Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet
Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
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Lokal
Fährbetrieb Ditzum–Petkum: Technischer Defekt erzwingt Ausfall am Montag
Fähre Ditzum-Petkum (Copyright: Jürgen Bambrowicz, Westoverledingen)
Wichtige Information: Fährbetrieb Ditzum-Petkum am Montag unterbrochen
Wer am kommenden Montag, den 29. Juni 2026, eine Überfahrt mit der Fähre zwischen Ditzum und Petkum plant, muss leider umplanen: Der Fährbetrieb muss an diesem Tag aufgrund eines technischen Defekts an der Klappenhydraulik komplett eingestellt werden.
Hintergründe zur Störung: Da eine erste Prüfung vor Ort kein eindeutiges Ergebnis zur Ursache des Defekts lieferte, ist eine genauere Untersuchung erforderlich. Die betroffenen Bauteile müssen dafür demontiert und zur fachmännischen Überprüfung in die Schiffswerft Diedrich nach Oldersum gebracht werden.
Ausblick: Das Team der Fähre arbeitet mit Hochdruck an der Lösung und hofft, den Fährbetrieb bereits ab Dienstag, den 30. Juni, wieder planmäßig aufnehmen zu können.
Der Landkreis Leer wird über den weiteren Verlauf schnellstmöglich informieren. Aktuelle Updates findet ihr zudem jederzeit online unter: www.landkreis-leer.de/fähre-ditzum-petkum.
Bitte leitet diese Info gerne an Freunde und Bekannte weiter, die die Verbindung regelmäßig nutzen!
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Lokal
Blockierte Zufahrten: Falschparker gefährden die zuverlässige Müllabfuhr
Falschparker behindern Müllabfuhr: Landkreis Leer bittet um freie Zufahrt
Falsch parkende Fahrzeuge erschweren zunehmend die Arbeit der Müllabfuhr im Landkreis Leer. Der Abfallwirtschaftsbetrieb weist auf die Problematik hin und appelliert an die Rücksichtnahme der Bürgerinnen und Bürger, um eine reibungslose Entsorgung zu gewährleisten.
Folgen für alle Haushalte
Die Auswirkungen von blockierten Straßen beschränken sich nicht nur auf den Zeitaufwand der Müllwerker. Klaus Anneken, Leiter des Abfallwirtschaftsbetriebes, macht deutlich: „Das trifft eben auch Bürgerinnen und Bürger, deren Abfälle dann nicht wie geplant abgeholt werden können.“
In vielen Siedlungsgebieten sind die Straßen bereits aufgrund ihrer baulichen Gestaltung schmal. Kommen unberechtigt parkende Fahrzeuge hinzu, wird der zur Verfügung stehende Platz so stark verengt, dass die großen Sammelfahrzeuge die betroffenen Haushalte nicht mehr erreichen oder erforderliche Wendehammer nicht nutzen können.
Respektvoller Umgang gefordert
Die Müllwerker versuchen bei Schwierigkeiten vor Ort häufig, durch direkten Kontakt zu Anwohnern kurzfristige Lösungen zu finden. Dabei berichten die Mitarbeitenden jedoch vermehrt von einer zunehmenden Ignoranz. In einigen Fällen kam es sogar zu Beschimpfungen gegenüber dem Personal.
Vor diesem Hintergrund appelliert Betriebsleiter Klaus Anneken an die Bevölkerung, den Müllwerkern mit dem nötigen Respekt und der erforderlichen Rücksichtnahme zu begegnen.
Gemeinsam für eine zuverlässige Entsorgung
Um eine zuverlässige Abfallentsorgung sicherzustellen, bittet der Landkreis Leer um Unterstützung:
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Enge Straßen freihalten: Insbesondere an den Tagen der Hausmüllabfuhr sollte darauf geachtet werden, dass Straßen und Wendehammer nicht durch parkende Fahrzeuge blockiert werden.
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Gemeinsames Handeln: Wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen, lassen sich Hindernisse vermeiden und die Abfallentsorgung reibungslos durchführen.
Detaillierte Informationen zu den Abfuhrterminen sind jederzeit auf der Internetseite des Abfallwirtschaftsbetriebes unter www.all-leer.de/Abfuhrtermine abrufbar.

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Was tun bei Hitze? Ganzheitliche Tipps für Kreislauf und Energie von Astrid Frey
Cool bleiben mit Körper und Geist: Astrid Freys Ratgeber für heiße Sommertage
Wenn das Thermometer klettert, gerät nicht nur unser Kreislauf, sondern oft auch unser Wohlbefinden unter Druck. Die Heilpraktikerin Astrid Frey aus Westoverledingen weiß aus ihrer Praxis: Hitze ist eine Belastung für das gesamte energetische System. Hier sind ihre besten Tipps, wie Sie gesund und gelassen durch die heißen Tage kommen.
1. Energetischer Ausgleich: Die „innere Kühlung“
„Wir dürfen Hitze nicht nur körperlich, sondern auch energetisch betrachten“, erklärt Astrid Frey. Wenn der Körper unter der Außentemperatur leidet, ist das Immunsystem gefordert.
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Atem-Pausen: Suchen Sie sich mehrmals am Tag einen kühlen Ort, schließen Sie die Augen und konzentrieren Sie sich auf eine ruhige, tiefe Bauchatmung. Das senkt den Stresspegel und entlastet das Nervensystem, das bei Hitze oft im Hochbetrieb läuft.
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Fußbäder: Da die Füße laut V‑Trology eine direkte Verbindung zu unserem energetischen Zustand haben, wirkt ein lauwarmes (nicht eiskaltes!) Fußbad Wunder. Es erdet und zieht die angestaute Hitze aus dem Kopfbereich nach unten ab.
2. Ernährung, die den Körper entlastet
Bei großer Hitze sollte der Körper nicht zusätzlich durch schwere Verdauungsprozesse belastet werden.
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Wasser mit Impuls: Trinken Sie regelmäßig über den Tag verteilt, am besten zimmerwarmes Wasser oder Kräutertees. Ein Spritzer Zitrone oder ein paar Minzblätter wirken erfrischend, ohne den Magen zu schocken.
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Leichte Kost: Greifen Sie zu wasserhaltigem Gemüse wie Gurken, Melonen oder Tomaten. Diese liefern nicht nur Flüssigkeit, sondern auch wertvolle Mineralien, die wir über das Schwitzen verlieren.
3. Bewegung im richtigen Rhythmus
„Unser Körper hat seinen eigenen Rhythmus“, so Frey. Wer gegen die Hitze ankämpft, verbraucht wertvolle Energie, die für die Selbstheilung fehlt.
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Die goldene Regel: Verlegen Sie körperliche Aktivitäten auf die kühlen Morgenstunden oder den späten Abend.
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Innehalten: Wenn Sie spüren, dass die Hitze Sie „dünnhäutig“ oder gereizt macht, ist das ein Signal Ihres Unterbewusstseins, das auf äußere Einflüsse reagiert. Gönnen Sie sich in solchen Momenten eine bewusste Auszeit – nur 5 Minuten Stille können Ihr energetisches Feld stabilisieren.
4. Schutz für die Sinne
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Licht und Schatten: Schützen Sie sich nicht nur vor der direkten Sonne, sondern auch vor zu vielen Reizen. Ein überhitzter Kopf braucht Ruhe. Nutzen Sie bei Bedarf eine Sonnenbrille und eine Kopfbedeckung, um die Reizüberflutung für Ihr Gehirn zu minimieren.
Astrid Freys Fazit:
„Hitze ist eine Zeit, in der wir lernen dürfen, das Tempo zu drosseln. Wenn wir dem Körper die Ruhe gönnen, die er jetzt einfordert, kommen wir nicht nur gesund durch den Sommer, sondern nutzen die Zeit auch für eine echte Regeneration unserer Reserven.“
Benötigen Sie individuelle Unterstützung bei hitzebedingten Erschöpfungszuständen oder möchten Sie mehr über die energetische Harmonisierung in Ihrer Sommer-Auszeit erfahren? Astrid Frey berät Sie gerne in ihrer Praxis.
Astrid Frey Heilpraktikerin Spiekerooger Str. 12 26810 Westoverledingen
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