Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet
Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
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Lokal
Farbenmeer im Reiderland: Tulpen blühen bis zum Horizont
Foto: Rolf Bootsmann von Luftblicke Nordwest
Farbenpracht bis zum Horizont: Ein Hauch von Holland direkt hinter der Grenze
Beerta / Reiderland – Es ist ein Naturschauspiel, das jedes Jahr aufs Neue verzaubert und die Ankunft des Frühlings unübersehbar macht: Nur wenige Kilometer hinter der deutschen Grenze, im niederländischen Reiderland, verwandelt sich die Landschaft derzeit in ein schier endloses Meer aus Farben. Die Tulpenfelder rund um Beerta und Finsterwolde stehen in voller Blüte und ziehen Besucher sowie Fotografen gleichermaßen in ihren Bann.
Ein Teppich aus Millionen Blüten
Wer in diesen Tagen über Bad Nieuweschans in Richtung Beerta fährt, wird Zeuge einer Farbexplosion. Entlang des Hoofdwegs und des Nieuwewegs erstrecken sich die Felder oft bis zum Horizont. In akkuraten Reihen leuchten Tulpen in sattem Rot, leuchtendem Gelb, zartem Rosa und tiefem Violett um die Wette. Besonders im weichen Licht der Morgen- oder Abendstunden bietet sich ein beeindruckendes Fotomotiv, das die Weite der Provinz Groningen perfekt einfängt.
Der ideale Zeitpunkt für eine Landpartie
Die beste Zeit, um dieses Spektakel zu erleben, ist Mitte April. Je nach Witterung erstreckt sich die Saison von Ende März bis Mitte Mai. Aktuell befinden sich die Felder auf ihrem Höhepunkt. Ein Ausflug in die Gemeinde Oldambt lohnt sich besonders per Fahrrad, um die frische Frühlingsluft und den Anblick der bunten Streifen in Ruhe genießen zu können. Auch für Autofahrer ist die Region bestens erschlossen, wobei zahlreiche kleine Haltebuchten zum kurzen Verweilen einladen.
Bewundern, aber Bewahren
Trotz der touristischen Anziehungskraft darf nicht vergessen werden: Diese Felder sind kein öffentlicher Park, sondern wertvolle Produktionsflächen zur Zwiebelgewinnung. Die Landwirte ziehen die Blumen mit großer Sorgfalt auf. Für Besucher gelten daher wichtige Verhaltensregeln, um die Ernte nicht zu gefährden:
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Auf den Wegen bleiben: Das Betreten der schmalen Furchen zwischen den Blumenreihen ist untersagt, da dies die empfindlichen Pflanzen und Zwiebeln beschädigen kann.
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Pflücken verboten: So verlockend es ist, ein Souvenir mitzunehmen – die Tulpen müssen auf dem Feld bleiben. In vielen umliegenden Dörfern gibt es jedoch spezielle Verkaufsstände oder „Pflückgärten“, in denen man sich seinen eigenen Strauß zusammenstellen darf.
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Respektvoller Abstand: Halten Sie für Ihre Fotos ausreichend Abstand zum Rand der Anbauflächen.
Dank an die Augenzeugen
Ein besonderer Dank gilt den aufmerksamen Lesern und Fotografen, wie etwa Hans-Albert Dirks, die uns mit ihren Aufnahmen an dieser Pracht teilhaben lassen. Ihre Bilder fangen die Magie dieses kurzen, aber intensiven Zeitfensters ein, in dem das Reiderland zum wohl buntesten Ort der Region wird.
Wer das kommende Wochenende für einen Ausflug nutzt, sollte die Kamera nicht vergessen – und ein wenig Zeit im Gepäck haben, um die Ruhe dieser besonderen Grenzregion auf sich wirken zu lassen.
Reisetipp kompakt:
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Ort: Beerta, Finsterwolde und Umgebung (Gemeinde Oldambt, NL)
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Zeitraum: Hauptblüte Mitte April
-
Anfahrt: Über die A280/A7 Richtung Groningen, Abfahrt Bad Nieuweschans.


Dank an die Augenzeugen
Ein besonderer Dank gilt den aufmerksamen Lesern und Fotografen, wie etwa Hans-Albert Dirks und Rolf Bootsmann die uns mit ihren Aufnahmen an dieser Pracht teilhaben lassen. Ihre Bilder fangen die Magie dieses kurzen, aber intensiven Zeitfensters ein, in dem das Reiderland zum wohl buntesten Ort der Region wird. Weitere Fotos sind auf der Leeraner Facebookseite “Wir Leeraner” veröffentlicht.
Wer das kommende Wochenende für einen Ausflug nutzt, sollte die Kamera nicht vergessen – und ein wenig Zeit im Gepäck haben, um die Ruhe dieser besonderen Grenzregion auf sich wirken zu lassen.
Reisetipp kompakt:
-
Ort: Beerta, Finsterwolde und Umgebung (Gemeinde Oldambt, NL)
-
Zeitraum: Hauptblüte Mitte April
-
Anfahrt: Über die A280/A7 Richtung Groningen, Abfahrt Bad Nieuweschans.

Lokal
Friesenbrücke weiter eingeschränkt: Probebetrieb verlängert
Friesenbrücke: Geduldsprobe für Radfahrer und Fußgänger hält an
Weener/Westoverledingen – Wer in diesen Tagen die Ems über die Friesenbrücke überqueren möchte, muss weiterhin mit Hindernissen rechnen. Wie die Deutsche Bahn über ihr BauInfoPortal mitteilt, wird der laufende Probebetrieb an dem wichtigen Brückenbauwerk verlängert.
Probebetrieb geht in die Verlängerung
Eigentlich sollten die intensiven Testphasen bereits Mitte April abgeschlossen sein. Doch für „vertiefende Untersuchungen“, so die Bahn, müsse der erweiterte Probebetrieb nun bis mindestens Donnerstag, den 30. April 2026, fortgesetzt werden.
Einschränkungen auf Geh- und Radweg
Für die Nutzer des Geh- und Radwegs hat dies unmittelbare Konsequenzen: Eine durchgehende Verfügbarkeit der Überquerung kann in diesem Zeitraum nicht garantiert werden. Die Bahn weist darauf hin, dass es jederzeit zu kurzfristigen Sperrungen oder Einschränkungen kommen kann.
Die Verantwortlichen bitten die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie Touristen um Verständnis für die Unannehmlichkeiten. Warum die zusätzlichen Untersuchungen notwendig geworden sind und ob der 30. April als fixes Enddatum für die Einschränkungen steht, bleibt abzuwarten.
Radfahrer und Fußgänger sollten für ihre Planungen in der kommenden Woche vorsichtshalber mehr Zeit einplanen oder sich vorab über den aktuellen Status informieren.
Quelle: BauInfoPortal der Deutschen Bahn AG, Stand 24. April 2026
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Lokal
Halbseitige Sperrung auf B70 sorgt für Verzögerungen
Geduldsprobe an der Ledabrücke: Halbseitige Sperrung der B70 ab Montag
Leer – Pendler und Autofahrer im Bereich der Papenburger Straße müssen sich ab der kommenden Woche auf Verzögerungen einstellen. Wie die Verkehrsbehörde der Stadt Leer bereits ankündigte, wird am Montag, den 27. April, ab 9:00 Uhr die halbseitige Sperrung der B70 südlich der Ledabrücke aktiviert.
Baustellenverkehr per Ampelschaltung
Für voraussichtlich drei Wochen wird der Verkehr in diesem Bereich mittels einer Lichtsignalanlage gesteuert. Grund für die Einschränkungen sind vorbereitende Arbeiten der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr für den anstehenden Neubau der Ledabrücke. Konkret beginnt die beauftragte Fachfirma am Montag mit dem Rückbau des Radweges sowie umfangreichen Erdarbeiten.
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Sicherheit geht vor: Bagger im Schwenkbereich
Die Entscheidung für die halbseitige Sperrung ist laut Behörde unumgänglich. Da direkt am Fahrbahnrand gearbeitet und der Boden tief ausgekoffert wird, kommen schwere Geräte zum Einsatz. Insbesondere der Schwenkbereich der eingesetzten Bagger ragt in die Fahrbahn hinein, was aus Sicherheitsgründen Platz für Mensch und Maschine erfordert.
Sperrung bleibt auch nachts bestehen
Entgegen mancher Hoffnung wird die Sperrung auch in den Abend- und Nachtstunden nicht aufgehoben. Ein täglicher Auf- und Abbau sei im weiteren Bauablauf technisch nicht mehr machbar. Durch das Auskoffern des Erdreichs entsteht entlang der Fahrbahnkante eine offene Vertiefung. Eine Freigabe der Strecke außerhalb der Arbeitszeiten würde somit eine erhebliche Gefahr für den fließenden Verkehr darstellen.
Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die Verzögerungen in ihrer Zeitplanung zu berücksichtigen oder den Bereich, wenn möglich, großräumig zu umfahren.
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