Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet
Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
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Lokal
Wichtige Fragen im Alter? Der Senioren- und Pflegestützpunkt kommt zu Ihnen!
Gut beraten im Alter: Der Senioren- und Pflegestützpunkt des Landkreises Leer direkt vor Ort
Das Älterwerden und insbesondere das Thema Pflege bringen oft viele Fragen und Herausforderungen mit sich. Wo finde ich Unterstützung? Welche Leistungen stehen mir zu? Welche Wohnformen gibt es? Um Antworten auf diese wichtigen Fragen zu geben, hat das Amt für Teilhabe und Soziales des Landkreises Leer sein Beratungsangebot deutlich ausgebaut.
Der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen (SPN) im Landkreis Leer versteht sich als zentrale Beratungs- und Vermittlungsstelle. Das Besondere: Die Expertinnen und Experten sind nicht nur im Amt in Leer erreichbar, sondern kommen direkt zu den Menschen in die Region.
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Das Angebot: Kostenfrei, unabhängig und neutral
Die Arbeit des Stützpunktes umfasst das gesamte Themenspektrum rund um Senioren und Pflege. Das Angebot richtet sich an:
-
Senioren
-
Pflegebedürftige
-
Angehörige
-
alle Interessierten
In den Beratungsgesprächen werden individuelle Unterstützungsmöglichkeiten aufgezeigt. Die Beratung ist dabei stets kostenfrei, unabhängig und neutral.
Der Stützpunkt informiert unter anderem über:
-
Leistungen der gesetzlichen Pflege- und Krankenversicherungen
-
Pflegegerechte Wohnformen
-
Seniorenrelevante Themen und Angebote
Termine vor Ort im April: Ansprechpartner sind für Sie da!
Damit Sie die Beratung unkompliziert in Anspruch nehmen können, ist der Senioren- und Pflegestützpunkt jeden Monat für mindestens zwei Stunden in zehn Städten, Gemeinden und Samtgemeinden des Landkreises vertreten.
Hier finden Sie die Sprechzeiten für den Monat April in der Übersicht:
Beratungen am Dienstag (jeweils 10:00 bis 12:00 Uhr)
| Ort / Gemeinde | Treffpunkt / Einrichtung | Termin im April |
| Rhauderfehn | Treffpunkt Anleger / Familienstützpunkt | 1. Dienstag im Monat |
| Uplengen | Upkamer | 2. Dienstag im Monat |
| Ostrhauderfehn | Rathaus | 3. Dienstag im Monat |
| Jümme | Rathaus | 4. Dienstag im Monat |
Beratungen am Donnerstag
| Ort / Gemeinde | Treffpunkt / Einrichtung | Uhrzeit | Termin im April |
| Bunde | Familienzentrum | 09:00 – 10:30 Uhr | 1. Donnerstag im Monat |
| Weener | Rathaus | 11:00 – 12:30 Uhr | 1. Donnerstag im Monat |
| Moormerland | Café Klönsnack | 10:00 – 12:00 Uhr | 2. Donnerstag im Monat |
| Jemgum | Rathaus | 10:00 – 12:00 Uhr | 3. Donnerstag im Monat |
| Westoverledingen | Rathaus | 10:00 – 12:00 Uhr | 3. Donnerstag im Monat |
| Hesel | Rathaus | 10:00 – 12:00 Uhr | 4. Donnerstag im Monat |
Nutzen Sie dieses wohnortnahe Angebot und lassen Sie sich kompetent und vertraulich beraten.
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Handwerk in Ostfriesland rüstet sich gegen Cybercrime
Betriebe rüsten sich gegen Cybercrime: Handwerkskammer lädt zu Informationsabend ein
Maschinen, Apps und Cloud-Dienste sind längst Standard im Handwerksalltag. Doch mit der zunehmenden Digitalisierung wachsen auch die Risiken. Kriminelle haben es längst nicht mehr nur auf physische Werkzeuge und Maschinen abgesehen, sondern auch auf die Daten und Netzwerke von Betrieben. Einbruch ohne Brecheisen – die Gefahren lauern im Digitalen.
Um auf die wachsenden Bedrohungen durch Cyberangriffe aufmerksam zu machen und praxisnahe Lösungen aufzuzeigen, lädt die Handwerkskammer für Ostfriesland am Mittwoch, 8. April, um 17:30 Uhr zu einem kostenfreien Vortrag ein. Die Veranstaltung findet im Kammersaal der Handwerkskammer, Straße des Handwerks 2 in Aurich, statt.
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Referent Andreas Mühlbeier vom Mittelstand-Digital Zentrum Handwerk wird unter dem Titel „Einbruch ohne Brecheisen: Die neuen Sicherheitsrisiken im Handwerk“ echte Beispiele aus dem Handwerk präsentieren, die zeigen, wie leicht Daten, Anlagen oder sogar Maschinen Ziel von Angriffen werden können. Im Fokus stehen typische Schwachstellen wie WLAN, Passwörter und Fernzugriffe. Auch die Verbindung von physischer und digitaler Sicherheit wird thematisiert. Die Teilnehmenden erhalten praxisnahe Tipps und eine Checkliste für mehr Sicherheit im Betrieb.
Die Veranstaltung richtet sich an Führungskräfte, Mitarbeitende und alle, die im Betrieb digitale Technik nutzen. Da die Plätze begrenzt sind, ist eine Anmeldung bis zum 25. März erforderlich. Diese kann online unter http://www.hwk-aurich.de/sicherheitsrisiken erfolgen.
Bei Fragen steht Daniel Bigl, Berater für Innovation und Technologie der Handwerkskammer, telefonisch unter 04941 1797–60 oder per Mail an d.bigl@hwk-aurich.de gerne zur Verfügung.
Nutzen Sie diese Gelegenheit, um sich über die aktuellen Sicherheitsrisiken im Handwerk zu informieren und wertvolle Tipps für den Schutz Ihres Betriebs zu erhalten. Die Handwerkskammer freut sich auf Ihre Teilnahme!
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Leinenpflicht im Landkreis Leer: Schutz der Jungtiere ab April
Schutz der Kinderstube: Leinenpflicht im Landkreis Leer ab dem 1. April
Mit dem Einzug des Frühlings verwandeln sich Wälder, Wiesen und Parkanlagen in eine wichtige Kinderstube für zahlreiche wildlebende Tierarten. Um den Nachwuchs in dieser sensiblen Phase zu schützen, erinnert der Landkreis Leer an die gesetzliche Anleinpflicht, die jährlich vom 1. April bis zum 15. Juli gilt.
Rücksichtnahme in der Brut- und Setzzeit
Während der allgemeinen Brut‑, Setz- und Aufzuchtzeit sind Jungtiere besonders schutzbedürftig. Streunende oder stöbernde Hunde können eine tödliche Gefahr darstellen – oft reicht schon die bloße Störung aus, damit Elterntiere die Versorgung ihres Nachwuchses einstellen. Auch das weite Entfernen eines Hundes von der Begleitperson auf den Wegen kann bei Wildtieren erhebliche Stressreaktionen auslösen.
Gesetzliche Grundlagen und Geltungsbereiche
Gemäß § 33 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) müssen Hunde in der freien Landschaft während dieses Zeitraums an der Leine geführt werden. Zur freien Landschaft zählen dabei:
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Waldflächen
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Flächen der übrigen freien Landschaft (auch innerhalb bebauter Ortsteile)
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Öffentliche Parks und Grünanlagen
In vielen Gebieten, wie etwa dem Evenburgpark, gilt aufgrund kommunaler Satzungen sogar eine ganzjährige Anleinpflicht. Ausnahmen bestehen lediglich für Hunde im rechtmäßigen Jagd‑, Rettungs- oder Polizeieinsatz.
Besonderheiten in Schutzgebieten
In zahlreichen Natur- und Landschaftsschutzgebieten, wie dem LSG Rheiderland, ist das Anleinen von Hunden unabhängig von der Jahreszeit verpflichtend. In sensiblen Zonen wie dem Naturschutzgebiet Fehntjer Tief und Umgebung Süd untersagt die Verordnung das Betreten für die Öffentlichkeit teilweise sogar vollständig.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Detaillierte Informationen und die jeweiligen Gebietsverordnungen sind auf der Internetseite des Landkreises Leer unter der Rubrik „Schutzgebiete“ einsehbar.
Ein verantwortungsbewusster Umgang beim Spaziergang trägt maßgeblich dazu bei, die Artenvielfalt in der Region zu bewahren und den Wildtieren eine ungestörte Aufzucht ihres Nachwuchses zu ermöglichen.
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