Blaulicht
WhatsApp-Betrug, Verkehrsunfall mit leicht verletzter Person, Verkehrsunfall durch Überholmanöver, Betrug durch angebliche Bankmitarbeiter
POL-LER: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/Emden für den 13.09.2023
WhatsApp-Betrug++Verkehrsunfall mit leicht verletzter Person++Verkehrsunfall durch Überholmanöver++Betrug durch angebliche Bankmitarbeiter
Rheiderland — WhatsApp-Betrug
Am 12.09.2023 kam es in den Vormittagsstunden im Rheiderland zu einem sogenannten WhatsApp-Betrug. Eine unbekannte Person gab sich bei einem 58-jährigen Mann als dessen Sohn aus und bat um die Begleichung von zwei Rechnungen. Der Kontakt wurde von dem Täter unter einer dem Geschädigten unbekannten Telefonnummer aufgenommen, mit dem Hinweis, dass das aktuelle genutzte Telefon kaputt sei. Nach einem kurzen Nachrichtenaustausch führte der Geschädigte die erste Zahlung per Echtzeitüberweisung durch. Als er zur Zahlung einer zweiten Rechnung aufgefordert wurde, verweigerte er dieses und bemerkte den Betrug. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass der WhatsApp-Betrug eine weit verbreitete Masche ist. Daher wird dringend darum gebeten, niemals auf Aufforderung von fremden Personen Überweisungen zu tätigen. Derartige Anfragen von unbekannten Telefonnummern sollten sofort entfernt werden. Personen, die Opfer eines solchen Betruges geworden sind, sollten umgehend ihre Bank informieren und Anzeige erstatten.
Leer — Verkehrsunfall mit leicht verletzter Person
Am 12.09.2023 kam es gegen 14:05 Uhr zu einem Unfall auf der Heisfelder Straße. Ein 53-jähriger Mann aus Leer hatte die Absicht aus einer Grundstückszufahrt nach links auf die Heisfelder Straße in Fahrtrichtung stadtauswärts einzufahren. Dabei übersah er einen 55-jährigen Leeraner, der mit seinem Pkw auf der Heisfelder Straße in Fahrtrichtung Innenstadt unterwegs war. Die Fahrzeuge stießen zusammen, wobei sich der 55-jährige Mann Verletzungen zuzog, die anschließend in einem Krankenhaus behandelt wurden. An beiden Fahrzeugen entstand erheblicher Sachschaden, so dass die Bergung durch ein Fachunternehmen erforderlich war. Zur Beseitigung auslaufender Betriebsstoffe wurde die Straßenmeisterei informiert. Die Polizei Leer hat den Unfall aufgenommen.
Hesel — Verkehrsunfall durch Überholmanöver
Am 12.09.2023 kam es auf der Auricher Straße in Höhe des Drosselwegs zu einem Unfall im Begegnungsverkehr, als der 28-jährige Fahrer eines Transporters gegen 16:20 Uhr einen vorausfahrenden Lkw überholen wollte. Der Mann aus Friedeburg befuhr die B72 in Fahrtrichtung Hesel, als er zum Überholen ansetzte. Im Moment des Überfahrens der Mittellinie stieß er mit einer 22-jährigen Frau aus Ostrhauderfehn zusammen, die ebenfalls mit einem Transporter unterwegs war und dem 28-jährigen entgegenkam. Durch den Aufprall lösten sich diverse Fahrzeugteile von den verunfallten Wagen, welche dann das Fahrzeug eines nachfolgenden 37-jährigen Mannes aus Leer beschädigten. Die 22-jährige Frau wurde bei dem Unfall leicht verletzt. Die beiden Transporter wurden erheblich beschädigt und mussten von einem Fachunternehmen geborgen werden. Die Auricher Straße war zum Zwecke der Unfallaufnahme und Fahrzeugbergung für ca. eine Stunde gesperrt. Die Polizei Moormerland hat den Unfall aufgenommen.
Emden — Betrug durch angebliche Bankmitarbeiter
Derzeit kommt es im Stadtgebiet von Emden vermehrt zu Betrugstaten durch angebliche Bankmitarbeiter. Die Täter melden sich telefonisch bei den Opfern und behaupten, Mitarbeiter der Hausbank zu sein. Anschließend wird erklärt, dass es auf dem Konto der Betroffenen eine unberechtigte Abbuchung aus dem Ausland gegeben habe und daher Nachforschungen angestellt werden müssten. Zu diesem Zweck benötige man die EC-Karte der Geschädigten und die dazugehörige PIN. Die PIN wird entweder im ersten oder auch in einem weiteren Telefonat abgefragt. Die EC-Karte lassen die Täter tatsächlich per eingesetztem Kurier bei den Betroffenen zu Hause abholen. Danach werden mit der Karte und der PIN so viele Abhebungen vom Konto getätigt, wie möglich. In einem aktuellen Fall ist ein Emder Ehepaar (84 und 85 Jahre alt) Opfer eines solchen Betruges geworden. Nachdem die Eheleute die PIN am Telefon genannt hatten und die EC-Karte bei ihnen abgeholt worden war, hoben die Täter zeitnah einen vierstelligen Betrag von dem betreffenden Konto ab. Das stellten die Eheleute fest, als sie nach dem Vorfall ihre Bankfiliale aufsuchten. Dort wurde die EC-Karte dann umgehend gesperrt. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass Betroffene, die einen solchen Anruf erhalten, möglichst sofort auflegen sollen. Reale Mitarbeiter eines Bankinstitutes fragen ihre Kunden niemals nach der PIN (Persönliche Identifikations Nummer) und lassen vor allem nicht die Bankkarten ihrer Kunden abholen. Es dürfen niemals persönliche Daten, Kontoinformationen oder eben die PIN an fremde Menschen herausgegeben oder am Telefon genannt werden. Personen, die Opfer eines solchen Betruges geworden sind, wenden sich bitte umgehend an ihre zuständige Bankfiliale und erstatten Anzeige bei der Polizei.
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Blaulicht
Mit Schreckschusspistole und verbotenen Böllern über die Grenze – Bundespolizei greift ein!

Blaulicht
Weener: 67-jährige Hundehalterin auf Supermarktparkplatz zu Boden gestoßen – Polizei sucht Zeugen
POL-LER: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/ Emden für den 04.11.2026
Ostrhauderfehn — Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss
Am 3. November 2026 kam es gegen 19:45 Uhr auf der Hauptstraße in Ostrhauderfehn zu einem Verkehrsunfall. Eine 31-jährige VW-Fahrerin beabsichtigte, in die 1. Südwieke abzubiegen. Dabei touchierte sie eine Ampelanlage und beschädigte diese. Anschließend entfernte sich die Fahrzeugführerin unerlaubt vom Unfallort. Im Rahmen polizeilicher Maßnahmen konnte sie jedoch von Polizeibeamten kontrolliert werden. Dabei ergaben sich Hinweise auf eine Alkoholisierung. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,28 Promille. Die Polizei veranlasste daraufhin eine Blutentnahme und stellte den Führerschein der Frau sicher. Gegen sie wurde ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet. Die Höhe des entstandenen Sachschadens kann derzeit noch nicht beziffert werden. Die weiteren Ermittlungen zum Unfallhergang dauern an.
Weener — Hundehalterin wird auf Supermarktparkplatz zu Boden gestoßen
Am 2. November 2026, kam es im Zeitraum zwischen 15:45 Uhr und 17:00 Uhr auf dem Parkplatz eines Lebensmittelmarktes an der Mühlenstraße in Weener zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen zwei Hundehaltern. Eine 67-jährige Frau hielt sich dort mit ihrem Hund auf, als es zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung mit einem bislang unbekannten Mann kam. Im weiteren Verlauf stieß der Mann die Frau zu Boden, sodass sie stürzte und leichte Verletzungen erlitt. Anschließend entfernte sich der Unbekannte mit seinem Hund vom Parkplatz. Der Mann wird als groß und von kräftiger Statur beschrieben. Er hatte rötliche Haare und trug einen Bart. Zu seiner Bekleidung liegen keine weiteren Angaben vor. Bei dem mitgeführten Hund soll es sich um einen kleinen Mischling mit hellbraunem Fell gehandelt haben. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet Zeuginnen und Zeugen, die Angaben zum Vorfall oder zur beschriebenen Person machen können, sich bei der Polizei in Weener zu melden.
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Blaulicht
Raubüberfälle in Leer und Westoverledingen: Sechs Tatverdächtige im Visier – zwei Männer in Untersuchungshaft
Staatsanwaltschaft Aurich und Polizei ermitteln gegen sechs Männer im Alter zwischen 20 und 36 Jahren – bei einem Überfall in Westoverledingen wurde eine Bewohnerin gefesselt und verletzt
In und um Leer ist der Staatsanwaltschaft Aurich und der Polizeiinspektion Leer/Emden ein Ermittlungserfolg gelungen. Im Zusammenhang mit mehreren Raubtaten und Wohnungseinbrüchen stehen sechs Männer im Alter zwischen 20 und 36 Jahren unter Tatverdacht. Zwei von ihnen befinden sich inzwischen in Untersuchungshaft.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Aurich ereigneten sich am 30. Dezember 2025 sowie ab August 2026 insgesamt zwei Raubtaten in Tateinheit mit Körperverletzungen und Freiheitsberaubungen. Hinzu kommen zwei Wohnungseinbruchsdiebstähle.
Durch zunächst verdeckte Ermittlungsmaßnahmen der Staatsanwaltschaft Aurich gemeinsam mit der Polizeiinspektion Leer/Emden ergab sich ein Tatverdacht gegen die sechs Männer.
Bewohnerin in Westoverledingen gefesselt und verletzt
Ausgangspunkt der jüngsten Durchsuchungsmaßnahmen war eine weitere Tat in der Nacht zum 29. Oktober 2026.
Nach dem bisherigen Ermittlungsstand soll sich einer der Beschuldigten gemeinsam mit mindestens zwei weiteren Personen Zutritt zu einer Privatwohnung in Westoverledingen verschafft haben. Während die Bewohnerin zunächst noch schlief, sollen die Täter die Räumlichkeiten durchsucht haben.
Im weiteren Verlauf sollen sie die Frau gefesselt haben. Dabei erlitt die Bewohnerin Schmerzen und eine Verletzung am Arm. Die Täter entwendeten Bargeld und Goldschmuck.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sollen auch die weiteren Raubtaten nach einem ähnlichen Muster abgelaufen sein.
36-Jähriger sitzt in Untersuchungshaft
Am Freitag, 30. Oktober 2026, fanden aufgrund der Ermittlungen Durchsuchungen bei den Beschuldigten statt. Dabei wurde der 36-jährige Tatverdächtige vorläufig festgenommen.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Aurich erließ das Amtsgericht Emden am Samstag, 31. Oktober 2026, im zentralen Bereitschaftsdienst für das Amtsgericht Leer einen Haftbefehl gegen den Mann. Seit der Verkündung des Haftbefehls befindet er sich in Untersuchungshaft in einer Justizvollzugsanstalt.
Ein weiterer Tatverdächtiger wurde im Rahmen von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Bremen festgenommen. Auch er befindet sich aufgrund eines dortigen Haftbefehls in Untersuchungshaft.
Ermittlungen dauern an
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Aurich und der Polizeiinspektion Leer/Emden sind noch nicht abgeschlossen. Insbesondere werden die möglichen Zusammenhänge zwischen den einzelnen Taten sowie die jeweiligen Tatbeiträge der weiteren Beschuldigten geprüft.
Darüber hinaus werden derzeit die bei den Durchsuchungen sichergestellten Beweismittel ausgewertet.
Die Staatsanwaltschaft Aurich teilte die Ermittlungsergebnisse am 2. November 2026 mit.
Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Die Beschuldigten gelten bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig.
























