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Sicher ins neue Jahr: Tipps für den Umgang mit Silvesterfeuerwerk
Foto: Dave Leeuwerik
Vorsicht beim Silvesterfeuerwerk: Sicher ins neue Jahr starten
Sicher ins neue Jahr: Hinweise und Regeln für den Umgang mit Silvesterfeuerwerk
Der Jahreswechsel ist für viele Menschen der Anlass, mit einem Feuerwerk das neue Jahr einzuläuten. Doch jedes Jahr ereignen sich zahlreiche Unfälle durch den unsachgemäßen Gebrauch von Feuerwerkskörpern oder die Verwendung illegaler Böller. Diese Unfälle reichen von Verbrennungen bis hin zu schweren Verletzungen wie Knalltraumata oder dem Verlust von Gliedmaßen. Zusätzlich können sich Betroffene durch die Nutzung illegaler Feuerwerkskörper oder selbstgebauter Knaller strafbar machen.
Regeln für den Einsatz von Silvesterfeuerwerk
Der Umgang mit Feuerwerkskörpern ist in Deutschland streng geregelt, um Sicherheit zu gewährleisten:
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Altersbeschränkungen :
- Kategorie F1 (z. B. Wunderkerzen): Ab 12 Jahren erlaubt, ganzjährig nutzbar.
- Kategorie F2 (klassisches Silvesterfeuerwerk): Ab 18 Jahren erlaubt, nur an Silvester einsetzbar.
- Kategorien F3 und F4 (Großfeuerwerk): Nur mit behördlicher Genehmigung.
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Verkauf und Verwendung :
- Feuerwerk darf nur an den letzten drei Tagen des Jahres und nur an Erwachsene verkauft werden.
- Feuerwerkskörper müssen von der Bundesanstalt für Materialforschung und ‑prüfung (BAM) geprüft und zugelassen sein. Geprüfte Produkte tragen ein CE-Zeichen und eine Registrierungsnummer, z. B. „0589 – F2 – 1234“.
- Nicht zugelassene oder illegale Feuerwerkskörper, wie die sogenannten „Polen-Böller“, sind verboten.
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Illegale Böller :
- Illegale Feuerwerkskörper sind oft ungeprüft und können lebensgefährlich sein. Die Nutzung solcher Produkte ist strafbar und kann mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
- Auch der Eigenbau von Feuerwerkskörpern ist höchst gefährlich und gesetzlich verboten. Selbst kleinste Fehler können zu Explosionen führen.
Vorsichtsmaßnahmen beim Abbrennen von Feuerwerk
Selbst zugelassene Feuerwerkskörper bergen Gefahren, wenn sie unsachgemäß verwendet werden:
- Sicherheitsabstand : Mindestens acht Meter, um Personen und Gebäude einzuhalten.
- Freie Flächen : Feuerwerk nur auf ebenen und freie Flächen zünden.
- Blindgänger entsorgen : Fehlgezündete Feuerwerkskörper niemals erneut anzünden. Stattdessen in einem mit Wasser gefüllten Eimer unbrauchbar machen und im Hausmüll entsorgen.
- Geeignete Abschussvorrichtungen : Raketen aus stabilen Halterungen (z. B. schwere Flaschen) starten lassen.
- Hindernisse vermeiden : Bäume, Balkone oder andere Objekte dürfen nicht in der Flugbahn liegen.
- Keine Innenräume : Feuerwerk ist in geschlossenen Räumen streng verboten.
Einschränkungen und Verbote in Gemeinden
In vielen Regionen gelten zusätzliche Regelungen:
- Zünden von Feuerwerkskörpern oft nur vom 31. Dezember, 18:00 Uhr, bis 1. Januar, 06:00 Uhr.
- In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern oder Fachwerkhäusern sind Feuerwerke meist verboten.
- Einige Städte untersagen das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in bestimmten Bereichen komplett.
Entsorgung von Feuerwerksresten
Jeder, der am Silvesterfeuerwerk teilnimmt, ist verpflichtet, die Altgeräte zu beseitigen. Abgekühlte Rückstände gehören in den Hausmüll, nicht auf die Straße.
Gefahren durch illegale Feuerwerkskörper
Illegal importierte Feuerwerkskörper, oft aus Polen oder anderen Ländern, sind besonders gefährlich. Sie enthalten häufig höhere Sprengstoffmengen, werden unzureichend verarbeitet und führen daher regelmäßig zu schweren Unfällen. Auch die Einfuhr solcher Produkte ist strafbar und kann mit hohen Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden.
Fazit
Ein verantwortungsvoller Umgang mit Feuerwerkskörpern schützt nicht nur die eigene Gesundheit, sondern auch die der Mitmenschen. Kaufen Sie nur geprüftes Feuerwerk im regulären Handel, lesen Sie die Gebrauchsanweisung aufmerksam und beachten Sie alle Sicherheitsvorschriften. Weitere Informationen erhalten Sie auf www.polizei-beratung.de .
Mit diesen Hinweisen steht ein sicherer und unvergesslicher Jahreswechsel nichts im Wege!
Willkommen bei Feuerwerk Bunde – Ihr Experte für Feuerwerkskunst in Deutschland
Tauchen Sie ein in die faszinierende Welt des Feuerwerks! Feuerwerk Bunde ist Ihr zuverlässiger Partner, wenn es darum geht, den Himmel mit beeindruckenden Lichtern und Farben zu erleuchten. Ob für das Neujahrsfest, Geburtstage, Hochzeiten oder andere besondere Anlässe – bei uns finden Sie alles, was das Herz eines Feuerwerksliebhabers begehrt.
Was bietet Feuerwerk Bunde?
Unser Sortiment umfasst eine breite Auswahl an hochwertigen Feuerwerksartikeln:
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Sicherheit an erster Stelle: Alle Produkte entsprechen den höchsten Standards und den gesetzlichen Anforderungen. So können Sie unbesorgt die Magie des Feuerwerks genießen.
Feuerwerksverkauf in Deutschland – Termin 2024
In Deutschland ist der Verkauf von Feuerwerkskörpern gesetzlich auf die letzten drei Werktage des Jahres beschränkt. 2024 können Sie an folgenden Tagen bei uns einkaufen:
- Samstag, 28.12.2024: 07:00 – 21:00 Uhr
- Sonntag, 29.12.2024: Geschlossen
- Montag, 30.12.2024: 07:00 – 21:00 Uhr
- Dienstag, 31.12.2024: 07:00 – 14:00 Uhr
Bequem vorbestellen: Ab Oktober 2024 können Sie Ihr deutsches Feuerwerk online in unserem Shop bestellen.
Erleben Sie magische Momente
Ob erfahrener Pyrotechniker oder neugieriger Einsteiger – bei Feuerwerk Bunde finden Sie nicht nur die passenden Produkte, sondern auch eine kompetente Beratung, die keine Wünsche offen lässt. Unser Ziel ist es, Ihnen ein unvergessliches Feuerwerkerlebnis zu ermöglichen.
Warum Feuerwerk Bunde?
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Ein glänzender Start ins neue Jahr
Das neue Jahr gebührend zu begrüßen, ist ein besonderer Moment – und wir helfen Ihnen, ihn unvergesslich zu machen. Lassen Sie den Himmel erleuchten und Ihre Wünsche für das kommende Jahr in funkelnde Sterne verwandeln.
Besuchen Sie Feuerwerk Bunde und starten Sie mit einem Knall ins neue Jahr!
Bunde West 10a, 26831 Bunde, Deutschland
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Geflügelpest im Landkreis Leer amtlich festgestellt
Geflügelpest im Landkreis Leer: Amtlicher Ausbruch in Moormerland festgestellt
Am 2. März 2026 wurde in einer Geflügelhaltung in der Gemeinde Moormerland amtlich ein Ausbruch der Geflügelpest bestätigt. Um die Ausbreitung der hochansteckenden Tierseuche effektiv zu verhindern, hat die Kreisverwaltung umgehend Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet.
Restriktionszonen betreffen auch Nachbarlandkreis
Die festgelegten Zonen umfassen nicht nur Gebiete im Landkreis Leer, sondern aufgrund der Lage des betroffenen Betriebs auch Teile des angrenzenden Landkreises Aurich. Innerhalb dieser Zonen gelten für Geflügelhaltungen sowie für den Transport von Geflügel und Geflügelprodukten strenge Auflagen und Beschränkungen.
Aufstallpflicht bleibt bestehen
Die Kreisverwaltung weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass die bereits im November 2025 angeordnete Aufstallpflicht für Geflügelbestände ab einer Größe von mehr als 50 Tieren weiterhin für den gesamten Landkreis Leer Bestand hat – auch außerhalb der neu eingerichteten Restriktionsgebiete.
Informationen und interaktive Karte
Für betroffene Halter und Interessierte stellt der Landkreis Leer umfangreiche Informationen bereit. Dazu gehören:
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Interaktive Karte: Zur genauen Identifikation der eingerichteten Schutzzonen.
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Allgemeinverfügung: Detaillierte Informationen zu den geltenden Regeln.
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Service: Weitere Hinweise zum Schutz der Bestände sind unter www.landkreis-leer.de/Geflügelpest abrufbar.

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Traditionelles Grünkohlessen im Rahmen des „Klingendes Krankenhaus“ gestartet
Traditionelles Grünkohlessen: Auftakt für das „Klingende Krankenhaus“ 2026 in Weener
Weener, 27. Februar 2026. Ende Februar versammelten sich zahlreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus verschiedenen musikalischen Chören und Gruppen sowie Vertreterinnen und Vertreter des Allgemeinen Krankenhausvereins zum traditionellen Grünkohlessen. Die Veranstaltung im Rahmen des Projekts „Klingendes Krankenhaus“ bot nicht nur Gelegenheit zum geselligen Austausch, sondern markierte zugleich den offiziellen Auftakt für die Planung der musikalischen Auftritte im Kalenderjahr 2026.
Erfolgreiche Bilanz des Jahres 2025
Das „Klingende Krankenhaus“ wurde auch im Jahr 2025 erfolgreich fortgeführt. Jeden Monat fanden mehrere Auftritte von Chören und Musikgruppen im Krankenhaus Rheiderland statt. Organisiert werden diese musikalischen Beiträge durch die Ehrenamtlichen des Allgemeinen Krankenhausvereins, die mit großem Engagement für einen reibungslosen Ablauf sorgen.
Ansprache und Würdigung des Ehrenamts
Der Vorsitzende des Allgemeinen Krankenhausvereins, Jakobus Baumann, begrüßte die Anwesenden herzlich. Er sprach dabei auch im Namen der Geschäftsführerin Daniela Kamp sowie seiner Vorstandskollegen Heiko Abbas und Bernd Lindemann. Baumann dankte allen Mitwirkenden für ihren Einsatz im vergangenen Jahr und betonte: „Wir freuen uns, dass die Bereitschaft, ins Krankenhaus zu kommen und Musik zu machen, nicht nachlässt.“
Ein besonderer Dank des Vorsitzenden galt dabei der Arbeitsgruppe sowie den Koordinatorinnen. Insgesamt neun Ehrenamtliche übernehmen im Rahmen des „Klingenden Krankenhauses“ die Begrüßung der Chöre und Gruppen vor Ort.
Personelle Veränderungen bei Begrüßungsgruppe und Verein
Im Zuge der Veranstaltung wurden personelle Veränderungen in der Begrüßungsgruppe der Aktiven bekannt gegeben:
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Die Aufgaben von Marion Machoczek übernimmt künftig Barbara Ostendorp, die dabei von Henny Frey und Ulrieke Tirrel vertreten wird.
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Egon Smid gibt seine Aufgaben ab; für seine Nachfolge hat sich Bernie Ostendorp bereit erklärt, die Begrüßungen künftig zu unterstützen.
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Der Verein sprach sowohl Marion Machoczek als auch Egon Smid für das langjährige Engagement einen herzlichen Dank aus.
Eine weitere Veränderung betrifft den Allgemeinen Krankenhausverein selbst: Freerk Tirrel, der über 40 Jahre in der Verwaltung des Krankenhauses Rheiderland tätig war, wurde feierlich in den Ruhestand verabschiedet. Dem Verein bleibt er jedoch erhalten und wird sich auch in Zukunft ehrenamtlich engagieren.
Lob für die kulinarische Ausrichtung
Nach dem gemeinsamen Essen wurde Küchenchef Ronny Bolschwig und seinem Team sowie den Mitarbeiterinnen des Cafés für das Grünkohlessen großer Beifall und viel Lob ausgesprochen.
Foto: Jan Bruins.
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NABU bittet um Rücksichtnahme während der aktuellen Brutzeit
© NABU/Winfried Rusch
Wenn Hecken zu Kinderstuben werden: NABU bittet um Rücksicht zur Brutzeit
Mit dem 1. März hat für zahlreiche heimische Tierarten eine besonders sensible Phase begonnen: Die gesetzliche Brut- und Setzzeit. Während Hecken, Sträucher und Gehölze nun wieder zu essenziellen Rückzugs- und Aufzuchtsorten werden, appelliert die NABU-Regionalgeschäftsstelle Ostfriesland an Kommunen, Gartenbesitzende und Verantwortliche in der Grünpflege, bei Schnittmaßnahmen Geduld und Augenmaß walten zu lassen.
Lebensraum für Amsel, Igel und Co.
Hecken sind weitaus mehr als bloße Grundstücksgrenzen. Sie dienen als Strukturgeber in der Landschaft und bieten als unverzichtbare Lebensräume Schutz, Nahrung sowie Nistmöglichkeiten. Aktuell beginnen zahlreiche Vogelarten wie der Zaunkönig oder die Amsel in dem dichten Geäst mit dem Nestbau. Auch für Kleinsäuger wie den Igel und verschiedene Amphibien bietet die schützende Vegetation eine wichtige Basis für die Aufzucht ihres Nachwuchses.
Wer jetzt zur Heckenschere greift, riskiert laut NABU schwerwiegende Folgen: „Wir erleben jedes Frühjahr, dass Hecken stark zurückgeschnitten oder sogar komplett auf den Stock gesetzt werden. Für viele Tiere bedeutet das den Verlust ihres Lebensraums“, erklärt Jan Fuchs von der NABU-Regionalgeschäftsstelle Ostfriesland.
Sorgfalt vor dem Schnitt
Obwohl schonende Form- und Pflegeschnitte unter strengen Voraussetzungen auch während der Brutzeit zulässig sind, gibt der NABU klare Verhaltensregeln vor:
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Gründliche Prüfung: Vor jedem Schnitt muss zwingend geprüft werden, ob sich Nester oder Jungtiere im Gehölz befinden.
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Verschiebung empfohlen: Da viele Vögel mehrfach im Jahr brüten, rät der NABU dazu, umfangreichere Pflegemaßnahmen möglichst bis in den Spätsommer zu verschieben.
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Praktischer Nutzen: Ein späterer Schnitt ist oft nachhaltiger, da viele Gehölze im Frühsommer erneut austreiben und ein früher Schnitt daher doppelte Arbeit bedeuten kann.
Verantwortung in der Region
Der NABU Ostfriesland beobachtet mit Sorge, dass auch in öffentlichen Grünanlagen teils radikale Eingriffe stattfinden. Diese Flächen sind jedoch wichtige Verbindungselemente in Biotopverbünden, die es Tieren ermöglichen, zwischen Lebensräumen zu wandern. Die Naturschützer setzen sich in kommunalen Gremien für eine ökologische Grünpflege ein. Bürgerinnen und Bürger sind dazu aufgerufen, auffällige oder radikale Schnittmaßnahmen bei ihrer örtlichen NABU-Gruppe zur fachlichen Einschätzung zu melden.
Der Appell zur Rücksichtnahme gilt dabei nicht nur für den heimischen Garten. Auch in der freien Natur sollte während der Brut- und Setzzeit auf den Wegen geblieben und Hunde angeleint werden, um Wildtiere bei der Aufzucht ihres Nachwuchses nicht zu stören. Wer Geduld zeigt, wird belohnt: Eine naturbelassene, zwitschernde Hecke ist ein wertvoller Gewinn für die Artenvielfalt und die eigene Lebensqualität. Wer sich darüber hinaus aktiv engagieren möchte, kann Kontakt zur lokalen NABU-Gruppe aufnehmen.
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