Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet
Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
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Lokal
KA.R.L. ist in der Stadt: Bundeswehr-Roadshow startet morgen auf dem Mühlenplatz!
Aufbau-Endspurt am Mühlenplatz: Die Vorbereitungen für die Roadtour Bundeswehr in Leer laufen auf Hochtouren. Mit schwerem Gerät, Kran und Muskelkraft bauen Soldatinnen und Soldaten die Informations- und Erlebnisfläche auf. Lange müssen Neugierige nicht mehr warten: Morgen (Dienstag, 9. Juni) um 11:00 Uhr findet die offizielle Eröffnung der Roadshow “KA.R.L.” in der Leeraner Innenstadt statt. Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO
Bundeswehr-Roadshow „KA.R.L.“ macht Station in Leer
Vom 9. bis zum 20. Juni 2026 verwandelt sich der Mühlenplatz in Leer in einen zentralen Anlaufpunkt für alle, die sich für die Bundeswehr interessieren. Mit der Roadshow „KA.R.L.“ (Karriereberatung, Roadshow und Lounge) präsentiert sich die Bundeswehr direkt in der Innenstadt und bietet einen umfassenden Einblick in die verschiedenen Tätigkeitsfelder.
Bundeswehr hautnah erleben
Die Veranstaltung richtet sich an ein breites Publikum. Ob Schülerinnen und Schüler, Familien, Lehrkräfte oder Interessierte aus Sportvereinen – alle sind eingeladen, sich ein eigenes Bild zu machen. In modernen Showroom-Containern werden unterschiedliche Exponate präsentiert, die einen praxisnahen Einblick in den Arbeitsalltag bei der Bundeswehr geben. Neben Informationen zur Laufbahn als aktive Soldatin oder aktiver Soldat werden auch Perspektiven in der Reserve sowie zivile Karrieremöglichkeiten beleuchtet.
Beratung und Programm
Besucherinnen und Besucher erwartet ein abwechslungsreiches Programm:
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Individuelle Karriereberatung: Erfahrene Beraterinnen und Berater stehen bereit, um Fragen zu beantworten und passende Wege aufzuzeigen – von der ersten unverbindlichen Information bis zur konkreten Karriereplanung.
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Interaktive Highlights: Sportliche Challenges und täglich wechselnde Angebote laden zum Mitmachen ein.
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Informationsveranstaltungen: Regelmäßige Formate bieten tiefergehende Einblicke in die Aufgaben der Bundeswehr.
Details zum Standort
Die Roadshow ist vom 9. bis zum 20. Juni 2026 auf dem Mühlenplatz in 26789 Leer präsent. Die Öffnungszeiten sind montags bis samstags ab 9:00 Uhr.
Als langjährige Garnisonsstadt bietet Leer den idealen Rahmen für diesen Besuch. Die offizielle Eröffnung findet am 10. Juni um 11:00 Uhr in der oberen Mühlenstraße statt, zu der Vertreter aus Politik und Bundeswehr erwartet werden. Interessierte sind herzlich eingeladen, die Informations- und Erlebnisfläche zu besuchen und mit den Ansprechpartnern vor Ort ins Gespräch zu kommen.
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Lokal
Unter Strom: Von Leer in den hohen Norden
Mit dem E‑Truck von Niedersachsen nach Norwegen: Ein Blick in die Zukunft des Güterverkehrs
Der Einsatz von Elektro-Trucks im Fernverkehr gilt vielerorts noch als gewagtes Experiment. Doch in Leer beweist eine ansässige Spedition, dass die Transformation der Logistikbranche bereits in vollem Gange ist. Mit Überzeugung setzt das Unternehmen auf E‑Technik und stellt sich den Herausforderungen moderner Elektromobilität.
Ein Kamerateam des NDR hat das Unternehmen für die Sendung „Die Nordreportage“ besucht und einen Einblick in den Arbeitsalltag gegeben, der weit über die Landesgrenzen hinausreicht: Eine spektakuläre Fahrt bis nach Norwegen stand dabei im Fokus.
Wegweisendes Engagement in Ostfriesland
Spediteur Nanno Janssen ist von der E‑Mobilität überzeugt und geht voran: Bereits 60 Prozent seiner Lkw-Flotte sind auf Elektroantrieb umgerüstet. Das langfristige Ziel ist ambitioniert, aber klar definiert: Mittelfristig sollen sämtliche Fahrzeuge des Unternehmens rein elektrisch betrieben werden.

Herausforderungen einer langen Tour
Dass dieser Wandel Präzision erfordert, verdeutlicht die Begleitung des Fahrers Tobias Wagner. Mit seinem E‑Truck legt er die fast 900 Kilometer lange Strecke von Ostfriesland bis nach Norwegen zurück. Eine solche Route ist kein gewöhnlicher Job, sondern erfordert eine akribische Planung:
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Lademanagement: Die Batterieleistung wird maßgeblich von externen Faktoren wie dem Ladegewicht und den Steigungen der Strecke beeinflusst.
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Logistische Planung: Auch die Wahl der Stopps ist essenziell. Da herkömmliche Parkplätze meist nicht über die notwendige Ladeinfrastruktur verfügen, müssen die Übernachtungsmöglichkeiten genau auf die Verfügbarkeit von Ladestationen abgestimmt werden.
Tobias Wagner zeigt sich von der Technik begeistert und meistert die Herausforderungen des vollelektrischen Fernverkehrs mit Bravour.
Sendetermin und Verfügbarkeit
Die packende Dokumentation gewährt exklusive Einblicke in den Alltag der Spedition und zeigt die Chancen und Hürden der E‑Mobilität im Transportsektor auf.
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Titel: „Die Nordreportage: Brummi unter Strom — Mit dem E‑Truck nach Norwegen“
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Ausstrahlung: Dienstag, 16. Juni 2026, um 18.15 Uhr im NDR Fernsehen.
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Online: Im Anschluss an die TV-Ausstrahlung steht die Reportage in der ARD Mediathek zum Abruf bereit.

Lokal
Hafenmarkt Weener: Ein gelungener Auftakt am Alten Hafen
Hafenmarkt Weener: Ein gelungener Start mit Ausblick
Der erste Hafenmarkt des Jahres in Weener ist Geschichte – und nach dem heutigen Tag lässt sich festhalten: Das Konzept „Markt neu denken am Alten Hafen“ geht voll auf. Auch wenn der Vormittag den Marktbesuchern und Ausstellern mit Regen einiges abverlangte, ließ sich in Weener niemand die Stimmung verderben. Pünktlich zur Mittagszeit drehte sich der Wind, die Wolken rissen auf und der Alte Hafen füllte sich zusehends mit Menschen, die sichtlich Freude an diesem lebendigen Treiben hatten.
Die Dollart Swing Band trug mit ihrem lässigen Jazz und Swing maßgeblich dazu bei, dass der Markt weit mehr als nur ein Verkaufsstandort war. Es war diese besondere Atmosphäre, die zum entspannten Stöbern und Verweilen einlud. Das Angebot bot viel Raum zum Entdecken: Ob beim Bogenschießen, das bei Jung und Alt gleichermaßen für Begeisterung sorgte, oder beim Blick auf die Werke von Günther Vehreke. Der bekannte, in Weener ansässige Künstler, der für seine maritime Malerei und regionalen Arbeiten geschätzt wird, präsentierte sich dem Publikum – und die gute Nachricht ist: Er wird ebenso wie viele andere Aussteller bei den kommenden Märkten wieder mit dabei sein.
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Neben all der Kunst und Kultur wurde natürlich auch kräftig geschlemmt. Das kulinarische Angebot kam bestens an und machte das Markterlebnis perfekt.
Für alle, die heute vor Ort waren oder den Auftakt verpasst haben, gilt: Das war erst der Anfang. Die Veranstalter setzen auf Kontinuität und führen den Markt von Juli bis Dezember jeweils monatlich fort – immer im bewährten Zeitfenster von 11 bis 18 Uhr.
Den Initiatoren gebührt für dieses Engagement ein großes Kompliment. Es ist ein Projekt mit Potenzial, das der Stadt Weener gut zu Gesicht steht. Mit Blick auf die kommenden Termine im Sommer bleibt nun ein Wunsch für alle Gäste von der anderen Emsseite: Hoffentlich steht der Fertigstellung der Friesenbrücke nichts mehr im Wege. Wenn die Radfahrer aus Westoverledingen wieder direkt den Weg nach Weener finden, lässt es sich hier noch deutlich unbeschwerter und länger genießen.
Weitere Termine: Sonntag, 05.07.2026: Schwerpunkt Recycling (Aus Alt wird Erneuert; Upcycling; Reparieren geht vor; Nützliches für den Alltag; Kreislaufwirtschaft) Sonntag, 09.08.2026 Sonntag, 06.09.2026 Sonntag, 04.10.2026 Sonntag, 08.11.2026 Sonntag, 06.12.2026
Fotos zum 1. Hafenmarkt in Weener finden Sie auf der Leeraner Facebookseite “Wir Leeraner”
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