Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet
Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
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Lokal
Massive Fahrbahnschäden führen zu Tempo 10 auf der L 24 in Remels
Frost und Tauwetter haben tiefe Spuren im Asphalt hinterlassen: Auf der L 24 in Remels ist ab sofort nur noch Schritttempo erlaubt. (Symbolfoto: KI-generiert)
Massive Fahrbahnschäden auf der L 24: Schritttempo in Remels angeordnet
REMELS / AURICH – Der verhältnismäßig harte Winter mit seinen extremen Frost-Tau-Wechseln hinterlässt deutliche Spuren im Straßennetz des Landkreises Leer. Besonders schwer getroffen hat es die Landesstraße 24 (Ostertorstraße) in Remels. Wie die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) mitteilt, ist die Verkehrssicherheit dort massiv gefährdet. Als Sofortmaßnahme wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf lediglich 10 Stundenkilometer herabgestuft.
Obwohl der meteorologische Winter kalendarisch noch nicht beendet ist, ziehen die Straßenbauexperten bereits eine erste bittere Bilanz. Vor allem die dynamische Wetterlage der vergangenen Wochen hat der Substanz der L 24 stark zugesetzt. Das Schadensbild auf dem rund 600 Meter langen Abschnitt zwischen der Einmündung Bismarckstraße und der Brücke über den Nordgeorgsfehnkanal hat sich laut Behörde zuletzt „sehr dynamisch“ entwickelt.
Keine einfache Reparatur möglich
Die drastische Temporeduzierung auf Tempo 10 ist eine ungewöhnliche, aber derzeit unumgängliche Maßnahme. Eine herkömmliche Instandsetzung durch die zuständige Straßenmeisterei ist aufgrund der Art der Schäden aktuell nicht möglich. Die Behörde betont, dass die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer oberste Priorität habe und die Geschwindigkeitsbegrenzung derzeit das einzige Mittel sei, um die Strecke überhaupt für den Verkehr offenhalten zu können.
Unmut bei Pendlern – Prüfung läuft
Dass die Entscheidung bei Autofahrern und Anwohnern für Unmut sorgt, ist der Verwaltung in Aurich bewusst. Dennoch bittet die NLStBV um Verständnis für die Maßnahme. Der regionale Geschäftsbereich prüft nun unter Hochdruck, unter welchen Voraussetzungen und mit welchen baulichen Eingriffen die Beschränkung wieder aufgehoben werden kann. Sobald neue Erkenntnisse zur Sanierung vorliegen, will die Landesbehörde die Öffentlichkeit zeitnah informieren.
Bis dahin müssen sich Verkehrsteilnehmer in Remels auf Verzögerungen einstellen und den betroffenen Bereich mit besonderer Vorsicht befahren.
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Lokal
Beratungsangebote des Senioren- und Pflegestützpunktes im Landkreis Leer
Unterstützung nah bei den Menschen: Beratungsangebote im Landkreis Leer
Der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen (SPN) im Landkreis Leer weitet seine Präsenz im kommenden März deutlich aus. Um Ratsuchende dort zu unterstützen, wo sie leben, bietet das Amt für Teilhabe und Soziales kostenfreie und neutrale Beratungstermine direkt in zehn Städten und Gemeinden des Landkreises an.
Ein offenes Ohr für alle Lebenslagen im Alter
Die Themen Pflege und Älterwerden bringen oft komplexe Fragen mit sich. Der Senioren- und Pflegestützpunkt fungiert hierbei als zentrale Anlaufstelle. Das Angebot richtet sich nicht nur an Pflegebedürftige selbst, sondern ausdrücklich auch an Angehörige und Interessierte, die sich frühzeitig informieren möchten.
Die Schwerpunkte der Beratung umfassen:
-
Pflegegrad und Anträge: Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen der Pflegekasse sowie Begleitung bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MDK).
-
Wohnen im Alter: Informationen zu pflegegerechten Wohnformen und individueller Wohnberatung.
-
Alltagsbewältigung: Aufzeigen von Unterstützungsmöglichkeiten, um die Selbstständigkeit so lange wie möglich zu erhalten.
-
Ehrenamtliches Engagement: Vermittlung der Seniorenbegleitung (DUO) für Menschen, die sich aktiv für andere einsetzen möchten.
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Termine vor Ort im März
Damit lange Wege entfallen, finden die Beratungen monatlich in den Rathäusern, Familienzentren oder Gemeindetreffpunkten statt. Im März 2026 gelten folgende Termine:
| Region | Termin | Ort | Uhrzeit |
| Rhauderfehn | Di., 03. März | Treffpunkt Anleger | 10:00 – 12:00 Uhr |
| Bunde | Do., 05. März | Familienzentrum | 09:00 – 10:30 Uhr |
| Weener | Do., 05. März | Rathaus | 11:00 – 12:30 Uhr |
| Uplengen | Di., 10. März | Upkamer | 10:00 – 12:00 Uhr |
| Moormerland | Do., 12. März | Café Klönsnack | 10:00 – 12:00 Uhr |
| Ostrhauderfehn | Di., 17. März | Rathaus | 10:00 – 12:00 Uhr |
| Jemgum | Do., 19. März | Rathaus | 10:00 – 12:00 Uhr |
| Westoverledingen | Do., 19. März | Rathaus | 10:00 – 12:00 Uhr |
| Jümme | Di., 24. März | Rathaus | 10:00 – 12:00 Uhr |
| Hesel | Do., 26. März | Rathaus | 10:00 – 12:00 Uhr |
Flexibilität und Vertraulichkeit
Alle Beratungen sind trägerunabhängig und unterliegen der Schweigepflicht. Neben den festen Sprechzeiten in den Gemeinden besteht zudem die Möglichkeit, individuelle Termine für Beratungen in den Büros des Landkreises oder direkt im eigenen Zuhause zu vereinbaren.
Ziel ist es, eine Brücke zu schlagen zwischen denjenigen, die Hilfe benötigen, und den vielfältigen regionalen Unterstützungsangeboten.
Beitragsbild: Symbolfoto, KI-generiert. @LeserECHO
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Vortrag in Moormerland thematisiert die Resilienzförderung bei Kindern
„So stark wie Pippi Langstrumpf“: Vortrag zur Resilienzförderung in Moormerland
Moormerland – Was macht Kinder eigentlich stark und wie entwickeln sie die nötige Widerstandskraft, um schwierige Lebenssituationen gesund zu meistern? Diesen Fragen widmet sich die ElternWerkstatt im Treffpunkt Anleger am 4. März 2026 um 19:30 Uhr. Unter dem Titel „So stark wie Pippi Langstrumpf – Resilienzförderung bei Kindern“ laden Anke Dettmer und Hanna Tuinmann zu einem informativen Vortragsabend in den Eschenweg 8 ein.
Die kindliche Widerstandskraft verstehen
Pippi Langstrumpf gilt als das Paradebeispiel eines resilienten Kindes. Doch Resilienz ist keine bloße Charakterfrage, sondern eine Fähigkeit, die gefördert werden kann. Die Referentinnen des Abends, die Diplom-Sozialarbeiterinnen Bärbel Auen und Elke Gassner, erläutern den Teilnehmenden, was genau sich hinter dem Begriff der kindlichen Resilienz verbirgt und welche Faktoren dazu beitragen, dass Kinder gestärkt durch das Leben gehen.
Praktische Impulse für den Erziehungsalltag
Neben der theoretischen Einordnung steht die praktische Umsetzung im Vordergrund. Der Vortrag gibt konkrete Antworten darauf, welches Verhalten von Eltern und Bezugspersonen die psychische Widerstandsfähigkeit von Kindern nachhaltig unterstützt. Ziel ist es, den Eltern Werkzeuge an die Hand zu geben, mit denen sie ihre Kinder aktiv dabei begleiten können, gesund und selbstbewusst heranzuwachsen.
Anmeldung und Informationen: Interessierte werden gebeten, sich bis zum 1. März telefonisch unter der Nummer 04954 937 262 für die Veranstaltung anzumelden.
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