Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet
Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
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Lokal
Schnelligkeitswettbewerb in Holthusen: Wymeer-Boen sichert sich knapp den Sieg vor Weener
Spannender Wettkampf in Holthusen: Wymeer-Boen und Weener siegen beim Schnelligkeitswettbewerb der Rheiderländer Feuerwehren
Holthusen. Precision, Tempo und gelebter Teamgeist: Am Freitagabend, dem 7. August 2026, versammelten sich die Freiwilligen Feuerwehren aus dem Rheiderland auf dem Wettkampfplatz am Ende der Langen Straße in Holthusen. Anlass war der traditionelle Schnelligkeitswettbewerb, zu dem die Freiwillige Feuerwehr Holthusen als Gastgebereinheit eingeladen hatte. In einem packenden und kameradschaftlichen Kräftemessen sicherten sich die Aktiven aus Wymeer-Boen sowie der Nachwuchs aus Weener die begehrten ersten Plätze.
Mensch und Technik im Zusammenspiel: Der Ablauf des Löschangriffs
Insgesamt traten sechs aktive Ortsfeuerwehr-Gruppen und fünf Jugendfeuerwehrmachschaften gegeneinander an. Unter der fachkundigen und fairen Wertung des stellvertretenden Stadtbrandmeisters Steffen Voß zeigten alle Einheiten durchweg hervorragende Leistungen.
Die Aufgabe des Wettbewerbs ist praxisnah und anspruchsvoll zugleich: Es gilt, in möglichst kurzer Zeit und absolut fehlerfrei einen vollständigen Löschangriff aufzubauen. Jeder Handgriff muss sitzen:
-
Das Kuppeln von vier Sauglängen zur Wasserentnahme.
-
Das Herstellen der erforderlichen Schlauchverbindungen sowie das Pumpen von Wasser aus einem Vorratsbecken.
-
Der Zielangriff mit drei C‑Schläuchen, bei dem aufgestellt Zielkanister punktgenau umgespritzt werden müssen.
Denkbar knapper Ausgang bei den Aktiven
In der Wertungsgruppe der aktiven Ortsfeuerwehren entwickelte sich ein hochspannendes Duell an der Spitze. Am Ende entschied die Freiwillige Feuerwehr Wymeer-Boen das Rennen um Hundertersekunden für sich: Mit einer Zeit von 72,90 Sekunden und 427,10 Punkten holten sie sich knapp den Turniersieg vor der Feuerwehr Weener (73,23 Sek. / 426,77 Punkte). Den dritten Platz sicherte sich die Mannschaft aus Weenermoor.
Bei den Jugendfeuerwehren dominierte die Nachwuchsmannschaft aus Weener. Mit einer Zeit von 83,40 Sekunden und 416,60 Punkten setzte sie sich durch und belegte souverän den 1. Platz vor den Jugendfeuerwehren aus Weenermoor und Jemgum.
Die Ergebnisse im Überblick
Platzierung Jugendfeuerwehr:
-
1. Platz: Weener – Zeit: 83,40 sek. | Endpunktzahl: 416,60
-
2. Platz: Weenermoor – Zeit: 90,60 sek. | Endpunktzahl: 409,40
-
3. Platz: Jemgum – Zeit: 101,58 sek. | Endpunktzahl: 398,42
-
4. Platz: Ditzum – Zeit: 107,67 sek. | Endpunktzahl: 392,33
-
5. Platz: Holthusen – Zeit: 126,50 sek. | Endpunktzahl: 373,50
Platzierung Aktive:
-
1. Platz: Wymeer-Boen – Zeit: 72,90 sek. | Endpunktzahl: 427,10
-
2. Platz: Weener – Zeit: 73,23 sek. | Endpunktzahl: 426,77
-
3. Platz: Weenermoor – Zeit: 81,14 sek. | Endpunktzahl: 418,86
-
4. Platz: Ditzum – Zeit: 84,80 sek. | Endpunktzahl: 415,20
-
5. Platz: Holthusen – Zeit: 88,46 sek. | Endpunktzahl: 411,54
-
6. Platz: Bunde – Zeit: 99,80 sek. | Endpunktzahl: 400,20
Foto: Joachim Rand (Pressesprecher Feuerwehr Stadt Weener / Ems)
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Neuer Hotspot am Badesee: Umzug bringt frischen Wind für den „Kinnerkram“!
SPD-Ratsfraktion auf Sommertour: Erfolgreicher Neustart für den „Kinnerkram“ am Badesee Grotegaste
Westoverledingen. Im Rahmen ihrer traditionellen Sommertour machte die SPD-Ratsfraktion Westoverledingen kürzlich Station am Badesee in Grotegaste. Im Mittelpunkt des Besuchs stand der neue Standort des Spiel- und Freizeitangebots „Kinnerkram“. Vor Ort informierten sich die Ratsmitglieder bei dem Betreiberpaar Ralf und Marion Kastner über den Verlauf der Bauarbeiten und den geglückten Umzug aus Ihrhove an den Badesee.
Umsetzung eines langjährigen Entwicklungskonzepts
Die Umsiedlung des „Kinnerkrams“ war Teil eines umfassenden Entwicklungskonzepts, das bereits vor einigen Jahren von der SPD-Ratsfraktion vorgeschlagen worden war. Mit dem Neustart in Grotegaste konnte dieses Teilprojekt nun erfolgreich abgeschlossen werden. Vorausgegangen waren intensive politische Beratungen – die Entscheidungen im Gemeinderat und den dazugehörigen Ausschüssen fielen während des gesamten Verfahrens keineswegs immer einmütig aus.
„Durch die Umsiedlung des Kinnerkrams an den Badesee ergeben sich neue Chancen für die Ortsentwicklung Ihrhoves. Vielmehr eröffnen sich aber Chancen für den Kinnerkram selbst“, erläuterte der SPD-Fraktionsvorsitzende Gerhard Wiechers in einer Pressemitteilung der Ratsfraktion.
Neue Perspektiven für Betreiber und Gäste
Der neue Standort bietet direkte Sicht und Zugang zum Badesee. Dadurch erhält das Betreiberpaar die Möglichkeit, das ganze Jahr über von den Touristen und Naherholungssuchenden am Badesee zu profitieren. Durch die neu angegliederte Gastronomie hat sich der „Kinnerkram“ zu einem gemütlichen Treffpunkt für Jung und Alt entwickelt, der zum Verweilen einlädt.
Ralf und Marion Kastner berichteten den Gästen von einem gelungenen Start am neuen Standort, der sich nun im laufenden Betrieb langfristig beweisen müsse. Sie betonten ebenfalls die großen Chancen, die das Areal am Badesee bietet.
Austausch über Hürden und Zukunftsvisionen
Gleichzeitig nutzten die Betreiber das Gespräch, um auf aufgetretene Hindernisse während der Planungs- und Bauphase aufmerksam zu machen. Diese Rückmeldungen gaben sie der Politik und Verwaltung als wichtige Erfahrungswerte für zukünftige Projekte mit auf den Weg.
Die Anwesenden – darunter neben den Mitgliedern der Ratsfraktion auch Tammo Lenger (Kandidat für die Bürgermeisterwahl) und Matthias Groote (Kandidat für die Landratswahl) – nahmen die Anregungen aufmerksam entgegen.
Positives Fazit
Insgesamt zeigten sich alle Beteiligten sehr zufrieden mit der erreichten Entwicklung. Die SPD-Ratsfraktion sowie die SPD in der Gemeinde Westoverledingen wünschten Ralf und Marion Kastner für die Zukunft am Badesee Grotegaste weiterhin viel Erfolg.
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Starke Frauen, starke Geschichten: Unternehmerinnen in Leer im Fokus!
Unternehmerinnen im Blickpunkt: Vortrag im Leeraner Rathaus
Leer. Welchen Einfluss hatten Frauen auf die Wirtschafts- und Stadtgeschichte von Leer? Dieser frage geht eine besondere Veranstaltung nach: Im Rahmen des „Lebendigen Frauenkalenders 2026“ wird am Freitag, 28. August, um 17 Uhr zu einem Vortrag in den Festsaal des Leeraner Rathauses eingeladen. Thema des Abends: „Auf den Spuren von Unternehmerinnen in Leer“.
Unsichtbare Lebensläufe sichtbar machen
Lange Zeit standen vor allem männliche Kaufleute und Unternehmer im Fokus der regionalen Geschichtsschreibung. Die Arbeitsgruppe „Froolüü“ des frauenORTes Wilhelmine Siefkes hat es sich zur Aufgabe gemacht, dies zu ändern. In intensiver Recherchearbeit wurden die Biografien selbstständiger Frauen in Leer erforscht, um deren Mut, Innovationskraft und gesellschaftlichen Beitrag für die Öffentlichkeit sichtbar zu machen.
Der Abend bietet spannende Einblicke in historische Lebensläufe und würdigt den weiblichen Einfluss auf das Wirtschaftsleben der Stadt.
Hintergrund: Der „Lebendige Frauenkalender“
Die Veranstaltungsreihe ist Teil eines breiten regionalen Netzwerks. Der Runde Tisch „FrauenLeben in Ostfriesland“, der 2014 in Aurich ins Leben gerufen wurde, verbindet die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten der Region sowie Vertreterinnen der Hochschule Emden/Leer. Gemeinsam setzen sie sich dafür ein, Frauenthemen, Geschichte und Gleichberechtigung in Ostfriesland eine starke Stimme zu geben.
Hinweise zur Anmeldung
Da die Plätze im Festsaal begrenzt sind, wird um eine vorherige Anmeldung gebeten.
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Anmeldeschluss: Montag, 24. August 2026
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Ansprechpartnerin: Tomke Hamer (Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Leer)
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Telefon: 0491 9782–315
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E‑Mail: Tomke.Hamer@Leer.de
























