Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet
Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
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Lokal
Warnstreik legt Jann-Berghaus-Brücke lahm: Massive Einschränkungen erwartet
Warnstreik im öffentlichen Dienst: Massive Einschränkungen auf Ostfrieslands Straßen am Dienstag
Pendler und Reisende in Ostfriesland und Friesland müssen sich am morgigen Dienstag, den 20. Januar, auf erhebliche Behinderungen einstellen. Im Zuge der Tarifauseinandersetzungen im öffentlichen Dienst der Länder wurde ein Warnstreik angekündigt, der weite Teile des Straßenbetriebsdienstes lahmlegen könnte.
Besonders Pendler im Raum Leer sind betroffen: Die Jann-Berghaus-Brücke (B 436) wird fast den gesamten Tag über unpassierbar sein.
Jann-Berghaus-Brücke: Vollsperrung von 6 bis 23 Uhr
Die wichtigste Verbindung über die Ems in Leer ist vom Streik massiv betroffen. Um den gesetzlich vorgeschriebenen Vorrang des Schiffsverkehrs zu gewährleisten, wird die Brücke während der Streikphase in Hochlage (aufgeklappt) verbleiben.
Die Details zur Sperrung:
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Zeitraum: Dienstag, 20. Januar, von 06:00 Uhr bis 23:00 Uhr.
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Betroffene: Kraftfahrzeuge, Radfahrer und Fußgänger.
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Umleitung für Kfz: Der Verkehr wird großräumig über die Autobahn A 31 (Emstunnel) umgeleitet.
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Radfahrer & Fußgänger: Für diesen Personenkreis kann leider keine alternative Umleitung angeboten werden.
Notfallbereitschaft trotz Streik
Trotz der Arbeitsniederlegung bleibt die Brücke mit Brückenwärtern besetzt. Dies dient der Sicherheit und der Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur: Sollte es beispielsweise im Emstunnel der A 31 zu einer Störung oder einem Unfall kommen, kann das Personal sofort reagieren, um die Brücke für den Notverkehr wieder befahrbar zu machen.
Regionale Auswirkungen
Neben dem Hotspot in Leer kann es im gesamten Bereich der Bundes- und Landesstraßen in den Landkreisen Leer, Aurich, Wittmund und Friesland zu Einschränkungen kommen. Dies betrifft vor allem Wartungsarbeiten und den allgemeinen Betriebsdienst durch die zuständigen Straßenmeistereien.
Verkehrsteilnehmer werden gebeten, mehr Zeit einzuplanen und den Bereich um die Jann-Berghaus-Brücke nach Möglichkeit weiträumig zu umfahren.
Beitragsfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO
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Lokal
Niedersachsens Grundwasser erwärmt sich signifikant: Eine Analyse
Klimawandel unter unseren Füßen: Grundwasser in Niedersachsen wird deutlich wärmer
NORDEN / NIEDERSACHSEN – Während die steigenden Lufttemperaturen für jeden spürbar sind, vollzieht sich im Verborgenen eine ebenso besorgniserregende Entwicklung: Das Grundwasser in Niedersachsen erwärmt sich. Eine aktuelle Auswertung des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) zeigt nun das Ausmaß dieser „stillen“ Erwärmung.
Bisher galt das Grundwasser als eine Konstante der Kühle. Mit einer durchschnittlichen Temperatur von etwa 10 Grad Celsius orientierte es sich stabil am langjährigen Mittel der Atmosphäre. Doch die neuen Daten von mehr als 300 Messstellen landesweit zeichnen ein anderes Bild.
Signifikanter Anstieg an drei von vier Messstellen
Die Experten des NLWKN haben lückenlose Datenreihen der letzten 30 Jahre analysiert. Dabei wurden Temperaturen bis in eine Tiefe von 40 Metern untersucht. Das Ergebnis der Studie ist deutlich:
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An 75 Prozent aller untersuchten Messstellen stieg die Temperatur signifikant an.
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Im Durchschnitt erwärmte sich das Grundwasser in den vergangenen drei Jahrzehnten um etwa ein Grad Celsius.
„Diese Messreihen sind von wesentlicher Bedeutung bei der Betrachtung von Klimaauswirkungen auf das Grundwasser“, erklärt Dr. Anne Mehrtens von der NLWKN-Direktion in Norden. Zwar beeinflussen Faktoren wie die Gesteinsart oder die Landnutzung die Geschwindigkeit der Erwärmung, doch die Hauptursachen stehen fest: Der globale Klimawandel und die zunehmende Urbanisierung sind die treibenden Kräfte.
Wie wird gemessen?
Um unverfälschte Daten direkt aus der Tiefe zu erhalten, nutzt der NLWKN ein spezielles Verfahren. Das Grundwasser wird mit einem Pumpsystem nach oben befördert und fließt permanent durch eine Messzelle. Eine darin installierte Sonde erfasst die Temperatur des „unbeeinflussten“ Wassers, bevor es durch oberirdische Witterungseinflüsse verändert werden kann.
Gefahr für das Ökosystem im Untergrund
Die Erwärmung um ein Grad mag auf den ersten Blick gering erscheinen, doch für das sensible Ökosystem im Untergrund ist sie ein massiver Eingriff. Das Grundwasser ist kein steriler Raum, sondern Lebensraum für Bakterien, Mikroorganismen und eine hochspezialisierte Fauna.
Diese Organismen erbringen sogenannte Ökosystemdienstleistungen, die für uns Menschen überlebenswichtig sind:
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Natürliche Reinigung: Mikroorganismen bauen Schadstoffe wie Nitrat im Boden ab.
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Gleichgewicht: Eine angepasste Fauna hält die Wasserqualität stabil.
„Zu den Auswirkungen zählt vor allem die Störung dieses Ökosystems“, warnt Dr. Mehrtens. Wärmeempfindliche Arten könnten verdrängt werden, was die Selbstreinigungskraft des Grundwassers gefährden könnte. Wie genau sich der Temperaturanstieg langfristig auf diese Abbauprozesse auswirkt, ist derzeit noch Gegenstand der Forschung.
Ein Blick in die Zukunft
Die Ergebnisse sind ein Weckruf. Wenn man bedenkt, dass die internationale Gemeinschaft versucht, die Erderwärmung auf möglichst 1,5 Grad bis Ende des Jahrhunderts zu begrenzen, ist ein Anstieg von einem Grad innerhalb von nur 30 Jahren im Grundwasser ein massives Warnsignal.
Auswertungsergebnisse: bitte HIER klicken
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Lokal
Jobmesse Transport & Logistik: Neue Chancen in Leer
Jobmesse Transport & Logistik in Leer: Neue berufliche Perspektiven am 25. März
LEER – Die Branche für Transport und Logistik sucht Verstärkung. In einer gemeinsamen Initiative veranstalten das Zentrum für Arbeit (Jobcenter) und die Bundesagentur für Arbeit Emden-Leer am Mittwoch, den 25. März 2026, eine spezialisierte Jobmesse. In den Räumlichkeiten der WBS Schulen in Leer erhalten Interessierte die Chance, direkt mit potenziellen Arbeitgebern in Kontakt zu treten.
Die Messe öffnet von 9:00 bis 15:00 Uhr ihre Türen in der Bavinkstraße 23. Das Angebot richtet sich an alle, die einen Einstieg, Umstieg oder Aufstieg in der Logistikbranche suchen. Der Besuch der Veranstaltung ist kostenlos und ohne vorherige Anmeldung möglich.
Vielfältige Angebote und direkte Bewerbungschancen
Besucher erwartet ein umfassendes Informationsangebot. Zahlreiche Arbeitgeber aus der Region präsentieren ihre aktuellen Beschäftigungsmöglichkeiten und stehen für erste Kennenlerngespräche bereit. Ergänzend dazu stellen Bildungsträger verschiedene Qualifizierungs- und Weiterbildungswege vor, um den Anforderungen des modernen Arbeitsmarktes gerecht zu werden.
Ein zentrales Element der Messe ist die Stellenwand, die einen schnellen Überblick über die offenen Vakanzen der ausstellenden Unternehmen bietet. Interessierte haben die Möglichkeit, sich direkt vor Ort auf konkrete Angebote zu bewerben und erste Vorstellungsgespräche zu führen. Experten des Jobcenters und der Arbeitsagentur begleiten die Messe beratend, um individuelle berufliche Perspektiven zu unterstützen.
Vorbereitung und Anreise
Um die Chancen auf eine erfolgreiche Vermittlung zu erhöhen, wird empfohlen, aktuelle Bewerbungsunterlagen bzw. einen Lebenslauf (idealerweise in mehrfacher Ausfertigung) mitzubringen. Auch Schreibutensilien für Notizen sind hilfreich.
Für Teilnehmer, die Unterstützung bei den Anreisekosten benötigen, halten die jeweiligen Integrationsfachkräfte Informationen zu Busgutscheinen oder Fahrtkostenanträgen bereit. Diese können im Vorfeld zusammen mit einer schriftlichen Einladung angefordert werden.
Anmeldung vor Ort: Nach der Ankunft in der Bavinkstraße 23 sollten sich Besucher zunächst an der Anmeldung des Zentrums für Arbeit melden. Von dort aus wird der kurze Weg zu den Messeständen in den WBS Schulen gewiesen.
Kontakt für Rückfragen
Für weitere Informationen zur Jobmesse steht der Arbeitgeberservice unter der Telefonnummer 0491 926‑2026 oder per E‑Mail unter arbeitgeberservice@lkleer.de zur Verfügung.
Symbolbild: Zur Veranschaulichung des Themas wurde dieses Bild von einer KI generiert.
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