Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet
Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
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Lokal
Halbseitige Sperrung der Papenburger Straße wegen Brückenneubau
Neubau der Ledabrücke: Halbseitige Sperrung der Papenburger Straße (B70) ab April
LEER / IHLINGSFEHN. Kraftfahrer im südlichen Stadtgebiet und Pendler zwischen Leer und Papenburg müssen sich auf Verkehrsbehinderungen einstellen. Wie die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr mitteilt, beginnen am 13. April 2026 die vorbereitenden Arbeiten für ein bedeutendes Infrastrukturprojekt: den Neubau der Ledabrücke.
Baustelleneinrichtung erfordert Teilsperrung
Für die Einrichtung der Baustelle im Bereich südlich der Ledabrücke ist eine halbseitige Sperrung der Papenburger Straße (B70) unumgänglich. Um den Verkehrsfluss auf dieser wichtigen Verkehrsader dennoch in beide Fahrtrichtungen aufrechtzuerhalten, wird der Verkehr einspurig an der Baustelle vorbeigeführt.
Verkehrssteuerung durch Ampelanlage
Zur Vermeidung längerer Rückstaus kommt eine verkehrsabhängige Lichtsignalanlage zum Einsatz. Diese moderne Ampelsteuerung passt sich dem aktuellen Fahrzeugaufkommen an, um die Wartezeiten für die Verkehrsteilnehmer so gering wie möglich zu halten. Dennoch sollte zu Stoßzeiten etwas mehr Fahrzeit eingeplant werden.
Dauer der Maßnahmen
Die vorbereitenden Arbeiten und die damit verbundene Verkehrsregelung werden nach aktuellem Planungsstand rund eineinhalb Monate in Anspruch nehmen. Die Landesbehörde geht davon aus, dass die Baumaßnahme voraussichtlich bis zum 31. Mai 2026 andauern wird.
Mit dem Neubau der Ledabrücke wird langfristig die Leistungsfähigkeit und Sicherheit der B70 gestärkt. Die Behörde bittet alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die notwendigen Einschränkungen während der Bauphase.
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Lokal
Wirtschaftsminister Tonne fordert sofortige Preissenkung an den Zapfsäulen
Hinweis: Alle gezeigten Tankstellen und Preisangaben stammen vom 08.04.2026. Die Aufnahmen wurden jedoch zeitversetzt erstellt – ein direkter Preisvergleich ist daher nicht möglich, da es sich um Momentaufnahmen handelt.
Wirtschaftsminister Tonne: „Ölpreise fallen – jetzt müssen auch die Spritpreise sofort sinken“
HANNOVER / REGION. Vor dem Hintergrund der jüngsten Entwicklungen im Nahen Osten sendet Niedersachsens Wirtschaftsminister Grant Hendrik Tonne ein deutliches Signal in Richtung der Mineralölkonzerne. Nach der vereinbarten Waffenruhe im Iran-Konflikt und der angekündigten Öffnung der Straße von Hormus sind die Ölpreise auf den Weltmärkten spürbar gefallen. Für Tonne ist damit die Zeit der Ausreden vorbei: Er fordert eine sofortige und spürbare Senkung der Kraftstoffpreise an den Zapfsäulen.
„Die Lage hat sich kurzfristig entspannt – und das sieht man unmittelbar am Ölpreis. Jetzt gibt es keinerlei Rechtfertigung mehr für dauerhaft hohe Spritpreise“, erklärte der Minister. Er kritisierte scharf, dass Entlastungen auf den Rohstoffmärkten oft nur verzögert bei den Verbrauchern ankommen: „Was auf den Rohstoffmärkten nach unten geht, muss umgehend auch an der Zapfsäule ankommen – und zwar ohne Verzögerung.“
Forderung nach Spritpreisdeckel nach Luxemburger Vorbild
Um den Druck auf den Markt zu erhöhen, erneuerte Tonne seine Forderung nach einem staatlichen Eingriff. Als konkretes Modell nannte er einen Spritpreisdeckel nach dem Vorbild Luxemburgs. Dort begrenzt der Staat die Preise direkt und verhindert so Preisexzesse. „Wir brauchen dieses klare Signal nicht irgendwann, sondern jetzt“, so Tonne. Der Staat müsse in Ausnahmesituationen in der Lage sein, schützende Leitplanken zu setzen und die Stabilität für Bürger und Unternehmen zu gewährleisten.
Belastungen für Pendler und die gesamte Wirtschaft
Hohe Kraftstoffpreise seien kein isoliertes Problem für Autofahrer, sondern fungierten als „Preisbeschleuniger für die gesamte Volkswirtschaft“. Besonders im Flächenland Niedersachsen seien Pendler, Handwerksbetriebe, der Mittelstand und die Logistikbranche massiv betroffen. Steigende Transportkosten würden die Lieferketten verteuern, was am Ende über höhere Preise im Supermarktregal oder bei Handwerksaufträgen wieder die Endverbraucher belaste. Damit stehe nicht nur die individuelle Kaufkraft, sondern die gesamte Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wirtschaft auf dem Spiel.
Kritik an Bundespolitik und Mineralölkonzernen
Tonne sparte nicht mit Kritik am Verhalten der Mineralölkonzerne. Während Preissteigerungen oft in Rekordtempo weitergegeben würden, blieben Senkungen häufig aus. „Dieses Ungleichgewicht ist nicht akzeptabel“, betonte er. Gleichzeitig richtete er deutliche Worte an die Bundesregierung und Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche. Die bisherigen Maßnahmen auf Bundesebene griffen laut Tonne schlicht zu kurz und seien nicht wirksam genug.
Zuspruch gab es hingegen für Bundesfinanzminister Lars Klingbeil, der ein Spitzengespräch mit Wirtschaft und Gewerkschaften plant. Es sei gut, dass hier nun „das Heft des Handels in die Hand genommen wird“, um wichtige Impulse zur Reduzierung der Energiekosten zu setzen.
Maßnahmenpaket für mehr Transparenz
Aus Sicht Niedersachsens bleiben über den Preisdeckel hinaus weitere Reformen auf der Agenda, um den Markt zu bändigen:
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Preis-Fixierung: Erhöhungen sollten nur einmal täglich zu einem festen Zeitpunkt (vorgeschlagen wird 20:00 Uhr) möglich sein.
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Wettbewerb stärken: Einführung gezielter Transparenzregeln nach dem „Österreich-Modell“.
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Kartellrecht: Stärkere Eingriffe und ein zentraler Vollzug durch den Bund.
„Die Menschen und die Wirtschaft erwarten zu Recht, dass der Staat handelt“, so Tonne abschließend. Sollten die Preise nicht kurzfristig fallen, müssten deutlich schärfere politische Instrumente zum Einsatz kommen.
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Lokal
Der 32 ha große Julianenpark mitten in der Stadt Leer Ostfriesland
Der Julianenpark im April 2026 – Ein Hauch von Frühling liegt in der Luft. 📸 Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO-Verlag
Der Julianenpark in Leer: Eine grüne Oase mit bewegter Geschichte
Mitten in Leer erstreckt sich auf einer Fläche von 32 Hektar der Julianenpark. Als Teil der historischen Parklandschaften, die einst von der Grafenfamilie von Wedel gestaltet wurden, blickt dieses Areal auf eine faszinierende Wandlung zurück – vom nutzorientierten Forst zum modernen Naherholungsgebiet für die gesamte Region.
Von der gräflichen Geste zum städtischen Park
Die Ursprünge des Parks sind eng mit der Evenburg verknüpft. Der damalige Besitzer, Graf von Wedel, legte das Gelände an und benannte es zu Ehren seiner Schwiegertochter Julia. In seiner Anfangszeit verfolgte die Anlage jedoch ein praktisches Ziel: die Holzgewinnung. So entstand zunächst ein parkähnlicher Nutzwald, der von ersten Spazierwegen durchzogen war. Ende der 1920er Jahre ging der Park schließlich in den Besitz der Stadt Leer über.
Die Naturgewalt als Wendepunkt
Ein entscheidendes Datum in der Geschichte des Parks ist das Jahr 1972. Ein schwerer Orkan veränderte das Erscheinungsbild innerhalb weniger Stunden radikal. Fast die Hälfte des Waldes wurde zerstört, wobei mehr als drei Viertel des wertvollen Altbaumbestandes dem Sturm zum Opfer fielen.
Was zunächst wie eine Katastrophe wirkte, eröffnete der Stadt Leer jedoch ungeahnte Möglichkeiten zur Neugestaltung. Aus dem einst dichten, geschlossenen Wald wurde ein weitläufiger Park mit einer beeindruckenden landschaftlichen Vielfalt.
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Ein Paradies für Freizeit und Erholung
Heute ist der Julianenpark ein unverzichtbarer Treffpunkt für die Bewohner der umliegenden Wohnviertel sowie für Gäste von außerhalb. Die Umgestaltung schuf Raum für zahlreiche Freizeitaktivitäten:
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Naturerlebnis: Ein großer angelegter Teich sowie weitläufige Rasen- und Wiesenflächen laden zum Verweilen und Beobachten ein.
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Sport und Aktivität: Neben einem kleinen Fußballfeld und speziellen Bereichen für Sporttreibende bietet der Park ausreichend Platz für Nordic Walking oder Joggingrunden.
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Für Familien: Ein großer Abenteuerspielplatz sorgt dafür, dass auch jüngere Besucher auf ihre Kosten kommen.
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Für Vierbeiner: Eine ausgewiesene Hundewiese ermöglicht den kontrollierten Freilauf für Haustiere.
Ort der Begegnung
Neben seiner Funktion als Ruhepol dient der Julianenpark regelmäßig als Schauplatz für verschiedene Veranstaltungen. Besonders das mittlerweile fest etablierte Sommerfest hat eine überregionale Bedeutung erlangt und zieht jährlich zahlreiche Besucher an, die die besondere Atmosphäre unter den verbliebenen alten Riesen und den neu gewachsenen Baumgruppen genießen.
Besucherinformationen Der Zugang zum Park ist für alle Besucher kostenfrei.
Adresse: Am Julianenpark 26789 Leer (Ostfriesland)
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Hundefreilaufwiese im Julianenpark: Ein Paradies zum Toben, Buddeln und Rennen
Ein besonderes Highlight für Tierfreunde im Herzen von Leer ist die großzügige Hundefreilaufwiese im Julianenpark. Das weitläufige, sicher eingezäunte Gelände bietet Hunden aller Altersklassen die seltene Gelegenheit, sich ohne Leine völlig frei zu bewegen, ausgiebig zu buddeln und mit Artgenossen zu interagieren. Neben der Hauptfläche steht eine separate Welpenwiese zur Verfügung, die speziell für junge, kleine oder schüchterne Hunde sowie für Tiere in der Genesungsphase einen geschützten Rückraum bietet.


Die Wiese wird von Haltern aus dem gesamten Landkreis geschätzt, da sie nicht nur den Bewegungsdrang der Tiere stillt, sondern auch eine wichtige Plattform für die Sozialisierung darstellt. Hier lernen Hunde im direkten Kontakt Rücksichtnahme und angemessenes Sozialverhalten. Ob temperamentvolle Jack-Russell-Terrier beim Buddeln oder flinke Greyhounds bei rasanten Sprints – die entspannte Atmosphäre sorgt dafür, dass selbst bei hoher Auslastung mit bis zu 20 Hunden ein harmonisches Miteinander herrscht. Während die Vierbeiner wertvolle Kontakte knüpfen, bietet die Anlage auch den Besitzern eine ideale Gelegenheit für den unkomplizierten Erfahrungsaustausch im Grünen.
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