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Sicher ins neue Jahr: Tipps für den Umgang mit Silvesterfeuerwerk
Foto: Dave Leeuwerik
Vorsicht beim Silvesterfeuerwerk: Sicher ins neue Jahr starten
Sicher ins neue Jahr: Hinweise und Regeln für den Umgang mit Silvesterfeuerwerk
Der Jahreswechsel ist für viele Menschen der Anlass, mit einem Feuerwerk das neue Jahr einzuläuten. Doch jedes Jahr ereignen sich zahlreiche Unfälle durch den unsachgemäßen Gebrauch von Feuerwerkskörpern oder die Verwendung illegaler Böller. Diese Unfälle reichen von Verbrennungen bis hin zu schweren Verletzungen wie Knalltraumata oder dem Verlust von Gliedmaßen. Zusätzlich können sich Betroffene durch die Nutzung illegaler Feuerwerkskörper oder selbstgebauter Knaller strafbar machen.
Regeln für den Einsatz von Silvesterfeuerwerk
Der Umgang mit Feuerwerkskörpern ist in Deutschland streng geregelt, um Sicherheit zu gewährleisten:
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Altersbeschränkungen :
- Kategorie F1 (z. B. Wunderkerzen): Ab 12 Jahren erlaubt, ganzjährig nutzbar.
- Kategorie F2 (klassisches Silvesterfeuerwerk): Ab 18 Jahren erlaubt, nur an Silvester einsetzbar.
- Kategorien F3 und F4 (Großfeuerwerk): Nur mit behördlicher Genehmigung.
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Verkauf und Verwendung :
- Feuerwerk darf nur an den letzten drei Tagen des Jahres und nur an Erwachsene verkauft werden.
- Feuerwerkskörper müssen von der Bundesanstalt für Materialforschung und ‑prüfung (BAM) geprüft und zugelassen sein. Geprüfte Produkte tragen ein CE-Zeichen und eine Registrierungsnummer, z. B. „0589 – F2 – 1234“.
- Nicht zugelassene oder illegale Feuerwerkskörper, wie die sogenannten „Polen-Böller“, sind verboten.
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Illegale Böller :
- Illegale Feuerwerkskörper sind oft ungeprüft und können lebensgefährlich sein. Die Nutzung solcher Produkte ist strafbar und kann mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
- Auch der Eigenbau von Feuerwerkskörpern ist höchst gefährlich und gesetzlich verboten. Selbst kleinste Fehler können zu Explosionen führen.
Vorsichtsmaßnahmen beim Abbrennen von Feuerwerk
Selbst zugelassene Feuerwerkskörper bergen Gefahren, wenn sie unsachgemäß verwendet werden:
- Sicherheitsabstand : Mindestens acht Meter, um Personen und Gebäude einzuhalten.
- Freie Flächen : Feuerwerk nur auf ebenen und freie Flächen zünden.
- Blindgänger entsorgen : Fehlgezündete Feuerwerkskörper niemals erneut anzünden. Stattdessen in einem mit Wasser gefüllten Eimer unbrauchbar machen und im Hausmüll entsorgen.
- Geeignete Abschussvorrichtungen : Raketen aus stabilen Halterungen (z. B. schwere Flaschen) starten lassen.
- Hindernisse vermeiden : Bäume, Balkone oder andere Objekte dürfen nicht in der Flugbahn liegen.
- Keine Innenräume : Feuerwerk ist in geschlossenen Räumen streng verboten.
Einschränkungen und Verbote in Gemeinden
In vielen Regionen gelten zusätzliche Regelungen:
- Zünden von Feuerwerkskörpern oft nur vom 31. Dezember, 18:00 Uhr, bis 1. Januar, 06:00 Uhr.
- In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern oder Fachwerkhäusern sind Feuerwerke meist verboten.
- Einige Städte untersagen das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in bestimmten Bereichen komplett.
Entsorgung von Feuerwerksresten
Jeder, der am Silvesterfeuerwerk teilnimmt, ist verpflichtet, die Altgeräte zu beseitigen. Abgekühlte Rückstände gehören in den Hausmüll, nicht auf die Straße.
Gefahren durch illegale Feuerwerkskörper
Illegal importierte Feuerwerkskörper, oft aus Polen oder anderen Ländern, sind besonders gefährlich. Sie enthalten häufig höhere Sprengstoffmengen, werden unzureichend verarbeitet und führen daher regelmäßig zu schweren Unfällen. Auch die Einfuhr solcher Produkte ist strafbar und kann mit hohen Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden.
Fazit
Ein verantwortungsvoller Umgang mit Feuerwerkskörpern schützt nicht nur die eigene Gesundheit, sondern auch die der Mitmenschen. Kaufen Sie nur geprüftes Feuerwerk im regulären Handel, lesen Sie die Gebrauchsanweisung aufmerksam und beachten Sie alle Sicherheitsvorschriften. Weitere Informationen erhalten Sie auf www.polizei-beratung.de .
Mit diesen Hinweisen steht ein sicherer und unvergesslicher Jahreswechsel nichts im Wege!
Willkommen bei Feuerwerk Bunde – Ihr Experte für Feuerwerkskunst in Deutschland
Tauchen Sie ein in die faszinierende Welt des Feuerwerks! Feuerwerk Bunde ist Ihr zuverlässiger Partner, wenn es darum geht, den Himmel mit beeindruckenden Lichtern und Farben zu erleuchten. Ob für das Neujahrsfest, Geburtstage, Hochzeiten oder andere besondere Anlässe – bei uns finden Sie alles, was das Herz eines Feuerwerksliebhabers begehrt.
Was bietet Feuerwerk Bunde?
Unser Sortiment umfasst eine breite Auswahl an hochwertigen Feuerwerksartikeln:
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Sicherheit an erster Stelle: Alle Produkte entsprechen den höchsten Standards und den gesetzlichen Anforderungen. So können Sie unbesorgt die Magie des Feuerwerks genießen.
Feuerwerksverkauf in Deutschland – Termin 2024
In Deutschland ist der Verkauf von Feuerwerkskörpern gesetzlich auf die letzten drei Werktage des Jahres beschränkt. 2024 können Sie an folgenden Tagen bei uns einkaufen:
- Samstag, 28.12.2024: 07:00 – 21:00 Uhr
- Sonntag, 29.12.2024: Geschlossen
- Montag, 30.12.2024: 07:00 – 21:00 Uhr
- Dienstag, 31.12.2024: 07:00 – 14:00 Uhr
Bequem vorbestellen: Ab Oktober 2024 können Sie Ihr deutsches Feuerwerk online in unserem Shop bestellen.
Erleben Sie magische Momente
Ob erfahrener Pyrotechniker oder neugieriger Einsteiger – bei Feuerwerk Bunde finden Sie nicht nur die passenden Produkte, sondern auch eine kompetente Beratung, die keine Wünsche offen lässt. Unser Ziel ist es, Ihnen ein unvergessliches Feuerwerkerlebnis zu ermöglichen.
Warum Feuerwerk Bunde?
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Ein glänzender Start ins neue Jahr
Das neue Jahr gebührend zu begrüßen, ist ein besonderer Moment – und wir helfen Ihnen, ihn unvergesslich zu machen. Lassen Sie den Himmel erleuchten und Ihre Wünsche für das kommende Jahr in funkelnde Sterne verwandeln.
Besuchen Sie Feuerwerk Bunde und starten Sie mit einem Knall ins neue Jahr!
Bunde West 10a, 26831 Bunde, Deutschland
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Spritpreis-Entlastung gefordert: Nico Bloem übt deutliche Kritik
Hinweis: Alle gezeigten Tankstellen und Preisangaben stammen vom 08.04.2026. Die Aufnahmen wurden jedoch zeitversetzt erstellt – ein direkter Preisvergleich ist daher nicht möglich, da es sich um Momentaufnahmen handelt. Archivfoto: LeserECHO-Verlag
Deutliche Ansage aus Weener: Nico Bloem fordert radikales Umdenken bei Spritpreisen
Die anhaltende Belastung durch hohe Kraftstoffpreise sorgt für scharfe Kritik an der Bundespolitik. Der SPD-Landtagsabgeordnete Nico Bloem fordert nun massive Entlastungen, die unmittelbar bei den Bürgern ankommen – und spart dabei nicht mit Kritik an der eigenen Regierungsspitze in Berlin.
„Fünf oder zehn Cent reichen nicht aus“
Für den Abgeordneten aus Weener ist die Geduld am Ende. Angesichts der Preise an den Zapfsäulen sieht Nico Bloem dringenden Handlungsbedarf. Dabei gehe es nicht um kosmetische Korrekturen: „Mir ist es ehrlich gesagt egal, mit welchen Instrumenten wir die Preise senken – entscheidend ist, dass es jetzt passiert“, stellt Bloem klar. Eine Senkung im einstelligen Cent-Bereich sei angesichts der aktuellen Lage völlig unzureichend. Das Ziel müsse eine Entlastung sein, die für die Menschen „direkt an der Zapfsäule“ sichtbar und im Portemonnaie spürbar ist.
Preisdeckel nach europäischem Vorbild
Bloem bringt konkrete politische Werkzeuge ins Spiel, die in anderen EU-Staaten bereits Anwendung finden. Er verweist dabei insbesondere auf das „Luxemburger Vorbild“ eines staatlichen Preisdeckels. Auch eine Übergewinnsteuer für Energiekonzerne nennt er als wirksames Mittel, um die Preisspirale zu stoppen.
Die Auswirkungen der hohen Kosten beschreibt der Abgeordnete als existenzbedrohend für verschiedenste Branchen in der Region:
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Fischerei: Fischer berichten, dass Ausfahrten aufgrund der Treibstoffkosten nur noch Verluste einfahren.
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Landwirtschaft: Auch hier steige der wirtschaftliche Druck massiv.
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Pflege und Wirtschaft: Pflegedienste und Unternehmen seien gleichermaßen von der Kostenwelle betroffen.
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Kritik an der Bundesregierung: „Kanzler muss liefern“
Besonders deutlich fällt Bloems Kritik in Richtung Berlin aus. Die bisherigen Vorschläge, wie etwa eine Erhöhung der Pendlerpauschale, hält er für kurzfristig wirkungslos. Die Bundesregierung, insbesondere der Kanzler und die Wirtschaftsministerin, stünden nun in der Pflicht, „kraftvolle politische Entscheidungen“ zu treffen. „Andere europäische Länder zeigen, dass es möglich ist“, so Bloem. Er fordert befristete Sofortmaßnahmen, die greifen, bis sich die Marktlage stabilisiert hat.
Unabhängigkeit durch erneuerbare Energien
Trotz der Forderung nach sofortigen Eingriffen in den fossilen Markt sieht Bloem in der aktuellen Krise eine Bestätigung für den niedersächsischen Weg. Die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern sei das Kernproblem.
„Niedersachsen ist auf dem richtigen Weg zum Energieland Nummer eins. Wir müssen den Ausbau erneuerbarer Energien jetzt konsequent beschleunigen, um unsere Wirtschaft unabhängiger und krisenfester zu machen.“
Langfristig sei die Beschleunigung der Energiewende der einzige Weg, um ähnliche Preisexplosionen in der Zukunft zu verhindern und die regionale Wirtschaft dauerhaft zu schützen.
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Impfpflicht gegen Newcastle-Disease: Veterinäramt mahnt Geflügelhalter zur Vorsorge
Aufruf zur Impfung: Schutz gegen Newcastle-Disease bei Hühnern und Puten
Aktuelle Warnung des Friedrich-Löffler-Instituts
Nach einer 30-jährigen Phase ohne Ausbrüche verzeichnet das Friedrich-Löffler-Institut eine neue Dynamik bei der Verbreitung der Newcastle-Disease (ND). Im Februar 2026 wurden mehrere Fälle in kommerziellen Geflügelhaltungen in Brandenburg und Bayern nachgewiesen. Vor diesem Hintergrund mahnt das Veterinäramt des Landkreises Leer alle Tierhalter zur strikten Einhaltung der Impfpflicht.
Krankheitsbild und Risiken
Die Newcastle-Disease, oft als atypische Geflügelpest bezeichnet, ist eine hochansteckende Tierseuche. Sie betrifft insbesondere Hühner und Puten und weist Symptome auf, die der klassischen Geflügelpest stark ähneln.
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Verlauf: Beide Krankheitsformen führen zu hohen Erkrankungs- und Verlustraten innerhalb der Bestände.
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Rechtliche Folgen: Gemäß EU-Tiergesundheitsrecht müssen betroffene Bestände im Falle eines Nachweises getötet werden. Diese Regelung gilt ausnahmslos, auch für Hobby- und Kleinsthaltungen.
Der entscheidende Unterschied zur klassischen Geflügelpest besteht in der Verfügbarkeit einer wirksamen Prophylaxe: Gegen Newcastle-Disease ist eine Schutzimpfung nicht nur möglich, sondern in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben.
Pflichten für Tierhalter
Die Impfpflicht erstreckt sich über alle Haltungsformen – von der gewerblichen Zucht bis zur privaten Kleinsthaltung. Um einen wirksamen Schutz zu gewährleisten, sind folgende Punkte zu beachten:
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Regelmäßigkeit: Eine einmalige Gabe ist unzureichend. Erforderlich sind eine vollständige Grundimmunisierung sowie regelmäßige Nachimpfungen in vorgegebenen Abständen.
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Dokumentation: Jede durchgeführte Impfung muss ordnungsgemäß dokumentiert werden.
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Beratung: Es wird empfohlen, den aktuellen Impfstatus der Tiere in Absprache mit einem Tierarzt zu überprüfen.
Beratung und Informationen
Für Rückfragen zur Impfung sowie zu allgemeinen Maßnahmen der Biosicherheit steht das Veterinäramt zur Verfügung. Weiterführende Informationen sowie Kontaktmöglichkeiten sind über die offizielle Webseite des Landkreises zugänglich:
AnzeigeInformationen online: www.landkreis-leer.de/tierseuchen

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Bauarbeiten an der B 70 führen zu massiven Verzögerungen
Bauarbeiten an der B 70: Verspätungen von Bussen und Müllabfuhr
Halbseitige Sperrung vor der Ledabrücke wird zu Verzögerungen führen
LEER. Die geplanten Bauarbeiten auf der B 70 vor der Ledabrücke in Leer werden erhebliche Auswirkungen auf den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und die Müllabfuhr haben. Darauf weist der Landkreis Leer hin. Durch die beabsichtigte halbseitige Sperrung der Bundesstraße, die für die Dauer von etwa sechs Wochen geplant ist, könnte es zu teils massiven Verzögerungen kommen.
Baubeginn am Montag Die zuständige Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Aurich hatte erst am Mittwoch, den 8. April 2026, angekündigt, dass mit den Bauarbeiten bereits am kommenden Montag, den 13. April, begonnen werden soll. Um das Baufeld für die neue Ledabrücke südlich des Flusses zu erschließen, wird die B 70 an dieser Stelle um eine Linksabbiegerspur erweitert. Während der Bauarbeiten wird die Bundesstraße an diesem Punkt halbseitig gesperrt, der Verkehr soll mit einer Ampel geregelt werden.
Busverkehr und Schülerbeförderung betroffen Nach Rücksprache mit den betroffenen Verkehrsunternehmen wird die halbseitige Sperrung im ÖPNV inklusive der Schülerbeförderung in den Stoßzeiten unweigerlich zu Verspätungen führen. Es kann darüber hinaus nicht ausgeschlossen werden, dass die Verzögerungen in der Summe auch zum Ausfall einzelner Fahrten führen könnten. Betroffen sind folgende Linien der Weser Ems-Busverkehr GmbH:
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Linie 600: Papenburg – Leer und zurück
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Linie 601: Leer – Collhusen und zurück
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Linie 622: Leer – Ihrhove – Papenburg und zurück
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Linie 656: Burlage – Ostrhauderfehn – Backemoor – Leer und zurück
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Linie 690: Westrhauderfehn – Collinghorst – Leer und zurück
Zusätzlich sind in der Schülerbeförderung die Freistellungslinie von Erlenborn sowie zahlreiche Einzel- und Sammelbeförderungen zu den Förderschulen und der Freien Christlichen Schule Ostfriesland in Moormerland betroffen. Nach den vorliegenden Zahlen fahren täglich mehr als 660 Schülerinnen und Schüler mit dem Bus über die Ledabrücke zur Schule.
Verzögerungen auch bei der Müllabfuhr Zu Verzögerungen kann es auch bei der Müllabfuhr kommen, da die Fahrzeuge von Ihrhove aus über die Ledabrücke fahren müssen, um in die Kommunen des nördlichen Kreisgebietes zu gelangen. Von möglichen Verspätungen betroffen sind die Stadt Leer, die Gemeinden Moormerland, Uplengen, Hesel und Jümme sowie das Rheiderland.
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