Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet
Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
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Lokal
Osterfeuer in Ostfriesland: Eine tödliche Gefahr für Wildtiere
Osterfeuer: Eine tödliche Falle für die heimische Tierwelt – NABU Ostfriesland ruft zur Rücksichtnahme auf
Das traditionelle Osterfeuer gehört für viele Menschen in Ostfriesland fest zum Frühlingsanfang. Was als geselliges Beisammensein beginnt, kann für zahlreiche Wildtiere jedoch zur tödlichen Gefahr werden. Die NABU-Regionalgeschäftsstelle Ostfriesland schlägt Alarm und warnt vor den gravierenden Folgen für die lokale Fauna. Gerade in der jetzigen Jahreszeit, wenn viele Tiere mit der Brut beginnen oder ihre Jungen zur Welt bringen, stellen die brennenden Holzhaufen eine erhebliche Bedrohung dar.
Die NABU-Experten betonen, dass die traditionellen Osterfeuer, die oft schon Wochen vor dem eigentlichen Fest aufgeschichtet werden, wie Magnete auf viele Wildtiere wirken. Igel, Hasen, Mäuse, Kröten, aber auch viele Vogelarten nutzen die scheinbar sicheren Unterschlüpfe als Rückzugsort oder sogar als Nistplatz. Wenn dann das Feuer entzündet wird, beginnt für diese Tiere ein dramatischer Kampf um Leben und Tod.
„In diesen Wochen beginnt für viele Arten die entscheidende Zeit des Jahres“, erklärt Jan Fuchs von der NABU-Regionalgeschäftsstelle Ostfriesland. „Osterfeuer werden dabei schnell zur tödlichen Falle, weil Tiere die Holzhaufen als sicheren Unterschlupf nutzen und beim Anzünden keine Chance haben zu entkommen.“
Naturverträglicher Umgang mit der Tradition
Der NABU Ostfriesland ruft deshalb zu einem naturverträglichen Umgang mit dieser Tradition auf. Anstatt riesige Holzberge zu verbrennen, sollten Alternativen in Betracht gezogen werden. Kleine Feuerschalen oder gemeinsame Grillabende können ein ebenso schönes Erlebnis bieten, ohne die Tierwelt zu gefährden. Wenn auf ein Osterfeuer nicht verzichtet werden möchte, sollten unbedingt einige wichtige Regeln beachtet werden:
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Das Holz erst kurz vor dem Abbrennen aufschichten.
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Wenn ein Feuer geplant ist, das Material am Tag des Anzündens sorgfältig umsetzen, damit Tiere fliehen können.
NABU Ostfriesland appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, Verantwortung zu übernehmen und bei der Planung und Durchführung von Osterfeuern Rücksicht auf die Natur zu nehmen. Gemeinsam kann so dazu beigetragen werden, die heimische Tierwelt in dieser sensiblen Zeit zu schützen.
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Gedenkveranstaltung und Straßensperrung an wunden Punkten in Leer
Gedenken an „wunden Punkten“: Abendandacht führt zu Straßensperrung in Leer
Ein Moment des Innehaltens und der Erinnerung prägt den kommenden Montagnachmittag in Leer. Unter dem Leitgedanken „Gefangen und Missachtet“ laden die Kirchengemeinden der Stadt gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) Leer und dem Heimatverein Leer zu einer besonderen Abendandacht ein.
Die Veranstaltung ist Teil der Reihe „an wunden Punkten in Leer“ und findet dieses Mal an einem Ort mit historischer Tiefe statt: den Bahngleisen an der Kleinen Roßbergstraße. Im Zentrum des Gedenkens stehen Schicksale von Menschen, die Ausgrenzung und Freiheitsentzug erfahren mussten.
Hinweise für den Straßenverkehr
Um einen würdevollen Rahmen für die Zusammenkunft zu gewährleisten, sind kurzzeitige Anpassungen im Verkehrsfluss erforderlich:
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Sperrung: Die Kleine Roßbergstraße wird im Bereich der Hausnummer 12 für den durchgehenden Kraftfahrzeugverkehr voll gesperrt.
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Zeitraum: Montag, der 30.03.2026, von 17:45 Uhr bis voraussichtlich 18:45 Uhr.
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Umleitung: Der Verkehr wird über die Marienstraße und die Bremer Straße geleitet.
Besonders zu beachten ist, dass die Zufahrt von der Bremer Straße in die Kleine Roßbergstraße während des Veranstaltungszeitraums ausnahmsweise freigegeben wird, um die Erreichbarkeit zu unterstützen. Alle Verkehrsteilnehmenden werden um Verständnis und erhöhte Aufmerksamkeit im Umfeld des Veranstaltungsortes gebeten.
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Modernisierung am Museumshafen: Startschuss für neue Promenade und Spundwand
Start der Modernisierung: Ein Bagger der Firma Heuvelmann Ibis beginnt mit dem Rückbau der maroden Holzsteganlagen im Leeraner Museumshafen. Diese vorbereitenden Maßnahmen schaffen Platz für das neue, 1,6 Millionen Euro schwere Infrastrukturprojekt, das eine moderne Schwimmsteganlage und eine barrierefreie Uferpromenade vorsieht.
Modernisierung am Museumshafen: Startschuss für die neue Albert-Wehner-Promenade
Der Museumshafen in Leer steht vor einer bedeutenden Aufwertung. Zwischen dem Garrelschen Garten und der Waage haben die Arbeiten zur umfassenden Erneuerung der Albert-Wehner-Promenade sowie der Uferbefestigung begonnen. Das Projekt kombiniert moderne Ingenieurstechnik mit dem Ziel, die Aufenthaltsqualität am Wasser barrierefrei und zukunftssicher zu gestalten.
Schwere Technik und präzise Verankerung
Herzstück der Baumaßnahme ist ein rund 50 Meter breites, rückverankertes Spundwandbauwerk. Um die Belastung für die Umgebung so gering wie möglich zu halten, kommt ein spezielles Pressverfahren zum Einsatz: Ein Arbeitsschiff wird die Spundwandelemente vom Wasser aus zwölf Meter tief senkrecht in den Boden drücken.
Für die notwendige Stabilität sorgt eine aufwendige Rückverankerung. Sogenannte Daueranker werden in einem 45-Grad-Winkel diagonal in Richtung Neue Straße gebohrt und in einer Tiefe von 14 Metern fest im Erdreich fixiert.

Barrierefreiheit und maritime Infrastruktur
Die in die Jahre gekommenen und aufgrund von Mängeln bereits gesperrten Holzsteganlagen gehören bald der Vergangenheit an. Sie werden durch eine moderne, 45 Meter breite Schwimmsteganlage ersetzt. Diese bietet künftig Platz für sechs Museumsschiffe und wertet das maritime Bild des Hafens deutlich auf.
Ein besonderer Fokus liegt auf der Zugänglichkeit:
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Barrierefreie Rampe: Von der Promenade führt künftig eine behindertengerechte Rampe direkt hinunter zu den Stegen.
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Hochwertige Optik: Während die Rampe sofort mit Klinkern gepflastert wird, erhält die Promenade zunächst eine Schottertragschicht. Die finale feste Decke – voraussichtlich ebenfalls in klassischer Klinkerbauweise – folgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Zeitplan und Investitionen
Derzeit führt das Leeraner Unternehmen Heuvelmann Ibis die notwendigen Rückbauarbeiten durch. Direkt nach Ostern beginnt die heiße Phase mit der Errichtung der neuen Spundwand. Die Stadt Leer investiert rund 1,6 Millionen Euro in diese Infrastrukturmaßnahme, deren Abschluss für den Spätsommer geplant ist. Damit wird der Museumshafen pünktlich zur zweiten Jahreshälfte in neuem Glanz erstrahlen.
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