Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet
Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
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Lokal
Kostenlose Sperrmüllabfuhr im Landkreis Leer? Neuer Vorstoß gegen wilde Müllkippen
Kostenlose Sperrmüllabholung im Landkreis Leer: Fraktion MOIN fordert Initiative gegen illegale Müllentsorgung
Leer. Die zunehmende Vermüllung im Landkreis Leer sorgt für wachsenden Unmut. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, hat die Fraktion MOIN einen offiziellen Antrag in den Leeraner Kreistag eingebracht. Das Ziel: Eine jährliche, kostenlose Sperrmüllabholung für jeden Haushalt soll als wirksamer Anreiz dienen, Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen und die illegale Entsorgung in der Natur und an Sammelstellen zu unterbinden.
Hohe Hürden führen zu illegalen Müllablagerungen
Aktuell müssen Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Leer für die Abholung von Sperrmüll Gebühren entrichten. Bereits für Kleinstmengen von bis zu fünf Kubikmetern wird ein Betrag von 35 Euro fällig. Die Fraktion MOIN sieht in dieser Kostenstruktur eine der Hauptursachen für die steigende Verschmutzung im Kreisgebiet.
„Der Sperrmüllanteil bei illegalen Ablagerungen ist nicht unerheblich“, betont die Fraktion in der Begründung ihres Antrags. Da viele Haushalte nur über geringe Mengen an Sperrmüll verfügen, wird die Gebühr oft als unverhältnismäßig hoch empfunden. Zudem stellt der Transport zum nächsten Wertstoffhof für Haushalte ohne eigenes Fahrzeug eine erhebliche Barriere dar.
Der Antrag der Fraktion MOIN im Überblick
Der Antrag zur Sperrmüllabholung steht auf der Tagesordnung der Kreistagssitzung am 18. Juni 2026. Die Eckpunkte des Vorschlags lauten:
-
Kostenloses Angebot: Jeder Haushalt erhält einmal jährlich Anspruch auf eine kostenlose Abholung von Sperrmüll.
-
Reduzierung von Wildmüll: Durch den Wegfall der Gebühr für die erste Abholung soll die Hemmschwelle zur legalen Entsorgung gesenkt werden.
-
Reguläre Gebührenordnung: Für Sperrmüllmengen, die über das jährliche Freikontingent hinausgehen, greifen weiterhin die bewährten Gebühren der geltenden Satzung.
Ein Schritt zu mehr Sauberkeit in Leer
Ob der Vorstoß der Fraktion MOIN eine Mehrheit findet und die Kreisverwaltung mit der Ausarbeitung beauftragt wird, entscheidet sich in der kommenden Sitzung. Eine Umsetzung könnte einen bedeutenden Beitrag zur Sauberkeit im Landkreis Leer leisten und den illegalen Entsorgungspraktiken an Altkleider- und Glascontainern konsequent entgegenwirken.
Die Bürgerinnen und Bürger dürfen gespannt sein, ob die politische Entscheidung den Weg für ein saubereres Wohnumfeld ebnet.
Sperrmüll — LK Leer — weitere Infos — bitte HIER klicken!

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WEMA Raumkonzepte Leer: Neue Büro- und Wohnwelten in der Groninger Straße eröffnet
WEMA-Geschäftsführer Tobias Fischer stellt das neue Raumkonzept vor. Rechts neben ihm verfolgen Christian Hoch (ebenfalls WEMA-Geschäftsführung) und Dipl.-Ing. Architekt BDA Dirk Terfehr (Vermieter und Partner von Eden Architekten) sowie weitere geladene Gäste die Präsentation im neuen Showroom.
Neue Räume für neue Impulse: WEMA Raumkonzepte feiert Eröffnung in der Groninger Straße
Leer. Der Umzug ist vollzogen, der neue Standort in der Groninger Straße 78 eingeweiht: WEMA Raumkonzepte hat einen bedeutenden Meilenstein seiner über 25-jährigen Unternehmensgeschichte gefeiert. Bei der offiziellen Eröffnung begrüßten die Geschäftsführer Christian Hoch und Tobias Fischer eine große Gemeinschaft aus Netzwerkpartnern und Mitarbeitenden, um gemeinsam einen Blick in die neuen Räumlichkeiten zu werfen und die Philosophie hinter „WEMA – friends of work!“ zu vertiefen.
Auftakt einer Veranstaltungsreihe
Dass WEMA bundesweit bestens vernetzt ist, zeigte sich bereits an diesem Tag, an dem zahlreiche Kunden und Partner vor Ort waren. Tobias Fischer betonte jedoch, dass dies nur der Auftakt einer ganzen Reihe von Begegnungen sei. „Man kann bei einem solchen Anlass nicht alle Gäste auf einmal einladen“, erklärte Fischer. Deshalb ist das Konzept so angelegt, dass in den kommenden Monaten weitere Events – auch in einem exklusiven, kleineren Rahmen – folgen werden, um jedem Gast die Zeit und Aufmerksamkeit zu widmen, die eine partnerschaftliche Zusammenarbeit erfordert.
Für den kulinarischen Genuss bei der Auftaktveranstaltung sorgte der Plawer Veranstaltungs- & Partyservice. Mit einem vielfältigen Catering, das von raffiniertem Fingerfood und feinen Häppchen bis hin zu wärmenden, hausgemachten Suppen reichte, war für eine entspannte Wohlfühlatmosphäre gesorgt. Zwischen den Köstlichkeiten ergaben sich zahlreiche Gelegenheiten für tiefgreifende Gespräche und wertvolles Networking.
Mehr als nur Möbel: Ganzheitliche Lebens- und Arbeitswelten
Der reine Verkauf von Büromöbeln ist für WEMA längst nicht mehr zeitgemäß. Das Unternehmen hat sich konsequent zum Spezialisten für ganzheitliche Wohn- und Arbeitswelten weiterentwickelt. Ob Banken, Kommunen, das Gesundheitswesen oder die anspruchsvolle Einrichtung von Ferienwohnungen – die Anforderungen sind vielfältig. „Unsere Stärke liegt darin, Kundenwünsche präzise aufzunehmen und sie durch unsere eingespielten Prozesse von der ersten Idee bis zur Umsetzung sicher zu begleiten“, erläutert das Team. Dabei profitiert WEMA von einem starken Netzwerk aus Innenarchitekten, spezialisierten Handwerksbetrieben und Industrie-Partnern. Diese Synergie, kombiniert mit der Erfahrung aus über zwei Jahrzehnten, ermöglicht es, für jedes Projekt das absolute Optimum an Funktionalität und Design herauszuholen.
Besonders im Bereich der Ferienwohnungen zeigt sich dieser Anspruch: Hier entstehen moderne Konzepte, die durch minimalistisches Design, hochwertige Naturmaterialien und offene Grundrisse überzeugen. Durch multifunktionale Möbelstücke und gezielte lokale Gestaltungselemente schafft WEMA Räume, die nicht nur funktional sind, sondern den Gästen ein Gefühl von zeitgemäßem Komfort und authentischer Atmosphäre vermitteln.
Ein Herz für das Haus HIB Löwenzahn
Auch über die fachliche Arbeit hinaus übernimmt WEMA Verantwortung. Tobias Fischer, Geschäftsführer am Standort Leer, betont: „Wir wollten diesen besonderen Tag nicht nur nutzen, um unsere neuen Räumlichkeiten zu zeigen, sondern auch, um gemeinsam etwas für einen guten Zweck zu bewegen.“ Anstatt um Präsente zur Neueröffnung zu bitten, rief WEMA daher dazu auf, für das Haus HIB Löwenzahn zu spenden. Die Resonanz war bereits großartig, und Fischer bedankt sich herzlich bei allen, die sich bisher beteiligt haben.

Synergien und Präsenz in Norddeutschland
Ein besonderes Highlight am neuen Standort ist die partnerschaftliche Verbindung zur Eden Architekten GmbH. Dipl.-Ing. Architekt BDA Dirk Terfehr, der als Vermieter der Immobilie fungiert, sowie die WEMA-Geschäftsführer Tobias Fischer und Christian Hoch unterstrichen gemeinsam die exzellente Zusammenarbeit. Für Terfehr ist WEMA der ideale Mieter, da hier eine Philosophie gelebt wird, die perfekt mit dem architektonischen Anspruch des Hauses harmoniert. Alle Beteiligten betonten, wie wertvoll die räumliche Nähe und die gemeinsame Nutzung von Besprechungsräumen ist: Es ist eine innovative Bürogemeinschaft entstanden, in der durch den täglichen Austausch Synergien freigesetzt werden, die weit über den Arbeitsalltag hinausgehen.
WEMA ist darüber hinaus fest in Norddeutschland verwurzelt und durch seine vier Standorte nah am Kunden: Neben dem Hauptsitz in Leer ist das Unternehmen in Oldenburg (Cowork am Stadthafen), Lüneburg und mit dem „Future Office LAB“ in Bremen präsent. Diese regionale Aufstellung ermöglicht es, zukunftsweisende Raumkonzepte direkt vor Ort erlebbar zu machen.
Wer WEMA betritt, spürt sofort den Anspruch: „Wir sehen uns als Teil Ihres Teams.“ Mit einem Team aus über 30 Experten vereint das Unternehmen fundierte Branchenerfahrung mit echter Leidenschaft für die Lebenswelten von morgen. „Erfolgreiche Konzepte entstehen mit und für Menschen“, fassen Fischer und Hoch zusammen. Mit diesem gemeinsamen Fokus auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit und innovative Gestaltung blickt die gesamte WEMA-Familie nun voller Energie in die Zukunft am neuen Standort in Leer.
Der Mensch im Mittelpunkt
Wer WEMA betritt, spürt sofort den Anspruch: „Wir sehen uns als Teil Ihres Teams.“ Das Team aus über 30 Experten – von Workplace Consultants über Innenarchitekten bis hin zu eigenen Montageteams – vereint jahrelange Branchenerfahrung mit echter Begeisterung für die Lebenswelten von morgen. Die WEMA-Philosophie ruht dabei auf drei Säulen: Mensch, Raum und Technologie. „Erfolgreiche Konzepte entstehen mit und für Menschen“, fasste die Geschäftsführung zusammen.
Daten & Fakten zum Unternehmen
- Adresse: Groninger Str. 78, 26789 Leer
- Team: Über 30 Mitarbeiter (Workplace Consultants, Innenarchitekten, Planer, Back-Office, Monteure, Auszubildende)
- Expertise: Ganzheitliche Objekt- und Büroeinrichtung für Nord- und Westdeutschland sowie bundesweit.
- Erfahrung: Über 25 Jahre am Markt, 7.000 eingerichtete Arbeitsplätze.

Lokal
Seniorenzentrum ProSenis: Tack im Austausch über die aktuellen Herausforderungen
Die Teilnehmenden beim Treffen am 11. Juni 2026 im Seniorenzentrum am Julianenpark in Leer. v.l.n.r.: hinten: Julia Köster, Stefan Wilts, Henning Fietz – vorne: Dana Knipper, Heike Kampen, Kerstin Tack, Stefan Kamer, Stefanie Akwa, Anja von Bülow, Angelika Olthoff.
Kerstin Tack besucht Seniorenzentrum am Julianenpark in Leer – Austausch über Pflege, Alltag und Rahmenbedingungen
Am 11. Juni 2026 besuchte die Vorstandsvorsitzende des Paritätischer Niedersachsen, Kerstin Tack, den Kreisverband Leer und informierte sich im Seniorenzentrum am Julianenpark der ProSenis GmbH über die Arbeit vor Ort. Der Besuch fand vormittags statt und wurde durch ein gemeinsames Essen im Anschluss abgerundet. Im Mittelpunkt stand der direkte Austausch mit Leitung, Mitarbeitenden und Träger über die Situation in der stationären Pflege.
Begleitet wurde der Termin vom Paritätischer Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.V. sowie Vertreterinnen und Vertretern des Kreisverbandes Leer.
Standort, Entwicklung und Struktur
Das Seniorenzentrum am Julianenpark hat seinen Ursprung in den Ostfriesischen Behindertenwerkstätten und wurde bereits in den 1980er-Jahren errichtet. Seitdem wurde die Einrichtung kontinuierlich erweitert und an die Anforderungen der Altenpflege angepasst.
Heute besteht das Ensemble aus dem Haus Julianenpark sowie dem 2016 errichteten Haus Loga. Die Einrichtung liegt direkt am Leeraner Julianenpark und ist von altem Baumbestand umgeben, der dem Standort eine ruhige und zugleich zentrale Lage im Stadtteil Loga verleiht.
Insgesamt leben hier 121 Bewohnerinnen und Bewohner sowie zusätzlich 21 Personen in Altenwohnungen. Das Durchschnittsalter der Bewohner liegt bei 88 Jahren. Die Unterbringung erfolgt überwiegend in Einzelzimmern sowie in Eheapartments, die Paaren ein gemeinsames Leben im Pflegealltag ermöglichen.
Versorgung und Alltag in der Einrichtung
Im Gespräch mit Einrichtungsleitung Heike Kampen wurde deutlich, dass die Nachfrage nach stationären Pflegeplätzen weiterhin hoch ist und in den kommenden Jahren weiter steigen wird. Gleichzeitig erschweren der anhaltende Fachkräftemangel sowie die hohen Baukosten, umfangreiche bürokratische Auflagen und fehlende unkomplizierte Fördermöglichkeiten für Erweiterungsbauten die Rahmenbedingungen erheblich. Dadurch könnte sich die ohnehin angespannte Situation in der stationären Pflege weiter verschärfen.
Heike Kampen betonte dennoch, dass in der Einrichtung mit großem Einsatz gearbeitet werde. „Wir versuchen hier vor Ort alles Mögliche umzusetzen“, so die Einrichtungsleitung. Auch in schwierigen Situationen habe man bereits unbürokratische Lösungen finden können – getragen von einem starken Team und engem Zusammenhalt im Alltag.
Zusammenarbeit und Teamarbeit
Kreisverbandsgeschäftsführung Stefan Kamer vom Paritätischer Wohlfahrtsverband Region Ostfriesland hob im Gespräch hervor, wie wichtig ein verlässliches Netzwerk in der Pflege ist. Einrichtungen stünden vor ähnlichen Herausforderungen und seien letztlich „alle im gleichen Boot“. Gerade in der heutigen Zeit sei es entscheidend, eng zusammenzuarbeiten und sich gegenseitig zu unterstützen.
Ein Beispiel dafür sei die gemeinsame Organisation von Fortbildungen über mehrere Einrichtungen hinweg. So könne Wissen gebündelt und die Pflege vor Ort gestärkt werden. Insgesamt gehe es darum, die Pflege zukunftsfähig aufzustellen und gemeinsam Verantwortung zu übernehmen.
Alltag, Verpflegung und Atmosphäre
Heike Kampen und Stefan Wilts (Pflegedienstleitung) machten im Rahmen des Besuchs deutlich, dass die Verpflegung im Alltag eine zentrale Rolle spielt – auch wenn sie oft unterschätzt wird. Das Essen sei täglich eines der wichtigsten Gesprächsthemen bei den Bewohnerinnen und Bewohnern, aber auch im Austausch mit den Pflegekräften. Häufig beginne der Tag bereits mit der Frage: „Was gibt es heute?“. Danach rücken Themen wie Angebote, Programme und Veranstaltungen in den Vordergrund, bevor es um pflegerische Inhalte gehe.
Beim Rundgang durch die Einrichtung wurde deutlich, dass viele Mitarbeitende bereits seit Jahren im Haus tätig sind. Diese Kontinuität prägt das Miteinander und sorgt für ein stabiles Teamgefüge. Zwischen Bewohnern und Pflegekräften war eine ruhige, respektvolle und zugleich herzliche Atmosphäre spürbar. Der Umgang ist geprägt von Nähe, Vertrauen und einem hohen Maß an persönlichem Engagement.

Wohn- und Betreuungskonzept
Im Haus Julianenpark leben 70 Menschen auf drei Etagen. Dort stehen ein Restaurant, ein Clubraum, ein Kreativraum sowie mehrere Gruppen- und Aufenthaltsbereiche zur Verfügung. Im Haus Loga finden 51 Bewohner ein Zuhause. Besonders hervorzuheben ist das Café im Erdgeschoss, das mit täglich frischem, hausgebackenem Kuchen aus eigener Backstube ein zentraler Treffpunkt ist.
Die gesamte Einrichtung ist barrierefrei gestaltet. Alle Etagen sind per Aufzug erreichbar. Ergänzend gibt es geschützte Wohnbereiche für Menschen mit Demenz sowie ein sehbehindertenfreundliches Beleuchtungs- und Orientierungskonzept.
Zusammenarbeit mit dem Landkreis Leer
Besonders positiv hob Einrichtungsleitung Heike Kampen die Zusammenarbeit mit dem Landkreis Leer hervor. Die Mitarbeitenden des Landkreises stellten, wo immer möglich, finanzielle Mittel unbürokratisch zur Verfügung und ermöglichten damit schnelle und pragmatische Lösungen im Einzelfall. Während es in anderen Regionen teilweise zu längeren Verzögerungen bei Abrechnungen komme, funktioniere die Kooperation vor Ort sehr gut und lösungsorientiert.
Nach ihren Angaben werde in enger Abstimmung stets nach praktikablen Lösungen gesucht. Dadurch sei es der Einrichtung in bestimmten Fällen auch möglich, kurzfristige finanzielle Überbrückungen zu organisieren – etwa für Heimkosten, Pflegeleistungen oder Taschengeld für Bewohnerinnen und Bewohner. Diese Beträge würden, sofern erforderlich, zu einem späteren Zeitpunkt entsprechend verrechnet, beispielsweise im Zusammenhang mit einem Immobilienverkauf.
Auch Kerstin Tack betonte in diesem Zusammenhang, dass man dankbar für diese gut funktionierende Zusammenarbeit sein könne. Aus ihrer Erfahrung gebe es zahlreiche Regionen, in denen die Abstimmungsprozesse deutlich schwieriger und langwieriger verlaufen.
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Politische Einordnung und Kritik an der Pflegereform
Im Rahmen des Besuchs äußerte Kerstin Tack deutliche Kritik am Referentenentwurf des sogenannten Pflegeneuordnungsgesetzes. Aus ihrer Sicht sei der Entwurf nicht geeignet, die grundlegenden strukturellen Probleme der Pflegeversicherung zu lösen.
Stattdessen drohten steigende Eigenanteile für pflegebedürftige Menschen, sinkende Leistungen für pflegende Angehörige sowie zusätzliche Belastungen für die Tarifbindung in der Pflege. Als zentrale Gegenposition verwies sie auf seit Jahren diskutierte Reformansätze, darunter die Nutzung des Pflegevorsorgefonds, die Rückführung pandemiebedingter Bundesmittel sowie eine stärkere steuerfinanzierte Absicherung gesellschaftlicher Aufgaben.
Ziel müsse aus Sicht des Paritätischen Niedersachsen eine solidarische Pflegevollversicherung sein, die Versorgungssicherheit und faire Finanzierung langfristig gewährleistet.
Resümee des Besuchs
Der Besuch im Seniorenzentrum am Julianenpark machte deutlich, dass die stationäre Pflege unter zunehmendem Druck steht. Gleichzeitig wurde sichtbar, dass durch eingespielte Teams, langjährige Mitarbeitende und ein starkes Miteinander im Alltag eine stabile und menschliche Versorgung gewährleistet wird.
Die Einrichtung zeigt damit beispielhaft, wie Pflege im Alltag funktionieren kann – geprägt von Verantwortung, Kontinuität und einem respektvollen Umgang zwischen Mitarbeitenden und Bewohnern.
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