Lokal
Stadt Leer schafft Perspektiven: Neue Wege für mehr bezahlbaren Wohnraum
Drohnenfoto: LeserECHO-Reporter Andreas von Photography of Aventadtor
Gute Instrumente für mehr bezahlbaren Wohnraum
Leer nutzt neue gesetzliche Möglichkeiten zur Schaffung von Wohnraum
Die Stadt Leer steht wie viele andere Kommunen vor der Herausforderung, dringend zusätzlichen Wohnraum für Normalverdiener zu schaffen. Vielversprechende Chancen bietet dabei das seit Jahresbeginn geltende Baulandmobilisierungsgesetz sowie die damit verbundenen Verordnungsermächtigungen auf Landesebene. Stadtbaurat Jens Lüning bezeichnet diese neuen rechtlichen Werkzeuge als „gute Instrumente, um schnell und unbürokratisch bezahlbaren Wohnraum schaffen zu können“.
Anspannung auf dem Wohnungsmarkt offiziell bestätigt
Damit die neuen Regelungen in Leer Anwendung finden können, musste zunächst offiziell festgestellt werden, dass ein angespannter Wohnungsmarkt vorliegt. Diese Bescheinigung hat das Land erteilt. Hintergrund ist das stetige Bevölkerungswachstum, das die Nachfrage nach Wohnraum kontinuierlich steigen lässt.
Dank der neuen Möglichkeiten können bestehende Einschränkungen in alten und neuen Bebauungsplänen unter bestimmten Voraussetzungen durch Befreiungen erweitert werden. Stadtbaurat Lüning betont: „Ein grundsätzlicher Anspruch darauf besteht zwar nicht, aber wir werden im pflichtgemäßen Ermessen einiges möglich machen können.“
Mehr Bauen auf bestehenden Grundstücken
Eine zentrale Neuerung ist die erleichterte Nachverdichtung: Bereits bebaute Grundstücke dürfen künftig stärker bebaut werden – etwa durch zusätzliche Gebäude oder eine Erhöhung der Geschosszahl. Lüning weist jedoch darauf hin: „Wichtig ist, dass nachbarschaftliche Interessen gewahrt bleiben.“
Die Zeiten, in denen große Freiflächen für Selbstversorgergärten vorgesehen waren, sind vorbei. Stattdessen wird heute angesichts der Wohnungsnot das Prinzip verfolgt: Mehr Wohnen, weniger Freifläche. Diese Nachverdichtung soll jedoch behutsam erfolgen und die Ziele der Klimafolgenanpassung berücksichtigen.
Nachhaltigkeit trotz Verdichtung
Um den ökologischen Ausgleich zu gewährleisten, sollen bei einer stärkeren Bebauung Lösungen für die Entwässerung gefunden und möglichst entfallenes Grün durch Dachbegrünung oder ähnliche Maßnahmen ersetzt werden. So wird sichergestellt, dass neue Wohnbauten nicht auf Kosten der Umwelt entstehen.
Erste Erfolge sichtbar
Seit der Einführung des neuen Gesetzes hat die Stadt Leer bereits mehrere Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern erhalten, die ihre Grundstücke im Sinne der neuen Regelungen nachverdichten möchten. Einige dieser Vorhaben konnten dank der erleichterten Bedingungen erfolgreich umgesetzt werden.
Für alle Interessierten steht die Bauaufsicht der Stadt Leer als Ansprechpartnerin zur Verfügung und berät rund um die Möglichkeiten, im Rahmen des Baulandmobilisierungsgesetzes zusätzlichen Wohnraum zu schaffen.
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Wohnraum-Offensive in Leer: Chancen für Bauherren und Handwerker
Die Stadt Leer setzt neue Impulse für mehr bezahlbaren Wohnraum: Mit gelockerten Bauvorgaben können Grundstücke stärker genutzt und neue Wohnungen geschaffen werden.
Auch für das Handwerk eröffnen sich neue Möglichkeiten! Auf BauWoLe, dem Portal für Bauen, Wohnen und Leben in Leer, vernetzen sich Bauherren und Handwerksbetriebe einfach und effektiv.
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Lokal
Wichtige Fragen im Alter? Der Senioren- und Pflegestützpunkt kommt zu Ihnen!
Gut beraten im Alter: Der Senioren- und Pflegestützpunkt des Landkreises Leer direkt vor Ort
Das Älterwerden und insbesondere das Thema Pflege bringen oft viele Fragen und Herausforderungen mit sich. Wo finde ich Unterstützung? Welche Leistungen stehen mir zu? Welche Wohnformen gibt es? Um Antworten auf diese wichtigen Fragen zu geben, hat das Amt für Teilhabe und Soziales des Landkreises Leer sein Beratungsangebot deutlich ausgebaut.
Der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen (SPN) im Landkreis Leer versteht sich als zentrale Beratungs- und Vermittlungsstelle. Das Besondere: Die Expertinnen und Experten sind nicht nur im Amt in Leer erreichbar, sondern kommen direkt zu den Menschen in die Region.
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Das Angebot: Kostenfrei, unabhängig und neutral
Die Arbeit des Stützpunktes umfasst das gesamte Themenspektrum rund um Senioren und Pflege. Das Angebot richtet sich an:
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Senioren
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Pflegebedürftige
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Angehörige
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alle Interessierten
In den Beratungsgesprächen werden individuelle Unterstützungsmöglichkeiten aufgezeigt. Die Beratung ist dabei stets kostenfrei, unabhängig und neutral.
Der Stützpunkt informiert unter anderem über:
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Leistungen der gesetzlichen Pflege- und Krankenversicherungen
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Pflegegerechte Wohnformen
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Seniorenrelevante Themen und Angebote
Termine vor Ort im April: Ansprechpartner sind für Sie da!
Damit Sie die Beratung unkompliziert in Anspruch nehmen können, ist der Senioren- und Pflegestützpunkt jeden Monat für mindestens zwei Stunden in zehn Städten, Gemeinden und Samtgemeinden des Landkreises vertreten.
Hier finden Sie die Sprechzeiten für den Monat April in der Übersicht:
Beratungen am Dienstag (jeweils 10:00 bis 12:00 Uhr)
| Ort / Gemeinde | Treffpunkt / Einrichtung | Termin im April |
| Rhauderfehn | Treffpunkt Anleger / Familienstützpunkt | 1. Dienstag im Monat |
| Uplengen | Upkamer | 2. Dienstag im Monat |
| Ostrhauderfehn | Rathaus | 3. Dienstag im Monat |
| Jümme | Rathaus | 4. Dienstag im Monat |
Beratungen am Donnerstag
| Ort / Gemeinde | Treffpunkt / Einrichtung | Uhrzeit | Termin im April |
| Bunde | Familienzentrum | 09:00 – 10:30 Uhr | 1. Donnerstag im Monat |
| Weener | Rathaus | 11:00 – 12:30 Uhr | 1. Donnerstag im Monat |
| Moormerland | Café Klönsnack | 10:00 – 12:00 Uhr | 2. Donnerstag im Monat |
| Jemgum | Rathaus | 10:00 – 12:00 Uhr | 3. Donnerstag im Monat |
| Westoverledingen | Rathaus | 10:00 – 12:00 Uhr | 3. Donnerstag im Monat |
| Hesel | Rathaus | 10:00 – 12:00 Uhr | 4. Donnerstag im Monat |
Nutzen Sie dieses wohnortnahe Angebot und lassen Sie sich kompetent und vertraulich beraten.
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Handwerk in Ostfriesland rüstet sich gegen Cybercrime
Betriebe rüsten sich gegen Cybercrime: Handwerkskammer lädt zu Informationsabend ein
Maschinen, Apps und Cloud-Dienste sind längst Standard im Handwerksalltag. Doch mit der zunehmenden Digitalisierung wachsen auch die Risiken. Kriminelle haben es längst nicht mehr nur auf physische Werkzeuge und Maschinen abgesehen, sondern auch auf die Daten und Netzwerke von Betrieben. Einbruch ohne Brecheisen – die Gefahren lauern im Digitalen.
Um auf die wachsenden Bedrohungen durch Cyberangriffe aufmerksam zu machen und praxisnahe Lösungen aufzuzeigen, lädt die Handwerkskammer für Ostfriesland am Mittwoch, 8. April, um 17:30 Uhr zu einem kostenfreien Vortrag ein. Die Veranstaltung findet im Kammersaal der Handwerkskammer, Straße des Handwerks 2 in Aurich, statt.
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Referent Andreas Mühlbeier vom Mittelstand-Digital Zentrum Handwerk wird unter dem Titel „Einbruch ohne Brecheisen: Die neuen Sicherheitsrisiken im Handwerk“ echte Beispiele aus dem Handwerk präsentieren, die zeigen, wie leicht Daten, Anlagen oder sogar Maschinen Ziel von Angriffen werden können. Im Fokus stehen typische Schwachstellen wie WLAN, Passwörter und Fernzugriffe. Auch die Verbindung von physischer und digitaler Sicherheit wird thematisiert. Die Teilnehmenden erhalten praxisnahe Tipps und eine Checkliste für mehr Sicherheit im Betrieb.
Die Veranstaltung richtet sich an Führungskräfte, Mitarbeitende und alle, die im Betrieb digitale Technik nutzen. Da die Plätze begrenzt sind, ist eine Anmeldung bis zum 25. März erforderlich. Diese kann online unter http://www.hwk-aurich.de/sicherheitsrisiken erfolgen.
Bei Fragen steht Daniel Bigl, Berater für Innovation und Technologie der Handwerkskammer, telefonisch unter 04941 1797–60 oder per Mail an d.bigl@hwk-aurich.de gerne zur Verfügung.
Nutzen Sie diese Gelegenheit, um sich über die aktuellen Sicherheitsrisiken im Handwerk zu informieren und wertvolle Tipps für den Schutz Ihres Betriebs zu erhalten. Die Handwerkskammer freut sich auf Ihre Teilnahme!
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Leinenpflicht im Landkreis Leer: Schutz der Jungtiere ab April
Schutz der Kinderstube: Leinenpflicht im Landkreis Leer ab dem 1. April
Mit dem Einzug des Frühlings verwandeln sich Wälder, Wiesen und Parkanlagen in eine wichtige Kinderstube für zahlreiche wildlebende Tierarten. Um den Nachwuchs in dieser sensiblen Phase zu schützen, erinnert der Landkreis Leer an die gesetzliche Anleinpflicht, die jährlich vom 1. April bis zum 15. Juli gilt.
Rücksichtnahme in der Brut- und Setzzeit
Während der allgemeinen Brut‑, Setz- und Aufzuchtzeit sind Jungtiere besonders schutzbedürftig. Streunende oder stöbernde Hunde können eine tödliche Gefahr darstellen – oft reicht schon die bloße Störung aus, damit Elterntiere die Versorgung ihres Nachwuchses einstellen. Auch das weite Entfernen eines Hundes von der Begleitperson auf den Wegen kann bei Wildtieren erhebliche Stressreaktionen auslösen.
Gesetzliche Grundlagen und Geltungsbereiche
Gemäß § 33 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) müssen Hunde in der freien Landschaft während dieses Zeitraums an der Leine geführt werden. Zur freien Landschaft zählen dabei:
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Waldflächen
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Flächen der übrigen freien Landschaft (auch innerhalb bebauter Ortsteile)
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Öffentliche Parks und Grünanlagen
In vielen Gebieten, wie etwa dem Evenburgpark, gilt aufgrund kommunaler Satzungen sogar eine ganzjährige Anleinpflicht. Ausnahmen bestehen lediglich für Hunde im rechtmäßigen Jagd‑, Rettungs- oder Polizeieinsatz.
Besonderheiten in Schutzgebieten
In zahlreichen Natur- und Landschaftsschutzgebieten, wie dem LSG Rheiderland, ist das Anleinen von Hunden unabhängig von der Jahreszeit verpflichtend. In sensiblen Zonen wie dem Naturschutzgebiet Fehntjer Tief und Umgebung Süd untersagt die Verordnung das Betreten für die Öffentlichkeit teilweise sogar vollständig.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Detaillierte Informationen und die jeweiligen Gebietsverordnungen sind auf der Internetseite des Landkreises Leer unter der Rubrik „Schutzgebiete“ einsehbar.
Ein verantwortungsbewusster Umgang beim Spaziergang trägt maßgeblich dazu bei, die Artenvielfalt in der Region zu bewahren und den Wildtieren eine ungestörte Aufzucht ihres Nachwuchses zu ermöglichen.
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