Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet
Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
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Lokal
Der Countdown läuft: Der neue Bahnhaltepunkt in Ihrhove nimmt Gestalt an!
SPD-Ratsfraktion Westoverledingen auf Sommertour: Fokus auf Bahnhaltepunkt Ihrhove
Im Rahmen ihrer diesjährigen Sommertour hat die SPD-Ratsfraktion Westoverledingen den neuen Bahnhaltepunkt in Ihrhove besucht, um sich ein Bild vom aktuellen Fortschritt der Bauarbeiten zu machen. Begleitet wurde die Fraktion von Tammo Lenger, dem von der SPD unterstützten Bürgermeisterkandidaten, sowie Landrat Matthias Groote, der als Kandidat für das Amt des Landrates ebenfalls anwesend war.
Fortschritt am Bahnhaltepunkt Ihrhove
Obwohl das Gelände derzeit noch als Baustelle fungiert, lässt das Gesamtbild bereits deutlich erkennen, wie funktional und modern der Haltepunkt nach der Fertigstellung sein wird. Die jüngsten Veröffentlichungen der Deutschen Bahn geben Anlass zu Optimismus: Eine Inbetriebnahme des Haltepunkts wird für den kommenden September angestrebt.
Bürgernähe und positive Resonanz
Der Besuch vor Ort bot den Politikern die Gelegenheit zum direkten Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern aus Westoverledingen. In den Gesprächen zeigten sich diese erfreut über die verbesserte Infrastruktur und die künftige Möglichkeit, bequem per Bahn zu reisen. Insbesondere die direkte Anbindung in Richtung Bremen wurde als wertvoller Gewinn für die Region hervorgehoben.
Strategische Bedeutung: Mehr als nur eine Verbindung
Landrat Matthias Groote unterstrich die weitreichende Bedeutung des Projekts, insbesondere mit Blick auf die Verbindung Richtung Groningen. Diese Anbindung bietet für den Landkreis Leer enorme Potenziale, sowohl in der wirtschaftlichen Entwicklung als auch bei der Gewinnung von Fachkräften. „Die Verbindung zur Universität Groningen eröffnet uns fantastische internationale Entwicklungsmöglichkeiten“, betonte Groote vor Ort.
Historischer Rückblick und politisches Engagement
Bürgermeisterkandidat Tammo Lenger erinnerte in diesem Kontext an die anfängliche Skepsis, die dem Projekt über lange Zeit entgegenschlug. Die Gruppe SPD/Grüne im Gemeinderat Westoverledingen war es jedoch, die bereits im Jahr 2006 erstmals offensiv für die Einrichtung eines Bahnhaltepunkts in Ihrhove geworben hatte.
Gerhard Wiechers, Fraktionsvorsitzender der SPD im Gemeinderat, hob das kontinuierliche politische Engagement hervor: „Beide Parteien haben die Entwicklung bis heute stets eng begleitet und die notwendigen Beschlüsse konsequent auf den Weg gebracht.“
Zukunftsperspektiven: Der Blick nach vorne
Aktuell ist der Bahnhaltepunkt für die Züge der „Wunderline“ zwischen Groningen und Bremen konzipiert. Doch die Planungen gehen bereits weiter. Für die SPD-Fraktion steht fest: Das nächste Ziel muss die Anbindung an die Strecke Münster-Emden sein, um das volle Potenzial des Haltepunktes für die Region auszuschöpfen, so das Fazit von Wiechers.
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Lokal
Zehn neue Pflegefachkräfte feiern ihren erfolgreichen Abschluss in Leer
Erfolgreicher Abschluss: Zehn Absolventinnen und Absolventen feierten am Bildungsinstitut Gesundheit am Klinikum Leer ihr bestandenes Examen zum/zur Pflegefachmann/-frau und blicken nun gemeinsam in eine vielversprechende berufliche Zukunft.
(Auf dem Foto zu sehen sind: Svenja Deters (ProSenis Leer), Ina Feldkamp (Klinikum Leer GmbH), Rieke Frühling (Klinikum Leer GmbH), Oliver Harders (Pflegezentrum Holtland), Luica Johanne Hartmann (Pflegezentrum Holtland), Ann-Kathrin Horn (Klinikum Leer GmbH), Ibrahim Blamatie Kone (Seniorenwohnanlage Heisfelde), Dinh Duy Nguyen (Seniorenwohnanlage Heisfelde), Ramona Thieke (Klinikum Leer gGmbH), Luca Bennet Zittrich (Pflegezentrum Holtland).)
Erfolgreiches Examen: Zehn neue Pflegefachkräfte starten in Leer ins Berufsleben
Leer/Ostfriesland, 17. Juli 2026. Ein bedeutender Meilenstein ist erreicht: Zehn engagierte Absolventinnen und Absolventen haben am Bildungsinstitut Gesundheit am Klinikum Leer erfolgreich ihr Examen zur Pflegefachkraft abgelegt. Mit der heutigen feierlichen Übergabe der Urkunden endet eine prägende dreijährige Ausbildungszeit, und der Start in eine verantwortungsvolle berufliche Zukunft beginnt.
Drei Jahre voller Einsatz
Hinter den frisch examinierten Fachkräften liegen drei intensive Jahre, die durch eine enge Verzahnung von theoretischem Wissen und anspruchsvoller praktischer Arbeit geprägt waren. Die Ausbildung fand in einer Kooperation zwischen dem Klinikum Leer und verschiedenen regionalen vollstationären Pflegeeinrichtungen statt, was den Auszubildenden einen breiten Einblick in das vielfältige Spektrum der modernen Pflege ermöglichte.
„Wir gratulieren unseren frisch examinierten Pflegefachkräften herzlich und wünschen ihnen für ihren weiteren beruflichen Weg alles Gute“, betonte Schulleitung Susanne Weiss im Rahmen der heutigen Feierstunde.
Die Absolventinnen und Absolventen
Wir freuen uns mit den neuen Fachkräften, die ihre Ausbildung in den folgenden Einrichtungen absolviert haben:
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Svenja Deters (ProSenis Leer)
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Ina Feldkamp (Klinikum Leer GmbH)
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Rieke Frühling (Klinikum Leer GmbH)
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Oliver Harders (Pflegezentrum Holtland)
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Luica Johanne Hartmann (Pflegezentrum Holtland)
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Ann-Kathrin Horn (Klinikum Leer GmbH)
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Ibrahim Blamatie Kone (Seniorenwohnanlage Heisfelde)
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Dinh Duy Nguyen (Seniorenwohnanlage Heisfelde)
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Ramona Thieke (Klinikum Leer gGmbH)
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Luca Bennet Zittrich (Pflegezentrum Holtland)
Mit dem erfolgreichen Abschluss tragen diese zehn jungen Menschen nun einen wichtigen Teil zur pflegerischen Versorgung in unserer Region bei. Ein herzlicher Glückwunsch geht an alle Absolventinnen und Absolventen zu dieser hervorragenden Leistung!
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LeserECHO: Nachrichten aus der Region – für alle, für immer kostenlos!
Gute Informationen sollten für jeden zugänglich sein. Deshalb setzen wir bei LeserECHO auf ein Modell, das unsere Region verbindet, statt Barrieren aufzubauen.
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Reiseunterlagen frühzeitig prüfen: Auch wenn es schnell geht – checken Sie kurz Ihre Ausweisdokumente. Sind Reisepass oder Personalausweis noch gültig?
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Pack-Strategie: Erstellen Sie eine kleine Checkliste. Da Sie den bequemen Haustür-Transfer nutzen, dürfen Sie auch gerne etwas mehr in den Koffer packen, ohne den Stress, alles durch den Bahnhof tragen zu müssen.
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Persönliche Beratung nutzen: Das Internet bietet viele Vergleiche, aber eine persönliche Beratung durch Profis wie bei Reiseland PROFiL Reisen ist Gold wert. Sie können individuelle Wünsche äußern und sicherstellen, dass das Hotel genau zu Ihren Bedürfnissen passt.


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Quelle: Reiseland PROFiL Reisen. Für weitere Informationen zu Verfügbarkeiten und Buchungen wenden Sie sich bitte direkt an die Standorte in Emden, Aurich oder Norden.
























