Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet
Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
Anzeige

Lokal
Stadt Leer: Rustikaler Neujahrsempfang auf dem Waageplatz!
Rustikaler Neujahrsempfang auf dem Waageplatz
Leer. Eigentlich war alles für letzte Woche vorbereitet, doch das Wetter zwang die Stadt zur Planänderung. Nachdem das extreme Glatteis einen Strich durch die Rechnung machte, verwandelt sich der Waageplatz nun am morgigen Freitag, den 30. Januar 2026, ab 17:00 Uhr in einen stimmungsvollen Treffpunkt für Jung und Alt.
Rustikales Konzept unter freiem Himmel
In diesem Jahr setzt die Stadt Leer erneut auf das bewährte Konzept eines „rustikalen Empfangs“. Statt steifer Reden in geschlossenen Sälen erwartet die Gäste eine gemütliche Atmosphäre unter freiem Himmel direkt an der historischen Waage. Es ist eine Einladung an alle Leeranerinnen und Leeraner, in lockerer Runde ins Gespräch zu kommen und gemeinsam auf das Jahr 2026 anzustoßen.
Kulinarische Vielfalt von lokalen Vereinen
Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Drei lokale Organisationen stehen mit viel Herzblut bereit, um die Gäste mit regionalen Spezialitäten zu bewirten:
-
Herzhaftes vom Grill: Das „Schipper Klottje Leer e. V.“ serviert knackige Bratwürste und wärmenden Glühwein.
-
Tradition aus der Pfanne: Die Freiwillige Feuerwehr Loga bereitet die beliebten ostfriesischen Speckendicken frisch zu.
-
Süßer Genuss: Der Pfadfinderstamm „Wildgänse“ Leer e. V. rundet das Angebot mit frisch gebackenen Waffeln ab.
Musikalischer Rahmen und Gemeinschaft
Für die passende Unterhaltung sorgt, wie bereits angekündigt, die Uwe Heger Bigband. Der Waageplatz bietet mit seiner Kulisse neben dem Restaurant „Zur Waage“ den idealen Rahmen für diesen besonderen Start ins Jahr. Der Bürgermeister und die beteiligten Vereine freuen sich auf ein zahlreiches Erscheinen und einen lebendigen Austausch in der Nachbarschaft.
Beitragsfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO
Anzeige
Lokal
Ehrenamt mit Verantwortung: Seminar zum Betreuungsrecht in Leer
Ehrenamtliche rechtliche Betreuung: Kostenloses Einführungsseminar in Leer
Das Betreuungsrecht betrifft viele Menschen – sei es durch die Übernahme einer Aufgabe für Angehörige oder durch das Interesse an einem gesellschaftlich wichtigen Ehrenamt. Um Bürgerinnen und Bürgern den Einstieg in dieses Thema zu erleichtern, lädt die Betreuungsstelle des Landkreises Leer zu einer Informationsveranstaltung ein.
Unterstützung für Angehörige und Interessierte
Das Seminar richtet sich gezielt an Personen, die bereits als gesetzliche Betreuer für Familienmitglieder bestellt wurden, sowie an alle, die sich eine ehrenamtliche Tätigkeit in diesem Bereich vorstellen können. Im Fokus steht die Frage, wie Menschen unterstützt werden können, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr vollumfänglich selbst regeln können.
Eckdaten der Veranstaltung
-
Datum: Donnerstag, 5. Februar 2026
-
Uhrzeit: 16:00 Uhr (Dauer ca. zwei Stunden)
-
Ort: Gesundheitsamt Leer, Jahnstraße 4, 26789 Leer
-
Kosten: Die Teilnahme ist kostenfrei.
Inhalte und Ablauf
In der zweistündigen Einführung werden die Grundlagen des Betreuungsrechts verständlich erläutert. Dabei geht es nicht nur um die rechtliche Theorie, sondern vor allem um die praktische Umsetzung im Alltag.
Themenschwerpunkte sind unter anderem:
-
Definition und Abgrenzung der verschiedenen Aufgabenbereiche.
-
Rechte und Pflichten ehrenamtlicher Betreuer.
-
Bereitstellung von Arbeitsmaterialien zur Erleichterung der Korrespondenz und Organisation.
Nach Abschluss des Seminars besteht kein Zeitdruck: Die Teilnehmenden können das Erfahrene sacken lassen und in Ruhe entscheiden, ob sie ein solches Ehrenamt übernehmen möchten. Für vertiefende Fragen oder die Planung der weiteren Schritte bietet die Betreuungsstelle zudem individuelle Folgetermine an.
Anmeldung und Kontakt
Für die Planung wird um eine vorherige Anmeldung per E‑Mail gebeten:
-
E‑Mail: insa.elsen@lkleer.de
-
Telefonische Rückfragen: 0491/926 4015
Dieses Seminar bietet eine ideale Gelegenheit, Berührungsängste mit dem Betreuungsrecht abzubauen und Sicherheit im Umgang mit verantwortungsvollen Aufgaben zu gewinnen.
Beitragsfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO

Lokal
Wohnungsmarkt in Niedersachsen: Azubis und Rentner geraten unter Druck
Wohnungsmarkt im Kreis Leer: Junge und Alte geraten ins Abseits
Ein aktueller „Sozialer Wohn-Monitor“ des Pestel-Instituts verdeutlicht die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt. Besonders im Landkreis Leer zeigt sich, dass sowohl Auszubildende als auch die kommende Rentnergeneration der Baby-Boomer vor massiven Problemen stehen. Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) fordert daher eine drastische Ausweitung des sozialen Wohnungsbaus.
Ausbildung scheitert an Mietpreisen
Für viele der rund 2.490 Auszubildenden im Landkreis Leer ist der Auszug aus dem Elternhaus finanziell unmöglich. Gabriele Knue, Bezirksvorsitzende der IG BAU Nordwest-Niedersachsen, warnt vor den wirtschaftlichen Folgen: Wenn junge Menschen eine Ausbildung nicht antreten können, weil sie keine bezahlbare Wohnung oder ein WG-Zimmer finden, gefährdet dies die lokale Wirtschaft.
Um gegenzusteuern, schlägt die Gewerkschaft vor:
-
Gezielte Förderung: Bund und Land sollen den Bau von Azubi-Wohnungen nahe Ausbildungszentren unterstützen.
-
Steueranreize: Betriebe, die Wohnraum für ihre Lehrlinge schaffen, sollten steuerlich entlastet werden.
-
Studentisches Wohnen: Auch in Universitätsstädten ist eine verstärkte Förderung für Studi-Wohnheime notwendig.
Drohende Wohnarmut für Baby-Boomer
Ein weiteres Alarmsignal betrifft die rund 22.800 Baby-Boomer im Landkreis Leer, die bis 2035 in Rente gehen werden. Viele von ihnen blicken aufgrund von Niedriglohnphasen oder Arbeitslosigkeit auf eine geringe Rente. Steigende Mieten könnten dazu führen, dass die bisherige Wohnung unbezahlbar wird. Die IG BAU spricht hierbei von einer drohenden „Wohnarmut im Alter“.
Die Forderung: 14.900 neue Sozialwohnungen pro Jahr
Um den Druck vom Markt zu nehmen und Mieten wieder bezahlbar zu machen, sieht der „Soziale Wohn-Monitor“ einen enormen Nachholbedarf. Bundesweit wird eine Verdopplung des Bestands auf 2 Millionen Sozialwohnungen bis Mitte der 2030er-Jahre angestrebt.
Ziele für Niedersachsen:
| Zielmarke | Anzahl Wohnungen |
| Gesamtbestand bis 2035 | 168.500 Sozialwohnungen |
| Jährlicher Neubau-Bedarf | 14.900 Sozialwohnungen |
Strategien für mehr bezahlbaren Wohnraum
Damit diese Ziele erreicht werden können, fordert die IG BAU eine Kehrtwende in der Förderpolitik und beim Bauen selbst:
-
Sofortige Finanzierung: Fördergelder des Bundes müssen bereits zu Baubeginn fließen und nicht über Jahre verteilt werden.
-
„Erleichtertes Bauen“: Durch einfachere Standards – ohne Qualitätsverlust – soll mehr Wohnraum für das gleiche Budget entstehen. Dies senkt nicht nur die Baukosten, sondern hält auch die Instandhaltungskosten niedrig.
-
Transparenz durch Statistik: Das Land Niedersachsen soll eine öffentliche Statistik führen, um monatlich zu dokumentieren, wo wie viele Sozialwohnungen fertiggestellt wurden.
Die Botschaft ist deutlich: Sozialer Wohnungsbau darf kein Randthema bleiben, sondern muss zur politischen Priorität werden, um den sozialen Zusammenhalt im Kreis Leer und ganz Niedersachsen zu sichern.
Anzeige






















