Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet
Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
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Lokal
Leeraner Weihnachtsverlosung: Ziehung der Serien A, B, C und D – Alle Losnummern stehen fest
Leeraner Weihnachtsverlosung: Erste Gewinnnummern wurden heute gezogen
Leer, 04. Dezember 2025 – Die deutschlandweit einzigartige Weihnachtsverlosung der Werbegemeinschaft Leer ist in die nächste Runde gestartet. Heute Vormittag um 10 Uhr fand die erste große Ziehung der Serien A, B, C und D statt. Unter notarieller Aufsicht von Rechtsanwalt und Notar Ulf Nannen und mit fröhlicher Unterstützung der Kinder des Heilpädagogischen Kindergartens “Mikado” der Lebenshilfe Leer wurden die Losnummern am Standort der Lebenshilfe Leer e.V., Logaer Weg 261, ermittelt.
Mit viel Begeisterung drückten die Kinder den Buzzer und ließen damit Los für Los durch die Ziehung laufen – ein Moment, der nicht nur Spannung, sondern auch echte Vorfreude auf Weihnachten in die Räumlichkeiten brachte.


1 x Hyundai i10 von Das Fahrzeughaus
2 x 2.500€ Leeraner Stadtgutschein
Fiat Panda vom Autozentrum Nord

Eine Verlosung der besonderen Art
Die diesjährige Leeraner Weihnachtsverlosung setzt erneut Maßstäbe. Insgesamt 320.000 Lose wurden aufgelegt – verbunden mit Hauptpreisen im Gesamtwert von über 148.000 Euro. Darunter:
-
4 Autos
-
8 Leeraner Stadtgutscheine im Wert von je 2.500 €
-
20 Leeraner Stadtgutscheine im Wert von je 1.000 €
-
Über 25.000 Sofortgewinne
Mit jedem Los besteht die Chance auf wertvolle Preise – gleichzeitig unterstützt jeder Kauf den Kinderschutzbund Leer sowie die Lebenshilfe Leer, was die Aktion zu einer perfekten Verbindung aus Weihnachtsfreude und sozialem Engagement macht.
Nächste Ziehung: Serien E, F, G und H
Die Spannung geht weiter:
Die nächste Ziehung der Losnummern findet statt am:
📅 Freitag, 19. Dezember 2025
⏰ 13:00 Uhr
📍 Kinderschutzbund Leer e.V., Reformierter Kirchgang 16, 26789 Leer
Auch diese Ziehung erfolgt wieder unter notarieller Aufsicht – und garantiert mit viel Vorfreude auf weitere Gewinner.
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Lokal
Gemeinsam für ein klimaresilientes Leer: Ihre Ideen sind gefragt
Bürgerideen sind gefragt: Leer sammelt Hinweise für mehr Klimaresilienz
Leer. – Die Stadt Leer geht einen weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg zu mehr Klimaresilienz und lädt ihre Bürgerinnen und Bürger zur aktiven Mitgestaltung ein. Im Rahmen der Erstellung eines Klimafolgenanpassungskonzepts läuft derzeit ein öffentliches Beteiligungsformat, das die Erfahrungen, Beobachtungen und Ideen der Menschen vor Ort einbeziehen soll.
Extreme Wetterereignisse wie Hitzeperioden, Dürre, Starkregen oder Stürme treffen Städte und Gemeinden zunehmend spürbar. Damit Leer künftig besser darauf vorbereitet ist, sollen bereits im Planungsprozess die lokalen Gegebenheiten und das Wissen der Bevölkerung berücksichtigt werden. Um dies zu ermöglichen, wurden zwei interaktive Karten erstellt, auf denen sowohl Problempunkte als auch konkrete Vorschläge für Verbesserungen eingetragen werden können. Ob Hitzespots, überflutete Wege oder mögliche Standorte für mehr Grün – jede Meldung kann helfen, ein genaueres Bild der Herausforderungen in der Stadt zu zeichnen.
Die digitalen Beteiligungskarten stehen online unter
https://kühle-orte.de/beteiligungskarten-klimaanpassung-stadt-leer
zur Verfügung. Wer lieber analog arbeitet oder keine Möglichkeit zur Online-Nutzung hat, findet zudem ausgehängte Karten in der Stadtbibliothek Leer, die ebenfalls zur Teilnahme einladen.
Klimafolgenanpassungsmanagerin Carolin Heiler wirbt für eine rege Beteiligung:
„Wir würden uns sehr freuen, wenn viele Bürgerinnen und Bürger mitmachen, damit wir Leer gemeinsam klimaresilient und zukunftsfähig gestalten können.“
Mit der Beteiligungsaktion setzt Leer ein starkes Zeichen: Klimaschutz und Klimaanpassung gelingen nur gemeinsam – mit dem Wissen und den Ideen der Menschen, die hier leben.
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Lokal
Klinikum Leer — 600. Prothese im Klinikum Leer eingesetzt!
(v.l.n.r.) Dr. med. Philipp Werner (Chefarzt der Klinik für Orthopädie/Unfallchirurgie), Patientin Dore Büürma und Mohannad Alsulaiman (Oberarzt der Klinik für Orthopädie/Unfallchirurgie).
600. Prothese im Klinikum Leer eingesetzt – Patientin reist über 2.000 Kilometer zur Operation an
Ein medizinischer Meilenstein im Klinikum Leer: Mitte November wurde dort die 600. Prothese im Jahr 2025 eingesetzt. Eine ganz besondere Geschichte steht hinter diesem Eingriff – denn die Patientin, Dore Büürma aus Logaerfeld, befand sich zum Zeitpunkt ihres Unfalls mehr als 2.000 Kilometer entfernt, im Spanien-Urlaub.
Seit 15 Jahren verbringen Dore Büürma und ihr Mann ihren Winterurlaub mit dem Wohnmobil immer am selben Ort in Spanien. Doch dieses Mal kam alles anders:
„Beim Wohnmobil sind ein paar Treppenstufen, da bin ich gestürzt“, berichtet die 75-Jährige. Im örtlichen Krankenhaus wurde ein Oberschenkelhalsbruch festgestellt – doch auf einen Operationstermin hätte sie dort rund eine Woche warten müssen.
„Da haben wir uns überlegt, dass wir in dieser Zeit auch nach Leer zurückfahren könnten. Über Herrn Dr. Werner haben wir vorher schon Gutes gehört“, erzählt Büürma. Gesagt, getan: Das Paar packte alles zusammen und machte sich auf den langen Rückweg nach Ostfriesland.
Einen Tag nach ihrem 75. Geburtstag kam die Patientin im Klinikum Leer an – und wurde noch am selben Tag operiert. Die deutsche Leitlinie empfiehlt, hüftnahe Femurbrüche innerhalb von 24 Stunden zu versorgen, weshalb das Team sofort handelte. Die Operation verlief problemlos.
„Ich bin sehr zufrieden. Egal ob Ärzte, Pflege oder Essen – alles super“, fasst Dore Büürma ihren Aufenthalt zusammen. Nun geht es zunächst nach Hause. Anfang Dezember startet ihre Reha in Wilhelmshaven. „Zu Weihnachten bin ich hoffentlich wieder zu Hause – dieses Jahr übernehmen meine Kinder alles“, sagt sie mit einem Lächeln.
Im Klinikum Leer werden die endoprothetischen Eingriffe von zwei äußerst erfahrenen Hauptoperateuren durchgeführt: Chefarzt Dr. med. Philipp Werner und Oberarzt Mohannad Alsulaiman. Beide verfügen über eine langjährige Expertise in der Behandlung von Gelenkerkrankungen und Verletzungen.
„Wir suchen gemeinsam mit den Patientinnen und Patienten die beste individuelle Lösung“, erklärt Dr. Werner. „Ein Gelenkersatz kommt erst dann infrage, wenn alle konservativen Möglichkeiten ausgeschöpft sind – oder wie im Fall von Frau Büürma eine Fraktur vorliegt. Rund 80 Prozent der Prothesen implantieren wir aufgrund von Arthrose, etwa 20 Prozent wegen Frakturen.“
In Ostfriesland gehört das Klinikum Leer damit zu den führenden Einrichtungen im Bereich Gelenkersatz.
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