Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet
Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
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Kreistagswahl im Landkreis Leer 2026: Diese 54 Politiker ziehen in den Kreistag ein
Frauenpower im Kreistag: Auf dem Foto zu sehen sind Melanie Nonte, Gitta Connemann und Grietje Oldigs-Nannen. Alle drei CDU-Politikerinnen konnten bei der Kreistagswahl beachtliche Stimmergebnisse erzielen und bleiben weiterhin im Kreistag des Landkreises Leer aktiv. Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO
Vorläufiges Ergebnis der Kreistagswahl im Landkreis Leer am 13.09.2026
Landkreis Leer, 14. September 2026, 15:41 Uhr: Das vorläufige Ergebnis der Kreistagswahl im Landkreis Leer vom 13. September 2026 liegt vor. Besonders deutlich konnten einige bekannte Politikerinnen und Politiker bei der Wahl punkten.
Die meisten Stimmen unter den gewählten Kreistagskandidaten erhielt Nico Bloem (SPD) im Wahlbereich IV mit 8.315 Stimmen. Auf Platz zwei folgt Matthias Groote (SPD), der im Wahlbereich V 6.776 Stimmen erreichte. Ebenfalls besonders viele Stimmen erhielt Ulf Thiele (CDU) im Wahlbereich III mit 5.103 Stimmen.
Auch Jannik Körte (AfD) erzielte im Wahlbereich V mit 4.254 Stimmen ein starkes Ergebnis. Bei der CDU kam Dieter Baumann im Wahlbereich II auf 3.930 Stimmen, während Gitta Connemann im Wahlbereich I 3.697 Stimmen erreichte.
Weitere besonders hohe persönliche Ergebnisse erzielten Jens de Vries (SPD) mit 1.950 Stimmen, Anja Troff-Schaffarzyk (SPD) mit 2.148 Stimmen, Michael Kolkmann (AfD) mit 2.267 Stimmen sowie Tammo Lenger (GRÜNE) mit 1.849 Stimmen.
Insgesamt sind 263 von 263 Ergebnissen eingegangen. Für den Kreistag des Landkreises Leer wurden 54 Sitze vergeben.
Wahlbeteiligung bei 65,07 Prozent
Im Landkreis Leer waren bei der Kreistagswahl 139.384 Menschen wahlberechtigt. Insgesamt gingen 90.696 Wählerinnen und Wähler zur Wahl. Die Wahlbeteiligung lag damit bei 65,07 Prozent.
Von den abgegebenen Stimmzetteln waren 2.141 ungültig, was einem Anteil von 2,36 Prozent entspricht. Insgesamt wurden 88.555 gültige Stimmzettel gezählt. Die Zahl der gültigen Stimmen lag bei 259.977.
| Ergebnis | Zahl |
|---|---|
| Wahlberechtigte | 139.384 |
| Wählerinnen und Wähler | 90.696 |
| Wahlbeteiligung | 65,07 % |
| Ungültige Stimmzettel | 2.141 |
| Anteil ungültiger Stimmzettel | 2,36 % |
| Gültige Stimmzettel | 88.555 |
| Anteil gültiger Stimmzettel | 97,64 % |
| Gültige Stimmen | 259.977 |
Die gewählten Kandidatinnen und Kandidaten
SPD
- Serhat Özdemir – Wahlbereich I, direkt – 1.737 Stimmen
- Florian Stoye – Wahlbereich I, Listenplatz 1 – 924 Stimmen
- Ruth Scheffler – Wahlbereich I, Listenplatz 2 – 394 Stimmen
- Jens de Vries – Wahlbereich II, direkt – 1.950 Stimmen
- Ingo Brinker – Wahlbereich II, direkt – 913 Stimmen
- Svenja Rastedt – Wahlbereich II, Listenplatz 1 – 763 Stimmen
- Anja Troff-Schaffarzyk – Wahlbereich III, direkt – 2.148 Stimmen
- Sascha Laaken – Wahlbereich III, Listenplatz 2 – 1.702 Stimmen
- Nico Bloem – Wahlbereich IV, direkt – 8.315 Stimmen
- Markus Stanggassinger – Wahlbereich IV, direkt – 1.595 Stimmen
- Helmut Geuken – Wahlbereich IV, direkt – 1.348 Stimmen
- Lukas Enno Oltrop – Wahlbereich IV, direkt – 981 Stimmen
- Lea Timmer – Wahlbereich IV, Listenplatz 3 – 825 Stimmen
- Matthias Groote – Wahlbereich V, direkt – 6.776 Stimmen
- Laura Kruse – Wahlbereich V, direkt – 1.426 Stimmen
- Dr. Keno Borde – Wahlbereich V, direkt – 979 Stimmen
- Geert Hüser – Wahlbereich V, Listenplatz 2 – 580 Stimmen
CDU
- Gitta Connemann – Wahlbereich I, direkt – 3.697 Stimmen
- Grietje Oldigs-Nannen – Wahlbereich I, Listenplatz 2 – 801 Stimmen
- Dieter Baumann – Wahlbereich II, direkt – 3.930 Stimmen
- Gerd Dählmann – Wahlbereich II, direkt – 1.552 Stimmen
- Melanie Nonte – Wahlbereich II, Listenplatz 1 – 817 Stimmen
- Ulf Thiele – Wahlbereich III, direkt – 5.103 Stimmen
- Johann Sandersfeld – Wahlbereich III, direkt – 1.433 Stimmen
- Rainer Jürgens – Wahlbereich III, direkt – 1.227 Stimmen
- Simone Erdmann – Wahlbereich III, Listenplatz 2 – 530 Stimmen
- Reinhard Schüür – Wahlbereich IV, direkt – 1.312 Stimmen
- Hildegard Hinderks – Wahlbereich IV, Listenplatz 1 – 1.304 Stimmen
- Silke Kuhlemann – Wahlbereich V, direkt – 1.332 Stimmen
- Tim Lauterbach – Wahlbereich V, Listenplatz 2 – 207 Stimmen
GRÜNE
- Engeline Kramer – Wahlbereich I, direkt – 766 Stimmen
- Micha Halfwassen – Wahlbereich I, Listenplatz 2 – 481 Stimmen
- Rainer Kottke – Wahlbereich II, Listenplatz 1 – 317 Stimmen
- Dieter Ertwiens-Buchwald – Wahlbereich III, Listenplatz 1 – 604 Stimmen
- Dr. Walter Eberlei – Wahlbereich IV, direkt – 772 Stimmen
- Tammo Lenger – Wahlbereich V, Listenplatz 1 – 1.849 Stimmen
AfD Niedersachsen
- Arno Arndt – Wahlbereich I, Listenplatz 1 – 643 Stimmen
- Jörn Marschner – Wahlbereich II, direkt – 1.721 Stimmen
- Julijana Eggert – Wahlbereich II, Listenplatz 2 – 406 Stimmen
- Rolf-Dieter Hohmann – Wahlbereich III, direkt – 1.443 Stimmen
- Erhard Eggert – Wahlbereich III, Listenplatz 1 – 759 Stimmen
- Michael Kolkmann – Wahlbereich IV, direkt – 2.267 Stimmen
- Maria Pirrung – Wahlbereich IV, Listenplatz 2 – 671 Stimmen
- Jannik Körte – Wahlbereich V, direkt – 4.254 Stimmen
- Max Klimpel – Wahlbereich V, Listenplatz 1 – 611 Stimmen
- Lars Grünwald – Wahlbereich V, Listenplatz 3 – 1.211 Stimmen
MOIN Landkreis Leer
- Claus Garrels – Wahlbereich III, direkt – 1.465 Stimmen
- Andreas Meinders – Wahlbereich V, direkt – 1.760 Stimmen
BSW Niedersachsen
- Günter Däuber – Wahlbereich II, Listenplatz 1 – 345 Stimmen
Die Linke
- Gulhat Demir – Wahlbereich I, Listenplatz 1 – 546 Stimmen
- Nicole Zirngast – Wahlbereich II, Listenplatz 1 – 567 Stimmen
- Laura Rödiger – Wahlbereich V, Listenplatz 1 – 1.020 Stimmen
MWG
- Torsten Bruns – Wahlbereich II, direkt – 947 Stimmen
Damit liegt das vorläufige Ergebnis der Kreistagswahl vom 13. September 2026 im Landkreis Leer vor. Sämtliche 263 von 263 Ergebnissen sind eingegangen.
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Nordgeorgsfehnkanal: 31,8 Kilometer Geschichte, Schleusen und Freizeit auf Ostfrieslands Wasserstraße
Die MS „Ella“ auf dem Nordgeorgsfehnkanal. Das Foto wurde von Hans-Albert Dirks aufgenommen.
Nordgeorgsfehnkanal: Historische Wasserstraße zwischen Jümme und Ems-Jade-Kanal
Der Nordgeorgsfehnkanal (NGFK) ist eine der bedeutenden historischen Wasserstraßen Ostfrieslands. Auf einer Länge von 31,8 Kilometern verbindet er die Jümme bei Stickhausen mit dem Ems-Jade-Kanal bei Marcardsmoor nördlich von Wiesmoor. Heute ist der Kanal vor allem für Sportbootfahrer, Kanuten, Ausflugsschiffe und Angler von Bedeutung. Ursprünglich wurde er jedoch vor allem für die Entwässerung der Moorgebiete und den Transport von Torf und Kohle gebaut.
31,8 Kilometer Wasserstraße mit acht Schleusen
Der Nordgeorgsfehnkanal ist rund 13 Meter breit und ermöglicht einen Tiefgang von bis zu 1,4 Metern. Die zulässige Durchfahrtshöhe beträgt grundsätzlich etwa 2,2 Meter. Entlang der Strecke befinden sich insgesamt acht Schleusen, außerdem 15 feste und zehn bewegliche Brücken.
Der Kanal befindet sich im Eigentum des Landes Niedersachsen und wird vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) betrieben.
Der endgültige Ausbau des Nordgeorgsfehnkanals wurde 1916 abgeschlossen. Der Kanal zweigt bei Kilometer 42,400 in Marcardsmoor vom Ems-Jade-Kanal ab und stellt auf einer Strecke von 31,8 Kilometern die Verbindung zum Leda-Jümme-Gebiet her.
Geschichte reicht bis in die 1820er-Jahre zurück
Die Geschichte des Nordgeorgsfehnkanals reicht deutlich weiter zurück als bis zu seiner endgültigen Fertigstellung.
Der südliche Abschnitt wurde bereits in den 1820er-Jahren gebaut. Er führte von der Jümme bei Stickhausen durch das Moorgebiet bis nach Nordgeorgsfehn. Dieser Teil war bis 1829 fertiggestellt und wurde zunächst als „Stickhauser Kanal“ bezeichnet.
Die weiteren Abschnitte wurden anschließend nicht in einem zusammenhängenden Bauprojekt errichtet. Die Verlängerung über Remels bis nach Neudorf in der Gemeinde Uplengen sowie später der weitere Ausbau bis zum Ems-Jade-Kanal wurden jeweils in kleineren Teilstücken geplant.
Insbesondere die Moorkolonisten waren am Ausbau beteiligt. Zwischen 1906 und 1916 entstand schließlich der Abschnitt bis zum Ems-Jade-Kanal bei Marcardsmoor nördlich von Wiesmoor. Die schrittweise Umsetzung führte dazu, dass sich die Fertigstellung des gesamten Kanals über viele Jahrzehnte hinzog.
Vom Tidebereich bei Stickhausen bis in die Höhenlage bei Wiesmoor
Der Nordgeorgsfehnkanal beginnt nordöstlich von Stickhausen an der Jümme. Der südwestliche Abschnitt zwischen der Jümme und der Schleuse bei Nordgeorgsfehn steht unter dem Einfluss der Tide.
In diesem Bereich bewegt sich der Wasserstand zwischen einem mittleren Tideniedrigwasser von NN +0,30 Meter und einem mittleren Tidehochwasser von NN +1,20 Meter.
Von Nordgeorgsfehn aus steigt der Wasserspiegel deutlich an. Bis zur Schleuse „NGDFK VI Wiesmoor Zentrum“ erreicht er NN +9,00 Meter. Anschließend fällt der Wasserstand wieder ab. Bei der Schleuse „NGDFK VII Wiesmoor Nord“ liegt der Kanal schließlich auf dem Niveau des Ems-Jade-Kanals bei NN +5,70 Metern.
Eine Besonderheit ist die achte Schleuse „NGDFK VIII Marcardsmoor“. Dort besteht kein Höhenunterschied. Die Schleuse dient ausschließlich der Sicherheit und ist deshalb stets geöffnet.
Früher Torf und Kohle, heute Sportboote und Kanus
Der Ausbau des Nordgeorgsfehnkanals hatte ursprünglich vor allem zwei wichtige Aufgaben: Zum einen sollte er die großen Hochmoorgebiete im südlichen Landkreis Wittmund entwässern, zum anderen sollte er die Verkehrsanbindung der Moorkolonien verbessern, die insbesondere um 1900 im Raum Wiesmoor entstanden.
Der Kanal wurde deshalb auch für den Gütertransport genutzt. Vor allem Torf und Kohle wurden über die Wasserstraße transportiert. Die Kohle diente unter anderem der Versorgung des Kraftwerks in Wiesmoor.
Mit dem Strukturwandel verlor die Wasserstraße ihre Bedeutung für den gewerblichen Güterverkehr. Die Frachtschifffahrt wurde 1962 eingestellt.
Seitdem steht die Freizeitnutzung im Mittelpunkt. Der Nordgeorgsfehnkanal wird von Sportbooten, Kanuten und Ausflugsschiffen genutzt. Außerdem ist er ein beliebtes Angelgewässer.
Der Kanal stellt für die Freizeitschifffahrt eine interessante Verbindung zwischen Weser, Ems und Jade her.
Bedeutung für die Wasserwirtschaft
Neben Schifffahrt und Freizeit hat der Nordgeorgsfehnkanal bis heute eine wichtige wasserwirtschaftliche Funktion.
Eine besondere Aufgabe ist die sogenannte Tauchtiefenbewirtschaftung. Wasser, das durch Pumpwerke an den fünf südlichen Schleusen gewonnen wird, fließt in Richtung Ems-Jade-Kanal. Dort trägt es zur Niedrigwasseraufhöhung bei.
Damit ist der Nordgeorgsfehnkanal nicht nur eine historische Verkehrsverbindung, sondern weiterhin Bestandteil der regionalen Wasserbewirtschaftung.

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Hinweise für Sportbootfahrer
Wer den Nordgeorgsfehnkanal mit einem Sportboot befahren möchte, muss einige Besonderheiten beachten.
Die Schleusen können nur nach vorheriger Anmeldung passiert werden. Dafür stehen die Telefonnummern 04956/1207 und 0170/2291417 zur Verfügung. Die Anmeldung sollte nach Möglichkeit zwei Werktage vor dem geplanten Fahrtantritt erfolgen.
Besondere Aufmerksamkeit ist im südlichen Kanalabschnitt zwischen Stickhausen und Brückenfehn erforderlich. Dieser Bereich steht unter Tideeinfluss.
Die Straßen- und Eisenbahnbrücke in Stickhausen haben bei mittlerem Tideniedrigwasser eine Durchfahrtshöhe von etwa 2,65 Metern. Die tatsächliche Durchfahrtshöhe hängt jedoch vom jeweiligen Ablaufen des Tideniedrigwassers ab.
Mit der Tide richtig planen
Für Sportbootfahrer ist deshalb eine genaue Planung der Fahrtzeiten wichtig.
Wer von Stickhausen in Richtung Wiesmoor unterwegs ist, sollte die Brücken möglichst mit dem letzten Ebbestrom unterqueren. Anschließend empfiehlt es sich, am Warteanleger des NLWKN hinter der Eisenbahnbrücke auf die Flut zu warten.
Eine unmittelbare Weiterfahrt ist in der Regel nicht möglich, weil der Kanal in Richtung Brückenfehn bei Niedrigwasser teilweise nur etwa 30 Zentimeter Wasser führt.
In der Gegenrichtung – also von Wiesmoor kommend – sollten Sportbootfahrer mit dem Hochwasser in Brückenfehn ablegen. Am Warteanleger des NLWKN vor der Eisenbahnbrücke in Stickhausen kann anschließend auf das Niedrigwasser gewartet werden.
Beliebtes Ziel für Freizeit und Angeln
Heute ist der Nordgeorgsfehnkanal vor allem ein ruhiges Revier für die Freizeit auf dem Wasser. Neben Sportbootfahrern nutzen auch Kanuten die historische Wasserstraße. Ausflugsschiffe verkehren ebenfalls auf dem Kanal.
Auch für Angler ist die Strecke interessant. Der Nordgeorgsfehnkanal wird als Angelgewässer genutzt. Gastkarten sind beispielsweise bei der Tourist Information oder beim Camping- und Bungalowpark Ottermeer erhältlich.
So verbindet der Nordgeorgsfehnkanal heute Geschichte, Wasserwirtschaft und Freizeitnutzung. Was einst als Infrastruktur für die Entwässerung der Moore und den Transport von Torf und Kohle entstand, ist inzwischen eine wichtige Wasserverbindung für die Freizeitschifffahrt in Ostfriesland.
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Kommunalwahl in Ostfriesland: CDU bleibt zweitstärkste Kraft – Thiele dankt Kandidaten und Helfern
Ulf Thiele bei der Analyse der Wahlergebnisse im Mariko in Leer. Der Vorsitzende der CDU Ostfriesland kündigte nach der Kommunalwahl eine sorgfältige und selbstkritische Auswertung der Ergebnisse an. Zugleich dankte er den Kandidatinnen und Kandidaten sowie den zahlreichen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern für ihren Einsatz. Foto: Ingo Tonsor
CDU Ostfriesland zieht Bilanz nach Kommunalwahl 2026: Thiele dankt Kandidaten und Ehrenamtlichen
Ulf Thiele: „Dank an alle, die Verantwortung für ihre Heimat übernehmen“ – CDU gratuliert OB Kruithoff sowie den Landräten Heymann und Groote – Respekt für Olaf Bade im Landkreis Leer – Union bleibt zweitstärkste politische Kraft in Ostfriesland
Ostfriesland. Nach den Kommunalwahlen in Niedersachsen hat der Vorsitzende der CDU Ostfriesland, Ulf Thiele MdL, auf Grundlage der vorläufigen amtlichen Endergebnisse eine erste Bilanz gezogen. Thiele gratulierte den gewählten Hauptverwaltungsbeamten, dankte allen Kandidatinnen und Kandidaten für ihren Einsatz und kündigte zugleich eine sorgfältige und selbstkritische Auswertung der Ergebnisse der CDU bei den Kreistags- und Ratswahlen an.
Tim Kruithoff mit 68,72 Prozent als Oberbürgermeister von Emden wiedergewählt
Besonders hob Ulf Thiele den Wahlerfolg von Tim Kruithoff in Emden hervor. Der parteilose und unabhängige Oberbürgermeister wurde mit 68,72 Prozent der Stimmen gegen sieben Mitbewerberinnen und Mitbewerber wiedergewählt.
Die CDU Emden hatte bereits im November 2024 einstimmig beschlossen, Kruithoff für eine zweite Amtszeit zu unterstützen.
Thiele bezeichnete das Ergebnis als herausragend. „Tim Kruithoff hat mit 68,72 Prozent gegen sieben Mitbewerberinnen und Mitbewerber ein herausragendes Ergebnis erzielt“, erklärte der CDU-Ostfriesland-Vorsitzende.
Das Ergebnis sei insbesondere vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen und strukturellen Herausforderungen Emdens bemerkenswert. Dabei bewege vor allem die Zukunft des Volkswagen-Standortes viele Menschen in der Stadt.
Kruithoff habe einen sehr engagierten Wahlkampf geführt und zugleich während seiner ersten Amtszeit nach Einschätzung Thieles wichtige Akzente gesetzt. Er habe die Stadt vorangebracht, die Verwaltung hervorragend organisiert und Emden nach außen überzeugend vertreten.
„Dieses klare Votum der Emderinnen und Emder ist eine starke Bestätigung seiner Arbeit und ein großer persönlicher Erfolg“, so Thiele.
Matthias Groote als Landrat im Landkreis Leer bestätigt
Auch im Landkreis Leer ist die Landratswahl entschieden. Matthias Groote (SPD) wurde als Landrat wiedergewählt.
Ulf Thiele gratulierte Groote ebenso wie den weiteren gewählten Hauptverwaltungsbeamten im Namen der CDU Ostfriesland und wünschte ihnen für ihre weitere Arbeit eine glückliche Hand und viel Erfolg im Interesse der Menschen in ihren Kommunen.
Besondere Anerkennung sprach Thiele dem unabhängigen Landratskandidaten Olaf Bade aus, der von der CDU und Wählergemeinschaften unterstützt worden war.
Groote erreichte nach dem vorläufigen Ergebnis gut 51,7 Prozent und entging damit denkbar knapp einer Stichwahl. Olaf Bade kam bei seiner ersten Kandidatur aus dem Stand auf mehr als 40 Prozent der Stimmen.
„Angesichts einer erst sehr kurzfristig begonnenen Kandidatur und eines Wahlkampfes praktisch ohne längeren Vorlauf ist das ein wirklich sehr respektables und gutes Ergebnis“, erklärte Thiele.
Thiele dankt Olaf Bade für intensiven Wahlkampf
Bade habe innerhalb weniger Wochen mit außerordentlichem persönlichem Einsatz einen intensiven Wahlkampf geführt.
„Olaf Bade hat sich mit unfassbar viel Energie in diese Aufgabe gestürzt, war überall im Landkreis unterwegs und hat in kürzester Zeit sehr viele Menschen erreicht und überzeugt“, sagte Thiele.
Dafür wolle er Bade persönlich und im Namen der CDU Ostfriesland ausdrücklich danken.
Das Ergebnis zeige, welches Potenzial in seiner Kandidatur gelegen habe. „Mehr als 40 Prozent aus dem Stand sind unter diesen Voraussetzungen eine bemerkenswerte Leistung“, so Thiele.

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Landratswahl im Landkreis Aurich geht in die Stichwahl
Im Landkreis Aurich ist die Entscheidung über das Landratsamt dagegen noch nicht gefallen. Dort wird der Landrat in einer Stichwahl zwischen Olaf Wiltfang (SPD) und Detlev Krüger (FREIE WÄHLER) bestimmt.
Auch der CDU-Landratskandidatin Dr. Edith Ulferts sprach Ulf Thiele ausdrücklich seinen Dank aus.
„Edith Ulferts hat mit großem persönlichen Engagement für ihre Vorstellungen von der Zukunft des Landkreises Aurich geworben. Auch ihr und ihrem gesamten Wahlkampfteam gilt mein herzlicher Dank“, erklärte Thiele.
Dass es für den Einzug in die Stichwahl nicht gereicht habe, sei enttäuschend. Das schmälere jedoch keineswegs den Einsatz, den Ulferts und ihr Team in den vergangenen Wochen geleistet hätten.
CDU bleibt zweitstärkste politische Kraft in Ostfriesland
Bei den Wahlen zu den drei Kreistagen und zum Rat der Stadt Emden ergibt sich nach Einschätzung der CDU Ostfriesland auf Grundlage der vorläufigen amtlichen Endergebnisse ein klares politisches Bild.
Die CDU bleibt zweitstärkste politische Kraft in Ostfriesland. Mit dem eigenen Ergebnis könne und dürfe die Union allerdings nicht zufrieden sein.
„Wir haben gegenüber der Kommunalwahl 2021 Stimmenanteile verloren. Das werden wir sehr genau und ohne Beschönigung analysieren“, kündigte Ulf Thiele an.
Dabei müssten sowohl die regional unterschiedlichen Entwicklungen als auch gemeinsame Trends betrachtet werden.
Bundespolitische Stimmung beeinflusst Kommunalwahl
Nach Einschätzung Thieles haben auch bundespolitische Entwicklungen die Kommunalwahl überlagert.
„Die Verschiebungen zeigen sich in ähnlicher Weise in sehr unterschiedlichen Kommunen und betreffen nicht nur die CDU. Das spricht dafür, dass neben den kommunalen Themen die bundespolitische Stimmung Einfluss auf die Wahlentscheidung hatte“, erklärte der CDU-Landespolitiker.
Das entbinde die CDU jedoch nicht davon, das eigene Abschneiden kritisch zu betrachten und daraus die richtigen Konsequenzen für die kommunalpolitische Arbeit zu ziehen.
Dank an Kandidaten und ehrenamtliche Helfer
Besonders dankte Thiele den zahlreichen Menschen, die für die CDU bei den Kommunalwahlen angetreten waren.
Sein Dank gelte allen Frauen und Männern, die auf CDU-Listen für die Kreistage, den Rat der Stadt Emden sowie für Stadt‑, Gemeinde- und Samtgemeinderäte kandidiert hatten. Ebenso dankte er den Kandidatinnen und Kandidaten für Bürgermeister- und Landratsämter.
„Sie haben Gesicht gezeigt, Verantwortung übernommen und sich einem demokratischen Wettbewerb gestellt“, so Thiele.
Der Wahlkampf sei unter nicht einfachen politischen Rahmenbedingungen mit großem persönlichem Einsatz geführt worden.
Thiele würdigte dabei ausdrücklich auch die Arbeit der Orts‑, Gemeinde‑, Stadt- und Kreisverbände sowie der vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer.
Sie seien an Haustüren und Wahlkampfständen unterwegs gewesen, hätten Veranstaltungen organisiert, Plakate aufgehängt und wieder abgenommen, Gespräche geführt und bis zuletzt um das Vertrauen der Wählerinnen und Wähler geworben.
„Dieser überwältigende ehrenamtliche Einsatz verdient meinen größten Respekt und meinen herzlichen Dank“, erklärte Thiele.
Dank gilt auch Kandidaten anderer demokratischer Parteien
Der Dank des CDU-Vorsitzenden beschränkt sich ausdrücklich nicht auf die eigene Partei.
„Kommunale Demokratie lebt davon, dass Menschen bereit sind, einen erheblichen Teil ihrer Freizeit für ihre Stadt, ihre Gemeinde oder ihren Landkreis einzusetzen“, betonte Thiele.
Deshalb danke er auch den Kandidatinnen und Kandidaten der anderen demokratischen Parteien und Wählergemeinschaften, die sich zur Wahl gestellt hätten und in den kommenden fünf Jahren Verantwortung übernehmen würden.
Thiele kritisiert fehlende Kandidaten der AfD für errungene Mandate
Mit Sorge betrachtet Ulf Thiele eine konkrete Folge der starken Stimmenzuwächse der AfD. In mehreren Städten und Gemeinden in Ostfriesland könne die Partei nach den vorläufigen amtlichen Endergebnissen nicht alle Mandate besetzen, die ihr aufgrund ihres Wahlergebnisses zustehen.
„Die personelle Aufstellung der AfD in Ostfriesland ist offenkundig deutlich schwächer als ihre Wahlergebnisse“, erklärte Thiele.
Dies führe dazu, dass die AfD in verschiedenen Städten und Gemeinden errungene Sitze nicht besetzen könne.
Nach Einschätzung Thieles sei die Konsequenz nicht nur eine kleinere kommunale Vertretung. Gleichzeitig seien dadurch weniger ehrenamtlich engagierte Menschen in den Räten und deren Gremien vertreten, die sich um konkrete Anliegen der Bürger kümmern und gemeinsam über die Entwicklung ihrer Kommune beraten könnten.
Andere Kandidatinnen und Kandidaten, die zur Mitarbeit bereit seien, könnten diese unbesetzten Sitze nicht übernehmen.
„Eine derart defizitäre personelle Aufstellung schwächt deshalb am Ende das ehrenamtliche kommunale Engagement insgesamt“, so Thiele.
CDU Ostfriesland kündigt genaue Analyse der Wahlergebnisse an
Mit dem Vorliegen der vorläufigen amtlichen Endergebnisse beginnt für die CDU Ostfriesland nun die detaillierte Analyse der Kommunalwahlergebnisse.
Dabei sollen sowohl die regional unterschiedlichen Entwicklungen als auch gemeinsame Trends betrachtet werden.
„Wir werden nichts schönreden. Aber wir haben auch keinen Grund, den Kopf hängen zu lassen“, erklärte Ulf Thiele abschließend.
Die CDU bleibe eine starke kommunalpolitische Kraft in Ostfriesland. Vor allem verfüge die Union über viele engagierte Frauen und Männer, die bereit seien, vor Ort Verantwortung zu übernehmen.
„Ihnen gilt heute mein Dank. Und ab morgen geht es darum, das Vertrauen, das uns die Menschen gegeben haben, durch gute und verlässliche kommunalpolitische Arbeit zu rechtfertigen – und dort Vertrauen zurückzugewinnen, wo wir es bei dieser Wahl verloren haben“, so Thiele.
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