Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet
Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
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Beatles-Klassiker von Beatles Revival Band sorgen für perfekten Auftakt in Leer!
Großartige Stimmung auf dem Denkmalplatz: Beatles-Klassiker sorgen für perfekten Auftakt in Leer!
Veranstaltungsdaten:
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Datum: 23. Juli 2026
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Veranstaltungsort: Denkmalplatz, 26789 Leer
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Anlass: Auftakt der Sommer-Konzertreihe (jeden Donnerstag)
Was für ein gelungenes Event: Die Beatles Revival Band hat am Donnerstagabend den Denkmalplatz in Leer gerockt! Auch wenn das Wetter meteorologisch bedingt etwas kühl blieb, blieb es glücklicherweise trocken – und so war der Platz hervorragend besucht und die Stimmung von der ersten Minute an hervorragend. Unvergessliche Ohrwürmer wie „Let It Be“, „Yesterday“, „Twist and Shout“ oder „A Hard Day’s Night“ sorgten für beste Unterhaltung und brachten das Publikum sofort zum Mitsingen.
Das Konzert markierte den fulminanten Auftakt einer fantastischen Sommer-Reihe: Ab sofort steht jeden Donnerstagabend von 19:00 bis 22:00 Uhr eine abwechselnde Band auf der Bühne am Denkmalplatz. Organisiert wird die gesamte Reihe gemeinschaftlich von den Teams des Café Extrablatt Leer und der Bar Celona Leer.
Musikalische Leidenschaft ohne Verfallsdatum: Die Beatles Revival Band
Es gibt Bands, die Musik nachspielen. Und es gibt Formationen, bei denen Musik buchstäblich passiert, die Bühne bebt und das Publikum vom ersten Ton an in eine andere Epoche katapultiert – in eine Zeit, in der Musik noch keine gesichtslose Massenware war, sondern Werte vermittelte und die Welt verändert hat. Es sind Melodien und Songs, die man schlichtweg nicht vergisst.
Die Beatles Revival Band verkörpert exakt diesen Anspruch. Hierbei handelt es sich weder um eine bloße Kopie noch um ein nostalgisches Abziehbild, sondern um eine leidenschaftliche Hommage an ein musikalisches Erbe, das bis heute tief bewegt. Jedes Konzert ist absolut einzigartig und unverwechselbar. Gegründet 1976 in Frankfurt am Main, hat die Band seit jeher den Auftrag, die Musik der Beatles zu feiern und authentisch in die heutige Zeit zu tragen. Statt einer inszenierten Kopie am Fließband spürt das Publikum echtes Herzblut – mit einer Energie, die an die bunten Zeiten der vier Pilzköpfe aus Liverpool erinnert. Denn die Beatles waren nicht nur eine Band, sondern geniale Musiker und Songwriter, die ein ganzes Lebensgefühl transportierten. Genau das bringt die Beatles Revival Band zurück auf die Bühne: Nicht in tragem Schwarz-Weiß, sondern in leuchtenden Farben.
Von den ersten Teenie-Schreien der Beatlemania bis zu den letzten melancholischen Klängen ist jeder Song ein Kapitel und eine echte Reise für das Fan-Herz, das hier garantiert höher schlagen durfte. Ein eindrucksvoller Beweis dafür, dass die Musik der Beatles keine Zeit kennt – für alle, die den Spirit der Originale spüren wollen, ohne in der Vergangenheit stecken zu bleiben. Lebendig, emotional und ganz nach dem berühmten Motto: A splendid time is guaranteed for all!

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Die Donnerstags Denkmal Konzerte gehen weiter – LeserECHO kündigt die nächsten Termine an! ![]()
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30. Juli: Brown Sugar – Rolling Stones Cover
6. August: Watch Your Steps – Funk, Soul & mehr
13. August: Dr. Beat – Top 40
20. August: Rockshots – Rock‑, Pop- und NDW-Cover
Hochwertige Veranstaltung und großes Dankeschön an die Sponsoren
Ein herausragender Pluspunkt für alle Musikfans: Dank des Engagements von Sponsoren wie dem Café Extrablatt Leer und der Bar Celona Leer konnten die Besucher den üblichen Eintrittspreis von ca. 22 Euro komplett sparen. Dieses Konzert sowie die kommenden Termine der Donnerstagskonzerte-Reihe werden auf diese Weise für die Öffentlichkeit frei finanzierbar und zugänglich gemacht.
Eine derartig hochwertige und kostenfreie Kulturinitiative für die Stadt Leer ist ein echtes Highlight des Sommers – so etwas sollte man sich keinesfalls entgehen lassen. Wer die kommenden Sommerabende in Leer mit erstklassiger Live-Musik, kühlen Getränken und toller Gesellschaft verbringen möchte, sollte sich die Termine bereits fest im Kalender anstreichen!


DIE NÄCHSTEN HIGHLIGHTS – JETZT KALENDER ZÜCKEN!
Lasst euch das nicht entgehen! Ab sofort steht jeden Donnerstagabend von 19:00 bis 22:00 Uhr eine andere Live-Band auf der Bühne am Denkmalplatz. Wer die kommenden Sommerabende in Leer mit erstklassiger Live-Musik, kühlen Getränken und toller Gesellschaft verbringen möchte, sollte sich die Termine bereits fest im Kalender anstreichen!
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Wann? Jeden Donnerstag von 19:00 bis 22:00 Uhr
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Wo? Denkmalplatz, 26789 Leer
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Eintritt: Frei!

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Gitta Connemann wechselt ins BMDS: Eine erfahrene Stimme für den Mittelstand
Personalwechsel im BMDS: Gitta Connemann wird neue Parlamentarische Staatssekretärin
Berlin, 27.07.2026 – Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) hat eine neue Parlamentarische Staatssekretärin. Gitta Connemann übernimmt dieses Amt und folgt damit auf Philipp Amthor, der eine neue Aufgabe im Bundeskanzleramt antritt.
In einer heute veröffentlichten Pressemitteilung (Nr. 45/2026) gab das BMDS den Wechsel bekannt. Gitta Connemann wird künftig den Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung, Dr. Karsten Wildberger, in seiner parlamentarischen Arbeit unterstützen.
Bundesminister Dr. Wildberger begrüßt erfahrene Parlamentarierin
Bundesminister Dr. Karsten Wildberger äußerte sich sehr erfreut über die Neubesetzung: „Mit Gitta Connemann gewinnt unser Haus eine erfahrene Parlamentarierin mit großer Expertise in Politik, Wirtschaft und Verwaltung. Ihre langjährige politische Erfahrung, ihre Gestaltungsstärke und ihr praxisorientierter Blick werden die Arbeit unseres Hauses enorm bereichern.“
Wildberger hob insbesondere Connemanns Erfahrung als Mittelstandsbeauftragte hervor. Diese werde dem Ministerium helfen, zentrale Vorhaben der Bundesregierung „spürbar zu beschleunigen“. Hierzu zählen insbesondere der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) im Mittelstand sowie der dringend notwendige weitere Bürokratierückbau. „Ich freue mich sehr auf die Zusammenarbeit!“, so der Minister weiter.
Gitta Connemann: Politisches Schwergewicht für den Mittelstand im BMDS
Gitta Connemann ist eine ausgewiesene Kennerin der Bundespolitik. Sie vertritt seit 2002 den Wahlkreis Unterems als direkt gewählte Abgeordnete im Deutschen Bundestag. Die Volljuristin war in verschiedenen parlamentarischen Führungsfunktionen tätig, unter anderem als stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
Zuletzt fungierte sie als Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie als Beauftragte der Bundesregierung für den Mittelstand. Diese Funktion bringt sie nun in das BMDS ein. Ihr Ziel ist es, die Belange der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) eng mit der Innovationspolitik und der Modernisierungsagenda des Bundes zu verknüpfen. Connemann setzt sich nachdrücklich für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, den Abbau bürokratischer Hürden, innovationsfreundliche Rahmenbedingungen sowie die Chancen von Digitalisierung und KI für den Mittelstand ein.
Dank an den Vorgänger Philipp Amthor
Der scheidende Parlamentarische Staatssekretär, Philipp Amthor, wechselt in das Bundeskanzleramt. Dort wird er künftig als Staatsminister die Zusammenarbeit von Bund und Ländern verantworten.
Bundesminister Dr. Wildberger dankte Amthor ausdrücklich für dessen großes Engagement beim Aufbau des Ministeriums. „Philipp Amthor hat den Aufbau unseres Ministeriums von der ersten Stunde an mit großem Engagement und hoher fachlicher Kompetenz mitgeprägt und die Staatsmodernisierung als eines der zentralen Aufgabenfelder unseres Hauses etabliert“, würdigte Wildberger die Leistungen seines bisherigen Staatssekretärs. „Für seine herausragenden Leistungen und die stets vertrauensvolle Zusammenarbeit danke ich ihm von Herzen. Für seine neue Aufgabe innerhalb der Bundesregierung wünsche ich ihm viel Erfolg und freue mich sehr darauf, unsere Zusammenarbeit in neuer Verantwortung fortzusetzen.“
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Hitze-Stress für Eichhörnchen in Ostfriesland: NABU gibt Tipps für Wasserstellen und naturnahe Gärten
Natur in Ostfriesland: Eichhörnchen leiden unter Hitze und Trockenheit
Die extremen Sommertage in Ostfriesland setzen nicht nur uns Menschen zu, sondern auch den heimischen Wildtieren. Besonders die beliebten Europäischen Eichhörnchen geraten zunehmend unter Druck. Die NABU-Regionalgeschäftsstelle Ostfriesland verzeichnet einen Anstieg an Anfragen besorgter Bürger, die erschöpfte oder hilfsbedürftige Tiere beobachtet haben. Erfahren Sie, wie Sie den Kletterkünstlern mit einfachen Mitteln helfen können.
Eichhörnchen geraten zunehmend unter Druck
Noch zählt das Europäische Eichhörnchen (Sciurus vulgaris) nicht zu den gefährdeten Arten. Dennoch mahnt der NABU Ostfriesland, die Entwicklung aufmerksam zu beobachten. „Auch vermeintlich häufige und anpassungsfähige Arten können innerhalb kurzer Zeit unter Druck geraten. Deshalb ist es wichtig, ihre Lebensräume zu erhalten und naturnah zu gestalten“, erklärt Jan Fuchs von der NABU-Regionalgeschäftsstelle.
Besonders in Städten und dicht bebauten Wohngebieten fehlen den Tieren vielerorts Wasser, Nahrung, Schatten und sichere Rückzugsorte. Der fortschreitende Verlust geeigneter Lebensräume ist das Hauptproblem. Feldgehölze, alte Bäume und Grünflächen verschwinden aus der Landschaft. Die intensive Landwirtschaft sowie Siedlungsbau und Infrastrukturprojekte beanspruchen immer mehr Naturflächen für sich.
Wasserstellen können an heißen Tagen Leben retten
Gerade während langer Hitzeperioden sind Eichhörnchen auf leicht zugängliche Wasserstellen angewiesen. Der NABU gibt hierzu praktische Tipps für Gartenbesitzer:
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Verwenden Sie flache, standsichere Schalen mit frischem Wasser.
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Legen Sie einen Stein oder ein Stück Holz in die Schale. Dies dient als Ausstiegshilfe und rettet auch Insekten vor dem Ertrinken.
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Das Wasser sollte täglich gewechselt und die Schale regelmäßig gereinigt werden, um Krankheiten vorzubeugen.
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Achten Sie auf einen schattigen und geschützten Standort. Stellen Sie die Tränke nicht unmittelbar an einer Straße oder an einem Platz auf, an dem Katzen leicht lauern können.
Naturnahe Gärten bieten Nahrung und Schutz
Da Wälder seltener werden, sind Eichhörnchen längst nicht mehr nur dort zu Hause. Parks, Gärten und Siedlungen haben sich zu wichtigen Lebensräumen entwickelt. Dort sind die Tiere auf alte Bäume, dichte Sträucher und sichere Verbindungen zwischen den Baumkronen angewiesen, um sich vor Feinden zu schützen.
„Wer heimische Haselnusssträucher, Walnussbäume, Buchen oder andere samenreiche Gehölze pflanzt, schafft wertvolle Nahrungsquellen, die das ganze Jahr über Nahrung bieten“, so Jan Fuchs. Zusätzlich kann geeignetes Futter angeboten werden. Dazu zählen ungesalzene Haselnüsse und Walnüsse, Sonnenblumenkerne sowie kleine Mengen Obst. Auch schattige Bereiche und ungestörte Rückzugsorte helfen den Tieren, heiße Sommer besser zu überstehen.
Jungtiere genau beobachten: Hilfe will gelernt sein
Im Sommer sind auch viele junge Eichhörnchen unterwegs. Nicht jedes Tier, das alleine sitzt, benötigt sofort menschliche Hilfe. Wenn ein Jungtier jedoch verletzt oder apathisch wirkt oder auffällig die Nähe von Menschen sucht, sollten Sie eine Wildtierauffangstation oder eine Tierarztpraxis kontaktieren.
Wichtig zu wissen: Entgegen einer weit verbreiteten Annahme darf jungen Eichhörnchen keinesfalls Kuhmilch gegeben werden – diese ist für die Tiere tödlich.
Weitere Informationen und Broschüre des NABU
Die NABU-Regionalgeschäftsstelle Ostfriesland freut sich über das Engagement der Bevölkerung. „Die vielen Anfragen zeigen, dass die hitzebedingte Not der Tiere von vielen Menschen wahrgenommen wird“, sagt Jan Fuchs. „Mit einer Wasserstelle, heimischen Gehölzen und naturnah gestalteten Rückzugsorten kann jeder Garten einen wichtigen Beitrag zum Schutz unserer heimischen Eichhörnchen leisten.“
Für alle, die noch tiefer in das Thema einsteigen möchten, bietet der NABU eine reich bebilderte Broschüre an. Diese behandelt die Lebensweise der Eichhörnchen, Tipps zur naturnahen Gartengestaltung und Anleitungen zum Bau eines Kobelkastens (spezielle Nisthilfe).
Bezugsquelle der Broschüre: Die Broschüre ist gegen Einsendung einer 5 Euro Banknote bei der NABU-Regionalgeschäftsstelle Ostfriesland erhältlich.
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Adresse: Osterstr. 31, 26603 Aurich
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Persönlicher Erwerb: Jeden Donnerstag von 14–17 Uhr direkt in der Regionalgeschäftsstelle.
























