Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet
Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
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Gallimarkt Leer 2026: Begeisterter Applaus und Hupkonzert nach spektakulärem Feuerwerk
Ein beeindruckendes Farbenmeer am Nachthimmel über Leer: Das Gallimarkt-Feuerwerk erleuchtete den Himmel über dem Museumshafen mit kraftvollen Leuchteffekten und spektakulären Feuerwerksbildern. Foto: Nael Fotografie & Fotostudio
Gallimarkt Leer 2026: Begeisterter Applaus und Hupkonzert nach spektakulärem Feuerwerk
Leer – Ein farbenprächtiger Himmel, beeindruckende Fächereffekte und ein Finale mit einer rasanten Folge von Feuerwerksschüssen: Das große Gallimarkt-Feuerwerk am Freitagabend begeisterte zahlreiche Besucher in Leer. Als die letzten Effekte am Himmel verglühten, gab es kräftigen Applaus. Für einen besonderen Abschluss sorgten anschließend die Boote im Museumshafen, deren Besatzungen mit einem regelrechten Hupkonzert auf das Spektakel reagierten.
Pyrotechnik der Extraklasse am Himmel über Leer
Pünktlich um 22 Uhr richteten sich die Blicke der Besucher auf den Himmel. Rund 15 Minuten lang präsentierte das Team von Semmer Feuerwerk aus Langwedel bei Verden an der Aller eine abwechslungsreiche Show mit zahlreichen Farben, Formen und aufeinander abgestimmten Effekten.
Besonders eindrucksvoll waren die breit aufgefächerten Bilder, die sich über den Nachthimmel verteilten. Immer wieder folgten auf große Leuchteffekte schnelle Salven, die das Feuerwerk dynamisch erscheinen ließen. Das Finale setzte schließlich noch einmal einen besonderen Akzent und sorgte für einen entsprechend lauten und farbenprächtigen Abschluss.
Der Applaus unmittelbar nach den letzten Schüssen zeigte, wie gut die Darbietung beim Publikum ankam. Kurz darauf meldeten sich auch die Boote im Hafen zu Wort: Mit ihren Schiffshupen verabschiedeten sie das Feuerwerk auf ihre ganz eigene Weise.

Hochwertige Zylinderbomben aus Italien und Portugal
Bereits vor dem Feuerwerk hatte Geschäftsführer Semmer einen Einblick in die eingesetzte Pyrotechnik gegeben. Zu den besonderen Höhepunkten gehörten hochwertige Zylinderbomben aus Italien und Portugal. Diese zählen zu den aufwendigeren Feuerwerkskörpern und ermöglichen besonders vielseitige Effekte.
Bei sogenannten Mehrschlagbomben können innerhalb eines einzigen Feuerwerkskörpers mehrere unterschiedliche Effekte nacheinander sichtbar werden. Je nach Ausführung sind bis zu sechs Effektfolgen möglich. Dadurch entstehen am Himmel abwechslungsreiche Bilder, bei denen sich Farben und Formen innerhalb kurzer Zeit verändern.
Auch die Menge der eingesetzten Pyrotechnik war beachtlich. Knapp 20 Feuerwerksbatterien sowie weitere Feuerwerkskörper, darunter römische Lichter und große Abschusskörper, kamen zum Einsatz. Insgesamt rechnete Semmer mit mehreren Tausend Schüssen. Eine der verwendeten Batterien kann nach seinen Angaben rund 300 Schüsse innerhalb von sieben Sekunden abgeben.
Für das Finale wurden mehrere Abschusspositionen miteinander kombiniert. Dadurch konnten die Effekte in unterschiedlichen Richtungen und breiten Fächerformen am Himmel erscheinen.

Semmer Feuerwerk gestaltet das Spektakel seit 2018
Verantwortlich für das Feuerwerk war erneut Semmer Feuerwerk aus Langwedel bei Verden an der Aller. Das Unternehmen gestaltet das Gallimarkt-Feuerwerk bereits seit 2018 und war damit zum achten Mal für die pyrotechnische Inszenierung in Leer im Einsatz.
Die Vorbereitungen hatten am Freitag bereits am Vormittag begonnen. Geschäftsführer Semmer war nach eigenen Angaben gegen 10 Uhr vor Ort, weitere Mitarbeiter kamen später mit Material und Anhänger hinzu. Das Team wollte den Aufbau möglichst vor dem einsetzenden Regen abschließen. Dieses Ziel wurde erreicht.
Gezündet wurden die Feuerwerkskörper über ein elektrisches System. Dabei werden die einzelnen Effekte über Empfänger und einen Sender ausgelöst. Da die tatsächlichen Abläufe und Verzögerungen einzelner Effekte leicht variieren können, wird die Dauer eines solchen Feuerwerks grundsätzlich nur ungefähr angegeben.
Die Schausteller finanzieren das Gallimarkt-Feuerwerk gemeinsam
Eine wichtige Frage ist auch, wer ein solches Feuerwerk finanziert. Beim Gallimarkt wird das Spektakel von den Schaustellern getragen. Die Kosten werden über eine Umlage finanziert, die im Zusammenhang mit den Standgebühren von den teilnehmenden Schaustellern mitgetragen wird.
Damit ist das Feuerwerk eine Gemeinschaftsleistung der Schausteller, die den Gallimarkt mit ihren Fahrgeschäften, Buden und gastronomischen Angeboten gestalten. Das Spektakel ist nicht nur ein Höhepunkt für die Besucher, sondern auch ein fester Bestandteil des Volksfestes.
Der gemeinsame finanzielle Beitrag ermöglicht es, den Besuchern ein aufwendiges Feuerwerk mit hochwertigen Effekten und einem großen Finale zu präsentieren.
Applaus und Schiffshupen als Abschluss
Nach rund einer Viertelstunde war das Feuerwerk beendet. Doch der Schlussakkord kam nicht allein vom Himmel: Der kräftige Applaus der Besucher und das anschließende Hupkonzert der Boote im Hafen verliehen dem Abend einen besonderen Abschluss.
So wurde das Gallimarkt-Feuerwerk am Freitagabend zu einem eindrucksvollen Gemeinschaftserlebnis – getragen von der Arbeit der Pyrotechniker, dem Engagement der Schausteller und der Begeisterung des Publikums.
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Mehr Sicherheit für Radfahrer in Ostfriesland: 1.500 reflektierende Helmmützen werden kostenlos verteilt
(v.l.n.r.): Die Vorsitzenden der ostfriesischen Verkehrswachten Hajo Reershemius (Norden), Karl-Heinz Krämer (Aurich), Hans-Günter Jelting (Leer), Sascha Nowak (Wittmund) und Berthold Tuitjer (Emden) appellieren mit Signe Foetzki (Pressesprecherin der Brandkasse) an alle Radfahrer „Reflektierende Fahrradhelme retten Leben!“
Mehr Sicherheit für Radfahrer in Ostfriesland: 1.500 reflektierende Helmmützen werden verteilt
Ostfriesische Verkehrswachten und Ostfriesische Landschaftliche Brandkasse starten gemeinsames Präventionsprojekt – kostenlose Fahrradhelmabdeckungen sollen in der dunklen Jahreszeit für bessere Sichtbarkeit sorgen.
Mit Beginn der dunklen Jahreszeit steigt die Bedeutung einer guten Sichtbarkeit im Straßenverkehr. Um Radfahrer besser zu schützen, starten die ostfriesischen Verkehrswachten gemeinsam mit der Ostfriesischen Landschaftlichen Brandkasse ein neues Präventionsprojekt. Insgesamt 1.500 reflektierende Fahrradhelmabdeckungen, sogenannte „Helmmützen“, im Wert von rund 3.200 Euro werden kostenlos in ganz Ostfriesland verteilt.
Die auffälligen Abdeckungen bestehen aus leuchtendem und reflektierendem Material. Sie sollen dazu beitragen, dass Fahrradfahrer bei Dunkelheit und schlechten Sichtverhältnissen von anderen Verkehrsteilnehmern früher wahrgenommen werden.
1.500 reflektierende Helmmützen für mehr Sicherheit
Immer wieder kommt es zu Fahrradunfällen, bei denen die Betroffenen Kopfverletzungen oder noch schwerere Verletzungen erleiden. Bei Verkehrsunfällen gehören Kopfverletzungen zu den besonders gravierenden Folgen. Deshalb sprechen sich die Verkehrswachten und die Ostfriesische Landschaftliche Brandkasse ausdrücklich dafür aus, beim Fahrradfahren einen Schutzhelm zu tragen.
Mit den reflektierenden Helmabdeckungen soll nun ein weiterer Beitrag zur Verkehrssicherheit geleistet werden.
„Hiermit starten wir ein neues Projekt“, erklärt Sascha Nowak, Gebietsbeauftragter der ostfriesischen Verkehrswachten. Gerade mit Blick auf die dunkle Jahreszeit werde man nicht müde, alle Verkehrsteilnehmenden auf das Prinzip „Sicherheit durch Sichtbarkeit“ hinzuweisen.
Die zunächst 1.500 beschafften Helmmützen haben einen Gesamtwert von rund 3.200 Euro. Die Verkehrswachten wollen sie bei praxisnahen Aktionen, beispielsweise bei Fahrrad- und Pedelec-Trainings, kostenlos zur Verfügung stellen.
Ermöglicht wird die Verteilung in ganz Ostfriesland durch die finanzielle Unterstützung der Ostfriesischen Landschaftlichen Brandkasse.
Schutzhelme können schwere Kopfverletzungen reduzieren
Signe Foetzki, Pressesprecherin der Brandkasse, unterstreicht die Bedeutung eines geeigneten Schutzhelms. Ihr Appell richtet sich sowohl an Fahrradfahrer als auch an Fahrer von E‑Scootern.
Ein Helm könne einen Unfall zwar nicht verhindern, das Risiko schwerer Kopfverletzungen jedoch deutlich reduzieren. Beim Aufprall wirke er wie ein Airbag und könne bis zu zwei Drittel der Schlagenergie absorbieren.
Auch die Gestaltung der Helmabdeckungen spielte bei der Entscheidung für das Projekt eine wichtige Rolle. Das Angebot soll Menschen unterschiedlichen Alters erreichen. Dank eines flexiblen Gummizugs lassen sich die Abdeckungen an verschiedene Helmgrößen anpassen.
Damit sollen möglichst viele Fahrradfahrer von der zusätzlichen Sichtbarkeit profitieren können.
Verkehrswacht will Menschen aus der „nächtlichen Unsichtbarkeit“ holen
Hajo Reershemius, Vorsitzender der Norder Verkehrswacht, sieht das neue Projekt als konsequente Ergänzung der klassischen Präventionsarbeit.
Gefahren frühzeitig zu erkennen, Verkehrsteilnehmende zu sensibilisieren und mit einfachen, wirkungsvollen Maßnahmen für mehr Sicherheit zu sorgen – das seien zentrale Aufgaben der Verkehrswachten.
Zwar gibt es für Radfahrer in Deutschland keine allgemeine gesetzliche Helmtragepflicht und keine allgemeine Bekleidungsvorschrift, die reflektierende Kleidung vorschreibt. Dennoch wollen die Initiatoren dafür werben, die eigene Sicherheit durch sichtbare Kleidung und reflektierende Ausrüstung zu erhöhen.
Insbesondere bei Dunkelheit können Radfahrer für Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer schwer erkennbar sein. Die reflektierenden Helmmützen sollen helfen, diese „nächtliche Unsichtbarkeit“ zu verringern.
Brandkasse unterstützt die Aktion: „Nu süchst Du mi!“
Die Ostfriesische Landschaftliche Brandkasse sagte ihre Unterstützung zu, nachdem die Verkehrswachten ihre Idee vorgestellt hatten.
Signe Foetzki macht zugleich deutlich, dass die 1.500 Helmabdeckungen den tatsächlichen Bedarf nicht vollständig decken können. Dennoch solle die Aktion ein positives Zeichen setzen und möglichst viele Menschen für das Thema sensibilisieren.
Die Botschaft der Brandkasse lautet: „Sicherheit durch Sichtbarkeit!“ Mit einem Augenzwinkern wird sie auf Plattdeutsch ergänzt: „Nu süchst Du mi!“
Der humorvolle Spruch bringt den Kern der Aktion auf den Punkt: Wer im Straßenverkehr rechtzeitig gesehen wird, kann dazu beitragen, gefährliche Situationen zu vermeiden.
Verkehrswachten appellieren an alle Verkehrsteilnehmer
Sascha Nowak richtet seinen Appell an sämtliche Verkehrsteilnehmenden. Gerade in der dunklen Jahreszeit könne leuchtende und optimal reflektierende Kleidung einen wichtigen Beitrag zur eigenen Sicherheit leisten.
Zwar sei der Trend zu mehr Sichtbarkeit zunehmend erkennbar, vielerorts seien jedoch weiterhin Menschen ohne leuchtende oder reflektierende Gegenstände im Straßenverkehr unterwegs.
Die Empfehlung der Verkehrswachten lautet deshalb: Möglichst einen gut sichtbaren Helm tragen, auf helle und reflektierende Kleidung achten und damit auch für andere Verkehrsteilnehmer ein Vorbild sein.
Die kostenlose Verteilung der Helmmützen bei Fahrrad- und Pedelec-Trainings soll diese Botschaft in ganz Ostfriesland unterstützen.
Ansprechpartner der Verkehrswachten in Ostfriesland
Interessierte können sich an die jeweiligen Ansprechpartner vor Ort wenden:
-
Aurich: info@verkehrswacht-aurich.de
-
Wittmund: info@verkehrswacht.wittmund.de
-
Norden: verkehrswacht-norden@ewe.net
Mit 1.500 kostenlosen, reflektierenden Fahrradhelmabdeckungen setzen die ostfriesischen Verkehrswachten und die Ostfriesische Landschaftliche Brandkasse ein Zeichen für mehr Sicherheit auf den Straßen. Gerade in der dunklen Jahreszeit gilt: Gute Sichtbarkeit und ein Schutzhelm können helfen, Unfallfolgen zu verringern.
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Gallimarkt Leer 2026: 3.262,96 Euro Spende für das Soziale Kaufhaus
Gallimarkt Leer: Scheck über 3.262,96 Euro für das Soziale Kaufhaus
Leer – Der Gallimarkt in Leer ist nicht nur das größte und schönste Volksfest Ostfrieslands, sondern steht auch für Gemeinschaft und soziales Engagement. Eine schöne Tradition gehört deshalb seit Jahren fest zur Eröffnung des Gallimarkts: die Spendensammlung für einen guten Zweck.
Auch bei der Eröffnung des Gallimarkts am Mittwoch, 14. Oktober 2026, wurde im Festzelt wieder Geld für ein soziales Projekt gesammelt. Dabei kamen insgesamt 3.262,96 Euro zusammen. In diesem Jahr kommt der Erlös dem Sozialen Kaufhaus am Ostersteg in Leer zugute.
Bürgermeister Claus-Peter Horst überreichte den symbolischen Spendenscheck jetzt an Karola Blanke vom Team des Sozialen Kaufhauses. Das Geld soll unter anderem dazu verwendet werden, die Ausstattung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die zahlreichen Ehrenamtlichen im Geschäft zu verbessern.
Spendensammlung beim traditionellen Fassanstich
Die Sammlung findet traditionell im Rahmen der offiziellen Eröffnung des Gallimarkts im Festzelt statt. Während des Fassanstichs und der anschließenden Grußworte des Bürgermeisters und des Schaustellerverbandes kommen rund 450 Ehrengäste aus Politik, Verwaltung, Schaustellergewerbe, Bundeswehr, Wirtschaft, Vereinen und weiteren Institutionen zusammen.
Neben dem offiziellen Auftakt des größten Leeraner Volksfestes bietet dieser Rahmen auch Gelegenheit, gemeinsam Verantwortung zu übernehmen und Projekte vor Ort zu unterstützen. Die Spendensammlung ist dabei längst zu einem festen Bestandteil der Eröffnungsfeier geworden.
Im vergangenen Jahr profitierten die Kinderfeuerwehren
Bereits im vergangenen Jahr wurde bei der Eröffnung des Gallimarkts für einen guten Zweck gesammelt. Damals ging die Spende an die Kinder- und Jugendfeuerwehren der Stadt Leer. Insgesamt kamen 2.040,25 Euro zusammen.
Mit der diesjährigen Sammlung für das Soziale Kaufhaus am Ostersteg wird diese Tradition fortgesetzt. Die Unterstützung kommt damit erneut einer Einrichtung zugute, die sich vor Ort engagiert und auf die Mithilfe vieler Menschen angewiesen ist.
Gallimarkt: Volksfest mit sozialer Verantwortung
Der Gallimarkt begeistert Jahr für Jahr zahlreiche Besucherinnen und Besucher mit seinen Fahrgeschäften, Buden, kulinarischen Angeboten und seiner besonderen Atmosphäre. Doch das Volksfest hat noch weitere Facetten: Es bringt Menschen zusammen und bietet zugleich eine Plattform, um soziale Projekte und wichtige Einrichtungen in Leer zu unterstützen.
Die jährliche Spendensammlung zeigt, dass der Gallimarkt nicht nur für Unterhaltung und Geselligkeit steht, sondern auch für Zusammenhalt und gesellschaftliches Engagement. Auch diese Seite des traditionsreichen Volksfestes trägt zu seiner großen Beliebtheit in Leer und ganz Ostfriesland bei.
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Soziales Kaufhaus in Leer: Günstig einkaufen, Gemeinschaft erleben und nachhaltig handeln
Das Soziale Kaufhaus am Ostersteg in Leer bietet insbesondere Menschen mit kleinem Geldbeutel die Möglichkeit, gut erhaltene Kleidung, Haushaltswaren, Bücher, Spielzeug und viele weitere Dinge des täglichen Bedarfs zu günstigen Preisen einzukaufen.
Doch das Angebot geht weit über eine günstige Einkaufsmöglichkeit hinaus. Das Kaufhaus ist auch ein Ort der Begegnung, an dem Menschen miteinander ins Gespräch kommen, soziale Kontakte knüpfen und Gemeinschaft erleben können. Damit leistet die Einrichtung einen wichtigen Beitrag zur sozialen Teilhabe und wirkt zugleich der Einsamkeit entgegen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Nachhaltigkeit. Gut erhaltene Gegenstände erhalten eine zweite Chance, werden weiterverwendet und müssen nicht ungenutzt bleiben oder entsorgt werden. Das schont Ressourcen und ermöglicht es anderen Menschen, Dinge des täglichen Lebens zu erschwinglichen Preisen zu erwerben.






















