Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet
Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
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Lokal
Ein Funken Hoffnung: Lichterfahrt und Demo am 23.12.2025 in Westoverledingen
Foto: v.l.n.r. Teddy Claus, Tobias Schulte, Peter Folkerts (oben), Lukas Folkerts (unten), Thorsten Sinning — Fotografin: Alina Schröder
Ein Funken Hoffnung – Demonstration für die Zukunft unserer Höfe in Westoverledingen angekündigt
Westoverledingen/Papenburg – Für heute wurde die Demonstration unter dem Motto „Ein Funken Hoffnung – Demonstration für die Zukunft unserer Höfe“ angekündigt. Die Veranstaltung wurde ordnungsgemäß beim Landkreis Leer angezeigt und von diesem genehmigt. Der Demonstrationszug führt entlang des vom Landkreis bestätigten Weges durch die Gemeinde Westoverledingen und endet voraussichtlich um 21:00 Uhr in Papenburg.
Die Versammlungsleitung wird ab 16:00 Uhr vor Ort sein, die Aufstellung der Landwirte beginnt um 16:30 Uhr, und um 17:00 Uhr startet die Kundgebung sowie der anschließende Demonstrationszug und die Lichterfahrt.
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Die Veranstaltung ist als friedliche Versammlung geplant und wird durch Ordner begleitet, wie es in den Auflagen des Landkreises vorgesehen ist.
Im Rahmen der Kundgebung wird eine Rede gehalten, die sich mit der aktuellen Lage der Landwirtschaft in Ostfriesland, der Verantwortung aller Beteiligten und der Bedeutung des ländlichen Raums für die Gemeinde Westoverledingen beschäftigt.
Themen der Rede:
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Die Landwirtschaft in Ostfriesland steht unter steigenden Kosten, zunehmender Regulierung und wachsender Unsicherheit.
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Politik und Gesellschaft erwarten mehr Tierwohl, Umwelt- und Klimaschutz – diese Ziele sind nur dann realistisch umsetzbar, wenn die wirtschaftliche Existenz der Landwirte gesichert bleibt.
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Landwirtschaft ist gelebte Praxis auf konkreten Flächen in Familienbetrieben. Entscheidungen müssen diese Realität berücksichtigen.
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Der Versammlungsleiter wird auf seine Kandidatur für das Amt des Bürgermeisters von Westoverledingen hinweisen und die Bedeutung lokaler Politik betonen, die zuhört, bevor sie entscheidet.
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Verantwortung tragen alle: Staat, Landwirte und Gesellschaft. Die Landwirte leisten ihren Beitrag und erwarten dafür Planungssicherheit, Verlässlichkeit und Respekt.
Die Veranstalter betonen, dass die Demonstration ruhig und geordnet verlaufen soll und bedanken sich im Voraus bei allen Beteiligten für einen verantwortungsvollen Ablauf.
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Jahresrückblick 2025 — Landkreis Leer zwischen Sparzwang und Zuversicht
Landrat Matthias Groote ist seit 2016 Verwaltungschef des Landkreises Leer. Der gebürtige Leeraner wurde 2021 mit 81,25 Prozent der Stimmen im Amt bestätigt. Zuvor war der Diplom-Wirtschaftsingenieur unter anderem Mitglied des Europäischen Parlaments und Vorsitzender des Umweltausschusses.
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Groote optimistisch: „Das Glas ist immer noch halb voll“
Jahresrückblick 2025, Teil 1
Rückblick des Landrats: Sparen, aber nicht kaputtsparen / Investieren in Infrastruktur
Deutschland ist ein Sanierungsfall, sagte der Kanzler neulich. Weil der Landkreis Leer – oder auch ganz Ostfriesland – keine Insel der Seligen ist, müssten sich die allgemeinen Probleme des Landes auch hier niederschlagen.
Wie sieht die Lage des Landkreises Leer aus, soweit sie der Kreistag und die Kreisverwaltung selbst beeinflussen können? Mit dieser Frage setzt sich Landrat Matthias Groote in seinem Rückblick auf das Jahr 2025 auseinander.
Rückblick auf frühere Entwicklungen
Finanziell und strukturell ging es dem Landkreis Leer vor einigen Jahrzehnten schon einmal schlechter als heute. In den jüngsten Jahren allerdings auch schon deutlich besser.
Das frühere „Armenhaus der Nation“ entwickelte sich zu einer blühenden Landschaft. Die Wirtschaft brummte, angetrieben vor allem durch weltweit operierende Reeder und später durch teils marktführende Software-Unternehmen.
„Wir waren in der Lage, die Infrastruktur vor allem in unseren Schulen, den Krankenhäusern, den Kreisstraßen und in der Informationstechnik (Glasfaser) auf den besten Stand zu bringen“, so Groote.
Vor diesem Hintergrund sagt er:
„Das Glas ist immer noch halb voll. Wir haben Grund, optimistisch in die Zukunft zu schauen.“
Kreishaushalt: 30 Millionen Euro Defizit
Der Kreishaushalt weist im kommenden Jahr ein Minus von 30 Millionen Euro aus. Das lässt sich nicht beschönigen.
„Aber es ist auch keine Anleitung zum Unglücklichsein. Wir Ostfriesen haben schon ganz anderen Stürmen getrotzt“, erklärt der Landrat.
Ursachen für das Haushaltsdefizit
Das Loch in der Kasse lässt sich erklären. Es liegt nicht daran, dass der Landkreis leichtfertig Geld ausgegeben hat. Kostentreiber sind Aufgaben und damit verbundene Ausgaben, die der Landkreis – und damit auch die Städte und Gemeinden – im Auftrag des Staates erledigen müssen, dafür aber nicht genügend Geld aus Berlin und Hannover bekommen.
Soziale Hilfen steigen stark an. Familienhilfen und Pflege sind dafür nur zwei Beispiele.
Groote fasst zusammen:
„Kurz gesagt: Wir haben kein Einnahmenproblem, sondern ein Ausgabenproblem, das wir nur zu einem kleinen Teil selbst steuern können.“
Sparen mit Augenmaß, Investieren mit Verantwortung
Die Finanzen waren für Kreistag und Verwaltung das ganze Jahr über das bestimmende Thema.
Groote formuliert den Leitsatz so:
„Wo sparen, ohne etwas kaputtzumachen? Und wo müssen wir weiter investieren?“
Lichtblicke im Kreisgebiet
Trotz der angespannten Lage gibt es zahlreiche positive Entwicklungen im Landkreis Leer. Dazu zählen:
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der Beginn des Umbaus und der Erweiterung der Oberschule Uplengen in Remels
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die Sanierung der schwer beschädigten Turnhalle dieser Schule, die nach Anlaufschwierigkeiten ein neues Dach erhält
-
eine neue Dreifeld-Sporthalle in Weener
-
die Sanierung zahlreicher Kreisstraßen, Brücken und Radwege
Wenig spektakulär, aber von großer Bedeutung für den Alltag der Menschen.
Klare Priorität: Infrastruktur
„Unsere Investitionen richten wir nach einem einfachen Dreisatz aus, der sich auf Dauer und gerade in schweren Zeiten immer bewährt: Infrastruktur, Infrastruktur, Infrastruktur“, betont Groote.
Das gilt für alle Bereiche – insbesondere für Schulen, Verkehr, Gesundheit und Informationstechnik.
Verbesserungen im Rettungsdienst
Der Landkreis verbesserte den Rettungsdienst deutlich. Das zeigen:
-
drei neue Notfall-Krankentransportwagen
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zwei neue Notarzt-Einsatzfahrzeuge
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zusätzliches Personal
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deutlich mehr Bereitschaftsstunden
Stärkung der Selbsthilfe im Gesundheitsbereich
Hilfe zur Selbsthilfe ist im Landkreis mehr als nur eine Floskel. Die Selbsthilfe-Kontaktstelle im Gesundheitsamt hat in diesem Jahr elf neuen Selbsthilfegruppen beim Start geholfen.
Insgesamt betreut das Gesundheitsamt derzeit 120 Selbsthilfegruppen.
Ausblick: Investitionen auch 2026 geplant
Der Ausblick auf den Haushalt ist zwar duster. Dennoch stehen auch 2026 weitere Investitionen an. In Brinkum beginnt der Bau der Feuerwehr-Technischen-Zentrale.
In Möhlenwarf und Bunderhammrich werden für das Rheiderland zwei neue Rettungswachen an zentralen Standorten errichtet.
Breitbandausbau vor dem Abschluss
Ein langjähriges Großprojekt kann 2026 abgeschlossen werden. Landrat Groote kündigt den Abschluss des staatlich geförderten Breitbandausbaus im Kreisgebiet an.
Dann werden mehr als 70.000 Haushalte und Betriebe – rund 95 Prozent – Zugang zu einem gigabitfähigen Glasfaseranschluss haben.
Groote erklärt:
„Der Landkreis ist dann praktisch komplett im Zeitalter des schnellen Internets angekommen.“
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Keine Abfuhr an Weihnachten und Neujahr – Ersatztermine
Keine Müllabfuhr an den Feiertagen: Landkreis Leer nennt Ersatztermine
Die bevorstehenden Weihnachts- und Neujahrsfeiertage bringen im Landkreis Leer Änderungen bei der Müllabfuhr mit sich. Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises hat jetzt die Ersatztermine für das Festland und die Insel Borkum bekannt gegeben.
Auf dem Festland fällt die Abfuhr am 1. Weihnachtstag (Donnerstag, 25. Dezember) vollständig aus. Diese Tour wird jedoch nachgeholt: Die Abfallsäcke werden am Sonnabend, 27. Dezember, eingesammelt.
Auch am 2. Weihnachtstag (Freitag, 26. Dezember) findet keine Müllabfuhr statt. Die grauen, grünen und gelben Säcke dieser Tour werden stattdessen eine Woche später, am Freitag, 2. Januar, mitgenommen.
Am Neujahrstag (Donnerstag, 1. Januar) entfällt die Abfuhr ebenfalls. Die Entsorgung erfolgt hier am nächsten regulären Abfuhrtermin, dem Donnerstag, 8. Januar.
Die Papiertonne wird auf dem Festland wie gewohnt und gemäß Abfuhrkalender geleert.
Für die Insel Borkum gelten abweichende Regelungen: Die reguläre Donnerstagstour zu Weihnachten wird vorgezogen. Restmüll und Grünabfall, die eigentlich am 25. Dezember abgeholt worden wären, werden bereits am Heiligabend (24. Dezember) eingesammelt.
Die Müllabfuhr am 2. Weihnachtstag (Freitag, 26. Dezember) entfällt; diese Säcke werden am Freitag, 2. Januar, nachgeholt. Auch am Neujahrstag findet keine Abfuhr statt, die entsprechende Tour wird am Donnerstag, 8. Januar, durchgeführt. Die Leerung der Papier- und Gelben Tonnen erfolgt auf Borkum wie im Abfuhrkalender vorgesehen.
Der Abfuhrkalender für das Festland und für Borkum ist online unter
www.all-leer.de/abfuhrtermine abrufbar. Dort sind auch bereits alle Termine für das Jahr 2026 eingetragen.
Einschränkungen gibt es zudem bei den Wertstoffhöfen im Kreisgebiet. Der Wertstoffhof und die Schadstoffsammelstelle auf der Deponie Breinermoor bleiben an Heiligabend (24. Dezember), am Sonnabend, 27. Dezember, sowie am Mittwoch, 31. Dezember, geschlossen.
Die Wertstoffhöfe in Hesel, Jümme, Moormerland, Uplengen und Weener sind letztmalig in diesem Jahr am Freitag, 19. Dezember, und am Sonnabend, 20. Dezember, geöffnet. Am Sonnabend nach Weihnachten, dem 27. Dezember, bleiben sie geschlossen.
Auf Borkum ist die Abfallumschlaganlage an Heiligabend und Silvester jeweils von 8 bis 13 Uhr geöffnet.
Zusätzlich weist der Abfallwirtschaftsbetrieb auf die kostenlose MyMüll-App hin. Sie erinnert per Smartphone oder Tablet zuverlässig an die individuellen Abfuhrtermine und kann unter
www.all-leer.de/mymuell heruntergeladen werden.
Für Rückfragen steht die Abfallberatung des Landkreises Leer unter der kostenlosen Service-Nummer 0800 / 9252423 oder per E‑Mail an abfallberatung@all-leer.de zur Verfügung.
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