Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet

Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
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Lokal
„Zurück zu den Wurzeln“ – Familie aus New York besucht Leer auf den Spuren ihrer jüdischen Vorfahren

„Zurück zu den Wurzeln“ – US-Familie besucht Leer auf den Spuren ihrer jüdischen Vorfahren
Internationale Gäste im historischen Rathaus von Leer: Die Familie Nossel aus New York reist nach Ostfriesland, um ihre jüdische Familiengeschichte in Leer zu erforschen.
Ein besonderer Empfang fand kürzlich im Festsaal des historischen Rathauses in Leer statt: Die 12-köpfige Familie Nossel aus New York City wurde herzlich von der Stadt Leer begrüßt. Ziel ihrer Reise war es, die Spuren ihrer jüdischen Vorfahren in Leer, Ostfriesland, zu entdecken.
Jüdische Familiengeschichte: Lasser Abt und Wolf Nathan Weinberg
Die Familie ist mit zwei bedeutenden Persönlichkeiten der jüdischen Gemeinde Leer verbunden:
-
Lasser Abt war von 1906 bis 1922 Lehrer an der jüdischen Schule Leer.
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Wolf Nathan Weinberg, ein angesehener Geschäftsmann, betrieb bis zu seiner Auswanderung 1939 zwei Geschäfte in der Königstraße und der Mühlenstraße in Leer.
Die Namen dieser Männer stehen exemplarisch für das einst reiche jüdische Leben in Leer – und für das tragische Kapitel der Vertreibung und Verfolgung während der NS-Zeit.
Empfang im historischen Rathaus Leer
Die Stadt Leer organisierte einen offiziellen Empfang im Rathaus. Der stellvertretende Bürgermeister Bruno Schachner begrüßte die Gäste im festlich geschmückten Saal. Ebenfalls anwesend war Albrecht Weinberg, Ehrenbürger der Stadt und Überlebender des Holocaust, der selbst lange Zeit in New York lebte. In bewegenden Gesprächen wurden Erinnerungen an das jüdische Leben in Leer und an die gemeinsame Geschichte ausgetauscht.
Historische Dokumente berühren die Nachfahren tief
Ein besonders emotionaler Moment war die Übergabe historischer Unterlagen:
Menna Hensmann, ehemalige Leiterin des Stadtarchivs Leer, überreichte der Familie Kopien von alten Geburts- und Heiratsurkunden ihrer Vorfahren. Für viele Mitglieder der Familie war es das erste Mal, dass sie solche Dokumente in Händen hielten – ein greifbares Stück Geschichte.
Vier Tage in Ostfriesland: Erinnerung, Begegnung und Gastfreundschaft
Die Familie Nossel, bestehend aus mehreren Generationen im Alter von 9 bis 85 Jahren, zeigte sich tief beeindruckt – nicht nur vom historischen Rathaus, sondern auch von der Herzlichkeit und Gastfreundschaft in Leer. Während ihres Aufenthalts wurden sie von der Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit in Ostfriesland e.V. und der ehemaligen Jüdischen Schule Leer begleitet.
Ein Zeichen für Erinnerung und Versöhnung
Der Besuch der Familie Nossel ist mehr als eine Reise in die Vergangenheit: Er steht für lebendige Erinnerungskultur, Versöhnung und Völkerverständigung. Die Stadt Leer sendet mit diesem Empfang ein deutliches Zeichen: Jüdische Geschichte gehört zu unserer Stadtgeschichte – und wird nicht vergessen.
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Kunstgenuss im Schloss: „Ostfriesische Impressionen“ ab 6. Juli in der Evenburg

Ostfriesische Impressionen im Schloss Evenburg: Kunsthaus Leer präsentiert vielfältige Ausstellung ab 6. Juli
Ab dem 6. Juli verwandelt sich das Schloss Evenburg erneut in einen inspirierenden Ort der Kunst. Unter dem Titel „Ostfriesische Impressionen aus der Sammlung des Kunsthauses Leer“ zeigt das Kunsthaus eine facettenreiche Ausstellung mit Werken ostfriesischer Künstlerinnen und Künstler – oder solcher, die sich intensiv mit der Region künstlerisch auseinandersetzen. Bereits zum vierten Mal ist das Kunsthaus zu Gast in der historischen Kulisse des Schlosses und knüpft damit an eine erfolgreiche Zusammenarbeit an.
Die Kuratorin Susanne Augat, Leiterin des Kunsthauses Leer, hat insgesamt 56 Werke aus der umfangreichen hauseigenen Sammlung ausgewählt. Die Schau versammelt ein breites Spektrum künstlerischer Ausdrucksformen: stimmungsvolle Landschaften, ausdrucksstarke figürliche Kompositionen, ungewöhnliche Perspektiven auf Bauwerke, realitätsnahe Stillleben sowie abstrakte Arbeiten geben einen vielschichtigen Einblick in das aktuelle Kunstschaffen der Region. Gezeigt werden Werke aus den Bereichen Malerei, Zeichnung, Druckgrafik, Collage und Objektkunst – eine beeindruckende künstlerische Bandbreite, die Ostfriesland in all seinen Facetten widerspiegelt.
Mit Arbeiten vertreten sind:
Hartmut Bleß, Hilke Deutscher, Anne Dück-von Essen, Helmut Feldmann, Peter Geithe, Marikke Heinz-Hoek, Alfred Kaufner, Traud’l Knoess, Hanna Lömker-Rühmann, Herbert Müller, Ida Oelke, Ahlrich van Ohlen, Edith Pundt, Vitor Ramos, Gerd Rokahr, Johann Rosenboom und Ulrich Schnelle.
Die feierliche Eröffnung der Ausstellung findet am 6. Juli, um 11 Uhr im Schloss Evenburg statt. Interessierte sind herzlich eingeladen, an diesem kulturellen Auftakt teilzunehmen. Aufgrund begrenzter Platzkapazitäten wird um eine Anmeldung bis zum 3. Juli gebeten – entweder per E‑Mail an info@schloss-evenburg.de oder telefonisch unter 0491 9975–6000.
Die Ausstellung bietet Kunstliebhabern ebenso wie Neugierigen die Gelegenheit, sich von der Vielfalt ostfriesischer Kunst begeistern zu lassen – in einem ebenso geschichtsträchtigen wie stimmungsvollen Ambiente.
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Gewerbegebiet Benzstraße wächst zügig – Leer schafft Raum für Zukunft und Wirtschaft

Baufortschritt im Gewerbegebiet Benzstraße: Erschließung schreitet zügig voran
Die Entwicklung des neuen Gewerbegebiets an der Benzstraße in Leer nimmt mit hoher Dynamik Gestalt an. Die Erschließungsarbeiten sind bereits weit fortgeschritten: Mehr als 30.000 Kubikmeter Bodenmaterial wurden bislang bewegt, über 800 Meter Schmutzwasserkanal erfolgreich verlegt. Aktuell wird der Regenwasserkanal installiert, bevor in Kürze der Bau des geplanten Regenrückhaltebeckens beginnt.
Das neue Gewerbegebiet umfasst insgesamt 12,6 Hektar Fläche. Laut Plan werden hier zukünftig 13 Grundstücke Platz finden – einige davon sind trotz bereits starken Interesses weiterhin verfügbar.
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Attraktiver Standort mit starker Förderung
Was den Standort so attraktiv macht? Die verkehrsgünstige Lage überzeugt: Direkt an der Autobahn gelegen und in unmittelbarer Nähe zum Flugplatz Leer-Papenburg bietet das Areal ideale Bedingungen für Unternehmen unterschiedlichster Branchen.
Diese Vorteile überzeugten nicht nur Investoren und Betriebe, sondern auch das Land Niedersachsen: Bereits 2022 stellte das Land der Stadt Leer Fördermittel in Höhe von knapp 11,7 Millionen Euro für das Projekt zur Verfügung.
Die Erschließung der ersten Grundstücke soll planmäßig bis zum Frühjahr 2026 abgeschlossen sein.
Interesse am Standort? Jetzt bewerben!
Unternehmen, die sich für einen Platz im Gewerbegebiet Benzstraße interessieren, können sich direkt bei der Stadt Leer melden oder die Bewerbungsunterlagen bequem online abrufen:
👉 www.leer.de/Wirtschaft-Stadtentwicklung/Wirtschaft/Gewerbe-und-Industrieflächen
