Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet
Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
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Lokal
Vollsperrung Auf den Truben: Funkmast-Aufbau bringt Verkehrsänderungen in Loga
Vollsperrung „Auf den Truben“: Geänderte Sperrzeiten am 13. Februar
Aufgrund der Anlieferung und des Aufbaus eines neuen Funkmastes auf dem Sportplatz Frisia Loga muss die Straße Auf den Truben auf Höhe des Sportgeländes vollständig für den Verkehr gesperrt werden. Die Maßnahme erfolgt gemäß § 45 StVO und ist für den 13.02.2026 terminiert.
Details zur Sperrung und Umleitung
Die Sperrzeit umfasst den Zeitraum von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Um die Sicherheit während der Montagearbeiten zu gewährleisten, gelten folgende Regelungen:
-
Kraftfahrzeuge: Eine Vollsperrung ist unumgänglich. Die Umleitung erfolgt über den Mettjeweg und ist vor Ort entsprechend ausgeschildert.
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Anlieger: Die Zufahrt bleibt für Anwohner bis unmittelbar zur Baustelle frei.
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Fuß- und Radverkehr: Aus Sicherheitsgründen kann der Baustellenbereich auch zu Fuß oder mit dem Fahrrad nicht passiert werden. Eine Umleitung über den Mettjeweg ist ebenfalls eingerichtet.
AnzeigeHinweis: Die verkehrsbehördlichen Maßnahmen treten formell mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft. Verkehrsteilnehmende werden gebeten, den Bereich großräumig zu umfahren oder die ausgeschilderte Umleitung zu nutzen.

Lokal
Minister Philippi bekräftigt Unterstützung für Fachkrankenhaus im Rheiderland
Bildnotiz (v.l.n.r.): Bernd Lindemann (Schriftführer Allgemeiner Krankenhausverein), Heiko Abbas (Bürgermeister Stadt Weener), Matthias Groote (Aufsichtsratsvorsitzender und Landrat Landkreis Leer), Nico Bloem (MdL), Dr. Andreas Philippi (Nds. Minister für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung), Jakobus Baumann (Vorsitzender Allgemeiner Krankenhausverein), Anja Troff-Schaffarzyk (MdB), Daniela Kamp (Geschäftsführerin Klinikum Leer gGmbH).
Zukunftsperspektive für Weener: Minister Philippi bekräftigt Weg zum psychiatrischen Fachkrankenhaus
Leer/Weener, 5. Februar 2026. In der strategischen Neuausrichtung der niedersächsischen Krankenhauslandschaft rückt das Krankenhaus Rheiderland zunehmend in das Zentrum der Aufmerksamkeit. Am vergangenen Montag bot die Mitgliederversammlung des Allgemeinen Krankenhausvereins für das Rheiderland den Rahmen für eine richtungsweisende Debatte. Als Gastredner skizzierte Dr. Andreas Philippi, Niedersächsischer Minister für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, die Entwicklung des Standortes hin zu einem spezialisierten „Fachkrankenhaus für Psychiatrie und Psychotherapie“.
Politischer Rückhalt für den Standort Rheiderland
Jakobus Baumann, Vorsitzender des Krankenhausvereins, eröffnete die Versammlung mit einem Dank an die Mitglieder für ihr außerordentliches ehrenamtliches Engagement. Er lenkte den Fokus umgehend auf den zentralen Antrag zur Umstrukturierung des Hauses in Weener. Baumann erinnerte an das klare Signal, das Minister Philippi bereits Ende vergangenen Jahres am Rande eines Termins gegeben hatte: „Es kommt sicher.“ Mit dieser positiven Erwartungshaltung übergab er das Wort an den Gast aus Hannover.
Minister Philippi unterstrich in seinem Vortrag, dass für das Krankenhaus Rheiderland frühzeitig die notwendigen Weichen gestellt wurden, um eine zukunftsfähige Ausrichtung zu gewährleisten. Der Minister räumte ein, dass er gehofft hatte, bereits bei diesem Besuch den offiziellen Bescheid zur Einrichtung des Fachkrankenhauses überreichen zu können. Er bescheinigte dem Standort im Rheiderland ein „größtes Potenzial“, um die Rolle einer spezialisierten Fachklinik auszufüllen.
Bedarfsgutachten soll Versorgungslücken schließen
Der finale Bescheid verzögert sich jedoch aufgrund von Widerständen aus dem benachbarten Klinikum Emden. Um eine rechtssichere und medizinisch fundierte Entscheidung zu treffen, lässt das Ministerium derzeit durch eine externe Beratungsfirma ein Bedarfsgutachten für den Bereich Psychiatrie erstellen. Ziel ist ein fundierter Neuzuschnitt der Pflichtversorgungsgebiete.
„Wir erhoffen uns von diesem Gutachten einen klaren, sachlichen und fundierten Rahmen, der hilft, Versorgungslücken zu schließen und damit auch hier vorliegende Konkurrenzsituationen zwischen Emden und Leer bzw. dem Rheiderland aufzulösen“, erläuterte Philippi. Erst auf dieser Grundlage könnten Entscheidungen getroffen werden, die langfristig tragfähig sind und für alle Beteiligten die notwendige Planungssicherheit schaffen. Gleichzeitig betonte der Minister seine persönliche Unterstützung und lobte die bestehenden Strukturen sowie das engagierte Team vor Ort.
Die Forderung nach Planungssicherheit
Jakobus Baumann dankte dem Minister für die inhaltliche Klarstellung, mahnte jedoch die zeitliche Komponente an. Er äußerte den dringenden Wunsch, innerhalb der nächsten zwei bis drei Monate eine endgültige Entscheidung herbeizuführen. Dies sei insbesondere für das Personal in Weener sowie für den Aufsichtsrat und das Kuratorium von existenzieller Bedeutung, um die aktuelle Phase der Ungewissheit zu beenden.
Geschäftsführerin Daniela Kamp: „Eine 99-prozentige Zusage“
In ihrem Geschäftsbericht für das Krankenhaus Rheiderland bedauerte Daniela Kamp, dass der offizielle Bescheid noch nicht unterzeichnet vorlag. Dennoch bewertete sie die Ausführungen des Ministers als eine „zu 99 Prozent“ erfolgte Zusage. Kamp berichtete von den intensiven Gesprächen der vergangenen Monate, in denen der Antrag detailliert erörtert wurde.
Ein besonderes Augenmerk legte die Geschäftsführerin auf das starke Netzwerk hinter dem Projekt. Sie dankte Jakobus Baumann für seinen unermüdlichen und beharrlichen Einsatz ohne Unterlass für das Krankenhaus Rheiderland. Ebenso hob sie die Unterstützung durch den Landtagsabgeordneten Nico Bloem hervor, der zahlreiche Kontakte und Treffen im Ministerium initiiert hatte. Auch der Aufsichtsratsvorsitzende Matthias Groote wurde für seine enge Abstimmung mit Bloem und seinen diplomatischen Einsatz beim Minister gewürdigt.
„Der Bedarf im Landkreis Leer ist unbestritten, ebenso sind beste Voraussetzungen am Standort gegeben. Wir gehen davon aus, dass die noch fehlende Unterschrift auf dem Bescheid bald erfolgen wird“, so Kamp abschließend. Das neue Fachkrankenhaus stelle eine sichere Zukunftsperspektive für Weener dar, für die man sich weiterhin mit voller Kraft einsetzen werde.
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Jugendschutzkontrolle im Landkreis Leer: Verstöße bei Testkäufen festgestellt
Jugendschutzkontrolle im Landkreis Leer: Mehrere Verstöße bei Testkäufen festgestellt
Die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes im Einzelhandel stand am 3. Februar 2026 im Mittelpunkt einer gezielten Kontrollaktion im Landkreis Leer. Gemeinsam mit der Polizei Leer/Emden überprüfte die Jugendbeauftragte des Landkreises acht Verkaufsstellen, um die Abgabepraxis von potenziell gesundheitsgefährdenden Produkten an Minderjährige zu untersuchen.
Testkäufe mit Fokus auf Vapes und Lachgas
Im Zentrum der Maßnahme stand der Verkauf von E‑Zigaretten (Vapes) sowie Lachgas-Kartuschen. Zur Überprüfung der Verkaufsstellen wurde ein 16-jähriger Testkäufer eingesetzt. Das Ergebnis der Stichproben fiel gemischt aus: In drei der acht kontrollierten Geschäfte kam es zu Verstößen gegen die gesetzlichen Bestimmungen. Dem Jugendlichen gelang es dort, die Waren zu erwerben, ohne dass eine ordnungsgemäße Ausweiskontrolle stattfand.
Die Begründungen der Mitarbeitenden für die fehlerhafte Abgabe reichten von einer subjektiven Einschätzung des Alters – der Jugendliche habe „älter gewirkt“ – bis hin zu einer unzureichenden Prüfung der vorgelegten Dokumente.
Konsequenzen und Fokus auf Prävention
Die festgestellten Versäumnisse bleiben nicht folgenlos. Das Ordnungsamt des Landkreises Leer hat bereits entsprechende Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die betroffenen Verkaufsstellen eingeleitet. Dennoch betonten die Verantwortlichen, dass die Maßnahme primär einen präventiven Charakter verfolgte.
Ziel solcher Kontrollen ist es nicht allein, Verstöße zu ahnden, sondern das Verantwortungsbewusstsein des Personals im Einzelhandel nachhaltig zu schärfen. Nur durch eine konsequente Durchsetzung der Ausweispflicht kann der Jugendschutz im Alltag wirksam gewährleistet werden.
Symbolfoto zur Veranschaulichung der Thematik Jugendschutzkontrolle. @LeserECHO
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