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Niedersachsen: Landesregierung startet umfassende Reform der Wohnraumförderung
Das Wohngebäude „Haus Emsblick“ in Leer mit seinen 88 Wohneinheiten ist ein prägnantes Beispiel für die Herausforderungen der 1970er-Jahre-Architektur. Das Objekt befindet sich in der „Leer-Weststadt“, die als städtebauliches Sanierungsgebiet ausgewiesen und in das bundesweite Förderprogramm „Soziale Stadt / Sozialer Zusammenhalt“ aufgenommen wurde. Aktuell wird das städtische Umfeld durch die Erneuerung der umliegenden Straßen aufgewertet; rund um die Ohlthaverstraße dauern diese Bauarbeiten sowie die damit verbundene Vollsperrung voraussichtlich noch bis zum 31.08.2026 an.
Wohnungsbau in Niedersachsen: Landesregierung startet umfassende Reform der Wohnraumförderung
Niedersachsen setzt ein starkes Signal gegen den Wohnungsmangel: Mit einer grundlegenden Neuausrichtung der sozialen Wohnraumförderung schafft die Landesregierung bessere finanzielle Anreize für Bauherren, modernisiert den Bestand klimagerecht und entlastet Familien gezielt. Die neuen Richtlinien sind bereits am 1. Juli in Kraft getreten.
Der Druck auf den Wohnungsmarkt wächst, und bezahlbarer Wohnraum wird in der Mitte der Gesellschaft zunehmend zum knappen Gut. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, hat Niedersachsen seine Förderstrukturen für den Wohnungsbau umfassend modernisiert. Ziel ist es, Investitionen wieder wirtschaftlich attraktiv zu machen und Projekte unbürokratisch zu unterstützen.
Mehr Mittel, mehr Struktur: Die neue Strategie
Die finanzielle Ausstattung für die kommenden Jahre ist deutlich aufgestockt worden. Bereits für 2026 stehen rund 380 Millionen Euro an Bundes- und Landesmitteln zur Verfügung. Perspektivisch soll dieser Betrag auf jährlich über 500 Millionen Euro anwachsen. Unterstützt wird dies durch zusätzliche Gelder aus dem Wohnraum- und Wohnquartierförderfonds sowie dem Infrastruktursondervermögen des Bundes.
Um die Handhabung zu vereinfachen, hat das Land die bisher gewachsenen Regelungen in drei klare Richtlinien gegliedert:
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Mietwohnraumförderung
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Junges Wohnen
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Wohneigentumsförderung
Fokus auf Zuschüsse statt Tilgung
Ein Kernpunkt der Reform ist der Wechsel von Tilgungsnachlässen hin zu direkten Zuschüssen. Im Mietwohnungsbau können Investoren künftig bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten als Zuschuss erhalten. In Kombination mit zinsgünstigen Darlehen sind für Projekte, die Haushalten mit niedrigem Einkommen zugutekommen, Förderquoten von bis zu 80 Prozent möglich.
Klimaschutz und Modernisierung praxisnah gestalten
Bei der energetischen Sanierung bricht das Land mit starren Effizienzhausstandards. Stattdessen orientiert sich die Förderung nun stärker an der tatsächlich erreichten energetischen Verbesserung des Gebäudes. Dies soll wirtschaftlich tragfähige Modernisierungen in unterschiedlichsten Ausgangslagen erleichtern.
Unterstützung für Familien und neue Wohnformen
Auch soziale Aspekte finden stärker Berücksichtigung:
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Familien: Die Wohneigentumsförderung wird durch zusätzliche Zuschüsse pro Kind gestärkt, was den Eigenkapitalbedarf beim Bau oder Kauf von Wohneigentum senkt.
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Barrierereduzierung: Förderungen für barrierefreie Umbaumaßnahmen sind künftig unabhängig vom Alter der Antragsteller möglich.
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Innovation: Erstmals werden der Erwerb von Belegungsbindungen, gemeinschaftliche Wohnformen und „Housing-First“-Konzepte explizit gefördert.
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Junges Wohnen: Studierende und Auszubildende profitieren durch flexiblere Nutzungsmöglichkeiten bei Wohnheimplätzen.
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Stimmen zur Reform
Wirtschafts- und Bauminister Grant Hendrik Tonne betont die Bedeutung der neuen Rahmenbedingungen für Kommunen, Wohnungsunternehmen und private Bauherren: „Wir vereinfachen die Förderung, erhöhen die Zuschussanteile und schaffen verlässliche Rahmenbedingungen. Gute Projekte sollen nicht an der Finanzierung scheitern“.
Michael Kiesewetter, Vorstandsvorsitzender der NBank, die auch weiterhin die Umsetzung der Programme übernimmt, hebt die Erweiterung des Berechtigtenkreises hervor: „Die neuen Richtlinien öffnen eine Tür für all jene, die bisher knapp durchs Raster gefallen sind“.
Die neuen Förderrichtlinien sind seit dem 1. Juli 2026 in Kraft.
Quelle: Alle Angaben basieren auf den offiziellen Informationen der Niedersächsischen Landesregierung zur Neufassung der Wohnraumförderung.
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Veranstaltungstipps für Leer und Umgebung gesucht
Die Facebook-Seite „Wir Leeraner“ freut sich über aktive Unterstützung. Wer schöne Fotos aus der Region hat oder Veranstaltungs- und Freizeittipps teilen möchte, die für alle Besucher kostenlos zugänglich sind, ist herzlich dazu eingeladen.
Beiträge und Bilder können einfach per E‑Mail an info@leserecho.de gesendet werden. Das Team freut sich auf viele interessante Einsendungen, um das Freizeitangebot für alle Leeraner noch vielfältiger zu gestalten.
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Romantik im Advent: Standesamt Leer lädt wieder zu den Lichterhochzeiten ein
Ja-Wort im Lichterglanz: Standesamt Leer bietet wieder Lichterhochzeiten im Dezember an
Leer – Wenn die Tage kürzer werden und die Vorfreude auf das Weihnachtsfest wächst, verwandelt sich das Trauzimmer im Historischen Rathaus Leer in einen besonders romantischen Ort für Paare, die sich das Ja-Wort geben möchten.
Auch in diesem Jahr führt das Standesamt Leer an zwei Terminen im Advent die beliebten „Lichterhochzeiten“ durch. Das Trauzimmer wird dabei in eine stimmungsvolle Kulisse aus Kerzenschein und festlicher Weihnachtsdekoration getaucht, die einen unvergesslichen Rahmen für die Eheschließung bietet.
Die Termine für den Advent 2026
Wer diesen besonderen Zauber für seine Trauung nutzen möchte, kann sich für die folgenden Donnerstage entscheiden:
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Donnerstag, 03. Dezember 2026
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Donnerstag, 17. Dezember 2026
Die Zeremonien finden jeweils am späten Nachmittag statt, um das warme Licht der Kerzen voll zur Geltung zu bringen. Die verfügbaren Zeitslots sind:
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15:30 Uhr
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16:15 Uhr
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17:00 Uhr
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17:45 Uhr
Ein festlicher Ausklang in der Altstadt
Der Charme der Lichterhochzeiten endet nicht mit dem Verlassen des Rathauses: Direkt vor der Tür erwartet die frisch Vermählten und ihre Gäste die weihnachtlich beleuchtete Altstadt von Leer. In der Dämmerung entfaltet die Umgebung eine ganz besondere Atmosphäre, die ideal dazu einlädt, den besonderen Tag bei einem stimmungsvollen Spaziergang oder in einem der gemütlichen Lokale ausklingen zu lassen.
Anmeldung ab sofort möglich
Da die Nachfrage nach diesen stimmungsvollen Terminen traditionell groß ist, empfiehlt das Standesamt eine frühzeitige Planung. Interessierte Paare können sich noch freie Termine sichern und erhalten weitere Informationen unter den folgenden Kontaktdaten:
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Telefon: 0491 / 9782151 oder 0491 / 9782287
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E‑Mail: standesamt@leer.de
Nutzen Sie die Gelegenheit, den Bund fürs Leben in einer besonders besinnlichen und glanzvollen Umgebung zu schließen.
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Neustart in der Kreisverwaltung: Landkreis Leer besetzt Führungspositionen neu
Erste Kreisrätin Dr. Anna Meincke und Baudezernent Jörn Reich
Personalwechsel in der Kreisverwaltung: Neue Führungskräfte beim Landkreis Leer
Zum 1. Juli 2026 hat der Landkreis Leer zwei zentrale Führungspositionen neu besetzt. Mit Dr. Anna Meincke als Erste Kreisrätin und Jörn Reich als Baudezernent nehmen zwei erfahrene Fachkräfte ihre Arbeit in der Kreisverwaltung auf. Landrat Matthias Groote hieß die neuen Dezernenten offiziell willkommen und gab ihnen die besten Wünsche für ihre künftigen Aufgaben mit auf den Weg.
Dr. Anna Meincke: Erste Kreisrätin und Dezernentin für Zentrale Bereiche
In ihrer Funktion als Erste Kreisrätin fungiert Dr. Anna Meincke künftig als allgemeine Vertreterin des Landrats. Darüber hinaus übernimmt sie die Leitung des Dezernats I. Ihr Verantwortungsbereich umfasst damit eine breite Palette zentraler Aufgabenfelder:
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Finanzen
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Zentrale Verwaltung
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Digitalisierung
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Wirtschaft
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Kultur
Jörn Reich: Leitung des Dezernats III (Bauen und Umwelt)
Jörn Reich tritt die Nachfolge als Leiter des Dezernats III an. Er übernimmt damit die Steuerung maßgeblicher Infrastruktur- und Umweltressorts des Landkreises. Zu seinem Aufgabengebiet zählen unter anderem:
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Bauen und Planen
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Umwelt und Wasserwirtschaft
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Straßen- und Tiefbau
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Gebäudemanagement
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Abfallwirtschaftsbetrieb
Mit der Besetzung dieser Dezernentenstellen setzt die Kreisverwaltung Leer ein Signal für die kontinuierliche Fortführung der strategischen Verwaltungsthemen im Landkreis.
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Wer steht zur Wahl? Kreiswahlausschuss entscheidet über Landrats- und Kreiswahl-Kandidaten in Leer
Kreiswahlausschuss tagt zur Kommunalwahl: Entscheidung über Zulassung der Kandidaten
Leer. Am kommenden Mittwoch, den 22. Juli, tritt der Kreiswahlausschuss zusammen, um über die Zulassung der Wahlvorschläge für die diesjährige Landrats- und Kreiswahl zu entscheiden. Die Sitzung ist öffentlich und findet um 14 Uhr statt.
Zur Landratswahl im Landkreis Leer treten drei Kandidaten an:
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Der amtierende Landrat Matthias Groote (SPD), der sich zur Wiederwahl stellt.
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Jens Völker, der von der FDP ins Rennen geschickt wird.
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Der parteiunabhängige Kandidat Olaf Bade aus Bunde, der von der CDU und der Moin-Partei unterstützt und nominiert wird.
Über die endgültige Zulassung dieser drei Wahlvorschläge entscheidet der Kreiswahlausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am 22. Juli.
Auf der Tagesordnung stehen zentrale Punkte im Vorfeld der Kommunalwahl:
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Bericht der Kreiswahlleiterin: Zunächst wird über das Ergebnis der Vorprüfung der eingegangenen Wahlvorschläge für beide Wahlen (Landratswahl und Kreiswahl) berichtet.
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Einsichtnahme und Anhörung: Die Beisitzer des Ausschusses haben die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Unterlagen. Zudem werden die Vertrauenspersonen der Wahlvorschläge angehört.
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Entscheidung und Verkündung: Der wichtigste Teil der Sitzung ist die formelle Entscheidung des Ausschusses über die Zulassung oder Zurückweisung der eingegangenen Wahlvorschläge. Diese Entscheidung wird im Anschluss verkündet.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, an der öffentlichen Sitzung teilzunehmen.
Termin: Mittwoch, 22. Juli Uhrzeit: 14:00 Uhr Ort: Kreisverwaltung Leer, Bergmannstr. 37 in Leer, Saal 2.
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