Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet
Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
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Lokal
Rund 60 Millionen Euro Einmalzahlung für Beamtinnen und Beamte in Niedersachsen
Einmalzahlung für Beamtinnen, Beamte und Richterinnen: Gesetz geht an den Landtag
Hannover. Nach Abschluss der Verbandsbeteiligung hat die Niedersächsische Landesregierung am heutigen Montag den Gesetzentwurf beschlossen, der eine Einmalzahlung für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter im Jahr 2025 vorsieht. Ziel der Sonderzahlung ist es, den von der Rechtsprechung geforderten Mindestabstand zur Grundsicherung zu wahren und eine amtsangemessene Alimentation sicherzustellen.
Die Einmalzahlung beträgt:
-
800 Euro für die Besoldungsgruppen A 5 bis A 8
-
500 Euro für alle übrigen Besoldungsgruppen ab A 9
-
250 Euro für Anwärterinnen und Anwärter
Teilzeitbeschäftigten wird die Sonderzahlung anteilig gewährt. Anspruchsberechtigt sind alle Beamtinnen und Beamten, die im Jahr 2025 Dienstbezüge erhalten haben.
Der Landeshaushalt wird durch die Einmalzahlung mit insgesamt rund 59,6 Millionen Euro belastet, die bereits durch vorhandene Haushaltsansätze gedeckt sind. Die Auszahlung erfolgt rückwirkend im neuen Jahr, da die technische Umsetzung erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens beginnen kann.
Mit der Maßnahme reagiert die Landesregierung auf aktuelle Entscheidungen der Rechtsprechung und sorgt dafür, dass die Besoldung der Beamtinnen und Beamten in Niedersachsen weiterhin den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
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Lokal
Wer flattert durch den Winter? NABU ruft zur „Stunde der Wintervögel“ auf
Eine Kohlmeise im winterlichen Garten – häufige Besucher der Futterstellen und ideal für die Beobachtung bei der „Stunde der Wintervögel“. Foto: © NABU/Frank Derer
Vögel zählen in der Winterpause: Wer flattert durch den Winter?
„Stunde der Wintervögel“ vom 9. bis 11. Januar 2026 – NABU ruft zur Mitmachaktion auf
Aurich. Wer besucht regelmäßig das Futterhäuschen auf dem Balkon, turnt durchs winterliche Gebüsch oder flattert durch den Garten? Besonders häufig ist die Kohlmeise zu sehen – erkennbar an schwarzem Kopf, weißem Wangenfleck und gelber Brust. Sie gehört zu den häufigsten Wintervögeln und eignet sich besonders gut für Einsteiger bei der bundesweiten „Stunde der Wintervögel“, die vom 9. bis 11. Januar 2026 stattfindet.
Der NABU Ostfriesland ruft alle Bürgerinnen und Bürger zur Teilnahme auf. Eine Stunde lang werden die Vögel im Garten, auf dem Balkon, im Park oder auf dem Schulhof gezählt – Vorkenntnisse sind dabei nicht erforderlich.
„Gerade häufige Arten wie die Kohlmeise helfen dabei, einen guten Überblick zu bekommen und in die Vogelzählung einzusteigen“, sagt Jan Fuchs von der NABU-Regionalgeschäftsstelle. „Je mehr Menschen in Ostfriesland mitmachen, desto aussagekräftiger werden die Daten zur regionalen Vogelwelt.“
Futterstellen helfen beim Beobachten
Eine Futterstelle unterstützt nicht nur die Vögel in der kalten Jahreszeit, sondern erleichtert auch die Zählung. Häufige Gäste sind Kohlmeisen, Blaumeisen, Rotkehlchen oder Sperlinge. In kalten und schneereichen Phasen sind energiereiche Futtermischungen besonders gefragt.
„Auch in milden Wintern ist Füttern erlaubt, wenn auf Sauberkeit geachtet wird“, betont Fuchs. Offene Vogelhäuschen sind weniger geeignet, da sich dort Krankheitserreger leicht verbreiten können. Empfehlenswert sind Futtersilos oder Futterröhren, die das Futter trocken halten und den Vögeln nicht direkt als Sitzgelegenheit dienen. Beliebt sind zudem Fettknödel oder ‑ringe, die ohne Plastiknetze angeboten werden sollten. Wer möchte, kann Vogelfutter auch selbst herstellen, etwa aus Sonnenblumenkernen, Haferflocken und Pflanzenfett.
Mitmachen leicht gemacht
Die „Stunde der Wintervögel“ ist Deutschlands größte Mitmachaktion zur Vogelbeobachtung. Gezählt wird jeweils die höchste Anzahl einer Art, die im Beobachtungszeitraum gleichzeitig zu sehen ist. Auf der NABU-Webseite stehen Bestimmungshilfen, Artenporträts und praktische Tipps für die Zählung bereit.
Einsendeschluss und Schulaktion
Die Beobachtungen können bis zum 19. Januar 2026 gemeldet werden – online über das Meldeformular oder mit der kostenlosen App „NABU Vogelwelt“.
Für Kinder und Jugendliche gibt es zusätzlich die „Schulstunde der Wintervögel“: Vom 12. bis 16. Januar 2026 können Schulklassen in ganz Niedersachsen teilnehmen. Der NABU stellt dafür passende Unterrichtsmaterialien bereit.
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Lokal
Meilenstein für Meyer Werft: Großauftrag sichert Schiffsproduktion bis 2035
Bildunterschrift: v.l. Andreas Hensen ( Vorsitzende des Betriebsrats der MEYER WERFT), Pierfrancesco Vago (Vorstandsvorsitzender MSC), die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Conneman MdB, Dr. Bernd Eikens und Ralf Schmitz
Meilenstein für Meyer Werft und die Region: Großauftrag sichert Zukunft bis 2035
Berlin/Papenburg. „Der Einsatz hat sich gelohnt. Die Sanierung trägt Früchte. Das Flaggschiff Meyer Werft ist zurück. Die Region kann aufatmen.“ Dieses Fazit zieht Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann (CDU) aus dem Emsland und Ostfriesland. Seit Jahren setzen sich die Christdemokraten auf kommunaler, Landes‑, Bundes- und europäischer Ebene gemeinsam für die Sicherung der Werft und ihrer Zulieferer ein.
Connemann begleitet als Parlamentarische Staatssekretärin im Bundeswirtschaftsministerium den Restrukturierungsprozess der Meyer Werft. Vor einem Jahr stand die Werft vor einem kritischen Punkt: Bund und Land Niedersachsen übernahmen Ende 2024 Verantwortung und stabilisierten das Unternehmen. Die Maßnahmen umfassten eine gemeinsame Mehrheitsbeteiligung sowie einen Kreditrahmen von insgesamt 2,6 Milliarden Euro.
Nun kommt die Zukunftsperspektive: MSC Cruises und die Meyer Werft GmbH haben einen Letter of Intent für einen Großauftrag unterzeichnet. Geplant ist die Belegung der Bauplätze für vier Schiffe von 2030 bis 2033, mit zwei weiteren optionalen Schiffen bis 2035. Das Auftragsvolumen beträgt rund 10 Milliarden Euro. Parallel haben Bund und Land als Mehrheitsgesellschafter eine Nebenvereinbarung geschlossen, die den Grundstein für eine langfristige Zusammenarbeit legt.
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Handy-Reparatur & Smartphone-Service im Landkreis Leer und Papenburg – Media Markt bietet Rundum-Service! In der Smartbar bekommen Kunden Reparaturen zum klaren, fairen und transparenten Festpreis. Besonders gefragt sind: Fehlerdiagnose und Soforthilfe, Displayreparaturen für iPhone, Samsung & Co. Akkutausch für Smartphones und Tablets, Kamera- und Rückseiten-Reparaturen
„Vor einem Jahr ging es um die Rettung, heute um die Zukunft“, erklärt Connemann. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Geschäftsführung, die Familie Meyer, die Sanierer, Bund und Land haben gemeinsam den Zukunftspfad beschritten. Die Beauftragung durch MSC Cruises ist der Durchbruch – nicht nur für die Werft, sondern auch für die Tausenden Zulieferer in der Region.“ Mit der Unterzeichnung wird die Werft in Papenburg und Rostock bis 2035 ausgelastet sein.
MSC Cruises, weltweit die Nummer drei im Kreuzfahrtschiffmarkt, setzt erstmals auf die Meyer Werft in Papenburg. Das Familienunternehmen kombiniert nachhaltige Expansion mit Innovationsführerschaft – ein perfekter Partner für die erfahrene Werft.
Für die Gesellschafter, die deutsche Schiffbauindustrie und das maritime Ökosystem ist der Auftrag ein großer Erfolg. Ziel des Bundes ist es, die Werft wirtschaftlich zu stabilisieren, Eigenständigkeit zu sichern und langfristig eine Reprivatisierung zu ermöglichen. Der MSC-Auftrag verbessert diese Perspektive erheblich.
Die Branche wächst weiter: Nach der COVID-19-Pandemie liegen die Schiffsablieferungen 2025 nahezu auf Rekordniveau. Die weltweite Wachstumsrate im Kreuzfahrtsegment beträgt rund 22 Prozent. Offene Bauplätze auf Werften sind erst ab 2026 wieder verfügbar. Die Meyer Werft, als Innovationsführer, hat beste Chancen, ihren Marktanteil zu sichern und auszubauen.
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