Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet
Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
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Lokal
Wärme und Menschlichkeit: Wenn der BIK-Bus am Bahnhof hält
Ein Hafen der Menschlichkeit: Der BIK-Bus bringt Wärme an den Leeraner Bahnhof
Wenn im Winter die Temperaturen sinken, wird der Alltag für Menschen in prekären Lebenslagen zur existentiellen Herausforderung. In Leer setzt der BIK-Bus genau hier an: Als rollender Ort der Begegnung bietet er weit mehr als nur materielle Hilfe – er ist ein Symbol für gelebte Solidarität in Ostfriesland.
Hilfe, wo sie am dringendsten gebraucht wird
Der Name ist Programm: Hinter der Abkürzung BIK verbirgt sich ein Konzept für Begegnung, Information und Kommunikation. Das Gemeinschaftsprojekt des Synodalverbands Nördliches Ostfriesland und des DRK-Kreisverbandes Leer e. V. hat sich fest im sozialen Gefüge der Stadt etabliert. Jeden Samstag um 13:30 Uhr steuern die Ehrenamtlichen ihren Standort am Bahnhof an; bei widrigem Wetter bietet das schützende Dach des Zollhauses den nötigen Zufluchtort.
Das Angebot ist vielfältig und orientiert sich eng am täglichen Bedarf:
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Verpflegung: Warme Getränke und frisch zubereitete Mahlzeiten.
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Ausstattung: Bedarfsgerechte Ausgabe von Kleidung für die kalte Jahreszeit.
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Für Vierbeiner: Bereitstellung von Hundefutter für die treuen Begleiter der Besucher.
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Zwischenmenschliches: Im Zentrum steht das Gespräch. Die Helfer schenken Zeit, ein offenes Ohr und vermitteln bei Bedarf Kontakte zu weiterführenden Hilfsangeboten in der Region.

Starke Allianz: Das Klinikum Leer sorgt für warme Mahlzeiten
Die Resonanz auf das Angebot ist groß: Rund 80 Personen nehmen die Unterstützung des BIK-Busses an den Wochenenden regelmäßig in Anspruch. Um diese logistische Aufgabe zu bewältigen, ist eine starke Vernetzung entscheidend. Ein wichtiger Pfeiler ist hierbei das Klinikum Leer. Die dortige Klinikküche bereitet zu fest vereinbarten Terminen frisch gekochte, nahrhafte Eintöpfe und Suppen zu, die anschließend von den DRK-Ehrenamtlichen vor Ort verteilt werden.
„Unser Küchenteam kocht frisch und mit Herz“, erklärt Daniela Kamp, Geschäftsführerin der Klinikum Leer gGmbH. „Wir unterstützen dieses wichtige Projekt sehr gerne. Es ist uns ein besonderes Anliegen, Menschen in schwierigen Lebenssituationen nicht nur satt zu machen, sondern ihnen Wertschätzung und Nähe zu vermitteln.“
Ein regionales Netzwerk der Solidarität
Das Engagement des Klinikums ist eingebettet in eine breite Welle der Unterstützung durch lokale Partner. So setzte der Cap-Markt in Leer zum Jahreswechsel ein besonderes Zeichen: Durch eine einmalige Aktion konnten Kundinnen und Kunden Spendentüten mit Hygieneartikeln und Tierfutter befüllen, die gezielt an die Bedürftigen ausgegeben wurden.
Zusätzlich wird der BIK-Bus durch regelmäßige Spenden getragen:
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Die Bäckerei Ripken stellt kontinuierlich Backwaren vom Leeraner Wochenmarkt zur Verfügung.
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Kaufland unterstützt das Projekt verlässlich mit weiteren Lebensmittelspenden.

Ehrenamt als Rückgrat der Hilfe
Ohne das freiwillige Engagement wäre dieses Projekt undenkbar. Der DRK-Kreisverband Leer koordiniert die Einsätze und sorgt durch fundierte Aus- und Fortbildungen für eine professionelle Begleitung der Menschen. Insgesamt engagieren sich im Landkreis Leer über 500 Menschen in den verschiedensten Bereichen des Roten Kreuzes – von der Sozialarbeit bis hin zu den Sanitätsbereitschaften.
Der BIK-Bus ist weit mehr als eine mobile Versorgungsstation. Er ist ein Ort, an dem soziale Isolation durchbrochen wird – ein sichtbares Zeichen für die Kraft gemeinsamen Handelns in Ostfriesland.
Ihr Kontakt zum Ehrenamt
Wer das Projekt unterstützen oder sich selbst ehrenamtlich einbringen möchte, kann sich direkt an die Ehrenamtskoordinatorin des DRK-Kreisverbandes Leer wenden:
Ansprechpartnerin: Rosi Behmann
Telefon: 0491 92923–0
Fax: 0491 92923–49
E‑Mail: behmann@drk-leer.de
Bürozeiten: Montag sowie Dienstag bis Donnerstag: 08:30 Uhr – 12:30 Uhr

Sichtbarkeit für das Ehrenamt: Stellen Sie Ihr soziales Projekt im LeserECHO vor!
Hinter jedem starken sozialen Projekt stehen Menschen, die anpacken, und Institutionen, die Verantwortung übernehmen. Ob Nachbarschaftshilfe, Tafel, Sportverein oder Initiativen wie der BIK-Bus – diese wertvolle Arbeit verdient Aufmerksamkeit und Anerkennung in der breiten Öffentlichkeit.
Das LeserECHO-Portal bietet Vereinen und Institutionen eine starke Plattform Wir unterstützen lokales Engagement in Ostfriesland und darüber hinaus. Mit unserer Leeraner Facebookseite und ihren über 37.800 Followern bieten wir eine enorme Reichweite, um Ihre Botschaften genau dort zu platzieren, wo die Menschen der Region zu Hause sind.
Deshalb bieten wir Vereinen, Verbänden und sozialen Einrichtungen die Möglichkeit, ihre Projekte und Initiativen kostenlos auf unserem Portal vorzustellen. Unser Ziel ist es, bürgerschaftliches Engagement sichtbar zu machen und Helfer sowie Hilfesuchende zusammenzubringen.
So einfach bringen Sie Ihr Projekt zu uns:
Sie leiten ein soziales Projekt oder sind in einem Verein aktiv, über dessen Arbeit mehr Menschen erfahren sollten? Dann nutzen Sie unsere Reichweite:
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Inhalte: Senden Sie uns Informationen, Berichte oder Presseerklärungen zu Ihrem Vorhaben zu.
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Maximale Reichweite: Profitieren Sie von der Veröffentlichung auf unserem Portal und der Ausspielung an über 37.800 Follower unserer Facebookseite.
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Kostenfrei: Die Veröffentlichung Ihrer Artikel im LeserECHO-Portal ist und bleibt grundsätzlich kostenlos.
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Kontakt: Schreiben Sie uns einfach eine E‑Mail an info@leserecho.de.
Gemeinsam stärken wir das soziale Miteinander in unserer Region. Wir freuen uns darauf, von Ihren Projekten zu berichten und die Geschichten hinter dem Ehrenamt zu erzählen.
Ihr Team vom LeserECHO-Portal
Lokal
Kita-Platz 2026 in Leer: Anmeldeverfahren ab sofort eröffnet
Gemeinsam in die Zukunft: Kita-Anmeldungen in Leer für 2026/2027 starten ab sofort
Für viele Familien in der Stadt Leer steht ein bedeutender Meilenstein vor der Tür: Der Start in die Krippen‑, Kindergarten- oder Hortzeit. Damit der Übergang in diesen neuen Lebensabschnitt reibungslos gelingt, hat die Stadt Leer nun das offizielle Anmeldeverfahren für das Kindergartenjahr 2026/2027 eröffnet.
Ab sofort und bis zum 28. Februar 2026 haben Eltern die Möglichkeit, ihre Kinder für einen Betreuungsplatz anzumelden.
Digital und unkompliziert: Das Online-Portal
Um das Verfahren für alle Beteiligten übersichtlich und transparent zu gestalten, erfolgt die Anmeldung ausschließlich online. Über das zentrale Portal des Landkreises können Eltern ihre Daten bequem von zu Hause aus übermitteln.
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Wo? Unter www.landkreis-leer.de/Kita-Anmeldung
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Was wird benötigt? Lediglich eine aktive E‑Mail-Adresse für den Login und die Status-Updates.
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Wer? Kinder mit Hauptwohnsitz im Stadtgebiet Leer.
Tipps für eine erfolgreiche Anmeldung
Das System bietet die Möglichkeit, bis zu drei Wunscheinrichtungen anzugeben. Experten empfehlen zudem dringend, im Portal die Zustimmung zu erteilen, dass die Anmeldung nach einer eventuellen Absage der drei Wunsch-Kitas für alle anderen Einrichtungen im Stadtgebiet sichtbar wird. Dies erhöht die Chancen auf einen alternativen Platz erheblich.
So geht es nach der Anmeldung weiter
Nach dem Ende der Anmeldefrist am 28. Februar beginnt die Phase der Platzvergabe:
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Zeitraum: Vom 1. März bis zum 18. April 2026.
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Verfahren: Die Plätze werden direkt durch die jeweiligen Kindertageseinrichtungen vergeben.
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Kriterien: Es gelten stadtweit einheitliche Vergabekriterien. Bitte halten Sie entsprechende Nachweise bereit, da diese für die Prüfung verlangt werden.
Sie haben Fragen? Hier gibt es Hilfe
Niemand wird mit dem digitalen Verfahren allein gelassen. Sollten Fragen auftauchen oder Unterstützung beim Ausfüllen benötigt werden, stehen die zuständigen Mitarbeitenden des Landkreises Leer mit Rat und Tat zur Seite:
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E‑Mail: kita@lkleer.de
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Telefon: 0491 926‑1485, ‑1456 oder ‑1452
Nutzen Sie die Zeit bis Ende Februar, um sich in Ruhe über die vielfältigen Betreuungsangebote in unserer Stadt zu informieren und Ihr Kind rechtzeitig anzumelden.
AnzeigeKostenlose Medien für die Region – LeserECHO-Verlag stärkt mediale Teilhabe
Der LeserECHO-Verlag setzt ein klares Zeichen für freie Information und regionale Verbundenheit: Alle Newsportale des Verlags sind vollständig kostenlos. Ziel ist es, allen Bürgerinnen und Bürgern aus der Region eine uneingeschränkte mediale Teilhabe zu ermöglichen – unabhängig von Einkommen oder Zugangshürden.

Die kostenlosen Medienangebote des LeserECHO-Verlags berichten umfassend und aktuell über das Geschehen vor Ort. Ob Blaulichtmeldungen, Behördeninformationen, Nachrichten aus der Region, Veranstaltungen, Freizeittipps, Neueröffnungen, Marktgeschehen, Messen oder Vereinsmeldungen – die Vielfalt der Themen spiegelt das Leben in der Region in all seinen Facetten wider. Dabei steht stets der Informationsbedarf der Menschen im Mittelpunkt.
Gerade in Zeiten schneller Veränderungen ist verlässliche, regionale Berichterstattung wichtiger denn je. Der LeserECHO-Verlag versteht sich als Plattform für Information, Austausch und Mitgestaltung. Bürgerinnen und Bürger sollen nicht nur Leserinnen und Leser sein, sondern aktiv am medialen Geschehen teilnehmen können.
Mitmachen erwünscht:
Vereine, Institutionen, Unternehmen und Privatpersonen sind herzlich eingeladen, eigene Beiträge, Hinweise und Meldungen einzureichen. Ob Ankündigungen, Berichte oder Veranstaltungstipps – jede relevante Information aus der Region ist willkommen.
Beiträge bitte an: info@leserecho.de
So trägt der LeserECHO-Verlag dazu bei, regionale Öffentlichkeit zu stärken, Transparenz zu fördern und eine lebendige, zugängliche Medienlandschaft für alle zu schaffen.
Lokal
Glatteis-Unfälle und Polizeigewahrsam: Die Bilanz vom Freitag
POL-LER: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/Emden für Samstag, d. 03.01.2026
Randalierer in Gewahrsam genommen ++ Mehrere Verkehrsunfälle durch Winterglätte im Landkreis Leer und in der Stadt Emden
Leer — Randalierer in Gewahrsam genommen
Leer — Einsatzkräfte der Polizei wurden am Freitag mehrfach wegen einer aggressiven Person in die Fußgängerzone alarmiert. Ein 50-jähriger Mann ohne festen Wohnsitz hatte mehrere Geschäfte betreten, in denen er sich wegen eines gegen ihn bestehenden Hausverbots nicht mehr aufhalten durfte. Während der Mann in einem Geschäft zudem eine Mitarbeiterin beleidigte, schmiss er in einem anderen Geschäft mit Verkaufsartikeln herum. Einem Platzverweis, den der 50-Jährige von den Beamten ausgesprochen bekam, kam er nicht nach, sodass er in Gewahrsam genommen wurde. Dabei beleidigte er die Beamten massiv und bedrohte sie mit dem Tode. Gegen den 50-Jährigen wurden mehrere Strafverfahren eingeleitet.
Landkreis Leer/Stadt Emden — Mehrere Verkehrsunfälle durch Winterglätte im Landkreis Leer und in der Stadt Emden
Ein plötzlicher Wintereinbruch sorgte am Freitag ab dem späten Nachmittag für gefährliche Straßenverhältnisse in der Region. Die Polizei registrierte zahlreiche glättebedingte Unfälle im Landkreis Leer sowie im Stadtgebiet Emden, bei denen Fahrzeugführer die Kontrolle über ihre Autos verloren.
Die Polizei betont, dass es sich bei den folgenden Ereignissen lediglich um eine Auswahl handelt; darüber hinaus kam es zu weiteren Unfällen aufgrund der Witterung.
Doppelunfall auf der A28 bei Leer
Gegen 17:50 Uhr ereigneten sich auf der A28 in Fahrtrichtung Leer (Kilometer 40,5) fast zeitgleich zwei Unfälle:
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Erster Unfall: Ein 24-jähriger Mann aus Jemgum geriet mit seinem Pkw auf der glatten Fahrbahn ins Schleudern. Das Fahrzeug kam nach rechts von der Fahrbahn ab und kam dort zum Stillstand. Der Fahrer erlitt leichte Verletzungen. Ein Wildschutzzaun wurde beschädigt.
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Zweiter Unfall: Nur wenige hundert Meter entfernt verlor ein 23-jähriger Emder ebenfalls die Kontrolle über seinen Wagen. Auch er kam von der Fahrbahn ab und beschädigte den Wildschutzzaun über mehrere Meter. Er blieb unverletzt.
Kollisionen auf der A31 bei Bunde
Auch auf der A31 in Fahrtrichtung Emden kam es im Bereich Bunde am Abend zu Vorfällen:
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19:21 Uhr: Ein 26-jähriger Mann aus Langenfeld kam von der Fahrbahn ab. Sein Pkw kollidierte sowohl mit der Mittel- als auch mit der Außenschutzplanke. Der Fahrer blieb nach ersten Erkenntnissen unverletzt.
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Kurze Zeit später: Ein 41-jähriger Leeraner verlor aufgrund der Winterglätte die Kontrolle und prallte gegen die Schutzplanke. Auch in diesem Fall gab es keine Verletzten.
Überschlag im Stadtgebiet Emden
Gegen 22:00 Uhr kam es in der Uphuser Straße in Emden zu einem schweren Zwischenfall. Ein 20-jähriger Emder geriet während eines Bremsvorgangs auf glatter Straße nach rechts von der Fahrbahn ab. Der Pkw überschlug sich und kam schließlich im Straßengraben auf dem Dach zum Liegen. Glücklicherweise wurden bei diesem Unfall keine Personen verletzt.
Empfehlungen der Polizei
Angesichts der aktuellen Wetterlage mahnt die Polizei zur Vorsicht. Autofahrer werden dringend gebeten:
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Besonders aufmerksam zu fahren.
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Die Geschwindigkeit konsequent den Witterungsbedingungen anzupassen.
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Einen ausreichenden Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einzuhalten.
























