Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet
Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
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Lokal
Mobile Schadstoffsammlung startet am 3. Juni
Mobile Schadstoffsammlung startet am 3. Juni im Landkreis Leer
Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Leer beginnt am 3. Juni 2026 erneut mit der mobilen Sammlung von Schadstoffen auf dem Festland. Bürgerinnen und Bürger haben an mehreren Standorten die Möglichkeit, Farben, Lacke, Chemikalien und andere gefährliche Abfälle fachgerecht abzugeben. Die Sammlung erfolgt wie gewohnt mit dem Schadstoffmobil und geschultem Personal.
Beitragsfoto: KI — Symbolfoto
Wichtiger Hinweis: Altöl kann nur kostenpflichtig im Entsorgungszentrum Breinermoor abgegeben werden.
Termine und Standorte im Überblick
3. Juni 2026
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Markant‑Markt Ulrichs, Süderstraße 2, 26835 Holtland — 9 bis 10 Uhr
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Baustoffhandel Janssen, Molkereistraße 21, 26844 Ditzum — 11 bis 11.30 Uhr
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Wertstoffhof Weener, Kleiner Bollen 8, 26826 Weener — 13 bis 15 Uhr
10. Juni 2026
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Hagebau Leer, Ringstraße 17, 26789 Leer — 9 bis 10 Uhr
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Multi Süd, Osseweg 87, 26789 Leer — 11 bis 12 Uhr
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Parkplatz Rathaus Ihrhove, Bahnhofstraße 18, 26810 Westoverledingen — 14 bis 15 Uhr
2. Juli 2026
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Raiffeisenmarkt, Bahnhofstraße 7, 26847 Detern — 9 bis 10 Uhr
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Netto‑Markt Oldersum, Schubertstraße 1, 26802 Moormerland — 11 bis 12 Uhr
-
Wertstoffhof Moormerland, Borgwardring 75, 26802 Moormerland — 13.30 bis 15.30 Uhr
8. Juli 2026
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Schützenplatz Remels, Schützenstraße 7, 26670 Uplengen — 9 bis 11 Uhr
-
Bauhof Rhauderfehn, Sattlerstraße 7, 26817 Rhauderfehn — 12.30 bis 13.30 Uhr
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Parkplatz Combi‑Markt, Im Gewerbegebiet 22–44, 26842 Ostrhauderfehn — 14.30 bis 15.30 Uhr

Digitale Terminübersicht
Alle Termine sind auch über die kostenlose „MyMüll“-App abrufbar. Unter dem Menüpunkt „Service und Infos“ → „Mobile Schadstoffsammlung“ stehen sämtliche Standorte und Zeiten übersichtlich zur Verfügung. Die App kann unter www.landkreis-leer.de/mymuell heruntergeladen werden.
Abgabe in Breinermoor weiterhin möglich
Neben der mobilen Sammlung besteht für Privatpersonen die Möglichkeit, Sonderabfälle und Elektrogeräte kostenlos bei der Schadstoffsammelstelle im Entsorgungszentrum Breinermoor abzugeben. Die Öffnungszeiten:
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Montag bis Freitag: 9 bis 12.30 Uhr und 13 bis 16.30 Uhr
-
Samstag: 8 bis 13 Uhr
In Breinermoor ist zudem die kostenpflichtige Abgabe von Altöl möglich.
Kontakt für Rückfragen
Für Auskünfte steht die Abfallberatung des Landkreises Leer zur Verfügung: Telefon: 0800‑9252423 E‑Mail: abfallberatung@all-leer.de
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Lokal
Albrecht Weinberg „Es ist immer in meinem Kopf“: Dokumentarfilm kehrt zurück ins Kino
„Albrecht Weinberg – Es ist immer in meinem Kopf“ – Dokumentarfilm erneut im Kino Leer
Der bewegende Dokumentarfilm über den Holocaust‑Überlebenden und Leeraner Ehrenbürger Albrecht Weinberg wird auf Initiative der Stadt Leer noch einmal auf der großen Leinwand gezeigt. Nach der vielbeachteten Vorpremiere anlässlich seines 101. Geburtstags im März und der großen Anteilnahme an seinem Tod Mitte Mai besteht nun erneut die Möglichkeit, Weinbergs außergewöhnliche Lebensgeschichte im Kino zu erleben.
Ein Film, der bewegt und berührt
Ein wichtiges Zeichen gegen das Vergessen
Bürgermeister Claus‑Peter Horst betont die Bedeutung dieser erneuten Vorführung:
„Es ist wichtig, dass wir immer wieder unser Wort erheben, um gegen das Vergessen zu kämpfen – damit sich dieser Teil der Geschichte niemals wiederholt.“
Mit der Sondervorstellung möchte die Stadt Leer das Leben und Wirken Albrecht Weinbergs würdigen und seine Botschaft weitertragen.
Vorführtermin und Kartenverkauf
📅 Montag, 22. Juni 2026 🕢 Beginn 19:30 Uhr 📍 Kino Leer
🎟️ Tickets sind ab sofort buchbar unter: kino‑leer.de
Der Film erinnert eindrucksvoll daran, wie wichtig es ist, Geschichte lebendig zu halten – und wie viel Mut und Menschlichkeit in einem Leben stecken können.
Beitragsbild: Symbolfoto (KI)

Lokal
Verkehrsinfo: Sperrungen in der Friedhofstraße am 01. Juni
Vollsperrung und halbseitige Sperrung der Friedhofstraße – Arbeiten nach Wasserrohrbruch
Aufgrund der Behebung eines Wasserrohrbruchs sowie der anschließenden Pflasterarbeiten wird es in der Friedhofstraße in Leer in den kommenden Tagen zu erheblichen Verkehrseinschränkungen kommen. Die Stadt informiert über eine Vollsperrung am 01.06.2026 sowie eine halbseitige Sperrung im Zeitraum vom 29.05. bis 03.06.2026.
Vollsperrung am 01. Juni 2026
Der Straßenabschnitt zwischen
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Logaer Weg und
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Am Julianenpark
wird am 01.06.2026 gemäß § 45 StVO vollständig für den Durchgangsverkehr gesperrt.
Regelungen während der Vollsperrung
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Zufahrt für Anlieger bleibt bis zur Baustelle frei.
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Anlieger werden zusätzlich schriftlich über den genauen Bauablauf informiert.
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Wer sein Fahrzeug an diesem Tag zwingend benötigt, soll es rechtzeitig außerhalb des gesperrten Bereichs abstellen.
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Fußläufige Erreichbarkeit aller Grundstücke bleibt gewährleistet.
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Radfahrer können den Bereich nicht passieren.
Umleitung für den Kraftfahrzeugverkehr
Die ausgeschilderte Umleitung führt über:
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Hauptstraße (B 436)
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Eichendorffstraße
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Logaer Weg
Halbseitige Sperrung vom 29.05. bis 03.06.2026
Mit Ausnahme des Vollsperrungstages (01.06.2026) bleibt der betroffene Abschnitt der Friedhofstraße halbseitig gesperrt.
Wichtige Hinweise
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Die Befahrbarkeit der Gräfin‑Julia‑Straße ist während des gesamten Zeitraums jederzeit gewährleistet.
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Die verkehrsbehördlichen Maßnahmen treten mit Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft.
























