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Sicher ins neue Jahr: Tipps für den Umgang mit Silvesterfeuerwerk

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Foto: Dave Leeuwerik

Vor­sicht beim Sil­ves­ter­feu­er­werk: Sicher ins neue Jahr starten

Sicher ins neue Jahr: Hin­wei­se und Regeln für den Umgang mit Silvesterfeuerwerk

Der Jah­res­wech­sel ist für vie­le Men­schen der Anlass, mit einem Feu­er­werk das neue Jahr ein­zu­läu­ten. Doch jedes Jahr ereig­nen sich zahl­rei­che Unfäl­le durch den unsach­ge­mä­ßen Gebrauch von Feu­er­werks­kör­pern oder die Ver­wen­dung ille­ga­ler Böl­ler. Die­se Unfäl­le rei­chen von Ver­bren­nun­gen bis hin zu schwe­ren Ver­let­zun­gen wie Knall­trau­ma­ta oder dem Ver­lust von Glied­ma­ßen. Zusätz­lich kön­nen sich Betrof­fe­ne durch die Nut­zung ille­ga­ler Feu­er­werks­kör­per oder selbst­ge­bau­ter Knal­ler straf­bar machen.

Regeln für den Ein­satz von Silvesterfeuerwerk

Der Umgang mit Feu­er­werks­kör­pern ist in Deutsch­land streng gere­gelt, um Sicher­heit zu gewährleisten:

  1. Alters­be­schrän­kun­gen :

    • Kate­go­rie F1 (z. B. Wun­der­ker­zen): Ab 12 Jah­ren erlaubt, ganz­jäh­rig nutzbar.
    • Kate­go­rie F2 (klas­si­sches Sil­ves­ter­feu­er­werk): Ab 18 Jah­ren erlaubt, nur an Sil­ves­ter einsetzbar.
    • Kate­go­rien F3 und F4 (Groß­feu­er­werk): Nur mit behörd­li­cher Genehmigung.
  2. Ver­kauf und Ver­wen­dung :

    • Feu­er­werk darf nur an den letz­ten drei Tagen des Jah­res und nur an Erwach­se­ne ver­kauft werden.
    • Feu­er­werks­kör­per müs­sen von der Bun­des­an­stalt für Mate­ri­al­for­schung und ‑prü­fung (BAM) geprüft und zuge­las­sen sein. Geprüf­te Pro­duk­te tra­gen ein CE-Zei­chen und eine Regis­trie­rungs­num­mer, z. B. „0589 – F2 – 1234“.
    • Nicht zuge­las­se­ne oder ille­ga­le Feu­er­werks­kör­per, wie die soge­nann­ten „Polen-Böl­ler“, sind verboten.
  3. Ille­ga­le Böl­ler :

    • Ille­ga­le Feu­er­werks­kör­per sind oft unge­prüft und kön­nen lebens­ge­fähr­lich sein. Die Nut­zung sol­cher Pro­duk­te ist straf­bar und kann mit Frei­heits­stra­fen bis zu drei Jah­ren oder Geld­stra­fen von bis zu 50.000 Euro geahn­det werden.
    • Auch der Eigen­bau von Feu­er­werks­kör­pern ist höchst gefähr­lich und gesetz­lich ver­bo­ten. Selbst kleins­te Feh­ler kön­nen zu Explo­sio­nen führen.

Vor­sichts­maß­nah­men beim Abbren­nen von Feuerwerk

Selbst zuge­las­se­ne Feu­er­werks­kör­per ber­gen Gefah­ren, wenn sie unsach­ge­mäß ver­wen­det werden:

  • Sicher­heits­ab­stand : Min­des­tens acht Meter, um Per­so­nen und Gebäu­de einzuhalten.
  • Freie Flä­chen : Feu­er­werk nur auf ebe­nen und freie Flä­chen zünden.
  • Blind­gän­ger ent­sor­gen : Fehl­ge­zün­de­te Feu­er­werks­kör­per nie­mals erneut anzün­den. Statt­des­sen in einem mit Was­ser gefüll­ten Eimer unbrauch­bar machen und im Haus­müll entsorgen.
  • Geeig­ne­te Abschuss­vor­rich­tun­gen : Rake­ten aus sta­bi­len Hal­te­run­gen (z. B. schwe­re Fla­schen) star­ten lassen.
  • Hin­der­nis­se ver­mei­den : Bäu­me, Bal­ko­ne oder ande­re Objek­te dür­fen nicht in der Flug­bahn liegen.
  • Kei­ne Innen­räu­me : Feu­er­werk ist in geschlos­se­nen Räu­men streng verboten.

Ein­schrän­kun­gen und Ver­bo­te in Gemeinden

In vie­len Regio­nen gel­ten zusätz­li­che Regelungen:

  • Zün­den von Feu­er­werks­kör­pern oft nur vom 31. Dezem­ber, 18:00 Uhr, bis 1. Janu­ar, 06:00 Uhr.
  • In der Nähe von Kir­chen, Kran­ken­häu­sern oder Fach­werk­häu­sern sind Feu­er­wer­ke meist verboten.
  • Eini­ge Städ­te unter­sa­gen das Abbren­nen von Feu­er­werks­kör­pern in bestimm­ten Berei­chen komplett.

Ent­sor­gung von Feuerwerksresten

Jeder, der am Sil­ves­ter­feu­er­werk teil­nimmt, ist ver­pflich­tet, die Alt­ge­rä­te zu besei­ti­gen. Abge­kühl­te Rück­stän­de gehö­ren in den Haus­müll, nicht auf die Straße.

Gefah­ren durch ille­ga­le Feuerwerkskörper

Ille­gal impor­tier­te Feu­er­werks­kör­per, oft aus Polen oder ande­ren Län­dern, sind beson­ders gefähr­lich. Sie ent­hal­ten häu­fig höhe­re Spreng­stoff­men­gen, wer­den unzu­rei­chend ver­ar­bei­tet und füh­ren daher regel­mä­ßig zu schwe­ren Unfäl­len. Auch die Ein­fuhr sol­cher Pro­duk­te ist straf­bar und kann mit hohen Geld- oder Frei­heits­stra­fen geahn­det werden.

Fazit

Ein ver­ant­wor­tungs­vol­ler Umgang mit Feu­er­werks­kör­pern schützt nicht nur die eige­ne Gesund­heit, son­dern auch die der Mit­men­schen. Kau­fen Sie nur geprüf­tes Feu­er­werk im regu­lä­ren Han­del, lesen Sie die Gebrauchs­an­wei­sung auf­merk­sam und beach­ten Sie alle Sicher­heits­vor­schrif­ten. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen erhal­ten Sie auf www.polizei-beratung.de .

Mit die­sen Hin­wei­sen steht ein siche­rer und unver­gess­li­cher Jah­res­wech­sel nichts im Wege!


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Shamon­da-Virus erreicht Nie­der­sach­sen – Tier­hal­ter soll­ten auf­merk­sam sein

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In der Milch­in­dus­trie wer­den sie über Jah­re für die Milch­pro­duk­ti­on genutzt, bis ihr Kör­per die Leis­tung nicht mehr erbringt. Dann folgt häu­fig der Trans­port zum Schlacht­hof. Dort endet ihr Leben in einem für das Tier angst­vol­len und grau­sa­men Pro­zess: Ein emp­fin­dungs­fä­hi­ges Lebe­we­sen wird getö­tet, nach­dem es zuvor als Pro­duk­ti­ons­mit­tel für Milch und Milch­pro­duk­te gedient hat.

Shamon­da-Virus erst­mals in Nie­der­sach­sen nachgewiesen

Land­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um ruft Tier­hal­ter zur Acht­sam­keit auf – kei­ne Impf­stof­fe verfügbar

Han­no­ver. Das Shamon­da-Virus ist inzwi­schen auch in Nie­der­sach­sen nach­ge­wie­sen wor­den. Nach­dem der neu­ar­ti­ge Erre­ger Anfang August 2026 erst­mals bei Rin­dern in Süd­deutsch­land fest­ge­stellt wor­den war, wur­den mitt­ler­wei­le auch in wei­te­ren Bun­des­län­dern Infek­tio­nen nach­ge­wie­sen. Nun gibt es auch Nach­wei­se in nie­der­säch­si­schen Rinderbeständen.

Das Nie­der­säch­si­sche Land­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um ruft ins­be­son­de­re Hal­ter von Rin­dern, Scha­fen und Zie­gen dazu auf, auf­merk­sam auf mög­li­che Krank­heits­sym­pto­me zu ach­ten. Ein Impf­stoff gegen das Shamon­da-Virus steht der­zeit nicht zur Verfügung.

Da es sich bei einer Infek­ti­on mit dem Shamon­da-Virus weder um eine mel­de­pflich­ti­ge noch um eine bekämp­fungs­pflich­ti­ge Tier­seu­che han­delt, bestehen der­zeit kei­ne vor­ge­schrie­be­ne Mel­de­pflicht und kei­ne ange­ord­ne­ten amt­li­chen Maßnahmen.

Beim Auf­tre­ten typi­scher Sym­pto­me soll­ten Tier­hal­ter jedoch einen Tier­arzt hin­zu­zie­hen. Gege­be­nen­falls kön­nen geeig­ne­te Pro­ben zur wei­te­ren Abklä­rung einer mög­li­chen Infek­ti­on an die zustän­di­gen Lan­des­un­ter­su­chungs­ein­rich­tun­gen wei­ter­ge­lei­tet werden.

Nie­der­sach­sen: Ande­re Virus­va­ri­an­te als in Süddeutschland

Wei­te­re Unter­su­chun­gen des Fried­rich-Loeff­ler-Insti­tuts (FLI) haben inzwi­schen erge­ben, dass es sich bei dem in Nie­der­sach­sen nach­ge­wie­se­nen Virus um eine ande­re Vari­an­te des Shamon­da-Virus han­delt als bei den Nach­wei­sen in Süddeutschland.

Wäh­rend in Süd­deutsch­land die Vari­an­te SHAV-EU1 fest­ge­stellt wur­de, han­delt es sich bei den nie­der­säch­si­schen Nach­wei­sen um SHAV-EU2. Nach Anga­ben des FLI han­delt es sich damit um zwei unab­hän­gi­ge Ereig­nis­se.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen stellt das Fried­rich-Loeff­ler-Insti­tut zur Verfügung.

Wel­che Sym­pto­me kön­nen bei Tie­ren auftreten?

Das Shamon­da-Virus gehört zur Grup­pe der Ort­ho­bu­n­ya­vi­ren und ist eng mit dem bereits bekann­ten Schmal­len­berg-Virus verwandt.

Bei infi­zier­ten Milch­kü­hen kön­nen unter ande­rem fol­gen­de Sym­pto­me auftreten:

  • Fie­ber
  • Rück­gang der Milchleistung
  • Durch­fall

Noch ist nicht abschlie­ßend geklärt, ob und in wel­chem Umfang eine Infek­ti­on bei tra­gen­den Tie­ren lang­fris­ti­ge Fol­gen haben kann.

Auf­grund der engen Ver­wandt­schaft zu ande­ren Viren, dar­un­ter dem Schmal­len­berg-Virus, besteht jedoch die Ver­mu­tung, dass eine Infek­ti­on wäh­rend der Träch­tig­keit mög­li­cher­wei­se Fehl­ge­bur­ten oder Ent­wick­lungs­stö­run­gen beim Nach­wuchs ver­ur­sa­chen kann.

Daher soll­ten Abor­te, Tot­ge­bur­ten sowie miss­ge­bil­de­te Käl­ber oder Läm­mer aus mög­li­cher­wei­se betrof­fe­nen Bestän­den beson­ders auf­merk­sam unter­sucht werden.

Über­tra­gung durch Gnitzen

Das Shamon­da-Virus wird durch Gnit­zen, also klei­ne ste­chen­de Insek­ten, über­tra­gen. Mil­de Tem­pe­ra­tu­ren und eine hohe Luft­feuch­tig­keit kön­nen die Ver­meh­rung und damit die Aus­brei­tung der Über­trä­ger begünstigen.

Da der­zeit kein Impf­stoff ver­füg­bar ist, kommt dem Schutz vor den über­tra­gen­den Insek­ten eine beson­de­re Bedeu­tung zu. Eine mög­lichst effek­ti­ve Insek­ten­ab­wehr kann dazu bei­tra­gen, das Infek­ti­ons­ri­si­ko zu redu­zie­ren. Dazu zäh­len unter ande­rem geeig­ne­ter Mücken­schutz und eine erhöh­te Luftbewegung.

Für Men­schen ist das Shamon­da-Virus nach dem der­zei­ti­gen Kennt­nis­stand unge­fähr­lich.

Shamon­da-Virus erst­mals 2026 in Mit­tel­eu­ro­pa festgestellt

Das Shamon­da-Virus (SHAV) ist ein durch Gnit­zen über­tra­ge­nes Ort­ho­bu­n­ya­vi­rus und eng mit dem Schmal­len­berg-Virus ver­wandt. Als wich­ti­ge Wir­te gel­ten vor allem Wie­der­käu­er. Aller­dings kön­nen nach bis­he­ri­gem Kennt­nis­stand auch ande­re Säu­ge­tie­re wie Alpa­kas und Pfer­de infi­ziert werden.

Bis zum Som­mer 2026 war die Ver­brei­tung des Shamon­da-Virus vor allem auf Tei­le Afri­kas und Asi­ens beschränkt. Im Som­mer 2026 wur­de der Erre­ger erst­mals in Mit­tel­eu­ro­pa nachgewiesen.

Mitt­ler­wei­le wird über Nach­wei­se in meh­re­ren euro­päi­schen Län­dern berich­tet, dar­un­ter Deutsch­land, die Schweiz, Frank­reich, Öster­reich und die Nie­der­lan­de.

In Deutsch­land wur­de das Virus Anfang August 2026 erst­mals in Baden-Würt­tem­berg und Bay­ern nach­ge­wie­sen. Mit den nun fest­ge­stell­ten Fäl­len in Nie­der­sach­sen kommt ein wei­te­res Bun­des­land hinzu.

Tier­hal­ter soll­ten daher ins­be­son­de­re bei typi­schen Sym­pto­men auf­merk­sam sein und bei einem ent­spre­chen­den Ver­dacht früh­zei­tig einen Tier­arzt ein­schal­ten. Die wei­te­re Ent­wick­lung des Seu­chen­ge­sche­hens wird von den zustän­di­gen Behör­den und dem Fried­rich-Loeff­ler-Insti­tut beobachtet.

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Som­mer­fest in Leer am 5. Sep­tem­ber 2026: Kin­der­fest, Mit­mach­ak­tio­nen und Live-Musik

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Das Gebäu­de des Bür­ger­ver­eins in der Bres­lau­er Stra­ße ist bereits für das mor­gi­ge Som­mer­fest vor­be­rei­tet. Bis spät in den Abend wird heu­te noch auf­ge­baut und alles für das gro­ße Kin­der- und Fami­li­en­fest am Sams­tag her­ge­rich­tet. Foto: Ingo Tonsor

Som­mer­fest in Leer: Kin­der- und Fami­li­en­fest mit Musikprogramm

Am Sams­tag, den 5. Sep­tem­ber 2026, lädt der Bür­ger­ver­ein Moorm­er­land­sied­lung e.V. gemein­sam mit regio­na­len Part­nern zum gro­ßen Som­mer­fest in Leer ein. Unter dem Mot­to Kin­der- und Fami­li­en­fest erwar­tet Besu­cher an der Bres­lau­er Stra­ße 40 A, Am Treff in Leer, ein abwechs­lungs­rei­ches Pro­gramm für Kin­der, Fami­li­en und alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger aus Leer und der Umgebung.

Das Som­mer­fest ver­bin­det einen bun­ten Fami­li­en­nach­mit­tag mit einem musi­ka­li­schen Som­mer­abend. Wäh­rend am Nach­mit­tag vor allem die Kin­der im Mit­tel­punkt ste­hen, beginnt ab 19 Uhr das Abend­pro­gramm mit Live-Musik. Der Ein­tritt zur gesam­ten Ver­an­stal­tung ist frei.

Kin­der­fest in Leer von 13 bis 17 Uhr

Von 13 bis 17 Uhr steht das Som­mer­fest ganz im Zei­chen der Kin­der. Auf dem Ver­an­stal­tungs­ge­län­de an der Bres­lau­er Stra­ße 40 A gibt es zahl­rei­che Mit­ma­ch­an­ge­bo­te, bei denen die jun­gen Besu­cher spie­len, toben, krea­tiv wer­den und ver­schie­de­ne Orga­ni­sa­tio­nen aus Leer ken­nen­ler­nen können.

Für Bewe­gung und Action sor­gen unter ande­rem eine Hüpf­burg und ein Bun­gee-Run. Hier kön­nen sich die Kin­der aus­to­ben und ihre Geschick­lich­keit unter Beweis stellen.

Auch die DLRG Jugend Leer betei­ligt sich mit eige­nen Aktio­nen am Kin­der­fest. Die jun­gen Besu­cher erhal­ten dabei die Mög­lich­keit, die Arbeit der Deut­schen Lebens-Ret­tungs-Gesell­schaft ken­nen­zu­ler­nen und sich aktiv an den ver­schie­de­nen Ange­bo­ten zu beteiligen.

Krea­ti­vi­tät ist beim Farb­schleu­dern gefragt. Außer­dem kön­nen sich die Kin­der beim Kin­der­schmin­ken ver­wan­deln las­sen und für einen Nach­mit­tag in eine ganz ande­re Rol­le schlüpfen.

Feu­er­wehr Leer mit Vor­füh­run­gen und Mitmachaktionen

Ein wei­te­rer Pro­gramm­punkt ist die Feu­er­wehr Leer. Die Ein­satz­kräf­te prä­sen­tie­ren ihre Arbeit und bie­ten den Kin­dern ver­schie­de­ne Vor­füh­run­gen und Mit­mach­sta­tio­nen an.

Damit erhal­ten die Besu­cher einen Ein­blick in die Auf­ga­ben der Feu­er­wehr und kön­nen gleich­zei­tig erle­ben, wie wich­tig Team­ar­beit, Ein­satz­be­reit­schaft und gegen­sei­ti­ge Unter­stüt­zung sind. Beson­ders für Kin­der dürf­te der direk­te Kon­takt mit den Feu­er­wehr­leu­ten und ihrer Aus­rüs­tung ein span­nen­der Bestand­teil des Nach­mit­tags sein.

Spiel­raum on Tour

Mit dem Ange­bot „Spiel­raum on Tour“ gibt es außer­dem krea­ti­ve Spiel­mög­lich­kei­ten für die jun­gen Besu­cher. Das mobi­le Ange­bot ergänzt das Kin­der­pro­gramm und bie­tet zusätz­li­che Mög­lich­kei­ten zum gemein­sa­men Spie­len und Ausprobieren.

Die Orga­ni­sa­to­ren rech­nen mit zahl­rei­chen Fami­li­en aus dem gesam­ten Stadt­ge­biet. Neben den ein­zel­nen Pro­gramm­punk­ten soll vor allem der gemein­schaft­li­che Cha­rak­ter des Som­mer­fes­tes im Mit­tel­punkt ste­hen. Fami­li­en, Nach­barn und Freun­de sol­len zusam­men­kom­men und einen abwechs­lungs­rei­chen Nach­mit­tag in ent­spann­ter Atmo­sphä­re verbringen.

Som­mer­abend mit Event­sän­ge­rin Jani­ne Mey­er ab 19 Uhr

Nach dem Kin­der­fest geht das Pro­gramm am Abend wei­ter. Ab 19 Uhr beginnt der musi­ka­li­sche Teil des Sommerfestes.

Für die musi­ka­li­sche Unter­hal­tung sorgt die Sän­ge­rin Jani­ne Mey­er. Sie prä­sen­tiert ein viel­sei­ti­ges Reper­toire aus Schla­ger, Rock, Pop und wei­te­ren Musik­rich­tun­gen. Damit möch­te sie für einen abwechs­lungs­rei­chen und stim­mungs­vol­len Som­mer­abend sorgen.

Die Ver­an­stal­ter erwar­ten auch zum Abend­pro­gramm zahl­rei­che Besu­cher. In locke­rer Atmo­sphä­re kön­nen die Gäs­te gemein­sam Musik hören, sich unter­hal­ten und den Tag beim Som­mer­fest in Leer aus­klin­gen lassen.

Foto: Quel­le Face­book JM

Geträn­ke, Snacks und klei­ne Speisen

Auch für das leib­li­che Wohl der Besu­cher ist gesorgt. Meh­re­re Ver­ei­ne und Unter­stüt­zer betei­li­gen sich an der Ver­an­stal­tung und bie­ten Geträn­ke, Snacks und klei­ne Spei­sen an.

Damit kön­nen Besu­cher sowohl am Nach­mit­tag als auch wäh­rend des Abend­pro­gramms vor Ort blei­ben und das Som­mer­fest in Leer über meh­re­re Stun­den genießen.

Ver­an­stal­ter und Unterstützer

Orga­ni­siert wird das Som­mer­fest vom Bür­ger­ver­ein Moorm­er­land­sied­lung e.V. Gemein­sam mit ver­schie­de­nen Ver­ei­nen und Ein­rich­tun­gen aus Leer wur­de ein Pro­gramm zusam­men­ge­stellt, das ins­be­son­de­re Fami­li­en und Kin­dern einen abwechs­lungs­rei­chen Tag ermög­li­chen soll.

Unter­stützt wird die Ver­an­stal­tung von der Feu­er­wehr Leer, der Lebens­hil­fe Leer, der DLRG Jugend OG Leer e.V. sowie der Feu­er­wehr Stadt Leer.

Alle Infor­ma­tio­nen zum Som­mer­fest in Leer

Das Som­mer­fest fin­det am Sams­tag, den 5. Sep­tem­ber 2026, an der Bres­lau­er Stra­ße 40 A, Am Treff, in Leer statt.

Das Kin­der- und Fami­li­en­fest beginnt um 13 Uhr und dau­ert bis 17 Uhr. Ab 19 Uhr star­tet das musi­ka­li­sche Abend­pro­gramm mit Jani­ne Mey­er. Der Ein­tritt ist frei.

Damit bie­tet das Som­mer­fest in der Moorm­er­land­sied­lung ein Pro­gramm für ver­schie­de­ne Alters­grup­pen: Am Nach­mit­tag ste­hen Spiel, Bewe­gung, Krea­ti­vi­tät und Mit­mach­ak­tio­nen für Kin­der im Mit­tel­punkt, am Abend sor­gen Musik und ein gesel­li­ges Bei­sam­men­sein für einen stim­mungs­vol­len Ausklang.

 

Ver­an­stal­tungs­ort: Bres­lau­er Stra­ße 40 A, Am Treff, Leer
Datum: Sams­tag, 5. Sep­tem­ber 2026
Kin­der- und Fami­li­en­fest: 13 bis 17 Uhr
Som­mer­abend mit Jani­ne Mey­er: ab 19 Uhr
Ein­tritt: frei

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Bei­rä­te in Leer wer­den neu gewählt: Kan­di­da­ten für Senio­ren­bei­rat und Behin­der­ten­bei­rat gesucht

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Bei­rä­te in Leer wer­den neu gewählt: Kan­di­da­ten für Behin­der­ten- und Senio­ren­bei­rat gesucht

In Leer ste­hen im Herbst zwei wich­ti­ge Wah­len an: Der Bei­rat für Men­schen mit Behin­de­rung der Stadt Leer und der Senio­ren­bei­rat wer­den neu gewählt. Für bei­de Gre­mi­en wer­den Men­schen gesucht, die sich ehren­amt­lich enga­gie­ren und die Inter­es­sen ver­schie­de­ner Bevöl­ke­rungs­grup­pen in der Stadt ver­tre­ten möchten.

Bei­rat für Men­schen mit Behin­de­rung: Enga­gier­te Kan­di­da­ten gesucht

Für den Bei­rat für Men­schen mit Behin­de­rung wer­den Men­schen gesucht, die schwer­be­hin­dert sind, ihren ers­ten Wohn­sitz in Leer haben und Inter­es­se an einer ehren­amt­li­chen Mit­ar­beit im Bei­rat mitbringen.

Der Bei­rat hat die wich­ti­ge Auf­ga­be, sich für die Inter­es­sen und Belan­ge von Leera­ner Ein­woh­ne­rin­nen und Ein­woh­nern mit einer Behin­de­rung ein­zu­set­zen. Ziel ist es, die Teil­ha­be am Leben in der Gemein­schaft zu stär­ken und einer mög­li­chen Iso­la­ti­on entgegenzuwirken.

Wer sich für die Arbeit des Bei­ra­tes inter­es­siert oder Fra­gen zur Kan­di­da­tur hat, kann sich vor­ab bei der Vor­sit­zen­den Andrea Rohe informieren.

Kon­takt: Andrea Rohe
Tele­fon: 0491 / 9279848
E‑Mail: andrea.rohe@outlook.com

Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung am 15. September

Wer an der Wahl teil­neh­men oder selbst für den Bei­rat kan­di­die­ren möch­te, muss dies bis Diens­tag, 15. Sep­tem­ber 2026, anmel­den.

Am sel­ben Tag fin­det um 17 Uhr im Fest­saal des Rat­hau­ses eine Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung zur Arbeit und zur Wahl des Bei­ra­tes für Men­schen mit Behin­de­rung statt. Dabei sol­len sich auch mög­li­che Kan­di­da­tin­nen und Kan­di­da­ten vorstellen.

Die Wahl des neu­en Bei­ra­tes ist für Diens­tag, 6. Okto­ber 2026, am Nach­mit­tag geplant. Die ange­mel­de­ten Wahl­be­rech­tig­ten wer­den recht­zei­tig unter Anga­be von Uhr­zeit und Ort zur Zusam­men­kunft eingeladen.

Auch Ver­ei­ne, Ver­bän­de und Orga­ni­sa­tio­nen, die Men­schen mit Schwer­be­hin­de­rung betreu­en, kön­nen Dele­gier­te zur Wahl ent­sen­den. Für die Benen­nung die­ser Dele­gier­ten steht ein ent­spre­chen­der Vor­druck zur Verfügung.

Alle wich­ti­gen Infor­ma­tio­nen sowie die erfor­der­li­chen Vor­dru­cke zur Anmel­dung und zur Benen­nung von Dele­gier­ten sind online bei der Stadt Leer zu finden:

https://leer.de/beirat-für-menschen-mit-behinderung

 

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Senio­ren­bei­rat ver­tritt seit mehr als 40 Jah­ren die Inter­es­sen älte­rer Menschen

Auch der Senio­ren­bei­rat der Stadt Leer wird neu gewählt. Gesucht wer­den Men­schen ab dem voll­ende­ten 60. Lebens­jahr, die ihren ers­ten Wohn­sitz in Leer haben und sich ehren­amt­lich für die Inter­es­sen älte­rer Ein­woh­ne­rin­nen und Ein­woh­ner ein­set­zen möchten.

Der Senio­ren­bei­rat blickt dabei auf eine lan­ge Tra­di­ti­on zurück. Seit mehr als 40 Jah­ren ver­tre­ten sei­ne Mit­glie­der die Inter­es­sen der älte­ren Bevöl­ke­rung in Leer und set­zen sich für deren Anlie­gen ein.

Auch Ver­ei­ne, Orga­ni­sa­tio­nen und Grup­pie­run­gen, die eine akti­ve Senio­ren­ar­beit anbie­ten, kön­nen sich an der Wahl betei­li­gen. Sie haben die Mög­lich­keit, jeweils zwei Dele­gier­te zur Wahl­ver­samm­lung zu entsenden.

Vor­aus­set­zun­gen für eine Kandidatur

Neben dem Min­dest­al­ter und dem ers­ten Wohn­sitz in Leer gibt es für die Wähl­bar­keit wei­te­re Vor­aus­set­zun­gen. Kan­di­da­tin­nen und Kan­di­da­ten dür­fen kein Mit­glied des Rates der Stadt Leer oder des Kreis­ta­ges des Land­krei­ses Leer sein.

Zusätz­lich zu den von Ver­ei­nen, Orga­ni­sa­tio­nen und Grup­pie­run­gen ent­sand­ten Dele­gier­ten kön­nen sich auch Ein­zel­per­so­nen als Mit­glied des Senio­ren­bei­ra­tes zur Wahl stel­len.

Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung am 17. September

Wer an der Wahl teil­neh­men oder selbst für den Senio­ren­bei­rat kan­di­die­ren möch­te, kann dies bis Don­ners­tag, 17. Sep­tem­ber 2026, anmel­den.

Eben­falls am 17. Sep­tem­ber fin­det um 17 Uhr im Fest­saal des Rat­hau­ses eine Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung zur Arbeit und zur Wahl des Senio­ren­bei­ra­tes statt. Die Wahl­kan­di­da­tin­nen und ‑kan­di­da­ten sol­len sich bei die­ser Gele­gen­heit eben­falls vorstellen.

Die Wahl der Mit­glie­der des neu­en Senio­ren­bei­ra­tes ist für Don­ners­tag, 1. Okto­ber 2026, am Nach­mit­tag geplant. Die ange­mel­de­ten Wahl­be­rech­tig­ten wer­den unter Anga­be der genau­en Uhr­zeit und des Ortes der Zusam­men­kunft eingeladen.

Für Ver­ei­ne, Orga­ni­sa­tio­nen und Grup­pie­run­gen, die akti­ve Senio­ren­ar­beit anbie­ten, steht ein Vor­druck zur Benen­nung von Dele­gier­ten zur Ver­fü­gung. Auch die Anmel­dung zur Wahl des Senio­ren­bei­ra­tes kann über die bereit­ge­stell­ten Unter­la­gen erfolgen.

Alle wich­ti­gen Infor­ma­tio­nen und Vor­dru­cke sind auf der Inter­net­sei­te der Stadt Leer zu finden:

https://leer.de/seniorenbeirat

Ehren­amt­li­ches Enga­ge­ment für Leer

Mit den bei­den Bei­rä­ten haben Bür­ge­rin­nen und Bür­ger die Mög­lich­keit, sich aktiv in die Ent­wick­lung der Stadt ein­zu­brin­gen und die Inter­es­sen älte­rer Men­schen sowie von Men­schen mit Behin­de­rung zu ver­tre­ten. Wer sich ehren­amt­lich enga­gie­ren möch­te und die jewei­li­gen Vor­aus­set­zun­gen erfüllt, kann sich noch im Sep­tem­ber über die Arbeit der Gre­mi­en infor­mie­ren und für eine Teil­nah­me an den Wah­len anmelden.

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