Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet
Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
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Salsa Cubana in Leer: Neue Tanzkurse für Paare starten am 11. September
Salsa Cubana: Neue Tanzkurse für Paare starten in Leer
Gemeinsam tanzen, neue Schritte lernen und kubanisches Lebensgefühl erleben – am 11. September startet ein neuer Salsa-Cubana-Kurs in Leer.
Tanzen verbindet Menschen – unabhängig von Herkunft, Alter oder Kultur. Es ist weit mehr als das Erlernen von Schritten und Bewegungen: Musik, Rhythmus und gemeinsames Tanzen schaffen Begegnungen, bringen Menschen zusammen und sorgen für Freude und Lebensgefühl.
Wer Salsa Cubana kennenlernen oder seine bisherigen Kenntnisse erweitern möchte, hat in Leer jetzt die Gelegenheit dazu. Am Freitag, 11. September 2026, beginnt ein neuer Salsa-Cubana-Tanzkurs für Paare am Fitnessstudio an der Papenburger Straße in Leer.
Der Kurs richtet sich sowohl an Einsteiger als auch an Paare mit Tanzerfahrung. Die Anfänger beginnen um 19 Uhr, anschließend sind ab 20 Uhr die Fortgeschrittenen an der Reihe.
Im Mittelpunkt steht der Salsa Cubana mit seinen charakteristischen Bewegungen, rhythmischen Elementen und der besonderen Dynamik des Paartanzes. Dabei geht es nicht nur darum, neue Figuren zu lernen, sondern auch darum, gemeinsam Musik zu erleben und Spaß an der Bewegung zu haben.
Zehn Tanzstunden für 99 Euro pro Person
Der Kurs umfasst insgesamt zehn Stunden. Die Kursgebühr beträgt 99 Euro pro Person.
Die Anmeldung ist verbindlich per E‑Mail an r.schuch@zonnet.nl möglich. Auch kurzentschlossene Paare können sich noch direkt bei Kursbeginn anmelden.
Wer Lust auf Musik, Bewegung und gemeinsames Tanzen hat, kann damit einen Einstieg in die Welt des Salsa Cubana finden – oder bereits vorhandene Kenntnisse weiter ausbauen.
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Lokal
Neue Radwegbrücke über die Leda könnte bis 2030 entstehen
So könnte die geplante Radwegbrücke über die Leda künftig aussehen: Die Visualisierung zeigt die mögliche neue Querung westlich der bestehenden Eisenbahnbrücke. Nach den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie bietet ein Standort rund 60 Meter westlich des Bahnviadukts die günstigsten Voraussetzungen. Dort können die erforderlichen Abstände zur Eisenbahnbrücke und zur westlich verlaufenden Hochspannungsleitung eingehalten werden. Zudem lassen sich die Rampen zur Überwindung der Deichkrone flacher ausführen und die Eingriffe in den Deich reduzieren. Die geplante Brücke wäre rund 190 Meter lang und etwa vier Meter breit. Visualisierung: Machbarkeitsstudie
Neue Radwegbrücke über die Leda: Zehn-Millionen-Projekt könnte bis 2030 entstehen
Machbarkeitsstudie von Stadt Leer und Gemeinde Westoverledingen liegt vor – Förderantrag über Sonderprogramm „Stadt und Land“ gestellt
Eine neue Radwegbrücke über die Leda könnte künftig die Stadt Leer und die Gemeinde Westoverledingen miteinander verbinden. Die Stadt Leer und die Gemeinde Westoverledingen haben hierzu eine gemeinsame Machbarkeitsuntersuchung in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse liegen inzwischen vor und zeigen, unter welchen Voraussetzungen das Vorhaben technisch und wirtschaftlich umgesetzt werden könnte.
Wichtig ist dabei: Für die konkrete Ausführung des Projektes wurden bislang noch keine Beschlüsse gefasst. Die derzeit vorliegenden Angaben beruhen auf den Ergebnissen der gemeinsamen Machbarkeitsstudie und stellen damit den aktuellen Planungsstand dar.
Die beiden Kommunen haben sich grundsätzlich dafür ausgesprochen, das Projekt weiterzuverfolgen. Voraussetzung ist allerdings, dass die erforderlichen Fördermittel bewilligt werden. Ein Förderantrag wurde bereits über das Sonderprogramm „Stadt und Land“ gestellt. Eine Entscheidung über die Bewilligung steht noch aus.
Machbarkeit umfassend untersucht
Im Rahmen der Untersuchung wurde unter anderem geprüft, unter welchen Voraussetzungen eine Radwegbrücke über die Leda gebaut werden könnte. Dabei ging es auch um die Frage, ob ein Anbau an die bereits bestehende Eisenbahnbrücke möglich wäre.
Darüber hinaus wurden verschiedene Brückentypen miteinander verglichen und hinsichtlich ihrer Eignung und Wirtschaftlichkeit untersucht. Auch die voraussichtlichen Projektkosten wurden ermittelt.
Die Ergebnisse der Studie bilden nun die Grundlage für die weiteren Überlegungen von Stadt Leer und Gemeinde Westoverledingen.
Geplanter Standort rund 60 Meter westlich der Bahnbrücke
Nach den derzeitigen Erkenntnissen bietet ein Trassenverlauf rund 60 Meter westlich der bestehenden Bahnbrücke die günstigsten Voraussetzungen für die Realisierung.
Für die Wahl des Standorts spielen mehrere Faktoren eine Rolle. Zwischen der geplanten Radwegbrücke und der bestehenden Bahnbrücke muss ein entsprechender Mindestabstand eingehalten werden. Gleichzeitig befindet sich westlich der Bahnbrücke eine Hochspannungsleitung, die über die Leda führt. Auch zu dieser Leitung müssen die vorgeschriebenen Mindestabstände berücksichtigt werden.
Ein weiterer Aspekt betrifft die Überwindung der Deichkrone. Die Nutzer der künftigen Brücke müssten den Deich mit entsprechenden Rampen überwinden. Durch den ermittelten Abstand zur bestehenden Bahnbrücke könnten nach den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie flacher geneigte Rampen realisiert werden. Dadurch wäre ein geringerer baulicher Eingriff in den Deich möglich.
Balkenbrücke als wirtschaftlichste Variante
Für die mögliche Konstruktion wurden im Rahmen der Machbarkeitsstudie insgesamt fünf gängige Brückentypen untersucht. Als wirtschaftlichste Lösung wurde dabei eine Balkenbrücke mit kurzer Spannweite ermittelt.
Bei dieser Variante sollen die Stützen der neuen Radwegbrücke in derselben Flucht wie die Stützen der bestehenden Eisenbahnbrücke angeordnet werden.
Die geplante Brücke wäre nach den derzeitigen Planungsgrundlagen rund 190 Meter lang. Auf Grundlage der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) ist eine Nutzbreite von etwa vier Metern vorgesehen.
Damit würde ausreichend Raum für den vorgesehenen Rad- und Fußverkehr geschaffen. Zusätzlich soll die Brücke mit einer LED-Beleuchtung ausgestattet werden.
Investitionskosten von rund zehn Millionen Euro
Auch die finanziellen Rahmenbedingungen wurden in der Machbarkeitsstudie betrachtet. Für das Gesamtprojekt wurde eine Größenordnung von rund 10 Millionen Euro ermittelt.
Die Kommunen streben dabei eine Förderung von etwa 90 Prozent der Projektkosten an. Entsprechend kommt der Entscheidung über den bereits gestellten Förderantrag eine zentrale Bedeutung für die weitere Umsetzung des Vorhabens zu.
Ob und wann die Brücke tatsächlich gebaut werden kann, hängt somit unter anderem von der Bewilligung der Fördermittel ab.

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Baubeginn und Fertigstellung noch offen
Einen konkreten Baubeginn gibt es derzeit noch nicht. Neben der Frage der Finanzierung hängt der weitere Zeitplan auch davon ab, ob für das Projekt ein Planfeststellungsverfahren erforderlich ist.
Unter idealen Voraussetzungen könnte die neue Radwegbrücke nach den Ergebnissen der bisherigen Untersuchung bis zum Ende des Jahres 2030 realisiert werden.
Bis dahin sind allerdings noch weitere Planungsschritte erforderlich. Die vorliegende Machbarkeitsstudie stellt zunächst die Grundlage für die weiteren Entscheidungen und Planungen dar. Erst wenn die notwendigen Voraussetzungen geschaffen und entsprechende Beschlüsse gefasst wurden, kann das Projekt in die nächsten Phasen gehen.
Verbindung für den Radverkehr
Die geplante Brücke würde eine neue Querungsmöglichkeit über die Leda schaffen und damit insbesondere für den Radverkehr von Bedeutung sein. Die rund 190 Meter lange Verbindung soll dabei nicht als Anbau an die bestehende Eisenbahnbrücke ausgeführt werden. Stattdessen sieht die derzeit als wirtschaftlichste bewertete Variante einen eigenständigen Brückenbau westlich des bestehenden Bauwerks vor.
Die nächsten entscheidenden Schritte liegen nun bei der weiteren Planung, der Klärung der Genehmigungsvoraussetzungen und vor allem bei der Fördermittelzusage. Erst danach lässt sich konkreter bestimmen, wann die Bauarbeiten beginnen können.
Eine erste Skizze zur Machbarkeitsstudie zeigt bereits die mögliche Anordnung der geplanten Radwegbrücke im Verhältnis zur bestehenden Eisenbahnbrücke. Sie dient der Veranschaulichung des derzeitigen Planungsstandes und stellt noch keine endgültige Ausführungsplanung dar.
Hintergrundinformationen aus der Gemeinde Westoverledingen
Die Fragen zum aktuellen Planungsstand, zur möglichen Trassenführung, Bauweise, Finanzierung und zum weiteren Zeitplan wurden von Christian Ortmann, Fördermittelmanagement im Fachbereich I – Zentrale Dienste der Gemeinde Westoverledingen, beantwortet. Die Gemeinde stellte darüber hinaus die entsprechenden Hintergrundinformationen aus der gemeinsamen Machbarkeitsstudie zur Verfügung und erläuterte die derzeitigen Rahmenbedingungen des Projekts.
AnzeigeLeserbrief: Nadelöhr Ledabrücke: Mehr Radverkehr, aber auch mehr Herausforderungen

Lokal
Smart Region Ostfriesland: Leer, Aurich, Wittmund und Emden starten gemeinsame Digitaloffensive

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Regionaler Datenraum soll Daten zusammenführen
Das technische Herzstück des Projekts bildet ein sogenannter regionaler Datenraum. Dahinter steckt eine gemeinsame digitale Plattform für ganz Ostfriesland.
Kommunen und Unternehmen sollen dort künftig Sensor- und Servicedaten nach einheitlichen Standards bereitstellen, prüfen und sicher austauschen können. Ein zentraler Datenkatalog soll dabei wie eine digitale Suchmaschine funktionieren: Verfügbare Daten werden kreisübergreifend auffindbar und können für unterschiedliche Anwendungen genutzt werden.
„Wir holen die Daten aus den Schubladen der einzelnen Ämter und Kommunen und machen sie für alle nutzbar. Damit setzen wir als Region ein starkes Zeichen“, erklärt Landrat Matthias Groote. Das Smart-Region-Projekt stelle die Weichen für ein modernes und gut vernetztes Ostfriesland.
Digitalisierung soll im Alltag spürbar werden
Bei der Übergabe des Förderbescheids betonte Ministerin Melanie Walter, dass Digitalisierung nicht allein eine Frage von Technik und Software sei. Entscheidend sei vielmehr, dass Menschen, Organisationen und Regionen Informationen miteinander teilen und daraus konkrete Lösungen entwickeln.
Genau hier setzt die „Smart Region Ostfriesland“ an. Die vorhandenen digitalen Ansätze der vier Partner sollen gebündelt und stärker miteinander verknüpft werden. Gleichzeitig sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, Open Data dauerhaft und verbindlich in der Region zu verankern.
Damit soll Digitalisierung nicht nur innerhalb der Verwaltungen stattfinden. Die gemeinsamen Daten sollen vielmehr dazu beitragen, den Alltag der Menschen zu erleichtern, Verwaltungen leistungsfähiger zu machen und Ostfriesland insgesamt zukunftsfähiger aufzustellen.
Der Förderbescheid des Landes markiert damit den Übergang von der gemeinsamen Planung zur konkreten Umsetzung – und damit einen weiteren Schritt auf dem Weg zu einer digital stärker vernetzten Region.
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