Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet
Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
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Lokal
Leer setzt ein Zeichen: Earth Hour 2026
Noch erstrahlt die historische Fassade des Leeraner Rathauses in vollem Glanz. Doch heute am Samstag, den 28. März 2026, heißt es hier pünktlich um 20:30 Uhr: „Licht aus!“ Die Stadt Leer setzt damit ein weithin sichtbares Zeichen für den globalen Klimaschutz.
Gemeinsam für den Klimaschutz: Leer setzt ein Zeichen bei der 20. Earth Hour
Am Sonnabend, den 28. März, wird es in Leer für eine Stunde merklich dunkler – und das aus einem wichtigen Grund. Die Stadt folgt auch in diesem Jahr dem Aufruf der Umweltstiftung WWF Deutschland und beteiligt sich an der weltweiten „Earth Hour“. Da die Aktion 2026 ihr 20. Jubiläum feiert, steht das gemeinsame Engagement für den Planeten besonders im Fokus.
Das Licht geht aus – die Botschaft leuchtet
Pünktlich um 20:30 Uhr setzen Kommunen, Unternehmen und Institutionen rund um den Globus ein sichtbares Signal für den Klimaschutz. In Leer bleibt die Beleuchtung an markanten Punkten der Stadt für 60 Minuten ausgeschaltet:
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Das Historische Rathaus: Das Wahrzeichen der Stadt versinkt symbolisch im Dunkeln.
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Stadtwerke Leer: Auch hier wird die Außenbeleuchtung am Hauptpumpwerk sowie am Faulturm abgestellt, um die Initiative aktiv zu unterstützen.
Ein Aufruf an die Bürgerschaft
Die Stadtverwaltung lädt alle Bürgerinnen und Bürger dazu ein, Teil dieser globalen Bewegung zu werden. Die Teilnahme ist denkbar einfach: Es gilt, im eigenen Zuhause für eine Stunde das Licht auszuschalten.
Dieses bewusste Abschalten ist weit mehr als eine Stromsparmaßnahme; es ist ein gemeinsames Statement. Laut WWF bietet die Earth Hour die Chance, aktiv eine lebenswerte Zukunft einzufordern. Jede und jeder Einzelne kann durch diesen kleinen Beitrag zeigen, dass Klima- und Umweltschutz Priorität haben.
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esk‑o bietet kostenlose Energieberatung zur Kostenoptimierung in der Region
Das Büro in Weener als Anlaufstelle für Energiefragen: Das Team vom Energiesparkontor Ostfriesland (esk‑o) steht an den Standorten Weener und Leer für eine kostenlose und unverbindliche Beratung zur Verfügung. Gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten ist die Nachfrage nach Tarifoptimierungen hoch, weshalb eine frühzeitige Terminvereinbarung empfohlen wird, um individuelle Einsparpotenziale bei Strom und Gas voll auszuschöpfen.
Optimierung der Energiekosten: esk‑o bietet Orientierung in unsicheren Zeiten
Die weltpolitische Lage und die damit verbundenen Entwicklungen an den Energiemärkten bleiben ein zentrales Thema für Haushalte und Gewerbebetriebe in der Region. Da die Großhandelspreise für Strom und Gas weiterhin auf einem vergleichsweise hohen Niveau verharren, suchen viele Verbraucher nach Wegen, ihre Energiekosten langfristig zu stabilisieren. In Phasen wirtschaftlicher Unsicherheit empfiehlt es sich daher, bestehende Vertragsstrukturen systematisch zu prüfen.
Potenziale erkennen: Tarifprüfung durch esk‑o
Häufig verbleiben Verbraucher über Jahre hinweg in der lokalen Grundversorgung oder in veralteten Vertragskonstellationen. Da der Energiemarkt einer ständigen Dynamik unterliegt, ist ein regelmäßiger Vergleich der Konditionen ratsam. Oft ist eine Tarifoptimierung mit einer spürbaren Ersparnis verbunden, die – je nach Verbrauchsdaten und Haushaltsgröße – signifikant ausfallen kann. Das Ziel des Energiesparkontors Ostfriesland ist es, unnötige Ausgaben transparent zu machen und das Budget nachhaltig zu entlasten.
Fachkundige Unterstützung durch den regionalen Energiemakler
Der Energiemarkt mit seinen zahlreichen Anbietern und komplexen Vertragslaufzeiten erfordert detailliertes Fachwissen. Um hier fundierte Entscheidungen zu treffen, bietet esk‑o eine professionelle Unterstützung an. Als regional verwurzelter Energiemakler berät das Team individuell und neutral, um Licht in den Tarifdschungel zu bringen.
Die Vorteile einer unverbindlichen Beratung beim Energiesparkontor:
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Individuelle Analyse: Bestehende Verträge werden fachgerecht analysiert und mit aktuellen Marktangeboten abgeglichen.
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Strategische Marktorientierung: Die Experten informieren über aktuelle Trends und unterstützen dabei, Zeitpunkte für eine optimale Preissicherung zu nutzen.
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Begleitung beim Wechselprozess: Wird ein Optimierungspotenzial identifiziert, übernimmt esk‑o die Abwicklung des gesamten Prozesses – vom Vergleich bis zum erfolgreichen Abschluss.
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Kostenfreier Service: Das Beratungs- und Optimierungsangebot ist für Kunden vollständig kostenlos und unverbindlich. Die Finanzierung erfolgt über marktübliche Vermittlungsgebühren der Energielieferanten.
Planungssicherheit durch professionelle Beratung
Sowohl für Privathaushalte als auch für Unternehmen in der Region ist es empfehlenswert, die Energiekosten proaktiv zu managen. Ein kostenloses Beratungsgespräch beim Energiesparkontor Ostfriesland bildet die Basis für eine sichere Entscheidungsgrundlage. Wer sich jetzt informiert, schafft die notwendigen Voraussetzungen, um auch bei künftigen Marktschwankungen wirtschaftlich stabil aufgestellt zu sein.
Kontakt für die Region
Für eine persönliche und kostenfreie Beratung stehen die Experten des Energiesparkontors Ostfriesland zur Verfügung:
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Büro Weener: 04951 6639490
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Büro Leer: 0491 20349855
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E‑Mail: info@esk‑o.de
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Website: www.esk‑o.de
Lokal
Osterfeuer in Ostfriesland: Eine tödliche Gefahr für Wildtiere
Osterfeuer: Eine tödliche Falle für die heimische Tierwelt – NABU Ostfriesland ruft zur Rücksichtnahme auf
Das traditionelle Osterfeuer gehört für viele Menschen in Ostfriesland fest zum Frühlingsanfang. Was als geselliges Beisammensein beginnt, kann für zahlreiche Wildtiere jedoch zur tödlichen Gefahr werden. Die NABU-Regionalgeschäftsstelle Ostfriesland schlägt Alarm und warnt vor den gravierenden Folgen für die lokale Fauna. Gerade in der jetzigen Jahreszeit, wenn viele Tiere mit der Brut beginnen oder ihre Jungen zur Welt bringen, stellen die brennenden Holzhaufen eine erhebliche Bedrohung dar.
Die NABU-Experten betonen, dass die traditionellen Osterfeuer, die oft schon Wochen vor dem eigentlichen Fest aufgeschichtet werden, wie Magnete auf viele Wildtiere wirken. Igel, Hasen, Mäuse, Kröten, aber auch viele Vogelarten nutzen die scheinbar sicheren Unterschlüpfe als Rückzugsort oder sogar als Nistplatz. Wenn dann das Feuer entzündet wird, beginnt für diese Tiere ein dramatischer Kampf um Leben und Tod.
„In diesen Wochen beginnt für viele Arten die entscheidende Zeit des Jahres“, erklärt Jan Fuchs von der NABU-Regionalgeschäftsstelle Ostfriesland. „Osterfeuer werden dabei schnell zur tödlichen Falle, weil Tiere die Holzhaufen als sicheren Unterschlupf nutzen und beim Anzünden keine Chance haben zu entkommen.“
Naturverträglicher Umgang mit der Tradition
Der NABU Ostfriesland ruft deshalb zu einem naturverträglichen Umgang mit dieser Tradition auf. Anstatt riesige Holzberge zu verbrennen, sollten Alternativen in Betracht gezogen werden. Kleine Feuerschalen oder gemeinsame Grillabende können ein ebenso schönes Erlebnis bieten, ohne die Tierwelt zu gefährden. Wenn auf ein Osterfeuer nicht verzichtet werden möchte, sollten unbedingt einige wichtige Regeln beachtet werden:
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Das Holz erst kurz vor dem Abbrennen aufschichten.
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Wenn ein Feuer geplant ist, das Material am Tag des Anzündens sorgfältig umsetzen, damit Tiere fliehen können.
NABU Ostfriesland appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, Verantwortung zu übernehmen und bei der Planung und Durchführung von Osterfeuern Rücksicht auf die Natur zu nehmen. Gemeinsam kann so dazu beigetragen werden, die heimische Tierwelt in dieser sensiblen Zeit zu schützen.
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