Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet
Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
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Lokal
Sicherheit auf der B70: Thorsten Sinning fordert Maßnahmen gegen Unfallgefahren
Sicherheit auf der B70: Thorsten Sinning fordert Maßnahmen gegen Unfallgefahren zwischen Folmhusen und Großwolde
Westoverledingen – Die Bundesstraße 70 ist eine unverzichtbare Verkehrsachse für die Gemeinde Westoverledingen. Doch hinter der vermeintlich übersichtlichen und geraden Streckenführung zwischen Folmhusen und Großwolde verbergen sich erhebliche Gefahrenquellen, die nun den Bürgermeisterkandidaten Thorsten Sinning auf den Plan rufen. Er fordert ein konsequentes Umdenken bei der Verkehrssicherheit und konkrete Maßnahmen, um den Abschnitt sicherer zu gestalten.
Ein Abschnitt mit Gefahrenpotenzial
Obwohl die Strecke auf den ersten Blick sicher erscheint, ist sie Schauplatz zahlreicher gefährlicher Situationen. Der Mix aus Einmündungen, landwirtschaftlichem Verkehr, Anwohnern und querendem Verkehr erfordert hohe Aufmerksamkeit. Besonders riskante Überholmanöver bei hohen Geschwindigkeiten stellen für Sinning ein inakzeptables Risiko dar. „Wer hier bei Tempo 100 oder sogar darüber hinaus überholt, unterschätzt die tatsächliche Gefährlichkeit dieser Strecke“, warnt der Bürgermeisterkandidat.
Dass Handlungsbedarf besteht, zeigen auch die wiederkehrenden Schäden an Verkehrsschildern und Einrichtungen nahe des Kreisverkehrs Folmhusen. Angefahrene Absperrungen und beschädigte Schilder seien deutliche Warnsignale, die auf unangepasstes Fahrverhalten hindeuten und nicht ignoriert werden dürften.
Forderungskatalog für mehr Sicherheit
Thorsten Sinning betont, dass Prävention stets vor der Betroffenheit nach einem schweren Unglück stehen müsse. In der Vergangenheit wurde der Bereich bereits durch tödliche Unfälle erschüttert – etwa im Bereich der Brücke Reinkebarg/Friesenweg, wo ein Gedenkkreuz lange Zeit an ein tragisches Ereignis erinnerte.
Um die B70 für alle Verkehrsteilnehmer – vom Pkw-Fahrer bis zum Radfahrer und Anwohner – sicherer zu machen, setzt sich Sinning bei den zuständigen Stellen für ein Maßnahmenpaket ein:
-
Überholverbot: Einführung eines Überholverbots auf dem genannten Streckenabschnitt.
-
Geschwindigkeitsprüfung: Eine erneute Überprüfung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten.
-
Sichtbarkeit: Optimierung der Beschilderung.
-
Kontrollen: Konsequentere Überwachung der Geschwindigkeit.
-
Analyse: Eine detaillierte Auswertung von Unfallfolgen und Sachschäden im Bereich des Kreisverkehrs Folmhusen.
„Nicht länger als Rennstrecke wahrgenommen“
„Die B70 zwischen Folmhusen und Großwolde darf nicht länger als Rennstrecke wahrgenommen werden. Wenn es dort riskante Überholmanöver und überhöhte Geschwindigkeit gibt, müssen wir handeln. Ein Überholverbot wäre ein klares Signal für mehr Sicherheit“, so Sinning. Sein Ziel sei es, die Sicherheit der Menschen in den Vordergrund zu stellen, anstatt Zeitgewinn zu priorisieren. Sicherheit dürfe in Westoverledingen nicht erst nach dem nächsten schweren Unfall ein Thema werden, sondern müsse jetzt durch aktives Handeln gewährleistet werden, so Sinning.
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Lokal
DRK Leer: Innenministerin Behrens positioniert sich gegen geplante Gesundheitsreform
Rückendeckung aus Hannover: Innenministerin Behrens stärkt DRK-Kreisverband Leer im Reform-Disput
Leer – Die niedersächsische Innenministerin Daniela Behrens hat bei einem Besuch des DRK-Kreisverbandes Leer ein deutliches Signal in Richtung Bundespolitik gesendet. Gemeinsam mit Landrat Matthias Groote würdigte die Ministerin die Arbeit der Hilfsorganisation und sicherte ihr Unterstützung im Widerstand gegen die geplante Gesundheitsreform des Bundes zu.
Klare Absage an Bundesreform
Während ihres Austauschs mit DRK-Geschäftsführer Markus Wucherpfennig, dem hauptamtlichen Personal sowie zahlreichen Ehrenamtlichen fand die Ministerin klare Worte zur geplanten Reform: „Hier wird gute und wichtige Arbeit geleistet. Da können und wollen wir nicht kürzen. Die vorgelegte Reform wird bei den Bundesländern keine Zustimmung finden“. Behrens unterstrich damit die Bedeutung des Deutschen Roten Kreuzes für eine stabile Gesundheitsversorgung und einen resilienten Bevölkerungsschutz.
Einblicke in den Rettungsalltag
Im Rahmen eines Rundgangs durch den Kreisverband erhielt die Ministerin einen praxisnahen Einblick in die Strukturen vor Ort. Neben der Besichtigung der Räumlichkeiten verfolgte sie ein Fallbeispiel aus der Ausbildung zur Notfallsanitäterin beziehungsweise zum Notfallsanitäter, bevor sie sich einem offenen Dialog mit den Mitarbeitenden stellte.
Ein Schwerpunkt der Diskussion lag auf der stetig wachsenden Belastung des Rettungsdienstes. Geschäftsführer Wucherpfennig verdeutlichte die Problematik der Bagatelleinsätze: „Unsere hoch qualifizierten Rettungsdienstkräfte werden immer häufiger für Einsätze gebunden, die keinen medizinischen Notfall darstellen. Auf diesen Zustand müssen wir immer wieder hinweisen“.
Bildung und Bevölkerungsschutz im Fokus
Ergänzend wurde die Rolle des DRK als Bildungsträger hervorgehoben. Durch das regelmäßige Angebot an Erste-Hilfe-Kursen für alle Altersgruppen leistet der Kreisverband einen essenziellen Beitrag zur Handlungssicherheit in der Bevölkerung – ein Faktor, der insbesondere bei Herz-Kreislauf-Notfällen über Leben und Tod entscheiden kann.
Zudem stieß die Ankündigung einer landesweiten Bevölkerungsschutzkampagne, die im kommenden Herbst starten soll, auf positive Resonanz. Wucherpfennig begrüßte die Initiative: „Wir stellen einen Großteil der Kräfte für den Katastrophenschutz. Deshalb begrüßen wir jede Initiative, die das Bewusstsein für den Bevölkerungsschutz stärkt“.
Motivation durch gesellschaftlichen Mehrwert
Beeindruckt zeigte sich die Ministerin von der hohen Motivation des DRK-Nachwuchses. In den Gesprächen wurde deutlich, dass neben der Vielseitigkeit des Berufsfeldes vor allem der gesellschaftliche Mehrwert die zentrale Antriebsfeder für das Engagement ist. „Es ist einfach ein spannender und vielseitiger Job“, lautete das Fazit der Aktiven.
Der Termin wurde durch den SPD-Landtagsabgeordneten Nico Bloem organisiert, der jedoch aufgrund einer kurzfristigen Erkrankung nicht persönlich anwesend sein konnte.
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Lokal
Feuerwehrnachwuchs boomt: 40 Kinder auf der Warteliste!
In der Halle des Feuerwehrhauses in Jheringsfehn (von links): Jürgen Köpke, Thomas Buß, Jan Heiko Dieling, Timo Pistoor, Johann Hartema, Daniel Severigs (alle SPD Moormerland), Bürgermeister Hendrik Schulz, Andreas Tränapp (SPD Moormerland), Innenministerin Daniela Behrens, Gemeindebrandmeister Matthias Ihler und Landrat Matthias Groote. Bild: privat
Vorbildliche Jugendarbeit und strategischer Bauturbo: Ministerin Behrens besucht Jheringsfehn
Jheringsfehn – Der Stellenwert des Ehrenamts und die zukunftsweisende Infrastrukturentwicklung standen im Mittelpunkt des jüngsten Besuchs der niedersächsischen Innenministerin Daniela Behrens in Jheringsfehn. Der Termin, initiiert durch den SPD-Landtagsabgeordneten Nico Bloem, unterstrich die enge Verbundenheit der Landespolitik mit den freiwilligen Feuerwehren vor Ort.
Große Nachfrage bei der Feuerwehrnachwuchsarbeit
Ein zentrales Thema des Austauschs war die erfolgreiche Nachwuchsgewinnung der Feuerwehr Jheringsfehn. Angesichts einer Warteliste von 40 Kindern äußerte sich die Ministerin beeindruckt: „40 Kinder auf der Warteliste – das ist für die wartenden Kinder nicht schön, zeigt aber, wie attraktiv und beliebt die freiwilligen Feuerwehren sind. Kompliment“, so Behrens. Diese hohe Resonanz unterstreicht die gesellschaftliche Bedeutung der Jugendfeuerwehr als feste Größe im Ort.
Bauturbo für Infrastrukturprojekte
Neben der Jugendarbeit bildeten die aktuellen Bauvorhaben der Gemeinde Moormerland einen weiteren Schwerpunkt. Nachdem in den vergangenen zwölf Monaten die Feuerwehrhäuser in Jheringsfehn und Veenhusen bereits erfolgreich eröffnet wurden, steht nun der Neubau in Neermoor an. Bei diesem Projekt plant die Gemeinde, die neuen gesetzlichen Bestimmungen zur Vereinfachung von Neubauten – den sogenannten „Bauturbo“ – gezielt einzusetzen.
Behrens begrüßte diesen Ansatz ausdrücklich. Die Anwendung der neuen Regelungen biete erhebliches Potenzial: „Das höre ich sehr gerne. Im besten Fall spart man dabei anderthalb Jahre“, betonte die Ministerin.
Herausforderungen für das Ehrenamt
Im Gespräch mit Bürgermeister Hendrik Schulz sowie dem Orts- und Gemeindebrandmeister Matthias Ihler wurden zudem die aktuellen Herausforderungen der Freiwilligen Feuerwehren intensiv debattiert. Ihler verwies auf die wachsende Belastung der Ehrenamtlichen, die es zunehmend erschwere, Führungskräfte zu binden. Auch die steigenden Kosten für Führerscheine zur Bedienung von Feuerwehrfahrzeugen sowie die allgemeine finanzielle Belastung der Kommunen durch Fahrzeugbeschaffungen wurden kritisch thematisiert.
Hinsichtlich der Ausbildungskosten äußerte Behrens Verständnis für die vorgebrachte Kritik und mahnte Augenmaß an: „Wir dürfen dabei nicht überziehen.“ Ergänzend gab die Ministerin einen Ausblick auf den Katastrophenschutz: Das Land plane für den kommenden Herbst eine landesweite Kampagne zum Bevölkerungsschutz, um die Resilienz weiter zu stärken.
Wertschätzung des Ehrenamts
Zum Abschluss ihres Besuchs bekräftigte Behrens die strategische Bedeutung der Feuerwehren für das Land Niedersachsen. „Wir wissen in Niedersachsen, was wir an den freiwilligen Feuerwehren haben. Sie sind tief in der Bevölkerung verankert. Das wurde mir auch hier eindrucksvoll vor Augen geführt“, fasste die Ministerin zusammen. Trotz der krankheitsbedingten Abwesenheit des Organisators Nico Bloem verdeutlichte der Termin die enge Abstimmung zwischen den kommunalen Akteuren und der Landesregierung.
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