Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet
Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
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Lokal
Starker Nachwuchs für unsere Region: 25 neue Fachkräfte in der Versicherungsbranche!
Erfolgreicher Abschluss: 25 neue Fachkräfte in der ostfriesischen Versicherungsbranche
Ein bedeutender Meilenstein für den Berufsnachwuchs in Ostfriesland: Insgesamt 25 Auszubildende haben ihre Ausbildung zur „Kauffrau“ beziehungsweise zum „Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen“ erfolgreich beendet. Nach zwei beziehungsweise drei Jahren Lehrzeit absolvierten sie ihre Abschlussprüfungen im IHK-Bezirk Ostfriesland-Papenburg.
Duales Ausbildungssystem zeigt Stärke
Der Prüfungsausschuss der IHK Ostfriesland-Papenburg, das Lehrerkollegium der Berufsbildenden Schule I in Emden sowie der Verein für Berufsfachbildung der Versicherungswirtschaft Ostfriesland-Papenburg zogen nach den mündlichen Prüfungen im Haus der Ostfriesischen Landschaftlichen Brandkasse in Aurich ein positives Fazit. Dass alle Prüfungsteilnehmenden ihren Abschluss so erfolgreich meistern konnten, unterstreicht erneut die hohe Qualität und Funktionsfähigkeit des dualen Ausbildungssystems in der Region.
Die Absolventinnen und Absolventen im Überblick
Folgende Nachwuchskräfte haben ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen (in alphabetischer Reihenfolge):
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Pawel Antoniuk (Allianz)
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Ian Bangert (Brandkasse)
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Lisa Barghorn (Neuharlingersieler)
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Tom Beekmann (LHV)
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Imke Behrends (Neuharlingersieler)
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Gabriel Blischke (Neuharlingersieler)
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Jared Brendel (Württembergische)
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Tomma Coordes (Brandkasse)
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Vanessa Dübbelde (VGH)
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Eike Eilers (Brandkasse)
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Bahaa El Khodr (ERGO)
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Philipp Linard Geiken (Constantia)
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Lena Gerdes (LVM)
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Malte Thomas Hart (Neuharlingersieler)
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Jasmin Ihnen (Brandkasse)
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Samir Ismayilov (DEBEKA)
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Mauritz Jasper Jabs (Bohlen&Tammling)
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Jule Janssen (R&V)
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Leonie Lampka (Brandkasse)
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Stephanie Meil (Württembergische)
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Simon Meinke (Württembergische)
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Ischa Mirza (Neuharlingersieler)
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Henning Raap (Württembergische)
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Julia Rose (Württembergische)
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Jonas Tjebben (ERGO)
Ein besonderer Erfolg gelang Eike Eilers: Als Prüfungsbester seines Jahrgangs wurde er für seine herausragende Leistung mit einem Buchpreis geehrt. Wir gratulieren allen Absolventinnen und Absolventen herzlich zu diesem Erfolg und wünschen ihnen einen erfolgreichen Start in ihre berufliche Laufbahn.
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Fest der Kulturen in Leer: Ein Tag voller Musik, Tanz und Begegnungen!
Das Organisationsteam des Arbeitskreises für interkulturelle Verständigung (v.l.: Katharina Birch, Bürgermeister Claus-Peter Horst, Jörg Kenter, Tomke Hamer, Heike Leimke, Gerd Bohlen, Serhat Özdemir, Juliane Blech, Anna Kuhn, Jasmina Ammermann, Irina Buxbaum).
Fest der Kulturen am 6. September in Leer: Vielfalt, Musik und grenzüberschreitende Begegnungen
Leer. Am Sonntag, den 6. September 2026, verwandelt sich die Leeraner Innenstadt erneut in einen lebendigen Schauplatz der Vielfalt. Der Arbeitskreis für interkulturelle Verständigung lädt zum diesjährigen „Fest der Kulturen“ ein, das sich entlang der Fußgängerzone vom Mühlenplatz bis zum Denkmalplatz erstreckt. Von Musik- und Tanzdarbietungen verschiedenster Nationen bis hin zu vielfältigen Informationsständen und Mitmachaktionen bietet das Fest ein abwechslungsreiches Programm für alle Generationen.
Musikalische Highlights und neue grenzüberschreitende Impulse
In diesem Jahr wurde das Programm konsequent ausgebaut, um die deutsch-niederländische Zusammenarbeit zu vertiefen. Ein besonderes Highlight sind die drei neuen Musikgruppen, die das interkulturelle Spektrum erweitern: Die niederländische Celtic-Folk-Band Dewar und die Formation Anamesa, die mit mediterranen Klängen vom Balkan überzeugt, bringen frischen Wind auf die Bühnen.
„Wir freuen uns sehr über die neuen Kontakte in die Niederlande und hoffen, dass wir dadurch noch mehr Besucherinnen und Besucher von beiden Seiten der Grenze für das Fest begeistern können“, so Annelien Slots, Koordinatorin des Bühnenprogramms. Komplettiert wird das musikalische Angebot durch die Global Music Player Allstars aus Oldenburg, deren Repertoire eine beeindruckende kulturelle Bandbreite abdeckt – von afrikanischem Hip-Hop über südamerikanische Rhythmen und Reggae bis hin zu arabischer, türkischer und georgischer Musik.
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Starke Unterstützung für ein offenes Fest
Dass das Fest auch in diesem Jahr wieder kostenfrei zugänglich ist, verdankt der Arbeitskreis unter anderem einer großzügigen Spende der Sparkasse LeerWittmund in Höhe von 3.000 Euro. „Die Unterstützung hilft dabei, das Kulturprogramm auf zwei Bühnen zu realisieren und das Fest für alle Besucherinnen und Besucher offen zugänglich zu halten“, erklärt Juliane Blech, Koordinatorin des Fests.
Aufruf zur Beteiligung
Der Arbeitskreis für interkulturelle Verständigung freut sich weiterhin über Unterstützung. Wer das Fest mit einer Spende fördern möchte, kann sich an Serhat Özdemir unter info@hdk-leer.de wenden. Vereine, Initiativen und Organisationen, die das Fest durch einen Informationsstand bereichern möchten, werden gebeten, sich bei Anna Kuhn unter anna.kuhn@lkleer.de zu melden.
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Lokal
Öffentliche Bibliotheken: Koalitionsausschuss beschließt Möglichkeiten zur Sonntagsöffnung
Mehr Freiheit für Kultur und Bildung: Öffentliche Bibliotheken dürfen künftig sonntags öffnen
Eine Neuerung steht bevor: Öffentliche Bibliotheken in ganz Deutschland sollen künftig die Möglichkeit erhalten, ihre Türen auch an Sonn- und Feiertagen zu öffnen. Der Koalitionsausschuss hat damit den Weg für eine bedeutende Modernisierung frei gemacht, die Bibliotheken mit anderen kulturellen Einrichtungen wie Theatern, Museen oder Konzerthäusern gleichstellt.
Bibliotheken als moderne „Dritte Orte“
Mit der Entscheidung setzt die Bundesregierung eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um. Staatsminister Wolfram Weimer, Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien, begrüßt diesen Schritt ausdrücklich: „Wir stärken Bibliotheken als lebendige Kultur- und Bildungsorte. Denn diese sind weit mehr als nur Ausleihe von Büchern; sie sind auch offene Räume für Begegnung und Austausch.“
Die heutige Rolle der Bibliotheken hat sich gewandelt. Sie fungieren längst als „Dritte Orte“ – ein zentraler Treffpunkt zwischen dem eigenen Zuhause und dem Arbeitsplatz. Ob zum Lernen, Arbeiten, für kulturelle Veranstaltungen oder den sozialen Austausch: Das Angebot leistet einen wesentlichen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Besser vereinbar mit dem Alltag
Die neue Flexibilität bei den Öffnungszeiten trägt der heutigen Lebensrealität Rechnung. Gerade Berufstätige und Familien finden unter der Woche oft kaum Zeit für einen Bibliotheksbesuch. „Dass zukünftig mehr Bibliotheken auch sonntags öffnen dürfen, ist ein großer Gewinn für die kulturelle Teilhabe. Das macht den Zugang zu Wissen, Kultur und Gemeinschaft einfacher und passt besser zum Alltag vieler Menschen“, betont Weimer.
Selbstbestimmung vor Ort
Der Schutz der Beschäftigten bleibt dabei ein zentraler Aspekt. Die geplante Neuregelung sieht vor, dass die Bibliotheken selbst entscheiden können, ob und wie sie von den erweiterten Öffnungszeiten Gebrauch machen. Diese Entscheidung soll zwingend unter Einbeziehung der örtlichen Personalvertretungen getroffen werden. Somit erhalten die Einrichtungen bundesweit die Freiheit, ihre Öffnungszeiten passgenau auf die Bedürfnisse ihrer Besucherinnen und Besucher in der jeweiligen Region auszurichten.
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