Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet

Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
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Lokal
Enova will 100 Windparks: SPD-Abgeordneter Bloem besucht neuen Service-Standort in Bunde

Vor dem neuen Enova-Service-Gebäude (von links): Ilona Meyer, Uwe Sap, Hauke Brümmer, Nico Bloem und Lea Timmer.
„Unser Ziel sind 100 Windparks“ – Nico Bloem zu Besuch bei Enova Service
Bunderhee. Das Windenergieunternehmen Enova mit Sitz in Bunderhee setzt seinen Wachstumskurs konsequent fort. „Wir wollen 100 Windparks im Bestand haben – und bereits bis Jahresende unser Portfolio auf eine Gesamtleistung von 1 Gigawatt steigern“, erklärte Geschäftsführer Hauke Brümmer beim Besuch des SPD-Landtagsabgeordneten Nico Bloem. Gemeinsam mit der SPD-Fraktionsvorsitzenden im Bunder Gemeinderat Ilona Meyer, Ratsfrau und SPD-Ortsvereinsvorsitzenden Lea Timmer sowie Bürgermeister Uwe Sap verschaffte sich Bloem einen Eindruck vom neuen Standort der Enova-Tochtergesellschaft Enova Service.
Neuer Hauptsitz in Bunde-West
Erst im Frühjahr hatte Enova Service den modernen Hauptsitz im Gewerbegebiet Bunde-West bezogen. Dort laufen alle Fäden für Kundendienst, Lager, Logistik, Wartung und Reparatur zusammen. Bundesweit betreut Enova Service derzeit rund 400 Windenergieanlagen.
Die Enova-Gruppe verfügt insgesamt über 80 Windparks mit einer installierten Leistung von 900 Megawatt (MW). „Wir versuchen, schlank zu wachsen, suchen immer die Zusammenarbeit vor Ort“, betonte Brümmer. Ein Schwerpunkt liege derzeit im sogenannten Repowering: Alte Anlagen werden durch leistungsstärkere, moderne Windräder ersetzt. Derzeit bearbeitet Enova 45 Projekte in ganz Deutschland. „Dabei bleiben wir in unserer Region verwurzelt. Der neue Firmensitz der Enova Service GmbH ist der beste Beleg dafür.“
Politik und Region im Fokus
SPD-Abgeordneter Nico Bloem zeigte sich beeindruckt: „Enova ist in jeder Hinsicht ein Glücksfall für unsere Region.“ Er verwies auf die Anstrengungen des Landes, das mit dem neuen Windenergiegesetz nicht nur den Bau neuer Windparks voranbringe, sondern auch die Beteiligung der Kommunen und Bürger stärke. „Das erhöht die Akzeptanz vor Ort“, so Bloem.
Brümmer lobte die bisherigen Fortschritte der Ampelkoalition in Berlin, forderte aber zugleich mehr Planungssicherheit von der Bundesebene. Enova selbst investiert massiv in die Zukunft: Bis Ende 2027 sollen rund zwei Milliarden Euro in deutsche Windenergieprojekte fließen.
Über Enova
Die Enova-Gruppe ist seit 1989 als Familienunternehmen im Bereich Windenergie aktiv und gehört heute zu den größten Onshore-Betreibern Deutschlands. Mit 900 MW im Bestand versorgt das Unternehmen bereits rund eine Million Haushalte mit grünem Strom. Neben der Entwicklung neuer Projekte setzt Enova auf den Ankauf und das Repowering älterer Anlagen. Als unabhängiger Spezialist für Enercon-Anlagen verantwortet Enova außerdem die Wartung und Instandhaltung hunderter Windräder.
Bis Ende 2027 will Enova mehr als 2.000 MW an Windenergieprojekten auf den Weg gebracht haben – und so einen entscheidenden Beitrag zur Energiewende leisten.
Lokal
Tiere schützen, Technik verbessern: Diedrich Kleen ruft zur Mitzeichnung auf

Diedrich Kleen kämpft für ein Nachtfahrverbot für Mähroboter: Schutz für Igel und Kleinsäuger
Diedrich Kleen aus Ostfriesland engagiert sich seit Jahren ehrenamtlich im Bereich der Tierrettung und steht in engem Austausch mit Tierschutzvereinen. Dabei hat er hautnah das Leid der Tiere erlebt, insbesondere von Igeln, die durch die automatisierten Mähroboter verletzt oder getötet wurden.
Vor diesem Hintergrund hat Diedrich Kleen eine Petition für ein landesweites Nachtfahrverbot für Mähroboter in Niedersachsen eingereicht. Ziel ist es nicht, Mähroboter grundsätzlich zu verbieten, sondern den nächtlichen Betrieb zu unterbinden und gleichzeitig die Weiterentwicklung der Geräte zum Schutz von Igeln und anderen Kleinsäugern stetig zu fördern. Technisch ist heute bereits viel möglich, und wer sich einen Mähroboter anschaffen möchte, sollte unbedingt auf fachgerechte Beratung durch einen lokalen Händler achten.
Der persönliche Antrieb von Diedrich Kleen ist eindrücklich: Nur zwei Tage nach der Ablehnung seines Antrags bei der Stadt Wiesmoor – die einen lokalen Versuch für ein Nachtfahrverbot zurückwies – erlitt eine Katze den tödlichen Unfall mit einem Mähroboter. Ein weiteres Beispiel dafür, wie dringend klare Regeln notwendig sind, um Tiere zu schützen.
Igel sind nachtaktiv und verletzen sich besonders leicht an den scharfen Klingen der Roboter. Da sie bei Gefahr zusammenrollen, haben sie kaum eine Chance, wenn die Geräte unbeaufsichtigt nachts laufen. Die Petition fordert, dass ein landesweites Nachtfahrverbot von 18:00 bis 07:00 Uhr erlassen wird, um Kleinsäuger und andere Tiere zu schützen und eine einheitliche, landesweite Regelung zu schaffen.
Darüber hinaus setzt sich Diedrich Kleen dafür ein, dass Mähroboter technisch weiterentwickelt werden. Dazu gehören Verbesserungen der Sensorik und die Einführung eines Crashtests, wie ihn das Leibniz-Institut Berlin unter Leitung von Dr. Anne Berger unterstützt. Damit soll sichergestellt werden, dass Tiere künftig noch besser geschützt werden.
Der westeuropäische Igel (Erinaceus europaeus) ist seit Oktober 2024 auf der Roten Liste der IUCN als „potenziell gefährdet“ eingestuft. Das erhöht die Dringlichkeit eines landesweiten Schutzes.
Öffentliche Petition zur Mitzeichnung
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Betreff: Nachtfahrverbot für Mähroboter zum Schutz von Tieren
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Eingereicht von: Diedrich Kleen, 26639 Wiesmoor
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Veröffentlicht am: 08.09.2025
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Mitzeichnungsfrist endet am: 20.10.2025
Die Petition soll nicht nur Gefahren für Tiere minimieren, sondern auch Hersteller zu sicheren und tierfreundlichen Technologien motivieren.
Aufruf zur Unterstützung
Wer die Petition unterstützen möchte, kann dies online tun:
🔗 Hier geht’s zur Petition
Ziel: 5.000 Mitzeichnungen.
Hintergrund: Auf Ersuchen der Petentin oder des Petenten kann die Präsidentin des Landtages eine Petition zur elektronischen Mitzeichnung veröffentlichen, wenn der Petitionsausschuss dies empfiehlt. Die Veröffentlichung setzt voraus, dass der Gegenstand der Eingabe von öffentlichem Interesse ist und sachlich dargestellt wird. Die Mitzeichnung wird für die Dauer von sechs Wochen ermöglicht.
Wenn innerhalb dieser Frist mindestens 5.000 Personen die Petition unterstützen, hört der Petitionsausschuss die Petentin oder den Petenten in einer Ausschusssitzung mündlich an. Das abschließende Beratungsergebnis wird anschließend auf der Internetseite des Landtags veröffentlicht.
Diese Bilder zeigen Igel, die durch Mähroboter schwer verletzt oder getötet wurden. Nicht jeder überlebt ein solches Gemetzel – viele Tiere müssen aus ihrem Leid erlöst werden. Wer diesem Leiden ein Ende setzen möchte, kann die Petition von Diedrich Kleen für ein landesweites Nachtfahrverbot für Mähroboter unterzeichnen. 🦔
Die Redaktion vom LeserECHO hat die Petition ebenfalls unterstützt und hofft auf viele Stimmen, damit Diedrich Kleen die Möglichkeit erhält, seine Anliegen im Landtag vorzutragen. Über den weiteren Verlauf wird der LeserECHO-Verlag berichten.



🦔 Jetzt handeln – Igel und Kleinsäuger schützen!
Diese Bilder zeigen, wie Igel durch Mähroboter schwer verletzt oder getötet wurden. Viele Tiere überleben solche Unfälle nicht und müssen aus ihrem Leid erlöst werden.
Wer helfen möchte, kann jetzt die Petition von Diedrich Kleen für ein landesweites Nachtfahrverbot für Mähroboter unterzeichnen:
📢 Teilen ausdrücklich erwünscht:
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Den Beitrag gerne in den sozialen Medien verbreiten
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Fotos und Texte dürfen für die Petition kopiert und geteilt werden
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Auch per Mail weiterleiten ist möglich
Jede Stimme zählt – je mehr Unterstützer, desto größer die Chance, dass Diedrich Kleen die Petition im Landtag vorstellen kann. Gemeinsam können wir etwas bewegen!
#Petition #IgelSchützen #Mähroboter #Nachtfahrverbot #Tierschutz #Niedersachsen

Lokal
Charity-Event in Leer: Musik, Freude und Hilfe für Kinder mit Diabetes

Auf dem Foto (von rechts nach links): Jurine Abeln, Magrit de Wall, Thorsten Heyroth-Huneke, Ralf Huneke, Ingo Klüß, Frauke Seitz-Klüß, Mareike Stöhr und Friedrich Hafer.
Es fehlen: Ulli Stöhr, Enne Bussmann und Elke Hinrichs.
Together again – Das Leben tanzen
Auch in diesem Jahr laden der Lions Club Leer-Evenburg und der Rotary Club Leer zu einem ganz besonderen Tanzevent ein: „Together again – Das Leben tanzen“.
Für die passende Stimmung auf der Tanzfläche sorgt DJ Olly von See, der mit seiner Musik die Gäste in Bewegung bringt. Wer einen besonderen Song hören möchte, kann sich diesen sogar gegen eine kleine Spende wünschen – der Erlös geht selbstverständlich in den guten Zweck.
Besonders stolz sind die Veranstalter auf die diesjährige Schirmherrin Annie Heger, die das Charity-Event unterstützt.
Tanzen für den guten Zweck
Der Erlös der Benefizveranstaltung fließt in diesem Jahr in das 2. Kinder-Diabetes-Camp, das nach dem großen Erfolg des ersten Camps erneut in Zusammenarbeit mit dem Förderverein Kinderklinik organisiert wird. Ziel ist es, betroffenen Kindern und Jugendlichen mit Diabetes auch diesmal wieder eine unvergessliche Zeit und zugleich eine bestmögliche medizinische Betreuung zu ermöglichen.
Termin, Ort & Kartenverkauf
📅 Freitag, 19. September 2025
⏰ Beginn: 20.00 Uhr
📍 Leeraner Miniaturland, Leer
🎟️ Karten gibt es im Vorverkauf für 15 € (inkl. Begrüßungsgetränk) bei:
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Florale Manufaktur Blumen Stöhr
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Schmuck-Kästchen im Multi Nord
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Aqua Wohndesign
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Bücher Borde in Leer
An der Abendkasse beträgt der Eintritt 18 €.
Gemeinsam für ein gelungenes Fest
Das Organisationsteam der beiden Service-Clubs hat die Veranstaltung mit viel Herzblut geplant und freut sich auf einen fröhlichen, schwungvollen Abend mit guter Musik, Tanz und Begegnungen.
„Together again – Das Leben tanzen“ verbindet Freude, Musik und Engagement. Jeder Tanzschritt hilft, Kindern mit Diabetes eine besondere Zeit zu schenken.
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Gemeinsam stark für Kinder mit Diabetes
Wir brauchen Ihre Unterstützung!
Der Lions Club Leer Evenburg und der Rotary Club Leer möchten zusammen mit den medizinischen Verantwortlichen das 2. Kinder-Diabetes-Camp planen, durchführen und begleiten – mit Freizeitangeboten für die betroffenen Kinder und Jugendlichen.
Bestmögliche Betreuung für Kinder und Jugendliche mit Diabetes
Diabetes Typ 1 ist die häufigste Stoffwechselerkrankung im Kindesalter. In Deutschland sind rund 25.000 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren betroffen. Für sie bedeutet die Diagnose ein Leben lang Insulintherapie – und eine enge, kontinuierliche medizinische Betreuung.
Besonders wichtig ist dabei die Behandlung in spezialisierten Einrichtungen wie dem Klinikum Leer, das als zertifiziertes Diabeteszentrum (DDG) ausgezeichnet wurde. Hier arbeiten Fachärztinnen und Fachärzte verschiedener Disziplinen Hand in Hand, um den jungen Patientinnen und Patienten sowohl stationär als auch ambulant die bestmögliche Unterstützung zu bieten.
Die Ursachen für Typ-1-Diabetes liegen in einer Kombination aus genetischen Faktoren und Umweltfaktoren. Es handelt sich um eine Autoimmunerkrankung, bei der körpereigene Antikörper die Betazellen der Bauchspeicheldrüse zerstören, die für die Insulinproduktion verantwortlich sind. Die Folge: ein dauerhaft erhöhter Blutzuckerspiegel, der ohne Behandlung schwerwiegende Folgen hätte.
Das Kinder-Diabetes-Camp – ein unvergessliches Erlebnis
Gerade deshalb ist es wichtig, betroffenen Kindern nicht nur medizinisch, sondern auch emotional und sozial Unterstützung zu geben. Ein Beispiel dafür ist das Kinder-Diabetes-Camp, das 2024 erstmals auf Borkum stattfand.
Für Kinder, Eltern, Betreuerinnen, Betreuer und Ärztinnen war das Camp ein unvergessliches Erlebnis. Neben Schulung und Austausch stand vor allem eines im Vordergrund: das Gefühl, nicht allein zu sein. Gemeinsam wurde gelernt, gelacht und neue Energie für den Alltag mit Diabetes getankt.
Damit dieses wertvolle Angebot keine einmalige Sache bleibt, soll 2025 das 2. Kinder-Diabetes-Camp stattfinden. Doch dafür braucht es Unterstützung.
Ihre Hilfe zählt!
Um das Camp realisieren zu können, werden Sponsoren gesucht. Jede Spende trägt dazu bei, Kindern und Familien eine Auszeit voller Gemeinschaft, Verständnis und Stärkung zu ermöglichen.
Spendenkonto:
Rotary Förderverein Leer e.V.
IBAN: DE72 2856 2297 0112 6121 00
Verwendungszweck: Das Leben tanzt
Ein besonderes Highlight: Während der TOGETHER AGAIN Charity-Tanzveranstaltung am 19. September 2025 im Leeraner Miniaturland findet eine große Tombola statt. Auch Sachspenden sind herzlich willkommen.
Bitte stellen Sie für Ihre Sachspende eine Rechnung an:
Rotary Förderverein Leer e.V., Eschenweg 19a, 26789 Leer
mit dem Vermerk: Auf die Zahlung des Rechnungsbetrages wird verzichtet.
Im Gegenzug erhalten Sie eine Spendenbescheinigung über den Rechnungsbetrag.
🙏 Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung – damit Kinder mit Diabetes nicht nur bestmöglich medizinisch begleitet, sondern auch im Leben gestärkt werden.
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