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Sicher ins neue Jahr: Tipps für den Umgang mit Silvesterfeuerwerk
Foto: Dave Leeuwerik
Vorsicht beim Silvesterfeuerwerk: Sicher ins neue Jahr starten
Sicher ins neue Jahr: Hinweise und Regeln für den Umgang mit Silvesterfeuerwerk
Der Jahreswechsel ist für viele Menschen der Anlass, mit einem Feuerwerk das neue Jahr einzuläuten. Doch jedes Jahr ereignen sich zahlreiche Unfälle durch den unsachgemäßen Gebrauch von Feuerwerkskörpern oder die Verwendung illegaler Böller. Diese Unfälle reichen von Verbrennungen bis hin zu schweren Verletzungen wie Knalltraumata oder dem Verlust von Gliedmaßen. Zusätzlich können sich Betroffene durch die Nutzung illegaler Feuerwerkskörper oder selbstgebauter Knaller strafbar machen.
Regeln für den Einsatz von Silvesterfeuerwerk
Der Umgang mit Feuerwerkskörpern ist in Deutschland streng geregelt, um Sicherheit zu gewährleisten:
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Altersbeschränkungen :
- Kategorie F1 (z. B. Wunderkerzen): Ab 12 Jahren erlaubt, ganzjährig nutzbar.
- Kategorie F2 (klassisches Silvesterfeuerwerk): Ab 18 Jahren erlaubt, nur an Silvester einsetzbar.
- Kategorien F3 und F4 (Großfeuerwerk): Nur mit behördlicher Genehmigung.
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Verkauf und Verwendung :
- Feuerwerk darf nur an den letzten drei Tagen des Jahres und nur an Erwachsene verkauft werden.
- Feuerwerkskörper müssen von der Bundesanstalt für Materialforschung und ‑prüfung (BAM) geprüft und zugelassen sein. Geprüfte Produkte tragen ein CE-Zeichen und eine Registrierungsnummer, z. B. „0589 – F2 – 1234“.
- Nicht zugelassene oder illegale Feuerwerkskörper, wie die sogenannten „Polen-Böller“, sind verboten.
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Illegale Böller :
- Illegale Feuerwerkskörper sind oft ungeprüft und können lebensgefährlich sein. Die Nutzung solcher Produkte ist strafbar und kann mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
- Auch der Eigenbau von Feuerwerkskörpern ist höchst gefährlich und gesetzlich verboten. Selbst kleinste Fehler können zu Explosionen führen.
Vorsichtsmaßnahmen beim Abbrennen von Feuerwerk
Selbst zugelassene Feuerwerkskörper bergen Gefahren, wenn sie unsachgemäß verwendet werden:
- Sicherheitsabstand : Mindestens acht Meter, um Personen und Gebäude einzuhalten.
- Freie Flächen : Feuerwerk nur auf ebenen und freie Flächen zünden.
- Blindgänger entsorgen : Fehlgezündete Feuerwerkskörper niemals erneut anzünden. Stattdessen in einem mit Wasser gefüllten Eimer unbrauchbar machen und im Hausmüll entsorgen.
- Geeignete Abschussvorrichtungen : Raketen aus stabilen Halterungen (z. B. schwere Flaschen) starten lassen.
- Hindernisse vermeiden : Bäume, Balkone oder andere Objekte dürfen nicht in der Flugbahn liegen.
- Keine Innenräume : Feuerwerk ist in geschlossenen Räumen streng verboten.
Einschränkungen und Verbote in Gemeinden
In vielen Regionen gelten zusätzliche Regelungen:
- Zünden von Feuerwerkskörpern oft nur vom 31. Dezember, 18:00 Uhr, bis 1. Januar, 06:00 Uhr.
- In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern oder Fachwerkhäusern sind Feuerwerke meist verboten.
- Einige Städte untersagen das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in bestimmten Bereichen komplett.
Entsorgung von Feuerwerksresten
Jeder, der am Silvesterfeuerwerk teilnimmt, ist verpflichtet, die Altgeräte zu beseitigen. Abgekühlte Rückstände gehören in den Hausmüll, nicht auf die Straße.
Gefahren durch illegale Feuerwerkskörper
Illegal importierte Feuerwerkskörper, oft aus Polen oder anderen Ländern, sind besonders gefährlich. Sie enthalten häufig höhere Sprengstoffmengen, werden unzureichend verarbeitet und führen daher regelmäßig zu schweren Unfällen. Auch die Einfuhr solcher Produkte ist strafbar und kann mit hohen Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden.
Fazit
Ein verantwortungsvoller Umgang mit Feuerwerkskörpern schützt nicht nur die eigene Gesundheit, sondern auch die der Mitmenschen. Kaufen Sie nur geprüftes Feuerwerk im regulären Handel, lesen Sie die Gebrauchsanweisung aufmerksam und beachten Sie alle Sicherheitsvorschriften. Weitere Informationen erhalten Sie auf www.polizei-beratung.de .
Mit diesen Hinweisen steht ein sicherer und unvergesslicher Jahreswechsel nichts im Wege!
Willkommen bei Feuerwerk Bunde – Ihr Experte für Feuerwerkskunst in Deutschland
Tauchen Sie ein in die faszinierende Welt des Feuerwerks! Feuerwerk Bunde ist Ihr zuverlässiger Partner, wenn es darum geht, den Himmel mit beeindruckenden Lichtern und Farben zu erleuchten. Ob für das Neujahrsfest, Geburtstage, Hochzeiten oder andere besondere Anlässe – bei uns finden Sie alles, was das Herz eines Feuerwerksliebhabers begehrt.
Was bietet Feuerwerk Bunde?
Unser Sortiment umfasst eine breite Auswahl an hochwertigen Feuerwerksartikeln:
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Feuerwerksverkauf in Deutschland – Termin 2024
In Deutschland ist der Verkauf von Feuerwerkskörpern gesetzlich auf die letzten drei Werktage des Jahres beschränkt. 2024 können Sie an folgenden Tagen bei uns einkaufen:
- Samstag, 28.12.2024: 07:00 – 21:00 Uhr
- Sonntag, 29.12.2024: Geschlossen
- Montag, 30.12.2024: 07:00 – 21:00 Uhr
- Dienstag, 31.12.2024: 07:00 – 14:00 Uhr
Bequem vorbestellen: Ab Oktober 2024 können Sie Ihr deutsches Feuerwerk online in unserem Shop bestellen.
Erleben Sie magische Momente
Ob erfahrener Pyrotechniker oder neugieriger Einsteiger – bei Feuerwerk Bunde finden Sie nicht nur die passenden Produkte, sondern auch eine kompetente Beratung, die keine Wünsche offen lässt. Unser Ziel ist es, Ihnen ein unvergessliches Feuerwerkerlebnis zu ermöglichen.
Warum Feuerwerk Bunde?
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Ein glänzender Start ins neue Jahr
Das neue Jahr gebührend zu begrüßen, ist ein besonderer Moment – und wir helfen Ihnen, ihn unvergesslich zu machen. Lassen Sie den Himmel erleuchten und Ihre Wünsche für das kommende Jahr in funkelnde Sterne verwandeln.
Besuchen Sie Feuerwerk Bunde und starten Sie mit einem Knall ins neue Jahr!
Bunde West 10a, 26831 Bunde, Deutschland
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Trinkwasser als kostbares Gut: Ein Blick auf die aktuelle Lage in Leer
Trinkwasserversorgung stabil — Trinkwasser ist ein kostbares Gut: Stadtwerke Leer betonen bewussten Umgang
Leer, 26. Mai 2026 – Während in einigen Regionen Deutschlands aufgrund der sommerlichen Witterung bereits erste Kommunen zum bewussten Wassersparen aufrufen, präsentiert sich die Versorgungssituation in Leer weiterhin entspannt. Auf Anfrage bestätigt der Pressesprecher der Stadtwerke Leer AöR, Edgar Behrendt, dass die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet voll gewährleistet ist.
Nach einer aktuellen Auswertung durch das zuständige Wasserwerk lag der Trinkwasserverbrauch der vergangenen Tage, inklusive der erhöhten Beanspruchung über das Pfingstwochenende, in einem absolut normalen Bereich. „Wir haben bei den Stadtwerken keine Kapazitätsengpässe und sind sehr gut aufgestellt“, erklärt Edgar Behrendt.
Trinkwasser als wertvolle Ressource Trotz der stabilen Versorgungslage unterstreichen die Stadtwerke die Bedeutung eines verantwortungsbewussten Umgangs mit Wasser. „Trinkwasser ist unser Lebensmittel Nummer eins und ein kostbares Gut. Wir raten daher grundsätzlich dazu, sparsam und bewusst damit umzugehen“, so Behrendt weiter. Ein nachhaltiger Konsum helfe dabei, die Ressource langfristig zu schützen und die hohe Qualität der Versorgung zu sichern.
Einfache Tipps für den Alltag Um den Trinkwasserverbrauch im Haushalt und Garten effizient zu gestalten, empfehlen die Stadtwerke Leer die folgenden Maßnahmen:
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Bewässerung optimieren: Gießen Sie Garten- und Balkonpflanzen in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden. Dies minimiert die Verdunstung.
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Regenwasser nutzen: Der Einsatz von Regentonnen oder Zisternen stellt eine ideale und kostenlose Alternative für die Gartenbewässerung dar.
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Sparsame Armaturen: Der Einbau von Sparduschköpfen oder Strahlreglern an Wasserhähnen reduziert den Durchfluss spürbar, ohne den Komfort einzuschränken.
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Bewusstes Nutzungsverhalten: Das Schließen des Wasserhahns beim Zähneputzen oder beim Einseifen unter der Dusche sowie die Nutzung der Spartaste bei der Toilettenspülung sind einfache Gewohnheiten mit großer Wirkung.
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Effizienz in der Küche: Die Nutzung der Spülmaschine – idealerweise erst bei voller Beladung – ist in der Regel wassersparender als der Abwasch per Hand.
Die Stadtwerke Leer setzen auch künftig auf eine vorausschauende Infrastrukturplanung, um die Versorgungssicherheit der Bürgerinnen und Bürger nachhaltig zu garantieren.
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Digitale Zukunft in Leer: KI, Robotik und Innovation bei der Digital-Tour 2026 erleben
Digitale Zukunft direkt vor der Haustür: Digital-Tour 2026 macht Station in Leer
LEER – Künstliche Intelligenz ist längst kein bloßes Schlagwort mehr, sondern der Motor für die Wettbewerbsfähigkeit von morgen. Wie kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) in der Region von diesen Technologien profitieren können, zeigt am 11. Juni das Mittelstand-Digital Zentrum Bremen-Oldenburg. Gemeinsam mit dem Digital Hub Ostfriesland lädt das Zentrum zu einem hochkarätigen Praxisevent nach Leer ein.
Wer glaubt, dass Innovationen nur in den großen Metropolen stattfinden, irrt. Am 11. Juni beweist das Mittelstand-Digital Zentrum, dass der ostfriesische Mittelstand am Puls der Zeit arbeitet. Ab 16:00 Uhr öffnet der Digital Hub Ostfriesland in der Gaswerkstraße 18 seine Türen für Unternehmerinnen und Unternehmer, die nicht nur über Digitalisierung sprechen, sondern diese erleben wollen.
Fachwissen trifft auf Anwendung
Das Programm der Digital-Tour 2026 ist gezielt auf die Bedürfnisse regionaler Betriebe zugeschnitten. Nach einer Begrüßung durch Ute Bley (Digital Hub Ostfriesland) und Heiko Rieken (Mittelstand-Digital Zentrum) steht der Nachmittag unter dem Zeichen der praktischen Anwendbarkeit.
Experten wie Stefan Wiesner und Fabian Reichwald beleuchten in ihren Vorträgen, wie KI den Sprung vom bloßen „Buzzword“ zum echten ökonomischen Vorteil schafft. Dabei geht es um weit mehr als um die Generierung von Texten oder Bildern: Strategische Geschäftsmodellentwicklung, Ressourceneffizienz und die notwendige „KI-Readiness“ – also die Bereitschaft und Vorbereitung des eigenen Unternehmens – stehen im Mittelpunkt.

Technologie zum Anfassen
Der absolute Höhepunkt des Nachmittags ist der interaktive Teil. In der Pause und während der Netzwerkphase verwandelt sich der Digital Hub in ein Innovationslabor. Zu den Highlights gehören:
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Robotik live: Das Institut OFFIS präsentiert ein „robotisches Zweigespann“, bestehend aus einem humanoiden Roboter (Unitree G1) und seinem vierbeinigen Kollegen (Unitree Go2), die eindrucksvoll die Kooperation zwischen Mensch und Maschine demonstrieren.
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Sicherheit im Fokus: Anhand von „Elite 2.0“-Demonstratoren und eines Deepfake-Tools erfahren Teilnehmende hautnah, wie Cyberangriffe funktionieren – und wie man sich effektiv davor schützt.
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Assistenzsysteme: Ein intelligentes System für Schiffe zeigt, wie KI komplexe Hafenmanöver sicher und präzise unterstützt.
„Nightmare Competitor“: Workshop für Strategen
Ein besonderes Highlight für Unternehmer ist der Workshop „Digital Disruptor“. Hier wird die Methode des „Nightmare Competitors“ genutzt: In Kleingruppen schlüpfen die Teilnehmenden in die Rolle eines hypothetischen Wettbewerbers, der ihr eigenes Unternehmen herausfordert. Dieser spielerische Ansatz fördert nicht nur das Erkennen von Risiken, sondern schult den Blick für ungenutzte Marktchancen.
Eine Einladung zum Netzwerken
„Wir wollen den Unternehmen zeigen, dass Digitalisierung kein Schreckgespenst ist, sondern ein Werkzeug, das man nutzen kann“, so das Credo der Veranstalter. Die Teilnahme an der Digital-Tour ist kostenfrei. Die Veranstaltung bietet eine Plattform für den Austausch mit Gleichgesinnten aus der Region sowie den Dialog mit der Wissenschaft.
Für Unternehmen aus Leer und Umgebung ist dieser Nachmittag eine ideale Gelegenheit, um neue Impulse für die strategische Ausrichtung zu gewinnen und gemeinsam die digitale Zukunft Ostfrieslands zu gestalten.
Veranstaltungsdetails:
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Datum: 11. Juni 2026
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Zeit: 16:00 – 19:30 Uhr
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Ort: Digital Hub Ostfriesland, Gaswerkstraße 18, 26789 Leer
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Anmeldung: digitalzentrum-hb-ol.de/events/digital-tour-2026-leer-ostfriesland/

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Schwerer Kindesmissbrauch in Ostfriesland: BGH bestätigt Haftstrafen gegen Ehepaar
Schwerer Kindesmissbrauch: Urteil gegen Ehepaar aus Südbrookmerland rechtskräftig
AURICH/KARLSRUHE. Ein erschütternder Fall von sexuellem Missbrauch von Kindern hat nun ein endgültiges juristisches Ende gefunden: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilungen eines Ehepaares aus Südbrookmerland bestätigt. Die Freiheitsstrafen von über sieben Jahren für den Haupttäter und über vier Jahren für die Mittäterin sind damit rechtskräftig.
Das Urteil der 1. Großen Jugendkammer des Landgerichts Aurich vom 2. Oktober 2025 (Az.: 13 KLs 17/25) hat Bestand. Wie der BGH mit Beschluss vom 28. April 2026 (Az.: 3 StR 37/26) entschied, wurden die Revisionen der beiden Angeklagten als unbegründet verworfen. Damit ist das Schicksal der Täter besiegelt: Der heute 35-jährige Mann muss für insgesamt sieben Jahre und drei Monate hinter Gitter, seine heute 33-jährige Ehefrau wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt.
Systematische Ausbeutung im eigenen Wohnhaus
Die juristische Aufarbeitung brachte ein perfides System zutage. Die Kammer stellte fest, dass die Geschädigte das Ehepaar spätestens ab Ende Juli 2022 regelmäßig in deren Wohnhaus in Südbrookmerland besucht hatte. Über Monate hinweg, von Juli 2022 bis Februar 2023, kam es in diesen Räumlichkeiten zu den Missbrauchstaten.
Besonders schwer wiegt in der Urteilsbegründung die Rolle der Ehefrau. Sie hatte die Geschädigte aktiv an ihren Ehemann vermittelt – mit dem Ziel, ihre eheliche Beziehung zu ihm aufrechtzuerhalten. Dabei nahm sie billigend in Kauf, dass ihr Mann sexuelle Handlungen an der damals erst neunjährigen Geschädigten vollzog.
Der 35-Jährige wurde daraufhin wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie wegen sexuellen Missbrauchs in sechs weiteren Fällen schuldig gesprochen. Seine Ehefrau wurde für die Beihilfe zu diesen Taten verurteilt.
Mit der Entscheidung des BGH ist das Verfahren abgeschlossen. Die Rechtskraft des Urteils setzt unter das jahrelange Leid der Geschädigten einen juristischen Schlussstrich.
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