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Thiele: Neue Gesetzesinitiative zur Attraktivität der Pflegeausbildung!
Thiele: Mit unserem Gesetzesentwurf wollen wir Pflegeausbildung attraktiver gestalten
Hannover. „Eine attraktive Pflegeausbildung hat vor dem Hintergrund des wachsenden Arbeits- und Fachkräftemangels zentrale Bedeutung für eine gute Pflege“, sagt der Landtagsabgeordnete und stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Ulf Thiele (Stallbrüggerfeld). Um den Bedarf an Pflegekräften decken zu können, müsse die generalisierte Ausbildung an den Pflegefachschulen dringend angepasst und attraktiver gemacht werden. Die CDU-Landtagsfraktion habe daher jetzt einen Gesetzentwurf für eine verbesserte Pflegeausbildung in den Niedersächsischen Landtag eingebracht, erläuterte der Christdemokrat in einer Mitteilung vom Freitag.
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„Angesichts der geburtenstarken Jahrgänge, die nun nach und nach in den Ruhestand wechseln und der zugleich steigenden Zahl pflegebedürftiger Menschen, brauchen wir deutlich mehr Pflegefachkräfte und müssen daher gegensteuern“, so Thiele. Ziel müsse es sein, das Interesse an den Pflegeberufen durch attraktivere Rahmenbedingungen während der Ausbildung zu steigern. Daher sehe der Gesetzesentwurf vor, die Ausbildung von pflegefremden Themen zu entschlacken um mehr Raum für eine differenzierte Pflegeausbildung zu schaffen. „Wir wollen den Anteil der praktischen Lerninhalte erhöhen, indem 280 Stunden allgemeinbildender Unterricht gestrichen werden, so wie es in den anderen Bundesländern praktiziert wird. Damit wird Zeit für eine differenziertere Pflegeausbildung gewonnen“, so Thiele. Die Erhöhung der praktischen Ausbildungseinheiten helfe auch den Einrichtungen, die viele Ressourcen, wie beispielsweise speziell ausgebildete Praxisanleiter stellen müssten, jedoch davon kaum unmittelbar profitierten. Zudem sei die Einführung eines eigenen Landesgesetzes zur Ausführung des Pflegeberufegesetzes vorgesehen, um detaillierte Regelungen zur Ausbildung zu ermöglichen.
AnzeigeThiele erinnert in diesem Zusammenhang an seinen Besuch beim Bildungsinstitut Gesundheit am Klinikum Leer mit dem nordrheinwestfälischen Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU), bei dem auch Auszubildende beklagten, dass wegen der 2020 eingeführten generalistischen Ausbildung nicht mehr ausreichend differenziert werde, um beispielsweise in der Kinderkrankenpflege vertieft auszubilden. Die niedersächsische Praxis eines hohen allgemeinbildenden Ausbildungsanteils führe dazu, dass die Ausbildung von Kinderkrankenpflegerinnen und –Krankenpflegern rückläufig sei, weshalb Pflegeplätze in Kinderkrankenabteilungen fehlten. „Ich hoffe daher, dass unser Gesetzesentwurf eine breite Mehrheit auch bei der rot-grünen Koalition im Landtag findet, um mehr Raum für eine differenziertere Ausbildung in der Pflege zu ermöglichen und diese attraktiver für junge Menschen zu machen“, so Thiele abschließend.
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Gesetzliche Prüfpflicht für private Brücken und Ingenieurbauwerke
Sicherheit von Ingenieurbauwerken: Private Eigentümer unterliegen strenger Prüfpflicht
Wer eine Brücke oder eine Stützwand auf seinem Grundstück besitzt, trägt eine hohe Verantwortung. Die Gemeinde Westoverledingen weist aktuell darauf hin, dass für solche privaten Ingenieurbauwerke, die an den öffentlichen Raum angrenzen, eine gesetzliche Sorgfaltspflicht zur Überwachung der Standsicherheit besteht.
Grundlage für diese Verpflichtung ist die im Januar 2026 neu gefasste Norm DIN 1076. Diese regelt detailliert, wie Bauwerke überwacht werden müssen, um die Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit zu gewährleisten. Die Gemeinde wurde durch ein Fachbüro aus Apen, welches aktuell Bauprojekte in der Region betreut, explizit auf die Relevanz dieser Prüfpflicht aufmerksam gemacht.
Wann besteht eine Prüfpflicht?
Die Pflicht zur regelmäßigen Überwachung greift immer dann, wenn das Bauwerk einen funktionalen Übergang zum öffentlichen Raum darstellt und nicht durch Barrieren wie Tore gegen Fremdnutzung gesichert ist. Betroffen sind insbesondere:
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Brücken: Mit einer lichten Weite von über 2 Metern.
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Stützwände: Ab einer Höhendifferenz von 1,50 Metern.
Da ein Versagen solcher Konstruktionen unmittelbar Menschenleben bedrohen oder die Sicherheit angrenzender Verkehrsflächen massiv beeinträchtigen kann, ist die Einhaltung der Intervalle zwingend erforderlich.
Die Prüfintervalle nach der neuen Norm
Die DIN 1076 schreibt für Eigentümer einen festen Rhythmus vor, um Schäden rechtzeitig zu erkennen und hohe Instandsetzungskosten zu vermeiden:
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Hauptprüfung (alle 6 Jahre): Eine umfassende Untersuchung durch einen erfahrenen und sachkundigen Ingenieur vor Ort. Dabei werden statische und konstruktive Verhältnisse sowie die Materialien fachgerecht beurteilt.
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Einfache Prüfung (alle 3 Jahre): Diese findet jeweils drei Jahre nach einer Hauptprüfung statt und muss ebenfalls durch einen qualifizierten Ingenieur durchgeführt werden.
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Jährliche Besichtigung: Zwischen den Ingenieurprüfungen ist eine jährliche Sichtprüfung vorgeschrieben. Diese dient dem Auffinden offensichtlicher Mängel und kann vom Eigentümer selbst oder einer eingewiesenen sachkundigen Person durchgeführt werden.
Dokumentation im Bauwerksbuch
Sämtliche Ergebnisse, Berichte und Protokolle dieser Prüfungen müssen dauerhaft im sogenannten Bauwerksbuch vorgehalten werden. Dies dient im Schadensfall auch als Nachweis über die Erfüllung der gesetzlichen Sorgfaltspflicht.
Durch die regelmäßige Kontrolle wird sichergestellt, dass Mängel bewertet werden, bevor die Verkehrssicherheit gefährdet ist. Private Eigentümer sollten daher prüfen, ob ihre Bauwerke unter diese Regelung fallen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Beitragsbild: KI — Symbolfoto
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Zweitägige Vollsperrung der Ledabrücke an der B 70
B 70 bei Leer: Ledabrücke wegen Prüfung und Fahrbahnsanierung gesperrt
LEER – Autofahrer auf der Bundesstraße 70 müssen sich Ende März auf erhebliche Einschränkungen einstellen. Die Ledabrücke nahe Leer wird am 24. und 25. März für den Kraftfahrzeugverkehr voll gesperrt. Grund dafür ist eine turnusmäßige Überprüfung des Bauwerkszustandes sowie notwendige Asphaltierungsarbeiten.
Die Sperrung beginnt am Dienstag, den 24. März, um 9:00 Uhr und wird voraussichtlich am Mittwoch, den 25. März, gegen 17:00 Uhr wieder aufgehoben. Während dieser Zeit wird neben der Brückenprüfung auch die Asphaltdeckschicht zwischen der Brücke und der Einmündung zum Südring erneuert. Die Ein- und Ausfahrt in den Südring bleibt für Verkehrsteilnehmer jedoch jederzeit passierbar.
Ausnahmen für Radfahrer und Rettungskräfte
Gute Nachrichten gibt es für den nicht-motorisierten Verkehr: Radfahrer und Fußgänger sind von der Vollsperrung nicht betroffen und können das Bauwerk einseitig überqueren. Auch die Durchfahrt für den Rettungsdienst ist im Einsatzfall jederzeit gewährleistet.
Weiträumige Umleitungen eingerichtet
Um den Verkehrsfluss aufrechtzuerhalten, sind offizielle Umleitungsstrecken ausgeschildert:
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Richtung Leer (U 1): Verkehrsteilnehmer aus Papenburg werden über die B 438 (Rhauderfehn), die B 72, die A 28 und schließlich die B 436 nach Leer geleitet.
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Richtung Papenburg (U 2): In Gegenrichtung erfolgt die Führung analog über die B 436, die A 28, die B 72 und die B 438.
Hintergrund: Warum Bauwerksprüfungen so wichtig sind
Die Überprüfung erfolgt nach der strengen Norm DIN 1076. Dabei untersucht ein speziell geschulter Ingenieur das Bauwerk systematisch auf Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit. Angesichts des steigenden Verkehrsaufkommens auf den Bundesfernstraßen und des zunehmenden Alters vieler Brücken ist dieses Qualitätsmanagement ein unverzichtbarer Baustein der Sicherheitsphilosophie, um Schäden frühzeitig zu erkennen und die Nutzbarkeit der Infrastruktur langfristig zu erhalten.
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Startschuss für den Frühjahrsputz 2026 in der Stadt Leer
Wilder Müll am Ostfriesland Wanderweg: An d. Seeschleuse und nahe der Eisenbahnbrücke gefährden Plastikreste und rostiger Unrat die Natur. Ein konkreter Anlass für den „Frühjahrsputz 2026“ der Stadtwerke Leer – Greifer und Säcke für Freiwillige werden kostenlos vom Baubetriebshof gestellt.
Gemeinsam für eine saubere Stadt: Startschuss zum „Frühjahrsputz 2026“ in Leer
LEER – Passend zum meteorologischen Frühlingsbeginn rufen die Stadt Leer und die Stadtwerke Leer auch in diesem Jahr wieder zur großen Reinigungsaktion auf. Unter dem Motto „Frühjahrsputz 2026“ sind alle Bürgerinnen und Bürger eingeladen, die heimische Landschaft von achtlos entsorgtem Unrat zu befreien.
Seit vielen Jahren ist die gemeinsame Aktion ein fester Bestandteil im Terminkalender der Stadt. Das Ziel ist klar definiert: Sogenannter „wilder Müll“, der leider viel zu oft vorsätzlich in der freien Natur entsorgt wird, soll gesammelt und fachgerecht entsorgt werden. Dies schont nicht nur die Optik unserer schönen Region, sondern beseitigt auch handfeste Gefahren für die Umwelt und die heimische Tierwelt.
Unterstützung durch die Stadtwerke
Damit die Sammelaktion ein voller Erfolg wird, greifen die Stadtwerke Leer den freiwilligen Helfern tatkräftig unter die Arme. Egal ob Einzelpersonen, Familien, Vereine oder Gruppen – der Baubetriebshof stellt die notwendige Ausrüstung zur Verfügung:
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Material: Greifer und Müllsäcke können direkt über die Stadtwerke bezogen werden.
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Logistik: Der gesammelte Unrat kann entweder beim Baubetriebshof abgegeben werden oder wird nach vorheriger Absprache an einem vereinbarten Ort von den Stadtwerken abgeholt.
Kontakt und Anmeldung
Um die Verteilung der Materialien und die Abholung des Mülls zu koordinieren, wird um eine vorherige Terminabsprache gebeten. Interessierte können sich direkt an die zuständigen Ansprechpartner wenden:
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Jan Tülp und Jens Denekas: Telefonisch erreichbar unter 0491/92770–413 oder ‑415.
Fotogruß von der Sammelaktion
Um das Engagement der Leeraner sichtbar zu machen, freuen sich die Stadt und die Stadtwerke über Bildmaterial von den Aktionen. Wer seine Funde oder die fleißigen Teams präsentieren möchte, kann Fotos per E‑Mail an presse@leer.de senden. Eine Auswahl der Bilder soll anschließend auf den offiziellen Social-Media-Kanälen veröffentlicht werden.
Machen wir unsere Stadt gemeinsam bereit für den Frühling! 🌸🧹
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