Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet
Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
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Lokal
Dr. Markus Rohe neuer SPD-Fraktionsvorsitzender im Stadtrat Leer
Dr. Markus Rohe ist neuer Vorsitzender der SPD-Fraktion im Stadtrat Leer. (Foto: Ute Müller)
Dr. Markus Rohe ist neuer SPD-Fraktionsvorsitzender im Stadtrat Leer
Leer – Die neue SPD-Stadtratsfraktion in Leer hat nach der Kommunalwahl ihre Arbeit aufgenommen und einen neuen Fraktionsvorstand gewählt. Dr. Markus Rohe übernimmt künftig den Vorsitz der SPD-Fraktion im Stadtrat Leer. Er folgt damit auf Heinz Dieter Schmidt, der die Fraktion viele Jahre geführt hatte und bei der Kommunalwahl aus Altersgründen nicht erneut für den Stadtrat kandidierte.
Die Wahl des neuen Fraktionsvorstands gehörte zu den ersten Aufgaben der neu zusammengesetzten SPD-Fraktion. Dr. Markus Rohe wurde dabei ebenso wie die weiteren Vorstandsmitglieder einstimmig in sein Amt gewählt. Nach Angaben der SPD unterstreiche das Ergebnis die große Geschlossenheit innerhalb der neuen Stadtratsfraktion.
Neuer Vorstand der SPD-Fraktion im Stadtrat Leer
Neben dem neuen Fraktionsvorsitzenden Dr. Markus Rohe gehören Silke Menge und Jarno Behrens als stellvertretende Vorsitzende dem Fraktionsvorstand an. Tomke Lübbehüsen übernimmt das Amt der Schriftführerin. Ihre Stellvertreterin ist Anke Schlingmann.
Fraktionsgeschäftsführer bleibt Hauke Sattler. Er ist bereits seit vielen Jahren in dieser Funktion tätig und bringt entsprechend umfangreiche Erfahrung in die Arbeit der SPD-Fraktion im Leeraner Stadtrat ein.
Mit Dr. Markus Rohe steht damit ein erfahrenes Ratsmitglied an der Spitze der SPD-Fraktion. Er übernimmt den Vorsitz in einer neuen Wahlperiode, die nach der Kommunalwahl mit einer veränderten Zusammensetzung des Stadtrates beginnt.
Ausschussbesetzung und Zusammenarbeit im Stadtrat
In den kommenden Wochen wird sich die SPD-Fraktion unter anderem mit der Besetzung der Ausschüsse des Stadtrates beschäftigen. Gleichzeitig sollen Gespräche über die zukünftige Zusammenarbeit im Leeraner Stadtrat geführt werden.
Dr. Markus Rohe betonte, dass die SPD-Fraktion ein konstruktives und faires Miteinander mit allen demokratischen Mitgliedern und Fraktionen des neuen Stadtrates anstrebe. Die Grundlage für eine entsprechende Zusammenarbeit soll in den kommenden Wochen gelegt werden.
Bis zur Konstituierung des neuen Stadtrates am 3. November stehen daher weitere Gespräche und Abstimmungen an. Dabei geht es neben der Besetzung der Ausschüsse auch darum, die Zusammenarbeit während der gesamten neuen Wahlperiode vorzubereiten.
Mit der Wahl des Fraktionsvorstands hat die SPD-Stadtratsfraktion in Leer damit einen ersten organisatorischen Schritt nach der Kommunalwahl gemacht. Dr. Markus Rohe steht künftig an der Spitze der Fraktion und wird deren Arbeit im neuen Leeraner Stadtrat maßgeblich mitgestalten.
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Fernmeldemuseum Leer: Historische Technik soll für Ostfriesland erhalten bleiben
Nico Bloem besuchte das Fernmeldemuseum Leer gemeinsam mit Mitgliedern des Vereinsvorstands. Auch der ehemalige Leeraner Landrat Bernhard Bramlage, der den Verein unterstützt, nahm an dem Gespräch teil.
Fernmeldemuseum Leer vor Herausforderungen: Nico Bloem sagt Unterstützung zu
Historische Technik und ostfriesische Fernmeldegeschichte: Das Fernmeldemuseum Leer gibt Einblicke in eine längst vergangene Kommunikationswelt. Bei einem Besuch machte sich der SPD-Landtagsabgeordnete Nico Bloem ein Bild von der Sammlung und betonte: „Das muss erhalten werden.“
Leer – Das Fernmeldemuseum Leer im ehemaligen Telekom-Gebäude an der Bavinkstraße bewahrt ein Stück Kultur- und Technikgeschichte Ostfrieslands. Zahlreiche historische Geräte erinnern dort an die Entwicklung der Telekommunikation. Bei einem Besuch überzeugte sich der SPD-Landtagsabgeordnete Nico Bloem aus Weener von der Arbeit des Vereins. An dem Gespräch nahm auch der ehemalige Leeraner Landrat Bernhard Bramlage teil, der sich ebenfalls für den Erhalt des Museums einsetzt.
Das Team um den Vereinsvorsitzenden Walter Brückmann hat seit der Gründung des Vereins und des Museums viel aufgebaut. In den Räumen des ehemaligen Telekom-Gebäudes befinden sich zahlreiche Originalstücke aus der Fernmeldegeschichte Ostfrieslands. Die Ausstellung reicht von alten Seekabeln über Telefone unterschiedlicher Baujahre und Generationen bis hin zu historischen Telefonzellen, Fernschreibern, Vermittlungsstellen und Morsetastern.
„Wir konnten einfach die alte Technik nicht wegwerfen“, erklärt Brückmann. Aus dieser Haltung ist inzwischen eine umfangreiche Sammlung entstanden, die nicht nur historische Geräte bewahrt, sondern auch deren Funktionsweise nachvollziehbar macht.
Ehemalige Fernmeldetechniker halten Technik am Leben
Der Verein zählt derzeit rund 50 Mitglieder, etwa zehn von ihnen engagieren sich regelmäßig im Museum. Sie restaurieren historische Geräte, setzen sie instand und bereiten sie für die Ausstellung auf.
Viele Vereinsmitglieder sind ehemalige Fernmeldetechniker. Sie verfügen daher nicht nur über technisches Wissen, sondern kennen einen großen Teil der ausgestellten Geräte noch aus ihrer eigenen beruflichen Vergangenheit. Gleichzeitig verbindet der Verein die historische Technik mit modernen Entwicklungen.
Ein besonderes Beispiel dafür ist ein alter Fernschreiber. Über das historische Gerät können inzwischen sogar Anfragen an ChatGPT gestellt und beantwortet werden. Damit zeigt das Museum auf ungewöhnliche Weise, wie sich Kommunikations- und Informationstechnik über Jahrzehnte entwickelt haben.
Museum steht vor finanziellen und räumlichen Herausforderungen
Trotz des Engagements der Vereinsmitglieder steht das Fernmeldemuseum vor mehreren Problemen. Ein wesentlicher Punkt ist die fehlende Barrierefreiheit: Das Gebäude verfügt über keinen Aufzug.
Hinzu kommen steigende Kosten. Zwar können die Räume derzeit noch mietfrei genutzt werden, doch die finanzielle Situation macht eine langfristige Weiterentwicklung schwierig. „Auf die Dauer ist das Museum unter den derzeitigen Bedingungen nicht zu halten“, sagt Walter Brückmann.
Damit stellt sich für den Verein zunehmend die Frage, wie das Fernmeldemuseum Leer dauerhaft gesichert und gleichzeitig weiterentwickelt werden kann.

Nico Bloem sieht Zukunftsperspektive im Museum
Nico Bloem zeigte sich bei seinem Besuch beeindruckt und signalisierte seine Bereitschaft, bei der Suche nach einer Perspektive zu helfen. Voraussetzung sei allerdings ein entsprechendes Konzept, das den weiteren Weg des Museums aufzeigt.
Für Bloem ist das Fernmeldemuseum mehr als eine Sammlung alter technischer Geräte. Es vermittelt einen Einblick in die technische Entwicklung der Region und macht anhand konkreter Originalstücke nachvollziehbar, wie Kommunikation früher funktionierte.
Besonders beeindruckt zeigte sich der Landtagsabgeordnete vom persönlichen Engagement der Vereinsmitglieder. „Ich bin wirklich sehr angetan, mit welchem Herzblut hier gearbeitet wird“, erklärte Bloem. Die Ausstellung sei für alle Altersklassen sehenswert.
Rund 300 Besucher pro Jahr
Das Fernmeldemuseum verfügt derzeit über keine regelmäßigen Öffnungszeiten. Wer die Ausstellung besichtigen möchte, kann einen Besuch über die Internetseite www.femule.de anmelden.
Trotz dieser eingeschränkten Zugangsmöglichkeiten finden jährlich bereits rund 300 Besucherinnen und Besucher den Weg in das Museum in der Bavinkstraße. Die Sammlung bietet dabei nicht nur ehemaligen Fernmeldetechnikern Gelegenheit, Erinnerungen aufzufrischen. Auch jüngere Besucher können nachvollziehen, wie sich die Kommunikation von Telefonen, Fernschreibern und Vermittlungsstellen bis hin zu moderner digitaler Kommunikation entwickelt hat.
Für den Verein steht nun die Frage im Mittelpunkt, wie das Fernmeldemuseum Leer langfristig erhalten werden kann. Die vorhandene Sammlung, das technische Fachwissen der Mitglieder und das Besucherinteresse bilden dafür eine Grundlage. Entscheidend wird jedoch sein, ein tragfähiges Konzept für die Zukunft und die damit verbundenen räumlichen und finanziellen Anforderungen zu entwickeln.
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Emder Kräutermatjes ist „Kulinarischer Botschafter Niedersachsen 2026/27“
Urkundenübergabe „Kulinarischer Botschafter Niedersachsen 2026/27“: (v. l.) Klaas Müller (Geschäftsführung Fokken & Müller), Ministerpräsident Olaf Lies (Schirmherr), Silvia Schmidchen (Öffentlichkeitsarbeit Fokken & Müller) und Hubertus Berges (Vorstandsvorsitzender der Marketinggesellschaft der niedersächsischen Land- und Ernährungswirtschaft e. V.).
Auszeichnung in der Region Hannover: Emder Kräutermatjesfilets sind „Kulinarischer Botschafter Niedersachsen 2026/27“
Auszeichnung für die Emder Matjes- und Feinkostmanufaktur Fokken & Müller: Traditionelle Rezeptur, handwerkliche Verarbeitung und regionale Verwurzelung überzeugten die unabhängige Fachjury
Eine besondere Auszeichnung geht nach Ostfriesland: Die Emder Kräutermatjesfilets der Manufaktur Fokken & Müller aus Emden dürfen künftig den Titel „Kulinarischer Botschafter Niedersachsen 2026/27“ tragen. Das Produkt überzeugte die unabhängige Fachjury des Wettbewerbs und wurde gemeinsam mit weiteren herausragenden niedersächsischen Lebensmitteln ausgezeichnet.
Die Urkunden wurden auf dem Gutshof Rethmar in der Region Hannover überreicht. Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies, der als Schirmherr des Wettbewerbs fungiert, würdigte dabei die erfolgreichen Unternehmen und die Menschen, die hinter den ausgezeichneten Produkten stehen.
Die „Kulinarischen Botschafter Niedersachsen“ stehen für besondere Qualität, regionale Herkunft und die kulinarische Vielfalt des Landes. Hinter den ausgezeichneten Lebensmitteln stehen Unternehmen, die auf ganz unterschiedliche Weise zeigen, was die Land- und Ernährungswirtschaft in Niedersachsen ausmacht.
Viele der ausgezeichneten Betriebe sind kleine und mittelständische, regional verwurzelte Unternehmen. Sie verarbeiten Rohstoffe aus der Region, bewahren handwerkliches Wissen und entwickeln traditionelle Produkte weiter. Gleichzeitig setzen sie mit neuen Ideen Impulse und tragen damit nicht nur zur Vielfalt hochwertiger Lebensmittel, sondern auch zur Wertschöpfung und wirtschaftlichen Entwicklung in den Regionen Niedersachsens bei.
Strenge Kriterien für die Auszeichnung
Der Titel „Kulinarischer Botschafter Niedersachsen“ wird nicht ohne Weiteres vergeben. Die teilnehmenden Produkte müssen hohe Anforderungen erfüllen. Im Mittelpunkt des Wettbewerbs steht vor allem die sensorische Qualität.
Bewertet werden unter anderem Aussehen, Geruch, Geschmack, Konsistenz und Textur. Darüber hinaus fließen der Gesamteindruck und der Genusswert in die Beurteilung ein. Auch die Produktidee, Originalität, Präsentation und die Geschichte eines Lebensmittels werden berücksichtigt.
Eine wichtige Rolle spielen außerdem die regionale Verankerung und die Herkunft der Hauptzutaten. Damit soll sichergestellt werden, dass die ausgezeichneten Produkte nicht nur geschmacklich überzeugen, sondern auch einen nachvollziehbaren Bezug zu Niedersachsen und seiner Lebensmittelwirtschaft haben.
Über die Vergabe der Auszeichnungen entschied eine unabhängige Fachjury mit Fachleuten aus unterschiedlichen Bereichen. Vertreten waren unter anderem Experten aus Gastronomie, Landwirtschaft, Wissenschaft, Lebensmittelhandel und Trendforschung. Jedes eingereichte Produkt wurde in einem detaillierten Auswahlverfahren verkostet und bewertet.
Zusätzlich wurde die Herkunft der Hauptzutaten beziehungsweise der Verarbeitungsort in Niedersachsen durch die Gesellschaft für Ressourcenschutz (GfRS) geprüft.
Emder Kräutermatjes: Tradition aus der Seehafenstadt
Bei den ausgezeichneten Emder Kräutermatjesfilets spielt die lange Geschichte des Unternehmens Fokken & Müller eine wichtige Rolle. Die Manufaktur wurde bereits 1895 in Emden gegründet. Heute wird das Familienunternehmen in der vierten Generation geführt.
Fokken & Müller ist eng mit der Fischereitradition der Seehafenstadt verbunden. Die Matjes- und Feinkostmanufaktur arbeitet nach traditioneller Rezeptur und verbindet dabei handwerkliche Verarbeitung mit der besonderen Qualität der verwendeten Rohware.
Die Grundlage für die Emder Kräutermatjesfilets bilden Heringe aus Sommerfängen vor den Küsten Norwegens. In Emden werden die Filets in der Manufaktur von Hand enthäutet. Anschließend reifen sie nach nordischer Art als Filet.
Besonderen Wert legt das Unternehmen auf einen niedrigen Salzgehalt. Für einen Matjes ist das ungewöhnlich und sorgt für einen besonders milden Geschmack. Ausgewählte Kräuter verleihen den Filets zusätzlich ihre charakteristische würzige Note.
Damit verbindet das Produkt hochwertige Sommerrohware mit traditioneller Verarbeitung und einer eigenen geschmacklichen Ausrichtung. Aus den Heringen entsteht so eine Spezialität, die eng mit der Emder Fischereitradition verbunden ist.
Die Auszeichnung als „Kulinarischer Botschafter Niedersachsen 2026/27“ würdigt damit nicht nur ein einzelnes Produkt, sondern auch die jahrzehntelange handwerkliche Tradition und die Verbindung des Familienunternehmens zur Stadt Emden und zur ostfriesischen Küstenregion.
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