Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet
Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
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Lokal
VW-Werk Emden unter Druck: Bürgermeisterkandidat Thorsten Sinning fordert Handeln für die Region
Zukunft des VW-Werks Emden: Bürgermeisterkandidat Thorsten Sinning fordert Schulterschluss für die Region
Emden/Westoverledingen – Die aktuelle Debatte um die Zukunft des Volkswagen-Werks Emden sorgt weit über die Stadtgrenzen hinaus für Unruhe. Thorsten Sinning, Bürgermeisterkandidat für Westoverledingen, bezieht nun klar Stellung: Er fordert ein geschlossenes Auftreten der gesamten Region, um den Industriestandort Emden zu sichern und die wirtschaftlichen Folgen abzufedern.
Die Diskussion über Sparmaßnahmen im Emder Werk betrifft nach Ansicht von Sinning nicht nur die Stadt Emden selbst, sondern hat direkte Auswirkungen auf die gesamte ostfriesische Wirtschaftsstruktur. Für viele Familien in Westoverledingen, die als Pendler in Emden arbeiten oder deren Betriebe vom dortigen Standort abhängen, ist die aktuelle Unsicherheit eine existenzielle Belastung. „Fast jeder in unserer Gemeinde kennt jemanden, dessen Arbeitsplatz von den aktuellen Entwicklungen abhängt“, betont der Bürgermeisterkandidat.
Der Strukturwandel wartet nicht
Sinning warnt davor, die Hände in den Schoß zu legen. Als Bürgermeisterkandidat sieht er es als eine seiner zentralen Aufgaben an, Westoverledingen proaktiv auf den Wandel vorzubereiten. Es dürfe nicht erst gehandelt werden, wenn Entscheidungen aus Wolfsburg bereits gefallen sind. „Wir müssen jetzt die Weichen für die Zukunft stellen“, so Sinning.
Um Westoverledingen wirtschaftlich widerstandsfähiger aufzustellen, setzt Thorsten Sinning auf einen klaren Plan:
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Starke Ansiedlungspolitik: Aktive Gewinnung neuer Unternehmen, um die Abhängigkeit zu reduzieren.
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Innovation & Handwerk: Gezielte Förderung der lokalen Wirtschaftskraft.
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Qualifizierung: Sicherung hochwertiger Ausbildungs- und Weiterbildungsplätze.
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Region vernetzen: Intensive Zusammenarbeit mit Gewerkschaften, Bildungseinrichtungen und allen gesellschaftlichen Gruppen.
Gemeinsam für einen starken Industriestandort
Für Sinning ist klar: „Emden braucht Volkswagen – und Ostfriesland braucht starke Industriestandorte.“ Er ruft dazu auf, den notwendigen Wandel nicht als Bedrohung, sondern als gestaltbare Herausforderung zu begreifen. Nur durch ein gemeinsames, entschlossenes Handeln könne man den Wohlstand und die Arbeitsplätze in der Region langfristig absichern.
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Lokal
„Ein Glücksfall für unsere Region“: Nico Bloem zu Gast bei der Hospiz-Initiative Leer
SPD-Landtagsabgeordneter Nico Bloem im Austausch mit der Ehrenvorsitzenden der Hospiz-Initiative Leer, Gretel Bluhm-Janssen.
„Ein Glücksfall für den Landkreis Leer“: Nico Bloem würdigt die Arbeit der Hospiz-Initiative
Leer – Mit großem Respekt und tiefem Verständnis für die Bedeutung der Sterbebegleitung hat sich der SPD-Landtagsabgeordnete Nico Bloem (Weener) kürzlich über die Arbeit der Hospiz-Initiative Leer informiert. Bei einem Kennenlern-Gespräch mit der Ehrenvorsitzenden Gretel Bluhm-Janssen zeigte sich Bloem beeindruckt von der menschlichen Wärme und dem enormen ehrenamtlichen Engagement, das die Hospizarbeit in der Region trägt.
Vielseitige Unterstützung in der letzten Lebensphase
Gretel Bluhm-Janssen nutzte den Besuch, um zu verdeutlichen, dass das Hospiz-Huus mit seinen zwölf Zimmern zwar das sichtbare Herzstück der Arbeit bildet, aber keineswegs das gesamte Spektrum abdeckt. Die Hospiz-Initiative stützt sich auf vier tragende Säulen:
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Stationäre Betreuung: Das Hospiz-Huus als Ort der Begleitung in der letzten Lebensphase.
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Ambulante Sterbebegleitung: Unterstützung direkt bei den Menschen zu Hause.
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Trauerbegleitung: Ein breites Angebot an Gruppen für Menschen in schwierigen Zeiten.
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Öffentlichkeitsarbeit: Aufklärung und Sensibilisierung für ein gesellschaftlich wichtiges Thema.
Hohes Niveau durch qualifiziertes Ehrenamt
Besonders beeindruckt zeigte sich Nico Bloem vom hohen qualitativen Anspruch an die Helfenden. Etwa 100 Frauen und Männer engagieren sich derzeit in allen Bereichen der Initiative. Allein in der Sterbebegleitung sind rund 40 Ehrenamtliche regelmäßig im Einsatz. Um für diese sensiblen Aufgaben bestmöglich vorbereitet zu sein, absolvieren sie einen 160-stündigen Ausbildungskurs; für die Trauerbegleitung ist sogar eine zusätzliche Spezialisierung erforderlich.
Tief bewegt von Menschlichkeit und Leidenschaft
„Ich habe in jedem Satz gemerkt, mit wie viel Leidenschaft, Herz, Hingabe und echter Überzeugung hier gearbeitet wird“, betonte Bloem nach seinem Besuch. Trotz der Schwere des Themas habe er viel Wärme und positive Energie wahrgenommen. Er bezeichnete die Initiative als „Glücksfall für den Landkreis Leer“ und versprach, die Arbeit nach Kräften zu unterstützen und für das so wichtige Ehrenamt zu werben.
„Mein allergrößter Respekt gilt allen Haupt- und Ehrenamtlichen, die sich dieser so wichtigen Aufgabe widmen“, resümierte der Abgeordnete.
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Lokal
Ein dringender Appell für mehr Rücksicht vor dem Tierheim Jübberde
„Tiere haben keine Stimme“: Tierheim Jübberde startet Appell für mehr Rücksicht im Straßenverkehr
Jübberde – Das Tierheim Jübberde, betrieben vom Tierschutz im Landkreis Leer e.V., ruft Verkehrsteilnehmer zu mehr Rücksichtnahme auf. Mit einer neuen Sensibilisierungskampagne macht die Einrichtung auf die Belastungen durch Verkehrslärm und abruptes Beschleunigen aufmerksam, die den Alltag der dort untergebrachten Tiere massiv beeinträchtigen.
Direkt an einer viel befahrenen Hauptstraße gelegen, befindet sich das Tierheim Jübberde in unmittelbarer Nähe zu hochfrequentierten Anlaufstellen wie dem Aral Autohof Apen-Remels, McDonald’s und dem Uplengener Waschpark. Insbesondere in der Sommerzeit beobachtet das Tierheim-Team regelmäßig, dass Fahrzeuge vor dem Gelände stark beschleunigen oder Motorräder mit hoher Lautstärke an den Gehegen vorbeifahren.
Lärm als Stressfaktor für traumatisierte Tiere
„Viele unserer Hunde und Katzen haben bereits schwierige Erfahrungen hinter sich. Andere sind krank, verunsichert oder müssen sich erst an ihre neue Umgebung gewöhnen“, erklärt die Tierheimleitung. Für diese Tiere seien Ruhephasen essentiell für die Erholung und den Heilungsprozess. Wenn Motoren laut aufheulen oder Fahrzeuge abrupt beschleunigen, löst dies bei den Schützlingen unmittelbaren Stress, Unruhe und tiefe Unsicherheit aus.
Kampagne setzt auf Perspektivwechsel
Das Tierheim betont ausdrücklich, dass die Initiative nicht dazu diene, Verkehrsteilnehmer zu verurteilen. Stattdessen wolle man sensibilisieren und zu einem Perspektivwechsel einladen. „Unsere Tiere können den Fahrzeugführern nicht sagen, dass sie Angst haben. Sie können sie nicht darum bitten, langsamer zu fahren. Deshalb machen wir das für sie“, heißt es in dem Appell des Tierschutz im Landkreis Leer e.V.
Mit mehreren Plakatmotiven soll die Öffentlichkeit dazu angeregt werden, für einen Moment innezuhalten und das eigene Fahrverhalten zu reflektieren. Das Ziel ist ein rücksichtsvoller Umgang im direkten Bereich des Tierheims, um den Tieren die notwendige Stabilität zu geben.
Die Verantwortlichen des Tierheims hoffen, dass dieser Aufruf auf Gehör stößt. Denn was für Verkehrsteilnehmer oft nur ein kurzer Moment der Unachtsamkeit ist, hat für die sensiblen Tiere im Heim häufig deutlich längere negative Nachwirkungen.
Miteinander – Füreinander: Eine Bitte um Rücksichtnahme für das Wohl der Tiere.
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