Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet
Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
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Zwei Alarme an einem Vormittag: Feuerwehr Großefehn im Doppeleinsatz
Doppeleinsatz in Aurich-Oldendorf: Fehlalarme fordern Feuerwehr Großefehn
Aurich-Oldendorf. Gleich zweimal am selben Vormittag mussten die Feuerwehren der Gemeinde Großefehn zu einem Entsorgungsunternehmen im Holtmeedeweg ausrücken. Grund für die Alarmierungen war jeweils eine ausgelöste Brandmeldeanlage, die sich letztlich als Fehlfunktion herausstellte.
Der erste Alarm ging am Donnerstagmorgen gegen 06:30 Uhr ein. Die Feuerwehren aus Großefehn-Zentrum und Holtrop sowie der Einsatzleitwagen aus Akelsbarg-Felde-Wrisse eilten zum Einsatzort. Vor Ort konnten die Einsatzkräfte bei der Erkundung der betroffenen Halle glücklicherweise weder Rauch noch Feuer feststellen. Die Anlage wurde zurückgestellt und der Einsatz konnte nach etwa 30 Minuten beendet werden.
Gegen 10:38 Uhr schrillten die Meldeempfänger erneut: Dieselbe Anlage in derselben Halle hatte abermals ausgelöst. Die Einsatzkräfte rückten erneut mit einem Großaufgebot an, stellten jedoch bei der zweiten Begehung ebenfalls fest, dass es sich um eine technische Fehlfunktion handelte. Auch dieser Einsatz war nach kurzer Zeit abgeschlossen.
Meldung / Beitragsfoto: Timo de Vries Gemeindepressesprecher Großefehn
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Kontinuität und Erfahrung: Scheffermann und Backer leiten den Flugplatz Leer-Papenburg
Karin Scheffermann hat zum Jahresbeginn die Geschäftsführung des Flugplatzes Leer-Papenburg übernommen. Dieter Backer, der diese Aufgabe acht Jahre lang innehatte, bleibt dem Flugplatz weiterhin als Prokurist erhalten.
Neue Leitung beim Flugplatz Leer-Papenburg
Wechsel in der Geschäftsführung zum Jahresbeginn
Zum Jahresbeginn hat es beim Flugplatz Leer-Papenburg in Leer-Nüttermoor einen Wechsel in der Geschäftsführung gegeben. Karin Scheffermann hat die Leitung von Dieter Backer übernommen, der diese Aufgabe acht Jahre lang ausgeübt hat.
Kontinuität aus der Verwaltung des Landkreises Leer
Wie ihr Vorgänger stammt auch Karin Scheffermann aus der Verwaltung des Landkreises Leer. Die Geschäftsführung der Flugplatz Leer-Papenburg GmbH übernimmt sie – wie Backer zuvor – nebenamtlich im Ruhestand. Bereits seit einem Jahr war Scheffermann als Prokuristin für die Gesellschaft tätig und mit den betrieblichen Abläufen bestens vertraut.
Dieter Backer bleibt dem Flugplatz erhalten
Der bisherige Geschäftsführer Dieter Backer bleibt dem Flugplatz weiterhin verbunden. Er hat die Funktion des Prokuristen übernommen und unterstützt damit auch künftig die Arbeit der Flugplatzgesellschaft.
Bedeutender Verkehrslandeplatz in Niedersachsen
Die Flugplatzgesellschaft besteht seit 1970 in Nüttermoor. Der von ihr betriebene Flugplatz liegt nur wenige Hundert Meter nördlich der Autobahnabfahrt Leer-Nord. Mit seinem nationalen und internationalen Charter- sowie Werkverkehr zählt der Flugplatz Leer-Papenburg zu den bedeutendsten Verkehrslandeplätzen in Niedersachsen.
Rund 20.000 Starts und Landungen pro Jahr unterstreichen die führende Position des Flugplatzes im Land.
Wichtiger Faktor für Wirtschaft und Infrastruktur
„Der Flugplatz ist insbesondere für die regionale Wirtschaft ein wichtiger Bestandteil eines modernen Mobilitätskonzeptes und ein unverzichtbarer Teil der verkehrlichen Infrastruktur“, betont Landrat Matthias Groote, Vorsitzender der Gesellschafterversammlung.
Zu den Gesellschaftern der Flugplatz Leer-Papenburg GmbH gehören unter anderem die Landkreise Leer und Emsland sowie die Städte Leer und Papenburg.
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Flugplatz Leer-Papenburg – Verkehrslandeplatz mit regionaler Bedeutung
Der Flugplatz Leer-Papenburg mit Sitz an der Ems in Leer-Nüttermoor ist ein leistungsfähiger Verkehrslandeplatz mit moderner Infrastruktur. Die 1.200 Meter lange und 20 Meter breite Landebahn ermöglicht einen sicheren Betrieb für unterschiedliche Luftfahrzeugtypen. Am Platz stehen Betankungs‑, Befeuerungs- und Präzisionsfluganlagen zur Verfügung. Zwei Taxiways sowie sechs Hangars erschließen das Gelände und gewährleisten reibungslose Abläufe im täglichen Flugbetrieb.

Dank seiner verkehrsgünstigen Lage an der Bundesstraße 70 sowie nur rund 200 Meter nördlich der Autobahnabfahrt Leer-Nord der A 31/A 28 verfügt der Flugplatz über eine hervorragende Anbindung an die wichtigsten Verkehrsachsen der Region.
Historische Entwicklung und Trägerschaft
Die Anfänge des Flugplatzes reichen bis in das Jahr 1968 zurück. Zwei Jahre später, 1970, wurde eine GmbH gegründet, die den zuvor privat betriebenen Flugplatz in ihre Trägerschaft übernahm. Neben privaten Unternehmen beteiligten sich fortan auch der Landkreis Leer und die Stadt Leer an der Gesellschaft.
In den Jahren 1993 und 1994 traten die Stadt Papenburg sowie der Landkreis Emsland der Gesellschaft bei. Seitdem firmiert der Standort unter dem Namen Flugplatz Leer-Papenburg GmbH.
Ausbau und heutige Bedeutung
Im Jahr 2002 wurden die Flugplatzanlagen umfassend um- und ausgebaut und auf ihre heutige Größe erweitert. Seither nimmt der Verkehrslandeplatz mit seinem nationalen und internationalen Charter- sowie Werkverkehr zahlenmäßig eine führende Position in Niedersachsen ein. Aufgrund seiner zentralen Lage wird der Flugplatz gelegentlich auch als „Luftkreuz des Nordens“ bezeichnet.
Die Ostfriesischen Inseln sind in rund 15 Flugminuten erreichbar. Damit stellt die Flugplatz Leer-Papenburg GmbH im Unteremsgebiet ganzjährig ein leistungsfähiges Angebot für den Flugverkehr auf hohem Sicherheitsniveau bereit und leistet einen wichtigen Beitrag zur regionalen Mobilität und Wirtschaft.
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Leer-Nüttermoor – Der erste Tag des großen Jubiläumswochenendes ist vorbei – und er hätte kaum eindrucksvoller sein können. Bei strahlendem Wetter feierte der Flugplatz Leer-Papenburg am … mehr lesen
Lokal
Telenotfallmedizin: Neue Fachstelle stärkt die Patientenversorgung in Niedersachsen
Mehr Sicherheit für Patienten: Goslar koordiniert landesweite Telenotfallmedizin
GOSLAR / NIEDERSACHSEN. Die medizinische Notfallversorgung in Niedersachsen – und damit auch in Regionen wie Ostfriesland – erfährt eine strukturelle Stärkung. Zum 1. Februar 2026 nimmt im Landkreis Goslar die landesweite „Administrative, koordinierende und qualitätssichernde Stelle für das telenotfallmedizinische Versorgungssystem“ (AKQ-TNM) ihren Betrieb auf. Diese Fachstelle soll sicherstellen, dass die Vorteile der Telenotfallmedizin künftig verlässlich und in hoher Qualität bei den Patienten im ganzen Land ankommen.
Schnellere ärztliche Expertise am Einsatzort
Für die Patientinnen und Patienten bedeutet das telenotfallmedizinische System (TNM) vor allem einen Zeitgewinn und zusätzliche Sicherheit. Wenn der Rettungsdienst eintrifft, können Notfallsanitäter über Video- und Datenverbindungen in Echtzeit einen Telenotarzt zuschalten.
Dieser erhält sofort Einblick in die Vitalwerte des Patienten und kann die Helfer vor Ort bei Diagnostik und Therapie unterstützen. Besonders in weitläufigen Gebieten wie Ostfriesland, wo die Anfahrt des physischen Notarztes mitunter Zeit in Anspruch nehmen kann, ermöglicht dieses System den frühzeitigen Beginn ärztlich geleiteter Maßnahmen.
Die Vorteile für die Versorgungsqualität:
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Beschleunigte Behandlung: Medizinische Entscheidungen können oft schon getroffen werden, bevor ein Notarzt physisch am Einsatzort eintrifft.
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Höchste Standards: Durch die neue Fachstelle in Goslar werden landesweit einheitliche Qualitätsstandards überwacht, sodass Patienten in allen Landesteilen die gleiche hochwertige telemedizinische Unterstützung erhalten.
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Gezielter Ressourceneinsatz: Die Telenotfallmedizin ergänzt den klassischen Rettungsdienst und sorgt dafür, dass spezialisierte Ressourcen dort eingesetzt werden, wo sie am dringendsten benötigt werden.
Goslar als administratives Zentrum
Am Donnerstag (15.01.2026) unterzeichneten Innenstaatssekretär Stephan Manke und Landrat Dr. Alexander Saipa die entsprechende Vereinbarung. Der Landkreis Goslar wurde aufgrund seiner langjährigen Erfahrung in der Pilotierung dieses Systems als Standort gewählt. Mit Landesmitteln in Höhe von 350.000 Euro jährlich wird die Fachstelle nun den Übergang in den landesweiten Regelbetrieb koordinieren.
Staatssekretär Manke betonte, dass das System ein „wesentlicher Baustein für eine moderne und leistungsfähige Notfallversorgung“ sei. Ziel ist es, die Verlässlichkeit der Versorgung flächendeckend – von der Küste bis zum Harz – sicherzustellen.
Landrat Dr. Saipa sieht in der Vereinbarung einen wichtigen Schritt für die Menschen in ganz Niedersachsen: Die Expertise aus Goslar helfe dabei, dieses Instrument für die Notfallversorgung „flächendeckend auszurollen und verfügbar zu machen“.
Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO
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