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StVO-Novelle 2020 — Änderungen und neue Verkehrsschilder

Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO-Verlag
Bundesminister Andreas Scheuer hat die Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und anderer Regelungen vorgelegt.
Die Novelle enthält u. a. folgende Änderungen und neue Bußgelder, die schnellstmöglich in Kraft treten sollen:
Bußgelder für mehr Verkehrssicherheit: Haltverbot auf Schutzstreifen, unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse und weitere Maßnahmen
Mit der StVO-Novelle sollen auch neue bzw. erhöhte Geldbußen einhergehen.
Erhöhung der Geldbußen für das Parken, auf Geh- und Radwegen sowie das Halten auf Schutzstreifen und in zweiter Reihe.
- Das BMVI plant höhere, wirksame Geldbußen für das nunmehr unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und in zweiter Reihe sowie für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen. Für diese Verkehrsverstöße werden künftig die Geldbußen von derzeit ab 15 Euro auf bis zu 100 Euro erhöht. Die Erhöhung soll noch 2019 in den Bußgeldkatalog aufgenommen werden.
Bei schwereren Verstößen, zum Beispiel mit Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung, ist darüber hinaus künftig der Eintrag eines Punktes in das Fahreignungsregister vorgesehen: wenn durch das verbotswidrige Halten in zweiter Reihe und auf Fahrradschutzstreifen oder Parken auf Geh- und Radwegen andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, eine Sachbeschädigung erfolgt ist oder das Fahrzeug auf dem Geh- oder Radweg länger als eine Stunde parkt. Die Einstufung des Verstoßes erfolgt durch die zuständigen Behörden vor Ort.
Rettungsgasse
- Künftig kann das unerlaubte Nutzen einer Rettungsgasse genauso verfolgt und geahndet werden wie das Nichtbilden einer Rettungsgasse. Es drohen Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro sowie ein Monat Fahrverbot. Zudem droht in Zukunft für diese Verstöße die Eintragung von zwei Punkten im Fahreignungsregister.
- Neu ist auch das Fahrverbot für einen einfachen Verstoß des Nichtbildens einer Rettungsgasse.
Bussonderfahrstreifen, Carsharing und elektrisch betriebene Fahrzeuge: Maßnahmen für saubere Mobilität
Freigabe von Bussonderfahrstreifen
- Grundsätzlich gilt: Bussonderfahrstreifen sind Omnibussen des Linienverkehrs vorbehalten. Die Nutzung durch andere Fahrzeuge wie z. B. Taxen oder Fahrräder ist nur erlaubt, wenn dies jeweils durch ein entsprechendes Zusatzzeichen angezeigt wird. Die Entscheidung darüber liegt bei den zuständigen Straßenverkehrsbehörden. Nun schafft das BMVI eine weitere Freigabemöglichkeit für mehrfachbesetzte Personenkraftwagen. Durch ein entsprechendes Zusatzzeichen kann der Bussonderfahrstreifen für Pkw und Krafträder mit Beiwagen, die mit mindestens 3 Personen besetzt sind, freigegeben werden. Ziel ist es, den motorisierten Individualverkehr weiter zu reduzieren.
Sinnbild mehrfachbesetzte Personenkraftwagen:

Quelle: BMVI
Elektrisch betriebene Fahrzeuge können durch die zuständigen Straßenverkehrsbehörden bereits seit 2015 durch Zusatzzeichen auf Bussonderfahrstreifen zugelassen werden.
Carsharing
- Wir schaffen Vorteile für Carsharing-Fahrzeuge, um diese Form der Mobilität besonders zu fördern. Die geplanten Änderungen der StVO beruhen auf dem Carsharing-Gesetz, das die Voraussetzungen für die zuständigen Straßenverkehrsbehörden schafft, um Parkplätze zukünftig rechtssicher für das Carsharing auszuweisen. Eingeführt werden u. a. ein neues Sinnbild, das als Grundlage für Zusatzzeichen Carsharing-Fahrzeugen bevorrechtigtes Parken ermöglicht, und ein Ausweis zur Kennzeichnung der Carsharing-Fahrzeuge, den Carsharing-Nutzer hierfür gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe legen.
Sinnbild Carsharing:

Quelle: BMVI
Sinnbild Plakette des Ausweises zur Kennzeichnung von Carsharing-Fahrzeugen:

Quelle: BMVI
Parkflächen für elektrisch betriebene Fahrzeuge
- Es wird klargestellt, dass die zuständigen Straßenverkehrsbehörden Parkflächen für elektrisch betriebene Fahrzeuge künftig mittels Sinnbild und/oder Markierung auf der Fahrbahn hervorheben können.
Grünpfeil, Fahrradzonen, Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t und weitere Maßnahmen: Stärkung des Radverkehrs
Mindestüberholabstand für Kfz
- Es wird ein Mindestüberholabstand von 1,5 m innerorts und von 2 m außerorts für das Überholen von zu Fuß Gehenden, Radfahrenden und Elektrokleinstfahrzeugführenden durch Kraftfahrzeuge festgeschrieben. Bisher schreibt die StVO lediglich einen „ausreichenden Seitenabstand“ vor.
Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t
- Für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t soll aus Gründen der Verkehrssicherheit innerorts Schrittgeschwindigkeit (7 bis 11 km/h) vorgeschrieben werden. Verstöße können künftig mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro sanktioniert werden. Zudem wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen.
Grünpfeil ausschließlich für Radfahrer
- Mit der StVO-Novelle wird die bestehende Grünpfeilregelung auch auf Radfahrer ausgedehnt, die aus einem Radfahrstreifen oder baulich angelegten Radweg heraus rechts abbiegen wollen. Außerdem wird ein gesonderter Grünpfeil, der allein für Radfahrer gilt, eingeführt.
Verkehrszeichen Grünpfeil für Radfahrer:

Quelle: BMVI
Generelles Haltverbot auf Schutzstreifen
- Schutzstreifen für den Radverkehr trennen den Rad- und den Autoverkehr mit einer gestrichelten weißen Linie (Zeichen 340 der StVO). Autos dürfen dort zwar nicht parken, aber bislang noch bis zu drei Minuten halten. Dies führt vielfach dazu, dass die Radfahrenden Schutzstreifen nicht durchgängig nutzen können, weil ihnen haltende Autos den Weg versperren. Deshalb wollen wir dort ein generelles Haltverbot einführen.
Einrichtung von Fahrradzonen
- Analog zu den Tempo 30-Zonen sollen in Zukunft auch Fahrradzonen angeordnet werden können. Die Regelung soll sich an den Regeln für Fahrradstraßen orientieren: Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Auch Elektrokleinstfahrzeuge sollen hier künftig fahren dürfen.
Verkehrszeichen Beginn einer Fahrradzone:

Quelle: BMVI
Klarstellung zum Nebeneinanderfahren von Radfahrenden
- Das Nebeneinanderfahren von Radfahrenden ist ausdrücklich erlaubt, wenn der Verkehr dadurch nicht behindert wird. Die bisherige Formulierung in der StVO stellt das Hintereinanderfahren in den Vordergrund und kann daher missverstanden werden.
Ausweitung des Parkverbots vor Kreuzungen und Einmündungsbereichen
- Das Parken vor Kreuzungen und Einmündungen soll in einem Abstand von bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten oder bis zu je 5 m vom Beginn der Eckausrundung verboten werden, wenn ein straßenbegleitenderbaulicher Radweg vorhanden ist, der als benutzungspflichtig oder mit Radsinnbildgekennzeichnet ist. Hierdurch soll die Sicht zwischen Straße und Radweg verbessert und dadurch die Sicherheit von Radfahrenden erhöht werden.
Vereinfachung für Lastenfahrräder
- Um speziell für Lastenfahrräder Parkflächen und Ladezonen vorhalten zu können, führen wir ein spezielles Sinnbild „Lastenfahrrad“ ein, das die zuständigen Straßenverkehrsbehörden nutzen können:
Sinnbild Lastenfahrrad:

Quelle: BMVI
Von der neu geschaffenen Regelung zum Abstellen von Fahrrädern außerhalb von Fahrbahnen und Seitenstreifen werden Lastenfahrräder und Räder mit Anhänger ausgenommen.
Verkehrszeichen Radschnellwege
- Das Verkehrszeichen „Radschnellweg“ soll in die StVO aufgenommen werden, um die Kennzeichnung von Radschnellwegen auch unabhängig von der Fahrbahnbeschaffenheit wie z. B. auf sandigem Untergrund möglich zu machen.
Verkehrszeichen Radschnellweg:

Quelle: BMVI
Überholverbot von Radfahrenden
- Mit der Einführung eines neuen Verkehrszeichens sollen die zuständigen Straßenverkehrsbehörden in Zukunft ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen (u. a. Fahrrädern) für mehrspurige Kraftfahrzeuge z. B. an Engstellen anordnen können.
Verkehrszeichen Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen:

Quelle: BMVI
Erweiterung der Erprobungsklausel
- Die bestehende Klausel für zeitlich und örtlich begrenzte Anordnungen zur Erprobung verkehrsregelnder oder sichernder Maßnahmen soll künftig unabhängig von einer qualifizierten Gefahrenlage Modellversuche ermöglichen, um den Handlungsspielraum der zuständigen Straßenverkehrsbehörden zu erweitern. Solche Modellversuche sollen im Einvernehmen mit den Kommunen angeordnet werden. Damit wird auch die Mitbestimmung der Kommunen gestärkt. Eine weitergehende Öffnung des Straßenverkehrsrechts für Verkehrsversuche bedarf einer Änderung auf Gesetzesebene, die in einem weiteren Schritt im nächsten Jahr angegangen werden soll.
Vermehrte Öffnung von Einbahnstraßen für Radfahrende in Gegenrichtung
- Durch die Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO sollen die zuständigen Straßenverkehrsbehörden verstärkt zur Prüfung der Öffnungsmöglichkeit von Einbahnstraßen in Gegenrichtung für Radfahrende veranlasst und die Zahl der in Gegenrichtung freigegebenen Einbahnstraßen dadurch vergrößert werden.
Zeitplan:
- Die Verordnung soll schnellstmöglich in Kraft treten.
- Nach der Länder- und Verbändeanhörung wurde die Änderungsverordnung am 06.11.2019 vom Bundeskabinett zur Kenntnis genommen und anschließend dem Bundesrat zugeleitet.
- Die Länder müssen im Bundesrat der Änderungsverordnung zustimmen.
- In einem zweiten Schritt planen wir weitere Änderungen, unter anderem in der begleitenden Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO.
Hinweis: Alle hier abgebildeten Sinnbilder und Verkehrszeichen werden neu in die StVO eingeführt.
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Läufst du noch oder fährst du schon?

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Alles Wissenswerte zum Einkauf auf dem Wochenmarkt in Leer

❓ Häufige Fragen zum Wochenmarkt Leer (FAQ)
✅ Wann findet der Wochenmarkt in Leer statt?
Der Wochenmarkt Leer findet zweimal pro Woche statt:
🗓 Mittwochs und samstags
🕗 Jeweils von 7:00 Uhr bis 14:00 Uhr
An Feiertagen kann es zu abweichenden Terminen kommen. Bei Veranstaltungen auf dem Ernst-Reuter-Platz wird der Markt auf den nahegelegenen Mühlenplatz in der Fußgängerzone verlegt.
✅ Wo befindet sich der Wochenmarkt Leer?
📍 Der Markt findet auf dem zentral gelegenen Ernst-Reuter-Platz in 26789 Leer (Ostfriesland) statt – direkt zwischen Fußgängerzone und Freizeithafen.
Diese Lage ist besonders günstig für Besucher, die den Marktbesuch mit einem Stadtbummel oder Einkauf verbinden möchten.
✅ Welche Produkte werden auf dem Leeraner Wochenmarkt angeboten?
Der Markt steht für regionale Frische, Nachhaltigkeit und Vielfalt. Zum Angebot gehören:
-
🥕 Obst und Gemüse
-
🧀 Käse, Brot, Honig
-
🐟 Frischer Fisch und Fleischprodukte
-
💐 Blumen, Pflanzen, Floristik
-
🪴 Dekoartikel, Wohnaccessoires und Non-Food-Waren
Viele Produkte stammen direkt von Erzeugern aus der Region.
✅ Gibt es Parkmöglichkeiten am Wochenmarkt?
Ja! Besonders komfortabel:
🚲 Radfahrer können kostenfrei direkt am Ernst-Reuter-Platz parken.
🚗 Für Autofahrer stehen in der Umgebung der Innenstadt Parkhäuser und öffentliche Parkflächen zur Verfügung.
✅ Ist der Wochenmarkt Leer auch für Touristen interessant?
Absolut! Der Markt ist ein beliebtes Ziel für Gäste aus ganz Ostfriesland und darüber hinaus. Städte wie Westoverledingen oder Emden sind nur wenige Kilometer entfernt. Der Marktbesuch lässt sich hervorragend mit einem Spaziergang durch die historische Altstadt von Leer verbinden.
✅ Gibt es den Wochenmarkt Leer das ganze Jahr über?
🗓 Ja, der Wochenmarkt Leer ist ein Ganzjahresmarkt. Er findet bei nahezu jedem Wetter statt und bietet auch im Winter ein angepasstes, saisonales Sortiment.
🔍 Der Wochenmarkt Leer – Antworten auf alle Fragen
Mit seinen festen Öffnungszeiten, seiner zentralen Lage und dem breiten Sortiment an frischen Produkten ist der Wochenmarkt Leer ein echtes Highlight in Ostfriesland. Ob Einheimischer oder Urlaubsgast – wer Qualität, Regionalität und Atmosphäre sucht, ist hier genau richtig.

Mittwochs von 7:00 bis 14:00 Uhr
Samstags von 7:00 bis 14:00 Uhr
In dieser Zeit verwandelt sich der Ernst-Reuter-Platz mitten in der Leeraner Innenstadt in einen lebendigen Treffpunkt für Genießer, Frische-Fans und Marktfreunde.
Egal ob für den schnellen Einkauf vor der Arbeit oder den entspannten Wochenendeinkauf: Die frühen Öffnungszeiten bieten viel Flexibilität.

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Nach Konzeptanpassung: Zweirad Erlenborn führt Standort weiter, Focko’s Bikeschmiede fokussiert sich auf Remels

Theo’s Bikeschmiede wird wieder Zweirad Erlenborn
Moormerland – Zum Jahresbeginn 2025 übernahm Focko Lay, Inhaber von „Focko’s Bikeschmiede“ in Remels, das Fahrradgeschäft von Theo Erlenborn in Moormerland. Ziel war es, den Standort als Werkstattstützpunkt mit reduziertem Verkaufsangebot weiterzuführen und den Hauptverkauf über den größeren Betrieb in Remels abzuwickeln.
Das ursprüngliche Konzept sah vor, dass Kundinnen und Kunden ihre Räder weiterhin in Moormerland warten lassen können, während der Fahrrad- und E‑Bike-Verkauf zentral in Remels stattfinden sollte. Das Geschäft in Remels bietet dafür deutlich mehr Fläche und eine ruhigere Umgebung für Probefahrten – insbesondere mit E‑Bikes.
Nach einigen Monaten wurde jedoch deutlich, dass der Standort Moormerland unter den neuen Bedingungen nicht die erwartete Kundenresonanz zeigte. Viele Stammkunden verbanden das Geschäft stark mit dem bisherigen Inhaber Theo Erlenborn. Zudem war eine dauerhafte persönliche Präsenz von Focko Lay in beiden Geschäften organisatorisch nicht realisierbar.
Daraufhin wurde gemeinsam mit der Familie Erlenborn entschieden, das Geschäft in Moormerland wieder in deren Hände zu übergeben. Seit dem 1. April 2025 führt Sven Erlenborn, gelernter Zweiradmechaniker, das Unternehmen unter dem bekannten Namen Zweirad Erlenborn weiter. Die Werkstatt bleibt bestehen, das Verkaufsangebot wird angepasst. Theo und Rosi Erlenborn unterstützen ihren Sohn im Hintergrund.
Focko Lay zieht sich damit aus dem Standort Moormerland zurück und konzentriert sich wieder vollständig auf seinen Hauptbetrieb in Remels. Die Zusammenarbeit wurde in gegenseitigem Einvernehmen beendet.
Für Moormerland bedeutet das: Der Standort bleibt erhalten, das Geschäft bleibt in Familienhand, und die Kunden behalten ihren vertrauten Ansprechpartner vor Ort.
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Hörgeräte Ostfriesland: Klangvoll, smart, stilvoll – das neue Active IX von Signia

Wenn das Hörgerät zum Lifestyle-Statement wird
Mit dem neuen Active IX von Signia verschwimmen die Grenzen zwischen Technik, Stil und Lebensqualität
Stellen Sie sich vor: Sie sitzen mit Freunden im Café, laufen im Park oder sind mitten im Job-Alltag – und hören jedes Wort, jede Nuance, jedes Detail. Kein lästiges Nachfragen, kein Gefühl des Abgeschnittenseins. Einfach mittendrin, klar verbunden – mit dem Leben. Genau dieses Lebensgefühl verspricht das neue Active IX von Signia: Ein Hörgerät, das aussieht wie ein trendiger Earbud – und klingt wie die Zukunft.
Active IX – Hörgeräte neu definiert
„Das sind nicht einfach Hörgeräte“, sagt Hörakustikermeisterin Kerstin Wilken, „sondern eine völlig neue Generation: eine Fusion aus Premium-Hörtechnik und stylischem Earbud-Design.“
Mit dem Active IX reagiert Signia auf einen Wandel: Weg vom klassischen, oft stigmatisierten Hörsystem – hin zu einem modischen, selbstbewussten Accessoire, das zum aktiven Alltag passt. Für Menschen, die ihr Leben lieben und den Klang dazu nicht missen wollen.
So smart wie Ihre Earbuds – nur intelligenter
Ob zum Telefonieren, Musikhören oder Fernsehen: Earbuds sind aus dem Alltag kaum mehr wegzudenken. Der Trend ist klar – Bluetooth-In-Ears liegen vorn, stylisch, kompakt und mobil.
Active IX greift diesen Lifestyle auf, geht aber noch einen Schritt weiter: Dank modernster Technologie mit Multi Beamformer und der leistungsstarken Signia IX Chip-Plattform ermöglicht es brillante Sprachverarbeitung – selbst in geräuschvollen Umgebungen oder größeren Gruppen. Kurz: Sie hören genau das, was Sie hören wollen. Klar, präzise, komfortabel.
Das mobile Ladeetui sorgt dafür, dass Sie den ganzen Tag über mit Energie versorgt sind – unterwegs, im Büro oder auf Reisen.
Klang trifft Charakter
Und natürlich darf auch der Stil nicht zu kurz kommen: Active IX ist in sechs modernen Farben erhältlich und fügt sich damit perfekt in jedes Outfit und jeden Lebensstil ein. Ob sportlich, elegant oder casual – das Hörgerät wird zum Ausdruck Ihrer Persönlichkeit.
Jetzt testen – ganz unverbindlich
Sie möchten sich selbst überzeugen? Dann testen Sie das Signia Active IX kostenlos bei Ihrem Hörakustiker. Erleben Sie, wie modernes Hören heute aussieht – und vor allem: wie gut es sich anfühlt.
Denn gutes Hören ist kein Kompromiss mehr. Es ist ein Lifestyle.


Inh. Kerstin Wilken
Oldenburger Str. 9 — 26835 Hesel
Tel. oder WhatsApp: 04950 7753900
E‑Mail: info@wilken-hoerakustik.de
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Montag: 08:30 — 16:00 Uhr
Dienstag: 08:30 — 16:00 Uhr
Mittwoch: Hausbesuche
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Freitag: 08:30 — 12:30 Uhr
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