Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet
Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
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Lokal
Seebestattung im Dollart: Gedenkstätte Middelmanntje in Emden bietet neuen Platz für Erinnerung
Ein Ort des Erinnerns am Festland: Die feierlich erweiterte Seebestattungsgedenkbake auf dem Middelmanntje im Außenhafen Emden bietet Angehörigen einen festen Anlaufpunkt für ihre Trauer und den Blick über die Weite des Dollarts.
Gedenkstätte Middelmanntje in Emden erweitert: Ein Ort für bleibende Erinnerung
Die Erinnerungsstele am Middelmanntje im Außenhafen von Emden ist seit vielen Jahren eine feste und tief verwurzelte Einrichtung. Sie dient als zentraler Ort des Gedenkens an all jene Menschen, die im Rahmen einer Seebestattung im Dollart beigesetzt wurden. Um dem anhaltenden Wunsch nach einem festen Trauerort an Land nachzukommen, ist die Gedenkstätte nun erweitert worden. Dadurch wurde Platz für weitere Namensschilder geschaffen, die den Angehörigen Trost spenden. Ein geschriebener Name, der bleibt – unvergessen und als Zeichen des ewigen Gedenkens.
Warum ein fester Ort beim Trauern nach einer Seebestattung hilft
Bei einer Bestattung auf See wird die Asche der Natur übergeben und wird Teil des ewigen Kreislaufs. Doch für viele Hinterbliebene ist das Lesen des Namens an einem realen Ort auf dem Festland ein entscheidender Schritt bei der Trauerbewältigung. Das Middelmanntje im Emder Außenhafen schließt diese Lücke zwischen der Weite des Wassers und dem Bedürfnis nach Greifbarkeit.
Wie tief und intensiv diese Erfahrung sein kann, schildert eine Angehörige in einem berührenden Erfahrungsbericht:
„Natürlich werde ich mich an Dich erinnern“ – Ein Erfahrungsbericht
„Wirst Du Dich an mich erinnern, wenn ich einmal nicht mehr bin?“ Ich sehe noch heute ihre klaren, strahlenden Augen in dem alten, von Furchen durchzogenen Gesicht und höre ihre feste, eindringliche Stimme. Meine damalige Antwort war gewiss: „Natürlich werde ich mich an Dich erinnern. Immer. Jeden Tag.“
Inzwischen ist sie seit fünf Jahren tot, und die Realität des Alltags sieht manchmal anders aus. Es gibt Tage, die einem so viel abverlangen, dass für bewusste Erinnerungen kaum Raum bleibt. Dann schleicht sich der Alltag ein. Doch im nächsten Moment stößt man im Stress plötzlich auf Spuren – ein kleines Häkeldeckchen, ein Urlaubssouvenir, ein alter Flaschenöffner mit ihrem Sternzeichen. Dann ist sie wieder da, wie ein kleiner Blitz auf dem Gedankenkarussell.
Den Alltag verwehen lassen am Dollart
Natürlich erinnere ich mich. Aber am besten und innigsten gelingt das, wenn ich die Erinnerung ganz erleben kann – abseits von aller Hektik, eins mit der Natur. Die Landschaft am Dollart besitzt die Kraft, den Alltag zu verwehen und die täglichen Sorgen wegzuspülen. Hier am Middelmanntje, wo ihr Name geschrieben steht, löst sich das einstige Versprechen ganz von alleine ein.
Der geschriebene Name als Brücke zur Ewigkeit
Die Erkenntnis, dass hier ein einzigartiger Mensch gelebt, geliebt und seinen Lebenskreis geschlossen hat, erreicht mich immer dann, wenn ich ihren Namen schwarz auf weiß lese. Ihr Körper wurde der Natur zurückgegeben, ihre Asche fand den Weg zurück in den Kreislauf, aus dem wir alle entspringen. Aber ihr Name, den sie als dieser einzigartige Mensch getragen hat, steht dauerhaft geschrieben.
Wenn ich am Middelmanntje sitze und den Blick über die Weite des Dollarts schweifen lasse, kann ich die Nähe wieder spüren. Es ist, als setzte sie sich neben mich, wie früher, wenn ich traurig war. Ich bilde mir ein, ihre Hand auf meiner Schulter zu spüren. In diesem Moment verfliegt die Melancholie. Ich blicke im Geiste wieder in ihre klaren, strahlenden Augen und denke lächelnd: „Natürlich werde ich mich an Dich erinnern. Immer. Jeden Tag.“
Ein Besuch am Emder Außenhafen
Die erweiterte Gedenkstätte am Middelmanntje lädt dazu ein, innezuhalten. Sie ist jederzeit frei zugänglich und bietet einen geschützten Raum für alle, die eine Seebestattung im Ems-Dollart-Gebiet gewählt haben und einen festen Anlaufpunkt für ihre Trauer auf dem Festland suchen.
AnzeigeErgänzende Informationen: Ablauf und Möglichkeiten einer Ems-Dollart-Seebestattung
Die erweiterte Gedenkstätte am Middelmanntje in Emden bildet die Brücke zum Festland – doch der Abschied selbst findet auf dem Wasser statt. Der Wunsch nach einer letzten Ruhestätte in der freien Natur gewinnt in der modernen Bestattungskultur zunehmend an Bedeutung. Eine Seebestattung im geschützten Ems-Dollart-Gebiet bietet hierfür einen tiefgründigen, geschichtsträchtigen und zugleich tröstlichen Rahmen. Ausgehend vom Außenhafen Emden ermöglicht die traditionsreiche Familie Brinkmann mit den „Ems-Dollart-Seebestattungen“ (einem Angebot der Germania Schifffahrtsgesellschaft mbH aus Leer) einen Abschied in Würde. Das Unternehmen blickt dabei auf eine 35-jährige Erfahrung im maritimen Bestattungswesen zurück.

Der Dollart: Ein Beisetzungsort voller Geschichte und Mystik
Der Dollart ist weit mehr als eine reizvolle Meeresbucht an der ostfriesischen Küste. Seine Entstehung geht auf verheerende Sturmfluten zurück, die im 13. Jahrhundert das Land überschwemmten. Bis heute birgt die Bucht das Geheimnis zahlreicher historischer Ortschaften und Kirchspiele, die das Meer damals verschlang und nie wieder freigab. Gelegentlich tauchen noch heute Fundstücke aus jener Zeit auf – stumme Zeugen einer versunkenen Welt.
Unter dem Schutz der Küstenlinie wird die Asche der Verstorbenen in diesem geschichtsträchtigen Gewässer beigesetzt. Für die Hinterbliebenen birgt dieser Ort einen unschätzbaren Vorteil: Anders als bei einer Beisetzung auf hoher See bleibt die Ruhestätte im Dollart stets in Sichtweite. Spaziergänge am Deich erlauben es den Angehörigen, den Blick über das Wasser schweifen zu lassen und dem geliebten Menschen nahe zu sein, ohne zwingend ein Schiff besteigen zu müssen. Die feierliche Ausfahrt ab dem Seehafen Emden ist zudem zeitlich überschaubar und dauert insgesamt nicht länger als zwei Stunden.
Die begleitete Seebestattung: Individueller Abschied im engsten Kreis
Bei einer begleiteten Seebestattung steht die Intimität der Trauergesellschaft im Vordergrund. Unabhängig von der Teilnehmerzahl befindet sich grundsätzlich immer nur eine geschlossene Trauergesellschaft an Bord. Der Ablauf wird von maritimen Traditionen und persönlicher Zuwendung geprägt:
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Die persönliche Abschiedsrede: Der Kapitän hält eine individuelle, im Vorfeld eng mit den Angehörigen abgestimmte Trauerrede, die sensibel auf das Leben und die Persönlichkeit des Verstorbenen eingeht.
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Seemännische Ehrerweisung: Die Urne wird, geschmückt mit einem von der Reederei gestellten Urnenkranz, dem Meer anvertraut. Die Trauergäste können an der Reling mit losen Blumen oder Blütenblättern einen letzten Gruß hinterlassen.
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Das Ritual der Schiffsglocke: Nach dem Absinken der Urne ertönen acht Glasen der Schiffsglocke – das traditionelle Zeichen für das Ende einer Wache und den Beginn einer neuen Reise. Zum Abschied zieht das Schiff einen Kreis um den Bestattungsort.
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Maritime Dokumentation: Direkt an Bord erhalten die Angehörigen einen offiziellen Auszug aus dem Schiffstagebuch sowie eine Seekarte mit den exakten Koordinaten der Beisetzung.
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Stilvolle Bewirtung: Auf der Rückfahrt zum Hafen haben die Gäste die Möglichkeit, bei einer dem Anlass entsprechenden, stilvollen Bewirtung an Bord zusammenzukommen.
Die unbegleitete Seebestattung: Stille Übergabe an die Natur
Sollte eine Begleitung durch die Familie nicht möglich oder nicht gewünscht sein, bietet das Unternehmen die unbegleitete Seebestattung an. Hierbei wird die Urne ohne Mitfahrt von Angehörigen zu einem von der Reederei festgelegten Termin in aller Stille beigesetzt.
Die Reederei richtet die Ausfahrten nach hafen- und internen Belangen aus, informiert die Angehörigen auf Wunsch jedoch tagengenau im Vorfeld. Auch bei dieser Form des Abschieds müssen Familien nicht auf eine persönliche Note verzichten: Eine Seeurne nach Wahl, ein Urnenkranz sowie eine nachträgliche Dokumentation inklusive Seekartenauszug und Fotoabbildungen des Abschieds können auf Wunsch zusammengestellt und nach Hause gesendet werden.
Ein verlässlicher Partner in schweren Stunden
Mit dreieinhalb Jahrzehnten Erfahrung versteht es Familie Brinkmann, die individuellen Wünsche der Verstorbenen und ihrer Angehörigen bei der Ausgestaltung der Trauerfeier in den Mittelpunkt zu stellen. Das halbmast beflaggte Schiff wird so zu einem Ort des Übergangs, an dem das Loslassen zu einem fließenden, sanften Anvertrauen an die Natur wird.
Für Fragen zur Vorsorge oder zur Organisation einer Seebestattung ist das Unternehmen jederzeit erreichbar:
Kontakt & Information:
Ems-Dollart-Seebestattungen
Germania Schifffahrtsgesellschaft mbH
Rathausstraße 4a, 26789 Leer
-
Telefon: 0491 – 59 82
-
E‑Mail: info@dollart-seebestattungen.de

Lokal
Warum ein Abschied im Dollart Trauernden eine ganz besondere Nähe schenkt.
Trost im ewigen Kreislauf der Natur: Der Blick über die glitzernde Nordsee bei Sonnenuntergang schenkt Kraft. Das Wissen um das stete Kommen und Gehen des Wassers hilft, dem Verstorbenen auch nach dem Abschied nahe zu sein. (Foto: Ingo Tonsor, Borkum)
Seebestattung im Dollart: Ein stiller Abschied in vertrauter Nähe
Das Ems-Dollart-Gebiet, gelegen an der Grenze zwischen Deutschland und den Niederlanden, ist weit mehr als eine faszinierende Flussmündung und Meeresbucht. Für viele Menschen in der Region ist es ein Ort tiefer Identität. Eine Seebestattung im Dollart, ausgehend vom traditionsreichen Seehafen Emden, bietet daher eine ganz besondere, tief verwurzelte Form des Abschieds. Es ist ein stilles Zurückgeben an die Natur – an ein Gewässer, das das Leben in Ostfriesland seit Jahrhunderten prägt.
Die Geborgenheit einer vertrauten Bucht
Im Gegensatz zur anonymen Weite der offenen Nordsee bietet der Dollart einen entscheidenden emotionalen Vorteil: Er ist kein unendlicher, fremder Horizont. Als weite, geschützte Bucht bleibt das Wasser hier stets greifbar, nah und vom Land aus sichtbar.
Der Gedanke, dass ein geliebter Mensch nicht „irgendwo da draußen“ auf dem Ozean ruht, sondern in einem klar definierten, vertrauten Gebiet, schenkt vielen Angehörigen nachhaltigen Halt. Die Bucht wird so zu einem sichtbaren Erinnerungsort, den man jederzeit aufsuchen kann.
Der Rhythmus von Ebbe und Flut als Trost
Geprägt vom ewigen Wechsel der Gezeiten, spiegelt der Dollart das Prinzip von Kommen und Gehen wider. In dieser Symbolik liegt für die Trauerbewältigung eine tiefe Weisheit:
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Ein fließender Übergang: Der Abschied geschieht nicht abrupt, sondern geht sanft in die Bewegung des Wassers über.
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Teil des Kreislaufs: Der Verstorbene wird in eine Landschaft eingebettet, die sich durch Ebbe und Flut stetig wandelt und doch in ihrer Beständigkeit immer wiederkehrt.
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Verbindung statt Trennung: Wo Himmel, Watt und Wasser ineinander übergehen, verliert das Loslassen seine lähmende Schwere. Es weicht dem Gefühl eines sanften Anvertrauens.
Der Moment der Sammlung auf dem Wasser
Die Intensität einer Seebestattung beginnt in dem Moment, in dem das Schiff den Hafen von Emden verlässt. Während die Geräusche der Stadt langsam verblassen und das Schiff in die Weite des Dollarts gleitet, entsteht an Bord ein Raum der Stille und inneren Sammlung.
Das ruhige Tragen des Wassers wird von den Begleitenden oft wie ein letztes gemeinsames Gehen empfunden – ein Geleiten bis an einen Ort, an dem Worte nicht mehr nötig sind. Es entsteht eine bleibende Verbundenheit, die weit über den eigentlichen Tag der Beisetzung hinausreicht.
Ein Ort, der bleibt: Erinnerung am Deich
Für die Zeit nach der Bestattung wissen die Hinterbliebenen diesen Ort in beruhigender Nähe. Ein Spaziergang auf dem Deich, der Blick hinaus über die glitzernde Wasserfläche bei Sonnenuntergang oder das bewusste Erleben des Windes helfen dabei, dem Verstorbenen nahe zu sein.
Gefühle von Ruhe, Dankbarkeit und leiser Verbundenheit treten so in den Vordergrund der Trauer. Der geliebte Mensch ist nicht verschwunden – er bleibt auf eine ganz besondere Weise gegenwärtig: im Rhythmus der Gezeiten, im Spiel von Licht und Wellen und an einem vertrauten Ort, der jederzeit wieder aufgesucht werden kann. Sowohl äußerlich am Ufer als auch innerlich im Herzen.
AnzeigeEin friedvoller Hafen für die Ewigkeit: Die Ems-Dollart-Seebestattung
Der Wunsch nach einer letzten Ruhestätte in der freien Natur gewinnt in der modernen Bestattungskultur zunehmend an Bedeutung. Eine Seebestattung im geschützten Ems-Dollart-Gebiet bietet hierfür einen tiefgründigen, geschichtsträchtigen und zugleich tröstlichen Rahmen. Ausgehend vom Außenhafen Emden ermöglicht die traditionsreiche Familie Brinkmann mit der „Ems-Dollart-Seebestattungen“ (einem Angebot der Germania Schifffahrtsgesellschaft mbH aus Leer) einen Abschied in Würde, der auf 35 Jahre Erfahrung im maritimen Bestattungswesen baut.
Der Dollart: Ein Beisetzungsort voller Geschichte und Mystik
Der Dollart ist weit mehr als eine reizvolle Meeresbucht an der ostfriesischen Küste. Seine Entstehung geht auf verheerende Sturmfluten zurück, die im 13. Jahrhundert das Land überschwemmten. Bis heute birgt die Bucht das Geheimnis zahlreicher historischer Ortschaften und Kirchspiele, die das Meer damals verschlang und nie wieder freigab. Gelegentlich tauchen noch heute Fundstücke aus jener Zeit auf – stumme Zeugen einer versunkenen Welt.
Unter dem Schutz der Küstenlinie wird die Asche der Verstorbenen in diesem geschichtsträchtigen Gewässer beigesetzt. Für die Hinterbliebenen birgt dieser Ort einen unschätzbaren Vorteil: Anders als bei einer Beisetzung auf hoher See bleibt die Ruhestätte im Dollart stets in Sichtweite. Spaziergänge am Deich erlauben es den Angehörigen, den Blick über das Wasser schweifen zu lassen und dem geliebten Menschen nahe zu sein, ohne zwingend ein Schiff besteigen zu müssen. Die feierliche Ausfahrt ab dem Seehafen Emden ist zudem zeitlich überschaubar und dauert insgesamt nicht länger als zwei Stunden.
Die begleitete Seebestattung: Individueller Abschied im engsten Kreis
Bei einer begleiteten Seebestattung steht die Intimität der Trauergesellschaft im Vordergrund. Unabhängig von der Teilnehmerzahl befindet sich grundsätzlich immer nur eine geschlossene Trauergesellschaft an Bord. Der Ablauf wird von maritimen Traditionen und persönlicher Zuwendung geprägt:
-
Die persönliche Abschiedsrede: Der Kapitän hält eine individuelle, im Vorfeld eng mit den Angehörigen abgestimmte Trauerrede, die sensibel auf das Leben und die Persönlichkeit des Verstorbenen eingeht.
-
Seemännische Ehrerweisung: Die Urne wird, geschmückt mit einem von der Reederei gestellten Urnenkranz, dem Meer anvertraut. Die Trauergäste können an der Reling mit losen Blumen oder Blütenblättern einen letzten Gruß hinterlassen.
-
Das Ritual der Schiffsglocke: Nach dem Absinken der Urne ertönen acht Glasen der Schiffsglocke – das traditionelle Zeichen für das Ende einer Wache und den Beginn einer neuen Reise. Zum Abschied zieht das Schiff einen Kreis um den Bestattungsort.
-
Maritime Dokumentation: Direkt an Bord erhalten die Angehörigen einen offiziellen Auszug aus dem Schiffstagebuch sowie eine Seekarte mit den exakten Koordinaten der Beisetzung.
-
Stilvolle Bewirtung: Auf der Rückfahrt zum Hafen haben die Gäste die Möglichkeit, bei einer dem Anlass entsprechenden, stilvollen Bewirtung an Bord zusammenzukommen.
Die unbegleitete Seebestattung: Stille Übergabe an die Natur
Sollte eine Begleitung durch die Familie nicht möglich oder nicht gewünscht sein, bietet das Unternehmen die unbegleitete Seebestattung an. Hierbei wird die Urne ohne Mitfahrt von Angehörigen zu einem von der Reederei festgelegten Termin in aller Stille beigesetzt.
Die Reederei richtet die Ausfahrten nach hafen- und internen Belangen aus, informiert die Angehörigen auf Wunsch jedoch tagengenau im Vorfeld. Auch bei dieser Form des Abschieds müssen Familien nicht auf eine persönliche Note verzichten: Eine Seeurne nach Wahl, ein Urnenkranz sowie eine nachträgliche Dokumentation inklusive Seekartenauszug und Fotoabbildungen des Abschieds können auf Wunsch zusammengestellt und nach Hause gesendet werden.
Ein verlässlicher Partner in schweren Stunden
Mit dreieinhalb Jahrzehnten Erfahrung versteht es Familie Brinkmann, die individuellen Wünsche der Verstorbenen und ihrer Angehörigen bei der Ausgestaltung der Trauerfeier in den Mittelpunkt zu stellen. Das halbmast beflaggte Schiff wird so zu einem Ort des Übergangs, an dem das Loslassen zu einem fließenden, sanften Anvertrauen an die Natur wird.
Für Fragen zur Vorsorge oder zur Organisation einer Seebestattung ist das Unternehmen jederzeit erreichbar:
Kontakt & Information:
Ems-Dollart-Seebestattungen
Germania Schifffahrtsgesellschaft mbH
Rathausstraße 4a, 26789 Leer
-
Telefon: 0491 – 59 82
-
E‑Mail: info@dollart-seebestattungen.de
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Klinik-Kürzungen der Bundesregierung: Drohen Schließungen und Versorgungslücken?
Medizinische Grundversorgung in der Fläche gefährdet: Am Beispiel des Klinikums Leer werden die existentiellen Herausforderungen sichtbar, vor denen viele Krankenhäuser angesichts steigender Personalanforderungen und unzureichender Refinanzierung im Jahr 2026 stehen.
Kahlschlag im Kreißsaal und OP: Wie die Gesundheitspolitik die ländlichen Kliniken austrocknet
Die Bundesregierung bereitet im Hintergrund massive finanzielle Kürzungen im Krankenhaussektor vor. Was im politischen Berlin offiziell als notwendige Strukturreform und Beitrag zur „Stabilisierung des Gesundheitssystems“ deklariert wird, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung der Praxis als systematische Unterfinanzierung. Für die Betroffenen vor Ort bedeutet dies konkret: weniger finanzielle Mittel, ein schwindendes Leistungsangebot und eine erhebliche Gefährdung der Patientensicherheit. Wie prekär die Situation ist, zeigt ein aktueller Hilferuf aus Niedersachsen.
Leer / Ostfriesland. Die fundamentale Krise der deutschen Kliniklandschaft wird in der Region Leer und Weener sichtbarer denn je. Die dortigen Krankenhäuser stehen bereits unter einem extremen wirtschaftlichen Druck, der durch die bundespolitischen Pläne existenzbedrohende Ausmaße annimmt. Der vorliegende Referentenentwurf der Bundesregierung droht die medizinische Grundversorgung in der Fläche nachhaltig zu untergraben.
Die mathematische Falle der Erlösentwicklung
Der Hebel, mit dem das Bundesgesundheitsministerium unter Ministerin Nina Warken die Ausgaben drosseln will, liegt in einer Neuregelung der Erlösentwicklung. Bislang orientierten sich die Vergütungen der Kliniken an der allgemeinen Kostenentwicklung oder der Einnahmesituation der gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Künftig soll per Gesetz rigoros geregelt werden, dass bei Berechnungen grundsätzlich immer der geringere Wert als verbindliche Obergrenze herangezogen wird.
Damit nicht genug: Dieser ohnehin schon niedrigere Wert soll im Anschluss pauschal um ein weiteres Prozent reduziert werden. In der Praxis führt dieses Verfahren zu einer vollständigen Entkopplung der Erlöse von den realen Kostensteigerungen. Krankenhäuser werden dadurch systematisch daran gehindert, notwendige Tarifsteigerungen für das Personal zu erwirtschaften. Die Erlössteigerungen decken die Tarifentwicklungen im ärztlichen und pflegerischen Dienst bei weitem nicht mehr ab.
„Insgesamt kosten unseren Häusern in Leer und Weener die im Referentenentwurf geplanten Maßnahmen im Jahr 2027 mindestens fünf Millionen Euro. Mit diesen Erlössteigerungen werden noch nicht einmal die Tarifentwicklungen gedeckt.“ — Daniela Kamp, Geschäftsführerin der Klinikum Leer gGmbH
Aufgestaute Altschulden und entzogene Mittel
Die geplante Reform trifft auf ein System, das durch die Versäumnisse der vergangenen Jahre bereits massiv geschwächt ist. Die enormen inflations- und kriegsbedingten Kostensteigerungen aus den Jahren 2022 und 2023 wurden bis heute nicht vollständig ausgeglichen. Einzig ein zeitlich eng begrenzter Zuschlag milderte den Kollaps bislang ab. Doch genau dieser Zuschlag läuft im Oktober 2026 aus und soll nach dem Willen der Bundesregierung ersatzlos gestrichen werden.
Hinzu kommt ein ordnungspolitisches Vertrauensdefizit: Bereits im laufenden Jahr 2026 wurden den Kliniken erhebliche Erlöse entzogen, um rein politisch motiviert die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenkassen stabil zu halten. Das gesundheitspolitische Schlingern der Bundesregierung zeigt sich exemplarisch darin, dass für 2026 zunächst ein unterstützender Zuschlag verabschiedet, dieser jedoch nur drei Monate später fast vollständig wieder einkassiert wurde. Planungssicherheit für kommunale und freigemeinnützige Träger sieht anders aus.
Strukturreform erzwingt Schließungen im ländlichen Raum
Kostenreduzierungen im Bereich des Personals sind aufgrund der strengen gesetzlichen Mindestvorgaben unmöglich und ethisch nicht vertretbar. Das Gegenteil ist der Fall: Die Bundesrepublik befindet sich inmitten der größten Krankenhausstrukturreform seit über zwei Jahrzehnten. Diese Reform bringt verschärfte, verbindlich einzuhaltende Personalanforderungen im ärztlichen und pflegerischen Sektor mit sich.
Kliniken im ländlichen Raum werden damit in ein unlösbares Dilemma gedrängt. Angesichts der unzureichenden Refinanzierung bei gleichzeitig steigenden Qualitäts- und Personalvorgaben bleiben den Geschäftsführungen nur zwei Optionen: Entweder müssen hochrelevante Leistungsbereiche und Stationen dauerhaft geschlossen oder immense wirtschaftliche Verluste in Kauf genommen werden – in der vagen, oft unbegründeten Hoffnung auf einen späteren finanziellen Ausgleich in der Zukunft.
Das neue Kontrollregime: Bürokratiewelle und Sanktionen
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Ausweitung der Einzelfallprüfung: Krankenkassen und der Medizinische Dienst (MD) erhalten weitreichende Kompetenzen, um Verweildauern flächendeckend zu prüfen und zu beanstanden. Insbesondere die Krankenhaus-Verweildauer wird von den dort beschäftigten Ärzten und Pflegekräften ins Visier genommen.
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Finanzielle Strafen bei Wartezeiten: Verzögert sich eine Entlassung auch nur um einen einzigen Tag – beispielsweise weil das Krankenhaus auf ein externes Labor- oder Untersuchungsergebnis warten muss –, gilt die Abrechnung als fehlerhaft. Die Rechnung wird gekürzt, und das Krankenhaus wird mit einer Strafzahlung von mindestens 400 Euro pro Fall belegt.
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Zweitmeinungsverfahren als Barriere: Vor Standardeingriffen, wie dem Einsetzen eines neuen Hüft- oder Kniegelenks, wird eine verpflichtende ärztliche Zweitmeinung eingeführt. Statt klarer Strukturvorgaben führt dies zu einer Überlastung ambulanter Praxen und massivem bürokratischen Kontrollaufwand bei Kliniken und Kassen.
Gefährdung der flächendeckenden Versorgung
Die Warnungen aus Ostfriesland stehen stellvertretend für eine bundesweite Entwicklung. Ohne eine verlässliche, nachhaltige und auskömmliche Finanzierungsgrundlage drohen der deutschen Kliniklandschaft irreparable Einschnitte bis hin zu ungesteuerten Klinikschließungen. Notwendige Reformen dürfen nicht dazu führen, dass die wirtschaftliche Basis der Akutkrankenhäuser systematisch untergraben wird.
Wenn die Politik die Realität vor Ort ignoriert, drohen fatale Versorgungslücken. Es geht hierbei um nichts weniger als das verfassungsmäßige Versprechen einer flächendeckenden und qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung für alle Bürgerinnen und Bürger.
Bürgerprotest: Jetzt handeln gegen den Klinik-Kahlschlag
Um ein deutliches Zeichen gegen die geplanten Haushaltskürzungen zu setzen, wurde eine direkte E‑Mail-Protestaktion an die Bundesgesundheitsministerin Nina Warken sowie an die zuständigen Bundestagsabgeordneten und Gesundheitspolitiker aus Niedersachsen ins Leben gerufen. Bürgerinnen und Bürger können sich wie folgt beteiligen:
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QR-Code scannen (verfügbar auf den Aushängen und Flyern vor Ort).
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Eine vorformulierte, rechtlich geprüfte Protest-E-Mail an die Bundesgesundheitsministerin und die zuständigen Abgeordneten des Wahlkreises öffnet sich automatisch.
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Den eigenen Namen eintragen und die E‑Mail direkt absenden.
Hier geht es zur E‑Mail-Protestaktion:
https://kuerzen-ende-aus.info/


























