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SoVD-Kreisverband Leer-Emden: Unterstützung für das Schutzengel-Huus Michael in Uplengen
Das Schutzengel-Huus Michael kann sich über die Unterstützung des SoVD-Kreisverbandes Leer-Emden (300 Euro) und des SoVD-Ortsverbandes Uplengen-Filsum (200 Euro) freuen. Die Spenden wurden im Rahmen der Herbsttagung des SoVD-Kreisverbandes im Rathaus in Remels überreicht. Das Foto zeigt (v.l.): Frieda Lange (Schatzmeisterin Kreisverband Leer-Emden SoVD), Wilfried Heikens (Schriftführer Kreisverband Leer-Emden SoVD), Hildegard Hinderks (Vorsitzende Kreisverband Leer-Emden SoVD), Ulf Thiele (Vorsitzender Förderverein Schutzengel-Huus e.V.), Sandra Groth (Pflegedienstleiterin Diakonie Hesel-Jümme-Uplengen), Jan Kuper (Vorsitzender SoVD Uplengen-Filsum), Herbert Betten (Schatzmeister SoVD Uplengen-Filsum) Foto: Annegret de Witt, SoVD
Sozialverband Deutschland unterstützt das Schutzengel-Huus
Uplengen: Herbstgespräch des SoVD-Kreisverbands Leer-Emden
Das Schutzengel-Huus Michael war das zentrale Thema des diesjährigen „Herbstgesprächs“ des Sozialverbandes Deutschland (SoVD), Kreisverband Leer-Emden. Am vergangenen Samstag trafen sich die Vorstandsmitglieder des Kreisverbands und seiner 17 Ortsverbände im frisch renovierten Rathaussaal der Gemeinde Uplengen in Remels. SoVD-Kreisvorsitzende Hildegard Hinderks aus Weener begrüßte die Vertreter der 9.803 Mitglieder des Verbandes und den Uplengener Bürgermeister Heinz Trauernicht.
Einblicke in das Schutzengel-Huus
Nach dem Grußwort des Bürgermeisters präsentierten Sandra Groth, Pflegedienstleiterin der Diakonie Hesel-Jümme-Uplengen gGmbH, und Ulf Thiele, Vorsitzender des Fördervereins Schutzengel-Huus e.V., die Entstehungsgeschichte und die Arbeit des Schutzengel-Huus. Diese Einrichtung, die im August 2023 eröffnet wurde, richtet sich an intensivpflegebedürftige Kinder und Jugendliche und schließt eine wichtige Versorgungslücke zwischen der stationären intensivmedizinischen Behandlung und der häuslichen Pflege.
Spendenübergabe für eine wertvolle Unterstützung
Im Rahmen des Herbstgesprächs überreichten der SoVD-Kreisverband Leer-Emden und der SoVD-Ortsverband Uplengen-Filsum Spenden in Höhe von 300 Euro und 200 Euro. Hildegard Hinderks erklärte: „Dieses Geld ist eine wertvolle Unterstützung für dieses herausragende Projekt und kommt direkt bei den Kindern und ihren Familien an.“ Die Vorstandsmitglieder zeigten sich beeindruckt von der engagierten Arbeit im Schutzengel-Huus und der Notwendigkeit solcher Einrichtungen in der Region.
Schutzengel-Huus: Ein Ort der Hoffnung und Entlastung
Das Schutzengel-Huus Michael bietet nicht nur eine qualitativ hochwertige Versorgung durch ein multiprofessionelles Team, sondern ermöglicht es auch, die Eltern und Geschwister aktiv in die Pflege einzubeziehen. Die Einrichtung schafft eine wohnortnahe Lösung für Familien, die sich den Herausforderungen der häuslichen Pflege nicht stellen können. Zudem erhalten Eltern die Möglichkeit, ihr pflegebedürftiges Kind für bis zu vier Wochen unterzubringen, um selbst einmal Urlaub zu machen und neue Kraft zu tanken.
Das Engagement des SoVD-Kreisverbands Leer-Emden für das Schutzengel-Huus Michael unterstreicht die Bedeutung der Unterstützung von Einrichtungen, die sich um intensivpflegebedürftige Kinder und Jugendliche kümmern. Die Spenden und die wertvollen Informationen, die im Rahmen des Herbstgesprächs geteilt wurden, zeigen, wie wichtig Gemeinschaft und Zusammenhalt in solchen Zeiten sind.
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Neustart in der Kreisverwaltung: Landkreis Leer besetzt Führungspositionen neu
Erste Kreisrätin Dr. Anna Meincke und Baudezernent Jörn Reich
Personalwechsel in der Kreisverwaltung: Neue Führungskräfte beim Landkreis Leer
Zum 1. Juli 2026 hat der Landkreis Leer zwei zentrale Führungspositionen neu besetzt. Mit Dr. Anna Meincke als Erste Kreisrätin und Jörn Reich als Baudezernent nehmen zwei erfahrene Fachkräfte ihre Arbeit in der Kreisverwaltung auf. Landrat Matthias Groote hieß die neuen Dezernenten offiziell willkommen und gab ihnen die besten Wünsche für ihre künftigen Aufgaben mit auf den Weg.
Dr. Anna Meincke: Erste Kreisrätin und Dezernentin für Zentrale Bereiche
In ihrer Funktion als Erste Kreisrätin fungiert Dr. Anna Meincke künftig als allgemeine Vertreterin des Landrats. Darüber hinaus übernimmt sie die Leitung des Dezernats I. Ihr Verantwortungsbereich umfasst damit eine breite Palette zentraler Aufgabenfelder:
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Finanzen
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Zentrale Verwaltung
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Digitalisierung
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Wirtschaft
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Kultur
Jörn Reich: Leitung des Dezernats III (Bauen und Umwelt)
Jörn Reich tritt die Nachfolge als Leiter des Dezernats III an. Er übernimmt damit die Steuerung maßgeblicher Infrastruktur- und Umweltressorts des Landkreises. Zu seinem Aufgabengebiet zählen unter anderem:
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Bauen und Planen
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Umwelt und Wasserwirtschaft
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Straßen- und Tiefbau
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Gebäudemanagement
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Abfallwirtschaftsbetrieb
Mit der Besetzung dieser Dezernentenstellen setzt die Kreisverwaltung Leer ein Signal für die kontinuierliche Fortführung der strategischen Verwaltungsthemen im Landkreis.
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Wer steht zur Wahl? Kreiswahlausschuss entscheidet über Landrats- und Kreiswahl-Kandidaten in Leer
Kreiswahlausschuss tagt zur Kommunalwahl: Entscheidung über Zulassung der Kandidaten
Leer. Am kommenden Mittwoch, den 22. Juli, tritt der Kreiswahlausschuss zusammen, um über die Zulassung der Wahlvorschläge für die diesjährige Landrats- und Kreiswahl zu entscheiden. Die Sitzung ist öffentlich und findet um 14 Uhr statt.
Zur Landratswahl im Landkreis Leer treten drei Kandidaten an:
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Der amtierende Landrat Matthias Groote (SPD), der sich zur Wiederwahl stellt.
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Jens Völker, der von der FDP ins Rennen geschickt wird.
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Der parteiunabhängige Kandidat Olaf Bade aus Bunde, der von der CDU und der Moin-Partei unterstützt und nominiert wird.
Über die endgültige Zulassung dieser drei Wahlvorschläge entscheidet der Kreiswahlausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am 22. Juli.
Auf der Tagesordnung stehen zentrale Punkte im Vorfeld der Kommunalwahl:
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Bericht der Kreiswahlleiterin: Zunächst wird über das Ergebnis der Vorprüfung der eingegangenen Wahlvorschläge für beide Wahlen (Landratswahl und Kreiswahl) berichtet.
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Einsichtnahme und Anhörung: Die Beisitzer des Ausschusses haben die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Unterlagen. Zudem werden die Vertrauenspersonen der Wahlvorschläge angehört.
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Entscheidung und Verkündung: Der wichtigste Teil der Sitzung ist die formelle Entscheidung des Ausschusses über die Zulassung oder Zurückweisung der eingegangenen Wahlvorschläge. Diese Entscheidung wird im Anschluss verkündet.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, an der öffentlichen Sitzung teilzunehmen.
Termin: Mittwoch, 22. Juli Uhrzeit: 14:00 Uhr Ort: Kreisverwaltung Leer, Bergmannstr. 37 in Leer, Saal 2.
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Neue Optionen bei der Heizungswahl und Fördermöglichkeiten für Käufer
Verlässliche Immobilienkompetenz in Ostfriesland: Anni Wiegand, Immobilienberaterin, setzt auf persönliche Begleitung und strategische Vermarktung – von der ersten Marktwerteinschätzung bis zum erfolgreichen Notartermin.
Immobilienverkauf in Ostfriesland: Mit frischem Wind durch das neue Modernisierungsgesetz – persönlich, modern und stark vernetzt
Ostfriesland. Wer in diesen Tagen mit dem Gedanken spielt, eine Immobilie zu verkaufen, sieht sich mit neuen Rahmenbedingungen konfrontiert. Das kürzlich verabschiedete Gebäudemodernisierungsgesetz bringt frischen Wind und vor allem mehr Freiheit für Eigentümer. Doch was bedeutet der Wegfall starrer Vorgaben konkret für den Immobilienmarkt in der Region? Und wie können Verkäufer und Käufer gleichermaßen von der überarbeiteten Förderlandschaft profitieren? Anni Wiegand, Ihre Immobilienberaterin in Ostfriesland, gibt Antworten und zeigt auf, wie eine moderne, persönliche und strategisch begleitete Vermarktung jetzt zum Erfolg führt.
Kurswechsel in der Klimapolitik: Mehr Freiheit bei der Heizungswahl
Der Bundestag und Bundesrat haben grünes Licht für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz gegeben. Es markiert einen entscheidenden Kurswechsel in der Klimapolitik für den Gebäudesektor. Die zentrale und für viele Eigentümer erleichternde Nachricht: Die Pflicht, beim Heizungstausch einen Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien einzuhalten, entfällt.
Das bedeutet mehr Eigenverantwortung und Technologieoffenheit. Hauseigentümer können künftig selbst entscheiden, welche Heizungsart sie in Neu- und Bestandsbauten installieren möchten. Der Einbau von modernen Gas- und Ölheizungen bleibt weiterhin möglich, flankiert von einer schrittweisen Dekarbonisierung der Brennstoffe (Bioanteil ab 2029, Grüngasquote ab 2028). Klimafreundliche Lösungen wie Wärmepumpen oder Fernwärme bleiben attraktive Alternativen.
Gebrauchtimmobilien im Fokus: Jetzt verkaufen und von Nachfrage profitieren
Dieser Kurswechsel hat direkten Einfluss auf den Verkauf von Bestandsimmobilien. Für Verkäufer bedeutet dies: Die Unsicherheit, die potenzielle Käufer bei älteren Objekten bezüglich einer sofortigen, teuren Heizungssanierung hatten, weicht. Immobilien werden wieder planbarer.
„Das ist der ideale Zeitpunkt, um über einen Verkauf nachzudenken“, erklärt Anni Wiegand. „Wir analysieren gemeinsam die Stärken Ihrer Immobilie – sei es das Einfamilienhaus, die Kapitalanlage oder ein sanierungsbedürftiges Objekt. Eine realistische Einschätzung schafft Klarheit über den Marktwert und den passenden, individuellen Verkaufsfahrplan.“
Für Käufer: Maximalförderung bei Sanierung nutzen
Während die Heizungswahl freier wird, bleibt der Staat bei energetischen Sanierungen ein starker Partner. Die staatliche Heizungs- und Gebäudeförderung (BEG) wurde fortgesetzt, neu strukturiert und tritt in weiten Teilen am 21. Juli 2026 in Kraft.
Hier liegt ein enormes Potenzial für Käufer von Bestandsimmobilien, die modernisieren wollen. Wer ein älteres Haus in Ostfriesland kauft, kann durch gezielte Sanierungsmaßnahmen von attraktiven Boni profitieren:
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Gestaffelter Einkommensbonus: Für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 30.000 Euro steigt der Bonus auf bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten.
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Klimageschwindigkeitsbonus: Auch der Bonus für den vorzeitigen Tausch alter Heizungen bleibt ein Anreiz.
„Als Ihre persönliche Immobilienberaterin ist es mir wichtig, den Blick für das Gesamtbild zu schärfen“, betont Anni Wiegand. „Dazu gehört die realistische Einschätzung der Immobilie ebenso wie der frühe Blick auf die Finanzierung. Nur so lassen sich die maximalen Fördermittel passgenau in das Kauf- und Sanierungsvorhaben integrieren.“
Starkes Netzwerk: Immobilienkompass Nordwest sucht Partner
Gerade bei sanierungsbedürftigen Häusern oder Immobilien mit Entwicklungspotenzial ist eine fundierte Beratung entscheidend. Mit dem Immobilienkompass Nordwest steht ein regionales Netzwerk zur Verfügung, das Eigentümer, Kaufinteressenten, Finanzierungskompetenz und ausgewählte Fachpartner zusammenführt. Kontakte aus Bau, Sanierung, Planung und Immobilienentwicklung greifen hier ineinander.
Um dieses Netzwerk für die Region gezielt zu ergänzen, sucht Anni Wiegand aktuell nach einem zuverlässigen Bauunternehmer, Bauträger oder Projektentwickler aus Ostfriesland. Gesucht wird ein Partner für eine langfristige Zusammenarbeit, der Erfahrung im Neubau, in der Sanierung oder in der Entwicklung von Grundstücken und Bestandsimmobilien mitbringt.
Beratung schafft Klarheit
Ob Sie Ihre Bestandsimmobilie jetzt bestmöglich verkaufen möchten oder als Käufer ein Objekt suchen, das Sie mit maximaler Förderung modernisieren – fachkundige Beratung ist der erste Schritt.
„Vertrauen entsteht durch nachvollziehbare Arbeit und klare Kommunikation“, sagt Anni Wiegand. Sie lädt Eigentümer zu einem unverbindlichen Erstgespräch ein, um den aktuellen Marktwert zu ermitteln und die Möglichkeiten einer persönlichen, modernen und vernetzten Vermarktung im Lichte der neuen Gesetzeslage zu besprechen.
Kontakt für Ihre Immobilienanliegen: Anni Wiegand Immobilienberaterin (Selbstständige Handelsvertreterin gemäß § 84 HGB für die TB Finanz & Immobilien GmbH) Telefon: 0151 23565999 E‑Mail: wiegand@tb-finanz-immobilien.de
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Neues Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet: Mehr Freiheit bei der Heizungswahl
Der Bundestag und der Bundesrat haben das neue Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet. Es ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz und markiert einen Kurswechsel in der Klimapolitik für den Gebäudesektor: Weg von starren Vorgaben, hin zu mehr Technologieoffenheit, Eigenverantwortung und Planungssicherheit.
Nachdem das Bundeskabinett den Entwurf bereits im Mai auf den Weg gebracht hatte, tritt das Gesetz nach der nun erfolgten Verkündung in Kraft. Ziel der Bundesregierung ist es, den Klimaschutz alltagstauglich zu gestalten und Hauseigentümern die Entscheidungsgewalt über ihre Heiztechnik zurückzugeben.
Ende der 65-Prozent-Vorgabe
Die zentrale Änderung: Die gesetzliche Pflicht, bei jedem Heizungstausch einen Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien einzuhalten, entfällt. Eigentümerinnen und Eigentümer können künftig selbst entscheiden, welche Heizungsart sie in Neu- und Bestandsbauten installieren möchten. Neben klimafreundlichen Lösungen wie Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüssen, hybriden Modellen oder Biomasseheizungen bleibt der Einbau von Gas- und Ölheizungen weiterhin möglich.
Klimaneutralität bis 2045 durch schrittweise Beimischung
Um die Klimaziele für das Jahr 2045 zu erreichen, setzt das Gesetz auf eine schrittweise Dekarbonisierung der Brennstoffe. Für Gas- und Ölheizungen gilt:
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Biotreppe: Ab 2029 wird die Beimischung eines verbindlichen Bioanteils schrittweise verpflichtend.
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Grüngasquote: Für die ab 2028 greifende Grüngasquote wird die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 ein gesondertes Gesetz vorlegen.
Zudem wurden Schutzmechanismen für Mieterinnen und Mieter vor überhöhten Nebenkosten sowie Härtefallregelungen für Vermietende bei der CO2-Kostenaufteilung in das Gesetz aufgenommen.
Überarbeitete Förderung ab 21. Juli 2026
Die staatliche Heizungs- und Gebäudeförderung (BEG) wird fortgesetzt und auf eine neue, sozial ausgewogenere Basis gestellt. Die angepassten Förderbedingungen treten am 21. Juli 2026 in Kraft.
Die Kernpunkte der neuen Förderung:
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Gestaffelter Einkommensbonus: Für Haushalte mit einem Einkommen unter 30.000 Euro steigt der Bonus von 30 auf 40 Prozent. Haushalte bis 40.000 Euro erhalten 30 Prozent, bis 50.000 Euro zehn Prozent Bonus.
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Kinderzuschlag: Familien profitieren von einem neuen Zuschlag, der das für den Bonus zugrunde gelegte Einkommen einmalig um 10.000 Euro reduziert.
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Förderdeckel: Die förderfähigen Kosten werden auf maximal 28.000 Euro begrenzt (bisher 30.000 Euro), wobei diese Deckelung künftig halbjährlich um 750 Euro sinkt.
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Klimageschwindigkeitsbonus: Der Bonus für den vorzeitigen Heizungstausch wird zeitlich gestreckt und schrittweise reduziert.
Informationen zur Antragstellung sowie zur technischen Umstellungsphase der KfW (9. bis 20. Juli) stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau bereit.
Ausblick
Die Bundesregierung plant, das Gesetz im Jahr 2030 hinsichtlich seines Beitrags zu den Klimaschutzzielen im Gebäudesektor zu evaluieren. Parallel dazu erfolgt die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EU) 2024/1275 in nationales Recht, um die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden weiter zu steigern.
























