Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet
Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
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Lokal
Campen für die gute Sache: Aufklärungstour zur Organspende in Ostfriesland
Dr. Klaus Kogelmann. Foto: Akka Olthoff/Akka Fotografie
Aufklärung statt Tabus: „Campen für Organspende“ in Ostfriesland
Leer/Ostfriesland. Anlässlich des bevorstehenden Tages der Organspende am 6. Juni setzt die Region Nord erneut ein starkes Zeichen für mehr Aufklärung. Mit der Info-Tour „Campen für Organspende“ sucht das Netzwerk der Transplantationsbeauftragten das direkte Gespräch mit der Bevölkerung. Ziel ist es, die Hemmschwelle beim Thema Organspende zu senken und den Dialog innerhalb von Familien und Freundeskreisen anzuregen.
Informationslücke trotz hoher Zustimmung
Obwohl etwa 80 Prozent der Menschen in Deutschland der Organspende grundsätzlich positiv gegenüberstehen, klafft zwischen dieser Haltung und der tatsächlichen Dokumentation eine große Lücke. Umfragen zufolge haben lediglich rund 40 Prozent der Erwachsenen ihre Entscheidung schriftlich festgehalten. Auch die anhaltenden Debatten um das Organspenderegister und die Widerspruchslösung unterstreichen, dass weiterhin ein erheblicher Informationsbedarf besteht.
„Auf unseren Intensivstationen ist es eine Ausnahme, dass eine Dokumentation dazu vorliegt“, erklärt Dr. Klaus Kogelmann, Transplantationsbeauftragter im Klinikum Leer und engagiertes Mitglied des Netzwerkes.
Niedrigschwellige Aufklärung vor Ort
Da das Thema im Alltag oft verdrängt wird, setzen die Experten auf „barrierefreie und niedrigschwellige“ Angebote. Dr. Kogelmann betont die Wichtigkeit, direkt mit den Menschen ins Gespräch zu kommen, um Unsicherheiten abzubauen und die persönliche Entscheidung zu erleichtern.
Das Team des Klinikums Leer wurde für seine vorbildliche Öffentlichkeitsarbeit bereits 2025 auf dem Bremer Intensivkongress ausgezeichnet. Auch wenn es in Krankenhäusern der Größe des Klinikums Leer – ohne eigene neurochirurgische Intensivstation – seltener zu tatsächlichen Organspenden kommt, bleibt der regelmäßige Austausch zu dieser Thematik essenziell.
Termine in der Region
Interessierte haben die Möglichkeit, sich vor Ort umfassend zu informieren und Fragen zu stellen:
- 6. Juni, 18:00 Uhr: Station beim SV Teutonia in Stapelmoor.
Dr. Klaus Kogelmann appelliert an die Bevölkerung: „Kommen Sie zu den Treffpunkten und mit unseren Experten ins Gespräch.“
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Lokal
Erstmals in Niedersachsen: Oberschule Uplengen führt Plattdeutsch als prüfungsfähiges Schulfach ein
Freuen sich über die Genehmigung für die OBS Uplengen, ab dem kommenden Schuljahr Plattdeutsch als zweite Fremdsprache anbieten zu dürfen: (v.l.) Ministerialrat Peter Reinert, Kultus-Staatssekretär Stephan Ertner, Karin Gerdes, Fachberaterin Niederdeutsch Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) sowie Lehrerin OBS Uplengen, Evelyn de Vries, Dezernentin beim RLSB, Schülerin Enna Fecht, Klaas Krieger, Schulleiter der Oberschule Uplengen, Schülerin Luise Sandersfeld, Ulf Thiele, Landtagsabgeordneter für den Wahlkreis Leer. Foto: Wahlkreisbüro Ulf Thiele
Ein historischer Meilenstein für Ostfriesland: Plattdeutsch wird reguläres Schulfach
Aurich / Uplengen – Ein Meilenstein für den Erhalt der plattdeutschen Sprache: Ab dem kommenden Schuljahr 2026/27 setzt die Oberschule (OBS) Uplengen ein landesweites Zeichen. Plattdeutsch wird dort als reguläre, prüfungsfähige zweite Wahlpflichtfremdsprache eingeführt.
Am Donnerstag, den 4. Juni 2026, wurde im Rahmen einer feierlichen Auszeichnungsveranstaltung bei der Ostfriesischen Landschaft in Aurich Geschichte geschrieben. Staatssekretär Stephan Ertner vom Niedersächsischen Kultusministerium überreichte der OBS Uplengen die offizielle Genehmigung per Erlass. Damit ist die Schule die erste in ganz Niedersachsen, die Plattdeutsch als vollwertiges Unterrichtsfach etabliert, mit dem auch ein Schulabschluss absolviert werden kann.
Vorreiterrolle durch Engagement
Dass diese Neuerung bereits jetzt – und damit deutlich früher als ursprünglich geplant – umgesetzt werden kann, ist dem besonderen Einsatz des Kollegiums zu verdanken. Obwohl die universitäre Ausbildung von Lehrkräften für dieses Fach noch läuft, konnte die OBS Uplengen die strengen Voraussetzungen bereits erfüllen: Die Schule verfügt über Lehrkräfte, die als Muttersprachler gelten und sich erfolgreich auf dem anspruchsvollen C1-Niveau zertifiziert haben. Das Regionale Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) Osnabrück bestätigte die personelle Absicherung offiziell.
„Unsere Heimatsprache ist lebendig“
Große Freude herrscht bei Ulf Thiele, Mitglied des Niedersächsischen Landtages, der den Prozess intensiv politisch begleitet hat: „Das ist ein riesiger Erfolg für die Oberschule Uplengen und ein wunderbarer Tag für unsere Region! Wir zeigen damit: Unsere Heimatsprache ist lebendig, modern und jetzt auch hochoffiziell absolut gleichberechtigt mit anderen Fremdsprachen!“, betonte Thiele. Sein Dank galt insbesondere Schulleiter Claas Krieger und dem engagierten Lehrerkollegium.
Starke Signale für die Region
Neben der wegweisenden Genehmigung für Uplengen wurden sieben weitere niedersächsische Schulen für ihren Einsatz zur Förderung von Regional- und Minderheitensprachen gewürdigt. Unter anderem wurden die Grundschule Völlnerfehn, das Christian-Gymnasium Hermannsburg sowie die IGS Buxtehude als „Plattdeutsche Schule“ zertifiziert, während weitere Einrichtungen erfolgreich rezertifiziert wurden.
Mit diesem Schritt unterstreicht die OBS Uplengen ihre Vorreiterrolle in Niedersachsen und leistet einen zentralen Beitrag, um das Plattdeutsche als festen Bestandteil im modernen Bildungssystem zu sichern.
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Lokal
Aufbruch am Bahnhof Leer: Kik-Abriss macht Weg frei für neue Stadtplanung
Einen exklusiven Blick auf das Gelände aus der Vogelperspektive ermöglicht uns Drohnenpilot Rolf-Dieter Bootsmann aus Neukamperfehn.
Neuer Stadtteil am Bahnhof? Abrissarbeiten ebnen Weg für städtebauliche Visionen
Leer – Ein bekanntes Gebäude verschwindet, und damit öffnet sich ein neues Kapitel für die Stadtentwicklung. Mit dem Abriss des ehemaligen Kik-Marktes schafft die Stadt Leer Platz für eine strategisch bedeutsame Umgestaltung des Areals zwischen Bahnhof und Hafenkopf.
Was sich für viele Anwohnende derzeit als Abbruchbaustelle darstellt, ist in Wahrheit der Startschuss für eine wichtige städtebauliche Neuausrichtung. Die Stadt Leer wird Eigentümerin der Fläche, nachdem eine entsprechende Vereinbarung mit dem Grundstückseigentümer getroffen wurde. Voraussetzung für den Übergang war der Rückbau des Kik-Gebäudes – die Arbeiten hierfür haben in dieser Woche begonnen.
Entlastungsstraße wieder im Fokus
Mit der Räumung des Geländes rückt ein Projekt wieder in den Fokus, das zuletzt ruhte: die geplante Entlastungsstraße, die den Verkehr zwischen dem Bahnhof und der Straße Am Dock entzerren soll. Diese Trasse ist zentraler Bestandteil des Bebauungsplans Nr. 231 A, der bereits 2020 auf den Weg gebracht wurde.
Die Stadtverwaltung prüft derzeit intensiv, welche Verfahrensschritte am schnellsten zum Ziel führen. Dabei wird auch diskutiert, ob der Bau der Straße losgelöst von weiteren Bebauungsplänen realisiert werden kann. „Wir befinden uns derzeit in der Abstimmung, welches B‑Planverfahren mit welchem Inhalt schnellst- und bestmöglich zum Ziel führt“, so die Stadtverwaltung. Die finale Entscheidung hierzu soll zeitnah in den politischen Gremien fallen.
Ein neuer Eingang zur Stadt
Die Pläne für das Areal sind ambitioniert: Kombiniert mit den Projekten rund um die Hafenkopfbebauung, das Postgelände und die bestehenden Parkflächen, zeichnet sich hier die Vision eines völlig neuen Quartiers ab. Zusammen mit dem bereits 2021 vorgestellten Hotelprojekt und einem geplanten, modernen Wohnmobilstellplatz könnte an dieser Stelle ein attraktiver „Eingang zur Stadt“ entstehen, der Leer für Reisende und Einheimische gleichermaßen aufwertet.
Die Stadtverwaltung zeigt sich entschlossen, dieses komplexe Gebiet – das durch Bahnlärm, historische Bodennutzung und logistische Anforderungen anspruchsvoll bleibt – nachhaltig zu entwickeln.
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