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2G-Regeln wer­den auf Ein­zel­han­del ausgeweitet

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Maß­nah­men zur Bewäl­ti­gung der Corona-Pandemie

Die Lage in unse­rem Land ist sehr ernst. In vie­len Regio­nen Deutsch­lands stei­gen die
Inzi­den­zen, die Belas­tung in den Kran­ken­häu­sern gerät vie­ler­orts an sei­ne Gren­zen,
ins­be­son­de­re im Süden und Osten Deutsch­lands. Die Pan­de­mie trifft unser gan­zes
Land hart. Über die soli­da­ri­sche Ver­tei­lung von Inten­siv­pa­ti­en­ten sind wir alle eng
mit­ein­an­der verbunden.

Des­halb wer­den wir in einem Akt der natio­na­len Soli­da­ri­tät gemein­sam dafür
sor­gen, dass die Infek­ti­ons­zah­len wie­der sin­ken und unser Gesund­heits­sys­tem
ent­las­tet wird.

Vor die­sem Hin­ter­grund beschlie­ßen die Bun­des­kanz­le­rin und die
Regie­rungs­chefin­nen und ‑chefs der Länder:

  • 1. Die bestehen­den Beschlüs­se der Bun­des­kanz­le­rin und der Regie­rungs­chefin­nen
    und Regie­rungs­chefs der Län­der blei­ben wei­ter­hin gül­tig, sofern die­ser Beschluss
    kei­ne abwei­chen­den Fest­le­gun­gen trifft. Die Län­der wer­den ihre
    Lan­des­ver­ord­nun­gen ent­spre­chend anpassen.
  • 2. Ein erwei­ter­ter Bund-Län­der-Kri­sen­stab wird im Bun­des­kanz­ler­amt ein­ge­rich­tet,
    der früh­zei­tig die Pro­ble­me in der Logis­tik, bei der Impf­stoff­lie­fe­rung und ‑ver­tei­lung
    erken­nen und behe­ben soll.
  • 3. Bund und Län­der wer­den gemein­sam dar­an arbei­ten, bis Weih­nach­ten allen, die
    sich für eine Erst­imp­fung ent­schei­den und allen, die frist­ge­recht eine Zweit- oder
    Auf­frisch­imp­fung benö­ti­gen, die Imp­fung zu ermög­li­chen. Bei einer hohen
    Nach­fra­ge in der Bevöl­ke­rung kann das bis zu 30 Mil­lio­nen Imp­fun­gen erfordern.
  • 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Per­so­nen deut­lich aus­wei­ten, die Imp­fun­gen
    durch­füh­ren dür­fen. Kurz­fris­tig geht das über Dele­ga­tio­nen, mit denen Ärz­tin­nen
    und Ärz­ten an Apo­the­ke­rin­nen und Apo­the­ker sowie Pfle­ge­fach­kräf­te, etwa in
    Alten­hei­men die Imp­fung dele­gie­ren dür­fen. Dar­über hin­aus soll eine gesetz­li­che
    Ände­rung erfol­gen für Apo­the­ke­rin­nen und Apo­the­ker, Zahn­ärz­tin­nen und
    Zahn­ärz­te und wei­te­re, um den Kreis der Berech­tig­ten, die in der Coro­na­Pan­de­mie Imp­fun­gen durch­füh­ren kön­nen, auszuweiten.
  • 5. Weil der Schutz der Coro­na-Imp­fung vor den aktu­ell vor­herr­schen­den
    Virus­va­ri­an­ten bei den der­zeit ver­füg­ba­ren Impf­stof­fen etwa ab dem fünf­ten Monat
    kon­ti­nu­ier­lich nach­lässt, wird der Impf­sta­tus, das heißt die Dau­er der
    Aner­ken­nung als voll­stän­dig geimpf­te Per­son, zu ver­än­dern sein, sofern kei­ne
    Auf­fri­schungs­imp­fung erfolgt. Auf Ebe­ne der Euro­päi­schen Uni­on wird dis­ku­tiert,
    dass der Impf­sta­tus nach der zwei­ten Imp­fung sei­ne Gül­tig­keit für neun Mona­te
    behal­ten soll. Bund und Län­der wer­den sich unter Berück­sich­ti­gung der
    Impf­kam­pa­gne und der zur Ver­fü­gung ste­hen­den Impf­stof­fe bis zum Jah­res­en­de
    ver­stän­di­gen, ab wann und wie eine ent­spre­chen­de Rege­lung in der
    Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land Anwen­dung fin­den soll.
  • 6. Bun­des­weit ist der Zugang zu Ein­rich­tun­gen und Ver­an­stal­tun­gen der Kul­tur- und
    Frei­zeit­ge­stal­tung (Kinos, Thea­ter, Gast­stät­ten, etc.) inzi­denz­un­ab­hän­gig nur für
    Geimpf­te und Gene­se­ne (2G) mög­lich. Ergän­zend kann ein aktu­el­ler Test
    vor­ge­schrie­ben wer­den (2GPlus). Hier­zu sind Aus­nah­men für Per­so­nen, die nicht
    geimpft wer­den kön­nen und für Per­so­nen, für die kei­ne all­ge­mei­ne Impf­emp­feh­lung
    vor­liegt, vor­zu­se­hen. Dar­über hin­aus sind Aus­nah­men für Kin­der und Jugend­li­che
    bis 18 Jah­ren möglich.
  • 7. Die 2G-Regeln wer­den bun­des­weit inzi­denz­un­ab­hän­gig auf den Ein­zel­han­del
    aus­ge­wei­tet. Zugang haben also nur noch Geimpf­te und Gene­se­ne.
    Aus­ge­nom­men sind Geschäf­te des täg­li­chen Bedarfs. Der Zugang muss von den
    Geschäf­ten kon­trol­liert werden.
  • Hin­sicht­lich der Aus­nah­men ori­en­tie­ren sich die Län­der am ent­spre­chen­den Kata­log in der
    Bun­des­not­brem­se.
  • 8. In allen Län­dern wer­den stren­ge Kon­takt­be­schrän­kun­gen für Unge­impf­te
    ver­an­lasst. Pri­va­te Zusam­men­künf­te im öffent­li­chen oder pri­va­ten Raum, an
    denen nicht geimpf­te und nicht gene­se­ne Per­so­nen teil­neh­men, sind auf den
    eige­nen Haus­halt sowie höchs­tens zwei Per­so­nen eines wei­te­ren Haus­hal­tes
    zu beschrän­ken. Kin­der bis zur Voll­endung des 14 Jah­res sind hier­von
    aus­ge­nom­men. Ehe­gat­ten, Lebens­part­ner und Part­ne­rin­nen bzw. Part­ner einer
    nicht­ehe­li­chen Lebens­ge­mein­schaft gel­ten als ein Haus­halt, auch wenn sie kei­nen
    gemein­sa­men Wohn­sitz haben. Pri­va­te Zusam­men­künf­te, an denen aus­schließ­lich
    Geimpf­te und Gene­se­ne teil­neh­men, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
    COVID-19-Schutz­maß­nah­men-Aus­nah­men­ver­ord­nung ent­spre­chend anpassen.
  • 9. Über­re­gio­na­le Sport‑, Kul­tur- und ver­gleich­ba­re Groß­ver­an­stal­tun­gen wer­den
    deut­lich ein­ge­schränkt. Es wer­den Begren­zun­gen der Aus­las­tung und eine
    abso­lu­te Ober­gren­ze von Zuschau­en­den fest­ge­legt. Bei Ver­an­stal­tun­gen in
    geschlos­se­nen Räu­men darf nur 30 bis 50 Pro­zent der Kapa­zi­tät genutzt wer­den
    bis zu einer maxi­ma­len Gesamt­zahl von 5.000 Zuschau­en­den. Bei
    Ver­an­stal­tun­gen im Frei­en darf nur 30 bis 50 Pro­zent der Kapa­zi­tät genutzt wer­den
    bis zu einer maxi­ma­len Gesamt­zahl von 15.000 Zuschau­en­den. Es sind
    medi­zi­ni­sche Mas­ken zu tra­gen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpf­te oder
    Gene­se­ne Zugang haben (2G). Ergän­zend kann für die Teil­neh­men­den ein
    aktu­el­ler Test vor­ge­schrie­ben wer­den (2GPlus). In Län­dern mit einem hohen
    Infek­ti­ons­ge­sche­hen müs­sen Ver­an­stal­tun­gen nach Mög­lich­keit abge­sagt und
    Sport­ver­an­stal­tun­gen ohne Zuschau­er durch­ge­führt werden.
  • 10. Spä­tes­tens ab einer Inzi­denz von mehr als 350 Neu­in­fek­tio­nen pro 100.000
    Ein­woh­nern in sie­ben Tagen wer­den Clubs und Dis­ko­the­ken in Innen­räu­men
    geschlos­sen. Aus Sicht des Bun­des ist das recht­lich schon jetzt mög­lich. Bei der
    Reform des Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes wird dies aber noch ein­mal unzwei­fel­haft
    klar­ge­stellt. Die Län­der kön­nen die­se Mög­lich­keit aber schon jetzt flä­chen­de­ckend
    nut­zen, wo nötig.
  • 11. In Krei­sen mit einer Inzi­denz ober­halb von 350 pro 100.000 Ein­woh­ner müs­sen alle
    Kon­tak­te redu­ziert wer­den. Des­halb gilt bei pri­va­ten Fei­ern und Zusam­men­künf­ten eine Teil­neh­mer­gren­ze von 50 Per­so­nen (Geimpf­te und Gene­se­ne) in Innen­räu­men und 200 Per­so­nen (Geimpf­te und Gene­se­ne) im Außenbereich.
  • 12. In den Schu­len gilt eine Mas­ken­pflicht für alle Klassenstufen.
  • 13.Es wer­den stren­ge Kon­trol­len aller Regeln sicher­ge­stellt. Das gilt ins­be­son­de­re
    für Kon­trol­len des Impf­sta­tus, die mög­lichst mit­tels Apps erfol­gen sollen.
  • 14.Der Gesetz­ge­ber wird gebe­ten, das Infek­ti­ons­schutz­ge­setz um wei­te­re
    Rege­lun­gen zu ergän­zen, damit Län­der und Regio­nen mit einem hohen
    Infek­ti­ons­ge­sche­hen wei­ter­hin ange­mes­se­ne zusätz­li­che Maß­nah­men (z.B.
    zeit­lich befris­te­te Schlie­ßun­gen von Gast­stät­ten, Ver­bot der Alko­hol­ab­ga­be oder
    des Alko­hol­kon­sums, Beschrän­kung von Ansamm­lun­gen, Ein­schrän­kun­gen bei
    Hotel­über­nach­tun­gen) zur Ver­fü­gung haben. Dar­über hin­aus wird er gebe­ten, die
    Über­gangs­frist für Schutz­maß­nah­men im Infek­ti­ons­schutz­ge­setz, die bis zum 25.
    Novem­ber 2021 in Kraft getre­ten sind, über den 15. Dezem­ber 2021 hin­aus zu
    ver­län­gern. Es wird gesetz­lich klar­ge­stellt, dass die­se Maß­nah­men auch regio­nal
    dif­fe­ren­ziert (z.B. Land­krei­se) ange­ord­net wer­den können.
  • 15. All die vor­ge­nann­ten Maß­nah­men mar­kie­ren bun­des­weit ein­heit­li­che Min­dest­stan­dards. Damit ver­schär­fen auch vie­le Län­der und Regio­nen mit aktu­ell
    nied­ri­gen Inzi­den­zen ihre Regeln, um die Wel­le abzu­mil­dern und ihre
    Gesund­heits­sys­te­me vor­aus­schau­end zu ent­las­ten. Die beson­ders betrof­fe­nen
    Län­der wer­den auch wei­ter­hin über die­se Min­dest­stan­dards hin­aus mit
    lan­des­recht­li­chen Rege­lun­gen tätig werden.
  • 16. Der Bund wird eine ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Impf­pflicht für Beschäf­tig­te auf den
    Weg brin­gen, z.B. in Alten­pfle­ge­ein­rich­tun­gen und Krankenhäusern.
  • 17. Bund und Län­der begrü­ßen es, dass der Deut­sche Bun­des­tag zeit­nah über eine
    all­ge­mei­ne Impf­pflicht ent­schei­den will. Sie kann grei­fen, sobald sicher­ge­stellt
    wer­den kann, dass alle zu Imp­fen­den auch zeit­nah geimpft wer­den kön­nen, also
    etwa ab Febru­ar 2022. Bund und Län­der bit­ten den Ethik­rat, hier­zu bis Jah­res­en­de
    eine Emp­feh­lung zu erarbeiten.
  • 18. Im Bun­des­kanz­ler­amt wird ein Exper­ten­gre­mi­um von Wis­sen­schaft­le­rin­nen
    und Wis­sen­schaft­lern ein­ge­rich­tet. Es soll ein­mal die Woche tagen und
    gemein­sa­me Vor­schlä­ge machen.
  • 19. Am Sil­ves­ter­tag und Neu­jahrs­tag wird bun­des­weit ein An- und
    Ver­samm­lungs­ver­bot umge­setzt. Dar­über hin­aus gilt ein Feu­er­werks­ver­bot auf
    durch die Kom­mu­nen zu defi­nie­ren­den publi­kums­träch­ti­gen Plät­zen. Der Ver­kauf
    von Pyro­tech­nik vor Sil­ves­ter wird in die­sem Jahr gene­rell ver­bo­ten und vom
    Zün­den von Sil­ves­ter­feu­er­werk gene­rell drin­gend abge­ra­ten, auch vor dem
    Hin­ter­grund der hohen Ver­let­zungs­ge­fahr und der bereits enor­men Belas­tung des
    Gesund­heits­sys­tems. Für die hier­von betrof­fe­nen Unter­neh­men ist wie im
    ver­gan­ge­nen Jahr eine ent­spre­chen­de Kom­pen­sa­ti­on im Rah­men der
    Wirt­schafts­hil­fen vorzusehen.
  • 20. Die Regie­rungs­chefin­nen und ‑chefs der Län­der begrü­ßen das durch die
    Bun­des­re­gie­rung vor­ge­leg­te Term-Sheet zur Über­brü­ckungs­hil­fe IV, mit dem zur
    Umset­zung des Beschlus­ses vom 18. Novem­ber 2021 ein Hilfs­in­stru­ment für die
    von Coro­na-Schutz­maß­nah­men beson­ders betrof­fe­nen Advents­märk­te geschaf­fen
    wer­den soll. Die­ses soll zügig umge­setzt wer­den. Die Här­te­fall­hil­fen, der
    Son­der­fonds des Bun­des für Mes­sen und Aus­stel­lun­gen, der Son­der­fonds des
    Bun­des für Kul­tur­ver­an­stal­tun­gen, das Pro­gramm Coro­na-Hil­fen Pro­fi­sport und
    das KFW-Son­der­pro­gramm sol­len ver­län­gert wer­den. Eben­so begrü­ßen sie, dass
    das Bun­des­ka­bi­nett die wesent­li­chen Son­der­re­ge­lun­gen beim Kurz­ar­bei­ter­geld
    bis zum 31. März 2022 ver­län­gert hat. Sie bit­tet die Bun­des­re­gie­rung, die wei­te­re
    Ent­wick­lung im Blick zu behalten.

Hin­sicht­lich der Aus­nah­men ori­en­tie­ren sich die Län­der am ent­spre­chen­den Kata­log in der Bundesnotbremse.


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Ost­fries­land berei­tet sich auf Kat­warn-Pro­be­alarm vor

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Für den Ernst­fall gewapp­net: Kat­warn-Pro­be­alarm in Ost­fries­land am 12. März

Es ist eine Pro­be für den Ernst­fall, um die Funk­tio­na­li­tät der Warn­sys­te­me sicher­zu­stel­len: Am Don­ners­tag, den 12. März 2026, wird in ganz Ost­fries­land ein umfang­rei­cher Pro­be­alarm über das Kat­warn-Sys­tem aus­ge­löst. Pünkt­lich um 11 Uhr tes­ten die zustän­di­gen Behör­den das App-basier­te Warnsystem.

Der Test­lauf betrifft die Land­krei­se Leer, Aurich und Witt­mund sowie die Stadt Emden. Ziel ist es, die tech­ni­sche Infra­struk­tur zu über­prü­fen und die Bevöl­ke­rung für das Warn­sys­tem zu sensibilisieren.

Ablauf und Fehlerbehebung

Unmit­tel­bar nach der War­nung um 11 Uhr wird eini­ge Minu­ten spä­ter eine Ent­war­nung gesen­det. Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, die die Pro­be­war­nung nicht auf ihrem Smart­phone emp­fan­gen, soll­ten aktiv wer­den. Die Behör­den raten in die­sem Fall, zunächst die Ein­stel­lun­gen in der App zu über­prü­fen. Hilft dies nicht, wird eine Neu­in­stal­la­ti­on der App empfohlen.

Ein häu­fi­ger Grund für feh­len­de War­nun­gen ist zudem, dass Kat­warn nach einem Gerä­te­wech­sel nicht erneut ein­ge­rich­tet wur­de. Nut­zer soll­ten daher sicher­stel­len, dass die App auf dem aktu­el­len End­ge­rät aktiv ist.

Funk­ti­ons­wei­se und Nut­zen von Katwarn

Kat­warn ist ein eta­blier­tes Mel­de­sys­tem für Gefah­ren­fäl­le, das auf bestimm­te geo­gra­phi­sche Berei­che ein­ge­grenzt wer­den kann. In Ost­fries­land wird es von den Land­krei­sen Leer, Aurich und Witt­mund sowie der Stadt Emden genutzt, um die loka­le Bevöl­ke­rung schnell und direkt zu informieren.

Die App warnt vor Kata­stro­phen und Ereig­nis­sen mit mas­si­ven Aus­wir­kun­gen auf Ort­schaf­ten oder gan­ze Land­krei­se. Dazu zäh­len beispielsweise:

  • Gefähr­li­che Unwetter

  • Sturm­flu­ten

  • Unfäl­le und Unglücks­fäl­le mit erheb­li­chem Ausmaß

Zusätz­lich zu die­sen Akut­si­tua­tio­nen infor­miert Kat­warn in Ost­fries­land auch ver­läss­lich über Schulausfälle.

Vor­aus­set­zun­gen für den Empfang

Um Kat­warn-Mel­dun­gen emp­fan­gen zu kön­nen, müs­sen Nut­zer die App auf ihrem Smart­phone instal­liert haben. Wich­tig ist zudem, dass die Stand­ort­frei­ga­be akti­viert ist, damit War­nun­gen basie­rend auf dem aktu­el­len Auf­ent­halts­ort zuge­stellt wer­den kön­nen. Alter­na­tiv besteht die Mög­lich­keit, Post­leit­zah­len manu­ell zu hin­ter­le­gen, um War­nun­gen für bestimm­te Orte zu erhalten.

Wei­te­re Warn­ka­nä­le im Überblick

Neben dem Kat­warn-Sys­tem ste­hen den Bür­ge­rin­nen und Bür­gern in Deutsch­land noch wei­te­re wich­ti­ge Warn­ka­nä­le zur Verfügung:

  1. Warn-App NINA: Die Not­fall-Infor­ma­ti­ons- und Nach­rich­ten-App (NINA) des Bun­des ist ein wei­te­res App-basier­tes Sys­tem, das über Gefah­ren­la­gen informiert.

  2. Cell Broad­cast: Die­se Tech­no­lo­gie ermög­licht es, Warn­nach­rich­ten direkt an alle Mobil­te­le­fo­ne in einer bestimm­ten Funk­zel­le zu sen­den. Cell Broad­cast funk­tio­niert auch ohne die Instal­la­ti­on einer spe­zi­el­len App und erreicht somit eine sehr brei­te Basis der Bevölkerung.

Der Pro­be­alarm am 12. März ist ein wich­ti­ger Bau­stein im regio­na­len Kata­stro­phen­schutz und dient dazu, die Funk­ti­ons­fä­hig­keit des Warn­mi­xes in Ost­fries­land zu gewährleisten.

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Tag der offe­nen Tür im Gesund­heits­amt Leer am 19. März

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Viel­falt für Gesund­heit: Tag der offe­nen Tür im Gesund­heits­amt Leer am 19. März

Leer – Unter dem Leit­ge­dan­ken „Viel­falt für Gesund­heit“ lädt das Gesund­heits­amt Leer die Bevöl­ke­rung am Don­ners­tag, den 19. März 2026, zu einem beson­de­ren Akti­ons­tag ein. Zwi­schen 13:00 und 17:00 Uhr ver­wan­delt sich das Dienst­ge­bäu­de in der Jahn­stra­ße 4 in einen Ort der Begeg­nung und Infor­ma­ti­on, an dem Bür­ge­rin­nen und Bür­ger einen direk­ten Blick hin­ter die Kulis­sen der Behör­de wer­fen können.

Inter­ak­ti­ves Pro­gramm für alle Generationen

Das Gesund­heits­amt hat für die­sen Nach­mit­tag ein brei­tes Spek­trum an Mit­mach­ak­tio­nen zusam­men­ge­stellt, die sowohl Kin­der als auch Erwach­se­ne ansprechen:

  • Für jun­ge Besu­cher: Kin­der kön­nen ihre Sin­ne bei Hör- und Seh­tests spie­le­risch prü­fen las­sen. Die The­men Zahn­ge­sund­heit und Mund­hy­gie­ne wer­den durch eine „Kari­es­wurf­bu­de“ sowie einen „Kari­es­tun­nel“ anschau­lich vermittelt.

  • Gesund­heits-Check-ups: Erwach­se­ne haben die Mög­lich­keit, wich­ti­ge Vital­wer­te wie Blut­druck, Blut­zu­cker und die Sau­er­stoff­sät­ti­gung mes­sen zu lassen.

  • Vor­sor­ge und Bera­tung: Neben indi­vi­du­el­len Impf­be­ra­tun­gen ste­hen Fach­kräf­te der Selbst­hil­fe­kon­takt­stel­le für umfas­sen­de Bera­tungs­ge­sprä­che bereit.

  • Prak­ti­sche Hygie­ne: Die Gesund­heits­auf­sicht demons­triert unter Schwarz­licht die kor­rek­te Hän­de­des­in­fek­ti­on und infor­miert über den Infek­ti­ons­schutz sowie die Qua­li­tät loka­ler Badestellen.

Fach­vor­trä­ge und Impulse

Zusätz­lich zu den Akti­ons­stän­den bie­tet das Pro­gramm fach­li­che Impul­se durch ver­schie­de­ne Kurz­vor­trä­ge. Exper­ten refe­rie­ren zu den The­men Vor­sor­ge­voll­macht, Resi­li­enz sowie zu rei­se­me­di­zi­ni­schen Fra­ge­stel­lun­gen. Das Deut­sche Rote Kreuz (DRK) ergänzt das Ange­bot durch prak­ti­sche Ein­bli­cke in die Tech­ni­ken der Wiederbelebung.

Für zusätz­li­che Dyna­mik sorgt die Gesund­heits­re­gi­on mit spe­zi­el­len Bewe­gungs­an­ge­bo­ten und dem mobi­len Muse­um „Gesund­hei­t³“, das fri­sche Per­spek­ti­ven auf das The­ma Wohl­be­fin­den eröff­net. Die Ver­an­stal­tung unter­streicht die Rele­vanz des Öffent­li­chen Gesund­heits­diens­tes als zen­tra­len Pfei­ler der kom­mu­na­len Daseinsvorsorge.


Ver­an­stal­tungs­de­tails auf einen Blick:

  • Datum: Don­ners­tag, 19. März 2026

  • Uhr­zeit: 13:00 bis 17:00 Uhr

  • Ort: Gesund­heits­amt Leer, Jahn­stra­ße 4, 26789 Leer

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Neu­er Chef­arzt für Anäs­the­sie und Inten­siv­me­di­zin am Kli­ni­kum Leer

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Chef­arzt der Kli­nik für Anäs­the­sie und Inten­siv­me­di­zin Dr. med. Jür­gen Hin­kel­mann gemein­sam mit Geschäfts­füh­re­rin Danie­la Kamp.

Ver­stär­kung in der Kli­nik­lei­tung: Dr. med. Jür­gen Hin­kel­mann über­nimmt Chef­arzt­pos­ten am Kli­ni­kum Leer

Leer/Ostfriesland, 3. März 2026 – Das Kli­ni­kum Leer stellt die Wei­chen für die Zukunft sei­ner medi­zi­ni­schen Ver­sor­gung. Seit dem 1. März lei­tet Dr. med. Jür­gen Hin­kel­mann als neu­er Chef­arzt die Kli­nik für Anäs­the­sie und Inten­siv­me­di­zin. Der 55-jäh­ri­ge Medi­zi­ner über­nimmt damit die Ver­ant­wor­tung für eine zen­tra­le Fach­ab­tei­lung des Hau­ses und bringt eine über zwan­zig­jäh­ri­ge Exper­ti­se in sein neu­es Amt ein.

Ein erfah­re­ner Exper­te für Ostfriesland

Der beruf­li­che Wer­de­gang von Dr. Hin­kel­mann ist geprägt von hoch­ka­rä­ti­gen Sta­tio­nen in der deut­schen Kli­nik­land­schaft. Nach sei­nem Medi­zin­stu­di­um und der Fach­arzt­aus­bil­dung am städ­ti­schen Kli­ni­kum in Kre­feld sam­mel­te er wert­vol­le Erfah­run­gen am Uni­ver­si­täts­kli­ni­kum Müns­ter. Dort war er in ver­schie­de­nen Funk­tio­nen als Fach- und Ober­arzt tätig und ver­tief­te sei­ne Kennt­nis­se im Bereich der Anäs­the­sie sowie im kom­ple­xen OP-Manage­ment. Vor sei­nem Wech­sel nach Leer war er lang­jäh­rig als Chef­arzt für die Berei­che Anäs­the­sie, Intensiv‑, Schmerz- und Not­fall­me­di­zin in Dort­mund verantwortlich.

Neben sei­ner brei­ten prak­ti­schen Erfah­rung ver­fügt der neue Chef­arzt über weit­rei­chen­de Zusatz­qua­li­fi­ka­tio­nen. Hier­zu zäh­len unter ande­rem die Spe­zi­el­le Inten­siv­me­di­zin, fun­dier­tes Wis­sen im OP-Manage­ment sowie spe­zi­el­le Qua­li­fi­ka­tio­nen im kli­ni­schen Risikomanagement.

Stra­te­gi­sche Wei­ter­ent­wick­lung und Patientensicherheit

Die Geschäfts­füh­rung des Kli­ni­kums sieht in der Neu­be­set­zung einen wich­ti­gen Schritt zur Qua­li­täts­si­che­rung. „Mit Dr. Hin­kel­mann haben wir einen aus­ge­wie­se­nen Exper­ten gewon­nen“, erklärt Geschäfts­füh­re­rin Danie­la Kamp. Ziel sei es, die medi­zi­ni­sche Qua­li­tät durch sei­ne lang­jäh­ri­ge Füh­rungs­er­fah­rung nach­hal­tig zu stär­ken und die Ver­sor­gung im Sin­ne der Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten kon­ti­nu­ier­lich auszubauen.

Auch Dr. Hin­kel­mann blickt erwar­tungs­voll auf sei­ne neu­en Auf­ga­ben in Leer. Für sei­ne Amts­zeit hat er sich bereits kla­re Schwer­punk­te gesetzt:

  • Aus­bil­dung: Eta­blie­rung eines struk­tu­rier­ten Cur­ri­cu­lums mit Fokus auf ultra­schall­ge­stütz­te Verfahren.

  • Inno­va­ti­on: Medi­zi­ni­sche Wei­ter­ent­wick­lung der Anäs­the­sie- und Intensivmedizin.

  • Pati­en­ten­wohl: Erhö­hung der Pati­en­ten­si­cher­heit und die Umset­zung des Kon­zepts eines „schmerz­ar­men Krankenhauses“.

Mit die­sem Pro­gramm möch­te der neue Chef­arzt nicht nur die fach­li­che Exzel­lenz för­dern, son­dern vor allem den Auf­ent­halt für die Pati­en­ten im Kli­ni­kum Leer so sicher und scho­nend wie mög­lich gestalten.


Chef­arzt der Kli­nik für Anäs­the­sie und Inten­siv­me­di­zin Dr. med. Jür­gen Hin­kel­mann gemein­sam mit Geschäfts­füh­re­rin Danie­la Kamp.

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Ost­fries­land berei­tet sich auf Kat­warn-Pro­be­alarm vor

Für den Ernst­fall gewapp­net: Kat­warn-Pro­be­alarm in Ost­fries­land am 12. März Es ist eine Pro­be für den Ernst­fall, um die Funk­tio­na­li­tät der...

News

Ein­mal­zah­lung für nie­der­säch­si­sche Beam­te: Bis zu 800 Euro

Ein­mal­zah­lung beschlos­sen: Nie­der­sach­sen stärkt Besol­dung für Beam­te und Rich­ter für 2025 Han­no­ver – Der Nie­der­säch­si­sche Land­tag hat am Diens­tag den Weg...

Blaulicht

Poli­zei­be­richt: Unfall­fluch­ten, Hal­len­brand und feh­len­der Ver­si­che­rungs­schutz im Kreisgebiet

POL-LER: Pres­se­mit­tei­lung der Poli­zei­in­spek­ti­on Leer/ Emden für den 03.03.2026   Feh­len­de Pflicht­ver­si­che­rung ++ Zeu­gen­auf­ru­fe nach Ver­kehrs­un­fall­fluch­ten ++ Bedro­hung ++ Auf­bruch...

Lokal

Tag der offe­nen Tür im Gesund­heits­amt Leer am 19. März

Viel­falt für Gesund­heit: Tag der offe­nen Tür im Gesund­heits­amt Leer am 19. März Leer – Unter dem Leit­ge­dan­ken „Viel­falt für Gesund­heit“...

Allgemein

L 24 in Remels: Fahr­bahn­sa­nie­rung unter Voll­sper­rung ab Mit­te März

L 24: Fahr­bahn­sa­nie­rung in Remels star­tet am 13. März Remels/Landkreis Leer – Auto­fah­rer in Remels müs­sen sich auf eine kurz­zei­ti­ge Voll­sper­rung...

Lokal

Neu­er Chef­arzt für Anäs­the­sie und Inten­siv­me­di­zin am Kli­ni­kum Leer

Chef­arzt der Kli­nik für Anäs­the­sie und Inten­siv­me­di­zin Dr. med. Jür­gen Hin­kel­mann gemein­sam mit Geschäfts­füh­re­rin Danie­la Kamp. Ver­stär­kung in der Kli­nik­lei­tung: Dr....

Lokal

Kreis­tag Leer: Even­burg-Sekt – vol­le Trans­pa­renz der Frak­ti­ons­gel­der – Personalentscheidungen

Kreis­tag Leer: Per­so­na­li­en, Finan­zen und Trans­pa­renz­an­trä­ge im Fokus   Am kom­men­den Mon­tag, den 9. März 2026, tritt der Kreis­tag des Land­krei­ses...

Lokal

Geflü­gel­pest im Land­kreis Leer amt­lich festgestellt

Geflü­gel­pest im Land­kreis Leer: Amt­li­cher Aus­bruch in Moorm­er­land festgestellt Am 2. März 2026 wur­de in einer Geflü­gel­hal­tung in der Gemein­de...

Allgemein

Trun­ken­heits­fahrt und Wider­stand: Vater und Sohn in Wil­des­hau­sen gestellt

Poli­zei­ein­satz in Wil­des­hau­sen: Trun­ken­heits­fahrt endet mit Widerstand In der Nacht zum Sonn­tag, den 01.03.2026, kam es in Wil­des­hau­sen nach einer...

Lokal

Tra­di­tio­nel­les Grün­kohl­es­sen im Rah­men des „Klin­gen­des Kran­ken­haus“ gestartet

Tra­di­tio­nel­les Grün­kohl­es­sen: Auf­takt für das „Klin­gen­de Kran­ken­haus“ 2026 in Weener Wee­ner, 27. Febru­ar 2026. Ende Febru­ar ver­sam­mel­ten sich zahl­rei­che Teil­neh­me­rin­nen...

Lokal

NABU bit­tet um Rück­sicht­nah­me wäh­rend der aktu­el­len Brutzeit

© NABU/Winfried Rusch Wenn Hecken zu Kin­der­stu­ben wer­den: NABU bit­tet um Rück­sicht zur Brutzeit Mit dem 1. März hat für...

Blaulicht

Unfall, Van­da­lis­mus und Dieb­stahl: Poli­zei zieht Wochenend-Bilanz

POL-LER: Pres­se­mit­tei­lung der Poli­zei­in­spek­ti­on Leer/ Emden für den 02.03.2026 Beschä­di­gung einer WC-Anlage++Beschädigung durch Feu­er­werks­kör­per++ Fah­ren unter Alko­hol­ein­fluss++ Ver­kehrs­un­fall++ Dieb­stahl aus Taxi...

Lokal

Hand­werks­kam­mer ruft Betrie­be zur aktu­el­len Kon­junk­tur­um­fra­ge auf

Immer nah dran am Hand­werk: Svea Jans­sen koor­di­niert die Kon­junk­tur­um­fra­gen der Hand­werks­kam­mer und hofft auf vie­le Rück­mel­dun­gen aus den Betrie­ben....

Lokal

Som­mer­öff­nungs­zei­ten: Wert­stoff­hö­fe im Land­kreis Leer ver­län­gern jetzt Öffnungszeiten

Som­mer­öff­nungs­zei­ten: Län­ge­re Anlie­fer­zei­ten auf den Wertstoffhöfen Das wär­me­re Wet­ter führt erfah­rungs­ge­mäß zu einem erhöh­ten Auf­kom­men an Grün­ab­fäl­len und sons­ti­gen Wert­stof­fen....

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Frei­er Zugang zu regio­na­len News: Lese­r­ECHO-Ver­lag for­ciert media­le Teilhabe

Medi­en für alle: Lese­r­ECHO-Ver­lag stärkt regio­na­le Teil­ha­be durch kos­ten­freie Newsportale In einer Zeit, in der Infor­ma­tio­nen zuneh­mend hin­ter Bezahl­schran­ken ver­schwin­den,...

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Online-Anzei­gen rich­tig gestal­ten: Smart­phone & Tablet im Fokus

Online-Anzei­gen: Das rich­ti­ge For­mat für Smart­phone & Tablet In der heu­ti­gen digi­ta­len Welt grei­fen immer mehr Nut­zer über Smart­phones und...

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Reich­wei­te, Rele­vanz, Regio­na­li­tät – Media­da­ten der Sei­te „Wir Leeraner“

Media­da­ten – Face­book­sei­te „Wir Leeraner“ Ein Ange­bot des LeserECHO-Verlags Die Face­book­sei­te „Wir Leera­ner“ ist die reich­wei­ten­star­ke Social-Media-Platt­form des Lese­r­ECHO-Ver­lags für...

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Mit SEO erfolg­reich in Deutsch­land: Wie nie­der­län­di­sche Unter­neh­men vom Lese­r­ECHO-Por­tal profitieren

Erfolg­reich in Deutsch­land: Wie nie­der­län­di­sche Unter­neh­men mit SEO durchstarten Die Digi­ta­li­sie­rung macht es für Unter­neh­men immer ein­fa­cher, über Län­der­gren­zen hin­weg...

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Fir­men­events in Ost­fries­land & Ems­land: Per­fekt pla­nen und erfolg­reich umsetzen

Fir­men­events pla­nen in Ost­fries­land und Ems­land: Wich­ti­ge Tipps und krea­ti­ve Ideen Ein gelun­ge­nes Fir­men­event kann die Mar­ken­be­kannt­heit stei­gern, Kun­den bin­den und...

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Mar­ke­ting: Geschäfts­er­öff­nung: So wird Ihr Event zum unver­gess­li­chen Erlebnis!

Per­fek­te Pla­nung für Ihre Geschäfts­er­öff­nung, Fir­mener­wei­te­rung oder Ihr Firmenjubiläum Eine erfolg­rei­che Geschäfts­er­öff­nung, eine Erwei­te­rung oder ein Fir­men­ju­bi­lä­um sind idea­le Anläs­se,...

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His­to­ri­sche Spu­ren­su­che bei Kri­mi­füh­rung am Muse­ums­ha­fen Leer

Mör­der­jagd im his­to­ri­schen Leer: Kri­mi­füh­rung „Mord am Hafen“ Wer ermor­de­te den Ehe­mann der Wit­we Gesche Mein­ders? Tau­chen Sie ein in das...

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Lions Musik­preis: Jun­ge Kla­vier­ta­len­te in der Even­burg Leer

Kla­vier­kunst in der Even­burg: Lions Musik­preis sucht Publikumsliebling Der Lions Musik­preis kehrt zurück und stellt in die­sem Jahr ein beson­ders...

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Gar­ten­Ta­geN­ord 2026 laden zur Sai­son­er­oeff­nung nach Wues­t­ing ein

Bei­trags­bild: Gar­ten­Ta­geN­ord — Hol­ler Land­stra­ße 2 — 27798 Hude/Wüsting   Gar­ten­Ta­geN­ord 2026: Inspi­ra­tio­nen für die Grü­ne Oase in Wüsting  ...

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Par­ty-Duo „Die Fid­gets“ sorgt für Stim­mung in Niedersachsen

Die Fid­gets: Par­ty-Power aus Han­no­ver erobert Niedersachsen Leer/Hannover – Wenn in Nie­der­sach­sens Par­ty­hoch­bur­gen die Stim­mung ihren Höhe­punkt erreicht, ste­cken oft...

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Digi­ta­ler Schutz: VHS Leer klärt über Online-Betrug auf

Sicher im Netz: VHS Leer klärt über Online-Betrug auf Die Digi­ta­li­sie­rung bie­tet unzäh­li­ge Mög­lich­kei­ten, birgt jedoch auch wach­sen­de Gefah­ren. Betrü­ge­ri­sche...

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Knei­pen­fes­ti­val Leer Live: DJ-Beats und Saxo­fon im 360 Grad

DJ Casa & Tobi­as Leon Hacker: Ein ein­ge­spiel­tes Team In der Müh­len­stra­ße 36–38 erwar­tet die Besu­cher von 21:00 bis 24:00 Uhr...

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The Air­let­tes prä­sen­tie­ren Swing-Inter­pre­ta­tio­nen der Neun­zi­ger­jah­re in Leer

Kon­zert­ab­sa­ge „The Air­let­tes“ im Spar­kas­sen­Fo­rum Leer Leer, 1. März 2026 – Das für Mitt­woch, den 4. März 2026, im Spar­kas­sen­Fo­rum Leer...

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Balls­ha­ker brin­gen die AC/DC Expe­ri­ence zum Knei­pen­fes­ti­val Leer Live!

Das Knei­pen­fes­ti­val „Leer Live!“ ver­wan­delt die Innen­stadt am 7. März 2026 erneut in eine musi­ka­li­sche Erleb­nis­mei­le mit ins­ge­samt 12 Kon­zer­ten...

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Rock-For­ma­ti­on Accu­ra­cy gas­tiert beim Knei­pen­fes­ti­val Leer Live im Celona

Leer Live! 2026: Rock-Power im Celo­na – „Accu­ra­cy“ ver­spricht 100 % schla­ger­freie Zone Die Leera­ner Innen­stadt ver­wan­delt sich am 7. März...

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Acht Auto­häu­ser prä­sen­tie­ren Trends auf der Leera­ner Auto­schau 2026

Acht Auto­häu­ser, ein Ziel: Die Leera­ner Auto­schau 2026 lädt zum Ent­de­cken ein Am Sonn­tag, den 1. März 2026, ver­wan­delt sich Leer...