Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet
Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
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Lokal
Abschluss des Mentoring-Programms für mehr Frauen in der Kommunalpolitik
Das Foto zeigt Elke Engels (von links), Melanie Christina Gornitzka, Anke Schlingmann, Carina Eden, Maike Oltmanns, Matthias Groote, Silke Menge, Beate Stammwitz und Svenja Rastedt. Weiterhin haben an dem Programm aber nicht an der Abschlussveranstaltung teilgenommen: Silke Kuhlemann, Tammo Lenger, Anja Troff-Schaffarzyk als Mentorinnen bzw. Mentor sowie Andrea Ludwig und Kerstin Thomßen-Hoffmann als Mentees
Mehr Frauen für die Kommunalpolitik: Mentoring-Programm „FRAU. MACHT. DEMOKRATIE.“ erfolgreich beendet
Mit Blick auf die kommenden Kommunalwahlen im September 2026 setzt der Landkreis Leer ein klares Zeichen für mehr Geschlechtergerechtigkeit in der Politik. Das einjährige Mentoring-Programm „Frau. Macht. Demokratie.“ wurde nun offiziell abgeschlossen. Das Ziel: Den Frauenanteil in den Räten, der aktuell im Landkreis Leer bei 32 % liegt, nachhaltig zu erhöhen.
Intensiver Einblick in den politischen Alltag
Ein Jahr lang erhielten interessierte Frauen (Mentees) die Gelegenheit, erfahrene Kommunalpolitiker (Mentoren) bei ihrer täglichen Arbeit zu begleiten. Organisiert durch die Gleichstellungsbeauftragte Elke Engels, bot das Programm ein umfassendes Rahmenprogramm:
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Themenabende: Wissensvermittlung zu Kommunalverfassung und Haushaltsrecht.
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Coaching-Workshops: Stärkung der persönlichen und politischen Handlungskompetenz.
-
Praxis: Begleitung zu Sitzungen und Einblicke in die Entscheidungsprozesse.
„Demokratie lebt von der Vielfalt der Perspektiven. Politische Entscheidungen sollten die Perspektiven von Frauen und Männern gleichermaßen berücksichtigen“, betont Elke Engels.
Erfolgreiche Tandems und erste Kandidaturen
Insgesamt bildeten sich im Landkreis sechs Tandems, die intensiv zusammenarbeiteten. Besonders erfreulich: Zwei Teilnehmerinnen haben sich bereits fest entschlossen, bei der Kommunalwahl 2026 anzutreten:
-
Silke Menge (Mentorin: Beate Stammwitz) kandidiert für den Stadtrat Leer.
-
Maike Oltmanns (Mentorin: Silke Kuhlemann) kandidiert für den Gemeinderat Detern.
Die Teilnehmer-Tandems im Überblick:
| Mentor/in | Mentee |
| Silke Kuhlemann | Maike Oltmanns |
| Tammo Lenger | Kerstin Thomßen-Hoffmann |
| Svenja Rastedt | Carina Eden |
| Anke Schlingmann | Melanie Christina Gornitzka |
| Beate Stammwitz | Silke Menge |
| Anja Troff-Schaffarzyk | Andrea Ludwig |
Ein bewährtes Modell für den Landkreis Leer
Das Projekt, welches von der Vernetzungsstelle Gleichstellung im Auftrag des Niedersächsischen Sozialministeriums getragen wird, blickt im Landkreis Leer auf eine erfolgreiche Historie zurück:
| Zeitraum | Tandems | Erzielte Mandate |
| 2015/16 | 13 | 4 |
| 2019/20 | 7 | 4 |
| 2021 | 4 | 2 |
| 2025/26 | 6 | (Wahl steht noch aus) |
Landrat Matthias Groote sowie Vertreter der Kommunalpolitik lobten das Programm als wertvolle Einstiegshilfe. Es habe das Interesse an politischem Engagement gestärkt und wichtige Orientierung in den komplexen Themenfeldern der Verwaltung gegeben.
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Landkreisversammlung in Leer berät über dramatische kommunale Finanzlage
Austausch zur Zukunft der Kommunen in Leer: (v. l. n. r.) CDU-Landeschef Sebastian Lechner, NLT-Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Schwind, NLT-Präsident Landrat Marco Prietz, , NLT-Vizepräsident Landrat Sven Ambrosy, sowie NLT-Geschäftsführer Dr. Lutz Mehlhorn erörtern die aktuelle Finanzlage und notwendige Reformen während der Jahreshauptversammlung des Niedersächsischen Landkreistages.
Landkreisversammlung in Leer: Kommunen fordern finanzielle Befreiungsschläge
Die finanzielle Lage der niedersächsischen Kommunen ist dramatisch. Zum Auftakt der zweitägigen Landkreisversammlung des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) in Leer standen die prekäre Haushaltslage sowie die dringend notwendige Modernisierung des Staates im Fokus. Im direkten Austausch mit dem CDU-Landes- und Fraktionsvorsitzenden Sebastian Lechner wurden konkrete Lösungswege diskutiert.
„Kommunalpakt Niedersachsen“: CDU bietet Landkreisen Unterstützung an
Sebastian Lechner, Oppositionsführer im Niedersächsischen Landtag, nutzte die interne Mitgliederversammlung, um den Landkreisen einen sogenannten „Kommunalpakt Niedersachsen“ vorzuschlagen. Zentraler Bestandteil seiner Strategie ist eine massive finanzielle Stärkung der kommunalen Ebene.
Die Kernforderungen im Überblick:
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Finanzspritze: Aufstockung des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) um 750 Millionen Euro.
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Perspektive: Langfristiges Ziel ist eine zusätzliche Milliarde Euro für die Kommunen.
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Entlastungsgesetz: Ein neues Gesetz auf Basis von 80 Vorschlägen der kommunalen Spitzenverbände soll den Bürokratieabbau vorantreiben.
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Überparteilichkeit: Lechner lud die aktuelle Regierungskoalition ein, dieses Entlastungsgesetz gemeinsam auf den Weg zu bringen.
NLT-Präsident Prietz: „Vorschläge zeigen in die richtige Richtung“
NLT-Präsident Landrat Marco Prietz begrüßte die klaren Signale aus der Landespolitik. Der Austausch sei eine wichtige Gelegenheit gewesen, die Positionen der Landkreise deutlich zu machen. Besonders der Fokus auf die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und den Abbau bürokratischer Hürden stieß auf Zustimmung.
„Die 750 Millionen Euro sind ein erster wichtiger Schritt hin zur zusätzlichen Milliarde im Finanzausgleich, die die gesamte kommunale Familie als zwingend notwendig erachtet“, betonte Prietz.
Stabilitätsanker in der Krise: Unabhängigkeit des Verbands
Auch NLT-Vizepräsident Sven Ambrosy unterstrich die Bedeutung des Verbandes als parteipolitisch neutrales Organ. Die Landkreise verstünden sich als Stabilitätsanker der Gesellschaft und seien primär den Menschen vor Ort verpflichtet. In diesem Kontext sei der Dialog mit relevanten Akteuren wie Lechner wertvoll, um die Handlungsfähigkeit der Verwaltung zu sichern.
Fokus auf Staatsmodernisierung und Digitalisierung
Trotz der Gemeinsamkeiten in der Analyse bleibt der Handlungsdruck hoch. NLT-Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Schwind bemängelte fehlende Impulse in den Bereichen:
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Staatsmodernisierung
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Bürokratieabbau
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Digitalisierung der Verwaltung
Ausblick: Positionspapier am Freitag
Die Landkreisversammlung in Leer wird am Freitag mit einem öffentlichen Teil fortgesetzt. Erwartet wird die Präsentation eines umfassenden Positionspapiers des NLT, das konkrete Forderungen an die Landespolitik formulieren wird, um der „katastrophalen Finanzlage“ entgegenzuwirken.
Über den NLT: Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) ist der kommunale Spitzenverband der 35 niedersächsischen Landkreise sowie der Region Hannover. Er vertritt die Interessen der Kreise gegenüber dem Landtag und der Landesregierung.
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Lokal
IHK Ostfriesland und Papenburg ehrt 50 Ehrenamtliche für langjähriges Engagement
IHK-Hauptgeschäftsführer Max Martin Deinhard (links) und IHK-Präsident Theo Eilers (rechts) ehrten die Prüfer Joachim Müller (zweiter von links) und Helmut Hansen (dritter von links) für ihr 50-jähriges Engagement im Prüferehrenamt
Ehrenamtstag der IHK: Würdigung langjährigen Engagements und der Bedeutung für die Region
Am vergangenen Mittwoch, den 11. März, ehrte die Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg (IHK) im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung in der Alten Schmiede in Middels 50 ehrenamtlich Aktive für ihr langjähriges Engagement. IHK-Präsident Theo Eilers würdigte in seiner Ansprache die große Bedeutung des Ehrenamtes sowohl für die regionale Wirtschaft als auch für die gesamte Gesellschaft. Zu den mehr als 280 Gästen der Veranstaltung gehörten auch Ehrengäste wie Jakob Weets, der in seinem Grußwort ebenfalls die besondere Relevanz des Ehrenamtes hervorhob.
Auszeichnungen für jahrzehntelanges Engagement
Besonders beeindruckend war die Zahl der Geehrten, die auf eine lange Zeit ehrenamtlicher Tätigkeit zurückblicken konnten. Acht Personen wurden für ihr zehnjähriges Jubiläum ausgezeichnet, fünf für ihr 25-jähriges und fünf für ihr 40-jähriges Engagement. Ein Ehrenamtlicher blickte auf 45 Jahre zurück, und zwei wurden sogar für ihr 50-jähriges Engagement geehrt. Diese Zahlen verdeutlichen die Beständigkeit und Hingabe, mit der sich viele Menschen ehrenamtlich in der IHK einbringen.
Ehrenamt als Rückgrat der IHK-Arbeit
IHK-Präsident Theo Eilers bezeichnete das Ehrenamt als “Rückgrat unserer Arbeit – nicht nur in der beruflichen Bildung.” Er betonte, dass die ehrenamtlich Engagierten mit ihrem Fachwissen die regionale Wirtschaft mitgestalten und so einen aktiven Beitrag zu Wachstum und Wohlstand in der Region leisten. Die IHK ist auf die Unterstützung der rund 1.400 ehrenamtlich Tätigen angewiesen, die sich in der Vollversammlung, in Fachausschüssen und insbesondere als Prüferinnen und Prüfer in der dualen Ausbildung engagieren.
Sicherung der Qualität der dualen Ausbildung
Ehrengast Jakob Weets hob in seinem Grußwort die besondere Bedeutung der Prüfertätigkeit hervor: “Sie ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der Qualität der regionalen Ausbildung. Sie ist damit nicht nur eine Aufgabe, sondern auch ein Stück Verantwortung für die Fachkräftesicherung in der Region.” Die IHK nimmt jährlich rund 5.000 Prüfungen in der Aus- und Weiterbildung ab – eine Aufgabe, die ohne das Ehrenamt nicht zu bewältigen wäre. Theo Eilers unterstrich dies: “In einer Zeit, die von Unsicherheit und Wandel geprägt ist, wird das Ehrenamt zu einer unverzichtbaren Konstante. Ohne die freiwillige Unterstützung unserer Ehrenamtlichen wäre die Qualität und der Erfolg unseres dualen Ausbildungssystems nicht denkbar.”
Würdigung des Ehrenamtes: Ein Zeichen der Wertschätzung
Der Ehrenamtstag der IHK ist ein wichtiges Zeichen der Wertschätzung für das Engagement der vielen Menschen, die sich freiwillig in der Kammer einbringen. Ihre Arbeit ist von unschätzbarem Wert für die regionale Wirtschaft und die Gesellschaft insgesamt. Die IHK wird auch in Zukunft alles daran setzen, das Ehrenamt zu stärken und zu fördern, um die Qualität der dualen Ausbildung und die Zukunft der regionalen Wirtschaft zu sichern.
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