Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet
Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
Anzeige

Lokal
Inselimmobilien an der Nordsee: Was passiert auf Sylt, Norderney und Borkum?
Borkum aus der Vogelperspektive: Die Nordseeinsel mit ihrer markanten Küstenlandschaft und den begehrten Immobilienlagen. Foto: Ingo Tonsor / LeserECHO-Verlag
Inselimmobilien an der Nordsee: Was passiert auf Sylt, Norderney und Borkum?
Sylt erlebt eine deutliche Marktveränderung – Borkum und Norderney bleiben teuer. Doch auch Meeresspiegelanstieg, Sturmfluten und Küstenschutz werden für Immobilienbesitzer zunehmend wichtige Themen.
Sylt, Norderney und Borkum gehören zu den begehrtesten Ferieninseln Deutschlands. Wer dort eine Wohnung oder ein Haus kaufen möchte, muss häufig deutlich tiefer in die Tasche greifen als auf dem Festland. Lange Zeit schienen die Preise dabei fast nur eine Richtung zu kennen: nach oben. Doch inzwischen zeigt sich ein differenzierteres Bild. Während der Immobilienmarkt auf Sylt nach den außergewöhnlichen Preissteigerungen der vergangenen Jahre deutlich mehr Angebote aufweist und die Angebotspreise vom früheren Höchststand zurückgegangen sind, bleiben Immobilien auf Borkum und Norderney ausgesprochen teuer. Bei Eigentumswohnungen sind dort sogar weiterhin steigende Angebotspreise zu beobachten.
Damit stellt sich eine interessante Frage: Wie entwickelt sich der Immobilienmarkt auf den deutschen Nordseeinseln – und welche Rolle könnten neben Zinsen, Baukosten und touristischer Nachfrage künftig auch Meeresspiegelanstieg, Sturmfluten und Küstenschutz spielen?
Sylt: Immobilienmarkt nach dem Boom unter Druck
Sylt steht seit Jahrzehnten für exklusive Ferienimmobilien. Reetgedeckte Häuser, hochwertige Ferienwohnungen und großzügige Villen erzielen Preise, die weit über dem Niveau vieler anderer deutscher Urlaubsregionen liegen. Besonders in den vergangenen Jahren hatte der Markt noch einmal deutlich an Dynamik gewonnen. Während der Corona-Pandemie stieg die Nachfrage nach Ferien- und Zweitwohnsitzen erheblich. Niedrige Zinsen, eine hohe Zahlungsbereitschaft und der Wunsch nach einem eigenen Rückzugsort ließen die Preise teilweise kräftig steigen.
Inzwischen hat sich die Situation verändert. Nach einer Auswertung von ImmoScout24 ist das Angebot an Bestandshäusern in der Gemeinde Sylt zwischen dem zweiten Quartal 2022 und dem zweiten Quartal 2026 um 514 Prozent gestiegen. Gleichzeitig liegen die Angebotspreise für Häuser rund 12 Prozent unter dem Höchststand aus dem zweiten Quartal 2022.
Von einem günstigen Immobilienmarkt kann auf Sylt deshalb weiterhin keine Rede sein. Die Entwicklung lässt sich eher als Korrektur eines zuvor außergewöhnlich stark gestiegenen Marktes beschreiben. Für Kaufinteressenten bedeutet das zugleich, dass die Auswahl wieder größer geworden ist. Wer nicht unter Zeitdruck steht, kann verschiedene Objekte miteinander vergleichen und hat unter Umständen wieder mehr Spielraum für Preisverhandlungen.
Warum werden auf Sylt so viele Immobilien angeboten?
Für die große Zahl der Verkaufsangebote gibt es nicht den einen Grund. Vielmehr kommen mehrere Entwicklungen zusammen. Eine wichtige Rolle spielt der Generationenwechsel. Viele Immobilien wurden vor Jahrzehnten von ihren heutigen Eigentümern erworben. Diese Besitzer werden älter, und bei einem Verkauf oder Erbfall stellt sich für die nächste Generation die Frage, ob das Objekt tatsächlich übernommen werden soll.
Gerade bei sehr hochwertigen Immobilien kann eine Übernahme innerhalb einer Familie kompliziert werden. Wenn eine Ferienimmobilie mehrere Millionen Euro wert ist und mehrere Erben beteiligt sind, lässt sich der Wert nicht ohne Weiteres gerecht aufteilen. Ein Verkauf kann dann die einfachste Möglichkeit sein, das vorhandene Vermögen unter den Erben aufzuteilen.
Hinzu kommen veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Höhere Finanzierungskosten machen Immobilienkäufe teurer, gleichzeitig sind Bau- und Sanierungskosten deutlich gestiegen. Bei älteren Häusern können notwendige Modernisierungen deshalb schnell zu einem erheblichen zusätzlichen finanziellen Aufwand werden.
Auch die Nutzungsmöglichkeiten spielen eine Rolle. Nicht jede Immobilie kann uneingeschränkt als Ferienwohnung vermietet werden. Rechtliche Vorgaben und Auseinandersetzungen über die Zulässigkeit von Ferienvermietungen können für Eigentümer wirtschaftlich relevant sein. Auf Sylt treffen damit verschiedene Entwicklungen aufeinander – und der Immobilienmarkt befindet sich sichtbar in einer Phase der Neuorientierung.
Borkum: Immobilienpreise steigen weiter
Ganz anders präsentiert sich derzeit der Immobilienmarkt auf Borkum. Die ostfriesische Insel bleibt ein gefragter Standort für Ferienwohnungen und Zweitwohnsitze und bewegt sich weiterhin auf einem hohen Preisniveau.
Nach den aktuellen Daten von immowelt liegen die durchschnittlichen Angebotspreise im Jahr 2026 bei rund 8.783 Euro pro Quadratmeter für Wohnungen und etwa 5.907 Euro pro Quadratmeter für Häuser. Bei Eigentumswohnungen entspricht dies einem Anstieg von 4,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Betrachtet man einen Zeitraum von fünf Jahren, haben sich die Angebotspreise für Wohnungen auf Borkum um rund 25 Prozent erhöht.
Auch bei Häusern ist die Entwicklung weiterhin leicht positiv. Hier beträgt der Anstieg gegenüber dem Vorjahr rund 1,4 Prozent. Damit zeigt Borkum derzeit keine vergleichbare Marktkorrektur wie Sylt. Vielmehr bewegen sich die Angebotspreise weiterhin nach oben, wenn auch nicht mit der Dynamik der großen Boomjahre.
Auch eine Auswertung von ImmoScout24 aus dem Jahr 2026 weist auf das hohe Preisniveau der Insel hin. Borkum gehörte dabei zu den besonders teuren Standorten unter den untersuchten Nord- und Ostseeregionen. Bei Eigentumswohnungen wurden dort ebenfalls sehr hohe durchschnittliche Angebotspreise festgestellt.
Für Käufer bleibt Borkum damit ein teures Pflaster. Gleichzeitig macht gerade die Kombination aus begrenztem Wohnraum, touristischer Nachfrage und der besonderen Lage mitten in der Nordsee die Insel für viele Interessenten weiterhin attraktiv.
Norderney ist noch einmal deutlich teurer
Noch höher liegen die durchschnittlichen Angebotspreise auf Norderney. Die Insel gehört damit zu den teuersten Immobilienstandorten an der deutschen Nordseeküste.
Nach den aktuellen immowelt-Daten werden Wohnungen auf Norderney im Durchschnitt für rund 14.481 Euro pro Quadratmeter angeboten. Bei Häusern liegt der durchschnittliche Angebotspreis bei etwa 11.396 Euro pro Quadratmeter.
Auch auf Norderney zeigt sich bei Eigentumswohnungen weiterhin eine steigende Entwicklung. Gegenüber dem Vorjahr legten die Angebotspreise laut immowelt um rund 4,7 Prozent zu. Bei Häusern fällt die Entwicklung dagegen deutlich moderater aus. Hier beträgt der Anstieg gegenüber dem Vorjahr lediglich rund 0,9 Prozent.
Der Markt verändert sich also auch auf Norderney, allerdings bislang ohne einen flächendeckenden Preisrückgang, wie er auf Sylt nach dem Immobilienboom zu beobachten ist.
Norderney: Knappes Angebot trifft auf hohe Nachfrage
Ein wesentlicher Faktor für das Preisniveau auf Norderney ist die begrenzte Fläche der Insel. Bauland ist knapp, gleichzeitig besteht traditionell eine hohe Nachfrage nach Ferienwohnungen und Zweitwohnsitzen. Auf den Immobilienplattformen findet sich deshalb eine große Bandbreite an Angeboten – von kleineren Wohnungen bis hin zu hochwertigen Häusern, deren Preise teilweise in den Millionenbereich reichen.
Bei allen genannten Zahlen ist allerdings ein wichtiger Unterschied zu beachten: Es handelt sich um Angebotspreise und nicht um tatsächlich erzielte Verkaufspreise. Immobilienportale zeigen zunächst, welchen Preis Verkäufer für ein Objekt verlangen. Ob dieser Preis bei einem späteren notariellen Verkauf tatsächlich erreicht wird, lässt sich aus einem Inserat nicht ablesen.
Gerade in einem Markt, der sich verändert, ist diese Unterscheidung entscheidend. Angebotspreise geben einen guten Eindruck vom Preisniveau und von der Entwicklung der Inserate, ersetzen aber keine Auswertung tatsächlich abgeschlossener Kaufverträge.
Borkum, Norderney und Sylt entwickeln sich unterschiedlich
Der direkte Vergleich der drei Inseln zeigt deshalb ein bemerkenswertes Bild. Sylt weist derzeit eine starke Ausweitung des Angebots auf, während die Angebotspreise für Häuser gegenüber dem früheren Höchststand zurückgegangen sind. Borkum zeigt dagegen weiterhin leicht steigende Angebotspreise und bleibt vor allem bei Eigentumswohnungen ein hochpreisiger Standort. Norderney liegt beim Preisniveau noch einmal deutlich darüber und gehört zu den teuersten Immobilienstandorten an der deutschen Nordseeküste.
Aus diesen Zahlen lässt sich deshalb kein allgemeiner Einbruch des Immobilienmarktes auf den deutschen Nordseeinseln ableiten. Vielmehr scheint sich der Markt zunehmend auszudifferenzieren. Jede Insel hat ihre eigenen Rahmenbedingungen, und auch innerhalb einer Insel können Lage, Zustand, Nutzungsmöglichkeiten und Ausstattung eines Objektes erhebliche Preisunterschiede verursachen.
Warum Inselimmobilien grundsätzlich so teuer sind
Der entscheidende Unterschied zum Festland liegt auf der Hand: Eine Insel kann nicht beliebig wachsen. Grundstücke und bebaubare Flächen sind begrenzt, gleichzeitig ist die Nachfrage nach Ferienunterkünften und Zweitwohnsitzen hoch.
Für viele Käufer ist eine Immobilie auf Borkum, Norderney oder Sylt außerdem weit mehr als eine reine Kapitalanlage. Sie kann gleichzeitig Ferienwohnung, persönlicher Rückzugsort, Vermietungsobjekt und langfristige Vermögensanlage sein. Diese Kombination macht entsprechende Immobilien besonders interessant.
Hinzu kommt die touristische Bedeutung der Inseln. Der Tourismus sorgt für eine kontinuierliche Nachfrage nach Übernachtungsmöglichkeiten und Ferienwohnungen. Wo die verfügbare Fläche begrenzt ist und gleichzeitig viele Menschen eine Immobilie an einem bestimmten Ort besitzen möchten, wirkt sich das naturgemäß auf die Preise aus.
Doch wie sicher sind Immobilien auf den Nordseeinseln langfristig?
Neben Lage, Kaufpreis und Zustand einer Immobilie gewinnt inzwischen allerdings ein weiteres Thema an Bedeutung: der Klimawandel.
Der Meeresspiegel steigt, gleichzeitig können Küstenregionen durch Sturmfluten und Erosion stärker belastet werden. Für die Nordseeinseln ist das keine völlig neue Entwicklung. Sturmfluten und der Schutz vor den Kräften des Meeres gehören seit jeher zu den zentralen Aufgaben der Küstenregion.
Das bedeutet allerdings nicht, dass die aktuellen Immobilienpreise auf Borkum oder Norderney deshalb bereits sinken. Einen belastbaren Nachweis dafür gibt es derzeit nicht. Im Gegenteil: Die aktuellen Angebotspreise zeigen bei Eigentumswohnungen auf beiden Inseln weiterhin eine positive Entwicklung.
Die möglichen Auswirkungen des Klimawandels sollten deshalb eher als langfristiger Risikofaktor betrachtet werden. Für eine Immobilie, die über Jahrzehnte gehalten werden soll, können diese Fragen allerdings durchaus an Bedeutung gewinnen.
Meeresspiegelanstieg verändert die Ausgangslage
Der steigende Meeresspiegel verändert die Ausgangslage für Küstenregionen. Das Umweltbundesamt weist darauf hin, dass ein höherer Meeresspiegel die Gefährdung durch Sturmfluten und Küstenerosion erhöhen kann.
Dabei ist eine wichtige Unterscheidung notwendig: Ein steigender Meeresspiegel bedeutet nicht automatisch, dass Sturmfluten selbst immer häufiger oder stärker werden. Entscheidend ist vielmehr das Ausgangsniveau. Wenn der mittlere Meeresspiegel steigt, können vergleichbare Sturmereignisse von einem höheren Wasserstand ausgehend höhere absolute Wasserstände erreichen.
Für die Küstenregionen bedeutet das langfristig höhere Anforderungen an den Küstenschutz. Deiche, Dünen, Deckwerke, Buhnen und weitere Schutzanlagen müssen regelmäßig unterhalten, verstärkt und an veränderte Bedingungen angepasst werden.
Küstenschutz ist für Inselimmobilien entscheidend
Auf den ostfriesischen Inseln ist der Küstenschutz deshalb schon heute eine zentrale Aufgabe. Sandaufspülungen, Schutzdünen, Deckwerke und weitere bauliche Maßnahmen tragen dazu bei, die Inseln vor den Kräften von Wind und Wasser zu schützen.
Auch auf Norderney sind entsprechende Maßnahmen Bestandteil des niedersächsischen Küstenschutzes. Dazu gehören unter anderem Arbeiten an Deckwerken und Schutzdünen sowie Maßnahmen gegen die Küstenerosion.
Der Küstenschutz schützt dabei längst nicht nur Strände und Naturflächen. Er sichert auch Straßen, Versorgungsleitungen, touristische Einrichtungen und bebaute Bereiche.
Damit besteht durchaus ein Zusammenhang zwischen Küstenschutz und Immobilienwirtschaft – auch wenn sich dieser Zusammenhang derzeit nicht seriös in einem bestimmten Eurobetrag pro Quadratmeter ausdrücken lässt.
Könnte der Klimawandel Immobilienpreise irgendwann beeinflussen?
Langfristig ist das eine Frage, mit der sich Eigentümer und Kaufinteressenten auseinandersetzen müssen. Noch wäre es allerdings falsch, daraus einfache Schlussfolgerungen für die heutigen Immobilienpreise zu ziehen.
Ein Haus in unmittelbarer Strandnähe ist nicht automatisch weniger wert, nur weil der Meeresspiegel langfristig steigt. Im Gegenteil: Gerade die Nähe zum Meer und zum Strand ist für viele Käufer ein wesentlicher Grund, überhaupt eine Immobilie auf einer Nordseeinsel erwerben zu wollen.
Entscheidend dürfte deshalb die konkrete Lage sein. Für Käufer könnten künftig Fragen an Bedeutung gewinnen, die über den klassischen Immobilienvergleich hinausgehen: Wie hoch liegt das Grundstück? Wie weit befindet sich die Immobilie von besonders gefährdeten Küstenabschnitten entfernt? Welche Küstenschutzanlagen sichern den betreffenden Bereich? Wie wird der Küstenschutz langfristig finanziert? Welche Anforderungen gelten bei Umbauten oder Neubauten? Und wie entwickeln sich Versicherungsbedingungen und Versicherungsprämien?
Auch die dauerhaft zulässige Nutzung einer Immobilie spielt eine wichtige Rolle. Gerade bei Ferienwohnungen können rechtliche Vorgaben entscheidend dafür sein, welche Einnahmen mit einem Objekt tatsächlich erzielt werden können.
Die Lage könnte künftig noch wichtiger werden
Schon heute entscheidet die Lage maßgeblich über den Wert einer Inselimmobilie. Ein hochwertiges Haus in einer besonders gefragten Lage kann erheblich mehr kosten als ein vergleichbares Objekt in einem weniger attraktiven Bereich.
Künftig könnte die Lage zusätzlich unter dem Gesichtspunkt des Küstenrisikos betrachtet werden. Das bedeutet nicht zwangsläufig, dass Immobilienpreise in bestimmten Bereichen automatisch sinken. Es könnte vielmehr dazu führen, dass Käufer noch genauer zwischen einzelnen Standorten unterscheiden.
Eine moderne, gut instand gehaltene Immobilie in einer gut geschützten Lage könnte beispielsweise eine andere Nachfrage entwickeln als ein sanierungsbedürftiges Gebäude in einem stärker exponierten Bereich. Ob und wann sich solche Faktoren tatsächlich in den Verkaufspreisen niederschlagen, lässt sich heute allerdings nicht seriös vorhersagen.
Was Käufer heute beachten sollten
Wer eine Immobilie auf Borkum, Norderney oder einer anderen Nordseeinsel kaufen möchte, sollte deshalb nicht allein auf den Quadratmeterpreis schauen. Entscheidend sind ebenso der bauliche Zustand, die mögliche Nutzung, bestehende Genehmigungen und die langfristig zu erwartenden Kosten.
Bei Ferienimmobilien kommt die Frage hinzu, ob und in welchem Umfang eine touristische Vermietung zulässig ist. Auch die Kosten für Instandhaltung und Modernisierung sollten realistisch kalkuliert werden. Gerade bei älteren Häusern können Dach, Heizung, Fenster, Haustechnik und energetische Maßnahmen erhebliche zusätzliche Kosten verursachen.
Bei einer Immobilie auf einer Nordseeinsel sollte darüber hinaus auch der Küstenschutz Bestandteil einer langfristigen Betrachtung sein. Für einen Kauf, der möglicherweise mehrere Jahrzehnte Bestand haben soll, ist es sinnvoll, nicht nur auf die heutige Situation, sondern auch auf die langfristigen Rahmenbedingungen des jeweiligen Standortes zu schauen.
Drei Inseln, drei unterschiedliche Immobilienmärkte
Der aktuelle Vergleich zeigt damit ein durchaus spannendes Bild. Während Sylt nach dem außergewöhnlichen Immobilienboom der vergangenen Jahre eine deutliche Korrektur erlebt, bleiben Borkum und Norderney weiterhin hochpreisige und gefragte Immobilienstandorte.
Auf Sylt ist das Angebot an Bestandshäusern zwischen dem zweiten Quartal 2022 und dem zweiten Quartal 2026 laut ImmoScout24 um 514 Prozent gestiegen. Gleichzeitig liegen die Angebotspreise für Häuser rund 12 Prozent unter dem Höchststand des zweiten Quartals 2022.
Auf Borkum werden Wohnungen aktuell durchschnittlich für rund 8.783 Euro pro Quadratmeter angeboten, Häuser für etwa 5.907 Euro. Bei Wohnungen entspricht das einem Plus von 4,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr und einem Anstieg von rund 25 Prozent innerhalb von fünf Jahren.
Norderney liegt noch einmal deutlich darüber. Hier werden Wohnungen durchschnittlich für rund 14.481 Euro pro Quadratmeter und Häuser für etwa 11.396 Euro angeboten. Bei Wohnungen beträgt der Anstieg gegenüber dem Vorjahr ebenfalls rund 4,7 Prozent, bei Häusern liegt er bei rund 0,9 Prozent.
Von einem generellen Absturz der Inselimmobilien kann angesichts dieser Entwicklung also keine Rede sein. Vielmehr zeigt sich, dass sich die Märkte auf den einzelnen Inseln unterschiedlich entwickeln.
Der nächste große Faktor könnte der Küstenschutz werden
Wie sich die Immobilienpreise langfristig entwickeln, wird von mehreren Faktoren abhängen. Zinsen, Baukosten, touristische Nachfrage, die Möglichkeiten zur Ferienvermietung, demografische Veränderungen und die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung spielen dabei eine Rolle.
Hinzu kommt der Klimawandel. Der steigende Meeresspiegel macht einen leistungsfähigen und dauerhaft finanzierten Küstenschutz immer wichtiger. Für die Bewohner und Eigentümer der ostfriesischen Inseln ist das keine abstrakte Zukunftsfrage. Sturmfluten, Sandverluste und Küstenerosion gehören bereits heute zu den Herausforderungen der Region.
Noch lässt sich aus den aktuellen Angebotspreisen nicht ablesen, dass Käufer auf Borkum oder Norderney deshalb einen deutlichen „Klimaabschlag“ verlangen. Dafür gibt es derzeit keinen belastbaren Nachweis.
Bei Immobilien, die über Jahrzehnte gehalten werden sollen, dürfte die Frage nach der langfristigen Sicherheit des Standortes dennoch zunehmend in die Überlegungen einfließen. Der Küstenschutz könnte damit neben Lage, Ausstattung und Kaufpreis zu einem weiteren wichtigen Kriterium werden.
Inselimmobilien bleiben begehrt – doch der Markt verändert sich
Die aktuellen Daten zeichnen ein differenziertes Bild des Immobilienmarktes an der deutschen Nordseeküste. Während Sylt nach dem außergewöhnlichen Immobilienboom eine deutliche Korrektur erlebt, bleiben Borkum und Norderney weiterhin hochpreisige und gefragte Standorte.
Norderney erreicht bei Wohnungen inzwischen durchschnittliche Angebotspreise von rund 14.500 Euro pro Quadratmeter, auf Borkum sind es rund 8.800 Euro. Beide Inseln zeigen bei Eigentumswohnungen derzeit noch steigende Angebotspreise. Sylt nimmt dagegen eine Sonderrolle ein: Das Angebot ist stark gewachsen, gleichzeitig liegen die Angebotspreise für Häuser unter dem früheren Höchststand.
Parallel dazu richtet sich der Blick zunehmend auf die langfristigen Herausforderungen. Der steigende Meeresspiegel, Sturmfluten und Küstenerosion stellen die Nordseeinseln vor wachsende Aufgaben. Der Küstenschutz soll Siedlungen, Infrastruktur und touristische Bereiche auch künftig sichern.
Noch ist auf Borkum und Norderney kein „Klimaabschlag“ bei den Immobilienpreisen erkennbar. Doch für eine Investition, die mehrere Jahrzehnte Bestand haben soll, dürfte der Küstenschutz neben Lage, Zustand, Ausstattung und Preis zunehmend zu einem wichtigen Thema werden.
Denn bei einer Immobilie auf einer Nordseeinsel kauft man nicht nur ein Haus oder eine Wohnung. Man kauft immer auch einen Standort mitten in einem besonderen und sich verändernden Küstenraum.
Anzeige
Lokal
Jugendfeuerwehr Weener: Führungswechsel nach mehr als 25 Jahren – Sven Fisser übernimmt
Auf dem Foto sind von links zu sehen: Stadtbrandmeister Jörg Fisser, stellvertretender Stadtbrandmeister Steffen Voss, ehemaliger Stadtjugendfeuerwehrwart Ewald Freese, Mario Haats, Florian Holtkamp, der neue stellvertretende Stadtjugendfeuerwehrwart Merten Lammers, Sven Lüürsen, der neue Stadtjugendfeuerwehrwart Sven Fisser, Ingo Wolters, Janna Schmehl, Julian Lüdemann, Julia Düring und Cyra Winands. Foto: Feuerwehr
Verabschiedung und Führungswechsel bei der Jugendfeuerwehr der Stadt Weener
Ewald Freese nach mehr als 25 Jahren als Stadtjugendfeuerwehrwart verabschiedet – Sven Fisser übernimmt das Amt
Bei der Jugendfeuerwehr der Stadt Weener ist eine langjährige Ära zu Ende gegangen. Während der jüngsten Sitzung des Stadtjugendfeuerwehrausschusses wurde Ewald Freese nach mehr als 25 Jahren engagierter Tätigkeit offiziell aus seinem Amt als Stadtjugendfeuerwehrwart verabschiedet. Die Verantwortung für die Feuerwehrnachwuchsarbeit liegt künftig in jüngeren Händen.
Als Zeichen des Dankes und der Anerkennung für seine jahrzehntelange Arbeit überreichte der Ausschuss Ewald Freese ein Fotoalbum, einen Blumenstrauß sowie einen präparierten kleinen Verteiler als Präsent.
Auch Stadtbrandmeister Jörg Fisser würdigte die langjährige Arbeit von Freese. Im Namen aller Führungskräfte der Stadtfeuerwehr Weener sprach er ihm seinen tiefsten Dank für seinen unermüdlichen Einsatz für die Feuerwehrjugend aus. Fisser wünschte Freese für die Zukunft alles Gute und dankte ihm herzlich für die Arbeit, die er über viele Jahre zum Wohle des Feuerwehrnachwuchses geleistet hat.
Sven Fisser wird neuer Stadtjugendfeuerwehrwart
Im Rahmen der Sitzung wurden zugleich die personellen Weichen für die Zukunft gestellt. Unter der Leitung des stellvertretenden Stadtbrandmeisters Steffen Voss wählte das Gremium in geheimer Wahl einstimmig Sven Fisser zum neuen Stadtjugendfeuerwehrwart.
Auch die Position seines Stellvertreters wurde neu besetzt. In geheimer Wahl wurde Merten Lammers ebenfalls einstimmig zum neuen stellvertretenden Stadtjugendfeuerwehrwart gewählt.
Die Aufgabe der Schriftwartin übernimmt künftig Julia Düring. Sie wurde in offener Wahl ebenfalls einstimmig von den Anwesenden bestätigt.
Stadtbrandmeister Jörg Fisser wünschte dem neuen Führungsteam für die bevorstehenden Aufgaben alles Gute und stets ein glückliches Händchen.
Zentrale Aufgabe für die Feuerwehrnachwuchsarbeit
Der Stadtjugendfeuerwehrausschuss bildet das zentrale Steuerungsgremium für die Feuerwehrnachwuchsarbeit in der Stadt Weener. In dem Gremium arbeiten die Jugendfeuerwehrwarte und deren Stellvertreter der vier Ortsfeuerwehren der Stadt Weener gemeinsam mit dem Stadtjugendfeuerwehrwart, dessen Stellvertreter, der Schriftwartin und dem Zeugwart.
Damit übernimmt der Ausschuss eine wichtige Funktion bei der Organisation und Weiterentwicklung der Jugendfeuerwehr in der Stadt Weener und bei der Förderung des Feuerwehrnachwuchses.
AnzeigeLokal
Seniorenbeirat in Westoverledingen: Zehn Kandidaten stellen sich zur Wahl
Zehn Personen stellen sich zur Wahl des Seniorenbeirates in Westoverledingen
Kandidatinnen und Kandidaten präsentieren sich am 5. Oktober im Kleinen Campus in Ihrhove – Wahl ab dem 6. Oktober möglich
In der Gemeinde Westoverledingen stehen die Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl des neuen Seniorenbeirates fest. Insgesamt zehn Personen haben sich für die Wahl aufstellen lassen.
Zur Wahl stehen:
-
Johann Baumann
-
Theodora Boelsen
-
Gudrun Dietz
-
Ursula Korte
-
Angelika Kremers
-
Karl-Gerhard Laaken
-
Karin Moch
-
Host Neisius
-
Gabriele Ostholthoff
-
Jörg Wulst
Kandidaten stellen sich persönlich vor
Wer die Kandidatinnen und Kandidaten kennenlernen und sich über deren Vorstellungen informieren möchte, hat dazu am Montag, 5. Oktober 2026, um 19 Uhr Gelegenheit. Im Kleinen Campus in Ihrhove stellen sich die zehn Bewerberinnen und Bewerber persönlich vor.
Die Veranstaltung ist öffentlich. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, sich vor der Wahl ein Bild von den zur Wahl stehenden Personen zu machen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Anzeige

Wahl beginnt am 6. Oktober
Ab Dienstag, 6. Oktober 2026, kann die Stimme für den neuen Seniorenbeirat abgegeben werden. Die Wahl ist von Montag bis Freitag jeweils von 10 bis 12 Uhr im Rathaus möglich. Die Wahl findet im Fachbereich 4, Büro B12, statt.
Alternativ besteht die Möglichkeit, per Briefwahl zu wählen. Die erforderlichen Briefwahlunterlagen können bei der Gemeinde angefordert werden.
Für Fragen und die Beantragung der Briefwahlunterlagen stehen folgende Kontakte zur Verfügung:
Katrin Habben
E‑Mail: katrin.habben@westoverledingen.de
Telefon: 04955/993 119 oder 04955/4989
Wahlabend am 20. Oktober
Auch nach der Wahl lädt die Gemeinde Westoverledingen zu einem gemeinsamen Wahlabend ein. Dieser findet am Dienstag, 20. Oktober 2026, um 19 Uhr im Kleinen Campus in Ihrhove statt.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle Personen, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Westoverledingen haben und das 60. Lebensjahr vollendet haben.
Damit haben die wahlberechtigten Seniorinnen und Senioren der Gemeinde die Möglichkeit, mit ihrer Stimme über die Zusammensetzung des neuen Seniorenbeirates zu entscheiden.
Anzeige























