Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet
Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
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Lokal
Überregionales Kitzretter‑Treffen in Moormerland
Bildmaterial von der Facebookseite: Kitzrettung-Moormerland e.V.
Erstes überregionales Kitz- und Wildtierretter‑Treffen in Moormerland
Moormerland – Am 12. April 2026 findet in der Mensa der IGS Moormerland erstmals ein überregionales Treffen von Kitz- und Wildtierrettern statt. Beginn ist um 13:15 Uhr, das Ende ist gegen 18:00 Uhr geplant. Eingeladen sind aktive Rettungsteams, Vereine und Initiativen, die sich in der Saison vor allem der Rehkitzrettung mittels Drohnentechnik widmen. Insgesamt werden rund 30 Teilnehmende aus verschiedenen Vereinen erwartet. Auch Interessierte, die sich vorstellen können, sich im Ehrenamt an dieser wertvollen Arbeit zu beteiligen, sind herzlich eingeladen.
Organisiert wird das Treffen von der Kitzrettung Moormerland e. V., deren Vorsitzender Jens Krause die Bedeutung eines solchen Austauschs betont: „Wir möchten unsere Erfahrungen bündeln, voneinander lernen und gemeinsam Standards schaffen, bevor die neue Saison Ende April oder Anfang Mai beginnt.“
Für das leibliche Wohl ist ebenfalls gesorgt: Die Teilnehmenden können sich während der Veranstaltung auf eine Auswahl an Softgetränken sowie frisch zubereiteten Kaffee, Tee und Kuchen freuen.
Ziele des Zusammenschlusses
Der neue Verbund verfolgt mehrere Schwerpunkte, die für die praktische Arbeit der Tierschützer entscheidend sind:
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Austausch von Erfahrungen aus der täglichen Rehkitz- und Wildtierrettung
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Besprechung neuer Technik, bewährter Methoden und innovativer Lösungen
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Weitergabe von Wissen zu rechtlichen Rahmenbedingungen und aktuellen Gesetzeslagen
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Diskussion über Sponsoring, Fördermöglichkeiten und Öffentlichkeitsarbeit
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Gegenseitige Unterstützung und Aufbau einheitlicher Standards
Besonders wichtig ist den Initiatoren ein regelmäßiger Austausch, sowohl in Präsenz als auch digital. Damit soll gewährleistet werden, dass alle Beteiligten stets auf dem neuesten Stand bleiben – fachlich, technisch und organisatorisch.
Offen für Interessierte – Mitmachen ausdrücklich erwünscht
Nicht nur bestehende Vereine sind eingeladen: Auch Interessierte, die sich der Kitzrettung anschließen möchten, sind herzlich willkommen. In Ostfriesland, dem Emsland und vielen weiteren Regionen gibt es bereits zahlreiche aktive Vereine, die sich über neue Unterstützer freuen.
Über Jens Krause,
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Vorsitzender der Kitzrettung Moormerland e. V., können sich Interessierte jederzeit melden – auch wenn sie aus anderen Landkreisen kommen. Krause ist überregional gut vernetzt und kann auf passende Vereine vor Ort verweisen.
Saisonstart 2026: Bald geht es wieder los
Die Saison 2026 beginnt voraussichtlich Ende April oder Anfang Mai. Dann sind die ehrenamtlichen Teams wieder fast jeden Morgen im Einsatz, um Rehkitze und andere Wildtiere mithilfe von Drohnen mit Wärmebildkamera aufzuspüren und vor der Mahd zu sichern.
Die Vereine:
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bilden Drohnenpiloten aus,
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organisieren Fortbildungen und Workshops,
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schulen im Umgang mit Technik und Einsatzabläufen,
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arbeiten eng mit Landwirten und der Jägerschaft zusammen.
Allein in Moormerland sind rund 50 Landwirte mit der Kitzrettung Moormerland vernetzt und nehmen die Dienste regelmäßig in Anspruch. Viele Ehrenamtliche stehen dafür bereits um 3 Uhr morgens auf, um die Felder rechtzeitig vor Arbeitsbeginn abzusuchen. Die Saison dauert etwa zweieinhalb Monate – eine intensive Zeit, in der jede helfende Hand zählt.
Unterstützung willkommen – auch finanziell
Die Vereine freuen sich über jede Form der Unterstützung. Denn die notwendige Ausrüstung – Drohnen mit Wärmebildkamera, Ersatzakkus, Monitore, persönliche Schutzausrüstung – erreicht schnell einen fünfstelligen Kostenbereich. Spenden helfen unmittelbar dabei, Tiere zu retten und die ehrenamtliche Arbeit abzusichern.
Kontakt
Jens Krause
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Vorsitzender Kitzrettung Moormerland e. V. Telefon: 01525‑9491980

Lokal
25 Jahre Jugendfeuerwehr Weener: Jubiläumsfeier und hohe Auszeichnungen
Ein Vierteljahrhundert Nachwuchs für den Brandschutz: Jugendfeuerwehren der Stadt Weener feiern 25-jähriges Jubiläum
Weener / Stapelmoor – Es war ein Abend voller Stolz, Dankbarkeit und historischer Rückblicke: Am Freitag, den 10. April 2026, begingen die Jugendfeuerwehren der Stadt Weener ihr 25-jähriges Bestehen. In der feierlichen Atmosphäre der Aula in Stapelmoor kamen Nachwuchsbrandschützer, erfahrene Feuerwehrführungskräfte sowie Vertreter aus Politik und Verwaltung zusammen, um ein Jubiläum zu würdigen, das das Rückgrat der örtlichen Sicherheit bildet.
Ein Blick zurück auf die Anfänge
Bürgermeister Heiko Abbas übernahm die Moderation des Abends und begrüßte ein breites Spektrum an Gästen und Sondergästen. Den Kern des Rückblicks bildete die Rede von Stadtbrandmeister Jörg Fisser, der die Chronik der Jugendabteilung lebendig werden ließ. Alles begann am 30.03.2001. in der Aula der Realschule Weener. Damals starteten fünf Gruppen mit beachtlichen 108 Mitgliedern – bemerkenswert war bereits zu Gründungszeiten der hohe Anteil von 25 Mädchen.
Im Laufe der Jahre festigten sich die Strukturen. Ein Meilenstein war das 10-jährige Jubiläum im Jahr 2011, als die Jugendfeuerwehr Diele als sechste Einheit hinzukam. Nach der Fusion der Wehren Diele, Stapelmoor und Vellage zur Feuerwehr Oberrheiderland präsentiert sich die Stadtjugendfeuerwehr heute mit vier starken Einheiten: Holthusen, Oberrheiderland, Weener und Weenermoor.
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Die Kaderschmiede der Einsatzabteilung
Stadtbrandmeister Fisser unterstrich die existenzielle Bedeutung dieser Arbeit: In allen vier Ortsfeuerwehren finden sich heute aktive Einsatzkräfte, die ihre Wurzeln in der Jugendfeuerwehr haben. Ohne diesen steten Strom an gut ausgebildeten und motivierten jungen Menschen wäre die Einsatzbereitschaft der Stadtfeuerwehr in ihrer heutigen Form kaum denkbar.
Höchste Ehrungen für Ewald Freese
Ein Name ist untrennbar mit diesem Erfolg verbunden: Ewald Freese. Seit der Gründung im Jahr 2001 bekleidet er ununterbrochen das Amt des Stadtjugendfeuerwehrwartes. Jörg Fisser fand deutliche Worte: Ohne Freeses unermüdlichen Einsatz würde die Feuerwehr heute nicht so stabil dastehen.
Diese Lebensleistung wurde im Rahmen der Feier mit den höchsten Auszeichnungen gewürdigt, die das Land und die Stadt zu vergeben haben:
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Das Feuerwehr-Ehrenzeichen in Gold des Landes Niedersachsen für Verdienste um den Aufbau und die Förderung der Jugendfeuerwehr.
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Die Weener-Medaille, die höchste Auszeichnung der Stadt Weener, verliehen durch Heiko Abbas für außergewöhnliche Leistungen.
Abbas lobte das außergewöhnliche Engagement und überreichte als persönliche Geste zudem einen Präsentkorb.
Ein Fest der Gemeinschaft
Zahlreiche Gastredner, darunter Günter Haase (Förderverein Jugendfeuerwehr Landkreis Leer), der stellvertretende Brandabschnittsleiter Süd Holger Bleicher, die Kreisvorsitzende Hildegard Hinderks sowie Kreisjugendfeuerwehrwart Timo Smit, schlossen sich den Glückwünschen an.
Der offizielle Teil des Abends ging schließlich in einen geselligen Austausch über. Bei Kaltgetränken und Häppchen wurden Anekdoten aus zweieinhalb Jahrzehnten geteilt – ein würdiger Abschluss für ein Jubiläum, das zeigt: Der Brandschutz in Weener ist für die Zukunft bestens aufgestellt.
Bericht / Fotos: Joachim Rand
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Oticon Zeal™ bringt neue Hörtechnik nach Hesel
Oticon Zeal™: Wie moderne Hörtechnik den Alltag erleichtert
Die „Ohrenfee“ Kerstin Wilken aus Hesel über neue Möglichkeiten der Konnektivität
Hesel – Wenn Kerstin Wilken über Hörtechnik spricht, dann tut sie das mit einer Mischung aus Fachwissen, Begeisterung und echter Bodenständigkeit. Die Inhaberin von Wilken Hörakustik in der Oldenburger Straße 9 – vielen Kundinnen und Kunden längst als „Ohrenfee“ bekannt – hat in den vergangenen Jahren unzähligen Menschen zu besserem Hören verholfen. Nun berichtet sie über eine technische Neuerung, die ihrer Meinung nach „den Alltag vieler Menschen spürbar leichter machen wird“: Oticon Zeal™.
„Wir erleben gerade einen großen Schritt nach vorn“, sagt Wilken. „Hörgeräte sind heute nicht mehr nur Verstärker – sie sind smarte Begleiter, die sich nahtlos in den digitalen Alltag einfügen.“
Verbunden mit dem, was wichtig ist
Oticon Zeal™ setzt auf moderne Konnektivität, die weit über das klassische Telefonieren hinausgeht. Nutzerinnen und Nutzer können Anrufe, Musik, Meetings oder TV‑Ton direkt vom Smartphone, Tablet, PC oder der Apple Watch in ihre Hörgeräte streamen.
Besonders beeindruckt zeigt sich Wilken von der neuen Auracast™‑Technologie: „Damit können meine Kundinnen und Kunden künftig bei Veranstaltungen, Konzerten oder öffentlichen Durchsagen direkt in ihre Hörgeräte hineinhören. Das ist ein echter Gewinn an Teilhabe.“
Auch das innovative Antennen‑Design, Google Fast Pair und die barrierefreie Nutzung von Bluetooth® LE Audio sorgen für stabile Verbindungen – selbst in anspruchsvollen Umgebungen.

Alltagstauglich bis ins Detail
Ein weiteres Highlight ist die Doppel‑Tipp‑Steuerung. Ein leichtes Tippen am Hörgerät genügt, um Anrufe freihändig anzunehmen – selbst mit Mütze, Kapuze oder Handschuhen. „Das klingt nach einer Kleinigkeit, aber im Alltag macht es einen riesigen Unterschied“, erklärt Wilken. „Viele meiner Kundinnen und Kunden wünschen sich einfache, intuitive Bedienung. Genau das liefert Zeal™.“
Energie für den ganzen Tag
Auch beim Thema Akkulaufzeit zeigt sich die Hörakustikerin begeistert. Die Geräte halten den ganzen Tag durch, und eine 15‑minütige Schnellladung reicht für bis zu vier Stunden Nutzung. Die tragbare Ladestation mit integrierter Powerbank dient gleichzeitig als Etui.
„Kein Gefummel mehr mit Batterien – das ist für viele eine enorme Erleichterung“, sagt Wilken. „Gerade ältere Menschen profitieren davon, aber auch alle, die viel unterwegs sind.“
Service vor Ort bleibt unverzichtbar
Trotz aller technischen Innovationen betont die „Ohrenfee“ eines ganz besonders: „Die beste Technik nützt nichts, wenn sie nicht richtig eingestellt ist. Und dafür braucht es Zeit, Erfahrung und ein offenes Ohr.“
In ihrem Fachgeschäft in Hesel nimmt sie sich genau diese Zeit. Individuelle Beratung, sorgfältige Anpassung, Nachbetreuung und ein verlässlicher Service gehören für sie selbstverständlich dazu.
„Ich möchte, dass Menschen nicht nur besser hören, sondern sich mit ihrer Hörlösung wirklich wohlfühlen. Dafür bin ich da – persönlich, vor Ort und jederzeit ansprechbar.“
Ein Schritt in eine neue Hörwelt
Mit Oticon Zeal™ hält eine neue Generation von Hörgeräten Einzug, die modernes Design, smarte Funktionen und hohe Alltagstauglichkeit verbindet. Für Kerstin Wilken ist klar: „Das ist Hörtechnik, die Menschen wirklich weiterbringt. Und genau darum geht es mir jeden Tag.“
AnzeigeFrühlingstreff 2026 in Augustfehn: Saisonstart mit Action und starken Highlights
Der traditionelle Frühlingstreff bei Börjes in Augustfehn steht wieder vor der Tür – und mit ihm ein Wochenende, das die Motorradsaison im Ammerland offiziell eröffnet. Am 11. und 12. April 2026 erwartet Besucher ein vielseitiges Programm: spektakuläre Shows, Probefahrten aktueller Modelle, ein großer Schnäppchenmarkt sowie kulinarische Angebote im Festzelt und der Eisenhütte.
Besonders im Fokus steht in diesem Jahr erneut die Circus Trial Tour, die mit waghalsigen Sprüngen und beeindruckenden Trial‑Einlagen für Adrenalin sorgt. Dazu kommen Probefahrten verschiedener Marken, darunter die neuesten Harley‑Davidson Modelle, sowie eine große Verlosungsaktion zugunsten des Hospiz e.V. Westerstede.

Auch die „Ohrenfee“ ist wieder dabei: Kerstin Wilken von Wilken Hörakustik wird – wie in den Vorjahren – mit einem eigenen Stand im Festzelt vertreten sein. Besucher können sich dort über moderne Hörtechnik informieren und persönliche Beratung in Anspruch nehmen.
👉 Weitere Infos zum Frühlingstreff gibt es hier: Hier klicken

Der Frühlingstreff 2026 bietet damit erneut einen lebendigen Mix aus Action, Gemeinschaft und regionalem Engagement – ein Treffpunkt für Biker, Familien und alle, die den Saisonauftakt feiern möchten.























