Lokal
Stadt Leer schafft Perspektiven: Neue Wege für mehr bezahlbaren Wohnraum
Drohnenfoto: LeserECHO-Reporter Andreas von Photography of Aventadtor
Gute Instrumente für mehr bezahlbaren Wohnraum
Leer nutzt neue gesetzliche Möglichkeiten zur Schaffung von Wohnraum
Die Stadt Leer steht wie viele andere Kommunen vor der Herausforderung, dringend zusätzlichen Wohnraum für Normalverdiener zu schaffen. Vielversprechende Chancen bietet dabei das seit Jahresbeginn geltende Baulandmobilisierungsgesetz sowie die damit verbundenen Verordnungsermächtigungen auf Landesebene. Stadtbaurat Jens Lüning bezeichnet diese neuen rechtlichen Werkzeuge als „gute Instrumente, um schnell und unbürokratisch bezahlbaren Wohnraum schaffen zu können“.
Anspannung auf dem Wohnungsmarkt offiziell bestätigt
Damit die neuen Regelungen in Leer Anwendung finden können, musste zunächst offiziell festgestellt werden, dass ein angespannter Wohnungsmarkt vorliegt. Diese Bescheinigung hat das Land erteilt. Hintergrund ist das stetige Bevölkerungswachstum, das die Nachfrage nach Wohnraum kontinuierlich steigen lässt.
Dank der neuen Möglichkeiten können bestehende Einschränkungen in alten und neuen Bebauungsplänen unter bestimmten Voraussetzungen durch Befreiungen erweitert werden. Stadtbaurat Lüning betont: „Ein grundsätzlicher Anspruch darauf besteht zwar nicht, aber wir werden im pflichtgemäßen Ermessen einiges möglich machen können.“
Mehr Bauen auf bestehenden Grundstücken
Eine zentrale Neuerung ist die erleichterte Nachverdichtung: Bereits bebaute Grundstücke dürfen künftig stärker bebaut werden – etwa durch zusätzliche Gebäude oder eine Erhöhung der Geschosszahl. Lüning weist jedoch darauf hin: „Wichtig ist, dass nachbarschaftliche Interessen gewahrt bleiben.“
Die Zeiten, in denen große Freiflächen für Selbstversorgergärten vorgesehen waren, sind vorbei. Stattdessen wird heute angesichts der Wohnungsnot das Prinzip verfolgt: Mehr Wohnen, weniger Freifläche. Diese Nachverdichtung soll jedoch behutsam erfolgen und die Ziele der Klimafolgenanpassung berücksichtigen.
Nachhaltigkeit trotz Verdichtung
Um den ökologischen Ausgleich zu gewährleisten, sollen bei einer stärkeren Bebauung Lösungen für die Entwässerung gefunden und möglichst entfallenes Grün durch Dachbegrünung oder ähnliche Maßnahmen ersetzt werden. So wird sichergestellt, dass neue Wohnbauten nicht auf Kosten der Umwelt entstehen.
Erste Erfolge sichtbar
Seit der Einführung des neuen Gesetzes hat die Stadt Leer bereits mehrere Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern erhalten, die ihre Grundstücke im Sinne der neuen Regelungen nachverdichten möchten. Einige dieser Vorhaben konnten dank der erleichterten Bedingungen erfolgreich umgesetzt werden.
Für alle Interessierten steht die Bauaufsicht der Stadt Leer als Ansprechpartnerin zur Verfügung und berät rund um die Möglichkeiten, im Rahmen des Baulandmobilisierungsgesetzes zusätzlichen Wohnraum zu schaffen.
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Lokal
Zeitungsgruppe Ostfriesland: Bundeskartellamt genehmigt Übernahme durch NOZ/mh:n Mediengruppe
Zusammenschluss trotz möglicher Wettbewerbsprobleme in Ostfriesland freigegeben – im Rheiderland entfällt der bisherige Wettbewerb zwischen zwei regionalen Tageszeitungen
Leer/Osnabrück, Oktober 2026 – Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme einer Mehrheitsbeteiligung an der Zeitungsgruppe Ostfriesland (ZGO) mit Sitz in Leer durch die NOZ/mh Mediengruppe aus Osnabrück freigegeben. Die Entscheidung fiel am 21. Oktober 2026 im Vorprüfverfahren. Nach Einschätzung der Wettbewerbsbehörde könnte der Zusammenschluss in einzelnen Regionen Ostfrieslands zu erheblichen Wettbewerbsproblemen führen. Eine Untersagung ist nach den gesetzlichen Vorgaben jedoch nicht möglich, weil die maßgebliche Umsatzschwelle nicht erreicht wird.
Diese Tageszeitungen gehören zur Zeitungsgruppe Ostfriesland
Die Zeitungsgruppe Ostfriesland gibt mehrere regionale Tageszeitungen heraus. Dazu gehören:
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die „Ostfriesen-Zeitung“
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die „Ostfriesischen Nachrichten“
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der „General-Anzeiger“
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die „Borkumer Zeitung“
Die NOZ/mh Mediengruppe verbreitet im Nordwesten Deutschlands unter anderem die „Neue Osnabrücker Zeitung“. Im südlichen Ostfriesland gehört außerdem die „Rheiderland Zeitung“ zu ihrem Angebot.
Bis vor Kurzem gehörte auch der im nördlichen Ostfriesland erscheinende „Ostfriesische Kurier“ zur NOZ/mh Mediengruppe. Diese Zeitung wurde zum 1. September 2026 an die OM-Mediengruppe veräußert.

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Bundeskartellamt sieht erhebliche Wettbewerbsprobleme
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, erklärte zur Entscheidung:
„Wir haben den Zusammenschluss freigegeben, obwohl er in einzelnen Regionen Ostfrieslands zu erheblichen Wettbewerbsproblemen führen könnte. Im Rheiderland würde der bisherige Wettbewerb zwischen zwei regionalen Tageszeitungen sogar vollständig entfallen.“
Gleichzeitig verwies Mundt auf die gesetzlichen Grenzen der Fusionskontrolle. Erreichten die betroffenen Märkte eine bestimmte Umsatzschwelle nicht, könne das Bundeskartellamt einen Zusammenschluss grundsätzlich nicht untersagen. Das sei bei der geplanten Übernahme der Fall.
Warum die Übernahme trotz Bedenken genehmigt werden musste
Entscheidend ist die sogenannte Bagatellmarktschwelle im Fusionskontrollrecht. Bei Zusammenschlüssen im Zeitungsbereich untersucht das Bundeskartellamt sowohl den Wettbewerb um Leserinnen und Leser als auch den Wettbewerb um Anzeigenkunden.
Grundsätzlich kann die Behörde einen Zusammenschluss nicht untersagen, wenn die Umsätze auf den betroffenen Märkten im letzten Kalenderjahr insgesamt weniger als 20 Millionen Euro betrugen. Diese Regelung ergibt sich aus § 36 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Für Zeitungen und Zeitschriften gelten allerdings besondere Berechnungsregeln: Ihre Umsätze werden bei der Ermittlung der Schwelle mit dem Faktor vier multipliziert. Dadurch kann eine Untersagung bei Zeitungsmärkten bereits ab einem tatsächlichen gemeinsamen Marktvolumen von fünf Millionen Euro möglich sein.
Auch diese Schwelle wird im vorliegenden Fall nach Angaben des Bundeskartellamtes nicht erreicht. Deshalb konnte die Behörde die Übernahme trotz der möglichen Auswirkungen auf den Wettbewerb nicht untersagen.
Rheiderland: Wettbewerb zwischen zwei Tageszeitungen entfällt
Besonders deutlich sind die Auswirkungen im Rheiderland. Dort ist die „Ostfriesen-Zeitung“ bislang der einzige Wettbewerber der „Rheiderland Zeitung“.
Durch die Übernahme gehören künftig beide Zeitungen zur selben Unternehmensgruppe. Damit entfällt der bisherige Wettbewerb zwischen den beiden regionalen Tageszeitungen.
Die Entscheidung betrifft somit nicht nur die Eigentümerstruktur der Zeitungsverlage, sondern auch die Wettbewerbssituation auf einem regionalen Zeitungsmarkt.
Wettbewerb im nördlichen Ostfriesland ebenfalls Thema
Auch der Zeitungsmarkt im nördlichen Ostfriesland rund um die Stadt Norden und den früheren Landkreis Norden wurde im Verfahren betrachtet.
Dort steht der „Ostfriesische Kurier“ im Wettbewerb mit den ZGO-Titeln „Ostfriesen-Zeitung“ und „Ostfriesische Nachrichten“.
Ob dieses Wettbewerbsverhältnis durch den Verkauf des „Ostfriesischen Kuriers“ an die OM-Mediengruppe erhalten bleibt, ließ das Bundeskartellamt bei der Bewertung der geplanten Übernahme offen.
Der Grund: Selbst wenn die NOZ/mh Mediengruppe weiterhin Einfluss auf den „Ostfriesischen Kurier“ hätte, wäre eine Untersagung des Zusammenschlusses aufgrund der nicht erreichten gesetzlichen Mindest-Umsatzschwelle nicht möglich gewesen.
Entscheidung mit Folgen für den regionalen Zeitungsmarkt
Mit der Freigabe der Mehrheitsbeteiligung wird die Zeitungsgruppe Ostfriesland künftig Teil der NOZ/mh Mediengruppe. Das Bundeskartellamt hat dabei mögliche Wettbewerbsprobleme in einzelnen Regionen berücksichtigt, sah aufgrund der gesetzlichen Umsatzgrenzen jedoch keine Möglichkeit, den Zusammenschluss zu untersagen.
Besonders im Rheiderland verändert sich die Wettbewerbssituation: Die „Ostfriesen-Zeitung“ und die „Rheiderland Zeitung“, die bislang miteinander im Wettbewerb standen, gehören künftig derselben Unternehmensgruppe an.
Quelle: Bundeskartellamt — Oktober 2026.

Lokal
Westoverledingen sucht zwei neue Schiedspersonen ab April 2027 – Bewerbung bis 6. November möglich
Die Gemeinde Westoverledingen sucht zum 1. April 2027 zwei neue Schiedspersonen. Gesucht werden engagierte und integre Personen, die bei kleineren Rechtsstreitigkeiten und Nachbarschaftskonflikten vermitteln möchten. Interessierte können sich noch bis zum 6. November 2026 bewerben.
Schiedspersonen vermitteln bei Streitigkeiten
Schiedsfrauen und Schiedsmänner übernehmen eine wichtige Aufgabe bei der außergerichtlichen Konfliktlösung. Sie helfen dabei, Streitigkeiten in kleineren Rechtsangelegenheiten und Bagatellfällen beizulegen. Dadurch lassen sich häufig kostspielige und zeitaufwendige Gerichtsverfahren vermeiden.
Besonders oft geht es bei der Tätigkeit um Streitfragen im Nachbarschaftsrecht. Die Schiedspersonen treffen dabei keine eigenen Entscheidungen über den Streitfall. Stattdessen versuchen sie, zwischen den beteiligten Parteien zu vermitteln und eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Sie nehmen damit die Rolle neutraler Mittler ein.
Spezielle Vorkenntnisse sind für die Übernahme des Schiedsamtes nicht zwingend erforderlich. Für die Vorbereitung auf die Tätigkeit können Seminarangebote zu verschiedenen Themen wahrgenommen werden.
Ehrenamt mit einer Wahlzeit von fünf Jahren
Das Schiedsamt wird ehrenamtlich und für einen festgelegten Zeitraum ausgeübt. Der Rat der Gemeinde Westoverledingen wählt die Schiedspersonen für eine Wahlzeit von fünf Jahren. Anschließend bestätigt das Amtsgericht Leer die gewählte Schiedsperson.
Die Gemeinde ist in zwei Schiedsamtsbereiche unterteilt. Für jeden Bereich wird eine geeignete Person gesucht. Beide Schiedspersonen vertreten sich gegenseitig.
Diese Ortschaften gehören zu den Schiedsamtsbereichen
Schiedsamtsbereich Nord:
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Breinermoor
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Driever
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Esklum
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Folmhusen
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Grotegaste
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Großwolde
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Ihren
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Ihrhove
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Steenfelde
Schiedsamtsbereich Süd:
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Flachsmeer
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Mitling-Mark
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Völlen
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Völlenerfehn
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Völlenerkönigsfehn
Bewerben können sich geeignete und integre Personen, die mindestens 25 Jahre alt sind und im jeweiligen Schiedsamtsbereich wohnen.
Bewerbung bis zum 6. November 2026 möglich
Wer sich für die ehrenamtliche Tätigkeit als Schiedsperson interessiert, kann sich noch bis zum 6. November 2026 bei der Gemeinde Westoverledingen melden.
Weitere Auskünfte erteilt Florian Tautrich unter der Telefonnummer 04955/933–190 oder per E‑Mail an Florian.Tautrich@westoverledingen.de.
Die Gemeinde sucht damit zwei Personen, die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen, Konfliktparteien zusammenzubringen und einen Beitrag zu einem guten Miteinander in Westoverledingen zu leisten.

Lokal
Stadtmeisterschaft im Seniorenskat 2026 in Leer: Geldpreise für die besten Skatspieler
Stadtmeisterschaft im Seniorenskat: In Leer wird um Geldpreise gespielt
Skatfreunde ab 60 Jahren sind am Mittwoch, 25. November 2026, zur Stadtmeisterschaft im Seniorenskat nach Leer eingeladen. Im Sportheim des SC 04 Leer stehen spannende Kartenrunden, ein sportlicher Wettbewerb und attraktive Geldpreise auf dem Programm.
Die Stadt Leer (Ostfriesland) veranstaltet gemeinsam mit dem Seniorenbüro der Stadt Leer die diesjährige Stadtmeisterschaft im Seniorenskat für Teilnehmer ab 60 Jahren. Beginn ist um 14 Uhr im Sportheim des SC 04 Leer, An den Gärten 10, 26789 Leer.
Auf die erfolgreichen Skatspieler warten Geldpreise in Höhe von 60 Euro für den ersten Platz, 50 Euro für den zweiten Platz und 40 Euro für den dritten Platz. Entscheidend für die Platzierungen ist das Gesamtergebnis aus beiden Spielserien. Damit haben die Teilnehmer über den gesamten Wettbewerb hinweg die Möglichkeit, ihr Können unter Beweis zu stellen.
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Zwei Serien mit jeweils 32 Spielen
Gespielt wird nach dem Modus 2 x 32 Spiele. Das Startgeld beträgt 10 Euro pro Teilnehmer. Die Startgelder werden vollständig wieder ausgeschüttet: 50 Prozent der Einnahmen werden in der ersten und 50 Prozent in der zweiten Serie ausgezahlt. Zusätzlich gilt durchgehend ein Strafgeld von 0,50 Euro.
Da die Teilnehmerzahl auf maximal 52 Personen begrenzt ist, empfiehlt sich eine rechtzeitige Anmeldung.
Anmeldung und Kontakt
Interessierte Skatspieler können sich bei Walter Lübbehüsen anmelden. Für die Anmeldung stehen folgende Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:
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Telefon: 0491 71971
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E‑Mail: walter-luebbehuesen@t‑online.de
Die Stadt Leer und das Seniorenbüro mit Heike Leimke und Carina Padeken wünschen allen Teilnehmern einen gelungenen Nachmittag, spannende Spiele und natürlich allzeit „Gut Blatt“.
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