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Winterdienst in Ostfriesland und Friesland: Mit vollen Salzsilos startklar für die kalte Jahreszeit
Sie sorgen auch im Winter für sichere Straßen: Ein Teil der insgesamt 25 Mitarbeitenden der Straßenmeisterei in Aurich. Hinter ihnen befinden sich zwei Silos, in denen das Streusalz gelagert wird.
Winterdienst in Ostfriesland und Friesland startet mit vollen Salzsilos in die neue Saison.
Straßenmeistereien bereiten sich auf die kalte Jahreszeit vor und lagern hunderte Tonnen Streusalz
Mit den ersten kalten Temperaturen und dem Beginn der Wintermonate startet in Ostfriesland und Friesland der Winterdienst. Die Salzlager der Straßenmeistereien in Aurich, Jever, Leer und Wittmund sind wieder prall gefüllt und damit bestens vorbereitet für die kommenden Wochen und Monate. Bereits seit dem 1. Oktober sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Meistereien in Bereitschaft, um schnell und effektiv auf Glätte oder Schneefall reagieren zu können.
Straßenmeistereien kümmern sich um ein umfangreiches Straßennetz
Die Teams der Straßenmeistereien in Ostfriesland und Friesland sind für ein riesiges Straßennetz verantwortlich, das mehrere Hundert Kilometer umfasst. Dieses Netz besteht aus Bundes‑, Landes- und teilweise auch Kreisstraßen. Da es in der kalten Jahreszeit schnell zu gefährlichen Straßenzuständen kommen kann, müssen die Fahrzeuge regelmäßig gewartet werden, um technische Ausfälle zu vermeiden. Denn: Sollte es auf den Straßen glatt werden, zählt jede Minute.
Witterungsbedingungen bestimmen den Winterdienst
Der Start des Winterdienstes hängt von den jeweiligen Witterungsbedingungen ab, die sich kurzfristig ändern können. „Die Streufahrzeuge sind nicht an jedem Tag auf den Straßen unterwegs“, erklärt Frank Buchholz, Leiter der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Aurich. Sobald das Straßenzustands- und Wetterinformationssystem (SWIS) eine Lufttemperatur von unter vier Grad Celsius vorhersagt, wird der Winterdienst aktiviert. Bei hoher Wahrscheinlichkeit für Glätte am nächsten Morgen erfolgt sogar ein vorbeugendes Streuen in der Nacht. Ab 1.30 Uhr werden die Straßenabschnitte regelmäßig kontrolliert, und wenn Glätte festgestellt wird, wird der Winterdienst sofort in Gang gesetzt.
Pünktliche Bereitstellung und Streuung der Straßen
Das primäre Ziel des Winterdienstes ist es, die Straßen zwischen 6 und 22 Uhr befahrbar zu halten. Etwa zwei Stunden nach Beginn des Winterdienstes sind die Bundes- und Landstraßen, die in den Zuständigkeitsbereich der Meistereien fallen, bereits gestreut. Die Strecken werden dabei gemäß ihrer Bedeutung für den Verkehr in einer festgelegten Reihenfolge abgearbeitet. Hauptverkehrsstraßen, die in größere Städte führen, haben dabei Vorrang vor weniger frequentierten Straßen. Das erklärte Ziel der Meistereien ist es jedoch, dass bis spätestens 6 Uhr alle Straßen geräumt und gestreut sind.
Fakten und Zahlen zum Winterdienst
Pro Quadratmeter wird etwa zehn bis zwölf Gramm Salz auf die Fahrbahn gestreut – hauptsächlich in Form von Natriumchlorid (NaCl), dem gängigen Streusalz. In Ausnahmefällen, wenn die Temperaturen unter minus zehn Grad Celsius sinken, kommen auch andere Stoffe wie Calciumchlorid oder Magnesiumchlorid zum Einsatz, da diese auch bei extremen Minusgraden noch effektiv wirken.
Ein weiterer wichtiger Aspekt im Winterdienst ist die Nachhaltigkeit. Die Straßenmeistereien setzen zunehmend auf die sogenannte Feuchtsalzstreuung. Hierbei wird das Streusalz über eine Düse direkt am Streuteller benetzt, was gleich mehrere Vorteile mit sich bringt: Zum einen wird die Menge an Streusalz reduziert, da es besser auf der Fahrbahn haftet und so weniger verloren geht. Zum anderen sorgt diese Methode für eine schnellere Wirkung und spart bis zu 40 Prozent des Salzes, wodurch die Streufahrzeuge eine größere Reichweite erhalten.
Effiziente Streuung bei moderaten Geschwindigkeiten
Die Winterdiensteinsatzfahrzeuge fahren während des Streuens mit einer Geschwindigkeit von etwa 40 Stundenkilometern. Sollte Schnee geräumt werden, wird die Geschwindigkeit auf etwa 30 Stundenkilometer reduziert, um den Fahrern und den Fahrzeugen mehr Sicherheit zu gewährleisten.
In einem durchschnittlichen Winter, wie er in den vergangenen Jahren verzeichnet wurde, werden rund 1200 Tonnen Streusalz benötigt, um die Straßen in Ostfriesland und Friesland sicher und befahrbar zu halten.
Fazit: Gut vorbereitet für den Winter
Dank gut gefüllter Salzsilos und einer exzellenten Vorbereitung können die Straßenmeistereien in Ostfriesland und Friesland auch in diesem Winter schnell und effektiv auf winterliche Bedingungen reagieren. Ob Glätte oder Schnee – mit einem gut eingespielten Team und modernen Techniken sorgt der Winterdienst dafür, dass die Straßen in der Region auch bei schlechtem Wetter sicher befahrbar bleiben.
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Lokal
Müllabfuhr im Landkreis Leer verschiebt sich im Mai
Geänderte Abfuhrtermine im Landkreis Leer aufgrund des Maifeiertags
Landkreis Leer – Aufgrund des gesetzlichen Feiertages am Freitag, den 1. Mai 2026, verschieben sich die Termine für die Hausmüllabfuhr im Landkreis Leer sowie auf der Insel Borkum. Der Abfallwirtschaftsbetrieb (ALL) weist darauf hin, dass die Entsorgung teilweise vor- oder nachgeholt wird.
Regelungen für das Festland
Für die Haushalte auf dem Festland gelten folgende Änderungen:
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Restabfall, Grünabfall und Gelber Sack: Die Abfuhr entfällt am 1. Mai und wird erst am darauffolgenden Freitag, den 8. Mai, nachgeholt.
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Blaue Tonne: Die Leerung findet einen Tag später, am Samstag, den 2. Mai, statt.
Regelungen für die Insel Borkum
Auf Borkum weichen die Termine teilweise deutlicher ab:
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Restabfall und Grünabfall: Die Abfuhr verschiebt sich ebenfalls auf Freitag, den 8. Mai.
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Blaue Tonne: Die Leerung wird vorgezogen auf Donnerstag, den 30. April.
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Gelbe Tonne: Die Leerung erfolgt bereits am Mittwoch, den 29. April.
Wichtige Hinweise für alle Bürger
Um eine reibungslose Abholung zu gewährleisten, bittet der Abfallwirtschaftsbetrieb darum, sämtliche Tonnen und Säcke am jeweiligen Abfuhrtag bis spätestens 6:00 Uhr morgens bereitzustellen.
Für weitere Fragen steht die Abfallberatung des Landkreises Leer kostenfrei zur Verfügung:
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Service-Nummer: 0800–9252423
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E‑Mail: abfallberatung@all-leer.de

Lokal
OVG Lüneburg weist Klage gegen Gasbohrungen ab
Beitragsbild / Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO-Verlag
OVG Lüneburg: Klage gegen Gasbohrungen vor Borkum abgewiesen
In einem richtungsweisenden Urteil hat der 7. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) am 21. April 2026 die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Erdgasförderprojekt im niedersächsischen Küstenmeer abgewiesen (Az.: 7 KS 64/24). Damit bleibt der Planfeststellungsbeschluss für die umstrittenen Richtbohrungen bestehen.
Hintergrund des Vorhabens
Gegenstand des Verfahrens war der Rahmenbetriebsplan für die Erdgasförderung in unmittelbarer Nähe zur niederländischen Grenze.
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Bohrvorgang: Geplant sind insgesamt neun Bohrungen, die aus dem niederländischen Sektor in Tiefen zwischen 1.500 und 4.000 Metern in deutsches Hoheitsgebiet eintreten.
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Infrastruktur: Die Förderung erfolgt über eine Plattform, die sich rund 500 Meter westlich der Grenze auf niederländischem Gebiet befindet.
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Betroffene Gebiete: Das Gasvorkommen lagert teilweise unter ökologisch sensiblen Flächen, darunter das Naturschutzgebiet „Borkum Riff“ (Teil des EU-Vogelschutzgebietes) sowie das FFH-Gebiet „Borkum Riffgrund“. Die Bohrungen selbst berühren diese Schutzgebiete jedoch nicht direkt.
Argumentation der Deutschen Umwelthilfe
Die Deutsche Umwelthilfe sah durch das Vorhaben unzulässige Eingriffe in die angrenzenden Naturschutz- und Natura-2000-Gebiete. Zudem wurde angeführt, dass das betroffene Areal aufgrund dortiger Riffformationen als potenzielles FFH-Gebiet einzustufen sei, was den Eingriff unzulässig mache.
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Die Entscheidung des Senats
Der 7. Senat folgte der Argumentation der Klägerin nicht und bewertete die Auswirkungen der Bohrungen als geringfügig:
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Bodenabsenkungen: Zwar besteht das Risiko von Absenkungen des Meeresbodens um bis zu 7,6 cm über den gesamten Förderzeitraum. Im Vergleich zu den natürlichen Sedimentbewegungen von bis zu +/- 0,5 Metern pro Jahr seien diese jedoch praktisch nicht messbar und beeinträchtigen die Schutzzwecke nicht.
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Seismische Aktivitäten: Mögliche Erdbeben mit einer Magnitude von bis zu 2,9 könnten zwar spürbar sein und bei Fischen oder Vögeln kurzzeitige Schreckreaktionen auslösen, erhebliche Beeinträchtigungen für die Fauna seien jedoch nicht zu erwarten.
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Schutzstatus des Areals: Die Frage, ob es sich um ein potenzielles FFH-Gebiet handelt, ließ das Gericht offen, da die Einwirkungen ohnehin zu gering seien, um einen Schutzverstoß zu begründen.
Weitere rechtliche Schritte
Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. Gegen diese Nichtzulassung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils Beschwerde eingelegt werden.
Das vollständige Urteil wird nach Vorliegen der schriftlichen Begründung in der Rechtsprechungsdatenbank der niedersächsischen Justiz veröffentlicht.
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Lokal
Sicherheitskonzept für Maritime Konferenz in Emden
Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO-Verlag
Umfassendes Sicherheitskonzept für maritimes Spitzentreffen in Emden
Mit der 14. Nationalen Maritimen Konferenz (NMK) steht Emden am 29. und 30. April 2026 vor einer logistischen und sicherheitstechnischen Großaufgabe. Wenn rund 800 Entscheider aus Wirtschaft und Politik – darunter Bundeskanzler Friedrich Merz als Schirmherr sowie mehrere Bundes- und Landesminister – in der Seehafenstadt zusammenkommen, genießt der Schutz der Veranstaltung höchste Priorität.
Polizei setzt auf Präsenz und Kooperation
Die Polizeiinspektion Leer/Emden hat zur Absicherung dieses bedeutenden Gipfeltreffens ein umfassendes Einsatzkonzept erstellt. Ziel der verstärkten Kräfte ist es, einen störungsfreien Ablauf für das hochkarätige Teilnehmerfeld zu garantieren und gleichzeitig die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Hierfür stehen die Einsatzkräfte in kontinuierlichem Austausch mit den Veranstaltern sowie weiteren Sicherheitsbehörden.
Fokus: Öffentlicher Raum und Verkehrslage
Um die Veranstaltungsorte herum werden strikte Sicherheitsbereiche eingerichtet, was temporäre Einschränkungen im öffentlichen Raum erforderlich macht:
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Sperrungen im Stadtgebiet: Im direkten Umfeld der Nordseehalle sowie entlang des Früchteburger Weges werden Durchfahrtssperren errichtet. Insbesondere der Parkplatz vor der Halle ist für den allgemeinen Verkehr gesperrt.
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Wegeregelungen: Während der Gehweg am Früchteburger Weg (Höhe Sportplatz des Johannes-Althusius-Gymnasiums) für Passanten offen bleibt, ist für den Fußweg hinter der Nordseehalle entlang des Hinter Tiefs eine zeitweilige Sperrung vorgesehen.
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Empfehlung: Aufgrund der Kontrollen und Sperrmaßnahmen wird empfohlen, den betroffenen Bereich weiträumig zu umfahren. Die Erreichbarkeit privater Grundstücke und der angrenzenden Schulen bleibt für Berechtigte gewährleistet.
Strenge Luftraumüberwachung und Drohnenverbot
Ein zentraler Baustein des Sicherheitskonzepts betrifft den Luftraum. Für die Dauer der Konferenz wurde ein offizielles Flugbeschränkungsgebiet über dem Veranstaltungsareal eingerichtet. Der Einsatz von unbemannten Flugsystemen (Drohnen) oder Flugmodellen ist hier strikt untersagt. Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass die Überwachung des Luftraums konsequent erfolgt und Verstöße strafrechtlich verfolgt werden können.
Begleitung von Versammlungen
Die Polizei stellt zudem die Wahrnehmung grundrechtlich geschützter Versammlungsrechte sicher. Mögliche Kundgebungen im öffentlichen Raum werden lageangepasst begleitet, wobei ein besonderes Augenmerk darauf liegt, die Sicherheit der Konferenzteilnehmer mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung in Einklang zu bringen.
Die Sicherheitslage wird während der gesamten zwei Tage fortlaufend überprüft und die Maßnahmen bei Bedarf unmittelbar angepasst. Die Polizei ist bestrebt, die Auswirkungen auf den Alltag der Emder Bevölkerung so gering wie möglich zu halten und bittet um Verständnis für die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen.
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