News
Streng geschützt: Verwendung des Niedersächsischen Landeswappens nur mit Genehmigung
Das Niedersächsische Landeswappen am Eingang eines Notariatsbüros – Hoheitszeichen dürfen nur von befugten Stellen gemäß Niedersächsischem Wappengesetz geführt werden.
Symbole Niedersachsens: Wappen, Flagge und das Niedersachsen-Zeichen
Die Symbole Niedersachsens – das Landeswappen, die Niedersachsen-Flagge und das Niedersachsen-Zeichen – prägen das öffentliche Bild des Bundeslandes und stehen für seine Geschichte, Identität und Tradition. Während das Wappen und die Flagge hoheitliche Symbole darstellen und rechtlich geschützt sind, ermöglicht das Niedersachsen-Zeichen Verbänden, Vereinen, Unternehmen und Privatpersonen, ihre Verbundenheit mit dem Land sichtbar zu machen – besonders in den Bereichen Soziales, Kultur und Wirtschaft. Alle drei Symbole sind dabei streng geregelt, um ihre korrekte Verwendung und den Schutz der Landesidentität sicherzustellen.
Grundsätze zur Nutzung des „Niedersachsen-Zeichens“
Am 6. Februar 2007 hat die Landesregierung ein neues „Niedersachsen-Zeichen“ eingeführt. Dieses soll künftig das visuelle Erscheinungsbild des Landes bei allen Verwendungen außerhalb der Landesverwaltung prägen.
Das Zeichen ist eine Bild-Wort-Marke: Ein weißes, laufendes Pferd in einem roten Oval, rechts daneben der Schriftzug „Niedersachsen“. Es ist markenrechtlich geschützt.

1. Allgemeine Nutzungsberechtigung
-
Das „Niedersachsen-Zeichen“ kann von Verbänden, Vereinen, Unternehmen und Privatpersonen kostenlos verwendet werden, um ihre Verbundenheit mit dem Land Niedersachsen auszudrücken – besonders in den Bereichen Soziales, Kultur und Wirtschaft.
-
Die Freigabe im Einzelfall erfolgt durch die Niedersächsische Staatskanzlei.
-
Voraussetzung ist der Abschluss einer Nutzungsvereinbarung.
2. Einschränkungen zur Nutzung
-
Die Verwendung darf keinen amtlichen oder offiziellen Eindruck erwecken.
-
Nicht zulässig ist der Einsatz durch:
-
Träger öffentlicher Aufgaben
-
Personen oder Organisationen, die dem Staat besonders nahe stehen
-
-
Das Zeichen darf nicht verwendet werden für:
-
Wahlwerbung
-
Irreführende Werbung
-
Inhalte, die Gewalt verherrlichen, menschenverachtend, pornografisch, rechts- oder linksextremistisch oder nationalsozialistisch sind.
-
3. Gestaltungsregeln
-
Das „Niedersachsen-Zeichen“ darf nicht als zentrales Gestaltungselement eingesetzt werden.
-
Eine rein kommerzielle Nutzung ist nicht automatisch in der Nutzungsvereinbarung enthalten und erfordert eine gesonderte Prüfung durch die Staatskanzlei.
-
Die Bild-Wort-Marke muss immer als geschlossene Einheit genutzt werden, sofern keine ausdrückliche Ausnahmegenehmigung vorliegt.
-
Veränderungen an Farben (außer zulässige Schwarz-Weiß-Variante) oder am Design sind nicht erlaubt.
4. Farbhinweise
-
Das Zeichen kann in Volltonfarben oder Mehrtonauflösung erscheinen.
-
Farbabweichungen können durch Faktoren wie Bildschirmdarstellung, Software oder Drucker entstehen.

5. Antragstellung und Kontakt
Wer die Nutzung des „Niedersachsen-Zeichens“ beantragen möchte, kann dies online tun oder sich direkt an die zuständige Stelle wenden:
Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung
Schiffgraben 12
30159 Hannover
Tel.: +49 (0) 511 / 120–0
E‑Mail: pressestelle@mi.niedersachsen.de


Strenge Regeln für Landeswappen und Flagge – Das Niedersächsische Wappengesetz
Hannover. Seit dem 1. Juni 2007 gelten in Niedersachsen klare gesetzliche Vorgaben für die Verwendung des Landeswappens und der Landesflagge. Grundlage ist das Niedersächsische Wappengesetz (NWappG), das am 8. März 2007 vom Landtag beschlossen und am 20. März 2007 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl. Nr. 7/2007) veröffentlicht wurde. Unterzeichnet wurde es vom damaligen Landtagspräsidenten Jürgen Gansäuer und Ministerpräsident Christian Wulff.
Festgelegt: Wappen und Flagge
Das Gesetz definiert in § 1 die offiziellen Landessymbole:
-
Landeswappen: Ein Halbrundschild mit einem springenden weißen Ross im roten Feld (das „Sachsenross“).
-
Landesflagge: Die Bundesfarben Schwarz-Rot-Gold, versehen mit dem Landeswappen.
Beide Symbole sind in Anlagen zum Gesetz grafisch genau festgelegt.
Nutzung streng begrenzt
§ 2 regelt die Verwendung des Landeswappens eindeutig:
-
Erlaubt ist die Nutzung nur für Dienststellen des Landes.
-
Untersagt ist jede private oder institutionelle Verwendung ohne Genehmigung – ebenso der Einsatz von Wappen oder Zeichen, die dem Original „zum Verwechseln ähnlich“ sehen.
-
Ausnahmen können von der Niedersächsischen Staatskanzlei gewährt werden, zum Beispiel für Körperschaften des öffentlichen Rechts oder zu heraldischen, künstlerischen und bildenden Zwecken.
Kontrolle durch die Staatskanzlei
Nach § 3 liegt die Überwachung der Vorschriften bei der Staatskanzlei. Sie kann Anordnungen erlassen, um die Einhaltung des Gesetzes sicherzustellen, und stützt sich dabei auch auf das Niedersächsische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Übergang von alten Regelungen
Mit Inkrafttreten am 1. Juni 2007 wurden ältere Gesetze und Verordnungen aufgehoben, darunter das Gesetz über Wappen, Flaggen und Siegel von 1952 sowie die Beflaggungsverordnung von 1991.
Anzeige
Niedersachsen-Flagge: Nutzung frei, Veränderung verboten
Die Niedersachsen-Flagge darf in ihrer gesetzlich festgelegten Form von jedermann geführt werden – eine Genehmigung ist dafür nicht erforderlich. Das zeigt, wie offen das Land seine Symbole der Öffentlichkeit zugänglich macht.
Gleichzeitig mahnt das Niedersächsische Wappengesetz zur Vorsicht: Veränderungen an Darstellung, Abbildung oder den inneren und äußeren Proportionen der Flagge sind strikt untersagt. Jede Verfälschung oder Abänderung gilt als unerlaubte Nutzung des Wappens oder Wappentieres.
Wer gegen diese Vorschriften verstößt, riskiert ein Ordnungswidrigkeitenverfahren und ein Bußgeld. Die Regelung dient dem Schutz des Landeswappens und der Wahrung seiner einheitlichen Erscheinung in der Öffentlichkeit.
Beispielhaft ist dies am Hafen von Leer zu sehen, wo die Niedersachsen-Flagge in korrekter Form mit den Landesfarben Schwarz-Rot-Gold und dem weißen Sachsenross gehisst weht. Sie zeigt deutlich, wie gesetzeskonforme Darstellung und öffentliche Nutzung harmonisch zusammenkommen.
Anzeige
Emder Matjes Delikatessen: Frühlingsrolle auf Apfel-Chilikompot
Emder Matjes Delikatessen: Fernöstliche Akzente in Folge 4
In der vierten Ausgabe der Serie „Emder Matjes Delikatessen“ trifft norddeutsche Tradition auf asiatische Raffinesse. Das Rezept für Frühlingsrollen vom Emder Matjes auf Apfel-Chilikompot zeigt, wie wandelbar der klassische Matjes ist und wie harmonisch er mit exotischen Aromen harmoniert.
Wenn zarte Emder Matjesfilets auf Mango, Ingwer und Sojasauce treffen, entsteht eine Vorspeise, die den Gaumen überrascht. Die Kombination aus der Salzigkeit des Matjes, der fruchtigen Süße der Mango und der leichten Schärfe des Ingwers verleiht dem Gericht eine moderne, süßsaure Note. Eingehüllt in knusprigen Frühlingsrollenteig, wird der Fisch zu einem völlig neuen Erlebnis.
Das Rezept: Knuspriger Matjes trifft fruchtiges Kompott
Für vier Personen bildet das Zusammenspiel aus Textur und Temperatur das Herzstück dieses Gerichts. Während die Frühlingsrollen heiß serviert werden, sorgt das selbstgemachte Apfel-Chilikompot für eine fruchtig-pikante Basis.
Zutaten für die Frühlingsrollen
-
4 Emder Matjesfilets
-
½ Mango, ½ rote Paprika, 1 rote Zwiebel
-
50 g Sojasprossen, 4 Stangen grüner Spargel
-
10 g Ingwer, 2 cl Sojasauce
-
Koriander, Salz, Pfeffer, Zucker
-
4 Blatt Frühlingsrollenteig & 1 Eiweiß
Zutaten für das Apfel-Kompott
-
3 Äpfel, ½ Zwiebel, ½ rote Chilischote
-
100 g Zucker, 2 EL Essig, 50 g Butter
-
Apfelsaft, Salz, Pfeffer
Schritt für Schritt zur maritimen Vorspeise
-
Die Füllung: Matjesfilets, Mango, Spargel, Paprika und Zwiebeln in feine Würfel schneiden. Mit gehacktem Koriander vermengen und mit Sojasauce sowie frisch geriebenem Ingwer abschmecken.
-
Das Rollen: Den Teig auslegen, Ränder mit Eiweiß bestreichen, Füllung platzieren und die Seiten eingeschlagen fest aufrollen.
-
Das Kompott: Zucker karamellisieren, gewürfelte Äpfel, Zwiebeln und Chili hinzugeben und mit Apfelsaft ablöschen. Etwa 5 bis 7 Minuten köcheln lassen und mit Butter verfeinern.
-
Das Finale: Die Rollen bei 180°C etwa 3 Minuten goldbraun ausbacken. Das Kompott mittig auf einem tiefen Teller anrichten und die Frühlingsrolle darauf platzieren.
Kulinarischer Tipp: Für das perfekte Finish und eine zusätzliche Textur eignen sich Wasabi-Erbsen und Krabbenchips hervorragend als Garnitur.

Anzeige
Werte schaffen. Energiekosten senken. Fürs Alter vorsorgen. Jetzt loslegen.
Clever ins Eigenheim investieren – Werte schaffen, Energiekosten senken, fürs Alter vorsorgen. Jetzt loslegen.
Wer heute in sein Zuhause investiert, denkt weiter als nur bis zur nächsten Renovierung. Es geht um Werterhalt, um nachhaltige Kostensenkung und um eine solide Altersvorsorge. Genau hier setzt Finanzierungsexperte Sven Albert aus Leer an. Als BauWoLe-Partner verbindet er Eigenheimbesitzer mit dem passenden Handwerk – und sorgt dafür, dass Ihr Projekt auf einem stabilen finanziellen Fundament steht.
Ob neue Küche, Wintergarten, Auffahrt, Wärmedämmung oder moderne Heizungsanlage: Jede Maßnahme steigert Komfort und Immobilienwert. Besonders energetische Sanierungen zahlen sich langfristig aus – durch deutlich geringere Energiekosten und eine höhere Unabhängigkeit von Preissteigerungen.
Ganzheitlich planen statt Stückwerk finanzieren
Sven Albert empfiehlt, Modernisierungen nicht isoliert zu betrachten. Wer beispielsweise eine neue Küche plant, sollte auch angrenzende Gewerke realistisch mit einkalkulieren:
-
Erneuerung der Elektrik
-
modernes Beleuchtungskonzept
-
neue Wand- und Bodenfliesen
-
notwendige Malerarbeiten
Oft entstehen genau hier zusätzliche Kosten, die im ersten Moment unterschätzt werden. Eine durchdachte Finanzierung berücksichtigt deshalb nicht nur die Hauptinvestition, sondern das gesamte Projektumfeld.
Sein Rat: Lieber einen finanziellen Puffer einplanen. Unerwartete Mehrkosten lassen sich so souverän abfangen, ohne dass Ihre Kalkulation ins Wanken gerät.
Mehrere Projekte bündeln – effizienter und oft günstiger
Nicht selten lohnt es sich, zwei oder sogar drei Maßnahmen in einem Zug zu finanzieren. Wer beispielsweise die Küche modernisiert, kann gleichzeitig die Elektrik auf den neuesten Stand bringen oder angrenzende Räume renovieren.
Das Ergebnis:
-
nur eine Bauphase
-
bessere Abstimmung der Gewerke
-
häufig günstigere Gesamtkonditionen
-
schnellerer Abschluss der Arbeiten
Denn Hand aufs Herz: Wer möchte schon dauerhaft auf einer Baustelle wohnen?
Werte sichern – Zukunft gestalten
Jede Investition ins Eigenheim ist auch eine Investition in Ihre Zukunft. Modernisierungen erhöhen die Lebensqualität, steigern den Immobilienwert und sorgen dafür, dass größere Sanierungen im Rentenalter bereits abgeschlossen sind.
Wer heute in Dämmung, effiziente Heiztechnik oder hochwertige Ausstattung investiert, reduziert langfristig Betriebskosten und schafft finanzielle Entlastung für später.
Ihr starker Partner in Leer
Sven Albert begleitet Sie mit Erfahrung, Marktkenntnis und einem klaren Blick für wirtschaftlich sinnvolle Lösungen. Als BauWoLe-Partner bringt er Handwerk und Finanzierung zusammen – strukturiert, planbar und transparent.
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, Ihr Projekt strategisch anzugehen.
Mit einer cleveren Finanzierung schaffen Sie Werte, senken Energiekosten und sorgen nachhaltig fürs Alter vor.
Seriöse Finanzierung – direkt vor Ort mit persönlicher Beratung
Bei Sven Albert haben Sie einen kompetenten Partner an Ihrer Seite – gemeinsam mit der traditionellen Bausparkasse Schwäbisch Hall. Hier bauen Sie eine seriöse, solide Finanzierung auf, die genau auf Ihre Wohnträume und Pläne zugeschnitten ist. Schon bevor Sie mit der Renovierung, dem Anbau oder der Modernisierung Ihres Eigenheims beginnen, können Sie die Finanzierung in trockenen Tüchern haben.
Sie wissen von Anfang an, welchen Finanzierungsrahmen Sie haben, können Puffer für unerwartete Mehrkosten einplanen und alle verfügbaren Fördermöglichkeiten optimal nutzen. Anders als bei anonymen Callcentern haben Sie hier einen direkten Ansprechpartner aus Ostfriesland, der Sie persönlich begleitet, auf Ihre Fragen eingeht und Sie Schritt für Schritt unterstützt.
Sven Albert verfügt über langjährige Erfahrung mit Neubau- und Modernisierungsprojekten und ein großes Netzwerk an Bau- und Handwerkspartnern. So können Sie sicher sein, dass Ihr Projekt professionell geplant, finanziert und umgesetzt wird – ohne böse Überraschungen. Ein Beratungsgespräch ist unverbindlich und kostenfrei und sollte frühzeitig als erster Schritt genutzt werden, damit alle weiteren Maßnahmen auf einer sicheren Basis starten können. So wird Ihr Eigenheimtraum von Anfang an Realität – entspannt, planbar und abgesichert.
Kontaktieren Sie Sven Albert – Ihr persönlicher Berater vor Ort
Sven Albert
Selbstständiger Berater
Mobil: 01522 / 2686457
Telefon: 0491 / 20340108
E‑Mail: sven.albert@schwaebisch-hall.de
Neues Büro in 26789 Leer:
Heisfelder Str. 111 a
Tel: 0491 / 20340108

News
Teurer Schutz für die Gesundheit: Niedersachsen drängt auf drastische Tabaksteuer-Erhöhung
Kampf gegen Nikotinsucht: Gesundheitsminister Philippi fordert deutliche Erhöhung der Tabaksteuer
HANNOVER. Der niedersächsische Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi (SPD) macht Druck im Kampf gegen die Nikotinabhängigkeit. Als diesjähriger Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz bezeichnete er eine Anhebung der Tabaksteuer nun als „überfällig“ und unterstützt entsprechende Vorstöße auf Bundesebene ausdrücklich.
„Einstiegshürden massiv erhöhen“
Laut Philippi reichen abschreckende Fotos auf Zigarettenpackungen allein nicht aus, um den Konsum nachhaltig zu senken. Er setzt auf ein umfassendes Maßnahmenpaket, in dem die Preisgestaltung eine Schlüsselrolle spielt. „Wir müssen die Einstiegshürden in die Nikotinabhängigkeit weiter erhöhen“, so der Minister. Ziel sei es vor allem, Jugendliche und junge Erwachsene vor den Gefahren des Rauchens und Vapens zu schützen.
Als Vorbild nannte er Länder wie Australien, in denen extrem hohe Tabaksteuern nachweislich zu einem Rückgang des Konsums geführt haben. Ergänzend forderte er ein striktes Werbeverbot für Tabakprodukte sowie eine intensivierte Aufklärung über die gesundheitlichen Schäden durch Nikotin.

Lungenkrebs: Eine vermeidbare Todesursache
Die medizinische Dringlichkeit untermauerte der Minister mit erschreckenden Zahlen aus Niedersachsen:
-
Lungenkrebs ist bei Männern die häufigste und bei Frauen die zweithäufigste Krebstodesursache.
-
Unter den Neuerkrankungen belegt Lungenkrebs bei Männern Platz zwei und bei Frauen Platz drei.
„Viele dieser Erkrankungen ließen sich durch den Verzicht auf das Rauchen vermeiden“, betonte Philippi. Eine Entscheidung gegen das Nikotin sei immer auch eine Entscheidung für ein längeres Leben.
Trend bei jungen Menschen: E‑Zigaretten im Fokus
Hintergrund der Debatte sind aktuelle Daten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Zwar ist die Zahl der jugendlichen Raucher (12 bis 17 Jahre) seit 2001 massiv von knapp 28 % auf etwa 6,4 % gesunken, doch neue Trends bereiten Sorgen:
-
Einweg-E-Zigaretten (Vapes) bleiben beliebt: 7 % der 12- bis 17-Jährigen und sogar 12 % der 18- bis 25-Jährigen haben diese Produkte im letzten Monat konsumiert.
-
Bei den jungen Erwachsenen (18–25 Jahre) rauchen immer noch über 33 % der Männer und rund 18 % der Frauen.
Niedersachsen hatte bereits 2025 zusammen mit anderen Bundesländern eine Initiative zur Verschärfung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes in den Bundesrat eingebracht. Mit der Forderung nach einer Steuererhöhung zieht der Minister nun die nächste Stufe im Kampf gegen die Sucht.
Anzeige
























