Lokal
Stadt Leer schafft Perspektiven: Neue Wege für mehr bezahlbaren Wohnraum
Drohnenfoto: LeserECHO-Reporter Andreas von Photography of Aventadtor
Gute Instrumente für mehr bezahlbaren Wohnraum
Leer nutzt neue gesetzliche Möglichkeiten zur Schaffung von Wohnraum
Die Stadt Leer steht wie viele andere Kommunen vor der Herausforderung, dringend zusätzlichen Wohnraum für Normalverdiener zu schaffen. Vielversprechende Chancen bietet dabei das seit Jahresbeginn geltende Baulandmobilisierungsgesetz sowie die damit verbundenen Verordnungsermächtigungen auf Landesebene. Stadtbaurat Jens Lüning bezeichnet diese neuen rechtlichen Werkzeuge als „gute Instrumente, um schnell und unbürokratisch bezahlbaren Wohnraum schaffen zu können“.
Anspannung auf dem Wohnungsmarkt offiziell bestätigt
Damit die neuen Regelungen in Leer Anwendung finden können, musste zunächst offiziell festgestellt werden, dass ein angespannter Wohnungsmarkt vorliegt. Diese Bescheinigung hat das Land erteilt. Hintergrund ist das stetige Bevölkerungswachstum, das die Nachfrage nach Wohnraum kontinuierlich steigen lässt.
Dank der neuen Möglichkeiten können bestehende Einschränkungen in alten und neuen Bebauungsplänen unter bestimmten Voraussetzungen durch Befreiungen erweitert werden. Stadtbaurat Lüning betont: „Ein grundsätzlicher Anspruch darauf besteht zwar nicht, aber wir werden im pflichtgemäßen Ermessen einiges möglich machen können.“
Mehr Bauen auf bestehenden Grundstücken
Eine zentrale Neuerung ist die erleichterte Nachverdichtung: Bereits bebaute Grundstücke dürfen künftig stärker bebaut werden – etwa durch zusätzliche Gebäude oder eine Erhöhung der Geschosszahl. Lüning weist jedoch darauf hin: „Wichtig ist, dass nachbarschaftliche Interessen gewahrt bleiben.“
Die Zeiten, in denen große Freiflächen für Selbstversorgergärten vorgesehen waren, sind vorbei. Stattdessen wird heute angesichts der Wohnungsnot das Prinzip verfolgt: Mehr Wohnen, weniger Freifläche. Diese Nachverdichtung soll jedoch behutsam erfolgen und die Ziele der Klimafolgenanpassung berücksichtigen.
Nachhaltigkeit trotz Verdichtung
Um den ökologischen Ausgleich zu gewährleisten, sollen bei einer stärkeren Bebauung Lösungen für die Entwässerung gefunden und möglichst entfallenes Grün durch Dachbegrünung oder ähnliche Maßnahmen ersetzt werden. So wird sichergestellt, dass neue Wohnbauten nicht auf Kosten der Umwelt entstehen.
Erste Erfolge sichtbar
Seit der Einführung des neuen Gesetzes hat die Stadt Leer bereits mehrere Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern erhalten, die ihre Grundstücke im Sinne der neuen Regelungen nachverdichten möchten. Einige dieser Vorhaben konnten dank der erleichterten Bedingungen erfolgreich umgesetzt werden.
Für alle Interessierten steht die Bauaufsicht der Stadt Leer als Ansprechpartnerin zur Verfügung und berät rund um die Möglichkeiten, im Rahmen des Baulandmobilisierungsgesetzes zusätzlichen Wohnraum zu schaffen.
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Lokal
Bildungsinstitut Gesundheit am Klinikum Leer erneut rezertifiziert
(v.l.n.r.): Dr. Katrin Witzschel (Auditorin), Susanne Weiss (Schulleitung BIG), Imke Biel (Qualitätsmanagementbeauftragte und Pädagogin), Jeanette Janetschek (Fachbereichsleitung Pflege), Nicole Keil (Ausbildungskoordinatorin), André Münx (Auditor), Hanno Kronshagen (Fachbereichsleitung Physiotherapie), Nadira Pölking (Qualitätsmanagement), Peter Katzenberg (Fachbereichsleitung OTA/ATA).
Bildungsinstitut Gesundheit am Klinikum Leer erneut rezertifiziert
Leer/Ostfriesland, 22. September 2026. Das Bildungsinstitut Gesundheit (BIG) am Klinikum Leer hat erneut seine hohe Ausbildungsqualität unter Beweis gestellt. Im Rahmen eines zweitägigen Audits wurde das Bildungsinstitut erfolgreich nach der international anerkannten Norm DIN EN ISO 9001:2015 rezertifiziert. Gleichzeitig erhielt das BIG die Zulassung nach der AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung).
Ausbildungsqualität am Bildungsinstitut Gesundheit umfassend geprüft
Im Rahmen der jährlichen Begutachtung nahmen zwei Auditoren die Organisation und Dokumentation des Bildungsinstituts umfassend unter die Lupe. Im Mittelpunkt standen dabei die verschiedenen Ausbildungsgänge des BIG.
Geprüft wurden die Ausbildungen zum beziehungsweise zur Pflegefachmann/-frau, Physiotherapeuten/in, Operationstechnischen Assistenten/in (OTA) sowie Anästhesietechnischen Assistenten/in (ATA).
Zu den überprüften Bereichen gehörten unter anderem die Einhaltung der formalen Zugangsvoraussetzungen und die korrekte Führung der Klassenbücher. Darüber hinaus wurde kontrolliert, ob regelmäßige Evaluationen durchgeführt werden.
Auch die Zusammenarbeit des Bildungsinstituts mit den einzelnen Bereichen und seinen Kooperationspartnern war Bestandteil der Begutachtung.
Positives Ergebnis bestätigt Engagement des Teams
Für das BIG ist die erneute erfolgreiche Rezertifizierung eine Bestätigung der geleisteten Arbeit. Besonders erfreulich ist dabei, dass in diesem Jahr zwei neue Prüfer die Begutachtung durchgeführt haben.
„In diesem Jahr konnten wir die zwei neuen Prüfer von uns überzeugen, das freut uns sehr. Das positive Ergebnis bestätigt das Engagement des gesamten Teams“, sagt Schulleiterin Susanne Weiss.
Die erneute Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 und die Zulassung nach AZAV unterstreichen damit die qualitätsorientierte Organisation des Bildungsinstituts Gesundheit am Klinikum Leer.
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Kostenlose Schnupperstunde in Leer: Trommeln und Percussion am 30. September 2026
Trommeln und Percussion: Kostenlose Schnupperstunde in Leer
Leer – Wer schon immer einmal verschiedene Trommel- und Percussioninstrumente ausprobieren wollte, hat am Mittwoch, 30. September 2026, in Leer die Gelegenheit dazu. Die Gruppe „African Deichdrums“ lädt gemeinsam mit der Kreismusikschule Leer zu einer kostenlosen Schnupperstunde ein.
Die Veranstaltung findet im Gebäude „Alte Rentei“ der Kreismusikschule Leer, Am Schlosspark 22 in Leer, statt. Von 19.15 bis 20 Uhr können sich Interessierte an den Instrumenten ausprobieren und erste Erfahrungen im Bereich Trommeln und Percussion sammeln.
Das Angebot richtet sich an Jugendliche ab 15 Jahren und Erwachsene. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Die Teilnahme an der Schnupperstunde ist kostenlos. Interessierte werden gebeten, sich vorab per E‑Mail unter kreismusikschule@lkleer.de anzumelden.
Termin: Mittwoch, 30. September 2026
Zeit: 19.15 bis 20 Uhr
Ort: Alte Rentei der Kreismusikschule Leer, Am Schlosspark 22, Leer
Teilnehmer: Jugendliche ab 15 Jahren und Erwachsene
Kosten: kostenlos
Anmeldung: kreismusikschule@lkleer.de

Lokal
Westoverledingen: Fehler auf Wahlschein zur Bürgermeister-Stichwahl – Briefwahl bleibt gültig
Fehlendes Kreuz auf Wahlschein sorgt für Irritation bei Briefwahl zur Stichwahl in Westoverledingen
Westoverledingen – Bei den Briefwahl-Unterlagen für die bevorstehende Bürgermeister-Stichwahl in Westoverledingen ist ein Fehler auf den Wahlscheinen festgestellt worden. Die Gemeinde weist darauf hin, dass das fehlende Kreuz keinen Einfluss auf die Gültigkeit der Briefwahl hat.
Der Wahlausschuss hatte am 15. September das Ergebnis der Kommunalwahl festgestellt. Gleichzeitig wurde entschieden, dass für die Wahl des Bürgermeisters am 27. September 2026 eine Stichwahl erforderlich ist.
Die Gemeinde bearbeitete daraufhin bereits am folgenden Tag alle bis dahin eingegangenen Briefwahlanträge für die Stichwahl. Insgesamt handelt es sich um rund 3.150 Anträge. Die Briefwahlunterlagen wurden am Donnerstag versandt, damit den Briefwählerinnen und Briefwählern ausreichend Zeit bleibt, die Unterlagen auszufüllen und wieder an die Gemeinde zurückzusenden.
Erst nach dem Versand wurde festgestellt, dass sich auf dem Wahlschein ein Fehler befindet. Fälschlicherweise wurde nicht das vorgesehene Feld für die Briefwahl angekreuzt. Stattdessen ist das darunterliegende Feld für die Berechtigung zur Wahl „in einem beliebigen Wahlbezirk des Wahlgebietes“ markiert.

Briefwahl bleibt gültig
Die Wahlleitung stellt ausdrücklich klar, dass Wahlbriefe nicht wegen des fehlenden Kreuzes aussortiert werden. Die Wahlbriefe werden unabhängig von dieser Kennzeichnung zugelassen und gewertet, sofern alle übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Für die korrekte Durchführung der Briefwahl verweist die Wahlleitung insbesondere auf die den Unterlagen beigefügte „Anleitung zur Briefwahl“. Die Briefwähler müssen daher trotz des fehlerhaften Kreuzes nicht persönlich in einem Wahllokal erscheinen. Sie können ihre Stimme wie vorgesehen per Briefwahl abgeben.
Die Wahlleitung bittet für die entstandene Irritation um Entschuldigung.
Weitere Fragen zur Briefwahl oder zur Wahl allgemein können an die Gemeinde beziehungsweise die Wahlleitung gerichtet werden. Dafür steht insbesondere die E‑Mail-Adresse Briefwahl@westoverledingen.de zur Verfügung.
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