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Winterdienst in Ostfriesland und Friesland: Mit vollen Salzsilos startklar für die kalte Jahreszeit
Sie sorgen auch im Winter für sichere Straßen: Ein Teil der insgesamt 25 Mitarbeitenden der Straßenmeisterei in Aurich. Hinter ihnen befinden sich zwei Silos, in denen das Streusalz gelagert wird.
Winterdienst in Ostfriesland und Friesland startet mit vollen Salzsilos in die neue Saison.
Straßenmeistereien bereiten sich auf die kalte Jahreszeit vor und lagern hunderte Tonnen Streusalz
Mit den ersten kalten Temperaturen und dem Beginn der Wintermonate startet in Ostfriesland und Friesland der Winterdienst. Die Salzlager der Straßenmeistereien in Aurich, Jever, Leer und Wittmund sind wieder prall gefüllt und damit bestens vorbereitet für die kommenden Wochen und Monate. Bereits seit dem 1. Oktober sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Meistereien in Bereitschaft, um schnell und effektiv auf Glätte oder Schneefall reagieren zu können.
Straßenmeistereien kümmern sich um ein umfangreiches Straßennetz
Die Teams der Straßenmeistereien in Ostfriesland und Friesland sind für ein riesiges Straßennetz verantwortlich, das mehrere Hundert Kilometer umfasst. Dieses Netz besteht aus Bundes‑, Landes- und teilweise auch Kreisstraßen. Da es in der kalten Jahreszeit schnell zu gefährlichen Straßenzuständen kommen kann, müssen die Fahrzeuge regelmäßig gewartet werden, um technische Ausfälle zu vermeiden. Denn: Sollte es auf den Straßen glatt werden, zählt jede Minute.
Witterungsbedingungen bestimmen den Winterdienst
Der Start des Winterdienstes hängt von den jeweiligen Witterungsbedingungen ab, die sich kurzfristig ändern können. „Die Streufahrzeuge sind nicht an jedem Tag auf den Straßen unterwegs“, erklärt Frank Buchholz, Leiter der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Aurich. Sobald das Straßenzustands- und Wetterinformationssystem (SWIS) eine Lufttemperatur von unter vier Grad Celsius vorhersagt, wird der Winterdienst aktiviert. Bei hoher Wahrscheinlichkeit für Glätte am nächsten Morgen erfolgt sogar ein vorbeugendes Streuen in der Nacht. Ab 1.30 Uhr werden die Straßenabschnitte regelmäßig kontrolliert, und wenn Glätte festgestellt wird, wird der Winterdienst sofort in Gang gesetzt.
Pünktliche Bereitstellung und Streuung der Straßen
Das primäre Ziel des Winterdienstes ist es, die Straßen zwischen 6 und 22 Uhr befahrbar zu halten. Etwa zwei Stunden nach Beginn des Winterdienstes sind die Bundes- und Landstraßen, die in den Zuständigkeitsbereich der Meistereien fallen, bereits gestreut. Die Strecken werden dabei gemäß ihrer Bedeutung für den Verkehr in einer festgelegten Reihenfolge abgearbeitet. Hauptverkehrsstraßen, die in größere Städte führen, haben dabei Vorrang vor weniger frequentierten Straßen. Das erklärte Ziel der Meistereien ist es jedoch, dass bis spätestens 6 Uhr alle Straßen geräumt und gestreut sind.
Fakten und Zahlen zum Winterdienst
Pro Quadratmeter wird etwa zehn bis zwölf Gramm Salz auf die Fahrbahn gestreut – hauptsächlich in Form von Natriumchlorid (NaCl), dem gängigen Streusalz. In Ausnahmefällen, wenn die Temperaturen unter minus zehn Grad Celsius sinken, kommen auch andere Stoffe wie Calciumchlorid oder Magnesiumchlorid zum Einsatz, da diese auch bei extremen Minusgraden noch effektiv wirken.
Ein weiterer wichtiger Aspekt im Winterdienst ist die Nachhaltigkeit. Die Straßenmeistereien setzen zunehmend auf die sogenannte Feuchtsalzstreuung. Hierbei wird das Streusalz über eine Düse direkt am Streuteller benetzt, was gleich mehrere Vorteile mit sich bringt: Zum einen wird die Menge an Streusalz reduziert, da es besser auf der Fahrbahn haftet und so weniger verloren geht. Zum anderen sorgt diese Methode für eine schnellere Wirkung und spart bis zu 40 Prozent des Salzes, wodurch die Streufahrzeuge eine größere Reichweite erhalten.
Effiziente Streuung bei moderaten Geschwindigkeiten
Die Winterdiensteinsatzfahrzeuge fahren während des Streuens mit einer Geschwindigkeit von etwa 40 Stundenkilometern. Sollte Schnee geräumt werden, wird die Geschwindigkeit auf etwa 30 Stundenkilometer reduziert, um den Fahrern und den Fahrzeugen mehr Sicherheit zu gewährleisten.
In einem durchschnittlichen Winter, wie er in den vergangenen Jahren verzeichnet wurde, werden rund 1200 Tonnen Streusalz benötigt, um die Straßen in Ostfriesland und Friesland sicher und befahrbar zu halten.
Fazit: Gut vorbereitet für den Winter
Dank gut gefüllter Salzsilos und einer exzellenten Vorbereitung können die Straßenmeistereien in Ostfriesland und Friesland auch in diesem Winter schnell und effektiv auf winterliche Bedingungen reagieren. Ob Glätte oder Schnee – mit einem gut eingespielten Team und modernen Techniken sorgt der Winterdienst dafür, dass die Straßen in der Region auch bei schlechtem Wetter sicher befahrbar bleiben.
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Geh- und Radweg an der Leda-Brücke am Dienstag voll gesperrt
Verkehrsbehinderungen: Geh- und Radweg an der Leda-Eisenbahnbrücke am 23. Juni gesperrt
Leer / Heerenborg – Aufgrund dringender Instandsetzungsarbeiten der Deutschen Bahn muss die Geh- und Radwegverbindung über die Leda-Eisenbahnbrücke im Bereich Heerenborg/Leer kurzzeitig gesperrt werden.
Wie die zuständigen Behörden mitteilen, sind an der Eisenbahnbrücke notwendige Baumaßnahmen erforderlich. Beschädigte Kabel, die unter dem Gehweggitter verlaufen, müssen zwingend neu verlegt werden, um die Betriebssicherheit zu gewährleisten.
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Sperrung und Umleitung
Die Sperrung für den gesamten öffentlichen Verkehr, einschließlich Fußgänger und Radfahrer, ist für den kommenden Dienstag, den 23. Juni 2026, im Zeitraum von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr angesetzt.
Um die Beeinträchtigungen für Radfahrer so gering wie möglich zu halten, wurde eine offizielle Umleitung ausgeschildert. Diese führt die Verkehrsteilnehmer über die folgende Route:
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Ostfriesland-Wanderweg / Folmhuser Bahnweg I
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Zu den Höfen I
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Lüdeweg
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Moorhusen
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Leerer Straße (B 70)
Die verkehrsbehördlichen Maßnahmen treten unmittelbar mit dem Aufstellen der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft. Ortskundige Verkehrsteilnehmer werden gebeten, den Bereich im genannten Zeitraum großräumig zu umfahren.
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Grundsteuer-Urteil in Niedersachsen: Gericht bestätigt das „Flächen-Lage-Modell“
Die Neuregelung der Grundsteuer betrifft nicht nur Immobilienbesitzer, sondern wirkt sich direkt auf Mieter aus, da die Steuer anteilig auf die Mietnebenkosten umgelegt wird. (Foto: Drohnenaufnahme von Rolf Bootsmann / Luftblicke Nordwest)
Grundsteuer-Reform in Niedersachsen: Finanzgericht bestätigt „Flächen-Lage-Modell“ als verfassungskonform
Hannover. Das Niedersächsische Finanzgericht hat ein wegweisendes Urteil zur neuen Grundsteuer gefällt: Das im Jahr 2021 verabschiedete Landesgesetz ist nach Auffassung des 1. Senats verfassungskonform. In einem Musterverfahren (Az. 1 K 38/24) wies das Gericht die Klage einer Grundstückseigentümerin ab, die eine überproportionale Belastung ihrer Gewerbeimmobilie geltend gemacht und die Verfassungsmäßigkeit des Modells angezweifelt hatte.
Das Urteil im Kern: Großer Gestaltungsspielraum für den Gesetzgeber
Die Richterinnen und Richter sahen keine Veranlassung, das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. In der Urteilsbegründung betonte das Gericht den weitreichenden Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers. Es sei zulässig, sich bei der Besteuerung am Regelfall zu orientieren und mit Pauschalierungen sowie Typisierungen zu arbeiten. Nicht jede Besonderheit des Einzelfalls müsse exakt abgebildet werden. Zudem habe die Praktikabilität Vorrang vor einer absoluten Ermittlungsgenauigkeit, damit Massenverfahren im Steuerrecht handhabbar bleiben.
Äquivalenzprinzip und Lagefaktor rechtfertigen die Steuerlast
Das Gericht bestätigte das niedersächsische „Flächen-Lage-Modell“ als rechtmäßig:
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Das Äquivalenzprinzip: Die Grundsteuer rechtfertigt sich durch den Nutzen, den Eigentümer aus der gemeindlichen Infrastruktur ziehen. Da mit größerer Grundstücks- und Gebäudefläche typischerweise auch ein höheres Nutzungsaufkommen (Bewohner, Kunden, Beschäftigte) einhergeht, sei die flächenbasierte Berechnung sachgerecht.
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Der Lage-Faktor: Die Berücksichtigung der Lagequalität – ermittelt durch den Vergleich des individuellen Bodenrichtwerts mit dem kommunalen Durchschnitt – sei ein zulässiges Kriterium. Da das kommunale Infrastrukturangebot die Grundstückspreise beeinflusse, sei der Rückgriff auf Bodenrichtwerte verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Diese Methode habe sich in der Vergangenheit bereits bewährt und stelle einen praktikablen Kompromiss zwischen Genauigkeit und Verwaltungsaufwand dar.
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Wohnraumförderung: Die Begünstigung der Wohnnutzung durch eine auf 70 % ermäßigte Grundsteuermesszahl gegenüber gewerblichen Objekten wertete der Senat als legitimes politisches Ziel des Gesetzgebers.
Hintergrund: Warum Niedersachsen einen eigenen Weg geht
Die Neuregelung wurde notwendig, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2018 die bisherige Grundsteuerbewertung für verfassungswidrig erklärt hatte. Während der Bund für die Länder ein „Bundesmodell“ entwickelte, entschied sich Niedersachsen für einen eigenen, flächenbasierten Ansatz.
Die Berechnung erfolgt dabei in mehreren Stufen:
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Äquivalenzzahl: Ermittlung wertunabhängiger Zahlen basierend auf Grund- und Gebäudeflächen.
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Grundsteueräquivalenzbetrag: Multiplikation mit dem Lage-Faktor.
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Grundsteuermessbetrag: Anwendung der gesetzlichen Grundsteuermesszahlen.
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Hebesatz: Die jeweilige Gemeinde wendet ihren individuellen Hebesatz auf den Messbetrag an, woraus sich die endgültige Steuerlast ergibt.
Ausblick: Revision zugelassen
Da das Thema von grundsätzlicher Bedeutung ist, hat das Finanzgericht die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) in München zugelassen. Für das Niedersächsische Finanzgericht, das als einzige Instanz dieser Art im Land mit jährlich rund 3.500 Klagen befasst ist, ist das Urteil von hoher Relevanz: Aktuell sind noch etwa 80 weitere Klagen gegen die neuen Grundsteuer-Bescheide anhängig. Mit der nun vorliegenden Entscheidung schafft das Gericht eine erste juristische Leitlinie für die Umsetzung der Grundsteuerreform in Niedersachsen.
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Kampf gegen die Bürokratie: CDU fordert mehr Spielraum für Ostfrieslands Kommunen
CDU-Landtagsfraktion fordert Entlastung für Ostfrieslands Rathäuser: Mehr Handlungsfreiheit statt Bürokratie
Landkreis Leer / Hannover. Die kommunalen Verwaltungen in Ostfriesland leisten täglich Enormes, stehen jedoch zunehmend unter Druck. Um Städte, Gemeinden und Landkreise spürbar zu entlasten, bringt die CDU-Landtagsfraktion in der kommenden Woche ein „Kommunales Bürokratierückbaugesetz“ in den Niedersächsischen Landtag ein. Ziel ist es, die kommunale Ebene von unnötigen Vorgaben, Berichtspflichten und Doppelstrukturen zu befreien, um Ressourcen für die eigentlichen Kernaufgaben zu binden.
Fachkräftemangel und wachsende Anforderungen begrenzen Spielräume
Ulf Thiele, CDU-Landtagsabgeordneter sowie stellvertretender Vorsitzender und haushaltspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, unterstreicht die Notwendigkeit dieses Vorstoßes: „Unsere Kommunen in Ostfriesland leisten jeden Tag Enormes. Gerade kleinere Rathäuser, Gemeinden und Samtgemeinden stehen aber zunehmend unter Druck: Fachkräftemangel, immer neue Dokumentationspflichten und wachsende Anforderungen aus Hannover binden Kapazitäten, die vor Ort dringend gebraucht werden.“
Konkrete Entlastungen geplant
Der Gesetzentwurf sieht gezielte Änderungen vor, um die Arbeitsfähigkeit vor Ort zu stärken. Dazu gehören:
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Streichung und Vereinfachung: Diverse landesrechtliche Pflichten, die Kommunen organisatorisch und personell belasten, sollen entfallen.
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Abbau von Doppelstrukturen: Berichtspflichten und Anzeigeverfahren sollen reduziert sowie doppelte Datenerfassungen vermieden werden.
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Kompetenzfokus: Kommunale Zuständigkeiten sollen dort gestrafft werden, wo sie keinen erkennbaren Mehrwert schaffen.
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Verlängerung von Fristen: Die aktuell geltenden Erleichterungen bei der Aufstellung kommunaler Jahresabschlüsse sollen bis einschließlich 2028 verlängert werden – ein Punkt, der insbesondere für kleinere Kommunen und Mitgliedsgemeinden in Ostfriesland von großer Bedeutung ist.
Mehr Eigenverantwortung für schnellere Entscheidungen
Für die CDU-Fraktion ist das Gesetz auch ein Signal für mehr Vertrauen in die kommunale Eigenverantwortung. Thiele betont, dass eine Reduzierung kleinteiliger Vorgaben aus dem Land nicht zu Qualitätsverlusten, sondern zu mehr Effizienz und schnelleren Entscheidungen vor Ort führe.
„Viele Städte und Gemeinden in Ostfriesland arbeiten seit Jahren an der Belastungsgrenze. Jeder abgebaute Bericht, jedes vereinfachte Verfahren und jede vermiedene Doppelarbeit schafft Freiräume – personell, organisatorisch und finanziell“, so Thiele. Diese Ressourcen seien essenziell, um die Infrastruktur zu erhalten, Investitionen in Schulen, Kinderbetreuung oder Feuerwehren umzusetzen und die Attraktivität der Region zu sichern. Es dürfe nicht sein, dass Kommunen stetig neue Aufgaben übertragen bekommen, während sie gleichzeitig durch Bürokratie gelähmt werden.
Appell an die Landespolitik
Abschließend richtet Ulf Thiele einen Appell an die rot-grüne Landtagsmehrheit: „Ich appelliere an die rot-grüne Mehrheit, diesen Gesetzentwurf nicht aus parteipolitischen Gründen abzulehnen. Gerade in Ostfriesland brauchen die Rathäuser, Städte, Gemeinden und Landkreise mehr Luft zum Arbeiten und keine ideologischen Blockaden. Wer die kommunale Ebene ernst nimmt, sollte diesem Vorschlag offen begegnen und ihn im Sinne unserer Kommunen positiv beraten.“
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