Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet
Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
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Lokal
Westoverledingen startet durch: Aufnahme ins Dorfentwicklungsprogramm offiziell!
Westoverledingen in Dorfentwicklungsprogramm aufgenommen
Erfolgreiche Bewerbung: Sechs Ortschaften bilden neue „Dorfregion“
Die Gemeinde Westoverledingen startet in eine neue Phase der Ortsentwicklung. Wie Bürgermeister Theo Douwes am vergangenen Freitag bekannt gab, wurde die Gemeinde offiziell in das Dorfentwicklungsprogramm des Landes Niedersachsen aufgenommen. Vorausgegangen war eine Einladung der niedersächsischen Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Miriam Staudte, an das Amt für regionale Landesentwicklung nach Oldenburg, um das Vorhaben zu besprechen.
Um die Voraussetzungen für das Förderprogramm zu erfüllen, hatte sich die Gemeinde erfolgreich für den Zusammenschluss von sechs Ortschaften zu einer „Dorfregion“ starkgemacht. Unter dem Titel „Westoverledingen – Deich- und Marschdörfer an Ems und Leda“ firmieren künftig die Ortschaften Breinermoor, Esklum, Driever, Grotegaste, Mitling-Mark sowie der Ortsteil Völlen als gemeinsame Einheit.
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Mitgestaltung durch die Bürgerschaft
Die Aufnahme in das Programm eröffnet den beteiligten Dörfern die Möglichkeit, ihre Ortskerne unter umfassender fachlicher Beratung und mit finanzieller Unterstützung des Landes zukunftsfähig zu gestalten. Dabei steht ein wesentlicher Aspekt im Mittelpunkt: Die Dorfentwicklung soll nicht von oben verordnet, sondern von den Einwohnern vor Ort selbst bestimmt und gestaltet werden. Dieser partizipative Ansatz ist der grundlegende Gedanke des Programms, um maßgeschneiderte und attraktive Lebensbedingungen für die Zukunft zu schaffen.
Die Gemeinde bereitet nun die notwendigen Schritte vor, um den Planungsprozess für die Dorfregion in Gang zu setzen. In diesem Zuge wird die Verwaltung zeitnah über die weiteren Entwicklungen und die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung informieren.
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Lokal
Grenzüberschreitende Zukunft: CDU-Landtagsabgeordnete setzen auf Kooperation mit der Ems-Dollart-Region
Die Delegation ostfriesischer und oldenburgischer CDU-Landtagsabgeordneter im Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern der Ems-Dollart-Region in Bad Nieuweschans. Das Foto zeigt (von links): Ireen Bade (Begleitung MdL-Delegation), Björn Thümler MdL (Vorsitzender des Haushaltsausschusses des Landtages), EDR-Geschäftsführer Vincent ten Voorde, Ulf Thiele MdL (stellvertretender Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion und deren Sprecher für Haushalt und Finanzen), Christoph Eilers MdL (Sprecher Europapolitik der CDU-LTF), Stephanie Koch (Leiterin Regionales Programmmanagement Interreg „Deutschland-Nederland“ bei der EDR), Uta Loesing (stellvertretende EDR-Geschäftsführerin), Christian Calderone MdL (Justizpolitischer Sprecher der CDU-LTF) und Gijs Huinder (EDR-Mitarbeiter). Foto: Wahlkreisbüro Ulf Thiele
Grenzüberschreitende Zukunft: CDU-Landtagsabgeordnete besuchen Ems-Dollart-Region
Bad Nieuweschans. Wie können Deutschland und die Niederlande künftig noch enger von einer grenzübergreifenden Zusammenarbeit profitieren? Um diese Frage zu erörtern, folgte eine Delegation ostfriesischer und oldenburgischer CDU-Landtagsabgeordneter einer Einladung von Ulf Thiele MdL in das Büro der Ems-Dollart-Region (EDR) nach Bad Nieuweschans. Im Fokus des Austauschs standen die strategische Neuausrichtung der EDR, aktuelle Zukunftsthemen sowie die Weichenstellungen der Förderperiode Interreg VI.
Die EDR als Motor der Grenzregion
Die 1977 gegründete EDR fungiert heute mit 82 Mitgliedern – darunter Landkreise, Kommunen, Kammern und die Ostfriesische Landschaft – als zentraler Impulsgeber und Kompetenzträger. Ein wesentlicher Pfeiler ist der GrenzInfoPunkt EDR (GIP EDR), der Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Rentner und Studierende berät. Der Bedarf ist hoch: Seit 2022 wurden rund 3.000 Fälle bearbeitet und etwa 9.500 individuelle Kontakte registriert. Die Schwerpunkte liegen auf Rentenfragen (48 %), Steuern (31 %) und Krankenversicherungen (13 %), wobei das Interesse an Homeoffice-Regelungen für Pendler stark wächst.
Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz
Ein zentrales Thema war die medizinische Versorgung. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels gewinnt die Kooperation an Bedeutung. Beispielhaft hierfür steht das Projekt „Health4DE-NL“ mit einem Gesamtvolumen von 3,23 Millionen Euro (davon 2,3 Millionen Euro EU-Mittel), das digitale Versorgungsstrukturen im häuslichen Umfeld vorantreibt.
Auch die Sicherheitskooperation wurde thematisiert. „Verbrecher und Verbrechen kennen keine hoheitlichen oder regionalen Zuständigkeiten“, betonte EDR-Geschäftsführer Vincent ten Voorde. Die Zusammenarbeit der Sicherheitskräfte umfasst neben der „Nacheile“ auch den Informationsaustausch zur Bekämpfung organisierter Kriminalität. Ergänzend informierte sich die Delegation über das PFAS-Projekt, bei dem der OOWV und die niederländische Vitens N.V. gemeinsam die Verbreitung von „Ewigkeitschemikalien“ erforschen, um Trinkwasserquellen und das Wattenmeer zu schützen.
Starke Impulse für den Mittelstand
Besonderes Interesse galt der Innovationsförderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Der neue Kleinprojektefonds „FoodPlus“ (1. Juli 2025 bis 30. Juni 2029) unterstützt mit einem Gesamtvolumen von 9,55 Millionen Euro Projekte in der Agrar- und Ernährungswirtschaft. Gefördert werden Innovationen wie Präzisionslandwirtschaft (Drohnen/KI) oder kreislauforientierte Produktionsverfahren. Während Machbarkeitsstudien bis zu 20.000 Euro erhalten, werden Innovationsprojekte mit bis zu 100.000 Euro unterstützt (jeweils 50 % Förderquote).
Interreg VI: Investitionen in Millionenhöhe
Das Programm Interreg VI A „Deutschland-Nederland“ stellt ein beachtliches Investitionsvolumen dar. Das Gesamtprogramm verfügt entlang der Grenze über Mittel in Höhe von 465.798.619,84 Euro, wovon 225.023.487,84 Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) stammen. Über 101 Millionen Euro fließen in ein „innovativeres Programmgebiet“ und rund 45 Millionen Euro in ein „grüneres Programmgebiet“. Im nördlichen Programmgebiet wurden bereits 32 Projekte genehmigt. Allein im Landkreis Leer konnten so bislang 13 Mittelprojekte (ca. 167.600 Euro) und 50 Kleinprojekte (37.500 Euro) realisiert werden.
Ulf Thiele MdL betonte abschließend die Bedeutung des Besuchs: „Die Ems-Dollart-Region entwickelt sich konsequent weiter und fokussiert die für die Kommunen wichtigen Zukunftsthemen.“. Für die CDU-Delegation – bestehend aus Björn Thümler, Ulf Thiele, Christoph Eilers und Christian Calderone – unterstreicht dies den Stellenwert von Interreg als unverzichtbares Instrument für spürbare Fortschritte vor Ort.
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Erfolgreiche Ausbildungsabschlüsse am Klinikum Leer: Nachwuchskräfte starten ins Berufsleben
Franziska Macher (Personalleitung), Jule Buß, Deike Welzel (Kauffrauen im Gesundheitswe-
sen), Daniela Kamp (Geschäftsführerin).
Erfolgreicher Ausbildungsabschluss in verschiedenen Berufsfeldern
Leer/Ostfriesland, 6. Juli 2026. Nach drei Jahren intensiver Ausbildungszeit gibt es Grund zur Freude: Mehrere Auszubildende in verschiedenen Berufsfeldern haben ihre Ausbildung erfolgreich beendet und starten nun in einen neuen Lebensabschnitt.
Die Absolventinnen und Absolventen haben in ihren jeweiligen Fachbereichen beeindruckendes Engagement gezeigt. Im Bereich der Verwaltung schlossen Jule Buß und Deike Welzel Mitte Juni ihre Ausbildung zur Kauffrau im Gesundheitswesen erfolgreich ab.


Auch in den technischen und operativen Abteilungen wurden Erfolge erzielt. Florian Nguyen beendete seine Ausbildung zum Fachinformatiker für Systemintegration, während Marlon Spin seine Ausbildung zur Fachkraft für Lagerlogistik erfolgreich abschloss. Ein besonderer Erfolg zeigt sich zudem in der Küche, wo gleich zwei Prüflinge überzeugt haben: Simon Nitsch und Sascha-Marcel Groenewold haben ihre Ausbildung zum Koch erfolgreich beendet.
„Wir gratulieren herzlich zu den bestandenen Prüfungen und wünschen allen für ihren weiteren beruflichen Weg alles Gute“, freut sich Geschäftsführerin Daniela Kamp über die Leistungen der ehemaligen Auszubildenden.


























