Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet
Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
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Lokal
Klinikum Leer: Neue Transformatorstation stärkt die regionale Patientenversorgung
High-Tech für die Patientenversorgung: Klinikum Leer stärkt Energie-Infrastruktur
Sicherheit steht im Krankenhaus an oberster Stelle – das gilt nicht nur für die Medizin, sondern auch für die Technik im Hintergrund. Um für die Zukunft gerüstet zu sein, hat das Klinikum Leer seine Energieversorgung massiv ausgebaut. Ein neuer Zehn-Tonnen-Koloss im Kesselhaus sorgt ab sofort für noch mehr Verlässlichkeit.
Leer/Ostfriesland, 19. Januar 2026. Ein Krankenhaus schläft nie. Rund um die Uhr sind lebenserhaltende Systeme, hochmoderne OP-Säle und Diagnosegeräte im Einsatz. Mit dem stetig wachsenden Einsatz medizinischer Großgeräte steigen jedoch auch die Anforderungen an das Stromnetz. Um diesen Bedarf langfristig zu decken und die Ausfallsicherheit zu maximieren, hat das Klinikum Leer im vergangenen Monat einen dritten Transformator erfolgreich in Betrieb genommen.
Präzisionsarbeit: Zehn Tonnen am Haken
Die Installation war eine logistische Meisterleistung. Das neue Trafogebäude bringt ein stolzes Gewicht von rund zehn Tonnen auf die Waage. Um das Gehäuse an seinen endgültigen Bestimmungsort im Kesselhaus zu bringen, war schweres Gerät erforderlich: Ein Spezialkran hob die Anlage zentimetergenau an ihren Platz.
Zahlen und Fakten zur neuen Anlage
Der neue Transformator ist ein echtes Kraftpaket und sorgt für die notwendige „Redundanz“. Das bedeutet: Sollte eine Anlage gewartet werden müssen oder eine Störung vorliegen, übernehmen die anderen Systeme nahtlos die Versorgung.
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Leistung: 1.000 kVA
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Primärspannung: 20.000 Volt (20 kV)
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Sekundärspannung: 231/400 Volt (haushaltsübliche Spannung für medizinische Geräte und Infrastruktur)
Weichenstellung für grüne Energie
Die Modernisierung dient nicht nur der reinen Kapazitätserweiterung. Das Klinikum nutzt die Umbauarbeiten auch für den Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Im Zuge der Installation wurden bereits die vorbereitenden Maßnahmen für den Anschluss einer neuen Photovoltaikanlage getroffen. Damit wird das Klinikum künftig einen Teil seines Strombedarfs klimafreundlich selbst erzeugen können.
Versorgungssicherheit während der Bauphase
Ein spannender Moment war die eigentliche Einbindung in das Stromnetz, für die die reguläre Versorgung kurzzeitig unterbrochen werden musste. Doch die Patienten bekamen davon nichts mit: Ein mobiles Aggregat übernahm während der Arbeiten die gesamte Energieversorgung des Hauses ohne Unterbrechung.
Ein klares Bekenntnis zur Patientenversorgung
Geschäftsführerin Daniela Kamp unterstreicht die Bedeutung der Maßnahme:
„Mit der Investition in die neue Transformatoranlage stärken wir nachhaltig die technische Infrastruktur und stellen eine sichere Energieversorgung für unser Haus und damit die Patientenversorgung sicher.“
Mit dieser 1.000-kVA-Investition zeigt das Klinikum Leer einmal mehr, dass Spitzenmedizin nur mit einer ebenso starken und modernen Technik im Hintergrund funktioniert.
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Lokal
Exklusive Kunstedition: Lions-Club startet Benefiz-Verkauf limitierter Sammlerstücke
Die diesjährige Kunstedition des Lions-Club Leer-Evenburg besticht durch exklusive Motive des Künstlers Udo Steinigeweg und dient zugleich einem guten Zweck in der Region. (Foto: Talea Klüss)
Exklusive Sammlerstücke für den guten Zweck: Die große Osterei-Tombola in Leer
In diesem Frühjahr erwartet die Bürgerinnen und Bürger in und um Leer eine ganz besondere Aktion, die Kunstgenuss mit Herzlichkeit verbindet. Der Lions-Club Leer-Evenburg lädt herzlich dazu ein, Teil der diesjährigen Osterei-Tombola zu werden. Dabei geht es um weit mehr als eine klassische Verlosung: Es ist die Chance für alle Käuferinnen und Käufer, ein hochwertiges Kunstobjekt zu erwerben und gleichzeitig wertvolle soziale Arbeit in unserer Region direkt zu unterstützen.
Ein Stück regionale Kunst: Die Motive von Udo Steinigeweg
Das Herzstück der Aktion sind 4.000 streng limitierte Metalleier, die durch ihre edle Optik und erstklassige Verarbeitung bestechen. Jedes Ei ist ein kleines Kunstwerk für sich, denn es trägt exklusive Motive des renommierten Künstlers Udo Steinigeweg.
Diese hochwertigen Sammlerstücke sind für alle Bürgerinnen und Bürger die perfekte Dekoration für das Osterfest oder ein stilvolles Geschenk für Menschen, denen man eine besondere Freude bereiten möchte. Aufgrund der limitierten Auflage und der künstlerischen Gestaltung haben diese Eier einen bleibenden Wert, der weit über die Feiertage hinausreicht.
Spannung garantiert: 150 Gewinne warten
Neben dem künstlerischen Aspekt verspricht die Aktion auch eine spannende Bescherung: In jedem einzelnen Osterei befindet sich ein Los. Die Teilnehmer haben damit die Chance auf einen von insgesamt 150 attraktiven Gewinnen. So wird jedes Ei zu einer kleinen Überraschungstruhe, die mit etwas Glück doppelte Freude bereitet.
Helfen, wo es ankommt: Jeder Euro zählt
Mit dem Kauf eines Ostereies zum Preis von 5 Euro leisten die Bürgerinnen und Bürger einen direkten Beitrag für unsere Gemeinschaft. Der gesamte Erlös fließt ohne Abzüge in soziale Projekte, die Frauen stärken, Kinder schützen und Familien fördern. Unterstützt werden unter anderem:
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Rückenwind e.V. sowie die Initiative „Die Löwenkinder“
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Die Suppenküche der Christuskirche
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Verschiedene Projekte zur Familienförderung in der Region
Sponsoren für regionale Hilfe gesucht
Damit der Verkaufserlös von 5 Euro pro Exemplar vollständig und ohne Abzüge in die karitativen Projekte fließen kann, setzt der Lions-Club auf die Unterstützung der regionalen Wirtschaft. Die Anschaffungskosten der Kunstedition werden durch Sponsoren gedeckt.
Unternehmen, die sich als Sponsoren beteiligen, erhalten eine namentliche Erwähnung auf der Webseite der Initiative. Bei einer Unterstützung ab 500 Euro wird zudem das Firmenlogo auf dem Begleitflyer platziert, der jedem einzelnen Sammlerstück beigelegt wird. Offizielle Spendenquittungen werden für alle Beiträge ausgestellt.
Interessierte Unternehmer, die Teil dieser exklusiven Aktion werden möchten, können sich für weitere Informationen direkt an die Allianz Hauptvertretung Heidi Noormann in Leer wenden:
Kontakt für Sponsoren:

Heidi Noormann
Blinke 32
26789 Leer
Telefon: 0491 99239152
Mobil: 0173 5606746
E‑Mail: heidi.noormann@allianz.de
Verkaufsstart und Verfügbarkeit
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können die exklusiven Sammlerstücke in Kürze an zahlreichen Standorten erwerben. Die genaue Liste der Verkaufsstellen sowie der offizielle Starttermin werden zeitnah im LeserECHO-Portal sowie auf der Facebook-Seite „Wir Leeraner“ bekannt gegeben. Damit alle Informationen für jeden zugänglich sind, werden sämtliche Beiträge des LeserECHO grundsätzlich ohne Bezahlschranke veröffentlicht. So ist sichergestellt, dass alle Leserinnen und Leser jeden Artikel in vollem Umfang und kostenfrei mitverfolgen können.


Lokal
Warnstreik legt Jann-Berghaus-Brücke lahm: Massive Einschränkungen erwartet
Warnstreik im öffentlichen Dienst: Massive Einschränkungen auf Ostfrieslands Straßen am Dienstag
Pendler und Reisende in Ostfriesland und Friesland müssen sich am morgigen Dienstag, den 20. Januar, auf erhebliche Behinderungen einstellen. Im Zuge der Tarifauseinandersetzungen im öffentlichen Dienst der Länder wurde ein Warnstreik angekündigt, der weite Teile des Straßenbetriebsdienstes lahmlegen könnte.
Besonders Pendler im Raum Leer sind betroffen: Die Jann-Berghaus-Brücke (B 436) wird fast den gesamten Tag über unpassierbar sein.
Jann-Berghaus-Brücke: Vollsperrung von 6 bis 23 Uhr
Die wichtigste Verbindung über die Ems in Leer ist vom Streik massiv betroffen. Um den gesetzlich vorgeschriebenen Vorrang des Schiffsverkehrs zu gewährleisten, wird die Brücke während der Streikphase in Hochlage (aufgeklappt) verbleiben.
Die Details zur Sperrung:
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Zeitraum: Dienstag, 20. Januar, von 06:00 Uhr bis 23:00 Uhr.
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Betroffene: Kraftfahrzeuge, Radfahrer und Fußgänger.
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Umleitung für Kfz: Der Verkehr wird großräumig über die Autobahn A 31 (Emstunnel) umgeleitet.
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Radfahrer & Fußgänger: Für diesen Personenkreis kann leider keine alternative Umleitung angeboten werden.
Notfallbereitschaft trotz Streik
Trotz der Arbeitsniederlegung bleibt die Brücke mit Brückenwärtern besetzt. Dies dient der Sicherheit und der Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur: Sollte es beispielsweise im Emstunnel der A 31 zu einer Störung oder einem Unfall kommen, kann das Personal sofort reagieren, um die Brücke für den Notverkehr wieder befahrbar zu machen.
Regionale Auswirkungen
Neben dem Hotspot in Leer kann es im gesamten Bereich der Bundes- und Landesstraßen in den Landkreisen Leer, Aurich, Wittmund und Friesland zu Einschränkungen kommen. Dies betrifft vor allem Wartungsarbeiten und den allgemeinen Betriebsdienst durch die zuständigen Straßenmeistereien.
Verkehrsteilnehmer werden gebeten, mehr Zeit einzuplanen und den Bereich um die Jann-Berghaus-Brücke nach Möglichkeit weiträumig zu umfahren.
Beitragsfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO
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