Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet
Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
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Lokal
Südstrand Wilhelmshaven startet in die Badesaison
Startschuss für den Sommer: Wilhelmshaven eröffnet am 9. Mai die Badesaison 2026
Die Temperaturen steigen, die Vorbereitungen sind abgeschlossen: Wilhelmshaven steht kurz vor dem offiziellen Beginn der Badesaison. Mit einem festlichen Programm am Südstrand, einer modernisierten Tourist-Information und digitalem Komfort startet die Stadt in die warme Jahreszeit.
Feierliche Eröffnung mit maritimen Klängen
Am Samstag, den 9. Mai 2026, wird die Saison offiziell durch Oberbürgermeister Carsten Feist eingeläutet. Der Startschuss fällt um 15:00 Uhr auf der Promenade vor dem Hotel Seerose. Musikalisch untermalt wird das Ereignis durch den Shantychor Blaue Jungs aus Wilhelmshaven e. V. unter der Leitung von Erwin Oldenettel, die für die passende maritime Stimmung sorgen.
Die Eröffnungsfeier wird traditionell von Familie Beckers (Hotel Seerose) gesponsert. Für das kulinarische Wohl sorgen zudem die zahlreichen Gastronomen entlang der Südstrand-Promenade, die mit einem vielfältigen Angebot zum Verweilen einladen.
Digitaler Komfort und Inklusion am Strand
Insgesamt stehen am Südstrand 240 Strandkörbe für die Gäste bereit. Wer zeitlich flexibel sein möchte, kann die Buchung bequem über die App „Strandbutler“ vornehmen. Das Handy fungiert dabei als digitaler Schlüssel, sodass der Korb unabhängig von den Öffnungszeiten der Information gemietet werden kann.
Besondere Tarife und Barrierefreiheit:
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Abendtarif: Ab 16:00 Uhr können Kurzentschlossene Strandkörbe zu vergünstigten Konditionen mieten.
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Inklusion: Um Menschen mit eingeschränkter Mobilität ein erstklassiges Erlebnis zu bieten, stehen zwei barrierefreie Rollstuhlstrandkörbe in der ersten Reihe bereit (jeweils am Anfang und Ende des Südstrandes).
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Für Familien: Das beliebte Spielschiff sowie weitere Spielgeräte sind bereit für den Ansturm der kleinen Kapitäne.
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Südstrand-Information: Modernisiertes Service-Zentrum
Nach umfassenden Umbauarbeiten öffnet am 9. Mai auch die Südstrand-Information wieder ihre Türen. Täglich von 09:00 bis 18:00 Uhr dient sie als zentrale Anlaufstelle. Das Angebot wurde deutlich erweitert:
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Informationen zu Badezeiten, Unterkünften und Stadtangeboten.
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Verleih von Fahrrädern und Strandkörben sowie Verkauf von Souvenirs.
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Neu: Ticketservice für Veranstaltungen im Kulturzentrum Pumpwerk sowie für Helgolandfahrten und weitere überregionale Events.
Zur Wiedereröffnung lockt ein besonderes Rahmenprogramm: Neben einer Glücksrad-Aktion für Groß und Klein und einem Cocktailempfang bildet das Anschwimmen der Winterschwimmer ein spektakuläres Highlight.
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Sicherheit und Ordnung für ein entspanntes Miteinander
Für die Sicherheit im und am Wasser sorgen die Rettungsschwimmer der DLRG. In der Vor- und Nachsaison ist die Station am Südstrand und in Klein Wangerooge (Banter See) an den Wochenenden besetzt. In den Hauptmonaten Juli und August findet der Dienst täglich statt. Ein besonderer Termin ist der 1. August, wenn am Freibad Klein Wangerooge das traditionelle DLRG/NIVEA-Strandfest gefeiert wird.
Wichtige Hinweise für Besucher: Um die Qualität des Aufenthalts zu sichern, weist die Wilhelmshaven Touristik & Freizeit GmbH (WTF) auf die geltenden Regeln hin:
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Fahrverbot: Die Promenade und der Deichsicherungsweg sind reine Fußgängerzonen. Für Fahrräder, E‑Scooter, Inlineskater und Skateboards besteht ein striktes Verbot.
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Hunde: Es besteht Leinenpflicht. Spender für Kotbeutel stehen am Aquarium und am westlichen Zugang zur Verfügung.
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Kontrollen: Polizei und Ordnungsamt werden die Einhaltung dieser Regeln regelmäßig kontrollieren.
Die Badesaison 2026 endet am 13. September. Bis dahin freut sich Wilhelmshaven auf zahlreiche Stammgäste und neue Besucher, die die einzigartige Atmosphäre am einzigen Südstrand der deutschen Nordseeküste genießen möchten.
Weitere Informationen erhalten Sie online unter www.wilhelmshaven-touristik.de oder direkt vor Ort in der Südstrand-Information.
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Energiemesse in Westoverledingen: Sanieren und sparen
Das beigefügte Foto zeigt (v.l.): Lena Beekmann (Energiemanagement), Bürgermeister Theo Douwes und Lisa Henken (Klimaschutzmanagement), die sich gemeinsam auf den Startschuss für dieses wichtige Gemeinde-Event freuen.
Sanieren, Sparen, Schützen: Westoverledingen lädt zur ersten Energie-Messe ein
Die energetische Optimierung der eigenen vier Wände steht im Fokus, wenn die Gemeinde Westoverledingen am Sonntag, den 7. Juni 2026, Premiere feiert. Unter dem Motto „Gebäudesanierung und Energie“ verwandelt sich das Rathausareal in Ihrhove in ein Informationszentrum für zukunftsweisendes Wohnen.
Energetische Effizienz ist längst kein Nischenthema mehr, sondern angesichts gesetzlicher Vorgaben und steigender Energiekosten eine Notwendigkeit für Hausbesitzer. Um den Bürgern Orientierung im Dschungel der Möglichkeiten zu bieten, veranstaltet die Gemeinde erstmals eine eigene Fachmesse. Von 10 bis 16 Uhr wird das Rathaus sowie der dazugehörige Parkplatz in der Bahnhofstraße 18 zum Treffpunkt für alle, die ihr Gebäude fit für die Zukunft machen wollen.
Expertenwissen aus erster Hand
„Angesichts steigender Bedeutung von energetischer Effizienz und gesetzlicher Vorgaben ist die Messe eine hervorragende Gelegenheit, sich über aktuelle Trends, Fördermöglichkeiten und praktische Lösungen zu informieren“, betont Klimaschutzmanagerin Lisa Henken.
Besucher können sich auf ein breites Spektrum an Fachausstellern freuen. Unternehmen aus den Bereichen Heizungstechnik, Elektrotechnik, Photovoltaik sowie Energieberatung und Gebäudesanierung stehen für individuelle Gespräche bereit. Das Ziel der Messe ist es, Interessierte vom ersten Planungsschritt bis zur finalen Umsetzung zu begleiten und praktische Anregungen für eigene Vorhaben zu liefern.
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Lokale Unternehmen: Jetzt noch anmelden!
Für die Organisation wurden gezielt alle Fachfirmen aus Westoverledingen angeschrieben. Bisher haben bereits 16 Unternehmen fest zugesagt, ihre Expertise zu präsentieren. Da noch nicht alle Rückmeldungen vorliegen, sind Kurzentschlossene weiterhin willkommen: Anmeldungen nehmen Lisa Henken und Lena Beekmann unter den Telefonnummern 04955 933–172 oder ‑268 entgegen.
Ein informativer Sonntag für die ganze Familie
Der Eintritt zur Messe ist frei, sodass jeder die Chance hat, sich unverbindlich zu informieren. Auch für die Verpflegung ist gesorgt: Eine Bratwurst- und Getränkebude auf dem Rathausparkplatz sorgt für das leibliche Wohl während der Beratungsgespräche.
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Wilken Poelker: Fachkompetenz und Service für Garten- und Forsttechnik
Die Wilken Poelker GmbH & Co. KG in Ostrhauderfehn bietet weit mehr als nur den Verkauf hochwertiger Arbeitsgeräte. Das Unternehmen setzt auf ein umfassendes „Rundum-Sorglos-Paket“, das individuelle Beratung, eine fachgerechte Einweisung sowie die betriebsbereite Übergabe der Technik einschließt.

Zum exklusiven Service gehören:
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Meisterwerkstatt: Professionelle Wartung und Reparatur mit Original-Ersatzteilen.
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Logistik: Ein komfortabler Hol- und Bringdienst für Großgeräte.
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Finanzierung: Maßgeschneiderte Modelle für Privat- und Profianwender.
Pünktlich zur Saisoneröffnung 2026 präsentiert der Fachhändler aktuelle Innovationen, darunter die neuesten STIHL Neuheiten, direkt vor Ort in der Langholterstraße 43. Wilken Poelker steht für Langlebigkeit und Technik, die den Arbeitsalltag effizient erleichtert.
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Politik auf Augenhöhe: Austausch an Oberschule Bunde
Nico Bloem in der Diskussion mit den Schülerinnen und Schülern der Oberschule Bunde.
Politik auf Augenhöhe: Nico Bloem zu Gast an der Oberschule Bunde
Bunde – Wenn Theorie auf Praxis trifft: Der 10. Jahrgang der Oberschule Bunde tauschte die Schulbücher gegen den direkten Dialog mit der Landespolitik. Der SPD-Landtagsabgeordnete Nico Bloem aus Weener besuchte die Schule, um sich den Fragen der Jugendlichen zu stellen – und die hatten es in sich.
Ein breites Themenspektrum: Von E‑Mobilität bis Wehrpflicht
Hinter den Schülern lag eine intensive Vorbereitung durch ihren Lehrer Volker Scheutwinkel. Das zahlte sich aus: Nach einer kurzen Begrüßung entwickelte sich eine lebhafte und durchaus kontroverse Debatte. Die Jugendlichen zeigten, dass sie sich intensiv mit der aktuellen Weltlage und ihrer eigenen Zukunft auseinandersetzen.
Der Fragenkatalog war beeindruckend vielfältig:
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Persönliches: Wie sieht der Alltag eines Abgeordneten wirklich aus?
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Wirtschaft & Umwelt: Wo führt der Weg der E‑Mobilität hin und wie sicher sind unsere Renten?
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Gesellschaft & Sicherheit: Die Rolle der AfD wurde ebenso kritisch beleuchtet wie die vieldiskutierte Frage nach einer Wehrpflicht oder einer verpflichtenden Dienstzeit für junge Menschen.
Politik erklären und greifbar machen
Nico Bloem zeigte sich sichtlich beeindruckt von der Diskussionsfreude im Klassenzimmer. „Spannende Fragen, kritische Fragen und ein sehr offener Austausch zu verschiedensten Themen. Genau das brauchen wir – Politik erklären und näherbringen. Das ist gerade aktuell enorm wichtig“, resümierte der Abgeordnete nach der Veranstaltung. Für ihn sind diese Schulbesuche ein Herzensanliegen, um die Distanz zwischen „Hannover“ und den Menschen vor Ort abzubauen.
Auf direktem Weg in den Landtag
Das Highlight zum Abschluss: Lehrer Volker Scheutwinkel äußerte den Wunsch, den politischen Betrieb einmal live vor Ort zu erleben. Nico Bloem fackelte nicht lange: Noch während des Termins wurde die Organisation für eine Fahrt zum Niedersächsischen Landtag nach Hannover angestoßen. Damit ist klar: Der Dialog, der in Bunde begann, wird bald in der Landeshauptstadt fortgesetzt.
Mit einem herzlichen Dankeschön an die engagierten Zehntklässler und ihren Lehrer verabschiedete sich Bloem – mit dem festen Versprechen, gerne wiederzukommen.
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