Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet
Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
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Schwimmen lernen für Erwachsene im Schwimmbad Hesel
Mit Freude zum Erfolg: Neuer Schwimmkurs für Erwachsene im Schwimmbad Hesel
Ein erfrischendes Bad im See oder entspannte Bahnen im Urlaub – was für viele selbstverständlich klingt, stellt für andere eine große Hürde dar. Doch es ist nie zu spät, das Element Wasser für sich zu entdecken. Im Schwimmbad Hesel startet im April ein besonderes Angebot, das sich gezielt an Erwachsene richtet, die bisher noch nicht den Mut gefunden haben, schwimmen zu lernen.
Vertrauen gewinnen in entspannter Atmosphäre
Der Kurs mit der Kennnummer 26–13 setzt bewusst dort an, wo herkömmliche Kurse oft aufhören: bei der individuellen Sicherheit und dem persönlichen Wohlbefinden. Unter der fachkundigen Leitung von Thomas Eihusen steht nicht der Leistungsdruck im Vordergrund, sondern das schrittweise Überwinden von Ängsten. In einer vertrauensvollen Umgebung und bei einer angenehmen Wassertiefe von 1,16 bis 1,35 Metern können die Teilnehmer in ihrem eigenen Tempo Sicherheit gewinnen.
Kleine Schritte, große Erfolgserlebnisse
Vom 11. April bis zum 27. Juni 2026 finden die Übungseinheiten immer samstags zur Mittagszeit von 12:00 bis 12:45 Uhr statt. Die bewusste Begrenzung auf maximal zehn Personen garantiert eine intensive Betreuung, bei der Geduld und Freude am Lernen den Takt vorgeben. Jedes kleine Erfolgserlebnis im Wasser ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zum sicheren Schwimmer.
Alle Details auf einen Blick
Das Angebot überzeugt zudem durch ein faires Preis-Leistungs-Verhältnis: Für insgesamt zehn Termine belaufen sich die Kosten auf 75,20 €.
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Kurszeitraum: 11.04. bis 27.06.2026 (wöchentlich samstags, außer an Feiertagswochenenden)
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Ort: Schwimmbad Hesel, Rüschenweg 1, 26835 Hesel
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Leitung: Thomas Eihusen
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Anmeldung: Die Buchung ist unkompliziert über das Online-Portal unter shop.hesel.de möglich.
Wer sich diesen Sommer den Traum vom Schwimmen erfüllen möchte, findet in Hesel die ideale Gelegenheit dazu. Es bedarf lediglich eines ersten Schrittes – das Wasser wartet bereits.
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Flachsmeer: SPD fordert neue Bauflächen und städtebauliches Konzept
SPD-Ortsverein Flachsmeer fordert neue Bauflächen: Der Vorsitzende Ernst-Ingo Lind setzt auf die Umsetzung bestehender Konzepte, um den aktuellen Baustopp im Ortsteil zu beenden.
Flachsmeer: SPD fordert neue Bauflächen und klares Konzept
In Flachsmeer drängt der SPD-Ortsverein auf neue Impulse für die bauliche Entwicklung des Ortsteils. Hintergrund dieser Forderung ist der aktuelle Stillstand: Da derzeit kein öffentliches Bauland mehr zur Verfügung steht und die bestehenden Baugebiete vollständig ausgelastet sind, ist eine weitere Expansion vorerst gestoppt.
Antrag zur Ortsratssitzung
Um diese Blockade zu lösen, hat die SPD-Ortsratsfraktion für die kommende Sitzung den Tagesordnungspunkt „Bauliche Entwicklungsmöglichkeiten in Flachsmeer“ beantragt. Die Sozialdemokraten erwarten von der Gemeindeverwaltung eine detaillierte Erläuterung des aktuellen Flächennutzungsplans sowie die Vorstellung des Siedlungs- und Gewerbeentwicklungskonzepts. Ziel ist es, aus diesen Grundlagen konkrete Handlungsschritte für die Zukunft abzuleiten.
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Entwicklungspotenzial und regionale Vorgaben
Ernst-Ingo Lind, Vorsitzender des SPD-Ortsvereins und Kreistagsabgeordneter im Landkreis Leer, verweist in diesem Zusammenhang auf das Regionale Raumordnungsprogramm. Dieses sieht Flachsmeer ausdrücklich als Standort für die Sicherung und Entwicklung von Wohnstätten vor. Hinweise darauf, dass eine weitere Entwicklung nicht möglich sei, werden daher zurückgewiesen.
„Flachsmeer verfügt weiterhin über ausreichend Potenzial für zusätzliche Wohnbauentwicklung.“
Verwaltung in der Pflicht
Nach Ansicht der SPD sind die politischen Voraussetzungen durch bestehende Beschlüsse bereits geschaffen. Nun liege es an der Verwaltung, aktiv zu werden, Gespräche zu führen und neue Bauflächen zu sichern. Von der anstehenden Ortsratssitzung erhofft sich die Fraktion wichtige Impulse, um die bauliche Entwicklung in Flachsmeer wieder in Gang zu bringen und den Ortsteil zukunftsfähig aufzustellen.
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Landkreis Leer: News, Region & Freizeit – Kostenlos beim LeserECHO
Das neugotische Schloss Evenburg in Leer-Loga: Ein kulturelles Highlight im Landkreis Leer. Die historische Anlage mit ihrem weitläufigen Park zählt zu den beliebtesten Ausflugszielen der Region und bietet regelmäßig exklusive Events und Ausstellungen.
Landkreis Leer: Der große Guide für Region, News & Freizeit
Im Landkreis Leer trifft maritime Tradition auf moderne Lebensqualität im Herzen Ostfrieslands. Ob Sie die idyllischen Dörfer im Rheuderland bereisen, die Nordseeinsel Borkum besuchen oder aktuelle Nachrichten aus Ihrer Heimat suchen – unser Guide bietet Ihnen alle Informationen, Freizeittipps und kostenlose News auf einen Blick.
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Rheiderland und die Stadt Weener
Westlich der Ems liegt eine besondere Kulturlandschaft. Bekannt für die Stadt Weener mit ihrem historischen Hafen und das beeindruckende Emssperrwerk.
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Tourismus-Highlights vor der Haustür
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