Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet

Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
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Lokal
Sport verbindet – CDU Leer plant „Tag des Sports in der Leeraner Innenstadt!

Archivfoto LeserECHO @Ingo Tonsor
CDU-Fraktion beantragt die Einführung eines “Tag des Sports” in Leer
Leer — Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Leer hat einen Antrag zur Einführung eines “Tag des Sports” eingereicht. Ziel dieses Events ist es, die Bedeutung des Sports für die Gesellschaft hervorzuheben und die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Leer zu mehr Bewegung zu motivieren.
Sport ist ein essenzieller Bestandteil unserer Gesellschaft und fördert Gesundheit, Teamgeist und soziale Integration. Zahlreiche Vereine und ehrenamtliche Organisationen leisten in diesem Bereich wertvolle Arbeit und tragen zum gesellschaftlichen Zusammenhalt bei. Überall in der Stadt Leer engagieren sich zahlreiche Sportfreunde in ihrer Freizeit, organisieren Vereinsleben, veranstalten Turniere oder trainieren den Nachwuchs. Ihr Einsatz ist unersetzlich, um die Vielfalt des Sports in der Stadt zu erhalten.
Dennoch sinkt die Zahl der aktiven Mitglieder in vielen Sportvereinen, insbesondere Kinder und Jugendliche bewegen sich zunehmend weniger. Dieser Entwicklung möchte die CDU-Fraktion entgegenwirken und beantragt daher die Einführung eines “Tag des Sports” in der Stadt Leer.
Konzept des “Tag des Sports”
Dieses Event soll in der Innenstadt und im Leeraner Hafen durchgeführt werden und allen Interessierten die Vielfalt des Sports sowie die Möglichkeiten zur Vereinsmitgliedschaft aufzeigen. Der “Tag des Sports” soll dabei alle zwei Jahre stattfinden und sich mit dem ebenfalls geplanten “Blaulichttag” abwechseln.
Zur Umsetzung dieses Projekts soll die Verwaltung beauftragt werden, in Zusammenarbeit mit den Sportvereinen, Schulen und weiteren relevanten Institutionen ein Konzept zu entwickeln. Besonders wichtig ist es, möglichst viele Akteure mit einzubeziehen.
Breite Beteiligung und Zusammenarbeit
Es wird vorgeschlagen, den Landkreis, den Kreissportbund, die Werbegemeinschaft, das Freizeitbad Plytje und die Schulen aktiv einzubinden, um eine möglichst große Reichweite zu erzielen. Zur besseren Koordination der verschiedenen Beteiligten könnte ein “Runder Tisch” eingerichtet werden, analog zum Blaulichttag.
Darüber hinaus würde die CDU-Fraktion es begrüßen, wenn die Politik sowie der Sportausschuss aktiv in die Planungen eingebunden werden, um eine bestmögliche Umsetzung sicherzustellen.
Der Antrag wurde dem Bürgermeister Claus-Peter Horst sowie den Fraktionen im Stadtrat vorgelegt. Nun liegt es an der Stadtverwaltung und den politischen Gremien, die Möglichkeiten zur Umsetzung zu prüfen.
Lokal
Dank und Abschied: Dr. Daniel Schüler verlässt die Kinderklinik Leer

Abschied nach 15 Jahren: Chefarzt Dr. Daniel Schüler verlässt das Klinikum Leer
Leer/Ostfriesland – Nach beeindruckenden 15 Jahren als Chefarzt der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin am Klinikum Leer verabschiedet sich Dr. Daniel Schüler zum Monatsende aus persönlichen Gründen. Das Klinikum Leer dankt ihm für seine herausragende Arbeit und sein unermüdliches Engagement für junge Patientinnen und Patienten.
Dr. Schüler hat in den vergangenen eineinhalb Jahrzehnten nicht nur die medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen in der Region entscheidend geprägt, sondern auch innovative Konzepte eingeführt, die das Klinikum Leer zu einer anerkannten Adresse in der Kinder- und Jugendmedizin gemacht haben. Insbesondere seine Spezialisierungen in der Kinderpneumologie und Kinderallergologie haben das Behandlungsangebot der Klinik nachhaltig bereichert.
Geschäftsführerin Daniela Kamp betont die Verdienste des geschätzten Mediziners: „Wir schätzen Dr. Schülers unermüdliches Engagement und danken ihm für seine langjährige Treue. Er hat die Kinderklinik mit Herzblut geführt und zahlreiche junge Leben positiv beeinflusst. Für seinen weiteren Weg wünschen wir ihm alles erdenklich Gute.“
Trotz der bevorstehenden Herausforderungen in der Übergangsphase bleibt die Kinderklinik am Klinikum Leer weiterhin uneingeschränkt erhalten. Die stationären Leistungen werden in vollem Umfang weitergeführt. Allerdings fällt vorerst das spezialisierte ambulante Angebot im Bereich der Kinderpneumologie und Kinderallergologie weg. Das Klinikum Leer arbeitet bereits mit Hochdruck an der Nachbesetzung der Chefarztstelle, um die Versorgung der jungen Patientinnen und Patienten auf gewohnt hohem Niveau zu sichern.
Mit dem Abschied von Dr. Schüler endet eine Ära, die von Fachkompetenz, Menschlichkeit und Innovationskraft geprägt war. Das Klinikum Leer und die Region verlieren einen geschätzten Mediziner – doch sein Vermächtnis wird in der exzellenten Betreuung der Kinderklinik weiterleben.
Lokal
Landkreis Leer Senioren- und Pflegestützpunkt: Termine in Ihrer Nähe

Beratungen des Senioren- und Pflegestützpunktes – Termine im April
Der Senioren- und Pflegestützpunkt des Landkreises Leer bietet auch im April wieder kostenfreie und neutrale Beratungen für Pflegebedürftige, deren Angehörige sowie Interessierte an. Die Beratungen finden in verschiedenen Gemeinden, Samtgemeinden und Städten des Landkreises statt:
Beratungstermine im April:
-
Rhauderfehn – Treffpunkt Anleger/Familienstützpunkt
Jeden 1. Dienstag im Monat, 10:00 – 12:00 Uhr -
Uplengen – Upkamer
Jeden 2. Dienstag im Monat, 10:00 – 12:00 Uhr -
Ostrhauderfehn – Rathaus
Jeden 3. Dienstag im Monat, 10:00 – 12:00 Uhr -
Jümme – Rathaus
Jeden 4. Dienstag im Monat, 10:00 – 12:00 Uhr -
Bunde – Familienzentrum
Jeden 1. Donnerstag im Monat, 09:00 – 10:30 Uhr -
Weener – Rathaus
Jeden 1. Donnerstag im Monat, 11:00 – 12:30 Uhr -
Moormerland – Café Klönsnack
Jeden 2. Donnerstag im Monat, 10:00 – 12:00 Uhr -
Jemgum – Rathaus
Jeden 3. Donnerstag im Monat, 10:00 – 12:00 Uhr -
Westoverledingen – Rathaus
Jeden 3. Donnerstag im Monat, 10:00 – 12:00 Uhr -
Hesel – Rathaus
Jeden 4. Donnerstag im Monat, 10:00 – 12:00 Uhr
Zentrale Anlaufstelle für Senioren und Pflegebedürftige
Das Amt für Teilhabe und Soziales des Landkreises Leer hat mit dem Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen (SPN) ein erweitertes Beratungsangebot geschaffen. Dieses steht nicht nur in Leer zur Verfügung, sondern ist monatlich in insgesamt zehn Städten und Gemeinden erreichbar.
Der SPN dient als zentrale Beratungs- und Vermittlungsstelle für Senioren, Pflegebedürftige und deren Angehörige. Hier erhalten Ratsuchende unabhängige Informationen zu Pflege- und Krankenversicherungsleistungen sowie pflegegerechten Wohnformen.
Unabhängige und kostenfreie Beratung
Das Beratungsangebot des SPN ist neutral, kostenlos und trägerunabhängig. Die Mitarbeiter unterstützen Pflegebedürftige und deren Familien bei der Beantragung von Pflegeleistungen und informieren über die Begutachtung der Pflegestufe durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK).
Die Beratung erfolgt sowohl telefonisch als auch persönlich. Auf Wunsch sind auch Hausbesuche oder Gespräche in den Beratungsbüros möglich.
Für weitere Informationen oder zur Terminvereinbarung können sich Interessierte direkt an den Senioren- und Pflegestützpunkt des Landkreises Leer wenden.
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