Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet
Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
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Lokal
Neue Dienstgrade, frischer Look: Großer Abend im Feuerwehrhaus Weener!
Besondere Versammlung im Feuerwehrhaus Weener: Neue Dienstgrade und Uniformen für die Feuerwehr
Weener. Im Feuerwehrhaus der Ortsfeuerwehr Weener fand am Freitagabend, den 31. Juli 2026, eine besondere und bedeutende Zusammenkunft statt, zu der Stadtbrandmeister Jörg Fisser eingeladen hatte. Im Mittelpunkt des Abends stand die praktische Umsetzung der neuen niedersächsischen Feuerwehrverordnung (FwVO). Diese trat bereits im Jahr 2025 in Kraft und brachte die Einführung einer neuen Feuerwehrdienstbekleidung sowie grundlegend überarbeiteter Dienstgradabzeichen mit sich.
Landesweite Umstellung der Dienstgrade
Ein zentraler Bestandteil der Reform ist die landesweite Umstellung der Dienstgrade:
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Unveränderte Ränge: Die Dienstgrade von der Feuerwehrfrau beziehungsweise dem Feuerwehrmann bis hin zum Ersten Hauptfeuerwehrmann bleiben bestehen.
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Neue Bezeichnungen: Bisherige Löschmeister werden nun als Brandmeister geführt. Ortsbrandmeister tragen ab sofort den Dienstgrad Brandinspektor.
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Farbgestaltung: Die neuen, einheitlichen Abzeichen ersetzen die alten Strukturen und präsentieren sich künftig in den Farben Rot, Silber und Gold.
Besonders bemerkenswert ist die konzeptionelle Angleichung: Bei den Überlegungen zu den Dienstgraden und Abzeichen wurde bewusst auf eine Unterscheidung zwischen Berufsfeuerwehren und Freiwilligen Feuerwehren verzichtet. Lediglich ein roter Rahmen an den Abzeichen weist künftig darauf hin, dass die jeweilige Einsatzkraft ihren Dienst in einer Freiwilligen Feuerwehr leistet.
Zahlreiche Beförderungen im Stadtgebiet Weener
Auf Grundlage von § 11 der Feuerwehrverordnung des Landes Niedersachsen vom 10. April 2025 wurden im Stadtgebiet Weener insgesamt 18 Kameraden nach Erfüllung der geforderten Mindestdienstzeit und erfolgreicher Lehrgangsteilnahme zum Brandinspektor sowie 45 Kameraden zum Brandmeister befördert.
Modernes Erscheinungsbild nach über 50 Jahren
Neben den Dienstgraden bringt die Reform nach über 50 Jahren ohne Veränderung auch eine optische Auffrischung der Kleidung mit sich. Alle vier Ortsfeuerwehren im Stadtgebiet Weener wurden bereits mit der neuen, modern und schlicht gestalteten Dienstbekleidung ausgestattet.
Diese wird künftig bei offiziellen Anlässen getragen und unterscheidet sich klar von der regulären Einsatzkleidung. Ein prägnantes Detail des modischeren Erscheinungsbilds ist etwa der Wechsel vom bisher hellblauen zum klassischen weißen Hemd.
Feierlicher Rahmen und Urkundenübergabe
Im Beisein von Bürgermeister Heiko Abbas überreichten Stadtbrandmeister Jörg Fisser und sein Stellvertreter Steffen Voß den Beförderten die neuen Dienstgradabzeichen sowie die dazugehörigen Urkunden.
Nach dem offiziellen Teil bot sich bei Bratwurst und Getränken reichlich Gelegenheit für persönliche Gespräche und den kameradschaftlichen Austausch.
Foto: Daniel Fisser, Feuerwehr Weener
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Lokal
Brown Sugar liefert Profiliga‑Show – Leer tanzt den Regen einfach weg
Im Vordergrund Frontmann Günter „Günne“ Rohmann und Sängerin Cathryn DuPont. Die perfekt eingespielte Formation mit Harry F. (Gitarre & Gesang), Martin Rader (Gitarre & Gesang), Micki Meuser (Bass) und Stefan Woicke (Drums) – eine Profiliga‑Besetzung, die den Denkmalplatz zur großen Tanzfläche verwandelte.
Brown Sugar begeistert Leer – Frontmann Günter „Günne“ Rohmann feiert, wie das Publikum den Regen einfach weggetanzt hat
Der Denkmalplatz in Leer wurde am Donnerstagabend zum Schauplatz eines außergewöhnlichen Open‑Air‑Konzerts, das trotz Regen zu einem der eindrucksvollsten Musikabende des Sommers wurde. Die Berliner Formation „Brown Sugar – The Great Rolling Stones Show“ lieferte eine Darbietung, die weit über das Niveau einer gewöhnlichen Tribute‑Band hinausging. Schon die ersten Minuten machten deutlich, dass hier eine Formation auf der Bühne stand, die musikalisch, optisch und atmosphärisch in der Profiliga spielt. Präzise Gitarrenriffs, perfekt abgestimmte Soloeinlagen, detailreiche Kostüme und eine Bühnenpräsenz, die man sonst nur von internationalen Tour‑Acts kennt, machten diesen Abend zu einem Ereignis, das die Stadt Leer so schnell nicht vergessen wird.

Wie Leer den Regen weggetanzt hat – und wie die Band darauf reagierte
Während der Regen zeitweise kräftig auf den Platz fiel, zeigte das Publikum eine beeindruckende Standhaftigkeit. Die Menschen tanzten, sangen und bewegten sich im Takt, als wäre der Himmel strahlend blau. Frontmann Günter „Günne“ Rohmann, der mit einer außergewöhnlichen Bühnenpräsenz und einer stimmlichen Nähe zu Mick Jagger überzeugte, war sichtlich überwältigt von dieser Energie. Immer wieder feierte er das Publikum, hob die Arme, lachte, rief den Fans zu – und die Fans feierten ihn und die gesamte Band zurück. Es entstand eine seltene Wechselwirkung: Günne feierte das Publikum, und das Publikum feierte die Band. Diese gegenseitige Begeisterung verlieh dem Abend eine Intensität, die weit über ein gewöhnliches Konzert hinausging.
Eine Performance, die ihresgleichen sucht – musikalische Präzision und starke Bühnenoptik
Die musikalische Qualität des Abends war beeindruckend. Die Gitarristen Harry F. und Martin Rader lieferten Soloeinlagen, die das Publikum immer wieder zu spontanen Jubelrufen hinrissen. Jeder Griff, jeder Einsatz, jeder Übergang saß – eine Präzision, die man nur von langjährig eingespielten Profis kennt. Bassist Micki Meuser und Drummer Stefan Woicke bildeten ein rhythmisches Fundament, das so kraftvoll und sauber war, dass man sich zeitweise wie auf einem internationalen Tour‑Konzert fühlte.
Auch optisch überzeugte die Band auf ganzer Linie. Die Kostüme waren detailreich, stilistisch nah am Original und verliehen der Show eine zusätzliche Intensität. Cathryn DuPont setzte mit ihrer starken Stimme und ihrer dynamischen Percussion‑Arbeit weitere Akzente, die das Klangbild abrundeten. Die gesamte Formation wirkte perfekt eingespielt – ein Ensemble, das klar in der Profiliga spielt und mit jeder Minute zeigte, warum es seit über vier Jahrzehnten zu den gefragtesten Rolling‑Stones‑Tribute‑Bands Deutschlands gehört.

Die Songauswahl des Abends zeigte die ganze Klasse der Band. „Brown Sugar“, „Paint It Black“, „Angie“, „Sympathy for the Devil“ oder „Satisfaction“ – jeder Titel wurde mit präzisen Gitarrenriffs, starken Soloeinlagen und einer beeindruckenden Bühnenabstimmung präsentiert. Selbst anspruchsvolle Stücke wie „Midnight Rambler“ oder „Gimme Shelter“ wirkten mühelos und souverän. Die Band spielte die Klassiker nicht nur nach, sondern lebte sie – und das Publikum spürte jeden Moment.
Die gespielten Songs – ein kompletter Streifzug durch die Stones‑Geschichte
Die Setlist des Abends umfasste nahezu alle großen Klassiker der Rolling Stones. Gespielt wurden unter anderem: Brown Sugar, I’m Free, Let’s Spend the Night Together, It’s All Over Now, Under My Thumb, Time Is on My Side, Dead Flowers, Angie, Like a Rolling Stone, Paint It Black, Love Is Strong, It’s Only Rock’n’Roll, Last Time, As Tears Go By, You Can’t Always Get What You Want, Midnight Rambler, Miss You, Start Me Up, Dance Little Sister, Gimme Shelter, Honky Tonk Women, Get Off of My Cloud, Street Fighting Man, Jumpin’ Jack Flash, Sympathy for the Devil, Satisfaction und Wild Horses. Jeder dieser Titel wurde mit einer Leidenschaft und Präzision gespielt, die das Publikum mitriss und die Atmosphäre weiter aufheizte.
Kostenfreie Kultur dank lokaler Sponsoren
Ein besonderer Dank gilt dem Café Extrablatt Leer und der Bar Celona Leer. Durch deren Engagement konnten die Donnerstagskonzerte – darunter auch dieser Abend – kostenfrei besucht werden. Diese Initiative bereichert die Stadt Leer kulturell und schafft ein Angebot, das Menschen jeden Alters zusammenbringt.
Fazit: Ein Abend, der Leer bewegt hat
„Brown Sugar“ lieferte eine Show, die den Regen überstrahlte und den Denkmalplatz in eine pulsierende Rock‑Arena verwandelte. Die Kombination aus musikalischer Präzision, charismatischer Bühnenpräsenz und einem Publikum, das sich von nichts aufhalten ließ, machte den Abend zu einem der Höhepunkte des Sommers. Leer hat bewiesen, dass die Stadt nicht nur feiern kann, sondern auch bereit ist, für gute Musik zusammenzustehen – selbst wenn der Himmel seine Schleusen öffnet.
Die nächsten Donnerstags‑Konzerte am Denkmalplatz
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August: Watch Your Steps – Funk, Soul & mehr
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August: Dr. Beat – Top 40
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August: Rockshots – Rock‑, Pop‑ und NDW‑Cover
Wer die kommenden Sommerabende in Leer mit erstklassiger Live‑Musik, kühlen Getränken und guter Gesellschaft verbringen möchte, sollte sich diese Termine fest im Kalender markieren.
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Lokal
Smartes Wahlplakat in Westoverledingen: Thorsten Sinning verbindet Wahlwerbung mit Digitalisierung
Smartes Wahlplakat als Bürger-Info: Bürgermeisterkandidat Thorsten Sinning stellt digitales Konzept vor
Westoverledingen. Digitalisierung beginnt nicht erst im Rathaus, sondern bereits im Alltag – mit dieser Prämisse geht Thorsten Sinning, Bürgermeisterkandidat für Westoverledingen, in den Wahlkampf. Mit dem „smarten Wahlplakat“ stellt er ein neuartiges Konzept vor, das klassische Wahlwerbung mit einem digitalen Bürgerinformationssystem verbindet.
Lokale Informationen direkt am Plakatstandort
Über einen dezent auf den Wahlplakaten angebrachten QR-Code gelangen Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Smartphone auf eine Informationsseite, die speziell für den jeweiligen Standort und Ortsteil erstellt wurde. Die Nutzerinnen und Nutzer finden dort standortspezifische Inhalte wie einen aktuellen Wetterbericht, Informationen zum jeweiligen Ortsteil, Hinweise auf Sehenswürdigkeiten sowie – sofern verfügbar – lokale Bus- und Nahverkehrsinformationen.
Parallel dient die Plattform als digitaler Treffpunkt für den jeweiligen Ortsteil. Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, anonym eigene Beiträge für die Gemeinschaft einzureichen. Denkbar sind dabei Geschichten aus dem Ort, Gedichte, historische Erinnerungen, Fragen an die Nachbarschaft, Anregungen sowie Bilder mit lokalem Bezug. Um Missbrauch durch beleidigende, rechtswidrige oder sachfremde Inhalte zu verhindern, wird jeder Beitrag vor der Veröffentlichung geprüft.
Datenschutz und Logistik im Fokus
Ein zentraler Aspekt der Neuentwicklung ist der Datenschutz. Das System arbeitet konsequent datensparsam und benötigt keine Registrierung. Es wird lediglich der fest hinterlegte Standort des gescannten Plakats verarbeitet; der tatsächliche Aufenthaltsort der Nutzerinnen und Nutzer wird weder abgefragt noch gespeichert. Es werden weder personenbezogene Daten erhoben noch Bewegungsprofile erstellt.
Neben dem Informationsangebot erfüllt die Technik auch eine logistische Funktion: Jedes Plakat verfügt über eine eindeutige Kennung. Dadurch lassen sich die Standorte exakt dokumentieren. Beschädigte, entfernte oder verschwundene Plakate können schneller identifiziert und ersetzt werden, was auch einen Schutz vor Vandalismus bieten soll.
Prototyp für die digitale Gemeinde der Zukunft
Sinning versteht das Projekt nicht rein als Wahlkampfinstrument, sondern als Prototyp für eine künftige digitale Infrastruktur in Westoverledingen. Sollte er zum Bürgermeister gewählt werden, beabsichtigt er, die von ihm entwickelte Plattform der Gemeinde unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
Aus der technischen Grundlage könnte nach der Wahl gemeinsam mit der Verwaltung, den Ortsteilen und örtlichen Vereinen ein dauerhaftes Bürgerinformationssystem entstehen. Mögliche Einsatzbereiche wären amtliche Mitteilungen, Veranstaltungskalender, Abfahrtszeiten des ÖPNV, Informationen von Vereinen, touristische Hinweise sowie digitale Beteiligungsangebote.
Während des laufenden Wahlkampfs kann das System an allen Plakatstandorten in der Gemeinde getestet werden. „Ich wünsche mir einen fairen Wahlkampf. Nicht der Lauteste sollte gewinnen, sondern derjenige, der die besten Ideen für die Zukunft unserer Gemeinde mitbringt. Digitalisierung soll den Menschen helfen – einfach, praktisch und datenschutzfreundlich“, so Sinning abschließend.
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