Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet
Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
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Lokal
Winterwetter und Sturmtief Elli bremsen Bahnverkehr in Ostfriesland aus
Winterwetter beeinträchtigt Bahnverkehr in Ostfriesland: Das müssen Reisende wissen
OSTFRIESLAND – Sturmtief „Elli“ und winterliche Wetterverhältnisse führen derzeit zu Einschränkungen im Schienenverkehr. Besonders auf den Verbindungen von der Küste ins Binnenland müssen Fahrgäste in den kommenden Tagen mit Verzögerungen rechnen.
Die Deutsche Bahn hat aufgrund der Witterung den Fahrplan angepasst. Von den bundesweiten Maßnahmen ist auch Ostfriesland direkt betroffen.
Einschränkungen im Fern- und Regionalverkehr Auf den Fernverkehrsstrecken von Norddeich und Emden in Richtung Hannover sowie ins Ruhrgebiet kommt es aktuell zu Zugausfällen. Reisende werden gebeten, ihre Verbindungen vorab zu prüfen.
Im Regionalverkehr ist insbesondere die Linie RE 1 (Norddeich Mole – Bremen – Hannover) betroffen. Aufgrund von starkem Schneefall kommt es vor allem im Raum Emden zu größeren Verspätungen und vereinzelten (Teil-)Ausfällen. Während viele andere Linien in Niedersachsen aktuell noch störungsfrei laufen, bleibt die Lage an der Küste aufgrund der Schneemengen angespannt.
Flexible Ticketnutzung und Kulanz Um die Situation für die Fahrgäste zu erleichtern, hat die Deutsche Bahn eine Kulanzregelung eingeführt. Wer ein Ticket für den Zeitraum vom 08.01. bis 10.01.2026 besitzt (Kauf bis 07.01.), kann die Reise flexibel verschieben. Die Zugbindung ist aufgehoben, und das Ticket bleibt für die Fahrt zum ursprünglichen Zielort gültig. Sitzplatzreservierungen können kostenfrei storniert werden.
Empfehlungen für Fahrgäste Die Bahn empfiehlt, nicht notwendige Fahrten nach Möglichkeit auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Da auch die Straßenverhältnisse schwierig sind, kann ein Ersatzverkehr mit Bussen nicht immer zeitnah garantiert werden.
Zudem wird um erhöhte Vorsicht an den Bahnsteigen gebeten, da trotz Räumdienst mit Glätte beim Ein- und Aussteigen zu rechnen ist. Aktuelle Informationen finden Fahrgäste in den digitalen Auskunftsmedien oder unter der Rufnummer 0511 45901645.
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Lokal
Rustikaler Neujahrsempfang auf dem Waageplatz: Stadt Leer lädt ein
Neujahrsempfang unter freiem Himmel: Stadt Leer lädt zum rustikalen Beisammensein auf den Waageplatz
LEER. Das neue Jahr gemeinsam in geselliger Runde begrüßen – dazu lädt der Bürgermeister der Stadt Leer alle Bürgerinnen und Bürger herzlich ein. Am Freitag, den 23. Januar 2026, verwandelt sich der historische Waageplatz ab 17:00 Uhr in einen stimmungsvollen Treffpunkt für Jung und Alt.
In diesem Jahr setzt die Stadt erneut auf das bewährte Konzept eines „rustikalen Empfangs“. Statt steifer Reden im Saal erwartet die Gäste eine gemütliche Atmosphäre unter freiem Himmel direkt an der Waage. Es ist eine Einladung an alle Leeraner, in lockerer Runde ins Gespräch zu kommen und auf das neue Jahr anzustoßen.

Kulinarische Vielfalt von lokalen Vereinen
Für das leibliche Wohl sorgen in guter Tradition drei lokale Organisationen, die mit viel Herzblut für regionale Leckereien bereitstehen:
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Herzhaftes vom Grill: Das „Schipper Klottje Leer e. V.“ serviert knackige Bratwürste und wärmenden Glühwein.
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Tradition aus der Pfanne: Die Freiwillige Feuerwehr Loga bereitet die beliebten ostfriesischen Speckendicken frisch für die Gäste zu.
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Süßer Genuss: Der Pfadfinderstamm „Wildgänse“ Leer e. V. rundet das Angebot mit frisch gebackenen Waffeln ab.
Ein Fest für die Gemeinschaft
Der Waageplatz bietet mit seiner Kulisse neben dem Restaurant „Zur Waage“ den idealen Rahmen für diesen besonderen Start ins Jahr 2026. Der Bürgermeister und die beteiligten Vereine freuen sich auf ein zahlreiches Erscheinen und einen lebendigen Austausch in der Nachbarschaft.
Kommen Sie vorbei, genießen Sie die Spezialitäten und lassen Sie uns gemeinsam auf ein gesundes und erfolgreiches Jahr für unsere Stadt anstoßen!
Auf einen Blick:
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Wann: Freitag, 23. Januar 2026, ab 17:00 Uhr
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Wo: Waageplatz (neben dem Restaurant „Zur Waage“), Neue Straße, Leer
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Was: Rustikaler Empfang mit Bratwurst, Speckendicken, Waffeln und Heißgetränken
Lokal
Echte Helden gesucht: Landkreis Leer ehrt junges Engagement
Endspurt für junge Alltagshelden: Jetzt noch für den „Löppt!Mitnanner-Preis“ 2026 bewerben!
In unserem Landkreis gibt es sie überall: Junge Menschen, die zupacken, mitgestalten und Verantwortung übernehmen. Ob sie im Sportverein das Training leiten, bei der Freiwilligen Feuerwehr für Sicherheit sorgen, sich im Naturschutz engagieren oder an Schulen soziale Projekte stemmen – sie sind das Herzstück unserer Gemeinschaft.
Doch die Zeit läuft: Wer eine dieser engagierten Persönlichkeiten kennt oder selbst aktiv ist, hat nur noch bis zum 31. Januar 2026 Zeit, eine Bewerbung oder einen Vorschlag einzureichen.
Ein starkes Zeichen der Anerkennung
Seit 2020 setzt der Landkreis Leer mit dem „Löppt!Mitnanner-Preis“ ein deutliches Zeichen der Wertschätzung. Bisher wurden bereits 71 junge Menschen ausgezeichnet, die zeigen, dass „Ehrenamt“ alles andere als verstaubt ist.
Unter dem Vorsitz von Landrat Matthias Groote wählt eine Jury die Preisträger aus. Dabei geht es nicht nur um eine Urkunde, sondern um echte Anerkennung:
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500 Euro Preisgeld zur freien Verfügung.
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Eine exklusive Trophäe als bleibende Erinnerung.
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Ein persönliches Geschenk als Dankeschön.
Warum das junge Ehrenamt so wichtig ist
Viele Vereine und Organisationen blicken mit Sorge auf den Nachwuchs. Umso wichtiger ist es, jene ins Rampenlicht zu rücken, die bereits mit gutem Beispiel vorangehen. Der Preis möchte öffentlich „Danke“ sagen und zeigen, wie vielfältig Engagement im Landkreis Leer sein kann – von der Kultur über den Sport bis hin zum Umweltschutz.
So einfach geht’s
Die Bewerbung ist unkompliziert und kann schnell online erledigt werden. Kennen Sie jemanden, der diese Auszeichnung verdient hat? Oder sind Sie selbst zwischen 14 und ca. 25 Jahren alt und engagieren sich für andere?
Mitmachen bis zum 31. Januar 2026 unter: > www.loeppt-mitnanner.de
Kontakt & Beratung
Haben Sie Fragen zum Bewerbungsverfahren? Die Stabsstelle Ehrenamt und Freiwilligenagentur des Landkreises Leer hilft gerne weiter:
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Ansprechpartnerin: Lena Busboom
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Telefon: 0491 926‑4041
Lassen Sie uns gemeinsam zeigen, wie viel Power in der Jugend unseres Landkreises steckt. Jede Stimme für das Ehrenamt zählt!
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