Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet
Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
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Lokal
55 Kinder entdecken Ostfrieslands Natur – drei spannende Termine stehen noch bevor
Flussseeschwalbenfloß im Westerhammrich entdecken © NABU | ÖNSL
NAJU-Ostfriesland-Tour 2026: Rund 55 Kinder entdecken bereits die Natur der Region
Halbzeit bei der NAJU-Ostfriesland-Tour 2026: Rund 55 Kinder haben in diesem Jahr bereits an den verschiedenen Veranstaltungen der Naturtour teilgenommen. Gemeinsam wurde geforscht, entdeckt, gespielt und gestaunt – im Moor, am Wasser, im Wald und an der ostfriesischen Küste.
Die insgesamt 16 Veranstaltungen der NAJU-Ostfriesland-Tour bieten Kindern unterschiedliche Möglichkeiten, die Natur ihrer Heimat kennenzulernen und dabei selbst aktiv zu werden. Mit Forschergeist und Neugier geht es auf Entdeckungstour durch verschiedene Lebensräume. Ein besonderes Extra sind die Stempelhefte, in denen die Teilnehmer fleißig Stempel sammeln können. Zudem warten kleine Überraschungen auf die Kinder.
Drei Veranstaltungen stehen noch auf dem Programm
Auch in der zweiten Hälfte der NAJU-Ostfriesland-Tour 2026 gibt es noch einiges zu entdecken. Drei Veranstaltungen stehen noch bevor.
Apfelfest in Oldersum
Am 27. September 2026 geht es zum Apfelfest nach Oldersum. Ziel ist die älteste Streuobstwiese Ostfrieslands, die zur Familie Diepen gehört.
Dort können die Kinder selbst aktiv werden: Sie sammeln Äpfel, pressen daraus eigenen Apfelsaft und bauen Nistkästen. Damit verbindet das Apfelfest Naturerlebnis, praktisches Arbeiten und Wissenswertes rund um Streuobstwiesen und deren Bedeutung für die heimische Tierwelt.
Entdeckungstour durch den Sandhorster Wald
Am 10. Oktober 2026 steht eine Entdeckungstour durch den Sandhorster Wald in Aurich auf dem Programm. Dabei wird der Lebensraum Wald genauer unter die Lupe genommen.
Die Kinder können den Wald aus unterschiedlichen Perspektiven erkunden und dabei entdecken, welche Pflanzen und Tiere dort leben und welche Bedeutung der Wald als Lebensraum hat.
Abschluss bei den Zugvogeltagen in Petkum
Den Abschluss der NAJU-Ostfriesland-Tour bildet am 17. Oktober 2026 eine spannende Rallye im Rahmen der Zugvogeltage in Petkum.
Dabei dreht sich alles um die faszinierende Welt der Zugvögel. Die Kinder können auf spielerische Weise mehr über die Tiere, ihre Wanderungen und das Leben der Vögel erfahren, die auf ihren Reisen auch die ostfriesische Küste passieren.
Begeisterung für die Natur
Marie Bogena, Regionalbetreuerin der NAJU Ostfriesland, zieht zur Halbzeit eine positive Bilanz: „Wir freuen uns sehr, dass schon so viele Kinder mitgemacht haben. Es ist schön zu sehen, mit wie viel Begeisterung sie die Natur erkunden.“
Gleichzeitig hofft sie, dass auch bei den kommenden Veranstaltungen noch viele Kinder dabei sein werden.
Die NAJU-Ostfriesland-Tour richtet sich damit an Kinder, die Lust darauf haben, ihre Umgebung einmal genauer kennenzulernen und Natur nicht nur aus Büchern oder dem Unterricht zu erleben, sondern selbst zu erforschen.
Anmeldung erforderlich
Für die Teilnahme an den Veranstaltungen ist eine Anmeldung erforderlich.
Die Teilnahme kostet 5 Euro, für NABU-Mitglieder 3 Euro.
Weitere Informationen zur NAJU-Ostfriesland-Tour 2026 sowie alle Termine gibt es auf der Internetseite des NABU Ostfriesland unter www.nabu-ostfriesland.de/naturschutzjugend.
Kontakt für Rückfragen
NABU-Regionalgeschäftsstelle Ostfriesland
Marie Bogena, NAJU-Regionalbetreuung
E‑Mail: marie.bogena@nabu-niedersachsen.de

Lokal
LK Leer: 53.780 Euro für neue Antidiskriminierungsstelle: CDU kritisiert Entscheidung
CDU-Kreistagsfraktion kritisiert Antidiskriminierungsstelle im Landkreis Leer
CDU spricht von möglicher Doppelstruktur und stellt Kosten von rund 53.780 Euro infrage – Mehrheit aus SPD und Grünen setzte Einrichtung trotz Gegenstimmen der CDU durch
Leer. Die CDU-Kreistagsfraktion im Landkreis Leer kritisiert die Einrichtung einer zentralen Antidiskriminierungsstelle. Nach Darstellung der CDU wurde die Einrichtung von der SPD/Grünen-Gruppe gegen die Stimmen der CDU durchgesetzt. Die Christdemokraten stellen insbesondere den zusätzlichen finanziellen Aufwand und den tatsächlichen Bedarf infrage.
CDU: Beratungsangebote bereits vorhanden
Die CDU-Fraktionsvorsitzende Grietje Oldigs-Nannen betont, dass ihre Fraktion grundsätzlich dafür sei, Menschen, die tatsächlich von Diskriminierung betroffen sind, kompetente Beratung und Unterstützung anzubieten.
„Wir sind selbstverständlich dafür, dass Menschen, die tatsächlich von Diskriminierung betroffen sind, kompetente Beratung und Unterstützung erhalten. Genau das gibt es im Landkreis Leer bereits“, erklärt Oldigs-Nannen.
Nach Darstellung der CDU gebe es innerhalb der Kreisverwaltung bereits zahlreiche Fachstellen, die für unterschiedliche Formen von Benachteiligung und Diskriminierung zuständig seien. Zusätzlich existierten weitere Beratungsangebote im Kreisgebiet sowie die Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
Bei Fällen von Mehrfachdiskriminierung sollen die bestehenden Fachstellen nach Angaben der CDU bereits miteinander kooperieren.
CDU verweist auf fünf bis acht Anfragen pro Jahr
Besonders kritisch bewertet die CDU eine von der Kreisverwaltung vorgenommene Bedarfsanalyse. Nach Angaben der Christdemokraten habe eine hausinterne Abfrage ergeben, dass bei den entsprechenden Stellen jährlich lediglich fünf bis maximal acht Anfragen eingingen.
Nach Darstellung der CDU hätten diese Anfragen teilweise zudem gar keinen tatsächlichen Diskriminierungstatbestand betroffen.
„Diese Zahlen sprechen nicht für den Aufbau einer neuen, zentralen Stelle. Sie sprechen vielmehr dafür, die vorhandenen Strukturen weiter sinnvoll zu nutzen“, so Oldigs-Nannen.
Die CDU-Fraktion sehe angesichts dieser Zahlen keinen ausreichenden Bedarf für eine zusätzliche zentrale Struktur. Wenn nur wenige Fälle vorlägen und bereits fachlich zuständige Stellen vorhanden seien, sei eine zusätzliche Stelle aus ihrer Sicht weder wirtschaftlich noch organisatorisch überzeugend.
Rund 53.780 Euro jährlicher Aufwand
Neben dem grundsätzlichen Bedarf stellt die CDU auch die finanziellen Auswirkungen in den Mittelpunkt ihrer Kritik.
Nach Angaben der CDU beziffere die Kreisverwaltung den Aufwand für eine kreisinterne zentrale Antidiskriminierungsstelle auf rund 53.780 Euro.
In dieser Summe seien unter anderem Personalkosten, Sach- und Verwaltungskosten, Öffentlichkeitsarbeit sowie eine pauschal angesetzte externe Rechtsberatung enthalten.
„Mehr als 50.000 Euro für eine freiwillige zusätzliche Leistung sind in der aktuellen Haushaltssituation kein Pappenstiel“, erklärt Oldigs-Nannen.
Angesichts der finanziellen Situation des Landkreises müsse aus Sicht der CDU bei sämtlichen Ausgaben geprüft werden, ob diese tatsächlich notwendig seien und ausreichend begründet werden könnten.
„Jeder Euro, den der Landkreis ausgibt, muss angesichts der finanziellen Lage gut begründet sein. Bei einer neuen Antidiskriminierungsstelle ist diese Begründung aus unserer Sicht nicht erbracht“, so die CDU-Fraktionsvorsitzende.
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Welche Anzeichen können auf eine Wirbel- oder Gelenkblockade hindeuten?
weitere Infos bitte HIER klicken.
Streit um mögliche Doppelstrukturen
Ein weiterer Kritikpunkt der CDU ist die aus ihrer Sicht entstehende Doppelstruktur.
Nach Darstellung der Fraktion komme auch die Kreisverwaltung zu dem Ergebnis, dass eine Bündelung sämtlicher Themen rund um Diskriminierung bei einer zentralen Stelle aufgrund fehlender Personalressourcen weder möglich noch sinnvoll sei.
Die Beratung finde bereits unmittelbar bei den jeweils zuständigen Fachstellen statt. Bei Fällen von Mehrfachdiskriminierung sei eine Zusammenarbeit zwischen den Fachstellen vorgesehen.
Für die CDU ergibt sich daraus ein Widerspruch.
„Es ist widersinnig, auf der einen Seite festzustellen, dass die vorhandenen Strukturen funktionieren und eine zentrale Bündelung nicht sinnvoll ist, und auf der anderen Seite trotzdem eine neue Stelle schaffen zu wollen“, sagt Oldigs-Nannen.
CDU will Umsetzung kritisch begleiten
Die CDU-Kreistagsfraktion hat nach eigenen Angaben gegen die Einrichtung der zusätzlichen Stelle gestimmt. Die Fraktion erwartet von der Mehrheitsfraktion, dass diese angesichts der finanziellen Situation des Landkreises entsprechende Prioritäten setzt.
Die CDU kündigt zugleich an, die Umsetzung der zusätzlichen freiwilligen Ausgabe kritisch zu begleiten.
Dabei gehe es nach Darstellung der Fraktion nicht darum, die Bedeutung des Themas Diskriminierung grundsätzlich infrage zu stellen. Vielmehr müsse auch bei wichtigen gesellschaftspolitischen Themen zwischen notwendigen Leistungen und zusätzlichen Angeboten unterschieden werden.
„Gerade in Zeiten knapper Kassen ist es unsere Verantwortung, sehr genau zwischen notwendigen Leistungen und politisch wünschenswerten zusätzlichen Angeboten zu unterscheiden. Das gilt auch für gute und wichtige Themen. Gute Absichten allein ersetzen keine Bedarfsanalyse und keine solide Finanzierungsentscheidung“, erklärt Oldigs-Nannen abschließend.
Die vorliegende Kritik und die genannten Bewertungen stammen aus der Pressemitteilung der CDU-Kreistagsfraktion. Angaben zur Entscheidung des Kreistages, zur konkreten Ausgestaltung der Antidiskriminierungsstelle und zur Position der Mehrheitsfraktionen sind in der vorliegenden CDU-Mitteilung nicht enthalten.
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Graffiti-Workshop in Westoverledingen: Jugendliche machen den Großwolder Hammrich bunt
Graffiti-Workshop in Westoverledingen: Jugendliche gestalten Container im Hammrich
12 Jugendliche setzen beim Sommerferienprogramm kreative Ideen mit Farbe und Spraydosen um
Westoverledingen. Am 4. und 5. August wurde es bunt im Großwolder Hammrich. Im Rahmen des Sommerferienprogramms veranstaltete die Jugendpflege Westoverledingen erstmals einen Graffiti-Workshop für Jugendliche ab 12 Jahren.
An zwei Nachmittagen konnten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verschiedene Sprühtechniken kennenlernen, eigene Motive entwickeln und diese anschließend praktisch umsetzen. Als besondere Leinwand diente die Aussichtsplattform für die Spülfelder im Hammrich. Der Standort des dort aufgestellten Containers war erst vor Kurzem in die Fennenstraße gewechselt.
Idee entstand bei Projektwoche „Next WOL“
Die Idee für einen Graffiti-Workshop in Westoverledingen entstand bereits im März während der Projektwoche „Next WOL – Politik vor Ort verstehen und mitgestalten“. Schülerinnen und Schüler des neunten Jahrgangs der Realschule des Schulzentrums Collhusen hatten damals vorgeschlagen, legale Spray-Workshops anzubieten.
Damit sollte zum einen ein Raum für kreative Entfaltung geschaffen werden. Gleichzeitig sollte ein solches Angebot dazu beitragen, illegales Sprayen einzudämmen.
Die Gemeinde griff den Vorschlag auf und setzte ihn nun im Rahmen des Sommerferienprogramms in die Tat um.
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Von der Sprühtechnik zum eigenen Motiv
Unter der Anleitung von Germar Claus von der Christmann & Woll GmbH aus Leer erhielten die Jugendlichen zunächst eine Einführung in verschiedene Sprühtechniken. Anschließend entwickelten sie ihre eigenen Entwürfe und Motive.
„In dem Workshop haben die Jugendlichen erfahren, worauf es beim Gestalten von Schriftzügen und Motiven wirklich ankommt“, erläutert Präventionsfachkraft Ellen Schidak.
Danach ging es an die praktische Umsetzung. Mit viel Kreativität, Farbe und unterschiedlichen Gestaltungsideen verwandelten die Jugendlichen den Container innerhalb von zwei Nachmittagen in ein individuell gestaltetes Kunstwerk.
Große Begeisterung bei den Teilnehmern
Insgesamt 12 Jugendliche nahmen an dem ersten Graffiti-Workshop der Jugendpflege Westoverledingen teil. Das Angebot kam bei den Teilnehmern sichtlich gut an und wurde mit großer Begeisterung angenommen.
Das Ergebnis kann sich sehen lassen: Aus einem zunächst schlichten Container wurde durch die Ideen und die kreative Arbeit der Jugendlichen ein bunter und individuell gestalteter Blickfang im Großwolder Hammrich.
Der Workshop zeigt zugleich, wie aus einer Idee von Jugendlichen im Rahmen einer Projektwoche ein konkretes Angebot entstehen kann. Mit dem legalen Raum für Graffiti verbindet die Gemeinde kreative Jugendarbeit mit dem Ansatz, Jugendlichen Möglichkeiten zu geben, ihre Ideen und Fähigkeiten praktisch auszuprobieren.
























