Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet
Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
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Lokal
Kondolenzbuch für Ehrenbürger Albrecht Weinberg eingerichtet
In stillem Gedenken an Albrecht Weinberg: Das Online-Kondolenzbuch ist ab sofort geöffnet; ab dem 19. Mai liegt zudem ein Buch im Historischen Rathaus aus.
In stillem Gedenken: Kondolenzbücher für Ehrenbürger Albrecht Weinberg
Der Landkreis und die Stadt Leer trauern um ihren Ehrenbürger Albrecht Weinberg, der am 12. Mai verstorben ist. Sein unermüdlicher Einsatz als Zeitzeuge und seine Mahnungen gegen das Vergessen haben tiefe Spuren in den Herzen der Menschen hinterlassen. Um allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, ihre persönliche Anteilnahme auszudrücken und Abschied zu nehmen, wurden nun verschiedene Wege des Gedenkens geschaffen.
Digitales Gedenken ab sofort
Für all jene, die ihre Gedanken zeitnah und ortsunabhängig teilen möchten, ist bereits ein Online-Kondolenzbuch eingerichtet worden. Unter der folgenden Adresse können persönliche Erinnerungen und Abschiedsworte hinterlassen werden:
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Link zum Online-Portal: https://anteilnahme.online/albrecht-weinberg/
Kondolenzbuch im Historischen Rathaus
Zusätzlich zur digitalen Möglichkeit wird es einen Ort des stillen Gedenkens direkt vor Ort geben. Ab kommendem Dienstag, dem 19. Mai, wird für die Dauer von zwei Wochen ein physisches Kondolenzbuch im Erdgeschoss des Historischen Rathauses ausliegen.
Interessierte können sich zu den folgenden Zeiten eintragen:
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Montag bis Donnerstag: 09:00 – 18:00 Uhr
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Freitag: 09:00 – 13:00 Uhr
Es ist eine Einladung an alle, die Albrecht Weinbergs Lebensweg würdigen und der Familie sowie den Angehörigen ihr tiefes Mitgefühl aussprechen möchten. In seinen Worten und in unserem gemeinsamen Gedenken wird sein Vermächtnis für Toleranz und Menschlichkeit weiterleben.
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Lokal
Landratswahl 2026: Wichtige Frist für Wahlvorschläge vorgezogen
Landratswahl 2026: Wichtige Friständerung für Wahlvorschläge
Im Hinblick auf die kommenden Kommunalwahlen am 13. September 2026 ergeben sich für die Einreichung von Wahlvorschlägen für das Amt der Landrätin oder des Landrats entscheidende Neuerungen. Um einen reibungslosen Ablauf des demokratischen Prozesses zu gewährleisten, wurde der Zeitplan für Direktwahlen angepasst.
Neuer Stichtag im Juli
Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber müssen ihre Unterlagen für die Landratswahl nun deutlich früher einreichen als ursprünglich geplant.
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Neue Frist: Montag, 6. Juli 2026, 18:00 Uhr.
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Bisherige Regelung: Ursprünglich war der 20. Juli 2026 als Abgabetermin vorgesehen.
Es ist zu beachten, dass diese Änderung ausschließlich Direktwahlen betrifft. Die Fristen für die Einreichung der Wahlvorschläge zur Wahl des Kreistages bleiben von dieser Neuregelung unberührt und bestehen weiterhin in der gewohnten Form fort.
Hintergrund: Fokus auf Verfassungstreue
Die Anpassung der Fristen resultiert aus einer Entscheidung des Niedersächsischen Landtags vom 28. April 2026. Ziel der neuen gesetzlichen Regelungen ist eine intensivere Überprüfung der Kandidatinnen und Kandidaten im Hinblick auf die Achtung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Sollten konkrete Anhaltspunkte vorliegen, die Zweifel an der notwendigen Verfassungstreue aufkommen lassen, wird der entsprechende Wahlvorschlag künftig der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde zur detaillierten Prüfung vorgelegt. In diesem Prozess kann bei Bedarf auch der Niedersächsische Verfassungsschutz einbezogen werden.
Zeitlicher Spielraum für sorgfältige Prüfung
Da diese erweiterten Prüfmechanismen Zeit in Anspruch nehmen, wurde das Ende der Abgabefrist gesetzlich auf den 69. Tag vor der Wahl vorgezogen. Nur durch diese Vorverlegung kann sichergestellt werden, dass alle Wahlvorschläge rechtzeitig vor dem Wahltag abschließend und rechtssicher geprüft sind.
Interessierte Bewerberinnen und Bewerber sowie politische Gruppierungen sind daher aufgerufen, die verkürzte Vorbereitungszeit bei der Zusammenstellung ihrer Unterlagen zu berücksichtigen.
AnzeigeNicht nur die Kandidaten sollten gut aufgestellt sein – auch Ihr nächster Feierabend-Snack!
Während die Politik die Fristen prüft, können Sie sich mit etwas Glück entspannt zurücklehnen. Auf unserer Facebook-Seite „Wir Leeraner“ verlosen wir aktuell einen liebevoll zusammengestellten Präsentkorb vom nah & gut Markt Blank in der Leeraner Weststadt – gefüllt mit ausgewählten Produkten und kleinen Überraschungen aus dem Sortiment. Ein großes Dankeschön geht an das Team vom nah & gut Markt Blank für diesen tollen Gewinn!
SO NEHMEN SIE TEIL: Besuchen Sie einfach unseren Beitrag auf der Facebook-Seite „Wir Leeraner“:
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Like: Geben Sie dem Beitrag ein „Gefällt mir“.
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Kommentar: Verraten Sie uns unter dem Post, mit wem Sie diesen Präsentkorb am liebsten teilen würden.
Der Gewinner oder die Gewinnerin wird nach Teilnahmeschluss ausgelost und kann den Korb direkt im Markt in der Weststadt abholen.
Teilnahmeschluss: 17.05.2026


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Trotz Großbaustelle erreichbar: Nahversorgung in der Leeraner Weststadt gesichert
Der nah & gut Markt Blank bleibt trotz der Großbaustelle in der Ohlthaverstraße für Kundinnen und Kunden erreichbar. Der Traditionsmarkt versorgt die Weststadt seit Jahrzehnten zuverlässig – auch während der laufenden Straßensanierung.
Nahversorgung gesichert: nah & gut Markt Blank trotz Großbaustelle in der Weststadt erreichbar
Seit dem 7. April prägen Baustellenbarken und Umleitungsschilder das Bild der Leeraner Weststadt. Die umfassende Sanierung der Ohlthaverstraße und des Königskamps ist angelaufen – ein Projekt mit weitreichenden Folgen für den Verkehrsfluss und die ansässigen Betriebe.
Die Stadtverwaltung hat für den Straßenausbau eine Vollsperrung für den Durchgangsverkehr angeordnet, die planmäßig bis zum 31. August 2026 andauern soll. Um die Belastung für das Quartier steuerbar zu halten, wird das Vorhaben in vier Bauabschnitten durchgeführt. Diese erstrecken sich vom Hermann-Lange-Ring bis zum Pastorenkamp. Trotz der massiven baulichen Eingriffe steht eine zentrale Frage für die Anwohner im Raum: Wie sicher ist die lokale Nahversorgung während der monatelangen Sperrung?
Logistische Herausforderungen für Anlieger und Kunden
Besonders betroffen von der Vollsperrung ist der nah & gut Markt Blank, der seit 1983 an der Ohlthaverstraße 13 ansässig ist. Für Inhaber Gunnar Blank und seine 15 Mitarbeiter bedeutet die Baustelle vor allem einen erhöhten Kommunikationsbedarf. Zwar ist die Durchfahrt für Kraftfahrzeuge zeitweise unmöglich, doch die fußläufige Erreichbarkeit sowie der Zugang für Radfahrer bleiben nach offiziellen Angaben der Stadt über den gesamten Zeitraum gewährleistet.
Die Situation erfordert von den Kunden derzeit Flexibilität. Eine klare Beschilderung weist den Weg zum Markt, der als einer der wenigen Nahversorger im Stadtteil eine tragende Rolle spielt. Mit einer Historie, die bis in das Jahr 1974 zurückreicht, ist der Betrieb fest im sozialen Gefüge der Weststadt verankert.

Bedeutung der Nahversorgung auf kleiner Fläche
In Zeiten von großflächigen Supermärkten auf der „grünen Wiese“ stellt der nah & gut Markt Blank eine funktionale Besonderheit dar. Auf einer Verkaufsfläche von etwa 350 m² wird ein Vollsortiment von über 10.000 Artikeln vorgehalten. Für viele Anwohner, insbesondere für weniger mobile Bürger, ist dieser Standort essenziell. Neben der Versorgung mit frischen Lebensmitteln, Bio-Produkten und Backwaren fungiert der Markt auch als lokaler Wirtschaftsfaktor, der regionale Erzeuger einbindet und als Ausbildungsbetrieb agiert.
Perspektiven trotz Bauphase
Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis für die Einschränkungen, die ein Projekt dieser Größenordnung unweigerlich mit sich bringt. Witterungsbedingte Verzögerungen im Bauablauf sind dabei nicht auszuschließen.
Für das Team rund um Gunnar Blank geht der Betrieb unterdessen unvermindert weiter. Die Öffnungszeiten bleiben mit Montag bis Samstag von 7:00 bis 20:00 Uhr konstant. Trotz der aktuellen Umstände blickt die Unternehmensführung bereits über den August 2026 hinaus: Geplante Modernisierungen und Erweiterungen der Verkaufsfläche sollen sicherstellen, dass die Nahversorgung in der Weststadt auch nach Abschluss der Straßenbauarbeiten zukunftsfähig aufgestellt bleibt.
Daten & Fakten zur Situation:
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Baumaßnahme: Ohlthaverstraße und Königskamp (4 Bauabschnitte).
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Zeitraum: 07.04.2026 bis voraussichtlich 31.08.2026.
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Erreichbarkeit nah & gut Markt Blank: Fußläufig und per Rad jederzeit gesichert; PKW-Zufahrt über ausgeschilderte Umleitungen und gemäß Baufortschritt.
Gewinnspiel‑Hinweis: Präsentkorb von nah & gut Markt Blank!
Heute Abend startet auf der Leeraner Facebookseite „Wir Leeraner“ ein neues Gewinnspiel! Zu gewinnen gibt es einen wundervollen Präsentkorb, liebevoll zusammengestellt und vom nah & gut Markt Blank zur Verfügung gestellt.
Der glückliche Gewinner oder die Gewinnerin kann den Korb direkt beim EDEKA in der Ohlthaverstraße 13, 26789 Leer abholen.
Also: Mitmachen lohnt sich – das Gewinnspiel startet heute Abend auf „Wir Leeraner“
























