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2G-Regeln wer­den auf Ein­zel­han­del ausgeweitet

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Maß­nah­men zur Bewäl­ti­gung der Corona-Pandemie

Die Lage in unse­rem Land ist sehr ernst. In vie­len Regio­nen Deutsch­lands stei­gen die
Inzi­den­zen, die Belas­tung in den Kran­ken­häu­sern gerät vie­ler­orts an sei­ne Gren­zen,
ins­be­son­de­re im Süden und Osten Deutsch­lands. Die Pan­de­mie trifft unser gan­zes
Land hart. Über die soli­da­ri­sche Ver­tei­lung von Inten­siv­pa­ti­en­ten sind wir alle eng
mit­ein­an­der verbunden.

Des­halb wer­den wir in einem Akt der natio­na­len Soli­da­ri­tät gemein­sam dafür
sor­gen, dass die Infek­ti­ons­zah­len wie­der sin­ken und unser Gesund­heits­sys­tem
ent­las­tet wird.

Vor die­sem Hin­ter­grund beschlie­ßen die Bun­des­kanz­le­rin und die
Regie­rungs­chefin­nen und ‑chefs der Länder:

  • 1. Die bestehen­den Beschlüs­se der Bun­des­kanz­le­rin und der Regie­rungs­chefin­nen
    und Regie­rungs­chefs der Län­der blei­ben wei­ter­hin gül­tig, sofern die­ser Beschluss
    kei­ne abwei­chen­den Fest­le­gun­gen trifft. Die Län­der wer­den ihre
    Lan­des­ver­ord­nun­gen ent­spre­chend anpassen.
  • 2. Ein erwei­ter­ter Bund-Län­der-Kri­sen­stab wird im Bun­des­kanz­ler­amt ein­ge­rich­tet,
    der früh­zei­tig die Pro­ble­me in der Logis­tik, bei der Impf­stoff­lie­fe­rung und ‑ver­tei­lung
    erken­nen und behe­ben soll.
  • 3. Bund und Län­der wer­den gemein­sam dar­an arbei­ten, bis Weih­nach­ten allen, die
    sich für eine Erst­imp­fung ent­schei­den und allen, die frist­ge­recht eine Zweit- oder
    Auf­frisch­imp­fung benö­ti­gen, die Imp­fung zu ermög­li­chen. Bei einer hohen
    Nach­fra­ge in der Bevöl­ke­rung kann das bis zu 30 Mil­lio­nen Imp­fun­gen erfordern.
  • 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Per­so­nen deut­lich aus­wei­ten, die Imp­fun­gen
    durch­füh­ren dür­fen. Kurz­fris­tig geht das über Dele­ga­tio­nen, mit denen Ärz­tin­nen
    und Ärz­ten an Apo­the­ke­rin­nen und Apo­the­ker sowie Pfle­ge­fach­kräf­te, etwa in
    Alten­hei­men die Imp­fung dele­gie­ren dür­fen. Dar­über hin­aus soll eine gesetz­li­che
    Ände­rung erfol­gen für Apo­the­ke­rin­nen und Apo­the­ker, Zahn­ärz­tin­nen und
    Zahn­ärz­te und wei­te­re, um den Kreis der Berech­tig­ten, die in der Coro­na­Pan­de­mie Imp­fun­gen durch­füh­ren kön­nen, auszuweiten.
  • 5. Weil der Schutz der Coro­na-Imp­fung vor den aktu­ell vor­herr­schen­den
    Virus­va­ri­an­ten bei den der­zeit ver­füg­ba­ren Impf­stof­fen etwa ab dem fünf­ten Monat
    kon­ti­nu­ier­lich nach­lässt, wird der Impf­sta­tus, das heißt die Dau­er der
    Aner­ken­nung als voll­stän­dig geimpf­te Per­son, zu ver­än­dern sein, sofern kei­ne
    Auf­fri­schungs­imp­fung erfolgt. Auf Ebe­ne der Euro­päi­schen Uni­on wird dis­ku­tiert,
    dass der Impf­sta­tus nach der zwei­ten Imp­fung sei­ne Gül­tig­keit für neun Mona­te
    behal­ten soll. Bund und Län­der wer­den sich unter Berück­sich­ti­gung der
    Impf­kam­pa­gne und der zur Ver­fü­gung ste­hen­den Impf­stof­fe bis zum Jah­res­en­de
    ver­stän­di­gen, ab wann und wie eine ent­spre­chen­de Rege­lung in der
    Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land Anwen­dung fin­den soll.
  • 6. Bun­des­weit ist der Zugang zu Ein­rich­tun­gen und Ver­an­stal­tun­gen der Kul­tur- und
    Frei­zeit­ge­stal­tung (Kinos, Thea­ter, Gast­stät­ten, etc.) inzi­denz­un­ab­hän­gig nur für
    Geimpf­te und Gene­se­ne (2G) mög­lich. Ergän­zend kann ein aktu­el­ler Test
    vor­ge­schrie­ben wer­den (2GPlus). Hier­zu sind Aus­nah­men für Per­so­nen, die nicht
    geimpft wer­den kön­nen und für Per­so­nen, für die kei­ne all­ge­mei­ne Impf­emp­feh­lung
    vor­liegt, vor­zu­se­hen. Dar­über hin­aus sind Aus­nah­men für Kin­der und Jugend­li­che
    bis 18 Jah­ren möglich.
  • 7. Die 2G-Regeln wer­den bun­des­weit inzi­denz­un­ab­hän­gig auf den Ein­zel­han­del
    aus­ge­wei­tet. Zugang haben also nur noch Geimpf­te und Gene­se­ne.
    Aus­ge­nom­men sind Geschäf­te des täg­li­chen Bedarfs. Der Zugang muss von den
    Geschäf­ten kon­trol­liert werden.
  • Hin­sicht­lich der Aus­nah­men ori­en­tie­ren sich die Län­der am ent­spre­chen­den Kata­log in der
    Bun­des­not­brem­se.
  • 8. In allen Län­dern wer­den stren­ge Kon­takt­be­schrän­kun­gen für Unge­impf­te
    ver­an­lasst. Pri­va­te Zusam­men­künf­te im öffent­li­chen oder pri­va­ten Raum, an
    denen nicht geimpf­te und nicht gene­se­ne Per­so­nen teil­neh­men, sind auf den
    eige­nen Haus­halt sowie höchs­tens zwei Per­so­nen eines wei­te­ren Haus­hal­tes
    zu beschrän­ken. Kin­der bis zur Voll­endung des 14 Jah­res sind hier­von
    aus­ge­nom­men. Ehe­gat­ten, Lebens­part­ner und Part­ne­rin­nen bzw. Part­ner einer
    nicht­ehe­li­chen Lebens­ge­mein­schaft gel­ten als ein Haus­halt, auch wenn sie kei­nen
    gemein­sa­men Wohn­sitz haben. Pri­va­te Zusam­men­künf­te, an denen aus­schließ­lich
    Geimpf­te und Gene­se­ne teil­neh­men, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
    COVID-19-Schutz­maß­nah­men-Aus­nah­men­ver­ord­nung ent­spre­chend anpassen.
  • 9. Über­re­gio­na­le Sport‑, Kul­tur- und ver­gleich­ba­re Groß­ver­an­stal­tun­gen wer­den
    deut­lich ein­ge­schränkt. Es wer­den Begren­zun­gen der Aus­las­tung und eine
    abso­lu­te Ober­gren­ze von Zuschau­en­den fest­ge­legt. Bei Ver­an­stal­tun­gen in
    geschlos­se­nen Räu­men darf nur 30 bis 50 Pro­zent der Kapa­zi­tät genutzt wer­den
    bis zu einer maxi­ma­len Gesamt­zahl von 5.000 Zuschau­en­den. Bei
    Ver­an­stal­tun­gen im Frei­en darf nur 30 bis 50 Pro­zent der Kapa­zi­tät genutzt wer­den
    bis zu einer maxi­ma­len Gesamt­zahl von 15.000 Zuschau­en­den. Es sind
    medi­zi­ni­sche Mas­ken zu tra­gen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpf­te oder
    Gene­se­ne Zugang haben (2G). Ergän­zend kann für die Teil­neh­men­den ein
    aktu­el­ler Test vor­ge­schrie­ben wer­den (2GPlus). In Län­dern mit einem hohen
    Infek­ti­ons­ge­sche­hen müs­sen Ver­an­stal­tun­gen nach Mög­lich­keit abge­sagt und
    Sport­ver­an­stal­tun­gen ohne Zuschau­er durch­ge­führt werden.
  • 10. Spä­tes­tens ab einer Inzi­denz von mehr als 350 Neu­in­fek­tio­nen pro 100.000
    Ein­woh­nern in sie­ben Tagen wer­den Clubs und Dis­ko­the­ken in Innen­räu­men
    geschlos­sen. Aus Sicht des Bun­des ist das recht­lich schon jetzt mög­lich. Bei der
    Reform des Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes wird dies aber noch ein­mal unzwei­fel­haft
    klar­ge­stellt. Die Län­der kön­nen die­se Mög­lich­keit aber schon jetzt flä­chen­de­ckend
    nut­zen, wo nötig.
  • 11. In Krei­sen mit einer Inzi­denz ober­halb von 350 pro 100.000 Ein­woh­ner müs­sen alle
    Kon­tak­te redu­ziert wer­den. Des­halb gilt bei pri­va­ten Fei­ern und Zusam­men­künf­ten eine Teil­neh­mer­gren­ze von 50 Per­so­nen (Geimpf­te und Gene­se­ne) in Innen­räu­men und 200 Per­so­nen (Geimpf­te und Gene­se­ne) im Außenbereich.
  • 12. In den Schu­len gilt eine Mas­ken­pflicht für alle Klassenstufen.
  • 13.Es wer­den stren­ge Kon­trol­len aller Regeln sicher­ge­stellt. Das gilt ins­be­son­de­re
    für Kon­trol­len des Impf­sta­tus, die mög­lichst mit­tels Apps erfol­gen sollen.
  • 14.Der Gesetz­ge­ber wird gebe­ten, das Infek­ti­ons­schutz­ge­setz um wei­te­re
    Rege­lun­gen zu ergän­zen, damit Län­der und Regio­nen mit einem hohen
    Infek­ti­ons­ge­sche­hen wei­ter­hin ange­mes­se­ne zusätz­li­che Maß­nah­men (z.B.
    zeit­lich befris­te­te Schlie­ßun­gen von Gast­stät­ten, Ver­bot der Alko­hol­ab­ga­be oder
    des Alko­hol­kon­sums, Beschrän­kung von Ansamm­lun­gen, Ein­schrän­kun­gen bei
    Hotel­über­nach­tun­gen) zur Ver­fü­gung haben. Dar­über hin­aus wird er gebe­ten, die
    Über­gangs­frist für Schutz­maß­nah­men im Infek­ti­ons­schutz­ge­setz, die bis zum 25.
    Novem­ber 2021 in Kraft getre­ten sind, über den 15. Dezem­ber 2021 hin­aus zu
    ver­län­gern. Es wird gesetz­lich klar­ge­stellt, dass die­se Maß­nah­men auch regio­nal
    dif­fe­ren­ziert (z.B. Land­krei­se) ange­ord­net wer­den können.
  • 15. All die vor­ge­nann­ten Maß­nah­men mar­kie­ren bun­des­weit ein­heit­li­che Min­dest­stan­dards. Damit ver­schär­fen auch vie­le Län­der und Regio­nen mit aktu­ell
    nied­ri­gen Inzi­den­zen ihre Regeln, um die Wel­le abzu­mil­dern und ihre
    Gesund­heits­sys­te­me vor­aus­schau­end zu ent­las­ten. Die beson­ders betrof­fe­nen
    Län­der wer­den auch wei­ter­hin über die­se Min­dest­stan­dards hin­aus mit
    lan­des­recht­li­chen Rege­lun­gen tätig werden.
  • 16. Der Bund wird eine ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Impf­pflicht für Beschäf­tig­te auf den
    Weg brin­gen, z.B. in Alten­pfle­ge­ein­rich­tun­gen und Krankenhäusern.
  • 17. Bund und Län­der begrü­ßen es, dass der Deut­sche Bun­des­tag zeit­nah über eine
    all­ge­mei­ne Impf­pflicht ent­schei­den will. Sie kann grei­fen, sobald sicher­ge­stellt
    wer­den kann, dass alle zu Imp­fen­den auch zeit­nah geimpft wer­den kön­nen, also
    etwa ab Febru­ar 2022. Bund und Län­der bit­ten den Ethik­rat, hier­zu bis Jah­res­en­de
    eine Emp­feh­lung zu erarbeiten.
  • 18. Im Bun­des­kanz­ler­amt wird ein Exper­ten­gre­mi­um von Wis­sen­schaft­le­rin­nen
    und Wis­sen­schaft­lern ein­ge­rich­tet. Es soll ein­mal die Woche tagen und
    gemein­sa­me Vor­schlä­ge machen.
  • 19. Am Sil­ves­ter­tag und Neu­jahrs­tag wird bun­des­weit ein An- und
    Ver­samm­lungs­ver­bot umge­setzt. Dar­über hin­aus gilt ein Feu­er­werks­ver­bot auf
    durch die Kom­mu­nen zu defi­nie­ren­den publi­kums­träch­ti­gen Plät­zen. Der Ver­kauf
    von Pyro­tech­nik vor Sil­ves­ter wird in die­sem Jahr gene­rell ver­bo­ten und vom
    Zün­den von Sil­ves­ter­feu­er­werk gene­rell drin­gend abge­ra­ten, auch vor dem
    Hin­ter­grund der hohen Ver­let­zungs­ge­fahr und der bereits enor­men Belas­tung des
    Gesund­heits­sys­tems. Für die hier­von betrof­fe­nen Unter­neh­men ist wie im
    ver­gan­ge­nen Jahr eine ent­spre­chen­de Kom­pen­sa­ti­on im Rah­men der
    Wirt­schafts­hil­fen vorzusehen.
  • 20. Die Regie­rungs­chefin­nen und ‑chefs der Län­der begrü­ßen das durch die
    Bun­des­re­gie­rung vor­ge­leg­te Term-Sheet zur Über­brü­ckungs­hil­fe IV, mit dem zur
    Umset­zung des Beschlus­ses vom 18. Novem­ber 2021 ein Hilfs­in­stru­ment für die
    von Coro­na-Schutz­maß­nah­men beson­ders betrof­fe­nen Advents­märk­te geschaf­fen
    wer­den soll. Die­ses soll zügig umge­setzt wer­den. Die Här­te­fall­hil­fen, der
    Son­der­fonds des Bun­des für Mes­sen und Aus­stel­lun­gen, der Son­der­fonds des
    Bun­des für Kul­tur­ver­an­stal­tun­gen, das Pro­gramm Coro­na-Hil­fen Pro­fi­sport und
    das KFW-Son­der­pro­gramm sol­len ver­län­gert wer­den. Eben­so begrü­ßen sie, dass
    das Bun­des­ka­bi­nett die wesent­li­chen Son­der­re­ge­lun­gen beim Kurz­ar­bei­ter­geld
    bis zum 31. März 2022 ver­län­gert hat. Sie bit­tet die Bun­des­re­gie­rung, die wei­te­re
    Ent­wick­lung im Blick zu behalten.

Hin­sicht­lich der Aus­nah­men ori­en­tie­ren sich die Län­der am ent­spre­chen­den Kata­log in der Bundesnotbremse.


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Stadt Leer: Rus­ti­ka­ler Neu­jahrs­emp­fang auf dem Waageplatz!

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Rus­ti­ka­ler Neu­jahrs­emp­fang auf dem Waageplatz

Leer. Eigent­lich war alles für letz­te Woche vor­be­rei­tet, doch das Wet­ter zwang die Stadt zur Plan­än­de­rung. Nach­dem das extre­me Glatt­eis einen Strich durch die Rech­nung mach­te, ver­wan­delt sich der Waa­ge­platz nun am mor­gi­gen Frei­tag, den 30. Janu­ar 2026, ab 17:00 Uhr in einen stim­mungs­vol­len Treff­punkt für Jung und Alt.

Rus­ti­ka­les Kon­zept unter frei­em Himmel

In die­sem Jahr setzt die Stadt Leer erneut auf das bewähr­te Kon­zept eines „rus­ti­ka­len Emp­fangs“. Statt stei­fer Reden in geschlos­se­nen Sälen erwar­tet die Gäs­te eine gemüt­li­che Atmo­sphä­re unter frei­em Him­mel direkt an der his­to­ri­schen Waa­ge. Es ist eine Ein­la­dung an alle Leera­ne­rin­nen und Leera­ner, in locke­rer Run­de ins Gespräch zu kom­men und gemein­sam auf das Jahr 2026 anzustoßen.

Kuli­na­ri­sche Viel­falt von loka­len Vereinen

Für das leib­li­che Wohl ist bes­tens gesorgt. Drei loka­le Orga­ni­sa­tio­nen ste­hen mit viel Herz­blut bereit, um die Gäs­te mit regio­na­len Spe­zia­li­tä­ten zu bewirten:

  • Herz­haf­tes vom Grill: Das „Schip­per Klott­je Leer e. V.“ ser­viert kna­cki­ge Brat­würs­te und wär­men­den Glühwein.

  • Tra­di­ti­on aus der Pfan­ne: Die Frei­wil­li­ge Feu­er­wehr Loga berei­tet die belieb­ten ost­frie­si­schen Spe­cken­di­cken frisch zu.

  • Süßer Genuss: Der Pfad­fin­der­stamm „Wild­gän­se“ Leer e. V. run­det das Ange­bot mit frisch geba­cke­nen Waf­feln ab.

Musi­ka­li­scher Rah­men und Gemeinschaft

Für die pas­sen­de Unter­hal­tung sorgt, wie bereits ange­kün­digt, die Uwe Heger Big­band. Der Waa­ge­platz bie­tet mit sei­ner Kulis­se neben dem Restau­rant „Zur Waa­ge“ den idea­len Rah­men für die­sen beson­de­ren Start ins Jahr. Der Bür­ger­meis­ter und die betei­lig­ten Ver­ei­ne freu­en sich auf ein zahl­rei­ches Erschei­nen und einen leben­di­gen Aus­tausch in der Nachbarschaft.

Bei­trags­fo­to: Ingo Ton­sor @LeserECHO

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Ehren­amt mit Ver­ant­wor­tung: Semi­nar zum Betreu­ungs­recht in Leer

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Ehren­amt­li­che recht­li­che Betreu­ung: Kos­ten­lo­ses Ein­füh­rungs­se­mi­nar in Leer

Das Betreu­ungs­recht betrifft vie­le Men­schen – sei es durch die Über­nah­me einer Auf­ga­be für Ange­hö­ri­ge oder durch das Inter­es­se an einem gesell­schaft­lich wich­ti­gen Ehren­amt. Um Bür­ge­rin­nen und Bür­gern den Ein­stieg in die­ses The­ma zu erleich­tern, lädt die Betreu­ungs­stel­le des Land­krei­ses Leer zu einer Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung ein.

Unter­stüt­zung für Ange­hö­ri­ge und Interessierte

Das Semi­nar rich­tet sich gezielt an Per­so­nen, die bereits als gesetz­li­che Betreu­er für Fami­li­en­mit­glie­der bestellt wur­den, sowie an alle, die sich eine ehren­amt­li­che Tätig­keit in die­sem Bereich vor­stel­len kön­nen. Im Fokus steht die Fra­ge, wie Men­schen unter­stützt wer­den kön­nen, die auf­grund einer Krank­heit oder Behin­de­rung ihre Ange­le­gen­hei­ten nicht mehr voll­um­fäng­lich selbst regeln können.

Eck­da­ten der Veranstaltung

  • Datum: Don­ners­tag, 5. Febru­ar 2026

  • Uhr­zeit: 16:00 Uhr (Dau­er ca. zwei Stunden)

  • Ort: Gesund­heits­amt Leer, Jahn­stra­ße 4, 26789 Leer

  • Kos­ten: Die Teil­nah­me ist kostenfrei.


Inhal­te und Ablauf

In der zwei­stün­di­gen Ein­füh­rung wer­den die Grund­la­gen des Betreu­ungs­rechts ver­ständ­lich erläu­tert. Dabei geht es nicht nur um die recht­li­che Theo­rie, son­dern vor allem um die prak­ti­sche Umset­zung im Alltag.

The­men­schwer­punk­te sind unter anderem:

  • Defi­ni­ti­on und Abgren­zung der ver­schie­de­nen Aufgabenbereiche.

  • Rech­te und Pflich­ten ehren­amt­li­cher Betreuer.

  • Bereit­stel­lung von Arbeits­ma­te­ria­li­en zur Erleich­te­rung der Kor­re­spon­denz und Organisation.

Nach Abschluss des Semi­nars besteht kein Zeit­druck: Die Teil­neh­men­den kön­nen das Erfah­re­ne sacken las­sen und in Ruhe ent­schei­den, ob sie ein sol­ches Ehren­amt über­neh­men möch­ten. Für ver­tie­fen­de Fra­gen oder die Pla­nung der wei­te­ren Schrit­te bie­tet die Betreu­ungs­stel­le zudem indi­vi­du­el­le Fol­ge­ter­mi­ne an.

Anmel­dung und Kontakt

Für die Pla­nung wird um eine vor­he­ri­ge Anmel­dung per E‑Mail gebeten:

  • E‑Mail: insa.elsen@lkleer.de

  • Tele­fo­ni­sche Rück­fra­gen: 0491/926 4015

Die­ses Semi­nar bie­tet eine idea­le Gele­gen­heit, Berüh­rungs­ängs­te mit dem Betreu­ungs­recht abzu­bau­en und Sicher­heit im Umgang mit ver­ant­wor­tungs­vol­len Auf­ga­ben zu gewinnen.

Bei­trags­fo­to: Ingo Ton­sor @LeserECHO

 
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Woh­nungs­markt in Nie­der­sach­sen: Azu­bis und Rent­ner gera­ten unter Druck

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Woh­nungs­markt im Kreis Leer: Jun­ge und Alte gera­ten ins Abseits

Ein aktu­el­ler „Sozia­ler Wohn-Moni­tor“ des Pest­el-Insti­tuts ver­deut­licht die ange­spann­te Lage auf dem Woh­nungs­markt. Beson­ders im Land­kreis Leer zeigt sich, dass sowohl Aus­zu­bil­den­de als auch die kom­men­de Rent­ner­ge­nera­ti­on der Baby-Boo­mer vor mas­si­ven Pro­ble­men ste­hen. Die Indus­trie­ge­werk­schaft Bau­en-Agrar-Umwelt (IG BAU) for­dert daher eine dras­ti­sche Aus­wei­tung des sozia­len Wohnungsbaus.

Aus­bil­dung schei­tert an Mietpreisen

Für vie­le der rund 2.490 Aus­zu­bil­den­den im Land­kreis Leer ist der Aus­zug aus dem Eltern­haus finan­zi­ell unmög­lich. Gabrie­le Knue, Bezirks­vor­sit­zen­de der IG BAU Nord­west-Nie­der­sach­sen, warnt vor den wirt­schaft­li­chen Fol­gen: Wenn jun­ge Men­schen eine Aus­bil­dung nicht antre­ten kön­nen, weil sie kei­ne bezahl­ba­re Woh­nung oder ein WG-Zim­mer fin­den, gefähr­det dies die loka­le Wirtschaft.

Um gegen­zu­steu­ern, schlägt die Gewerk­schaft vor:

  • Geziel­te För­de­rung: Bund und Land sol­len den Bau von Azu­bi-Woh­nun­gen nahe Aus­bil­dungs­zen­tren unterstützen.

  • Steu­er­an­rei­ze: Betrie­be, die Wohn­raum für ihre Lehr­lin­ge schaf­fen, soll­ten steu­er­lich ent­las­tet werden.

  • Stu­den­ti­sches Woh­nen: Auch in Uni­ver­si­täts­städ­ten ist eine ver­stärk­te För­de­rung für Stu­di-Wohn­hei­me notwendig.

Dro­hen­de Wohn­ar­mut für Baby-Boomer

Ein wei­te­res Alarm­si­gnal betrifft die rund 22.800 Baby-Boo­mer im Land­kreis Leer, die bis 2035 in Ren­te gehen wer­den. Vie­le von ihnen bli­cken auf­grund von Nied­rig­lohn­pha­sen oder Arbeits­lo­sig­keit auf eine gerin­ge Ren­te. Stei­gen­de Mie­ten könn­ten dazu füh­ren, dass die bis­he­ri­ge Woh­nung unbe­zahl­bar wird. Die IG BAU spricht hier­bei von einer dro­hen­den „Wohn­ar­mut im Alter“.


Die For­de­rung: 14.900 neue Sozi­al­woh­nun­gen pro Jahr

Um den Druck vom Markt zu neh­men und Mie­ten wie­der bezahl­bar zu machen, sieht der „Sozia­le Wohn-Moni­tor“ einen enor­men Nach­hol­be­darf. Bun­des­weit wird eine Ver­dopp­lung des Bestands auf 2 Mil­lio­nen Sozi­al­woh­nun­gen bis Mit­te der 2030er-Jah­re angestrebt.

Zie­le für Niedersachsen:

Ziel­mar­ke Anzahl Woh­nun­gen
Gesamt­be­stand bis 2035 168.500 Sozi­al­woh­nun­gen
Jähr­li­cher Neubau-Bedarf 14.900 Sozi­al­woh­nun­gen

Stra­te­gien für mehr bezahl­ba­ren Wohnraum

Damit die­se Zie­le erreicht wer­den kön­nen, for­dert die IG BAU eine Kehrt­wen­de in der För­der­po­li­tik und beim Bau­en selbst:

  1. Sofor­ti­ge Finan­zie­rung: För­der­gel­der des Bun­des müs­sen bereits zu Bau­be­ginn flie­ßen und nicht über Jah­re ver­teilt werden.

  2. „Erleich­ter­tes Bau­en“: Durch ein­fa­che­re Stan­dards – ohne Qua­li­täts­ver­lust – soll mehr Wohn­raum für das glei­che Bud­get ent­ste­hen. Dies senkt nicht nur die Bau­kos­ten, son­dern hält auch die Instand­hal­tungs­kos­ten niedrig.

  3. Trans­pa­renz durch Sta­tis­tik: Das Land Nie­der­sach­sen soll eine öffent­li­che Sta­tis­tik füh­ren, um monat­lich zu doku­men­tie­ren, wo wie vie­le Sozi­al­woh­nun­gen fer­tig­ge­stellt wurden.

Die Bot­schaft ist deut­lich: Sozia­ler Woh­nungs­bau darf kein Rand­the­ma blei­ben, son­dern muss zur poli­ti­schen Prio­ri­tät wer­den, um den sozia­len Zusam­men­halt im Kreis Leer und ganz Nie­der­sach­sen zu sichern.

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Woh­nungs­markt in Nie­der­sach­sen: Azu­bis und Rent­ner gera­ten unter Druck

Woh­nungs­markt im Kreis Leer: Jun­ge und Alte gera­ten ins Abseits Ein aktu­el­ler „Sozia­ler Wohn-Moni­tor“ des Pest­el-Insti­tuts ver­deut­licht die ange­spann­te Lage...

Blaulicht

Poli­zei Leer/Emden: Ein­bruch in Neu­bau und Unfäl­le durch Glät­te sowie Ausbremsen

POL-LER: Pres­se­mit­tei­lung der Poli­zei­in­spek­ti­on Leer/ Emden für den 29.01.2026   Ein­bruch­dieb­stahl++ Auf­fahr­un­fall nach Aus­brem­sen++ Ver­kehrs­un­fall mit Som­mer­be­rei­fung ++ Glätteunfall  ...

Wirtschaft

Wirt­schaft­li­cher Druck hält an: Insol­ven­zen in Nie­der­sach­sen stei­gen weiter

Wirt­schaft unter Druck: Unter­neh­mens­in­sol­ven­zen in Nie­der­sach­sen stei­gen wei­ter an Han­no­ver. Die wirt­schaft­li­che Lage in Nie­der­sach­sen bleibt ange­spannt. Wie das Lan­des­amt für...

Lokal

Auf­lö­sung der Ster­be­kas­se Mei­ners­fehn: 1.000 Euro Spen­de für das Schutzengel-Huus

Sym­bo­li­sche Über­ga­be in Remels (v.l.n.r.): Syl­via Dojen (Dia­ko­nie), Gret­chen Kiesow, Fried­rich Men­ken, Ger­trud Ber­neis (Ster­be­kas­se) und Ulf Thie­le (För­der­ver­ein Schutzengel-Huus)....

Blaulicht

Pkw-Brand, Glät­te­un­fäl­le und meh­re­re Fluch­ten im Kreis Leer

POL-LER: Pres­se­mit­tei­lung der Poli­zei­in­spek­ti­on Leer/Emden für den 28.01.2026   Ver­such­ter Ein­bruch in Lagerraum++Brand eines Pkw++Verkehrsunfallflucht im Begegnungsverkehr++Verkehrsunfall mit leicht ver­letz­ter...

Lokal

Warn­streik: Voll­sper­rung der Jann-Berg­haus-Brü­cke und Ein­schrän­kun­gen im Straßenbetriebsdienst

Warn­streik im Stra­ßen­be­triebs­dienst: Ein­schrän­kun­gen in Ost­fries­land und Friesland Im Rah­men der ange­kün­dig­ten Warn­streiks im öffent­li­chen Dienst der Län­der ist am...

Lokal

Salz-Not­stand im Land­kreis Leer: Win­ter­dienst muss dras­tisch sparen

Not­streu­plan Ange­sichts anhal­ten­der win­ter­li­cher Wit­te­rung ste­hen Ver­kehrs­teil­neh­mer im Land­kreis Leer vor einer beson­de­ren Her­aus­for­de­rung. Auf­grund erheb­li­cher Lie­fer­schwie­rig­kei­ten bei der Beschaf­fung...

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Daten­ge­stütz­te Vita­li­tät: Stra­te­gien für eine neue Form der Gesundheitsberatung

Ganz­heit­li­che Gesund­heits­kon­zep­te: Die Pro­fes­sio­na­li­sie­rung der Den­tal­kos­me­tik in Ostfriesland In Wes­t­ov­er­le­din­gen zeigt die Unter­neh­me­rin Thea Witt­ling, wie sich moder­ne Ästhe­tik und...

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Zell­ge­sund­heit trifft Den­tal­kos­me­tik: War­um Thea Witt­ling auf test­ba­sier­te Kon­zep­te setzt

Mes­sen statt Raten: Thea Witt­ling setzt auf wis­sen­schaft­lich fun­dier­te Zell­ana­ly­sen, um Ihr Lächeln und Ihre Vita­li­tät durch geziel­te, test­ba­sier­te Emp­feh­lun­gen...

Lokal

Uple­n­gen im Fokus: Anja Troff-Schaffar­zyk im direk­ten Dia­log mit loka­len Machern

(V.l.) Die Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Anja Troff-Schaffar­zyk (3.v.l) besuch­te den Bestat­ter Jan Drei­er und sei­ne Frau Katha­ri­na 4.u.5. v.l.) Beglei­tet wur­de sie...

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Frei­er Zugang zu regio­na­len News: Lese­r­ECHO-Ver­lag for­ciert media­le Teilhabe

Medi­en für alle: Lese­r­ECHO-Ver­lag stärkt regio­na­le Teil­ha­be durch kos­ten­freie Newsportale In einer Zeit, in der Infor­ma­tio­nen zuneh­mend hin­ter Bezahl­schran­ken ver­schwin­den,...

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Media­da­ten – Face­book­sei­te „Wir Leeraner“ Ein Ange­bot des LeserECHO-Verlags Die Face­book­sei­te „Wir Leera­ner“ ist die reich­wei­ten­star­ke Social-Media-Platt­form des Lese­r­ECHO-Ver­lags für...

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MOTORRAD SHOW Olden­burg 2026: Wenn Moto­ren den Sai­son­start markieren

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„Lütt­je Wieh­nachts­markt“ in Hol­len – Advents­stim­mung für Groß und Klein

 Sym­bol­fo­to — LeserECHO-Archiv Lütt­je Wieh­nachts­markt in Hol­len – Ein fest­li­cher Nach­mit­tag für Groß und Klein Sonn­tag, 14.12.2025, 15:00 – 20:00 Uhr Die...

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Kunst­haus Leer zeigt facet­ten­rei­che Wer­ke ost­frie­si­scher Künstler

Am 14. Dezem­ber um 15 Uhr — Sonn­tags­füh­rung im Kunst­haus Leer. Am Sonn­tag, dem 14. Dezem­ber, lädt das Kunst­haus Leer zu...