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Sicher ins neue Jahr: Tipps für den Umgang mit Silvesterfeuerwerk
Foto: Dave Leeuwerik
Vorsicht beim Silvesterfeuerwerk: Sicher ins neue Jahr starten
Sicher ins neue Jahr: Hinweise und Regeln für den Umgang mit Silvesterfeuerwerk
Der Jahreswechsel ist für viele Menschen der Anlass, mit einem Feuerwerk das neue Jahr einzuläuten. Doch jedes Jahr ereignen sich zahlreiche Unfälle durch den unsachgemäßen Gebrauch von Feuerwerkskörpern oder die Verwendung illegaler Böller. Diese Unfälle reichen von Verbrennungen bis hin zu schweren Verletzungen wie Knalltraumata oder dem Verlust von Gliedmaßen. Zusätzlich können sich Betroffene durch die Nutzung illegaler Feuerwerkskörper oder selbstgebauter Knaller strafbar machen.
Regeln für den Einsatz von Silvesterfeuerwerk
Der Umgang mit Feuerwerkskörpern ist in Deutschland streng geregelt, um Sicherheit zu gewährleisten:
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Altersbeschränkungen :
- Kategorie F1 (z. B. Wunderkerzen): Ab 12 Jahren erlaubt, ganzjährig nutzbar.
- Kategorie F2 (klassisches Silvesterfeuerwerk): Ab 18 Jahren erlaubt, nur an Silvester einsetzbar.
- Kategorien F3 und F4 (Großfeuerwerk): Nur mit behördlicher Genehmigung.
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Verkauf und Verwendung :
- Feuerwerk darf nur an den letzten drei Tagen des Jahres und nur an Erwachsene verkauft werden.
- Feuerwerkskörper müssen von der Bundesanstalt für Materialforschung und ‑prüfung (BAM) geprüft und zugelassen sein. Geprüfte Produkte tragen ein CE-Zeichen und eine Registrierungsnummer, z. B. „0589 – F2 – 1234“.
- Nicht zugelassene oder illegale Feuerwerkskörper, wie die sogenannten „Polen-Böller“, sind verboten.
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Illegale Böller :
- Illegale Feuerwerkskörper sind oft ungeprüft und können lebensgefährlich sein. Die Nutzung solcher Produkte ist strafbar und kann mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
- Auch der Eigenbau von Feuerwerkskörpern ist höchst gefährlich und gesetzlich verboten. Selbst kleinste Fehler können zu Explosionen führen.
Vorsichtsmaßnahmen beim Abbrennen von Feuerwerk
Selbst zugelassene Feuerwerkskörper bergen Gefahren, wenn sie unsachgemäß verwendet werden:
- Sicherheitsabstand : Mindestens acht Meter, um Personen und Gebäude einzuhalten.
- Freie Flächen : Feuerwerk nur auf ebenen und freie Flächen zünden.
- Blindgänger entsorgen : Fehlgezündete Feuerwerkskörper niemals erneut anzünden. Stattdessen in einem mit Wasser gefüllten Eimer unbrauchbar machen und im Hausmüll entsorgen.
- Geeignete Abschussvorrichtungen : Raketen aus stabilen Halterungen (z. B. schwere Flaschen) starten lassen.
- Hindernisse vermeiden : Bäume, Balkone oder andere Objekte dürfen nicht in der Flugbahn liegen.
- Keine Innenräume : Feuerwerk ist in geschlossenen Räumen streng verboten.
Einschränkungen und Verbote in Gemeinden
In vielen Regionen gelten zusätzliche Regelungen:
- Zünden von Feuerwerkskörpern oft nur vom 31. Dezember, 18:00 Uhr, bis 1. Januar, 06:00 Uhr.
- In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern oder Fachwerkhäusern sind Feuerwerke meist verboten.
- Einige Städte untersagen das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in bestimmten Bereichen komplett.
Entsorgung von Feuerwerksresten
Jeder, der am Silvesterfeuerwerk teilnimmt, ist verpflichtet, die Altgeräte zu beseitigen. Abgekühlte Rückstände gehören in den Hausmüll, nicht auf die Straße.
Gefahren durch illegale Feuerwerkskörper
Illegal importierte Feuerwerkskörper, oft aus Polen oder anderen Ländern, sind besonders gefährlich. Sie enthalten häufig höhere Sprengstoffmengen, werden unzureichend verarbeitet und führen daher regelmäßig zu schweren Unfällen. Auch die Einfuhr solcher Produkte ist strafbar und kann mit hohen Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden.
Fazit
Ein verantwortungsvoller Umgang mit Feuerwerkskörpern schützt nicht nur die eigene Gesundheit, sondern auch die der Mitmenschen. Kaufen Sie nur geprüftes Feuerwerk im regulären Handel, lesen Sie die Gebrauchsanweisung aufmerksam und beachten Sie alle Sicherheitsvorschriften. Weitere Informationen erhalten Sie auf www.polizei-beratung.de .
Mit diesen Hinweisen steht ein sicherer und unvergesslicher Jahreswechsel nichts im Wege!
Willkommen bei Feuerwerk Bunde – Ihr Experte für Feuerwerkskunst in Deutschland
Tauchen Sie ein in die faszinierende Welt des Feuerwerks! Feuerwerk Bunde ist Ihr zuverlässiger Partner, wenn es darum geht, den Himmel mit beeindruckenden Lichtern und Farben zu erleuchten. Ob für das Neujahrsfest, Geburtstage, Hochzeiten oder andere besondere Anlässe – bei uns finden Sie alles, was das Herz eines Feuerwerksliebhabers begehrt.
Was bietet Feuerwerk Bunde?
Unser Sortiment umfasst eine breite Auswahl an hochwertigen Feuerwerksartikeln:
- Feuerwerksbatterien : Perfekt für spektakuläre Lichtershows.
- Fackeln : Ideal für stimmungsvolle Momente.
- Böller : Für den klassischen Knallspaß.
Sicherheit an erster Stelle: Alle Produkte entsprechen den höchsten Standards und den gesetzlichen Anforderungen. So können Sie unbesorgt die Magie des Feuerwerks genießen.
Feuerwerksverkauf in Deutschland – Termin 2024
In Deutschland ist der Verkauf von Feuerwerkskörpern gesetzlich auf die letzten drei Werktage des Jahres beschränkt. 2024 können Sie an folgenden Tagen bei uns einkaufen:
- Samstag, 28.12.2024: 07:00 – 21:00 Uhr
- Sonntag, 29.12.2024: Geschlossen
- Montag, 30.12.2024: 07:00 – 21:00 Uhr
- Dienstag, 31.12.2024: 07:00 – 14:00 Uhr
Bequem vorbestellen: Ab Oktober 2024 können Sie Ihr deutsches Feuerwerk online in unserem Shop bestellen.
Erleben Sie magische Momente
Ob erfahrener Pyrotechniker oder neugieriger Einsteiger – bei Feuerwerk Bunde finden Sie nicht nur die passenden Produkte, sondern auch eine kompetente Beratung, die keine Wünsche offen lässt. Unser Ziel ist es, Ihnen ein unvergessliches Feuerwerkerlebnis zu ermöglichen.
Warum Feuerwerk Bunde?
- Vielfalt: Entdecken Sie eine große Auswahl an Feuerwerksartikeln.
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- Erlebnis: Verzaubern Sie sich und andere mit atemberaubenden Effekten.
Ein glänzender Start ins neue Jahr
Das neue Jahr gebührend zu begrüßen, ist ein besonderer Moment – und wir helfen Ihnen, ihn unvergesslich zu machen. Lassen Sie den Himmel erleuchten und Ihre Wünsche für das kommende Jahr in funkelnde Sterne verwandeln.
Besuchen Sie Feuerwerk Bunde und starten Sie mit einem Knall ins neue Jahr!
Bunde West 10a, 26831 Bunde, Deutschland
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Weihnachts-Endspurt in Leer: Riesenrad, Shopping-Sonntag und Altstadt-Zauber
Archivfoto: Drohnenaufnahme — Rolf Bootsmann von Luftblicke Nordwest
Endspurt in Leer: Weihnachtszauber, Riesenrad und Shopping-Sonntag
LEER. Die Tage zwischen den Jahren haben in Leer einen ganz besonderen Zauber. Während sich das Jahr 2025 dem Ende neigt, lädt die Leda-Stadt noch einmal zum großen Finale ein. Der Leeraner Weihnachtsmarkt steuert auf seine letzten Höhepunkte zu – mit einem verkaufsoffenen Sonntag und einer Atmosphäre, die zum Verweilen einlädt.
Weitblick und Shopping-Vergnügen
Schon von weitem grüßt das Riesenrad, das Wahrzeichen der festlichen Meile. Eine Fahrt bietet nicht nur eine wunderbare Aussicht über die beleuchtete Stadt, sondern ist ein Muss für jeden Besucher. Direkt unter dem Riesenrad und entlang der Mühlenstraße wird es am morgigen Sonntag (28.12.) besonders trubelig: Die Geschäfte laden von 13.00 bis 18.00 Uhr zum verkaufsoffenen Sonntag ein – die perfekte Chance für einen entspannten Bummel nach den Festtagen.
Weihnachtliche Gemütlichkeit in der Altstadt
Wer es nach dem Shopping oder dem Marktbesuch etwas ruhiger mag, sollte einen Abstecher in die historische Altstadt machen. Die vielen kleinen Cafés sind noch immer wunderschön weihnachtlich geschmückt und bieten den perfekten Rückzugsort. Bei einer Tasse Ostfriesentee oder einem Stück hausgebackenem Kuchen lässt sich die festliche Stimmung in vollen Zügen genießen.
Die letzten Chancen nutzen
An den mehr als 50 Buden und Ständen gibt es noch bis Dienstag alles, was das Herz begehrt: Von Feuerzangenbowle und Punsch bis hin zu herzhaften und süßen Köstlichkeiten. Auch die drei Kinderkarussells warten auf ihre kleinen Fahrgäste.
Der Zeitplan für das Finale
| Tag | Datum | Markt-Öffnungszeiten | Besonderheiten |
| Sonntag | 28.12. | ab Mittags | Verkaufsoffen (13–18 Uhr) & Riesenrad |
| Montag | 29.12. | 11.00 – 20.00 Uhr | Gemütlicher Endspurt |
| Dienstag | 30.12. | 11.00 – 20.00 Uhr | Letzter Tag der Saison |
Wo: Mühlenstraße & Innenstadt Leer
Tauchen Sie ein in die festliche Atmosphäre, genießen Sie den Blick aus dem Riesenrad und lassen Sie sich vom Charme der geschmückten Altstadt-Cafés verzaubern. Wir sehen uns in Leer!
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Millionen-Investitionen und Winter-Herausforderungen: Die Bilanz der Kreisstraßen 2025
Ein Nadelöhr für den Winterdienst: Die Gewichtsbeschränkung der Ledabrücke im Zuge der B70 erfordert beim Streueinsatz im südlichen Landkreis weite Umwege und eine präzise Logistik. Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO
Sicher durch Eis und Schnee: Rekord-Winterdienst und Millionen-Investitionen in unsere Wege – Jahresrückblick 2025 (Teil 4)
Während die Digitalisierung mit Glasfaserkabeln als „Autobahnen der Zukunft“ voranschreitet, bleibt die analoge Welt aus Asphalt und Beton das lebenswichtige Rückgrat unseres Landkreises. Ob Pendler, Schulbusse, Landwirte oder Logistik – das 376 Kilometer lange Kreisstraßennetz ist täglich Höchstbelastungen ausgesetzt.
In unserem vierten Teil des Jahresrückblicks schauen wir auf ein Jahr voller Baustellen, Investitionen und einen besonders fordernden Winterdienst, der durch die Gewichtsbeschränkung der Ledabrücke (B70-Zubringer) vor besonderen Herausforderungen stand.
Winterdienst 2024/2025: 39 Einsätze für Ihre Sicherheit
Der Winter lässt sich nicht planen, aber man kann auf ihn vorbereitet sein. Die Teams des Straßen- und Tiefbauamtes leisteten zwischen November und März Enormes:
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Einsatzstatistik: Insgesamt 39 Streu- und Räumeinsätze waren nötig.
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Materialverbrauch: Rund 912 Tonnen Salz und 401 Tonnen Sole sorgten für eisfreie Fahrt.
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Logistische Hürde Ledabrücke: Da die Brücke im Zuge der B70/Leda-Querung gewichtsbeschränkt ist, müssen die schweren Streufahrzeuge auf dem Weg in den Süden des Landkreises (Overledingerland) oft weite Umwege in Kauf nehmen.
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Nachbarschaftshilfe: Ein großer Dank gilt der Gemeinde Rhauderfehn. Dank der Möglichkeit, im Gewerbegebiet Rhaudermoor Salz nachzuladen, konnten die Teams effizienter arbeiten, ohne jedes Mal zum Hauptbauhof nach Logabirum zurückkehren zu müssen.

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3,6 Millionen Euro für Straßen, Brücken und Radwege
Landrat Matthias Groote betont: „Straßen und Radwege müssen gepflegt werden, um ihren Wert zu erhalten.“ Insgesamt wurden 2025 über 18 Kilometer Fahrbahn saniert.
Die wichtigsten Bauprojekte im Überblick:
| Ort / Strecke | Maßnahme | Kosten (ca.) |
| Jümme (K13) | Instandsetzung Filsum bis Lammertsfehn (2,17 km) | 430.000 € |
| Neufirrel (K10) | Fahrbahn & Radweg in zwei Abschnitten | 670.000 € |
| Uplengen (K46) | Sanierung in Bühren (inkl. Klinkerbauweise) | 300.000 € |
| Moormerland (K57) | Instandsetzung Neuebeek bis Boekzeteler Str. | 130.000 € |
| Leer (K1) | Radweg & Fahrbahn ab B436-Zufahrt | 225.000 € |
| WLO (K50) | Radwegsanierung Völlenerfehn bis Völlenerkönigsfehn | 255.000 € |
| Warsingsfehn (K8) | Grundsanierung Brücke über den Sauteler Kanal | 670.000 € |
Zusätzlich wurden ca. 441.000 Euro in moderne Fahrzeuge und Geräte für den Bauhof investiert sowie großflächige Oberflächenbehandlungen auf 9,5 Kilometern im gesamten Kreisgebiet durchgeführt (220.000 Euro).
Warum wir weiter investieren müssen
Amtsleiter Uwe Welzel macht deutlich, dass die Belastung zunimmt. Es ist nicht nur die Anzahl der Autos, sondern das enorme Gewicht:
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Energiewende: Schwere Lastentransporte für Windkraft und Infrastruktur.
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Großprojekte: Baustellenverkehr und die daraus resultierenden Umleitungsverkehre belasten die Kreisstraßen extrem.
Ausblick auf 2026: Damit unsere Straßen auch künftigen Belastungen standhalten, ist bereits jetzt geplant, auch im kommenden Jahr ausreichend Mittel bereitzustellen. Sicherheit und Substanz stehen an erster Stelle!
Hintergrund: Das Straßen- und Tiefbauamt
Das Amt betreut nicht nur 376 km Straßen und 250 km Radwege, sondern auch 60 Brücken und 23 landkreiseigene Grundstücke. Von der Planung bis zur Abnahme kommt hier alles aus einer Hand – für einen starken und mobilen Landkreis Leer.
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Personalausweis 2026: Höhere Gebühren und neue digitale Regeln
Bundesweite Gebührenerhöhung für Personalausweise ab dem 1. Januar 2026
Berlin/Leer, den 26. Dezember 2025 – Ab dem 1. Januar 2026 treten in Deutschland neue Gebührenregelungen für die Ausstellung von Personalausweisen in Kraft. Grundlage hierfür ist das Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) vom 03.12.2025. Die Anpassung betrifft alle Bürgerinnen und Bürger mit deutscher Staatsangehörigkeit bei der Neubeantragung ihrer Dokumente.
Hintergrund der Preisanpassung Die Anhebung der Gebühren ist notwendig, um die gestiegenen Produktionskosten zu decken. Ein wesentlicher Fokus liegt dabei auf der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Sicherheitsmerkmale sowie der voranschreitenden Digitalisierung des Ausweiswesens. Die Integration neuer Technologien zur Identitätsprüfung und die Umstellung auf volldigitale Prozesse führen zu einem erhöhten administrativen und technischen Aufwand.
Die neuen Gebühren im Überblick:
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Antragsteller ab 24 Jahren: Die Gebühr steigt von bisher 37,00 Euro auf 46,00 Euro (Gültigkeit: 10 Jahre).
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Antragsteller unter 24 Jahren: Die Gebühr erhöht sich von 22,80 Euro auf 27,60 Euro (Gültigkeit: 6 Jahre).
Wichtiger Hinweis zu Lichtbildern Bereits seit dem 01.05.2025 dürfen gemäß gesetzlicher Vorgaben ausschließlich digitale Lichtbilder für die Erstellung von Ausweisdokumenten verwendet werden. Klassische Passfotos in Papierform werden nicht mehr akzeptiert.
Für die Erstellung des digitalen Fotos haben Bürgerinnen und Bürger folgende Möglichkeiten:
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Direkt im Bürgerbüro: Das Foto kann vor Ort gegen eine Gebühr von 6,00 Euro erstellt werden.
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Externer Dienstleister: Fotos können bei zertifizierten Fotografen oder teilnehmenden Partnern (z. B. „dm-drogerie markt“) angefertigt werden. In diesem Fall muss zur Beantragung lediglich der erhaltene Data-Matrix-Code vorgelegt werden.
Das Bürgeramt empfiehlt allen Bürgerinnen und Bürgern, die Gültigkeit ihrer Dokumente rechtzeitig zu prüfen und Termine für eine Neubeantragung frühzeitig zu planen.
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