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Sicher ins neue Jahr: Tipps für den Umgang mit Silvesterfeuerwerk
Foto: Dave Leeuwerik
Vorsicht beim Silvesterfeuerwerk: Sicher ins neue Jahr starten
Sicher ins neue Jahr: Hinweise und Regeln für den Umgang mit Silvesterfeuerwerk
Der Jahreswechsel ist für viele Menschen der Anlass, mit einem Feuerwerk das neue Jahr einzuläuten. Doch jedes Jahr ereignen sich zahlreiche Unfälle durch den unsachgemäßen Gebrauch von Feuerwerkskörpern oder die Verwendung illegaler Böller. Diese Unfälle reichen von Verbrennungen bis hin zu schweren Verletzungen wie Knalltraumata oder dem Verlust von Gliedmaßen. Zusätzlich können sich Betroffene durch die Nutzung illegaler Feuerwerkskörper oder selbstgebauter Knaller strafbar machen.
Regeln für den Einsatz von Silvesterfeuerwerk
Der Umgang mit Feuerwerkskörpern ist in Deutschland streng geregelt, um Sicherheit zu gewährleisten:
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Altersbeschränkungen :
- Kategorie F1 (z. B. Wunderkerzen): Ab 12 Jahren erlaubt, ganzjährig nutzbar.
- Kategorie F2 (klassisches Silvesterfeuerwerk): Ab 18 Jahren erlaubt, nur an Silvester einsetzbar.
- Kategorien F3 und F4 (Großfeuerwerk): Nur mit behördlicher Genehmigung.
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Verkauf und Verwendung :
- Feuerwerk darf nur an den letzten drei Tagen des Jahres und nur an Erwachsene verkauft werden.
- Feuerwerkskörper müssen von der Bundesanstalt für Materialforschung und ‑prüfung (BAM) geprüft und zugelassen sein. Geprüfte Produkte tragen ein CE-Zeichen und eine Registrierungsnummer, z. B. „0589 – F2 – 1234“.
- Nicht zugelassene oder illegale Feuerwerkskörper, wie die sogenannten „Polen-Böller“, sind verboten.
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Illegale Böller :
- Illegale Feuerwerkskörper sind oft ungeprüft und können lebensgefährlich sein. Die Nutzung solcher Produkte ist strafbar und kann mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
- Auch der Eigenbau von Feuerwerkskörpern ist höchst gefährlich und gesetzlich verboten. Selbst kleinste Fehler können zu Explosionen führen.
Vorsichtsmaßnahmen beim Abbrennen von Feuerwerk
Selbst zugelassene Feuerwerkskörper bergen Gefahren, wenn sie unsachgemäß verwendet werden:
- Sicherheitsabstand : Mindestens acht Meter, um Personen und Gebäude einzuhalten.
- Freie Flächen : Feuerwerk nur auf ebenen und freie Flächen zünden.
- Blindgänger entsorgen : Fehlgezündete Feuerwerkskörper niemals erneut anzünden. Stattdessen in einem mit Wasser gefüllten Eimer unbrauchbar machen und im Hausmüll entsorgen.
- Geeignete Abschussvorrichtungen : Raketen aus stabilen Halterungen (z. B. schwere Flaschen) starten lassen.
- Hindernisse vermeiden : Bäume, Balkone oder andere Objekte dürfen nicht in der Flugbahn liegen.
- Keine Innenräume : Feuerwerk ist in geschlossenen Räumen streng verboten.
Einschränkungen und Verbote in Gemeinden
In vielen Regionen gelten zusätzliche Regelungen:
- Zünden von Feuerwerkskörpern oft nur vom 31. Dezember, 18:00 Uhr, bis 1. Januar, 06:00 Uhr.
- In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern oder Fachwerkhäusern sind Feuerwerke meist verboten.
- Einige Städte untersagen das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in bestimmten Bereichen komplett.
Entsorgung von Feuerwerksresten
Jeder, der am Silvesterfeuerwerk teilnimmt, ist verpflichtet, die Altgeräte zu beseitigen. Abgekühlte Rückstände gehören in den Hausmüll, nicht auf die Straße.
Gefahren durch illegale Feuerwerkskörper
Illegal importierte Feuerwerkskörper, oft aus Polen oder anderen Ländern, sind besonders gefährlich. Sie enthalten häufig höhere Sprengstoffmengen, werden unzureichend verarbeitet und führen daher regelmäßig zu schweren Unfällen. Auch die Einfuhr solcher Produkte ist strafbar und kann mit hohen Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden.
Fazit
Ein verantwortungsvoller Umgang mit Feuerwerkskörpern schützt nicht nur die eigene Gesundheit, sondern auch die der Mitmenschen. Kaufen Sie nur geprüftes Feuerwerk im regulären Handel, lesen Sie die Gebrauchsanweisung aufmerksam und beachten Sie alle Sicherheitsvorschriften. Weitere Informationen erhalten Sie auf www.polizei-beratung.de .
Mit diesen Hinweisen steht ein sicherer und unvergesslicher Jahreswechsel nichts im Wege!
Willkommen bei Feuerwerk Bunde – Ihr Experte für Feuerwerkskunst in Deutschland
Tauchen Sie ein in die faszinierende Welt des Feuerwerks! Feuerwerk Bunde ist Ihr zuverlässiger Partner, wenn es darum geht, den Himmel mit beeindruckenden Lichtern und Farben zu erleuchten. Ob für das Neujahrsfest, Geburtstage, Hochzeiten oder andere besondere Anlässe – bei uns finden Sie alles, was das Herz eines Feuerwerksliebhabers begehrt.
Was bietet Feuerwerk Bunde?
Unser Sortiment umfasst eine breite Auswahl an hochwertigen Feuerwerksartikeln:
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Sicherheit an erster Stelle: Alle Produkte entsprechen den höchsten Standards und den gesetzlichen Anforderungen. So können Sie unbesorgt die Magie des Feuerwerks genießen.
Feuerwerksverkauf in Deutschland – Termin 2024
In Deutschland ist der Verkauf von Feuerwerkskörpern gesetzlich auf die letzten drei Werktage des Jahres beschränkt. 2024 können Sie an folgenden Tagen bei uns einkaufen:
- Samstag, 28.12.2024: 07:00 – 21:00 Uhr
- Sonntag, 29.12.2024: Geschlossen
- Montag, 30.12.2024: 07:00 – 21:00 Uhr
- Dienstag, 31.12.2024: 07:00 – 14:00 Uhr
Bequem vorbestellen: Ab Oktober 2024 können Sie Ihr deutsches Feuerwerk online in unserem Shop bestellen.
Erleben Sie magische Momente
Ob erfahrener Pyrotechniker oder neugieriger Einsteiger – bei Feuerwerk Bunde finden Sie nicht nur die passenden Produkte, sondern auch eine kompetente Beratung, die keine Wünsche offen lässt. Unser Ziel ist es, Ihnen ein unvergessliches Feuerwerkerlebnis zu ermöglichen.
Warum Feuerwerk Bunde?
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Ein glänzender Start ins neue Jahr
Das neue Jahr gebührend zu begrüßen, ist ein besonderer Moment – und wir helfen Ihnen, ihn unvergesslich zu machen. Lassen Sie den Himmel erleuchten und Ihre Wünsche für das kommende Jahr in funkelnde Sterne verwandeln.
Besuchen Sie Feuerwerk Bunde und starten Sie mit einem Knall ins neue Jahr!
Bunde West 10a, 26831 Bunde, Deutschland
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Termine zur kostenlosen Baum- und Strauchschnittabfuhr im Landkreis Leer
Baum- und Strauchschnittabfuhr 2026 im Landkreis Leer: Termine und wichtige Regeln
Im Landkreis Leer startet am 2. März die jährliche kostenlose Abfuhr von Baum- und Strauchschnitt. Private Haushalte können ihren Grünschnitt zu den festgelegten Terminen bequem am Straßenrand abholen lassen. Hier finden Sie alle Termine, Vorgaben und gesetzlichen Hinweise im Überblick.
Ablauf und Voraussetzungen für die Abholung
Damit die Abfuhr reibungslos funktioniert, bittet die Abfallwirtschaft des Landkreises Leer (ALL) um die Beachtung folgender Regeln:
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Bereitstellung: Das Material muss am Abfuhrtag bis spätestens 6:00 Uhr morgens am Straßenrand liegen. Der öffentliche Verkehr darf dabei nicht behindert werden.
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Bündelung: Die Äste und Sträucher müssen gebündelt sein. Wichtig: Verwenden Sie ausschließlich Stroh- oder Bastband. Kunststoffbänder sind nicht zulässig.
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Maße und Gewicht: Ein Bündel darf maximal 2 Meter lang sein und höchstens 50 Kilogramm wiegen. Der Durchmesser einzelner Äste darf 15 cm nicht überschreiten.
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Ausschlüsse: Baumstubben, in Säcke verpackte Gartenabfälle sowie Grünschnitt aus gewerblicher Nutzung (z. B. Gartenbaubetriebe) werden nicht mitgenommen.
Alle Abfuhrtermine 2026 im Überblick
Die Einsammlung erfolgt nach einem festen Zeitplan in den jeweiligen Gemeinden:
| Datum | Gemeinde / Stadtgebiet |
| 02. März | Gemeinde Rhauderfehn |
| 03. März | Gemeinde Ostrhauderfehn |
| 04. März | Westoverledingen (nördlicher Teil) |
| 05. März | Westoverledingen (südlicher Teil) |
| 06. März | Samtgemeinde Jümme |
| 09. März | Gemeinde Jemgum sowie Teile von Bunde (Dollart, Bunderhee teilweise) |
| 10. März | Gemeinde Bunde (Bunde, Bunderhee, Boen, Wymeer) |
| 11. März | Stadt Weener (Holthusen, Stapelmoor, Diele, Vellage, Halte, Tichelwarf) |
| 12. März | Stadt Weener (Stadtgebiet) |
| 13. März | Stadt Weener (Möhlenwarf, Weenermoor, Beschotenweg, Kirchborgum u.a.) |
| 16. März | Samtgemeinde Hesel |
| 17. März | Gemeinde Uplengen |
| 18. März | Moormerland (Warsingsfehn, Neermoor Kolonie) |
| 19. März | Moormerland (Oldersum, Neermoor, Veenhusen, Rorichum u.a.) |
| 20. März | Moormerland (Hatshausen, Boekzetelerfehn, Jheringsfehn) |
Sonderregelung für Leer und Borkum
In der Stadt Leer und auf der Insel Borkum findet die Abfuhr in der Woche vom 16. bis 20. März 2026 statt. Die Abholung erfolgt dort jeweils am regulären Tag der Hausmüllabfuhr.
Gesetzliche Schnittverbote ab dem 1. März beachten
Der Landkreis Leer erinnert in diesem Zusammenhang an das Bundesnaturschutzgesetz. Vom 1. März bis zum 30. September ist ein radikaler Rückschnitt von Bäumen, Hecken und Gebüschen zum Schutz brütender Vögel und wildlebender Tiere grundsätzlich verboten.
Was ist weiterhin erlaubt?
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Schonende Form- und Pflegeschnitte.
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Das Auslichten von Obstbäumen.
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Das Entfernen des jährlichen Zuwachses bei Hecken.
Kontakt und weitere Informationen
Detaillierte Infos zu den einzelnen Straßenzügen sind online unter www.all-leer.de/abfuhrtermine abrufbar. Für persönliche Rückfragen steht die Abfallberatung unter der kostenlosen Servicenummer 0800 — 9 25 24 23 zur Verfügung.

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Beginn der Amphibienwanderung in Ostfriesland: NABU bittet um Rücksicht
Amphibienwanderung in Ostfriesland: NABU bittet um Rücksichtnahme im Straßenverkehr
Region Ostfriesland – Mit dem Einzug milder Frühlingstemperaturen beginnt an diesem Wochenende ein besonderes Naturschauspiel: die jährliche Amphibienwanderung. Sobald das Thermometer die Marke von fünf Grad Celsius überschreitet, beenden Kröten, Molche und Frösche ihre Winterstarre und machen sich auf den Weg zu ihren Laichgewässern.
Lebensgefahr auf dem Weg zum Laichgewässer
Die Wanderung der Amphibien findet vor allem in der Dämmerung und nachts statt. Besonders bei feuchter Witterung oder Regen sind die Tiere verstärkt unterwegs. Da ihre Wanderrouten oft von viel befahrenen Straßen gekreuzt werden, ist das Risiko, überfahren zu werden, enorm hoch.
Um das Massensterben zu verhindern, haben Ehrenamtliche des NABU Ostfriesland und weiterer Naturschutzorganisationen bereits vielerorts Amphibienzäune errichtet. Doch der Schutz durch Zäune allein reicht nicht aus.
Ein Appell an alle Autofahrer
Jan Fuchs, Leiter der NABU-Regionalgeschäftsstelle in Ostfriesland, mahnt zur Vorsicht:
„Wir bitten alle Personen, die in der Dämmerung oder nachts mit dem Auto unterwegs sind, äußerst aufmerksam zu fahren. Der Tod auch nur eines einzigen Weibchens ist dramatisch für den Fortbestand der gesamten Population.“
Ein Krötenweibchen trägt bereits jetzt zwischen 2.000 und 4.000 Eier in Form von Laichschnüren in sich. Werden diese Tiere getötet, geht der Nachwuchs einer ganzen Generation verloren.
Wissenschaftlicher Naturschutz: Datensammlung am Krötenzaun
Die Arbeit der Helfer geht weit über das bloße Tragen der Tiere über die Straße hinaus. An den Zäunen werden die Amphibien:
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Nach Arten bestimmt.
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Zahlenmäßig genau erfasst.
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In Langzeitstudien dokumentiert.
Diese Daten sind essenziell, um die Bestandsentwicklung zu verstehen. Die Ergebnisse der letzten Jahre sind jedoch besorgniserregend.
Warum die Bestände einbrechen
Neben dem Straßentod kämpfen Amphibien mit weiteren existenzbedrohenden Faktoren:
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Trockenheit: Fehlende Feuchtigkeit in den vergangenen Jahren erschwert das Überleben.
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Insektensterben: Die Nahrungsgrundlage schwindet massiv.
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Umweltgifte: Amphibien nehmen Schadstoffe direkt über ihre empfindliche Haut auf.
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Lebensraumverlust: Schwindende Biotope führen dazu, dass selbst Arten wie die Erdkröte oder der Grasfrosch deutliche Bestandsrückgänge verzeichnen.
Mitmachen: Werden Sie zum Daten-Liferanten für “HerpetoMap”
Um den Schutz der Tiere auf ein wissenschaftliches Fundament zu stellen, hat der NABU Niedersachsen das Portal HerpetoMap (gefördert durch die Niedersächsische Bingo-Umweltstiftung) ins Leben gerufen. Auf www.herpetomap.de können sich Behörden und die Öffentlichkeit über die Verbreitung von Amphibien und Reptilien in Niedersachsen informieren.
So können Sie helfen – auch ohne Fachwissen:
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Fotos machen: Entdecken Sie Amphibien oder Reptilien, machen Sie ein eindeutiges Foto.
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Standort melden: Notieren Sie den genauen Fundort.
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E‑Mail senden: Schicken Sie die Informationen an die Projektleitung unter ralf.berkhan@NABU-Niedersachsen.de.
Durch diese Bürgerwissenschaft (Citizen Science) tragen Sie dazu bei, die wertvollen Lebensräume in Ostfriesland und ganz Niedersachsen dauerhaft zu schützen.
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Ankauf des Synagogengrundstücks als Chance für einen würdigen Erinnerungsort
Ein Meilenstein gegen das Vergessen: SPD Leer sieht historische Chance für Synagogengrundstück
Ein jahrelanger Stillstand findet sein Ende: Der Ankauf des ehemaligen Synagogengrundstücks an der Heisfelder Straße durch die Stadt Leer markiert weit mehr als nur ein Immobiliengeschäft. Es ist der späte Sieg der Beharrlichkeit über die Stagnation und ein tiefgreifendes Signal für die Erinnerungskultur in unserer Stadt.
Der SPD-Ortsverein Leer reagiert mit deutlicher Erleichterung und ausdrücklicher Zustimmung auf die Nachricht, dass eine Einigung mit dem bisherigen Eigentümer erzielt werden konnte. Für den Ortsvorsitzenden Jarno Behrens ist dieser Schritt ein „wichtiger Durchbruch“, der den Weg frei macht für ein Vorhaben, das längst überfällig war: die Transformation einer geschichtsträchtigen Brache in einen lebendigen Ort des Gedenkens.
Ausdauer als Schlüssel zum Erfolg
Hinter der nun verkündeten Einigung liegen Jahre intensiver Bemühungen. Dass die Stadt Leer nun endlich Zugriff auf das Areal hat, auf dem einst das geistige Zentrum der jüdischen Gemeinde stand, ist das Resultat politischer Ausdauer und stetigen öffentlichen Drucks. „Damit ist endlich die Voraussetzung geschaffen, diesen Ort der Stadtgesellschaft zurückzugeben“, betont Behrens. Es geht dabei nicht um eine museale Konservierung der Vergangenheit, sondern um die Heilung einer städtebaulichen und moralischen Wunde im Herzen Leers.
Ein Versprechen an Albrecht Weinberg
Besondere moralische Gewichtung erfährt dieser Durchbruch durch die Verbindung zum Holocaust-Überlebenden und Ehrenbürger Albrecht Weinberg. Sein unermüdliches Mahnen und sein expliziter Wunsch nach einem würdigen Erinnerungsort waren über Jahre hinweg der ethische Kompass in dieser Debatte.
Die Einigung ist somit auch eine Verpflichtung gegenüber den Zeitzeugen. Es liegt nun in der Verantwortung der aktuellen Akteure, dafür zu sorgen, dass aus der bloßen Fläche zeitnah ein Ort entsteht, der der Geschichte gerecht wird und künftigen Generationen als Mahnmal dient.
Der Blick nach vorn: Partizipation statt Hinterzimmerpolitik
Für die SPD Leer ist mit dem Kauf jedoch erst das Fundament gelegt. Entscheidend wird nun die Ausgestaltung sein. Die Sozialdemokraten fordern daher, die angekündigte Arbeitsgruppe ohne Verzug einzusetzen.
Dabei setzt der Ortsverein auf ein breites Fundament:
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Frühzeitige Einbindung: Politik und Zivilgesellschaft müssen Hand in Hand arbeiten.
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Bildungsimpulse: Schulen sollen aktiv in die Konzeption einbezogen werden, um den Ort als pädagogischen Ankerpunkt zu etablieren.
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Fachliche Expertise: Akteure der regionalen Erinnerungskultur sind als unverzichtbare Berater gefragt.
Es gilt nun, das Momentum zu nutzen. Der Ankauf ist das Ende eines unwürdigen Wartens – und zugleich der Beginn einer gestalterischen Aufgabe, die das Selbstverständnis der Stadt Leer als Ort der Toleranz und Wachsamkeit nachhaltig prägen wird.
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