Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet

Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
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ImmobilienKompass Nordwest: Neues Experten-Netzwerk startet in Leer

Links Anni Wiegand, rechts Heidi Noormann – die Köpfe hinter dem ImmobilienKompass Nordwest. Und wie man sieht: Auf der Rathaustreppe ist noch reichlich Platz für weitere Experten, die mit aufs Bild – und ins Netzwerk – springen möchten!
ImmobilienKompass Nordwest: Neues Experten-Netzwerk bündelt Fachwissen rund um die Immobilie
Leer. Zwei Unternehmerinnen aus Leidenschaft haben sich zusammengeschlossen, um Immobilienbesitzern, Käufern und Verkäufern eine ganzheitliche Beratung zu ermöglichen: Anni Wiegand, selbstständige Immobilienmaklerin aus Leer, und Heidi Noormann, Allianz-Versicherungsexpertin, haben den ImmobilienKompass Nordwest – Ihr Weg. Unser Netzwerk. gegründet.
Ihre Idee: ein Netzwerk, das alle wichtigen Fragen rund um die Immobilie abdeckt – vom Verkauf über den Versicherungsschutz bis hin zu rechtlichen Themen. „Wir erleben in unserer täglichen Arbeit immer wieder, dass Eigentümer sich in einem Dschungel aus Fragen wiederfinden“, erzählt Anni Wiegand. „Ob Preisfindung, Versicherungen, rechtliche Schritte oder steuerliche Aspekte – allein kann niemand das alles beantworten. Aber zusammen mit starken Partnern geht es.“
Aus der Praxis geboren
Die Idee entstand aus vielen Kundengesprächen, in denen deutlich wurde, wie groß der Beratungsbedarf tatsächlich ist. „Ich habe oft erlebt, dass fehlende Informationen für Immobilienbesitzer schnell zu finanziellen Nachteilen führen können“, sagt Heidi Noormann. „Uns war klar: Wir brauchen ein Netzwerk, in dem jeder seine Kompetenz einbringt – für die Kunden, die Sicherheit und Verlässlichkeit suchen.“
Neben Immobilienverkauf und Versicherungsschutz sollen künftig auch Finanzierung, Steuerberatung und Energieausweise Teil des Angebots werden. „Wir suchen noch Experten, die unser Netzwerk sinnvoll ergänzen“, betont Noormann.
Kompetenz und Herzblut bei der Beurkundung
Besonders stolz sind die beiden Gründerinnen, dass sie Notarin und Rechtsanwältin Jutta Modersitzki-Pastoor als Partnerin gewinnen konnten.
„Jutta nimmt sich unglaublich viel Zeit für Verkäufer und Käufer, geht kompetent auf Fragen ein und gibt wertvolle Tipps“, berichtet Anni Wiegand. „Bei der Beurkundung selbst geht es immer sehr feierlich und emotional zu – das macht die Zusammenarbeit mit ihr so besonders. Jutta passt perfekt in unser Netzwerk, und wir sind stolz, mit ihr zusammenarbeiten zu können.“
Damit deckt das Netzwerk bereits jetzt die drei wichtigsten Säulen ab: Immobilienverkauf, Absicherung und rechtliche Begleitung.
Zusammenarbeit mit BauWoLe.de
Ein großer Vorteil für die Kunden: Das Netzwerk kooperiert eng mit dem regionalen Handwerkerportal BauWoLe.de. So können nach einem Immobilienkauf oder einer geplanten Sanierung direkt die passenden Handwerksbetriebe vermittelt werden.
„Das macht vieles einfacher und sorgt für kurze Wege“, erklärt Heidi Noormann. „Und auch im Schadensfall – etwa bei Wasserschäden oder anderen Versicherungsschäden – ist schnelle Hilfe gefragt. Dann ist es Gold wert, wenn man sofort auf verlässliche und geprüfte Handwerker zurückgreifen kann. Genau dafür bietet BauWoLe.de die perfekte Basis.“
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Netzwerk aus Leidenschaft
Dass Anni Wiegand und Heidi Noormann selbstständige Unternehmerinnen sind, merkt man sofort. Beide brennen für ihre Arbeit und haben ihre Selbstständigkeit aus Leidenschaft gewählt. „Wir wollen Menschen nicht einfach nur beraten, sondern ihnen wirklich den Rücken stärken“, sagt Wiegand. „Das funktioniert nur, wenn man liebt, was man tut.“
Noormann ergänzt: „Jeder von uns hat seine Schwerpunkte. Aber gemeinsam können wir den Menschen hier in Ostfriesland und im Emsland etwas bieten, was es bisher so noch nicht gibt.“
Auf der Suche nach weiteren Partnern
Damit der ImmobilienKompass Nordwest weiterwachsen kann, wünschen sich die Gründerinnen Verstärkung. „Gerade im Bereich Finanzierung, Steuerberatung und Energieberatung brauchen wir noch Fachleute, die Lust haben, ihr Wissen einzubringen“, sagt Noormann.
Ein echter Mehrwert für die Region
Mit dem ImmobilienKompass Nordwest ist im Landkreis Leer ein Netzwerk entstanden, das gebündelte Expertise, regionale Verbundenheit und Kundenorientierung vereint. Wer Fragen rund um die Immobilie hat – sei es Verkauf, Versicherung, rechtliche Begleitung oder bald auch Finanzierung und Energiefragen – findet hier Antworten aus einer Hand.
„Am Ende geht es immer um Vertrauen“, fasst Anni Wiegand zusammen. „Und genau das wollen wir mit unserem Netzwerk geben.“
Lokal
Sperrmüll an Altkleidercontainern sorgt für Ärger im Landkreis Leer

Unschöner Anblick in Weener: Neben den Altkleidercontainern wurden zahlreiche Säcke mit Kleidung und Müll abgestellt. Das ist verboten, wirkt ungepflegt – und verursacht unnötige Kosten für die Gebührenzahler.
Sperrmüll an Altkleidercontainern sorgt für Probleme
Leer. Täglich landen T‑Shirts, Jeans und andere aussortierte Textilien in den Altkleidercontainern des Landkreises Leer. Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises möchte den Bürgerinnen und Bürgern auch weiterhin die Möglichkeit geben, ihre Kleidung, Bettwäsche, Tischdecken, Handtücher, Schuhe, Vorhänge, Decken, Oberbetten und Kopfkissen an den insgesamt 88 Standorten im Kreisgebiet ordnungsgemäß zu entsorgen.
Doch immer wieder kommt es zu Fehlverhalten: Ein offensichtlich voller Container hält manche Menschen nicht davon ab, ihre Säcke davor abzustellen. Noch problematischer ist jedoch, dass auch Sperrmüll an den Containerplätzen abgeladen wird. Das mit der Leerung beauftragte Entsorgungsunternehmen BreEnt aus Bremen muss diesen regelmäßig zusätzlich entsorgen. Jüngstes Beispiel: In der Eichendorffstraße in Leer landete ein ganzer Haufen Sofakissen im Grünbereich neben den Containern.

„Sperrmüll gehört dort nicht hin“, betont Klaus Anneken, Leiter des Abfallwirtschaftsbetriebes. Für die Abholung von Sofas, Schränken oder anderen Einrichtungsgegenständen gebe es einfache und legale Wege:
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Eine Abholung kann online über die Internetseite www.all-leer.de beantragt werden.
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Zudem können Sperrmüllgegenstände gegen ein geringes Entgelt im Entsorgungszentrum Breinermoor sowie auf den fünf Wertstoffhöfen in Hesel, Jümme, Moormerland, Uplengen und Weener-Möhlenwarf abgegeben werden.
Anneken appelliert an alle Bürger, die Entsorgungsangebote korrekt zu nutzen: „Nur so bleiben die Containerstandorte sauber und für das nutzbar, wofür sie gedacht sind – die Altkleidersammlung.“
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Lokal
22 Physiotherapeuten schließen Ausbildung am Bildungsinstitut Gesundheit erfolgreich ab

22 Physiotherapeuten feiern ihren Abschluss: Nike Becker, Marje Brunken, Ilka Emkes, Sophie Madeleine Engelmann, Anna Lena Frerichs, Mareile Frey, Anna Gornig, Thore Grotzeck, Niklas Janßen, Lena Janssen, Stefanie Kuntze, Merle Lücht, Jan Meemken, Wiebke Meyer, Theresa Müller, Mareike Niemann, Dieke Park, Riekje Plum, Alexander Schlegel, Jannek van Deest, Heiko Visser, Anke Zimmermann.
Physiotherapie-Absolventen feiern erfolgreichen Abschluss am BIG
Mit Stolz und Freude feierten am vergangenen Freitag 22 Absolventinnen und Absolventen der Physiotherapie-Ausbildung ihren erfolgreichen Abschluss am Bildungsinstitut Gesundheit (BIG) in Leer. Nach drei intensiven Jahren voller praktischer Einsätze, spannender Projekte und fundiertem theoretischem Unterricht dürfen sie sich nun staatlich anerkannte Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten nennen.
„Die Ausbildung war fordernd, aber auch unglaublich bereichernd. Jetzt freuen wir uns darauf, unser Wissen in der Praxis einzusetzen und Menschen zu helfen“, so eine der Absolventinnen.
Wichtige Rolle in der Gesundheitsversorgung
Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten übernehmen einen zentralen Part in der medizinischen Versorgung. Sie unterstützen Patientinnen und Patienten bei der Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung der Beweglichkeit sowie anderer körperlicher Funktionen. In ihrer Ausbildung am BIG erwarben die Absolvent*innen umfassende Kompetenzen – von physiotherapeutischen Befund- und Untersuchungstechniken über krankengymnastische Behandlungsmethoden bis hin zu neurophysiologischen Verfahren.
Perspektiven für die Zukunft
Die frisch ausgebildeten Fachkräfte können künftig in Krankenhäusern, physiotherapeutischen Praxen, Rehabilitationskliniken oder Gesundheitszentren arbeiten. Zudem steht ihnen der Weg zu einem weiterführenden Studium, etwa im Bereich Interdisziplinäre Physiotherapie – Motologie – Ergotherapie, offen.
Mit ihrem Abschluss leisten die Absolventen nicht nur einen wichtigen Beitrag zur regionalen Gesundheitsversorgung, sondern bereichern auch den Gesundheitssektor insgesamt durch ihr Fachwissen und ihr Engagement.
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