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Wer flattert durch den Winter? NABU ruft zur „Stunde der Wintervögel“ auf
Eine Kohlmeise im winterlichen Garten – häufige Besucher der Futterstellen und ideal für die Beobachtung bei der „Stunde der Wintervögel“. Foto: © NABU/Frank Derer
Vögel zählen in der Winterpause: Wer flattert durch den Winter?
„Stunde der Wintervögel“ vom 9. bis 11. Januar 2026 – NABU ruft zur Mitmachaktion auf
Aurich. Wer besucht regelmäßig das Futterhäuschen auf dem Balkon, turnt durchs winterliche Gebüsch oder flattert durch den Garten? Besonders häufig ist die Kohlmeise zu sehen – erkennbar an schwarzem Kopf, weißem Wangenfleck und gelber Brust. Sie gehört zu den häufigsten Wintervögeln und eignet sich besonders gut für Einsteiger bei der bundesweiten „Stunde der Wintervögel“, die vom 9. bis 11. Januar 2026 stattfindet.
Der NABU Ostfriesland ruft alle Bürgerinnen und Bürger zur Teilnahme auf. Eine Stunde lang werden die Vögel im Garten, auf dem Balkon, im Park oder auf dem Schulhof gezählt – Vorkenntnisse sind dabei nicht erforderlich.
„Gerade häufige Arten wie die Kohlmeise helfen dabei, einen guten Überblick zu bekommen und in die Vogelzählung einzusteigen“, sagt Jan Fuchs von der NABU-Regionalgeschäftsstelle. „Je mehr Menschen in Ostfriesland mitmachen, desto aussagekräftiger werden die Daten zur regionalen Vogelwelt.“
Futterstellen helfen beim Beobachten
Eine Futterstelle unterstützt nicht nur die Vögel in der kalten Jahreszeit, sondern erleichtert auch die Zählung. Häufige Gäste sind Kohlmeisen, Blaumeisen, Rotkehlchen oder Sperlinge. In kalten und schneereichen Phasen sind energiereiche Futtermischungen besonders gefragt.
„Auch in milden Wintern ist Füttern erlaubt, wenn auf Sauberkeit geachtet wird“, betont Fuchs. Offene Vogelhäuschen sind weniger geeignet, da sich dort Krankheitserreger leicht verbreiten können. Empfehlenswert sind Futtersilos oder Futterröhren, die das Futter trocken halten und den Vögeln nicht direkt als Sitzgelegenheit dienen. Beliebt sind zudem Fettknödel oder ‑ringe, die ohne Plastiknetze angeboten werden sollten. Wer möchte, kann Vogelfutter auch selbst herstellen, etwa aus Sonnenblumenkernen, Haferflocken und Pflanzenfett.
Mitmachen leicht gemacht
Die „Stunde der Wintervögel“ ist Deutschlands größte Mitmachaktion zur Vogelbeobachtung. Gezählt wird jeweils die höchste Anzahl einer Art, die im Beobachtungszeitraum gleichzeitig zu sehen ist. Auf der NABU-Webseite stehen Bestimmungshilfen, Artenporträts und praktische Tipps für die Zählung bereit.
Einsendeschluss und Schulaktion
Die Beobachtungen können bis zum 19. Januar 2026 gemeldet werden – online über das Meldeformular oder mit der kostenlosen App „NABU Vogelwelt“.
Für Kinder und Jugendliche gibt es zusätzlich die „Schulstunde der Wintervögel“: Vom 12. bis 16. Januar 2026 können Schulklassen in ganz Niedersachsen teilnehmen. Der NABU stellt dafür passende Unterrichtsmaterialien bereit.
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Milchpreise im Sturzflug: Staudte fordert verbindliche Lieferverträge
Ministerin Staudte: „So kann es für die Milchbetriebe nicht weitergehen“
Treffen mit Agrarverbänden – „Bundesregierung muss ins Handeln kommen“
Hannover – Milchpreise im freien Fall – dieses Thema stand kürzlich im Mittelpunkt eines Treffens von Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte mit Vertretern von Agrarverbänden am Rande der Landtagssitzung in Hannover.
Dazu sagt Ministerin Staudte:
„So kann es für die Milchbetriebe nicht weitergehen – darüber waren sich im Gespräch alle einig. Landwirtinnen und Landwirte erfahren oft erst Wochen nach Ablieferung den Preis für ihre Milch. Aktuell liegt er teilweise nur noch bei 37 Cent pro Liter, was eine kostendeckende Bewirtschaftung unmöglich macht. Handel und Molkereien drücken die Preise für landwirtschaftliche Erzeugnisse extrem stark, und auch ein Überangebot auf dem weltweiten Milchmarkt sorgt für sinkende Preise.
Daher sind Modelle zur koordinierten Milchmengenreduktion bei gleichzeitigem finanziellen Ausgleich sinnvoll. EU-Kommissar Christophe Hansen hatte bereits Anfang des Jahres vorgeschlagen, verpflichtende Lieferverträge einzuführen. Landwirtinnen und Landwirte sollen mit Molkereien im Vorfeld vereinbaren, wie viel Milch zu welchem Preis abgenommen wird – ein Vorschlag, der bei allen anwesenden Verbänden auf Zustimmung stieß.
Darüber hinaus wurde ein System für freiwillige, temporäre Milchmengenreduzierungen mit finanziellem Ausgleich gefordert, um finanzielle Notlagen bei Milchviehbetrieben zu vermeiden. Leider beobachten wir, dass Molkereien und einige Interessenvertretungen in Brüssel versuchen, das Vorhaben zu blockieren. Auf der nächsten Agrarministerkonferenz werde ich mich deshalb erneut für verbindliche Lieferverträge einsetzen. Die Monopolkommission hat zudem festgestellt, dass der Lebensmittelhandel über zu starke Markt- und Machtkonzentration verfügt. Jetzt muss die Bundesregierung ins Handeln kommen.“
Hintergrund:
Am Gespräch nahmen Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), des Landesverbandes ökologischer Landbau Niedersachsen (LöN), von Bioland, Demeter, Land schafft Verbindung (LSV) und des Bundesverbands Deutscher Milchviehhalter (BdM) teil. Das Landvolk war ebenfalls eingeladen, musste jedoch absagen.
Lokal
Pflegeberatung vor Ort: Unterstützung für Senioren und Angehörige
In vielen Rathäusern im Landkreis Leer – wie zum Beispiel in Westoverledingen: Seniorenberatung: 3. Donnerstag im Monat, 10:00–12:00 Uhr
Senioren- und Pflegestützpunkt Landkreis Leer: Kostenfreie Beratung für Pflegebedürftige, Angehörige und Interessierte
Der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen (SPN) im Landkreis Leer ist eine zentrale Anlaufstelle für Senioren, Pflegebedürftige, deren Angehörige und alle Interessierten. Das Amt für Teilhabe und Soziales des Landkreises Leer hat seine Beratungsangebote sichtbar ausgebaut: Neben der Präsenz im Amt in Leer ist der Stützpunkt monatlich mindestens zwei Stunden in zehn Städten und Gemeinden vertreten.
Zentrale Beratungs- und Vermittlungsstelle
Der SPN bietet neutrale und kostenfreie Beratung zu allen Themen rund um Senioren und Pflege. Ziel ist es, Unterstützungsmöglichkeiten aufzuzeigen und die Menschen dabei zu begleiten, diese in Anspruch zu nehmen – unabhängig und trägerneutral. Zu den Schwerpunkten zählen:
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Informationen zu Leistungen der gesetzlichen Pflege- und Krankenversicherungen
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Beratung zu pflegegerechten Wohnformen
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Unterstützung bei Anträgen auf Pflegeleistungen
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Begleitung bei Begutachtungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK)
Beratungen können persönlich, telefonisch oder nach Vereinbarung auch zu Hause stattfinden.
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Engagement für Senioren und Ehrenamt
Neben der Beratung bietet der Stützpunkt Angebote für aktive Senioren, die sich ehrenamtlich engagieren möchten, z. B. im Rahmen der Alltags- und Seniorenbegleitung (DUO) oder durch die Teilnahme am Freiwilligen Jahr für Senioren. Ziel ist ein umfassender Service – von der Wohnberatung über Hilfen im Alltag bis hin zu Freiwilligenprojekten, die Menschen sowohl Unterstützung bieten als auch die Möglichkeit geben, selbst aktiv zu helfen.
Kostenfreie Beratungen im Januar 2026
Der Senioren- und Pflegestützpunkt ist im Januar in verschiedenen Gemeinden präsent:
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Rhauderfehn – Treffpunkt Anleger/Familienstützpunkt: 1. Dienstag im Monat, 10:00–12:00 Uhr
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Uplengen – Upkamer: 2. Dienstag im Monat, 10:00–12:00 Uhr
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Ostrhauderfehn – Rathaus: 3. Dienstag im Monat, 10:00–12:00 Uhr
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Jümme – Rathaus: 4. Dienstag im Monat, 10:00–12:00 Uhr
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Bunde: entfällt in diesem Monat wegen eines Feiertags
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Weener: entfällt in diesem Monat wegen eines Feiertags
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Moormerland – Café Klönsnack: 2. Donnerstag im Monat, 10:00–12:00 Uhr
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Jemgum – Rathaus: 3. Donnerstag im Monat, 10:00–12:00 Uhr
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Westoverledingen – Rathaus: 3. Donnerstag im Monat, 10:00–12:00 Uhr
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Hesel – Rathaus: 4. Donnerstag im Monat, 10:00–12:00 Uhr
Weitere Informationen zur Arbeit des Senioren- und Pflegestützpunktes finden Sie unter: www.landkreis-leer.de/SPN
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Kurzarbeitergeld verlängert: Planungssicherheit für Unternehmen und Beschäftigte
Arbeitsminister Philippi begrüßt Verlängerung des Kurzarbeitergeldes: „Sicherung von Fachkräften und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit“
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Verlängerung der Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes beschlossen. Die Regelung, die den Bezug von Kurzarbeitergeld für bis zu 24 Monate ermöglicht, gilt nun bis zum 31. Dezember 2026. Niedersachsen hatte sich aktiv für die Verlängerung dieser arbeitsmarktpolitischen Maßnahme eingesetzt.
Der Niedersächsische Arbeitsminister Dr. Andreas Philippi begrüßt den Kabinettsbeschluss ausdrücklich:
„Das Kurzarbeitergeld hat sich in den vergangenen Jahren als verlässliches und bewährtes Instrument erwiesen, um Arbeitsplätze zu sichern und Betriebe handlungsfähig zu halten. Die wirtschaftliche Lage in Deutschland bleibt weiterhin von Unsicherheit geprägt. Zurückhaltung bei Investitionen, temporäre Auftragsrückgänge, gestörte Lieferketten und handelspolitische Spannungen belasten Unternehmen jeder Größe in einer langen konjunkturellen Schwächephase.
Das Kurzarbeitergeld wirkt konjunkturstabilisierend, stärkt das Vertrauen der Unternehmen in die wirtschaftliche Politik und ermöglicht es den Betrieben, ihre qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach der konjunkturellen Erholung schnell wieder voll einzusetzen. Damit leistet es einen wichtigen Beitrag zur Sicherung von Fachkräften, die für die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts unverzichtbar sind.
Die Verlängerung dieser Regelung gibt den Betrieben und Beschäftigten notwendige Planungssicherheit und setzt den bisherigen Kurs der Verlässlichkeit und Vorausschau fort. Bund und Länder senden damit in einem herausfordernden globalen Umfeld ein gemeinsames Signal der Verantwortung für Stabilität, Beschäftigung und Vertrauen in den Arbeitsmarkt.“
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