Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet
Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
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Lokal
Padel in Bunde: Nico Bloem testet Trendsportart im Motions Racket Club
Gruppenbild auf dem Padel-Platz (von links): Imke Sap, Kai Uwe Meyer, Bürgermeister Uwe Sap, Nico Bloem, Martin Sukal, Ilona Meyer und Holger Smid. Bild: privat
Padel in Bunde: Nico Bloem testet die schnell wachsende Sportart
Bunde. Padel gilt als die „am schnellsten wachsende Sportart der Welt“. Bei seiner Sommerreise wollte der SPD-Landtagsabgeordnete Nico Bloem aus Weener die Trendsportart selbst ausprobieren. Dafür besuchte er den erst vor kurzem eröffneten Motions Racket Club Bunde und stellte sich gemeinsam mit weiteren SPD-Politikern einer Trainingsstunde auf dem Padel-Platz.
Mit dabei waren Ilona Meyer, Kai Uwe Meyer, Holger Schmidt, Imke Sap und der Bunder Bürgermeister Uwe Sap.
Padel-Boom erreicht das Rheiderland
Über den aktuellen Padel-Boom informierte Mitinvestor und Trainer Martin Sukal. Er gehört zu den Padelspielern der ersten Stunde und spielte auch in der Nationalmannschaft. Seine Erfahrungen bringt er nun in den Motions Racket Club Bunde ein.
Padel wird häufig als Mischung aus Tennis und Squash beschrieben. Sukal sieht allerdings noch eine andere Sportart als passenden Vergleich. „Ich rede lieber von einer Mischung aus Tennis und Schach, denn man muss die Punkte taktisch und spielerisch vorbereiten, um die Fehlerquote niedrig zu halten, um am Ende als Sieger vom Platz zu gehen“, erklärte der Trainer.
Padel als sozialer Sport
Gespielt wird im Motions Racket Club Bunde auf mehreren Spielfeldern in unterschiedlichen Größen. Die Halle kann online gebucht werden. In der Regel treten beim Padel zwei gegen zwei an, möglich ist aber auch ein Einzelspiel.
Eine Besonderheit des Sports ist nach Einschätzung von Martin Sukal das Zusammenspiel der Beteiligten. Weil die Spielerinnen und Spieler gut miteinander harmonieren müssen, bezeichnet er Padel auch als einen „sozialen Sport“.
Die Investition von mehreren hunderttausend Euro in die Anlage in Bunde habe sich nach Angaben des Mitinvestors gelohnt. Der Andrang sei groß. „Wir können zufrieden sein“, sagte Sukal.
Nico Bloem: „Das hat wirklich Spaß gemacht“
Für Nico Bloem und seine Mitspielerinnen und Mitspieler begann die Trainingsstunde zunächst mit einer Einweisung. Anschließend konnten sich die Anfänger bei leichten Übungen mit dem Sport und den Besonderheiten des Padel-Spiels vertraut machen. Danach ging es bereits in ein erstes Spiel.
Bloem zeigte sich anschließend begeistert von dem neuen Sportangebot im Rheiderland.
„Das hat wirklich Spaß gemacht. Das ist ein tolles Angebot gerade bei uns im Rheiderland, das Publikum ist bunt gemischt. Ich freue mich, dass im Rheiderland investiert wurde. Ich kann nur jedem empfehlen, es selbst auszuprobieren. Stark, dass wir das bei uns haben!“, sagte der SPD-Landtagsabgeordnete.
Die erste Trainingseinheit hat offenbar Lust auf mehr gemacht: Bloem und seine Mitspielerinnen und Mitspieler haben sich fest vorgenommen, wiederzukommen.
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Radweg an der K 35 in St. Georgiwold: CDU fordert Radwegeprogramm für den Landkreis Leer
Fordern, die notwendige Erneuerung der Brücke an der K 35 in St. Georgiwold mit der Planung für den künftigen Radweg zu verbinden (von links): Ulf Thiele MdL, Reinhard Schüür, Broer Wübbena-Mecima, Andreas Groen, Hildegard Hinderks und Gerd-Luiko Robbe. Foto: Wahlkreisbüro Ulf Thiele
Radweg an der K 35: CDU fordert Radwegeprogramm für den Landkreis Leer
Weener/St. Georgiwold. Die notwendige Erneuerung der Brücke an der K 35 in St. Georgiwold soll nach Auffassung der CDU Weener genutzt werden, um gleichzeitig die Voraussetzungen für den seit vielen Jahren geforderten Radweg entlang der Kreisstraße zu schaffen. Das forderten Vertreter der CDU Weener gemeinsam mit dem CDU-Landtags- und Kreistagsabgeordneten Ulf Thiele bei einem Ortstermin an der sanierungsbedürftigen Brücke.
Brückenneubau an der K 35 soll Radweg ermöglichen
Hintergrund ist die anstehende vollständige Erneuerung der Brücke an der K 35 in St. Georgiwold. In diesem Bereich fehlt weiterhin eine Radwegeverbindung, die vor Ort bereits seit vielen Jahren gefordert wird.
Für die CDU steht deshalb fest: Wenn die Brücke ohnehin neu gebaut werden muss, darf die spätere Radwegeführung bei der Planung nicht ausgeklammert werden. Die Voraussetzungen für eine sichere Radwegeverbindung sollten nach Ansicht der Christdemokraten bereits beim Ersatzneubau der Brücke berücksichtigt werden.
An dem Ortstermin nahmen neben Ulf Thiele auch Reinhard Schüür, Broer Wübbena-Mecima, Andreas Groen, die Vorsitzende der CDU Weener und Kreistagsabgeordnete Hildegard Hinderks sowie Gerd-Luiko Robbe teil.
„Der Neubau der Brücke ist unumgänglich. Da ist es doch folgerichtig, die Arbeiten des dringend benötigten Radweges mit in den Fokus zu nehmen. Deshalb muss beim Neubau der Brücke von Anfang an eine sichere Überquerungsmöglichkeit für den künftigen Radweg vorgesehen und baulich berücksichtigt werden“, fordert Hildegard Hinderks. Sie ist Vorsitzende der CDU Weener, Kreistagsabgeordnete und Fraktionsgeschäftsführerin der CDU im Kreistag Leer.
CDU sieht Radweglücke an der K 35 als Beispiel für den Landkreis Leer
Dabei geht es der CDU nicht allein um die Brücke in St. Georgiwold. Der noch fehlende Abschnitt entlang der K 35 steht aus ihrer Sicht beispielhaft für mehrere Radwegeverbindungen im Landkreis Leer, die teilweise bereits seit langer Zeit gefordert werden. Nach Ansicht der CDU mangelte es bislang jedoch an der notwendigen Umsetzung.
CDU-Landtags- und Kreistagsabgeordneter Ulf Thiele fordert deshalb für die kommende Wahlperiode einen systematischeren Ansatz beim Ausbau des Radwegenetzes im Landkreis Leer.
„Wir brauchen im Landkreis Leer ein echtes Radwegebauprogramm. Wir müssen die vielen Lücken im Radwegenetz des Landkreises Schritt für Schritt schließen, insbesondere um die Verkehrssicherheit der Radfahrer zu erhöhen, und dafür bereits in der nächsten Wahlperiode verbindlich Planungs- und Finanzmittel bereitstellen“, erklärt Thiele.
Sichere Radwege sind im ländlichen Raum wichtig
Gerade im ländlichen Raum seien sichere Radwege keine Komfortfrage, betont Ulf Thiele. Sie seien für Schülerinnen und Schüler, Berufspendler, ältere Menschen und den Alltagsverkehr ebenso wichtig wie für den Fahrradtourismus.
Voraussetzung für Fortschritte sei allerdings, dass Radwegeprojekte nicht erst dann planerisch angegangen würden, wenn kurzfristig Fördermittel zur Verfügung stehen.
„Wir müssen planungsreife Projekte in der Schublade haben, wenn sich Finanzierungsmöglichkeiten eröffnen. Deshalb gehören Planung und Finanzierung des Radwegebaus dauerhaft in die Investitionsplanung des Landkreises“, so Thiele.
Radwegeplanung soll bereits beim Brückenneubau berücksichtigt werden
Für St. Georgiwold sei der nächste Schritt aus Sicht der CDU besonders naheliegend. Die jetzt notwendige Brückenerneuerung an der K 35 müsse so geplant werden, dass sie einem späteren durchgängigen Radweg nicht im Wege stehe, sondern dessen Umsetzung ermögliche.
Die CDU Weener appelliert deshalb an den Landkreis Leer, die Voraussetzungen für die Radwegequerung bereits in die Planung des Ersatzneubaus der Brücke aufzunehmen. Die CDU Weener will sich nach eigenen Angaben dafür einsetzen, dass die Radwegequerung von Beginn an Bestandteil der weiteren Planung wird.

Lokal
Asylbewerberleistungen in Niedersachsen: Zahl der Leistungsbeziehenden 2025 gesunken
Asylbewerberleistungen in Niedersachsen: Rückgang der Zahlen zum Jahresende 2025
Zum Stichtag 31. Dezember 2025 bezogen in Niedersachsen insgesamt 42.130 Personen Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) in seiner Pressemitteilung vom 11. September 2026 berichtet, entspricht dies einem Rückgang der Leistungsbeziehenden um rund 6,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Ende 2024 lag die Gesamtzahl noch bei 45.070 Personen.
Grundleistungen und Hilfe zum Lebensunterhalt
Der Großteil der Berechtigten – konkret 31.040 Menschen beziehungsweise 73,7 Prozent – erhielt Grundleistungen nach § 3 AsylbLG. Diese Leistungen dienen der Deckung des notwendigen Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts. Bei den Gewährungsformen erhielten 29.965 Personen Geldleistungen, 20.705 Personen Sachleistungen und 3.880 Personen Wertgutscheine. Da verschiedene Leistungsformen teilweise nebeneinander gewährt werden, erfolgt die Erfassung der Empfängerinnen und Empfänger jeweils bei der gewährten Leistungsart.
Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 2 AsylbLG wurde an 11.095 Personen ausgezahlt. Diese Form der Unterstützung orientiert sich am Leistungsniveau des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) und richtet sich insbesondere an Personen, die sich bereits länger in Deutschland aufhalten.
Altersstruktur und Geschlechterverteilung
Mit 24.360 Personen (57,8 Prozent) bildeten Männer die größere Gruppe unter den Empfängerinnen und Empfängern, während 17.775 Frauen erfasst wurden. Das Durchschnittsalter aller Leistungsberechtigten lag bei 24,8 Jahren.
Mehr als ein Drittel der Beziehenden war zum Stichtag minderjährig:
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Unter 7 Jahre: 6.225 Kinder
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7 bis unter 14 Jahre: 5.605 Kinder und Jugendliche
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14 bis unter 18 Jahre: 2.550 Jugendliche
Die mit Abstand größte Altersgruppe stellten die 25- bis unter 50-Jährigen mit 18.005 Personen dar. Senioren ab 65 Jahren bildeten mit 615 Personen die kleinste Gruppe.
Herkunftsländer und Kontinentale Aufteilung
Die größten Gruppen nach Staatsangehörigkeit stammten aus folgenden Ländern:
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Syrien: 6.760 Personen
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Türkei: 6.475 Personen
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Irak: 4.925 Personen
Auf diese drei Herkunftsländer entfielen zusammen knapp 43,1 Prozent aller Empfängerinnen und Empfänger in Niedersachsen. Weitere größere Gruppen kamen aus Kolumbien (3.185 Personen), Afghanistan (1.820 Personen) und der Ukraine (1.725 Personen).
Nach Kontinenten gegliedert kamen 18.720 Leistungsberechtigte aus Asien, 12.125 aus Europa, 7.145 aus Afrika und 3.275 aus Amerika.
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