Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet
Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
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Das Herz von Ostfriesland: Eine Zeitreise durch das historische Kirchenquartier in Leer
Das Kirchenquartier in Leers historischer Altstadt
Die Leeraner Altstadt fasziniert mit ihren engen Gassen, liebevoll restaurierten Gebäude und der direkten Lage am Wasser. Kleine Läden, gemütliche Teestuben und einladende Restaurants prägen das Bild und laden zum Stöbern, Verweilen und Genießen ein. Bei einem Bummel durch die Straßen fühlen sich Besuchende unmittelbar in vergangene Zeiten zurückversetzt. Bis heute bildet dieser historische Kern einen lebendigen und geschäftigten Mittelpunkt der Stadt, der gleichzeitig als idealer Ausgangsort für Ausflüge dient. Wer tief in die Geschichte eintauchen möchte, findet bei einer Stadtführung dazu die beste Gelegenheit.
Historische Prägung durch das Kirchenquartier
Schon die Straßennamen wie Patersgang, Kirchstraße, Reformierter Schulgang oder Reformierter Kirchgang verraten auf den ersten Blick, wer dieses Quartier in Leer (Ostfriesland) seit Jahrhunderten prägt: Es ist das Geistliche Zentrum der historischen Altstadt mit seinen bedeutenden sakralen Bauwerken.
Ev.-luth. Lutherkirche Leer
Eingebettet in eine Umgebung aus alten Grabsteinen und hohen Bäumen zeigt sich im Sommer meist nur die Spitze des Glockenturms der Lutherkirche, auf der ein goldener Schwan thront. Im Innern erinnert die Darstellung an der Südseite an Christine Charlotte, die im Jahr 1675 den Bau der Kirche genehmigte und dafür die Steine des ehemaligen Klosters Thedinga zur Verfügung stellte. Der wunderschöne Innenraum kombiniert eine beeindruckende Atmosphäre mit einer imposanten Orgel, die den Besuch zu einem bleibenden Erlebnis macht.
Ev.-ref. Große Kirche in Leer
Zwischen 1785 und 1787 entstand der markante barocke Zentralbau auf dem Grundriss eines griechischen Kreuzes, während der dazugehörige Turm im Jahr 1805 folgte. Nach einer ausgiebigen Renovierung wurde die Kirche 2012 wiedereröffnet und präsentiert sich seither in ihrer beeindruckenden Schlichtheit als heller und einladender Raum.
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Taufstein: Als ältestes Ausstattungsstück gilt der sehr schlichte Taufstein aus der Vorgängerkirche.
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Kanzel: Die zierliche Kanzel im Stil der späten Renaissance wurde im Jahr 1609 erbaut und bildet den Punkt, auf den das gesamte Kirchengestühl ausgerichtet ist.
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Orgel: Die prächtige Orgel blickt auf eine über 400-jährige Geschichte zurück und zählt zu den ältesten Instrumenten in ganz Ostfriesland.
Katholische Kirche St. Michael Leer
Die Geschichte dieser Gemeinde begann im Jahr 1728 mit der Errichtung einer katholischen Kapelle in Leer. Knapp sieben Jahrzehnte später, im Jahr 1795, wurde dieser Bau wieder abgerissen, um an derselben Stelle die heutige Katholische Kirche St. Michael zu errichten. Ihren Namen verdankt die Gemeinde dem Erzengel Michael. Ein Zeugnis dieser Tradition ist eine kunstvolle Statue aus dem 16. Jahrhundert, die den Erzengel im Kampf mit dem Drachen darstellt und rechts vom Altarraum ihren Platz gefunden hat.
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Protest gegen Rosatom-Einstieg: Mahnwache vor der Brennelementefabrik Lingen
Montag, 27. Juli 2026, 18 Uhr: Mahnwache vor Brennelementefabrik Lingen
„Einstieg von Kreml-Atomkonzern im Emsland verhindern / Brennelementeproduktion in Lingen stoppen!“
Regionale Anti-Atomkraft-Initiativen, die bundesweite Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt sowie der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) rufen für Montag, 27. Juli, um 18 Uhr zu einer Mahnwache vor der Brennelementefabrik in Lingen auf. Anlass ist die Genehmigung des niedersächsischen Umweltministeriums für den Einstieg des Kreml-Atomkonzerns Rosatom in die Brennelementefertigung in Lingen. Mit der Mahnwache wollen die Organisationen ihren jahrelangen Protest gegen das atompolitisch unverantwortliche Vorhaben des französischen Atomkonzerns Framatome unterstreichen. Framatome betreibt die Brennelementefabrik in Lingen. Die Anti-Atom-Organisationen fordern aus sicherheitspolitischen Erwägungen, den Einstieg von Rosatom im Emsland zu stoppen. Stattdessen solle endlich die Stilllegung der äußerst umstrittenen Uranfabrik in Lingen eingeleitet werden.
„Was uns sehr besorgt, ist die Tatsache, dass Niedersachsens Umweltminister Meyer offen zugibt, selbst er habe die Sicherheitseinschätzung der Bundesregierung aus Geheimhaltungsgründen gar nicht lesen dürfen. Aber wie kann er dann die Genehmigung für die Kooperation von Framatome und Rosatom erteilen? Ohne Kenntnis der Sicherheitseinschätzung kann der Antrag von Framatome doch gar nicht korrekt bewertet werden. Das ist ein unglaublicher Vorgang, der uns sehr beunruhigt,“ erklärte Matthias Eickhoff vom Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen.
„Zudem heißt es nun, dass in „Ausnahmefällen“ auch Mitarbeiter:innen von Rosatom die Brennelementefabrik betreten können. Das hatte Framatome noch auf dem Erörterungstermin 2024 ausgeschlossen. Nun öffnet die Genehmigungsbehörde von sich aus Rosatom die Türen im Emsland. Das ist für uns im Emsland das Worst-Case-Szenario und wir werden deshalb weiter gegen dieses atomare Vorhaben protestieren,“ ergänzte Alexander Vent vom Bündnis AgiEl – Atomkraftgegner:innen im Emsland.
„Mehr als 125 000 Menschen haben eine Online-Aktion von .ausgestrahlt gegen den Einstieg von Rosatom unterschrieben. Nun wenden sich sogar CDU-Bundestagsabgeordnete gegen die atomaren Pläne von Framatome und Rosatom. Es ist unverantwortlich, dass die Umweltministerien in Hannover und Berlin jetzt dem Druck der französischen und russischen Atomindustrie nachgeben. Der Verweis auf die EU führt in die Irre, da hier Frankreich maßgeblich die Atomsanktionen gegen Russland blockiert. Bundeskanzler Merz muss gegenüber Frankreichs Präsident Macron klare Kante zeigen und die Genehmigung zum Ausbau der Atomfabrik Lingen zurückziehen,“ so Bettina Ackermann von .ausgestrahlt.
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Der genaue Ort der Mahnwache: Am Seitenkanal 1, 49811 Lingen.
Weitere Informationen:
https://atomstadt-lingen.de/buendnis-agiel,
https://sofa-ms.de, www.ausgestrahlt.de,
https://www.bbu-online.de
https://dserver.bundestag.de/btd/21/031/2103103.pdf
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Spontanes Sommerferien-Abenteuer am Silbersee!
Abenteuer am Silbersee: Spontane Floßbau-Aktion im Heseler Ferienpass
Eine tolle Überraschung für alle Ferienpass-Kinder in der Samtgemeinde Hesel: Der Sozialverband Holtland hat spontan ein besonderes Highlight für den Endspurt der Sommerferien organisiert. Am Mittwoch, den 5. August 2026, verwandelt sich der Silbersee im Heseler Wald in eine kleine Abenteuerwerft.
Mit Teamwork und Know-how aufs Wasser
Unter der fachkundigen Anleitung von Jan van Dompseler (outdoor Experience) schlüpfen die Teilnehmenden in die Rolle von echten Schiffbauern. Aus stabilen Fässern, Rundhölzern und Seilen werden in Gruppen eigene Floße konstruiert und gebunden.
Sobald die Bauphase abgeschlossen ist, folgt der spannendste Moment des Tages: Der Praxistest! Die selbst gebauten Floße werden auf dem Silbersee zu Wasser gelassen und auf ihre Schwimmtauglichkeit auf Herz und Nieren geprüft.
Lagerfeuer und Stockbrot zur Stärkung
Damit den Nachwuchs-Kapitänen nicht die Puste ausgeht, ist auch für das leibliche Wohl bestens gesorgt. Ein gemütliches Lagerfeuer mit leckerem Stockbrot und weiterer Verpflegung sorgt zwischendurch für die nötige Stärkung und echte Abenteuer-Atmosphäre am Seeufer.
Wichtige Informationen & Anmeldung
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Termin: Mittwoch, 5. August 2026
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Ort: Silbersee im Heseler Wald
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Anmeldung: Direkt online über den Shop der Samtgemeinde Hesel unter www.shop.hesel.de
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Auskünfte & Fragen: Uwe Themann steht unter der Telefonnummer 0170 – 45 75 117 für weitere Informationen zur Verfügung.
AnzeigeTipp: Schnell sein lohnt sich – die Plätze für dieses spontane Natur- und Action-Highlight im Ferienpass sind begehrt!
























