Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet
Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
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Lokal
Kinderfeuerwehr Holthusen startet: Großes Interesse und bereits mehr als 20 Anmeldungen
Großes Interesse an neuer Kinderfeuerwehr in Holthusen
Informationsveranstaltung im Feuerwehrhaus stößt auf große Resonanz – bereits mehr als 20 Kinder und fünf Jugendliche aufgenommen
Holthusen – Im Feuerwehrhaus Holthusen herrschte am Samstag, 26. September 2026, reges Treiben. Zahlreiche interessierte Kinder aus Holthusen, Holthuserheide und Tichelwarf waren gemeinsam mit ihren Eltern der Einladung zu einer Informationsveranstaltung rund um die geplante neue Kinderfeuerwehr gefolgt.
Das Betreuerteam nutzte den Nachmittag, um den Kindern und ihren Eltern die Inhalte, Ziele und Abläufe der zukünftigen Nachwuchsarbeit ausführlich vorzustellen. Im Mittelpunkt steht dabei, bereits den Jüngsten die Welt der Feuerwehr auf spielerische und kindgerechte Weise näherzubringen. Dabei sollen vor allem Freude, Gemeinschaft und abwechslungsreiche Aktivitäten im Vordergrund stehen.
Das künftige Programm soll sowohl erste feuerwehrtechnische Grundlagen als auch verschiedene Freizeitaktivitäten umfassen. Die Kinder können dabei auf altersgerechte Weise erste Erfahrungen mit den Aufgaben und der Arbeit der Feuerwehr sammeln.
Die Aufnahme in die Kinderfeuerwehr ist für Mädchen und Jungen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr möglich.
Kinder standen im Mittelpunkt
Während sich die Eltern über die regelmäßigen Treffen und die Möglichkeiten zur Anmeldung informierten, wurde für die Kinder ein abwechslungsreiches Programm geboten. Ein beliebtes Glücksrad sowie verschiedene Wasserspiele sorgten für viel Unterhaltung und leuchtende Kinderaugen.
Auch für das leibliche Wohl der Besucher war gesorgt. Bei Kaffee und Kuchen, gegrillter Bratwurst und kühlen Getränken konnten sich die Gäste stärken und miteinander ins Gespräch kommen.
Begleitet wurde die Informationsveranstaltung unter anderem von Ortsbrandmeister Stefan Siemens und Stadtbrandmeister Jörg Fisser. Beide unterstützten damit die neue Initiative und die Nachwuchsarbeit der Feuerwehr Holthusen.
Bereits mehr als 20 Kinder aufgenommen
Der Nachmittag wurde für die Feuerwehr Holthusen zu einem direkten Erfolg. Bereits im Rahmen der Veranstaltung konnten mehr als 20 Kinder für die Kinderfeuerwehr sowie fünf Jugendliche für die Jugendfeuerwehr aufgenommen werden.
Damit ist das Interesse an der neuen Nachwuchsgruppe bereits kurz nach der Informationsveranstaltung groß. Die Feuerwehr möchte interessierten Kindern und Jugendlichen auch weiterhin die Möglichkeit geben, sich zu beteiligen.
Wer den Informationstermin am 26. September verpasst hat, kann sich daher weiterhin jederzeit anmelden. Für die Kinderfeuerwehr sind Mädchen und Jungen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr willkommen. Auch ältere Nachwuchskräfte können sich engagieren: Jugendliche ab zehn Jahren haben die Möglichkeit, sich bei der örtlichen Jugendfeuerwehr zu melden.
Mit der neuen Kinderfeuerwehr schafft die Feuerwehr Holthusen damit ein Angebot, bei dem bereits junge Kinder die Gemeinschaft der Feuerwehr kennenlernen und erste Einblicke in deren Arbeit erhalten können.
Foto: Joachim Rand
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Feuerwehrwettkampf in Ihrhove: Holtgaste gewinnt den Wettbewerb vor Folmhusen und Ditzum
Feuerwehrwettkampf in Ihrhove: Holtgaste sichert sich den ersten Platz
Am Freitagabend stand in Ihrhove ein Feuerwehrwettkampf nach alter Art auf dem Programm. Die Freiwillige Feuerwehr Ihrhove hatte zu dem traditionellen Wettbewerb eingeladen. Insgesamt 13 Gruppen gingen an den Start und stellten ihr Können unter Beweis.
Am Ende setzte sich die Feuerwehr Holtgaste durch und sicherte sich den ersten Platz. Den zweiten Rang belegte die Gruppe aus Folmhusen, auf Platz drei folgte Ditzum.
Die weiteren Platzierungen:
- Holtgaste
- Folmhusen
- Ditzum
- Breinermoor
- Wymeer
- Weener
- Jemgum
- Völlenerfehn
- Ihrhove
- Großwolde
- Flachsmeer
- Esklum
- Gruppe Gemeindekommando

Zahlreiche Zuschauerinnen und Zuschauer verfolgten den Wettkampf und unterstützten die teilnehmenden Feuerwehrgruppen mit Anfeuerungsrufen. Damit bot der Abend nicht nur spannenden Feuerwehrsport, sondern auch Gelegenheit für Begegnung und Gemeinschaft.
Nach dem Wettkampf ließen die teilnehmenden Gruppen und die Gäste den Abend gemeinsam in geselliger Runde ausklingen.
Bildquelle: Markus Bruns
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CDU-Fraktion im Leeraner Stadtrat konstituiert sich: Ulf-Fabian Heinrichsdorff erneut Vorsitzender
Ulf-Fabian Heinrichsdorff wurde erneut zum Vorsitzenden der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Leer gewählt. Er steht damit auch in der neuen Ratsperiode an der Spitze der Fraktion, die sich mit den Themen Sicherheit, solide Finanzen, wirtschaftliche Entwicklung und Stadtentwicklung beschäftigen will.
CDU-Fraktion Leer stellt sich für neue Ratsperiode auf
Ulf-Fabian Heinrichsdorff erneut zum Fraktionsvorsitzenden gewählt
Leer. Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Leer hat sich am Montag für die neue Ratsperiode konstituiert und ihren Fraktionsvorstand gewählt. Dabei wurde Ulf-Fabian Heinrichsdorff erneut zum Fraktionsvorsitzenden bestimmt. Heinrichsdorff gehört dem Rat der Stadt Leer seit 15 Jahren an und steht seit fünf Jahren an der Spitze der CDU-Fraktion.
Zu seinen Stellvertreterinnen wurden Hiltrud Richmond und Julia Malchus gewählt. Das Amt des Fraktionsgeschäftsführers übernimmt Thomas Bruns. Weitere Mitglieder der neuen CDU-Fraktion sind Dirk Beening, Nico Janßen, Harm Diddens und Michael Weber.
„Ich freue mich sehr über das Vertrauen der neuen Fraktion. Wir haben ein starkes Team und wollen gemeinsam mit klarer Haltung und einem guten Miteinander in die neue Ratsperiode starten“, erklärt Heinrichsdorff.
CDU will politische Arbeit weiterentwickeln
Das Ergebnis der Kommunalwahl sei zugleich ein klarer Auftrag, die politische Arbeit der CDU in Leer weiterzuentwickeln, so Heinrichsdorff. Die CDU wolle sichtbarer werden, ihre Positionen klar vertreten und zugleich offen für den Austausch mit anderen Fraktionen sein.
„Im Mittelpunkt müssen die Themen stehen, die für die Menschen in Leer im Alltag einen Unterschied machen“, betont der Fraktionsvorsitzende.
Ein Schwerpunkt der kommenden Fraktionsarbeit soll nach Angaben der CDU das Thema Sicherheit werden. Viele Bürgerinnen und Bürger hätten im Wahlkampf deutlich gemacht, dass ihnen dieses Thema wichtig sei. Dies wolle die CDU ernst nehmen.
„Die Menschen sollen sich in Leer sicher fühlen können – auf den Straßen, in den Stadtteilen und auch abends in der Innenstadt“, sagt Heinrichsdorff. Die Fraktion wolle deshalb genau hinschauen, wo Handlungsbedarf bestehe, und sich für konkrete Lösungen einsetzen.
Finanzpolitik und wirtschaftliche Entwicklung im Fokus
Einen weiteren Schwerpunkt sieht die CDU-Fraktion in einer verantwortungsvollen Finanzpolitik und der wirtschaftlichen Entwicklung der Stadt. Angesichts der finanziellen Herausforderungen müsse bei politischen Entscheidungen genau geprüft werden, welche Kosten entstehen und was sich die Stadt dauerhaft leisten könne.
„Wir müssen bei allen politischen Entscheidungen genau hinschauen, was sie kosten und was wir uns dauerhaft leisten können. Gerade angesichts der finanziellen Herausforderungen der Stadt müssen wir klare Prioritäten setzen und mit den Steuergeldern der Bürgerinnen und Bürger verantwortungsvoll umgehen“, erklärt Heinrichsdorff.
Gleichzeitig müsse Leer aus Sicht der CDU attraktive Rahmenbedingungen für Unternehmen, Arbeitsplätze und Investitionen schaffen. Solide Finanzen, wirtschaftliche Entwicklung und eine vernünftige Stadtentwicklung gehörten dabei zusammen.
„Eine Stadt kann langfristig nur gestalten, wenn ihre wirtschaftliche Grundlage stimmt. Deshalb gehören solide Finanzen, wirtschaftliche Entwicklung und eine vernünftige Stadtentwicklung für uns zusammen“, so der Fraktionsvorsitzende.
Wahlprogramm soll Grundlage für die kommenden fünf Jahre sein
Für die politische Arbeit der neuen Ratsperiode soll das Wahlprogramm der CDU die Grundlage bilden. Darin habe die Partei konkrete Ziele für die Stadt Leer formuliert, die nun Schritt für Schritt umgesetzt werden sollen.
Gleichzeitig kündigt Heinrichsdorff eine selbstkritische Betrachtung des Wahlergebnisses an. Die CDU wolle sich damit auseinandersetzen, wo sie Bürgerinnen und Bürger nicht erreicht habe und an welchen Stellen die politische Arbeit noch verbessert werden müsse.
„Unser Wahlprogramm ist dabei die Grundlage für die politische Arbeit der kommenden fünf Jahre. Wir haben darin konkrete Ziele für Leer formuliert und wollen diese jetzt Schritt für Schritt umsetzen. Gleichzeitig gehört für uns dazu, ehrlich auf das Wahlergebnis zu schauen und selbstkritisch zu hinterfragen, wo wir Bürgerinnen und Bürger nicht erreicht haben und wo wir unsere politische Arbeit noch besser machen müssen.“
Zusammenarbeit mit anderen Fraktionen
Die neue CDU-Fraktion will geschlossen auftreten und zugleich konstruktiv mit den anderen Fraktionen im Leeraner Stadtrat zusammenarbeiten. Die eigenen politischen Positionen sollen dabei klar vertreten werden. Gleichzeitig sei die CDU bereit, über Fraktionsgrenzen hinweg nach gemeinsamen Lösungen für die Stadt zu suchen.
„Wir werden unsere Positionen klar vertreten. Gleichzeitig sind wir bereit, über Fraktionsgrenzen hinweg nach Lösungen zu suchen, wenn es um die Zukunft unserer Stadt geht“, erklärt Heinrichsdorff.
In den kommenden Wochen wird sich die neue Fraktion insbesondere auf die Arbeit in den Ausschüssen vorbereiten. Außerdem sollen Zuständigkeiten festgelegt und die politischen Schwerpunkte für die neue Ratsperiode weiter konkretisiert werden.
„Wir wollen auf der bisherigen Arbeit aufbauen und zugleich neue Impulse setzen. Unser Anspruch ist es, Verantwortung zu übernehmen, Leer weiter voranzubringen und für die Bürgerinnen und Bürger ansprechbar zu sein“, sagt Heinrichsdorff abschließend.
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