Lokal
Sicher ins neue Jahr: Tipps für den Umgang mit Silvesterfeuerwerk
Foto: Dave Leeuwerik
Vorsicht beim Silvesterfeuerwerk: Sicher ins neue Jahr starten
Sicher ins neue Jahr: Hinweise und Regeln für den Umgang mit Silvesterfeuerwerk
Der Jahreswechsel ist für viele Menschen der Anlass, mit einem Feuerwerk das neue Jahr einzuläuten. Doch jedes Jahr ereignen sich zahlreiche Unfälle durch den unsachgemäßen Gebrauch von Feuerwerkskörpern oder die Verwendung illegaler Böller. Diese Unfälle reichen von Verbrennungen bis hin zu schweren Verletzungen wie Knalltraumata oder dem Verlust von Gliedmaßen. Zusätzlich können sich Betroffene durch die Nutzung illegaler Feuerwerkskörper oder selbstgebauter Knaller strafbar machen.
Regeln für den Einsatz von Silvesterfeuerwerk
Der Umgang mit Feuerwerkskörpern ist in Deutschland streng geregelt, um Sicherheit zu gewährleisten:
-
Altersbeschränkungen :
- Kategorie F1 (z. B. Wunderkerzen): Ab 12 Jahren erlaubt, ganzjährig nutzbar.
- Kategorie F2 (klassisches Silvesterfeuerwerk): Ab 18 Jahren erlaubt, nur an Silvester einsetzbar.
- Kategorien F3 und F4 (Großfeuerwerk): Nur mit behördlicher Genehmigung.
-
Verkauf und Verwendung :
- Feuerwerk darf nur an den letzten drei Tagen des Jahres und nur an Erwachsene verkauft werden.
- Feuerwerkskörper müssen von der Bundesanstalt für Materialforschung und ‑prüfung (BAM) geprüft und zugelassen sein. Geprüfte Produkte tragen ein CE-Zeichen und eine Registrierungsnummer, z. B. „0589 – F2 – 1234“.
- Nicht zugelassene oder illegale Feuerwerkskörper, wie die sogenannten „Polen-Böller“, sind verboten.
-
Illegale Böller :
- Illegale Feuerwerkskörper sind oft ungeprüft und können lebensgefährlich sein. Die Nutzung solcher Produkte ist strafbar und kann mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
- Auch der Eigenbau von Feuerwerkskörpern ist höchst gefährlich und gesetzlich verboten. Selbst kleinste Fehler können zu Explosionen führen.
Vorsichtsmaßnahmen beim Abbrennen von Feuerwerk
Selbst zugelassene Feuerwerkskörper bergen Gefahren, wenn sie unsachgemäß verwendet werden:
- Sicherheitsabstand : Mindestens acht Meter, um Personen und Gebäude einzuhalten.
- Freie Flächen : Feuerwerk nur auf ebenen und freie Flächen zünden.
- Blindgänger entsorgen : Fehlgezündete Feuerwerkskörper niemals erneut anzünden. Stattdessen in einem mit Wasser gefüllten Eimer unbrauchbar machen und im Hausmüll entsorgen.
- Geeignete Abschussvorrichtungen : Raketen aus stabilen Halterungen (z. B. schwere Flaschen) starten lassen.
- Hindernisse vermeiden : Bäume, Balkone oder andere Objekte dürfen nicht in der Flugbahn liegen.
- Keine Innenräume : Feuerwerk ist in geschlossenen Räumen streng verboten.
Einschränkungen und Verbote in Gemeinden
In vielen Regionen gelten zusätzliche Regelungen:
- Zünden von Feuerwerkskörpern oft nur vom 31. Dezember, 18:00 Uhr, bis 1. Januar, 06:00 Uhr.
- In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern oder Fachwerkhäusern sind Feuerwerke meist verboten.
- Einige Städte untersagen das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in bestimmten Bereichen komplett.
Entsorgung von Feuerwerksresten
Jeder, der am Silvesterfeuerwerk teilnimmt, ist verpflichtet, die Altgeräte zu beseitigen. Abgekühlte Rückstände gehören in den Hausmüll, nicht auf die Straße.
Gefahren durch illegale Feuerwerkskörper
Illegal importierte Feuerwerkskörper, oft aus Polen oder anderen Ländern, sind besonders gefährlich. Sie enthalten häufig höhere Sprengstoffmengen, werden unzureichend verarbeitet und führen daher regelmäßig zu schweren Unfällen. Auch die Einfuhr solcher Produkte ist strafbar und kann mit hohen Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden.
Fazit
Ein verantwortungsvoller Umgang mit Feuerwerkskörpern schützt nicht nur die eigene Gesundheit, sondern auch die der Mitmenschen. Kaufen Sie nur geprüftes Feuerwerk im regulären Handel, lesen Sie die Gebrauchsanweisung aufmerksam und beachten Sie alle Sicherheitsvorschriften. Weitere Informationen erhalten Sie auf www.polizei-beratung.de .
Mit diesen Hinweisen steht ein sicherer und unvergesslicher Jahreswechsel nichts im Wege!
Willkommen bei Feuerwerk Bunde – Ihr Experte für Feuerwerkskunst in Deutschland
Tauchen Sie ein in die faszinierende Welt des Feuerwerks! Feuerwerk Bunde ist Ihr zuverlässiger Partner, wenn es darum geht, den Himmel mit beeindruckenden Lichtern und Farben zu erleuchten. Ob für das Neujahrsfest, Geburtstage, Hochzeiten oder andere besondere Anlässe – bei uns finden Sie alles, was das Herz eines Feuerwerksliebhabers begehrt.
Was bietet Feuerwerk Bunde?
Unser Sortiment umfasst eine breite Auswahl an hochwertigen Feuerwerksartikeln:
- Feuerwerksbatterien : Perfekt für spektakuläre Lichtershows.
- Fackeln : Ideal für stimmungsvolle Momente.
- Böller : Für den klassischen Knallspaß.
Sicherheit an erster Stelle: Alle Produkte entsprechen den höchsten Standards und den gesetzlichen Anforderungen. So können Sie unbesorgt die Magie des Feuerwerks genießen.
Feuerwerksverkauf in Deutschland – Termin 2024
In Deutschland ist der Verkauf von Feuerwerkskörpern gesetzlich auf die letzten drei Werktage des Jahres beschränkt. 2024 können Sie an folgenden Tagen bei uns einkaufen:
- Samstag, 28.12.2024: 07:00 – 21:00 Uhr
- Sonntag, 29.12.2024: Geschlossen
- Montag, 30.12.2024: 07:00 – 21:00 Uhr
- Dienstag, 31.12.2024: 07:00 – 14:00 Uhr
Bequem vorbestellen: Ab Oktober 2024 können Sie Ihr deutsches Feuerwerk online in unserem Shop bestellen.
Erleben Sie magische Momente
Ob erfahrener Pyrotechniker oder neugieriger Einsteiger – bei Feuerwerk Bunde finden Sie nicht nur die passenden Produkte, sondern auch eine kompetente Beratung, die keine Wünsche offen lässt. Unser Ziel ist es, Ihnen ein unvergessliches Feuerwerkerlebnis zu ermöglichen.
Warum Feuerwerk Bunde?
- Vielfalt: Entdecken Sie eine große Auswahl an Feuerwerksartikeln.
- Kompetenz: Fachkundige Beratung für jedes Bedürfnis.
- Erlebnis: Verzaubern Sie sich und andere mit atemberaubenden Effekten.
Ein glänzender Start ins neue Jahr
Das neue Jahr gebührend zu begrüßen, ist ein besonderer Moment – und wir helfen Ihnen, ihn unvergesslich zu machen. Lassen Sie den Himmel erleuchten und Ihre Wünsche für das kommende Jahr in funkelnde Sterne verwandeln.
Besuchen Sie Feuerwerk Bunde und starten Sie mit einem Knall ins neue Jahr!
Bunde West 10a, 26831 Bunde, Deutschland
Lokal
Friesenbrücke: Sperrung des Geh- und Radwegs im März
Friesenbrücke: Geh- und Radweg im März temporär gesperrt
Papenburg/Weener – Die DB InfraGO AG hat für den März 2026 Einschränkungen an der Friesenbrücke angekündigt. Fußgänger und Radfahrer müssen sich in diesem Zeitraum auf eine Sperrung des dortigen Geh- und Radwegs einstellen.
Wie die DB InfraGO AG mitteilt, sind in der Zeit von Montag, 2. März 2026, bis einschließlich Sonntag, 15. März 2026, Rückbauarbeiten an der Arbeitsplattform in der Achse 30 erforderlich. Während dieser Arbeiten bleibt die Brücke für den übrigen Verkehr durchgehend geöffnet, die Nutzung des Geh- und Radwegs ist jedoch in diesem Zeitraum nicht möglich.
Nach Abschluss der Arbeiten ist die Brücke ab voraussichtlich Montag, 16. März 2026, wieder täglich in der Zeit von 8 bis 16 Uhr für den Geh- und Radverkehr nutzbar.
Anzeige
Lokal
Inflationsrate in Niedersachsen sinkt im Februar 2026 leicht
Entspannung bei den Verbraucherpreisen: Inflationsrate in Niedersachsen sinkt auf 1,9 Prozent
Im Februar 2026 setzte sich der Trend einer moderateren Preissteigerung in Niedersachsen fort. Nach vorläufigen Ergebnissen des Landesamtes für Statistik Niedersachsen (LSN) erhöhte sich das Niveau der Verbraucherpreise gegenüber dem Vorjahresmonat um 1,9 Prozent. Damit liegt die Inflationsrate unter dem Wert des Vormonats Januar 2026, der bei 2,1 Prozent lag. Im Vergleich zum Vormonat stiegen die Verbraucherpreise insgesamt um 0,2 Prozent.
Nahrungsmittel und Getränke: Unterschiedliche Entwicklungen
Die Preisentwicklung im Bereich „Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke“ verlief im Februar 2026 mit einem Anstieg von 1,6 Prozent unterdurchschnittlich im Vergleich zur allgemeinen Teuerungsrate.
Während bei den Nahrungsmitteln ein moderater Anstieg von 1,1 Prozent zu verzeichnen war, stiegen die Preise für alkoholfreie Getränke um 5,3 Prozent. Insbesondere folgende Kategorien waren von Preisanstiegen betroffen:
-
Süßwaren: +7,7 Prozent (darunter Schokolade: +11,2 Prozent).
-
Fleisch und Fleischwaren: +4,9 Prozent (darunter Geflügelfleisch: +9,5 Prozent).
-
Kaffee und Tee: Hier gab es überdurchschnittliche Anstiege (Kaffee u.Ä. +20,8 Prozent; Tee u.Ä. +3,4 Prozent).
Erfreulicher für die Verbraucherinnen und Verbraucher war die Entwicklung bei Speisefetten und Ölen, die sich gegenüber Februar 2025 um 17,6 Prozent verbilligten – maßgeblich beeinflusst durch Butter (-29,9 Prozent) und Olivenöl (-10,8 Prozent). Auch Molkereiprodukte und Eier kosteten 2,1 Prozent weniger als im Vorjahresmonat.
Energiepreise bieten Entlastung
Ein wesentlicher Faktor für die niedrigere Gesamtinflation war die deutliche Entspannung bei den Energiepreisen. Diese sanken im Vergleich zum Vorjahresmonat um 2,7 Prozent. Besonders die Haushaltsenergie wurde mit einem Rückgang von 4,8 Prozent günstiger.
-
Feste Brennstoffe: ‑8,3 Prozent.
-
Heizöl: ‑7,5 Prozent.
-
Gas: ‑5,2 Prozent.
-
Strom: ‑4,5 Prozent.
Die Kraftstoffpreise hingegen stiegen im Durchschnitt leicht um 0,5 Prozent an, wobei Diesel (+2,2 Prozent) teurer wurde, während Superbenzin (-0,1 Prozent) nahezu preisstabil blieb.
Dienstleistungen bleiben der Preistreiber
Dienstleistungen erwiesen sich im Februar 2026 erneut als maßgeblicher inflationstreibender Faktor. Die Preise in diesem Bereich lagen 3,3 Prozent über dem Vorjahresniveau. Die Nettokaltmieten wirkten mit einem moderaten Anstieg von 1,8 Prozent dämpfend auf den Gesamtanstieg. Ohne Berücksichtigung der Mieten erhöhten sich die Dienstleistungspreise sogar um durchschnittlich 3,9 Prozent.
Zu den Bereichen mit besonders hohen Steigerungen zählten:
-
Luftverkehr: +9,1 Prozent.
-
Soziale Einrichtungen: +6,8 Prozent (davon Alten- und Behindertenpflege: +10,1 Prozent).
-
Kulturdienstleistungen: +5,9 Prozent (darunter Kino, Theater, Konzerte: +10,4 Prozent).
Die Kerninflation – der Gesamtindex ohne Energie und Nahrungsmittel – lag im Februar 2026 um 2,5 Prozent höher als im Vorjahresmonat.
Quelle: Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN), Pressemitteilung Nr. 024 vom 27.02.2026.
Anzeige
Lokal
CDU-Antrag zur Hindenburgstraße in heutiger Ratssitzung erfolgreich
CDU setzt Aufhebung des Umbenennungsbeschlusses der Hindenburgstraße durch
Pressemitteilung der CDU-Fraktion der Stadt Leer
Leer, 26. Februar 2026 – In der heutigen Sitzung des Rates der Stadt Leer wurde eine zentrale politische Entscheidung der vergangenen Monate revidiert. Auf Antrag der CDU-Fraktion hob das Gremium den bestehenden Beschluss zur Umbenennung der Hindenburgstraße mehrheitlich auf. Damit bleibt der Straßenname erhalten, während die Diskussion um die historische Einordnung in eine neue Phase geht.
Demokratische Korrektur und Bürgerwille
Der Fraktionsvorsitzende der CDU im Rat der Stadt Leer, Ulf-Fabian Heinrichsdorff, bezeichnete das Ergebnis als eine „wichtige demokratische Korrektur“. Die geplante Umbenennung habe über Monate hinweg zu einer erheblichen Polarisierung innerhalb der Bürgerschaft geführt. Laut Heinrichsdorff habe die CDU das Signal vieler Bürger ernst genommen, die sich im bisherigen Entscheidungsprozess nicht ausreichend berücksichtigt fühlten.
„Demokratie lebt nicht nur von Mehrheiten, sondern von Akzeptanz. Wenn sich große Teile der Bürgerschaft nicht mitgenommen fühlen, muss Politik bereit sein, Entscheidungen zu überprüfen“, so Heinrichsdorff.
Einordnung statt Auslöschung
Trotz der Entscheidung gegen die Umbenennung betont die CDU-Fraktion, dass damit keine Relativierung der historischen Rolle Paul von Hindenburgs einhergehe. Hindenburg bleibe eine historisch belastete Persönlichkeit, deren Rolle in der Geschichte niemand verteidige.
Die Fraktion vertritt jedoch den Standpunkt, dass Geschichte nicht durch das Entfernen eines Straßennamens verschwindet. Stattdessen müsse sie eingeordnet und erklärt werden. Als sachgerechten Weg schlägt die CDU weiterhin eine sichtbare historische Kontextualisierung vor Ort vor. Ein erläuterndes Hinweisschild soll künftig die notwendige Erinnerungskultur mit den Interessen der Anwohner in Einklang bringen.
Dank an bürgerschaftliches Engagement
Besonderen Dank sprach die CDU-Fraktion der Bürgerinitiative Hindenburgstraße sowie Sophia Ihnen aus. Deren intensives Engagement habe verdeutlicht, wie wichtig Transparenz, Mitwirkung und gegenseitiger Respekt im politischen Prozess für die Menschen in Leer sind.
Fokus auf den Zusammenhalt
Für die CDU ist die heutige Entscheidung kein Zeichen von Schwäche, sondern Ausdruck einer funktionierenden kommunalen Demokratie. Es gehe nun darum, den Zusammenhalt in der Stadt wieder zu stärken.
„Heute geht es nicht um Gewinner oder Verlierer. Es geht um den Zusammenhalt in unserer Stadt. Mit der Aufhebung des Beschlusses schaffen wir die Grundlage für mehr Sachlichkeit und ein respektvolles Miteinander“, erklärte Heinrichsdorff abschließend.

























