Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet
Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
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Lokal
Samtgemeinde Hesel startet mit großem Programm ins Stadtradeln
Regelmäßige Angebote: Wer die sportliche Routine sucht, kann montags bis freitags an den Feierabendtouren der Fahrradgruppe des SV Holtland teilnehmen (ca. 25 km). Dieses Beitragsbild wurde von der Redaktion mithilfe von KI erstellt und dient als Symbolbild zur Veranschaulichung des Themas
Samtgemeinde Hesel im Radsportfieber: Stadtradeln startet im Mai
Im Mai wird die Samtgemeinde Hesel zur aktiven Fahrradregion. Vom 3. bis zum 23. Mai 2026 findet die bundesweite Aktion STADTRADELN statt, bei der es darum geht, möglichst viele Alltagswege klimafreundlich mit dem Rad zurückzulegen. Ein umfangreiches Rahmenprogramm aus Sport, Information und Gemeinschaft begleitet den Aktionszeitraum und bietet für alle Altersklassen passende Angebote.
Auftakt und Aktionstag
Bereits am Samstag, den 2. Mai, findet am Combi-Markt in Hesel ein Fahrradaktionstag statt. Unter dem Motto „Entdecken, testen, losradeln“ können sich Interessierte von 10:00 bis 14:00 Uhr über Angebote wie Lastenräder informieren oder einen Fahrradcheck inklusive Codierung durchführen lassen.
Der offizielle Startschuss für das STADTRADELN fällt am Sonntag, den 3. Mai, um 10:00 Uhr auf dem Dorfplatz Hesel. Zwei geführte Touren – eine gemütliche sowie eine sportlichere Variante – führen die Teilnehmenden zum gemeinsamen Ausklang nach Holtland.
Information und Sicherheit
Neben dem Fahrspaß setzt die Samtgemeinde auf Aufklärung und Verkehrssicherheit:
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Radverkehrskonzept: Am 4. Mai wird in der Villa Popken das zukünftige Konzept für die Region vorgestellt.
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Fahrsicherheit: Ein Kurs speziell für Pedelec-Nutzende findet am 6. Mai an der Oberschule Kloster Barthe statt.
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Theorie: Der Infoabend „Radfahren: Clever und sicher!“ am 6. Mai vermittelt wichtiges Wissen für den Straßenverkehr.
Abwechslungsreiche Touren für jeden Geschmack
Das Programm bietet zahlreiche Möglichkeiten, die Region und spezielle Themengebiete zu erkunden:
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Thementouren: Ausflüge führen unter anderem zum Entsorgungszentrum Breinermoor (21. Mai) sowie zu Anlagen für erneuerbare Energien (23. Mai).
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Praxis-Check: Am 18. und 19. Mai wird das Knotenpunktsystem bei kurzen Fahrten praktisch erläutert.
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Regelmäßige Angebote: Wer die sportliche Routine sucht, kann montags bis freitags an den Feierabendtouren der Fahrradgruppe des SV Holtland teilnehmen (ca. 25 km).
Anmeldung und Kontakt
Alle Details zum Programm sowie die Anmeldung für Teams und Einzelpersonen sind online unter www.stadtradeln.de/sg-hesel zu finden. Für Rückfragen steht Michael Tunder von der Samtgemeinde Hesel (04950 39–4121, stadtradeln@hesel.de) zur Verfügung.

Terminübersicht: STADTRADELN 2026 in der Samtgemeinde Hesel
Hier ist die chronologische Aufstellung aller Veranstaltungen inklusive aller Zeitangaben und Orte:
| Datum | Uhrzeit | Veranstaltung | Ort |
| Sa., 02.05. | 10:00 – 14:00 | Fahrradaktionstag (Informationen & Check) | Combi Verbrauchermarkt Hesel |
| So., 03.05. | ab 10:00 | STADTRADELN-Auftakt (Zwei Touren) | Dorfplatz Hesel |
| Mo., 04.05. | 19:00 – 20:30 | Radverkehrskonzept (Präsentation) | Villa Popken, Hesel |
| Mi., 06.05. | 14:00 – 18:00 | Kurs „Fit mit dem Fahrrad/Pedelec“ | Oberschule Kloster Barthe |
| Mi., 06.05. | 19:00 – 20:30 | Vortrag: Radfahren: Clever und sicher! | Villa Popken, Hesel |
| So., 10.05. | ab 09:30 | Sonntagsausflug | Ostfr. Brandkasse Holtland |
| Mi., 13.05. | ab 15:00 | ADFC-Feierabendtour | Dorfplatz Hesel |
| So., 17.05. | ab 10:00 | Tagestour nach Rorichum | Ostfr. Brandkasse Holtland |
| Mo., 18.05. | 17:30 – 18:30 | Knotenpunktsystem ganz praktisch | Dorfplatz Hesel |
| Di., 19.05. | 17:30 – 18:30 | Knotenpunktsystem ganz praktisch | Dorfplatz Hesel |
| Do., 21.05. | ab 10:00 | Besichtigung Entsorgungszentrum | Dorfplatz Hesel |
| Sa., 23.05. | ab 10:00 | Erneuerbare-Energien-Tour | Dorfplatz Hesel |
Regelmäßige Termine während des Aktionszeitraums
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Feierabendtouren mit dem SV Holtland
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Wann: Montags bis freitags
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Uhrzeit: 18:30 – 20:30 Uhr (ca. 25 km)
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Treffpunkt: Ostfriesische Brandkasse Holtland (Süderstr. 4)
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AnzeigeHinweis zur Anmeldung: Alle Informationen zu den Touren und die Registrierung der Kilometer erfolgen über www.stadtradeln.de/sg-hesel

Lokal
B70 Papenburger Straße: Halbseitige Sperrung startet am 22. April
Verkehrsbehördliche Maßnahme: B70 – Papenburger Straße
Update zur Wiederaufnahme der halbseitigen Sperrung
Die ursprünglich für Montag angekündigte Wiederaufnahme der halbseitigen Sperrung auf der Papenburger Straße (B70) verzögert sich. Aufgrund baubedingter Gründe verschiebt sich der Beginn der Maßnahme um zwei Tage.
Neuer Zeitplan
Die halbseitige Sperrung wird nun ab Mittwoch, dem 22.04.2026, ab 9:00 Uhr wieder aktiviert. Verkehrsteilnehmer sollten sich ab diesem Zeitpunkt auf entsprechende Einschränkungen einstellen.
Dauer der Einschränkung
Ein Rückbau der Sperrung ist vorgesehen, sobald es der Fortschritt der Bauentwicklung ermöglicht.
Zusammenfassung der Eckdaten:
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Betroffene Straße: Papenburger Straße (B70)
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Art der Maßnahme: Halbseitige Sperrung
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Neuer Beginn: Mittwoch, 22.04.2026, 09:00 Uhr
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Ende: Abhängig vom Baufortschritt

Lokal
Stadtradeln in Leer: Preise mit Klima-Talern sichern
Stadtradeln in Leer: Mit Klima-Talern attraktive Preise gewinnen
Im Rahmen des Stadtradelns vom 3. bis 23. Mai startet die Stadt Leer eine spezielle Klima-Taler-Gewinnaktion. Zu gewinnen gibt es insgesamt 20 Gutscheine oder Präsente im Wert von jeweils 20 Euro bei den teilnehmenden Klima-Partner-Händlern in Leer.
So funktioniert die Gewinnaktion
Wer Klima-Taler sammelt, kann ab sofort bei den teilnehmenden Händlern oder im Bürgerbüro der Stadt eine Bonuskarte erhalten. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist denkbar einfach:
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Während des dreiwöchigen Stadtradeln-Zeitraums eines der Klima-Taler-Angebote bei einem Partner-Händler nutzen.
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Die Bonuskarte vor Ort abstempeln lassen.
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Die Karte bis zum 23. Mai im Bürgerbüro abgeben oder per E‑Mail an stadtradeln@leer.de senden. Die eingereichte Karte gilt anschließend als Los.
Das Prinzip der Klima-Taler
Die Stadt Leer ist seit Mai 2024 Partner des Netzwerks. Wer noch nicht mitmacht, kann die App im jeweiligen App-Store herunterladen. Für umweltfreundlich zurückgelegte Kilometer werden automatisch Taler gutgeschrieben:
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Zu Fuß oder per Rad: 1 Taler pro 28 Kilometer.
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Bus und Bahn: 1 Taler pro 67 Kilometer (innerorts) bzw. 53 Kilometer (Fernverkehr).
Ein Klima-Taler entspricht einer Einsparung von fünf Kilogramm $CO_2$. In den teilnehmenden Geschäften können diese Taler als digitale Währung genutzt werden. Aktuell beteiligen sich in Leer bereits über 3.270 Personen, womit die Stadt im bundesweiten Ranking auf einem starken vierten Platz von 58 Kommunen liegt.
Anmeldung und teilnehmende Händler
Anmeldungen zum Stadtradeln sind unter www.stadtradeln.de/leer möglich (bitte „Stadt Leer (Ostfriesland) im Landkreis Leer“ auswählen).
Diese Partner-Händler nehmen an der Bonuskarten-Aktion teil:
Multi, Schaap Huus, Biolandhof-Laden Freese, Ihr Profi Team, Fielmann, Kaatjes Kaas Shop, Die Häkelschafe, Spaß mit Sport, Veentjer Gehsundfitzentrum, Weltladen, Plytje, Ralf Bachmann Hörgeräte – Brillen — Kontaktlinsen, Blattwerk, Kumpir Brothers, Lüttje Buddelee, Funsport, Altstadt Boutique de la Mer, EasyFitness, Gesagt Getan und Landesbühne Nord.
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