Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet
Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
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Lokal
Traditioneller Holzbootsbau in Ditzum begeistert bundesweit junge Nachwuchskräfte
Betriebsleiter Gerjet Bültjer (r.) zeigt Vizepräsidentin Imke Hennig (l.) die Arbeiten in der Schiffshalle. Im Hintergrund der 15 Meter lange historische Segelkutter „Gebrüder“ von Carolinensiel.
Bootsbaukunst aus Ditzum: Wo Tradition auf die nächste Generation trifft
Die H. Bültjer Bootswerft an der Ems ist weit mehr als ein Reparaturbetrieb – sie ist ein lebendiges Denkmal des Holzbootsbaus. In einer Ära von Verbundstoffen und Massenfertigung setzt der Familienbetrieb in fünfter Generation auf das edle Handwerk mit Naturstoffen und zieht damit junge Talente aus ganz Deutschland ins beschauliche Ostfriesland.


Ein Magnet für den Nachwuchs: Ausbildung mit Tiefgang
Während viele Werften entlang der Ems bereits in den 1960er Jahren ihre Tore schließen mussten, behauptet sich die Bültjer Bootswerft seit 127 Jahren als feste Instanz. Heute ist der Betrieb im Fischereidorf Ditzum eine der ersten Adressen für den traditionellen Holzbootsbau.
Das Besondere: Die Werft fungiert als regelrechter Magnet für Auszubildende. Die Bewerber kommen nicht nur aus der Region, sondern aus Metropolen wie München, Köln, Hamburg oder Berlin. Jährlich finden zwei bis drei Azubis ihren Weg in den Betrieb, um das Handwerk des Bootsbauers in der Fachrichtung Neu‑, Aus- und Umbau zu erlernen.
„Unsere Auszubildenden haben entweder eine tiefe Affinität zur Schifffahrt oder den brennenden Wunsch, mit dem Werkstoff Holz zu arbeiten“, erklärt Bootsbauermeister Gerjet Bültjer, der die Werft gemeinsam mit seinem Cousin Andy Bültjer führt.
Exzellenz im Handwerk: Regelmäßige Bundes- und Landessieger
Dass die Ausbildung bei Bültjer zur Elite gehört, belegen die Zahlen der letzten zwei Jahrzehnte: Über 55 junge Menschen wurden hier bereits erfolgreich ausgebildet. Regelmäßig glänzen die Absolventen bei der „Deutschen Meisterschaft im Handwerk“ (DMH).
Zuletzt wurde der frisch ausgelernte Bootsbauer Felix Bruckmann geehrt, der auf Bundesebene den dritten Platz belegte. Imke Hennig, Vizepräsidentin der Handwerkskammer für Ostfriesland, betont bei der Urkundenübergabe die Bedeutung des Betriebs: Durch dieses Engagement werde nicht nur der eigene Fachkräftenachwuchs gesichert, sondern ein küstentypisches Kulturgut bewahrt.

Das Berufsbild Bootsbauer: Selten, gefragt und vielseitig
Der Beruf des Bootsbauers mag selten sein, doch er ist gefragter denn je. Die dreieinhalbjährige Ausbildung deckt ein breites Spektrum ab:
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Neubau und Konstruktion
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Restaurierung historischer Fahrzeuge
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Instandsetzung und technischer Ausbau
Ergänzt wird die praktische Arbeit auf der Werft durch Blockunterricht an der Berufsschule in Brake (Unterweser). Dort erlernen die Fachkräfte auch den Umgang mit modernen Verbundstoffen und Metallen, um für den gesamten Markt gerüstet zu sein.
Full-Service für Holzschiffe bis 150 Tonnen
Als spezialisierter Meisterbetrieb bietet Bültjer eine Infrastruktur, die ihresgleichen sucht. Mit zwei Hallen und drei Helgen können Schiffe mit einem Gewicht von bis zu 150 Tonnen geslippt werden. Das Leistungsportfolio umfasst:
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Holzboots- und Riggbau: Traditionelle Beplankung und Mastbau.
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Technik-Service: Austausch und Überholung technischer Aggregate.
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Elektrik & Elektronik: Planung und Installation moderner Bordnetze.
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Konservierung: Hochwertige Lackierarbeiten und Oberflächenschutz.
Aktuelle Projekte wie die Neubeplankung des 15 Meter langen historischen Segelkutters „Gebrüder“ aus Carolinensiel oder die Restaurierung der „Klaus Störtebeker III“ verdeutlichen die Kapazitäten der Werft.
Holz als Zukunftskapital: Qualität braucht Zeit
Das Herzstück der Werft ist das Lager. Ob Eiche, Kambala, Mahagoni, Lärche oder Teak – das Holz wird traditionell handwerklich verarbeitet und muss perfekt durchgetrocknet sein.
„Wir rechnen pro Zentimeter Dicke mit einem Jahr Lagerzeit“, so Bültjer.
Dieser enorme Bestand an abgelagertem, bestem Bauholz ist das wahre Zukunftskapital des Betriebs. Es garantiert, dass auch in den kommenden Jahrzehnten Boote in Ditzum entstehen und erhalten werden, die den Elementen trotzen und die Ästhetik des klassischen Bootsbaus verkörpern.
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Leda-Sperrwerk: Monatelange Vollsperrung der Betriebsbrücken für Rad- und Fußverkehr
Sanierung am Leda-Sperrwerk: Brücken bis September 2026 voll gesperrt
LEER. Wer das Leda-Sperrwerk für Radtouren oder Spaziergänge nutzt, muss sich auf eine monatelange Sperrung einstellen. Wie das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ems-Nordsee mitteilt, haben umfangreiche Instandsetzungsarbeiten an den Betriebsbrücken begonnen, die eine Überquerung der Leda an dieser Stelle vorerst unmöglich machen.
Technische Modernisierung erfordert Anhebung
Der Grund für die Maßnahme ist technisch anspruchsvoll: Die Betriebsbrücken erhalten neue Lager. Um diese wichtigen Bauteile austauschen zu können, müssen die gesamten Brückenkonstruktionen angehoben werden. Diese Arbeiten sind für den Erhalt der Infrastruktur und die Sicherheit des Sperrwerks unerlässlich.
Leda-Sperrwerk: Monatelange Vollsperrung der Betriebsbrücken für Rad- und Fußverkehr
Die Bauarbeiten sind bereits am Montag, den 16. März 2026, angelaufen. Nach aktuellem Planungsstand werden die Instandsetzungen das gesamte Sommerhalbjahr in Anspruch nehmen und voraussichtlich Ende September 2026 abgeschlossen sein.
Während des gesamten Zeitraums bleibt die Passage über die Brücken sowohl für den Radverkehr als auch für Fußgänger vollständig gesperrt. Ortskundige werden gebeten, die Sperrung bei der Planung ihrer Routen zu berücksichtigen und entsprechende Ausweichmöglichkeiten zu nutzen.
Quelle: PM Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ems-Nordsee
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Leeraner Schüler schnuppern Hollywood-Luft an professionellem Filmset
Großes Kino in Verden: Mohammad Alkhatib, Alper Cetin, Dahoz Musa, Simona Hilowle und Projektleiterin Stefanie Schüler (v.l.) von der Gutenbergschule Leer blickten gemeinsam mit dem Hauptdarsteller Pizan des Films „Weltuntergang“ und Filmemacher Robert Deçani (rechts) hinter die Kulissen einer professionellen Produktion.
Hollywood-Flair in Verden: Leeraner Nachwuchs-talente schnuppern Set-Luft bei Profi-Regisseur
LEER / VERDEN. Für eine Gruppe junger Filmemacher der Gutenbergschule Leer wurden die Osterferien zu einem unvergesslichen Abenteuer. Nach ihrem beeindruckenden Erfolg beim Kurzfilmwettbewerb „Ganz schön anders“ mit ihrem Werk „Bruder im Wind“, folgte nun der Ritterschlag: Drehbuchautor und Regisseur Robert Deçani lud die Talente persönlich an sein aktuelles Filmset nach Verden ein.
Von der Schulbank ins Scheinwerferlicht
Die besondere Verbindung zwischen dem Profi und den Schülern der Klasse 8d entstand bereits während eines Workshops zum Thema Drehbuchaufbau an der Gutenbergschule. Deçani zeigte sich damals so begeistert von der Aufgeschlossenheit, dem Engagement und dem brennenden Interesse der Jugendlichen, dass sie ihm nachhaltig im Gedächtnis blieben. Kurzerhand kontaktierte er die Projektleiterin und sprach die exklusive Einladung aus.
Trotz der Ferienpause zögerten die Nachwuchstalente keine Sekunde und machten sich auf den Weg nach Verden. Dort tauchten sie tief in die faszinierende Welt einer professionellen Filmproduktion ein. Das Highlight: Die Schüler durften nicht nur zuschauen, sondern als Komparsen in Deçanis neuem Film „Weltuntergang“ aktiv mitwirken.

Geduld, Leidenschaft und große Pläne
Hinter den Kulissen lernten die Jugendlichen schnell, dass Filmemachen weit mehr ist als nur „Action!“ zu rufen. Sie erfuhren aus erster Hand, wie essenziell Statisten für die Atmosphäre eines Films sind und dass dieser Job vor allem eines erfordert: jede Menge Geduld und Disziplin während der Wartezeiten. Diese Erfahrung schweißte die Gruppe nur noch enger zusammen.
Die Begeisterung ist so groß, dass die Schüler bereits fest entschlossen sind, im kommenden Schuljahr eine eigene Film-AG zu gründen. Neue Ideen für packende Kurzfilme sprudeln bereits aus ihnen heraus.
Unterstützung für die Visionäre von morgen gesucht
Um diesen enormen Einsatz und die kreative Energie weiter fördern zu können, hofft die Projektleiterin nun auf tatkräftige Unterstützung aus der Region. Damit künftige Projekte ohne technische Hürden realisiert und professionell bearbeitet werden können, wird dringend moderne Hard- und Software benötigt. Die derzeit genutzten Schul-iPads stoßen bei den ambitionierten Plänen der jungen Regisseure und Cutter leider an ihre Grenzen.
Sponsoren, die dieses großartige Projekt unterstützen möchten und den Filmnachwuchs aus Leer fördern wollen, sind herzlich eingeladen, Kontakt aufzunehmen.
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