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StVO-Novel­le 2020 — Ände­run­gen und neue Verkehrsschilder

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Foto: Ingo Ton­sor @LeserECHO-Verlag

Bun­des­mi­nis­ter Andre­as Scheu­er hat die Novel­le der Stra­ßen­ver­kehrs-Ord­nung (StVO) und ande­rer Rege­lun­gen vorgelegt.

Die Novel­le ent­hält u. a. fol­gen­de Ände­run­gen und neue Buß­gel­der, die schnellst­mög­lich in Kraft tre­ten sollen:

Buß­gel­der für mehr Ver­kehrs­si­cher­heit: Halt­ver­bot auf Schutz­strei­fen, uner­laub­te Nut­zung einer Ret­tungs­gas­se und wei­te­re Maßnahmen

Mit der StVO-Novel­le sol­len auch neue bzw. erhöh­te Geld­bu­ßen einhergehen.

Erhö­hung der Geld­bu­ßen für das Par­ken, auf Geh- und Rad­we­gen sowie das Hal­ten auf Schutz­strei­fen und in zwei­ter Reihe.

  • Das BMVI plant höhe­re, wirk­sa­me Geld­bu­ßen für das nun­mehr uner­laub­te Hal­ten auf Schutz­strei­fen und in zwei­ter Rei­he sowie für das ver­bots­wid­ri­ge Par­ken auf Geh- und Rad­we­gen. Für die­se Ver­kehrs­ver­stö­ße wer­den künf­tig die Geld­bu­ßen von der­zeit ab 15 Euro auf bis zu 100 Euro erhöht. Die Erhö­hung soll noch 2019 in den Buß­geld­ka­ta­log auf­ge­nom­men werden.
    Bei schwe­re­ren Ver­stö­ßen, zum Bei­spiel mit Behin­de­rung, Gefähr­dung oder Sach­be­schä­di­gung, ist dar­über hin­aus künf­tig der Ein­trag eines Punk­tes in das Fahr­eig­nungs­re­gis­ter vor­ge­se­hen: wenn durch das ver­bots­wid­ri­ge Hal­ten in zwei­ter Rei­he und auf Fahr­rad­schutz­strei­fen oder Par­ken auf Geh- und Rad­we­gen ande­re Ver­kehrs­teil­neh­mer behin­dert oder gefähr­det wer­den, eine Sach­be­schä­di­gung erfolgt ist oder das Fahr­zeug auf dem Geh- oder Rad­weg län­ger als eine Stun­de parkt. Die Ein­stu­fung des Ver­sto­ßes erfolgt durch die zustän­di­gen Behör­den vor Ort.

Ret­tungs­gas­se

  • Künf­tig kann das uner­laub­te Nut­zen einer Ret­tungs­gas­se genau­so ver­folgt und geahn­det wer­den wie das Nicht­bil­den einer Ret­tungs­gas­se. Es dro­hen Buß­gel­der zwi­schen 200 und 320 Euro sowie ein Monat Fahr­ver­bot. Zudem droht in Zukunft für die­se Ver­stö­ße die Ein­tra­gung von zwei Punk­ten im Fahreignungsregister.
  • Neu ist auch das Fahr­ver­bot für einen ein­fa­chen Ver­stoß des Nicht­bil­dens einer Rettungsgasse.

Bus­son­der­fahr­strei­fen, Car­sha­ring und elek­trisch betrie­be­ne Fahr­zeu­ge: Maß­nah­men für sau­be­re Mobilität

Frei­ga­be von Bussonderfahrstreifen

  • Grund­sätz­lich gilt: Bus­son­der­fahr­strei­fen sind Omni­bus­sen des Lini­en­ver­kehrs vor­be­hal­ten. Die Nut­zung durch ande­re Fahr­zeu­ge wie z. B. Taxen oder Fahr­rä­der ist nur erlaubt, wenn dies jeweils durch ein ent­spre­chen­des Zusatz­zei­chen ange­zeigt wird. Die Ent­schei­dung dar­über liegt bei den zustän­di­gen Stra­ßen­ver­kehrs­be­hör­den. Nun schafft das BMVI eine wei­te­re Frei­ga­be­mög­lich­keit für mehr­fach­be­setz­te Per­so­nen­kraft­wa­gen. Durch ein ent­spre­chen­des Zusatz­zei­chen kann der Bus­son­der­fahr­strei­fen für Pkw und Kraft­rä­der mit Bei­wa­gen, die mit min­des­tens 3 Per­so­nen besetzt sind, frei­ge­ge­ben wer­den. Ziel ist es, den moto­ri­sier­ten Indi­vi­du­al­ver­kehr wei­ter zu reduzieren.

Sinn­bild mehr­fach­be­setz­te Personenkraftwagen:

Sinnbild mehrfachbesetzte Personenkraftwagen

Quel­le: BMVI

Elek­trisch betrie­be­ne Fahr­zeu­ge kön­nen durch die zustän­di­gen Stra­ßen­ver­kehrs­be­hör­den bereits seit 2015 durch Zusatz­zei­chen auf Bus­son­der­fahr­strei­fen zuge­las­sen werden.

Car­sha­ring

  • Wir schaf­fen Vor­tei­le für Car­sha­ring-Fahr­zeu­ge, um die­se Form der Mobi­li­tät beson­ders zu för­dern. Die geplan­ten Ände­run­gen der StVO beru­hen auf dem Car­sha­ring-Gesetz, das die Vor­aus­set­zun­gen für die zustän­di­gen Stra­ßen­ver­kehrs­be­hör­den schafft, um Park­plät­ze zukünf­tig rechts­si­cher für das Car­sha­ring aus­zu­wei­sen. Ein­ge­führt wer­den u. a. ein neu­es Sinn­bild, das als Grund­la­ge für Zusatz­zei­chen Car­sha­ring-Fahr­zeu­gen bevor­rech­tig­tes Par­ken ermög­licht, und ein Aus­weis zur Kenn­zeich­nung der Car­sha­ring-Fahr­zeu­ge, den Car­sha­ring-Nut­zer hier­für gut sicht­bar hin­ter die Wind­schutz­schei­be legen.

Sinn­bild Carsharing:

Sinnbild Carsharing

Quel­le: BMVI

Sinn­bild Pla­ket­te des Aus­wei­ses zur Kenn­zeich­nung von Carsharing-Fahrzeugen:

Sinnbild Plakette des Ausweises zur Kennzeichnung von Carsharing-Fahrzeugen

Quel­le: BMVI

Park­flä­chen für elek­trisch betrie­be­ne Fahrzeuge

  • Es wird klar­ge­stellt, dass die zustän­di­gen Stra­ßen­ver­kehrs­be­hör­den Park­flä­chen für elek­trisch betrie­be­ne Fahr­zeu­ge künf­tig mit­tels Sinn­bild und/oder Mar­kie­rung auf der Fahr­bahn her­vor­he­ben können.

Grün­pfeil, Fahr­rad­zo­nen, Schritt­ge­schwin­dig­keit für rechts­ab­bie­gen­de Kraft­fahr­zeu­ge über 3,5 t und wei­te­re Maß­nah­men: Stär­kung des Radverkehrs

Min­dest­über­hol­ab­stand für Kfz

  • Es wird ein Min­dest­über­hol­ab­stand von 1,5 m inner­orts und von 2 m außer­orts für das Über­ho­len von zu Fuß Gehen­den, Rad­fah­ren­den und Elek­tro­kleinst­fahr­zeug­füh­ren­den durch Kraft­fahr­zeu­ge fest­ge­schrie­ben. Bis­her schreibt die StVO ledig­lich einen „aus­rei­chen­den Sei­ten­ab­stand“ vor.

Schritt­ge­schwin­dig­keit für rechts­ab­bie­gen­de Kraft­fahr­zeu­ge über 3,5 t

  • Für rechts­ab­bie­gen­de Kraft­fahr­zeu­ge über 3,5 t soll aus Grün­den der Ver­kehrs­si­cher­heit inner­orts Schritt­ge­schwin­dig­keit (7 bis 11 km/h) vor­ge­schrie­ben wer­den. Ver­stö­ße kön­nen künf­tig mit einem Buß­geld in Höhe von 70 Euro sank­tio­niert wer­den. Zudem wird ein Punkt im Fahr­eig­nungs­re­gis­ter eingetragen.

Grün­pfeil aus­schließ­lich für Radfahrer

  • Mit der StVO-Novel­le wird die bestehen­de Grün­pfeil­re­ge­lung auch auf Rad­fah­rer aus­ge­dehnt, die aus einem Rad­fahr­strei­fen oder bau­lich ange­leg­ten Rad­weg her­aus rechts abbie­gen wol­len. Außer­dem wird ein geson­der­ter Grün­pfeil, der allein für Rad­fah­rer gilt, eingeführt.

Ver­kehrs­zei­chen Grün­pfeil für Radfahrer:

Verkehrszeichen Grünpfeil für Radfahrer

Quel­le: BMVI

Gene­rel­les Halt­ver­bot auf Schutzstreifen

  • Schutz­strei­fen für den Rad­ver­kehr tren­nen den Rad- und den Auto­ver­kehr mit einer gestri­chel­ten wei­ßen Linie (Zei­chen 340 der StVO). Autos dür­fen dort zwar nicht par­ken, aber bis­lang noch bis zu drei Minu­ten hal­ten. Dies führt viel­fach dazu, dass die Rad­fah­ren­den Schutz­strei­fen nicht durch­gän­gig nut­zen kön­nen, weil ihnen hal­ten­de Autos den Weg ver­sper­ren. Des­halb wol­len wir dort ein gene­rel­les Halt­ver­bot einführen.

Ein­rich­tung von Fahrradzonen

  • Ana­log zu den Tem­po 30-Zonen sol­len in Zukunft auch Fahr­rad­zo­nen ange­ord­net wer­den kön­nen. Die Rege­lung soll sich an den Regeln für Fahr­rad­stra­ßen ori­en­tie­ren: Für den Fahr­ver­kehr gilt eine Höchst­ge­schwin­dig­keit von 30 km/h. Der Rad­ver­kehr darf weder gefähr­det noch behin­dert wer­den. Auch Elek­tro­kleinst­fahr­zeu­ge sol­len hier künf­tig fah­ren dürfen.

Ver­kehrs­zei­chen Beginn einer Fahrradzone:

Verkehrszeichen Beginn einer Fahrradzone

Quel­le: BMVI

Klar­stel­lung zum Neben­ein­an­der­fah­ren von Radfahrenden

  • Das Neben­ein­an­der­fah­ren von Rad­fah­ren­den ist aus­drück­lich erlaubt, wenn der Ver­kehr dadurch nicht behin­dert wird. Die bis­he­ri­ge For­mu­lie­rung in der StVO stellt das Hin­ter­ein­an­der­fah­ren in den Vor­der­grund und kann daher miss­ver­stan­den werden.

Aus­wei­tung des Park­ver­bots vor Kreu­zun­gen und Einmündungsbereichen

  • Das Par­ken vor Kreu­zun­gen und Ein­mün­dun­gen soll in einem Abstand von bis zu je 8 m von den Schnitt­punk­ten der Fahr­bahn­kan­ten oder bis zu je 5 m vom Beginn der Eck­aus­run­dung ver­bo­ten wer­den, wenn ein stra­ßen­be­glei­ten­der­bau­li­cher Rad­weg vor­han­den ist, der als benut­zungs­pflich­tig oder mit Rad­sinn­bild­ge­kenn­zeich­net ist. Hier­durch soll die Sicht zwi­schen Stra­ße und Rad­weg ver­bes­sert und dadurch die Sicher­heit von Rad­fah­ren­den erhöht werden.

Ver­ein­fa­chung für Lastenfahrräder

  • Um spe­zi­ell für Las­ten­fahr­rä­der Park­flä­chen und Lade­zo­nen vor­hal­ten zu kön­nen, füh­ren wir ein spe­zi­el­les Sinn­bild „Las­ten­fahr­rad“ ein, das die zustän­di­gen Stra­ßen­ver­kehrs­be­hör­den nut­zen können:

Sinn­bild Lastenfahrrad:

Sinnbild Lastenfahrrad

Quel­le: BMVI

Von der neu geschaf­fe­nen Rege­lung zum Abstel­len von Fahr­rä­dern außer­halb von Fahr­bah­nen und Sei­ten­strei­fen wer­den Las­ten­fahr­rä­der und Räder mit Anhän­ger ausgenommen.

Ver­kehrs­zei­chen Radschnellwege

  • Das Ver­kehrs­zei­chen „Rad­schnell­weg“ soll in die StVO auf­ge­nom­men wer­den, um die Kenn­zeich­nung von Rad­schnell­we­gen auch unab­hän­gig von der Fahr­bahn­be­schaf­fen­heit wie z. B. auf san­di­gem Unter­grund mög­lich zu machen.

Ver­kehrs­zei­chen Radschnellweg:

Verkehrszeichen Radschnellweg

Quel­le: BMVI

Über­hol­ver­bot von Radfahrenden

  • Mit der Ein­füh­rung eines neu­en Ver­kehrs­zei­chens sol­len die zustän­di­gen Stra­ßen­ver­kehrs­be­hör­den in Zukunft ein Über­hol­ver­bot von ein­spu­ri­gen Fahr­zeu­gen (u. a. Fahr­rä­dern) für mehr­spu­ri­ge Kraft­fahr­zeu­ge z. B. an Eng­stel­len anord­nen können.

Ver­kehrs­zei­chen Ver­bot des Über­ho­lens von ein­spu­ri­gen Fahr­zeu­gen für mehr­spu­ri­ge Kraft­fahr­zeu­ge und Kraft­rä­der mit Beiwagen:

Verkehrszeichen Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen

Quel­le: BMVI

Erwei­te­rung der Erprobungsklausel

  • Die bestehen­de Klau­sel für zeit­lich und ört­lich begrenz­te Anord­nun­gen zur Erpro­bung ver­kehrs­re­geln­der oder sichern­der Maß­nah­men soll künf­tig unab­hän­gig von einer qua­li­fi­zier­ten Gefah­ren­la­ge Modell­ver­su­che ermög­li­chen, um den Hand­lungs­spiel­raum der zustän­di­gen Stra­ßen­ver­kehrs­be­hör­den zu erwei­tern. Sol­che Modell­ver­su­che sol­len im Ein­ver­neh­men mit den Kom­mu­nen ange­ord­net wer­den. Damit wird auch die Mit­be­stim­mung der Kom­mu­nen gestärkt. Eine wei­ter­ge­hen­de Öff­nung des Stra­ßen­ver­kehrs­rechts für Ver­kehrs­ver­su­che bedarf einer Ände­rung auf Geset­zes­ebe­ne, die in einem wei­te­ren Schritt im nächs­ten Jahr ange­gan­gen wer­den soll.

Ver­mehr­te Öff­nung von Ein­bahn­stra­ßen für Rad­fah­ren­de in Gegenrichtung

  • Durch die Ände­rung der All­ge­mei­nen Ver­wal­tungs­vor­schrift zur StVO sol­len die zustän­di­gen Stra­ßen­ver­kehrs­be­hör­den ver­stärkt zur Prü­fung der Öff­nungs­mög­lich­keit von Ein­bahn­stra­ßen in Gegen­rich­tung für Rad­fah­ren­de ver­an­lasst und die Zahl der in Gegen­rich­tung frei­ge­ge­be­nen Ein­bahn­stra­ßen dadurch ver­grö­ßert werden.

Zeit­plan:

  • Die Ver­ord­nung soll schnellst­mög­lich in Kraft treten.
  • Nach der Län­der- und Ver­bän­de­an­hö­rung wur­de die Ände­rungs­ver­ord­nung am 06.11.2019 vom Bun­des­ka­bi­nett zur Kennt­nis genom­men und anschlie­ßend dem Bun­des­rat zugeleitet.
  • Die Län­der müs­sen im Bun­des­rat der Ände­rungs­ver­ord­nung zustimmen.
  • In einem zwei­ten Schritt pla­nen wir wei­te­re Ände­run­gen, unter ande­rem in der beglei­ten­den All­ge­mei­nen Ver­wal­tungs­vor­schrift zur StVO.

Hin­weis: Alle hier abge­bil­de­ten Sinn­bil­der und Ver­kehrs­zei­chen wer­den neu in die StVO eingeführt.


Anzei­ge:

Läufst du noch oder fährst du schon?

Von der Anmel­dung bis zum bestan­de­nen Füh­rer­schein beglei­ten wir dich. Ohne wenn und aber — ziel­ori­en­tiert sind wir bei allen Fra­gen und Wün­schen immer für dich da.

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Alles Wis­sens­wer­te zum Ein­kauf auf dem Wochen­markt in Leer

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❓ Häu­fi­ge Fra­gen zum Wochen­markt Leer (FAQ)

✅ Wann fin­det der Wochen­markt in Leer statt?

Der Wochen­markt Leer fin­det zwei­mal pro Woche statt:
🗓 Mitt­wochs und sams­tags
🕗 Jeweils von 7:00 Uhr bis 14:00 Uhr

An Fei­er­ta­gen kann es zu abwei­chen­den Ter­mi­nen kom­men. Bei Ver­an­stal­tun­gen auf dem Ernst-Reu­ter-Platz wird der Markt auf den nahe­ge­le­ge­nen Müh­len­platz in der Fuß­gän­ger­zo­ne verlegt.


✅ Wo befin­det sich der Wochen­markt Leer?

📍 Der Markt fin­det auf dem zen­tral gele­ge­nen Ernst-Reu­ter-Platz in 26789 Leer (Ost­fries­land) statt – direkt zwi­schen Fuß­gän­ger­zo­ne und Frei­zeit­ha­fen.

Die­se Lage ist beson­ders güns­tig für Besu­cher, die den Markt­be­such mit einem Stadt­bum­mel oder Ein­kauf ver­bin­den möchten.


✅ Wel­che Pro­duk­te wer­den auf dem Leera­ner Wochen­markt angeboten?

Der Markt steht für regio­na­le Fri­sche, Nach­hal­tig­keit und Viel­falt. Zum Ange­bot gehören:

  • 🥕 Obst und Gemüse

  • 🧀 Käse, Brot, Honig

  • 🐟 Fri­scher Fisch und Fleischprodukte

  • 💐 Blu­men, Pflan­zen, Floristik

  • 🪴 Deko­ar­ti­kel, Wohn­ac­ces­soires und Non-Food-Waren

Vie­le Pro­duk­te stam­men direkt von Erzeu­gern aus der Regi­on.


✅ Gibt es Park­mög­lich­kei­ten am Wochenmarkt?

Ja! Beson­ders kom­for­ta­bel:
🚲 Rad­fah­rer kön­nen kos­ten­frei direkt am Ernst-Reu­ter-Platz par­ken.
🚗 Für Auto­fah­rer ste­hen in der Umge­bung der Innen­stadt Park­häu­ser und öffent­li­che Park­flä­chen zur Verfügung.


✅ Ist der Wochen­markt Leer auch für Tou­ris­ten interessant?

Abso­lut! Der Markt ist ein belieb­tes Ziel für Gäs­te aus ganz Ost­fries­land und dar­über hin­aus. Städ­te wie Wes­t­ov­er­le­din­gen oder Emden sind nur weni­ge Kilo­me­ter ent­fernt. Der Markt­be­such lässt sich her­vor­ra­gend mit einem Spa­zier­gang durch die his­to­ri­sche Alt­stadt von Leer verbinden.


✅ Gibt es den Wochen­markt Leer das gan­ze Jahr über?

🗓 Ja, der Wochen­markt Leer ist ein Ganz­jah­res­markt. Er fin­det bei nahe­zu jedem Wet­ter statt und bie­tet auch im Win­ter ein ange­pass­tes, sai­so­na­les Sortiment.


🔍 Der Wochen­markt Leer – Ant­wor­ten auf alle Fragen

Mit sei­nen fes­ten Öff­nungs­zei­ten, sei­ner zen­tra­len Lage und dem brei­ten Sor­ti­ment an fri­schen Pro­duk­ten ist der Wochen­markt Leer ein ech­tes High­light in Ost­fries­land. Ob Ein­hei­mi­scher oder Urlaubs­gast – wer Qua­li­tät, Regio­na­li­tät und Atmo­sphä­re sucht, ist hier genau richtig.

Öff­nungs­zei­ten — Wochen­markt Leer. Der Wochen­markt Leer fin­det zwei­mal pro Woche statt – und das das gan­ze Jahr über:

Mitt­wochs von 7:00 bis 14:00 Uhr
Sams­tags von 7:00 bis 14:00 Uhr

In die­ser Zeit ver­wan­delt sich der Ernst-Reu­ter-Platz mit­ten in der Leera­ner Innen­stadt in einen leben­di­gen Treff­punkt für Genie­ßer, Fri­sche-Fans und Markt­freun­de.
Egal ob für den schnel­len Ein­kauf vor der Arbeit oder den ent­spann­ten Wochen­end­ein­kauf: Die frü­hen Öff­nungs­zei­ten bie­ten viel Flexibilität.
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Nach Kon­zep­t­an­pas­sung: Zwei­rad Erlen­born führt Stand­ort wei­ter, Focko’s Bike­schmie­de fokus­siert sich auf Remels

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Focko Lay kon­zen­triert sich künf­tig wie­der voll­stän­dig auf sei­nen eta­blier­ten Stand­ort in Remels, wo er seit zehn Jah­ren „Focko’s Bike­schmie­de“ betreibt.
 

Theo’s Bike­schmie­de wird wie­der Zwei­rad Erlenborn

Moorm­er­land – Zum Jah­res­be­ginn 2025 über­nahm Focko Lay, Inha­ber von „Focko’s Bike­schmie­de“ in Remels, das Fahr­rad­ge­schäft von Theo Erlen­born in Moorm­er­land. Ziel war es, den Stand­ort als Werk­statt­stütz­punkt mit redu­zier­tem Ver­kaufs­an­ge­bot wei­ter­zu­füh­ren und den Haupt­ver­kauf über den grö­ße­ren Betrieb in Remels abzuwickeln.

Das ursprüng­li­che Kon­zept sah vor, dass Kun­din­nen und Kun­den ihre Räder wei­ter­hin in Moorm­er­land war­ten las­sen kön­nen, wäh­rend der Fahr­rad- und E‑Bike-Ver­kauf zen­tral in Remels statt­fin­den soll­te. Das Geschäft in Remels bie­tet dafür deut­lich mehr Flä­che und eine ruhi­ge­re Umge­bung für Pro­be­fahr­ten – ins­be­son­de­re mit E‑Bikes.

Nach eini­gen Mona­ten wur­de jedoch deut­lich, dass der Stand­ort Moorm­er­land unter den neu­en Bedin­gun­gen nicht die erwar­te­te Kun­den­re­so­nanz zeig­te. Vie­le Stamm­kun­den ver­ban­den das Geschäft stark mit dem bis­he­ri­gen Inha­ber Theo Erlen­born. Zudem war eine dau­er­haf­te per­sön­li­che Prä­senz von Focko Lay in bei­den Geschäf­ten orga­ni­sa­to­risch nicht realisierbar.

Dar­auf­hin wur­de gemein­sam mit der Fami­lie Erlen­born ent­schie­den, das Geschäft in Moorm­er­land wie­der in deren Hän­de zu über­ge­ben. Seit dem 1. April 2025 führt Sven Erlen­born, gelern­ter Zwei­rad­me­cha­ni­ker, das Unter­neh­men unter dem bekann­ten Namen Zwei­rad Erlen­born wei­ter. Die Werk­statt bleibt bestehen, das Ver­kaufs­an­ge­bot wird ange­passt. Theo und Rosi Erlen­born unter­stüt­zen ihren Sohn im Hintergrund.

Focko Lay zieht sich damit aus dem Stand­ort Moorm­er­land zurück und kon­zen­triert sich wie­der voll­stän­dig auf sei­nen Haupt­be­trieb in Remels. Die Zusam­men­ar­beit wur­de in gegen­sei­ti­gem Ein­ver­neh­men beendet.

Für Moorm­er­land bedeu­tet das: Der Stand­ort bleibt erhal­ten, das Geschäft bleibt in Fami­li­en­hand, und die Kun­den behal­ten ihren ver­trau­ten Ansprech­part­ner vor Ort.

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Hör­ge­rä­te Ost­fries­land: Klang­voll, smart, stil­voll – das neue Acti­ve IX von Signia

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Wenn das Hör­ge­rät zum Life­style-State­ment wird

Mit dem neu­en Acti­ve IX von Signia ver­schwim­men die Gren­zen zwi­schen Tech­nik, Stil und Lebensqualität

Stel­len Sie sich vor: Sie sit­zen mit Freun­den im Café, lau­fen im Park oder sind mit­ten im Job-All­tag – und hören jedes Wort, jede Nuan­ce, jedes Detail. Kein läs­ti­ges Nach­fra­gen, kein Gefühl des Abge­schnit­ten­seins. Ein­fach mit­ten­drin, klar ver­bun­den – mit dem Leben. Genau die­ses Lebens­ge­fühl ver­spricht das neue Acti­ve IX von Signia: Ein Hör­ge­rät, das aus­sieht wie ein tren­di­ger Ear­bud – und klingt wie die Zukunft.

Acti­ve IX – Hör­ge­rä­te neu definiert

„Das sind nicht ein­fach Hör­ge­rä­te“, sagt Hör­akus­ti­ker­meis­te­rin Kers­tin Wil­ken, „son­dern eine völ­lig neue Gene­ra­ti­on: eine Fusi­on aus Pre­mi­um-Hör­tech­nik und sty­li­schem Ear­bud-Design.“
Mit dem Acti­ve IX reagiert Signia auf einen Wan­del: Weg vom klas­si­schen, oft stig­ma­ti­sier­ten Hör­sys­tem – hin zu einem modi­schen, selbst­be­wuss­ten Acces­soire, das zum akti­ven All­tag passt. Für Men­schen, die ihr Leben lie­ben und den Klang dazu nicht mis­sen wollen.

So smart wie Ihre Ear­buds – nur intelligenter

Ob zum Tele­fo­nie­ren, Musik­hö­ren oder Fern­se­hen: Ear­buds sind aus dem All­tag kaum mehr weg­zu­den­ken. Der Trend ist klar – Blue­tooth-In-Ears lie­gen vorn, sty­lisch, kom­pakt und mobil.
Acti­ve IX greift die­sen Life­style auf, geht aber noch einen Schritt wei­ter: Dank moderns­ter Tech­no­lo­gie mit Mul­ti Beam­for­mer und der leis­tungs­star­ken Signia IX Chip-Platt­form ermög­licht es bril­lan­te Sprach­ver­ar­bei­tung – selbst in geräusch­vol­len Umge­bun­gen oder grö­ße­ren Grup­pen. Kurz: Sie hören genau das, was Sie hören wol­len. Klar, prä­zi­se, komfortabel.

Das mobi­le Lade­etui sorgt dafür, dass Sie den gan­zen Tag über mit Ener­gie ver­sorgt sind – unter­wegs, im Büro oder auf Reisen.

Klang trifft Charakter

Und natür­lich darf auch der Stil nicht zu kurz kom­men: Acti­ve IX ist in sechs moder­nen Far­ben erhält­lich und fügt sich damit per­fekt in jedes Out­fit und jeden Lebens­stil ein. Ob sport­lich, ele­gant oder casu­al – das Hör­ge­rät wird zum Aus­druck Ihrer Persönlichkeit.

Jetzt tes­ten – ganz unverbindlich

Sie möch­ten sich selbst über­zeu­gen? Dann tes­ten Sie das Signia Acti­ve IX kos­ten­los bei Ihrem Hör­akus­ti­ker. Erle­ben Sie, wie moder­nes Hören heu­te aus­sieht – und vor allem: wie gut es sich anfühlt.

Denn gutes Hören ist kein Kom­pro­miss mehr. Es ist ein Lifestyle.

Acti­ve IX – Hör­ge­rä­te neu defi­niert — Hör­ge­rä­te Ost­fries­land — Hesel

Wil­ken Hör­akus­tik

Inh. Kers­tin Wilken

Olden­bur­ger Str. 9 — 26835 Hesel

Tel. oder Whats­App: 04950 7753900

E‑Mail:  info@wilken-hoerakustik.de

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Öff­nungs­zei­ten:

Mon­tag: 08:30 — 16:00 Uhr
Diens­tag: 08:30 — 16:00 Uhr
Mitt­woch: Haus­be­su­che
Don­ners­tag: 08:30 — 16:00 Uhr
Frei­tag: 08:30 — 12:30 Uhr

Außer­halb der Öff­nungs­zei­ten nach Vereinbarung

Jeden letz­ten Werk­tag im Monat aus betriebs­or­ga­ni­sa­to­ri­schen Grün­den geschlossen.

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POL-LER: Pres­se­mit­tei­lung der Poli­zei­in­spek­ti­on Leer/Emden für Sonn­tag, 01.06.2025     Randalierer++Sportboot entwendet++Brand eines Anhängers++2 x Verkehrsunfallflucht++Verkehrsunfall++Pkw-Aufbruch Leer — Randalierer Am...

News

Der Leera­ner Wochen­markt – Öff­nungs­zei­ten, Ange­bot & Tipps für Ihren Besuch

Der Leera­ner Wochen­markt – Fri­sche & Viel­falt mit­ten in Ostfriesland Wer in Leer (Ost­fries­land) regio­nal ein­kau­fen, fri­sche Pro­duk­te genie­ßen und...

Blaulicht

Poli­zei-Mel­dun­gen: Brand, Kör­per­ver­let­zung, Unfall­flucht und Fah­ren ohne Führerschein

POL-LER: Pres­se­mit­tei­lung der Poli­zei­in­spek­ti­on Leer/Emden vom 31.05.2025     Dach­stuhl­brand eines Mehr­par­tei­en­hau­ses ++ Mann mit Glas­fla­sche ver­letzt — Zeu­gen gesucht!...

Veranstaltung

25 Jah­re Fest der Kul­tu­ren in Leer – Viel­falt fei­ern in der Innenstadt

Fest der Kul­tu­ren am 6. und 7. Sep­tem­ber 2025 in Leer Inter­na­tio­na­le Klän­ge, kuli­na­ri­sche Viel­falt und geleb­tes Miteinander Am Wochen­en­de des...

Blaulicht

Groß­brand in Leer: Dach­stuhl eines Mehr­par­tei­en­hau­ses in Flammen

Ein­satz­kräf­te im vol­len Ein­satz: “Was­ser marsch!” – Mit einem Groß­auf­ge­bot kämpf­ten Feu­er­wehr­leu­te am Frei­tag­abend gegen die Flam­men. Sie gaben alles,...

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Pick­nick am Gro­ßen Meer – Som­mer­abend direkt am Was­ser genießen

Pick­nick am Gro­ßen Meer: Gemein­sam genie­ßen in traum­haf­ter Kulisse Süd­brook­mer­land – Die Wei­te der ost­frie­si­schen Land­schaft, das sanf­te Plät­schern des...

Veranstaltung

Mat­jes­ta­ge Emden 2025: Mari­ti­mes Fest-Wochen­en­de mit Musik, Mat­jes und gro­ßen Highlights

Besu­cher­ma­gnet: Die Emder Mat­jes­ta­ge locken mit Fisch, Buden und guter Stim­mung an den Hafen. Foto: Jost Stein­beck @LeserECHO  Emden fei­ert...

Blaulicht

Unfäl­le & Angrif­fe: Poli­zei und Ret­tungs­kräf­te im Dau­er­ein­satz in Ostfriesland

POL-LER: Pres­se­mit­tei­lung der Poli­zei­in­spek­ti­on Leer/Emden für den 30.05.2025     Gefähr­li­che Körperverletzungen++Verkehrsunfall unter Btm-Ein­fluss mit vier leicht­ver­letz­ten Personen++Angriff auf Rettungskräfte++Verkehrsunfallflucht...

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