Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet
Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
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Lokal
Gesundheitsamt Leer lädt zum Tag der offenen Tür ein
Heike de Vries (links), Leiterin des Gesundheitsamtes, stellt gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Jahnstraße in Leer die vielfältigen Aufgabenbereiche der Behörde vor.
Tag der offenen Tür im Gesundheitsamt Leer: Ein Blick hinter die Kulissen der regionalen Gesundheitsvorsorge
Unter dem Motto „Vielfalt für Gesundheit“ öffnet das Gesundheitsamt des Landkreises Leer am 19. März 2026 seine Türen. Von 13 bis 17 Uhr erwartet die Bürgerinnen und Bürger in der Jahnstraße 4 ein abwechslungsreiches Programm, das die oft unbemerkte, aber unverzichtbare Arbeit der Behörde für den Alltag erlebbar macht.
Warum die Arbeit des Gesundheitsamtes uns alle betrifft
Das Gesundheitsamt ist weit mehr als eine Verwaltungsbehörde – es ist ein zentraler Pfeiler für die Lebensqualität im Landkreis. Ob es um die Überwachung der Trinkwasserqualität, den effektiven Infektionsschutz oder die Förderung der Zahngesundheit bei Kindern geht: Die Fachkräfte begleiten die Menschen oft unbemerkt durch das Jahr.
Gleichzeitig fungiert das Amt als wichtige Anlaufstelle in sensiblen Lebenslagen. Es bietet Unterstützung bei Themen wie:
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Betreuungen und Vorsorgevollmachten
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Gesundheitsförderung und Prävention
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Selbsthilfeangebote und Schutz besonders gefährdeter Personengruppen
Mitmachaktionen und Highlights für Groß und Klein
Der Aktionstag bietet eine einmalige Gelegenheit, medizinische und präventive Arbeit hautnah zu erleben. Zahlreiche Fachbereiche und Partner wie das Deutsche Rote Kreuz (DRK) präsentieren sich mit interaktiven Angeboten:
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Prävention spielerisch lernen: Kinder können in einer „Karieswurfbude“ oder im „Kariestunnel“ Spannendes über Zahnhygiene erfahren oder Hör- und Sehtests absolvieren.
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Medizinische Checks für Erwachsene: Vor Ort werden Messungen von Blutdruck, Blutzucker und Sauerstoffsättigung angeboten. Zudem steht eine qualifizierte Impfberatung zur Verfügung.
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Hygiene zum Anfassen: Die Gesundheitsaufsicht demonstriert unter Schwarzlicht, wie wirksam eine korrekte Händedesinfektion tatsächlich ist.
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Erste Hilfe & Fitness: Das DRK zeigt die korrekte Durchführung der Wiederbelebung. Zudem laden Bewegungsangebote und ein mobiles Mini-Museum zum Ausprobieren ein.
Expertenwissen kompakt: Vorträge und Beratung
Zusätzlich zu den Aktionsständen bietet das Gesundheitsamt kurze Fachvorträge zu gesellschaftlich relevanten Themen an. Experten informieren zu den Schwerpunkten:
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Vorsorgevollmachten: Rechtzeitig für den Ernstfall vorsorgen.
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Reisemedizin: Gut vorbereitet in den Urlaub.
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Resilienz: Die psychische Widerstandskraft im Alltag stärken.
Die Selbsthilfekontaktstelle des Landkreises steht den gesamten Nachmittag über für individuelle Beratungsgespräche bereit.
Einladung an alle Bürgerinnen und Bürger
Der Tag der offenen Tür richtet sich an alle Altersgruppen, die erfahren möchten, wie der Landkreis Leer im Hintergrund für den Schutz und die Förderung der öffentlichen Gesundheit sorgt. Nutzen Sie die Chance für einen direkten Austausch mit den Fachkräften vor Ort.
Termin auf einen Blick:
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Datum: 19. März 2026
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Uhrzeit: 13:00 bis 17:00 Uhr
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Ort: Gesundheitsamt Leer, Jahnstraße 4, 26789 Leer

Lokal
Regionale Suchthilfe tauscht sich im Krankenhaus Rheiderland aus
(v.l.n.r.): Uwe Dogs (Leitender Suchttherapeut), Daniela Kamp (Geschäftsführerin), Larissa Leemhuis (Ergotherapeutin), Jörg Schäfer (Suchttherapeut), Sarah Koopmann (Suchttherapeutin).
22. Regionales Suchthilfe-Treffen: Austausch und strategische Zukunftsausrichtung im Krankenhaus Rheiderland
Leer/Ostfriesland, 10. März 2026. Am Dienstag, den 3. März 2026, fand zum 22. Mal das Regionale Suchthilfe-Treffen im Krankenhaus Rheiderland statt. Die Veranstaltung, die sich als fester Bestandteil des regionalen Suchthilfesystems etabliert hat, diente erneut dem fachlichen Dialog sowie der Stärkung der Vernetzung zwischen den beteiligten Einrichtungen und Akteuren.
Fachlicher Austausch im Fokus
Die Geschäftsführerin des Krankenhauses Rheiderland, Daniela Kamp, sowie der leitende Suchttherapeut des Qualifizierten Entzuges, Uwe Dogs, begrüßten die zahlreichen Teilnehmenden herzlich. Ziel des Treffens war es, aktuelle Arbeitsschwerpunkte zu erörtern und die regionalen Angebote der Suchthilfe gemeinsam weiterzuentwickeln.
Ein zentraler Programmpunkt war der detaillierte Bericht von Uwe Dogs über die aktuelle Arbeit des Qualifizierten Entzuges. Er beleuchtete dabei sowohl die tägliche Praxis als auch spezifische Herausforderungen des Fachbereichs. Ergänzend dazu bot das Format „Open Micro“ allen Anwesenden die Möglichkeit, Projekte und Entwicklungen aus ihren jeweiligen Institutionen und Gruppen direkt einzubringen.
Strategische Weiterentwicklung als Fachkrankenhaus
Einen wesentlichen Diskussionspunkt bildeten die Zukunftspläne des Krankenhauses Rheiderland, sich als „Fachkrankenhaus für Psychiatrie und Psychotherapie“ zu etablieren. Ein entsprechender Antrag wurde bereits beim niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung eingereicht.
Der niedersächsische Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi hatte bei der Mitgliederversammlung des Krankenhausvereins Anfang Februar seine Unterstützung für dieses Vorhaben bekräftigt und über den aktuellen Sachstand informiert. Die Bestrebungen zur Neuaufstellung treffen jedoch auf Widerstand des benachbarten Klinikums Emden. Derzeit lässt das zuständige Ministerium den Neuzuschnitt der psychiatrischen Pflichtversorgungsgebiete durch ein externes Bedarfsgutachten prüfen.
Bedeutung der Vernetzung
Das 22. Regionale Suchthilfe-Treffen verdeutlichte nachdrücklich, dass ein engmaschiges Netzwerk und ein kontinuierlicher, offener Austausch für eine erfolgreiche Suchthilfe in der Region unverzichtbar sind. Die Teilnehmenden unterstrichen die hohe Relevanz dieses Formats und bekräftigten ihr Bestreben, die Zusammenarbeit auch in Zukunft intensiv zu fördern.
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Lokal
Neue Weiterbildung für ehrenamtliche Vereinsführung in Leer starten
Informationsabend zur Weiterbildung: Referentin Katrin Hübscher klärt online alle Fragen rund um die Qualifizierung zum ehrenamtlichen Vereinsmanager.
Online-Infoveranstaltung: Weiterbildung zum ehrenamtlichen Vereinsmanager
Die ehrenamtliche Arbeit in Vorständen und leitenden Funktionen von Vereinen ist mit komplexen Herausforderungen verbunden. Um Engagierte bestmöglich in ihrer täglichen Vereinsarbeit zu unterstützen, bietet der Landkreis Leer eine strukturierte Qualifizierung an. Am 23. März 2026 findet eine Online-Informationsveranstaltung statt, die einen detaillierten Einblick in die Fortbildungsreihe zum ehrenamtlichen Vereinsmanager bzw. zur ehrenamtlichen Vereinsmanagerin gibt.
Informationen zur Infoveranstaltung
Ziel der Online-Veranstaltung ist es, Transparenz über den Ablauf der Fortbildung zu schaffen und alle offenen Fragen der Teilnehmenden zu klären. Dabei stehen die folgenden Aspekte im Fokus:
-
Ablauf der Qualifizierung: Welche Inhalte werden vermittelt?
-
Zielgruppe: Wer kann an der Fortbildung teilnehmen?
-
Anforderungen: Welche zeitlichen und persönlichen Voraussetzungen sollten mitgebracht werden?
Durch den Abend führen Anja Lücht von der Stabsstelle Ehrenamt sowie die Referentin Katrin Hübscher. Beide stehen für Rückfragen bereit und geben einen umfassenden Überblick über das Programm.
| Detail | Information |
| Datum | 23. März 2026 |
| Uhrzeit | 17:30 bis 18:30 Uhr |
| Format | Online-Veranstaltung |

Vereine und Pressearbeit: So nutzen Sie die Reichweite des LeserECHO-Verlags
Eine effektive Pressearbeit ist für Vereine unerlässlich, um auf Veranstaltungen, Erfolge und die eigene Arbeit aufmerksam zu machen. Der LeserECHO-Verlag bietet hierbei eine wertvolle Plattform, um eine breite Öffentlichkeit zu erreichen und das Vereinsleben in der Region zu stärken.
Warum Pressearbeit für Vereine wichtig ist
Pressearbeit ermöglicht es Vereinen, ihre Bekanntheit zu steigern, neue Mitglieder zu gewinnen und Sponsoren zu finden. Durch regelmäßige Pressemitteilungen und Fotos von Veranstaltungen können Vereine ihr Image pflegen und ihre Relevanz in der Gesellschaft unterstreichen.
Tipps für eine gute Pressemitteilung
Eine gelungene Pressemitteilung sollte prägnant, informativ und gut strukturiert sein. Hier sind einige Tipps, die Sie beachten sollten:
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Klare Überschrift: Eine aussagekräftige Überschrift, die das Thema der Pressemitteilung auf den Punkt bringt.
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Wichtige Informationen zuerst: Die wichtigsten Informationen sollten am Anfang der Pressemitteilung stehen.
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Kurze Sätze und Absätze: Vermeiden Sie lange Schachtelsätze und strukturieren Sie den Text in kurze Absätze.
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Zitate: Fügen Sie Zitate von Vereinsmitgliedern oder Experten hinzu, um die Pressemitteilung lebendiger zu gestalten.
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Kontaktdaten: Geben Sie am Ende der Pressemitteilung Kontaktdaten für Rückfragen an.
Tipps für gute Fotos
Fotos sind ein wichtiger Bestandteil der Pressearbeit, insbesondere für Social Media. Hier sind einige Tipps für gelungene Fotos:
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Action-Fotos: Machen Sie Fotos von Menschen in Aktion, anstatt nur gestellte Gruppenfotos.
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Gute Beleuchtung: Achten Sie auf eine gute Beleuchtung, um scharfe und klare Fotos zu erhalten.
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Verschiedene Perspektiven: Experimentieren Sie mit verschiedenen Perspektiven, um interessante Fotos zu machen.
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Hohe Auflösung: Senden Sie Fotos in hoher Auflösung, um eine gute Qualität zu gewährleisten.
Nutzung von KI
Künstliche Intelligenz (KI) kann Vereine bei der Pressearbeit unterstützen. KI-gestützte Tools können beispielsweise helfen, Pressemitteilungen zu schreiben oder Fotos zu optimieren. Es ist jedoch wichtig, KI-gestützte Tools verantwortungsvoll zu nutzen und die Ergebnisse immer kritisch zu prüfen.
Kooperation mit dem LeserECHO-Verlag
Der LeserECHO-Verlag bietet Vereinen die Möglichkeit, Pressemitteilungen und Fotos auf dem News-Portal und auf der Facebook-Seite “Wir-Leeraner” zu veröffentlichen. Mit über 39.500 Followern und einer Reichweite von über 8 Millionen Aufrufen im Monat* bietet der LeserECHO-Verlag eine enorme Reichweite für Vereine.
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Als regionales Handwerkernetzwerk ist es uns ein Anliegen, das ehrenamtliche Engagement zu stärken und die Lebensqualität vor Ort zu fördern. Nutzen Sie diese Chance und erreichen Sie mit unserer Unterstützung eine breite Öffentlichkeit.
Wir freuen uns auf Ihre Berichte!
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