Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet
Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
Anzeige

Lokal
Warnstreik am 10. Februar: Sperrung der Jann-Berghaus-Brücke in Leer
Warnstreik legt Jann-Berghaus-Brücke lahm: Sonderplan für Buslinie 651
Ein angekündigter Warnstreik führt am Dienstag, den 10. Februar 2026, zu erheblichen Einschränkungen im Raum Leer. Betroffen ist insbesondere die Jann-Berghaus-Brücke, die für den Verkehr voll gesperrt wird. Diese Sperrung hat unmittelbare Auswirkungen auf den Busverkehr, weshalb die Stadt Leer und das Busunternehmen eine Sonderregelung zur Sicherstellung der Schülerbeförderung getroffen haben.
Massive Einschränkungen im Ortsteil Bingum
Der Ortsteil Bingum kann am Streiktag fast ausschließlich nur zur Sicherstellung des Schulverkehrs angefahren werden. Für die Linie 651 gilt folgende Ausnahmeregelung:
-
Morgens (Fahrtnr. 003) Richtung Logabirum: Um den Anschluss trotz der Brückensperrung zu gewährleisten, werden alle Haltestellen in Bingum 20 Minuten früher als regulär angefahren. Ab der Haltestelle „An der Emsbrücke“ greift wieder der normale Zeitplan.
-
Mittags (Fahrtnr. 022) Richtung Bingum: Nach der 6. Stunde erfolgt die Ankunft an den Haltestellen in Bingum 20 Minuten später als gewohnt.
Abgesehen von diesen zwei Fahrten wird Bingum von der Linie 651 nicht bedient. Alle anderen Fahrten starten und enden an der Haltestelle „An der Emsbrücke“, wobei ein Zusatzbus den gewohnten Takt im restlichen Stadtgebiet sicherstellt.
Wegfall von Haltestellen und Ersatzverbindungen
Aufgrund der Sperrung entfallen die Haltestellen Jann-Berghaus-Brücke und Brückenhaus am 10. Februar komplett. Als Ersatz stehen folgende Haltestellen zur Verfügung:
-
Bingum, Abzweig
-
Leer, Ubbo-Emmius-Straße / Pastorenkamp
-
Bingum, B 436 (für Fahrten der Linie 620)
Informationen für Fahrgäste
Fahrgäste werden gebeten, sich eigenständig über den Fortgang des Warnstreiks und eventuelle kurzfristige Änderungen auf dem Laufenden zu halten. Weitere Details zu den Regionalbuslinien sind auf der Webseite des Verkehrsverbundes Ems-Jade (VEJ) unter www.vej.de abrufbar.
Anzeige
Lokal
Millionenförderung für Borkums Hafen: Wichtiger Meilenstein für die Offshore-Infrastruktur
Rückenwind für Borkum: Grünes Licht für die Hafenerneuerung
Geduld und Beharrlichkeit haben sich für die Insel Borkum ausgezahlt. Nach zweijähriger Planungs- und Verhandlungsphase liegt nun der offizielle Förderbescheid für ein zentrales Infrastrukturprojekt vor: Die Ertüchtigung von neun Dalben im Borkumer Hafen kann beginnen.
Investition in die maritime Zukunft
Das Projekt umfasst die Verstärkung und Erhöhung von neun Dalben an drei Schwimmpontons. Diese Anlagen sind essenziell für den Schiffsverkehr zu den Offshore-Windparks in der Nordsee. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 1,258 Millionen Euro. Ein Großteil davon wird durch Fördermittel gedeckt:
-
N‑Bank Förderung: 1,006 Millionen Euro
-
Eigenanteil: 0,252 Millionen Euro (getragen durch die Nordseeheilbad Borkum GmbH)
Schutz gegen den Klimawandel
Die Maßnahme dient nicht nur der technischen Instandhaltung, sondern ist auch eine direkte Reaktion auf Umweltveränderungen. Die Dalben werden im Zuge der Arbeiten erhöht, um der Herausforderung des steigenden Meeresspiegels zu begegnen. Damit wird die Infrastruktur langfristig krisenfest gemacht.
Stimmen zum Projekt
„Durch die Verstärkung der Dalben gewinnt unser Hafen deutlich an Schlagkraft und kann einen wesentlichen Beitrag zum Ausbau und zur Wartung der Offshore-Windparks leisten.“ — Axel Held, Geschäftsführer der Nordseeheilbad Borkum GmbH
Der SPD-Landtagsabgeordnete Nico Bloem, der den Prozess eng begleitet hat, sieht in der Zusage ein wichtiges Signal für den Standort Niedersachsen. Es sei ein weiterer Schritt auf dem Weg zum „Energieland Nr. 1“. Neben dem Klimaschutz profitiere vor allem die maritime Wirtschaft und die Insel selbst von dieser Stärkung des Nordseewindports.
Langfristige Sicherung des Standorts
Trotz der grundsätzlichen Befürwortung durch das niedersächsische Wirtschaftsministerium verzögerte sich der Bescheid aufgrund begrenzter Mittel im Fördertopf. Dass die Finanzierung nun steht, sichert laut Geschäftsführer Raphael Warnecke die Rolle Borkums im Bereich der nachhaltigen Energieversorgung und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit des Hafens dauerhaft.
Anzeige
Lokal
Hinter den Kulissen: Die Lions-Ostereier-Manufaktur für den guten Zweck
In der Lions-Ostereier-Manufaktur: Die Frauen des Lions-Clubs Leer-Evenburg bei der traditionellen Endfertigung der Sammlerstücke im Wintergarten von Anne Dodenhof in Holthusen.
Lions-Ostereier-Manufaktur: Handarbeit mit Herz in Holthusen
Während draußen der Frühling noch deutlich auf sich warten lässt, verwandelt sich das Haus von Anne Dodenhof in Holthusen einmal im Jahr in eine emsige Werkstatt für den guten Zweck. Es ist eine liebgewonnene Tradition: Die Frauen des Lions-Clubs Leer-Evenburg treffen sich hier, um in gemeinschaftlicher Runde die diesjährigen Metall-Ostereier fertigzustellen.
Ein ganzes Haus im Einsatz für die gute Sache
In diesen Tagen wird jeder Winkel genutzt. Ob in der gemütlichen Küche oder im Wintergarten – überall sind Stationen aufgebaut, an denen die fleißigen Helferinnen und Helfer Hand in Hand arbeiten. Es herrscht eine besondere Atmosphäre aus Konzentration und herzlichem Miteinander, während tausende bunte Halbschalen darauf warten, passgenau zusammengefügt zu werden.
Die Endfertigung ist dabei reine, liebevolle Handarbeit. Jedes der insgesamt 4.000 Metalleier wird einzeln geprüft und mit Fingerspitzengefühl zusammengesetzt. Dieser persönliche Einsatz macht jedes Stück zu etwas Besonderem – man spürt förmlich die Wertschätzung, die in dieser Arbeit steckt.
Einmalige Kunstwerke von Udo Steinigeweg
Das Ergebnis dieser „Manufaktur-Tage“ ist eine Osterdekoration, die es so kein zweites Mal gibt. Die exklusiven Motive stammen aus der Feder des renommierten Künstlers Udo Steinigeweg. Seine künstlerische Gestaltung macht die hochwertigen Eier zu begehrten Sammlerstücken, die in der Region Leer bereits Kultstatus genießen und jedes Heim stilvoll verschönern.
Spannung inklusive: Die Tombola mit Herz
Doch die Eier glänzen nicht nur von außen. In ihrem Inneren verbirgt sich eine spannende Überraschung: Jedes Osterei enthält ein Los. Damit haben die Käufer die Chance auf einen von 150 attraktiven Gewinnen. So verbindet die Aktion hochwertige Kunst mit der Vorfreude auf eine gelungene Überraschung.
Helfen, wo es ankommt: Jeder Euro zählt
Hinter der Aktion steht ein wichtiger Zweck. Für einen Preis von 5 Euro pro Stück leisten die Bürgerinnen und Bürger einen direkten Beitrag für soziale Projekte in unserer Gemeinschaft. Dank regionaler Sponsoren, welche die Anschaffungskosten decken, fließt der Verkaufserlös ohne Abzüge an:
-
Rückenwind e.V. und die Initiative „Die Löwenkinder“
-
Die Suppenküche der Christuskirche
-
Verschiedene Projekte zur Familienförderung in der Region
Engagement gesucht: Werden Sie Sponsor
Damit auch in diesem Jahr jeder Cent dort ankommt, wo er gebraucht wird, setzt der Lions-Club auf die Unterstützung der regionalen Wirtschaft. Unternehmen, die sich als Sponsoren beteiligen, werden namentlich auf der Webseite erwähnt; ab einem Beitrag von 500 Euro erscheint zudem das Firmenlogo auf dem Begleitflyer.
Interessierte Unternehmer, die diese exklusive Aktion unterstützen möchten, können sich für weitere Informationen direkt an die Allianz Hauptvertretung Heidi Noormann in Leer wenden.
Kontakt für Sponsoren:

Heidi Noormann
Blinke 32
26789 Leer
Telefon: 0491 99239152
Mobil: 0173 5606746
E‑Mail: heidi.noormann@allianz.de
Verkaufsstart und Verfügbarkeit
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können die exklusiven Sammlerstücke in Kürze an zahlreichen Standorten erwerben. Die genaue Liste der Verkaufsstellen sowie der offizielle Starttermin werden zeitnah im LeserECHO-Portal sowie auf der Facebook-Seite „Wir Leeraner“ bekannt gegeben. Damit alle Informationen für jeden zugänglich sind, werden sämtliche Beiträge des LeserECHO grundsätzlich ohne Bezahlschranke veröffentlicht. So ist sichergestellt, dass alle Leserinnen und Leser jeden Artikel in vollem Umfang und kostenfrei mitverfolgen können.
Anzeige























