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Sicher ins neue Jahr: Tipps für den Umgang mit Silvesterfeuerwerk
Foto: Dave Leeuwerik
Vorsicht beim Silvesterfeuerwerk: Sicher ins neue Jahr starten
Sicher ins neue Jahr: Hinweise und Regeln für den Umgang mit Silvesterfeuerwerk
Der Jahreswechsel ist für viele Menschen der Anlass, mit einem Feuerwerk das neue Jahr einzuläuten. Doch jedes Jahr ereignen sich zahlreiche Unfälle durch den unsachgemäßen Gebrauch von Feuerwerkskörpern oder die Verwendung illegaler Böller. Diese Unfälle reichen von Verbrennungen bis hin zu schweren Verletzungen wie Knalltraumata oder dem Verlust von Gliedmaßen. Zusätzlich können sich Betroffene durch die Nutzung illegaler Feuerwerkskörper oder selbstgebauter Knaller strafbar machen.
Regeln für den Einsatz von Silvesterfeuerwerk
Der Umgang mit Feuerwerkskörpern ist in Deutschland streng geregelt, um Sicherheit zu gewährleisten:
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Altersbeschränkungen :
- Kategorie F1 (z. B. Wunderkerzen): Ab 12 Jahren erlaubt, ganzjährig nutzbar.
- Kategorie F2 (klassisches Silvesterfeuerwerk): Ab 18 Jahren erlaubt, nur an Silvester einsetzbar.
- Kategorien F3 und F4 (Großfeuerwerk): Nur mit behördlicher Genehmigung.
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Verkauf und Verwendung :
- Feuerwerk darf nur an den letzten drei Tagen des Jahres und nur an Erwachsene verkauft werden.
- Feuerwerkskörper müssen von der Bundesanstalt für Materialforschung und ‑prüfung (BAM) geprüft und zugelassen sein. Geprüfte Produkte tragen ein CE-Zeichen und eine Registrierungsnummer, z. B. „0589 – F2 – 1234“.
- Nicht zugelassene oder illegale Feuerwerkskörper, wie die sogenannten „Polen-Böller“, sind verboten.
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Illegale Böller :
- Illegale Feuerwerkskörper sind oft ungeprüft und können lebensgefährlich sein. Die Nutzung solcher Produkte ist strafbar und kann mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
- Auch der Eigenbau von Feuerwerkskörpern ist höchst gefährlich und gesetzlich verboten. Selbst kleinste Fehler können zu Explosionen führen.
Vorsichtsmaßnahmen beim Abbrennen von Feuerwerk
Selbst zugelassene Feuerwerkskörper bergen Gefahren, wenn sie unsachgemäß verwendet werden:
- Sicherheitsabstand : Mindestens acht Meter, um Personen und Gebäude einzuhalten.
- Freie Flächen : Feuerwerk nur auf ebenen und freie Flächen zünden.
- Blindgänger entsorgen : Fehlgezündete Feuerwerkskörper niemals erneut anzünden. Stattdessen in einem mit Wasser gefüllten Eimer unbrauchbar machen und im Hausmüll entsorgen.
- Geeignete Abschussvorrichtungen : Raketen aus stabilen Halterungen (z. B. schwere Flaschen) starten lassen.
- Hindernisse vermeiden : Bäume, Balkone oder andere Objekte dürfen nicht in der Flugbahn liegen.
- Keine Innenräume : Feuerwerk ist in geschlossenen Räumen streng verboten.
Einschränkungen und Verbote in Gemeinden
In vielen Regionen gelten zusätzliche Regelungen:
- Zünden von Feuerwerkskörpern oft nur vom 31. Dezember, 18:00 Uhr, bis 1. Januar, 06:00 Uhr.
- In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern oder Fachwerkhäusern sind Feuerwerke meist verboten.
- Einige Städte untersagen das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in bestimmten Bereichen komplett.
Entsorgung von Feuerwerksresten
Jeder, der am Silvesterfeuerwerk teilnimmt, ist verpflichtet, die Altgeräte zu beseitigen. Abgekühlte Rückstände gehören in den Hausmüll, nicht auf die Straße.
Gefahren durch illegale Feuerwerkskörper
Illegal importierte Feuerwerkskörper, oft aus Polen oder anderen Ländern, sind besonders gefährlich. Sie enthalten häufig höhere Sprengstoffmengen, werden unzureichend verarbeitet und führen daher regelmäßig zu schweren Unfällen. Auch die Einfuhr solcher Produkte ist strafbar und kann mit hohen Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden.
Fazit
Ein verantwortungsvoller Umgang mit Feuerwerkskörpern schützt nicht nur die eigene Gesundheit, sondern auch die der Mitmenschen. Kaufen Sie nur geprüftes Feuerwerk im regulären Handel, lesen Sie die Gebrauchsanweisung aufmerksam und beachten Sie alle Sicherheitsvorschriften. Weitere Informationen erhalten Sie auf www.polizei-beratung.de .
Mit diesen Hinweisen steht ein sicherer und unvergesslicher Jahreswechsel nichts im Wege!
Willkommen bei Feuerwerk Bunde – Ihr Experte für Feuerwerkskunst in Deutschland
Tauchen Sie ein in die faszinierende Welt des Feuerwerks! Feuerwerk Bunde ist Ihr zuverlässiger Partner, wenn es darum geht, den Himmel mit beeindruckenden Lichtern und Farben zu erleuchten. Ob für das Neujahrsfest, Geburtstage, Hochzeiten oder andere besondere Anlässe – bei uns finden Sie alles, was das Herz eines Feuerwerksliebhabers begehrt.
Was bietet Feuerwerk Bunde?
Unser Sortiment umfasst eine breite Auswahl an hochwertigen Feuerwerksartikeln:
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Sicherheit an erster Stelle: Alle Produkte entsprechen den höchsten Standards und den gesetzlichen Anforderungen. So können Sie unbesorgt die Magie des Feuerwerks genießen.
Feuerwerksverkauf in Deutschland – Termin 2024
In Deutschland ist der Verkauf von Feuerwerkskörpern gesetzlich auf die letzten drei Werktage des Jahres beschränkt. 2024 können Sie an folgenden Tagen bei uns einkaufen:
- Samstag, 28.12.2024: 07:00 – 21:00 Uhr
- Sonntag, 29.12.2024: Geschlossen
- Montag, 30.12.2024: 07:00 – 21:00 Uhr
- Dienstag, 31.12.2024: 07:00 – 14:00 Uhr
Bequem vorbestellen: Ab Oktober 2024 können Sie Ihr deutsches Feuerwerk online in unserem Shop bestellen.
Erleben Sie magische Momente
Ob erfahrener Pyrotechniker oder neugieriger Einsteiger – bei Feuerwerk Bunde finden Sie nicht nur die passenden Produkte, sondern auch eine kompetente Beratung, die keine Wünsche offen lässt. Unser Ziel ist es, Ihnen ein unvergessliches Feuerwerkerlebnis zu ermöglichen.
Warum Feuerwerk Bunde?
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Ein glänzender Start ins neue Jahr
Das neue Jahr gebührend zu begrüßen, ist ein besonderer Moment – und wir helfen Ihnen, ihn unvergesslich zu machen. Lassen Sie den Himmel erleuchten und Ihre Wünsche für das kommende Jahr in funkelnde Sterne verwandeln.
Besuchen Sie Feuerwerk Bunde und starten Sie mit einem Knall ins neue Jahr!
Bunde West 10a, 26831 Bunde, Deutschland
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Jugendfeuerwehr Weener: Führungswechsel nach mehr als 25 Jahren – Sven Fisser übernimmt
Auf dem Foto sind von links zu sehen: Stadtbrandmeister Jörg Fisser, stellvertretender Stadtbrandmeister Steffen Voss, ehemaliger Stadtjugendfeuerwehrwart Ewald Freese, Mario Haats, Florian Holtkamp, der neue stellvertretende Stadtjugendfeuerwehrwart Merten Lammers, Sven Lüürsen, der neue Stadtjugendfeuerwehrwart Sven Fisser, Ingo Wolters, Janna Schmehl, Julian Lüdemann, Julia Düring und Cyra Winands. Foto: Feuerwehr
Verabschiedung und Führungswechsel bei der Jugendfeuerwehr der Stadt Weener
Ewald Freese nach mehr als 25 Jahren als Stadtjugendfeuerwehrwart verabschiedet – Sven Fisser übernimmt das Amt
Bei der Jugendfeuerwehr der Stadt Weener ist eine langjährige Ära zu Ende gegangen. Während der jüngsten Sitzung des Stadtjugendfeuerwehrausschusses wurde Ewald Freese nach mehr als 25 Jahren engagierter Tätigkeit offiziell aus seinem Amt als Stadtjugendfeuerwehrwart verabschiedet. Die Verantwortung für die Feuerwehrnachwuchsarbeit liegt künftig in jüngeren Händen.
Als Zeichen des Dankes und der Anerkennung für seine jahrzehntelange Arbeit überreichte der Ausschuss Ewald Freese ein Fotoalbum, einen Blumenstrauß sowie einen präparierten kleinen Verteiler als Präsent.
Auch Stadtbrandmeister Jörg Fisser würdigte die langjährige Arbeit von Freese. Im Namen aller Führungskräfte der Stadtfeuerwehr Weener sprach er ihm seinen tiefsten Dank für seinen unermüdlichen Einsatz für die Feuerwehrjugend aus. Fisser wünschte Freese für die Zukunft alles Gute und dankte ihm herzlich für die Arbeit, die er über viele Jahre zum Wohle des Feuerwehrnachwuchses geleistet hat.
Sven Fisser wird neuer Stadtjugendfeuerwehrwart
Im Rahmen der Sitzung wurden zugleich die personellen Weichen für die Zukunft gestellt. Unter der Leitung des stellvertretenden Stadtbrandmeisters Steffen Voss wählte das Gremium in geheimer Wahl einstimmig Sven Fisser zum neuen Stadtjugendfeuerwehrwart.
Auch die Position seines Stellvertreters wurde neu besetzt. In geheimer Wahl wurde Merten Lammers ebenfalls einstimmig zum neuen stellvertretenden Stadtjugendfeuerwehrwart gewählt.
Die Aufgabe der Schriftwartin übernimmt künftig Julia Düring. Sie wurde in offener Wahl ebenfalls einstimmig von den Anwesenden bestätigt.
Stadtbrandmeister Jörg Fisser wünschte dem neuen Führungsteam für die bevorstehenden Aufgaben alles Gute und stets ein glückliches Händchen.
Zentrale Aufgabe für die Feuerwehrnachwuchsarbeit
Der Stadtjugendfeuerwehrausschuss bildet das zentrale Steuerungsgremium für die Feuerwehrnachwuchsarbeit in der Stadt Weener. In dem Gremium arbeiten die Jugendfeuerwehrwarte und deren Stellvertreter der vier Ortsfeuerwehren der Stadt Weener gemeinsam mit dem Stadtjugendfeuerwehrwart, dessen Stellvertreter, der Schriftwartin und dem Zeugwart.
Damit übernimmt der Ausschuss eine wichtige Funktion bei der Organisation und Weiterentwicklung der Jugendfeuerwehr in der Stadt Weener und bei der Förderung des Feuerwehrnachwuchses.
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Seniorenbeirat in Westoverledingen: Zehn Kandidaten stellen sich zur Wahl
Zehn Personen stellen sich zur Wahl des Seniorenbeirates in Westoverledingen
Kandidatinnen und Kandidaten präsentieren sich am 5. Oktober im Kleinen Campus in Ihrhove – Wahl ab dem 6. Oktober möglich
In der Gemeinde Westoverledingen stehen die Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl des neuen Seniorenbeirates fest. Insgesamt zehn Personen haben sich für die Wahl aufstellen lassen.
Zur Wahl stehen:
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Johann Baumann
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Theodora Boelsen
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Gudrun Dietz
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Ursula Korte
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Angelika Kremers
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Karl-Gerhard Laaken
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Karin Moch
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Host Neisius
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Gabriele Ostholthoff
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Jörg Wulst
Kandidaten stellen sich persönlich vor
Wer die Kandidatinnen und Kandidaten kennenlernen und sich über deren Vorstellungen informieren möchte, hat dazu am Montag, 5. Oktober 2026, um 19 Uhr Gelegenheit. Im Kleinen Campus in Ihrhove stellen sich die zehn Bewerberinnen und Bewerber persönlich vor.
Die Veranstaltung ist öffentlich. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, sich vor der Wahl ein Bild von den zur Wahl stehenden Personen zu machen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
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Wahl beginnt am 6. Oktober
Ab Dienstag, 6. Oktober 2026, kann die Stimme für den neuen Seniorenbeirat abgegeben werden. Die Wahl ist von Montag bis Freitag jeweils von 10 bis 12 Uhr im Rathaus möglich. Die Wahl findet im Fachbereich 4, Büro B12, statt.
Alternativ besteht die Möglichkeit, per Briefwahl zu wählen. Die erforderlichen Briefwahlunterlagen können bei der Gemeinde angefordert werden.
Für Fragen und die Beantragung der Briefwahlunterlagen stehen folgende Kontakte zur Verfügung:
Katrin Habben
E‑Mail: katrin.habben@westoverledingen.de
Telefon: 04955/993 119 oder 04955/4989
Wahlabend am 20. Oktober
Auch nach der Wahl lädt die Gemeinde Westoverledingen zu einem gemeinsamen Wahlabend ein. Dieser findet am Dienstag, 20. Oktober 2026, um 19 Uhr im Kleinen Campus in Ihrhove statt.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle Personen, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Westoverledingen haben und das 60. Lebensjahr vollendet haben.
Damit haben die wahlberechtigten Seniorinnen und Senioren der Gemeinde die Möglichkeit, mit ihrer Stimme über die Zusammensetzung des neuen Seniorenbeirates zu entscheiden.
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Leer: Dr.-vom-Bruch-Brücke während des Gallimarktes gesperrt
Dr.-vom-Bruch-Brücke in Leer während des Gallimarktes gesperrt
Wartungsarbeiten im Brückenkeller: Auch Fußgänger und Radfahrer müssen zwei Tage lang ausweichen
Im Zusammenhang mit der Straßensperrung zum diesjährigen Gallimarkt in Leer wird die Dr.-vom-Bruch-Brücke, auch Rathausbrücke genannt, für mehrere Tage vollständig für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt.
Die Sperrung gilt von Mittwoch, 14. Oktober 2026, bis einschließlich Dienstag, 20. Oktober 2026. Die verkehrsbehördliche Anordnung erfolgt gemäß § 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
Wartungsarbeiten werden mit der Sperrung verbunden
Die ohnehin erforderliche Sperrung während des Gallimarktes wird gleichzeitig genutzt, um im Brückenkeller der Dr.-vom-Bruch-Brücke notwendige Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten durchzuführen.
Für diese Arbeiten muss die Brückenklappe geöffnet werden. Deshalb kommt es an zwei Tagen zu einer zusätzlichen Einschränkung: Am Montag, 19. Oktober, und Dienstag, 20. Oktober 2026, ist die Rathausbrücke jeweils von 8 Uhr bis 16.15 Uhr auch für Fußgänger und Radfahrer vollständig gesperrt.
Damit müssen in diesem Zeitraum nicht nur Autofahrer, sondern auch Radfahrer und Fußgänger auf eine andere Verbindung ausweichen.
Umleitungen für Auto, Fahrrad und zu Fuß
Für den Kraftfahrzeugverkehr wird eine Umleitung eingerichtet. Sie führt über:
Groninger Straße – An der Seeschleuse – Sägemühlenstraße – Nessestraße.
Fußgänger und Radfahrer werden während der zusätzlichen Sperrzeiten über die Nessebrücke geführt.
Für den Schiffsverkehr hat die Sperrung dagegen keine Auswirkungen: Boote und Schiffe können die Brückendurchfahrt während des gesamten Zeitraums uneingeschränkt nutzen.
Die verkehrsbehördlichen Maßnahmen treten mit der Anbringung beziehungsweise Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.
Für Verkehrsteilnehmer bedeutet die Sperrung insbesondere während des Gallimarktes und der anschließenden Wartungsarbeiten, dass im Bereich der Innenstadt mit Umwegen und möglichen Behinderungen gerechnet werden muss.
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