Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet
Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
Anzeige

Anzeige
Erfolg durch Austausch: Unternehmertreffen Nordwest zu Gast bei WEMA
Vorträge und Netzwerken bei WEMA in Leer Ostfriesland
Am Freitagabend versammelten sich zahlreiche Unternehmer, Selbstständige und Entscheider bei der WEMA RaumKonzepte GmbH in Leer, um am jüngsten Unternehmertreffen Nordwest teilzunehmen. Gastgeber Tobias Fischer, Geschäftsführer der WEMA RaumKonzepte GmbH, hieß die Gäste in den neuen Ausstellungsräumen an der Groninger Straße willkommen. Als einer der führenden Anbieter für moderne Büro- und Arbeitswelten – unter anderem mit Standorten in Oldenburg, Bremen und Hamburg – bot WEMA den idealen Rahmen für eine Veranstaltung, die fachliche Expertise mit innovativer Raumgestaltung und intensivem Networking verknüpfte.
Dialog und Kulinarik als Netzwerk-Basis
Christian Jürgens, Standortleiter des Unternehmertreffens Nordwest für Oldenburg, Emden und Leer, begrüßte die Teilnehmer und unterstrich die Bedeutung des regionalen Zusammenhalts innerhalb des Netzwerks für Geschäftsfreunde. Unter der souveränen und engagierten Moderation von Sandra Freemann, Standortleiterin in Leer, fand der offizielle Teil gegen 20:00 Uhr seinen Abschluss. Danach ging der Abend in den gemütlichen Netzwerk-Teil über. Bei einem großzügigen Buffet und Getränken, gesponsert von der AS Steuerberatungsgesellschaft mbH, nutzten die Gäste die innovative Atmosphäre der WEMA-Ausstellungsräume für vertiefende Gespräche. Der intensive Austausch von Erfahrungen und das Knüpfen neuer Geschäftskontakte verlängerte die Veranstaltung bis in die späten Abendstunden weit über das geplante Ende hinaus.
Fachwissen aus der Steuerpraxis
Ein zentraler Programmpunkt des Abends war der Vortrag der AS Steuerberatungsgesellschaft mbH aus Leer. Die Geschäftsführenden Inhaber, Ralf Elsner und Remo Garrels, gaben detaillierte Einblicke in steuerrechtliche und betriebswirtschaftliche Kernthemen. Von der fundierten Existenzgründung über die Notwendigkeit einer stets aktuellen Buchhaltung bis hin zur präzisen Koordination von Vorauszahlungen an das Finanzamt wurden essenzielle Bereiche beleuchtet. Die Experten betonten dabei mit Nachdruck: Die Buchhaltung ist das A und O eines jeden Unternehmens. Wer hier den Überblick verliert, riskiert schnell unangenehme Konsequenzen und verliert die notwendige Reaktionsfähigkeit im operativen Geschäft.
Prävention und rechtliche Sicherheit
Zudem wurde das Thema Scheinselbstständigkeit im Rahmen von Betriebsprüfungen aus Sicht einer Steuerkanzlei thematisiert. Anhand anschaulicher Praxisbeispiele wurde dargelegt, dass sich eine frühzeitige und fachkundige Beratung oft als deutlich kosteneffizienter erweist. Das Ziel ist es, durch eine saubere Strukturierung von Beginn an rechtliche Sicherheit zu schaffen und spätere Korrekturen zu vermeiden. Solche Korrekturen gehen oft mit hohen Nachzahlungen an das Finanzamt oder die Sozialversicherungsträger einher, die durch präventive Maßnahmen und eine saubere Prozessführung verhindert werden können.
Impulse durch Unternehmensvorstellungen
Zusätzlich bot die Veranstaltung Raum für individuelle Vorstellungen in Form von Kurz-Pitches, die beim Unternehmertreffen Nordwest bereits Tradition haben. So präsentierte Uwe Respondek von Deichwerbung aus Leer sein Unternehmen als Spezialisten für Werbeartikel und Streumittel. Er berät seine Kunden persönlich, kann auf Jahrzehnte an Erfahrung zurückgreifen und verdeutlichte, dass gute Qualität nicht teuer sein muss. Ebenfalls stellte Janis Poggemann von der User-Aid UG aus Münster seine Expertise vor. Sein Ziel ist es, digitale Barrierefreiheit durch gezielte Tools und Know-how einfach, verständlich und für Unternehmen sowie Agenturen direkt umsetzbar zu machen, um digitale Angebote für alle Menschen zugänglich zu gestalten.
Dialog im Netzwerk — nächste Treffen
Der Abend unterstrich den hohen Bedarf an direktem Austausch innerhalb der regionalen Wirtschaft. Die Kombination aus fundierten Fachinformationen und einer lockeren Netzwerk-Atmosphäre hat sich erneut als Erfolgsmodell erwiesen.
Das nächste Unternehmertreffen Nordwest in Leer wird voraussichtlich im Juni 2026 stattfinden und bietet erneut die Gelegenheit für fachlichen Austausch und wertvolles Networking.
Anzeige
Anzeige
Neueröffnung: Frisches Styling für die ganze Familie im „Barbershop & Friseur Salon Lavender“
Neueröffnung in Westoverledingen: Wohlfühlen und Styling im „Barbershop & Friseur Salon Lavender“
Westoverledingen darf sich über einen neuen Hotspot für Haarpflege und Styling freuen. Am 9. Februar 2026 öffnet der „Barbershop & Friseur Salon Lavender“ in der Ihrener Str. 26 seine Türen. Der Salon kombiniert klassisches Handwerk mit modernem Ambiente und lädt alle ein, die Wert auf ein gepflegtes Äußeres legen.
Die Inhaber Isaac Abdullah und Hauar Abdullah sowie das gesamte Team freuen sich darauf, die Gäste in den neuen Räumlichkeiten willkommen zu heißen.
Zur Feier der Neueröffnung profitieren Gäste von einer exklusiven Aktionswoche. Vom 09.02.2026 bis zum 14.02.2026 gelten attraktive Sonderpreise auf das gesamte Leistungsangebot.
Exklusive Eröffnungsangebote
In der ersten Woche bietet das Team vom Salon Lavender folgende Highlights an:
| Dienstleistung | Aktionspreis / Rabatt |
| Herren-Haarschnitt | 13,00 € |
| Bartrasur | 11,00 € |
| Kinderhaarschnitt (bis 12 Jahre) | 11,00 € |
| Damen-Dienstleistungen | 25 % Rabatt auf alle Services |
Ob ein präziser Fasson-Schnitt, eine traditionelle Bartrasur oder ein komplett neues Styling für Damen – im Salon Lavender steht die individuelle Beratung an erster Stelle. Das Team legt großen Wert darauf, dass jeder Besuch zu einer kleinen Auszeit vom Alltag wird.
Termin vormerken und vorbeikommen
Der Standort in der Ihrener Str. 26, 26810 Westoverledingen, bietet moderne Räumlichkeiten und eine einladende Atmosphäre. Das Team freut sich darauf, die ersten Gäste bereits zum offiziellen Start am 9. Februar begrüßen zu dürfen, um gemeinsam den Einzug in die neuen Räumlichkeiten zu feiern.
Hinweis zur Aktion: Die genannten Preise und der Rabatt für Damen gelten ausschließlich im Zeitraum vom 09.02.2026 bis zum 14.02.2026.

Öffnungszeiten:
Montag – Freitag: 09:00 – 18:00 Uhr
Samstag: 09:00 – 15:00 Uhr
Das Team vom „Barbershop & Friseur Salon Lavender“ ist bereit für den Scheren-Schnitt und freut sich auf zahlreiche Besucher.

Lokal
Qualitätssiegel für die Endoskopie am Klinikum Leer bestätigt
Erfolgreicher Abschluss des Audits (v.l.n.r.): Dr. med. Jörn-Carsten Studt (Chefarzt der Klinik für Innere Medizin und Gastroenterologie), Katrin Stüwe (Auditorin), Dr. Ulrike Jung (Auditorin), Mareike Fietz (MFA Endoskopie, Qualitätsmanagementbeauftragte), Katharina Pülscher (Chefarztsekretärin, Qualitätsmanagementbeauftragte), Nadira Pölking (Qualitätsmanagement), Jessica Tellmann (Qualitätsmanagement), Svenja Meints (MFA Sekretariat Endoskopie).
Höchste Qualitätsstandards bestätigt: Endoskopie am Klinikum Leer erfolgreich rezertifiziert
Leer/Ostfriesland, 6. Februar 2026 – Die Endoskopie-Abteilung der Klinik für Innere Medizin und Gastroenterologie am Klinikum Leer hat erneut ihre Prozessqualität unter Beweis gestellt. Nach einer intensiven mehrtägigen Prüfung wurde der Abteilung die erfolgreiche Rezertifizierung nach der internationalen Norm DIN EN ISO 9001:2015 bescheinigt.
Umfassende Prüfung durch externe Expertinnen
Im Gegensatz zu den üblichen jährlichen Überwachungsaudits stand in diesem Jahr eine vollumfängliche Wiederholungsprüfung an. Zwei externe Auditorinnen untersuchten sämtliche Facetten des Abteilungsalltags. Der Fokus der Begutachtung lag dabei auf:
-
Medizinischen Abläufen: Einhaltung modernster Behandlungsstandards.
-
Patientensicherheit: Prüfung von Risikomanagement und Hygieneprotokollen.
-
Organisatorischen Strukturen: Effizienz der Verwaltung und interne Kommunikation.
-
Kontinuierlicher Verbesserung: Nachweise über die gezielte Weiterentwicklung von Prozessen.
Durch direkte Gespräche mit den Mitarbeitenden und die Beobachtung der klinischen Praxis vor Ort verschafften sich die Prüferinnen ein präzises Bild der Versorgungsqualität.
Teamleistung im Fokus
Das positive Ergebnis unterstreicht, dass die hohen Standards in der Endoskopie nicht nur punktuell erfüllt, sondern im Klinikalltag fest verankert sind. Für die Patientenschaft bedeutet dieses Siegel die Sicherheit, nach objektiv messbaren und international anerkannten Qualitätskriterien behandelt zu werden.
„Ein Audit ist immer ein Blick von außen auf unsere tägliche Arbeit“, erklärt Dr. med. Jörn-Carsten Studt, Chefarzt der Klinik für Innere Medizin/Gastroenterologie. „Dass wir diese umfangreiche Prüfung erneut erfolgreich abgeschlossen haben, zeigt, wie engagiert unser Team für Qualität und Sicherheit arbeitet – zum Wohle unserer Patientinnen und Patienten.“
Die erfolgreiche Rezertifizierung sichert der Abteilung die offizielle Anerkennung ihrer Qualitätsmanagementsysteme für die kommenden Jahre und bildet die Basis für die weitere medizinische Entwicklung am Standort Leer.
Anzeige
























