Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet
Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
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Traurednerin & Hochzeitssängerin: Das perfekte Komplettpaket für Eure Hochzeit
Ja-Wort mit Herz und Stimme: Warum Marion Schoormann Eure Hochzeit in Ostfriesland unvergesslich macht
Wer den Bund fürs Leben schließt, wünscht sich einen Moment, der die eigene Persönlichkeit widerspiegelt. In Ostfriesland, dem Ammerland und dem Emsland gibt es eine Expertin, die diesen Wunsch auf ganz besondere Weise erfüllt: Marion Schoormann begleitet Paare als Traurednerin und Hochzeitssängerin in ihre gemeinsame Zukunft.
Der Trend zur freien Trauung ist ungebrochen – und das aus gutem Grund. Fernab von starren Protokollen und kühlen Amtsstuben suchen Paare nach einer Zeremonie, die zu ihnen passt. „Es geht an diesem Tag nur um Euch und um Eure Liebe“, betont Marion Schoormann. Die erfahrene Rednerin hat es sich zur Aufgabe gemacht, Geschichten zu erzählen, die das Herz berühren.
Die perfekte Symbiose aus Wort und Gesang
Was Marion Schoormann von vielen anderen unterscheidet, ist ihr „Rundum-Sorglos-Paket“. Wer sie bucht, bekommt nicht nur eine Rednerin, die mit Feingefühl und Humor durch die Liebesgeschichte des Paares führt, sondern gleichzeitig eine leidenschaftliche Hochzeitssängerin.
Musik schafft Emotionen, wo Worte manchmal enden. Seit über 20 Jahren singt Marion bei Trauungen und weiß genau, welcher Song die Tränen der Rührung fließen lässt. Ihr Repertoire ist riesig, doch für ihre Paare studiert sie auch gerne ganz individuelle Wunschlieder ein. Das Besondere: Durch ihr spezielles technisches Equipment ist sie völlig autark. Ob eine romantische Strandhochzeit am Deich oder ein Ja-Wort im tiefen Wald – Marion benötigt keine Steckdose, um für Gänsehautmomente zu sorgen.
Individuelle Planung: Keine Trauung „von der Stange“
Eine freie Trauung mit Marion Schoormann ist ein Unikat. In intensiven Vorgesprächen und durch kreative Fragebögen an das Paar und dessen „Herzensmenschen“ entsteht eine Rede, die mal hochemotional, mal herrlich lustig ist.
Ein möglicher Ablauf Eurer Zeremonie:
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Der Einzug: Ob klassisch, modern oder überraschend – der erste Moment gehört Euch, untermalt von Marions Live-Gesang.
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Die Liebesgeschichte: Marion lässt Eure gemeinsamen Höhen und Tiefen Revue passieren und bindet wichtige Menschen Eures Weges mit ein.
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Rituale & Versprechen: Von Sand- bis Steinritualen ist alles möglich. Das persönliche Eheversprechen bildet dabei oft den emotionalen Kern.
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Der Segen: Wer möchte, kann die Zeremonie mit einer christlichen Segensbitte abschließen – ein Angebot, das Marion als gläubige Christin gerne integriert.
Einsatzbereit von der Küste bis ins Emsland
Marion Schoormann ist in der gesamten Region zu Hause. Ob Ihr eine Hochzeit in Ostfriesland, im idyllischen Ammerland oder im weitläufigen Emsland plant – sie kommt dorthin, wo Eure Liebe gefeiert wird. Dabei ist sie flexibel: Paare können sie als Komplettpaket (Rede & Gesang) oder auch nur für einen der beiden Bereiche buchen.
Unser Redaktions-Tipp: Wenn Ihr noch auf der Suche nach der richtigen Stimme für Euren großen Tag seid, bietet Marion Interessierten ein kleines „Wohnzimmerkonzert“ zum Kennenlernen an. So könnt Ihr vorab spüren, ob die Chemie stimmt.
Kontakt & Infos:
Trau(m)worte Ostfriesland Marion Schoormann Sanddornweg 5 | 26831 Bunde
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Telefon: 0162 729 54 37
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E‑Mail: marion@traumworte-ostfriesland.de
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Web: www.traumworte-ostfriesland.de

Lokal
Fachkräfte und Inklusion im Fokus in Uplengen Kita
Bildunterschrift: Der Fachkräftemangel, die Chancen und Herausforderungen der Inklusion und die Stärkung der Sprachförderung standen im Mittelpunkt eines Gespräches des CDU-Landtagsabgeordneten Ulf Thiele mit Meike Salge, Leiterin der Kindertagesstätte St. Martin in Uplengen. (Foto: Wahlkreisbüro Ulf Thiele)
CDU-Landtagsabgeordneter Ulf Thiele zu Besuch in der Kita St. Martin: Fachkräfte im Fokus
Uplengen. Der Fachkräftemangel, die Chancen der Inklusion und die Bedeutung der Sprachförderung waren die zentralen Themen eines Besuchs des CDU-Landtagsabgeordneten Ulf Thiele in der Kindertagesstätte St. Martin in Remels. Für Thiele war es eine Rückkehr an bekannte Wirkungsstätten: Er selbst besuchte den damaligen Kindergarten St. Martin bereits im Jahr 1976.
Seit der Eröffnung 1975 hat sich viel getan. Heute betreut ein Team aus 23 pädagogischen Fachkräften und sieben hauswirtschaftlichen Mitarbeitern Kinder in zwei Regelgruppen, zwei Integrationsgruppen, einer Ganztags- sowie einer Krippengruppe.
Pädagogik durch eigenes Tun
Kita-Leiterin Meike Salge erläuterte dem Abgeordneten das moderne Konzept der Einrichtung. Im Zentrum stehen sogenannte Lernwerkstätten, die auf selbstbestimmtes Lernen und das Prinzip „Lernen durch eigenes Tun“ setzen.
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Forschergeist: Als zertifiziertes „Haus der kleinen Forscher“ fördert die Kita gezielt naturwissenschaftliches Entdecken.
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Inklusion & Teilhabe: Inklusion ist fest im Alltag verankert. Für Kinder der Integrationsgruppen gehören sogar Aktivitäten wie Schwimmen und Reiten zum Angebot.
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Sprache als Basis: „Insbesondere die Sprache ist eine wichtige Basis für die schulische, berufliche und gesellschaftliche Teilhabe“, betonte Thiele mit Blick auf die frühkindliche Bildung.
Forderung nach dualer Ausbildung gegen Fachkräftemangel
Ein kritisches Thema des Austauschs war der spürbare Fachkräftemangel in Kindertagesstätten. Ulf Thiele nutzte den Besuch, um eine Kernforderung der CDU-Landtagsfraktion zu unterstreichen: die Einführung einer dualisierten Erzieherausbildung für alle Auszubildenden, nicht nur in Teilzeitmodellen.
„Damit würde einerseits mehr Praxis sichergestellt, andererseits die Ausbildung durch eine Bezahlung attraktiver werden“, so Thiele. Ein weiterer Vorteil: Die Auszubildenden stünden den Kitas frühzeitig als dringend benötigte dritte Kraft in den Gruppen zur Verfügung. Dies sei der richtige Weg, um die Qualität der frühkindlichen Bildung langfristig zu sichern und die Teams vor Ort zu entlasten.
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Lokal
Finanznot in Kommunen: Landkreis Leer schlägt Alarm
Die Kommunen im Landkreis Leer schauen mit großem Ernst und großer Sorge auf die negative Entwicklung ihrer Haushalte. Bei einem Termin in Leer unterzeichneten Bürgermeister bzw. deren allgemeine Vertreter sowie der Landrat einen gemeinsamen Hilferuf an Ministerpräsident Olaf Lies.
Kommunen in Not: Dramatischer Hilferuf aus dem Landkreis Leer an die Landesregierung
Leer – Die finanzielle Lage im Landkreis Leer ist so ernst wie nie zuvor. In einem gemeinsamen Kraftakt haben der Landkreis und seine zwölf kreisangehörigen Kommunen einen dringenden Hilferuf – einen „SOS-Funkspruch“ – an Ministerpräsident Olaf Lies gerichtet. Am Freitag, den 24. April, unterzeichneten die Bürgermeister und der Landrat im Maritimen Kompetenzzentrum in Leer ein entsprechendes Schreiben, das eine deutliche Aufstockung der Landesunterstützung fordert.
„Auf Pump“: Das Tagesgeschäft ist gefährdet
Die Vertreter der Arbeitsgemeinschaft (AG) finden klare Worte für die prekäre Situation: Man werde von Schulden erdrückt, während immer mehr Mittel für Zins und Tilgung verloren gingen. Selbst der laufende Betrieb in den Rathäusern und im Kreishaus könne oft nur noch über Kredite finanziert werden. Dringend notwendige Investitionen seien kaum noch realisierbar.
Die dramatischen Zahlen im Überblick
Daten aus den öffentlichen Haushalten belegen den drohenden finanziellen Kollaps:
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Massiver Schuldenberg: Die Investitionsschulden stiegen innerhalb von vier Jahren um 38 % auf fast 268 Millionen Euro (Stand Ende 2025). Bis 2029 wird mit einer Verdoppelung auf über 540 Millionen Euro gerechnet.
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Absturz in die Defizitzone: Nach Jahren mit Überschüssen prognostizieren die Kommunen für 2026 ein Gesamtdefizit von über 90 Millionen Euro. Bis 2029 könnte dieses auf über 260 Millionen Euro anwachsen.
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Liquiditätskredite: Um die Zahlungsfähigkeit zu sichern, werden bereits jetzt kreisweit 17,4 Millionen Euro an Überziehungskrediten genutzt – eine gefährliche Abwärtsspirale.
Kritik an Bund und Land: „Konnexitätsprinzip“ gefordert
Die Kommunen sehen die Hauptursache in der Gesetzgebung von Bund und Land. Immer neue Aufgaben und Standards – etwa bei der Ganztagsbetreuung in Grundschulen oder der Kita-Finanzierung – werden den Kommunen auferlegt, ohne dass eine ausreichende finanzielle Ausstattung folgt. Allein im Bereich der Kitas verbleibt im Landkreis Leer trotz Landeszuschüssen ein Defizit von rund 56 Millionen Euro.
„Der Aufgabe muss das Geld folgen“, so die zentrale Forderung der Kommunen.
Ende des „Stellvertreterstreits“
Die prekäre Lage führte in der Vergangenheit auch zu juristischen Auseinandersetzungen zwischen dem Landkreis und den Kommunen über die Kreisumlage. Im Schreiben an den Ministerpräsidenten wird deutlich gemacht, dass dies lediglich ein Stellvertreterstreit sei. Um diesen nachhaltig zu lösen, müsse das Land Niedersachsen als wesentlicher Kostenverursacher endlich seiner Verantwortung nachkommen.
Hintergrund: Die Arbeitsgemeinschaft (AG) Die 2024 gegründete AG besteht aus drei Vertretern der Kreisverwaltung sowie sieben Vertretern der Städte und Gemeinden. Ziel ist neben der Klärung von Finanzbeziehungen eine engere Zusammenarbeit und die Nutzung von Synergieeffekten, um den drastischen Sparzwängen entgegenzuwirken.
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