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2G-Regeln wer­den auf Ein­zel­han­del ausgeweitet

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Maß­nah­men zur Bewäl­ti­gung der Corona-Pandemie

Die Lage in unse­rem Land ist sehr ernst. In vie­len Regio­nen Deutsch­lands stei­gen die
Inzi­den­zen, die Belas­tung in den Kran­ken­häu­sern gerät vie­ler­orts an sei­ne Gren­zen,
ins­be­son­de­re im Süden und Osten Deutsch­lands. Die Pan­de­mie trifft unser gan­zes
Land hart. Über die soli­da­ri­sche Ver­tei­lung von Inten­siv­pa­ti­en­ten sind wir alle eng
mit­ein­an­der verbunden.

Des­halb wer­den wir in einem Akt der natio­na­len Soli­da­ri­tät gemein­sam dafür
sor­gen, dass die Infek­ti­ons­zah­len wie­der sin­ken und unser Gesund­heits­sys­tem
ent­las­tet wird.

Vor die­sem Hin­ter­grund beschlie­ßen die Bun­des­kanz­le­rin und die
Regie­rungs­chefin­nen und ‑chefs der Länder:

  • 1. Die bestehen­den Beschlüs­se der Bun­des­kanz­le­rin und der Regie­rungs­chefin­nen
    und Regie­rungs­chefs der Län­der blei­ben wei­ter­hin gül­tig, sofern die­ser Beschluss
    kei­ne abwei­chen­den Fest­le­gun­gen trifft. Die Län­der wer­den ihre
    Lan­des­ver­ord­nun­gen ent­spre­chend anpassen.
  • 2. Ein erwei­ter­ter Bund-Län­der-Kri­sen­stab wird im Bun­des­kanz­ler­amt ein­ge­rich­tet,
    der früh­zei­tig die Pro­ble­me in der Logis­tik, bei der Impf­stoff­lie­fe­rung und ‑ver­tei­lung
    erken­nen und behe­ben soll.
  • 3. Bund und Län­der wer­den gemein­sam dar­an arbei­ten, bis Weih­nach­ten allen, die
    sich für eine Erst­imp­fung ent­schei­den und allen, die frist­ge­recht eine Zweit- oder
    Auf­frisch­imp­fung benö­ti­gen, die Imp­fung zu ermög­li­chen. Bei einer hohen
    Nach­fra­ge in der Bevöl­ke­rung kann das bis zu 30 Mil­lio­nen Imp­fun­gen erfordern.
  • 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Per­so­nen deut­lich aus­wei­ten, die Imp­fun­gen
    durch­füh­ren dür­fen. Kurz­fris­tig geht das über Dele­ga­tio­nen, mit denen Ärz­tin­nen
    und Ärz­ten an Apo­the­ke­rin­nen und Apo­the­ker sowie Pfle­ge­fach­kräf­te, etwa in
    Alten­hei­men die Imp­fung dele­gie­ren dür­fen. Dar­über hin­aus soll eine gesetz­li­che
    Ände­rung erfol­gen für Apo­the­ke­rin­nen und Apo­the­ker, Zahn­ärz­tin­nen und
    Zahn­ärz­te und wei­te­re, um den Kreis der Berech­tig­ten, die in der Coro­na­Pan­de­mie Imp­fun­gen durch­füh­ren kön­nen, auszuweiten.
  • 5. Weil der Schutz der Coro­na-Imp­fung vor den aktu­ell vor­herr­schen­den
    Virus­va­ri­an­ten bei den der­zeit ver­füg­ba­ren Impf­stof­fen etwa ab dem fünf­ten Monat
    kon­ti­nu­ier­lich nach­lässt, wird der Impf­sta­tus, das heißt die Dau­er der
    Aner­ken­nung als voll­stän­dig geimpf­te Per­son, zu ver­än­dern sein, sofern kei­ne
    Auf­fri­schungs­imp­fung erfolgt. Auf Ebe­ne der Euro­päi­schen Uni­on wird dis­ku­tiert,
    dass der Impf­sta­tus nach der zwei­ten Imp­fung sei­ne Gül­tig­keit für neun Mona­te
    behal­ten soll. Bund und Län­der wer­den sich unter Berück­sich­ti­gung der
    Impf­kam­pa­gne und der zur Ver­fü­gung ste­hen­den Impf­stof­fe bis zum Jah­res­en­de
    ver­stän­di­gen, ab wann und wie eine ent­spre­chen­de Rege­lung in der
    Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land Anwen­dung fin­den soll.
  • 6. Bun­des­weit ist der Zugang zu Ein­rich­tun­gen und Ver­an­stal­tun­gen der Kul­tur- und
    Frei­zeit­ge­stal­tung (Kinos, Thea­ter, Gast­stät­ten, etc.) inzi­denz­un­ab­hän­gig nur für
    Geimpf­te und Gene­se­ne (2G) mög­lich. Ergän­zend kann ein aktu­el­ler Test
    vor­ge­schrie­ben wer­den (2GPlus). Hier­zu sind Aus­nah­men für Per­so­nen, die nicht
    geimpft wer­den kön­nen und für Per­so­nen, für die kei­ne all­ge­mei­ne Impf­emp­feh­lung
    vor­liegt, vor­zu­se­hen. Dar­über hin­aus sind Aus­nah­men für Kin­der und Jugend­li­che
    bis 18 Jah­ren möglich.
  • 7. Die 2G-Regeln wer­den bun­des­weit inzi­denz­un­ab­hän­gig auf den Ein­zel­han­del
    aus­ge­wei­tet. Zugang haben also nur noch Geimpf­te und Gene­se­ne.
    Aus­ge­nom­men sind Geschäf­te des täg­li­chen Bedarfs. Der Zugang muss von den
    Geschäf­ten kon­trol­liert werden.
  • Hin­sicht­lich der Aus­nah­men ori­en­tie­ren sich die Län­der am ent­spre­chen­den Kata­log in der
    Bun­des­not­brem­se.
  • 8. In allen Län­dern wer­den stren­ge Kon­takt­be­schrän­kun­gen für Unge­impf­te
    ver­an­lasst. Pri­va­te Zusam­men­künf­te im öffent­li­chen oder pri­va­ten Raum, an
    denen nicht geimpf­te und nicht gene­se­ne Per­so­nen teil­neh­men, sind auf den
    eige­nen Haus­halt sowie höchs­tens zwei Per­so­nen eines wei­te­ren Haus­hal­tes
    zu beschrän­ken. Kin­der bis zur Voll­endung des 14 Jah­res sind hier­von
    aus­ge­nom­men. Ehe­gat­ten, Lebens­part­ner und Part­ne­rin­nen bzw. Part­ner einer
    nicht­ehe­li­chen Lebens­ge­mein­schaft gel­ten als ein Haus­halt, auch wenn sie kei­nen
    gemein­sa­men Wohn­sitz haben. Pri­va­te Zusam­men­künf­te, an denen aus­schließ­lich
    Geimpf­te und Gene­se­ne teil­neh­men, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
    COVID-19-Schutz­maß­nah­men-Aus­nah­men­ver­ord­nung ent­spre­chend anpassen.
  • 9. Über­re­gio­na­le Sport‑, Kul­tur- und ver­gleich­ba­re Groß­ver­an­stal­tun­gen wer­den
    deut­lich ein­ge­schränkt. Es wer­den Begren­zun­gen der Aus­las­tung und eine
    abso­lu­te Ober­gren­ze von Zuschau­en­den fest­ge­legt. Bei Ver­an­stal­tun­gen in
    geschlos­se­nen Räu­men darf nur 30 bis 50 Pro­zent der Kapa­zi­tät genutzt wer­den
    bis zu einer maxi­ma­len Gesamt­zahl von 5.000 Zuschau­en­den. Bei
    Ver­an­stal­tun­gen im Frei­en darf nur 30 bis 50 Pro­zent der Kapa­zi­tät genutzt wer­den
    bis zu einer maxi­ma­len Gesamt­zahl von 15.000 Zuschau­en­den. Es sind
    medi­zi­ni­sche Mas­ken zu tra­gen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpf­te oder
    Gene­se­ne Zugang haben (2G). Ergän­zend kann für die Teil­neh­men­den ein
    aktu­el­ler Test vor­ge­schrie­ben wer­den (2GPlus). In Län­dern mit einem hohen
    Infek­ti­ons­ge­sche­hen müs­sen Ver­an­stal­tun­gen nach Mög­lich­keit abge­sagt und
    Sport­ver­an­stal­tun­gen ohne Zuschau­er durch­ge­führt werden.
  • 10. Spä­tes­tens ab einer Inzi­denz von mehr als 350 Neu­in­fek­tio­nen pro 100.000
    Ein­woh­nern in sie­ben Tagen wer­den Clubs und Dis­ko­the­ken in Innen­räu­men
    geschlos­sen. Aus Sicht des Bun­des ist das recht­lich schon jetzt mög­lich. Bei der
    Reform des Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes wird dies aber noch ein­mal unzwei­fel­haft
    klar­ge­stellt. Die Län­der kön­nen die­se Mög­lich­keit aber schon jetzt flä­chen­de­ckend
    nut­zen, wo nötig.
  • 11. In Krei­sen mit einer Inzi­denz ober­halb von 350 pro 100.000 Ein­woh­ner müs­sen alle
    Kon­tak­te redu­ziert wer­den. Des­halb gilt bei pri­va­ten Fei­ern und Zusam­men­künf­ten eine Teil­neh­mer­gren­ze von 50 Per­so­nen (Geimpf­te und Gene­se­ne) in Innen­räu­men und 200 Per­so­nen (Geimpf­te und Gene­se­ne) im Außenbereich.
  • 12. In den Schu­len gilt eine Mas­ken­pflicht für alle Klassenstufen.
  • 13.Es wer­den stren­ge Kon­trol­len aller Regeln sicher­ge­stellt. Das gilt ins­be­son­de­re
    für Kon­trol­len des Impf­sta­tus, die mög­lichst mit­tels Apps erfol­gen sollen.
  • 14.Der Gesetz­ge­ber wird gebe­ten, das Infek­ti­ons­schutz­ge­setz um wei­te­re
    Rege­lun­gen zu ergän­zen, damit Län­der und Regio­nen mit einem hohen
    Infek­ti­ons­ge­sche­hen wei­ter­hin ange­mes­se­ne zusätz­li­che Maß­nah­men (z.B.
    zeit­lich befris­te­te Schlie­ßun­gen von Gast­stät­ten, Ver­bot der Alko­hol­ab­ga­be oder
    des Alko­hol­kon­sums, Beschrän­kung von Ansamm­lun­gen, Ein­schrän­kun­gen bei
    Hotel­über­nach­tun­gen) zur Ver­fü­gung haben. Dar­über hin­aus wird er gebe­ten, die
    Über­gangs­frist für Schutz­maß­nah­men im Infek­ti­ons­schutz­ge­setz, die bis zum 25.
    Novem­ber 2021 in Kraft getre­ten sind, über den 15. Dezem­ber 2021 hin­aus zu
    ver­län­gern. Es wird gesetz­lich klar­ge­stellt, dass die­se Maß­nah­men auch regio­nal
    dif­fe­ren­ziert (z.B. Land­krei­se) ange­ord­net wer­den können.
  • 15. All die vor­ge­nann­ten Maß­nah­men mar­kie­ren bun­des­weit ein­heit­li­che Min­dest­stan­dards. Damit ver­schär­fen auch vie­le Län­der und Regio­nen mit aktu­ell
    nied­ri­gen Inzi­den­zen ihre Regeln, um die Wel­le abzu­mil­dern und ihre
    Gesund­heits­sys­te­me vor­aus­schau­end zu ent­las­ten. Die beson­ders betrof­fe­nen
    Län­der wer­den auch wei­ter­hin über die­se Min­dest­stan­dards hin­aus mit
    lan­des­recht­li­chen Rege­lun­gen tätig werden.
  • 16. Der Bund wird eine ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Impf­pflicht für Beschäf­tig­te auf den
    Weg brin­gen, z.B. in Alten­pfle­ge­ein­rich­tun­gen und Krankenhäusern.
  • 17. Bund und Län­der begrü­ßen es, dass der Deut­sche Bun­des­tag zeit­nah über eine
    all­ge­mei­ne Impf­pflicht ent­schei­den will. Sie kann grei­fen, sobald sicher­ge­stellt
    wer­den kann, dass alle zu Imp­fen­den auch zeit­nah geimpft wer­den kön­nen, also
    etwa ab Febru­ar 2022. Bund und Län­der bit­ten den Ethik­rat, hier­zu bis Jah­res­en­de
    eine Emp­feh­lung zu erarbeiten.
  • 18. Im Bun­des­kanz­ler­amt wird ein Exper­ten­gre­mi­um von Wis­sen­schaft­le­rin­nen
    und Wis­sen­schaft­lern ein­ge­rich­tet. Es soll ein­mal die Woche tagen und
    gemein­sa­me Vor­schlä­ge machen.
  • 19. Am Sil­ves­ter­tag und Neu­jahrs­tag wird bun­des­weit ein An- und
    Ver­samm­lungs­ver­bot umge­setzt. Dar­über hin­aus gilt ein Feu­er­werks­ver­bot auf
    durch die Kom­mu­nen zu defi­nie­ren­den publi­kums­träch­ti­gen Plät­zen. Der Ver­kauf
    von Pyro­tech­nik vor Sil­ves­ter wird in die­sem Jahr gene­rell ver­bo­ten und vom
    Zün­den von Sil­ves­ter­feu­er­werk gene­rell drin­gend abge­ra­ten, auch vor dem
    Hin­ter­grund der hohen Ver­let­zungs­ge­fahr und der bereits enor­men Belas­tung des
    Gesund­heits­sys­tems. Für die hier­von betrof­fe­nen Unter­neh­men ist wie im
    ver­gan­ge­nen Jahr eine ent­spre­chen­de Kom­pen­sa­ti­on im Rah­men der
    Wirt­schafts­hil­fen vorzusehen.
  • 20. Die Regie­rungs­chefin­nen und ‑chefs der Län­der begrü­ßen das durch die
    Bun­des­re­gie­rung vor­ge­leg­te Term-Sheet zur Über­brü­ckungs­hil­fe IV, mit dem zur
    Umset­zung des Beschlus­ses vom 18. Novem­ber 2021 ein Hilfs­in­stru­ment für die
    von Coro­na-Schutz­maß­nah­men beson­ders betrof­fe­nen Advents­märk­te geschaf­fen
    wer­den soll. Die­ses soll zügig umge­setzt wer­den. Die Här­te­fall­hil­fen, der
    Son­der­fonds des Bun­des für Mes­sen und Aus­stel­lun­gen, der Son­der­fonds des
    Bun­des für Kul­tur­ver­an­stal­tun­gen, das Pro­gramm Coro­na-Hil­fen Pro­fi­sport und
    das KFW-Son­der­pro­gramm sol­len ver­län­gert wer­den. Eben­so begrü­ßen sie, dass
    das Bun­des­ka­bi­nett die wesent­li­chen Son­der­re­ge­lun­gen beim Kurz­ar­bei­ter­geld
    bis zum 31. März 2022 ver­län­gert hat. Sie bit­tet die Bun­des­re­gie­rung, die wei­te­re
    Ent­wick­lung im Blick zu behalten.

Hin­sicht­lich der Aus­nah­men ori­en­tie­ren sich die Län­der am ent­spre­chen­den Kata­log in der Bundesnotbremse.


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Ulf Thie­le ver­mit­telt 11,7 Mil­lio­nen Euro För­de­rung: Neue Gewer­be­flä­chen in Leer

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Der Land­tags­ab­ge­ord­ne­te Ulf Thie­le (CDU) hat­te gro­ßen Anteil an der Erwei­te­rung des Leera­ner Gewer­be­ge­bie­tes Benz­stra­ße. Gemein­sam mit Bür­ger­meis­ter Claus-Peter Horst und zahl­rei­chen Ehren­gäs­ten durch­schnitt er das rote Band. Nach der Ver­mitt­lung einer Lan­des­för­de­rung konn­te der moo­ri­ge Boden aus­ge­tauscht wer­den.
Foto: Jür­gen Eden/Wahlkreisbüro Ulf Thiele

Neue Gewer­be­flä­chen an der Benz­stra­ße in Leer eröff­net – 11,7 Mil­lio­nen Euro För­de­rung ermög­li­chen Erschließung

Leer. Nach lan­ger Vor­be­rei­tung ist ein wich­ti­ger Schritt für die wirt­schaft­li­che Ent­wick­lung der Stadt Leer geschafft: Die rund 12,5 Hekt­ar gro­ße Gewer­be­flä­che an der Benz­stra­ße direkt an der A31 ist offi­zi­ell eröff­net und frei­ge­ge­ben. Die neu­en, ver­kehrs­güns­tig gele­ge­nen Gewer­be­flä­chen sol­len Unter­neh­men Raum für Neu­an­sied­lun­gen, Inves­ti­tio­nen und Betriebs­er­wei­te­run­gen bieten.

Die Erschlie­ßung des Are­als war aller­dings mit erheb­li­chen Her­aus­for­de­run­gen ver­bun­den. Der Unter­grund besteht aus Moor­bo­den, wodurch die Arbei­ten beson­ders auf­wen­dig und kos­ten­in­ten­siv wur­den. Eine ent­schei­den­de Rol­le bei der Finan­zie­rung spiel­te des­halb die Unter­stüt­zung des Lan­des Nie­der­sach­sen. Im Jahr 2022 wur­de eine För­de­rung von rund 11,7 Mil­lio­nen Euro aus der Gemein­schafts­auf­ga­be „Ver­bes­se­rung der regio­na­len Wirt­schafts­struk­tur“ (GRW) ermöglicht.

Eine wich­ti­ge Rol­le bei der Ver­mitt­lung der För­de­rung spiel­te der CDU-Land­tags­ab­ge­ord­ne­te Ulf Thie­le. Er hat­te sich inten­siv für die Ent­wick­lung der Gewer­be­flä­che ein­ge­setzt und dabei ins­be­son­de­re den Aus­tausch zwi­schen der Stadt Leer und dem damals CDU-geführ­ten nie­der­säch­si­schen Wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um unterstützt.

Thie­le: „Wich­ti­ger Schritt für die wirt­schaft­li­che Zukunft Leers“

Bei der offi­zi­el­len Eröff­nung mach­te Ulf Thie­le deut­lich, wel­che Bedeu­tung die neu­en Gewer­be­flä­chen für die Stadt haben.

„Eine wirt­schaft­lich star­ke Stadt braucht Platz für Unter­neh­men, die inves­tie­ren, sich ansie­deln oder ihren bestehen­den Betrieb erwei­tern wol­len. Genau die­ser Platz hat Leer über vie­le Jah­re gefehlt. Des­halb ist es ein wich­ti­ger Schritt für die wirt­schaft­li­che Zukunft unse­rer Kreis­stadt, dass die Stadt jetzt end­lich wie­der eige­ne Gewer­be­flä­chen anbie­ten kann“, erklär­te Thiele.

Ohne die öffent­li­che För­de­rung wäre die Erschlie­ßung nach sei­ner Ein­schät­zung kaum zu wirt­schaft­lich ver­tret­ba­ren Grund­stücks­prei­sen mög­lich gewe­sen. Die schwie­ri­gen Boden­ver­hält­nis­se hät­ten die Kos­ten erheb­lich in die Höhe getrieben.

In den Gesprä­chen mit der Stadt sei sei­ner­zeit deut­lich gewor­den, dass ohne ent­spre­chen­de Unter­stüt­zung Grund­stücks­prei­se von etwa 200 Euro pro Qua­drat­me­ter hät­ten kal­ku­liert wer­den müs­sen. Ein sol­ches Preis­ni­veau sei zwar in Metro­pol­re­gio­nen denk­bar, für eine klei­ne­re Stadt wie Leer jedoch kaum realisierbar.

Unter­stüt­zung durch Alt­hus­mann und Lindner

Vor dem Durch­schnei­den des roten Ban­des erin­ner­te Ulf Thie­le aus­drück­lich an den dama­li­gen nie­der­säch­si­schen Wirt­schafts­mi­nis­ter Dr. Bernd Alt­hus­mann sowie sei­nen dama­li­gen Staats­se­kre­tär Dr. Ber­end Lind­ner.

„Bernd Alt­hus­mann hat die poli­ti­sche Unter­stüt­zung für das Vor­ha­ben gege­ben und damit eine ent­schei­den­de Vor­aus­set­zung für die Rea­li­sie­rung geschaf­fen. Und ich erin­ne­re mich noch sehr gut dar­an, wie inten­siv Ber­end Lind­ner als Staats­se­kre­tär im Hin­ter­grund dar­an mit­ge­wirkt hat, die offe­nen Fra­gen zu klä­ren und den Weg für einen erfolg­rei­chen För­der­an­trag frei­zu­ma­chen. Dafür bin ich bei­den bis heu­te sehr dank­bar“, sag­te Thiele.

Auch er selbst habe sich sei­ner­zeit inten­siv dafür ein­ge­setzt, die Stadt Leer und das Wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um zusammenzubringen.

„Mir war wich­tig, dass aus dem lan­ge bestehen­den Bedarf end­lich ein rea­li­sier­ba­res Pro­jekt wird“, so Thiele.

Er habe an ver­schie­de­nen Stel­len die Gesprä­che unter­stützt und dafür gewor­ben, gemein­sam eine trag­fä­hi­ge Lösung für die schwie­ri­ge Erschlie­ßung zu finden.

„Dass dies gelun­gen ist, zeigt, was mög­lich ist, wenn Kom­mu­ne und Land gemein­sam an einem Strang zie­hen“, beton­te der Landtagsabgeordnete.

GRW-För­de­rung bringt auch Ein­schrän­kun­gen mit sich

Die För­de­rung des Lan­des hat aller­dings nicht nur Vor­tei­le. Durch die För­der­be­din­gun­gen der GRW-För­de­rung gel­ten bestimm­te Vor­ga­ben für die Ver­mark­tung der neu­en Gewerbeflächen.

Die Grund­stü­cke sol­len vor­ran­gig Unter­neh­men zur Ver­fü­gung gestellt wer­den, die die ent­spre­chen­den GRW-För­der­kri­te­ri­en erfül­len. Das bedeu­tet gleich­zei­tig, dass bestimm­te über­wie­gend regio­nal täti­ge Gewer­ke und Bran­chen auf den neu erschlos­se­nen Flä­chen nicht oder nur ein­ge­schränkt berück­sich­tigt wer­den können.

Thie­le bezeich­ne­te dies als „Kehr­sei­te“ der Förderung.

„Das ist die Kehr­sei­te der För­de­rung, die die Erschlie­ßung die­ses schwie­ri­gen Gelän­des wirt­schaft­lich über­haupt erst mög­lich gemacht hat. Gera­de des­halb müs­sen wir bei der wei­te­ren Gewer­be­flä­chen­ent­wick­lung auch die­je­ni­gen hei­mi­schen Unter­neh­men im Blick behal­ten, die auf­grund der För­der­be­din­gun­gen hier nicht zum Zuge kom­men kön­nen“, erklär­te er.

Wei­te­re Gewer­be­flä­chen an der Benz­stra­ße bereits in Planung

Mit der Eröff­nung der neu­en Flä­che soll die Gewer­be­ent­wick­lung in Leer jedoch nicht been­det sein. Im Gegen­teil: Bereits eine wei­te­re Erwei­te­rung des Gewer­be­ge­bie­tes ist im Rah­men des Bebau­ungs­plans Nr. 236 in Planung.

Thie­le sieht des­halb einen direk­ten Zusam­men­hang zwi­schen dem jetzt fer­tig­ge­stell­ten Abschnitt und der wei­te­ren Ent­wick­lung des Gewerbestandortes.

„Der heu­ti­ge Tag ist für mich des­halb nicht der Schluss­punkt der Gewer­be­flä­chen­ent­wick­lung an der Benz­stra­ße. Mit der Erschlie­ßung des B‑Plans 205 wird zugleich eine wich­ti­ge infra­struk­tu­rel­le Grund­la­ge für die wei­te­re Ent­wick­lung die­ses Gewer­be­stand­or­tes geschaf­fen. Jetzt kommt es dar­auf an, die­sen Weg kon­se­quent fort­zu­set­zen“, sag­te Thiele.

Gera­de bei der nächs­ten Erwei­te­rung bestehe die Mög­lich­keit, Finan­zie­rung und Ver­mark­tung so zu gestal­ten, dass auch Unter­neh­men eine Per­spek­ti­ve bekom­men, die auf­grund der GRW-Vor­ga­ben im jetzt erschlos­se­nen Abschnitt nicht oder nur ein­ge­schränkt berück­sich­tigt wer­den können.

Hei­mi­sche Unter­neh­men sol­len eben­falls wach­sen können

Aus Sicht des Land­tags­ab­ge­ord­ne­ten soll­ten ins­be­son­de­re die bereits in Leer ansäs­si­gen Hand­werks- und Gewer­be­be­trie­be bei der wei­te­ren Pla­nung berück­sich­tigt werden.

„Gera­de unse­re hei­mi­schen Hand­werks- und Gewer­be­be­trie­be brau­chen Erwei­te­rungs­mög­lich­kei­ten. Wer seit vie­len Jah­ren in Leer Arbeits­plät­ze schafft, jun­ge Men­schen aus­bil­det, inves­tiert und Gewer­be­steu­er zahlt, muss auch die Chan­ce bekom­men, in Leer wei­ter zu wach­sen“, erklär­te Thiele.

Bei der nächs­ten Erwei­te­rung müs­se des­halb von Beginn an dar­auf geach­tet wer­den, mög­lichst gro­ße Hand­lungs­spiel­räu­me für die­se Betrie­be zu erhalten.

„Neue Ansied­lun­gen und Wachs­tum des hei­mi­schen Mit­tel­stan­des gehö­ren zusam­men“, so Thiele.

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Gewer­be­flä­chen sind stra­te­gisch wich­tig für den Wirt­schafts­stand­ort Leer

Für die Stadt Leer hat die kon­ti­nu­ier­li­che Ent­wick­lung neu­er Gewer­be­flä­chen eine stra­te­gi­sche Bedeu­tung. Als Kreis­stadt und wirt­schaft­li­ches Zen­trum der Regi­on müs­se Leer dau­er­haft über ein aus­rei­chen­des und mög­lichst viel­fäl­ti­ges Ange­bot an Gewer­be­grund­stü­cken verfügen.

Die neue Flä­che an der Benz­stra­ße bie­tet dabei einen beson­de­ren Stand­ort­vor­teil: Sie liegt ver­kehrs­güns­tig an der A31 und schafft damit attrak­ti­ve Vor­aus­set­zun­gen für Unter­neh­men, die auf eine gute Ver­kehrs­an­bin­dung ange­wie­sen sind.

Thie­le sieht in der Lan­des­för­de­rung des­halb nicht nur einen Bei­trag zur aktu­el­len Erschließung.

„Die Lan­des­för­de­rung hat nicht nur dazu bei­getra­gen, dass wir heu­te die­se neu­en Gewer­be­flä­chen eröff­nen kön­nen. Mit der jetzt geschaf­fe­nen Erschlie­ßung ent­steht zugleich eine wesent­li­che Grund­la­ge für die wei­te­re Ent­wick­lung des Stand­or­tes. Die­se Chan­ce soll­ten wir nut­zen“, erklär­te er.

„Ein guter Tag für den Wirt­schafts­stand­ort Leer“

Bei der offi­zi­el­len Eröff­nung durch­schnit­ten Ulf Thie­le, Bür­ger­meis­ter Claus-Peter Horst und zahl­rei­che wei­te­re Ehren­gäs­te gemein­sam das rote Band.

Für Thie­le ist die Eröff­nung zugleich ein per­sön­li­cher Abschluss eines lan­gen poli­ti­schen Ein­sat­zes für das Projekt.

„Dass Leer end­lich wie­der eige­ne Gewer­be­flä­chen anbie­ten und damit wirt­schaft­lich wei­ter­wach­sen kann, war mir von Anfang an ein gro­ßes Anlie­gen. Ich freue mich des­halb sehr über die heu­ti­ge Eröff­nung. Sie ist ein guter Tag für den Wirt­schafts­stand­ort Leer – und zugleich der Auf­trag, bei der wei­te­ren Gewer­be­flä­chen­ent­wick­lung jetzt kon­se­quent den nächs­ten Schritt zu gehen“, so Thie­le abschließend.

Damit steht der Stadt Leer nun ein rund 12,5 Hekt­ar gro­ßes neu­es Gewer­be­are­al zur Ver­fü­gung. Die Erschlie­ßung des schwie­ri­gen Moor­un­ter­grunds konn­te dank der umfang­rei­chen Lan­des­för­de­rung rea­li­siert wer­den. Gleich­zei­tig soll die bereits geplan­te wei­te­re Ent­wick­lung des Gewer­be­stand­or­tes dafür sor­gen, dass künf­tig auch hei­mi­sche Unter­neh­men aus­rei­chend Mög­lich­kei­ten für Wachs­tum und Erwei­te­run­gen erhalten.

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Gewer­be­ge­biet Benz­stra­ße in Leer eröff­net: 12,6 Hekt­ar neue Flä­chen für Unternehmen

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Erwei­te­rung des Gewer­be­ge­biets Benz­stra­ße in Leer offi­zi­ell eröffnet

Nach jahr­zehn­te­lan­ger Pla­nung ist die Erwei­te­rung des Gewer­be­ge­biets an der Benz­stra­ße in Leer abge­schlos­sen. Auf 12,6 Hekt­ar ste­hen künf­tig auto­bahn­na­he Gewer­be­flä­chen zur Ver­fü­gung. Mit einer För­de­rung von rund 11,7 Mil­lio­nen Euro durch das Land Nie­der­sach­sen konn­te das rund 19,5 Mil­lio­nen Euro teu­re Erschlie­ßungs­pro­jekt umge­setzt werden.

Es war ein lan­ger Weg bis zur offi­zi­el­len Eröff­nung: Bür­ger­meis­ter Claus-Peter Horst blick­te bei der Eröff­nung des erwei­ter­ten Gewer­be­ge­biets Benz­stra­ße auf die jahr­zehn­te­lan­ge Ent­wick­lung zurück. „Es hat lan­ge gedau­ert, bis wir end­lich hier ste­hen und auf die­ses erschlos­se­ne Gebiet bli­cken kön­nen“, sag­te Horst.

Die ers­ten Ideen für den Gewer­be­stand­ort rei­chen bis in die 1990er-Jah­re zurück. Schwie­ri­ge Boden­ver­hält­nis­se und die damit ver­bun­de­nen hohen Kos­ten führ­ten jedoch immer wie­der dazu, dass das Vor­ha­ben über vie­le Jah­re nicht umge­setzt wer­den konnte.

Erst mit der För­der­zu­sa­ge des Lan­des Nie­der­sach­sen im Jahr 2022 kam ent­schei­dend Bewe­gung in das Pro­jekt. Wei­te­re Ver­zö­ge­run­gen gab es anschlie­ßend auf­grund einer EWE-Pipe­line. Im April 2025 konn­te schließ­lich der sym­bo­li­sche Spa­ten­stich erfol­gen. Nun ist die Erschlie­ßung abge­schlos­sen und das Gewer­be­ge­biet offi­zi­ell eröffnet.

12,6 Hekt­ar für neue Unternehmen

Zur offi­zi­el­len Eröff­nung kamen zahl­rei­che Ver­tre­ter aus Poli­tik, Wirt­schaft und Ver­wal­tung sowie betei­lig­te Fach­bü­ros und benach­bar­te Unter­neh­men an der Benz­stra­ße zusam­men. Gemein­sam wur­de das neu erschlos­se­ne Gewer­be­ge­biet besichtigt.

Für die Stadt Leer eröff­net sich damit eine wich­ti­ge Mög­lich­keit, neue Gewer­be­flä­chen an einem stra­te­gisch beson­ders inter­es­san­ten Stand­ort anzu­bie­ten. Nach­dem über vie­le Jah­re kei­ne ent­spre­chen­den auto­bahn­na­hen Gewer­be­flä­chen zur Ver­fü­gung stan­den, kön­nen sich inter­es­sier­te Unter­neh­men nun in unmit­tel­ba­rer Nähe zur Auto­bahn und zum Flug­platz Leer-Papen­burg ansiedeln.

Auf dem ins­ge­samt 12,6 Hekt­ar gro­ßen Are­al sind 13 Grund­stü­cke vor­ge­se­hen. Wie vie­le Unter­neh­men sich tat­säch­lich dort ansie­deln wer­den, hängt vom jewei­li­gen Flä­chen­be­darf der Inter­es­sen­ten ab.

Auch der Land­tags­ab­ge­ord­ne­te Ulf Thie­le unter­strich bei der Eröff­nung die Bedeu­tung des Pro­jekts. Die nun erfolg­te Erschlie­ßung sei ein wich­ti­ger Schritt, um den Wirt­schafts­stand­ort Leer wei­ter voranzubringen.

Rund 11,7 Mil­lio­nen Euro För­de­rung vom Land

Die Gesamt­in­ves­ti­ti­on für die Erschlie­ßung des Gewer­be­ge­biets beläuft sich auf rund 19,5 Mil­lio­nen Euro. Einen erheb­li­chen Teil davon über­nimmt das Land Niedersachsen.

Die För­de­rung durch die NBank beträgt rund 11,7 Mil­lio­nen Euro. Bür­ger­meis­ter Claus-Peter Horst dank­te dem Land Nie­der­sach­sen aus­drück­lich für die Unter­stüt­zung. Ohne die­se För­de­rung wäre das Pro­jekt nach sei­nen Wor­ten nicht rea­li­sier­bar gewesen.

Sein Dank galt außer­dem den betei­lig­ten Behör­den des Land­krei­ses, den Stadt­wer­ken Leer sowie den Mit­glie­dern des Stadt­ra­tes, die die not­wen­di­gen poli­ti­schen Ent­schei­dun­gen für das Vor­ha­ben getrof­fen haben.

Neu­er Pend­ler­park­platz mit 50 Stellplätzen

Im Zuge der Erschlie­ßung wur­de auch die Ver­kehrs­in­fra­struk­tur rund um das Gewer­be­ge­biet wei­ter aus­ge­baut. Unlängst fer­tig­ge­stellt wur­de ein Pend­ler­park­platz mit 50 Stell­plät­zen für Autos, der über die Benz­stra­ße erreich­bar ist.

Zusätz­lich wur­de von der B70 aus ein neu­er Fuß- und Rad­weg zum Park­platz ange­legt. Der Weg ist mit Later­nen aus­ge­stat­tet und ver­fügt über Fahr­rad­bü­gel. Damit wur­den neben der Erschlie­ßung der Gewer­be­flä­chen auch Ver­bes­se­run­gen für Pend­ler sowie für den Fuß- und Rad­ver­kehr geschaffen.

Gesprä­che mit Unter­neh­men lau­fen bereits

Die Stadt Leer befin­det sich nach der offi­zi­el­len Eröff­nung bereits in kon­kre­ten Gesprä­chen mit meh­re­ren inter­es­sier­ten Unter­neh­men. Ziel ist es, die ent­spre­chen­den Ver­trä­ge noch im Lau­fe die­ses Jah­res bezie­hungs­wei­se Anfang 2027 abzuschließen.

Sobald die jewei­li­gen Bau­ge­neh­mi­gun­gen vor­lie­gen, könn­te anschlie­ßend zeit­nah mit den Bau­ar­bei­ten auf den Grund­stü­cken begon­nen werden.

Die Wirt­schafts­för­de­rung der Stadt Leer blickt trotz der aktu­ell schwie­ri­gen wirt­schaft­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen zuver­sicht­lich auf die wei­te­re Ent­wick­lung. Mit den neu­en Gewer­be­flä­chen an der Benz­stra­ße ver­fügt Leer nun über einen attrak­ti­ven und stra­te­gisch wich­ti­gen Stand­ort für Unter­neh­men, die von der Nähe zur Auto­bahn und zum Flug­platz Leer-Papen­burg pro­fi­tie­ren möchten.

Damit könn­te die jahr­zehn­te­lan­ge Geschich­te der Gewer­be­ge­biets­er­wei­te­rung an der Benz­stra­ße nun in eine neue Pha­se ein­tre­ten: Aus der lang­jäh­ri­gen Pla­nung und Erschlie­ßung sol­len in den kom­men­den Jah­ren kon­kre­te Unter­neh­mens­an­sied­lun­gen und neue wirt­schaft­li­che Impul­se für den Stand­ort Leer entstehen.

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Meente­land­hal­le in Wee­ner: Neue Drei­feld­sport­hal­le für 14,5 Mil­lio­nen Euro nimmt Gestalt an

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Richt­fest für die Meente­land­hal­le in Wee­ner: Neue Drei­feld­sport­hal­le nimmt Gestalt an

Nur 111 Tage nach der Grund­stein­le­gung haben der Land­kreis Leer und die Stadt Wee­ner am Mitt­woch Richt­fest für die neue Drei­feld­sport­hal­le „Meente­land­hal­le“ gefei­ert. Der Roh­bau steht, die Dimen­sio­nen des künf­ti­gen Gebäu­des sind bereits deut­lich zu erken­nen. Die Fer­tig­stel­lung und Inbe­trieb­nah­me sind nach aktu­el­lem Pla­nungs­stand für das drit­te Quar­tal 2027 vorgesehen.

In Wee­ner geht der Bau der neu­en Meente­land­hal­le sicht­bar vor­an. Nur 111 Tage nach der Grund­stein­le­gung konn­ten der Land­kreis Leer und die Stadt Wee­ner gemein­sam das Richt­fest für die neue Drei­feld­sport­hal­le fei­ern. Der Roh­bau ist bereits weit fort­ge­schrit­ten und ver­mit­telt einen ers­ten Ein­druck von den Dimen­sio­nen der zukünf­ti­gen Sporthalle.

Der Grund­stein für das rund 14,5 Mil­lio­nen Euro teu­re Pro­jekt wur­de am 7. Mai 2026 gelegt. Künf­tig soll die Meente­land­hal­le gemein­sam von Land­kreis und Stadt genutzt wer­den. Sie soll sowohl dem Schul- und Ver­eins­sport als auch wei­te­ren Ver­an­stal­tun­gen und unter­schied­li­chen Mehr­zweck­nut­zun­gen zur Ver­fü­gung stehen.

Land­rat Mat­thi­as Groo­te wür­digt Zusammenarbeit

Beim Richt­fest hob Land­rat Mat­thi­as Groo­te die schnel­le Ent­wick­lung des Bau­pro­jekts und die gute Zusam­men­ar­beit aller Betei­lig­ten hervor.

„Es ist beein­dru­ckend, wie schnell aus Plä­nen und Zeich­nun­gen ein ech­tes Gebäu­de gewor­den ist“, sag­te Groo­te. Gleich­zei­tig beton­te er, dass eine Sport­hal­le erst durch ihre Nut­zer mit Leben gefüllt wer­de. Kin­der und Jugend­li­che, Ver­ei­ne und Ehren­amt­li­che soll­ten künf­tig in der Meente­land­hal­le einen Ort für Sport, Begeg­nung und gemein­schaft­li­che Akti­vi­tä­ten finden.

Der Land­rat dank­te ins­be­son­de­re der Stadt Wee­ner für die enge und ver­trau­ens­vol­le Zusam­men­ar­beit. Sein Dank galt außer­dem den poli­ti­schen Gre­mi­en von Stadt und Land­kreis, die die not­wen­di­gen Beschlüs­se gefasst hat­ten, sowie den Pla­ne­rin­nen und Pla­nern und den Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­tern des Gebäudemanagements.

Ein beson­de­rer Dank ging an die Hand­wer­ke­rin­nen und Hand­wer­ker auf der Bau­stel­le. Sie sor­gen dafür, dass das Pro­jekt Schritt für Schritt Gestalt annimmt und aus den ursprüng­li­chen Pla­nun­gen ein kon­kre­tes Gebäu­de entsteht.

Rund 14,5 Mil­lio­nen Euro für die neue Sporthalle

Land­kreis Leer und Stadt Wee­ner inves­tie­ren gemein­sam rund 14,5 Mil­lio­nen Euro in die Meente­land­hal­le. Rund zwei Drit­tel der Inves­ti­ti­ons­sum­me über­nimmt dabei der Land­kreis Leer.

Unter­stützt wird das Bau­vor­ha­ben zudem durch das Bun­des­pro­gramm „Sanie­rung kom­mu­na­ler Ein­rich­tun­gen in den Berei­chen Sport, Jugend und Kul­tur“. Aus die­sem Pro­gramm kann das Pro­jekt mit bis zu drei Mil­lio­nen Euro geför­dert werden.

Damit ent­steht in Wee­ner nicht nur eine moder­ne Drei­feld­sport­hal­le, son­dern zugleich ein Gebäu­de, bei dem auch Aspek­te des Kli­ma­schut­zes und der Ener­gie­ef­fi­zi­enz eine wich­ti­ge Rol­le spielen.

Meente­land­hal­le setzt auf Kli­ma­schutz und Energieeffizienz

Ein beson­de­res Augen­merk liegt auf einer mög­lichst nach­hal­ti­gen Nut­zung der neu­en Hal­le. Das Regen­was­ser von den Dach­flä­chen wird künf­tig in einer Zis­ter­ne gesam­melt, auf­be­rei­tet und anschlie­ßend wei­ter­ver­wen­det.

Auch bei der Ener­gie­ver­sor­gung geht die Meente­land­hal­le einen moder­nen Weg. Die Sport­hal­le soll wei­test­ge­hend ener­gie­aut­ark betrie­ben wer­den. Eine Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge erzeugt Strom und ver­sorgt unter ande­rem die Wär­me­pum­pe, Beleuch­tung, Lüf­tung und wei­te­re tech­ni­sche Anla­gen des Gebäudes.

Auch das Außen­ge­län­de wird ent­spre­chend gestal­tet. Geplant sind 50 Fahr­rad­stell­plät­ze sowie Lade­säu­len für Elek­tro­fahr­zeu­ge. Die Außen­be­leuch­tung soll mit ener­gie­spa­ren­der und insek­ten­freund­li­cher LED-Tech­nik umge­setzt werden.

Bei der Gestal­tung der Grün­flä­chen setzt das Pro­jekt auf hei­mi­sche Pflanzen.

8.000 Qua­drat­me­ter gro­ßes Grundstück

Die neue Meente­land­hal­le ent­steht auf einem rund 8.000 Qua­drat­me­ter gro­ßen Grund­stück. Das Gebäu­de selbst ver­fügt über eine Grund­flä­che von etwa 2.600 Qua­drat­me­tern.

Zur Aus­stat­tung gehört auch eine Tri­bü­ne mit Platz für rund 150 Zuschaue­rin­nen und Zuschau­er. Damit bie­tet die Drei­feld­sport­hal­le künf­tig gute Vor­aus­set­zun­gen für den Schul- und Vereinssport.

Gleich­zei­tig ist die Hal­le so kon­zi­piert, dass sie fle­xi­bel genutzt wer­den kann. Neben dem täg­li­chen Sport­be­trieb sind auch Ver­an­stal­tun­gen und ver­schie­de­ne Mehr­zweck­nut­zun­gen möglich.

Fer­tig­stel­lung für 2027 geplant

Mit dem Richt­fest ist ein wei­te­rer wich­ti­ger Mei­len­stein beim Bau der Meente­land­hal­le in Wee­ner erreicht. Nach der Grund­stein­le­gung am 7. Mai und dem nun fer­tig­ge­stell­ten Roh­bau nimmt das Pro­jekt zuneh­mend kon­kre­te For­men an.

Nach der­zei­ti­gem Pla­nungs­stand soll die neue Drei­feld­sport­hal­le im drit­ten Quar­tal 2027 fer­tig­ge­stellt und in Betrieb genom­men wer­den. Dann steht in Wee­ner eine moder­ne Sport- und Ver­an­stal­tungs­stät­te zur Ver­fü­gung, die Schu­le, Ver­ei­ne, Sport­le­rin­nen und Sport­ler sowie wei­te­re Nut­zer zusam­men­brin­gen soll.

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