Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet
Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
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Lokal
Sicher und entspannt durch Winter und Feiertage: Die besten Tipps für Hundehalter
Hundetraining mit Herz und Fachwissen — Frauke Prüß ist eine erfahrene Hundetrainerin, die seit über 15 Jahren ihre eigene Hundeschule führt. Mit viel Engagement und Fachkenntnis hilft sie Hundebesitzern, die Bindung zu ihren Vierbeinern zu stärken und deren Verhalten positiv zu beeinflussen. In ihrem Training legt sie großen Wert auf einen respektvollen Umgang mit Hunden und setzt auf individuell abgestimmte Trainingsmethoden, die sowohl für Hunde als auch für ihre Halter effektiv sind. Im Gespräch mit dem LeserECHO teilt sie wertvolle Tipps für Hundebesitzer, wie sie ihre Hunde während der winterlichen und festlichen Saison optimal betreuen können.
So kommen Hunde sicher und entspannt durch Winter und Feiertage.
Die Wintermonate und die festliche Jahreszeit stellen Hundebesitzer oft vor besondere Herausforderungen. Kälte, Schnee, Streusalz und der Trubel rund um die Feiertage können den Alltag mit einem Hund schwieriger machen. Frauke Prüß, eine erfahrene Hundetrainerin, gibt wertvolle Tipps, wie man seinem Hund in dieser Zeit besonderen Schutz, die nötige Beschäftigung und auch ein bisschen Beruhigung bieten kann. Denn mit den richtigen Vorbereitungen und ein wenig Aufmerksamkeit können Hundebesitzer und ihre Tiere die kalte Jahreszeit ohne unnötigen Stress genießen.
Vorsicht vor giftigen Versuchungen und gefährlichen Pflanzendekorationen
Während der Weihnachtszeit gibt es viele Versuchungen für Hunde, die sie nicht gut vertragen. Besonders gefährlich ist Schokolade: Sie enthält Theobromin, eine Substanz, die Hunde nicht abbauen können und die schnell zu schweren Vergiftungen führen kann. Aber auch in vielen zuckerfreien Süßigkeiten ist Xylit enthalten, ein Zuckeraustauschstoff, der für Hunde giftig ist und bei Einnahme zu schweren gesundheitlichen Problemen führen kann. Daher ist es besonders wichtig, Weihnachtsnaschereien und andere Leckereien immer außerhalb der Reichweite von Hunden aufzubewahren. Ebenso sollten Zimmerpflanzen wie der Weihnachtsstern oder die Mistel, die für Hunde giftig sind, niemals in deren Nähe kommen.
Frauke Prüß empfiehlt, für den Hund alternative Leckerlis bereit zu halten. Statt Schokolade können Hundebesitzer zu speziellen Hundekeksen greifen, die speziell für Vierbeiner hergestellt wurden. Auch selbstgemachte Leckerlis aus gesunden Zutaten sind eine gute Wahl – allerdings sollte man es mit den Belohnungen nicht übertreiben. Weniger ist oft mehr, um Verdauungsprobleme oder eine Gewichtszunahme zu vermeiden.
Sicherheit beim Gassigehen: Schutz vor Streusalz und kalten Temperaturen
Im Winter ist das Gassigehen für Hunde eine besondere Herausforderung. Die Streusalze auf den Wegen können nicht nur unangenehm für die Pfoten der Hunde sein, sondern auch zu Verletzungen führen. Das Salz kann die empfindliche Haut der Hundepfoten reizen, kleine Risse verursachen und bei Aufnahme durch Lecken sogar zu Vergiftungen führen. Frauke Prüß rät daher, die Pfoten nach jedem Spaziergang gründlich mit klarem Wasser abzuspülen, um das Salz zu entfernen. Es gibt auch spezielle Pfotenbalsame, die eine schützende Schicht bilden und die Haut pflegen können. Bei extrem kaltem Wetter oder auf besonders salzhaltigen Wegen können Hundeschuhe eine sehr gute Unterstützung bieten, um die Pfoten des Hundes zu schützen. Die Gewöhnung an Hundeschuhe ist zwar nicht immer einfach, aber es lohnt sich, besonders in den Monaten mit starkem Frost.
Ein weiterer wichtiger Punkt im Winter ist die Sicherstellung der Sichtbarkeit bei Dunkelheit. Wenn es früh dunkel wird, ist es umso wichtiger, dass Hundebesitzer sicherstellen, dass sie und ihr Hund gut gesehen werden. Leuchtende Halsbänder oder reflektierende Leinen sind einfache, aber sehr effektive Mittel, um sicher durch den Winter zu kommen. Besonders bei Spaziergängen an vielbefahrenen Straßen oder in abgelegenen Gegenden können diese kleinen Hilfsmittel den Unterschied machen.
Winterliche Indoor-Beschäftigung: Den Hund auch bei Kälte auslasten
Nicht jeder Hund ist ein Fan von Kälte und Schnee. Gerade an Tagen, an denen das Wetter unangenehm ist, wollen viele Hunde lieber im Warmen bleiben. Für diese Tage gibt es viele Möglichkeiten, die Hunde auch drinnen auszulasten und zu beschäftigen. „Hundebesitzer sollten auch in den Wintermonaten darauf achten, dass ihre Hunde genügend Bewegung und geistige Stimulation bekommen“, erklärt Frauke Prüß. Wenn das Gassigehen bei eisigem Wind oder starkem Schneefall keine Option ist, können Indoor-Übungen helfen, den Hund aktiv zu halten.
Einfaches Apportieren im Wohnzimmer, bei dem der Hund seinen Ball oder ein Spielzeug zurückbringt, ist eine gute Möglichkeit, ihn auch drinnen zu beschäftigen. Auch Suchspiele, bei denen der Hund Leckerchen oder ein Spielzeug finden muss, bieten sowohl geistige als auch körperliche Auslastung. Wer noch einen Schritt weitergehen möchte, kann mit dem Hund neue Tricks erlernen oder bestehende Kommandos vertiefen. Dies sorgt nicht nur für Bewegung, sondern stärkt auch die Bindung zwischen Hund und Besitzer.
Silvester: Ruhe bewahren und den Hund beruhigen
Silvester stellt für viele Hunde eine stressige und unruhige Zeit dar. Das Knallen von Feuerwerk und Böllern, das viele Hunde in Panik versetzt, ist für sie oft beängstigend und verwirrend. Um dem Hund zu helfen, mit der Geräuschkulisse besser umzugehen, empfiehlt Frauke Prüß, bereits einige Monate vor dem Jahreswechsel mit einer Gewöhnung an laute Geräusche zu beginnen. Dabei kann man beispielsweise Aufnahmen von Feuerwerk in niedriger Lautstärke abspielen und den Hund mit Leckerlis oder lobenden Worten belohnen, wenn er ruhig bleibt. Dieses Training kann dabei helfen, dass der Hund Silvester nicht ganz so ängstlich erlebt.
Am Silvesterabend selbst sollte der Hund an einem sicheren Ort untergebracht werden, der gut isoliert ist. Ein Raum ohne Fenster oder mit dicken Vorhängen kann helfen, den Lärm von außen zu dämpfen. Viele Hunde fühlen sich auch wohler, wenn sie in dieser Zeit ein gemütliches, kuscheliges Plätzchen haben. Beruhigende Musik oder eine weiche Decke können helfen, den Hund zu entspannen und ihm das Gefühl von Sicherheit zu geben. Sollte der Hund trotzdem sehr ängstlich reagieren, ist es ratsam, rechtzeitig mit einem Tierarzt zu sprechen, der gegebenenfalls Beruhigungsmittel oder homöopathische Mittel empfehlen kann.
Notfallplanung für Tierhalter: Vorbereitet auf unerwartete Situationen
In den Wintermonaten und rund um die Feiertage ist es wichtig, auf Notfälle vorbereitet zu sein. Tierärzte haben auch in dieser Zeit Notdienste, und es ist sinnvoll, die Telefonnummer des nächstgelegenen Tierarztes griffbereit zu haben. Ein Notfallplan für den Hund, der auch Dinge wie Erste-Hilfe-Maßnahmen und die Kontaktdaten von Tierkliniken umfasst, kann helfen, schnell zu handeln, wenn es notwendig wird.
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Auf den Hund hören: Die Bedürfnisse des Vierbeiners verstehen
Abschließend betont Frauke Prüß, dass der wichtigste Tipp für Hundebesitzer in der kalten Jahreszeit ist, auf die Bedürfnisse des Hundes zu hören. Im Winter, während der hektischen Feiertage und bei allen zusätzlichen Stressfaktoren, sollten Hundebesitzer besonders viel Geduld und Aufmerksamkeit aufbringen. Wenn der Hund bei kaltem Wetter lieber zu Hause bleiben möchte, sollte man das respektieren. Genauso, wenn er sich in der Dunkelheit unsicher fühlt oder mehr Ruhe braucht, als normalerweise. Nur wer auf die Signale seines Hundes achtet, kann ihm die richtige Unterstützung geben und ihm helfen, diese besondere Zeit stressfrei zu erleben.
Mit Liebe und Aufmerksamkeit durch den Winter
Die Winterzeit und die Feiertage sind eine besondere Herausforderung, aber auch eine Gelegenheit, die Bindung zu seinem Hund zu vertiefen. Mit der richtigen Vorbereitung, einer sicheren Umgebung und einem offenen Ohr für die Bedürfnisse des Hundes können Hundebesitzer dafür sorgen, dass ihre Vierbeiner auch in der kalten Jahreszeit gesund, sicher und glücklich bleiben.
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Fachkräfte-Integration: Erfolgreiche Strategien gegen den Mangel im Arbeitsmarkt
Fachkräfte für den Landkreis – Wie Integration und Anerkennung in Leer gelingen
Fachkräfte-Integration im Landkreis Leer: So macht das Jobcenter ausländische Profis fit für den Arbeitsmarkt
Im Rahmen des Jahresrückblicks 2025 (Teil 8) beleuchtet der Landkreis Leer ein zentrales Thema für die regionale Wirtschaft: die Gewinnung und Integration ausländischer Fachkräfte. Angesichts des deutschlandweiten Fachkräftemangels sind Gesellschaft und Wirtschaft verstärkt auf qualifizierte Zuwanderung angewiesen. Das Jobcenter des Landkreises Leer in der Bavinkstraße leistet hierbei entscheidende „Anerkennungs- und Qualifizierungsarbeit“.
Landrat Matthias Groote betont die strategische Bedeutung: „Nur durch intensive Beratung und Betreuung können wir ausländische Fachkräfte langfristig an unsere Region binden. Wir sind auf sie angewiesen. Daher ist es essenziell, dass der Bund die Verfahren zur Berufsanerkennung spürbar erleichtert.“
Wissenswertes: Jobcenter und Arbeitsamt im Vergleich
Für viele Ratsuchende ist die Abgrenzung der Institutionen oft unklar. In Deutschland gibt es insgesamt 405 Jobcenter. Das Jobcenter des Landkreises Leer (Zentrum für Arbeit) ist eine kommunale Einrichtung und unterscheidet sich grundlegend von der Bundesagentur für Arbeit (landläufig Arbeitsamt):
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Bundesagentur für Arbeit: Zuständig für Arbeitslosengeld I, Berufsberatung, Ausbildungsförderung und die Unterstützung von Arbeitgebern bei der Personalsuche.
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Jobcenter (SGB II): Rechtliche Grundlage ist das Sozialgesetzbuch II. Es betreut Bezieher von Bürgergeld, insbesondere Langzeitarbeitslose oder Personen ohne Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung.
Trotz unterschiedlicher Schwerpunkte kooperieren beide Einrichtungen eng, um Synergien bei der Arbeitsmarktintegration zu nutzen.
Erfolgsmodell: Die Jugendberufsagentur (JBA) Leer
Ein herausragendes Beispiel für gelungene Netzwerkarbeit ist die Jugendberufsagentur Leer. Im Jahr 2025 wurde sie als eine von nur drei der landesweit 46 niedersächsischen Agenturen zur Fachtagung der Landesleitstelle „Region des Lernens“ eingeladen.
Hilfe beim Übergang in den Beruf
Die JBA unterstützt Jugendliche unbürokratisch beim Übergang von der Schule in den Beruf – insbesondere dann, wenn Schwierigkeiten in der Ausbildung oder bei der Jobsuche auftreten. Das Netzwerk ist breit aufgestellt und umfasst:
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Jobcenter und Agentur für Arbeit Emden/Leer
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Amt für Kinder, Jugend und Familie sowie die BBS I und II
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Erweiterte Partner wie das Leiner Stift, die Ausländerbehörde, das Haus der Kulturen sowie spezialisierte Eingliederungshilfen und Präventionsräte.
Im Jahr 2025 konzentrierte sich die JBA darauf, ihre Bekanntheit zu steigern – unter anderem durch einen eigenen Stand auf der Jobmesse in Leer – und gezielt benachteiligte Jugendliche sowie junge Geflüchtete und Migranten zu unterstützen.
Statistik 2025: Anerkennungsberatung im Fokus
Das Jobcenter Leer fungiert als eine von bundesweit 60 Beratungsstellen im Rahmen eines Förderprogramms von Bund und EU. Es ist zudem für die Stadt Emden und den Landkreis Aurich zuständig.
Wer sucht Beratung?
Im Jahr 2025 wurden knapp 300 Personen beraten (davon über 50 % Frauen). Insgesamt fanden mehr als 1.000 Beratungsgespräche statt. Die Herkunftsländer der Ratsuchenden gliedern sich wie folgt:
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Ukraine: 103 Personen
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Syrien: 19 Personen
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Kolumbien: 15 Personen
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Afghanistan / Türkei: je 14 Personen
Die häufigsten Berufsgruppen
Besonders bemerkenswert sind die Qualifikationen der Ratsuchenden. Die Top 5 der vertretenen Berufe waren:
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Lehrer: 39
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Ingenieure: 28
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Betriebswirte: 28
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Pflegekräfte: 13
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Ärzte: 9 (Hier ist die Zahl geringer, da Mediziner oft bereits vor der Einreise über Anerkennungsverfahren informiert sind.)
Langfristige Integration und aktuelle Trends
Die Daten zeigen, dass Integration Zeit braucht: Ein Großteil der 2025 beratenen Personen kam bereits zwischen 2020 und 2024 nach Deutschland. Lediglich acht Ratsuchende reisten im aktuellen Jahr 2025 ein, was auf die verschärfte Asylpolitik zurückzuführen ist.
Ein interessanter Aspekt zum Schluss: Trotz umfassender digitaler Angebote bevorzugen die meisten Fachkräfte nach wie vor die persönliche Beratung im Jobcenter, um ihre berufliche Zukunft im Landkreis Leer zu planen.
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Müllberg mit Aussicht: Warum die Deponie Breinermoor jetzt Schule macht!
Jahresrückblick 2025: Die Deponie Breinermoor wird zum grünen Klassenzimmer
Müll ist nicht gleich Abfall – er ist eine wertvolle Ressource. Unter diesem Motto zieht der Abfallwirtschaftsbetrieb (ALL) des Landkreises Leer eine positive Bilanz für das Jahr 2025. Das Highlight: Ein innovativer Lernort, der zeigt, wie Umweltschutz spielerisch gelingen kann.
Breinermoor – Wo früher nur entsorgt wurde, wird heute gelernt, gestaunt und Energie gewonnen. Der siebte Teil des Jahresrückblicks 2025 widmet sich einem Projekt, das dem Landkreis Leer eine Vorreiterrolle in der Umweltbildung sichert.
Ein Lernort für alle Generationen
Seit Juni 2025 ist die Deponie Breinermoor um eine Attraktion reicher: Ein außerschulischer Lernort bietet Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen tiefe Einblicke in die Welt der Kreislaufwirtschaft. „Es schafft ein Bewusstsein dafür, dass Müll nicht einfach Wegwerfen bedeutet, sondern zunehmend Verwerten“, erklärt Betriebsleiter Klaus Anneken.
Die Investition von insgesamt 250.000 Euro, unterstützt durch 142.000 Euro aus dem Leader-Programm, trägt bereits Früchte. Antje Jansen, die Verantwortliche für den Lernort, blickt auf ein erfolgreiches Halbjahr zurück: „25 Führungen haben wir dieses Jahr bereits absolviert. Das Interesse kommt nicht nur von Kitas und Schulen, sondern auch von Seniorengruppen.“ Für 2026 füllt sich der Terminkalender bereits.
Energiewald: 1.080 Tonnen Holz für die Wärmegewinnung
Wer den 30 Meter hohen Deponieberg erklimmt, genießt nicht nur den Weitblick über das Umland, sondern sieht auch die „grüne Lunge“ des Geländes. Auf 10 Hektar wächst ein Energiewald aus rund 150.000 schnell wachsenden Pappeln.
Die Bilanz im Frühjahr 2025 war beeindruckend: Stolze 1.080 Tonnen Holz konnten geerntet werden – eine deutliche Steigerung zur ersten Ernte im Jahr 2021 (680 Tonnen). Das Holz findet eine nachhaltige Verwendung: Es wurde an ein Holzheizkraftwerk im emsländischen Lathen geliefert, um daraus klimafreundliche Wärme zu erzeugen.
Trendwende bei den Altkleidercontainern
Nach einem schwierigen Jahr gab es zum Jahresschluss auch eine gute Nachricht für das Stadtbild im Landkreis. Lange Zeit kämpfte der Abfallwirtschaftsbetrieb mit illegalen Müllablagerungen an Altkleidercontainern. Doch die Statistik zeigt nun eine deutliche Besserung:
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August: 193 Meldungen über Überfüllung oder Verschmutzung.
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September: Rückgang auf 135 Meldungen.
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November: Nur noch 27 Anzeigen.
Dank einer optimierten Logistik bei der Leerung und Reinigung der Plätze funktionieren die Sammelstellen wieder so, wie sie sollen: Als wichtige Schnittstelle für die Wiederverwertung gebrauchter Textilien.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb zeigt mit diesem Rückblick, dass Ökonomie und Ökologie im Landkreis Leer Hand in Hand gehen – ein positiver Ausblick auf das kommende Jahr 2026.
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