Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet
Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
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Lokal
Sicherheit im Fokus: Landkreis Leer baut Rettungsdienst massiv aus
Rettungsdienst im Landkreis Leer: Mehr Fahrzeuge und moderne Wachen für die Sicherheit
Jahresrückblick 2025 – Teil 6: Der Landkreis Leer investiert massiv in die medizinische Notfallversorgung und Infrastruktur.
Die Gesundheit und die Sicherheit der Bürger stehen im Landkreis Leer an oberster Stelle. Als Träger des Klinikums sowie durch gezielte Stipendien für Hausärzte und Hebammen setzt der Landkreis bereits starke Impulse. Ein zentraler Pfeiler dieser Strategie ist jedoch die ständige Weiterentwicklung des Rettungsdienstes.
„Gerade auch in diesen Bereichen wollen wir der Bevölkerung Sicherheit geben und eine gute medizinische Versorgung sicherstellen“, betont Landrat Matthias Groote mit Blick auf die Bilanz des Jahres 2025.
Ausbau der Kapazitäten: Mehr Personal, mehr Einsatzstunden
Das für den Rettungsdienst zuständige Ordnungs- und Straßenverkehrsamt konnte 2025 eine deutliche Leistungssteigerung verzeichnen. Die vom Landkreis beauftragte Rettungsdienst GmbH des DRK-Kreisverbandes Leer hat die Kapazitäten im Vergleich zum Vorjahr nochmals spürbar ausgeweitet.
Für die Standorte in Rhauderfehn, Leer und Hesel wurden neue Notfallkrankentransportwagen (NKTW) in Dienst gestellt. Parallel dazu wurde zusätzlich Personal eingestellt, um die Verfügbarkeitsstunden der Rettungskräfte und Fahrzeuge signifikant zu erhöhen. Dies garantiert eine noch schnellere Reaktion in medizinischen Notfällen.
Investitionen in modernste Technik: Die neuen Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF)
Ein technisches Highlight des Jahres war die Anschaffung von zwei neuen Notarzteinsatzfahrzeugen. Mit einem Stückpreis von rund 110.000 Euro investiert der Landkreis konsequent in modernste Technik:
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Zwei neue Fahrzeuge: Eines für den täglichen Einsatz, das zweite als zuverlässige Reserve.
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Optimiertes Design: Die neuen Wagen sind größer und moderner konzipiert.
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Mehr Platz: Die vergrößerte Bauweise bietet deutlich mehr Stauraum für die lebensrettende medizinische Ausstattung.
Ausblick auf 2026: Neue Rettungswachen für das Rheiderland
Zum Abschluss des Jahres gibt es zudem eine positive Nachricht für die Zukunft der ländlichen Versorgung. Die Planungen für das kommende Jahr sind bereits abgeschlossen: 2026 werden im Rheiderland zwei neue Rettungswachen entstehen. Die Standorte in Weener-Möhlenwarf und Bunderhammrich werden die Versorgungskette im westlichen Kreisgebiet weiter schließen und die Wege zu den Patienten verkürzen.
Landrat Matthias Groote zeigt sich zufrieden mit der Entwicklung: „Damit sind wir im Rettungsdienst gut aufgestellt. Das Thema Sicherheit sollte auch zukünftig ein Schwerpunkt sein.“
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Lokal
Wirtschaftsmotor Landkreis Leer: Millionen-Investitionen und neue Arbeitsplätze für 2025
Investition in die Zukunft: Wie der Landkreis Leer 2025 Wirtschaft und Arbeit stärkte
Jahresrückblick Teil 5: Von Fördergeldern, neuen Arbeitsplätzen und der Auszeichnung familienfreundlicher Vorreiter.
Das Jahr 2025 neigt sich dem Ende zu – und für den Wirtschaftsstandort Landkreis Leer fällt die Bilanz äußerst positiv aus. Dass der Landkreis und seine Kommunen weit mehr sind als nur Verwalter, beweisen die aktuellen Zahlen des Amtes für Digitalisierung und Wirtschaft. Hier wird Wirtschaftsförderung aktiv gelebt: mit fachkundiger Beratung, aber eben auch mit handfester finanzieller Unterstützung.
Ein Turbo für die regionale Wirtschaft
Das Programm „Förderung für kleine Unternehmen“ hat sich im vergangenen Jahr als echter Wachstumsmotor erwiesen. Rund 331.000 Euro an Fördermitteln wurden an Betriebe im Kreisgebiet bewilligt. Was auf den ersten Blick nach einer soliden Summe klingt, entfaltet seine wahre Kraft in der Hebelwirkung: Diese Gelder stießen Gesamtinvestitionen von etwa 2,9 Millionen Euro an – fast das Zehnfache der Fördersumme.
Dieser Investitionsschub sichert nicht nur den Status quo, sondern schafft Perspektiven:
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115 Arbeitsplätze konnten erfolgreich gesichert werden.
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56 neue Vollzeitstellen wurden neu geschaffen.
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Die Nachfrage stieg deutlich: Die Zahl der Förderanträge kletterte um 38 Prozent auf insgesamt 46 Anträge.
Besonders erfreulich ist der Mut zur Selbstständigkeit: Fast 40 Prozent der Anträge stammten von Existenzgründern. Aber auch Betriebserweiterungen (26 %) und Unternehmensübernahmen (4,3 %) zeugen von einer gesunden wirtschaftlichen Dynamik im Rheiderland, auf den Inseln und im Festland-Kreisgebiet. Vor allem das Handwerk bildete die Spitze der Antragsteller, dicht gefolgt von der Gesundheitsbranche, dem Dienstleistungssektor, dem Einzelhandel und der Gastronomie.
Weicher Standortfaktor mit harter Wirkung: Familienfreundlichkeit
In Zeiten des Fachkräftemangels reicht ein gutes Gehalt oft nicht mehr aus. Wer qualifizierte Mitarbeiter gewinnen und halten will, muss die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ernst nehmen. Der Landkreis Leer hat dies früh erkannt und etabliert Familienfreundlichkeit als echtes Markenzeichen der Region.
Ein sichtbares Zeichen für dieses Engagement ist das Siegel „Wir sind familienfreundlich“, das für jeweils drei Jahre verliehen wird. Die Resonanz in der regionalen Wirtschaft ist beeindruckend:
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Kontinuität: 15 Betriebe ließen sich 2025 erneut zertifizieren, um ihr Siegel zu verlängern.
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Wachstum: 8 Unternehmen stellten sich zum ersten Mal erfolgreich dem Prüfprozess.
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Feierlicher Rahmen: Im November wurden diese Vorreiterbetriebe im festlichen Ambiente des Schlosses Evenburg geehrt – ein deutliches Signal für die Wertschätzung, die der Landkreis seinen Arbeitgebern entgegenbringt.
Gemeinsam stärker
Der Jahresrückblick 2025 zeigt deutlich: Wenn öffentliche Förderung auf unternehmerischen Mut trifft, profitiert die gesamte Region. Durch die gezielte Unterstützung kleiner Betriebe und die Förderung einer modernen Unternehmenskultur sichert der Landkreis Leer nicht nur Arbeitsplätze, sondern auch die Lebensqualität der Menschen vor Ort.
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Lokal
Weihnachts-Endspurt in Leer: Riesenrad, Shopping-Sonntag und Altstadt-Zauber
Archivfoto: Drohnenaufnahme — Rolf Bootsmann von Luftblicke Nordwest
Endspurt in Leer: Weihnachtszauber, Riesenrad und Shopping-Sonntag
LEER. Die Tage zwischen den Jahren haben in Leer einen ganz besonderen Zauber. Während sich das Jahr 2025 dem Ende neigt, lädt die Leda-Stadt noch einmal zum großen Finale ein. Der Leeraner Weihnachtsmarkt steuert auf seine letzten Höhepunkte zu – mit einem verkaufsoffenen Sonntag und einer Atmosphäre, die zum Verweilen einlädt.
Weitblick und Shopping-Vergnügen
Schon von weitem grüßt das Riesenrad, das Wahrzeichen der festlichen Meile. Eine Fahrt bietet nicht nur eine wunderbare Aussicht über die beleuchtete Stadt, sondern ist ein Muss für jeden Besucher. Direkt unter dem Riesenrad und entlang der Mühlenstraße wird es am morgigen Sonntag (28.12.) besonders trubelig: Die Geschäfte laden von 13.00 bis 18.00 Uhr zum verkaufsoffenen Sonntag ein – die perfekte Chance für einen entspannten Bummel nach den Festtagen.
Weihnachtliche Gemütlichkeit in der Altstadt
Wer es nach dem Shopping oder dem Marktbesuch etwas ruhiger mag, sollte einen Abstecher in die historische Altstadt machen. Die vielen kleinen Cafés sind noch immer wunderschön weihnachtlich geschmückt und bieten den perfekten Rückzugsort. Bei einer Tasse Ostfriesentee oder einem Stück hausgebackenem Kuchen lässt sich die festliche Stimmung in vollen Zügen genießen.
Die letzten Chancen nutzen
An den mehr als 50 Buden und Ständen gibt es noch bis Dienstag alles, was das Herz begehrt: Von Feuerzangenbowle und Punsch bis hin zu herzhaften und süßen Köstlichkeiten. Auch die drei Kinderkarussells warten auf ihre kleinen Fahrgäste.
Der Zeitplan für das Finale
| Tag | Datum | Markt-Öffnungszeiten | Besonderheiten |
| Sonntag | 28.12. | ab Mittags | Verkaufsoffen (13–18 Uhr) & Riesenrad |
| Montag | 29.12. | 11.00 – 20.00 Uhr | Gemütlicher Endspurt |
| Dienstag | 30.12. | 11.00 – 20.00 Uhr | Letzter Tag der Saison |
Wo: Mühlenstraße & Innenstadt Leer
Tauchen Sie ein in die festliche Atmosphäre, genießen Sie den Blick aus dem Riesenrad und lassen Sie sich vom Charme der geschmückten Altstadt-Cafés verzaubern. Wir sehen uns in Leer!
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