Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet
Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
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Lokal
Schnellladen an der A28: Bunde wird zum Strom-Drehkreuz für die Niederlande
Unternehmer Jan Börgener bringt die Energiewende auf die Straße: Während im Hintergrund ein Fahrzeug frischen Strom tankt, sorgt die neue Hochleistungs-Ladesäule in Bunde dafür, dass der grenzüberschreitende Verkehr so richtig unter Spannung steht.
Schnellladen an der A28: Ostfriesischer Strom für den grenzüberschreitenden Verkehr
Bunde. Auf den ersten Blick wirkt das neue Projekt im Gewerbegebiet Bunde West wie ein gewöhnlicher Ladepunkt. Das technische und logistische Konzept dahinter weist jedoch weit über die Gemeindegrenzen hinaus: Auf dem Firmengelände von Feuerwerk Bunde (Bunde West 10a) hat das Betreiberehepaar Jan und Iris Börgener eine Hochleistungs-Ladeinfrastruktur realisiert, die dezentrale Stromerzeugung und grenzüberschreitenden Fernverkehr gezielt verknüpft.
Strategische Lage direkt an A280 und A7
Die Wahl des Standorts begründet sich vor allem in seiner verkehrsgeografischen Schlüsselrolle. Unmittelbar an der Autobahn und nur wenige Kilometer von der niederländischen Grenze entfernt, richtet sich das Angebot der EV-Box-Schnellladesäule mit einer Maximalleistung von 320 Kilowatt nicht nur an die lokale Bevölkerung. Es adressiert gezielt den internationalen Transitverkehr auf der Hauptachse zwischen Ostfriesland und den Niederlanden.
Auch die bauliche Gestaltung berücksichtigt pragmatische Anforderungen: Der großzügig bemessene Stellplatz ermöglicht das problemlose Anfahren und Laden für Gespanne mit Wohnwagen, Nutzfahrzeuge sowie Lkw, für die herkömmliche, oft eng bemessene Ladezonen meist ungeeignet sind.
Wirtschaftlicher Vorteil im Transitverkehr
Für Reisende in Richtung Niederlande bietet der Stopp in Bunde neben der reinen Nachlademöglichkeit einen deutlichen Preisvorteil. Während der Ladepreis vor Ort aktuell bei 56 Cent pro Kilowattstunde liegt, rufen Betreiber im Nachbarland teils bis zu 80 Cent auf.
Dadurch schließt sich ein regionaler Wirtschaftskreislauf: In Ostfriesland erzeugter beziehungsweise aus dem lokalen Netz eingespeister Strom wird direkt vor Ort in Mobilität umgewandelt und von den Fahrern grenzüberschreitend genutzt.

Eigenstromerzeugung und Netzertüchtigung
Das energetische Fundament des Standorts bildet eine neu installierte Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 100 kWp. Der auf den Hallendächern erzeugte Solarstrom fließt priorisiert in die Schnellladeinfrastruktur.
Um die hohen Peak-Leistungen der 320-kW-Säule abzufangen, waren umfangreiche technische Anpassungen am Standort erforderlich. Unter anderem verlegten die Betreiber ein neues Hauptversorgungskabel mit einer Anschlussleistung von 240 kW. Der Fall verdeutlicht den technischen Gesamtaufwand moderner Schnellladekonzepte, die weit über das bloße Aufstellen einer Säule hinausgehen und tragfähige Netzanschlüsse sowie eigene Erzeugungskapazitäten voraussetzen.
Investition in den Standort
Rund sechs Monate dauerte die Planungs- und Bauphase, in die das Ehepaar Börgener einen soliden sechsstelligen Betrag investierte. Die kontinuierliche Auslastung seit der Inbetriebnahme bestätigt den Bedarf auf dieser Transitroute. Das Projekt zeigt praxisnah, wie dezentrale Erzeugung, technische Infrastruktur und grenzüberschreitender Verkehr effizient ineinandergreifen.
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SPD/Grüne wollen Drobs im Landkreis Leer dauerhaft stärken
SPD/Grüne wollen Suchtprävention im Landkreis Leer dauerhaft stärken
Gruppe im Leeraner Kreistag beantragt für 2027 einen Zuschuss von bis zu 130.000 Euro für die Drogenberatungsstelle Drobs
Leer – Die Gruppe SPD/Grüne im Leeraner Kreistag möchte die Suchtvorbeugung im Landkreis Leer langfristig stärken und dauerhaft verankern. Dafür soll die Drogenberatungsstelle Drobs im Haushaltsjahr 2027 mit einem Zuschuss von bis zu 130.000 Euro unterstützt werden.
„Suchtprävention wird immer wichtiger. Unser Ziel ist es, das Angebot der Drobs dauerhaft im Landkreis Leer zu verankern“, erklären die Gruppensprecher Helmut Geuken (SPD) und Tammo Lenger (Grüne).
Nach Ansicht der Gruppe haben sich die Anforderungen an eine wirksame Suchtvorbeugung in den vergangenen Jahren deutlich verändert. Neben klassischen Suchtmitteln spielen inzwischen auch neue und für Jugendliche besonders leicht zugängliche Angebote eine zunehmend größere Rolle. Dazu gehören unter anderem Vapes, Cannabis und Lachgas. Auch digitale Glücksspielangebote gewinnen an Bedeutung und können insbesondere junge Menschen in problematische Konsummuster und Abhängigkeiten führen.
„Um das zu verhindern, müssen wir junge Leute frühzeitig aufklären und sie dabei unterstützen, verantwortungsbewusste Entscheidungen zu treffen“, betonen Geuken und Lenger. Eine frühzeitige Prävention könne dazu beitragen, Risiken rechtzeitig zu erkennen und Jugendliche im verantwortungsvollen Umgang mit Suchtmitteln und entsprechenden Angeboten zu unterstützen.
Die bisherige Arbeit des „Suchtpräventionsprojekts der Gesellschaft zur Hilfe für suchtgefährdete und abhängige Menschen“ – so der vollständige Name der Drobs – wird von der Gruppe als allgemein anerkannt bewertet. Das Angebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler aller Altersgruppen. Gleichzeitig werden auch Eltern und Schulen aktiv in die Präventionsarbeit einbezogen.
Aus Sicht von SPD und Grünen kommt dem Landkreis dabei eine besondere Verantwortung zu. „Der Landkreis Leer trägt die Verantwortung für den Kinder- und Jugendschutz. Die finanzielle Unterstützung der Drobs-Arbeit ist daher eine sinnvolle und wichtige Investition in die Zukunft junger Menschen“, erklären die Gruppensprecher.
Mit dem beantragten Zuschuss von bis zu 130.000 Euro für das Haushaltsjahr 2027 wollen SPD und Grüne nach eigenen Angaben die Grundlage dafür schaffen, dass die Suchtprävention der Drobs auch künftig verlässlich im Landkreis Leer angeboten und weiterentwickelt werden kann.
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Lokal
Feuerwehr-Wettbewerb in Weenermoor: Wymeer-Boen und Weenermoor holen den Sieg
Schnelligkeit, Teamgeist und nasse Kleidung: Feuerwehren messen sich in Weenermoor
Zehn aktive Gruppen und fünf Jugendmannschaften treten beim Schnelligkeitswettbewerb an – Wymeer-Boen und Weenermoor holen die Tagessiege
Weenermoor – Spannung, Tempo und jede Menge Teamgeist bestimmten am Freitag, 21. August 2026, das Geschehen auf dem Wettkampfplatz neben dem Feuerwehrhaus in Weenermoor. Zehn aktive Feuerwehrgruppen und fünf Jugendmannschaften aus dem gesamten Rheiderland traten beim Schnelligkeitswettbewerb gegeneinander an und stellten ihr Können unter Beweis.
Unter der fachkundigen Leitung von Gemeindebrandmeister Peter Oltmanns aus Wymeer mussten die Mannschaften eine anspruchsvolle Aufgabe möglichst schnell und gleichzeitig präzise bewältigen. Dabei kam es nicht nur auf Geschwindigkeit, sondern vor allem auf das perfekte Zusammenspiel innerhalb der Gruppe an.
Präzision und Tempo sind gefragt
Die Aufgabe hatte es in sich: Zunächst mussten die Einsatzkräfte die Sauglängen und Schläuche möglichst schnell zusammenkuppeln. Anschließend galt es, die Tragkraftspritze (TS) zu bedienen und den Verteiler am Ende einer 20 Meter langen B‑Schlauchleitung korrekt zu setzen.
Zum Abschluss mussten die Mannschaften über die C‑Strahlrohre Kanister von ihren Stativen spritzen. Jeder Handgriff musste sitzen – denn bereits kleine Verzögerungen konnten sich unmittelbar auf die Endpunktzahl auswirken.
Dass bei aller Konzentration auch der Spaß nicht zu kurz kam, zeigte eine Szene bei der Jugendfeuerwehr Wymeer-Boen. Dort wurde das Wasser bereits nach vorne gepumpt, bevor das Strahlrohr angekuppelt war. Die Folge: wertvolle Sekunden gingen verloren und einige Einsatzkräfte bekamen unfreiwillig eine ordentliche Abkühlung. Die nasse Kleidung sorgte allerdings eher für Schmunzeln als für schlechte Stimmung.
Weenermoor gewinnt bei der Jugend
Nach Abschluss der Wettbewerbe übernahmen Ortsbrandmeister Nico Diddens und Gemeindebrandmeister Peter Oltmanns die Siegerehrung.
Bei der Jugendfeuerwehr konnte sich die gastgebende Mannschaft aus Weenermoor den Tagessieg sichern. Mit einer Zeit von 79,97 Sekunden erreichte sie 420,03 Endpunkte und verwies die Jugendfeuerwehren aus Weener und Wymeer-Boen auf die Plätze zwei und drei.
Die Jugendfeuerwehr Weener kam mit 88,91 Sekunden auf 411,09 Endpunkte und belegte Platz zwei. Wymeer-Boen erreichte 91,48 Sekunden und 408,52 Endpunkte und wurde Dritter.
Auf den weiteren Plätzen folgten Holthusen mit 111,11 Sekunden und 388,89 Endpunkten sowie Bunde mit 112,01 Sekunden und 387,99 Endpunkten.
Ergebnisse Jugendfeuerwehr
- Weenermoor – 79,97 Sek. – 420,03 Endpunkte
- Weener – 88,91 Sek. – 411,09 Endpunkte
- Wymeer-Boen – 91,48 Sek. – 408,52 Endpunkte
- Holthusen – 111,11 Sek. – 388,89 Endpunkte
- Bunde – 112,01 Sek. – 387,99 Endpunkte
Wymeer-Boen gewinnt bei den aktiven Ortswehren
Auch bei den aktiven Ortswehren ging es äußerst knapp zu. Am Ende setzte sich Wymeer-Boen durch. Die Mannschaft benötigte lediglich 61,55 Sekunden und kam damit auf 438,45 Endpunkte.
Nur knapp dahinter folgte Holtgaste mit 62,45 Sekunden und 437,55 Endpunkten. Den dritten Platz sicherte sich Ditzum mit 68,13 Sekunden und 431,87 Endpunkten.
Die Feuerwehr Weener belegte mit 69,22 Sekunden und 430,78 Endpunkten den vierten Platz. Jemgum wurde mit 73,47 Sekunden und 426,53 Endpunkten Fünfter.
Auf den weiteren Plätzen folgten Bunderhee mit 73,78 Sekunden, Weenermoor mit 85,50 Sekunden, Holthusen mit 86,53 Sekunden, Bunde mit 89,28 Sekunden und Critzum mit 106,06 Sekunden.
Ergebnisse der Ortswehren
- Wymeer-Boen – 61,55 Sek. – 438,45 Endpunkte
- Holtgaste – 62,45 Sek. – 437,55 Endpunkte
- Ditzum – 68,13 Sek. – 431,87 Endpunkte
- Weener – 69,22 Sek. – 430,78 Endpunkte
- Jemgum – 73,47 Sek. – 426,53 Endpunkte
- Bunderhee – 73,78 Sek. – 426,22 Endpunkte
- Weenermoor – 85,50 Sek. – 414,50 Endpunkte
- Holthusen – 86,53 Sek. – 413,47 Endpunkte
- Bunde – 89,28 Sek. – 410,72 Endpunkte
- Critzum – 106,06 Sek. – 393,94 Endpunkte
Der Schnelligkeitswettbewerb in Weenermoor zeigte eindrucksvoll, wie wichtig bei der Feuerwehr neben technischem Können vor allem Teamarbeit, Präzision und ein gut abgestimmtes Zusammenspiel sind. Gleichzeitig bot der Wettbewerb den Nachwuchskräften und den aktiven Feuerwehrleuten die Gelegenheit, ihr Können unter Wettbewerbsbedingungen unter Beweis zu stellen.
Fotos: Joachim Rand
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