Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet
Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
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Lokal
Erhalt des Schlossparks: Wichtige Baumpflegearbeiten an der Evenburg
Sicherheit und Erhalt: Baumpflegearbeiten im Evenburgpark geplant
Leer/Moormerland – Im Schlosspark der Evenburg stehen wichtige Baumpflegearbeiten an. Voraussichtlich am kommenden Dienstag werden spezialisierte Teams im Parkgelände im Einsatz sein, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und den historischen Baumbestand zu pflegen.
Kronenschnitt an alter Eiche
Ein besonderes Augenmerk liegt bei den anstehenden Arbeiten auf einer alten Eiche. Hier ist ein sogenannter Sicherungsschnitt zwingend erforderlich. Um die Standsicherheit des wertvollen Baumes langfristig zu sichern und die Gefahr von Astbrüchen zu minimieren, muss die Krone umgehend entlastet werden. Solche Maßnahmen sind bei historischen Baumbeständen regelmäßig notwendig, um das Gleichgewicht zwischen Naturschutz und Sicherheit für die Parkbesucher zu halten.
Fällungen am „kleinen Lindenrondell“
An der südlichen Parkseite sind zudem Veränderungen am sogenannten „kleinen Lindenrondell“ unumgänglich. Einige der dortigen Linden müssen aufgrund ihres Zustandes gefällt werden. Doch für Ersatz ist bereits gesorgt: Im Sinne der historischen Authentizität und Nachhaltigkeit werden für die Neuanpflanzungen eigene Nachzuchten aus dem Park verwendet. So bleibt der Charakter des Schlossparks auch für künftige Generationen erhalten.
Sicherheitshinweise für Besucher
Die Verwaltung bittet alle Besucherinnen und Besucher des Evenburgparks um Verständnis für die Maßnahmen. Zu ihrer eigenen Sicherheit werden die entsprechenden Arbeitsbereiche großräumig abgesperrt. Es wird dringend darum gebeten, diese Absperrungen strikt zu beachten und die betroffenen Zonen während der Arbeiten nicht zu betreten.
Nach Abschluss der Maßnahmen steht der Park den Gästen wieder uneingeschränkt für winterliche Spaziergänge zur Verfügung.
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Lokal
Bahnverkehr in Ostfriesland: RE 1 nimmt Betrieb schrittweise wieder auf
Wintersturm „Elli“ bremst Ostfriesland aus: Bahnverkehr zwischen Leer und Küste gestört
LEER / EMDEN – Der Winter sorgt auch am heutigen Samstag für erhebliche Behinderungen auf den Schienen Norddeutschlands. Besonders betroffen ist die für Ostfriesland zentrale Achse des RE 1. Während die Deutsche Bahn versucht, den Betrieb schrittweise wieder aufzunehmen, müssen Reisende weiterhin mit starken Einschränkungen und Ausfällen rechnen.
Seit den frühen Morgenstunden kämpft die DB Regio Nord mit den Folgen von Schnee und Eis. Zahlreiche Weichen waren eingefroren, und Schneeverwehungen blockierten Teile der Infrastruktur. Am Vormittag wurden auf den betroffenen Strecken – darunter auch die Verbindung von Norddeich Mole über Emden und Leer nach Hannover – Erkundungsfahrten durchgeführt, um die Sicherheit der Gleisanlagen zu prüfen.
Schrittweise Wiederaufnahme ab Mittag
Nach aktuellen Informationen der Bahn wird der Betrieb auf der Linie RE 1 (Norddeich Mole – Bremen – Hannover) voraussichtlich ab dem heutigen Mittag bzw. frühen Nachmittag schrittweise wieder aufgenommen. Fahrgäste sollten jedoch beachten, dass zunächst nicht alle Züge planmäßig verkehren können und das Platzangebot durch verkürzte Zugbildungen eingeschränkt sein kann.
Gefahrenquelle Bahnsteig: Vorsicht beim Einsteigen
Die Bahn warnt zudem eindringlich vor der Glätte an den Bahnhöfen. Trotz Räumdiensten können Bahnsteige und Treppenaufgänge in Leer, Emden und an den Küstenstationen extrem glatt sein. Reisende werden gebeten, besonders vorsichtig zu agieren und mehr Zeit für die Wege einzuplanen.
Service & Hilfe für Reisende
Um die Flut an Anfragen zu bewältigen, hat die Deutsche Bahn spezielle Hotlines geschaltet:
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Kostenlose Sonderhotline (Sturmtief Elli): 📞 08000 996633
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Regionaler Kundendialog (DB Regio Niedersachsen): 📞 0511 45901645
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Servicenummer der DB (allgemein): 📞 030 2970
Wichtige Infos zu Tickets und Fahrgastrechten
Aufgrund der außergewöhnlichen Wetterlage zeigt sich die Bahn kulant:
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Aufgehobene Zugbindung: Fahrkarten für den Zeitraum vom 08.01. bis 11.01.2026 behalten ihre Gültigkeit und können flexibel zu einem späteren Zeitpunkt genutzt werden. Dies gilt auch für den Niedersachsentarif.
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Erstattungen: Wer seine Reise aufgrund der Witterung nicht antreten möchte, kann sein Ticket gebührenfrei erstatten lassen.
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Schienenersatzverkehr (SEV): Da auch die Straßenverhältnisse im Landkreis Leer schwierig sind, kann ein verlässlicher Ersatzverkehr mit Bussen derzeit nicht garantiert werden. Die Bahn rät daher, nicht notwendige Reisen zu verschieben.

Lokal
Eisiger Stillstand in Ditzum: Wichtige Ems-Verbindung vorerst unterbrochen
Eiseskälte in Ostfriesland: Fähre Ditzum-Petkum bleibt vorerst im Hafen
DITZUM / PETKUM – Der winterliche Einbruch hat den Fährverkehr auf der Ems fest im Griff. Wie der Landkreis Leer mitteilte, bleibt die wichtige Verbindung zwischen Ditzum und Petkum aufgrund der aktuellen Witterungsverhältnisse bis auf Weiteres eingestellt.
Bereits am heutigen Freitagmorgen konnte der Betrieb gar nicht erst aufgenommen werden. Die Kombination aus eisigen Temperaturen und der aktuellen Wetterlage macht eine sichere Überfahrt derzeit unmöglich.
Keine Besserung für Samstag in Sicht
Pendler und Ausflügler müssen sich auch für das Wochenende umstellen: Die Fähre wird definitiv auch am morgigen Samstag, den 10. Januar 2026, nicht verkehren. Da die Sicherheit der Passagiere und der Besatzung oberste Priorität hat, bleibt die Ems-Verbindung unterbrochen, solange Eis oder extreme Witterung den Hafenbetrieb behindern.
Informationen zur Wiederaufnahme
Der Landkreis Leer als Betreiber beobachtet die Lage kontinuierlich. Sobald sich die Wetterbedingungen bessern und ein gefahrloser Fährbetrieb wieder möglich ist, wird die Öffentlichkeit umgehend informiert.
Aktuelle Statusmeldungen und Fahrplanänderungen finden Fahrgäste jederzeit online unter: 👉 www.landkreis-leer.de/FähreDitzum
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