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2G-Regeln wer­den auf Ein­zel­han­del ausgeweitet

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Maß­nah­men zur Bewäl­ti­gung der Corona-Pandemie

Die Lage in unse­rem Land ist sehr ernst. In vie­len Regio­nen Deutsch­lands stei­gen die
Inzi­den­zen, die Belas­tung in den Kran­ken­häu­sern gerät vie­ler­orts an sei­ne Gren­zen,
ins­be­son­de­re im Süden und Osten Deutsch­lands. Die Pan­de­mie trifft unser gan­zes
Land hart. Über die soli­da­ri­sche Ver­tei­lung von Inten­siv­pa­ti­en­ten sind wir alle eng
mit­ein­an­der verbunden.

Des­halb wer­den wir in einem Akt der natio­na­len Soli­da­ri­tät gemein­sam dafür
sor­gen, dass die Infek­ti­ons­zah­len wie­der sin­ken und unser Gesund­heits­sys­tem
ent­las­tet wird.

Vor die­sem Hin­ter­grund beschlie­ßen die Bun­des­kanz­le­rin und die
Regie­rungs­chefin­nen und ‑chefs der Länder:

  • 1. Die bestehen­den Beschlüs­se der Bun­des­kanz­le­rin und der Regie­rungs­chefin­nen
    und Regie­rungs­chefs der Län­der blei­ben wei­ter­hin gül­tig, sofern die­ser Beschluss
    kei­ne abwei­chen­den Fest­le­gun­gen trifft. Die Län­der wer­den ihre
    Lan­des­ver­ord­nun­gen ent­spre­chend anpassen.
  • 2. Ein erwei­ter­ter Bund-Län­der-Kri­sen­stab wird im Bun­des­kanz­ler­amt ein­ge­rich­tet,
    der früh­zei­tig die Pro­ble­me in der Logis­tik, bei der Impf­stoff­lie­fe­rung und ‑ver­tei­lung
    erken­nen und behe­ben soll.
  • 3. Bund und Län­der wer­den gemein­sam dar­an arbei­ten, bis Weih­nach­ten allen, die
    sich für eine Erst­imp­fung ent­schei­den und allen, die frist­ge­recht eine Zweit- oder
    Auf­frisch­imp­fung benö­ti­gen, die Imp­fung zu ermög­li­chen. Bei einer hohen
    Nach­fra­ge in der Bevöl­ke­rung kann das bis zu 30 Mil­lio­nen Imp­fun­gen erfordern.
  • 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Per­so­nen deut­lich aus­wei­ten, die Imp­fun­gen
    durch­füh­ren dür­fen. Kurz­fris­tig geht das über Dele­ga­tio­nen, mit denen Ärz­tin­nen
    und Ärz­ten an Apo­the­ke­rin­nen und Apo­the­ker sowie Pfle­ge­fach­kräf­te, etwa in
    Alten­hei­men die Imp­fung dele­gie­ren dür­fen. Dar­über hin­aus soll eine gesetz­li­che
    Ände­rung erfol­gen für Apo­the­ke­rin­nen und Apo­the­ker, Zahn­ärz­tin­nen und
    Zahn­ärz­te und wei­te­re, um den Kreis der Berech­tig­ten, die in der Coro­na­Pan­de­mie Imp­fun­gen durch­füh­ren kön­nen, auszuweiten.
  • 5. Weil der Schutz der Coro­na-Imp­fung vor den aktu­ell vor­herr­schen­den
    Virus­va­ri­an­ten bei den der­zeit ver­füg­ba­ren Impf­stof­fen etwa ab dem fünf­ten Monat
    kon­ti­nu­ier­lich nach­lässt, wird der Impf­sta­tus, das heißt die Dau­er der
    Aner­ken­nung als voll­stän­dig geimpf­te Per­son, zu ver­än­dern sein, sofern kei­ne
    Auf­fri­schungs­imp­fung erfolgt. Auf Ebe­ne der Euro­päi­schen Uni­on wird dis­ku­tiert,
    dass der Impf­sta­tus nach der zwei­ten Imp­fung sei­ne Gül­tig­keit für neun Mona­te
    behal­ten soll. Bund und Län­der wer­den sich unter Berück­sich­ti­gung der
    Impf­kam­pa­gne und der zur Ver­fü­gung ste­hen­den Impf­stof­fe bis zum Jah­res­en­de
    ver­stän­di­gen, ab wann und wie eine ent­spre­chen­de Rege­lung in der
    Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land Anwen­dung fin­den soll.
  • 6. Bun­des­weit ist der Zugang zu Ein­rich­tun­gen und Ver­an­stal­tun­gen der Kul­tur- und
    Frei­zeit­ge­stal­tung (Kinos, Thea­ter, Gast­stät­ten, etc.) inzi­denz­un­ab­hän­gig nur für
    Geimpf­te und Gene­se­ne (2G) mög­lich. Ergän­zend kann ein aktu­el­ler Test
    vor­ge­schrie­ben wer­den (2GPlus). Hier­zu sind Aus­nah­men für Per­so­nen, die nicht
    geimpft wer­den kön­nen und für Per­so­nen, für die kei­ne all­ge­mei­ne Impf­emp­feh­lung
    vor­liegt, vor­zu­se­hen. Dar­über hin­aus sind Aus­nah­men für Kin­der und Jugend­li­che
    bis 18 Jah­ren möglich.
  • 7. Die 2G-Regeln wer­den bun­des­weit inzi­denz­un­ab­hän­gig auf den Ein­zel­han­del
    aus­ge­wei­tet. Zugang haben also nur noch Geimpf­te und Gene­se­ne.
    Aus­ge­nom­men sind Geschäf­te des täg­li­chen Bedarfs. Der Zugang muss von den
    Geschäf­ten kon­trol­liert werden.
  • Hin­sicht­lich der Aus­nah­men ori­en­tie­ren sich die Län­der am ent­spre­chen­den Kata­log in der
    Bun­des­not­brem­se.
  • 8. In allen Län­dern wer­den stren­ge Kon­takt­be­schrän­kun­gen für Unge­impf­te
    ver­an­lasst. Pri­va­te Zusam­men­künf­te im öffent­li­chen oder pri­va­ten Raum, an
    denen nicht geimpf­te und nicht gene­se­ne Per­so­nen teil­neh­men, sind auf den
    eige­nen Haus­halt sowie höchs­tens zwei Per­so­nen eines wei­te­ren Haus­hal­tes
    zu beschrän­ken. Kin­der bis zur Voll­endung des 14 Jah­res sind hier­von
    aus­ge­nom­men. Ehe­gat­ten, Lebens­part­ner und Part­ne­rin­nen bzw. Part­ner einer
    nicht­ehe­li­chen Lebens­ge­mein­schaft gel­ten als ein Haus­halt, auch wenn sie kei­nen
    gemein­sa­men Wohn­sitz haben. Pri­va­te Zusam­men­künf­te, an denen aus­schließ­lich
    Geimpf­te und Gene­se­ne teil­neh­men, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
    COVID-19-Schutz­maß­nah­men-Aus­nah­men­ver­ord­nung ent­spre­chend anpassen.
  • 9. Über­re­gio­na­le Sport‑, Kul­tur- und ver­gleich­ba­re Groß­ver­an­stal­tun­gen wer­den
    deut­lich ein­ge­schränkt. Es wer­den Begren­zun­gen der Aus­las­tung und eine
    abso­lu­te Ober­gren­ze von Zuschau­en­den fest­ge­legt. Bei Ver­an­stal­tun­gen in
    geschlos­se­nen Räu­men darf nur 30 bis 50 Pro­zent der Kapa­zi­tät genutzt wer­den
    bis zu einer maxi­ma­len Gesamt­zahl von 5.000 Zuschau­en­den. Bei
    Ver­an­stal­tun­gen im Frei­en darf nur 30 bis 50 Pro­zent der Kapa­zi­tät genutzt wer­den
    bis zu einer maxi­ma­len Gesamt­zahl von 15.000 Zuschau­en­den. Es sind
    medi­zi­ni­sche Mas­ken zu tra­gen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpf­te oder
    Gene­se­ne Zugang haben (2G). Ergän­zend kann für die Teil­neh­men­den ein
    aktu­el­ler Test vor­ge­schrie­ben wer­den (2GPlus). In Län­dern mit einem hohen
    Infek­ti­ons­ge­sche­hen müs­sen Ver­an­stal­tun­gen nach Mög­lich­keit abge­sagt und
    Sport­ver­an­stal­tun­gen ohne Zuschau­er durch­ge­führt werden.
  • 10. Spä­tes­tens ab einer Inzi­denz von mehr als 350 Neu­in­fek­tio­nen pro 100.000
    Ein­woh­nern in sie­ben Tagen wer­den Clubs und Dis­ko­the­ken in Innen­räu­men
    geschlos­sen. Aus Sicht des Bun­des ist das recht­lich schon jetzt mög­lich. Bei der
    Reform des Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes wird dies aber noch ein­mal unzwei­fel­haft
    klar­ge­stellt. Die Län­der kön­nen die­se Mög­lich­keit aber schon jetzt flä­chen­de­ckend
    nut­zen, wo nötig.
  • 11. In Krei­sen mit einer Inzi­denz ober­halb von 350 pro 100.000 Ein­woh­ner müs­sen alle
    Kon­tak­te redu­ziert wer­den. Des­halb gilt bei pri­va­ten Fei­ern und Zusam­men­künf­ten eine Teil­neh­mer­gren­ze von 50 Per­so­nen (Geimpf­te und Gene­se­ne) in Innen­räu­men und 200 Per­so­nen (Geimpf­te und Gene­se­ne) im Außenbereich.
  • 12. In den Schu­len gilt eine Mas­ken­pflicht für alle Klassenstufen.
  • 13.Es wer­den stren­ge Kon­trol­len aller Regeln sicher­ge­stellt. Das gilt ins­be­son­de­re
    für Kon­trol­len des Impf­sta­tus, die mög­lichst mit­tels Apps erfol­gen sollen.
  • 14.Der Gesetz­ge­ber wird gebe­ten, das Infek­ti­ons­schutz­ge­setz um wei­te­re
    Rege­lun­gen zu ergän­zen, damit Län­der und Regio­nen mit einem hohen
    Infek­ti­ons­ge­sche­hen wei­ter­hin ange­mes­se­ne zusätz­li­che Maß­nah­men (z.B.
    zeit­lich befris­te­te Schlie­ßun­gen von Gast­stät­ten, Ver­bot der Alko­hol­ab­ga­be oder
    des Alko­hol­kon­sums, Beschrän­kung von Ansamm­lun­gen, Ein­schrän­kun­gen bei
    Hotel­über­nach­tun­gen) zur Ver­fü­gung haben. Dar­über hin­aus wird er gebe­ten, die
    Über­gangs­frist für Schutz­maß­nah­men im Infek­ti­ons­schutz­ge­setz, die bis zum 25.
    Novem­ber 2021 in Kraft getre­ten sind, über den 15. Dezem­ber 2021 hin­aus zu
    ver­län­gern. Es wird gesetz­lich klar­ge­stellt, dass die­se Maß­nah­men auch regio­nal
    dif­fe­ren­ziert (z.B. Land­krei­se) ange­ord­net wer­den können.
  • 15. All die vor­ge­nann­ten Maß­nah­men mar­kie­ren bun­des­weit ein­heit­li­che Min­dest­stan­dards. Damit ver­schär­fen auch vie­le Län­der und Regio­nen mit aktu­ell
    nied­ri­gen Inzi­den­zen ihre Regeln, um die Wel­le abzu­mil­dern und ihre
    Gesund­heits­sys­te­me vor­aus­schau­end zu ent­las­ten. Die beson­ders betrof­fe­nen
    Län­der wer­den auch wei­ter­hin über die­se Min­dest­stan­dards hin­aus mit
    lan­des­recht­li­chen Rege­lun­gen tätig werden.
  • 16. Der Bund wird eine ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Impf­pflicht für Beschäf­tig­te auf den
    Weg brin­gen, z.B. in Alten­pfle­ge­ein­rich­tun­gen und Krankenhäusern.
  • 17. Bund und Län­der begrü­ßen es, dass der Deut­sche Bun­des­tag zeit­nah über eine
    all­ge­mei­ne Impf­pflicht ent­schei­den will. Sie kann grei­fen, sobald sicher­ge­stellt
    wer­den kann, dass alle zu Imp­fen­den auch zeit­nah geimpft wer­den kön­nen, also
    etwa ab Febru­ar 2022. Bund und Län­der bit­ten den Ethik­rat, hier­zu bis Jah­res­en­de
    eine Emp­feh­lung zu erarbeiten.
  • 18. Im Bun­des­kanz­ler­amt wird ein Exper­ten­gre­mi­um von Wis­sen­schaft­le­rin­nen
    und Wis­sen­schaft­lern ein­ge­rich­tet. Es soll ein­mal die Woche tagen und
    gemein­sa­me Vor­schlä­ge machen.
  • 19. Am Sil­ves­ter­tag und Neu­jahrs­tag wird bun­des­weit ein An- und
    Ver­samm­lungs­ver­bot umge­setzt. Dar­über hin­aus gilt ein Feu­er­werks­ver­bot auf
    durch die Kom­mu­nen zu defi­nie­ren­den publi­kums­träch­ti­gen Plät­zen. Der Ver­kauf
    von Pyro­tech­nik vor Sil­ves­ter wird in die­sem Jahr gene­rell ver­bo­ten und vom
    Zün­den von Sil­ves­ter­feu­er­werk gene­rell drin­gend abge­ra­ten, auch vor dem
    Hin­ter­grund der hohen Ver­let­zungs­ge­fahr und der bereits enor­men Belas­tung des
    Gesund­heits­sys­tems. Für die hier­von betrof­fe­nen Unter­neh­men ist wie im
    ver­gan­ge­nen Jahr eine ent­spre­chen­de Kom­pen­sa­ti­on im Rah­men der
    Wirt­schafts­hil­fen vorzusehen.
  • 20. Die Regie­rungs­chefin­nen und ‑chefs der Län­der begrü­ßen das durch die
    Bun­des­re­gie­rung vor­ge­leg­te Term-Sheet zur Über­brü­ckungs­hil­fe IV, mit dem zur
    Umset­zung des Beschlus­ses vom 18. Novem­ber 2021 ein Hilfs­in­stru­ment für die
    von Coro­na-Schutz­maß­nah­men beson­ders betrof­fe­nen Advents­märk­te geschaf­fen
    wer­den soll. Die­ses soll zügig umge­setzt wer­den. Die Här­te­fall­hil­fen, der
    Son­der­fonds des Bun­des für Mes­sen und Aus­stel­lun­gen, der Son­der­fonds des
    Bun­des für Kul­tur­ver­an­stal­tun­gen, das Pro­gramm Coro­na-Hil­fen Pro­fi­sport und
    das KFW-Son­der­pro­gramm sol­len ver­län­gert wer­den. Eben­so begrü­ßen sie, dass
    das Bun­des­ka­bi­nett die wesent­li­chen Son­der­re­ge­lun­gen beim Kurz­ar­bei­ter­geld
    bis zum 31. März 2022 ver­län­gert hat. Sie bit­tet die Bun­des­re­gie­rung, die wei­te­re
    Ent­wick­lung im Blick zu behalten.

Hin­sicht­lich der Aus­nah­men ori­en­tie­ren sich die Län­der am ent­spre­chen­den Kata­log in der Bundesnotbremse.


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Sicher und ent­spannt durch Win­ter und Fei­er­ta­ge: Die bes­ten Tipps für Hundehalter

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Hun­de­trai­ning mit Herz und Fach­wis­sen — Frau­ke Prüß ist eine erfah­re­ne Hun­de­trai­ne­rin, die seit über 15 Jah­ren ihre eige­ne Hun­de­schu­le führt. Mit viel Enga­ge­ment und Fach­kennt­nis hilft sie Hun­de­be­sit­zern, die Bin­dung zu ihren Vier­bei­nern zu stär­ken und deren Ver­hal­ten posi­tiv zu beein­flus­sen. In ihrem Trai­ning legt sie gro­ßen Wert auf einen respekt­vol­len Umgang mit Hun­den und setzt auf indi­vi­du­ell abge­stimm­te Trai­nings­me­tho­den, die sowohl für Hun­de als auch für ihre Hal­ter effek­tiv sind. Im Gespräch mit dem Lese­r­ECHO teilt sie wert­vol­le Tipps für Hun­de­be­sit­zer, wie sie ihre Hun­de wäh­rend der win­ter­li­chen und fest­li­chen Sai­son opti­mal betreu­en können.

So kom­men Hun­de sicher und ent­spannt durch Win­ter und Feiertage.

Die Win­ter­mo­na­te und die fest­li­che Jah­res­zeit stel­len Hun­de­be­sit­zer oft vor beson­de­re Her­aus­for­de­run­gen. Käl­te, Schnee, Streu­salz und der Tru­bel rund um die Fei­er­ta­ge kön­nen den All­tag mit einem Hund schwie­ri­ger machen. Frau­ke Prüß, eine erfah­re­ne Hun­de­trai­ne­rin, gibt wert­vol­le Tipps, wie man sei­nem Hund in die­ser Zeit beson­de­ren Schutz, die nöti­ge Beschäf­ti­gung und auch ein biss­chen Beru­hi­gung bie­ten kann. Denn mit den rich­ti­gen Vor­be­rei­tun­gen und ein wenig Auf­merk­sam­keit kön­nen Hun­de­be­sit­zer und ihre Tie­re die kal­te Jah­res­zeit ohne unnö­ti­gen Stress genießen.

Vor­sicht vor gif­ti­gen Ver­su­chun­gen und gefähr­li­chen Pflanzendekorationen

Wäh­rend der Weih­nachts­zeit gibt es vie­le Ver­su­chun­gen für Hun­de, die sie nicht gut ver­tra­gen. Beson­ders gefähr­lich ist Scho­ko­la­de: Sie ent­hält Theo­bro­min, eine Sub­stanz, die Hun­de nicht abbau­en kön­nen und die schnell zu schwe­ren Ver­gif­tun­gen füh­ren kann. Aber auch in vie­len zucker­frei­en Süßig­kei­ten ist Xylit ent­hal­ten, ein Zucker­aus­tausch­stoff, der für Hun­de gif­tig ist und bei Ein­nah­me zu schwe­ren gesund­heit­li­chen Pro­ble­men füh­ren kann. Daher ist es beson­ders wich­tig, Weih­nachts­na­sche­rei­en und ande­re Lecke­rei­en immer außer­halb der Reich­wei­te von Hun­den auf­zu­be­wah­ren. Eben­so soll­ten Zim­mer­pflan­zen wie der Weih­nachts­stern oder die Mis­tel, die für Hun­de gif­tig sind, nie­mals in deren Nähe kommen.

Frau­ke Prüß emp­fiehlt, für den Hund alter­na­ti­ve Lecker­lis bereit zu hal­ten. Statt Scho­ko­la­de kön­nen Hun­de­be­sit­zer zu spe­zi­el­len Hun­de­kek­sen grei­fen, die spe­zi­ell für Vier­bei­ner her­ge­stellt wur­den. Auch selbst­ge­mach­te Lecker­lis aus gesun­den Zuta­ten sind eine gute Wahl – aller­dings soll­te man es mit den Beloh­nun­gen nicht über­trei­ben. Weni­ger ist oft mehr, um Ver­dau­ungs­pro­ble­me oder eine Gewichts­zu­nah­me zu vermeiden.

Sicher­heit beim Gas­si­ge­hen: Schutz vor Streu­salz und kal­ten Temperaturen

Im Win­ter ist das Gas­si­ge­hen für Hun­de eine beson­de­re Her­aus­for­de­rung. Die Streu­sal­ze auf den Wegen kön­nen nicht nur unan­ge­nehm für die Pfo­ten der Hun­de sein, son­dern auch zu Ver­let­zun­gen füh­ren. Das Salz kann die emp­find­li­che Haut der Hun­de­pfo­ten rei­zen, klei­ne Ris­se ver­ur­sa­chen und bei Auf­nah­me durch Lecken sogar zu Ver­gif­tun­gen füh­ren. Frau­ke Prüß rät daher, die Pfo­ten nach jedem Spa­zier­gang gründ­lich mit kla­rem Was­ser abzu­spü­len, um das Salz zu ent­fer­nen. Es gibt auch spe­zi­el­le Pfo­ten­bal­sa­me, die eine schüt­zen­de Schicht bil­den und die Haut pfle­gen kön­nen. Bei extrem kal­tem Wet­ter oder auf beson­ders salz­hal­ti­gen Wegen kön­nen Hun­de­schu­he eine sehr gute Unter­stüt­zung bie­ten, um die Pfo­ten des Hun­des zu schüt­zen. Die Gewöh­nung an Hun­de­schu­he ist zwar nicht immer ein­fach, aber es lohnt sich, beson­ders in den Mona­ten mit star­kem Frost.

Ein wei­te­rer wich­ti­ger Punkt im Win­ter ist die Sicher­stel­lung der Sicht­bar­keit bei Dun­kel­heit. Wenn es früh dun­kel wird, ist es umso wich­ti­ger, dass Hun­de­be­sit­zer sicher­stel­len, dass sie und ihr Hund gut gese­hen wer­den. Leuch­ten­de Hals­bän­der oder reflek­tie­ren­de Lei­nen sind ein­fa­che, aber sehr effek­ti­ve Mit­tel, um sicher durch den Win­ter zu kom­men. Beson­ders bei Spa­zier­gän­gen an viel­be­fah­re­nen Stra­ßen oder in abge­le­ge­nen Gegen­den kön­nen die­se klei­nen Hilfs­mit­tel den Unter­schied machen.

Win­ter­li­che Indoor-Beschäf­ti­gung: Den Hund auch bei Käl­te auslasten

Nicht jeder Hund ist ein Fan von Käl­te und Schnee. Gera­de an Tagen, an denen das Wet­ter unan­ge­nehm ist, wol­len vie­le Hun­de lie­ber im War­men blei­ben. Für die­se Tage gibt es vie­le Mög­lich­kei­ten, die Hun­de auch drin­nen aus­zu­las­ten und zu beschäf­ti­gen. „Hun­de­be­sit­zer soll­ten auch in den Win­ter­mo­na­ten dar­auf ach­ten, dass ihre Hun­de genü­gend Bewe­gung und geis­ti­ge Sti­mu­la­ti­on bekom­men“, erklärt Frau­ke Prüß. Wenn das Gas­si­ge­hen bei eisi­gem Wind oder star­kem Schnee­fall kei­ne Opti­on ist, kön­nen Indoor-Übun­gen hel­fen, den Hund aktiv zu halten.

Ein­fa­ches Appor­tie­ren im Wohn­zim­mer, bei dem der Hund sei­nen Ball oder ein Spiel­zeug zurück­bringt, ist eine gute Mög­lich­keit, ihn auch drin­nen zu beschäf­ti­gen. Auch Such­spie­le, bei denen der Hund Lecker­chen oder ein Spiel­zeug fin­den muss, bie­ten sowohl geis­ti­ge als auch kör­per­li­che Aus­las­tung. Wer noch einen Schritt wei­ter­ge­hen möch­te, kann mit dem Hund neue Tricks erler­nen oder bestehen­de Kom­man­dos ver­tie­fen. Dies sorgt nicht nur für Bewe­gung, son­dern stärkt auch die Bin­dung zwi­schen Hund und Besitzer.

Sil­ves­ter: Ruhe bewah­ren und den Hund beruhigen

Sil­ves­ter stellt für vie­le Hun­de eine stres­si­ge und unru­hi­ge Zeit dar. Das Knal­len von Feu­er­werk und Böl­lern, das vie­le Hun­de in Panik ver­setzt, ist für sie oft beängs­ti­gend und ver­wir­rend. Um dem Hund zu hel­fen, mit der Geräusch­ku­lis­se bes­ser umzu­ge­hen, emp­fiehlt Frau­ke Prüß, bereits eini­ge Mona­te vor dem Jah­res­wech­sel mit einer Gewöh­nung an lau­te Geräu­sche zu begin­nen. Dabei kann man bei­spiels­wei­se Auf­nah­men von Feu­er­werk in nied­ri­ger Laut­stär­ke abspie­len und den Hund mit Lecker­lis oder loben­den Wor­ten beloh­nen, wenn er ruhig bleibt. Die­ses Trai­ning kann dabei hel­fen, dass der Hund Sil­ves­ter nicht ganz so ängst­lich erlebt.

Am Sil­ves­ter­abend selbst soll­te der Hund an einem siche­ren Ort unter­ge­bracht wer­den, der gut iso­liert ist. Ein Raum ohne Fens­ter oder mit dicken Vor­hän­gen kann hel­fen, den Lärm von außen zu dämp­fen. Vie­le Hun­de füh­len sich auch woh­ler, wenn sie in die­ser Zeit ein gemüt­li­ches, kusche­li­ges Plätz­chen haben. Beru­hi­gen­de Musik oder eine wei­che Decke kön­nen hel­fen, den Hund zu ent­span­nen und ihm das Gefühl von Sicher­heit zu geben. Soll­te der Hund trotz­dem sehr ängst­lich reagie­ren, ist es rat­sam, recht­zei­tig mit einem Tier­arzt zu spre­chen, der gege­be­nen­falls Beru­hi­gungs­mit­tel oder homöo­pa­thi­sche Mit­tel emp­feh­len kann.

Not­fall­pla­nung für Tier­hal­ter: Vor­be­rei­tet auf uner­war­te­te Situationen

In den Win­ter­mo­na­ten und rund um die Fei­er­ta­ge ist es wich­tig, auf Not­fäl­le vor­be­rei­tet zu sein. Tier­ärz­te haben auch in die­ser Zeit Not­diens­te, und es ist sinn­voll, die Tele­fon­num­mer des nächst­ge­le­ge­nen Tier­arz­tes griff­be­reit zu haben. Ein Not­fall­plan für den Hund, der auch Din­ge wie Ers­te-Hil­fe-Maß­nah­men und die Kon­takt­da­ten von Tier­kli­ni­ken umfasst, kann hel­fen, schnell zu han­deln, wenn es not­wen­dig wird.


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Auf den Hund hören: Die Bedürf­nis­se des Vier­bei­ners verstehen

Abschlie­ßend betont Frau­ke Prüß, dass der wich­tigs­te Tipp für Hun­de­be­sit­zer in der kal­ten Jah­res­zeit ist, auf die Bedürf­nis­se des Hun­des zu hören. Im Win­ter, wäh­rend der hek­ti­schen Fei­er­ta­ge und bei allen zusätz­li­chen Stress­fak­to­ren, soll­ten Hun­de­be­sit­zer beson­ders viel Geduld und Auf­merk­sam­keit auf­brin­gen. Wenn der Hund bei kal­tem Wet­ter lie­ber zu Hau­se blei­ben möch­te, soll­te man das respek­tie­ren. Genau­so, wenn er sich in der Dun­kel­heit unsi­cher fühlt oder mehr Ruhe braucht, als nor­ma­ler­wei­se. Nur wer auf die Signa­le sei­nes Hun­des ach­tet, kann ihm die rich­ti­ge Unter­stüt­zung geben und ihm hel­fen, die­se beson­de­re Zeit stress­frei zu erleben.

Mit Lie­be und Auf­merk­sam­keit durch den Winter

Die Win­ter­zeit und die Fei­er­ta­ge sind eine beson­de­re Her­aus­for­de­rung, aber auch eine Gele­gen­heit, die Bin­dung zu sei­nem Hund zu ver­tie­fen. Mit der rich­ti­gen Vor­be­rei­tung, einer siche­ren Umge­bung und einem offe­nen Ohr für die Bedürf­nis­se des Hun­des kön­nen Hun­de­be­sit­zer dafür sor­gen, dass ihre Vier­bei­ner auch in der kal­ten Jah­res­zeit gesund, sicher und glück­lich bleiben.


 

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Alli­anz Hun­de­ver­si­che­rung – opti­mal abge­si­chert für Hund und Halter

Die rich­ti­ge Hun­de­ver­si­che­rung schützt vor hohen Kos­ten und sorgt dafür, dass Ihr Hund immer die best­mög­li­che Behand­lung bekommt.

Die Hun­de­hal­ter-Haft­pflicht über­nimmt Schä­den, die Ihr Hund ver­ur­sacht – ob Personen‑, Sach- oder Ver­mö­gens­schä­den. Unbe­rech­tig­te For­de­run­gen wehrt die Alli­anz ab, not­falls auch vor Gericht.

Die Hun­de­kran­ken­ver­si­che­rung deckt Tier­arzt­kos­ten bei Krank­heit oder Unfall ab – von Vor­sor­ge­un­ter­su­chun­gen bis zu Ope­ra­tio­nen. So kön­nen Sie sich auf Ihren Hund kon­zen­trie­ren, ohne sich Sor­gen um die Rech­nun­gen zu machen.

Mit der Alli­anz kön­nen Hun­de schon ab 8 Wochen ver­si­chert wer­den. Auch älte­re Hun­de erhal­ten Schutz – es gibt kein Höchst­ein­tritts­al­ter. Zusätz­li­che Bau­stei­ne wie Vor­sor­ge, OP-Schutz oder Phy­sio­the­ra­pie sind eben­falls möglich.

Pro­fi­tie­ren Sie von schnel­ler Scha­den­re­gu­lie­rung, fai­rem Ser­vice und fle­xi­blen Tari­fen. Sichern Sie Ihren Hund rund­um ab und sor­gen Sie dafür, dass teu­re Tier­arzt­kos­ten kein Risi­ko mehr sind.

Ich beglei­te Sie per­sön­lich und fin­de den opti­ma­len Tarif für Sie und Ihren Hund. Rufen Sie mich an oder schrei­ben Sie mir – ich freue mich dar­auf, Sie und Ihren Vier­bei­ner kennenzulernen.

Hei­di Noor­mann mit Lot­ti


Ihre Alli­anz in Leer
Blin­ke 32 · 26789 Leer
0491 99239152 oder 0173 5606746
heidi.noormann@allianz.de

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Fach­kräf­te-Inte­gra­ti­on: Erfolg­rei­che Stra­te­gien gegen den Man­gel im Arbeitsmarkt

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Fach­kräf­te für den Land­kreis – Wie Inte­gra­ti­on und Aner­ken­nung in Leer gelingen

Fach­kräf­te-Inte­gra­ti­on im Land­kreis Leer: So macht das Job­cen­ter aus­län­di­sche Pro­fis fit für den Arbeitsmarkt

Im Rah­men des Jah­res­rück­blicks 2025 (Teil 8) beleuch­tet der Land­kreis Leer ein zen­tra­les The­ma für die regio­na­le Wirt­schaft: die Gewin­nung und Inte­gra­ti­on aus­län­di­scher Fach­kräf­te. Ange­sichts des deutsch­land­wei­ten Fach­kräf­te­man­gels sind Gesell­schaft und Wirt­schaft ver­stärkt auf qua­li­fi­zier­te Zuwan­de­rung ange­wie­sen. Das Job­cen­ter des Land­krei­ses Leer in der Bavink­stra­ße leis­tet hier­bei ent­schei­den­de „Aner­ken­nungs- und Qualifizierungsarbeit“.

Land­rat Mat­thi­as Groo­te betont die stra­te­gi­sche Bedeu­tung: „Nur durch inten­si­ve Bera­tung und Betreu­ung kön­nen wir aus­län­di­sche Fach­kräf­te lang­fris­tig an unse­re Regi­on bin­den. Wir sind auf sie ange­wie­sen. Daher ist es essen­zi­ell, dass der Bund die Ver­fah­ren zur Berufs­an­er­ken­nung spür­bar erleichtert.“


Wis­sens­wer­tes: Job­cen­ter und Arbeits­amt im Vergleich

Für vie­le Rat­su­chen­de ist die Abgren­zung der Insti­tu­tio­nen oft unklar. In Deutsch­land gibt es ins­ge­samt 405 Job­cen­ter. Das Job­cen­ter des Land­krei­ses Leer (Zen­trum für Arbeit) ist eine kom­mu­na­le Ein­rich­tung und unter­schei­det sich grund­le­gend von der Bun­des­agen­tur für Arbeit (land­läu­fig Arbeitsamt):

  • Bun­des­agen­tur für Arbeit: Zustän­dig für Arbeits­lo­sen­geld I, Berufs­be­ra­tung, Aus­bil­dungs­för­de­rung und die Unter­stüt­zung von Arbeit­ge­bern bei der Personalsuche.

  • Job­cen­ter (SGB II): Recht­li­che Grund­la­ge ist das Sozi­al­ge­setz­buch II. Es betreut Bezie­her von Bür­ger­geld, ins­be­son­de­re Lang­zeit­ar­beits­lo­se oder Per­so­nen ohne Ansprü­che aus der Arbeitslosenversicherung.

Trotz unter­schied­li­cher Schwer­punk­te koope­rie­ren bei­de Ein­rich­tun­gen eng, um Syn­er­gien bei der Arbeits­markt­in­te­gra­ti­on zu nutzen.


Erfolgs­mo­dell: Die Jugend­be­rufs­agen­tur (JBA) Leer

Ein her­aus­ra­gen­des Bei­spiel für gelun­ge­ne Netz­werk­ar­beit ist die Jugend­be­rufs­agen­tur Leer. Im Jahr 2025 wur­de sie als eine von nur drei der lan­des­weit 46 nie­der­säch­si­schen Agen­tu­ren zur Fach­ta­gung der Lan­des­leit­stel­le „Regi­on des Ler­nens“ eingeladen.

Hil­fe beim Über­gang in den Beruf

Die JBA unter­stützt Jugend­li­che unbü­ro­kra­tisch beim Über­gang von der Schu­le in den Beruf – ins­be­son­de­re dann, wenn Schwie­rig­kei­ten in der Aus­bil­dung oder bei der Job­su­che auf­tre­ten. Das Netz­werk ist breit auf­ge­stellt und umfasst:

  • Job­cen­ter und Agen­tur für Arbeit Emden/Leer

  • Amt für Kin­der, Jugend und Fami­lie sowie die BBS I und II

  • Erwei­ter­te Part­ner wie das Lei­ner Stift, die Aus­län­der­be­hör­de, das Haus der Kul­tu­ren sowie spe­zia­li­sier­te Ein­glie­de­rungs­hil­fen und Präventionsräte.

Im Jahr 2025 kon­zen­trier­te sich die JBA dar­auf, ihre Bekannt­heit zu stei­gern – unter ande­rem durch einen eige­nen Stand auf der Job­mes­se in Leer – und gezielt benach­tei­lig­te Jugend­li­che sowie jun­ge Geflüch­te­te und Migran­ten zu unterstützen.


Sta­tis­tik 2025: Aner­ken­nungs­be­ra­tung im Fokus

Das Job­cen­ter Leer fun­giert als eine von bun­des­weit 60 Bera­tungs­stel­len im Rah­men eines För­der­pro­gramms von Bund und EU. Es ist zudem für die Stadt Emden und den Land­kreis Aurich zuständig.

Wer sucht Beratung?

Im Jahr 2025 wur­den knapp 300 Per­so­nen bera­ten (davon über 50 % Frau­en). Ins­ge­samt fan­den mehr als 1.000 Bera­tungs­ge­sprä­che statt. Die Her­kunfts­län­der der Rat­su­chen­den glie­dern sich wie folgt:

  1. Ukrai­ne: 103 Personen

  2. Syri­en: 19 Personen

  3. Kolum­bi­en: 15 Personen

  4. Afgha­ni­stan / Tür­kei: je 14 Personen

Die häu­figs­ten Berufsgruppen

Beson­ders bemer­kens­wert sind die Qua­li­fi­ka­tio­nen der Rat­su­chen­den. Die Top 5 der ver­tre­te­nen Beru­fe waren:

  • Leh­rer: 39

  • Inge­nieu­re: 28

  • Betriebs­wir­te: 28

  • Pfle­ge­kräf­te: 13

  • Ärz­te: 9 (Hier ist die Zahl gerin­ger, da Medi­zi­ner oft bereits vor der Ein­rei­se über Aner­ken­nungs­ver­fah­ren infor­miert sind.)


Lang­fris­ti­ge Inte­gra­ti­on und aktu­el­le Trends

Die Daten zei­gen, dass Inte­gra­ti­on Zeit braucht: Ein Groß­teil der 2025 bera­te­nen Per­so­nen kam bereits zwi­schen 2020 und 2024 nach Deutsch­land. Ledig­lich acht Rat­su­chen­de reis­ten im aktu­el­len Jahr 2025 ein, was auf die ver­schärf­te Asyl­po­li­tik zurück­zu­füh­ren ist.

Ein inter­es­san­ter Aspekt zum Schluss: Trotz umfas­sen­der digi­ta­ler Ange­bo­te bevor­zu­gen die meis­ten Fach­kräf­te nach wie vor die per­sön­li­che Bera­tung im Job­cen­ter, um ihre beruf­li­che Zukunft im Land­kreis Leer zu planen.

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Müll­berg mit Aus­sicht: War­um die Depo­nie Brei­ner­moor jetzt Schu­le macht!

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Jah­res­rück­blick 2025: Die Depo­nie Brei­ner­moor wird zum grü­nen Klassenzimmer

Müll ist nicht gleich Abfall – er ist eine wert­vol­le Res­sour­ce. Unter die­sem Mot­to zieht der Abfall­wirt­schafts­be­trieb (ALL) des Land­krei­ses Leer eine posi­ti­ve Bilanz für das Jahr 2025. Das High­light: Ein inno­va­ti­ver Lern­ort, der zeigt, wie Umwelt­schutz spie­le­risch gelin­gen kann.

Brei­ner­moor – Wo frü­her nur ent­sorgt wur­de, wird heu­te gelernt, gestaunt und Ener­gie gewon­nen. Der sieb­te Teil des Jah­res­rück­blicks 2025 wid­met sich einem Pro­jekt, das dem Land­kreis Leer eine Vor­rei­ter­rol­le in der Umwelt­bil­dung sichert.

Ein Lern­ort für alle Generationen

Seit Juni 2025 ist die Depo­nie Brei­ner­moor um eine Attrak­ti­on rei­cher: Ein außer­schu­li­scher Lern­ort bie­tet Kin­dern, Jugend­li­chen und Erwach­se­nen tie­fe Ein­bli­cke in die Welt der Kreis­lauf­wirt­schaft. „Es schafft ein Bewusst­sein dafür, dass Müll nicht ein­fach Weg­wer­fen bedeu­tet, son­dern zuneh­mend Ver­wer­ten“, erklärt Betriebs­lei­ter Klaus Anneken.

Die Inves­ti­ti­on von ins­ge­samt 250.000 Euro, unter­stützt durch 142.000 Euro aus dem Lea­der-Pro­gramm, trägt bereits Früch­te. Ant­je Jan­sen, die Ver­ant­wort­li­che für den Lern­ort, blickt auf ein erfolg­rei­ches Halb­jahr zurück: „25 Füh­run­gen haben wir die­ses Jahr bereits absol­viert. Das Inter­es­se kommt nicht nur von Kitas und Schu­len, son­dern auch von Senio­ren­grup­pen.“ Für 2026 füllt sich der Ter­min­ka­len­der bereits.

Ener­gie­wald: 1.080 Ton­nen Holz für die Wärmegewinnung

Wer den 30 Meter hohen Depo­nie­berg erklimmt, genießt nicht nur den Weit­blick über das Umland, son­dern sieht auch die „grü­ne Lun­ge“ des Gelän­des. Auf 10 Hekt­ar wächst ein Ener­gie­wald aus rund 150.000 schnell wach­sen­den Pappeln.

Die Bilanz im Früh­jahr 2025 war beein­dru­ckend: Stol­ze 1.080 Ton­nen Holz konn­ten geern­tet wer­den – eine deut­li­che Stei­ge­rung zur ers­ten Ern­te im Jahr 2021 (680 Ton­nen). Das Holz fin­det eine nach­hal­ti­ge Ver­wen­dung: Es wur­de an ein Holz­heiz­kraft­werk im ems­län­di­schen Lathen gelie­fert, um dar­aus kli­ma­freund­li­che Wär­me zu erzeugen.

Trend­wen­de bei den Altkleidercontainern

Nach einem schwie­ri­gen Jahr gab es zum Jah­res­schluss auch eine gute Nach­richt für das Stadt­bild im Land­kreis. Lan­ge Zeit kämpf­te der Abfall­wirt­schafts­be­trieb mit ille­ga­len Müll­ab­la­ge­run­gen an Alt­klei­der­con­tai­nern. Doch die Sta­tis­tik zeigt nun eine deut­li­che Besserung:

  • August: 193 Mel­dun­gen über Über­fül­lung oder Verschmutzung.

  • Sep­tem­ber: Rück­gang auf 135 Meldungen.

  • Novem­ber: Nur noch 27 Anzeigen.

Dank einer opti­mier­ten Logis­tik bei der Lee­rung und Rei­ni­gung der Plät­ze funk­tio­nie­ren die Sam­mel­stel­len wie­der so, wie sie sol­len: Als wich­ti­ge Schnitt­stel­le für die Wie­der­ver­wer­tung gebrauch­ter Textilien.

Der Abfall­wirt­schafts­be­trieb zeigt mit die­sem Rück­blick, dass Öko­no­mie und Öko­lo­gie im Land­kreis Leer Hand in Hand gehen – ein posi­ti­ver Aus­blick auf das kom­men­de Jahr 2026.

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