Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet
Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
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Lokal
Stadt Leer: News, Events & Highlights – Kostenlos beim LeserECHO
Maritimes Flair beim Hafenfest in der Stadt Leer: Blick auf den Museumshafen, die Waage und das historische Rathaus mit festlich geschmückten Segelschiffen.
Stadt Leer (Ostfriesland): Der ultimative Guide für News, Events & Highlights
Wer an die Stadt Leer denkt, hat sofort das Bild des historischen Rathauses und des idyllischen Freizeithafens vor Augen. Doch Leer ist mehr als nur eine Postkarten-Idylle. Als das wirtschaftliche und kulturelle Herz Ostfrieslands bietet die Ledastadt eine Mischung aus Tradition und modernem Leben. In diesem Guide erfahren Sie alles über die wichtigsten Sehenswürdigkeiten, aktuelle Veranstaltungen und wo Sie die neuesten Nachrichten aus der Stadt Leer kostenlos lesen können.
Aktuelle News aus der Stadt Leer: Kostenlos und hautnah
Während viele Medien ihre Inhalte hinter Bezahlschranken verstecken, bietet das LeserECHO einen besonderen Service: Auf unserem Portal leer.leserecho.de finden Sie alle Artikel über die Stadt Leer vollständig kostenlos.
Alles Wichtige auf einen Blick:
-
Blaulichtmeldungen: Aktuelle Berichte von Polizei und Feuerwehr direkt aus dem Stadtgebiet.
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Behördenmeldungen: Wichtige News aus dem Rathaus, Baustellen-Infos und offizielle Mitteilungen der Stadtverwaltung Leer.
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Veranstaltungen: Tipps für das Wochenende – von Konzerten bis zu Märkten.
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Lokales Leben: Geschichten über Menschen, Vereine und Unternehmen, die unsere Stadt bewegen.
Tipp für Facebook-Nutzer: Werden Sie Teil der Community! Auf der Facebook-Seite “Wir Leeraner” finden Sie alle Eilmeldungen und können sich direkt mit anderen Bürgern über das Geschehen in Leer austauschen.
Die Top-Sehenswürdigkeiten in Leer (Ostfriesland)
Die Stadt Leer wird oft als das “Tor Ostfrieslands” bezeichnet. Wer die Stadt besucht, sollte diese Highlights nicht verpassen:
1. Die historische Altstadt & das Rathaus
Die Altstadt von Leer gilt als eine der wertvollsten in ganz Nordwestdeutschland. Das prächtige Rathaus im Renaissance-Stil ist das Wahrzeichen der Stadt. Direkt daneben lädt die “Alte Waage” zu einem Foto-Stopp ein. Schlendern Sie durch die Brunnenstraße und genießen Sie den Charme der kleinen, inhabergeführten Läden.
2. Der Museumshafen & Freizeithafen
Maritimes Flair mitten im Zentrum: Im Museumshafen liegen liebevoll restaurierte Schiffe, die von der langen Seefahrt-Tradition der Stadt Leer zeugen. Die Uferpromenade ist der perfekte Ort für einen entspannten Spaziergang mit Blick auf das Wasser.
3. Schloss Evenburg in Loga
Ein architektonisches Juwel ist das Wasserschloss Evenburg. Umgeben von einem weitläufigen englischen Landschaftspark, bietet es Kulturinteressierten Ausstellungen und Konzerte in einem herrschaftlichen Ambiente.
Veranstaltungen in Leer: Das dürfen Sie nicht verpassen
Die Stadt Leer ist bekannt für ihre lebendige Event-Szene. Ob Tradition oder moderne Unterhaltung – hier ist immer etwas los:
-
Gallimarkt Leer: Das größte Volksfest Ostfrieslands lockt jedes Jahr im Oktober Hunderttausende Besucher in die Innenstadt.
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Leeraner Salon: Hochkarätige Kulturveranstaltungen im historischen Viertel.
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Hafenfest: Ein maritimes Spektakel für die ganze Familie direkt am Wasser.
-
Weihnachtsmarkt: Wenn die Altstadt im Lichterglanz erstrahlt, gehört der Leeraner Weihnachtsmarkt zu den stimmungsvollsten der Region.
Einkaufen & Gastronomie: Genießen in der Ledastadt
Die Stadt Leer lädt mit einer der längsten Fußgängerzonen Ostfrieslands zum ausgiebigen Shopping ein. Von großen Modehäusern in der Mühlenstraße bis hin zu exklusiven Boutiquen in der Altstadt ist für jeden Geschmack etwas dabei.
Ein Muss: Die echte ostfriesische Teekultur. Besuchen Sie das Bünting Teemuseum und erfahren Sie, warum der Tee für die Menschen in Leer weit mehr als nur ein Getränk ist.
FAQ – Häufige Fragen zur Stadt Leer
Wo kann man in der Stadt Leer kostenlos parken? Kostenlose Parkmöglichkeiten finden Sie oft auf dem Parkplatz “Große Bleiche”, nur wenige Gehminuten von der Innenstadt entfernt.
Welche Nachrichten-App ist für Leer am besten? Für aktuelle und kostenlose Lokalnachrichten empfehlen wir, die Seite leer.leserecho.de als Lesezeichen auf Ihrem Smartphone zu speichern.
Wann findet der Wochenmarkt in Leer statt? Der beliebte Wochenmarkt findet regelmäßig auf dem Ernst-Reuter-Platz statt und bietet frische regionale Produkte direkt aus Ostfriesland.
Leer erleben mit dem LeserECHO
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Lokal
Saisonstart der Fähre Ditzum-Petkum verzögert sich
Fähre Ditzum-Petkum: Start der Saison verzögert sich
Ditzum/Petkum – Der Start in die diesjährige Sommersaison der Fähre Ditzum-Petkum verzögert sich um eine Woche bis zum 28. März 2026. Grund hierfür sind noch nicht abgeschlossene notwendige Wartungsarbeiten am Fährschiff “Ditzum”.
Doch nicht nur die Technik bereitet Sorgen, auch ein vorübergehender personeller Engpass zwingt den Landkreis Leer, als Betreiber der Fähre, zu deutlichen Einschränkungen im Fahrplan.
Sommerfahrplan deutlich eingekürzt
Bis auf Weiteres wird der Fährbetrieb nur an fünf Tagen pro Woche stattfinden. Montags und dienstags ruht der Fährbetrieb – außer an Feiertagen. Eine Ausnahme bildet die Woche nach Ostern, in der die Fähre dienstags und mittwochs nicht verkehrt.
Zusätzlich werden die letzten Fahrten am späten Nachmittag gestrichen. Die Verbindung um 18:30 Uhr ab Ditzum und 19:00 Uhr ab Petkum entfällt vorübergehend.
Hoffen auf Entspannung
Der Landkreis Leer betont, dass der Fährbetrieb zwar aufrechterhalten wird, aber auf das Notwendigste und Machbarste eingeschränkt werden muss. Sobald sich die Personalsituation wieder entspannt, soll der gewohnte Fahrplan wieder aufgenommen werden.
Aktuelle Hinweise zum Saisonstart sowie zum gültigen Fahrplan veröffentlicht der Landkreis Leer tagesaktuell unter www.landkreis-leer.de/Fähre-Ditzum-Petkum.
Ein Blick in die Zukunft: 100 Jahre Fährschiff “Ditzum”
Ein besonderes Ereignis steht in diesem Jahr noch an: Das Fährschiff “Ditzum” feiert seinen 100. Geburtstag. Die Jubiläumsfeierlichkeiten sind für den 3. Oktober 2026 geplant. Weitere Informationen hierzu folgen.
Die aktuelle Situation der Fähre Ditzum-Petkum ist für Pendler und Touristen gleichermaßen bedauerlich. Es bleibt zu hoffen, dass die Wartungsarbeiten schnell abgeschlossen werden können und sich die Personalsituation bald entspannt, damit die Fähre wieder wie gewohnt verkehren kann. Gleichzeitig bietet der 100. Geburtstag der “Ditzum” einen Grund zur Vorfreude auf ein besonderes Jubiläum.
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Lokal
Bingumer Shanty-Chor stellt nach bewegtem Jahr wichtige Weichen
Foto zeigt den geschäftsführenden Vorstand von links zweiterVorsitzender Christian Bödeker, Kassenwart Martin Raabe, SchriftführerHans-Jürgen Wessels und Vorsitzender Sweer Meinders. Foto / PM: Bodo Wolters
Kurs auf die Zukunft: Bingumer Shanty-Chor segelt wieder in ruhigem Fahrwasser
LEER-BINGUM – Auch wenn im Bingumer Dorfgemeinschaftshaus derzeit der Baustaub der Sanierungsarbeiten regiert, herrscht innerhalb der Chorgemeinschaft des Bingumer Shanty-Chores wieder klare Sicht. Auf der jüngsten Versammlung blickten die maritimen Sänger auf ein bewegtes Jahr 2025 zurück – ein Jahr, das nach einigen internen Turbulenzen und einer richtungsweisenden außerordentlichen Mitgliederversammlung nun in eine zuversichtliche Zukunft mündet.
Der Vorsitzende Sweer Meinders zog eine beeindruckende Bilanz: Insgesamt 22 Auftritte absolvierten die Sänger im vergangenen Jahr. Die maritime Musik der Bingumer ist aus dem Veranstaltungskalender der Region nicht wegzudenken. Ob beim traditionellen Ostfriesen-Essen, dem Aufstellen des Maibaums an der Waage oder der Püntensaisoneröffnung in Wiltshausen – der Chor sorgte überall für die passende Stimmung.

Ein musikalischer Botschafter der Region
Die Reise der Sänger führte sie 2025 weit über die Grenzen Bingums hinaus. Beim Shanty-Festival im niederländischen Winschoten wurden internationale Freundschaften gepflegt, während Auftritte beim Hafenfest in Weener, dem Mühlentag in Jemgum oder beim Chorfest in Visquard die regionale Verbundenheit unterstrichen.
Besonders hervorzuheben war die Präsenz bei Großveranstaltungen wie „Leer Maritim“ und dem Altschiffstreffen im Museumshafen. Dass Shanty-Musik Menschen verbindet, bewiesen die Bingumer beim Fest der Kulturen in Leer, wo sie als fester Bestandteil des Programms für Begeisterung sorgten. Ein emotionaler Höhepunkt zum Jahresabschluss war der Auftritt beim „Wiehnachtsmarkt achter de Waage“, der sogar vom NDR aufgezeichnet und ausgestrahlt wurde.
Harte Arbeit hinter den Kulissen
Damit ein Repertoire von stolzen 150 Shantys und maritimen Liedern sowie rund 25 Weihnachtsliedern sitzt, ist Disziplin gefragt. Über 30 Probeabende unter der Leitung von Jan Bronn wurden absolviert. Unterstützt werden die 27 Mitglieder des Chores von sechs Musikern, darunter zwei Frauen, die sich für den perfekten Klang oft zusätzlich treffen. Besonders bemerkenswert: Vier Gründungsmitglieder sind dem Chor bis heute aktiv treu geblieben.
personelle Weichenstellungen und Ehrungen
Bei den anstehenden Wahlen setzten die Mitglieder auf Kontinuität und frische Impulse:
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Christian Bödeker wurde als 2. Vorsitzender im Amt bestätigt und zudem für seine zehnjährige Mitgliedschaft mit einer Urkunde geehrt.
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Hans-Jürgen Wessels übernimmt das Amt des Schriftführers.
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Martin Löffler wurde zum Kassenprüfer gewählt.
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Georg Gertjes verstärkt das musikalische Team als stellvertretender Chorleiter.
Verstärkung gesucht: Jetzt anheuern!
Der Blick des Vorstands richtet sich nun fest auf die kommende Saison. Die ersten Termine stehen bereits fest, und Sweer Meinders bittet Veranstalter darum, sich frühzeitig für Buchungen zu melden.
Gleichzeitig öffnet der Chor seine Türen für neue Gesichter: Wer Freude am maritimen Gesang hat oder ein Instrument beherrscht, ist in der Gemeinschaft herzlich willkommen. Der Bingumer Shanty-Chor beweist eindrucksvoll, dass er die „Stürme“ der Vergangenheit hinter sich gelassen hat und mit voller Kraft voraus in ein neues Sängerjahr startet.
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