Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet
Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
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Lokal
Winterdienst im Landkreis Leer verzeichnet deutlichen Anstieg der Einsätze
Winterdienst im Dauereinsatz: Deutlich mehr Einsätze als in Vorjahren
LANDKREIS LEER – Der Winterdienst des Landkreises Leer blickt auf eine außergewöhnlich arbeitsintensive Saison zurück. Seit über drei Monaten sind die Räum- und Streufahrzeuge unermüdlich im Einsatz, um insgesamt 376 Kilometer Kreisstraßen und 250 Kilometer Radwege befahrbar zu halten. Eine aktuelle Bilanz verdeutlicht nun das Ausmaß der Herausforderungen in diesem Jahr.
Einsatzrekord am Bauhof Logabirum
Vom Bauhof des Straßen- und Tiefbauamtes in Leer-Logabirum starteten die Mitarbeiter bis zum 6. Februar bereits zu 55 Einsätzen. Zum Vergleich: Im gesamten vorherigen Winter 2024/25 waren es lediglich 39, in der Saison davor sogar nur 32 Einsätze. Besonders die ersten Wochen des aktuellen Jahres forderten das Team mit 45 Ausfahrten fast täglich.
Salzverbrauch übersteigt Vorjahreswerte deutlich
Landrat Matthias Groote spricht von einem Winter, wie man ihn lange nicht mehr erlebt habe. Amtsleiter Uwe Welzel untermauert dies mit Zahlen: Bis Anfang Februar wurden bereits 1.100 Tonnen Salz ausgebracht. Damit liegt der Verbrauch schon jetzt weit über dem Gesamtniveau der letzten vier Jahre, das sich meist zwischen 700 und 900 Tonnen bewegte. Nur der Winter 2020/21 bildete mit rund 1.430 Tonnen eine noch größere Ausnahme.
Besonders extrem war die Lage am Mittwoch, den 4. Februar: Wegen Eisregens und gefährlicher Glätte mussten die Fahrzeuge gleich dreimal ausrücken und allein an diesem Tag 75 Tonnen Salz streuen.
Herausforderungen bei der Logistik
Obwohl der Landkreis in Logabirum Kapazitäten für insgesamt 460 Tonnen Streusalz vorhält, kam es aufgrund der hohen Nachfrage zu Lieferverzögerungen. Da das regionale Zwischenlager in Lingen leergefahren ist, erfolgt der Nachschub derzeit direkt aus den Bergwerken, was zu längeren Transportwegen führt. Dennoch konnte der Landkreis vor Kurzem eine neue Lieferung entgegennehmen.
Dank an Einsatzkräfte und Landwirtschaft
Landrat Groote dankte ausdrücklich allen Winterdiensten für ihre Arbeit unter oft gefährlichen Bedingungen:
„Bei Eisregen und Blitzeis ist es auch für die Mitarbeiter gefährlich, wenn sie mit ihren tonnenschweren Fahrzeugen auf spiegelglatten Straßen unterwegs sind.“
Ein besonderes Lob galt zudem den örtlichen Landwirten, die in Notlagen unbürokratisch halfen und festsitzende Streufahrzeuge mit ihren Traktoren befreiten. Die Bevölkerung wird weiterhin um Verständnis gebeten, dass der Winterdienst angesichts der Streckenlänge nicht überall gleichzeitig präsent sein kann.
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Lokal
Stadt Leer sucht rund 270 Wahlhelfer für die Kommunalwahlen
Stadt Leer sucht ehrenamtliche Wahlhelfer für die Kommunalwahlen
Für die Durchführung der Kommunalwahlen am 13. September benötigt die Stadt Leer tatkräftige Unterstützung. Insgesamt werden rund 270 ehrenamtliche Wahlhelfer gesucht, die durch ihren Einsatz einen wesentlichen Beitrag zum demokratischen Prozess leisten. Die Stadtverwaltung bemüht sich dabei um einen wohnungsnahen Einsatz aller Freiwilligen, um Anfahrtswege und Zeitaufwand so gering wie möglich zu halten.
Die Aufgaben im Wahllokal
Das Aufgabengebiet der Wahlhelfer ist vielfältig und klar strukturiert. Dazu gehören:
-
Die Prüfung der Wahlberechtigung der Bürger.
-
Die kontrollierte Ausgabe der Stimmzettel.
-
Die Auszählung der Stimmen und die Ermittlung des Wahlergebnisses ab 18:00 Uhr.
Um die Belastung für den Einzelnen zu reduzieren, werden die Teams in eine Vormittags- und eine Nachmittagsschicht eingeteilt. Eine Anwesenheit über den gesamten Tag ist somit nicht erforderlich. Lediglich zur gemeinsamen Auszählung ab 18:00 Uhr tritt das gesamte Team wieder zusammen.
Wer kann Wahlhelfer werden?
Interessierte Bürger müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
-
Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedstaates.
-
Vollendung des 16. Lebensjahres am Wahltag.
-
Seit mindestens drei Monaten gemeldeter Wohnsitz in der Stadt Leer.
Aufwandsentschädigung und Kontakt
Als Anerkennung für das bürgerschaftliche Engagement zahlt die Stadt Leer ein finanzielles „Dankeschön“ in Höhe von 40,00 EUR.
Bürger, die bereit sind, dieses wichtige Ehrenamt zu übernehmen, können sich direkt an das Wahlamt wenden:
-
E‑Mail: wahlen@leer.de
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Telefon: 0491 9782 223

Lokal
Gitta Connemann im Dialog mit der Kreishandwerkerschaft LeerWittmund
Die Wirtschaftsmacht von nebenan: Gitta Connemann im Dialog mit dem Handwerk
LEER – „Wir stehen zusammen – in guten und in schlechten Zeiten.“ Mit dieser klaren Botschaft besuchte die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann kürzlich die Kreishandwerkerschaft LeerWittmund. In den neuen Räumlichkeiten an der Heisfelder Straße fand ein intensiver Austausch mit dem Vorstand und der Geschäftsführung über die aktuelle Lage und die politischen Rahmenbedingungen des regionalen Handwerks statt.
Ehrenamt als Fundament der Region
Connemann würdigte ausdrücklich das Engagement von Kreishandwerksmeister Heiner Heijen, Geschäftsführer Thomas Dreesmann und dem gesamten Vorstand. Da die Arbeit in der Kreishandwerkerschaft ehrenamtlich geleistet wird, betonte die Abgeordnete den hohen Stellenwert dieses Einsatzes für die gesamte Region. Das Handwerk lebe vom Miteinander; ohne das investierte Herzblut der Verantwortlichen würde ein zentraler Motor der lokalen Wirtschaft fehlen.
Stabilität trotz wachsender Herausforderungen
Die Zahlen belegen die Bedeutung des Sektors: In den Landkreisen Leer und Wittmund sind 14 Innungen mit rund 500 Betrieben organisiert. Ein positiver Indikator für die Leistungsfähigkeit sind die 183 erfolgreich abgelegten Gesellenprüfungen im Jahr 2025. Dennoch bleibt die Situation angespannt. Insbesondere der anhaltende Mitarbeitermangel und die schwierige Nachwuchsgewinnung stellen die Betriebe vor dauerhafte Aufgaben.
Kampf gegen Schwarzarbeit und unfaire Bedingungen
Ein zentraler Schwerpunkt des Gesprächs war die Bekämpfung von Schwarzarbeit und unerlaubter Handwerksausübung. Connemann fand hierzu deutliche Worte:
„Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt. Sie trifft ehrliche Betriebe ins Mark, kostet Aufträge und gefährdet Arbeitsplätze.“
Um die Fairness im Wettbewerb zu stärken, wurde das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz auf Bundesebene neu gefasst. Dabei flossen konkrete Forderungen aus der Praxis ein. So wurden Handwerksfleischer von bürokratischen Nachweispflichten befreit, während gleichzeitig die Kontrollen im Friseur- und Kosmetikgewerbe – einschließlich Barbershops und Nagelstudios – verschärft wurden.
Handwerk als Rückgrat der Gesellschaft
Abschließend unterstrich Gitta Connemann, dass das Handwerk mit bundesweit rund einer Million Betrieben kein Randthema, sondern das wirtschaftliche Rückgrat des Landes sei. Wer Werte schaffe und sichere Arbeitsplätze garantiere, müsse sich auf faire politische Rahmenbedingungen verlassen können.
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