an der Autobahn 280 auf der Rastanlage Bunderneuland kontrolliert wurde.
Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass auch gegen ihn ein Haftbefehl der zuständigen Staatsanwaltschaft vorlag. Er war zuvor gerichtlich wegen eines aufenthaltsrechtlichen Vergehens zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt worden. Lediglich durch die Zahlung einer Geldstrafe von 3.000 Euro könnte der Gefängnisaufenthalt abgewendet werden. Da der Verhaftete den haftbefreienden Betrag allerdings nicht zahlen konnte, musste er ins Gefängnis.
Der Mann wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
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