Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet
Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
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Lokal
Personalausweis 2026: Höhere Gebühren und neue digitale Regeln
Bundesweite Gebührenerhöhung für Personalausweise ab dem 1. Januar 2026
Berlin/Leer, den 26. Dezember 2025 – Ab dem 1. Januar 2026 treten in Deutschland neue Gebührenregelungen für die Ausstellung von Personalausweisen in Kraft. Grundlage hierfür ist das Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) vom 03.12.2025. Die Anpassung betrifft alle Bürgerinnen und Bürger mit deutscher Staatsangehörigkeit bei der Neubeantragung ihrer Dokumente.
Hintergrund der Preisanpassung Die Anhebung der Gebühren ist notwendig, um die gestiegenen Produktionskosten zu decken. Ein wesentlicher Fokus liegt dabei auf der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Sicherheitsmerkmale sowie der voranschreitenden Digitalisierung des Ausweiswesens. Die Integration neuer Technologien zur Identitätsprüfung und die Umstellung auf volldigitale Prozesse führen zu einem erhöhten administrativen und technischen Aufwand.
Die neuen Gebühren im Überblick:
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Antragsteller ab 24 Jahren: Die Gebühr steigt von bisher 37,00 Euro auf 46,00 Euro (Gültigkeit: 10 Jahre).
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Antragsteller unter 24 Jahren: Die Gebühr erhöht sich von 22,80 Euro auf 27,60 Euro (Gültigkeit: 6 Jahre).
Wichtiger Hinweis zu Lichtbildern Bereits seit dem 01.05.2025 dürfen gemäß gesetzlicher Vorgaben ausschließlich digitale Lichtbilder für die Erstellung von Ausweisdokumenten verwendet werden. Klassische Passfotos in Papierform werden nicht mehr akzeptiert.
Für die Erstellung des digitalen Fotos haben Bürgerinnen und Bürger folgende Möglichkeiten:
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Direkt im Bürgerbüro: Das Foto kann vor Ort gegen eine Gebühr von 6,00 Euro erstellt werden.
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Externer Dienstleister: Fotos können bei zertifizierten Fotografen oder teilnehmenden Partnern (z. B. „dm-drogerie markt“) angefertigt werden. In diesem Fall muss zur Beantragung lediglich der erhaltene Data-Matrix-Code vorgelegt werden.
Das Bürgeramt empfiehlt allen Bürgerinnen und Bürgern, die Gültigkeit ihrer Dokumente rechtzeitig zu prüfen und Termine für eine Neubeantragung frühzeitig zu planen.
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Lokal
Überschrift: Rekordjahr für die Selbsthilfe: Elf Neugründungen im Landkreis Leer
Gemeinsam stärker: Warum der Bedarf an Selbsthilfegruppen im Landkreis Leer stetig wächst
Jahresrückblick 2025, Teil 3: Ein Rekordjahr für das Miteinander im Kreis Leer.
In einer Welt, die immer komplexer wird, suchen Menschen verstärkt den Austausch mit Gleichgesinnten. Dass dieser Trend ungebrochen ist, zeigt die aktuelle Bilanz des Gesundheitsamtes Leer für das Jahr 2025: Elf neue Selbsthilfegruppen wurden in den vergangenen zwölf Monaten ins Leben gerufen. Damit betreut die Selbsthilfekontaktstelle im Landkreis nun stolze 120 aktive Gruppen.
Vielfalt der Hilfe: Von chronischen Krankheiten bis zur Trauerbewältigung
Die Themen der Selbsthilfegruppen im Kreis Leer sind so vielfältig wie das Leben selbst. Die Kontaktstelle fungiert dabei als wichtiger Ankerpunkt für Menschen, die mit unterschiedlichen Belastungen kämpfen:
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Chronische Erkrankungen
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Psychische Belastungen
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Suchtproblematiken
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Trauerarbeit
Besonders auffällig: Der Bedarf an Unterstützung steigt seit der Corona-Pandemie kontinuierlich an. Das Gesundheitsamt reagiert darauf proaktiv und stößt Gründungen zu aktuellen Themen wie Post COVID oder Demenz gezielt an.
Die Highlights 2025: Veranstaltungen und Aktionen
Das Jahr 2025 war geprägt von emotionalen Momenten und starker Öffentlichkeitsarbeit, um die Selbsthilfe aus der Tabuzone zu holen.
1. Tag der seltenen Erkrankungen (März 2025)
Im Multi Center Ostfriesland vernetzten sich die Selbsthilfekontaktstellen aus Leer, Emden und Aurich. Besucher konnten sich intensiv über seltene Krankheitsbilder informieren. Die Aktion zeigte deutlich: Wer eine seltene Diagnose erhält, ist in Ostfriesland nicht allein.
2. Woche der Demenz (September 2025)
Mit einer Vorführung des Films „Vergiss mein nicht“ im Kinocenter Leer schuf die Kontaktstelle Raum für Begegnung. 85 Teilnehmer nutzten die Chance, mit Vertretern der Deutschen Alzheimer Gesellschaft und fünf Angehörigen-Selbsthilfegruppen ins Gespräch zu kommen.
3. Fokus auf das Unsichtbare (Oktober 2025)
Nicht jede Krankheit ist auf den ersten Blick erkennbar. Am Tag der nicht sichtbaren Beeinträchtigungen gingen vier Gruppen aus dem Landkreis Leer den Weg in die Öffentlichkeit. Ihr Social-Media-Beitrag über Mut und Offenheit stieß auf enorme positive Resonanz und stärkte die digitale Sichtbarkeit der Selbsthilfe.
Prävention und Gesundheitskompetenz im Landkreis
Neben der klassischen Selbsthilfe setzte das Gesundheitsamt 2025 weitere wichtige Impulse für die Region:
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Mobiles Mini-Museum „Gesundheit³“: In Kooperation mit der Hochschule Emden/Leer und dem DHO entstand ein mobiles Museum, das die Gesundheitskompetenz an weiterführenden Schulen fördern soll. Das Motto: Körper, Kopf und Miteinander.
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Hitzeaktionstag (Juni 2025): Gemeinsam mit der AOK Niedersachsen informierte die Gesundheitsregion auf dem Denkmalplatz in Leer über Hitze- und Sonnenschutz. Von der Cap-Gestaltung für Kinder bis hin zum Glücksrad mit Sonnenschutz-Gewinnen – die Aktion war ein voller Erfolg und wird 2026 fortgesetzt.
Die Selbsthilfe im Kreis Leer ist ein Erfolgsmodell
Die Zahlen für 2025 sprechen eine klare Sprache: Selbsthilfe ist kein Nischenprogramm, sondern eine tragende Säule unseres Gesundheitssystems. Die 120 Gruppen im Landkreis Leer bieten Tausenden von Menschen Halt, Struktur und wertvolle Expertise durch Erfahrung.
Sie suchen Anschluss an eine Gruppe oder möchten selbst eine gründen? Die Selbsthilfekontaktstelle im Gesundheitsamt Leer ist Ihr kompetenter Ansprechpartner.
AnzeigeBewegung, Begegnung und gute Laune: Nordic Walking im Julianenpark

Gemeinsam aktiv im Julianenpark – Nordic Walking stärkt Körper & Seele
Bewegung an der frischen Luft, nette Menschen und jede Menge gute Laune – das bietet die Nordic-Walking-Gruppe im Julianenpark in Leer. Mittwochs um 14 Uhr treffen sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Burger King Parkplatz, um gemeinsam ihre Runden durch den herbstlich bunten Park zu drehen.
Die Gruppe hat sich bereits fest etabliert: Mit jedem Treffen gesellen sich immer wieder neue Gesichter dazu, sodass die Gemeinschaft kontinuierlich wächst und die sozialen Kontakte noch vielfältiger werden. Für viele ist der Lauftreff inzwischen ein fester Termin im Kalender geworden.
Doch Nordic Walking ist längst nicht alles: Die Gruppe trifft sich auch zu Kinobesuchen oder plant andere Freizeitaktivitäten. Dabei zeigt sich, dass Sport verbindet – viele lernen neue Menschen kennen und bleiben auch nach dem Lauf auf einen Kaffee zusammen. So entstehen schöne Bekanntschaften und Freundschaften.
Treffpunkt & Kontakt:
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Wann: Mittwochs, 14:00 Uhr
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Treffpunkt: Parkplatz bei Burger King, Leer
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Ort: Julianenpark
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Kosten: kostenfrei, keine Aufnahmekriterien, jeder kann einfach vorbeikommen
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Kontakt: Naturheilpraxis Astrid Frey, Spiekerooger Str. 12, 26810 Westoverledingen, Tel.: 04955/9899844 oder 0152 5183 8740, info@astridfrey.de

Lokal
Umzug unter Hochdruck: Das Straßenverkehrsamt Leer im Jahresrückblick
Zwischen Umzugskartons und Rekordzahlen: Das Straßenverkehrsamt im Wandel
Jahresrückblick 2025, Teil 2: Abschied von der Ringstraße und Neuanfang an der Deichstraße
LEER. Das Jahr 2025 markiert für das Straßenverkehrsamt des Landkreises Leer eine historische Zäsur. Während der normale Dienstbetrieb bei einer der besucherstärksten Behörden der Kreisverwaltung weiterlief, hieß es gleich zweimal: Kisten packen, Akten verstauen und ab an den neuen Standort.
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Abschied von einem Relikt der 70er
Das alte Gebäude an der Ringstraße war über Jahrzehnte hinweg die Anlaufstelle für Autofahrer im Landkreis. Doch der Zahn der Zeit hatte deutlich genagt – das marode Bauwerk aus den 1970er-Jahren entsprach längst nicht mehr den Anforderungen an einen modernen Publikumsverkehr.
Der Standortwechsel erfolgte in zwei großen Etappen:
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Februar 2025: Die Zulassungsstelle und die Bußgeldstelle machten den Anfang und bezogen ihre neuen Quartiere.
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September 2025: Die Führerscheinstelle und der Bereich Verkehrssicherheit folgten nach.
Neues Zuhause ist das frisch renovierte „Teehaus“ an der Deichstraße. Nur einen Steinwurf vom alten Standort entfernt, finden Bürger und Mitarbeiter hier nun eine zeitgemäße Infrastruktur vor.

Ein Amt der Superlative: Die Bilanz in Zahlen
Trotz der logistischen Herausforderungen durch den Umzug stand die Arbeit nie still. Die Statistik für das Jahr 2025 verdeutlicht die enorme Arbeitslast, die das Team bewältigt hat. Im Landkreis Leer sind aktuell rund 168.000 Fahrzeuge gemeldet – vom klassischen Pkw bis hin zum schweren Lkw.
Die Zulassungsstelle (Stand 10. Dezember): Insgesamt wurden mehr als 147.500 Vorgänge bearbeitet. Davon entfielen:
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31.696 Neuzulassungen
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22.827 Abmeldungen
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7.870 Änderungen oder Ersatzausstellungen von Dokumenten
Die Führerscheinstelle: Auch hier herrschte Hochbetrieb. 8.508 neue Fahrerlaubnisse wurden erteilt. Im Zuge des gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtumtauschs wurden zudem 1.897 alte Führerscheine gegen moderne EU-Kartenführerscheine eingetauscht. Demgegenüber mussten jedoch auch 266 Fahrberechtigungen eingezogen werden.
Platz für die Zukunft: Die neue Rettungswache
Während an der Deichstraße der neue Alltag eingekehrt ist, wartet das verlassene Gebäude an der Ringstraße auf sein Ende. Der Leerstand ist jedoch nur von kurzer Dauer: Das alte Amt wird abgerissen. An seiner Stelle soll eine neue, moderne Rettungswache für die Stadt Leer entstehen, um die Notfallversorgung in der Region langfristig zu sichern.
Damit schließt sich ein Kapitel der Stadtgeschichte und macht Platz für eine wichtige Investition in die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger.
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