Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet
Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
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Lokal
Der High-Tech-Löschroboter LUF 60: Ein Lebensretter für den Emstunnel
Gerätewart Sören Spin von der Feuerwehr Jemgum demonstriert auf den Müggenmarkt die Einsatzmöglichkeiten des LUF 60.
KREISFEUERWEHR LEER STATIONIERT SPEZIALGERÄT BEI FEUERWEHR JEMGUM
Spezial-Löschroboter LUF 60: So schützt die Feuerwehr Jemgum Einsatzkräfte im Emstunnel
Wenn normale Einsatzstrategien an ihre Grenzen kommen, kann das LUF 60 seine besonderen Stärken ausspielen. Das ferngesteuerte Lösch-Unterstützungs-Fahrzeug der Feuerwehr Jemgum wurde für Einsatzlagen entwickelt, bei denen schwierige Bedingungen den direkten Zugang zum Brandherd erschweren.
Das LUF 60 ist ein Löschroboter auf Raupenfahrwerk. Es verbindet leistungsfähige Löschtechnik mit einem Großventilator und kann von den Einsatzkräften aus sicherer Entfernung gesteuert werden. Eine besondere Bedeutung hat das Spezialfahrzeug für den Emstunnel im Landkreis Leer.
Bei einer Vorführung zeigte Gerätewart Sören Spin von der Feuerwehr Jemgum, welche Möglichkeiten in dem Spezialfahrzeug stecken und wie es im Ernstfall eingesetzt werden kann.
Für den Einsatz im Emstunnel vorbereitet
Ein Brand in einem Tunnel stellt die Feuerwehr vor besondere Herausforderungen. Hitze, Rauch und die räumlichen Bedingungen können den direkten Zugang zum Brandherd erheblich erschweren.
Das LUF 60 wurde deshalb für Einsatzlagen angeschafft, bei denen normale Strategien nur schwer umzusetzen sind. Es ermöglicht den Lösch- und Rettungsmannschaften, auch unter schwierigen Bedingungen bis unmittelbar zum Brandherd vorzudringen.
Dabei muss sich der Bediener nicht direkt am Fahrzeug aufhalten. Das LUF 60 wird über eine Fernsteuerung bedient und kann aus einer Entfernung von rund 300 Metern gesteuert werden.
Gerätewart Sören Spin von der Feuerwehr Jemgum erläutert die Bedeutung des Spezialfahrzeugs insbesondere für schwierige Einsatzlagen: Das LUF 60 soll dort eingesetzt werden, wo ein direktes Vorgehen für die Einsatzkräfte zunächst nur eingeschränkt möglich ist.
140 PS bringen 2,2 Tonnen in Bewegung
Auf den ersten Blick wirkt das LUF 60 kompakt. Gleichzeitig bringt das Spezialfahrzeug ein Eigengewicht von 2.200 Kilogramm auf die Waage.
Für die notwendige Kraft sorgt ein 140 PS beziehungsweise 104 kW starker John-Deere-Dieselmotor mit vier Zylindern und Wasserkühlung.
Die Kraft wird über das Raupenfahrwerk auf den Untergrund übertragen. Dadurch sind präzise Fahr- und Wendemanöver möglich. Gleichzeitig verfügt das LUF 60 über eine hohe Standfestigkeit.
Das Raupenfahrwerk kann außerdem bewegliche Hindernisse beseitigen. Stiegen und Rampen mit einem Neigungswinkel von bis zu 30 Grad können überwunden werden.
Die Fahrgeschwindigkeit liegt zwischen 0 und 4,5 km/h. Das LUF 60 ist damit nicht auf hohe Geschwindigkeit ausgelegt, sondern auf kontrolliertes und präzises Arbeiten an der Einsatzstelle.


Wasser wird zu Milliarden kleinsten Tröpfchen
Eine der auffälligsten Funktionen des LUF 60 ist die Löschkanone. Sie verfügt über 360 Düsen und ist hydraulisch höhenverstellbar.
Das Wasser wird über die Düsen stark zerstäubt. Es entsteht ein vernebelter Wasserstrahl mit Milliarden kleinster Wassertröpfchen.
Dieser Wassernebel kann zur Brandbekämpfung und insbesondere zur Kühlung eingesetzt werden. Durch die feine Zerstäubung steht eine große Oberfläche zur Verfügung, über die Wärme aufgenommen werden kann.
Die Wurfweite des Wasserstrahls beträgt 60 Meter.
Bis zu 2.400 Liter Wasser pro Minute
Für die Wasserabgabe verfügt das LUF 60 über eine zweistufige Kreiselpumpe aus Bronze beziehungsweise Edelstahl.
Je nach Betriebsart können damit große Wassermengen zur Löschkanone gefördert werden. Bei einer Druckerhöhung von 15 bar sind 1.000 Liter pro Minute möglich. Bei einer Druckerhöhung von 10 bar beträgt der mögliche Durchfluss bis zu 2.400 Liter pro Minute.
Damit steht dem LUF 60 eine leistungsfähige Wasserversorgung für die Brandbekämpfung zur Verfügung.
Auch Löschschaum ist möglich
Wenn bei einem Einsatz Löschschaum benötigt wird, kann das LUF 60 jederzeit von Wasser auf Schaum umgeschaltet werden.
Die Wurfweite des Schaums beträgt etwa 35 Meter.
Wie groß die Leistungsfähigkeit dabei ist, zeigt ein anschaulicher Vergleich: Innerhalb von nur zehn Minuten kann das LUF 60 genügend Schaum erzeugen, um ein komplettes Fußballfeld etwa einen halben Meter hoch mit Schaum zu bedecken.
Damit können auch größere Brandflächen mit Löschschaum abgedeckt werden. Der Schaum kann dabei aus sicherer Entfernung gezielt in Richtung des Brandherdes gebracht werden.
Großventilator bewegt 90.000 Kubikmeter Luft
Das LUF 60 ist nicht nur ein Löschroboter, sondern gleichzeitig ein leistungsstarkes Belüftungsgerät.
Der Ventilator verfügt über eine Leistung von 35 kW. Er erreicht einen Volumenstrom von 90.000 Kubikmetern pro Stunde und eine Luftgeschwindigkeit von bis zu 165 km/h.
Gerade bei einem Brand in einem geschlossenen Bereich kann die Bewegung großer Luftmengen eine wichtige Unterstützung für die Einsatzmaßnahmen darstellen.
Im Emstunnel kann diese Funktion insbesondere bei starker Rauchentwicklung von Bedeutung sein.
Steuerung aus rund 300 Metern Entfernung
Das LUF 60 wird über eine Funkfernsteuerung bedient. Die Reichweite beträgt etwa 300 Meter.
Der Bediener kann das Spezialfahrzeug damit aus sicherer Entfernung in Richtung Einsatzstelle steuern. Die Kombination aus Fernsteuerung und Raupenfahrwerk ermöglicht präzise Fahr- und Wendemanöver.
Für die Einsatzkräfte bedeutet das: Das LUF 60 kann zunächst in Bereiche geschickt werden, in denen die Bedingungen für Menschen besonders schwierig sind.


Kompakt gebaut für schwierige Einsatzbereiche
Das LUF 60 ist 2,33 Meter lang und 1,35 Meter breit. Das Lüfterrohr erreicht in Parkposition eine Höhe von zwei Metern. Ausgefahren beträgt die Höhe 2,50 Meter.
Durch seine Bauweise kann das Spezialfahrzeug auch in Bereichen eingesetzt werden, in denen größere Feuerwehrfahrzeuge nur schwer vorankommen.
Zwei Arbeitsleuchten gehören zur Standardausstattung. Sie ermöglichen den Einsatz auch bei Dunkelheit oder schwierigen Sichtverhältnissen.
Wasserversorgung über drei B‑Storz-Anschlüsse
Die Wasserversorgung erfolgt über drei B‑Storz-Anschlüsse mit Rückschlagventilen und einem 6‑Millimeter-Vorfilter.
Zusätzlich verfügt das LUF 60 über einen Edelstahl-Wasserfilter mit einer Filterfeinheit von 100 Mikrometern. Für Hochdruckanwendungen steht ein HD-Anschluss der Klasse PN 40 zur Verfügung.
Der Dieseltank fasst 60 Liter, der Hydrauliktank 40 Liter.
Sören Spin zeigt die Technik der Feuerwehr Jemgum
Bei der Vorführung erläuterte Sören Spin, Gerätewart der Feuerwehr Jemgum, die verschiedenen Funktionen des LUF 60.
Für die Feuerwehr steht dabei nicht allein die beeindruckende Technik im Vordergrund. Entscheidend ist der praktische Nutzen: Das Spezialfahrzeug kann in schwierige Bereiche vordringen und dort Löschwasser oder Schaum einsetzen, während die Einsatzkräfte Abstand zum unmittelbaren Gefahrenbereich halten können.
Gerade bei einem möglichen Brand im Emstunnel kann diese Fähigkeit eine wichtige zusätzliche taktische Möglichkeit darstellen.
Ein Spezialfahrzeug für den Landkreis Leer
Das LUF 60 ist ein besonderes Einsatzmittel der Feuerwehr Jemgum und für anspruchsvolle Einsatzlagen vorgesehen. Sein Einsatzgebiet reicht dabei über einen möglichen Tunnelbrand hinaus.
Überall dort, wo normale Einsatzstrategien nur erschwert umsetzbar sind, kann das ferngesteuerte Lösch-Unterstützungs-Fahrzeug seine Vorteile ausspielen.
Die Kombination aus Raupenfahrwerk, Fernsteuerung, Löschkanone, Wassernebel, Schaumeinsatz und leistungsstarkem Ventilator macht das LUF 60 zu einem vielseitigen Spezialgerät.
Für die Feuerwehr Jemgum und den Landkreis Leer steht damit Technik bereit, die vor allem eines ermöglichen soll: Auch dort wirksam vorzugehen, wo es für Einsatzkräfte zunächst zu gefährlich wird.
Technische Daten des LUF 60
| Technische Daten | Angabe |
|---|---|
| Länge | 2.330 mm |
| Breite | 1.350 mm |
| Höhe, Lüfterrohr Parkposition | 2.000 mm |
| Höhe, Lüfterrohr ausgefahren | 2.500 mm |
| Eigengewicht | 2.200 kg |
| Dieselmotor | John Deere, 140 PS / 104 kW |
| Motor | 4‑Zylinder, wassergekühlt |
| Dieseltank | 60 Liter |
| Hydrauliktank | 40 Liter |
| Fahrgeschwindigkeit | 0–4,5 km/h |
| Wasserpumpe | 2‑stufige Kreiselpumpe |
| Pumpenleistung | 1.000 l/min bei 15 bar Druckerhöhung |
| Pumpenleistung | 2.400 l/min bei 10 bar Druckerhöhung |
| Löschkanone | 360 Düsen |
| Düsendruck | 15–20 bar |
| Wasserdurchsatz | 0–400 l/min |
| Wurfweite Wasser | 60 m |
| Wurfweite Schaum | ca. 35 m |
| Ventilator | 35 kW |
| Volumenstrom | 90.000 m³/h |
| Luftgeschwindigkeit | 165 km/h |
| Wassereinspeisung | 3 × B‑Storz |
| Wasserfilter | 100 µm, Edelstahl |
| HD-Anschluss | PN 40 |
| Arbeitsleuchten | 2 × 24 V / 35 W |
| Steigfähigkeit | 30° |
| Fernsteuerung | ca. 300 m |
Quelle: LUF Deutschland GmbH
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Lokal
CSD in Leer: Umzug durch die Innenstadt sorgt für umfangreiche Straßensperrungen
CSD in Leer: Temporäre Verkehrsbeschränkungen und Straßensperrungen am 15. August
Leer. Anlässlich des diesjährigen Christopher Street Days (CSD) zieht am Samstag, den 15. August 2026, ein bunter Demonstrationszug durch die Leeraner Innenstadt. Aufgrund des Umzuges müssen sich Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer im Stadtgebiet auf temporäre Straßensperrungen und Einschränkungen im Fahrzeugverkehr einstellen.
Der Routenverlauf des Demonstrationszuges
Der Startschuss für den CSD-Umzug fällt um 13:00 Uhr auf dem Parkplatz neben dem Zollhaus am Bahnhofsring. Von dort aus führt die Strecke der Teilnehmenden über folgende Abschnitte durch die Stadt:
-
Start: Parkplatz am Zollhaus (Bahnhofsring)
-
Verlauf: Mühlenplatz ➔ Fußgängerzone ➔ Heisfelder Straße ➔ Ostersteg ➔ Bürgermeister-Ehrlenholtz-Straße ➔ Stichstraße Bahnhofsring
-
Ziel: Rückkehr über den Mühlenplatz zum Parkplatz am Zollhaus
Innenstadt während des Umzugs vollständig gesperrt
Für die gesamte Dauer des Demonstrationszuges wird der betroffene Innenstadtbereich für den Fahrzeugverkehr vollständig gesperrt. Allen Verkehrsteilnehmern wird dringend empfohlen, die Innenstadt in diesem Zeitraum weiträumig zu umfahren oder für unumgängliche Fahrten deutlich mehr Zeit einzuplanen.
Wichtige Hinweise für Anlieger und Besucher:
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Zollhaus-Parkplatz: Der Parkplatz neben dem Zollhaus steht am Samstag, den 15. August 2026, ganztägig nicht zum Parken zur Verfügung.
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Gesperrte Straßen: Die Ledastraße sowie der Bahnhofsring (Stichstraße in Richtung Mühlenplatz) werden für den Verkehr gesperrt.
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Freie Zufahrten: Die Zufahrt zum Kupenwarf sowie zum Wochenmarkt bleibt aus Richtung Georgstraße weiterhin uneingeschränkt möglich.

Lokal
Ostfriesland: Wie Bus, Bahn, E‑Schifffahrt und Digitalisierung unsere Region vernetzen sollen
Mit Dr. Daniela Bravin (4. von rechts), Vorstandsmitglied des Wirtschaftsförderkreises Harlingerland e.V. und Koordinatorin der Initiative „Masterplan Mobilität Ostfriesische Halbinsel“, diskutierte der Bezirksvorstand der CDU Ostfriesland jüngst in Wittmund die Idee und Konzeption des Masterplans. Foto: CDU Ostfriesland
CDU Ostfriesland unterstützt „Masterplan Mobilität Ostfriesische Halbinsel“
Wittmund/Ostfriesland. Der Bezirksvorstand der CDU Ostfriesland hat sich im Rahmen einer Vorstandssitzung in Wittmund eingehend mit der Zukunft der Mobilität in der Region befasst. Frau Dr. Daniela Bravin, Vorstandsmitglied des Wirtschaftsförderkreises Harlingerland e.V. und Koordinatorin der Initiative, stellte dabei die Kerninhalte des „Masterplans Mobilität Ostfriesische Halbinsel“ vor. Der CDU-Bezirksvorstand sprach sich im Anschluss einstimmig für die ausdrückliche Unterstützung der überregionalen Initiative aus.
Ziel des Masterplans ist die Entwicklung eines landkreisübergreifenden, zukunftsfähigen Mobilitätskonzepts für die gesamte Ostfriesische Halbinsel – umfassend die Landkreise Aurich, Friesland, Leer und Wittmund sowie die kreisfreien Städte Emden und Wilhelmshaven.
„Für die Lebensqualität unserer Bürgerinnen und Bürger sowie die Stärke unseres Wirtschafts- und Tourismusstandortes brauchen wir modernste, verlässliche und vernetzte Mobilitätsangebote“, betont der CDU-Bezirksvorsitzende Ulf Thiele MdL. „Der Ansatz, Verkehre regional abzustimmen, Barrieren abzubauen und innovative Lösungen von der Schiene bis hin zu neuen E‑Mobilitätsformen auf den Weg zu bringen, weist genau in die richtige Richtung.“
Wesentliche Bausteine für eine nachhaltige Verkehrswende
Der Masterplan verknüpft zentrale Handlungsfelder, um die Region zukunftssicher aufzustellen:
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Bessere Vernetzung und Stärkung des ÖPNV/SPNV: Zweigleisiger Ausbau und Streckenreaktivierungen im Schienenpersonennahverkehr sowie optimierte Taktungen und Barrierefreiheit.
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Inselanbindung und Tourismus: Nachhaltige Erreichbarkeit der Ostfriesischen Inseln, unter anderem durch die Integration von E‑Schifffahrt und E‑Flugverkehr.
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Zukunftstechnologien und Digitalisierung: Ausbau von Shared- und E‑Mobility, autonomen Verkehren sowie die Entwicklung einer digitalen Gästekarte und personalisierter Routenplanung.
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Klimaschutz und Lebensqualität: Verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien vor Ort – auch mit Blick auf das Weltnaturerbe Wattenmeer – und das Erschließen neuer Freiräume in den Kommunen.
Breiter Beteiligungsansatz über Kommunalgrenzen hinweg
Besonders positiv bewertet der CDU-Bezirksverband den breiten Beteiligungsansatz: Der Masterplan wird über alle Kreis- und Kommunalgrenzen hinweg im Dialog zwischen Bevölkerung, Verwaltung, Wirtschaft, Hochschulen und den politischen Gremien vor Ort erarbeitet.
Anzeige„Wir stehen vor großen Herausforderungen, die nicht an Gemeindegrenzen Halt machen. Der Masterplan Mobilität bietet die Chance, Kräfte zu bündeln und konkrete Machbarkeitsstudien auf den Weg zu bringen. Diesen Prozess werden wir als CDU Ostfriesland auf allen politisch relevanten Ebenen tatkräftig begleiten“, sichert Ulf Thiele zu.
























