Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet
Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
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Neue Straße in Leer: Historische Häuser und die Geschichte der Altstadt
Neue Straße in Leer: Historische Häuser erzählen die Geschichte der ostfriesischen Handelsstadt
Leer. Die Neue Straße gehört zu den historisch bedeutsamen Straßen der Leeraner Altstadt. Mit ihren alten Wohn- und Handwerkerhäusern, historischen Packhäusern und charakteristischen Fassaden vermittelt sie bis heute das Bild einer kleinen ostfriesischen Handels- und Hafenstadt. Teile des Gebäudebestands reichen im Kern bis ins 16. und 17. Jahrhundert zurück. Die gesamte historische Gebäudegruppe ist im Denkmalverzeichnis des Landes Niedersachsen eingetragen.
Historische Altstadt mit denkmalgeschütztem Gebäudebestand
Die Neue Straße liegt im Süden der Leeraner Altstadt und setzt den Verlauf der Rathausstraße nach Südwesten fort. Von der Waage führt sie am historischen Marktplatz am Ufer der Leda vorbei und verläuft parallel zum früheren Handelshafen. Nach Westen zweigen die Garrelstraße und die Kampstraße ab. Weiter südlich knickt die Neue Straße nach Südwesten ab und mündet schließlich in den Straßenzug Pferdemarktstraße und Groninger Straße.
Der südliche Abschnitt ist durch einen weitgehend geschlossenen historischen Gebäudebestand geprägt. Die Häuser stehen auf einer alten Parzellenstruktur und säumen den Straßenraum in dichter Folge. Schmale Grundstücke, unterschiedliche Gebäudehöhen und vielfältige Fassadengestaltungen verleihen der Straße ihren besonderen Charakter.
Die Gebäudegruppe „Neue Straße“ ist im Denkmalatlas Niedersachsen als Gruppe baulicher Anlagen gemäß § 3 Absatz 3 Satz 1 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes erfasst. Ihre Bedeutung wird sowohl aus geschichtlicher als auch aus städtebaulicher Sicht begründet.
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Wohn- und Handwerkerhäuser aus mehreren Jahrhunderten
Das Straßenbild wird von ein- bis zweigeschossigen Wohnhäusern mit Steildächern bestimmt. Die Gebäude stehen entweder mit ihrem Giebel oder mit ihrer Traufseite zur Straße. Viele der älteren Häuser wurden im Laufe der Jahrhunderte umgestaltet, sodass sich unterschiedliche Bauphasen und Baustile miteinander verbinden.
Zu den ältesten Gebäuden zählen eingeschossige, giebelständige Wohn- und Handwerkerhäuser, deren bauliche Ursprünge teilweise im 16. und 17. Jahrhundert liegen. Im 18. und 19. Jahrhundert erhielten mehrere dieser Häuser neue, verputzte Straßenfassaden. Beispiele dafür finden sich unter anderem bei den Häusern Neue Straße 45, 46, 48, 51 und 57.
Die jüngeren historischen Gebäude entstanden überwiegend zwischen dem späten 18. und dem späten 19. Jahrhundert. Viele von ihnen sind zweigeschossig und traufständig ausgerichtet. Architektonisch spiegeln sie insbesondere den Klassizismus und den Historismus wider.
Als qualitätvolle klassizistische Beispiele nennt der Denkmalatlas die Wohnhäuser Neue Straße 39, 49 und 52. Das Wohnhaus Neue Straße 56 steht beispielhaft für den späten Historismus. Sichtbares Backsteinmauerwerk und verputzte Fassaden wechseln sich ab und sorgen für ein abwechslungsreiches, zugleich regionaltypisches Straßenbild.
Historische Packhäuser erinnern an den Handel über die Leda
Die Lage am ehemaligen Handelshafen prägte die Nutzung der Grundstücke entlang der Neuen Straße. Insbesondere die östliche, dem Hafen zugewandte Straßenseite bot einen direkten Zugang zum Wasser. Neben Handwerkern siedelten sich deshalb auch Kaufmannsfamilien an.
Die historischen Packhäuser erinnern an die wirtschaftliche Bedeutung des Groß- und Seehandels. Dazu gehören die Packhäuser Neue Straße 41 und 57 sowie das stattliche Wohn-Packhaus Neue Straße 63.
Das Wohn-Packhaus mit der Hausnummer 63 wurde im Jahr 1757 errichtet. Es zählt zu den besonders markanten Gebäuden der Straße und dokumentiert die Verbindung von Wohnen und Warenlagerung, wie sie für historische Handelsorte typisch war.
Auch das Haus Neue Straße 44 nimmt eine besondere Stellung ein. Es wurde 1811 als Gastwirtschaft und Hotel gebaut. Aufgrund seiner Größe hebt es sich deutlich von der übrigen Bebauung ab und erinnert an die einstige Bedeutung der Neuen Straße als eine der Hauptstraßen der Leeraner Altstadt.
Ergänzt wird das Gebäudeensemble durch weitere Pack- und Hinterhäuser, die teilweise von der Straße aus weniger stark in Erscheinung treten.
AnzeigeDie Entstehung der Neuen Straße vor 1700
Die Geschichte der Neuen Straße ist eng mit der Entwicklung Leers zu einem bedeutenden Handelsplatz verbunden. Der älteste Siedlungskern lag im Bereich Kaakspütte und Alte Marktstraße. Am westlichen Ortsrand befand sich die Kirche St. Liudger. Von ihr ist auf dem reformierten Friedhof noch die um das Jahr 1200 in Steinbauweise errichtete Krypta erhalten.
Mit der zunehmenden Bedeutung von Handel und Schifffahrt verlagerte sich der Schwerpunkt des Ortes im 15. und 16. Jahrhundert nach Südosten in Richtung Leda. Am dortigen Anleger entstand ein neuer Marktplatz. Mitte des 16. Jahrhunderts wurde auch die Waage verlegt, die sich zuvor im Turm der Liudgerkirche befunden hatte.
Die Neue Straße entstand vor dem Jahr 1700. Sie stellte die Verbindung zwischen dem Markt- und Handelsplatz an der Waage und der Landstraße nach Leerort her. Von dort führten überregionale Handelswege weiter, wobei Fähren über die Ems und die Leda eine wichtige Rolle spielten.
Die Entwicklung Leers wurde im 18. Jahrhundert durch wirtschaftliche Veränderungen zusätzlich begünstigt. Nach der Übernahme des Fürstentums Ostfriesland durch das Königreich Preußen im Jahr 1744 und der schrittweisen Einschränkung des Emder Stapelrechts gewann Leer in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts weiter an Bedeutung und entwickelte sich zu einem wichtigen Seehafen.
Im Jahr 1823 erhielt Leer die Stadtrechte. Mit dem Anschluss an die Hannoversche Westbahn im Jahr 1854 setzte eine weitere Phase der Stadtentwicklung ein. Das Geschäftszentrum verlagerte sich im Laufe des 19. Jahrhunderts zunehmend nach Osten in Richtung Bahnhof. Entlang der Brunnen- und Mühlenstraße entstanden gründerzeitliche Wohn- und Geschäftshäuser.
Für die Neue Straße hatte diese Entwicklung eine besondere Folge: Da sich der Einzelhandel zunehmend an anderer Stelle konzentrierte, blieb der historische Charakter der Straße weitgehend erhalten. Tiefgreifende Abbrüche sowie umfangreiche Um- und Neubauten, wie sie andernorts durch die Ausweitung des Geschäftsbetriebs entstanden, blieben hier größtenteils aus.
„Auf dem Kamp“: Ein Straßenabschnitt mit eigener Geschichte
Der südliche Teil der Neuen Straße wurde ursprünglich ab der Kampstraße als „Auf dem Kamp“ bezeichnet. Bis zum Jahr 1967 trug dieser Abschnitt die Bezeichnung „Kamp“.
Auch die heutige Platzanlage an der Einmündung der Kampstraße entstand erst vergleichsweise spät. Mitte der 1960er-Jahre wurde dort ein Wohnhaus abgebrochen, das unmittelbar nördlich des Gebäudes Neue Straße 45 gestanden hatte. Durch diesen Abriss entstand die kleine Platzfläche, die das Straßenbild heute mitprägt.
Weiter südlich schwenkt die Neue Straße nach Südwesten. Zusammen mit den unterschiedlichen Gebäudeausrichtungen, den historischen Fassaden und der dichten Bebauung entsteht dadurch ein abwechslungsreicher Straßenverlauf, der für das Erscheinungsbild der historischen Altstadt charakteristisch ist.

Altstadtsanierung: Bürgerinitiative bewirkte ein Umdenken
In den 1960er-Jahren plante die Stadt Leer eine umfassende Flächensanierung in der Altstadt, um städtebauliche Missstände zu beseitigen. Die Neue Straße war von diesen Planungen zwar nicht unmittelbar betroffen, dennoch kam es auch dort vereinzelt zum Abbruch historischer Bausubstanz.
Ein entscheidender Wendepunkt war die Gründung der Bürgerinitiative „Altstadtsanierung Leer“ im Juli 1973. Der öffentlichkeitswirksame Protest der Initiative führte im Laufe des Jahres 1974 zu einem Umdenken bei den politischen Entscheidungsträgern.
In der Folge setzte sich zunehmend eine erhaltende, auf einzelne Gebäude ausgerichtete Stadtsanierung durch. Auch in der Neuen Straße wurde damit der historische Gebäudebestand stärker berücksichtigt.
Diese Entwicklung trug dazu bei, dass die Straße ihren kleinstädtischen Charakter bewahren konnte. Das Zusammenspiel aus historischen Wohnhäusern, ehemaligen Handelshäusern, Packhäusern und unterschiedlichen Fassadengestaltungen blieb weitgehend erhalten.
Warum die Neue Straße unter Denkmalschutz steht
Die Denkmalbegründung hebt insbesondere die geschichtliche Bedeutung der Straße für die Orts‑, Siedlungs- und Stadtbaugeschichte Leers hervor. Der historische Gebäudebestand auf der überkommenen Grundstücksstruktur dokumentiert die städtebauliche Entwicklung und die regionale Baugeschichte vom 16. bis ins 20. Jahrhundert.
Darüber hinaus vermitteln die unterschiedlichen Gebäudetypen, Baustile und Nutzungen wichtige Einblicke in die Sozial- und Wirtschaftsgeschichte der Stadt. Wohn- und Handwerkerhäuser stehen neben ehemaligen Kaufmannshäusern und Packhäusern, die an den früheren Hafen- und Warenhandel erinnern.
Die Neue Straße ist damit mehr als eine historische Häuserzeile. Sie veranschaulicht, wie sich Leer von einem älteren Siedlungskern zu einer bedeutenden Handels- und Hafenstadt entwickelte und wie sich wirtschaftliche Veränderungen auf die Stadtstruktur auswirkten.
Die Verlagerung des Geschäftszentrums im 19. Jahrhundert und die Erfolge der erhaltenden Altstadtsanierung seit Mitte der 1970er-Jahre trugen wesentlich dazu bei, dass das historische Straßenbild bis heute erlebbar ist.
Aus diesen Gründen liegt die Erhaltung der gesamten Gebäudegruppe „Neue Straße“ im öffentlichen Interesse.
Quelle: Denkmalatlas Niedersachsen, Landesamt für Denkmalpflege – Denkmalthema „Leer_Altstadt“, Objekt „Neue Straße“, Landkreis Leer.
Bildnachweis: Hans-Albert Dirks
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Landgericht verhandelt wegen versuchten Tötungsdelikts in Leer
Versuchtes Tötungsdelikt in Leer: Prozessbeginn am Dienstag
Prozessbeginn am 13. Oktober 2026 – 28-jähriger Angeklagter soll einen Mann mit zahlreichen Faustschlägen schwer verletzt haben
Leer/Aurich – Vor dem Landgericht beginnt am Dienstag, 13. Oktober 2026, ein Strafverfahren gegen einen 28-jährigen Angeklagten aus Leer. Die Schwurgerichtskammer verhandelt den Vorwurf eines versuchten Tötungsdelikts. Nach der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Aurich soll der Mann im Juni 2026 in Leer einen anderen Menschen mit zahlreichen massiven Faustschlägen schwer verletzt haben.
Angeklagter soll mit Tötungsvorsatz gehandelt haben
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, dem Geschädigten zahlreiche kräftige Faustschläge gegen das Gesicht, den Kopf und den Oberkörper versetzt zu haben. Dabei soll er mit Tötungsvorsatz gehandelt haben. Aufgrund der Schwere seiner Verletzungen musste der Geschädigte nach Angaben der Anklageschrift im Krankenhaus in ein künstliches Koma versetzt werden.
Der Tat soll eine Auseinandersetzung des Angeklagten mit einer weiteren Geschädigten vorausgegangen sein. Im Verlauf dieses Streits soll der 28-Jährige die Frau unter anderem ins Gesicht geschlagen und getreten haben.
Der Angeklagte befindet sich inzwischen vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus.
Drei Verhandlungstermine angesetzt
Die Hauptverhandlung beginnt am Dienstag, 13. Oktober 2026, um 9 Uhr im Saal 116 des Landgerichts. Den Vorsitz führt der Vorsitzende Richter am Landgericht Sanders. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 11 KLs 10/26 geführt.
Als weitere Verhandlungstermine sind der 20. Oktober und der 5. November 2026, jeweils um 9 Uhr in Saal 116, vorgesehen.
Für den ersten Hauptverhandlungstag sind fünf Zeugen, ein Dolmetscher und ein Nebenkläger geladen.
Unschuldsvermutung gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung
Im Verlauf der Hauptverhandlung soll geklärt werden, ob sich die erhobenen Vorwürfe bestätigen. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für den Angeklagten die Unschuldsvermutung.
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Stadtrat Leer verabschiedet 18 Mitglieder: Engeline Kramer war 38 Jahre politisch aktiv
Stadt Leer verabschiedet 18 Ratsmitglieder: Engeline Kramer war rund 38 Jahre politisch aktiv
Leer – In der Stadt Leer steht ein personeller Umbruch im Stadtrat bevor. Bei der letzten Sitzung des Gremiums in der laufenden Wahlperiode haben Bürgermeister Claus-Peter Horst und Ratsvorsitzender Hauke Sattler am Donnerstagabend 18 Ratsmitglieder verabschiedet. Während 20 Mandatsträgerinnen und Mandatsträger auch dem künftigen Rat angehören werden, waren 18 entweder nicht erneut angetreten oder nicht wiedergewählt worden.
Die Verabschiedung fand im Festsaal des historischen Rathauses statt. Bürgermeister Claus-Peter Horst würdigte das kommunalpolitische Engagement der ausscheidenden Ratsmitglieder und dankte ihnen für ihre Arbeit zum Wohle der Stadt Leer.
Bürgermeister würdigt Engagement im Stadtrat
In seiner Ansprache betonte Horst, dass es keineswegs selbstverständlich sei, sich in der Ratsarbeit zu engagieren. Dazu gehöre auch Mut, zumal der Respekt, der den politisch Aktiven entgegengebracht werde, leider immer weiter abnehme.
„Danke, dass Sie durchgehalten haben“, sagte der Bürgermeister mit Blick auf die ausscheidenden Mitglieder.
Anschließend bat Horst jedes anwesende Ratsmitglied einzeln nach vorne und würdigte dessen kommunalpolitischen Einsatz mit persönlichen Worten. Dabei erinnerte er an das langjährige Engagement und die unterschiedlichen Beiträge zur Entwicklung der Stadt Leer.
Diese 18 Ratsmitglieder scheiden aus
Im Festsaal des historischen Rathauses wurden folgende Mitglieder des Stadtrates verabschiedet:
-
Mihdi Acar
-
Sven Albert
-
Egon Diekmann
-
Siegbert Knoop
-
Engeline Kramer
-
Gerd Lübbers
-
Friedhelm Penning
-
Günter Podlich
-
Christoph Runden
-
Freya Schäfer
-
Heinz-Dieter Schmidt
-
Dr. Heiner Schröder
-
Susanne Smit
-
Beate Stammwitz
-
Christina Stoye-Grunau
-
Hermann Visser
Ebenfalls nicht mehr dem künftigen Stadtrat angehören werden Katharina Birch und Olav Fricke. Beide konnten an der Verabschiedung nicht teilnehmen.
Vier langjährige Kommunalpolitiker besonders gewürdigt
Besonders ausführlich fiel die Würdigung von vier Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern aus, die die politische Arbeit in Leer über viele Jahre hinweg geprägt haben.
Engeline Kramer war rund 38 Jahre kommunalpolitisch aktiv. Damit gehörte sie zu den dienstältesten Mitgliedern des Stadtrates. Bürgermeister Horst blickte anhand älterer Zeitungsberichte und Schlagzeilen auf ihr Wirken, ihre politischen Schwerpunkte und ihre Erfolge zurück.
Heinz-Dieter Schmidt gehörte dem Rat 30 Jahre lang an. Auch bei ihm erinnerte der Bürgermeister an wichtige Stationen seiner kommunalpolitischen Arbeit.
Christina Stoye-Grunau war 29 Jahre politisch aktiv. Horst hob ebenfalls ihre langjährige Mitwirkung und ihre Beiträge zur Entwicklung der Stadt hervor.
Beate Stammwitz engagierte sich 25 Jahre im Stadtrat. Auch ihre politischen Schwerpunkte und Erfolge wurden anhand älterer Zeitungsberichte näher beleuchtet.
Die Rückblicke machten deutlich, wie lange die vier Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker die Ratsarbeit und damit die Entwicklung der Stadt Leer mitgestaltet haben.
Engeline Kramer will sich weiterhin für Leer einsetzen
Engeline Kramer nutzte die Gelegenheit, um selbst auf ihre langjährige Zeit im Stadtrat zurückzublicken. Mit dem Ausscheiden aus dem städtischen Gremium endet ihr politisches Engagement jedoch nicht vollständig: Sie wird weiterhin dem Kreistag angehören und sich dort nach eigenen Worten für die Belange der Stadt Leer einsetzen.
Mit Blick auf die Zukunft richtete sie einen Appell an Politik und Bevölkerung. „Bürgerinnen und Bürger und die Politik müssen mehr miteinander reden. Es geht darum, voneinander zu lernen“, betonte Kramer.
Damit setzte sie zum Abschluss ihrer Zeit im Stadtrat ein Zeichen für den Dialog zwischen kommunaler Politik und Bevölkerung.
Personeller Wechsel im Rat der Stadt Leer
Mit der Verabschiedung von 18 Mitgliedern endet für zahlreiche Kommunalpolitiker eine teilweise jahrzehntelange Tätigkeit im Rat der Stadt Leer. Gleichzeitig werden 20 bisherige Mandatsträgerinnen und Mandatsträger ihre Arbeit im künftigen Gremium fortsetzen.
Die letzte Sitzung der laufenden Wahlperiode stand damit nicht nur im Zeichen des Abschieds, sondern auch der Anerkennung für das ehrenamtliche politische Engagement, das die Entwicklung der Stadt über viele Jahre begleitet hat.
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