Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet
Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
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Erfolgreiche plattdeutsche Komödie im Zollhaus: Vorstand einstimmig bestätigt!
Der einstimmig wiedergewählte Vorstand des Vereins „Komödie im Zollhaus“ (von links): Silke Hein (1. Vorsitzende), Folkert Harders (2. Vorsitzender und Regisseur) und Heinz Röttgers (Kassenwart).
Komödie im Zollhaus bestätigt Vorstand einstimmig – Erfolgreiche Theatersaison wird fortgesetzt
Der Verein „Komödie im Zollhaus“ setzt auf Kontinuität: Bei der turnusmäßigen Mitgliederversammlung wurde der Vorstand nach drei Jahren Amtszeit einstimmig wiedergewählt. Silke Hein bleibt Vorsitzende, Folkert Harders weiterhin stellvertretender Vorsitzender und Regisseur. Heinz Röttgers wurde als Kassenwart bestätigt.
Bevor die Mitglieder zur Wahl schritten, blickte die Vorsitzende Silke Hein auf die vergangenen drei Jahre zurück. Dabei fiel ihre Bilanz positiv aus: Jeweils im März präsentierte der Verein im besonderen Ambiente des Dachtheaters im Zollhaus eine plattdeutsche Komödie. Insgesamt neun Aufführungen standen pro Saison auf dem Programm. Die meisten Vorstellungen waren sogar ausverkauft – ein schöner Erfolg und eine Bestätigung für die Arbeit des gesamten Ensembles.
Sonntagsvorstellungen kommen beim Publikum an
Ein besonderer Schwerpunkt des Rückblicks lag auf den Nachmittagsvorstellungen am Sonntag. Zum zweiten Mal hatte der Verein in diesem Jahr eine solche Aufführung angeboten. Die Resonanz war erneut überzeugend: Sämtliche Zuschauerplätze waren besetzt.
„Die Tatsache, dass jeweils alle Zuschauerplätze besetzt waren, zeigt uns, dass es die richtige Entscheidung war, ein solches Angebot zu machen“, erklärte Silke Hein. Auch die Bewirtung in den Pausen trug zum besonderen Erlebnis bei. Tee und Krintstuut ergänzten die Sonntagsvorstellungen und sorgten für eine gemütliche Atmosphäre.
Aufgrund der positiven Erfahrungen steht für den Verein fest, dass dieses Angebot fortgeführt wird. Auch künftig soll es jeweils eine Vorstellung an einem Sonntagnachmittag geben.
Solide Finanzen und Ausblick auf die neue Saison
Einen Überblick über die finanzielle Situation gab Kassenwart Heinz Röttgers. Seine Einschätzung fiel beruhigend aus: Die Finanzen des Vereins seien solide. Die Einnahmen aus den Eintrittsgeldern sowie die Spenden der Sponsoren reichten aus, um die erheblichen Kosten des Theaterbetriebs zu decken.
Zum Abschluss des Rückblicks richtete sich der Blick bereits auf die kommende Spielzeit. Folkert Harders, der als stellvertretender Vorsitzender zugleich die Regie übernimmt, gab der Mitgliederversammlung einen ersten Ausblick auf das Theaterstück der nächsten Saison. Damit dürfen sich die Freunde der plattdeutschen Bühne bereits auf die nächste Produktion im Zollhaus-Dachtheater freuen.
Vorstand einstimmig im Amt bestätigt
Mit Applaus würdigten die Mitglieder die geleistete Arbeit des bisherigen Vorstands. Alle drei Vorstandsmitglieder erklärten sich bereit, ihre Aufgaben auch künftig weiterzuführen.
Bei der anschließenden Wahl wurden alle Amtsinhaber einstimmig bestätigt: Silke Hein bleibt Vorsitzende, Folkert Harders stellvertretender Vorsitzender und Heinz Röttgers Kassenwart.
Mit der Wiederwahl setzt der Verein auf bewährte Zusammenarbeit und schafft eine verlässliche Grundlage für die weitere Vereinsarbeit. Die erfolgreiche Resonanz auf die Aufführungen und das zusätzliche Sonntagsangebot zeigen, dass die plattdeutsche Komödie im Zollhaus-Dachtheater ihr Publikum erreicht.


Immer informiert mit „Wir Leeraner“ & dem LeserECHO-Portal!
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Leer trauert um seinen unvergessenen Gallimarkt-Herold Trevor Heeks
Stadt Leer trauert um Ehrenherold Trevor Heeks
Leer/Trowbridge – Die Nachricht von Trevor Heeks’ Tod macht viele Menschen in Leer traurig. Der 82-jährige Town-Crier der englischen Partnerstadt Trowbridge ist nach kurzer, schwerer Krankheit am Sonnabendmorgen friedlich eingeschlafen. Für Leer war Trevor weit mehr als der Ausrufer des Gallimarkts: Er war ein Freund, ein Botschafter und über Jahrzehnte ein vertrautes Gesicht, das die Menschen mit seiner Herzlichkeit und Begeisterung berührte.
„Wir sind sehr traurig. Unsere Gedanken sind in erster Linie bei seiner Familie und bei allen, die ihm nahegestanden haben“, sagt Bürgermeister Claus-Peter Horst. Und ergänzt: „Jeder, der den Gallimarkt kannte, kannte und schätzte Trevor Heeks.“
Mehr als 35 Jahre Freundschaft mit dem Gallimarkt
Trevor Heeks war jahrzehntelang Town-Crier in Trowbridge und erstmals 1989 als Ausrufer bei der Eröffnung des Gallimarkts dabei. Seitdem gehörte er für viele Menschen in Leer einfach dazu. Seine Auftritte waren geprägt von seiner unverwechselbaren Stimme, seiner mitreißenden Art und seiner großen Verbundenheit mit der Stadt.
Am 7. Oktober 2025 trug sich Trevor feierlich in das Goldene Buch der Stadt Leer ein. Damit wurden seine mehr als 35-jährige Freundschaft und Treue zum Gallimarkt gewürdigt. An seiner Seite waren Bürgermeister Claus-Peter Horst und seine Frau Edith Horst.
Damals brachte der Bürgermeister die Bedeutung des langjährigen Herolds mit einem Satz auf den Punkt: „Trevor ist das Gesicht des Gallimarkts.“
Bei diesem Besuch stimmte Trevor auch das schottische Lied „Auld Lang Syne“ an – ein Lied über Freundschaft, gemeinsame Erinnerungen und die Verbundenheit zwischen Menschen. Alle sangen mit. Heute, nach seinem Tod, berühren diese Bilder auf eine ganz besondere Weise. Ein gemeinsamer Moment, der nun für immer in Erinnerung bleibt.
„Trevor, wir lieben Dich!“
Seinen letzten Live-Auftritt beim Gallimarkt hatte Trevor 2025. Wie in jedem Jahr wurde er von der Menge begeistert gefeiert. Noch bei der Eröffnung des Gallimarkts vor zehn Tagen erinnerte Bürgermeister Horst an ihn und würdigte ihn erneut als „das Gesicht des Gallimarkts“.
Auf der Großleinwand wurde ein Video gezeigt, in dem Trevor sich gewohnt lautstark und voller Emotionen mit seinen berühmten Rufen „Ich liebe Gallimarkt“ und „Ich liebe Leeraner“ an die Besucher wandte. Die Antwort der Tausenden Menschen war überwältigend: „Trevor, wir lieben Dich!“
Diese bewegenden Aufnahmen wurden Trevor einige Tage später auch an seinem Krankenbett gezeigt. Aus Trowbridge hieß es, dass er sich sehr darüber gefreut habe. Es war ein Zeichen dafür, wie tief die Verbundenheit zwischen Trevor und den Menschen in Leer war – und wie viel er ihnen bedeutete.
Auszeichnung durch König Charles III.
Noch kurz vor seinem Tod wurde Trevor Heeks in dieser Woche am Krankenbett eine besondere Ehre zuteil: König Charles III. zeichnete ihn mit der British Empire Medal (BEM) aus. Damit wurden 40 Jahre ehrenamtliches Engagement und sein Einsatz für internationale Städtepartnerschaften gewürdigt.
Die Auszeichnung unterstreicht, was Trevor über Jahrzehnte geleistet hat. Er brachte Menschen zusammen, hielt die Freundschaft zwischen Leer und Trowbridge lebendig und wurde zu einem Botschafter, der weit über seine Heimatstadt hinaus geschätzt wurde.
Ein Freund, der unvergessen bleibt
Trevor Heeks hat in Leer Spuren hinterlassen, die bleiben werden – in der Geschichte des Gallimarkts, in der Freundschaft zwischen zwei Städten und vor allem in den Herzen vieler Menschen.
Lieber Trevor, Du hast Leer geliebt – und Leer hat Dich geliebt. Deine Stimme, Dein Lachen und Deine Begeisterung werden fehlen. Doch die Erinnerungen an Dich bleiben.
„Trevor, wir lieben Dich!“ ❤️
Die Stadt Leer ist Trevor Heeks zu großem Dank verpflichtet und wird ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Er wird unvergessen bleiben.
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Zeitumstellung am 25. Oktober: Eine Stunde mehr Schlaf – oder länger arbeiten!
Zeitumstellung 2026: Eine Stunde zurück – worauf Menschen und Autofahrer jetzt achten sollten
In der Nacht zum Sonntag, 25. Oktober 2026, endet die Sommerzeit. Die Uhren werden um eine Stunde zurückgestellt. Damit beginnt die Mitteleuropäische Zeit (MEZ). Für viele bedeutet das eine zusätzliche Stunde Schlaf. Doch die Umstellung beeinflusst den Tagesrhythmus, verändert die Lichtverhältnisse im Straßenverkehr und kann auch für Wildtiere zur Herausforderung werden.
Wann wird die Uhr umgestellt?
Die Zeitumstellung findet in diesem Jahr in der Nacht von Samstag, 24. Oktober, auf Sonntag, 25. Oktober, statt. Um 3 Uhr werden die Uhren auf 2 Uhr zurückgestellt. Die Nacht ist damit eine Stunde länger.
Viele Smartphones, Computer und Funkuhren passen sich automatisch an. Bei analogen Uhren, Backöfen, älteren Radioweckern und manchen Fahrzeuganzeigen ist dagegen eine manuelle Korrektur erforderlich.
Eine einfache Eselsbrücke hilft beim Merken: Im Frühjahr werden die Uhren vorgestellt, im Herbst zurückgestellt. Wer die Uhrzeit am Sonntagmorgen kontrolliert, vermeidet Missverständnisse bei Verabredungen und Terminen.
Warum gibt es die Zeitumstellung noch?
Die Umstellung zwischen Sommer- und Normalzeit wird seit Jahren kontrovers diskutiert. Befürworter versprechen sich eine bessere Nutzung des Tageslichts in den Abendstunden. Kritiker bezweifeln, dass die erhofften Energieeinsparungen tatsächlich in relevantem Umfang eintreten, und verweisen auf mögliche Auswirkungen auf den menschlichen Schlafrhythmus.
Das Europäische Parlament sprach sich 2019 dafür aus, die halbjährliche Zeitumstellung abzuschaffen. Eine endgültige, EU-weit abgestimmte Regelung zur Beendigung der Umstellung wurde jedoch bislang nicht umgesetzt. Deshalb bleiben die bekannten Termine bestehen: Ende März werden die Uhren vorgestellt, Ende Oktober zurückgestellt.
Zeitumstellung und Wildtiere: Warum Autofahrer besonders aufmerksam sein sollten
Mit dem Ende der Sommerzeit verändern sich die Lichtverhältnisse im morgendlichen und abendlichen Berufsverkehr. Was für Menschen zunächst nur eine Stunde Unterschied auf der Uhr ist, kann im Straßenverkehr erhebliche Folgen haben: Viele Fahrten finden wieder häufiger in der Dämmerung oder bei Dunkelheit statt.
Wildtiere wie Rehe, Hirsche und Wildschweine sind besonders in den frühen Morgenstunden und am Abend aktiv. Ihre natürlichen Bewegungsmuster richten sich nicht nach der Uhr. Der Berufsverkehr verschiebt sich dagegen nach der Zeitumstellung im Verhältnis zu den Lichtverhältnissen. Dadurch können sich Zeiten, in denen Tiere Straßen überqueren, stärker mit dem Autoverkehr überschneiden.
Besonders aufmerksam sollten Autofahrer auf Landstraßen, an Waldrändern, auf Strecken durch Felder und entlang von Hecken sein. Wildtiere können unvermittelt auf die Fahrbahn laufen – nicht nur in unmittelbarer Waldnähe.
So verringern Sie das Risiko eines Wildunfalls
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Geschwindigkeit anpassen: Fahren Sie in der Dämmerung und auf bekannten Wildwechselstrecken besonders vorsichtig.
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Straßenränder im Blick behalten: Achten Sie auf Bewegungen am Fahrbahnrand und auf Wildwechsel-Warnschilder.
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Ausreichend Abstand halten: So bleibt mehr Zeit, auf plötzlich auftauchende Tiere zu reagieren.
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Bei Wild auf der Fahrbahn bremsen: Reduzieren Sie die Geschwindigkeit kontrolliert und bleiben Sie möglichst in der Spur. Riskante Ausweichmanöver können zu schweren Unfällen mit dem Gegenverkehr oder an Bäumen führen.
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Mit weiteren Tieren rechnen: Wo ein Reh die Straße überquert, können weitere Tiere folgen.
Wichtig: Fernlicht kann Wildtiere blenden und ihre Reaktion unberechenbarer machen. Taucht ein Tier auf der Fahrbahn auf, sollten Autofahrer abblenden, kontrolliert bremsen und hupen, sofern dies gefahrlos möglich ist.
Kommt es zu einem Zusammenstoß, sollten Sie die Unfallstelle absichern und die Polizei verständigen. Ein verletztes oder getötetes Tier sollte nicht eigenständig angefasst oder mitgenommen werden. Bei einem Wildunfall kann die Polizei außerdem Hinweise zur weiteren Vorgehensweise und gegebenenfalls zur Ausstellung einer Wildunfallbescheinigung geben.
Wie wirkt sich die Zeitumstellung auf den Schlaf aus?
Die zusätzliche Stunde Schlaf klingt zunächst angenehm. Dennoch kann sich die Umstellung auf den Biorhythmus auswirken. Der menschliche Körper orientiert sich nicht allein an der Uhr, sondern auch an Tageslicht, Schlafgewohnheiten und regelmäßigen Abläufen.
Manche Menschen bemerken vorübergehend, dass sie früher müde werden, morgens eher aufwachen oder zu ungewohnten Zeiten Hunger bekommen. Auch Kinder, ältere Menschen und Personen mit einem festen Schicht- oder Arbeitsrhythmus können die Veränderung als störend empfinden.
Diese Tipps helfen bei der Umstellung
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Den Tagesrhythmus beibehalten: Stehen Sie möglichst zu einer festen Zeit auf und halten Sie regelmäßige Schlafenszeiten ein.
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Tageslicht nutzen: Ein Spaziergang am Morgen unterstützt die Anpassung der inneren Uhr.
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Abends zur Ruhe kommen: Reduzieren Sie helles Licht und intensive Bildschirmnutzung kurz vor dem Schlafengehen.
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Koffein am späten Tag vermeiden: Kaffee und andere koffeinhaltige Getränke können das Einschlafen erschweren.
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Bewegung einplanen: Moderate Bewegung am Tag kann den Schlaf fördern. Direkt vor dem Schlafengehen sollte intensive körperliche Belastung bei empfindlichen Personen vermieden werden.
Wer sich am Sonntag trotz der längeren Nacht müde fühlt, sollte insbesondere beim Autofahren aufmerksam sein und bei deutlicher Müdigkeit eine Pause einlegen.
Was müssen Bahnreisende beachten?
Auch für Reisende mit der Bahn ist die Zeitumstellung relevant. Insbesondere Züge, die während der Umstellung in der Nacht unterwegs sind, müssen den Wechsel zwischen Sommer- und Normalzeit im Fahrplan berücksichtigen. Bei der Rückstellung entsteht eine zusätzliche Stunde im zeitlichen Ablauf.
Wer in der Nacht auf Sonntag eine längere Zugfahrt oder eine frühe Verbindung geplant hat, sollte die aktuellen Fahrplanangaben vor der Abreise prüfen. Das gilt ebenso für Anschlüsse, Nachtzüge und den öffentlichen Nahverkehr. Maßgeblich sind die Informationen des jeweiligen Verkehrsunternehmens.
Wird die Zeitumstellung bald abgeschafft?
Ob und wann die Zeitumstellung in Europa endet, ist weiterhin offen. Eine Abschaffung müsste zwischen den EU-Mitgliedstaaten abgestimmt werden, damit nicht unterschiedliche Zeitregelungen zu zusätzlichen Problemen im grenzüberschreitenden Verkehr und im Wirtschaftsleben führen.
Bis zu einer verbindlichen Neuregelung bleibt es daher bei der zweimal jährlichen Umstellung. Der nächste Wechsel steht bereits im Frühjahr 2027 an: Dann beginnt die Sommerzeit, und die Uhren werden wieder eine Stunde vorgestellt.
Eine Stunde mehr – aber auch mehr Aufmerksamkeit
Die Umstellung auf die Winterzeit bringt eine längere Nacht und für viele Menschen eine willkommene zusätzliche Stunde Schlaf. Gleichzeitig ändern sich die Lichtverhältnisse im Straßenverkehr. Gerade in der Dämmerung sollten Autofahrer deshalb besonders vorausschauend fahren und mit Wildwechsel rechnen.
Wer seine Uhren rechtzeitig kontrolliert, den eigenen Schlafrhythmus im Blick behält und auf Landstraßen vorsichtig unterwegs ist, kommt gut durch die Zeitumstellung.
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Während sich viele Menschen in der Nacht auf Sonntag über eine zusätzliche Stunde Schlaf freuen können, müssen andere eine Stunde länger arbeiten. Betroffen sind zahlreiche Berufsgruppen, die auch nachts für Sicherheit, Versorgung und einen reibungslosen Ablauf sorgen: Einsatzkräfte bei Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst ebenso wie Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, Ärzte im Nachtdienst, Beschäftigte in Leitstellen sowie Bahnpersonal und Mitarbeiter in anderen Bereichen des öffentlichen Verkehrs. Auch in Industrieunternehmen, Energieversorgungsbetrieben und weiteren Betrieben mit durchgehendem Schichtdienst kann die Zeitumstellung Auswirkungen auf die Arbeitszeit haben.
Wie wird die zusätzliche Stunde berücksichtigt? Bei der Umstellung auf die Winterzeit am 25. Oktober 2026 werden die Uhren um 3 Uhr auf 2 Uhr zurückgestellt. Die Nacht dauert dadurch tatsächlich eine Stunde länger. Wer während dieser Zeit Nachtdienst hat, kann deshalb eine zusätzliche Arbeitsstunde leisten. Wie diese erfasst und ausgeglichen wird, hängt vom jeweiligen Arbeits- oder Tarifvertrag sowie von betrieblichen oder dienstlichen Vereinbarungen ab. Die zusätzliche Stunde kann beispielsweise vergütet oder dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben werden. Auch bei Nachtzuschlägen sind die geltenden Regelungen maßgeblich.
Arbeitgeber müssen bei der Dienstplanung außerdem die gesetzlichen Vorgaben zu Arbeitszeiten und Ruhezeiten berücksichtigen. Bei der Umstellung auf die Sommerzeit im Frühjahr wird die Nacht dagegen um eine Stunde verkürzt. Auch dann richtet sich der Umgang mit der fehlenden Stunde nach den jeweiligen Regelungen.






















