Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet
Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
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Lokal
Die Leistungsträger von morgen: 24 neue Auszubildende beim Landkreis Leer!
Landrat Matthias Groote (im Bild links), 1. Kreisrätin Dr. Anna Meincke (im Bild rechts) sowie Vertreterinnen und Vertreter von Personalrat und Personalabteilung begrüßten die neuen Mitarbeitenden. Fünf Pflegefachleute waren nicht dabei.
Investition in die Zukunft: 24 Nachwuchskräfte starten ihre Ausbildung beim Landkreis Leer
Landrat Matthias Groote begrüßt die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kreishaus – Vielfältige Ausbildungsberufe sichern die Leistungsfähigkeit der regionalen Verwaltung.
LEER. Ein neuer Lebensabschnitt und ein bedeutender Schritt für die Verwaltung im Landkreis Leer: Am heutigen Montag haben 24 junge Frauen und Männer offiziell ihre Ausbildung bei der Kreisverwaltung begonnen. Im Rahmen einer feierlichen Begrüßung hieß Landrat Matthias Groote die Nachwuchskräfte herzlich willkommen und wünschte ihnen einen gelungenen Start in das Berufsleben.
In seiner Begrüßungsrede unterstrich der Behördenleiter nachdrücklich die hohe Bedeutung des neuen Ausbildungsjahrgangs für die gesamte Region. Die Ausbildung beim Landkreis Leer sei kein Selbstzweck, sondern eine gezielte und zukunftsorientierte Personalentwicklung zur Sicherung des öffentlichen Dienstes.
„Wir bilden nicht für die Galerie aus; und wir bilden nicht aus, um Statistiken zu erfüllen. Wir bilden aus, weil wir Sie brauchen. Sie sind die Leistungsträger von morgen“, ermutigte Landrat Matthias Groote die Auszubildenden.
Mit diesen Worten machte der Landrat deutlich, dass auf die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Beginn an verantwortungsvolle und sinnstiftende Aufgaben warten.

Immer informiert mit „Wir Leeraner“ & dem LeserECHO-Portal!
Wissen, was in der Region los ist? Die Facebook-Seite „Wir Leeraner“ und das digitale Nachrichtenportal „LeserECHO“ liefern Ihnen alle wichtigen Neuigkeiten, Veranstaltungstipps und Geschichten direkt aus der Heimat.
Das Beste: Unser Angebot ist vollständig kostenlos und kommt ganz ohne Abokosten aus!
Breites Spektrum an Qualifikationen
Die Bandbreite der Ausbildungsberufe spiegelt das vielfältige Aufgabenspektrum einer modernen Kommunalverwaltung wider. Die 24 Nachwuchskräfte erlernen in den kommenden Jahren ganz unterschiedliche Berufe in der Kreisverwaltung:
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Kaufleute für Büromanagement
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Verwaltungsfachangestellte
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Fachinformatiker
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Umwelttechnologen
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Pflegefachleute
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Straßenwärter
Ob in der klassischen Verwaltung, in der IT-Infrastruktur, im Umweltbereich, im Pflege- und Gesundheitswesen oder beim Erhalt der kreiseigenen Verkehrswege – die neuen Auszubildenden leisten künftig einen direkten und wichtigen Beitrag für die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Leer.
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Lokal
Klinikum Leer: 13 neue OTA-Fachkräfte verstärken die OP-Teams der Region
Freuen sich über die bestandene Ausbildung: Sebihana Ali (Ubbo-Emmius-Klinik Aurich), Jana Bültel (Klinikum Leer GmbH), Aische Ennen (Klinikum Emden), Sebastian Fischer (Marienkrankenhaus Papenburg), Grace Daniela Ganga (Borromäus Hospital Leer), Aliyah Güler (Klinikum Emden), Bianca Harms (Ubbo-Emmius-Klinik Aurich), Maya Kluge (Klinikum Emden), Jasna Loger (Borromäus Hospital Leer), Lilly Otto (Ubbo-Emmius-Klinik Aurich), Laeticia Richter (Borromäus Hospital Leer), Freya Friederike Schäfer (Borromäus Hospital Leer) und Jasmin Thieben (Marienkrankenhaus Papenburg).
Verstärkung für den Operationssaal: 13 neue OTA-Fachkräfte schließen Ausbildung erfolgreich ab
LEER / OSTFRIESLAND. Der Operationssaal ist der hochsensible Dreh- und Angelpunkt eines jeden Krankenhauses. Hier zählen nicht nur chirurgische Präzision, sondern auch nahtloses Teamwork, absolute Sterilität und schnelle Entscheidungen. Genau darauf wurden in den vergangenen drei Jahren 13 junge Frauen und Männer am Bildungsinstitut Gesundheit (BIG) am Klinikum Leer intensiv vorbereitet. Nun haben sie ihre Prüfungen zur Operationstechnischen Assistenz (OTA) erfolgreich bestanden.
Mit dem erfolgreichen Abschluss in der Tasche verstärken die frischen Fachkräfte ab sofort die OP-Teams in mehreren Kliniken der Region Ostfriesland und des Emslandes. Das Bildungsinstitut Gesundheit gratuliert den Absolventinnen und Absolventen herzlich zu diesem bedeutenden beruflichen Meilenstein.
Staatliche Anerkennung sichert hohe Qualitätsstandards
Die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistenz hat am Klinikum Leer eine lange Tradition: Bereits seit dem Jahr 2012 wird der spezialisierte Nachwuchs am hauseigenen Bildungsinstitut Gesundheit ausgebildet. Einen entscheidenden Entwicklungsschritt erlebte das Berufsbild im Jahr 2022 mit der bundesweiten staatlichen Anerkennung. Seitdem gelten deutschlandweit einheitliche Standards für den dreijährigen Ausbildungsweg, die eine besonders fundierte und qualitativ hochwertige Qualifizierung garantieren.
Während ihrer dreijährigen Schulungszeit erwarben die Auszubildenden umfassende theoretische Fachkenntnisse und absolvierten praxisintensive Einsätze direkt am Patiententisch. Das Anforderungsprofil ist vielseitig: Neben fundiertem Wissen in Anatomie, Hygiene und Instrumentenkunde verlangt der Beruf mentale Stärke, ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein und die Fähigkeit, selbst unter starkem Druck stets den Überblick zu behalten. Sie tragen somit einen wesentlichen Teil zur Patientensicherheit bei.
Ausgezeichnete Berufsperspektiven in der Region
Der Bedarf an hochqualifiziertem OP-Personal ist im gesamten Gesundheitswesen unverändert hoch. Den frisch gebackenen Absolventinnen und Absolventen stehen daher exzellente berufliche Perspektiven offen. Ihre Einsatzgebiete reichen von der klassischen OP-Assistenz über chirurgische Ambulanzen bis hin zu Spezialbereichen in Krankenhäusern und medizinischen Versorgungszentren.
Freuen sich über die bestandene Ausbildung: Sebihana Ali (Ubbo-Emmius-Klinik Aurich), Jana Bültel (Klinikum Leer GmbH), Aische Ennen (Klinikum Emden), Sebastian Fischer (Marienkrankenhaus Papenburg), Grace Daniela Ganga (Borromäus Hospital Leer), Aliyah Güler (Klinikum Emden), Bianca Harms (Ubbo-Emmius-Klinik Aurich), Maya Kluge (Klinikum Emden), Jasna Loger (Borromäus Hospital Leer), Lilly Otto (Ubbo-Emmius-Klinik Aurich), Laeticia Richter (Borromäus Hospital Leer), Freya Friederike Schäfer (Borromäus Hospital Leer) und Jasmin Thieben (Marienkrankenhaus Papenburg).
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Freibad-Debatte in Leer: FDP setzt auf bezahlbare Alternativen statt teurem Neubau
Freibad-Debatte in Leer: FDP setzt auf bezahlbare Alternativen statt teurem Neubau
Die Diskussion um den Bau eines Freibads in Leer läuft auf Hochtouren und bewegt die Gemüter. Während die Wunschliste nach einer sommerlichen Abkühlung lang ist, rückt die Frage nach den immensen Kosten immer städtischer in den Mittelpunkt der Debatte. Am heutigen Tage erreichte die Redaktion des LeserECHO eine Pressemitteilung der FDP Stadt Leer, in der die Liberalen ausführlich Stellung zum Thema Freibad beziehen und konkrete Gegenvorschläge zur Freizeitgestaltung in der Ledastadt präsentieren.
Statt neuem Freibad – kluge Wasserangebote für Leer
Ein neues Freibad mag auf den ersten Blick emotional attraktiv wirken – finanziell birgt es aus Sicht der FDP jedoch ein erhebliches Risiko. Die Stadt würde sich über Jahrzehnte hinweg an extrem hohe Investitionskosten sowie dauerhaft steigende Betriebsausgaben binden. Die Leeraner FDP setzt deshalb bewusst auf realistische, bezahlbare Lösungen, die schnell umsetzbar sind, ganzjährig genutzt werden können und möglichst vielen Menschen zugutekommen.
Wassererlebnis statt reiner Saisonbetrieb
Statt auf ein klassisches Freibad zu setzen, sprechen sich die Kommunalpolitiker für dezentrale Wasserangebote aus: Kneipp-Anlagen, Tretbecken und kleinere Wasserspiele in bereits bestehenden Naherholungsbereichen könnten eine Erfrischung für alle Altersgruppen bieten. Solche Lösungen sind im laufenden Betrieb deutlich kostengünstiger, verlangen weniger Personaleinsatz und stehen der Bevölkerung nicht nur während der wenigen Sommermonate zur Verfügung.
Ein entscheidender Vorteil dieser dezentralen Angebote liegt auf der Hand: Sie machen das Stadtleben gerade an heißen Sommertagen spürbar attraktiver. Ob Einheimische bei einer kleinen Pause vom Alltag oder Gäste beim Stadtbummel durch Leer – alle können sich bei solch barrierefreien und völlig kostenlosen Angeboten spontan und unkompliziert abkühlen.
Julianenpark sinnvoll erweitern
Ein konkreter Ansatzpunkt bietet sich im Julianenpark. Hier bestehen bereits Pläne zur Aufwertung des Wasserbereichs, unter anderem mit Steganlagen und zusätzlichen Spielangeboten. Diese Planungen sollten nach Vorstellung der FDP gezielt ergänzt werden – etwa durch Fontänenfelder oder Sprühbereiche. Mit einem vergleichsweise geringen Mitteleinsatz ließe sich so ein hochattraktiver Treffpunkt für Familien schaffen, der gerade an heißen Sommertagen eine echte Alternative darstellt.
Hafen und Promenade mitdenken
Auch im Zuge der weiteren Entwicklung des Hafenkopfs sowie der anstehenden Sanierung der Uferpromenade im Bereich Garrels Garten sehen die Liberalen große Chancen: Kleine Wassererlebnis-Elemente wie Tretbecken oder Sprühfelder ließen sich dort perfekt integrieren. Sie würden die Aufenthaltsqualität spürbar steigern, die Promenade beleben und niedrigschwellige Angebote zur Abkühlung schaffen – ohne dabei den regulären Hafenbetrieb zu beeinträchtigen.
Fazit der FDP: Pragmatismus für die Ledastadt
Aus Sicht der Leeraner FDP braucht die Stadt keine Prestigeprojekte mit unklarer Finanzierung. Gefragt seien stattdessen pragmatische, sozial gerechte und dauerhaft tragfähige Lösungen. Dezentrale Wasserangebote seien schneller realisierbar, wirtschaftlich vernünftig und würden letztlich deutlich mehr Bürgerinnen und Bürger erreichen. Die FDP kündigte an, sich engagiert dafür einzusetzen, dass die Stadtverwaltung diese Optionen eingehend prüft und die Ergebnisse der Öffentlichkeit transparent darlegt.
Beitragsbild: Günter Podlich — Ratsherr im Leeraner Stadtrat — FDP
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