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SPD im Kreis Leer setzt auf Geschlossenheit und Sieg
SPD im Kreis Leer setzt auf Geschlossenheit und Sieg
Bunde — Die SPD im Kreis Leer hat bei ihrem Parteitag im Dorfgemeinschaftshaus Bunde klare Ziele für die Landtagswahl am 9. Oktober formuliert: Die Partei setzt auf Sieg, will stärkste Partei im Kreis bleiben und die beiden Wahlkreise direkt gewinnen. “Das Land ist bei uns in guten Händen“, meinte die SPD-Bundestagsabgeordnete Anja Troff-Schaffarzyk, die mit mehr als 87 Prozent der Stimmen zur Kreisvorsitzenden wiedergewählt wurde.
Der Slogan „Das Land in guten Händen“ gelte sowohl für das Land Niedersachsen mit Ministerpräsident Stephan Weil als auch für die Bundesebene: „Ich bin froh, dass wir in diesen unruhigen Zeiten mit Olaf Scholz einen besonnenen Bundeskanzler haben, der die Grundlagen abwägt, bevor er eine Entscheidung trifft“, so Troff-Schaffarzyk.
Der im April gewählte Vorsitzende des SPD-Bezirks Weser-Ems, Dennis Rohde (Oldenburg) und der Landtagsabgeordnete Sascha Laaken (Ostrhauderfehn) stimmten die Delegierten auf den Wahlkampf ein: „Wir sind die Partei, die ihre Versprechen hält und Geschlossenheit zeigt. Ich freue mich auf den Wahlkampf mit euch“, sagte Laaken, der auf direkte Kommunikation mit den Wählerinnen und Wählern setzt. Laaken will den Wahlkreis 83 Leer für die SPD direkt gewinnen. Im Wahlkreis 84 Leer/Borkum kandidiert Nico Bloem (Weener). Er möchte die Nachfolge von Hanne Modder (Bunde) antreten.
Troff-Schaffarzyk legte nach ihrem Rückblick auf die vergangenen, von der Corona-Pandemie geprägten Jahre einen Schwerpunkt auf die Verkehrspolitik. Als Mitglied des Verkehrsausschusses im Bundestag, warb sie genauso wie Landrat Matthais Groote für mehr Bahnhaltepunkte im Landkreis Leer und forderte mit Nachdruck die Fertigstellung der Friesenbrücke im Jahr 2024, „denn davon hängt alles andere ab“. Im Kreis werde die SPD mehrere Punkte setzen — unter anderem werde es eine Pflegekonferenz geben, ein Treffen mit den Betriebsräten der Region und einen Kreisparteitag, in dem es nur um Inhalte geht. Die Gewerkschaften waren auf dem Parteitag unter anderem mit dem ersten Bevollmächtigten der IG Metall Leer-Papenburg, Thomas Gelder, vertreten, der ebenfalls ein Grußwort sprach.
Matthias Groote warb in seinem Grußwort neben der Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs in der Region für eine verstärkte Zusammenarbeit mit den Niederlanden. Und er kündigte an: „Das 360-Euro-Ticket für alle wird kommen.“ Bei den Wahlen setzte der Parteitag auf Kontinuität: Neben Anja Troff-Schaffarzyk wurden auch ihre Stellvertreterin Laura Kruse (Rhauderfehn) und ihr Stellvertreter Florian Stoye (Leer) bestätigt. Die Kasse führen jetzt Johann Nordbrock (Leer) und als Stellvertreterin Anke Schlingmann (Leer). Ihre Vorgänger Heiner Schröder (Leer) und Uwe Sap (Bunde) bleiben dem Kreisvorstand als Beisitzer erhalten. Als Schriftführer bestätigt wurden Jürgen Köpke (Moormerland) und sein Stellvertreter Nico Bloem (Weener). Als Beisitzer wurden gewählt: Uwe Sap (Bunde), Heiner Schröder (Leer), Heiko Behrends (Weener), Thomas Gelder (Bunde), Hilde Hommers (Ditzum), Britta Janssen-Drexhage (Westoverledingen), Naima Michel (Weener), Gesine Sehen (Leer), Gerhard Wiechers (Westoverledingen) und Markus Stanggassinger (Borkum).
Bei den Anträgen ging es unter anderem um die Anträge des SPD-Ortsvereins Jemgum, den Einbau einer Schleuse in das Emssperrwerk zu prüfen und den Betrieb des Ems-Sperrwerks so anzupassen, dass es keine Überflutungen mehr im Jemgumer Hafen gibt. Diese Anträge wurden an den neuen Kreisvorstand verwiesen, der sich mit diesen Themen umfassend beschäftigen wird.
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Neue Handlungshilfe für rechtssichere verkaufsoffene Sonntage in Niedersachsen
Sonntagsöffnung ohne Risiko: Land veröffentlicht neuen Leitfaden für Kommunen
HANNOVER / REGION – Ein verkaufsoffener Sonntag ist für viele Städte und Gemeinden ein Highlight, oft verbunden mit Märkten oder Festen. Doch in der Vergangenheit endeten kommunale Planungen nicht selten vor Gericht. Um Kommunen und dem Einzelhandel künftig mehr Planungs- und Rechtssicherheit zu geben, hat das niedersächsische Sozialministerium nun eine detaillierte Handlungshilfe veröffentlicht.
Hintergrund der Initiative sind zahlreiche Klagen gegen kommunale Festsetzungen von verkaufsoffenen Sonntagen. In der Folge mussten geplante Öffnungen teils extrem kurzfristig abgesagt werden, was für Händler und Organisatoren erhebliche wirtschaftliche Schäden bedeutete. Der neue Leitfaden stellt nun ausführlich dar, unter welchen strengen rechtlichen Bedingungen Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen, um solche Szenarien zu verhindern.
Balance zwischen Handel und Arbeitnehmerschutz
Niedersachsens Staatssekretärin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, Dr. Christine Arbogast, betont die Bedeutung klarer Regeln: „Die Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen sind in Niedersachsen klar durch das Niedersächsische Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten geregelt.“ Einerseits biete es dem Einzelhandel die Möglichkeit, sich kunden- und marktorientiert aufzustellen, andererseits müssten die Rechte der Beschäftigten durch Einschränkungen an Sonn- und Feiertagen geschützt werden.
„Mit der nun veröffentlichten Handlungshilfe möchten wir genau dieses Bewusstsein flächendeckend schärfen und den Kommunen eine verlässliche Grundlage für ihre Planungen geben“, so Arbogast weiter.
Wer profitiert von dem Leitfaden?
Der Leitfaden richtet sich in erster Linie an:
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Gewerbe- und Ordnungsämter der Kommunen
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Antragsteller von Sonntagsöffnungen (z. B. Standort- und Werbegemeinschaften)
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Handels- und Gewerbevereine
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Einzelne Handelsbetriebe
Ziel ist es, Anträge von vornherein rechtssicher zu gestalten und den bürokratischen Prozess zu vereinfachen. Eine vollständige Version der Handlungshilfe steht ab sofort auf der Website des niedersächsischen Sozialministeriums zum Download bereit.
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Papenburg erhält Anschluss an das bundesweite Wasserstoff-Kernnetz
BU: V. l. n. r.: Hartmut Moorkamp (Landtagsabgeordneter), Helmut Wilkens (Bürgermeister der Samtgemeinde Lathen), Marc-André Burgdorf (Landrat des Landkreises Emsland), Hermann Wocken (Bürgermeister der Samtgemeinde Dörpen) und Christian Strentzsch (Leiter des Geschäftsbereiches Stadtentwicklung – Stadt Papenburg) freuen sich über die Anbindung des Landkreises an das Wasserstoff-Kernnetz. Bildquelle: Stadt Papenburg
Papenburg erhält Anschluss an das Wasserstoff-Kernnetz
Die Stadt Papenburg wird an das entstehende Wasserstoff-Kernnetz angebunden. Damit erhält der Wirtschaftsstandort direkten Zugang zu einer zentralen Infrastruktur der Energiewende. Der Landkreis Emsland treibt gemeinsam mit Partnern den Aufbau der Wasserstofftransportleitung „Nordsee-Ruhr-Link III“ voran. Zu den Partnern gehören insbesondere der Fernleitungsnetzbetreiber Open Grid Europe (OGE) sowie das Land Niedersachsen. Entlang der Leitung entstehen mehrere Anschlussstellen. Eine davon ist in Papenburg vorgesehen.
Die geplante Infrastruktur ermöglicht es, Wasserstoff von der Nordseeküste in Richtung Ruhrgebiet zu transportieren. Über sogenannte Abzweige können Städte und Unternehmen entlang der Strecke direkt an das Netz angeschlossen werden. Für Papenburg eröffnet sich damit die Perspektive, künftig klimafreundlichen Wasserstoff als Energieträger zu nutzen.
Mit dem Anschluss verbessert Papenburg seine Voraussetzungen für neue Investitionen und innovative Technologien. Besonders energieintensive Branchen können künftig von der Nutzung von Wasserstoff profitieren. Gleichzeitig stärkt die Infrastruktur die Rolle des Emslands als wichtigen Standort der Wasserstoffwirtschaft in Deutschland.
Der Aufbau des Wasserstoff-Kernnetzes gilt als zentrale Voraussetzung für die klimaneutrale Transformation von Industrie und Wirtschaft. Mit der geplanten Anbindung positioniert sich Papenburg frühzeitig in diesem Zukunftsmarkt.
Weitere Informationen zu dem Projekt finden sich auf der Webseite des Landkreises Emsland:
https://www.emsland.de/buerger-behoerde/aktuell/pressemitteilungen/wirtschaftsfaktor-wasserstoff-landkreis-nimmt-vorreiterrolle.html

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Gesetzliche Prüfpflicht für private Brücken und Ingenieurbauwerke
Sicherheit von Ingenieurbauwerken: Private Eigentümer unterliegen strenger Prüfpflicht
Wer eine Brücke oder eine Stützwand auf seinem Grundstück besitzt, trägt eine hohe Verantwortung. Die Gemeinde Westoverledingen weist aktuell darauf hin, dass für solche privaten Ingenieurbauwerke, die an den öffentlichen Raum angrenzen, eine gesetzliche Sorgfaltspflicht zur Überwachung der Standsicherheit besteht.
Grundlage für diese Verpflichtung ist die im Januar 2026 neu gefasste Norm DIN 1076. Diese regelt detailliert, wie Bauwerke überwacht werden müssen, um die Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit zu gewährleisten. Die Gemeinde wurde durch ein Fachbüro aus Apen, welches aktuell Bauprojekte in der Region betreut, explizit auf die Relevanz dieser Prüfpflicht aufmerksam gemacht.
Wann besteht eine Prüfpflicht?
Die Pflicht zur regelmäßigen Überwachung greift immer dann, wenn das Bauwerk einen funktionalen Übergang zum öffentlichen Raum darstellt und nicht durch Barrieren wie Tore gegen Fremdnutzung gesichert ist. Betroffen sind insbesondere:
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Brücken: Mit einer lichten Weite von über 2 Metern.
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Stützwände: Ab einer Höhendifferenz von 1,50 Metern.
Da ein Versagen solcher Konstruktionen unmittelbar Menschenleben bedrohen oder die Sicherheit angrenzender Verkehrsflächen massiv beeinträchtigen kann, ist die Einhaltung der Intervalle zwingend erforderlich.
Die Prüfintervalle nach der neuen Norm
Die DIN 1076 schreibt für Eigentümer einen festen Rhythmus vor, um Schäden rechtzeitig zu erkennen und hohe Instandsetzungskosten zu vermeiden:
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Hauptprüfung (alle 6 Jahre): Eine umfassende Untersuchung durch einen erfahrenen und sachkundigen Ingenieur vor Ort. Dabei werden statische und konstruktive Verhältnisse sowie die Materialien fachgerecht beurteilt.
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Einfache Prüfung (alle 3 Jahre): Diese findet jeweils drei Jahre nach einer Hauptprüfung statt und muss ebenfalls durch einen qualifizierten Ingenieur durchgeführt werden.
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Jährliche Besichtigung: Zwischen den Ingenieurprüfungen ist eine jährliche Sichtprüfung vorgeschrieben. Diese dient dem Auffinden offensichtlicher Mängel und kann vom Eigentümer selbst oder einer eingewiesenen sachkundigen Person durchgeführt werden.
Dokumentation im Bauwerksbuch
Sämtliche Ergebnisse, Berichte und Protokolle dieser Prüfungen müssen dauerhaft im sogenannten Bauwerksbuch vorgehalten werden. Dies dient im Schadensfall auch als Nachweis über die Erfüllung der gesetzlichen Sorgfaltspflicht.
Durch die regelmäßige Kontrolle wird sichergestellt, dass Mängel bewertet werden, bevor die Verkehrssicherheit gefährdet ist. Private Eigentümer sollten daher prüfen, ob ihre Bauwerke unter diese Regelung fallen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Beitragsbild: KI — Symbolfoto
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