Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet
Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
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Lokal
Tore für den guten Zweck: Rund 6.000 Euro für die Kinderklinik!
Das Organisationsteam des Hallenturniers überreicht symbolischen Scheck an die Vertreter des Fördervereins: Jan Wolff vorne v.l., Tomke Janssen-Reck (Förderverein Kinderklinik Leer e.V.) und Schirmherr Landrat Matthias Groote. Hintere Reihe v.l. Harry Janssen, Andreas Bieder, Thomas Bruns, Nils-Ole Hohmann und Matthias Frikke vom Organisationsteam.
Tore für den guten Zweck: Rund 6.000 Euro für die Kinderklinik Leer
Sportlicher Ehrgeiz gepaart mit großer Hilfsbereitschaft: Das traditionelle Hallenfußballturnier für Behörden und Firmen im Landkreis Leer hat bei seiner 32. Auflage ein beeindruckendes Ergebnis erzielt. Insgesamt kam die stolze Summe von 5.976,34 Euro zusammen, die nun dem Förderverein der Kinderklinik Leer e. V. zugutekommt.
Gemeinsam mit dem Schirmherrn des Turniers, Landrat Matthias Groote, überreichte das Organisationsteam den symbolischen Scheck an die Vertreter des Fördervereins.
Lachen als Medizin: Unterstützung für Klinikclowns
Die Spende fließt in ein Projekt, das den kleinen Patientinnen und Patienten den Klinikalltag ein Stück weit erleichtert. „Mit dieser Spende können wir das wichtige Projekt der Klinikclowns fortführen“, freute sich Jan Wolff vom Förderverein. Einmal pro Woche bringen die Clowns Freude und ein Lächeln in die Krankenzimmer.
Landrat Matthias Groote unterstrich bei der Übergabe die Bedeutung dieses Engagements: „Der Einsatz gemeinnütziger Einrichtungen und ihrer ehrenamtlichen Mitarbeitenden ist unschätzbar wertvoll. In vielen Lebensbereichen ist Hilfe ohne sie kaum vorstellbar.“ Sein Dank galt auch den Organisatoren, die das Turnier Jahr für Jahr mit dieser sozialen Ausrichtung auf die Beine stellen.
Spannendes Turnier mit 20 Mannschaften
Im Januar traten insgesamt 20 Teams aus dem gesamten Landkreis gegeneinander an. In einem packenden Finale sicherte sich die Mannschaft der Reederei Briese mit einem 3:1‑Sieg gegen das Team der Firma Wildeboer aus Weener den Turniersieg.
Der Erlös setzt sich traditionell aus verschiedenen Quellen zusammen:
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Antrittsgelder der teilnehmenden Firmen und Behörden
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Erlöse aus der Tombola
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Einnahmen aus dem Catering
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Zusätzliche Spenden
Ausblick: 2027 geht es weiter
Die Organisatoren zeigten sich begeistert von der Resonanz und bedankten sich herzlich bei allen Teilnehmenden, Sponsoren und freiwilligen Helfern. Da der Erlös jedes Jahr an eine andere gemeinnützige Organisation geht, können sich interessierte Vereine bereits jetzt per E‑Mail an behoerdenturnier@lkleer.de bewerben.
Der Termin für das nächste sportliche Highlight steht ebenfalls schon fest: Die 33. Auflage des Turniers findet am 15. Januar 2027 statt.
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Der Berg ruft: Großes Eiertrullern in Leer am Ostermontag!
Tradition am Plytenberg: In Leer rollen am Ostermontag wieder die Eier
Der Berg ruft! Wenn am Ostermontag, den 6. April, hunderte hartgekochte Eier die Hänge des Plytenbergs hinunterkullern, dann weiß in Leer jeder: Die traditionellen Osterspiele sind zurück. Bereits zum 13. Mal laden der Heimatverein, das Heimatmuseum und die Stadt Leer zu diesem besonderen Spektakel auf die höchste Erhebung der Stadt ein.
Der „Eier-Vierkampf“: Tradition trifft Spielfreude
Ab 12:00 Uhr verwandelt sich der historische Erdhügel in eine Arena für Jung und Alt. Im Mittelpunkt steht der traditionelle Vierkampf, bei dem Geschicklichkeit und eine Prise Glück gefragt sind:
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Eiertrullern (Eiertrüllen): Das klassische Herunterrollen der Eier am Hang.
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Eierbicken: Der spielerische Wettkampf, bei dem Eierschale gegen Eierschale prallt.
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Eiersmieten & Eierloop: Weitere Disziplinen, die für jede Menge Heiterkeit sorgen werden.
Bevor der sportliche Teil beginnt, wird es besinnlich und frühlingshaft: Oben auf dem Plytenberg werden gemeinsam Frühlingslieder angestimmt, um die Osterzeit gebührend zu feiern.
Kulinarik und Vorsorge für jedes Wetter
Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Christine und Roland Bauer bewirten die Gäste mit frisch zubereiteten Spiegeleiern, Süßigkeiten sowie einer Auswahl an kalten und warmen Getränken.
Zwar wurde eine beachtliche Menge bunt eingefärbter Ostereier gestiftet, dennoch sprechen die Veranstalter eine herzliche Bitte aus: Bringen Sie gerne eigene, hartgekochte „Spielgeräte“ mit, damit der Vorrat für alle Wettkämpfe reicht!
Nachdem die Spiele im vergangenen Jahr wetterbedingt schweren Herzens abgesagt werden mussten, gibt es für 2026 einen Plan B: Sollte das Wetter erneut nicht mitspielen, fällt die Tradition nicht aus, sondern zieht in etwas kleinerer Form in das gemütliche Klottje-Huus um.
Gemeinsam für die Heimatpflege
Hinter dem Event steht ein starkes Team aus Stadt und Ehrenamt. Neben Bürgermeister Claus-Peter Horst engagieren sich zahlreiche Vertreter des Heimatmuseums und des Heimatvereins, wie Dr. Manfred Pühl, Oliver Freise und Gunda Winterboer, um diesen Brauch lebendig zu halten.
Kommen Sie vorbei, genießen Sie die Aussicht und machen Sie mit beim „Eier-Vierkampf“ am Plytenberg – ein Spaß für die ganze Familie!
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Lokal
Neuer Jugendplatz für den Julianenpark in Leer geplant!
Frischer Wind für den Julianenpark: Leer bekommt modernen Jugendplatz
Gute Nachrichten für junge Menschen in Leer: Der Verwaltungsausschuss hat am Mittwochabend offiziell grünes Licht für den Bau eines neuen, modernen Jugendplatzes gegeben. Im Bereich des bisherigen Bolzplatzes im Julianenpark entsteht eine vielseitige Anlage, die Sport, Kommunikation und Inklusion miteinander verbindet.
Das Projekt ist ein direktes Ergebnis gelebter Demokratie: Die Planungen basieren auf dem Politikplanspiel „Pimp your town“ aus dem Jahr 2023, bei dem Schülerinnen und Schüler der Möörkenschule ihre eigenen Ideen für die Stadtentwicklung einbrachten.
Sport, Action und Entspannung: Das ist geplant
Auf dem neuen Areal wird eine Vielzahl an Bewegungsmöglichkeiten geschaffen. Das Herzstück bildet eine rund 250 Quadratmeter große Outdoorfitness-Fläche.

Die Highlights der Anlage im Überblick:
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Inklusive Calisthenics-Anlage: Eine barrierefreie Anlage mit verschiedenen Bewegungselementen und einem Balancierpfad.
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Trendsport: Ein neues Beachvolleyballfeld mit dämpfendem Bodenbelag sowie moderne Disc-Golf-Körbe.
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Balance & Koordination: Zwei Slackline-Ausführungen (drei und sechs Meter lang).
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Basketball & Fußball: Die Streetbasketball-Fläche erhält eine neue Korbanlage und Markierungen. Der Bolzplatz wird verlegt und zum Lärmschutz mit speziellen, isolierenden Toren ausgestattet.
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Digital & Komfortabel: Eine Outdoorsolarbank mit Beleuchtung und WLAN sowie teilweise überdachte Sitzgelegenheiten zum Verweilen.
Barrierefreiheit und Inklusion im Fokus
Besonderer Wert wird auf die Zugänglichkeit gelegt. Eine neue, komplett barrierefreie Zuwegung führt direkt auf die Bewegungs- und Begegnungsfläche. Ziel ist es, ein „sportliches Miteinander“ zu fördern, das für alle Menschen – unabhängig von körperlichen Einschränkungen – offensteht.
Finanzierung durch erfolgreiche Fördermittelakquise
Dass dieses Großprojekt nun realisiert werden kann, liegt auch an der erfolgreichen Beantragung von Fördermitteln. Die Stadtverwaltung konnte beeindruckende 247.000 Euro aus dem Niedersächsischen Integrationsfonds einwerben. Bei einem Gesamtvolumen von rund 275.000 Euro (inklusive städtischem Eigenanteil) ist die Finanzierung damit gesichert.
Die Verwaltung bereitet aktuell die Ausschreibungen vor, damit die Ideen der Jugendlichen bald Wirklichkeit werden können.
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Bewegung, Begegnung und gute Laune: Nordic Walking im Julianenpark

Gemeinsam aktiv im Julianenpark – Nordic Walking stärkt Körper & Seele
Bewegung an der frischen Luft, nette Menschen und jede Menge gute Laune – das bietet die Nordic-Walking-Gruppe im Julianenpark in Leer. Mittwochs um 14 Uhr treffen sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Burger King Parkplatz, um gemeinsam ihre Runden durch den herbstlich bunten Park zu drehen.
Die Gruppe hat sich bereits fest etabliert: Mit jedem Treffen gesellen sich immer wieder neue Gesichter dazu, sodass die Gemeinschaft kontinuierlich wächst und die sozialen Kontakte noch vielfältiger werden. Für viele ist der Lauftreff inzwischen ein fester Termin im Kalender geworden.
Doch Nordic Walking ist längst nicht alles: Die Gruppe trifft sich auch zu Kinobesuchen oder plant andere Freizeitaktivitäten. Dabei zeigt sich, dass Sport verbindet – viele lernen neue Menschen kennen und bleiben auch nach dem Lauf auf einen Kaffee zusammen. So entstehen schöne Bekanntschaften und Freundschaften.






















