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2G-Regeln wer­den auf Ein­zel­han­del ausgeweitet

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Maß­nah­men zur Bewäl­ti­gung der Corona-Pandemie

Die Lage in unse­rem Land ist sehr ernst. In vie­len Regio­nen Deutsch­lands stei­gen die
Inzi­den­zen, die Belas­tung in den Kran­ken­häu­sern gerät vie­ler­orts an sei­ne Gren­zen,
ins­be­son­de­re im Süden und Osten Deutsch­lands. Die Pan­de­mie trifft unser gan­zes
Land hart. Über die soli­da­ri­sche Ver­tei­lung von Inten­siv­pa­ti­en­ten sind wir alle eng
mit­ein­an­der verbunden.

Des­halb wer­den wir in einem Akt der natio­na­len Soli­da­ri­tät gemein­sam dafür
sor­gen, dass die Infek­ti­ons­zah­len wie­der sin­ken und unser Gesund­heits­sys­tem
ent­las­tet wird.

Vor die­sem Hin­ter­grund beschlie­ßen die Bun­des­kanz­le­rin und die
Regie­rungs­chefin­nen und ‑chefs der Länder:

  • 1. Die bestehen­den Beschlüs­se der Bun­des­kanz­le­rin und der Regie­rungs­chefin­nen
    und Regie­rungs­chefs der Län­der blei­ben wei­ter­hin gül­tig, sofern die­ser Beschluss
    kei­ne abwei­chen­den Fest­le­gun­gen trifft. Die Län­der wer­den ihre
    Lan­des­ver­ord­nun­gen ent­spre­chend anpassen.
  • 2. Ein erwei­ter­ter Bund-Län­der-Kri­sen­stab wird im Bun­des­kanz­ler­amt ein­ge­rich­tet,
    der früh­zei­tig die Pro­ble­me in der Logis­tik, bei der Impf­stoff­lie­fe­rung und ‑ver­tei­lung
    erken­nen und behe­ben soll.
  • 3. Bund und Län­der wer­den gemein­sam dar­an arbei­ten, bis Weih­nach­ten allen, die
    sich für eine Erst­imp­fung ent­schei­den und allen, die frist­ge­recht eine Zweit- oder
    Auf­frisch­imp­fung benö­ti­gen, die Imp­fung zu ermög­li­chen. Bei einer hohen
    Nach­fra­ge in der Bevöl­ke­rung kann das bis zu 30 Mil­lio­nen Imp­fun­gen erfordern.
  • 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Per­so­nen deut­lich aus­wei­ten, die Imp­fun­gen
    durch­füh­ren dür­fen. Kurz­fris­tig geht das über Dele­ga­tio­nen, mit denen Ärz­tin­nen
    und Ärz­ten an Apo­the­ke­rin­nen und Apo­the­ker sowie Pfle­ge­fach­kräf­te, etwa in
    Alten­hei­men die Imp­fung dele­gie­ren dür­fen. Dar­über hin­aus soll eine gesetz­li­che
    Ände­rung erfol­gen für Apo­the­ke­rin­nen und Apo­the­ker, Zahn­ärz­tin­nen und
    Zahn­ärz­te und wei­te­re, um den Kreis der Berech­tig­ten, die in der Coro­na­Pan­de­mie Imp­fun­gen durch­füh­ren kön­nen, auszuweiten.
  • 5. Weil der Schutz der Coro­na-Imp­fung vor den aktu­ell vor­herr­schen­den
    Virus­va­ri­an­ten bei den der­zeit ver­füg­ba­ren Impf­stof­fen etwa ab dem fünf­ten Monat
    kon­ti­nu­ier­lich nach­lässt, wird der Impf­sta­tus, das heißt die Dau­er der
    Aner­ken­nung als voll­stän­dig geimpf­te Per­son, zu ver­än­dern sein, sofern kei­ne
    Auf­fri­schungs­imp­fung erfolgt. Auf Ebe­ne der Euro­päi­schen Uni­on wird dis­ku­tiert,
    dass der Impf­sta­tus nach der zwei­ten Imp­fung sei­ne Gül­tig­keit für neun Mona­te
    behal­ten soll. Bund und Län­der wer­den sich unter Berück­sich­ti­gung der
    Impf­kam­pa­gne und der zur Ver­fü­gung ste­hen­den Impf­stof­fe bis zum Jah­res­en­de
    ver­stän­di­gen, ab wann und wie eine ent­spre­chen­de Rege­lung in der
    Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land Anwen­dung fin­den soll.
  • 6. Bun­des­weit ist der Zugang zu Ein­rich­tun­gen und Ver­an­stal­tun­gen der Kul­tur- und
    Frei­zeit­ge­stal­tung (Kinos, Thea­ter, Gast­stät­ten, etc.) inzi­denz­un­ab­hän­gig nur für
    Geimpf­te und Gene­se­ne (2G) mög­lich. Ergän­zend kann ein aktu­el­ler Test
    vor­ge­schrie­ben wer­den (2GPlus). Hier­zu sind Aus­nah­men für Per­so­nen, die nicht
    geimpft wer­den kön­nen und für Per­so­nen, für die kei­ne all­ge­mei­ne Impf­emp­feh­lung
    vor­liegt, vor­zu­se­hen. Dar­über hin­aus sind Aus­nah­men für Kin­der und Jugend­li­che
    bis 18 Jah­ren möglich.
  • 7. Die 2G-Regeln wer­den bun­des­weit inzi­denz­un­ab­hän­gig auf den Ein­zel­han­del
    aus­ge­wei­tet. Zugang haben also nur noch Geimpf­te und Gene­se­ne.
    Aus­ge­nom­men sind Geschäf­te des täg­li­chen Bedarfs. Der Zugang muss von den
    Geschäf­ten kon­trol­liert werden.
  • Hin­sicht­lich der Aus­nah­men ori­en­tie­ren sich die Län­der am ent­spre­chen­den Kata­log in der
    Bun­des­not­brem­se.
  • 8. In allen Län­dern wer­den stren­ge Kon­takt­be­schrän­kun­gen für Unge­impf­te
    ver­an­lasst. Pri­va­te Zusam­men­künf­te im öffent­li­chen oder pri­va­ten Raum, an
    denen nicht geimpf­te und nicht gene­se­ne Per­so­nen teil­neh­men, sind auf den
    eige­nen Haus­halt sowie höchs­tens zwei Per­so­nen eines wei­te­ren Haus­hal­tes
    zu beschrän­ken. Kin­der bis zur Voll­endung des 14 Jah­res sind hier­von
    aus­ge­nom­men. Ehe­gat­ten, Lebens­part­ner und Part­ne­rin­nen bzw. Part­ner einer
    nicht­ehe­li­chen Lebens­ge­mein­schaft gel­ten als ein Haus­halt, auch wenn sie kei­nen
    gemein­sa­men Wohn­sitz haben. Pri­va­te Zusam­men­künf­te, an denen aus­schließ­lich
    Geimpf­te und Gene­se­ne teil­neh­men, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
    COVID-19-Schutz­maß­nah­men-Aus­nah­men­ver­ord­nung ent­spre­chend anpassen.
  • 9. Über­re­gio­na­le Sport‑, Kul­tur- und ver­gleich­ba­re Groß­ver­an­stal­tun­gen wer­den
    deut­lich ein­ge­schränkt. Es wer­den Begren­zun­gen der Aus­las­tung und eine
    abso­lu­te Ober­gren­ze von Zuschau­en­den fest­ge­legt. Bei Ver­an­stal­tun­gen in
    geschlos­se­nen Räu­men darf nur 30 bis 50 Pro­zent der Kapa­zi­tät genutzt wer­den
    bis zu einer maxi­ma­len Gesamt­zahl von 5.000 Zuschau­en­den. Bei
    Ver­an­stal­tun­gen im Frei­en darf nur 30 bis 50 Pro­zent der Kapa­zi­tät genutzt wer­den
    bis zu einer maxi­ma­len Gesamt­zahl von 15.000 Zuschau­en­den. Es sind
    medi­zi­ni­sche Mas­ken zu tra­gen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpf­te oder
    Gene­se­ne Zugang haben (2G). Ergän­zend kann für die Teil­neh­men­den ein
    aktu­el­ler Test vor­ge­schrie­ben wer­den (2GPlus). In Län­dern mit einem hohen
    Infek­ti­ons­ge­sche­hen müs­sen Ver­an­stal­tun­gen nach Mög­lich­keit abge­sagt und
    Sport­ver­an­stal­tun­gen ohne Zuschau­er durch­ge­führt werden.
  • 10. Spä­tes­tens ab einer Inzi­denz von mehr als 350 Neu­in­fek­tio­nen pro 100.000
    Ein­woh­nern in sie­ben Tagen wer­den Clubs und Dis­ko­the­ken in Innen­räu­men
    geschlos­sen. Aus Sicht des Bun­des ist das recht­lich schon jetzt mög­lich. Bei der
    Reform des Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes wird dies aber noch ein­mal unzwei­fel­haft
    klar­ge­stellt. Die Län­der kön­nen die­se Mög­lich­keit aber schon jetzt flä­chen­de­ckend
    nut­zen, wo nötig.
  • 11. In Krei­sen mit einer Inzi­denz ober­halb von 350 pro 100.000 Ein­woh­ner müs­sen alle
    Kon­tak­te redu­ziert wer­den. Des­halb gilt bei pri­va­ten Fei­ern und Zusam­men­künf­ten eine Teil­neh­mer­gren­ze von 50 Per­so­nen (Geimpf­te und Gene­se­ne) in Innen­räu­men und 200 Per­so­nen (Geimpf­te und Gene­se­ne) im Außenbereich.
  • 12. In den Schu­len gilt eine Mas­ken­pflicht für alle Klassenstufen.
  • 13.Es wer­den stren­ge Kon­trol­len aller Regeln sicher­ge­stellt. Das gilt ins­be­son­de­re
    für Kon­trol­len des Impf­sta­tus, die mög­lichst mit­tels Apps erfol­gen sollen.
  • 14.Der Gesetz­ge­ber wird gebe­ten, das Infek­ti­ons­schutz­ge­setz um wei­te­re
    Rege­lun­gen zu ergän­zen, damit Län­der und Regio­nen mit einem hohen
    Infek­ti­ons­ge­sche­hen wei­ter­hin ange­mes­se­ne zusätz­li­che Maß­nah­men (z.B.
    zeit­lich befris­te­te Schlie­ßun­gen von Gast­stät­ten, Ver­bot der Alko­hol­ab­ga­be oder
    des Alko­hol­kon­sums, Beschrän­kung von Ansamm­lun­gen, Ein­schrän­kun­gen bei
    Hotel­über­nach­tun­gen) zur Ver­fü­gung haben. Dar­über hin­aus wird er gebe­ten, die
    Über­gangs­frist für Schutz­maß­nah­men im Infek­ti­ons­schutz­ge­setz, die bis zum 25.
    Novem­ber 2021 in Kraft getre­ten sind, über den 15. Dezem­ber 2021 hin­aus zu
    ver­län­gern. Es wird gesetz­lich klar­ge­stellt, dass die­se Maß­nah­men auch regio­nal
    dif­fe­ren­ziert (z.B. Land­krei­se) ange­ord­net wer­den können.
  • 15. All die vor­ge­nann­ten Maß­nah­men mar­kie­ren bun­des­weit ein­heit­li­che Min­dest­stan­dards. Damit ver­schär­fen auch vie­le Län­der und Regio­nen mit aktu­ell
    nied­ri­gen Inzi­den­zen ihre Regeln, um die Wel­le abzu­mil­dern und ihre
    Gesund­heits­sys­te­me vor­aus­schau­end zu ent­las­ten. Die beson­ders betrof­fe­nen
    Län­der wer­den auch wei­ter­hin über die­se Min­dest­stan­dards hin­aus mit
    lan­des­recht­li­chen Rege­lun­gen tätig werden.
  • 16. Der Bund wird eine ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Impf­pflicht für Beschäf­tig­te auf den
    Weg brin­gen, z.B. in Alten­pfle­ge­ein­rich­tun­gen und Krankenhäusern.
  • 17. Bund und Län­der begrü­ßen es, dass der Deut­sche Bun­des­tag zeit­nah über eine
    all­ge­mei­ne Impf­pflicht ent­schei­den will. Sie kann grei­fen, sobald sicher­ge­stellt
    wer­den kann, dass alle zu Imp­fen­den auch zeit­nah geimpft wer­den kön­nen, also
    etwa ab Febru­ar 2022. Bund und Län­der bit­ten den Ethik­rat, hier­zu bis Jah­res­en­de
    eine Emp­feh­lung zu erarbeiten.
  • 18. Im Bun­des­kanz­ler­amt wird ein Exper­ten­gre­mi­um von Wis­sen­schaft­le­rin­nen
    und Wis­sen­schaft­lern ein­ge­rich­tet. Es soll ein­mal die Woche tagen und
    gemein­sa­me Vor­schlä­ge machen.
  • 19. Am Sil­ves­ter­tag und Neu­jahrs­tag wird bun­des­weit ein An- und
    Ver­samm­lungs­ver­bot umge­setzt. Dar­über hin­aus gilt ein Feu­er­werks­ver­bot auf
    durch die Kom­mu­nen zu defi­nie­ren­den publi­kums­träch­ti­gen Plät­zen. Der Ver­kauf
    von Pyro­tech­nik vor Sil­ves­ter wird in die­sem Jahr gene­rell ver­bo­ten und vom
    Zün­den von Sil­ves­ter­feu­er­werk gene­rell drin­gend abge­ra­ten, auch vor dem
    Hin­ter­grund der hohen Ver­let­zungs­ge­fahr und der bereits enor­men Belas­tung des
    Gesund­heits­sys­tems. Für die hier­von betrof­fe­nen Unter­neh­men ist wie im
    ver­gan­ge­nen Jahr eine ent­spre­chen­de Kom­pen­sa­ti­on im Rah­men der
    Wirt­schafts­hil­fen vorzusehen.
  • 20. Die Regie­rungs­chefin­nen und ‑chefs der Län­der begrü­ßen das durch die
    Bun­des­re­gie­rung vor­ge­leg­te Term-Sheet zur Über­brü­ckungs­hil­fe IV, mit dem zur
    Umset­zung des Beschlus­ses vom 18. Novem­ber 2021 ein Hilfs­in­stru­ment für die
    von Coro­na-Schutz­maß­nah­men beson­ders betrof­fe­nen Advents­märk­te geschaf­fen
    wer­den soll. Die­ses soll zügig umge­setzt wer­den. Die Här­te­fall­hil­fen, der
    Son­der­fonds des Bun­des für Mes­sen und Aus­stel­lun­gen, der Son­der­fonds des
    Bun­des für Kul­tur­ver­an­stal­tun­gen, das Pro­gramm Coro­na-Hil­fen Pro­fi­sport und
    das KFW-Son­der­pro­gramm sol­len ver­län­gert wer­den. Eben­so begrü­ßen sie, dass
    das Bun­des­ka­bi­nett die wesent­li­chen Son­der­re­ge­lun­gen beim Kurz­ar­bei­ter­geld
    bis zum 31. März 2022 ver­län­gert hat. Sie bit­tet die Bun­des­re­gie­rung, die wei­te­re
    Ent­wick­lung im Blick zu behalten.

Hin­sicht­lich der Aus­nah­men ori­en­tie­ren sich die Län­der am ent­spre­chen­den Kata­log in der Bundesnotbremse.


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Erfolg­rei­che platt­deut­sche Komö­die im Zoll­haus: Vor­stand ein­stim­mig bestätigt!

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Der ein­stim­mig wie­der­ge­wähl­te Vor­stand des Ver­eins „Komö­die im Zoll­haus“ (von links): Sil­ke Hein (1. Vor­sit­zen­de), Fol­kert Har­ders (2. Vor­sit­zen­der und Regis­seur) und Heinz Rött­gers (Kas­sen­wart).

Komö­die im Zoll­haus bestä­tigt Vor­stand ein­stim­mig – Erfolg­rei­che Thea­ter­sai­son wird fortgesetzt

Der Ver­ein „Komö­die im Zoll­haus“ setzt auf Kon­ti­nui­tät: Bei der tur­nus­mä­ßi­gen Mit­glie­der­ver­samm­lung wur­de der Vor­stand nach drei Jah­ren Amts­zeit ein­stim­mig wie­der­ge­wählt. Sil­ke Hein bleibt Vor­sit­zen­de, Fol­kert Har­ders wei­ter­hin stell­ver­tre­ten­der Vor­sit­zen­der und Regis­seur. Heinz Rött­gers wur­de als Kas­sen­wart bestätigt.

Bevor die Mit­glie­der zur Wahl schrit­ten, blick­te die Vor­sit­zen­de Sil­ke Hein auf die ver­gan­ge­nen drei Jah­re zurück. Dabei fiel ihre Bilanz posi­tiv aus: Jeweils im März prä­sen­tier­te der Ver­ein im beson­de­ren Ambi­en­te des Dach­thea­ters im Zoll­haus eine platt­deut­sche Komö­die. Ins­ge­samt neun Auf­füh­run­gen stan­den pro Sai­son auf dem Pro­gramm. Die meis­ten Vor­stel­lun­gen waren sogar aus­ver­kauft – ein schö­ner Erfolg und eine Bestä­ti­gung für die Arbeit des gesam­ten Ensembles.

Sonn­tags­vor­stel­lun­gen kom­men beim Publi­kum an

Ein beson­de­rer Schwer­punkt des Rück­blicks lag auf den Nach­mit­tags­vor­stel­lun­gen am Sonn­tag. Zum zwei­ten Mal hat­te der Ver­ein in die­sem Jahr eine sol­che Auf­füh­rung ange­bo­ten. Die Reso­nanz war erneut über­zeu­gend: Sämt­li­che Zuschau­er­plät­ze waren besetzt.

„Die Tat­sa­che, dass jeweils alle Zuschau­er­plät­ze besetzt waren, zeigt uns, dass es die rich­ti­ge Ent­schei­dung war, ein sol­ches Ange­bot zu machen“, erklär­te Sil­ke Hein. Auch die Bewir­tung in den Pau­sen trug zum beson­de­ren Erleb­nis bei. Tee und Krint­stuut ergänz­ten die Sonn­tags­vor­stel­lun­gen und sorg­ten für eine gemüt­li­che Atmosphäre.

Auf­grund der posi­ti­ven Erfah­run­gen steht für den Ver­ein fest, dass die­ses Ange­bot fort­ge­führt wird. Auch künf­tig soll es jeweils eine Vor­stel­lung an einem Sonn­tag­nach­mit­tag geben.

Soli­de Finan­zen und Aus­blick auf die neue Saison

Einen Über­blick über die finan­zi­el­le Situa­ti­on gab Kas­sen­wart Heinz Rött­gers. Sei­ne Ein­schät­zung fiel beru­hi­gend aus: Die Finan­zen des Ver­eins sei­en soli­de. Die Ein­nah­men aus den Ein­tritts­gel­dern sowie die Spen­den der Spon­so­ren reich­ten aus, um die erheb­li­chen Kos­ten des Thea­ter­be­triebs zu decken.

Zum Abschluss des Rück­blicks rich­te­te sich der Blick bereits auf die kom­men­de Spiel­zeit. Fol­kert Har­ders, der als stell­ver­tre­ten­der Vor­sit­zen­der zugleich die Regie über­nimmt, gab der Mit­glie­der­ver­samm­lung einen ers­ten Aus­blick auf das Thea­ter­stück der nächs­ten Sai­son. Damit dür­fen sich die Freun­de der platt­deut­schen Büh­ne bereits auf die nächs­te Pro­duk­ti­on im Zoll­haus-Dach­thea­ter freuen.

Vor­stand ein­stim­mig im Amt bestätigt

Mit Applaus wür­dig­ten die Mit­glie­der die geleis­te­te Arbeit des bis­he­ri­gen Vor­stands. Alle drei Vor­stands­mit­glie­der erklär­ten sich bereit, ihre Auf­ga­ben auch künf­tig weiterzuführen.

Bei der anschlie­ßen­den Wahl wur­den alle Amts­in­ha­ber ein­stim­mig bestä­tigt: Sil­ke Hein bleibt Vor­sit­zen­de, Fol­kert Har­ders stell­ver­tre­ten­der Vor­sit­zen­der und Heinz Rött­gers Kassenwart.

Mit der Wie­der­wahl setzt der Ver­ein auf bewähr­te Zusam­men­ar­beit und schafft eine ver­läss­li­che Grund­la­ge für die wei­te­re Ver­eins­ar­beit. Die erfolg­rei­che Reso­nanz auf die Auf­füh­run­gen und das zusätz­li­che Sonn­tags­an­ge­bot zei­gen, dass die platt­deut­sche Komö­die im Zoll­haus-Dach­thea­ter ihr Publi­kum erreicht.

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Leer trau­ert um sei­nen unver­ges­se­nen Gal­li­markt-Herold Tre­vor Heeks

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Stadt Leer trau­ert um Ehren­he­rold Tre­vor Heeks

Leer/Trowbridge – Die Nach­richt von Tre­vor Heeks’ Tod macht vie­le Men­schen in Leer trau­rig. Der 82-jäh­ri­ge Town-Crier der eng­li­schen Part­ner­stadt Trow­bridge ist nach kur­zer, schwe­rer Krank­heit am Sonn­abend­mor­gen fried­lich ein­ge­schla­fen. Für Leer war Tre­vor weit mehr als der Aus­ru­fer des Gal­li­markts: Er war ein Freund, ein Bot­schaf­ter und über Jahr­zehn­te ein ver­trau­tes Gesicht, das die Men­schen mit sei­ner Herz­lich­keit und Begeis­te­rung berührte.

„Wir sind sehr trau­rig. Unse­re Gedan­ken sind in ers­ter Linie bei sei­ner Fami­lie und bei allen, die ihm nahe­ge­stan­den haben“, sagt Bür­ger­meis­ter Claus-Peter Horst. Und ergänzt: „Jeder, der den Gal­li­markt kann­te, kann­te und schätz­te Tre­vor Heeks.“

Mehr als 35 Jah­re Freund­schaft mit dem Gallimarkt

Tre­vor Heeks war jahr­zehn­te­lang Town-Crier in Trow­bridge und erst­mals 1989 als Aus­ru­fer bei der Eröff­nung des Gal­li­markts dabei. Seit­dem gehör­te er für vie­le Men­schen in Leer ein­fach dazu. Sei­ne Auf­trit­te waren geprägt von sei­ner unver­wech­sel­ba­ren Stim­me, sei­ner mit­rei­ßen­den Art und sei­ner gro­ßen Ver­bun­den­heit mit der Stadt.

Am 7. Okto­ber 2025 trug sich Tre­vor fei­er­lich in das Gol­de­ne Buch der Stadt Leer ein. Damit wur­den sei­ne mehr als 35-jäh­ri­ge Freund­schaft und Treue zum Gal­li­markt gewür­digt. An sei­ner Sei­te waren Bür­ger­meis­ter Claus-Peter Horst und sei­ne Frau Edith Horst.

Damals brach­te der Bür­ger­meis­ter die Bedeu­tung des lang­jäh­ri­gen Herolds mit einem Satz auf den Punkt: „Tre­vor ist das Gesicht des Gallimarkts.“

Bei die­sem Besuch stimm­te Tre­vor auch das schot­ti­sche Lied „Auld Lang Syne“ an – ein Lied über Freund­schaft, gemein­sa­me Erin­ne­run­gen und die Ver­bun­den­heit zwi­schen Men­schen. Alle san­gen mit. Heu­te, nach sei­nem Tod, berüh­ren die­se Bil­der auf eine ganz beson­de­re Wei­se. Ein gemein­sa­mer Moment, der nun für immer in Erin­ne­rung bleibt.

„Tre­vor, wir lie­ben Dich!“

Sei­nen letz­ten Live-Auf­tritt beim Gal­li­markt hat­te Tre­vor 2025. Wie in jedem Jahr wur­de er von der Men­ge begeis­tert gefei­ert. Noch bei der Eröff­nung des Gal­li­markts vor zehn Tagen erin­ner­te Bür­ger­meis­ter Horst an ihn und wür­dig­te ihn erneut als „das Gesicht des Gallimarkts“.

Auf der Groß­lein­wand wur­de ein Video gezeigt, in dem Tre­vor sich gewohnt laut­stark und vol­ler Emo­tio­nen mit sei­nen berühm­ten Rufen „Ich lie­be Gal­li­markt“ und „Ich lie­be Leera­ner“ an die Besu­cher wand­te. Die Ant­wort der Tau­sen­den Men­schen war über­wäl­ti­gend: „Tre­vor, wir lie­ben Dich!“

Die­se bewe­gen­den Auf­nah­men wur­den Tre­vor eini­ge Tage spä­ter auch an sei­nem Kran­ken­bett gezeigt. Aus Trow­bridge hieß es, dass er sich sehr dar­über gefreut habe. Es war ein Zei­chen dafür, wie tief die Ver­bun­den­heit zwi­schen Tre­vor und den Men­schen in Leer war – und wie viel er ihnen bedeutete.

Aus­zeich­nung durch König Charles III.

Noch kurz vor sei­nem Tod wur­de Tre­vor Heeks in die­ser Woche am Kran­ken­bett eine beson­de­re Ehre zuteil: König Charles III. zeich­ne­te ihn mit der Bri­tish Empire Medal (BEM) aus. Damit wur­den 40 Jah­re ehren­amt­li­ches Enga­ge­ment und sein Ein­satz für inter­na­tio­na­le Städ­te­part­ner­schaf­ten gewürdigt.

Die Aus­zeich­nung unter­streicht, was Tre­vor über Jahr­zehn­te geleis­tet hat. Er brach­te Men­schen zusam­men, hielt die Freund­schaft zwi­schen Leer und Trow­bridge leben­dig und wur­de zu einem Bot­schaf­ter, der weit über sei­ne Hei­mat­stadt hin­aus geschätzt wurde.

Ein Freund, der unver­ges­sen bleibt

Tre­vor Heeks hat in Leer Spu­ren hin­ter­las­sen, die blei­ben wer­den – in der Geschich­te des Gal­li­markts, in der Freund­schaft zwi­schen zwei Städ­ten und vor allem in den Her­zen vie­ler Menschen.

Lie­ber Tre­vor, Du hast Leer geliebt – und Leer hat Dich geliebt. Dei­ne Stim­me, Dein Lachen und Dei­ne Begeis­te­rung wer­den feh­len. Doch die Erin­ne­run­gen an Dich bleiben.

„Tre­vor, wir lie­ben Dich!“ ❤️

Die Stadt Leer ist Tre­vor Heeks zu gro­ßem Dank ver­pflich­tet und wird ihm ein ehren­des Andenken bewah­ren. Er wird unver­ges­sen bleiben.

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Zeit­um­stel­lung am 25. Okto­ber: Eine Stun­de mehr Schlaf – oder län­ger arbeiten!

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Zeit­um­stel­lung 2026: Eine Stun­de zurück – wor­auf Men­schen und Auto­fah­rer jetzt ach­ten sollten

In der Nacht zum Sonn­tag, 25. Okto­ber 2026, endet die Som­mer­zeit. Die Uhren wer­den um eine Stun­de zurück­ge­stellt. Damit beginnt die Mit­tel­eu­ro­päi­sche Zeit (MEZ). Für vie­le bedeu­tet das eine zusätz­li­che Stun­de Schlaf. Doch die Umstel­lung beein­flusst den Tages­rhyth­mus, ver­än­dert die Licht­ver­hält­nis­se im Stra­ßen­ver­kehr und kann auch für Wild­tie­re zur Her­aus­for­de­rung werden.

Wann wird die Uhr umgestellt?

Die Zeit­um­stel­lung fin­det in die­sem Jahr in der Nacht von Sams­tag, 24. Okto­ber, auf Sonn­tag, 25. Okto­ber, statt. Um 3 Uhr wer­den die Uhren auf 2 Uhr zurück­ge­stellt. Die Nacht ist damit eine Stun­de länger.

Vie­le Smart­phones, Com­pu­ter und Funk­uh­ren pas­sen sich auto­ma­tisch an. Bei ana­lo­gen Uhren, Back­öfen, älte­ren Radio­we­ckern und man­chen Fahr­zeug­an­zei­gen ist dage­gen eine manu­el­le Kor­rek­tur erforderlich.

Eine ein­fa­che Esels­brü­cke hilft beim Mer­ken: Im Früh­jahr wer­den die Uhren vor­ge­stellt, im Herbst zurück­ge­stellt. Wer die Uhr­zeit am Sonn­tag­mor­gen kon­trol­liert, ver­mei­det Miss­ver­ständ­nis­se bei Ver­ab­re­dun­gen und Terminen.

War­um gibt es die Zeit­um­stel­lung noch?

Die Umstel­lung zwi­schen Som­mer- und Nor­mal­zeit wird seit Jah­ren kon­tro­vers dis­ku­tiert. Befür­wor­ter ver­spre­chen sich eine bes­se­re Nut­zung des Tages­lichts in den Abend­stun­den. Kri­ti­ker bezwei­feln, dass die erhoff­ten Ener­gie­ein­spa­run­gen tat­säch­lich in rele­van­tem Umfang ein­tre­ten, und ver­wei­sen auf mög­li­che Aus­wir­kun­gen auf den mensch­li­chen Schlafrhythmus.

Das Euro­päi­sche Par­la­ment sprach sich 2019 dafür aus, die halb­jähr­li­che Zeit­um­stel­lung abzu­schaf­fen. Eine end­gül­ti­ge, EU-weit abge­stimm­te Rege­lung zur Been­di­gung der Umstel­lung wur­de jedoch bis­lang nicht umge­setzt. Des­halb blei­ben die bekann­ten Ter­mi­ne bestehen: Ende März wer­den die Uhren vor­ge­stellt, Ende Okto­ber zurückgestellt.

Zeit­um­stel­lung und Wild­tie­re: War­um Auto­fah­rer beson­ders auf­merk­sam sein sollten

Mit dem Ende der Som­mer­zeit ver­än­dern sich die Licht­ver­hält­nis­se im mor­gend­li­chen und abend­li­chen Berufs­ver­kehr. Was für Men­schen zunächst nur eine Stun­de Unter­schied auf der Uhr ist, kann im Stra­ßen­ver­kehr erheb­li­che Fol­gen haben: Vie­le Fahr­ten fin­den wie­der häu­fi­ger in der Däm­me­rung oder bei Dun­kel­heit statt.

Wild­tie­re wie Rehe, Hir­sche und Wild­schwei­ne sind beson­ders in den frü­hen Mor­gen­stun­den und am Abend aktiv. Ihre natür­li­chen Bewe­gungs­mus­ter rich­ten sich nicht nach der Uhr. Der Berufs­ver­kehr ver­schiebt sich dage­gen nach der Zeit­um­stel­lung im Ver­hält­nis zu den Licht­ver­hält­nis­sen. Dadurch kön­nen sich Zei­ten, in denen Tie­re Stra­ßen über­que­ren, stär­ker mit dem Auto­ver­kehr überschneiden.

Beson­ders auf­merk­sam soll­ten Auto­fah­rer auf Land­stra­ßen, an Wald­rän­dern, auf Stre­cken durch Fel­der und ent­lang von Hecken sein. Wild­tie­re kön­nen unver­mit­telt auf die Fahr­bahn lau­fen – nicht nur in unmit­tel­ba­rer Waldnähe.

So ver­rin­gern Sie das Risi­ko eines Wildunfalls

  • Geschwin­dig­keit anpas­sen: Fah­ren Sie in der Däm­me­rung und auf bekann­ten Wild­wech­sel­stre­cken beson­ders vorsichtig.

  • Stra­ßen­rän­der im Blick behal­ten: Ach­ten Sie auf Bewe­gun­gen am Fahr­bahn­rand und auf Wildwechsel-Warnschilder.

  • Aus­rei­chend Abstand hal­ten: So bleibt mehr Zeit, auf plötz­lich auf­tau­chen­de Tie­re zu reagieren.

  • Bei Wild auf der Fahr­bahn brem­sen: Redu­zie­ren Sie die Geschwin­dig­keit kon­trol­liert und blei­ben Sie mög­lichst in der Spur. Ris­kan­te Aus­weich­ma­nö­ver kön­nen zu schwe­ren Unfäl­len mit dem Gegen­ver­kehr oder an Bäu­men führen.

  • Mit wei­te­ren Tie­ren rech­nen: Wo ein Reh die Stra­ße über­quert, kön­nen wei­te­re Tie­re folgen.

Wich­tig: Fern­licht kann Wild­tie­re blen­den und ihre Reak­ti­on unbe­re­chen­ba­rer machen. Taucht ein Tier auf der Fahr­bahn auf, soll­ten Auto­fah­rer abblen­den, kon­trol­liert brem­sen und hupen, sofern dies gefahr­los mög­lich ist.

Kommt es zu einem Zusam­men­stoß, soll­ten Sie die Unfall­stel­le absi­chern und die Poli­zei ver­stän­di­gen. Ein ver­letz­tes oder getö­te­tes Tier soll­te nicht eigen­stän­dig ange­fasst oder mit­ge­nom­men wer­den. Bei einem Wild­un­fall kann die Poli­zei außer­dem Hin­wei­se zur wei­te­ren Vor­ge­hens­wei­se und gege­be­nen­falls zur Aus­stel­lung einer Wild­un­fall­be­schei­ni­gung geben.

Wie wirkt sich die Zeit­um­stel­lung auf den Schlaf aus?

Die zusätz­li­che Stun­de Schlaf klingt zunächst ange­nehm. Den­noch kann sich die Umstel­lung auf den Bio­rhyth­mus aus­wir­ken. Der mensch­li­che Kör­per ori­en­tiert sich nicht allein an der Uhr, son­dern auch an Tages­licht, Schlaf­ge­wohn­hei­ten und regel­mä­ßi­gen Abläufen.

Man­che Men­schen bemer­ken vor­über­ge­hend, dass sie frü­her müde wer­den, mor­gens eher auf­wa­chen oder zu unge­wohn­ten Zei­ten Hun­ger bekom­men. Auch Kin­der, älte­re Men­schen und Per­so­nen mit einem fes­ten Schicht- oder Arbeits­rhyth­mus kön­nen die Ver­än­de­rung als stö­rend empfinden.

Die­se Tipps hel­fen bei der Umstellung

  • Den Tages­rhyth­mus bei­be­hal­ten: Ste­hen Sie mög­lichst zu einer fes­ten Zeit auf und hal­ten Sie regel­mä­ßi­ge Schla­fens­zei­ten ein.

  • Tages­licht nut­zen: Ein Spa­zier­gang am Mor­gen unter­stützt die Anpas­sung der inne­ren Uhr.

  • Abends zur Ruhe kom­men: Redu­zie­ren Sie hel­les Licht und inten­si­ve Bild­schirm­nut­zung kurz vor dem Schlafengehen.

  • Kof­fe­in am spä­ten Tag ver­mei­den: Kaf­fee und ande­re kof­fe­in­hal­ti­ge Geträn­ke kön­nen das Ein­schla­fen erschweren.

  • Bewe­gung ein­pla­nen: Mode­ra­te Bewe­gung am Tag kann den Schlaf för­dern. Direkt vor dem Schla­fen­ge­hen soll­te inten­si­ve kör­per­li­che Belas­tung bei emp­find­li­chen Per­so­nen ver­mie­den werden.

Wer sich am Sonn­tag trotz der län­ge­ren Nacht müde fühlt, soll­te ins­be­son­de­re beim Auto­fah­ren auf­merk­sam sein und bei deut­li­cher Müdig­keit eine Pau­se einlegen.

Was müs­sen Bahn­rei­sen­de beachten?

Auch für Rei­sen­de mit der Bahn ist die Zeit­um­stel­lung rele­vant. Ins­be­son­de­re Züge, die wäh­rend der Umstel­lung in der Nacht unter­wegs sind, müs­sen den Wech­sel zwi­schen Som­mer- und Nor­mal­zeit im Fahr­plan berück­sich­ti­gen. Bei der Rück­stel­lung ent­steht eine zusätz­li­che Stun­de im zeit­li­chen Ablauf.

Wer in der Nacht auf Sonn­tag eine län­ge­re Zug­fahrt oder eine frü­he Ver­bin­dung geplant hat, soll­te die aktu­el­len Fahr­plan­an­ga­ben vor der Abrei­se prü­fen. Das gilt eben­so für Anschlüs­se, Nacht­zü­ge und den öffent­li­chen Nah­ver­kehr. Maß­geb­lich sind die Infor­ma­tio­nen des jewei­li­gen Verkehrsunternehmens.

Wird die Zeit­um­stel­lung bald abgeschafft?

Ob und wann die Zeit­um­stel­lung in Euro­pa endet, ist wei­ter­hin offen. Eine Abschaf­fung müss­te zwi­schen den EU-Mit­glied­staa­ten abge­stimmt wer­den, damit nicht unter­schied­li­che Zeit­re­ge­lun­gen zu zusätz­li­chen Pro­ble­men im grenz­über­schrei­ten­den Ver­kehr und im Wirt­schafts­le­ben führen.

Bis zu einer ver­bind­li­chen Neu­re­ge­lung bleibt es daher bei der zwei­mal jähr­li­chen Umstel­lung. Der nächs­te Wech­sel steht bereits im Früh­jahr 2027 an: Dann beginnt die Som­mer­zeit, und die Uhren wer­den wie­der eine Stun­de vorgestellt.

Eine Stun­de mehr – aber auch mehr Aufmerksamkeit

Die Umstel­lung auf die Win­ter­zeit bringt eine län­ge­re Nacht und für vie­le Men­schen eine will­kom­me­ne zusätz­li­che Stun­de Schlaf. Gleich­zei­tig ändern sich die Licht­ver­hält­nis­se im Stra­ßen­ver­kehr. Gera­de in der Däm­me­rung soll­ten Auto­fah­rer des­halb beson­ders vor­aus­schau­end fah­ren und mit Wild­wech­sel rechnen.

Wer sei­ne Uhren recht­zei­tig kon­trol­liert, den eige­nen Schlaf­rhyth­mus im Blick behält und auf Land­stra­ßen vor­sich­tig unter­wegs ist, kommt gut durch die Zeitumstellung.

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Zeit­um­stel­lung im Schicht­dienst: Eine Stun­de län­ger arbeiten
 

Wäh­rend sich vie­le Men­schen in der Nacht auf Sonn­tag über eine zusätz­li­che Stun­de Schlaf freu­en kön­nen, müs­sen ande­re eine Stun­de län­ger arbei­ten. Betrof­fen sind zahl­rei­che Berufs­grup­pen, die auch nachts für Sicher­heit, Ver­sor­gung und einen rei­bungs­lo­sen Ablauf sor­gen: Ein­satz­kräf­te bei Poli­zei, Feu­er­wehr und Ret­tungs­dienst eben­so wie Pfle­ge­kräf­te in Kran­ken­häu­sern und Pfle­ge­ein­rich­tun­gen, Ärz­te im Nacht­dienst, Beschäf­tig­te in Leit­stel­len sowie Bahn­per­so­nal und Mit­ar­bei­ter in ande­ren Berei­chen des öffent­li­chen Ver­kehrs. Auch in Indus­trie­un­ter­neh­men, Ener­gie­ver­sor­gungs­be­trie­ben und wei­te­ren Betrie­ben mit durch­ge­hen­dem Schicht­dienst kann die Zeit­um­stel­lung Aus­wir­kun­gen auf die Arbeits­zeit haben.

Wie wird die zusätz­li­che Stun­de berück­sich­tigt? Bei der Umstel­lung auf die Win­ter­zeit am 25. Okto­ber 2026 wer­den die Uhren um 3 Uhr auf 2 Uhr zurück­ge­stellt. Die Nacht dau­ert dadurch tat­säch­lich eine Stun­de län­ger. Wer wäh­rend die­ser Zeit Nacht­dienst hat, kann des­halb eine zusätz­li­che Arbeits­stun­de leis­ten. Wie die­se erfasst und aus­ge­gli­chen wird, hängt vom jewei­li­gen Arbeits- oder Tarif­ver­trag sowie von betrieb­li­chen oder dienst­li­chen Ver­ein­ba­run­gen ab. Die zusätz­li­che Stun­de kann bei­spiels­wei­se ver­gü­tet oder dem Arbeits­zeit­kon­to gut­ge­schrie­ben wer­den. Auch bei Nacht­zu­schlä­gen sind die gel­ten­den Rege­lun­gen maßgeblich.

Arbeit­ge­ber müs­sen bei der Dienst­pla­nung außer­dem die gesetz­li­chen Vor­ga­ben zu Arbeits­zei­ten und Ruhe­zei­ten berück­sich­ti­gen. Bei der Umstel­lung auf die Som­mer­zeit im Früh­jahr wird die Nacht dage­gen um eine Stun­de ver­kürzt. Auch dann rich­tet sich der Umgang mit der feh­len­den Stun­de nach den jewei­li­gen Regelungen.

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