Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet
Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
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Lokal
Augen auf beim Ranzenkauf: So kommt Ihr Kind sicher zur Schule!
Der richtige Schulranzen: Experten geben Tipps für einen sicheren Schulstart
OSTFRIESLAND – Mit dem Jahresbeginn füllen sich die Schaufenster wieder mit bunten Schulranzen. Doch bei der Wahl für die künftigen Erstklässler sollten Eltern und Großeltern nicht nur auf das Design achten. Die Ostfriesischen Verkehrswachten und die Ostfriesische Landschaftliche Brandkasse geben wichtige Ratschläge zu Ergonomie und Sicherheit.
Der Kauf des ersten Schulranzens ist für Kinder ein Meilenstein, für Erwachsene jedoch oft eine Herausforderung. „Bei der Wahl ist weniger das Design, sondern vielmehr die Ergonomie und Sicherheit entscheidend“, betont Sascha Nowak, Gebietsbeauftragter der ostfriesischen Verkehrswachten. Ein zentrales Problem: Viele Grundschulkinder tragen zu schwere Taschen. Mediziner empfehlen, dass das Gewicht inklusive Inhalt maximal 10 bis 15 % des Körpergewichts betragen sollte, um Haltungsschäden und Wirbelsäulenproblemen vorzubeugen.
AnzeigeErgonomie: Anprobieren ist Pflicht
Signe Foetzki, Pressesprecherin der Brandkasse, rät dazu, die künftigen Schüler zum Kauf mitzunehmen: „Der Ranzen muss ‘anprobiert’ werden. Er sollte robust sein, ein GS-Prüfsiegel besitzen und über gepolsterte, verstellbare Trageriemen verfügen.“ Ein fester Boden sorgt für Standfestigkeit, während mehrere Innenfächer helfen, das Gewicht richtig zu verteilen. Ein wichtiger Tipp für den Alltag: Schwere Bücher gehören immer direkt an die Rückenseite der Tasche, leichtere Dinge nach vorne.
Sichtbarkeit rettet Leben
Ein schöner Ranzen nützt wenig, wenn das Kind im Straßenverkehr übersehen wird. Ein sicheres Modell sollte zu mindestens einem Drittel aus fluoreszierenden und reflektierenden Materialien bestehen. „Leuchtende Farben und Reflektoren bieten auch bei schlechten Sichtverhältnissen Sicherheit“, erklärt Nowak. Zusätzlich wird empfohlen, Kindern helle Kleidung oder sogar eine Warnweste überzuziehen, um die Sichtbarkeit für andere Verkehrsteilnehmer zu maximieren.
Wer auf Langlebigkeit setzt, kann zu Modellen mit auswechselbaren Motiven greifen – so wächst der Ranzen optisch mit den Interessen des Kindes mit.
AnzeigeAusführlicher Ratgeber: Den perfekten Ranzen finden
Damit der Schulstart gelingt, sollten Eltern beim Kauf systematisch vorgehen. Hier sind die wichtigsten Tipps für die Auswahl:
Warum der Fachhändler vor Ort die beste Wahl ist
Der Online-Kauf mag verlockend sein, doch beim Schulranzen ist die persönliche Beratung durch nichts zu ersetzen. Ein Fachhändler vor Ort bietet den entscheidenden Vorteil, dass verschiedene Modelle direkt miteinander verglichen werden können. Experten im Laden sehen sofort, ob der Ranzen zu breit für die schmalen Schultern des Kindes ist oder ob die Rückenplatte zu lang ausfällt. Zudem bieten lokale Händler oft einen Reparaturservice oder Leihranzen an, sollte mal eine Schnalle brechen.
Die “Anprobe” – Worauf Sie achten müssen
Nehmen Sie Ihr Kind unbedingt mit. Der Ranzen sollte:
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Bündig abschließen: Die Oberkante sollte etwa auf Schulterhöhe liegen, die Unterkante knapp über dem Gesäß.
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Gut anliegen: Zwischen Rücken und Ranzen sollte keine große Lücke klaffen.
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Einfach bedienbar sein: Das Kind muss die Verschlüsse selbstständig öffnen und schließen können – auch mit dünnen Handschuhen.
Umtausch und Garantie
Achten Sie beim Kauf auf großzügige Umtauschrechte. Da zwischen dem Kauf im Frühjahr und der Einschulung im Spätsommer oft ein Wachstumsschub liegt, sollte der Händler garantieren, dass der Ranzen auch dann noch passen muss. Fragen Sie zudem nach der Herstellergarantie, die bei Qualitätsmarken oft weit über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht.
Passendes Zubehör: Was wirklich sinnvoll ist
Oft werden Ranzen im Set angeboten. Achten Sie dabei auf folgende Ergänzungen:
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Brust- und Hüftgurte: Sie verlagern das Gewicht von den Schultern auf das stabile Becken.
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Regenhülle: Auch wenn viele Materialien wasserabweisend sind, schützt eine leuchtgelbe Regenhülle bei Starkregen sowohl den Inhalt als auch die Sichtbarkeit.
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Passende Schultüte und Sporttasche: Viele Hersteller bieten Designs an, die optisch abgestimmt sind. Wichtiger als das Aussehen ist bei der Sporttasche jedoch ein separates Fach für nasse Kleidung oder Schuhe.
Lokal
Wartung an der Seeschleuse Leer: Vollsperrung für Schiffe angekündigt
Wartung an der Seeschleuse Leer: Schiffsverkehr wird im Mai vorübergehend eingestellt
LEER – An der Seeschleuse in Leer stehen im kommenden Mai wichtige Instandsetzungsmaßnahmen an. Für den Austausch eines tonnenschweren Bauteils muss die Schleuse für mehrere Tage komplett gesperrt werden. Autofahrer können jedoch aufatmen: Der Brückenverkehr ist von den Arbeiten nicht betroffen.
Turnusgemäße Wartungsarbeiten sorgen im Mai für eine Zwangspause im Leeraner Hafenbetrieb. Nach aktuellen Planungen wird die Seeschleuse von Mittwoch, den 6. Mai (ab 8:00 Uhr), bis voraussichtlich Freitag, den 8. Mai (17:00 Uhr), für den gesamten Schiffsverkehr gesperrt sein. Die frühzeitige Ankündigung soll es der Berufsschifffahrt, den Wassersportvereinen und weiteren Anrainern ermöglichen, ihre Fahrten entsprechend zu planen.
Schwerlastkran für 6,5 Tonnen schweren Unterwagen
Ein zentraler Punkt der Wartung ist der Austausch des sogenannten Unterwagens. Dieses Bauteil wiegt rund 6,5 Tonnen und ist maßgeblich dafür verantwortlich, dass das Binnentor der Schleuse sicher auf- und zufahren kann. Für diesen technisch anspruchsvollen Wechsel wird ein Schwerlastkran zum Einsatz kommen, der das massive Bauteil manövriert.
Keine Behinderungen für den Straßenverkehr
Während Schiffe vor verschlossenen Toren warten müssen, bleibt die Verbindung für den Landverkehr bestehen. Die Arbeiten konzentrieren sich auf die Mechanik der Schleusentore, sodass die Fahrt über die Schleusenbrücke für Kraftfahrzeuge und Radfahrer ohne Einschränkungen möglich bleibt.
Beitragsfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO
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Lokal
Finanzspritze für die Kultur: Zollhaus Leer und Bürgerhaus Jemgum erhalten Landesförderung
Warmer Geldregen statt kalter Flocken: Finanzspritze für das Zollhaus — Das Foto zeigt das Zollhaus noch tief im Winterschlaf unter einer Schneedecke – doch während die weiße Pracht inzwischen längst geschmolzen ist, wird es für den Kulturverein jetzt erst richtig heiß: Ein satter Zuschuss vom Land sorgt dafür, dass die kulturelle Arbeit in Leer auch ohne Frostschutz bestens gedeiht. Ingo Tonsor @LeserECHO
Finanzspritze für die Kultur: Zollhaus Leer und Bürgerhaus Jemgum erhalten Landesförderung
LEER/JEMGUM – Große Freude in der regionalen Kulturszene: Das niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur unterstützt das Zollhaus Leer und das Bürgerhaus Jemgum mit erheblichen finanziellen Mitteln. Wie der SPD-Landtagsabgeordnete Nico Bloem (Weener) mitteilt, fließen die Gelder aus dem Programm zur Förderung der Soziokultur in den Landkreis.
Das Zollhaus in Leer darf sich über eine Strukturförderung in Höhe von 38.696 Euro freuen. Zusätzlich erhält der Verein 10.892,96 Euro für ein innovatives Projekt: den Aufbau eines offenen Podcast-Studios. Auch das Bürgerhaus Jemgum geht nicht leer aus und erhält einen Zuschuss von 8.812 Euro. Mit diesen Mitteln sollen vor allem Ehrenamtliche entlastet und die Professionalität der Kulturarbeit vor Ort gestärkt werden.
Wichtiger Impuls für den ländlichen Raum
„Das Zollhaus Leer und das Bürgerhaus Jemgum bringen die Menschen zusammen und fördern die Kultur auf allen Ebenen“, betont Nico Bloem. Dies sei für den ländlichen Raum von unschätzbarem Wert. Die finanzielle Unterstützung sei eine verdiente Anerkennung für das enorme ehrenamtliche Engagement in beiden Einrichtungen.
Beratung für weitere Vereine möglich
Für andere Kulturvereine gibt es ebenfalls gute Nachrichten: Anträge auf Projekt- und Strukturförderung können weiterhin beim Landesverband Soziokultur gestellt werden. Die nächsten Stichtage sind der 30. April 2026 für das zweite Halbjahr 2026 sowie der 15. Oktober 2026 für das Jahr 2027. Zur Unterstützung bei der Antragstellung stehen Regionalberater des Landesverbands bereit.
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