Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet
Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
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Lokal
Freitag der 13. ist Rauchmeldertag: Feuerwehren mahnen zur Vorsorge
Freitag der 13. ist Rauchmeldertag: Ein Appell, der Leben rettet
OSTFRIESLAND. Der kommende Freitag der 13. ist weit mehr als ein Datum für Aberglaube – er ist der offizielle “Rauchmeldertag”. Ausgerufen vom Deutschen Feuerwehrverband, nutzen der Ostfriesische Feuerwehrverband und die Ostfriesische Landschaftliche Brandkasse diesen Tag für einen eindringlichen Appell: „Rauchmelder retten Leben!“ Die Aktualität dieses Themas ist ungebrochen, wie jüngste Ereignisse in Ostfriesland drastisch vor Augen führen.
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Stille Lebensretter in der Nacht
Allein im letzten Quartal haben Rauchmelder in Norden, Warsingsfehn und Aurich schlafende Bewohner rechtzeitig geweckt und so Schlimmeres verhindert. Diese Vorfälle sind nur die Spitze des Eisbergs, da viele erfolgreiche Alarmierungen ohne Feuerwehreinsatz gar nicht statistisch erfasst werden. Seit 29 Jahren werben der Feuerwehrverband und die Brandkasse gemeinsam für die Installation dieser kleinen, aber wirkungsvollen Geräte. „Rund 200 Menschenleben wurden hier dank des Alarms der Rauchmelder gerettet!“, betont Friedhelm Tannen, Präsident des Feuerwehrverbands Ostfriesland e.V.
Gesetzliche Pflicht und geteilte Verantwortung
Dank der langjährigen ostfriesischen Initiative gibt es mittlerweile in allen 16 Bundesländern eine gesetzliche Pflicht, Häuser und Wohnungen mit Rauchmeldern auszustatten. Für den Einbau ist grundsätzlich der Gebäude-Eigentümer verantwortlich. Tammo Keck von der Brandkasse erklärt jedoch: „Für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft in vermieteten Wohnungen ist der Mieter verantwortlich.“ Dies beinhaltet insbesondere den regelmäßigen Batteriewechsel und die Funktionsprüfung. Eine ausdrückliche Regelung im Mietvertrag kann diese Aufgaben auf den Mieter übertragen. Ein besonderes Augenmerk gilt Ferienhäusern und ‑wohnungen, wo die Funktionsfähigkeit der Melder aufgrund der unregelmäßigen Nutzung besonders wichtig ist.
Die tödliche Gefahr des Brandrauchs
Die Flammen sind selten die häufigste Todesursache bei Bränden. „Der giftige Rauch ist es“, warnt Signe Foetzki, Pressesprecherin der Brandkasse. Nachts ist die Gefahr am größten, da der Geruchssinn im Schlaf ausgeschaltet ist. Das Kohlenmonoxid im Rauch wirkt betäubend. „Schon nach ein paar Atemzügen im giftigen Brandrauch ist man bewusstlos, etwa zehn Atemzüge sind tödlich“, so Foetzki weiter. Es bleiben oft nur Minuten, manchmal Sekunden, um sich in Sicherheit zu bringen.
Vielfältige Ausführungen und Zertifizierungen
Warnmelder sind in unterschiedlichen Ausführungen erhältlich, von Einzelmeldern über funkvernetzte Systeme bis hin zu Modellen mit Telefonkarten-Alarmierung. Für Menschen mit Beeinträchtigungen gibt es akustische Melder für Gehörlose oder solche mit Vibrationsalarm und Blitzlampen. Bei der Auswahl sollte auf Zertifizierungen geachtet werden. „Das VdS-Prüfzeichen, die DIN EN 14604, das CE-Zeichen und das relativ neue Zertifizierungszeichen ‚Q‘ mit einer integrierten Flamme“ sind entscheidende Kriterien für ein gutes Produkt, erklärt Friedhelm Tannen.
Montage und Verhalten im Ernstfall
Die Montage von Rauchmeldern ist unkompliziert. Sie sollten grundsätzlich immer an der Zimmerdecke montiert werden, da Rauch nach oben steigt. Falls es dennoch brennt, gilt: Ruhe bewahren, Mitbewohner warnen, Fenster und Türen schließen, keine Aufzüge benutzen, das Haus umgehend verlassen und den Notruf 112 absetzen. Der Rauchmeldertag am Freitag den 13. ist eine wichtige Erinnerung daran, dass Vorsorge Leben retten kann.
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SPD-Politiker Bloem besucht Jemgumer Tischlerei: Handwerk als Wirtschaftsmacht
„Wirtschaftsmacht Nummer eins“: Nico Bloem würdigt Jemgumer Handwerkstradition
JEMGUM. Große Worte für das regionale Handwerk: Bei seinem Besuch der renommierten Tischlerei Baartz in Jemgum unterstrich der SPD-Landtagsabgeordnete Nico Bloem (Weener) die immense Bedeutung dieses Wirtschaftszweigs. „Unser Handwerk ist die Wirtschaftsmacht Nummer eins“, betonte Bloem und stellte damit die zentrale Rolle von Handwerksbetrieben für die Stärke und Zukunftsfähigkeit der Region heraus.
Anerkennung für herausragende Leistungen und Nachwuchsförderung
Ein besonderer Fokus des Besuchs lag auf der Würdigung des 20-jährigen Hauke Tierel. Nach seiner erfolgreichen Ausbildung bei Baartz erzielte er den Landessieg und qualifizierte sich für die Bundesmeisterschaften im Deutschen Tischlerhandwerk. „Seine Leistung zeigt, wie viel Talent, Engagement und Zukunft in unserem Handwerk steckt“, lobte Bloem. „Er lebt das Handwerk.“ Tierel wird dem Unternehmen auch nach seiner Ausbildung erhalten bleiben, was Bloem als positives Signal für die Fachkräftesicherung in der Region wertete. An dem Termin nahm auch Uwe Flink, SPD-Fraktionsvorsitzender im Rat der Gemeinde Jemgum, teil.
Spezialisierung auf Denkmalschutz und historische Bausubstanz
Die Tischlerei Baartz, ein Traditionsbetrieb seit 1931, hat sich unter der Leitung von Firmenchef Johannes Baartz auf hochwertige Restaurierungsarbeiten und den Denkmalschutz spezialisiert. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf Kirchensanierungen. „Wir müssen die Vorgehensweise unserer ehemaligen Kollegen lesen. Das ist sehr reizvoll“, erklärte Baartz. Er äußerte großen Respekt vor dem Können früherer Generationen, die ohne moderne technische Hilfsmittel beeindruckende Werke geschaffen hätten.
Erfolgreiche Positionierung und Herausforderungen durch Bürokratie
Mit vier Gesellen und zwei Auszubildenden sieht sich der Betrieb, der Kunden in ganz Ostfriesland und darüber hinaus bedient, gut aufgestellt. „Wir können zufrieden sein“, so Baartz. Kritik äußerte er jedoch an der zunehmenden Dokumentation und den gesetzlichen Vorgaben, die er als „Bevormundung“ empfindet.
Politischer Rückenwind für den Bürokratieabbau
Nico Bloem zeigte sich beeindruckt von der Qualität der Arbeit bei Baartz und bezeichnete den Betrieb als „Aushängeschild der Region“. Handwerksbetriebe stünden für Arbeitsplätze und eine starke Zukunft. Zum Thema Bürokratie erklärte er, dass dieses Thema in Hannover präsent sei und mit der Änderung der Bauordnung bereits Fortschritte erzielt worden seien. „Aber das war nur ein erster Schritt, wir müssen beim Bürokratie-Abbau sichtbar Tempo machen“, so der Landtagsabgeordnete.
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Bundesweite Schwerpunktprüfung: Zoll kontrolliert Baustellen in der Region
Bundesweite Schwerpunktprüfung: Zoll nimmt das Baugewerbe ins Visier
OLDENBURG / OSTFRIESLAND. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) hat im Rahmen einer bundesweiten konzertierten Aktion eine umfassende Überprüfung der Baubranche durchgeführt. Auch im Nordwesten war der Zoll mit einem Großaufgebot im Einsatz, um Schwarzarbeit, illegaler Beschäftigung und dem Missbrauch von Sozialleistungen entgegenzuwirken.
Großeinsatz in Oldenburg und dem Landkreis Aurich
Das Hauptzollamt Oldenburg beteiligte sich mit insgesamt 51 Einsatzkräften der Standorte Emden und Oldenburg an der risikoorientierten Schwerpunktprüfung. Im Fokus standen dabei mehrere Baustellen im Stadtgebiet von Oldenburg sowie im Landkreis Aurich.
Die Beamten kontrollierten vor Ort, ob Arbeitgeber ihren Meldepflichten zur Sozialversicherung nachgekommen sind, ob der gesetzliche Mindestlohn gezahlt wird und ob ausländische Arbeitskräfte über die erforderlichen Arbeitsgenehmigungen verfügen. Insgesamt wurden 44 Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. In zwei Fällen wurde zudem unmittelbar mit der Prüfung der Geschäftsunterlagen in den jeweiligen Betrieben begonnen.
Erste Bilanz: Zahlreiche Verdachtsfälle
Die vorläufigen Ergebnisse der Kontrollen unterstreichen die Notwendigkeit der Maßnahmen. Bei den Befragungen und ersten Sichtungen ergaben sich in 35 Fällen Anhaltspunkte, die auf Unregelmäßigkeiten schließen lassen. Diese Verdachtsmomente müssen nun durch die FKS im Detail ausermittelt werden. Die Schwerpunkte der weiteren Untersuchungen liegen auf:
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Beitragsvorenthaltung: Mögliche Unterschlagung von Sozialversicherungsbeiträgen.
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Leistungsmissbrauch: Unberechtigter Bezug von Sozialleistungen trotz Erwerbstätigkeit.
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Mindestlohnverstöße: Prüfung der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns, der seit dem 1. Januar 2026 bei 13,90 Euro pro Stunde liegt.
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Illegale Ausländerbeschäftigung: Überprüfung von Aufenthaltstiteln und Arbeitserlaubnissen.
Hohe volkswirtschaftliche Relevanz
Der Zoll legt aufgrund der enormen volkswirtschaftlichen Bedeutung einen besonderen Fokus auf das Baugewerbe. Wie massiv die Auswirkungen sind, zeigen die Zahlen des Vorjahres: Im Jahr 2025 wurden im Bauhaupt- und Nebengewerbe bundesweit über 10.000 Strafverfahren sowie knapp 7.900 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Rund 60 Prozent der gesamten durch die FKS festgestellten Schadenssumme entfielen im Jahr 2025 auf diese Branche.
Solche konzertierten Prüfungen dienen laut Zoll nicht nur der Aufdeckung von Verstößen, sondern sollen auch die gesellschaftliche Akzeptanz von Schwarzarbeit senken und für faire Wettbewerbsbedingungen auf dem Arbeitsmarkt sorgen.
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