Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet
Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
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Lokal
Medizinische Versorgung auf Borkum: Startschuss für innovatives Versorgungszentrum
Versorgungsanker und Inseltreff: Ein neues Herzstück für Borkum
Gute medizinische Versorgung und ein starkes soziales Miteinander dürfen keine Frage des Wohnorts sein – das gilt für das Festland ebenso wie für die niedersächsischen Inseln. Mit einem bedeutenden Meilenstein für die Lebensqualität auf Borkum gab Regionalentwicklungsministerin Melanie Walter heute den offiziellen Startschuss für das achte Regionale Versorgungszentrum (RVZ) in Niedersachsen.
Massive Unterstützung durch das Land
Der Aufbau des Projekts wird durch einen Förderbescheid in Höhe von rund 930.000 Euro ermöglicht. Damit übernimmt das Land Niedersachsen beeindruckende 95 Prozent der Gesamtkosten.
Im Gebäude des Inselkrankenhauses entsteht so ein kommunal getragenes Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ), das weit über die klassische hausärztliche Versorgung hinausgeht.
Medizin trifft auf Innovation und kurze Wege
Das neue RVZ Borkum setzt auf moderne Lösungen für inselspezifische Herausforderungen:
-
Telemedizin: Innovative Konzepte ermöglichen Behandlungen vor Ort und ersparen den Bewohnern zeitintensive und beschwerliche Wege auf das Festland.
-
Gebündelte Beratung: Ob Familienhebamme, sozialpsychiatrischer Dienst oder Senioren- und Integrationsbeauftragte – was bisher über die ganze Insel verteilt war, findet nun unter einem Dach statt.
Ein „Wohnzimmer“ für die Inselgemeinschaft
Neben der medizinischen Komponente wird das RVZ ein lebendiger Ort der Begegnung. Geplant sind:
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Kultur & Bewegung: Räumlichkeiten für Theateraufführungen, Vorträge und Sportkurse.
-
Soziales Miteinander: Eine Gemeinschaftsküche für gemeinsames Kochen und Kaffeetrinken schafft eine attraktive Anlaufstelle für Jung und Alt.
„Wir zeigen: Gleichwertige Lebensverhältnisse sind ein konkretes Ziel unserer Politik – unabhängig davon, ob Menschen auf dem Festland oder auf einer Insel leben.“
— Melanie Walter, Regionalentwicklungsministerin
Stimmen aus der Region
Borkums Bürgermeister Jürgen Akkermann sieht in dem Projekt einen entscheidenden Baustein für die „Lebensraumentwicklung 2030+“. Das Zentrum verbessere nicht nur die Lebensqualität der Bürger, sondern schaffe durch das kommunale MVZ auch attraktive Arbeitsplätze für Allgemeinmediziner, um die ärztliche Versorgung langfristig zu sichern.
Hintergrund: Was ist ein RVZ?
Ein Regionales Versorgungszentrum kombiniert ein kommunales Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) mit individuellen Angeboten der Daseinsvorsorge. Die Kommunen entscheiden selbst, was vor Ort gebraucht wird – von Physiotherapie über Tagespflege bis hin zu haushaltsnahen Dienstleistungen.
| Status der RVZ in Niedersachsen | Standorte |
| Bereits im Betrieb | Wesermarsch, Auetal, Wurster Nordseeküste, Leinebergland, Baddeckenstedt |
| In Aufbau / Planung | Südheide, Gnarrenburg, Borkum |
Nach einer erfolgreichen Modellphase mit 13,5 Millionen Euro Investitionen ist die Förderung ab 2026 mit 2,5 Millionen Euro jährlich fest im Landeshaushalt verankert.
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Startschuss in der Nordseehalle: Die Emder Eiszeit ist eröffnet
Eis frei in Emden: Das Winter-Highlight in der Nordseehalle ist zurück!
Draußen herrscht das typische Januar-Grau, doch in der Nordseehalle Emden brennt ab sofort das Licht: Die Emder Eiszeit ist offiziell eröffnet! Während das Wetter vor der Tür noch wenig einladend ist, verwandeln 1.100 m² spiegelglattes Eis die Halle in das sportliche Epizentrum Ostfrieslands.
Es ist Zeit, die Schlittschuhe aus dem Keller zu holen und die größte überdachte, temporäre Eisbahn der Region unsicher zu machen. Ob bei rasanten Runden während der Disco On Ice, den ersten vorsichtigen Gleitversuchen der Kleinsten mit Lern-Eisbär „Fietje“ oder beim gemütlichen Klönschnack im Winterdorf – hier wird die kalte Jahreszeit zur besten Zeit des Jahres.
⛸️ Sport, Spaß & Lernen
Wer keine eigenen Schlittschuhe besitzt, kann sich vor Ort bequem ein passendes Paar leihen. Für die jüngsten Gäste stehen zudem Eisrutscher mit Doppelkufen bereit. Ein besonderes Highlight sind die Eiskunstlaufkurse (6–16 Jahre) unter der Leitung von Britta Trieschmann und Svenja Termöhlen. Hier lernen Anfänger und Fortgeschrittene in fünf Wochen alles von einfachen Figuren bis hin zu ersten kleinen Sprüngen, die zum Abschluss in einer Showeinlage präsentiert werden.
🕒 Öffnungszeiten
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Montag – Mittwoch: 14:00 – 20:00 Uhr
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Donnerstag & Freitag: 14:00 – 23:00 Uhr
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Samstag: 10:00 – 23:00 Uhr
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Sonntag: 10:00 – 20:00 Uhr
💳 Eintrittspreise
| Kategorie | Preis |
| Erwachsene | 6,00 € |
| Kinder / Schüler / Studenten / Schwerbehinderte | 4,00 € |
| Familienkarte (2 Erw. + 2 Kinder) | 18,00 € (jedes weitere Kind + 3 €) |
| Gruppen ab 8 Personen | 1,00 € Rabatt p.P. |
| Personen mit B‑Eintrag im Behindertenpass | Eintritt frei |
Hinweis: Aufgrund der großen Nachfrage kann es zu Stoßzeiten zu Wartezeiten kommen. Lauflernhilfen können nicht vorab reserviert werden.
Location: Nordseehalle Emden
Früchteburger Weg 17–19
26721 Emden
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Lokal
Blitzeis im Kreis Leer: Verwaltung erläutert Entscheidung gegen Schulausfall
Hier ist der vollständige Artikel, der alle Details Ihrer Vorlage präzise und sinngetreu wiedergibt:
Extreme Glätte: Landkreis Leer erläutert Vorgehen beim Schulausfall
Plötzlich einsetzendes Extremwetter mit Eisregen und Blitzeis hat am Freitagmorgen im Landkreis Leer für äußerst glatte Straßen gesorgt. Da viele Eltern beim Landkreis nachfragten, warum der Unterricht trotz dieser Umstände stattfand, nimmt die Kreisverwaltung nun detailliert Stellung. Sie bittet um Verständnis dafür, dass eine rechtzeitige Anordnung eines generellen Schulausfalls bei derart kurzfristigen Wetterlagen nicht immer realisierbar ist.
Der Einsatz in der Nacht und am Morgen
Bereits in der Nacht begannen die Teams des Straßen- und Tiefbauamts mit den Vorbereitungen. Zehn Fahrzeuge waren im ersten Einsatz, um die Kreisstraßen vorbeugend zu streuen. Obwohl man mit Glätte gerechnet hatte, kam die tatsächliche Intensität der Entwicklung unerwartet:
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Ab 5:30 Uhr: Von Süden her (zuerst im Rheiderland, später östlich im Kreisgebiet) setzte Nieselregen ein, der innerhalb kürzester Zeit zu gefährlichem Blitzeis führte.
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Reaktion: Das Straßen- und Tiefbauamt schickte die Einsatzfahrzeuge sofort ein zweites Mal los, um das Netz aus 376 Kilometern Kreisstraßen und 250 Kilometern Radwegen zu sichern.
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6:30 Uhr: Erst zu diesem Zeitpunkt gab der Deutsche Wetterdienst eine extreme Glatteis- und Unwetterwarnung heraus.
Für einen generellen Schulausfall war es zu diesem Zeitpunkt bereits zu spät, da sich viele Busse sowie Schülerinnen und Schüler bereits auf dem Weg befanden.
Warum kurzfristige Entscheidungen oft unmöglich sind
Extreme Witterungsverhältnisse wie Blitzeis entwickeln sich oft regional sehr unterschiedlich und innerhalb weniger Minuten. Wenn die Gefahr – wie am vergangenen Freitag – erst sehr spät eintritt, ist eine rechtzeitige Information nicht mehr zu gewährleisten. Eine Absage zu einem so späten Zeitpunkt würde die Sicherheit derer gefährden, die bereits unterwegs sind.
Die Eigenverantwortung der Busunternehmen
Neben der Kreisverwaltung tragen auch die Busunternehmen und deren Fahrer eine hohe Verantwortung. Unabhängig von einer offiziellen Anordnung entscheiden diese eigenständig, ob eine sichere Beförderung der Kinder noch möglich ist. Während der Betrieb am Freitagmorgen zunächst anlief, mussten mit zunehmender Glätte viele Busverbindungen im Verlauf eingestellt werden.
Das Letztentscheidungsrecht der Eltern
Der Landkreis Leer weist ausdrücklich darauf hin, dass die endgültige Entscheidung über den Schulweg immer bei den Eltern und Erziehungsberechtigten liegt:
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Erscheint der Schulweg aufgrund nicht geräumter oder gestreuter Straßen zu gefährlich, dürfen Eltern entscheiden, ihr Kind zu Hause zu lassen.
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Kinder können bei akuter Wetterverschlechterung auch im Laufe des Vormittags vorzeitig abgeholt werden.
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Dieses Recht gilt auch dann, wenn der Landkreis keinen generellen Unterrichtsausfall angeordnet hat.
Die Kreisverwaltung betont abschließend, dass die Sicherheit der Kinder oberste Priorität hat, die Einschätzung der Lage vor Ort jedoch in extremen Kurzfrist-Szenarien individuell durch die Eltern erfolgen muss.
Facebookseite Wir Leeraner — die Leeraner Facebookseite für den Landkreis Leer
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