Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet
Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
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Lokal
Verzögerung auf B70: Stadt prüft rechtliche Schritte
Stadt prüft rechtliche Schritte: Erneute Verzögerung an der B70 sorgt für Unmut
Leer. Die Geduld der Stadtverwaltung Leer ist am Ende: Die für Montagmorgen um 9:00 Uhr angekündigte halbseitige Sperrung der Papenburger Straße (B70) südlich der Ledabrücke wurde erneut nicht umgesetzt. Angesichts der wiederholten Missachtung von Vereinbarungen prüft die Stadt nun rechtliche Schritte gegen die zuständige Baufirma.
Kommunikationsdefizite und ausgebliebene Infos
Nachdem die Sperrung am Vormittag nicht wie geplant aktiviert wurde, blieb zudem die erforderliche Information der städtischen Verkehrsbehörde durch das Bauunternehmen aus. Erst Stunden später gelang es der Stadtverwaltung, die Verantwortlichen zu erreichen.
Die Stadt Leer hat aufgrund dieser Vorfälle sowohl gegenüber der Baufirma als auch gegenüber der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) als Auftraggeberin der Baumaßnahme ihren deutlichen Unmut geäußert. Es ist nicht das erste Mal, dass getroffene Absprachen bei diesem Projekt nicht eingehalten wurden.
Neuer Termin für Mittwoch geplant
Nach den nun erfolgten Gesprächen gibt es einen neuen Zeitplan für die Verkehrseinschränkung. Die halbseitige Sperrung soll nun voraussichtlich am Mittwoch um 9:00 Uhr aktiviert werden.
Die Stadtverwaltung betont, dass die Zuverlässigkeit bei Baumaßnahmen an solch zentralen Verkehrsknotenpunkten wie der B70 oberste Priorität haben müsse, um das Verkehrschaos für die Bürgerinnen und Bürger so gering wie möglich zu halten.
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Lokal
Gedenken im Westerhammrich: Mahnung gegen das Vergessen
Gedenken im Westerhammrich: Der stellvertretende Bürgermeister Bruno Schachner und Heisfeldes Ortsvorsteherin Beate Stammwitz mahnten am Sonnabend anlässlich des 81. Jahrestages der Ermordung von fünf niederländischen Widerstandskämpfern durch die Gruppe um den Hochstapler Willi Herold zu Frieden und Menschlichkeit.
„Nicht zulassen, dass sich Geschichte wiederholt“: Bewegendes Gedenken im Westerhammrich
Leer. Ein stiller Nachmittag im Westerhammrich wurde am vergangenen Sonnabend zum Ort tiefer Erinnerung und mahnender Worte. Im Zentrum standen fünf Namen: Kornelis Fielstra, Johannes Kok, Carolus Magermans, Johannes Magermans und Johannes Verbiest. Diese fünf Niederländer wurden vor genau 81 Jahren, am 24. April 1945, Opfer eines grausamen Verbrechens, das kurz vor Ende des Zweiten Weltkriegs die Stadt Leer erschütterte.
Ein Verbrechen kurz vor Kriegsende
Die Geschichte hinter dem Gedenken ist erschütternd. In der Nähe des heutigen Gedenkorts wurden die fünf Männer von der Gruppe um den damals erst 19-jährigen Hochstapler Willi Herold ermordet. Herold, der sich als Hauptmann ausgab und als „Henker vom Emsland“ traurige Berühmtheit erlangte, ließ die Widerstandskämpfer nach einem willkürlichen Scheinprozess erschießen.
Der stellvertretende Bürgermeister Bruno Schachner erinnerte in seiner Ansprache an diese dunklen Stunden und die Skrupellosigkeit der Täter. Er zeichnete den Weg der Männer nach, der sie über das Leeraner Rathaus – wo damals die Polizeiwache und ein Gefängnis untergebracht waren – in den Tod führte. Bereits am Mittag wurden dort, an der Gedenktafel am Seiteneingang, Rosen als Zeichen der Ehrerbietung niedergelegt.
Mahnung für die Gegenwart
Heisfeldes Ortsvorsteherin Beate Stammwitz schlug in ihrer Rede die Brücke zur Gegenwart. Ihr Appell an die Bürgerinnen und Bürger von Leer war deutlich:
„Wir dürfen nicht zulassen, dass sich Geschichte wiederholt.“
Frieden, Freiheit und Menschlichkeit seien keine Selbstverständlichkeit, sondern die höchsten Güter, die es jeden Tag aufs Neue zu schützen gelte.
Ein persönlicher Abschluss: Dank an die Aufarbeitung
Besonders emotional wurde die Gedenkstunde durch die Anwesenheit von Kees Fielstra, dem Sohn des damals getöteten Kornelis Fielstra. In einer bewegenden Dankesrede richtete er sich direkt an Menna Hensmann, die ehemalige Leiterin des Stadtarchivs.

Ein bewegender Moment des Dankes: Kees Fielstra mit der ehemaligen Stadtarchivarin Menna Hensmann. Jahrzehntelang wusste Fielstra nicht, wie sein Vater 1945 ums Leben kam – erst die Recherchen von Hensmann brachten 2010 die entscheidende Gewissheit und ermöglichten ihm so eine späte Verbindung zu seiner Familiengeschichte.
Lange Zeit blieb für die Familie Fielstra im Unklaren, wie der Vater genau zu Tode gekommen war. Erst durch ein Zusammentreffen mit Hensmann im Jahr 2010 konnten die Puzzleteile zusammengesetzt werden. „Menna hat mein Leben im Hinblick auf die Ereignisse im April 1945 bereichert“, betonte Fielstra. Dank ihrer Forschungsarbeit habe er auf eine besondere Weise einen späten Kontakt zu seinem Vater gefunden und Gewissheit über dessen Schicksal erhalten.
Die Gedenkfeier unterstrich einmal mehr, wie wichtig die lokale Erinnerungskultur ist – nicht nur zur Aufarbeitung der Vergangenheit, sondern als Kompass für eine menschliche Zukunft.
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Lokal
Wilhelmine-Siefkes-Preis 2026 im Leeraner Rathaus
Festakt im historischen Rathaus: Stadt Leer verleiht den Wilhelmine-Siefkes-Preis 2026
Ein besonderes Jubiläum wirft seine Schatten voraus: Zum zehnten Mal ehrt die Stadt Leer herausragendes literarisches Schaffen im Geiste ihrer bedeutenden Ehrenbürgerin und Schriftstellerin Wilhelmine Siefkes (1890–1984). In feierlichem Rahmen wird im Mai der renommierte Wilhelmine-Siefkes-Preis verliehen, um das kulturelle Erbe der Region und die plattdeutsche Sprache lebendig zu halten.
Eine hochkarätige Jury hat entschieden
Die Auswahl der diesjährigen Preisträgerin oder des Preisträgers lag in den Händen einer fachkundigen Jury. Neben Bürgermeister Claus-Peter Horst brachten Dr. Reinhard Goltz aus Bremen, Grietje Kammler aus Aurich sowie Claus Dreier aus Holtland ihre Expertise ein. Als Literaturwissenschaftler und profunde Kenner der plattdeutschen Sprache bürgen sie für die hohe Qualität dieser Auszeichnung, die alle vier Jahre vergeben wird.
Einladung zur öffentlichen Preisverleihung
Die Stadt Leer lädt alle Bürgerinnen, Bürger und Literaturinteressierten herzlich dazu ein, diesem kulturellen Höhepunkt beizuwohnen. Der Festakt findet statt am:
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Datum: Sonntag, 10. Mai 2026
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Uhrzeit: 17:00 Uhr
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Ort: Festsaal des historischen Rathauses, Leer
Der historische Festsaal bietet die ideale Kulisse, um das Werk der Namensgeberin zu würdigen und die aktuelle Preisträgerin oder den Preisträger gebührend zu feiern.
Anmeldung erforderlich
Da die Kapazitäten im historischen Rathaus begrenzt sind, wird um eine rechtzeitige Anmeldung gebeten. Interessierte können sich über die folgenden Wege einen Platz reservieren:
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Telefon: 0491 97 82 242
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E‑Mail: kultur@leer.de
Erleben Sie einen Abend im Zeichen der Literatur und der regionalen Identität – ganz im Sinne von Wilhelmine Siefkes.
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