Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet
Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
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Lokal
Ulf Thiele vermittelt 11,7 Millionen Euro Förderung: Neue Gewerbeflächen in Leer
Der Landtagsabgeordnete Ulf Thiele (CDU) hatte großen Anteil an der Erweiterung des Leeraner Gewerbegebietes Benzstraße. Gemeinsam mit Bürgermeister Claus-Peter Horst und zahlreichen Ehrengästen durchschnitt er das rote Band. Nach der Vermittlung einer Landesförderung konnte der moorige Boden ausgetauscht werden.
Foto: Jürgen Eden/Wahlkreisbüro Ulf Thiele
Neue Gewerbeflächen an der Benzstraße in Leer eröffnet – 11,7 Millionen Euro Förderung ermöglichen Erschließung
Leer. Nach langer Vorbereitung ist ein wichtiger Schritt für die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Leer geschafft: Die rund 12,5 Hektar große Gewerbefläche an der Benzstraße direkt an der A31 ist offiziell eröffnet und freigegeben. Die neuen, verkehrsgünstig gelegenen Gewerbeflächen sollen Unternehmen Raum für Neuansiedlungen, Investitionen und Betriebserweiterungen bieten.
Die Erschließung des Areals war allerdings mit erheblichen Herausforderungen verbunden. Der Untergrund besteht aus Moorboden, wodurch die Arbeiten besonders aufwendig und kostenintensiv wurden. Eine entscheidende Rolle bei der Finanzierung spielte deshalb die Unterstützung des Landes Niedersachsen. Im Jahr 2022 wurde eine Förderung von rund 11,7 Millionen Euro aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) ermöglicht.
Eine wichtige Rolle bei der Vermittlung der Förderung spielte der CDU-Landtagsabgeordnete Ulf Thiele. Er hatte sich intensiv für die Entwicklung der Gewerbefläche eingesetzt und dabei insbesondere den Austausch zwischen der Stadt Leer und dem damals CDU-geführten niedersächsischen Wirtschaftsministerium unterstützt.
Thiele: „Wichtiger Schritt für die wirtschaftliche Zukunft Leers“
Bei der offiziellen Eröffnung machte Ulf Thiele deutlich, welche Bedeutung die neuen Gewerbeflächen für die Stadt haben.
„Eine wirtschaftlich starke Stadt braucht Platz für Unternehmen, die investieren, sich ansiedeln oder ihren bestehenden Betrieb erweitern wollen. Genau dieser Platz hat Leer über viele Jahre gefehlt. Deshalb ist es ein wichtiger Schritt für die wirtschaftliche Zukunft unserer Kreisstadt, dass die Stadt jetzt endlich wieder eigene Gewerbeflächen anbieten kann“, erklärte Thiele.
Ohne die öffentliche Förderung wäre die Erschließung nach seiner Einschätzung kaum zu wirtschaftlich vertretbaren Grundstückspreisen möglich gewesen. Die schwierigen Bodenverhältnisse hätten die Kosten erheblich in die Höhe getrieben.
In den Gesprächen mit der Stadt sei seinerzeit deutlich geworden, dass ohne entsprechende Unterstützung Grundstückspreise von etwa 200 Euro pro Quadratmeter hätten kalkuliert werden müssen. Ein solches Preisniveau sei zwar in Metropolregionen denkbar, für eine kleinere Stadt wie Leer jedoch kaum realisierbar.
Unterstützung durch Althusmann und Lindner
Vor dem Durchschneiden des roten Bandes erinnerte Ulf Thiele ausdrücklich an den damaligen niedersächsischen Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann sowie seinen damaligen Staatssekretär Dr. Berend Lindner.
„Bernd Althusmann hat die politische Unterstützung für das Vorhaben gegeben und damit eine entscheidende Voraussetzung für die Realisierung geschaffen. Und ich erinnere mich noch sehr gut daran, wie intensiv Berend Lindner als Staatssekretär im Hintergrund daran mitgewirkt hat, die offenen Fragen zu klären und den Weg für einen erfolgreichen Förderantrag freizumachen. Dafür bin ich beiden bis heute sehr dankbar“, sagte Thiele.
Auch er selbst habe sich seinerzeit intensiv dafür eingesetzt, die Stadt Leer und das Wirtschaftsministerium zusammenzubringen.
„Mir war wichtig, dass aus dem lange bestehenden Bedarf endlich ein realisierbares Projekt wird“, so Thiele.
Er habe an verschiedenen Stellen die Gespräche unterstützt und dafür geworben, gemeinsam eine tragfähige Lösung für die schwierige Erschließung zu finden.
„Dass dies gelungen ist, zeigt, was möglich ist, wenn Kommune und Land gemeinsam an einem Strang ziehen“, betonte der Landtagsabgeordnete.
GRW-Förderung bringt auch Einschränkungen mit sich
Die Förderung des Landes hat allerdings nicht nur Vorteile. Durch die Förderbedingungen der GRW-Förderung gelten bestimmte Vorgaben für die Vermarktung der neuen Gewerbeflächen.
Die Grundstücke sollen vorrangig Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, die die entsprechenden GRW-Förderkriterien erfüllen. Das bedeutet gleichzeitig, dass bestimmte überwiegend regional tätige Gewerke und Branchen auf den neu erschlossenen Flächen nicht oder nur eingeschränkt berücksichtigt werden können.
Thiele bezeichnete dies als „Kehrseite“ der Förderung.
„Das ist die Kehrseite der Förderung, die die Erschließung dieses schwierigen Geländes wirtschaftlich überhaupt erst möglich gemacht hat. Gerade deshalb müssen wir bei der weiteren Gewerbeflächenentwicklung auch diejenigen heimischen Unternehmen im Blick behalten, die aufgrund der Förderbedingungen hier nicht zum Zuge kommen können“, erklärte er.
Weitere Gewerbeflächen an der Benzstraße bereits in Planung
Mit der Eröffnung der neuen Fläche soll die Gewerbeentwicklung in Leer jedoch nicht beendet sein. Im Gegenteil: Bereits eine weitere Erweiterung des Gewerbegebietes ist im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 236 in Planung.
Thiele sieht deshalb einen direkten Zusammenhang zwischen dem jetzt fertiggestellten Abschnitt und der weiteren Entwicklung des Gewerbestandortes.
„Der heutige Tag ist für mich deshalb nicht der Schlusspunkt der Gewerbeflächenentwicklung an der Benzstraße. Mit der Erschließung des B‑Plans 205 wird zugleich eine wichtige infrastrukturelle Grundlage für die weitere Entwicklung dieses Gewerbestandortes geschaffen. Jetzt kommt es darauf an, diesen Weg konsequent fortzusetzen“, sagte Thiele.
Gerade bei der nächsten Erweiterung bestehe die Möglichkeit, Finanzierung und Vermarktung so zu gestalten, dass auch Unternehmen eine Perspektive bekommen, die aufgrund der GRW-Vorgaben im jetzt erschlossenen Abschnitt nicht oder nur eingeschränkt berücksichtigt werden können.
Heimische Unternehmen sollen ebenfalls wachsen können
Aus Sicht des Landtagsabgeordneten sollten insbesondere die bereits in Leer ansässigen Handwerks- und Gewerbebetriebe bei der weiteren Planung berücksichtigt werden.
„Gerade unsere heimischen Handwerks- und Gewerbebetriebe brauchen Erweiterungsmöglichkeiten. Wer seit vielen Jahren in Leer Arbeitsplätze schafft, junge Menschen ausbildet, investiert und Gewerbesteuer zahlt, muss auch die Chance bekommen, in Leer weiter zu wachsen“, erklärte Thiele.
Bei der nächsten Erweiterung müsse deshalb von Beginn an darauf geachtet werden, möglichst große Handlungsspielräume für diese Betriebe zu erhalten.
„Neue Ansiedlungen und Wachstum des heimischen Mittelstandes gehören zusammen“, so Thiele.
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Gewerbeflächen sind strategisch wichtig für den Wirtschaftsstandort Leer
Für die Stadt Leer hat die kontinuierliche Entwicklung neuer Gewerbeflächen eine strategische Bedeutung. Als Kreisstadt und wirtschaftliches Zentrum der Region müsse Leer dauerhaft über ein ausreichendes und möglichst vielfältiges Angebot an Gewerbegrundstücken verfügen.
Die neue Fläche an der Benzstraße bietet dabei einen besonderen Standortvorteil: Sie liegt verkehrsgünstig an der A31 und schafft damit attraktive Voraussetzungen für Unternehmen, die auf eine gute Verkehrsanbindung angewiesen sind.
Thiele sieht in der Landesförderung deshalb nicht nur einen Beitrag zur aktuellen Erschließung.
„Die Landesförderung hat nicht nur dazu beigetragen, dass wir heute diese neuen Gewerbeflächen eröffnen können. Mit der jetzt geschaffenen Erschließung entsteht zugleich eine wesentliche Grundlage für die weitere Entwicklung des Standortes. Diese Chance sollten wir nutzen“, erklärte er.
„Ein guter Tag für den Wirtschaftsstandort Leer“
Bei der offiziellen Eröffnung durchschnitten Ulf Thiele, Bürgermeister Claus-Peter Horst und zahlreiche weitere Ehrengäste gemeinsam das rote Band.
Für Thiele ist die Eröffnung zugleich ein persönlicher Abschluss eines langen politischen Einsatzes für das Projekt.
„Dass Leer endlich wieder eigene Gewerbeflächen anbieten und damit wirtschaftlich weiterwachsen kann, war mir von Anfang an ein großes Anliegen. Ich freue mich deshalb sehr über die heutige Eröffnung. Sie ist ein guter Tag für den Wirtschaftsstandort Leer – und zugleich der Auftrag, bei der weiteren Gewerbeflächenentwicklung jetzt konsequent den nächsten Schritt zu gehen“, so Thiele abschließend.
Damit steht der Stadt Leer nun ein rund 12,5 Hektar großes neues Gewerbeareal zur Verfügung. Die Erschließung des schwierigen Mooruntergrunds konnte dank der umfangreichen Landesförderung realisiert werden. Gleichzeitig soll die bereits geplante weitere Entwicklung des Gewerbestandortes dafür sorgen, dass künftig auch heimische Unternehmen ausreichend Möglichkeiten für Wachstum und Erweiterungen erhalten.
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Gewerbegebiet Benzstraße in Leer eröffnet: 12,6 Hektar neue Flächen für Unternehmen
Erweiterung des Gewerbegebiets Benzstraße in Leer offiziell eröffnet
Nach jahrzehntelanger Planung ist die Erweiterung des Gewerbegebiets an der Benzstraße in Leer abgeschlossen. Auf 12,6 Hektar stehen künftig autobahnnahe Gewerbeflächen zur Verfügung. Mit einer Förderung von rund 11,7 Millionen Euro durch das Land Niedersachsen konnte das rund 19,5 Millionen Euro teure Erschließungsprojekt umgesetzt werden.
Es war ein langer Weg bis zur offiziellen Eröffnung: Bürgermeister Claus-Peter Horst blickte bei der Eröffnung des erweiterten Gewerbegebiets Benzstraße auf die jahrzehntelange Entwicklung zurück. „Es hat lange gedauert, bis wir endlich hier stehen und auf dieses erschlossene Gebiet blicken können“, sagte Horst.
Die ersten Ideen für den Gewerbestandort reichen bis in die 1990er-Jahre zurück. Schwierige Bodenverhältnisse und die damit verbundenen hohen Kosten führten jedoch immer wieder dazu, dass das Vorhaben über viele Jahre nicht umgesetzt werden konnte.
Erst mit der Förderzusage des Landes Niedersachsen im Jahr 2022 kam entscheidend Bewegung in das Projekt. Weitere Verzögerungen gab es anschließend aufgrund einer EWE-Pipeline. Im April 2025 konnte schließlich der symbolische Spatenstich erfolgen. Nun ist die Erschließung abgeschlossen und das Gewerbegebiet offiziell eröffnet.
12,6 Hektar für neue Unternehmen
Zur offiziellen Eröffnung kamen zahlreiche Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Verwaltung sowie beteiligte Fachbüros und benachbarte Unternehmen an der Benzstraße zusammen. Gemeinsam wurde das neu erschlossene Gewerbegebiet besichtigt.
Für die Stadt Leer eröffnet sich damit eine wichtige Möglichkeit, neue Gewerbeflächen an einem strategisch besonders interessanten Standort anzubieten. Nachdem über viele Jahre keine entsprechenden autobahnnahen Gewerbeflächen zur Verfügung standen, können sich interessierte Unternehmen nun in unmittelbarer Nähe zur Autobahn und zum Flugplatz Leer-Papenburg ansiedeln.
Auf dem insgesamt 12,6 Hektar großen Areal sind 13 Grundstücke vorgesehen. Wie viele Unternehmen sich tatsächlich dort ansiedeln werden, hängt vom jeweiligen Flächenbedarf der Interessenten ab.
Auch der Landtagsabgeordnete Ulf Thiele unterstrich bei der Eröffnung die Bedeutung des Projekts. Die nun erfolgte Erschließung sei ein wichtiger Schritt, um den Wirtschaftsstandort Leer weiter voranzubringen.
Rund 11,7 Millionen Euro Förderung vom Land
Die Gesamtinvestition für die Erschließung des Gewerbegebiets beläuft sich auf rund 19,5 Millionen Euro. Einen erheblichen Teil davon übernimmt das Land Niedersachsen.
Die Förderung durch die NBank beträgt rund 11,7 Millionen Euro. Bürgermeister Claus-Peter Horst dankte dem Land Niedersachsen ausdrücklich für die Unterstützung. Ohne diese Förderung wäre das Projekt nach seinen Worten nicht realisierbar gewesen.
Sein Dank galt außerdem den beteiligten Behörden des Landkreises, den Stadtwerken Leer sowie den Mitgliedern des Stadtrates, die die notwendigen politischen Entscheidungen für das Vorhaben getroffen haben.
Neuer Pendlerparkplatz mit 50 Stellplätzen
Im Zuge der Erschließung wurde auch die Verkehrsinfrastruktur rund um das Gewerbegebiet weiter ausgebaut. Unlängst fertiggestellt wurde ein Pendlerparkplatz mit 50 Stellplätzen für Autos, der über die Benzstraße erreichbar ist.
Zusätzlich wurde von der B70 aus ein neuer Fuß- und Radweg zum Parkplatz angelegt. Der Weg ist mit Laternen ausgestattet und verfügt über Fahrradbügel. Damit wurden neben der Erschließung der Gewerbeflächen auch Verbesserungen für Pendler sowie für den Fuß- und Radverkehr geschaffen.
Gespräche mit Unternehmen laufen bereits
Die Stadt Leer befindet sich nach der offiziellen Eröffnung bereits in konkreten Gesprächen mit mehreren interessierten Unternehmen. Ziel ist es, die entsprechenden Verträge noch im Laufe dieses Jahres beziehungsweise Anfang 2027 abzuschließen.
Sobald die jeweiligen Baugenehmigungen vorliegen, könnte anschließend zeitnah mit den Bauarbeiten auf den Grundstücken begonnen werden.
Die Wirtschaftsförderung der Stadt Leer blickt trotz der aktuell schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zuversichtlich auf die weitere Entwicklung. Mit den neuen Gewerbeflächen an der Benzstraße verfügt Leer nun über einen attraktiven und strategisch wichtigen Standort für Unternehmen, die von der Nähe zur Autobahn und zum Flugplatz Leer-Papenburg profitieren möchten.
Damit könnte die jahrzehntelange Geschichte der Gewerbegebietserweiterung an der Benzstraße nun in eine neue Phase eintreten: Aus der langjährigen Planung und Erschließung sollen in den kommenden Jahren konkrete Unternehmensansiedlungen und neue wirtschaftliche Impulse für den Standort Leer entstehen.
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Meentelandhalle in Weener: Neue Dreifeldsporthalle für 14,5 Millionen Euro nimmt Gestalt an
Richtfest für die Meentelandhalle in Weener: Neue Dreifeldsporthalle nimmt Gestalt an
Nur 111 Tage nach der Grundsteinlegung haben der Landkreis Leer und die Stadt Weener am Mittwoch Richtfest für die neue Dreifeldsporthalle „Meentelandhalle“ gefeiert. Der Rohbau steht, die Dimensionen des künftigen Gebäudes sind bereits deutlich zu erkennen. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme sind nach aktuellem Planungsstand für das dritte Quartal 2027 vorgesehen.
In Weener geht der Bau der neuen Meentelandhalle sichtbar voran. Nur 111 Tage nach der Grundsteinlegung konnten der Landkreis Leer und die Stadt Weener gemeinsam das Richtfest für die neue Dreifeldsporthalle feiern. Der Rohbau ist bereits weit fortgeschritten und vermittelt einen ersten Eindruck von den Dimensionen der zukünftigen Sporthalle.
Der Grundstein für das rund 14,5 Millionen Euro teure Projekt wurde am 7. Mai 2026 gelegt. Künftig soll die Meentelandhalle gemeinsam von Landkreis und Stadt genutzt werden. Sie soll sowohl dem Schul- und Vereinssport als auch weiteren Veranstaltungen und unterschiedlichen Mehrzwecknutzungen zur Verfügung stehen.
Landrat Matthias Groote würdigt Zusammenarbeit
Beim Richtfest hob Landrat Matthias Groote die schnelle Entwicklung des Bauprojekts und die gute Zusammenarbeit aller Beteiligten hervor.
„Es ist beeindruckend, wie schnell aus Plänen und Zeichnungen ein echtes Gebäude geworden ist“, sagte Groote. Gleichzeitig betonte er, dass eine Sporthalle erst durch ihre Nutzer mit Leben gefüllt werde. Kinder und Jugendliche, Vereine und Ehrenamtliche sollten künftig in der Meentelandhalle einen Ort für Sport, Begegnung und gemeinschaftliche Aktivitäten finden.
Der Landrat dankte insbesondere der Stadt Weener für die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Sein Dank galt außerdem den politischen Gremien von Stadt und Landkreis, die die notwendigen Beschlüsse gefasst hatten, sowie den Planerinnen und Planern und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gebäudemanagements.
Ein besonderer Dank ging an die Handwerkerinnen und Handwerker auf der Baustelle. Sie sorgen dafür, dass das Projekt Schritt für Schritt Gestalt annimmt und aus den ursprünglichen Planungen ein konkretes Gebäude entsteht.
Rund 14,5 Millionen Euro für die neue Sporthalle
Landkreis Leer und Stadt Weener investieren gemeinsam rund 14,5 Millionen Euro in die Meentelandhalle. Rund zwei Drittel der Investitionssumme übernimmt dabei der Landkreis Leer.
Unterstützt wird das Bauvorhaben zudem durch das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“. Aus diesem Programm kann das Projekt mit bis zu drei Millionen Euro gefördert werden.
Damit entsteht in Weener nicht nur eine moderne Dreifeldsporthalle, sondern zugleich ein Gebäude, bei dem auch Aspekte des Klimaschutzes und der Energieeffizienz eine wichtige Rolle spielen.
Meentelandhalle setzt auf Klimaschutz und Energieeffizienz
Ein besonderes Augenmerk liegt auf einer möglichst nachhaltigen Nutzung der neuen Halle. Das Regenwasser von den Dachflächen wird künftig in einer Zisterne gesammelt, aufbereitet und anschließend weiterverwendet.
Auch bei der Energieversorgung geht die Meentelandhalle einen modernen Weg. Die Sporthalle soll weitestgehend energieautark betrieben werden. Eine Photovoltaikanlage erzeugt Strom und versorgt unter anderem die Wärmepumpe, Beleuchtung, Lüftung und weitere technische Anlagen des Gebäudes.
Auch das Außengelände wird entsprechend gestaltet. Geplant sind 50 Fahrradstellplätze sowie Ladesäulen für Elektrofahrzeuge. Die Außenbeleuchtung soll mit energiesparender und insektenfreundlicher LED-Technik umgesetzt werden.
Bei der Gestaltung der Grünflächen setzt das Projekt auf heimische Pflanzen.
8.000 Quadratmeter großes Grundstück
Die neue Meentelandhalle entsteht auf einem rund 8.000 Quadratmeter großen Grundstück. Das Gebäude selbst verfügt über eine Grundfläche von etwa 2.600 Quadratmetern.
Zur Ausstattung gehört auch eine Tribüne mit Platz für rund 150 Zuschauerinnen und Zuschauer. Damit bietet die Dreifeldsporthalle künftig gute Voraussetzungen für den Schul- und Vereinssport.
Gleichzeitig ist die Halle so konzipiert, dass sie flexibel genutzt werden kann. Neben dem täglichen Sportbetrieb sind auch Veranstaltungen und verschiedene Mehrzwecknutzungen möglich.
Fertigstellung für 2027 geplant
Mit dem Richtfest ist ein weiterer wichtiger Meilenstein beim Bau der Meentelandhalle in Weener erreicht. Nach der Grundsteinlegung am 7. Mai und dem nun fertiggestellten Rohbau nimmt das Projekt zunehmend konkrete Formen an.
Nach derzeitigem Planungsstand soll die neue Dreifeldsporthalle im dritten Quartal 2027 fertiggestellt und in Betrieb genommen werden. Dann steht in Weener eine moderne Sport- und Veranstaltungsstätte zur Verfügung, die Schule, Vereine, Sportlerinnen und Sportler sowie weitere Nutzer zusammenbringen soll.
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