Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet
Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
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Lokal
Anmelderekord bei Tischtennis-Kreismeisterschaften in Remels: Doppelsiege für Korporal und Weiß
Die jüngsten Teilnehmer in Remels spielten in der Jugend 11. Die ersten beiden Plätze gingen an den SV Nortmoor: V.l. Habbo Flocken (SV Potshausen, 4.Platz), Bente Kliesch (Conc. Neermoor, 3. Platz), Lukas Korporal (SV Nortmoor, 1.Platz), Keno Hanneken (SV Nortmoor, 2.Platz) und Thilo Kerbl (SV Potshausen, 5.Platz)
Anmelderekord bei Tischtennis-Kreismeisterschaften in Remels: Lukas Korporal und Max Weiß glänzen mit Doppel-Titeln
Remels. Großer Erfolg für den Tischtennis-Kreisverband Leer: Bei den diesjährigen Kreismeisterschaften in Remels gab es im Kinder- und Jugendbereich einen neuen Anmelderekord. Insgesamt 49 Nachwuchsspielerinnen und Nachwuchsspieler gingen in den unterschiedlichen Altersklassen an den Tischtennistischen auf Titeljagd. Neben den begehrten Medaillen und Urkunden kämpften die Teilnehmenden um die Qualifikation für die anstehenden Bezirksmeisterschaften im Herbst.
Besonders zwei Nachwuchstalente prägten das Turniergeschehen: Lukas Korporal vom SV Nortmoor und Max Weiß vom SV Warsingsfehn durften jeweils gleich zweimal über den Kreismeistertitel jubeln.
Doppelter Triumph für Lukas Korporal und Max Weiß im Jugendbereich
Bei den Jüngsten dominierte Lukas Korporal (SV Nortmoor). Er sicherte sich den Titel sowohl in der Klasse Jugend 11 als auch bei der älteren Jugend 13. In der Jugend 11 gewann er vor seinem Teamkollegen Keno Hanneken (SV Nortmoor). Wenig später setzte er sich auch bei der Jugend 13 durch und verwies Martin Kuper von Teutonia Stapelmoor auf den zweiten Platz.
Auch Max Weiß vom SV Warsingsfehn gelang das Kunststück eines Doppel-Triumphs. In der Klasse Jugend 15 lieferte er sich ein spannendes Vereinsduell mit seinem Teamkollegen Tjabe Stamm, das er in einem spektakulären Finale für sich entschied.
In der Konkurrenz der Jugend 19 behielt Max Weiß ebenfalls die Oberhand. Im Finale traf er auf seinen Vereinskameraden Luca Harms, der nach einem starken Turnier Zweiter wurde. Bemerkenswert: Ab dem Halbfinale war der SV Warsingsfehn unter sich – der Verein belegte am Ende geschlossen die Plätze 1 bis 4.

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Erwachsenen-Titel gehen nach Stapelmoor
In den Wettbewerben der Erwachsenen gingen beide Haupttitel an Teutonia Stapelmoor. Marina Markus krönte sich zur Kreismeisterin bei den Damen. Bei den Herren sicherte sich Max Onno van der Laan den Titel vor Dirk Vogelsang (SV Warsingsfehn).
Alle Erst- und Zweitplatzierten der jeweiligen Altersklassen haben sich mit ihren Platzierungen automatisch für die Bezirksmeisterschaften im Herbst qualifiziert.
Rahmenprogramm und Sieger der Doppel- und Einzelklassen
Neben den offiziellen Meisterschaftswettbewerben bot der TT-Kreisverband Leer ein umfangreiches Rahmenprogramm mit weiteren Wettkämpfen an. Hierbei wurden Titelträger in verschiedenen Leistungsklassen ausgespielt:
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Klasse 1350: Axel Gehring (TuS Collinghorst)
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Klasse 1500: Heiko Holzenkämpfer (Viktoria Flachsmeer)
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Klasse 1650: Andreas Reimer (SV Warsingsfehn)
Lob für Ausrichter TTC Remels
Der TT-Kreisverband Leer zog ein durchweg positives Fazit und freute sich über die hohe Teilnehmerzahl, hochklassige Ballwechsel sowie die hervorragende Stimmung in der Halle. Ein besonderer Dank galt dem Helferteam des Ausrichters TTC Remels um Andreas Gabel, Mike Meyer, Dirk Gounaris und Anja Gabel. Die ehrenamtlichen Einsatzkräfte sorgten den gesamten Tag über für einen reibungslosen Ablauf, perfekte Organisation und erstklassige Verpflegung.
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Würdevoller Umgang mit Tod und Trauer: MdB Anja Troff-Schaffarzyk besucht Hospiz Huus
Austausch über Würde, Respekt und die Bedeutung ehrenamtlichen Engagements: Hospiz-Initiative-Vorsitzende Marlies Smidt im Dialog mit MdB Anja Troff-Schaffarzyk. Foto: Arthur Kiesling
Würdevoller Umgang mit Trauer und Tod: Bundestagsabgeordnete Anja Troff-Schaffarzyk besucht das Hospiz Huus in Leer
Zeit ist das Wertvollste für die Gäste, die sich im Hospiz Huus in Leer auf ihrem letzten Lebensweg befinden. Diese wertvolle Zeit wird den unheilbar kranken und sterbenden Menschen sowie deren Angehörigen von vielen Engagierten geschenkt. Aktuell kümmern sich 37 Hauptamtliche im Schichtdienst rund um die Uhr um die Gäste in den zwölf Zimmern mit eigener Terrasse. Unterstützt wird das Team von 40 ehrenamtlichen Hospizmitarbeiterinnen und ‑mitarbeitern der Hospiz-Initiative.
Die SPD-Bundestagsabgeordnete Anja Troff-Schaffarzyk besuchte erneut die Einrichtung im Landkreis Leer. Im Gespräch mit der Vorsitzenden der Hospiz-Initiative Leer, Marlies Smidt, machte sich die Abgeordnete ein persönliches Bild von der wichtigen Arbeit vor Ort und sprach über die Rahmenbedingungen sowie die besonderen Anforderungen der modernen Hospizarbeit.
„Ich bin zutiefst beeindruckt von der Arbeit, dem Herzblut und dem Engagement, den die Ehrenamtlichen und natürlich auch die Hauptamtlichen tagtäglich ihren Gästen mit Würde und Respekt entgegenbringen. Trauer und Tod sind Themen, die gerne verdrängt werden, aber Teil unseres Lebens sind“, betonte Anja Troff-Schaffarzyk.
Starke Gemeinschaft für die ambulante und stationäre Hospizarbeit
Die im April 1999 als Verein gegründete Hospiz-Initiative Leer ist heute ein gut vernetztes Netzwerk mit über 100 Ehrenamtlichen und fast 700 Mitgliedern. Der Verein arbeitet konsequent überkonfessionell und überparteilich.
„Es bereitet mir große Freude, die Hospizarbeit in einem großen Team von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auszuüben und zu gestalten“, berichtete Marlies Smidt. Sie übernahm das Amt von Gretel Bluhm-Janssen, der Gründerin der Initiative, die bis heute als wichtiger Motor der Hospizarbeit im Landkreis Leer gilt.
Hohe Qualifikation und Begleitung für Ehrenamtliche und Hauptamtliche
Für die anspruchsvolle Arbeit in der ambulanten Sterbe- und Trauerbegleitung sowie im stationären Hospiz Huus ist eine intensive Vorbereitung essenziell. Voraussetzung ist die eigene Auseinandersetzung mit dem Thema Sterben und Tod. Ein Qualifizierungskurs umfasst 120 Theoriestunden sowie ein 40-stündiges Praktikum. Je nach Tätigkeitsfeld – beispielsweise in der Trauerbegleitung – sind spezifische Zusatzqualifikationen erforderlich.
Regelmäßige Fort- und Weiterbildungsangebote sichern die Qualität der Betreuung. Zudem erhalten sowohl die Haupt- als auch die Ehrenamtlichen durch monatliche Arbeitstreffen und regelmäßige Supervision fachliche Unterstützung.
„Bei meinem Besuch im Hospiz Huus ist mir einmal mehr klar geworden, wie wichtig diese Einrichtungen sind und wie wichtig dieses Thema im Allgemeinen ist. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter begleiten Sterbende und Trauernde mit Herzblut und Würde. Das verdient meinen Respekt und ein riesiges Dankeschön“, schloss die Bundestagsabgeordnete.
Lokal
Fähre Ditzum-Petkum fährt ab Dienstag, 8. September 2026, wieder
Foto: Jürgen Bambrowicz, Westoverledingen
Fähre Ditzum-Petkum ab Dienstag wieder unterwegs
Ditzum/Petkum – Gute Nachricht für Pendler, Ausflügler und Anwohner: Die Fähre zwischen Ditzum und Petkum kann ab morgen, Dienstag, 8. September 2026, wieder planmäßig verkehren. Das teilt der Landkreis Leer als Betreiber der Fähre mit.
Das technische Problem, das zuletzt zu der Unterbrechung des Fährbetriebs geführt hatte, konnte inzwischen behoben werden. Damit steht der Fährbetrieb zwischen Ditzum und Petkum ab Dienstag wieder wie vorgesehen zur Verfügung.
Die Fährverbindung ist insbesondere für den regionalen Verkehr sowie für Ausflügler und Radfahrer eine wichtige Verbindung über die Ems. Mit der Wiederaufnahme des Betriebs können Fahrgäste ab Dienstag wieder regulär zwischen Ditzum und Petkum übersetzen.
Aktuelle Informationen zur Fähre Ditzum-Petkum
Der Landkreis Leer informiert laufend über den aktuellen Fährbetrieb und mögliche Änderungen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Leer unter:
www.landkreis-leer.de/fähre-ditzum-petkum
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