Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet
Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
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Lokal
Bingumer Shanty-Chor stellt nach bewegtem Jahr wichtige Weichen
Foto zeigt den geschäftsführenden Vorstand von links zweiterVorsitzender Christian Bödeker, Kassenwart Martin Raabe, SchriftführerHans-Jürgen Wessels und Vorsitzender Sweer Meinders. Foto / PM: Bodo Wolters
Kurs auf die Zukunft: Bingumer Shanty-Chor segelt wieder in ruhigem Fahrwasser
LEER-BINGUM – Auch wenn im Bingumer Dorfgemeinschaftshaus derzeit der Baustaub der Sanierungsarbeiten regiert, herrscht innerhalb der Chorgemeinschaft des Bingumer Shanty-Chores wieder klare Sicht. Auf der jüngsten Versammlung blickten die maritimen Sänger auf ein bewegtes Jahr 2025 zurück – ein Jahr, das nach einigen internen Turbulenzen und einer richtungsweisenden außerordentlichen Mitgliederversammlung nun in eine zuversichtliche Zukunft mündet.
Der Vorsitzende Sweer Meinders zog eine beeindruckende Bilanz: Insgesamt 22 Auftritte absolvierten die Sänger im vergangenen Jahr. Die maritime Musik der Bingumer ist aus dem Veranstaltungskalender der Region nicht wegzudenken. Ob beim traditionellen Ostfriesen-Essen, dem Aufstellen des Maibaums an der Waage oder der Püntensaisoneröffnung in Wiltshausen – der Chor sorgte überall für die passende Stimmung.

Ein musikalischer Botschafter der Region
Die Reise der Sänger führte sie 2025 weit über die Grenzen Bingums hinaus. Beim Shanty-Festival im niederländischen Winschoten wurden internationale Freundschaften gepflegt, während Auftritte beim Hafenfest in Weener, dem Mühlentag in Jemgum oder beim Chorfest in Visquard die regionale Verbundenheit unterstrichen.
Besonders hervorzuheben war die Präsenz bei Großveranstaltungen wie „Leer Maritim“ und dem Altschiffstreffen im Museumshafen. Dass Shanty-Musik Menschen verbindet, bewiesen die Bingumer beim Fest der Kulturen in Leer, wo sie als fester Bestandteil des Programms für Begeisterung sorgten. Ein emotionaler Höhepunkt zum Jahresabschluss war der Auftritt beim „Wiehnachtsmarkt achter de Waage“, der sogar vom NDR aufgezeichnet und ausgestrahlt wurde.
Harte Arbeit hinter den Kulissen
Damit ein Repertoire von stolzen 150 Shantys und maritimen Liedern sowie rund 25 Weihnachtsliedern sitzt, ist Disziplin gefragt. Über 30 Probeabende unter der Leitung von Jan Bronn wurden absolviert. Unterstützt werden die 27 Mitglieder des Chores von sechs Musikern, darunter zwei Frauen, die sich für den perfekten Klang oft zusätzlich treffen. Besonders bemerkenswert: Vier Gründungsmitglieder sind dem Chor bis heute aktiv treu geblieben.
personelle Weichenstellungen und Ehrungen
Bei den anstehenden Wahlen setzten die Mitglieder auf Kontinuität und frische Impulse:
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Christian Bödeker wurde als 2. Vorsitzender im Amt bestätigt und zudem für seine zehnjährige Mitgliedschaft mit einer Urkunde geehrt.
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Hans-Jürgen Wessels übernimmt das Amt des Schriftführers.
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Martin Löffler wurde zum Kassenprüfer gewählt.
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Georg Gertjes verstärkt das musikalische Team als stellvertretender Chorleiter.
Verstärkung gesucht: Jetzt anheuern!
Der Blick des Vorstands richtet sich nun fest auf die kommende Saison. Die ersten Termine stehen bereits fest, und Sweer Meinders bittet Veranstalter darum, sich frühzeitig für Buchungen zu melden.
Gleichzeitig öffnet der Chor seine Türen für neue Gesichter: Wer Freude am maritimen Gesang hat oder ein Instrument beherrscht, ist in der Gemeinschaft herzlich willkommen. Der Bingumer Shanty-Chor beweist eindrucksvoll, dass er die „Stürme“ der Vergangenheit hinter sich gelassen hat und mit voller Kraft voraus in ein neues Sängerjahr startet.
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Lokal
Friesenbrücke: Kurzfristige Einschränkungen für Radfahrer und Fußgänger
Friesenbrücke: Testbetrieb schränkt Nutzungszeiten für Radfahrer und Fußgänger ein
WEENER / WESTOVERLEDINGEN – Wer in den kommenden Wochen die Ems über die Friesenbrücke überqueren möchte, muss sich auf Unregelmäßigkeiten einstellen. Wie die Deutsche Bahn (DB) mitteilt, führt ein intensivierter Probebetrieb im März und April 2026 zu kurzfristigen Sperrungen des Geh- und Radwegs.
Nachdem die Friesenbrücke erst vor Kurzem, am 16. März, nach zweiwöchigen Wartungsarbeiten wieder regulär geöffnet wurde, folgt nun die nächste Phase der Inbetriebnahme. Bis Mitte April führt die Bahn einen sogenannten „intensiven erweiterten Probebetrieb“ durch. Ziel dieser Tests ist es, die komplexen Mechanismen der größten Hub-Dreh-Brücke Europas unter Realbedingungen zu prüfen, bevor im Sommer 2026 der offizielle Zugverkehr auf der „Wunderline“ zwischen Leer und Groningen starten soll.
Zeitfenster von 8 bis 16 Uhr nicht garantiert
Bisher galt für Fußgänger und Radfahrer die Faustregel, dass die Brücke täglich zwischen 8:00 und 16:00 Uhr verlässlich passiert werden kann. Zwar bleibt dieser Zeitraum laut DB weiterhin die offizielle Zielvorgabe, eine durchgehende Verfügbarkeit kann jedoch ab sofort nicht mehr zugesichert werden.
„Durch Testabläufe kann es notwendig werden, die Brücke auch innerhalb dieses Zeitfensters zu bewegen oder zeitweise vollständig zu schließen“, heißt es in der Mitteilung des BauInfoPortals der Deutschen Bahn. Außerhalb dieser Zeiten – also von 16:00 Uhr nachmittags bis 8:00 Uhr morgens – bleibt die Brücke ohnehin dauerhaft für den Schiffsverkehr geöffnet und ist für Passanten gesperrt.
Wichtige Etappe vor der vollständigen Inbetriebnahme
Die aktuellen Einschränkungen sind ein notwendiger Schritt für die finale Fertigstellung des Bauwerks. Seit der Zerstörung der alten Brücke durch eine Schiffskollision im Jahr 2015 wartet die Region auf die vollständige Wiederherstellung der Verbindung. Während der Geh- und Radweg bereits seit September 2025 genutzt werden kann, markiert der jetzige Probebetrieb den Endspurt für die Schiene.
Die Bahn bittet Anwohner und Ausflügler um Verständnis für die Unannehmlichkeiten. Da die Sperrungen oft kurzfristig erfolgen, sollten Reisende und Pendler im Zweifel mehr Zeit einplanen oder sich vorab über die aktuellen Aushänge an den Brückenrampen in Weener und Westoverledingen informieren.
Hinweis zur Barrierefreiheit: Es gibt keine Abokosten und keine Bezahlschranke. Auch weitere Nachrichten aus der Region sind dort jederzeit kostenfrei verfügbar.
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Lokal
Modernisierung der Leeraner Spielplätze nimmt deutlich an Fahrt auf
Spielplatz-Offensive in Leer nimmt Fahrt auf: Moderne Themenwelten für Kinder
In der Stadt Leer hat die umfassende Modernisierung der Spiellandschaften deutlich an Geschwindigkeit gewonnen. Gemeinsam mit den Stadtwerken wurden in den vergangenen Monaten zahlreiche Spielplätze grundlegend umgestaltet und aufgewertet. Das zugrunde liegende Modernisierungskonzept umfasst Investitionen von mehreren 100.000 Euro, von denen in einem ersten Schritt insgesamt 31 Spielplätze profitieren.
Ein zentrales Element der Aufwertung ist die Einführung spezifischer Themenwelten. Diese sollen nicht nur den Spielwert erhöhen, sondern auch die Wiedererkennung und die Identifikation der Kinder mit „ihrem“ Spielplatz stärken.
Vielfältige Themenwelten im Stadtgebiet
Die Umsetzung zeigt sich bereits an vielen Standorten mit individuellen Geräten und kreativen Designs:
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Ernst-Reuter-Platz (Thema „Maritim“): Hier laden ein Spielhäuschen, ein überdachtes Spielboot und eine inklusive Federwippe zu Abenteuern auf hoher See ein.
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Bentgrasweg (Thema „Grasland“): Ein mit Tiermotiven bedrucktes Spielhäuschen inklusive Kriechtunnel bietet Raum zum Austoben.
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Kolonistenweg (Thema „Forschung“): Eine Stehwippe in Gondeloptik bildet hier das neue Zentrum.
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Brüder-Grimm-Straße (Thema „Märchen“): Passend zum Namen finden Kinder hier eine neue Pyramide sowie eine inklusive Federwippe in Wolken-Optik, die mit „Frau Holle“-Motiven bedruckt ist.
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Weitere Highlights: In der Otto-Hahn-Straße wird auf einer Raketen-Federwippe (Thema „Erfindung“) abgehoben, am Eichenwall (Thema „Wald“) lockt eine Spielanlage in Blatt-Optik mit integrierter Boulderwand, und im Diekelweg (Thema „Sumpfgebiet“) wurde eine Federwippe in Eisvogel-Optik installiert.
Auch im Schlehenweg (Doppelschaukel), im Sonnentauweg (Thema „Wetter“) und im Kolkweg (Feuerwehrauto) wurden die Spielbereiche bereits spürbar verbessert.
Ausblick: Große Projekte im Herbst und Winter
Die Offensive ist noch nicht abgeschlossen. Für die Schwalbenstraße ist voraussichtlich im Herbst eine Aufwertung geplant. Dort wird ein großes Spielgerät mit zwei Türmen in Hausoptik, Aussichtsplattformen und einer Rutsche errichtet, das individuell mit Schwalben- und Vogelmotiven gestaltet ist.
Den vorläufigen Höhepunkt der Maßnahmen bildet zum Jahresende die Neugestaltung des Spielplatzes im Julianenpark. Unter dem Motto „Wald und Waldbewohner“ entsteht hier das bisher größte Einzelprojekt. Die Planung sieht mehrere inklusive Spielgeräte vor, darunter:
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Ein großer Kletterhirsch mit Rutsche und Kriechtunnel.
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Spielgeräte im Jeep-Design.
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Elemente in Form von Igeln sowie eine Slackline-Anlage, die durch Ameisen- und Spinnenfiguren gebildet wird und sowohl zum Balancieren als auch zum Liegen einlädt.
Mit diesen Investitionen schafft die Stadt Leer moderne, inklusive und thematisch ansprechende Bewegungsräume, die den Bedürfnissen von Kindern und Familien gerecht werden.
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