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2G-Regeln wer­den auf Ein­zel­han­del ausgeweitet

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Maß­nah­men zur Bewäl­ti­gung der Corona-Pandemie

Die Lage in unse­rem Land ist sehr ernst. In vie­len Regio­nen Deutsch­lands stei­gen die
Inzi­den­zen, die Belas­tung in den Kran­ken­häu­sern gerät vie­ler­orts an sei­ne Gren­zen,
ins­be­son­de­re im Süden und Osten Deutsch­lands. Die Pan­de­mie trifft unser gan­zes
Land hart. Über die soli­da­ri­sche Ver­tei­lung von Inten­siv­pa­ti­en­ten sind wir alle eng
mit­ein­an­der verbunden.

Des­halb wer­den wir in einem Akt der natio­na­len Soli­da­ri­tät gemein­sam dafür
sor­gen, dass die Infek­ti­ons­zah­len wie­der sin­ken und unser Gesund­heits­sys­tem
ent­las­tet wird.

Vor die­sem Hin­ter­grund beschlie­ßen die Bun­des­kanz­le­rin und die
Regie­rungs­chefin­nen und ‑chefs der Länder:

  • 1. Die bestehen­den Beschlüs­se der Bun­des­kanz­le­rin und der Regie­rungs­chefin­nen
    und Regie­rungs­chefs der Län­der blei­ben wei­ter­hin gül­tig, sofern die­ser Beschluss
    kei­ne abwei­chen­den Fest­le­gun­gen trifft. Die Län­der wer­den ihre
    Lan­des­ver­ord­nun­gen ent­spre­chend anpassen.
  • 2. Ein erwei­ter­ter Bund-Län­der-Kri­sen­stab wird im Bun­des­kanz­ler­amt ein­ge­rich­tet,
    der früh­zei­tig die Pro­ble­me in der Logis­tik, bei der Impf­stoff­lie­fe­rung und ‑ver­tei­lung
    erken­nen und behe­ben soll.
  • 3. Bund und Län­der wer­den gemein­sam dar­an arbei­ten, bis Weih­nach­ten allen, die
    sich für eine Erst­imp­fung ent­schei­den und allen, die frist­ge­recht eine Zweit- oder
    Auf­frisch­imp­fung benö­ti­gen, die Imp­fung zu ermög­li­chen. Bei einer hohen
    Nach­fra­ge in der Bevöl­ke­rung kann das bis zu 30 Mil­lio­nen Imp­fun­gen erfordern.
  • 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Per­so­nen deut­lich aus­wei­ten, die Imp­fun­gen
    durch­füh­ren dür­fen. Kurz­fris­tig geht das über Dele­ga­tio­nen, mit denen Ärz­tin­nen
    und Ärz­ten an Apo­the­ke­rin­nen und Apo­the­ker sowie Pfle­ge­fach­kräf­te, etwa in
    Alten­hei­men die Imp­fung dele­gie­ren dür­fen. Dar­über hin­aus soll eine gesetz­li­che
    Ände­rung erfol­gen für Apo­the­ke­rin­nen und Apo­the­ker, Zahn­ärz­tin­nen und
    Zahn­ärz­te und wei­te­re, um den Kreis der Berech­tig­ten, die in der Coro­na­Pan­de­mie Imp­fun­gen durch­füh­ren kön­nen, auszuweiten.
  • 5. Weil der Schutz der Coro­na-Imp­fung vor den aktu­ell vor­herr­schen­den
    Virus­va­ri­an­ten bei den der­zeit ver­füg­ba­ren Impf­stof­fen etwa ab dem fünf­ten Monat
    kon­ti­nu­ier­lich nach­lässt, wird der Impf­sta­tus, das heißt die Dau­er der
    Aner­ken­nung als voll­stän­dig geimpf­te Per­son, zu ver­än­dern sein, sofern kei­ne
    Auf­fri­schungs­imp­fung erfolgt. Auf Ebe­ne der Euro­päi­schen Uni­on wird dis­ku­tiert,
    dass der Impf­sta­tus nach der zwei­ten Imp­fung sei­ne Gül­tig­keit für neun Mona­te
    behal­ten soll. Bund und Län­der wer­den sich unter Berück­sich­ti­gung der
    Impf­kam­pa­gne und der zur Ver­fü­gung ste­hen­den Impf­stof­fe bis zum Jah­res­en­de
    ver­stän­di­gen, ab wann und wie eine ent­spre­chen­de Rege­lung in der
    Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land Anwen­dung fin­den soll.
  • 6. Bun­des­weit ist der Zugang zu Ein­rich­tun­gen und Ver­an­stal­tun­gen der Kul­tur- und
    Frei­zeit­ge­stal­tung (Kinos, Thea­ter, Gast­stät­ten, etc.) inzi­denz­un­ab­hän­gig nur für
    Geimpf­te und Gene­se­ne (2G) mög­lich. Ergän­zend kann ein aktu­el­ler Test
    vor­ge­schrie­ben wer­den (2GPlus). Hier­zu sind Aus­nah­men für Per­so­nen, die nicht
    geimpft wer­den kön­nen und für Per­so­nen, für die kei­ne all­ge­mei­ne Impf­emp­feh­lung
    vor­liegt, vor­zu­se­hen. Dar­über hin­aus sind Aus­nah­men für Kin­der und Jugend­li­che
    bis 18 Jah­ren möglich.
  • 7. Die 2G-Regeln wer­den bun­des­weit inzi­denz­un­ab­hän­gig auf den Ein­zel­han­del
    aus­ge­wei­tet. Zugang haben also nur noch Geimpf­te und Gene­se­ne.
    Aus­ge­nom­men sind Geschäf­te des täg­li­chen Bedarfs. Der Zugang muss von den
    Geschäf­ten kon­trol­liert werden.
  • Hin­sicht­lich der Aus­nah­men ori­en­tie­ren sich die Län­der am ent­spre­chen­den Kata­log in der
    Bun­des­not­brem­se.
  • 8. In allen Län­dern wer­den stren­ge Kon­takt­be­schrän­kun­gen für Unge­impf­te
    ver­an­lasst. Pri­va­te Zusam­men­künf­te im öffent­li­chen oder pri­va­ten Raum, an
    denen nicht geimpf­te und nicht gene­se­ne Per­so­nen teil­neh­men, sind auf den
    eige­nen Haus­halt sowie höchs­tens zwei Per­so­nen eines wei­te­ren Haus­hal­tes
    zu beschrän­ken. Kin­der bis zur Voll­endung des 14 Jah­res sind hier­von
    aus­ge­nom­men. Ehe­gat­ten, Lebens­part­ner und Part­ne­rin­nen bzw. Part­ner einer
    nicht­ehe­li­chen Lebens­ge­mein­schaft gel­ten als ein Haus­halt, auch wenn sie kei­nen
    gemein­sa­men Wohn­sitz haben. Pri­va­te Zusam­men­künf­te, an denen aus­schließ­lich
    Geimpf­te und Gene­se­ne teil­neh­men, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
    COVID-19-Schutz­maß­nah­men-Aus­nah­men­ver­ord­nung ent­spre­chend anpassen.
  • 9. Über­re­gio­na­le Sport‑, Kul­tur- und ver­gleich­ba­re Groß­ver­an­stal­tun­gen wer­den
    deut­lich ein­ge­schränkt. Es wer­den Begren­zun­gen der Aus­las­tung und eine
    abso­lu­te Ober­gren­ze von Zuschau­en­den fest­ge­legt. Bei Ver­an­stal­tun­gen in
    geschlos­se­nen Räu­men darf nur 30 bis 50 Pro­zent der Kapa­zi­tät genutzt wer­den
    bis zu einer maxi­ma­len Gesamt­zahl von 5.000 Zuschau­en­den. Bei
    Ver­an­stal­tun­gen im Frei­en darf nur 30 bis 50 Pro­zent der Kapa­zi­tät genutzt wer­den
    bis zu einer maxi­ma­len Gesamt­zahl von 15.000 Zuschau­en­den. Es sind
    medi­zi­ni­sche Mas­ken zu tra­gen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpf­te oder
    Gene­se­ne Zugang haben (2G). Ergän­zend kann für die Teil­neh­men­den ein
    aktu­el­ler Test vor­ge­schrie­ben wer­den (2GPlus). In Län­dern mit einem hohen
    Infek­ti­ons­ge­sche­hen müs­sen Ver­an­stal­tun­gen nach Mög­lich­keit abge­sagt und
    Sport­ver­an­stal­tun­gen ohne Zuschau­er durch­ge­führt werden.
  • 10. Spä­tes­tens ab einer Inzi­denz von mehr als 350 Neu­in­fek­tio­nen pro 100.000
    Ein­woh­nern in sie­ben Tagen wer­den Clubs und Dis­ko­the­ken in Innen­räu­men
    geschlos­sen. Aus Sicht des Bun­des ist das recht­lich schon jetzt mög­lich. Bei der
    Reform des Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes wird dies aber noch ein­mal unzwei­fel­haft
    klar­ge­stellt. Die Län­der kön­nen die­se Mög­lich­keit aber schon jetzt flä­chen­de­ckend
    nut­zen, wo nötig.
  • 11. In Krei­sen mit einer Inzi­denz ober­halb von 350 pro 100.000 Ein­woh­ner müs­sen alle
    Kon­tak­te redu­ziert wer­den. Des­halb gilt bei pri­va­ten Fei­ern und Zusam­men­künf­ten eine Teil­neh­mer­gren­ze von 50 Per­so­nen (Geimpf­te und Gene­se­ne) in Innen­räu­men und 200 Per­so­nen (Geimpf­te und Gene­se­ne) im Außenbereich.
  • 12. In den Schu­len gilt eine Mas­ken­pflicht für alle Klassenstufen.
  • 13.Es wer­den stren­ge Kon­trol­len aller Regeln sicher­ge­stellt. Das gilt ins­be­son­de­re
    für Kon­trol­len des Impf­sta­tus, die mög­lichst mit­tels Apps erfol­gen sollen.
  • 14.Der Gesetz­ge­ber wird gebe­ten, das Infek­ti­ons­schutz­ge­setz um wei­te­re
    Rege­lun­gen zu ergän­zen, damit Län­der und Regio­nen mit einem hohen
    Infek­ti­ons­ge­sche­hen wei­ter­hin ange­mes­se­ne zusätz­li­che Maß­nah­men (z.B.
    zeit­lich befris­te­te Schlie­ßun­gen von Gast­stät­ten, Ver­bot der Alko­hol­ab­ga­be oder
    des Alko­hol­kon­sums, Beschrän­kung von Ansamm­lun­gen, Ein­schrän­kun­gen bei
    Hotel­über­nach­tun­gen) zur Ver­fü­gung haben. Dar­über hin­aus wird er gebe­ten, die
    Über­gangs­frist für Schutz­maß­nah­men im Infek­ti­ons­schutz­ge­setz, die bis zum 25.
    Novem­ber 2021 in Kraft getre­ten sind, über den 15. Dezem­ber 2021 hin­aus zu
    ver­län­gern. Es wird gesetz­lich klar­ge­stellt, dass die­se Maß­nah­men auch regio­nal
    dif­fe­ren­ziert (z.B. Land­krei­se) ange­ord­net wer­den können.
  • 15. All die vor­ge­nann­ten Maß­nah­men mar­kie­ren bun­des­weit ein­heit­li­che Min­dest­stan­dards. Damit ver­schär­fen auch vie­le Län­der und Regio­nen mit aktu­ell
    nied­ri­gen Inzi­den­zen ihre Regeln, um die Wel­le abzu­mil­dern und ihre
    Gesund­heits­sys­te­me vor­aus­schau­end zu ent­las­ten. Die beson­ders betrof­fe­nen
    Län­der wer­den auch wei­ter­hin über die­se Min­dest­stan­dards hin­aus mit
    lan­des­recht­li­chen Rege­lun­gen tätig werden.
  • 16. Der Bund wird eine ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Impf­pflicht für Beschäf­tig­te auf den
    Weg brin­gen, z.B. in Alten­pfle­ge­ein­rich­tun­gen und Krankenhäusern.
  • 17. Bund und Län­der begrü­ßen es, dass der Deut­sche Bun­des­tag zeit­nah über eine
    all­ge­mei­ne Impf­pflicht ent­schei­den will. Sie kann grei­fen, sobald sicher­ge­stellt
    wer­den kann, dass alle zu Imp­fen­den auch zeit­nah geimpft wer­den kön­nen, also
    etwa ab Febru­ar 2022. Bund und Län­der bit­ten den Ethik­rat, hier­zu bis Jah­res­en­de
    eine Emp­feh­lung zu erarbeiten.
  • 18. Im Bun­des­kanz­ler­amt wird ein Exper­ten­gre­mi­um von Wis­sen­schaft­le­rin­nen
    und Wis­sen­schaft­lern ein­ge­rich­tet. Es soll ein­mal die Woche tagen und
    gemein­sa­me Vor­schlä­ge machen.
  • 19. Am Sil­ves­ter­tag und Neu­jahrs­tag wird bun­des­weit ein An- und
    Ver­samm­lungs­ver­bot umge­setzt. Dar­über hin­aus gilt ein Feu­er­werks­ver­bot auf
    durch die Kom­mu­nen zu defi­nie­ren­den publi­kums­träch­ti­gen Plät­zen. Der Ver­kauf
    von Pyro­tech­nik vor Sil­ves­ter wird in die­sem Jahr gene­rell ver­bo­ten und vom
    Zün­den von Sil­ves­ter­feu­er­werk gene­rell drin­gend abge­ra­ten, auch vor dem
    Hin­ter­grund der hohen Ver­let­zungs­ge­fahr und der bereits enor­men Belas­tung des
    Gesund­heits­sys­tems. Für die hier­von betrof­fe­nen Unter­neh­men ist wie im
    ver­gan­ge­nen Jahr eine ent­spre­chen­de Kom­pen­sa­ti­on im Rah­men der
    Wirt­schafts­hil­fen vorzusehen.
  • 20. Die Regie­rungs­chefin­nen und ‑chefs der Län­der begrü­ßen das durch die
    Bun­des­re­gie­rung vor­ge­leg­te Term-Sheet zur Über­brü­ckungs­hil­fe IV, mit dem zur
    Umset­zung des Beschlus­ses vom 18. Novem­ber 2021 ein Hilfs­in­stru­ment für die
    von Coro­na-Schutz­maß­nah­men beson­ders betrof­fe­nen Advents­märk­te geschaf­fen
    wer­den soll. Die­ses soll zügig umge­setzt wer­den. Die Här­te­fall­hil­fen, der
    Son­der­fonds des Bun­des für Mes­sen und Aus­stel­lun­gen, der Son­der­fonds des
    Bun­des für Kul­tur­ver­an­stal­tun­gen, das Pro­gramm Coro­na-Hil­fen Pro­fi­sport und
    das KFW-Son­der­pro­gramm sol­len ver­län­gert wer­den. Eben­so begrü­ßen sie, dass
    das Bun­des­ka­bi­nett die wesent­li­chen Son­der­re­ge­lun­gen beim Kurz­ar­bei­ter­geld
    bis zum 31. März 2022 ver­län­gert hat. Sie bit­tet die Bun­des­re­gie­rung, die wei­te­re
    Ent­wick­lung im Blick zu behalten.

Hin­sicht­lich der Aus­nah­men ori­en­tie­ren sich die Län­der am ent­spre­chen­den Kata­log in der Bundesnotbremse.


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20 Jah­re Nes­se­brü­cke in Leer – ein Wahr­zei­chen fei­ert Jubiläum!

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20 Jah­re Nes­se­brü­cke in Leer: Ein archi­tek­to­ni­sches High­light über dem Handelshafen

Seit 2006 ver­bin­det die Nes­se­brü­cke in Leer die his­to­ri­sche Alt­stadt und Fuß­gän­ger­zo­ne mit dem neu erschlos­se­nen Gelän­de auf der Halb­in­sel Nes­se. Die geschwun­ge­ne Fuß- und Rad­weg­brü­cke über den Han­dels­ha­fen ist längst zu einem mar­kan­ten Wahr­zei­chen der Stadt gewor­den und ver­bin­det dabei Funk­tio­na­li­tät mit außer­ge­wöhn­li­cher Ingenieurkunst.

 

Eine Brü­cke mit beson­de­rer Architektur

Wer die Nes­se­brü­cke über­quert, bemerkt schnell ihre beson­de­re Form. Die Brü­cke ist nicht ein­fach gerad­li­nig über den Han­dels­ha­fen geführt, son­dern besitzt einen geziel­ten Knick im Grund­riss. Die­ser archi­tek­to­ni­sche Kniff erfüllt nicht nur gestal­te­ri­sche Zwe­cke: Wäh­rend der Über­que­rung eröff­net sich dadurch ein frei­er und beson­ders schö­ner Blick auf das gegen­über­lie­gen­de Ufer.

Eine wei­te­re Beson­der­heit sind die inno­va­ti­ven Spreiz­stä­be. Sie sor­gen dafür, dass der eigent­li­che Fuß­gän­ger­raum frei von stö­ren­den Sei­len bleibt. Dadurch wirkt die Kon­struk­ti­on trotz ihrer tech­ni­schen Kom­ple­xi­tät aus­ge­spro­chen leicht und offen.

123 Meter lang und teil­wei­se klappbar

Die Nes­se­brü­cke ist ins­ge­samt 123 Meter lang und ver­fügt über eine Spann­wei­te von 82 Metern. Ihre Brei­te vari­iert zwi­schen drei und fünf Metern, sodass Fuß­gän­ger und Rad­fah­rer aus­rei­chend Platz haben.

Eine beson­de­re tech­ni­sche Her­aus­for­de­rung stellt die Schiff­fahrt dar. Die Brü­cke besitzt eine Durch­fahrts­brei­te von 14 Metern und kann für grö­ße­re Schif­fe hydrau­lisch auf­ge­klappt werden.

Im Mit­tel­teil befin­det sich dafür eine rund 42 Qua­drat­me­ter gro­ße Stahl-Klapp­brü­cke. Damit ver­bin­det die Nes­se­brü­cke die Anfor­de­run­gen des Fuß- und Rad­ver­kehrs mit der Bedeu­tung des Leera­ner Han­dels­ha­fens für die Schifffahrt.

 

Die Nes­se­brü­cke ver­bin­det die his­to­ri­sche Leera­ner Alt­stadt und Fuß­gän­ger­zo­ne rund um den Wil­ly-Brandt-Platz und den Ernst-Reu­ter-Platz mit dem neu erschlos­se­nen Gelän­de auf der Halb­in­sel Nesse.
Eine beson­de­re Pre­mie­re erleb­te die Nes­se­brü­cke 2025: Zum Leera­ner Weih­nachts­markt wur­de sie erst­mals fest­lich beleuch­tet. Rund 500 Meter Gelän­der­be­leuch­tung setz­ten die Brü­cke stim­mungs­voll in Szene.

Schlan­ke Stahlverbundkonstruktion

Auch die Bau­wei­se macht die Nes­se­brü­cke zu einem inter­es­san­ten Bei­spiel moder­ner Inge­nieur­kunst. Die Kon­struk­ti­on wur­de als schlan­ke Stahl­ver­bund­kon­struk­ti­on aus­ge­führt. Ins­ge­samt ver­fügt die Brü­cke über eine Flä­che von rund 520 Qua­drat­me­tern.

Der Ent­wurf stammt vom renom­mier­ten Inge­nieur­bü­ro schlaich ber­ger­mann part­ner, das für außer­ge­wöhn­li­che Brü­cken- und Trag­werks­kon­struk­tio­nen bekannt ist.

Ein Wahr­zei­chen von Leer

Seit ihrer Fer­tig­stel­lung im Jahr 2006 ist die Nes­se­brü­cke zu einem fes­ten Bestand­teil des Stadt­bil­des gewor­den. Sie schafft eine direk­te Ver­bin­dung zwi­schen der his­to­ri­schen Innen­stadt und dem Bereich auf der Halb­in­sel Nes­se und ist damit sowohl für den täg­li­chen Fuß- und Rad­ver­kehr als auch für Spa­zier­gän­ger von Bedeutung.

Beson­ders reiz­voll ist die Per­spek­ti­ve vom und auf den Leera­ner Han­dels­ha­fen. Die Kom­bi­na­ti­on aus Was­ser, his­to­ri­scher Innen­stadt, moder­ner Brü­cken­kon­struk­ti­on und vor­bei­fah­ren­den Schif­fen macht die Nes­se­brü­cke zu einem beson­de­ren Fotomotiv.

Die wich­tigs­ten Daten zur Nessebrücke

📅 Bau­jahr: 2006
📏 Gesamt­län­ge: 123 Meter
↔️ Spann­wei­te: 82 Meter
📐 Brei­te: 3 bis 5 Meter
🚢 Durch­fahrts­brei­te: 14 Meter
🏙️ Brü­cken­flä­che: rund 520 Qua­drat­me­ter
🏗️ Bau­wei­se: schlan­ke Stahl­ver­bund­kon­struk­ti­on
🔧 Klapp­brü­cke: rund 42 Qua­drat­me­ter, hydrau­lisch klapp­bar
✍️ Ent­wurf: schlaich ber­ger­mann partner

Ob beim Spa­zier­gang durch die Leera­ner Innen­stadt, auf dem Fahr­rad oder beim Blick auf den Han­dels­ha­fen: Die Nes­se­brü­cke ist auch zwei Jahr­zehn­te nach ihrer Fer­tig­stel­lung ein prä­gen­des Stück Leera­ner Stadt­bild und ein gelun­ge­nes Bei­spiel dafür, wie moder­ne Inge­nieur­kunst und his­to­ri­sche Stadt­land­schaft mit­ein­an­der ver­bun­den wer­den kön­nen. 

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Bestat­ter­tag auf der Even­burg: Bestat­tungs­kul­tur im Wandel

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Rund 50 Bestat­te­rin­nen und Bestat­ter aus der Regi­on Weser-Ems kamen zum 4. Bestat­ter­tag des Gedächt­nis­wal­des Herr­lich­keit Gödens auf der Even­burg in Leer-Loga zusam­men. Foto: Kars­ten Gleich

4. Bestat­ter­tag auf der Even­burg: Bestat­tungs­kul­tur im Wan­del und his­to­ri­sche Verbindungen

Leer-Loga – Die Bestat­tungs­kul­tur befin­det sich im Wan­del. Neue For­men der Bestat­tung, ver­än­der­te Bedürf­nis­se von Ange­hö­ri­gen und zusätz­li­che Ange­bo­te beschäf­ti­gen auch die Bestat­tungs­bran­che. Beim 4. Bestat­ter­tag des Gedächt­nis­wal­des Herr­lich­keit Gödens stan­den des­halb aktu­el­le Ent­wick­lun­gen eben­so im Mit­tel­punkt wie der per­sön­li­che Austausch.

Rund 50 Bestat­te­rin­nen und Bestat­ter aus der gesam­ten Regi­on Weser-Ems waren der Ein­la­dung des Gedächt­nis­wal­des gefolgt und kamen auf der Even­burg in Leer-Loga zusam­men. Die Ver­an­stal­tung ver­band fach­li­che Infor­ma­tio­nen mit Gesprä­chen und einem beson­de­ren Ein­blick in die Geschich­te des Veranstaltungsortes.

Even­burg und Herr­lich­keit Gödens his­to­risch verbunden

Die Wahl der Even­burg als Ver­an­stal­tungs­ort war nicht zufäl­lig. Zwi­schen dem Schloss und der Herr­lich­keit Gödens besteht eine direk­te his­to­ri­sche Ver­bin­dung über die Fami­lie von Wedel.

Bereits 1665 hei­ra­te­te Gus­tav Wil­helm von Wedel Maria, die jün­ge­re Toch­ter des Erbau­ers der Even­burg, Erhard von Ehren­treu­ter. Damit begann die mehr als 260 Jah­re wäh­ren­de Ver­bin­dung der Fami­lie von Wedel mit der Even­burg.

Auch die Herr­lich­keit Gödens gelang­te spä­ter in den Besitz der Fami­lie. 1746 kam die Herr­lich­keit durch die Hei­rat von Graf Erhard Fried­rich von Wedel mit einer Uren­ke­lin der Fami­lie von Fry­d­ag an die Fami­lie von Wedel.

Erst 1930 ende­te die Epo­che der Fami­lie von Wedel auf der Even­burg. Die Fami­lie ver­leg­te ihren Wohn­sitz end­gül­tig nach Schloss Gödens.

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Besuch der his­to­ri­schen Familiengruft

Nach dem Ein­tref­fen der Teil­neh­mer auf der Ter­ras­se des Schlossca­fés führ­te das Pro­gramm zunächst zur Kir­che in Loga. Dort erhiel­ten die Bestat­ter die Gele­gen­heit, die his­to­ri­sche Fami­li­en­gruft der Fami­li­en von Ehren­treu­ter und von Wedel zu besichtigen.

In der Gruft befin­det sich unter ande­rem die letz­te Ruhe­stät­te von Oberst Erhard von Ehren­treu­ter, dem Erbau­er der Even­burg, sowie sei­ner jüngs­ten Toch­ter Maria von Wedel.

Beson­ders ein­drucks­voll sind zwei restau­rier­te Prunk­sär­ge aus dem 17. Jahr­hun­dert. Die his­to­ri­sche Gruft ist seit 2015 im Rah­men von Füh­run­gen zugäng­lich.

Anschlie­ßend ging es zurück zur Even­burg. Bei einer Schloss­füh­rung erhiel­ten die Teil­neh­mer wei­te­re Ein­bli­cke in die Geschich­te und Ent­wick­lung des tra­di­ti­ons­rei­chen Gebäudes.

Nach dem Rund­gang stand im Fest­saal ein gemein­sa­mes Mit­tags­buf­fet auf dem Pro­gramm. Der anschlie­ßen­de Aus­tausch bot den Bestat­tern Gele­gen­heit, Erfah­run­gen zu tei­len, Kon­tak­te zu pfle­gen und über aktu­el­le Ent­wick­lun­gen in der Bestat­tungs­kul­tur zu sprechen.

Gedächt­nis­wald arbei­tet mit 62 Bestat­tungs­un­ter­neh­men zusammen

Der Bestat­ter­tag ist für den Gedächt­nis­wald Herr­lich­keit Gödens zugleich ein wich­ti­ger Bestand­teil sei­ner Netz­werk­ar­beit. Aktu­ell arbei­tet der Gedächt­nis­wald mit 62 Bestat­tungs­un­ter­neh­men zusammen.

Der regel­mä­ßi­ge per­sön­li­che Aus­tausch soll dazu bei­tra­gen, dass Bestat­ter ihre Kun­den und Ange­hö­ri­gen zuver­läs­sig über die ver­schie­de­nen Mög­lich­kei­ten und Ent­wick­lun­gen rund um die Wald­be­stat­tung infor­mie­ren können.

Auch die Kom­mu­ni­ka­ti­on mit Inter­es­sier­ten und Ange­hö­ri­gen hat sich in den ver­gan­ge­nen Jah­ren wei­ter­ent­wi­ckelt. Der Gedächt­nis­wald infor­miert unter ande­rem über Face­book und Insta­gram regel­mä­ßig über die Wald­be­stat­tung, die ver­schie­de­nen Stand­or­te und aktu­el­le Entwicklungen.

Mensch-Tier-Bereich in Frie­de­burg wächst

Zu den jün­ge­ren Ent­wick­lun­gen gehört der Mensch-Tier-Bereich am Stand­ort Frie­de­burg. Die­ser ist seit rund einem Jahr in Betrieb. Inzwi­schen haben dort bereits ers­te Tier­be­stat­tun­gen stattgefunden.

Das Inter­es­se an die­sem beson­de­ren Ange­bot wächst. Des­halb soll die vor­han­de­ne Flä­che künf­tig wei­ter aus­ge­baut werden.

Auch Stand­ort Leer wird weiterentwickelt

Auch am Stand­ort Leer schrei­tet die Ent­wick­lung des Gedächt­nis­wal­des vor­an. Die bestehen­de Flä­che wird kon­ti­nu­ier­lich erweitert.

Per­spek­ti­visch soll außer­dem der Betrieb auf einer bereits geneh­mig­ten Erwei­te­rungs­flä­che gegen­über der B 436 auf­ge­nom­men wer­den. Damit ent­ste­hen zusätz­li­che Mög­lich­kei­ten für Men­schen, die sich für eine Wald­be­stat­tung interessieren.

His­to­rie trifft auf moder­ne Bestattungskultur

Der 4. Bestat­ter­tag auf der Even­burg ver­band damit zwei unter­schied­li­che Aspek­te: Einer­seits ging es um die aktu­el­len Ent­wick­lun­gen und neu­en Ange­bo­te in der Bestat­tungs­kul­tur, ande­rer­seits bot der his­to­ri­sche Ver­an­stal­tungs­ort die Gele­gen­heit, sich mit den The­men Tod, Erin­ne­rung und Bestat­tung auch aus einem geschicht­li­chen Blick­win­kel auseinanderzusetzen.

Für den Gedächt­nis­wald Herr­lich­keit Gödens ist der Bestat­ter­tag zugleich ein wich­ti­ger Ter­min, um das bestehen­de Netz­werk zu pfle­gen, Erfah­run­gen aus­zu­tau­schen und gemein­sam über die zukünf­ti­ge Ent­wick­lung der Bestat­tungs­kul­tur in der Regi­on zu sprechen.

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Ver­ein Stra­ßen­an­ker hilft Bedürf­ti­gen in der Regi­on – Nico Blo­em zeigt sich beeindruckt

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Zum Bild: Beim Ver­ein Stra­ßen­an­ker in Steen­fel­de (von links): Ilo­na van San­ten, Micha­el Lake­berg, Nico Blo­em und Ger­hard Wie­chers. Foto: privat

Stra­ßen­an­ker hilft Bedürf­ti­gen in der Regi­on: Nico Blo­em beein­druckt von ehren­amt­li­chem Engagement

Westoverledingen/Leer/Weener – Beim Ver­ein Stra­ßen­an­ker ste­hen Men­schen im Mit­tel­punkt, die häu­fig am Rand der Gesell­schaft ste­hen. Obdach­lo­se, Bedürf­ti­ge und alters­ar­me Men­schen erhal­ten Unter­stüt­zung, Essen und vor allem eine Anlauf­stel­le. Bei sei­ner Som­mer­rei­se infor­mier­te sich der SPD-Land­tags­ab­ge­ord­ne­te Nico Blo­em aus Wee­ner über die Arbeit des Ver­eins und zeig­te sich beeindruckt.

„Hier wird von Ehren­amt­li­chen Außer­ge­wöhn­li­ches für die Schwächs­ten in unse­rer Gesell­schaft geleis­tet. Dafür kann ich mich nur bedan­ken“, sag­te Nico Blo­em bei sei­nem Besuch beim Ver­ein Stra­ßen­an­ker. An dem Ter­min nahm auch der SPD-Rats­frak­ti­ons­vor­sit­zen­de Ger­hard Wie­chers teil.

Der Ver­ein wird von zwölf Ehren­amt­li­chen getra­gen und steht unter der Lei­tung von Ilo­na van San­ten und Micha­el Lake­berg. Stra­ßen­an­ker küm­mert sich um Men­schen, die Unter­stüt­zung benö­ti­gen – ins­be­son­de­re um Obdach­lo­se, Bedürf­ti­ge und alters­ar­me Men­schen aus der gesam­ten Region.

Der Ver­ein ist mit zwei Stand­or­ten in Steen­fel­de und Leer aktiv und finan­ziert sei­ne Arbeit aus­schließ­lich über Spen­den.

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Hil­fe unab­hän­gig von Berechtigungsscheinen

Ein wich­ti­ger Bestand­teil der Arbeit sind die Essens­aus­ga­ben in Leer und Wee­ner. Dar­über hin­aus arbei­tet Stra­ßen­an­ker mit der Leera­ner Sup­pen­kü­che und der Begeg­nungs­stät­te „Kopf an“ zusammen.

Dabei setzt der Ver­ein bewusst auf einen nied­rig­schwel­li­gen Zugang. „Bei uns wird jeder bedient, egal ob er einen Berech­ti­gungs­schein hat oder nicht“, erklärt Ilo­na van Santen.

Wie groß der Bedarf ist, zei­gen die Besu­cher­zah­len. In Leer erreicht der Ver­ein regel­mä­ßig zwi­schen 60 und 80 Bedürf­ti­ge, in Wee­ner sind es etwa 30 bis 40 Men­schen.

Für vie­le Besu­cher ist die Unter­stüt­zung längst zu einem fes­ten Bestand­teil ihres All­tags gewor­den. „Wir haben einen fes­ten Kreis von Men­schen, die regel­mä­ßig zu uns kom­men – für sie sind wir tat­säch­lich ein Anker“, sagt van Santen.

Wunsch nach weni­ger Büro­kra­tie und mehr Zusammenarbeit

Im Gespräch mit Nico Blo­em mach­ten Ilo­na van San­ten und Micha­el Lake­berg auch deut­lich, wo sie Ver­bes­se­rungs­be­darf sehen. Sie wün­schen sich ins­be­son­de­re weni­ger Büro­kra­tie und eine stär­ke­re Zusam­men­ar­beit zwi­schen den ver­schie­de­nen Initia­ti­ven, die sich in der Regi­on um Men­schen in schwie­ri­gen Lebens­si­tua­tio­nen kümmern.

Denn die Her­aus­for­de­run­gen sind viel­fäl­tig. Nicht alle Men­schen, die Unter­stüt­zung benö­ti­gen, errei­chen die bestehen­den Hilfs­an­ge­bo­te. Bei man­chen rei­chen die staat­li­chen Leis­tun­gen nicht aus, bei ande­ren kom­men die vor­han­de­nen sozia­len Hil­fen aus unter­schied­li­chen Grün­den nicht an.

Nico Blo­em: „Es muss sich poli­tisch was tun“

Auch Nico Blo­em sieht hier Hand­lungs­be­darf. „Es gibt auch bei uns in der Regi­on vie­le Men­schen, denen es nicht gut geht. Bei denen die sozia­len Hil­fen, die unser Sozi­al­staat bie­tet, nicht ankom­men oder ein­fach nicht rei­chen – aus wel­chen Grün­den auch immer. Das ist eine Situa­ti­on, die kei­ner akzep­tie­ren darf“, beton­te der SPD-Landtagsabgeordnete.

Aus sei­ner Sicht müs­se des­halb auch auf poli­ti­scher Ebe­ne nach Lösun­gen gesucht wer­den. Gleich­zei­tig hob Blo­em die Bedeu­tung des ehren­amt­li­chen Enga­ge­ments hervor.

„Es muss sich poli­tisch was tun, kei­ne Fra­ge. Ich bin sehr froh, dass es in unse­rer Regi­on Initia­ti­ven wie den Ver­ein Stra­ßen­an­ker gibt, der mit viel Lei­den­schaft und Herz­blut hilft. Respekt und herz­li­chen Dank für die­sen beein­dru­cken­den Ein­satz“, sag­te Bloem.

Stra­ßen­an­ker als wich­ti­ger Anlaufpunkt

Der Besuch mach­te deut­lich, wel­che Bedeu­tung ehren­amt­li­che Hilfs­an­ge­bo­te für Men­schen in schwie­ri­gen Lebens­si­tua­tio­nen haben. Mit sei­nen Stand­or­ten und den zahl­rei­chen Koope­ra­tio­nen leis­tet der Ver­ein Stra­ßen­an­ker einen wich­ti­gen Bei­trag zur Unter­stüt­zung von Bedürf­ti­gen in Leer, Wee­ner, Wes­t­ov­er­le­din­gen und der gesam­ten Regi­on.

Finan­ziert wird die Arbeit aus­schließ­lich durch Spen­den. Das Enga­ge­ment der zwölf Ehren­amt­li­chen ermög­licht es dem Ver­ein, Men­schen unab­hän­gig von büro­kra­ti­schen Hür­den Unter­stüt­zung und eine Anlauf­stel­le zu bieten.

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