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Sicher ins neue Jahr: Tipps für den Umgang mit Silvesterfeuerwerk
Foto: Dave Leeuwerik
Vorsicht beim Silvesterfeuerwerk: Sicher ins neue Jahr starten
Sicher ins neue Jahr: Hinweise und Regeln für den Umgang mit Silvesterfeuerwerk
Der Jahreswechsel ist für viele Menschen der Anlass, mit einem Feuerwerk das neue Jahr einzuläuten. Doch jedes Jahr ereignen sich zahlreiche Unfälle durch den unsachgemäßen Gebrauch von Feuerwerkskörpern oder die Verwendung illegaler Böller. Diese Unfälle reichen von Verbrennungen bis hin zu schweren Verletzungen wie Knalltraumata oder dem Verlust von Gliedmaßen. Zusätzlich können sich Betroffene durch die Nutzung illegaler Feuerwerkskörper oder selbstgebauter Knaller strafbar machen.
Regeln für den Einsatz von Silvesterfeuerwerk
Der Umgang mit Feuerwerkskörpern ist in Deutschland streng geregelt, um Sicherheit zu gewährleisten:
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Altersbeschränkungen :
- Kategorie F1 (z. B. Wunderkerzen): Ab 12 Jahren erlaubt, ganzjährig nutzbar.
- Kategorie F2 (klassisches Silvesterfeuerwerk): Ab 18 Jahren erlaubt, nur an Silvester einsetzbar.
- Kategorien F3 und F4 (Großfeuerwerk): Nur mit behördlicher Genehmigung.
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Verkauf und Verwendung :
- Feuerwerk darf nur an den letzten drei Tagen des Jahres und nur an Erwachsene verkauft werden.
- Feuerwerkskörper müssen von der Bundesanstalt für Materialforschung und ‑prüfung (BAM) geprüft und zugelassen sein. Geprüfte Produkte tragen ein CE-Zeichen und eine Registrierungsnummer, z. B. „0589 – F2 – 1234“.
- Nicht zugelassene oder illegale Feuerwerkskörper, wie die sogenannten „Polen-Böller“, sind verboten.
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Illegale Böller :
- Illegale Feuerwerkskörper sind oft ungeprüft und können lebensgefährlich sein. Die Nutzung solcher Produkte ist strafbar und kann mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
- Auch der Eigenbau von Feuerwerkskörpern ist höchst gefährlich und gesetzlich verboten. Selbst kleinste Fehler können zu Explosionen führen.
Vorsichtsmaßnahmen beim Abbrennen von Feuerwerk
Selbst zugelassene Feuerwerkskörper bergen Gefahren, wenn sie unsachgemäß verwendet werden:
- Sicherheitsabstand : Mindestens acht Meter, um Personen und Gebäude einzuhalten.
- Freie Flächen : Feuerwerk nur auf ebenen und freie Flächen zünden.
- Blindgänger entsorgen : Fehlgezündete Feuerwerkskörper niemals erneut anzünden. Stattdessen in einem mit Wasser gefüllten Eimer unbrauchbar machen und im Hausmüll entsorgen.
- Geeignete Abschussvorrichtungen : Raketen aus stabilen Halterungen (z. B. schwere Flaschen) starten lassen.
- Hindernisse vermeiden : Bäume, Balkone oder andere Objekte dürfen nicht in der Flugbahn liegen.
- Keine Innenräume : Feuerwerk ist in geschlossenen Räumen streng verboten.
Einschränkungen und Verbote in Gemeinden
In vielen Regionen gelten zusätzliche Regelungen:
- Zünden von Feuerwerkskörpern oft nur vom 31. Dezember, 18:00 Uhr, bis 1. Januar, 06:00 Uhr.
- In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern oder Fachwerkhäusern sind Feuerwerke meist verboten.
- Einige Städte untersagen das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in bestimmten Bereichen komplett.
Entsorgung von Feuerwerksresten
Jeder, der am Silvesterfeuerwerk teilnimmt, ist verpflichtet, die Altgeräte zu beseitigen. Abgekühlte Rückstände gehören in den Hausmüll, nicht auf die Straße.
Gefahren durch illegale Feuerwerkskörper
Illegal importierte Feuerwerkskörper, oft aus Polen oder anderen Ländern, sind besonders gefährlich. Sie enthalten häufig höhere Sprengstoffmengen, werden unzureichend verarbeitet und führen daher regelmäßig zu schweren Unfällen. Auch die Einfuhr solcher Produkte ist strafbar und kann mit hohen Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden.
Fazit
Ein verantwortungsvoller Umgang mit Feuerwerkskörpern schützt nicht nur die eigene Gesundheit, sondern auch die der Mitmenschen. Kaufen Sie nur geprüftes Feuerwerk im regulären Handel, lesen Sie die Gebrauchsanweisung aufmerksam und beachten Sie alle Sicherheitsvorschriften. Weitere Informationen erhalten Sie auf www.polizei-beratung.de .
Mit diesen Hinweisen steht ein sicherer und unvergesslicher Jahreswechsel nichts im Wege!
Willkommen bei Feuerwerk Bunde – Ihr Experte für Feuerwerkskunst in Deutschland
Tauchen Sie ein in die faszinierende Welt des Feuerwerks! Feuerwerk Bunde ist Ihr zuverlässiger Partner, wenn es darum geht, den Himmel mit beeindruckenden Lichtern und Farben zu erleuchten. Ob für das Neujahrsfest, Geburtstage, Hochzeiten oder andere besondere Anlässe – bei uns finden Sie alles, was das Herz eines Feuerwerksliebhabers begehrt.
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Feuerwerksverkauf in Deutschland – Termin 2024
In Deutschland ist der Verkauf von Feuerwerkskörpern gesetzlich auf die letzten drei Werktage des Jahres beschränkt. 2024 können Sie an folgenden Tagen bei uns einkaufen:
- Samstag, 28.12.2024: 07:00 – 21:00 Uhr
- Sonntag, 29.12.2024: Geschlossen
- Montag, 30.12.2024: 07:00 – 21:00 Uhr
- Dienstag, 31.12.2024: 07:00 – 14:00 Uhr
Bequem vorbestellen: Ab Oktober 2024 können Sie Ihr deutsches Feuerwerk online in unserem Shop bestellen.
Erleben Sie magische Momente
Ob erfahrener Pyrotechniker oder neugieriger Einsteiger – bei Feuerwerk Bunde finden Sie nicht nur die passenden Produkte, sondern auch eine kompetente Beratung, die keine Wünsche offen lässt. Unser Ziel ist es, Ihnen ein unvergessliches Feuerwerkerlebnis zu ermöglichen.
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Das neue Jahr gebührend zu begrüßen, ist ein besonderer Moment – und wir helfen Ihnen, ihn unvergesslich zu machen. Lassen Sie den Himmel erleuchten und Ihre Wünsche für das kommende Jahr in funkelnde Sterne verwandeln.
Besuchen Sie Feuerwerk Bunde und starten Sie mit einem Knall ins neue Jahr!
Bunde West 10a, 26831 Bunde, Deutschland
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Ostfriesland: Warum die Goldammer jetzt unsere Gärten leuchten lässt
Ein goldgelber Farbtupfer im winterlichen Grau: Die Goldammer zieht derzeit vermehrt in die heimischen Gärten und lässt sich an Futterstellen gut beobachten. Foto: ©Kathy Büscher
Gelber Lichtblick im Winter: Die Goldammer erobert Ostfrieslands Gärten
Die erste Bilanz der NABU-Aktion „Stunde der Wintervögel“ sorgt für Begeisterung: In Ostfriesland wurden bisher rund 43 Prozent mehr Vögel gemeldet als im Vorjahr. Besonders ein gefiederter Gast stiehlt in diesem Winter allen die Show.
Ostfriesland – Während Frost und Schnee die Landschaft fest im Griff haben, herrscht an den Futterstellen in den Landkreisen Leer, Aurich, Wittmund und der Stadt Emden reges Treiben. Das winterliche Wetter hat in diesem Jahr für nahezu ideale Beobachtungsbedingungen gesorgt – und die Menschen in der Region haben die Chance genutzt.
Ein deutliches Plus bei den Meldungen
„Das große Engagement zeigt, wie wichtig vielen der Schutz und die Beobachtung der heimischen Vogelwelt sind“, freut sich Jan Fuchs, Leiter der NABU-Regionalgeschäftsstelle Ostfriesland. Obwohl Meldungen noch bis zum 19. Januar online nachgetragen werden können, übertreffen die Zahlen schon jetzt deutlich das Vorjahr.
Der Grund für die hohe Sichtungsquote: Durch den Schnee finden Vögel in der freien Natur schwerer Nahrung und suchen gezielt die Nähe menschlicher Siedlungen und Futterstationen auf.
Der Star des Winters: Die Goldammer
Besonders auffällig ist in diesem Jahr die Goldammer. Mit ihrem leuchtend gelben Gefieder ist sie im tristen Wintergrau kaum zu übersehen. Dass man sie derzeit so häufig antrifft, hat einen interessanten Grund: Während ein Teil unserer heimischen Goldammern im Herbst Richtung Süden zieht, bekommen wir im Winter Besuch von ihren Verwandten aus Nord- und Osteuropa.
Die Goldammer liebt offene Landschaften mit Hecken. Wer ihr und anderen Arten wie Kohlmeise, Blaumeise oder Amsel helfen möchte, sollte auf strukturreiche, naturnahe Gärten und ein passendes Futterangebot setzen.
Mitmachen noch möglich – auch für Schulen
Wer am Aktionswochenende gezählt hat, kann seine Daten noch bis einschließlich 19. Januar beim NABU einreichen. Jede Meldung hilft den Experten dabei, wertvolle Erkenntnisse über den Zustand der Vogelwelt zu gewinnen.
Auch die Jüngsten sind gefragt: Vom 12. bis 16. Januar lädt die NAJU zur „Schulstunde der Wintervögel“ ein. Hier können Kinder und Jugendliche spielerisch die Welt der Vögel entdecken und ihre Ergebnisse unter www.naju.de/sdw melden.
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Normalbetrieb ab Dienstag: Busse fahren, Schulen öffnen wieder
Während die elektronischen Hinweistafeln letzte Woche noch vor dem eingestellten Linienverkehr warnten (Foto), nehmen die Busse ab Dienstag wieder Fahrt auf.
ÖPNV und Schulen: Rückkehr zum Normalbetrieb im Landkreis Leer
Nach den massiven wetterbedingten Einschränkungen der letzten Tage stabilisiert sich die Lage im Landkreis Leer. Ab dem morgigen Dienstag, den 13. Januar 2026, nehmen sowohl der Linienverkehr als auch die Schulen den regulären Betrieb wieder auf.
Leer, 12. Januar 2026 – Das Winterwetter mit Eis und Schnee hatte den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zeitweise zum Erliegen gebracht. Nach intensiver Abstimmung mit den Verkehrsunternehmen gibt der Landkreis nun Entwarnung: Alle Linien verkehren ab Dienstag wieder zu den gewohnten Zeiten.
Mögliche Einschränkungen im Busverkehr
Trotz der Wiederaufnahme des Linienverkehrs im gesamten Kreisgebiet bittet der Landkreis die Fahrgäste weiterhin um Geduld. In Einzelfällen kann es zu Verspätungen oder vereinzelten Ausfällen kommen.
Der Grund: An einigen Haltestellen bereiten die Schneemassen noch Schwierigkeiten bei der Anfahrt. Solange die Räumungsarbeiten in den Nebenbereichen nicht vollständig abgeschlossen sind, bleibt die Situation für die Busfahrer herausfordernd.
Ende des wetterbedingten Schulausfalls
Ebenfalls wichtig für Familien in der Region: Ab diesem Dienstag findet in allen allgemein- und berufsbildenden Schulen im Landkreis Leer wieder Präsenzunterricht statt.
Nachdem die Schüler in der vergangenen Woche und am heutigen Montag aufgrund der Wetterlage zu Hause bleiben mussten, ist die Sicherheit auf den Schulwegen nun wieder so weit gewährleistet, dass der Unterricht vor Ort stattfinden kann. Ein erneuter wetterbedingter Schulausfall ist für Dienstag nicht vorgesehen.
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Fähre Ditzum-Petkum: Ab Dienstag wieder nach Fahrplan
Leinen los: Fähre Ditzum-Petkum nimmt Betrieb wieder auf
Gute Nachrichten für Pendler und Ausflügler: Die Fährverbindung zwischen Ditzum und Petkum wird ab dem morgigen Dienstag, den 13. Januar, wieder planmäßig bedient. Dennoch gibt es für die laufende Woche einige Einschränkungen im Fahrplan zu beachten.
Leer/Ditzum, 12. Januar 2026 – Nach einer kurzen Unterbrechung kehrt die Fähre Ditzum-Petkum am Dienstag in den regulären Dienst zurück. Wer die Emsüberquerung nutzt, kann ab morgen wieder auf die gewohnten Abfahrtszeiten vertrauen.
Einschränkungen am kommenden Wochenende
Trotz der Wiederaufnahme des Betriebs weist der Landkreis Leer auf notwendige Anpassungen im Fahrplan gegen Ende der Woche hin:
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Freitag, 16. Januar: Die jeweils letzten Fahrten des Tages entfallen. Dies betrifft die Abfahrt um 17:00 Uhr ab Ditzum sowie die Rückfahrt um 17:30 Uhr ab Petkum.
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Wochenende (17./18. Januar): Am Samstag und Sonntag findet kein Fährbetrieb statt. Die Fähre bleibt an diesen beiden Tagen komplett außer Dienst.
Fahrgäste werden gebeten, diese Änderungen bei ihrer Reiseplanung zu berücksichtigen. Aktuelle Informationen und den vollständigen Fahrplan stellt der Landkreis Leer jederzeit online unter www.landkreis-leer.de/FähreDitzum zur Verfügung.
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