Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet
Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
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Lokal
Zeitreise in Leer: Stadtarchiv lädt zum Tag der offenen Tür ein
Zeitreise in Leer: Ein Blick hinter die Kulissen des Stadtarchivs
Leer – Wer wohnte vor über einhundert Jahren in der eigenen Nachbarschaft? Wie sah der Alltag aus, und welche Geschichten erzählen die Gesichter auf vergilbten Fotografien? Antworten auf diese Fragen schlummern in den Regalen des Stadtarchivs Leer. Am Sonntag, den 8. März 2026, lädt das Archiv von 12:00 bis 16:00 Uhr zu einem besonderen Tag der offenen Tür im historischen Rathaus ein.
Das Programm bietet eine spannende Mischung aus historischer Spurensuche und modernster Technik. Unter dem Titel „Gesichter der Zeit“ erwartet die Besucher eine exklusive Ausstellung historischer Porträtfotos. Die Aufnahmen zeigen den Modegeist vergangener Generationen – von strengen Familienoberhäuptern bis hin zu charmanten, fast vergessenen Momentaufnahmen.
Bücherflohmarkt und technischer Fortschritt
Für Liebhaber gedruckter Werke wird im Raum 2 des historischen Rathauses ein Bücherflohmarkt eingerichtet. Dort lässt sich in regionaler Literatur und historischen Fachbüchern stöbern; das eine oder andere Sammlerstück wartet darauf, ein neues Zuhause zu finden.
Ein besonderes Highlight für Technikbegeisterte ist der Blick in das Digitalisierungs-Labor. Hier wird gezeigt, wie historisches Papier mit High-Tech-Methoden in das 21. Jahrhundert gerettet wird. In speziellen Führungen erfahren Interessierte, wie die Bestände für die Zukunft gesichert werden. Diese Führungen starten um 13:00, 14:00 und 15:00 Uhr.
Wichtige Eckdaten zum Besuch:
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Wann: Sonntag, 08.03.2026 | 12:00 – 16:00 Uhr
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Ort: Historisches Rathaus (Raum 2: Ausstellung & Flohmarkt)
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Führungen: Start im Flur des Erdgeschosses um 13, 14 und 15 Uhr
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Anmeldung: Für die Führungen wird um eine E‑Mail an archiv@leer.de gebeten.
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Eintritt: Frei
Das Stadtarchiv bietet an diesem Tag die seltene Gelegenheit, tief in die Vergangenheit einzutauchen und gleichzeitig die Zukunft der Archivierung hautnah zu erleben.
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Lokal
Emsfähre Ditzum-Petkum stellt Betrieb wegen Wartungsarbeiten vorübergehend ein
Jährliche Wartung: Emsfähre Ditzum-Petkum geht in die Winterpause
Ditzum/Petkum – Wer regelmäßig die Ems zwischen Ditzum und Petkum überquert, muss sich in den kommenden Wochen auf eine Unterbrechung einstellen. Wie der Landkreis Leer als Betreiber mitteilt, stellt die Emsfähre ab Freitag, den 27. Februar, vorübergehend ihren Dienst ein. Grund hierfür sind die traditionell anstehenden jährlichen Wartungsarbeiten.
Die letzte Gelegenheit zur Überfahrt vor der Betriebspause besteht am Donnerstag, den 26. Februar, um 17:30 Uhr ab Petkum.
Drei Wochen Werftaufenthalt in Oldersum
Für das Fährschiff geht es direkt im Anschluss auf die Schiffswerft Diedrich in Oldersum. Dort wird die Fähre drei Wochen lang einer gründlichen Inspektion unterzogen. „Das Schiff wird auf Herz und Nieren geprüft und notwendige Reparaturen werden direkt vor Ort durchgeführt“, so der Landkreis Leer. Diese regelmäßigen Werftzeiten sind essenziell, um die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Verbindung für die kommende Saison zu gewährleisten.
Wiederaufnahme des Betriebs im März
Pendler und Ausflügler müssen sich gedulden: Nach derzeitigem Planungsstand soll die Emsfähre ihren Betrieb voraussichtlich zum 21. März 2026 wieder aufnehmen. Mit der Rückkehr in den Dienst wird auch der neue Sommerfahrplan in Kraft treten. Der exakte Termin für die erste Fahrt sowie die neuen Abfahrtszeiten werden vom Landkreis rechtzeitig bekannt gegeben.
Aktuelle Informationen und Fahrpläne können jederzeit online unter www.landkreis-leer.de/fähre-ditzum-petkum abgerufen werden.
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Lokal
Große Welle der Hilfsbereitschaft nach schwerem Unfall in Holthusen
Wenn das eigene Zuhause in Trümmern liegt: Eine Welle des Mitgefühls nach dem Unglück von Holthusen
Holthusen – Es war eine jener Nächte, die eigentlich Ruhe und Geborgenheit versprechen sollten. Doch um 00:15 Uhr am vergangenen Samstag wurde diese Stille in Holthusen jäh zerrissen. Ein einziger Moment, ein folgenschwerer Fehler, und das Leben einer Familie war nicht mehr dasselbe. Ein 23-jähriger BMW-Fahrer, der unter Alkoholeinfluss die Kontrolle verlor, rammte erst einen Laternenmast und prallte dann mit zerstörerischer Wucht frontal in das Wohnhaus der Familie.
Die Bilder vom Unfallort lassen einen schaudern: Trümmer, die über die Straße verstreut liegen, und eine Hauswand, die den massiven Kräften des Aufpralls nicht standhalten konnte. Es grenzt an ein Wunder, dass die Bewohner körperlich unversehrt blieben, während der Unfallverursacher mit leichten Verletzungen davonkam. Doch der Schmerz, der nicht an der Oberfläche sichtbar ist, wiegt schwer. In jener Nacht verlor die Familie nicht nur ein Dach über dem Kopf, sondern ihren Rückzugsort, ihre Sicherheit – ihr vertrautes Heim.
Das Technische Hilfswerk (THW) musste noch in der Dunkelheit anrücken, um Mauern und Fenster kontrolliert abzutragen und die Statik zu sichern. Bei einem geschätzten Sachschaden von rund 130.000 Euro ist heute noch völlig ungewiss, ob das Gebäude jemals wieder bewohnbar sein wird. Die Familie steht vor dem Nichts und musste vorerst anderweitig untergebracht werden.
Ein Lichtblick: Die Solidarität der Gemeinschaft
Inmitten dieser Trümmer und der großen Ungewissheit zeigt sich jedoch die schönste Seite der Region: der bedingungslose Zusammenhalt. Bianka Buskohl, eine enge Freundin und Arbeitskollegin des betroffenen Familienvaters, konnte das Leid nicht tatenlos mitansehen. Aus dem tiefen Bedürfnis heraus, in der Not füreinander einzustehen, startete sie einen emotionalen Spendenaufruf.
In ihrem Appell wendet sie sich persönlich an die Mitbürger: „Die Herausforderung, vor der die Familie steht, ist enorm – emotional wie finanziell“, schildert Buskohl die dramatische Lage. Besonders bitter: Aufgrund der massiven Zerstörung der Infrastruktur können viele persönliche Gegenstände und unersetzbare Erinnerungsstücke derzeit nicht einmal aus dem Haus geborgen werden. Die Kosten für Sicherung, möglichen Abriss und den Wiederaufbau übersteigen das, was die Familie allein bewältigen kann. „Jeder Beitrag hilft, der Familie ein Stück Sicherheit und Hoffnung zurückzugeben“, betont sie in ihrem Aufruf.
Überwältigende Resonanz
Was dann geschah, berührt zutiefst und gibt in dieser schweren Zeit Hoffnung. Stand heute, am 25. Februar, sind bereits 7.180 Euro zusammengekommen. Es sind Beiträge von Freunden, Nachbarn und oft völlig Fremden, die zeigen: Niemand wird in einer solchen Situation allein gelassen. Diese Summe ist weit mehr als nur eine finanzielle Hilfe – sie ist ein Zeichen der Gemeinschaft, das der Familie in dieser existenziellen Krise den Rücken stärkt.
Es wird ein langer Weg sein, bis die Folgen dieser Nacht verarbeitet sind, doch die überwältigende Hilfsbereitschaft zeigt der Familie, dass sie diesen Weg nicht alleine gehen muss.
Gemeinsam helfen: Wer die Familie unterstützen möchte, findet den Spendenaufruf unter folgendem Link: https://www.gofundme.com/f/spendenaufruf-fur-die-betroffene-familie-aus-holthusen?
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