Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet
Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
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Lokal
Ostfriesland bereitet sich auf Katwarn-Probealarm vor
Für den Ernstfall gewappnet: Katwarn-Probealarm in Ostfriesland am 12. März
Es ist eine Probe für den Ernstfall, um die Funktionalität der Warnsysteme sicherzustellen: Am Donnerstag, den 12. März 2026, wird in ganz Ostfriesland ein umfangreicher Probealarm über das Katwarn-System ausgelöst. Pünktlich um 11 Uhr testen die zuständigen Behörden das App-basierte Warnsystem.
Der Testlauf betrifft die Landkreise Leer, Aurich und Wittmund sowie die Stadt Emden. Ziel ist es, die technische Infrastruktur zu überprüfen und die Bevölkerung für das Warnsystem zu sensibilisieren.
Ablauf und Fehlerbehebung
Unmittelbar nach der Warnung um 11 Uhr wird einige Minuten später eine Entwarnung gesendet. Bürgerinnen und Bürger, die die Probewarnung nicht auf ihrem Smartphone empfangen, sollten aktiv werden. Die Behörden raten in diesem Fall, zunächst die Einstellungen in der App zu überprüfen. Hilft dies nicht, wird eine Neuinstallation der App empfohlen.
Ein häufiger Grund für fehlende Warnungen ist zudem, dass Katwarn nach einem Gerätewechsel nicht erneut eingerichtet wurde. Nutzer sollten daher sicherstellen, dass die App auf dem aktuellen Endgerät aktiv ist.
Funktionsweise und Nutzen von Katwarn
Katwarn ist ein etabliertes Meldesystem für Gefahrenfälle, das auf bestimmte geographische Bereiche eingegrenzt werden kann. In Ostfriesland wird es von den Landkreisen Leer, Aurich und Wittmund sowie der Stadt Emden genutzt, um die lokale Bevölkerung schnell und direkt zu informieren.
Die App warnt vor Katastrophen und Ereignissen mit massiven Auswirkungen auf Ortschaften oder ganze Landkreise. Dazu zählen beispielsweise:
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Gefährliche Unwetter
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Sturmfluten
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Unfälle und Unglücksfälle mit erheblichem Ausmaß
Zusätzlich zu diesen Akutsituationen informiert Katwarn in Ostfriesland auch verlässlich über Schulausfälle.
Voraussetzungen für den Empfang
Um Katwarn-Meldungen empfangen zu können, müssen Nutzer die App auf ihrem Smartphone installiert haben. Wichtig ist zudem, dass die Standortfreigabe aktiviert ist, damit Warnungen basierend auf dem aktuellen Aufenthaltsort zugestellt werden können. Alternativ besteht die Möglichkeit, Postleitzahlen manuell zu hinterlegen, um Warnungen für bestimmte Orte zu erhalten.
Weitere Warnkanäle im Überblick
Neben dem Katwarn-System stehen den Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland noch weitere wichtige Warnkanäle zur Verfügung:
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Warn-App NINA: Die Notfall-Informations- und Nachrichten-App (NINA) des Bundes ist ein weiteres App-basiertes System, das über Gefahrenlagen informiert.
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Cell Broadcast: Diese Technologie ermöglicht es, Warnnachrichten direkt an alle Mobiltelefone in einer bestimmten Funkzelle zu senden. Cell Broadcast funktioniert auch ohne die Installation einer speziellen App und erreicht somit eine sehr breite Basis der Bevölkerung.
Der Probealarm am 12. März ist ein wichtiger Baustein im regionalen Katastrophenschutz und dient dazu, die Funktionsfähigkeit des Warnmixes in Ostfriesland zu gewährleisten.
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Lokal
Tag der offenen Tür im Gesundheitsamt Leer am 19. März
Vielfalt für Gesundheit: Tag der offenen Tür im Gesundheitsamt Leer am 19. März
Leer – Unter dem Leitgedanken „Vielfalt für Gesundheit“ lädt das Gesundheitsamt Leer die Bevölkerung am Donnerstag, den 19. März 2026, zu einem besonderen Aktionstag ein. Zwischen 13:00 und 17:00 Uhr verwandelt sich das Dienstgebäude in der Jahnstraße 4 in einen Ort der Begegnung und Information, an dem Bürgerinnen und Bürger einen direkten Blick hinter die Kulissen der Behörde werfen können.
Interaktives Programm für alle Generationen
Das Gesundheitsamt hat für diesen Nachmittag ein breites Spektrum an Mitmachaktionen zusammengestellt, die sowohl Kinder als auch Erwachsene ansprechen:
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Für junge Besucher: Kinder können ihre Sinne bei Hör- und Sehtests spielerisch prüfen lassen. Die Themen Zahngesundheit und Mundhygiene werden durch eine „Karieswurfbude“ sowie einen „Kariestunnel“ anschaulich vermittelt.
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Gesundheits-Check-ups: Erwachsene haben die Möglichkeit, wichtige Vitalwerte wie Blutdruck, Blutzucker und die Sauerstoffsättigung messen zu lassen.
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Vorsorge und Beratung: Neben individuellen Impfberatungen stehen Fachkräfte der Selbsthilfekontaktstelle für umfassende Beratungsgespräche bereit.
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Praktische Hygiene: Die Gesundheitsaufsicht demonstriert unter Schwarzlicht die korrekte Händedesinfektion und informiert über den Infektionsschutz sowie die Qualität lokaler Badestellen.
Fachvorträge und Impulse
Zusätzlich zu den Aktionsständen bietet das Programm fachliche Impulse durch verschiedene Kurzvorträge. Experten referieren zu den Themen Vorsorgevollmacht, Resilienz sowie zu reisemedizinischen Fragestellungen. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) ergänzt das Angebot durch praktische Einblicke in die Techniken der Wiederbelebung.
Für zusätzliche Dynamik sorgt die Gesundheitsregion mit speziellen Bewegungsangeboten und dem mobilen Museum „Gesundheit³“, das frische Perspektiven auf das Thema Wohlbefinden eröffnet. Die Veranstaltung unterstreicht die Relevanz des Öffentlichen Gesundheitsdienstes als zentralen Pfeiler der kommunalen Daseinsvorsorge.
Veranstaltungsdetails auf einen Blick:
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Datum: Donnerstag, 19. März 2026
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Uhrzeit: 13:00 bis 17:00 Uhr
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Ort: Gesundheitsamt Leer, Jahnstraße 4, 26789 Leer

Lokal
Neuer Chefarzt für Anästhesie und Intensivmedizin am Klinikum Leer
Chefarzt der Klinik für Anästhesie und Intensivmedizin Dr. med. Jürgen Hinkelmann gemeinsam mit Geschäftsführerin Daniela Kamp.
Verstärkung in der Klinikleitung: Dr. med. Jürgen Hinkelmann übernimmt Chefarztposten am Klinikum Leer
Leer/Ostfriesland, 3. März 2026 – Das Klinikum Leer stellt die Weichen für die Zukunft seiner medizinischen Versorgung. Seit dem 1. März leitet Dr. med. Jürgen Hinkelmann als neuer Chefarzt die Klinik für Anästhesie und Intensivmedizin. Der 55-jährige Mediziner übernimmt damit die Verantwortung für eine zentrale Fachabteilung des Hauses und bringt eine über zwanzigjährige Expertise in sein neues Amt ein.
Ein erfahrener Experte für Ostfriesland
Der berufliche Werdegang von Dr. Hinkelmann ist geprägt von hochkarätigen Stationen in der deutschen Kliniklandschaft. Nach seinem Medizinstudium und der Facharztausbildung am städtischen Klinikum in Krefeld sammelte er wertvolle Erfahrungen am Universitätsklinikum Münster. Dort war er in verschiedenen Funktionen als Fach- und Oberarzt tätig und vertiefte seine Kenntnisse im Bereich der Anästhesie sowie im komplexen OP-Management. Vor seinem Wechsel nach Leer war er langjährig als Chefarzt für die Bereiche Anästhesie, Intensiv‑, Schmerz- und Notfallmedizin in Dortmund verantwortlich.
Neben seiner breiten praktischen Erfahrung verfügt der neue Chefarzt über weitreichende Zusatzqualifikationen. Hierzu zählen unter anderem die Spezielle Intensivmedizin, fundiertes Wissen im OP-Management sowie spezielle Qualifikationen im klinischen Risikomanagement.
Strategische Weiterentwicklung und Patientensicherheit
Die Geschäftsführung des Klinikums sieht in der Neubesetzung einen wichtigen Schritt zur Qualitätssicherung. „Mit Dr. Hinkelmann haben wir einen ausgewiesenen Experten gewonnen“, erklärt Geschäftsführerin Daniela Kamp. Ziel sei es, die medizinische Qualität durch seine langjährige Führungserfahrung nachhaltig zu stärken und die Versorgung im Sinne der Patientinnen und Patienten kontinuierlich auszubauen.
Auch Dr. Hinkelmann blickt erwartungsvoll auf seine neuen Aufgaben in Leer. Für seine Amtszeit hat er sich bereits klare Schwerpunkte gesetzt:
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Ausbildung: Etablierung eines strukturierten Curriculums mit Fokus auf ultraschallgestützte Verfahren.
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Innovation: Medizinische Weiterentwicklung der Anästhesie- und Intensivmedizin.
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Patientenwohl: Erhöhung der Patientensicherheit und die Umsetzung des Konzepts eines „schmerzarmen Krankenhauses“.
Mit diesem Programm möchte der neue Chefarzt nicht nur die fachliche Exzellenz fördern, sondern vor allem den Aufenthalt für die Patienten im Klinikum Leer so sicher und schonend wie möglich gestalten.
Chefarzt der Klinik für Anästhesie und Intensivmedizin Dr. med. Jürgen Hinkelmann gemeinsam mit Geschäftsführerin Daniela Kamp.
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