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Weitere Entlastungen auf dem Weg
Die Bundesregierung entlastet die Bürgerinnen und Bürger deutlich – denn die Kosten für Energie, Lebensmittel und Mobilität sind gestiegen. Das Kabinett brachte unter anderem eine Energiepreispauschale, einen Einmalbonus zum Kindergeld und eine temporäre Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe auf den Weg.

Um die steigenden Energiepreise abzufedern, hat die Bundesregierung weitere Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger auf den Weg gebracht. Diese kommen zusätzlich zu den bereits beschlossenen umfangreichen Maßnahmen aus dem ersten Entlastungspaket.
Welche Maßnahmen sind nun auf dem Weg?
Das Entlastungsvolumen beträgt zusammengenommen deutlich mehr als 30 Milliarden Euro. Das Kabinett beschloss mit mehreren Entwürfen die Umsetzung folgender Maßnahmen:
- Energiepreispauschale: Erwerbstätige, Selbstständige und Gewerbetreibende erhalten eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro. Die Auszahlung erfolgt über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers. Selbstständige erhalten einen Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung.
- Kinderbonus: Für jedes Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht, gibt es einen Einmalbonus von 100 Euro. Die Zahlung soll ab Juli 2022 erfolgen. Dieser wird – wie in der Vergangenheit – auf den steuerlichen Kinderfreibetrag angerechnet.
- Einmalzahlung für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen: Die bereits beschlossene Einmalzahlung für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen wird auf 200 Euro verdoppelt.
- 9‑Euro-Ticket: Bus und Bahn sind eine umweltfreundliche Alternative zum Pkw. Deshalb bietet die Bundesregierung ein ÖPNV-Ticket für neun Euro im Monat an. Die Maßnahme soll bundesweit für die Monate Juni bis August 2022 gelten.
- Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe: Ebenfalls für die Monate Juni bis August ist vorgesehen, die Energiesteuer auf Kraftstoffe auf das europäische Mindestmaß abzusenken. Die Steuerentlastung für Benzin beträgt damit 30 Cent je Liter, für Diesel 14 Cent je Liter.
Die Kabinettsbeschlüsse gehen zurück auf die Einigung des Koalitionsausschusses vom 23. März 2022 zum weiteren Umgang mit den hohen Energiekosten.
Welche Gesetzentwürfe wurden beschlossen?
Zur Umsetzung des zweiten Entlastungspakets für Bürgerinnen und Bürger hat die Bundesregierung folgende Regelungen auf den Weg gebracht:
Energiepreispauschale und Familienzuschuss (Kinderbonus) sollen als Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen in den Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 eingebracht werden. Die Verdoppelung der Einmalzahlung für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen soll als Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen in den Entwurf des Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetzes eingebracht werden.
Die Finanzierung des „9 für 90“-Tickets soll mit dem Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes umgesetzt werden. Die temporäre Absenkung der Energie auf Kraftstoffe soll mit dem Entwurf eines Energiesteuersenkungsgesetzes umgesetzt werden.
Die Erstellung von Formulierungshilfen dient unter anderem der Beschleunigung des Gesetzgebungsverfahrens. Sie werden meist für Vorlagen von Änderungsanträgen erstellt, die in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages behandelt und zur Abstimmung gestellt werden sollen, können aber auch Entwürfe für Gesetzesvorlagen aus der Mitte des Bundestages beinhalten.
Wie geht es weiter?
Die Gesetzentwürfe befinden sich nun im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren. Bundestag und Bundesrat sollen den notwendigen gesetzlichen Änderungen am 19. und 20. Mai 2022 zustimmen, damit die beschlossenen Maßnahmen zügig in Kraft treten können.
Was sieht das erste Entlastungspaket vor?
Die Bundesregierung hatte angesichts angesichts steigender Energiepreise bereits einen umfangreichen Katalog von Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger beschlossen. So steigen die Entfernungspauschale, der Grundfreibetrag und der Arbeitnehmerpauschbetrag. Es wird ein Heizkostenzuschuss vor allem für Wohngeldempfänger und Studierende mit BAföG gezahlt und die EEG-Umlage für Stromkunden fällt bereits zum 1. Juli 2022.
Beitragsbild: Ingo Tonsor @LeserECHO — Bahnhof Garmisch-Partenkirchen
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Ganzheitlich planen statt Stückwerk finanzieren
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Erneuerung der Elektrik
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modernes Beleuchtungskonzept
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neue Wand- und Bodenfliesen
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notwendige Malerarbeiten
Oft entstehen genau hier zusätzliche Kosten, die im ersten Moment unterschätzt werden. Eine durchdachte Finanzierung berücksichtigt deshalb nicht nur die Hauptinvestition, sondern das gesamte Projektumfeld.
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Teurer Schutz für die Gesundheit: Niedersachsen drängt auf drastische Tabaksteuer-Erhöhung
Kampf gegen Nikotinsucht: Gesundheitsminister Philippi fordert deutliche Erhöhung der Tabaksteuer
HANNOVER. Der niedersächsische Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi (SPD) macht Druck im Kampf gegen die Nikotinabhängigkeit. Als diesjähriger Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz bezeichnete er eine Anhebung der Tabaksteuer nun als „überfällig“ und unterstützt entsprechende Vorstöße auf Bundesebene ausdrücklich.
„Einstiegshürden massiv erhöhen“
Laut Philippi reichen abschreckende Fotos auf Zigarettenpackungen allein nicht aus, um den Konsum nachhaltig zu senken. Er setzt auf ein umfassendes Maßnahmenpaket, in dem die Preisgestaltung eine Schlüsselrolle spielt. „Wir müssen die Einstiegshürden in die Nikotinabhängigkeit weiter erhöhen“, so der Minister. Ziel sei es vor allem, Jugendliche und junge Erwachsene vor den Gefahren des Rauchens und Vapens zu schützen.
Als Vorbild nannte er Länder wie Australien, in denen extrem hohe Tabaksteuern nachweislich zu einem Rückgang des Konsums geführt haben. Ergänzend forderte er ein striktes Werbeverbot für Tabakprodukte sowie eine intensivierte Aufklärung über die gesundheitlichen Schäden durch Nikotin.

Lungenkrebs: Eine vermeidbare Todesursache
Die medizinische Dringlichkeit untermauerte der Minister mit erschreckenden Zahlen aus Niedersachsen:
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Lungenkrebs ist bei Männern die häufigste und bei Frauen die zweithäufigste Krebstodesursache.
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Unter den Neuerkrankungen belegt Lungenkrebs bei Männern Platz zwei und bei Frauen Platz drei.
„Viele dieser Erkrankungen ließen sich durch den Verzicht auf das Rauchen vermeiden“, betonte Philippi. Eine Entscheidung gegen das Nikotin sei immer auch eine Entscheidung für ein längeres Leben.
Trend bei jungen Menschen: E‑Zigaretten im Fokus
Hintergrund der Debatte sind aktuelle Daten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Zwar ist die Zahl der jugendlichen Raucher (12 bis 17 Jahre) seit 2001 massiv von knapp 28 % auf etwa 6,4 % gesunken, doch neue Trends bereiten Sorgen:
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Einweg-E-Zigaretten (Vapes) bleiben beliebt: 7 % der 12- bis 17-Jährigen und sogar 12 % der 18- bis 25-Jährigen haben diese Produkte im letzten Monat konsumiert.
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Bei den jungen Erwachsenen (18–25 Jahre) rauchen immer noch über 33 % der Männer und rund 18 % der Frauen.
Niedersachsen hatte bereits 2025 zusammen mit anderen Bundesländern eine Initiative zur Verschärfung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes in den Bundesrat eingebracht. Mit der Forderung nach einer Steuererhöhung zieht der Minister nun die nächste Stufe im Kampf gegen die Sucht.
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Ostfriesland: Rauchfrei ohne Rückfall: Mit sanften Methoden zum dauerhaften Erfolg
Mit bewährten Methoden wie der Kinesiologie und Ohrakupunktur begleitet Astrid Frey ihre Patienten auf dem Weg in ein rauchfreies und vitales Leben. Ihr Fokus liegt dabei auf einer nachhaltigen Unterstützung, die über die reine Willenskraft hinausgeht.
Gesundheit & Wohlbefinden: Nachhaltige Wege zur Rauchfreiheit
WESTOVERLEDINGEN – Der Jahresbeginn ist klassisch die Zeit der guten Vorsätze. Ganz oben auf der Liste vieler Menschen steht der Wunsch, endlich rauchfrei zu werden. Doch die Statistik zeigt: Ohne Unterstützung fallen viele nach nur wenigen Wochen in alte Muster zurück. Die Heilpraktikerin Astrid Frey aus Ihrhove setzt in ihrer Naturheilpraxis auf ganzheitliche Methoden, um den Ausstieg sanfter und erfolgreicher zu gestalten.
Der Weg zum Nichtraucher wird oft als reiner Kampf der Willenskraft missverstanden. Doch das Verlangen nach Nikotin ist eng mit inneren Blockaden und dem sogenannten „inneren Schweinehund“ verknüpft. In der Naturheilpraxis in Westoverledingen kommen daher gezielte Verfahren zum Einsatz, die sowohl die körperliche als auch die psychische Komponente der Abhängigkeit adressieren.
Kinesiologie und Ohrakupunktur als Unterstützung
Zwei wesentliche Säulen in der Begleitung zur Rauchfreiheit sind die Kinesiologie und die Ohrakupunktur:
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Kinesiologie: Diese Methode hilft dabei, blockierende Muster aufzuspüren. Es geht darum herauszufinden, was den Einzelnen wirklich am Rauchen festhält – denn oft ist es weit mehr als nur die reine Nikotinsucht. Durch das Erkennen dieser Strukturen lassen sich individuelle Alternativen entwickeln, um das Verlangen in kritischen Momenten erfolgreich zu „überlisten“.
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Ohrakupunktur: Hierbei werden gezielte Impulse gesetzt, die das akute Verlangen dämpfen können. Diese Form der Akupunktur ist darauf ausgelegt, das Nervensystem zu beruhigen und den Entzugsprozess physisch zu erleichtern, ohne dass die oft befürchtete „Nadel-Panik“ entstehen muss.
Ganzheitliche Gesundheit im Fokus
Neben der Raucherentwöhnung bietet die Praxis von Astrid Frey ein breites Spektrum an naturheilkundlichen Therapien an, um den Körper wieder in sein natürliches Gleichgewicht zu bringen. Dazu gehören unter anderem:
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Fußreflexzonen-Therapie: Zur Harmonisierung des Energiehaushalts.
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Dorn-Therapie und Breuß-Massage: Zur Stärkung des Rückens und Steigerung des allgemeinen Wohlbefindens.
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Metamorphose & Nosoden-Therapie: Ansätze, die Körper und Seele gleichermaßen einbeziehen.
Das Ziel der Behandlung ist es, dass „rauchfrei“ nicht nur ein kurzfristiger Vorsatz bleibt, sondern zu einem dauerhaften, neuen Lebensgefühl führt.
Kontakt & Information:
Naturheilpraxis Astrid Frey
Spiekerooger Str. 12, 26810 Westoverledingen
Telefon: 04955 9899844
E‑Mail: info@astridfrey.de
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