Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet
Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
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Lokal
Lehrkräftemangel auf dem Land: Die „Sogwirkung Oldenburgs“
Nico Bloem und Kirsikka Lansmann im Gespräch mit Schulleiterinnen und Schulleitern im Sitzungszimmer der IG Metall in Leer.
Schulleiter-Konferenz mit SPD-Bildungssprecherin:
„Es gibt einen Unterschied zwischen Leer und Hannover“
Leer. Die Herausforderungen der Schulen im ländlichen Raum standen im Mittelpunkt einer Konferenz, zu der der SPD-Landtagsabgeordnete Nico Bloem (Weener) Schulleiterinnen und Schulleiter aus dem Landkreis Leer eingeladen hatte. Gesprächspartnerin war die bildungspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Kirsikka Lansmann, die aufmerksam zuhörte – und viel Verständnis für die vorgetragenen Probleme zeigte.
Stellenbesetzung im ländlichen Raum: „Sogwirkung der Stadt Oldenburg“
Die anwesenden Schulleitungen betonten vor allem die unterschiedliche Ausgangslage zwischen Großstädten wie Hannover und Regionen wie dem Landkreis Leer. Die Besetzung freier Stellen sei eine der größten Herausforderungen. Viele Lehrkräfte zögen die größeren Städte vor. Besonders die „Sogwirkung der Stadt Oldenburg“ sei deutlich spürbar.
Lansmann zeigte sich nachvollziehend: „Ich komme selbst aus einem ländlich geprägten Wahlkreis. Das Problem ist mir sehr vertraut.“
Ganztagsschulen 2026: Viele offene Fragen
Ein weiteres zentrales Thema war die Umsetzung der Ganztagsschulen ab 2026. Besonders der Nachmittag bereitet den Schulleitungen Sorgen:
Wie lässt sich qualitativ hochwertiger Ganztagsunterricht verlässlich umsetzen? Welche Ressourcen werden benötigt?
Die Schulleitungen machten klar, dass es zusätzliche Unterstützung und flexible Lösungen brauche.
Mehr Entlastung, weniger Bürokratie
Schulformübergreifend wurde über Möglichkeiten gesprochen, die Leitungen zu entlasten – etwa durch schlankere Verwaltungswege und klar strukturierte Zuständigkeiten. Ein Wunsch, der häufig genannt wurde: mehr pädagogischer Freiraum, um den Fokus wieder stärker auf die Bildungsarbeit legen zu können.
Wachsender Bedarf: Schulbegleitungen und Sozialarbeit
Auch der steigende Bedarf an Schulbegleitungen für Kinder mit Förderbedarf und an sozialpädagogischer Unterstützung wurde thematisiert. Viele Schulleitungen wünschten sich eine stärkere Einbindung der Schulen in Entscheidungsprozesse rund um individuelle Begleitungen.
Dank und Ausblick: Austausch soll fortgesetzt werden
Lansmann und Bloem dankten für die offenen Beiträge. „Die Fragen, die uns gestellt wurden, nehmen wir mit und werden sie beantworten“, betonten sie. Beide zeigten sich beeindruckt vom Engagement der Schulleitungen:
„Wir wissen, wie groß die Herausforderungen sind, und danken allen Lehrkräften für ihre wertvolle Arbeit. Diesen Austausch werden wir fortsetzen – der Bedarf ist mehr als deutlich.“
Zugleich versicherten beide, sich weiterhin für die Belange der Schulen im ländlichen Raum starkzumachen.
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Lokal
Frischer Wind im Vorstand: Wirtschaftsjunioren wählen neues Führungsteam
Der alte und neue Vorstand der Wirtschaftsjunioren (v. l. n. r.): Matthias Kossen, Anja Brüning, André Willms, Rika Grimm, Patrick Korte und Thalea Schlosser.
Wirtschaftsjunioren wählen neuen Vorstand
André Willms übernimmt den Vorsitz
Die Wirtschaftsjunioren Ostfriesland und Papenburg haben auf ihrer Jahreshauptversammlung in Emden einen neuen Vorstand gewählt. Einstimmig entschieden sich die Mitglieder im November für André Willms (wemotion GmbH, Leer) als neuen Vorsitzenden. Er folgt auf Anja Brüning (SEE-Ingenieure GmbH, Emden), die das Amt turnusgemäß nach einem Jahr übergibt und den Vorstand künftig als Past President unterstützt.
Starkes Team für die kommenden Jahre
Zur stellvertretenden Vorsitzenden wurde Thalea Schlosser (Schlosser Coaching, Jever) gewählt. Neu im Vorstand ist Rika Grimm (Rücker GmbH, Aurich), die das Amt der Schatzmeisterin übernimmt. Ergänzt wird das Führungsteam durch Patrick Korte, Geschäftsführer der Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg.
Im Rahmen der Versammlung verabschiedeten die Wirtschaftsjunioren Matthias Kossen (Barmenia-Gothaer Versicherungen, Rhede). Nach vier Jahren engagierter Vorstandsarbeit scheidet er turnusgemäß aus und wird von Anja Brüning als Past President abgelöst.
Starkes Netzwerk junger Führungskräfte
Die Wirtschaftsjunioren der Region repräsentieren ein aktives Netzwerk aus rund 50 jungen Unternehmerinnen, Unternehmern und Führungskräften unter 40 Jahren. Sie bringen sich in wirtschaftliche, gesellschaftliche und soziale Themen ein und gestalten die Region aktiv mit.
Bundesweit zählen die Wirtschaftsjunioren Deutschland (WJD) über 10.000 Mitglieder – damit sind sie eines der größten Netzwerke junger Wirtschaftsakteure in Deutschland.

Lokal
Orange Day 2025: Landkreis Leer setzt ein starkes Zeichen gegen Gewalt an Frauen
Orange Day: Viele Aktionen im Landkreis Leer
Internationaler Tag zur Beendigung der Gewalt gegen Frauen am 25. November
Jedes Jahr vom 25. November, dem Internationalen Tag zur Beendigung der Gewalt gegen Frauen, bis zum 10. Dezember, dem Internationalen Tag der Menschenrechte, steht die Welt im Zeichen der UN-Kampagne „Orange the World“. Seit 1991 richtet sie den Fokus auf Gewalt an Frauen und Mädchen – und setzt mit der Signalfarbe Orange ein weithin sichtbares Zeichen für Solidarität und gegen Gewalt. Regierungen, Städte, Organisationen, Unternehmen, Schulen und viele Einzelpersonen beteiligen sich an Aktionen und sensibilisieren für dieses wichtige Thema.
Auch im Landkreis Leer engagiert sich der Arbeitskreis gegen Gewalt seit vielen Jahren mit vielfältigen Veranstaltungen und Projekten rund um den „Orange Day“. Informationen zum Gesamtprogramm finden Interessierte unter www.landkreis-leer.de/orangeday. Eine Übersicht der bekannten Aktionen im Landkreis:
Plakataktion des Gesundheitsamtes: Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
In allen Toilettenräumen der Gebäude des Landkreises wurden Abreißplakate mit der bundesweiten Hilfetelefonnummer 08000 116 016 angebracht. Die Standorte wurden bewusst so gewählt: Orte, die Privatsphäre bieten und in denen Betroffene unbemerkt Hilfeinformationen mitnehmen können.
Die Plakate werden regelmäßig erneuert und zentral vom Gesundheitsamt bereitgestellt. Interessierte können das Material kostenlos herunterladen oder bestellen.
Die Orangene Bank wandert weiter
Die Orangene Bank, initiiert vom Präventionsrat, war in diesem Jahr monatlich an verschiedenen Orten in Leer präsent – unter anderem im Landkreisgebäude in der Bavinkstraße und im Gesundheitsamt in der Jahnstraße.
Ab 2026 kann die Bank im gesamten Landkreis ausgeliehen werden. Buchungen sind per E‑Mail an präventionsrat@leer.de möglich.
Ab 19.11.2025: Kunstausstellung „NI UNA MENOS – Keine einzige weniger“
Schülerinnen und Schüler des Ubbo-Emmius-Gymnasiums widmen sich in einer beeindruckenden Ausstellung dem Thema Femizide.
Eröffnung: 19. November 2025, 18 Uhr
Ort: Ausstellungsräume im Eingangsbereich der Sparkasse LeerWittmund, Leer
Dauer: bis 12. Dezember 2025
Unterstützt wird das Projekt vom Präventionsrat und der Präventionsfachkraft der Stadt Leer.
Ab 25.11.2025: Brötchentütenaktion
Ab dem Orange Day geben zahlreiche Bäckereien im Kreisgebiet orange Brötchentüten statt der üblichen aus. Jede Tüte trägt einen QR-Code, der direkt auf regionale und überregionale Hilfsangebote verweist.
Die Aktion wird von den Präventionsfachkräften der Kommunen und der Stadt Leer organisiert. Durchgeführt wird sie vom Netzwerk PrimA, einem Zusammenschluss kommunaler Präventionsräte. Sie arbeiten eng mit dem Frauenhaus Leer, der Beratungsstelle BISS sowie dem Amt für Kinder, Jugend und Familie zusammen.
25.11.2025: Orange Beleuchtung und Fahnen
Am Orange Day selbst setzen zwei markante Gebäude des Landkreises ein sichtbares Zeichen:
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Schloss Evenburg leuchtet in kräftigem Orange.
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Am historischen Rathaus Leer wird zusätzlich die Fahne von Terre des Femmes „Frei leben – ohne Gewalt“ gehisst.
26.11.2025: Podiumsdiskussion »Jede dritte Frau …«
Der Zonta Club Leer-Ostfriesland veranstaltet am 26. November um 18:30 Uhr im Sparkassen Forum Leer einen Abend zum Thema häusliche Gewalt gegen Frauen. Landrat Matthias Groote übernimmt die Schirmherrschaft.
Gäste des Abends:
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Marie Stamer, Poetry Slam
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Udo Martens, Autor und pensionierter Kriminalhauptkommissar
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Mary-Ann Müller-Pirzkall, Autorin, Betroffene, Gründerin der Selbsthilfegruppe „Sag ja, zu Dir“
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Elke Engels, Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Leer
Moderiert wird die Veranstaltung durch Vertreterinnen des Zonta Clubs sowie Jutta Martens, Leiterin der Videoredaktion Ostfriesen.TV.
02.12.2025: Theaterstück „Die Frau, die gegen Türen rannte“
Zum Abschluss lädt der Arbeitskreis gegen Gewalt gemeinsam mit der Stadtbibliothek Leer zu einem bewegenden Theaterabend ein.
Datum: Dienstag, 02. Dezember 2025
Zeit: 20 Uhr
Ort: Kulturspeicher Leer
Eintritt: 5 Euro
Das Stück gewährt einen eindrucksvollen Einblick in die Realität von Frauen, die häusliche Gewalt erleben.
Anmeldung:
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Tomke Hamer – 0491 9782315 / tomke.hamer@leer.de
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Anna-Lena Dannen – 0491 9261842 / anna-lena.dannen@lkleer.de
Mit all diesen Aktionen setzt der Landkreis Leer ein kraftvolles Zeichen gegen Gewalt an Frauen – sichtbar, hörbar und gemeinschaftlich.
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