Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet
Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
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Lokal
Wichtige Fragen im Alter? Der Senioren- und Pflegestützpunkt kommt zu Ihnen!
Gut beraten im Alter: Der Senioren- und Pflegestützpunkt des Landkreises Leer direkt vor Ort
Das Älterwerden und insbesondere das Thema Pflege bringen oft viele Fragen und Herausforderungen mit sich. Wo finde ich Unterstützung? Welche Leistungen stehen mir zu? Welche Wohnformen gibt es? Um Antworten auf diese wichtigen Fragen zu geben, hat das Amt für Teilhabe und Soziales des Landkreises Leer sein Beratungsangebot deutlich ausgebaut.
Der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen (SPN) im Landkreis Leer versteht sich als zentrale Beratungs- und Vermittlungsstelle. Das Besondere: Die Expertinnen und Experten sind nicht nur im Amt in Leer erreichbar, sondern kommen direkt zu den Menschen in die Region.
AnzeigeDas Angebot: Kostenfrei, unabhängig und neutral
Die Arbeit des Stützpunktes umfasst das gesamte Themenspektrum rund um Senioren und Pflege. Das Angebot richtet sich an:
-
Senioren
-
Pflegebedürftige
-
Angehörige
-
alle Interessierten
In den Beratungsgesprächen werden individuelle Unterstützungsmöglichkeiten aufgezeigt. Die Beratung ist dabei stets kostenfrei, unabhängig und neutral.
Der Stützpunkt informiert unter anderem über:
-
Leistungen der gesetzlichen Pflege- und Krankenversicherungen
-
Pflegegerechte Wohnformen
-
Seniorenrelevante Themen und Angebote
Termine vor Ort im Mai: Ansprechpartner sind für Sie da!
Damit Sie die Beratung unkompliziert in Anspruch nehmen können, ist der Senioren- und Pflegestützpunkt jeden Monat für mindestens zwei Stunden in zehn Städten, Gemeinden und Samtgemeinden des Landkreises vertreten.
Hier finden Sie die Sprechzeiten für den Monat Mai in der Übersicht:
| Ort | Treffpunkt | Termin | Uhrzeit |
| Rhauderfehn | Treffpunkt Anleger / Familienstützpunkt | 1. Dienstag im Monat | 10:00 – 12:00 Uhr |
| Uplengen | Upkamer | 2. Dienstag im Monat | 10:00 – 12:00 Uhr |
| Ostrhauderfehn | Rathaus | 3. Dienstag im Monat | 10:00 – 12:00 Uhr |
| Jümme | Rathaus | 4. Dienstag im Monat | 10:00 – 12:00 Uhr |
| Bunde | Familienzentrum | 1. Donnerstag im Monat | 09:00 – 10:30 Uhr |
| Weener | Rathaus | 1. Donnerstag im Monat | 11:00 – 12:30 Uhr |
| Jemgum | Rathaus | 3. Donnerstag im Monat | 10:00 – 12:00 Uhr |
| Westoverledingen | Rathaus | 3. Donnerstag im Monat | 10:00 – 12:00 Uhr |
| Hesel | Rathaus | 4. Donnerstag im Monat | 10:00 – 12:00 Uhr |
| Moormerland | Entfällt in diesem Monat aufgrund eines Feiertags |
Kontakt und weitere Informationen
Wer die Sprechzeiten vor Ort nicht wahrnehmen kann oder vorab Fragen hat, findet nähere Informationen zur Arbeit und zum umfassenden Service des Senioren- und Pflegestützpunktes online unter:
Internet: www.landkreis-leer.de/SPN
Nutzen Sie dieses niederschwellige Angebot des Landkreises – für eine gute und sichere Planung Ihrer Zukunft oder der Ihrer Angehörigen.
Lokal
Bürokratie belastet Industrie im internationalen Wettbewerb
Herausforderungen für den Mittelstand: Die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, Bürokratieabbau und die Sicherung von Fachkräften durch eine bessere Bildungspolitik waren zentrale Themen beim Besuch von Ulf Thiele (CDU). Im Gespräch (v.l.): Thomas Otten (LMB), Julia Malchus (CDU), Alexander Malchus (Mittelstandsvereinigung), Ulf Thiele (MdL) und Gerhard Müller (LMB). (Foto: CDU Wahlkreisbüro Ulf Thiele)
Thiele: Bürokratie bremst internationale Wettbewerbsfähigkeit der Industrie
In Logabirum trifft Hochtechnologie auf harte globale Realität. Beim Besuch der Firmengruppe Logaer Maschinenbau (LMB) kritisierte der CDU-Landtagsabgeordnete Ulf Thiele den schleppenden Bürokratieabbau und Mängel in der Bildungspolitik, die hiesige Unternehmen im internationalen Wettbewerb belasten.
Präzision für die Energiewende
Zwischen weitem Grünland und dem charakteristischen ostfriesischen Himmel stehen in Logabirum die überdimensionalen Produktionshallen der Logaer Maschinenbau (LMB). Rund 200 hochqualifizierte Mitarbeiter fertigen hier Komponenten für die Energiewende – insbesondere für Windenergieanlagen.
Die Dimensionen sind beeindruckend: Eine Portal-Dreh- und Fräsmaschine von der Größe eines Einfamilienhauses verdeutlicht den Trend zu immer größeren Bauteilen. Diese müssen extremen Bedingungen wie hohem Druck, Vibrationen und massiven Temperaturschwankungen standhalten. Neben der Serienfertigung ist die LMB vor allem für Spezialanfertigungen ein weltweit gefragter Partner.
Globaler Wettbewerb und bürokratische Hürden
Trotz der Innovationskraft ist der Markt hart umkämpft. „Wir bewegen uns auf internationalem Parkett und konkurrieren mit teils staatlich subventionierten Konzernen aus dem asiatischen Raum“, erklärt der kaufmännische Geschäftsführer Thomas Otten.
Besonders die Rahmenbedingungen am Standort Deutschland bereiten Sorgen:
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Kostenstruktur: Hohe Lohn- und Lohnnebenkosten sowie strenge Umwelt- und Sicherheitsstandards.
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Bürokratie-Stau: Ein drastisches Beispiel sind Genehmigungsprozesse für Schwerlasttransporte. Blockiert eine kurzfristige Baustelle den Weg, müssen oft sämtliche Verfahren neu durchlaufen werden, was zu tagelangen Stillständen führt.
Ulf Thiele (CDU) fand dazu deutliche Worte: „Alle reden vom Bürokratieabbau. Langsam muss mal geliefert werden.“ Er kritisierte, dass die rot-grüne Landesregierung von 80 Vorschlägen der kommunalen Spitzenverbände aus dem Frühjahr 2025 bis heute keinen einzigen umgesetzt habe.
Fachkräftemangel und Bildungsnotstand
Ein weiteres Kernthema des Besuchs, an dem auch Alexander Malchus (Mittelstandsvereinigung) und Julia Malchus (CDU Stadtverband Leer) teilnahmen, war die Verfügbarkeit von Fachpersonal. Da qualifizierte Mitarbeiter am Markt kaum verfügbar sind, bildet die LMB über Jahre hinweg selbst für die hochkomplexen Anforderungen aus.
Thiele warnte vor den Folgen einer vernachlässigten Bildungspolitik:
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Schulabbrecherquote: Niedersachsen könne sich eine Quote von über 15 % nicht leisten.
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Forderungen: Investitionen in Bildungsqualität, Schulsozialarbeit und eine bessere Unterrichtsversorgung seien zwingend.
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Integration: Gezielte Konzepte mit Praxisbezug und verbindlicher Sprachförderung seien nötig, insbesondere für Jungen und Jugendliche mit Migrationshintergrund.
„Sprache ist der Schlüssel für Bildung und gesellschaftliche Teilhabe. Das nützt am Ende auch Unternehmen wie der LMB“, so Thiele.
Innovation als Überlebensstrategie
Trotz der Hürden blicken die Geschäftsführer Gerhard Müller und Thomas Otten stolz auf ihr Unternehmen. Die Stärke der LMB liege darin, den Mitbewerbern durch ständige Optimierung der Produktionsprozesse und innovative Lösungen immer einen Schritt voraus zu sein. Nur so lässt sich das hohe Tempo des Wandels in der Windenergie-Technologie mitgehen.
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Zoostraße in Leer wird am 20. April gesperrt
Vollsperrung der Zoostraße in Leer: Straßensanierung am 20. April 2026
Die Stadt Leer hat für den 20. April 2026 eine verkehrsbehördliche Maßnahme angekündigt. Aufgrund von Sanierungsarbeiten im sogenannten DSK-Verfahren (Dünne Schichten im Kaltbauweise) muss ein Teilstück der Zoostraße für den Durchgangsverkehr gesperrt werden.
Details zur Sperrung
Die Sanierung betrifft den letzten Abschnitt der Zoostraße im Einmündungsbereich zur Straße Siebenbergen.
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Datum der Maßnahme: 20.04.2026
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Art der Baustelle: Wanderbaustelle mit einem Sanierungsfahrzeug
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Rechtliche Grundlage: § 45 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Regelungen für Verkehrsteilnehmer
Trotz der Vollsperrung für den allgemeinen Durchgangsverkehr gelten für bestimmte Gruppen Sonderregelungen:
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Anlieger: Die Zufahrt bleibt bis zur Baustelle für Anwohner und Anlieger frei.
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Fußgänger und Radfahrer: Diese können den Baustellenbereich weiterhin passieren.
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Kraftfahrzeugverkehr: Eine Durchfahrt durch den Sanierungsbereich ist nicht möglich.
Ausgewiesene Umleitung
Um die Baustelle zu umfahren, wurde eine offizielle Umleitungsstrecke eingerichtet. Diese führt über folgende Straßen:
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Waldkur
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Feldstraße
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Siebenbergen
Die Umleitung ist vor Ort entsprechend ausgeschildert. Die Maßnahmen treten offiziell in Kraft, sobald die entsprechenden Verkehrszeichen aufgestellt sind.
Hintergrund: Was ist das DSK-Verfahren?
Bei dem DSK-Verfahren (Dünne Schichten im Kaltbauweise) handelt es sich um eine wirtschaftliche und schnelle Methode zur Erhaltung von Straßenoberflächen. Da die Ausführung mittels eines Sanierungsfahrzeugs als Wanderbaustelle erfolgt, ist eine zügige Abwicklung der Maßnahme am angekündigten Tag zu erwarten.
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