Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet
Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
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Lokal
Große Resonanz bei Wiegeaktion der Polizei in Leer
Große Resonanz bei kostenloser Wiegeaktion der Autobahnpolizei in Leer
Polizeiinspektion Leer/Emden hat am Freitag, den 08. Mai 2026, erneut ein erfolgreiches Präventionsangebot für Wohnmobil- und Wohnwagengespanne durchgeführt. Die kostenlose Wiegeaktion auf dem Gelände der Autobahnpolizei in der Deichstraße in Leer stieß auf großes Interesse und war über den gesamten Zeitraum hinweg gut besucht.
Zwischen 10:00 Uhr und 16:00 Uhr nutzten zahlreiche Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter die Gelegenheit, ihre Wohnmobile und Gespanne kostenfrei wiegen zu lassen. Bereits im Vorfeld war die Aktion öffentlich angekündigt worden und konnte ausschließlich nach vorheriger Anmeldung besucht werden.
Schwerpunkt: Sicherheit durch richtige Beladung
Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand die Sensibilisierung für die Gefahren von Überladung im Reiseverkehr. Die eingesetzten Beamtinnen und Beamten informierten umfassend darüber, wie sich ein zu hohes Fahrzeuggewicht auf Fahrverhalten, Bremsweg und Stabilität auswirken kann. Gerade bei Wohnmobilen und Gespannen könne eine falsche Beladung erhebliche Risiken im Straßenverkehr verursachen.
Neben der reinen Gewichtskontrolle erhielten die Teilnehmenden auch praxisnahe Hinweise zur sicheren und optimalen Beladung ihrer Fahrzeuge. Zusätzlich standen Fachkräfte der Kriminalprävention für Fragen rund um Sicherheit und Schutz auf Reisen zur Verfügung.
Durchweg positive Bilanz
Die Veranstaltung verlief aus Sicht der Polizei reibungslos und ohne besondere Vorkommnisse. Verkehrsgefährdungen wurden im Rahmen der Wiegeaktion nicht festgestellt. Sowohl die teilnehmenden Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer als auch die Einsatzkräfte zeigten sich mit dem Ablauf und dem Informationsangebot sehr zufrieden.
Polizeihauptkommissar Ralf Hickmann, Leiter der Polizeiinspektion Leer/Emden, zog ein positives Fazit: Die Rückmeldungen der Teilnehmenden seien durchweg erfreulich gewesen, das Angebot habe erneut einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit geleistet.
Wichtiger Baustein der Präventionsarbeit
Die Autobahnpolizei Leer bewertet die Aktion als wichtigen Bestandteil ihrer Präventionsarbeit im Bereich des Reise- und Campingverkehrs. Gerade zum Beginn der Reisesaison zeige sich immer wieder, wie groß der Informationsbedarf rund um Beladung und Fahrzeugsicherheit sei.
Die Polizei bedankt sich bei allen Beteiligten für das große Interesse sowie die kooperative Teilnahme und kündigt an, auch künftig vergleichbare Präventionsangebote anzubieten.
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Lokal
Sperrung der Jann-Berghaus-Brücke Ende Mai
Verkehrsinfo: Sperrungen der Jann-Berghaus-Brücke (B436)
Aufgrund abschließender Arbeiten an der Hydraulikanlage im Auftrag der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr kommt es Ende Mai zu Einschränkungen:
1. Halbseitige Sperrung
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Wann: Dienstag, 26.05.2026
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Zeitraum: 09:30 Uhr bis 11:00 Uhr
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Auswirkung: Der Verkehr wird einspurig an der Baustelle vorbeigeführt. Fußgänger und Radfahrer können den Bereich einseitig passieren. Es ist mit Behinderungen zu rechnen.
2. Vollsperrung (Brücke wird geöffnet)
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Wann: Mittwoch, 27.05.2026
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Zeitraum: 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr
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Auswirkung: Keine Passage für Kraftfahrzeuge, Fußgänger oder Radfahrer möglich.
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Umleitung: * Kraftfahrzeuge: Über die BAB 31 (Emstunnel).
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Radfahrer & Fußgänger: Für diesen Personenkreis kann leider keine Umleitung angeboten werden.
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Die Stadt Leer bittet alle Betroffenen um Verständnis für die notwendigen Arbeiten und um erhöhte Aufmerksamkeit im Baustellenbereich.
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Lokal
Sparkasse stärkt Bildung und Gemeinschaft in Leer
Das Foto zeigt (v. l.): Carsten Löning (vhs-Fachbereichsleiter Grundbildung und Digitalisierung), Stephan Kühl (vhs-Leitung), Jann-Edzard Müller (Sparkasse LeerWittmund), Sabine Kasimir (vhs-Leitung) und Juliane Blech (Veranstaltungsmanagement, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit).
Starker Rückenwind für Bildung und Spiel: Sparkasse unterstützt vhs Leer mit 1.500 Euro
Leer – Bildung ist mehr als nur das Büffeln von Vokabeln oder Formeln; sie lebt von Begegnung und Gemeinschaft. Um genau diese Aspekte zu fördern, hat die Sparkasse LeerWittmund der Volkshochschule (vhs) Leer eine großzügige Spende in Höhe von 1.500 Euro zukommen lassen.
Investition in Sichtbarkeit und Begegnung
Die finanzielle Unterstützung fließt in drei wichtige Bereiche der vhs-Arbeit. Ein Teil wird für die Gestaltung eines neuen Imageflyers verwendet, der das vielfältige Angebot der Volkshochschule noch moderner und übersichtlicher präsentieren soll.
Besonders spannend wird es in der zweiten Jahreshälfte: Die Spende sichert die Durchführung zweier Highlights im Veranstaltungskalender. Ende September kommen Strategen bei der zweiten Tabletop Convention auf ihre Kosten, während Anfang November das traditionelle 16. Spielefest „Ostfriesland spielt“ kleine und große Besucher zum gemeinsamen Ausprobieren und Verweilen einlädt.
Ein Herz für das gesellschaftliche Miteinander
„Auf diese Weise kann ein Bereich unterstützt werden, der uns besonders am Herzen liegt: Veranstaltungen und Lernorte, die Menschen zusammenbringen, persönliche Begegnungen schaffen und das gesellschaftliche Miteinander stärken“, freut sich Sabine Kasimir, Leiterin der Volkshochschule, über die Zuwendung.
Auch seitens des Kreditinstituts sieht man den Mehrwert für die gesamte Region. Jann-Edzard Müller, Kommunalkundenberater der Sparkasse LeerWittmund, betont:
„Die Volkshochschule leistet einen wichtigen Beitrag für Bildung, Kultur und Gemeinschaft in unserer Region. Dieses Engagement unterstützen wir sehr gerne.“
Mit diesem finanziellen Impuls kann die vhs Leer auch weiterhin als zentraler Ort der Bildung und des sozialen Austauschs fungieren. Ein herzliches Dankeschön ging an die Sparkasse für die langjährige Verbundenheit und das Vertrauen in die pädagogische Arbeit vor Ort.
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