Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet

Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
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Lokal
Tierheim Emden: Kater Loomy wünscht sich Liebe, Ruhe und ein sicheres Plätzchen

Einzelprinz Loomy sucht sein Traumzuhause
Emden – Er ist wunderschön, eigenwillig und sensibel: Kater Loomy, unser Tierheimtier des Monats, sucht ein liebevolles Zuhause mit Feingefühl. Seit Januar 2025 lebt der etwa 2018 geborene Kater im Tierheim Emden – eine große Umstellung, mit der Loomy anfangs schwer zurechtkam. Grummeln, Knurren und auch mal ein Pfotenhieb machten deutlich: Loomy fühlte sich überfordert.
Um ihm Zeit zum Ankommen zu geben, bekam er ein Einzelzimmer – fernab vom Trubel und den anderen Katzen. Dort zeigte sich schnell: Hinter der rauen Schale steckt ein sanfter Kater mit großem Bedürfnis nach Ruhe und Sicherheit.
Mit viel Geduld, Fingerspitzengefühl und einem geregelten Tagesablauf hat Loomy begonnen, Vertrauen zu fassen. Mittlerweile genießt er die Nähe der Tierpfleger – lässt sich streicheln und zeigt sich verschmust. Doch auch heute kann es in stressigen Momenten passieren, dass er überfordert reagiert. Loomy braucht Menschen, die das verstehen und ihn so nehmen, wie er ist.
Gesundheitlich ist der kastrierte Kater empfindlich. Er neigt bei Stress zu Magenproblemen, weshalb er spezielles Futter (Sensitive Nass- und Trockenfutter) bekommt – und das auch in seinem neuen Zuhause beibehalten sollte.
Loomy ist ein kleiner Ausbrecherkönig mit Köpfchen – Türen öffnen? Kein Problem! Wer ihm ein Zuhause geben möchte, sollte also ein Auge auf neugierige Entdeckungsreisen haben. Am liebsten würde Loomy auch mal draußen entspannen, sonnen und die frische Luft genießen. Ein abgesicherter Garten oder Balkon wäre für ihn ideal.
Gesucht wird ein ruhiges Zuhause ohne andere Tiere oder Kinder – ein Platz, an dem Loomy endlich ankommen darf.
💛 Sie möchten Loomy kennenlernen?
Das Tierheim Emden freut sich über Ihre Kontaktaufnahme!
📞 Telefonisch erreichbar: Mo–Fr von 15 bis 16 Uhr
📧 Oder per Mail an: info@tierheim-emden.de

Tierheim Emden – Zuflucht für Tiere in Not
Das Tierheim Emden ist eine wichtige Anlaufstelle für Tiere, die aus unterschiedlichen Gründen ihr Zuhause verloren haben. Hier finden Hunde, Katzen und Kleintiere vorübergehend Schutz, Versorgung und Zuwendung.
Ein engagiertes Team aus Fachkräften und Ehrenamtlichen sorgt täglich für das Wohl der Tiere – von der medizinischen Betreuung bis zur liebevollen Pflege. Ziel ist es, für jedes Tier ein passendes, dauerhaftes Zuhause zu finden.
Interessierte haben die Möglichkeit, die Tiere persönlich kennenzulernen – sei es während der Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung. Eine verantwortungsvolle Vermittlung steht im Mittelpunkt: Mensch und Tier sollen gut zueinander passen.
Das Tierheim Emden versteht sich nicht nur als Vermittlungsstelle, sondern auch als Ort des Tierschutzes und der Aufklärung – mit Herz und Verstand für das Wohl der Tiere.
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Gitta Connemann aus Hesel jetzt Staatssekretärin im Bundeskabinett

Gitta Connemann wird Parlamentarische Staatssekretärin – „een van uns“ auf der Regierungsbank
Berlin/Hesel. Es ist ein Novum für den Landkreis Leer: Mit Gitta Connemann nimmt erstmals eine Bürgerin aus der Region auf der Regierungsbank Platz. Die Bundestagsabgeordnete aus Hesel wurde jetzt zur Parlamentarischen Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, ernannt. Gleichzeitig wird sie Beauftragte der Bundesregierung für den Mittelstand – ein Amt mit großer Verantwortung in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten.
Ernannt wurde Connemann von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und Bundeskanzler Friedrich Merz – ihre Unterschriften stehen auf der offiziellen Ernennungsurkunde. Damit erhält die Ostfriesin eine Schlüsselrolle innerhalb der Bundesregierung.
„Es ist eine Ehre. Denn ich darf unseren mittelständischen Betrieben und ihren Mitarbeitern Gesicht und Stimme geben“, sagt Connemann zu ihrer neuen Aufgabe.
Zugleich zeigt sie sich realistisch angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Lage:
„Aber ich habe auch Respekt vor der Aufgabe. Deutschland ist im 3. Jahr der Rezession. Die deutsche Wirtschaft schrumpft. Arbeitsplätze gehen verloren. Deutschland und die Deutschen sind ärmer geworden in den letzten drei Jahren. Es muss sich schnell etwas ändern. Wir brauchen die Wende. Dafür will ich mich kümmern.“
Als Parlamentarische Staatssekretärin wird Connemann Bundesministerin Katherina Reiche bei der Erfüllung der Regierungsaufgaben unterstützen und sie bei öffentlichen Terminen vertreten. Mit ihrer neuen Doppelrolle wird sie zur direkten Ansprechpartnerin für die Belange des Mittelstandes – jenes wirtschaftlichen Rückgrats, das besonders in Ostfriesland eine zentrale Rolle spielt.
Trotz des Berliner Amtes macht Connemann eines deutlich: Ihr Engagement vor Ort bleibt ungebrochen. Viele Bürgerinnen und Bürger fragen sich, ob die Heselerin auch weiterhin in ihrer Heimat präsent sein wird. Ihre Antwort darauf ist eindeutig:
„Ja. Keine Sorge. Die Frage ist mir in den vergangenen Jahren jedes Mal gestellt worden, wenn ich ein neues Amt übernommen habe. Jedes Mal konnte ich zeigen: Eine Führungsposition in Berlin und Anwesenheit zu Hause sind kein Widerspruch. Das wird dieses Mal nicht anders sein. Es ist alles eine Frage der Organisation. Und da ich das beste Team der Welt habe, kein Problem.“
Connemann bleibt also ihrer Linie treu – nah bei den Menschen, trotz Berliner Verantwortung. Ihr Leitsatz „Sie kümmert sich“ gilt nach wie vor:
„Auch und gerade vor Ort. Denn: Was wäre ich persönlich ohne mein Zuhause? Meine Heimat gibt mir Halt. Wir wissen doch alle: To hus is ’t am besten.“
Mit dieser Haltung und ihrem neuen politischen Auftrag blickt Gitta Connemann auf eine spannende Zukunft – für den Mittelstand, für Berlin und nicht zuletzt für ihre ostfriesische Heimat.
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Über sieben Brücken – Feierabendtour mit dem Stadtbaurat

Feierabendradtour mit dem Stadtbaurat: Über sieben Brücken durch Leer
Leer – Radeln, entdecken und dabei ganz nebenbei Kilometer fürs Stadtradeln sammeln: Am Dienstag, den 20. Mai, lädt Stadtbaurat Jens Lüning alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zu einer besonderen Feierabendtour durch die Stadt ein. Unter dem Motto „Über sieben Brücken“ führt die rund 15 Kilometer lange Route quer durch Leer – und zeigt die Stadt von ihrer wasserreichsten Seite.
Start ist um 17:00 Uhr vor dem historischen Rathaus. Die etwa 90-minütige Tour führt über sieben Brücken und durch verschiedene Stadtteile. Sie zeigt, wie sehr Leer vom Wasser geprägt ist – von idyllischen Kanälen bis zu markanten Brückenbauwerken. Stadtbaurat Lüning begleitet die Tour persönlich und wird unterwegs sicherlich die ein oder andere spannende Anekdote oder Hintergrundinformation über Leer und seine Stadtentwicklung preisgeben.
Die Veranstaltung ist Teil des diesjährigen Stadtradeln-Wettbewerbs, bei dem Kommunen deutschlandweit möglichst viele Radkilometer für den Klimaschutz sammeln. Wer also etwas für die Umwelt tun und gleichzeitig seine Heimatstadt aus einer neuen Perspektive erleben möchte, ist bei dieser Feierabendtour genau richtig.
🔄 Wichtig: Bitte ausreichend Getränke und ggf. kleinen Proviant mitbringen.
📝 Anmeldung bis spätestens 19. Mai 2025 bei Cindy Grätz, Tel. 0491 / 9782–183 oder per E‑Mail an cindy.graetz@leer.de.