Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet
Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
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Lokal
Nachfolge in der Kreisverwaltung Leer: Landrat Groote macht Vorschlag für Wahlbeamtinnen
Wahlbeamtinnen: Landrat Groote legt Vorschlag zur Nachfolge vor
Runde der Fraktionsvorsitzenden signalisiert Zustimmung
Leer – Am 30. Juni 2026 endet in der Kreisverwaltung Leer die achtjährige Amtszeit der beiden Wahlbeamtinnen, Erste Kreisrätin Jenny Daun und Kreisrätin Ute Buntrock. Im Rahmen eines Gesprächs im Kreishaus hat Landrat Matthias Groote nun gemeinsam mit den Fraktionsvorsitzenden des Kreistages über das weitere Vorgehen beraten.
Nach den Worten des Landrats soll die Stelle der Ersten Kreisrätin bzw. des Ersten Kreisrats neu ausgeschrieben werden. Bei der Position der Kreisrätin Ute Buntrock hingegen sei vorgesehen, auf eine Ausschreibung zu verzichten.
„Nach der Diskussion der vergangenen Monate habe ich noch einmal viele Gespräche geführt und der Kreispolitik nun in der Runde der Fraktionsvorsitzenden diesen Vorschlag gemacht“, erklärte Landrat Groote. Er dankte zugleich den Fraktionsspitzen für ihre Bereitschaft, das vorgeschlagene Vorgehen mitzutragen.
Die abschließende Entscheidung über die Personalfragen liegt beim Kreistag.
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Waldbestattung im Gedächtniswald Logabirum – Naturnah Abschied nehmen
Gedächtniswald Logabirum – Ein Ort der Geborgenheit
Tradition ist ein großes Wort. Sie verpflichtet zu Verantwortung und lehrt zugleich, die eigenen Wurzeln nie zu vergessen. Die gräfliche Familie von Wedel lebt diese Werte bewusst und verbindet ihre Historie mit den Anforderungen einer modernen Gesellschaft. Authentisch wird dies nur, wenn man den Ort, den man gestalten möchte, Heimat nennt – ihn pflegt, seine Geschichte kennt und respektiert.
Die Idee des „Gedächtniswaldes Herrlichkeit Gödens“ geht auf Karl-Georg Graf von Wedel (1956–2014) zurück. Er wollte im Herzen Ostfrieslands einen besonderen Ort für Trauernde schaffen, an dem Abschied, Erinnerung und das Leben in einem natürlichen Kreislauf miteinander verbunden werden. 2019 wurde der „Gedächtniswald Logabirum“ bei Leer eröffnet, 2023 folgte die Eröffnung des Gedächtniswaldes Friedeburg. Beide Orte bieten Raum für Besinnung, Trost und Begegnung und setzen damit das Vermächtnis von Karl-Georg Graf von Wedel fort, das sein Sohn Maximilian Graf von Wedel nun behutsam weiterführt.
Der Gedächtniswald steht allen Menschen offen – unabhängig von Glauben oder Herkunft. Diese weltoffene Haltung spiegelt eine lange Tradition wider: Schon im 17. Jahrhundert lebten in Neustadtgödens Reformierte und Lutheraner, Katholiken, Mennoniten und Juden friedlich auf engstem Raum zusammen. Selbst in Zeiten politischer Umbrüche bewahrten sie eine Insel der Toleranz. Dieses Prinzip der Offenheit und des respektvollen Miteinanders ist bis heute ein Leitbild der Familie von Wedel.
Der Gedächtniswald Logabirum ist mehr als ein Ort des Abschieds – er ist ein Refugium, das Menschen über den Tod hinaus mit dem unaufhörlichen Kreislauf des Lebens verbindet. Hier können Trauer, Erinnerung und Hoffnung in der Stille der Natur ihren Platz finden.

Im Einklang mit der Natur – Die Waldbestattung im Gedächtniswald Logabirum
Zwischen hohen Bäumen, wo das Licht sanft durch das Blätterdach fällt, liegt der Gedächtniswald Logabirum – ein Ort, an dem Natur und Erinnerung miteinander verschmelzen. Hier wird das Abschiednehmen zu einem Teil des natürlichen Kreislaufs des Lebens.
Abschied unter freiem Himmel
Der Gedächtniswald bietet Angehörigen die Möglichkeit, Abschied inmitten der Natur zu gestalten. Am zentral gelegenen Andachtsplatz können Trauerfeiern ganz individuell geplant werden – im engsten Kreis oder mit einer größeren Trauergemeinde. Frei von konfessionellen Vorgaben steht es den Hinterbliebenen offen, ob ein Pastor, Pfarrer oder freier Redner die Zeremonie begleitet.


Der Gedächtniswaldförster bereitet die Grabstelle behutsam vor. Die Urne wird in einer Tiefe von etwa einem Meter beigesetzt, der Platz um das Grab mit Grün aus dem Wald geschmückt. Nach der Trauerfeier trägt der Förster die Urne und führt die Trauergemeinde zum ausgewählten Baum – einem lebendigen Symbol für Erinnerung, Vergänglichkeit und neues Leben.
Nachhaltigkeit und Verantwortung
Die enge Verbindung zur Natur prägt jedes Detail der Bestattung. Zugelassen sind ausschließlich biologisch abbaubare Urnen, die sich vollständig in das Ökosystem Wald einfügen. Im Gedächtniswald Logabirum werden zudem spezielle Gedächtniswald-Urnen in cremeweiß und moosgrün angeboten – schlicht, würdevoll und naturverbunden.
Erinnerung, die wächst
Anstelle klassischer Grabmale stehen im Gedächtniswald die Bäume selbst als Zeichen der Erinnerung. Auf Wunsch kann eine kleine Tafel mit dem Namen der verstorbenen Person angebracht werden – sichtbar für jene, die sie suchen, und dennoch dezent und im Einklang mit dem Wald. So entsteht ein Ort, der sowohl Verbundenheit als auch Ruhe schenkt.
Ein Ort der Stille und des Lebens
Der Gedächtniswald Logabirum ist weit mehr als eine Ruhestätte. Er ist ein Ort der Andacht, des Friedens und der Erholung – für Angehörige ebenso wie für Besucher, die in der Natur Trost finden möchten. Jede Trauerfeier erzählt eine eigene Geschichte, jeder Baum steht für ein gelebtes Leben.
Im Gedächtniswald verbindet sich Erinnerung mit Natur – ein stilles Versprechen, dass alles, was vergeht, zugleich weiterlebt.



Was ist eine Waldbestattung und wie läuft sie ab?
Eine Waldbestattung ist eine besonders naturnahe und persönliche Form des Abschieds. Sie ermöglicht es, den Kreislauf des Lebens inmitten des Waldes zu spüren – fernab von Hektik, Lärm und klassischen Friedhofsstrukturen.
Individuell gestaltete Trauerfeier
Im Gedächtniswald Logabirum kann jede Beisetzung ganz individuell geplant werden. Die Angehörigen sind herzlich eingeladen, eine Trauerfeier am Andachtsplatz im Zentrum des Waldes zu gestalten. Ob im engsten Familienkreis oder mit einer größeren Trauergemeinschaft – jede Feier erhält ihren ganz eigenen Charakter.
Da der Gedächtniswald keiner Konfession zugeordnet ist, entscheiden die Angehörigen frei, ob ein Pastor, Pfarrer oder freier Trauerredner die Zeremonie leiten soll.
Ablauf der Beisetzung
Das Grab wird vom Gedächtniswaldförster vorbereitet und etwa einen Meter tief ausgehoben. Der Aushub wird zwischen dem Grab und dem zugehörigen Baum abgelegt und anschließend liebevoll mit Grün aus dem Wald geschmückt.
Nach der Trauerfeier trägt der Förster die Urne zum Grab und begleitet die Trauergemeinde dorthin. Dort wird die biologisch abbaubare Urne in einer stillen, würdevollen Zeremonie beigesetzt – begleitet von den letzten Worten des Geistlichen oder Redners.
Die Urne
Im Einklang mit dem Ökosystem Wald sind im Gedächtniswald ausschließlich biologisch abbaubare Urnen zugelassen.
Es besteht zudem die Möglichkeit, spezielle Gedächtniswald-Urnen in den Farben cremeweiß oder moosgrün zu erwerben.
Kosten
Die aktuellen Preise können der Gebührenordnung des Gedächtniswaldes Logabirum entnommen werden.
Die Kosten für ein Baumgrab beginnen bei ca. 490,- €.
Die Grabstelle
Im Gedächtniswald Logabirum erinnern Bäume an die Verstorbenen, nicht Kreuze oder Steine.
Auf Wunsch kann eine kleine Gedenktafel mit dem Namen des Verstorbenen angebracht werden – dezent, würdevoll und in Einklang mit der Natur. So entsteht ein Ort, der sichtbar und doch privat bleibt – ein Platz, an dem Erinnerung lebendig wird.
Der Wald – Ein Ort des Friedens
Der Gedächtniswald Logabirum ist ein Ort der Ruhe, des Friedens und der Besinnung.
Hier erzählt jeder Baum eine Geschichte, jede Trauerfeier wird zu einem persönlichen Abschied inmitten lebendiger Natur. Am zentralen Andachtsplatz können Angehörige verweilen, Trost finden und den Verstorbenen in liebevoller Erinnerung gedenken.

Lokal
Neue Aufgaben für Brandschutzerzieher im Landkreis Leer
Auf dem Foto von links: Johannes Auerbach, Matthias Müller, Jens Meyer, Robert Friedrichs, Janina Brink, Sven Meißler, Christina Heidelberg, Peter Eggers. Foto: Joachim Rand
Brandschutzerzieher des Landkreises Leer tagen in Bunde – Neue Funktionen besetzt
Am Dienstagabend, 28. Oktober 2025, trafen sich zahlreiche Brandschutzerzieher aus den Feuerwehren des Landkreises Leer im Feuerwehrhaus in Bunde. Ziel des Treffens war der gemeinsame Austausch sowie die Vergabe neuer Funktionen im Bereich der Brandschutzerziehung auf Kreisebene.
Der neue Kreisbrandschutzerzieher der Kreisfeuerwehr Leer, Johannes Auerbach (Feuerwehr Bunde), hatte zu seiner ersten Sitzung unter seiner Leitung eingeladen. Auerbach hatte das Amt bereits im Februar dieses Jahres von seinem Vorgänger Robert Friedrichs (Feuerwehr Steenfelde) übernommen. Auch der Brandabschnittsleiter Nord, Peter Eggers (Feuerwehr Uplengen Nord), der unter anderem Ansprechpartner zur Kreisführung für die Brandschutzerzieher ist, nahm an der Versammlung teil.
Im Landkreis Leer sind insgesamt rund 22 ehrenamtlich tätige Brandschutzerzieherinnen und ‑erzieher in den einzelnen Kommunen aktiv. Als speziell ausgebildete Feuerwehrleute besuchen sie auf Einladung Kindergärten und Grundschulen, um den Kindern – altersgerecht und in Zusammenarbeit mit den Erzieher- und Lehrkräften – das richtige Verhalten im Brandfall sowie wichtige Präventionsmaßnahmen zu vermitteln. Die Aufklärung ist besonders wichtig, da Kinder oft bereits wissen, dass Feuer gefährlich ist, aber lernen müssen, wie man Brände verhindert und sich im Ernstfall richtig verhält.
Im Rahmen der Sitzung wurden personelle Vorschläge für weitere Positionen getroffen: Matthias Müller (Feuerwehr Oberrheiderland) wurde zum stellvertretenden Kreisbrandschutzerzieher vorgeschlagen. Die Bestätigung dieses Vorschlags durch Kreisbrandmeister Ernst Berends steht noch aus. Christina Heidelberg (Feuerwehr Völlen) übernimmt künftig die ordnungsgemäße Buchführung.
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