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Sicher ins neue Jahr: Tipps für den Umgang mit Silvesterfeuerwerk
Foto: Dave Leeuwerik
Vorsicht beim Silvesterfeuerwerk: Sicher ins neue Jahr starten
Sicher ins neue Jahr: Hinweise und Regeln für den Umgang mit Silvesterfeuerwerk
Der Jahreswechsel ist für viele Menschen der Anlass, mit einem Feuerwerk das neue Jahr einzuläuten. Doch jedes Jahr ereignen sich zahlreiche Unfälle durch den unsachgemäßen Gebrauch von Feuerwerkskörpern oder die Verwendung illegaler Böller. Diese Unfälle reichen von Verbrennungen bis hin zu schweren Verletzungen wie Knalltraumata oder dem Verlust von Gliedmaßen. Zusätzlich können sich Betroffene durch die Nutzung illegaler Feuerwerkskörper oder selbstgebauter Knaller strafbar machen.
Regeln für den Einsatz von Silvesterfeuerwerk
Der Umgang mit Feuerwerkskörpern ist in Deutschland streng geregelt, um Sicherheit zu gewährleisten:
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Altersbeschränkungen :
- Kategorie F1 (z. B. Wunderkerzen): Ab 12 Jahren erlaubt, ganzjährig nutzbar.
- Kategorie F2 (klassisches Silvesterfeuerwerk): Ab 18 Jahren erlaubt, nur an Silvester einsetzbar.
- Kategorien F3 und F4 (Großfeuerwerk): Nur mit behördlicher Genehmigung.
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Verkauf und Verwendung :
- Feuerwerk darf nur an den letzten drei Tagen des Jahres und nur an Erwachsene verkauft werden.
- Feuerwerkskörper müssen von der Bundesanstalt für Materialforschung und ‑prüfung (BAM) geprüft und zugelassen sein. Geprüfte Produkte tragen ein CE-Zeichen und eine Registrierungsnummer, z. B. „0589 – F2 – 1234“.
- Nicht zugelassene oder illegale Feuerwerkskörper, wie die sogenannten „Polen-Böller“, sind verboten.
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Illegale Böller :
- Illegale Feuerwerkskörper sind oft ungeprüft und können lebensgefährlich sein. Die Nutzung solcher Produkte ist strafbar und kann mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
- Auch der Eigenbau von Feuerwerkskörpern ist höchst gefährlich und gesetzlich verboten. Selbst kleinste Fehler können zu Explosionen führen.
Vorsichtsmaßnahmen beim Abbrennen von Feuerwerk
Selbst zugelassene Feuerwerkskörper bergen Gefahren, wenn sie unsachgemäß verwendet werden:
- Sicherheitsabstand : Mindestens acht Meter, um Personen und Gebäude einzuhalten.
- Freie Flächen : Feuerwerk nur auf ebenen und freie Flächen zünden.
- Blindgänger entsorgen : Fehlgezündete Feuerwerkskörper niemals erneut anzünden. Stattdessen in einem mit Wasser gefüllten Eimer unbrauchbar machen und im Hausmüll entsorgen.
- Geeignete Abschussvorrichtungen : Raketen aus stabilen Halterungen (z. B. schwere Flaschen) starten lassen.
- Hindernisse vermeiden : Bäume, Balkone oder andere Objekte dürfen nicht in der Flugbahn liegen.
- Keine Innenräume : Feuerwerk ist in geschlossenen Räumen streng verboten.
Einschränkungen und Verbote in Gemeinden
In vielen Regionen gelten zusätzliche Regelungen:
- Zünden von Feuerwerkskörpern oft nur vom 31. Dezember, 18:00 Uhr, bis 1. Januar, 06:00 Uhr.
- In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern oder Fachwerkhäusern sind Feuerwerke meist verboten.
- Einige Städte untersagen das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in bestimmten Bereichen komplett.
Entsorgung von Feuerwerksresten
Jeder, der am Silvesterfeuerwerk teilnimmt, ist verpflichtet, die Altgeräte zu beseitigen. Abgekühlte Rückstände gehören in den Hausmüll, nicht auf die Straße.
Gefahren durch illegale Feuerwerkskörper
Illegal importierte Feuerwerkskörper, oft aus Polen oder anderen Ländern, sind besonders gefährlich. Sie enthalten häufig höhere Sprengstoffmengen, werden unzureichend verarbeitet und führen daher regelmäßig zu schweren Unfällen. Auch die Einfuhr solcher Produkte ist strafbar und kann mit hohen Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden.
Fazit
Ein verantwortungsvoller Umgang mit Feuerwerkskörpern schützt nicht nur die eigene Gesundheit, sondern auch die der Mitmenschen. Kaufen Sie nur geprüftes Feuerwerk im regulären Handel, lesen Sie die Gebrauchsanweisung aufmerksam und beachten Sie alle Sicherheitsvorschriften. Weitere Informationen erhalten Sie auf www.polizei-beratung.de .
Mit diesen Hinweisen steht ein sicherer und unvergesslicher Jahreswechsel nichts im Wege!
Willkommen bei Feuerwerk Bunde – Ihr Experte für Feuerwerkskunst in Deutschland
Tauchen Sie ein in die faszinierende Welt des Feuerwerks! Feuerwerk Bunde ist Ihr zuverlässiger Partner, wenn es darum geht, den Himmel mit beeindruckenden Lichtern und Farben zu erleuchten. Ob für das Neujahrsfest, Geburtstage, Hochzeiten oder andere besondere Anlässe – bei uns finden Sie alles, was das Herz eines Feuerwerksliebhabers begehrt.
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Feuerwerksverkauf in Deutschland – Termin 2024
In Deutschland ist der Verkauf von Feuerwerkskörpern gesetzlich auf die letzten drei Werktage des Jahres beschränkt. 2024 können Sie an folgenden Tagen bei uns einkaufen:
- Samstag, 28.12.2024: 07:00 – 21:00 Uhr
- Sonntag, 29.12.2024: Geschlossen
- Montag, 30.12.2024: 07:00 – 21:00 Uhr
- Dienstag, 31.12.2024: 07:00 – 14:00 Uhr
Bequem vorbestellen: Ab Oktober 2024 können Sie Ihr deutsches Feuerwerk online in unserem Shop bestellen.
Erleben Sie magische Momente
Ob erfahrener Pyrotechniker oder neugieriger Einsteiger – bei Feuerwerk Bunde finden Sie nicht nur die passenden Produkte, sondern auch eine kompetente Beratung, die keine Wünsche offen lässt. Unser Ziel ist es, Ihnen ein unvergessliches Feuerwerkerlebnis zu ermöglichen.
Warum Feuerwerk Bunde?
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Das neue Jahr gebührend zu begrüßen, ist ein besonderer Moment – und wir helfen Ihnen, ihn unvergesslich zu machen. Lassen Sie den Himmel erleuchten und Ihre Wünsche für das kommende Jahr in funkelnde Sterne verwandeln.
Besuchen Sie Feuerwerk Bunde und starten Sie mit einem Knall ins neue Jahr!
Bunde West 10a, 26831 Bunde, Deutschland
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CSD Leer 2026: Engagement und finanzielle Unterstützung dringend benötigt
CSD Leer 2026: Ein starkes Zeichen für Sichtbarkeit braucht jetzt Unterstützung
LEER. Der Termin steht fest: Am 15. August 2026 wird Leer erneut bunt, laut und politisch. Um 13:00 Uhr startet die Demonstration am Zollhaus, gefolgt von einer Kundgebung um 15:00 Uhr am selben Ort. Doch hinter den Kulissen kämpfen die Organisatoren von Queer in Leer e.V. aktuell mit großen Herausforderungen.
Prominenter Besuch und politische Relevanz
Ein besonderes Highlight der diesjährigen Veranstaltung ist die angekündigte Teilnahme von Sophie Koch (SPD), der Queerbeauftragten der Bundesregierung. Ihr Besuch unterstreicht, wie wichtig queere Sichtbarkeit gerade im ländlichen Raum ist. Angesichts bundesweiter Debatten um Versammlungsrechte und die Akzeptanz queerer Menschen bleibt der CSD in Ostfriesland ein unverzichtbares politisches Signal.


Planung unter schwierigen Bedingungen
Trotz der Vorfreude bereiten fehlende Sponsorengelder und rückläufige Spenden dem ehrenamtlichen Team Sorgen. „Gerade in der aktuellen Zeit ist es wichtiger denn je, sichtbar zu bleiben“, betont Nico Bolinius, Vorsitzender des Vereins. Ein CSD dieser Größe lässt sich nur realisieren, wenn genügend Menschen anpacken und die Finanzierung gesichert ist.
So kann man helfen
Das Organisationsteam sucht dringend Verstärkung in verschiedenen Bereichen:
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Aktive Mitarbeit: Unterstützung im Planungsteam.
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Praktische Hilfe: Einsatz als Helfer oder Ordner am Veranstaltungstag.
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Finanzielle Unterstützung: Spenden sind essenziell für die Umsetzung.
Interessierte können sich über die Social-Media-Kanäle des Vereins melden oder persönlich das Regenbogencafé besuchen, das jeden Donnerstag um 20:00 Uhr stattfindet. Auch eine dauerhafte Mitgliedschaft bei Queer in Leer e.V. bietet die Möglichkeit, sich ganzjährig für Akzeptanz und Gleichberechtigung in der Region einzusetzen.
Der CSD Leer 2026 im Überblick:
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Datum: 15. August 2026
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Start: 13:00 Uhr am Zollhaus (Bahnhof Leer)
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Kundgebung: 15:00 Uhr am Zollhaus
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Gast: Sophie Koch (SPD), Bundes-Queerbeauftragte
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Kontakt: Queer in Leer e.V. via Social Media oder Regenbogencafé (Do. 20 Uhr)
Weitere Fotos zum CSD 2025 — auf Facebook “Wir Leeraner” bitte HIER klicken!
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Bürgermeisterwahl in Westoverledingen: Thorsten Sinning reicht Unterstützungsunterschriften ein
Bürgermeisterwahl in Westoverledingen: Sinning reicht Unterschriften ein.
WESTOVERLEDINGEN. Im Rennen um das Bürgermeisteramt in der Gemeinde Westoverledingen hat der Kandidat Thorsten Sinning eine wichtige formale Hürde genommen. Wie Sinning in einer Pressemitteilung bekannt gab, wurden die erforderlichen Unterstützungsunterschriften für seine Kandidatur offiziell eingereicht. Insgesamt 165 Bürgerinnen und Bürger haben sich mit ihrer Unterschrift für seine Bewerbung ausgesprochen.
In den vergangenen Wochen hatte Sinning intensiv um Unterstützung geworben. Dabei setzte er auf eine Mischung aus Präsenz in der Öffentlichkeit und persönlichen Gesprächen. Nach eigenen Angaben suchte er den Dialog auf Marktplätzen, an den Haustüren sowie im Rahmen von Vereinsbesuchen. Auch aus dem Familien- und Freundeskreis habe er Zuspruch erfahren.
Kritik an Wohnbaupolitik und Fokus auf Kitas
Die Phase der Unterschriftensammlung nutzte der Kandidat gleichzeitig als inhaltliche Bestandsaufnahme. In den Gesprächen seien ihm zahlreiche Themen genannt worden, die den Bürgerinnen und Bürgern besonders wichtig seien. Als „Top-Themen“ kristallisierten sich dabei der Bereich Sport und insbesondere das Reiten heraus.
Deutliche Kritik gab es laut Sinning vonseiten der Bevölkerung an der aktuellen Ausrichtung der Gemeindeimmobilien- und Flächenstrategie: „Es wurde vielfach Unzufriedenheit mit der Wohnbaupolitik geäußert“, berichtet der Kandidat. Auch der öffentliche Nahverkehr sowie die Situation in den Kindertagesstätten standen im Fokus der Rückmeldungen. Ergänzt wurden diese durch Fragen zu Klima- und Umweltschutz.
Versprechen für einen neuen Politikstil
Sinning kündigte an, die gesammelten Anregungen direkt in sein politisches Handeln einfließen zu lassen. Er habe sich die Kritikpunkte und Verbesserungsvorschläge notiert und wolle diese Anliegen aktiv aufgreifen.
Hinter der Unterstützung für seine Person stehe laut Sinning auch eine grundsätzliche Erwartungshaltung an das Amt: „Alle wünschen sich eine Politik, die auf Augenhöhe kommuniziert, zuhört und die Probleme vor Ort ernst nimmt“, so der Kandidat.
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Stadt Leer: Ohlthaverstraße ab April voll gesperrt: Mehrere Bauabschnitte geplant
Vollsperrung der Ohlthaverstraße: Umfangreicher Straßenausbau ab April geplant
In Kürze beginnen in der Ohlthaverstraße umfassende Bauarbeiten. Aufgrund eines geplanten Straßenausbaus muss die Strecke gemäß § 45 StVO für den gesamten Durchgangsverkehr voll gesperrt werden. Die Maßnahme startet am 7. April 2026 und wird voraussichtlich bis zum 31. August 2026 andauern.
Durchführung in vier Bauabschnitten
Um die unvermeidbaren Beeinträchtigungen für den Verkehr so gering wie möglich zu halten, wurde die Baumaßnahme in mehrere Phasen unterteilt:
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1. und 2. Bauabschnitt (07. April bis 13. Juni 2026): Sanierung der Fahrbahnoberfläche zwischen Hermann-Lange-Ring und Hermann-Tempel-Ring.
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3. Bauabschnitt (14. Juni bis 25. Juli 2026): Arbeiten im Bereich vom Hermann-Tempel-Ring bis zum Wendekamp.
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4. Bauabschnitt (26. Juli bis 31. August 2026): Ausbau des Abschnitts vom Wendekamp bis zum Pastorenkamp.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesen Zeiträumen um Orientierungswerte handelt. Witterungsbedingte Verzögerungen oder bautechnische Unterbrechungen können zu Abweichungen im Zeitplan führen.
Informationen für Anlieger und Verkehrsteilnehmer
Die betroffenen Anlieger erhalten zusätzlich zu dieser öffentlichen Bekanntmachung eine gesonderte schriftliche Information. Wer während der Bauphase zwingend auf sein Kraftfahrzeug angewiesen ist, wird gebeten, dieses rechtzeitig außerhalb der jeweiligen Sperrzonen abzustellen.
Die fußläufige Erreichbarkeit der Grundstücke bleibt während der gesamten Bauzeit garantiert. Auch Radfahrer können den Baustellenbereich weiterhin passieren.
Umleitung und Inkrafttreten
Für den Kraftfahrzeugverkehr wird eine Umleitung eingerichtet. Diese führt über folgende Straßen:
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Pastorenkamp
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Edzardstraße
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Wendekamp
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Hermann-Tempel-Ring
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Hermann-Lange-Ring
Die verkehrsbehördlichen Anordnungen treten offiziell mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.
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