Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet
Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
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Lokal
Lauftreff im Julianenpark: Gemeinsam aktiv und kostenfrei
Frühlingszeit im Julianenpark: Aktiv durchatmen, gemeinsam bewegen und Geselligkeit genießen
Die Tage werden spürbar länger, die Temperaturen steigen und die Flora und Fauna im Leeraner Stadtpark erwacht zu üppiger Pracht. Es ist die Zeit, in der man die ersten warmen Sonnenstrahlen genießt und der Drang nach Bewegung an der frischen Luft ganz automatisch kommt. Besonders jetzt lässt sich dieser ganz besondere Hauch von Waldluft im Julianenpark genießen – eine wohltuende Auszeit für Körper und Seele.
Gemeinsam in Bewegung – mit einer Portion Geselligkeit
Mitten in dieser idyllischen Kulisse hat sich eine Gruppe etabliert, bei der das sportliche Miteinander und der Austausch untereinander im Mittelpunkt stehen. Jeden Mittwoch um 14 Uhr treffen sich die Teilnehmer am Parkplatz bei Burger King zum gemeinsamen Nordic Walking.
Was als sportliches Angebot begann, ist längst zu einem lebendigen Treffpunkt geworden. Mit jedem Termin gesellen sich neue Gesichter dazu, die Gemeinschaft wächst stetig und sorgt für eine bunte, lockere Runde. Für viele ist dieser Lauftreff inzwischen ein fester, liebgewonnener Termin im Kalender geworden, um aktiv in den Nachmittag zu starten.
Sport verbindet – auch über den Parkrand hinaus
Dass Bewegung verbindet, zeigt sich hier ganz deutlich durch die gelebte Geselligkeit: Die Gruppe ist auch abseits der Laufstrecke aktiv. Ob gemeinsame Kinobesuche, andere Freizeitaktivitäten oder das gemütliche Beisammensein bei einer Tasse Kaffee nach dem Lauf – hier schätzt man den Austausch und die Zeit miteinander. Es geht nicht nur darum, die Ausdauer zu verbessern, sondern in entspannter Atmosphäre zusammenzukommen und das soziale Miteinander zu pflegen.
Die Details für Ihren Start:
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Wann: Immer mittwochs um 14:00 Uhr
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Treffpunkt: Parkplatz bei Burger King, Leer
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Kosten: Die Teilnahme unter der Leitung von Heilpraktikerin Astrid Frey ist kostenfrei und unverbindlich.
Egal ob Anfänger oder Fortgeschrittene, mit oder ohne Stöcke – jeder ist herzlich willkommen, Teil dieser Runde zu werden. Nutzen Sie die Gelegenheit, etwas für Ihre Gesundheit zu tun und gleichzeitig die Geselligkeit im Herzen von Leer zu genießen.
Weitere Infos: Naturheilpraxis Astrid Frey Spiekerooger Str. 12, 26810 Westoverledingen Telefon: 04955 / 9899844 | Mobil: 0152 5183 8740 E‑Mail: info@astridfrey.de
Kommen Sie einfach vorbei, atmen Sie tief durch und bewegen Sie sich mit – in bester Gesellschaft!
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Raus aus dem Hamsterrad: Wenn das Leben nur noch aus „Funktionieren“ besteht
Fühlt sich Ihr Alltag wie ein endloser Marathon an, bei dem Sie nur noch auf „Autopilot“ laufen? Wenn Stress, Krisen oder Umbrüche Überhand nehmen, verschwindet oft die innere Ruhe. Doch psychische Belastungen manifestieren sich nicht nur im Kopf – sie führen zu handfesten körperlichen und energetischen Blockaden. Als Kinesiologin helfe ich Ihnen, diesen Kreislauf zu durchbrechen. Mittels Muskeltest finden wir Ihren ganz individuellen Weg aus der Krise, reaktivieren verborgene Ressourcen und führen Körper und Geist zurück in die Entspannung. Sie müssen diesen Weg nicht alleine gehen.
Lokal
Müllabfuhr verschiebt sich durch Christi Himmelfahrt
Achtung Terminänderung: So verschiebt sich die Müllabfuhr durch Christi Himmelfahrt
Der Feiertag Christi Himmelfahrt am 14. Mai 2026 sorgt für Anpassungen im Zeitplan der Abfallentsorgung. Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Leer weist darauf hin, dass die Leerungen sowohl auf dem Festland als auch auf der Insel Borkum zu veränderten Zeiten stattfinden.
Damit die Tonnen und Säcke reibungslos abgeholt werden können, bittet der Betrieb darum, den Abfall am jeweiligen Abfuhrtag bis spätestens 06:00 Uhr morgens bereitzustellen.
Die Regelungen für das Festland
Für alle Haushalte auf dem Festland verschieben sich die Termine wie folgt:
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Restabfall, Grünabfall und Gelber Sack: Die Abfuhr entfällt am Donnerstag, 14. Mai, und wird erst eine Woche später, am Donnerstag, 21. Mai, nachgeholt.
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Blaue Tonne (Altpapier): Hier erfolgt die Leerung zeitnah nach dem Feiertag am Samstag, 16. Mai.
Besonderheiten auf der Insel Borkum
Auf Borkum gibt es teilweise Vorverlegungen, auf die Anwohner besonders achten sollten:
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Rest- und Grünabfall: Auch hier verschiebt sich der Termin vom 14. Mai auf den Donnerstag, 21. Mai.
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Blaue Tonne: Die Leerung wird vorverlegt auf Dienstag, 12. Mai.
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Gelbe Tonne: Die Abholung erfolgt bereits am Mittwoch, 13. Mai.

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Traurednerin & Hochzeitssängerin: Das perfekte Komplettpaket für Eure Hochzeit
Ja-Wort mit Herz und Stimme: Warum Marion Schoormann Eure Hochzeit in Ostfriesland unvergesslich macht
Wer den Bund fürs Leben schließt, wünscht sich einen Moment, der die eigene Persönlichkeit widerspiegelt. In Ostfriesland, dem Ammerland und dem Emsland gibt es eine Expertin, die diesen Wunsch auf ganz besondere Weise erfüllt: Marion Schoormann begleitet Paare als Traurednerin und Hochzeitssängerin in ihre gemeinsame Zukunft.
Der Trend zur freien Trauung ist ungebrochen – und das aus gutem Grund. Fernab von starren Protokollen und kühlen Amtsstuben suchen Paare nach einer Zeremonie, die zu ihnen passt. „Es geht an diesem Tag nur um Euch und um Eure Liebe“, betont Marion Schoormann. Die erfahrene Rednerin hat es sich zur Aufgabe gemacht, Geschichten zu erzählen, die das Herz berühren.
Die perfekte Symbiose aus Wort und Gesang
Was Marion Schoormann von vielen anderen unterscheidet, ist ihr „Rundum-Sorglos-Paket“. Wer sie bucht, bekommt nicht nur eine Rednerin, die mit Feingefühl und Humor durch die Liebesgeschichte des Paares führt, sondern gleichzeitig eine leidenschaftliche Hochzeitssängerin.
Musik schafft Emotionen, wo Worte manchmal enden. Seit über 20 Jahren singt Marion bei Trauungen und weiß genau, welcher Song die Tränen der Rührung fließen lässt. Ihr Repertoire ist riesig, doch für ihre Paare studiert sie auch gerne ganz individuelle Wunschlieder ein. Das Besondere: Durch ihr spezielles technisches Equipment ist sie völlig autark. Ob eine romantische Strandhochzeit am Deich oder ein Ja-Wort im tiefen Wald – Marion benötigt keine Steckdose, um für Gänsehautmomente zu sorgen.
Individuelle Planung: Keine Trauung „von der Stange“
Eine freie Trauung mit Marion Schoormann ist ein Unikat. In intensiven Vorgesprächen und durch kreative Fragebögen an das Paar und dessen „Herzensmenschen“ entsteht eine Rede, die mal hochemotional, mal herrlich lustig ist.
Ein möglicher Ablauf Eurer Zeremonie:
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Der Einzug: Ob klassisch, modern oder überraschend – der erste Moment gehört Euch, untermalt von Marions Live-Gesang.
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Die Liebesgeschichte: Marion lässt Eure gemeinsamen Höhen und Tiefen Revue passieren und bindet wichtige Menschen Eures Weges mit ein.
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Rituale & Versprechen: Von Sand- bis Steinritualen ist alles möglich. Das persönliche Eheversprechen bildet dabei oft den emotionalen Kern.
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Der Segen: Wer möchte, kann die Zeremonie mit einer christlichen Segensbitte abschließen – ein Angebot, das Marion als gläubige Christin gerne integriert.
Einsatzbereit von der Küste bis ins Emsland
Marion Schoormann ist in der gesamten Region zu Hause. Ob Ihr eine Hochzeit in Ostfriesland, im idyllischen Ammerland oder im weitläufigen Emsland plant – sie kommt dorthin, wo Eure Liebe gefeiert wird. Dabei ist sie flexibel: Paare können sie als Komplettpaket (Rede & Gesang) oder auch nur für einen der beiden Bereiche buchen.
Unser Redaktions-Tipp: Wenn Ihr noch auf der Suche nach der richtigen Stimme für Euren großen Tag seid, bietet Marion Interessierten ein kleines „Wohnzimmerkonzert“ zum Kennenlernen an. So könnt Ihr vorab spüren, ob die Chemie stimmt.
Kontakt & Infos:
Trau(m)worte Ostfriesland Marion Schoormann Sanddornweg 5 | 26831 Bunde
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Telefon: 0162 729 54 37
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E‑Mail: marion@traumworte-ostfriesland.de
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Web: www.traumworte-ostfriesland.de
























