Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet
Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
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Lokal
Landkreis Leer: Alte Handys abgeben – Gutes tun!
Alte Handys abgeben und Gutes tun: Abfallwirtschaftsbetrieb startet Aktion im Multi Süd
Anlässlich der Europäischen Woche der Abfallvermeidung lädt der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Leer (ALL) zu einer besonderen Sammelaktion ein: Am Donnerstag, 27. November, haben Bürgerinnen und Bürger aus dem gesamten Kreisgebiet die Möglichkeit, ihre alten Mobiltelefone abzugeben. Der Stand befindet sich auf der Mall im Multi Ostfriesland-Center, Osseweg 87 in Leer, und ist von 10 bis 14 Uhr geöffnet.
Die abgegebenen Handys werden nicht nur fachgerecht recycelt, sondern gleichzeitig einem guten Zweck zugeführt: Für jedes abgegebene Gerät übergibt der Abfallwirtschaftsbetrieb eine Spende an eine gemeinnützige Organisation in der Region. Zudem stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort für Fragen rund um das Thema Abfallentsorgung und nachhaltigen Umgang mit Ressourcen zur Verfügung.
Die Europäische Woche der Abfallvermeidung (EWAV) möchte das Bewusstsein für nachhaltigen Konsum und Ressourcenschonung stärken. Mit jährlich rund 10.000 Aktionen in ganz Europa wird gezeigt, wie Abfall vermieden, wiederverwendet oder repariert werden kann. Das diesjährige Motto der EWAV vom 22. bis 30. November 2025 lautet: „Reparieren statt wegwerfen: Elektroschrott vermeiden!“
Mit der Sammelaktion in Leer bietet der ALL allen Bürgerinnen und Bürgern eine einfache Möglichkeit, alte Elektronikgeräte sinnvoll zu entsorgen, Ressourcen zu schonen und gleichzeitig die Region zu unterstützen.
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Weihnachtlicher Hafenzauber in Leer: Punsch-Fahrt auf dem Salonschiff „Hafenmusik“
Punsch-Fahrt mit Weihnachtsmarkt – Ein winterliches Erlebnis auf dem Salonschiff „Hafenmusik“
Wenn sich der Museumshafen in Leer in ein leuchtendes Weihnachtsparadies verwandelt und der Duft von Glühwein, Mandeln und frischem Tannenharz durch die Gassen zieht, beginnt eine der schönsten Zeiten des Jahres. Besonders stimmungsvoll lässt sich diese Adventsatmosphäre bei einer Punsch-Fahrt auf dem Salonschiff „Hafenmusik“ erleben – einer adventlichen Hafenrundfahrt, die Genuss, maritime Einblicke und Weihnachtszauber miteinander verbindet.
Maritime Entdeckungsreise im Advent
Während an Bord leckerer alkoholfreier Punsch oder heißer Glühwein serviert wird, führt die Rundfahrt durch den Museumshafen, den Freizeit- und Sporthafen Leer sowie den Industriehafen. Hier befindet sich unter anderem die bekannte Werft Ferus Smit, die sich auf den Bau moderner Frachtschiffe spezialisiert hat.
Die maritime Region rund um Leer, Haren (Ems) und Papenburg nimmt seit Jahrzehnten eine besondere Stellung ein. Sie zählt zu den bedeutendsten Reederei‑, Schifffahrts- und Werftenstandorten Deutschlands. Allein in Leer und Haren (Ems) werden rund 750 Schiffe durch ansässige Reedereien bereedert – ein beeindruckendes Beispiel für die maritime Kompetenz der Region.


Weihnachtsmarkt achter d‘ Waag – Ein Lichtermeer am Wasser
Gleich neben dem Hafen erwartet die Besucher der romantische Leeraner Weihnachtsmarkt, der jedes Jahr zahlreiche Gäste begeistert.
23 aufwendig dekorierte und liebevoll geschmückte Marktbuden, das nachgebaute Rathaus von Leer am historischen Waageplatz, kunsthandwerkliche Angebote, Holzarbeiten, Schmuck – all das schafft ein stimmungsvolles und unverwechselbares Ambiente.
Der Markt präsentiert sich als wahres Lichtermeer:
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Die Nessebrücke wird erstmals reich mit LED-Lichtern ausgestattet.
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Am Ernst-Reuter-Platz warten der Kunsthandwerkermarkt, ein Riesenrad und der größte Weihnachtskalender der Region.
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Die Altstadt, die alten Speichergebäude und die Schiffe im Hafen sorgen für ein Bild, wie man es in Deutschland kein zweites Mal findet.
Die Medienresonanz reicht inzwischen bundesweit: Der Leeraner Weihnachtsmarkt schafft es auf Titelseiten und immer wieder ins Fernsehen – ein Beweis für seine besondere Ausstrahlung.


Vom Wasser aus einzigartig
Die Punsch-Fahrt auf dem Salonschiff „Hafenmusik“ bietet eine Perspektive, die Besucher nur hier erleben können. Unter dem historischen Rathausturm erklingen Trompetenspiel, Shanty-Chor und verschiedene Live-Auftritte – und von Bord aus haben Sie einen Logenplatz.
Im warmen, gemütlich dekorierten Innenbereich des Salonschiffs sitzen Sie entspannt bei Punsch oder Glühwein. Vom Schiff aus haben Sie einen einzigartigen Blick auf das festlich beleuchtete Hafenareal: die weihnachtlich geschmückten Marktbuden, die historischen Speichergebäude und die zahlreichen festlich dekorierten Schiffe im Hafen. Ob mit Familie, Freunden, Gästen oder als Betriebsausflug – diese adventliche Hafenrundfahrt auf dem Salonschiff bietet unvergessliche Eindrücke und ein besonderes Weihnachtserlebnis vom Wasser aus.
Insidertipp:
Lassen Sie den Ausflug in der Ostfriesischen Teestube am Hafen ausklingen – direkt an der Rathausbrücke mit Blick auf den Weihnachtsmarkt „achter d‘ Waag“.


Punsch-Fahrten — Termine für 2025 – Jetzt frühzeitig buchen!
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Samstag, 29.11., 12:00 Uhr
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Dienstag, 02.12., 15:00 Uhr
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Donnerstag, 04.12., 14:00 Uhr
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Samstag, 06.12., 13:00 Uhr
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Freitag, 12.12., 14:00 Uhr
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Samstag, 13.12., 15:00 Uhr
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Sonntag, 14.12., 12:30 Uhr
Sichern Sie sich rechtzeitig Ihre Plätze für dieses nostalgische und einzigartige Adventserlebnis – die Punsch-Fahrt auf dem „Hafenmusik“ wird schnell ausgebucht. Die adventliche Hafenrundfahrt ist für 21 Euro pro Person buchbar – ein attraktives Preis-Leistungs-Verhältnis für ein besonderes Erlebnis.

Germania Schifffahrtsgesellschaft mbH
Rathausstr. 4a
26789 Leer
Telefon: 0491 – 59 82
Telefax: 0491 – 59 66
E‑Mail: info@germania-schifffahrt.de



🎄 Mehr weihnachtliche Eindrücke aus Leer!
Auf unserer Facebookseite „Wir Leeraner“ finden Sie alles rund um die Leeraner Weihnachtsmärkte:
📹 Videos von stimmungsvollen Momenten
📸 Bilder der festlich geschmückten Buden und Lichter
📅 Veranstaltungshinweise zu Konzerten, Märkten und Highlights
🔴 Live-Videos direkt vom Geschehen
🎁 Gewinnspiele mit tollen Überraschungen
Besuchen Sie uns und tauchen Sie ein in die festliche Atmosphäre der romantischen Altstadt und des Museumshafens – es gibt viel zu entdecken!

Lokal
Erleben statt nur zuhören: Die Lesung von Heike Susanne Kolpack in Leer
Lesung in Leer: Kolpack beeindruckt mit bewegender Lebensgeschichte
Im Seniorenzentrum ProSenis in Leer fand eine Literaturveranstaltung statt, die noch lange nachhallte. Unter dem Titel „Papillon – oder die Metamorphose meines Lebens“ präsentierte Kolpack ihre Lebensgeschichte – eindringlich, behutsam und getragen von stiller, unübersehbarer Kraft.
Kolpack reflektierte in ihrem Buch über einen Lebensweg, der von tiefgreifenden Umbrüchen, Verlusten, aber auch von bemerkenswerter persönlicher Stärke geprägt ist. Ihre Offenheit darüber, wie eine zunehmend fordernde Umwelt auf ihre Einschränkungen reagierte, berührte das Publikum nachhaltig.


Eine Lesung in vollkommener Aufmerksamkeit
Im Saal herrschte während der Lesung bemerkenswerte Stille – eine Stille, die nicht Distanz, sondern konzentrierte Aufmerksamkeit ausdrückte. Jede Zuhörerin und jeder Zuhörer schien der Gedankenwelt Kolpacks auf besonders intensive Weise nahe zu sein.
Die Lesung wurde von Beate Stammwitz vorgetragen. Ihre klare, ruhige Stimme verlieh den emotionalen Passagen zusätzliche Tiefe. Zwischen den Lesungsabschnitten sorgten ausgewählte Musikstücke für stimmungsvolle Übergänge, musikalisch begleitet von Lennart, Großcousin von Susanne Kolpack, der eigens aus Dorsten angereist war, um die Lesung zu bereichern.
Besonders eindrucksvoll waren die Experimente mit mehreren Brillen, die die Sehfähigkeit stark herabsetzten. Zahlreiche Zuhörerinnen und Zuhörer setzten diese Brillen auf und nahmen aktiv teil, wodurch die Erfahrungen Kolpacks für alle körperlich und unmittelbar nachfühlbar wurden. Die Unsicherheit bei Bewegungen, das eingeschränkte Sichtfeld und die Orientierungslosigkeit wurden greifbar – die Teilnehmer konnten ansatzweise nachempfinden, wie herausfordernd selbst alltägliche Handlungen für Kolpack sind. Diese interaktive Erfahrung machte die Lesung noch intensiver und emotional spürbar.
In der Pause konnten die Besucher bei Kaffee und einem liebevoll arrangierten Keksbuffet kleine Gespräche führen und die emotionalen Eindrücke verarbeiten – ein wohltuender Kontrast zu der Intensität der Texte.


Die Erfahrung auf der Wanderdüne
Eine besonders eindrucksvolle Episode schilderte Kolpack von einem Ausflug auf eine Wanderdüne. Allein auf dem schmalen Pfad, der nur schulterbreit Platz bot, spürte sie sofort, dass der Sand unter ihren Füßen ungewöhnlich weich war – fast wie Mehl. Ihr Bekannter war weit vorausgegangen, um den Weg zum höchsten Punkt der Düne zu erkunden, und ließ sie damit komplett auf sich allein gestellt zurück.
Später las sie nach, dass auf Wanderdünen Treibsand vorkommen kann – ihr eigenes Gefühl hatte sie also bestätigt, auch wenn sie sich glücklicherweise auf festem Untergrund befand. Jeder Schritt erforderte höchste Konzentration. Nur wenige Zentimeter nach links oder rechts hätten den Unterschied zwischen Sicherheit und Gefahr ausmachen können. Ohne Orientierung und ohne Begleitung wurde der schmale Weg zu einem Balanceakt. Für die Zuhörer erzeugte Kolpacks eindringliche Schilderung eine spürbare Spannung – man konnte den Sand beinahe unter den Füßen knirschen hören, die Unsicherheit und das Risiko waren fast greifbar.
„Das waren die längsten Minuten meines Lebens“, sagte sie. Ein Satz, der im Saal eine Gänsehautwelle auslöste und die besondere Atmosphäre dieses Moments fühlbar machte.
Ein Abend voller Mut und Aufrichtigkeit
Zum Abschluss der Veranstaltung spendeten die Gäste langanhaltenden Applaus – nicht nur für die Lesung, sondern für den Mut, die Offenheit und die Ehrlichkeit, mit der Kolpack Einblicke in ihr Leben gewährte.
Mit ihren abschließenden Worten ließ sie das Publikum nachdenklich zurück:
„Das Leben ist zu kostbar, um aufzugeben.“






















