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Sicher ins neue Jahr: Tipps für den Umgang mit Silvesterfeuerwerk
Foto: Dave Leeuwerik
Vorsicht beim Silvesterfeuerwerk: Sicher ins neue Jahr starten
Sicher ins neue Jahr: Hinweise und Regeln für den Umgang mit Silvesterfeuerwerk
Der Jahreswechsel ist für viele Menschen der Anlass, mit einem Feuerwerk das neue Jahr einzuläuten. Doch jedes Jahr ereignen sich zahlreiche Unfälle durch den unsachgemäßen Gebrauch von Feuerwerkskörpern oder die Verwendung illegaler Böller. Diese Unfälle reichen von Verbrennungen bis hin zu schweren Verletzungen wie Knalltraumata oder dem Verlust von Gliedmaßen. Zusätzlich können sich Betroffene durch die Nutzung illegaler Feuerwerkskörper oder selbstgebauter Knaller strafbar machen.
Regeln für den Einsatz von Silvesterfeuerwerk
Der Umgang mit Feuerwerkskörpern ist in Deutschland streng geregelt, um Sicherheit zu gewährleisten:
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Altersbeschränkungen :
- Kategorie F1 (z. B. Wunderkerzen): Ab 12 Jahren erlaubt, ganzjährig nutzbar.
- Kategorie F2 (klassisches Silvesterfeuerwerk): Ab 18 Jahren erlaubt, nur an Silvester einsetzbar.
- Kategorien F3 und F4 (Großfeuerwerk): Nur mit behördlicher Genehmigung.
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Verkauf und Verwendung :
- Feuerwerk darf nur an den letzten drei Tagen des Jahres und nur an Erwachsene verkauft werden.
- Feuerwerkskörper müssen von der Bundesanstalt für Materialforschung und ‑prüfung (BAM) geprüft und zugelassen sein. Geprüfte Produkte tragen ein CE-Zeichen und eine Registrierungsnummer, z. B. „0589 – F2 – 1234“.
- Nicht zugelassene oder illegale Feuerwerkskörper, wie die sogenannten „Polen-Böller“, sind verboten.
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Illegale Böller :
- Illegale Feuerwerkskörper sind oft ungeprüft und können lebensgefährlich sein. Die Nutzung solcher Produkte ist strafbar und kann mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
- Auch der Eigenbau von Feuerwerkskörpern ist höchst gefährlich und gesetzlich verboten. Selbst kleinste Fehler können zu Explosionen führen.
Vorsichtsmaßnahmen beim Abbrennen von Feuerwerk
Selbst zugelassene Feuerwerkskörper bergen Gefahren, wenn sie unsachgemäß verwendet werden:
- Sicherheitsabstand : Mindestens acht Meter, um Personen und Gebäude einzuhalten.
- Freie Flächen : Feuerwerk nur auf ebenen und freie Flächen zünden.
- Blindgänger entsorgen : Fehlgezündete Feuerwerkskörper niemals erneut anzünden. Stattdessen in einem mit Wasser gefüllten Eimer unbrauchbar machen und im Hausmüll entsorgen.
- Geeignete Abschussvorrichtungen : Raketen aus stabilen Halterungen (z. B. schwere Flaschen) starten lassen.
- Hindernisse vermeiden : Bäume, Balkone oder andere Objekte dürfen nicht in der Flugbahn liegen.
- Keine Innenräume : Feuerwerk ist in geschlossenen Räumen streng verboten.
Einschränkungen und Verbote in Gemeinden
In vielen Regionen gelten zusätzliche Regelungen:
- Zünden von Feuerwerkskörpern oft nur vom 31. Dezember, 18:00 Uhr, bis 1. Januar, 06:00 Uhr.
- In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern oder Fachwerkhäusern sind Feuerwerke meist verboten.
- Einige Städte untersagen das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in bestimmten Bereichen komplett.
Entsorgung von Feuerwerksresten
Jeder, der am Silvesterfeuerwerk teilnimmt, ist verpflichtet, die Altgeräte zu beseitigen. Abgekühlte Rückstände gehören in den Hausmüll, nicht auf die Straße.
Gefahren durch illegale Feuerwerkskörper
Illegal importierte Feuerwerkskörper, oft aus Polen oder anderen Ländern, sind besonders gefährlich. Sie enthalten häufig höhere Sprengstoffmengen, werden unzureichend verarbeitet und führen daher regelmäßig zu schweren Unfällen. Auch die Einfuhr solcher Produkte ist strafbar und kann mit hohen Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden.
Fazit
Ein verantwortungsvoller Umgang mit Feuerwerkskörpern schützt nicht nur die eigene Gesundheit, sondern auch die der Mitmenschen. Kaufen Sie nur geprüftes Feuerwerk im regulären Handel, lesen Sie die Gebrauchsanweisung aufmerksam und beachten Sie alle Sicherheitsvorschriften. Weitere Informationen erhalten Sie auf www.polizei-beratung.de .
Mit diesen Hinweisen steht ein sicherer und unvergesslicher Jahreswechsel nichts im Wege!
Willkommen bei Feuerwerk Bunde – Ihr Experte für Feuerwerkskunst in Deutschland
Tauchen Sie ein in die faszinierende Welt des Feuerwerks! Feuerwerk Bunde ist Ihr zuverlässiger Partner, wenn es darum geht, den Himmel mit beeindruckenden Lichtern und Farben zu erleuchten. Ob für das Neujahrsfest, Geburtstage, Hochzeiten oder andere besondere Anlässe – bei uns finden Sie alles, was das Herz eines Feuerwerksliebhabers begehrt.
Was bietet Feuerwerk Bunde?
Unser Sortiment umfasst eine breite Auswahl an hochwertigen Feuerwerksartikeln:
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Feuerwerksverkauf in Deutschland – Termin 2024
In Deutschland ist der Verkauf von Feuerwerkskörpern gesetzlich auf die letzten drei Werktage des Jahres beschränkt. 2024 können Sie an folgenden Tagen bei uns einkaufen:
- Samstag, 28.12.2024: 07:00 – 21:00 Uhr
- Sonntag, 29.12.2024: Geschlossen
- Montag, 30.12.2024: 07:00 – 21:00 Uhr
- Dienstag, 31.12.2024: 07:00 – 14:00 Uhr
Bequem vorbestellen: Ab Oktober 2024 können Sie Ihr deutsches Feuerwerk online in unserem Shop bestellen.
Erleben Sie magische Momente
Ob erfahrener Pyrotechniker oder neugieriger Einsteiger – bei Feuerwerk Bunde finden Sie nicht nur die passenden Produkte, sondern auch eine kompetente Beratung, die keine Wünsche offen lässt. Unser Ziel ist es, Ihnen ein unvergessliches Feuerwerkerlebnis zu ermöglichen.
Warum Feuerwerk Bunde?
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Das neue Jahr gebührend zu begrüßen, ist ein besonderer Moment – und wir helfen Ihnen, ihn unvergesslich zu machen. Lassen Sie den Himmel erleuchten und Ihre Wünsche für das kommende Jahr in funkelnde Sterne verwandeln.
Besuchen Sie Feuerwerk Bunde und starten Sie mit einem Knall ins neue Jahr!
Bunde West 10a, 26831 Bunde, Deutschland
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Richtfest: Neues Feuerwehrhaus in Nüttermoor nimmt Form an
Richtfest in Nüttermoor: Ein modernes Zuhause für den Brandschutz
Ein bedeutender Meilenstein für die Sicherheit in Leer-Nüttermoor ist erreicht: Am Freitagnachmittag wurde der Richtkranz über dem Neubau des Feuerwehrhauses an der Straße „An der Trah“ gehisst. Das 3,7 Millionen Euro teure Projekt setzt nicht nur funktionale, sondern auch ökologische Maßstäbe.

Im Beisein von Vertretern aus Stadtverwaltung, Politik, Feuerwehr und den beteiligten Fachfirmen wurde der Abschluss der Rohbauarbeiten feierlich begangen. Bürgermeister Claus-Peter Horst hob in seiner Ansprache die Bedeutung des Neubaus hervor: Hier entstehe ein Ort, an dem das ehrenamtliche Engagement der Einsatzkräfte optimale Arbeitsbedingungen vorfinde. Er dankte insbesondere den bereits 25 beteiligten Firmen sowie dem Rat der Stadt für die Bereitstellung der Mittel.
Zukunftssicher für die nächsten 50 Jahre
Auch Ortsbrandmeister Marc Taute zeigte sich sichtlich zufrieden. Mit der geplanten Übergabe im August 2026 sei die Feuerwehr Nüttermoor für mindestens das nächste halbe Jahrhundert bestens gerüstet. Den traditionellen Richtspruch hielt Stefan Weß, Geschäftsführer der Firma Stahlkonzept, bevor das zerspringende Schnapsglas nach altem Brauch das Glück für das Gebäude besiegelte.
Funktionalität trifft auf Klimaschutz
Das vom Büro „Hambrock Bauplanung“ entworfene Gebäude bietet auf 607 Quadratmetern Grundfläche moderne Strukturen:
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Fahrzeughalle: Platz für vier Einsatzfahrzeuge, mit einer perspektivischen Erweiterungsoption für ein fünftes Fahrzeug.
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Sozialtrakt: Zweigeschossiger Bereich für Versammlungen, Schulungen und die wichtige Arbeit der Jugendfeuerwehr.
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Infrastruktur: Getrennte Umkleiden und Sanitäranlagen nach aktuellem Standard.
Besonders hervorzuheben ist die energetische Bauweise. Das Projekt wird von der KfW als „Klimafreundlicher Neubau“ gefördert. Ein begrüntes Flachdach, eine moderne Wärmepumpe sowie eine Photovoltaik-Anlage sorgen dafür, dass das Gebäude weitestgehend unabhängig von externen Energiequellen betrieben werden kann. Für den Ernstfall ist zudem eine Netzersatzanlage integriert, die den Betrieb bei Stromausfällen sicherstellt.
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Zwei Alarme an einem Vormittag: Feuerwehr Großefehn im Doppeleinsatz
Doppeleinsatz in Aurich-Oldendorf: Fehlalarme fordern Feuerwehr Großefehn
Aurich-Oldendorf. Gleich zweimal am selben Vormittag mussten die Feuerwehren der Gemeinde Großefehn zu einem Entsorgungsunternehmen im Holtmeedeweg ausrücken. Grund für die Alarmierungen war jeweils eine ausgelöste Brandmeldeanlage, die sich letztlich als Fehlfunktion herausstellte.
Der erste Alarm ging am Donnerstagmorgen gegen 06:30 Uhr ein. Die Feuerwehren aus Großefehn-Zentrum und Holtrop sowie der Einsatzleitwagen aus Akelsbarg-Felde-Wrisse eilten zum Einsatzort. Vor Ort konnten die Einsatzkräfte bei der Erkundung der betroffenen Halle glücklicherweise weder Rauch noch Feuer feststellen. Die Anlage wurde zurückgestellt und der Einsatz konnte nach etwa 30 Minuten beendet werden.
Gegen 10:38 Uhr schrillten die Meldeempfänger erneut: Dieselbe Anlage in derselben Halle hatte abermals ausgelöst. Die Einsatzkräfte rückten erneut mit einem Großaufgebot an, stellten jedoch bei der zweiten Begehung ebenfalls fest, dass es sich um eine technische Fehlfunktion handelte. Auch dieser Einsatz war nach kurzer Zeit abgeschlossen.
Meldung / Beitragsfoto: Timo de Vries Gemeindepressesprecher Großefehn
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Kontinuität und Erfahrung: Scheffermann und Backer leiten den Flugplatz Leer-Papenburg
Karin Scheffermann hat zum Jahresbeginn die Geschäftsführung des Flugplatzes Leer-Papenburg übernommen. Dieter Backer, der diese Aufgabe acht Jahre lang innehatte, bleibt dem Flugplatz weiterhin als Prokurist erhalten.
Neue Leitung beim Flugplatz Leer-Papenburg
Wechsel in der Geschäftsführung zum Jahresbeginn
Zum Jahresbeginn hat es beim Flugplatz Leer-Papenburg in Leer-Nüttermoor einen Wechsel in der Geschäftsführung gegeben. Karin Scheffermann hat die Leitung von Dieter Backer übernommen, der diese Aufgabe acht Jahre lang ausgeübt hat.
Kontinuität aus der Verwaltung des Landkreises Leer
Wie ihr Vorgänger stammt auch Karin Scheffermann aus der Verwaltung des Landkreises Leer. Die Geschäftsführung der Flugplatz Leer-Papenburg GmbH übernimmt sie – wie Backer zuvor – nebenamtlich im Ruhestand. Bereits seit einem Jahr war Scheffermann als Prokuristin für die Gesellschaft tätig und mit den betrieblichen Abläufen bestens vertraut.
Dieter Backer bleibt dem Flugplatz erhalten
Der bisherige Geschäftsführer Dieter Backer bleibt dem Flugplatz weiterhin verbunden. Er hat die Funktion des Prokuristen übernommen und unterstützt damit auch künftig die Arbeit der Flugplatzgesellschaft.
Bedeutender Verkehrslandeplatz in Niedersachsen
Die Flugplatzgesellschaft besteht seit 1970 in Nüttermoor. Der von ihr betriebene Flugplatz liegt nur wenige Hundert Meter nördlich der Autobahnabfahrt Leer-Nord. Mit seinem nationalen und internationalen Charter- sowie Werkverkehr zählt der Flugplatz Leer-Papenburg zu den bedeutendsten Verkehrslandeplätzen in Niedersachsen.
Rund 20.000 Starts und Landungen pro Jahr unterstreichen die führende Position des Flugplatzes im Land.
Wichtiger Faktor für Wirtschaft und Infrastruktur
„Der Flugplatz ist insbesondere für die regionale Wirtschaft ein wichtiger Bestandteil eines modernen Mobilitätskonzeptes und ein unverzichtbarer Teil der verkehrlichen Infrastruktur“, betont Landrat Matthias Groote, Vorsitzender der Gesellschafterversammlung.
Zu den Gesellschaftern der Flugplatz Leer-Papenburg GmbH gehören unter anderem die Landkreise Leer und Emsland sowie die Städte Leer und Papenburg.
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Flugplatz Leer-Papenburg – Verkehrslandeplatz mit regionaler Bedeutung
Der Flugplatz Leer-Papenburg mit Sitz an der Ems in Leer-Nüttermoor ist ein leistungsfähiger Verkehrslandeplatz mit moderner Infrastruktur. Die 1.200 Meter lange und 20 Meter breite Landebahn ermöglicht einen sicheren Betrieb für unterschiedliche Luftfahrzeugtypen. Am Platz stehen Betankungs‑, Befeuerungs- und Präzisionsfluganlagen zur Verfügung. Zwei Taxiways sowie sechs Hangars erschließen das Gelände und gewährleisten reibungslose Abläufe im täglichen Flugbetrieb.

Dank seiner verkehrsgünstigen Lage an der Bundesstraße 70 sowie nur rund 200 Meter nördlich der Autobahnabfahrt Leer-Nord der A 31/A 28 verfügt der Flugplatz über eine hervorragende Anbindung an die wichtigsten Verkehrsachsen der Region.
Historische Entwicklung und Trägerschaft
Die Anfänge des Flugplatzes reichen bis in das Jahr 1968 zurück. Zwei Jahre später, 1970, wurde eine GmbH gegründet, die den zuvor privat betriebenen Flugplatz in ihre Trägerschaft übernahm. Neben privaten Unternehmen beteiligten sich fortan auch der Landkreis Leer und die Stadt Leer an der Gesellschaft.
In den Jahren 1993 und 1994 traten die Stadt Papenburg sowie der Landkreis Emsland der Gesellschaft bei. Seitdem firmiert der Standort unter dem Namen Flugplatz Leer-Papenburg GmbH.
Ausbau und heutige Bedeutung
Im Jahr 2002 wurden die Flugplatzanlagen umfassend um- und ausgebaut und auf ihre heutige Größe erweitert. Seither nimmt der Verkehrslandeplatz mit seinem nationalen und internationalen Charter- sowie Werkverkehr zahlenmäßig eine führende Position in Niedersachsen ein. Aufgrund seiner zentralen Lage wird der Flugplatz gelegentlich auch als „Luftkreuz des Nordens“ bezeichnet.
Die Ostfriesischen Inseln sind in rund 15 Flugminuten erreichbar. Damit stellt die Flugplatz Leer-Papenburg GmbH im Unteremsgebiet ganzjährig ein leistungsfähiges Angebot für den Flugverkehr auf hohem Sicherheitsniveau bereit und leistet einen wichtigen Beitrag zur regionalen Mobilität und Wirtschaft.
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Leer-Nüttermoor – Der erste Tag des großen Jubiläumswochenendes ist vorbei – und er hätte kaum eindrucksvoller sein können. Bei strahlendem Wetter feierte der Flugplatz Leer-Papenburg am … mehr lesen
























