Allgemein
Nico Bloem bei der Diakoniestation: Verwaltungsaufwand für Pflegekräfte ist zu hoch
Bei der Diakoniestation Bunde-Jemgum (von links): Geschäftsführerin Angelika Wilken, Pflegedienstleiterin Hilde Hommers, SPD-Landtagskandidat Nico Bloem, SPD-Ortsvereinsvorsitzende Lea Timmer und Gerald Sap, Vorsitzender der Diakonie Bunde-Jemgum. Bild: privat
Nico Bloem bei der Diakoniestation: Verwaltungsaufwand für Pflegekräfte ist zu hoch
Bunde – Die Personalprobleme in der Pflege hängen auch damit zusammen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter immer mehr bürokratische Auflagen erfüllen müssen und zu wenig Zeit für ihre eigentliche Aufgabe haben. Das meinte der SPD-Landtagskandidat Nico Bloem (Weener) nach einem Besuch der Diakoniestation Bunde-Jemgum: „Der Verwaltungsaufwand ist einfach zu hoch. Das ist einer der Gründe, der die Pflegerinnen und Pfleger an ihre Grenzen treibt. Das müssen wir ändern“, meinte Bloem.
Gemeinsam mit Lea Timmer vom SPD-Ortsverein Bunde-Bunderhee informierte sich Bloem bei Geschäftsführerin Angelika Wilken, Pflegedienstleiterin Hilde Hommers und dem Vorsitzenden der Diakonie Bunde-Jemgum, Gerald Sap, über die Situation in der Pflege. „Ich kann es nicht oft genug sagen: Die Pflegerinnen und Pfleger haben meinen größten Respekt.“ Die Diakoniestation Bunde-Jemgum kümmert sich um 673 Patienten, davon werden 320 Personen von 72 Kolleginnen und Kollegen täglich ambulant betreut. Außerdem hat die Diakoniestation noch eine Tagespflegeeinrichtung.
„Immer mehr Menschen benötigen Pflege. Für diese in jeder Hinsicht anspruchsvolle Arbeit brauchen wir mehr Personal. Derzeit sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege überlastet. Dann kann es nicht sein, dass die Bürokratie zunimmt und immer weniger Zeit für die eigentliche Arbeit der Pflegerinnen und Pfleger lässt – die Betreuung von Menschen“, so Bloem. Wenn man das nicht ändere, werde es auch schwer, neues Personal für diesen Beruf zu finden, so Bloem. „Nach meinem Eindruck ergreifen die Pflegerinne und Pfleger diesen Beruf, weil sie sich um Menschen kümmern wollen. Dafür müssen wir ihnen aber auch die Zeit geben“, so Bloem.
„Danke für diesen Einblick in die aktuelle Lage“, so Bloem, „ich weiß, was ich zu tun habe, wenn ich in den Landtag gewählt werde.“
Anzeige


Allgemein
Neue Technik schützt Ledabrücke in Leer vor Überlastung
Hightech-Schutz für die Ledabrücke: Neue Wiege-Systeme kommen Ende Mai
Die Ledabrücke im Zuge der B 70 bei Leer bekommt einen digitalen Schutzschild. Damit das in die Jahre gekommene Bauwerk bis zur Fertigstellung des Neubaus stabil bleibt, rüstet die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Geschäftsbereich Aurich) technisch auf. Das Ziel: Fahrzeugen über 7,5 Tonnen konsequent den Riegel vorzuschieben.
Intelligente Scanner warnen vor der Auffahrt
Das neue Schutzkonzept setzt auf Prävention. Schon bevor schwere Lkw die Brücke erreichen, werden sie von einer modernen Scan-Anlage erfasst. Drei Scanner und Displays – verteilt im Südring, in der Papenburger Straße und in Folmhusen – checken die herannahenden Fahrzeuge. Wer zu schwer ist, erhält direkt einen Hinweis auf dem Display und wird gebeten, die ausgeschilderte Umleitung zu nutzen. So sollen unnötige Belastungen für die Brücke gar nicht erst entstehen.
Anzeige
„Weigh-in-Motion“: Wiegen während der Fahrt
Unmittelbar vor der Brücke wird es ernst: Eine Gewichtsmessanlage (Weigh-in-Motion) misst das tatsächliche Gewicht sowie die Achslasten, während die Fahrzeuge darüberrollen. Das System arbeitet absolut datenschutzkonform und dient dazu, Verstöße gegen die Gewichtsbeschränkung lückenlos zu erfassen. Diese Daten helfen dabei, über weitere Schutzmaßnahmen für die Brücke zu entscheiden.
Termine und Verkehrsbehinderungen
Für den Einbau der Technik sind im Mai kurzzeitige Einschränkungen und halbseitige Sperrungen erforderlich:
-
Nachtarbeiten an der B 70 (nördliche Ledabrücke):
-
In den Nächten vom 19. auf den 20. Mai sowie vom 20. auf den 21. Mai.
-
Jeweils von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr.
-
Regelung durch eine Ampel.
-
-
Arbeiten am Südring:
-
Am 19. Mai zwischen 09:00 Uhr und 15:00 Uhr.
-
Verkehrsführung über eine mobile Absperrtafel (keine Ampel).
-
-
Kreuzungsbereich B 70 / B 438 (Folmhusen):
-
Am 20. Mai zwischen 09:00 Uhr und 15:00 Uhr.
-
Regelung durch eine Ampelanlage.
-
Direkt nach dem Einbau geht das System in Betrieb, um die Ledabrücke als wichtige Verkehrsader für PKW und leichte Fahrzeuge so lange wie möglich zu erhalten.
Anzeige
Allgemein
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Wichtige Infos im Überblick
Dieses Beitragsbild wurde von der Redaktion mithilfe von KI erstellt und dient als Symbolbild zur Veranschaulichung des Themas
Informationsabend in Moormerland: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Fokus
Veranstaltung im Treffpunkt Anleger beleuchtet rechtliche Möglichkeiten der persönlichen Vorsorge
In Moormerland findet am Mittwoch, 22. April 2026, ein Informationsabend zu zentralen Fragen der persönlichen Vorsorge statt. Unter dem Titel „Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsrecht“ laden die Organisatoren in den Treffpunkt Anleger ein. Beginn der Veranstaltung ist um 19.30 Uhr.
Fachreferentinnen aus dem Landkreis Leer
Als Referentinnen sind Insa Elsen und Tanja Wessel von der Betreuungsstelle des Landkreises Leer zu Gast. Sie informieren über rechtliche Grundlagen und praktische Aspekte der Vorsorge, insbesondere für den Fall, dass Menschen aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr selbst entscheiden können.
AnzeigeVorsorgevollmacht als Instrument der Selbstbestimmung
Im Mittelpunkt des Abends steht die Vorsorgevollmacht. Sie ermöglicht es, frühzeitig festzulegen, wer im Ernstfall Entscheidungen in medizinischen, finanziellen oder persönlichen Angelegenheiten treffen darf. Damit wird sichergestellt, dass individuelle Wünsche berücksichtigt werden.
Die Referentinnen erläutern, welche Anforderungen an eine solche Vollmacht gestellt werden und welche Handlungsspielräume sich daraus ergeben.
Was geschieht ohne Vollmacht?
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Frage, welche rechtlichen Regelungen greifen, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt. In solchen Fällen kann eine gesetzliche Betreuung notwendig werden. Die Veranstaltung gibt einen Überblick über das Betreuungsrecht und zeigt auf, wie entsprechende Verfahren ablaufen.
Patientenverfügung als ergänzende Regelung
Neben der Vorsorgevollmacht wird auch die Patientenverfügung thematisiert. Sie dient dazu, medizinische Maßnahmen im Voraus festzulegen und den eigenen Willen für bestimmte Behandlungssituationen zu dokumentieren.
Anmeldung bis 20. April erforderlich
Die Veranstaltung findet im Treffpunkt Anleger, Eschenweg 8 in Moormerland, statt. Interessierte werden gebeten, sich bis spätestens 20. April telefonisch anzumelden. Die Anmeldung ist unter der Rufnummer 04954 — 937 262 möglich.
AnzeigeAllgemein
1, April 2026 — Niedersachsen führt Waffen- und Messerverbot im ÖPNV ein
Sicherheit im Fokus: Waffen- und Messerverbot in Niedersachsens ÖPNV ab heute Kraft
Seit dem 1. April 2026 gelten in Niedersachsen verschärfte Sicherheitsregeln für alle Fahrgäste: Das Führen von Waffen und Messern in Bussen, Bahnen und an Haltestellen ist ab sofort untersagt.
Um die Sicherheit im öffentlichen Personenverkehr (ÖPNV) nachhaltig zu erhöhen und potenziellen Gefährdungssituationen vorzubeugen, hat das Land Niedersachsen eine umfassende Verbotsregelung erlassen. Diese betrifft nicht nur die Fahrzeuge selbst, sondern auch die gesamte dazugehörige Infrastruktur.
Was genau ist verboten?
Das Verbot bezieht sich auf das zugriffsbereite Führen von Gegenständen. Konkret umfasst dies:
-
Waffen im Sinne des Waffengesetzes: Dazu zählen Schusswaffen sowie Hieb- und Stoßwaffen, die dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen.
-
Messer aller Art: Hier macht die Neuregelung keine Ausnahmen bei der Klingenlänge. Sowohl Taschenmesser als auch Küchen- oder Teppichmesser fallen unter das Verbot.
-
Gefährliche Gegenstände: Speziell im Waffengesetz genannte Messer wie Spring- oder Butterflymesser.
-
Reizstoffsprühgeräte: Sprays, die gegen Menschen eingesetzt werden können, sind verboten. Wichtig: Ausdrücklich als Tierabwehrspray gekennzeichnetes Pfefferspray ist von dieser Regelung nicht betroffen.
Wo gilt die neue Regelung?
Das Verbot erstreckt sich auf den gesamten öffentlichen Personenverkehr in Niedersachsen. Dies beinhaltet:
-
Züge des Nahverkehrs ( z.B. RE, RB, S‑Bahn).
-
Stadt- und Straßenbahnen sowie Busse im Linienverkehr.
-
Sonderformen wie Anrufsammeltaxis (AST) und Ruftaxis.
-
Fährverkehr (Schiffe).
Zusätzlich gilt das Verbot in baulichen Einrichtungen, was bedeutet, dass bereits das Betreten von Bahnhofsgebäuden, Bahnsteigen, Haltestellen oder Unterführungen mit den genannten Gegenständen untersagt ist.
Ziel der Maßnahme
Die Landesregierung verfolgt mit diesem Schritt das Ziel, das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Durch das Verbot sollen Konfliktsituationen bereits im Vorfeld entschärft werden, indem gefährliche Gegenstände gar nicht erst in den sensiblen Bereich des öffentlichen Verkehrs gelangen.
Fahrgäste werden gebeten, ihr Verhalten ab dem heutigen 1. April 2026 entsprechend anzupassen, um Sanktionen zu vermeiden und zu einem sicheren Miteinander beizutragen.
Anzeige


























