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Sicher ins neue Jahr: Tipps für den Umgang mit Silvesterfeuerwerk
Foto: Dave Leeuwerik
Vorsicht beim Silvesterfeuerwerk: Sicher ins neue Jahr starten
Sicher ins neue Jahr: Hinweise und Regeln für den Umgang mit Silvesterfeuerwerk
Der Jahreswechsel ist für viele Menschen der Anlass, mit einem Feuerwerk das neue Jahr einzuläuten. Doch jedes Jahr ereignen sich zahlreiche Unfälle durch den unsachgemäßen Gebrauch von Feuerwerkskörpern oder die Verwendung illegaler Böller. Diese Unfälle reichen von Verbrennungen bis hin zu schweren Verletzungen wie Knalltraumata oder dem Verlust von Gliedmaßen. Zusätzlich können sich Betroffene durch die Nutzung illegaler Feuerwerkskörper oder selbstgebauter Knaller strafbar machen.
Regeln für den Einsatz von Silvesterfeuerwerk
Der Umgang mit Feuerwerkskörpern ist in Deutschland streng geregelt, um Sicherheit zu gewährleisten:
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Altersbeschränkungen :
- Kategorie F1 (z. B. Wunderkerzen): Ab 12 Jahren erlaubt, ganzjährig nutzbar.
- Kategorie F2 (klassisches Silvesterfeuerwerk): Ab 18 Jahren erlaubt, nur an Silvester einsetzbar.
- Kategorien F3 und F4 (Großfeuerwerk): Nur mit behördlicher Genehmigung.
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Verkauf und Verwendung :
- Feuerwerk darf nur an den letzten drei Tagen des Jahres und nur an Erwachsene verkauft werden.
- Feuerwerkskörper müssen von der Bundesanstalt für Materialforschung und ‑prüfung (BAM) geprüft und zugelassen sein. Geprüfte Produkte tragen ein CE-Zeichen und eine Registrierungsnummer, z. B. „0589 – F2 – 1234“.
- Nicht zugelassene oder illegale Feuerwerkskörper, wie die sogenannten „Polen-Böller“, sind verboten.
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Illegale Böller :
- Illegale Feuerwerkskörper sind oft ungeprüft und können lebensgefährlich sein. Die Nutzung solcher Produkte ist strafbar und kann mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
- Auch der Eigenbau von Feuerwerkskörpern ist höchst gefährlich und gesetzlich verboten. Selbst kleinste Fehler können zu Explosionen führen.
Vorsichtsmaßnahmen beim Abbrennen von Feuerwerk
Selbst zugelassene Feuerwerkskörper bergen Gefahren, wenn sie unsachgemäß verwendet werden:
- Sicherheitsabstand : Mindestens acht Meter, um Personen und Gebäude einzuhalten.
- Freie Flächen : Feuerwerk nur auf ebenen und freie Flächen zünden.
- Blindgänger entsorgen : Fehlgezündete Feuerwerkskörper niemals erneut anzünden. Stattdessen in einem mit Wasser gefüllten Eimer unbrauchbar machen und im Hausmüll entsorgen.
- Geeignete Abschussvorrichtungen : Raketen aus stabilen Halterungen (z. B. schwere Flaschen) starten lassen.
- Hindernisse vermeiden : Bäume, Balkone oder andere Objekte dürfen nicht in der Flugbahn liegen.
- Keine Innenräume : Feuerwerk ist in geschlossenen Räumen streng verboten.
Einschränkungen und Verbote in Gemeinden
In vielen Regionen gelten zusätzliche Regelungen:
- Zünden von Feuerwerkskörpern oft nur vom 31. Dezember, 18:00 Uhr, bis 1. Januar, 06:00 Uhr.
- In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern oder Fachwerkhäusern sind Feuerwerke meist verboten.
- Einige Städte untersagen das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in bestimmten Bereichen komplett.
Entsorgung von Feuerwerksresten
Jeder, der am Silvesterfeuerwerk teilnimmt, ist verpflichtet, die Altgeräte zu beseitigen. Abgekühlte Rückstände gehören in den Hausmüll, nicht auf die Straße.
Gefahren durch illegale Feuerwerkskörper
Illegal importierte Feuerwerkskörper, oft aus Polen oder anderen Ländern, sind besonders gefährlich. Sie enthalten häufig höhere Sprengstoffmengen, werden unzureichend verarbeitet und führen daher regelmäßig zu schweren Unfällen. Auch die Einfuhr solcher Produkte ist strafbar und kann mit hohen Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden.
Fazit
Ein verantwortungsvoller Umgang mit Feuerwerkskörpern schützt nicht nur die eigene Gesundheit, sondern auch die der Mitmenschen. Kaufen Sie nur geprüftes Feuerwerk im regulären Handel, lesen Sie die Gebrauchsanweisung aufmerksam und beachten Sie alle Sicherheitsvorschriften. Weitere Informationen erhalten Sie auf www.polizei-beratung.de .
Mit diesen Hinweisen steht ein sicherer und unvergesslicher Jahreswechsel nichts im Wege!
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In Deutschland ist der Verkauf von Feuerwerkskörpern gesetzlich auf die letzten drei Werktage des Jahres beschränkt. 2024 können Sie an folgenden Tagen bei uns einkaufen:
- Samstag, 28.12.2024: 07:00 – 21:00 Uhr
- Sonntag, 29.12.2024: Geschlossen
- Montag, 30.12.2024: 07:00 – 21:00 Uhr
- Dienstag, 31.12.2024: 07:00 – 14:00 Uhr
Bequem vorbestellen: Ab Oktober 2024 können Sie Ihr deutsches Feuerwerk online in unserem Shop bestellen.
Erleben Sie magische Momente
Ob erfahrener Pyrotechniker oder neugieriger Einsteiger – bei Feuerwerk Bunde finden Sie nicht nur die passenden Produkte, sondern auch eine kompetente Beratung, die keine Wünsche offen lässt. Unser Ziel ist es, Ihnen ein unvergessliches Feuerwerkerlebnis zu ermöglichen.
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Bunde West 10a, 26831 Bunde, Deutschland
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Bahnverkehr in Ostfriesland: RE 1 nimmt Betrieb schrittweise wieder auf
Wintersturm „Elli“ bremst Ostfriesland aus: Bahnverkehr zwischen Leer und Küste gestört
LEER / EMDEN – Der Winter sorgt auch am heutigen Samstag für erhebliche Behinderungen auf den Schienen Norddeutschlands. Besonders betroffen ist die für Ostfriesland zentrale Achse des RE 1. Während die Deutsche Bahn versucht, den Betrieb schrittweise wieder aufzunehmen, müssen Reisende weiterhin mit starken Einschränkungen und Ausfällen rechnen.
Seit den frühen Morgenstunden kämpft die DB Regio Nord mit den Folgen von Schnee und Eis. Zahlreiche Weichen waren eingefroren, und Schneeverwehungen blockierten Teile der Infrastruktur. Am Vormittag wurden auf den betroffenen Strecken – darunter auch die Verbindung von Norddeich Mole über Emden und Leer nach Hannover – Erkundungsfahrten durchgeführt, um die Sicherheit der Gleisanlagen zu prüfen.
Schrittweise Wiederaufnahme ab Mittag
Nach aktuellen Informationen der Bahn wird der Betrieb auf der Linie RE 1 (Norddeich Mole – Bremen – Hannover) voraussichtlich ab dem heutigen Mittag bzw. frühen Nachmittag schrittweise wieder aufgenommen. Fahrgäste sollten jedoch beachten, dass zunächst nicht alle Züge planmäßig verkehren können und das Platzangebot durch verkürzte Zugbildungen eingeschränkt sein kann.
Gefahrenquelle Bahnsteig: Vorsicht beim Einsteigen
Die Bahn warnt zudem eindringlich vor der Glätte an den Bahnhöfen. Trotz Räumdiensten können Bahnsteige und Treppenaufgänge in Leer, Emden und an den Küstenstationen extrem glatt sein. Reisende werden gebeten, besonders vorsichtig zu agieren und mehr Zeit für die Wege einzuplanen.
Service & Hilfe für Reisende
Um die Flut an Anfragen zu bewältigen, hat die Deutsche Bahn spezielle Hotlines geschaltet:
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Kostenlose Sonderhotline (Sturmtief Elli): 📞 08000 996633
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Regionaler Kundendialog (DB Regio Niedersachsen): 📞 0511 45901645
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Servicenummer der DB (allgemein): 📞 030 2970
Wichtige Infos zu Tickets und Fahrgastrechten
Aufgrund der außergewöhnlichen Wetterlage zeigt sich die Bahn kulant:
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Aufgehobene Zugbindung: Fahrkarten für den Zeitraum vom 08.01. bis 11.01.2026 behalten ihre Gültigkeit und können flexibel zu einem späteren Zeitpunkt genutzt werden. Dies gilt auch für den Niedersachsentarif.
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Erstattungen: Wer seine Reise aufgrund der Witterung nicht antreten möchte, kann sein Ticket gebührenfrei erstatten lassen.
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Schienenersatzverkehr (SEV): Da auch die Straßenverhältnisse im Landkreis Leer schwierig sind, kann ein verlässlicher Ersatzverkehr mit Bussen derzeit nicht garantiert werden. Die Bahn rät daher, nicht notwendige Reisen zu verschieben.

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Eisiger Stillstand in Ditzum: Wichtige Ems-Verbindung vorerst unterbrochen
Eiseskälte in Ostfriesland: Fähre Ditzum-Petkum bleibt vorerst im Hafen
DITZUM / PETKUM – Der winterliche Einbruch hat den Fährverkehr auf der Ems fest im Griff. Wie der Landkreis Leer mitteilte, bleibt die wichtige Verbindung zwischen Ditzum und Petkum aufgrund der aktuellen Witterungsverhältnisse bis auf Weiteres eingestellt.
Bereits am heutigen Freitagmorgen konnte der Betrieb gar nicht erst aufgenommen werden. Die Kombination aus eisigen Temperaturen und der aktuellen Wetterlage macht eine sichere Überfahrt derzeit unmöglich.
Keine Besserung für Samstag in Sicht
Pendler und Ausflügler müssen sich auch für das Wochenende umstellen: Die Fähre wird definitiv auch am morgigen Samstag, den 10. Januar 2026, nicht verkehren. Da die Sicherheit der Passagiere und der Besatzung oberste Priorität hat, bleibt die Ems-Verbindung unterbrochen, solange Eis oder extreme Witterung den Hafenbetrieb behindern.
Informationen zur Wiederaufnahme
Der Landkreis Leer als Betreiber beobachtet die Lage kontinuierlich. Sobald sich die Wetterbedingungen bessern und ein gefahrloser Fährbetrieb wieder möglich ist, wird die Öffentlichkeit umgehend informiert.
Aktuelle Statusmeldungen und Fahrplanänderungen finden Fahrgäste jederzeit online unter: 👉 www.landkreis-leer.de/FähreDitzum
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Eis-Einsatz in Hesel: Räumfahrzeuge rüsten sich für Neuschnee
Winterdienst in Hesel — Spezialeinsatz: Baubetriebshof befreit Sammelstraßen von Eisschichten
SAMTGEMEINDE HESEL. Die anhaltende Frostperiode und der bereits gefallene Niederschlag sorgen derzeit für eine außergewöhnliche Wetterlage in der Region. Um die Verkehrssicherheit aufrechtzuerhalten, haben die Mitarbeiter des Baubetriebshofes heute einen erweiterten Räumeinsatz gestartet.
Gezielte Räumung gegen massive Eisbildung
Im Fokus stehen dabei vor allem die sogenannten Sammelstraßen in den Mitgliedsgemeinden. Da diese Straßen regulär nicht zur Standard-Winterdienstroute gehören, hat sich dort in den vergangenen Tagen eine erhebliche Eisdecke gebildet. Um zu verhindern, dass der angekündigte Neuschnee die Situation weiter verschärft, werden diese Schichten nun von schweren Räumfahrzeugen entfernt.
Die Verwaltung betont, dass es sich hierbei um eine reine Vorsichtsmaßnahme handelt, um die Befahrbarkeit der Straßen auch bei weiteren Schneefällen zu gewährleisten.
Übersicht der betroffenen Straßen
Der Baubetriebshof ist heute in folgenden Bereichen im Einsatz:
Hesel:
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Mühlenstraße
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Falkenstraße
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Kirchstraße
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Moormerlandstraße
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Königsstraße
Brinkum:
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Klosterstraße
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Siebenberger Straße
Firrel / Schwerinsdorf:
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Kirchstraße
Schwerinsdorf:
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Süderstraße
Holtland / Brinkum:
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Brinkumerstraße
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Nückestraße
Holtland:
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Alte Poststraße
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Norderstraße
Neukamperfehn:
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Hauptwieke (bis zum Ende der Timmelner Straße / Brücke)
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