Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet
Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
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Lokal
Heldinnen und Helden des Alltags gesucht: Startschuss für das „Blinkfüür 2026“
Blinkfüür 2026: Landkreis Leer sucht ehrenamtliche Vorbilder
Landkreis Leer. Das Ehrenamt ist der Motor unserer Gesellschaft – und dieses Engagement verdient Anerkennung. Unter diesem Motto fällt jetzt der offizielle Startschuss für die Verleihung des „Blinkfüür 2026“. Bereits zum 21. Mal zeichnet der Landkreis Leer Menschen aus, die sich in besonderer Weise uneigennützig für ihre Mitmenschen und ihre Heimat einsetzen.
Ein Leuchtfeuer für das Ehrenamt
Der Initiativkreis, bestehend aus Landrat Matthias Groote, der Bundestagsabgeordneten Gitta Connemann und Carsten Mohr von der Sparkasse LeerWittmund, hat die diesjährige Suche nach verdienten Persönlichkeiten offiziell eröffnet.
„Unsere Gesellschaft lebt ganz stark von ehrenamtlich tätigen Menschen, die ihr Umfeld positiv gestalten“, betont Landrat Groote. Der Name der Auszeichnung ist dabei Programm: Das „Blinkfüür“ (Leuchtfeuer) symbolisiert die richtungsweisende Funktion, die Freiwillige in der Region einnehmen.
Wer kann für die Auszeichnung vorgeschlagen werden?
Vorschläge können für Einzelpersonen eingereicht werden, die in den folgenden Kategorien herausragende Arbeit leisten:
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Kultur
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Soziales
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Sport
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Gruppen und Vereine
So reichen Sie Ihren Vorschlag ein
Bürgerinnen und Bürger haben bis Ende April Zeit, ihre Favoriten zu nominieren. Einzureichen sind Angaben zur Person, zur Art und Dauer des Engagements sowie eine Begründung, warum die Person das „Blinkfüür“ besonders verdient hat.
Einreichungsmöglichkeiten:
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Online: www.landkreis-leer.de/Blinkfüür
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Per E‑Mail: blinkfueuer@lkleer.de
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Per Post: Stabsstelle Ehrenamt und Freiwilligenagentur, Bergmannstraße 37, 26789 Leer
Auswahlverfahren und Verleihung
Nach Ende der Frist trifft eine Fachjury eine Vorauswahl, über die der Kreisausschuss abschließend entscheidet. Die feierliche Verleihung der Preise ist für den Sommer 2026 geplant.
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Abenteuer vor der Haustür: In den Zeugnisferien geht es in den Neuenburger Urwald!
Raus in die Natur: Abenteuer-Freizeit im Neuenburger Urwald startet in den Zeugnisferien
Hesel/Zetel. Langeweile in den Zeugnisferien? Nicht in der Samtgemeinde Hesel! Von Freitag, den 30. Januar, bis Dienstag, den 3. Februar 2026, lädt Jugendpfleger Uwe Themann zu einer besonderen fünftägigen Reise ein. Das Ziel ist das bewährte Naturfreundehaus in Zetel – mitten im Herzen des beeindruckenden Neuenburger Urwalds.
Abenteuer statt All-Inclusive
Wer auf der Suche nach einem vorgefertigten 5‑Sterne-Programm ist, ist hier falsch. Stattdessen setzt die Freizeit auf echten Abenteuerwert und Gemeinschaft. Angesprochen sind Kinder ab 6 Jahren sowie Jugendliche, die Lust auf erlebnisreiche Tage in der Natur haben.
Die Unterkunft, das Naturfreundehaus Zetel, bietet die ideale Basis für Entdecker: Mit einer Selbstversorgerküche, einer gemütlichen Kaminecke für die Abende und einer voll ausgestatteten Grillhütte ist für echtes Lagerfeuer-Feeling gesorgt. Trotz der idyllischen Lage direkt am Urwald ist die Zeteler Ortsmitte nur zehn Fußminuten entfernt, was spontane Unternehmungen ermöglicht.
Wichtige Infos für Teilnehmer
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Anreise: Da die Tour im Winter stattfindet, erfolgt die Anreise nicht mit dem Fahrrad, sondern über Fahrgemeinschaften mit den Eltern.
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Ausrüstung: Ganz wichtig – das Schülerbusticket muss eingepackt werden, da die Umgebung auch mit dem Bus erkundet werden soll.
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Kosten: Für Kinder und Jugendliche aus der Samtgemeinde Hesel beträgt der Preis 50,00 €. Teilnehmer von außerhalb zahlen 75,00 €. Im Preis enthalten sind Unterkunft, Verpflegung und Programmkosten.
Jetzt anmelden
Wer dabei sein möchte, sollte nicht zu lange warten. Anmeldungen sind über das Buchungsportal möglich. Für nähere Informationen steht Uwe Themann persönlich unter der Telefonnummer 0170 — 45 75 117 zur Verfügung.
Link zur Anmeldung — bitte HIER klicken!
Weitere Fotos finden Sie auf der Facebookseite “Wir Leeraner ”
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Digitaler Schub für das Ehrenamt: 29 kostenfreie Seminare ab sofort verfügbar
Fit für die digitale Zukunft: 29 kostenlose Seminare für Ehrenamtliche
Landkreis Leer. Das Ehrenamt wird digitaler – und damit steigen auch die Anforderungen an Vereine und freiwillig Engagierte. Um hier tatkräftige Unterstützung zu leisten, startet ab sofort das neue Programm „Digital vor Ort“. Mit insgesamt 29 kostenfreien Seminaren bietet die Initiative eine wertvolle Weiterbildungsmöglichkeit für alle, die sich in ihrer Freizeit für das Gemeinwohl einsetzen.
Breit gefächertes Themenangebot
Das Programm ist speziell auf die Bedürfnisse der ehrenamtlichen Praxis zugeschnitten. Die Teilnehmer erwartet ein Mix aus technischem Basiswissen und kreativen Werkzeugen:
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Soziale Medien: Sicherer Umgang mit Facebook, Instagram und Co. für die Vereinsarbeit.
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Medienproduktion: Grundlagen der Foto- und Videobearbeitung, um Projekte ansprechend zu präsentieren.
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Büro-Software: Kompaktkurse zu gängigen Windows-Programmen für eine effiziente Verwaltung.
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Technik-Check: Hilfestellungen zu allgemeinen technischen Fragestellungen und digitalen Tools.
Jetzt informieren und anmelden
Das Angebot ist für alle ehrenamtlich Engagierten vollständig kostenlos. Ziel ist es, die digitalen Kompetenzen vor Ort zu stärken und die Hürden im Umgang mit neuer Technik abzubauen.
Für eine persönliche Beratung steht Anja Lücht unter der Telefonnummer 0491 / 926‑4047 zur Verfügung.
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