Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet
Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
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Lokal
20 Jahre Nessebrücke in Leer – ein Wahrzeichen feiert Jubiläum!
20 Jahre Nessebrücke in Leer: Ein architektonisches Highlight über dem Handelshafen
Seit 2006 verbindet die Nessebrücke in Leer die historische Altstadt und Fußgängerzone mit dem neu erschlossenen Gelände auf der Halbinsel Nesse. Die geschwungene Fuß- und Radwegbrücke über den Handelshafen ist längst zu einem markanten Wahrzeichen der Stadt geworden und verbindet dabei Funktionalität mit außergewöhnlicher Ingenieurkunst.
Eine Brücke mit besonderer Architektur
Wer die Nessebrücke überquert, bemerkt schnell ihre besondere Form. Die Brücke ist nicht einfach geradlinig über den Handelshafen geführt, sondern besitzt einen gezielten Knick im Grundriss. Dieser architektonische Kniff erfüllt nicht nur gestalterische Zwecke: Während der Überquerung eröffnet sich dadurch ein freier und besonders schöner Blick auf das gegenüberliegende Ufer.
Eine weitere Besonderheit sind die innovativen Spreizstäbe. Sie sorgen dafür, dass der eigentliche Fußgängerraum frei von störenden Seilen bleibt. Dadurch wirkt die Konstruktion trotz ihrer technischen Komplexität ausgesprochen leicht und offen.
123 Meter lang und teilweise klappbar
Die Nessebrücke ist insgesamt 123 Meter lang und verfügt über eine Spannweite von 82 Metern. Ihre Breite variiert zwischen drei und fünf Metern, sodass Fußgänger und Radfahrer ausreichend Platz haben.
Eine besondere technische Herausforderung stellt die Schifffahrt dar. Die Brücke besitzt eine Durchfahrtsbreite von 14 Metern und kann für größere Schiffe hydraulisch aufgeklappt werden.
Im Mittelteil befindet sich dafür eine rund 42 Quadratmeter große Stahl-Klappbrücke. Damit verbindet die Nessebrücke die Anforderungen des Fuß- und Radverkehrs mit der Bedeutung des Leeraner Handelshafens für die Schifffahrt.


Schlanke Stahlverbundkonstruktion
Auch die Bauweise macht die Nessebrücke zu einem interessanten Beispiel moderner Ingenieurkunst. Die Konstruktion wurde als schlanke Stahlverbundkonstruktion ausgeführt. Insgesamt verfügt die Brücke über eine Fläche von rund 520 Quadratmetern.
Der Entwurf stammt vom renommierten Ingenieurbüro schlaich bergermann partner, das für außergewöhnliche Brücken- und Tragwerkskonstruktionen bekannt ist.
Ein Wahrzeichen von Leer
Seit ihrer Fertigstellung im Jahr 2006 ist die Nessebrücke zu einem festen Bestandteil des Stadtbildes geworden. Sie schafft eine direkte Verbindung zwischen der historischen Innenstadt und dem Bereich auf der Halbinsel Nesse und ist damit sowohl für den täglichen Fuß- und Radverkehr als auch für Spaziergänger von Bedeutung.
Besonders reizvoll ist die Perspektive vom und auf den Leeraner Handelshafen. Die Kombination aus Wasser, historischer Innenstadt, moderner Brückenkonstruktion und vorbeifahrenden Schiffen macht die Nessebrücke zu einem besonderen Fotomotiv.
Die wichtigsten Daten zur Nessebrücke
📅 Baujahr: 2006
📏 Gesamtlänge: 123 Meter
↔️ Spannweite: 82 Meter
📐 Breite: 3 bis 5 Meter
🚢 Durchfahrtsbreite: 14 Meter
🏙️ Brückenfläche: rund 520 Quadratmeter
🏗️ Bauweise: schlanke Stahlverbundkonstruktion
🔧 Klappbrücke: rund 42 Quadratmeter, hydraulisch klappbar
✍️ Entwurf: schlaich bergermann partner
Ob beim Spaziergang durch die Leeraner Innenstadt, auf dem Fahrrad oder beim Blick auf den Handelshafen: Die Nessebrücke ist auch zwei Jahrzehnte nach ihrer Fertigstellung ein prägendes Stück Leeraner Stadtbild und ein gelungenes Beispiel dafür, wie moderne Ingenieurkunst und historische Stadtlandschaft miteinander verbunden werden können.
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Immer informiert mit „Wir Leeraner“ & dem LeserECHO-Portal!
Wissen, was in der Region los ist? Die Facebook-Seite „Wir Leeraner“ und das digitale Nachrichtenportal „LeserECHO“ liefern Ihnen alle wichtigen Neuigkeiten, Veranstaltungstipps und Geschichten direkt aus der Heimat.
Das Beste: Unser Angebot ist vollständig kostenlos und kommt ganz ohne Abokosten aus!
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Bestattertag auf der Evenburg: Bestattungskultur im Wandel
Rund 50 Bestatterinnen und Bestatter aus der Region Weser-Ems kamen zum 4. Bestattertag des Gedächtniswaldes Herrlichkeit Gödens auf der Evenburg in Leer-Loga zusammen. Foto: Karsten Gleich
4. Bestattertag auf der Evenburg: Bestattungskultur im Wandel und historische Verbindungen
Leer-Loga – Die Bestattungskultur befindet sich im Wandel. Neue Formen der Bestattung, veränderte Bedürfnisse von Angehörigen und zusätzliche Angebote beschäftigen auch die Bestattungsbranche. Beim 4. Bestattertag des Gedächtniswaldes Herrlichkeit Gödens standen deshalb aktuelle Entwicklungen ebenso im Mittelpunkt wie der persönliche Austausch.
Rund 50 Bestatterinnen und Bestatter aus der gesamten Region Weser-Ems waren der Einladung des Gedächtniswaldes gefolgt und kamen auf der Evenburg in Leer-Loga zusammen. Die Veranstaltung verband fachliche Informationen mit Gesprächen und einem besonderen Einblick in die Geschichte des Veranstaltungsortes.
Evenburg und Herrlichkeit Gödens historisch verbunden
Die Wahl der Evenburg als Veranstaltungsort war nicht zufällig. Zwischen dem Schloss und der Herrlichkeit Gödens besteht eine direkte historische Verbindung über die Familie von Wedel.
Bereits 1665 heiratete Gustav Wilhelm von Wedel Maria, die jüngere Tochter des Erbauers der Evenburg, Erhard von Ehrentreuter. Damit begann die mehr als 260 Jahre währende Verbindung der Familie von Wedel mit der Evenburg.
Auch die Herrlichkeit Gödens gelangte später in den Besitz der Familie. 1746 kam die Herrlichkeit durch die Heirat von Graf Erhard Friedrich von Wedel mit einer Urenkelin der Familie von Frydag an die Familie von Wedel.
Erst 1930 endete die Epoche der Familie von Wedel auf der Evenburg. Die Familie verlegte ihren Wohnsitz endgültig nach Schloss Gödens.

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Besuch der historischen Familiengruft
Nach dem Eintreffen der Teilnehmer auf der Terrasse des Schlosscafés führte das Programm zunächst zur Kirche in Loga. Dort erhielten die Bestatter die Gelegenheit, die historische Familiengruft der Familien von Ehrentreuter und von Wedel zu besichtigen.
In der Gruft befindet sich unter anderem die letzte Ruhestätte von Oberst Erhard von Ehrentreuter, dem Erbauer der Evenburg, sowie seiner jüngsten Tochter Maria von Wedel.
Besonders eindrucksvoll sind zwei restaurierte Prunksärge aus dem 17. Jahrhundert. Die historische Gruft ist seit 2015 im Rahmen von Führungen zugänglich.
Anschließend ging es zurück zur Evenburg. Bei einer Schlossführung erhielten die Teilnehmer weitere Einblicke in die Geschichte und Entwicklung des traditionsreichen Gebäudes.
Nach dem Rundgang stand im Festsaal ein gemeinsames Mittagsbuffet auf dem Programm. Der anschließende Austausch bot den Bestattern Gelegenheit, Erfahrungen zu teilen, Kontakte zu pflegen und über aktuelle Entwicklungen in der Bestattungskultur zu sprechen.
Gedächtniswald arbeitet mit 62 Bestattungsunternehmen zusammen
Der Bestattertag ist für den Gedächtniswald Herrlichkeit Gödens zugleich ein wichtiger Bestandteil seiner Netzwerkarbeit. Aktuell arbeitet der Gedächtniswald mit 62 Bestattungsunternehmen zusammen.
Der regelmäßige persönliche Austausch soll dazu beitragen, dass Bestatter ihre Kunden und Angehörigen zuverlässig über die verschiedenen Möglichkeiten und Entwicklungen rund um die Waldbestattung informieren können.
Auch die Kommunikation mit Interessierten und Angehörigen hat sich in den vergangenen Jahren weiterentwickelt. Der Gedächtniswald informiert unter anderem über Facebook und Instagram regelmäßig über die Waldbestattung, die verschiedenen Standorte und aktuelle Entwicklungen.
Mensch-Tier-Bereich in Friedeburg wächst
Zu den jüngeren Entwicklungen gehört der Mensch-Tier-Bereich am Standort Friedeburg. Dieser ist seit rund einem Jahr in Betrieb. Inzwischen haben dort bereits erste Tierbestattungen stattgefunden.
Das Interesse an diesem besonderen Angebot wächst. Deshalb soll die vorhandene Fläche künftig weiter ausgebaut werden.

Auch Standort Leer wird weiterentwickelt
Auch am Standort Leer schreitet die Entwicklung des Gedächtniswaldes voran. Die bestehende Fläche wird kontinuierlich erweitert.
Perspektivisch soll außerdem der Betrieb auf einer bereits genehmigten Erweiterungsfläche gegenüber der B 436 aufgenommen werden. Damit entstehen zusätzliche Möglichkeiten für Menschen, die sich für eine Waldbestattung interessieren.
Historie trifft auf moderne Bestattungskultur
Der 4. Bestattertag auf der Evenburg verband damit zwei unterschiedliche Aspekte: Einerseits ging es um die aktuellen Entwicklungen und neuen Angebote in der Bestattungskultur, andererseits bot der historische Veranstaltungsort die Gelegenheit, sich mit den Themen Tod, Erinnerung und Bestattung auch aus einem geschichtlichen Blickwinkel auseinanderzusetzen.
Für den Gedächtniswald Herrlichkeit Gödens ist der Bestattertag zugleich ein wichtiger Termin, um das bestehende Netzwerk zu pflegen, Erfahrungen auszutauschen und gemeinsam über die zukünftige Entwicklung der Bestattungskultur in der Region zu sprechen.
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Verein Straßenanker hilft Bedürftigen in der Region – Nico Bloem zeigt sich beeindruckt
Zum Bild: Beim Verein Straßenanker in Steenfelde (von links): Ilona van Santen, Michael Lakeberg, Nico Bloem und Gerhard Wiechers. Foto: privat
Straßenanker hilft Bedürftigen in der Region: Nico Bloem beeindruckt von ehrenamtlichem Engagement
Westoverledingen/Leer/Weener – Beim Verein Straßenanker stehen Menschen im Mittelpunkt, die häufig am Rand der Gesellschaft stehen. Obdachlose, Bedürftige und altersarme Menschen erhalten Unterstützung, Essen und vor allem eine Anlaufstelle. Bei seiner Sommerreise informierte sich der SPD-Landtagsabgeordnete Nico Bloem aus Weener über die Arbeit des Vereins und zeigte sich beeindruckt.
„Hier wird von Ehrenamtlichen Außergewöhnliches für die Schwächsten in unserer Gesellschaft geleistet. Dafür kann ich mich nur bedanken“, sagte Nico Bloem bei seinem Besuch beim Verein Straßenanker. An dem Termin nahm auch der SPD-Ratsfraktionsvorsitzende Gerhard Wiechers teil.
Der Verein wird von zwölf Ehrenamtlichen getragen und steht unter der Leitung von Ilona van Santen und Michael Lakeberg. Straßenanker kümmert sich um Menschen, die Unterstützung benötigen – insbesondere um Obdachlose, Bedürftige und altersarme Menschen aus der gesamten Region.
Der Verein ist mit zwei Standorten in Steenfelde und Leer aktiv und finanziert seine Arbeit ausschließlich über Spenden.

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Hilfe unabhängig von Berechtigungsscheinen
Ein wichtiger Bestandteil der Arbeit sind die Essensausgaben in Leer und Weener. Darüber hinaus arbeitet Straßenanker mit der Leeraner Suppenküche und der Begegnungsstätte „Kopf an“ zusammen.
Dabei setzt der Verein bewusst auf einen niedrigschwelligen Zugang. „Bei uns wird jeder bedient, egal ob er einen Berechtigungsschein hat oder nicht“, erklärt Ilona van Santen.
Wie groß der Bedarf ist, zeigen die Besucherzahlen. In Leer erreicht der Verein regelmäßig zwischen 60 und 80 Bedürftige, in Weener sind es etwa 30 bis 40 Menschen.
Für viele Besucher ist die Unterstützung längst zu einem festen Bestandteil ihres Alltags geworden. „Wir haben einen festen Kreis von Menschen, die regelmäßig zu uns kommen – für sie sind wir tatsächlich ein Anker“, sagt van Santen.
Wunsch nach weniger Bürokratie und mehr Zusammenarbeit
Im Gespräch mit Nico Bloem machten Ilona van Santen und Michael Lakeberg auch deutlich, wo sie Verbesserungsbedarf sehen. Sie wünschen sich insbesondere weniger Bürokratie und eine stärkere Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Initiativen, die sich in der Region um Menschen in schwierigen Lebenssituationen kümmern.
Denn die Herausforderungen sind vielfältig. Nicht alle Menschen, die Unterstützung benötigen, erreichen die bestehenden Hilfsangebote. Bei manchen reichen die staatlichen Leistungen nicht aus, bei anderen kommen die vorhandenen sozialen Hilfen aus unterschiedlichen Gründen nicht an.
Nico Bloem: „Es muss sich politisch was tun“
Auch Nico Bloem sieht hier Handlungsbedarf. „Es gibt auch bei uns in der Region viele Menschen, denen es nicht gut geht. Bei denen die sozialen Hilfen, die unser Sozialstaat bietet, nicht ankommen oder einfach nicht reichen – aus welchen Gründen auch immer. Das ist eine Situation, die keiner akzeptieren darf“, betonte der SPD-Landtagsabgeordnete.
Aus seiner Sicht müsse deshalb auch auf politischer Ebene nach Lösungen gesucht werden. Gleichzeitig hob Bloem die Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements hervor.
„Es muss sich politisch was tun, keine Frage. Ich bin sehr froh, dass es in unserer Region Initiativen wie den Verein Straßenanker gibt, der mit viel Leidenschaft und Herzblut hilft. Respekt und herzlichen Dank für diesen beeindruckenden Einsatz“, sagte Bloem.
Straßenanker als wichtiger Anlaufpunkt
Der Besuch machte deutlich, welche Bedeutung ehrenamtliche Hilfsangebote für Menschen in schwierigen Lebenssituationen haben. Mit seinen Standorten und den zahlreichen Kooperationen leistet der Verein Straßenanker einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung von Bedürftigen in Leer, Weener, Westoverledingen und der gesamten Region.
Finanziert wird die Arbeit ausschließlich durch Spenden. Das Engagement der zwölf Ehrenamtlichen ermöglicht es dem Verein, Menschen unabhängig von bürokratischen Hürden Unterstützung und eine Anlaufstelle zu bieten.
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