Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet
Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
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Lokal
Neues Leuchtturmprojekt für Weener: Grundstein für die Meentelandhalle gelegt
Bürgermeister Heiko Abbas (von links), Dirk Kaiser, Leiter der Oberschule Weener, Anja Meißner, Leiterin der Grundschule Weener, und Landrat Matthias Groote mit der Zeitkapsel. Hineingerollt wurden eine Tageszeitung, ein selbst gemaltes Bild der Grundschule, ein USB-Stick und Baupläne.
Ein Leuchtturmprojekt für die Region: Grundsteinlegung für die neue Meentelandhalle
In Weener ist ein bedeutender Meilenstein für die soziale und sportliche Infrastruktur erreicht worden: Mit der feierlichen Grundsteinlegung am Beningaweg gaben der Landkreis Leer und die Stadt Weener offiziell den Startschuss für den Bau der neuen Meentelandhalle. Das Großprojekt, das künftig als moderne Dreifeldsporthalle sowie als Ort der Begegnung dienen wird, nimmt damit nun sichtlich Gestalt an.
Symbolik für die Zukunft
Am 7. Mai versenkten Landrat Matthias Groote und Bürgermeister Heiko Abbas gemeinsam mit den Schulleitern Anja Meißner (Grundschule) und Dirk Kaiser (Oberschule) eine Zeitkapsel im Fundament. Gefüllt mit einer Tageszeitung, aktuellen Bauplänen, einem USB-Stick und einem von Grundschulkindern gemalten Bild, steht sie als Symbol für die kommenden Generationen, die von diesem Bauwerk profitieren werden.
Auf dem rund 8.000 Quadratmeter großen Areal sind die Fortschritte bereits deutlich erkennbar: Die Bodenplatte ist gegossen und die ersten Außenwände ragen empor. Seit dem Baubeginn im Sommer 2025 wurde das Fundament für ein Vorhaben gelegt, das weit über den klassischen Sportbetrieb hinausgeht.
Ein moderner Ort der Begegnung
Die Meentelandhalle ist als multifunktionales Zentrum konzipiert. Mit einem Gesamtvolumen von rund 14,5 Millionen Euro entsteht ein Raum, der flexibel auf die Bedürfnisse der Nutzer reagiert:
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Dreifeld-System: Durch Abtrennungen können drei Felder parallel genutzt werden.
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Zuschauerkapazität: Eine Tribüne bietet Platz für etwa 150 Personen.
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Zusatzangebote: Ein spezieller Mehrzweckraum steht für Kurse wie Yoga oder Gymnastik zur Verfügung.
Landrat Matthias Groote hob hervor, dass die Halle nicht nur den Schulsport sichert, sondern auch Vereinen, dem Schützenverein sowie für kulturelle und integrative Veranstaltungen offensteht. Bürgermeister Heiko Abbas bezeichnete den Bau treffend als „echtes Leuchtturmprojekt“ für die Stadt.
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Nachhaltigkeit und Krisenvorsorge im Fokus
Der Neubau wurde notwendig, nachdem die Zusammenlegung von Haupt- und Realschule zur Oberschule im Jahr 2021/22 die Schülerzahlen steigen ließ. Bei der Planung wurde konsequent auf ökologische und funktionale Weitsicht gesetzt:
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Energie: Eine Photovoltaikanlage und eine Wärmepumpe ermöglichen eine weitgehend energieautarke Versorgung.
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Ressourcen: Eine Zisterne sammelt Regenwasser für die weitere Nutzung.
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Mobilität & Umwelt: E‑Ladesäulen, großzügige Fahrradstellplätze und eine insektenfreundliche Beleuchtung runden das Konzept ab.
Zudem dient die Halle als Baustein des Katastrophenschutzes. Dank einer Einspeisemöglichkeit für Notstromaggregate kann das Gebäude im Ernstfall als Notunterkunft für evakuierte Menschen genutzt werden.
Starke Partner und Förderung
Das Projekt ist eine Gemeinschaftsleistung: Der Landkreis Leer tritt als Bauherr auf und trägt zusammen mit der Stadt Weener die Finanzierung im Verhältnis von zwei Dritteln zu einem Drittel. Unterstützt wird das Vorhaben durch das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ mit einer Fördersumme von bis zu drei Millionen Euro.
Die Fertigstellung und die feierliche Inbetriebnahme der Meentelandhalle sind für das dritte Quartal 2027 geplant. Weener darf sich auf ein modernes Zentrum freuen, das Sport, Kultur und gesellschaftliches Miteinander unter einem Dach vereint.
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Gänsefraß im Landkreis Leer: Bloem fordert schnelle Hilfe für Landwirte
Gänsefraß im Landkreis Leer: SPD-Abgeordneter Bloem fordert schnellen Schadensausgleich
Das Ausmaß der durch Gänse verursachten Fraßschäden auf landwirtschaftlichen Flächen hat nach Ansicht des SPD-Landtagsabgeordneten Nico Bloem (Weener) eine Grenze erreicht, die für die Betroffenen nicht mehr tragbar ist. Angesichts der zunehmenden Problematik im Landkreis Leer macht sich Bloem nun für eine zügige und unbürokratische Entschädigung der Landwirte stark.
„Ausmaß ist nicht mehr hinnehmbar“
Viele Landwirte berichten dem Abgeordneten von massiven Ernteverlusten, die in diesem Jahr ein besonders kritisches Niveau erreicht haben.
„Wir müssen für einen schnellen Ausgleich sorgen. Unsere Landwirte haben einen Anspruch darauf“, betont Bloem.
Dabei gehe es nicht um Subventionen, sondern um rechtlich zustehende Leistungen für die Bewirtschaftungseinschränkungen und Schäden, die durch den Artenschutz entstehen.
Kritik an bürokratischen Hürden
Laut Bloem herrscht unter den Landwirten derzeit eine äußerst angespannte Stimmung. Viele könnten die aktuellen Abläufe der Schadensregulierung nicht mehr nachvollziehen. Eine klare und beschleunigte Bearbeitung der Fälle sei daher dringend notwendig.
Der Abgeordnete stellt klar: Der rechtlich festgelegte Schutz der Gänse sei zwar erfolgreich, doch dürften die Landwirte nicht die Leidtragenden dieses Erfolges sein. Das Land Niedersachsen verfüge zwar über Regelungen für den Ausgleich auf dem Festland und den Inseln, doch müssten diese Zahlungen in Zeiten einer ohnehin als belastend empfundenen Bürokratie ein wichtiges Signal der Handlungsfähigkeit senden.
Überprüfung des Gänsemanagements gefordert
Neben den finanziellen Entschädigungen fordert Nico Bloem eine Debatte über das allgemeine Gänsemanagement:
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Vergrämung und Bejagung: In Sondersituationen müsse geprüft werden, ob diese Maßnahmen ausgeweitet werden können – stets im Dialog mit Jägern, Naturschutzverbänden und Behörden.
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Schutzstatus: Der Abgeordnete sieht die Notwendigkeit, den Schutzstatus verschiedener Gänsearten in gewissen Situationen auf den Prüfstand zu stellen.
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Bestandsentwicklung: Es gebe den deutlichen Eindruck, dass die Zahl der in der Region brütenden Gänse massiv zugenommen habe.
„Die Problematik nimmt zu, die Betroffenheit steigt, das Ausmaß ist nicht mehr zu akzeptieren“, so das Fazit des Abgeordneten. Es brauche jetzt zeitnahe Antworten und tragfähige Lösungen, um den Konflikt zwischen Artenschutz und Landwirtschaft dauerhaft zu befrieden.
Bild: Gänse an der Ems. (Foto: privat)
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Nächtliche Bauwerksprüfung: Stadtringbrücke in Leer halbseitig gesperrt
Verkehrsbehördliche Maßnahme: Halbseitige Sperrung der Stadtringbrücke (B70/B436)
Um die langfristige Sicherheit und Stabilität der Infrastruktur zu gewährleisten, steht an der Stadtringbrücke (B70 / B436) eine wichtige routinemäßige Untersuchung an. Im Auftrag der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wird der Bauwerkszustand detailliert begutachtet.
Zeitplan und betroffener Bereich
Für die Durchführung dieser Bauwerksprüfung ist eine vorübergehende Änderung der Verkehrsführung erforderlich. Die Maßnahmen konzentrieren sich auf den Brückenbereich über den Bahnanlagen sowie der Großen Roßbergstraße.
Um die Beeinträchtigungen für den Pendler- und Schwerlastverkehr so gering wie möglich zu halten, finden die Arbeiten in den Nachtstunden statt:
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Zeitraum: Von Montag, den 11.05.2026, auf Dienstag, den 12.05.2026.
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Dauer: Jeweils von 19:00 Uhr bis 06:00 Uhr.
Verkehrsregelung vor Ort
Während dieses Zeitfensters wird die Stadtringbrücke halbseitig gesperrt. Damit der Verkehrsfluss in beiden Richtungen aufrechterhalten werden kann, wird eine mobile Lichtsignalanlage (Baustellenampel) installiert, die den Verkehr wechselseitig an der Prüfstelle vorbeiführt.
Die verkehrsbehördlichen Maßnahmen treten unmittelbar mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft. Verkehrsteilnehmer werden gebeten, den Bereich mit erhöhter Aufmerksamkeit zu passieren und die nächtlichen Wartezeiten an der Ampelanlage in der Routenplanung zu berücksichtigen.
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