Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet
Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
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Lokal
Nachwuchs für die Blaulicht-Familie: Kinderfeuerwehr Bingum gegründet
Großer Tag für die „Füürwehrkinner Bingum“: Kinderfeuerwehr offiziell gegründet
Es ist ein wichtiger Meilenstein für die Sicherheit und Gemeinschaft in Bingum: Am vergangenen Samstag feierte die neugegründete Kinderfeuerwehr ihre offizielle Gründung. Unter großer Begeisterung starteten 16 Kinder im Alter von fünf bis zehn Jahren in ihr erstes Abenteuer als „Füürwehrkinner Bingum“. Damit ist sie nach Loga und Leer bereits die dritte Kinderfeuerwehr im Stadtgebiet.
Dass es bei den „Füürwehrkinnern“ um weit mehr als nur Brandschutz geht, unterstrich Bürgermeister Claus-Peter Horst in seiner Rede: Im Fokus steht vor allem das gemeinschaftliche Miteinander – das Motto lautet, nicht wegzuschauen, sondern hinzusehen und sich gegenseitig zu unterstützen. Anke Freese, die Leiterin der neuen Gruppe, betonte, dass der junge Nachwuchs vor allem mit Spaß und Entdeckergeist spielerisch in die Welt der Feuerwehr eintauchen soll.
Im Rahmen der feierlichen Veranstaltung, an der neben dem Bürgermeister auch zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter aus Rat, Verwaltung sowie der Stadt- und Kreisfeuerwehren teilnahmen, gab es strahlende Gesichter: Die Kinder erhielten ihre persönliche Ausrüstung bestehend aus Jacke, Hose, Helm und Handschuhen. Zudem gab es für jedes Kind ein Buch mit kindgerechten Kurzgeschichten rund um das Thema Brandschutz als Geschenk. Ein besonderer Moment war das Unterzeichnen der offiziellen Gründungsurkunde, auf der sich alle Gründungsmitglieder verewigen durften.
Wer nun neugierig geworden ist: Die Dienste der „Füürwehrkinner Bingum“ finden alle zwei Wochen freitags in der Zeit von 15:30 bis 17:00 Uhr statt. Der offizielle Startschuss für den ersten Dienst fällt am 5. Juni.
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Lokal
Einblicke hinter die Kulissen: Tag der offenen Tür im Haus Hermann
Einladung: Tag der offenen Tür im Haus Hermann in der Weststadt
Das Haus Hermann in Leer öffnet seine Türen: Am Sonnabend, den 13. Juni 2026, sind alle interessierten Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen, das Haus und seine vielfältigen Angebote bei einem Tag der offenen Tür kennenzulernen. In der Zeit von 14 bis 17 Uhr besteht die Möglichkeit, die verschiedenen im Haus ansässigen Organisationen zu besuchen und sich in entspannter Atmosphäre auszutauschen.
Das Haus Hermann am Hermann-Lange-Ring 28 versteht sich als zentraler Nachbarschaftstreff und Begegnungsort für die Anwohnenden sowie alle Freunde der Weststadt. Unter einem Dach vereint die Einrichtung eine Vielzahl sozialer Organisationen, die weit über den Stadtteil hinaus tätig sind.
Ein breites Spektrum an Partnern
Besucherinnen und Besucher erhalten einen Einblick in die Arbeit zahlreicher Institutionen:
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Soziales und Beratung: AWO und Jugendmigrationsdienst der AWO, Sozialverband VdK sowie der BDH (Bundesverband Rehabilitation).
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Engagement und Kultur: Der 1. Sinti-Verein Ostfriesland und die Afrikanische Diaspora.
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Stadtteilentwicklung und Natur: Das Sanierungsbüro sowie die ökologische NABU-Station Leer.
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Unterstützung und Verwaltung: Die EX-In Genesungsbegleiterinnen sowie städtische Angebote wie die Präventionsfachkraft, das Seniorenbüro und die Gleichstellungsbeauftragte.
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Programm und Informationen
Neben spannenden Einblicken in die Arbeit der verschiedenen Akteure erwartet die Gäste bei einem Heißgetränk und Kuchen ein persönlicher Austausch. Für die kleinen Gäste gibt es bei gutem Wetter ein besonderes Highlight: Der Freispieler Mario Sangen bietet draußen ein abwechslungsreiches Spielprogramm an.
Hinweise zur Anfahrt
Aufgrund der laufenden Straßensanierungen in der Weststadt wird die Ohlthaverstraße aktuell teilsaniert. Die Erreichbarkeit des Haus Hermann ist jedoch zu jedem Zeitpunkt sichergestellt; eine entsprechende Umleitung wird ausgeschildert.
Da durch die Teilsperrung der Straße Parkplätze entfallen, bitten die Organisatoren darum, nach Möglichkeit zu Fuß oder mit dem Fahrrad anzureisen.
Wer am 13. Juni verhindert ist, aber dennoch Fragen hat oder nähere Informationen wünscht, kann sich gerne telefonisch unter 0491/99998822 oder per E‑Mail an gwa-weststadt@leer.de an das Team wenden.
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Lokal
Dampf-Comeback in Ostfriesland: Eine Zeitreise auf Schienen
Lebendige Eisenbahngeschichte: Die imposante Dampflok 012 104–6 passierte am Abend des 30. Mai 2026 den Streckenabschnitt zwischen Tergast und Neermoor. Foto: Rolf-Dieter Bootsmann.
Wie anno dazumal: Dampfnostalgie auf der Emslandstrecke
Ostfriesland – Ein Hauch von Eisenbahngeschichte wehte heute Abend über die Emslandstrecke. An diesem Samstag, dem 30. Mai 2026, begab sich ein historischer Westfalendampf-Bäderzug auf eine Reise in Richtung Nordsee und Norderney, die bei vielen Beobachtern Erinnerungen an die legendäre Ära der Dampflokomotiven weckte.
Ein technisches Juwel aus der Vogelperspektive Besonders eindrucksvoll dokumentiert wurde die Fahrt im Streckenabschnitt zwischen Tergast und Neermoor. Gegen 19:30 Uhr nutzte der Drohnenpilot Rolf-Dieter Bootsmann aus Neukamperfehn die Gelegenheit, um die imposante Schnellzugdampflok der Baureihe 012 (01 1104–6) aus der Luft zu filmen. Die Aufnahmen zeigen das „Dampflok-Ungetüm“ mit seinen gewaltigen, zwei Meter großen Treibrädern eindrucksvoll vor der ostfriesischen Kulisse.
Die Lokomotive selbst ist ein Symbol für eine Ära, die vor gut 50 Jahren in Rheine ihr Ende fand. Der Verein „Faszination Dampf e. V.“ hatte in Zusammenarbeit mit den Eisenbahnwerkstätten Krefeld über 14 Jahre hinweg tausende Arbeitsstunden investiert, um aus einer einstigen Schrottlok ein technisches Meisterwerk zu machen.
Erinnerung an den Mai 1975 Die Fahrt war bewusst als Hommage an das Jahr 1975 konzipiert. Damals endete im Bahnbetriebswerk Rheine der reguläre Einsatz der ölgefeuerten 012-Schnellzugdampfloks, die einst als die stärksten und schnellsten ihrer Art in Europa galten. Ab dem 1. Juni 1975 übernahmen Diesellokomotiven der Baureihen 220 und 216 die schweren Bäderzüge zur Nordsee – teilweise mussten die Züge sogar von gleich zwei Loks gezogen werden.
Dank des heute angepassten Fahrplans konnten die Reisenden den Aufenthalt an der Nordseeküste ausgiebig genießen, bevor die 012er am Abend wieder den Weg in Richtung Süden antrat. Für Rolf-Dieter Bootsmann und alle Eisenbahnfreunde entlang des Streckenverlaufs war der heutige Tag ein eindrucksvolles Stück lebendiger Eisenbahngeschichte.
Quelle und weitere Infos auf der Internetseite der Westfalendampf
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