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2G-Regeln wer­den auf Ein­zel­han­del ausgeweitet

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Maß­nah­men zur Bewäl­ti­gung der Corona-Pandemie

Die Lage in unse­rem Land ist sehr ernst. In vie­len Regio­nen Deutsch­lands stei­gen die
Inzi­den­zen, die Belas­tung in den Kran­ken­häu­sern gerät vie­ler­orts an sei­ne Gren­zen,
ins­be­son­de­re im Süden und Osten Deutsch­lands. Die Pan­de­mie trifft unser gan­zes
Land hart. Über die soli­da­ri­sche Ver­tei­lung von Inten­siv­pa­ti­en­ten sind wir alle eng
mit­ein­an­der verbunden.

Des­halb wer­den wir in einem Akt der natio­na­len Soli­da­ri­tät gemein­sam dafür
sor­gen, dass die Infek­ti­ons­zah­len wie­der sin­ken und unser Gesund­heits­sys­tem
ent­las­tet wird.

Vor die­sem Hin­ter­grund beschlie­ßen die Bun­des­kanz­le­rin und die
Regie­rungs­chefin­nen und ‑chefs der Länder:

  • 1. Die bestehen­den Beschlüs­se der Bun­des­kanz­le­rin und der Regie­rungs­chefin­nen
    und Regie­rungs­chefs der Län­der blei­ben wei­ter­hin gül­tig, sofern die­ser Beschluss
    kei­ne abwei­chen­den Fest­le­gun­gen trifft. Die Län­der wer­den ihre
    Lan­des­ver­ord­nun­gen ent­spre­chend anpassen.
  • 2. Ein erwei­ter­ter Bund-Län­der-Kri­sen­stab wird im Bun­des­kanz­ler­amt ein­ge­rich­tet,
    der früh­zei­tig die Pro­ble­me in der Logis­tik, bei der Impf­stoff­lie­fe­rung und ‑ver­tei­lung
    erken­nen und behe­ben soll.
  • 3. Bund und Län­der wer­den gemein­sam dar­an arbei­ten, bis Weih­nach­ten allen, die
    sich für eine Erst­imp­fung ent­schei­den und allen, die frist­ge­recht eine Zweit- oder
    Auf­frisch­imp­fung benö­ti­gen, die Imp­fung zu ermög­li­chen. Bei einer hohen
    Nach­fra­ge in der Bevöl­ke­rung kann das bis zu 30 Mil­lio­nen Imp­fun­gen erfordern.
  • 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Per­so­nen deut­lich aus­wei­ten, die Imp­fun­gen
    durch­füh­ren dür­fen. Kurz­fris­tig geht das über Dele­ga­tio­nen, mit denen Ärz­tin­nen
    und Ärz­ten an Apo­the­ke­rin­nen und Apo­the­ker sowie Pfle­ge­fach­kräf­te, etwa in
    Alten­hei­men die Imp­fung dele­gie­ren dür­fen. Dar­über hin­aus soll eine gesetz­li­che
    Ände­rung erfol­gen für Apo­the­ke­rin­nen und Apo­the­ker, Zahn­ärz­tin­nen und
    Zahn­ärz­te und wei­te­re, um den Kreis der Berech­tig­ten, die in der Coro­na­Pan­de­mie Imp­fun­gen durch­füh­ren kön­nen, auszuweiten.
  • 5. Weil der Schutz der Coro­na-Imp­fung vor den aktu­ell vor­herr­schen­den
    Virus­va­ri­an­ten bei den der­zeit ver­füg­ba­ren Impf­stof­fen etwa ab dem fünf­ten Monat
    kon­ti­nu­ier­lich nach­lässt, wird der Impf­sta­tus, das heißt die Dau­er der
    Aner­ken­nung als voll­stän­dig geimpf­te Per­son, zu ver­än­dern sein, sofern kei­ne
    Auf­fri­schungs­imp­fung erfolgt. Auf Ebe­ne der Euro­päi­schen Uni­on wird dis­ku­tiert,
    dass der Impf­sta­tus nach der zwei­ten Imp­fung sei­ne Gül­tig­keit für neun Mona­te
    behal­ten soll. Bund und Län­der wer­den sich unter Berück­sich­ti­gung der
    Impf­kam­pa­gne und der zur Ver­fü­gung ste­hen­den Impf­stof­fe bis zum Jah­res­en­de
    ver­stän­di­gen, ab wann und wie eine ent­spre­chen­de Rege­lung in der
    Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land Anwen­dung fin­den soll.
  • 6. Bun­des­weit ist der Zugang zu Ein­rich­tun­gen und Ver­an­stal­tun­gen der Kul­tur- und
    Frei­zeit­ge­stal­tung (Kinos, Thea­ter, Gast­stät­ten, etc.) inzi­denz­un­ab­hän­gig nur für
    Geimpf­te und Gene­se­ne (2G) mög­lich. Ergän­zend kann ein aktu­el­ler Test
    vor­ge­schrie­ben wer­den (2GPlus). Hier­zu sind Aus­nah­men für Per­so­nen, die nicht
    geimpft wer­den kön­nen und für Per­so­nen, für die kei­ne all­ge­mei­ne Impf­emp­feh­lung
    vor­liegt, vor­zu­se­hen. Dar­über hin­aus sind Aus­nah­men für Kin­der und Jugend­li­che
    bis 18 Jah­ren möglich.
  • 7. Die 2G-Regeln wer­den bun­des­weit inzi­denz­un­ab­hän­gig auf den Ein­zel­han­del
    aus­ge­wei­tet. Zugang haben also nur noch Geimpf­te und Gene­se­ne.
    Aus­ge­nom­men sind Geschäf­te des täg­li­chen Bedarfs. Der Zugang muss von den
    Geschäf­ten kon­trol­liert werden.
  • Hin­sicht­lich der Aus­nah­men ori­en­tie­ren sich die Län­der am ent­spre­chen­den Kata­log in der
    Bun­des­not­brem­se.
  • 8. In allen Län­dern wer­den stren­ge Kon­takt­be­schrän­kun­gen für Unge­impf­te
    ver­an­lasst. Pri­va­te Zusam­men­künf­te im öffent­li­chen oder pri­va­ten Raum, an
    denen nicht geimpf­te und nicht gene­se­ne Per­so­nen teil­neh­men, sind auf den
    eige­nen Haus­halt sowie höchs­tens zwei Per­so­nen eines wei­te­ren Haus­hal­tes
    zu beschrän­ken. Kin­der bis zur Voll­endung des 14 Jah­res sind hier­von
    aus­ge­nom­men. Ehe­gat­ten, Lebens­part­ner und Part­ne­rin­nen bzw. Part­ner einer
    nicht­ehe­li­chen Lebens­ge­mein­schaft gel­ten als ein Haus­halt, auch wenn sie kei­nen
    gemein­sa­men Wohn­sitz haben. Pri­va­te Zusam­men­künf­te, an denen aus­schließ­lich
    Geimpf­te und Gene­se­ne teil­neh­men, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
    COVID-19-Schutz­maß­nah­men-Aus­nah­men­ver­ord­nung ent­spre­chend anpassen.
  • 9. Über­re­gio­na­le Sport‑, Kul­tur- und ver­gleich­ba­re Groß­ver­an­stal­tun­gen wer­den
    deut­lich ein­ge­schränkt. Es wer­den Begren­zun­gen der Aus­las­tung und eine
    abso­lu­te Ober­gren­ze von Zuschau­en­den fest­ge­legt. Bei Ver­an­stal­tun­gen in
    geschlos­se­nen Räu­men darf nur 30 bis 50 Pro­zent der Kapa­zi­tät genutzt wer­den
    bis zu einer maxi­ma­len Gesamt­zahl von 5.000 Zuschau­en­den. Bei
    Ver­an­stal­tun­gen im Frei­en darf nur 30 bis 50 Pro­zent der Kapa­zi­tät genutzt wer­den
    bis zu einer maxi­ma­len Gesamt­zahl von 15.000 Zuschau­en­den. Es sind
    medi­zi­ni­sche Mas­ken zu tra­gen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpf­te oder
    Gene­se­ne Zugang haben (2G). Ergän­zend kann für die Teil­neh­men­den ein
    aktu­el­ler Test vor­ge­schrie­ben wer­den (2GPlus). In Län­dern mit einem hohen
    Infek­ti­ons­ge­sche­hen müs­sen Ver­an­stal­tun­gen nach Mög­lich­keit abge­sagt und
    Sport­ver­an­stal­tun­gen ohne Zuschau­er durch­ge­führt werden.
  • 10. Spä­tes­tens ab einer Inzi­denz von mehr als 350 Neu­in­fek­tio­nen pro 100.000
    Ein­woh­nern in sie­ben Tagen wer­den Clubs und Dis­ko­the­ken in Innen­räu­men
    geschlos­sen. Aus Sicht des Bun­des ist das recht­lich schon jetzt mög­lich. Bei der
    Reform des Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes wird dies aber noch ein­mal unzwei­fel­haft
    klar­ge­stellt. Die Län­der kön­nen die­se Mög­lich­keit aber schon jetzt flä­chen­de­ckend
    nut­zen, wo nötig.
  • 11. In Krei­sen mit einer Inzi­denz ober­halb von 350 pro 100.000 Ein­woh­ner müs­sen alle
    Kon­tak­te redu­ziert wer­den. Des­halb gilt bei pri­va­ten Fei­ern und Zusam­men­künf­ten eine Teil­neh­mer­gren­ze von 50 Per­so­nen (Geimpf­te und Gene­se­ne) in Innen­räu­men und 200 Per­so­nen (Geimpf­te und Gene­se­ne) im Außenbereich.
  • 12. In den Schu­len gilt eine Mas­ken­pflicht für alle Klassenstufen.
  • 13.Es wer­den stren­ge Kon­trol­len aller Regeln sicher­ge­stellt. Das gilt ins­be­son­de­re
    für Kon­trol­len des Impf­sta­tus, die mög­lichst mit­tels Apps erfol­gen sollen.
  • 14.Der Gesetz­ge­ber wird gebe­ten, das Infek­ti­ons­schutz­ge­setz um wei­te­re
    Rege­lun­gen zu ergän­zen, damit Län­der und Regio­nen mit einem hohen
    Infek­ti­ons­ge­sche­hen wei­ter­hin ange­mes­se­ne zusätz­li­che Maß­nah­men (z.B.
    zeit­lich befris­te­te Schlie­ßun­gen von Gast­stät­ten, Ver­bot der Alko­hol­ab­ga­be oder
    des Alko­hol­kon­sums, Beschrän­kung von Ansamm­lun­gen, Ein­schrän­kun­gen bei
    Hotel­über­nach­tun­gen) zur Ver­fü­gung haben. Dar­über hin­aus wird er gebe­ten, die
    Über­gangs­frist für Schutz­maß­nah­men im Infek­ti­ons­schutz­ge­setz, die bis zum 25.
    Novem­ber 2021 in Kraft getre­ten sind, über den 15. Dezem­ber 2021 hin­aus zu
    ver­län­gern. Es wird gesetz­lich klar­ge­stellt, dass die­se Maß­nah­men auch regio­nal
    dif­fe­ren­ziert (z.B. Land­krei­se) ange­ord­net wer­den können.
  • 15. All die vor­ge­nann­ten Maß­nah­men mar­kie­ren bun­des­weit ein­heit­li­che Min­dest­stan­dards. Damit ver­schär­fen auch vie­le Län­der und Regio­nen mit aktu­ell
    nied­ri­gen Inzi­den­zen ihre Regeln, um die Wel­le abzu­mil­dern und ihre
    Gesund­heits­sys­te­me vor­aus­schau­end zu ent­las­ten. Die beson­ders betrof­fe­nen
    Län­der wer­den auch wei­ter­hin über die­se Min­dest­stan­dards hin­aus mit
    lan­des­recht­li­chen Rege­lun­gen tätig werden.
  • 16. Der Bund wird eine ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Impf­pflicht für Beschäf­tig­te auf den
    Weg brin­gen, z.B. in Alten­pfle­ge­ein­rich­tun­gen und Krankenhäusern.
  • 17. Bund und Län­der begrü­ßen es, dass der Deut­sche Bun­des­tag zeit­nah über eine
    all­ge­mei­ne Impf­pflicht ent­schei­den will. Sie kann grei­fen, sobald sicher­ge­stellt
    wer­den kann, dass alle zu Imp­fen­den auch zeit­nah geimpft wer­den kön­nen, also
    etwa ab Febru­ar 2022. Bund und Län­der bit­ten den Ethik­rat, hier­zu bis Jah­res­en­de
    eine Emp­feh­lung zu erarbeiten.
  • 18. Im Bun­des­kanz­ler­amt wird ein Exper­ten­gre­mi­um von Wis­sen­schaft­le­rin­nen
    und Wis­sen­schaft­lern ein­ge­rich­tet. Es soll ein­mal die Woche tagen und
    gemein­sa­me Vor­schlä­ge machen.
  • 19. Am Sil­ves­ter­tag und Neu­jahrs­tag wird bun­des­weit ein An- und
    Ver­samm­lungs­ver­bot umge­setzt. Dar­über hin­aus gilt ein Feu­er­werks­ver­bot auf
    durch die Kom­mu­nen zu defi­nie­ren­den publi­kums­träch­ti­gen Plät­zen. Der Ver­kauf
    von Pyro­tech­nik vor Sil­ves­ter wird in die­sem Jahr gene­rell ver­bo­ten und vom
    Zün­den von Sil­ves­ter­feu­er­werk gene­rell drin­gend abge­ra­ten, auch vor dem
    Hin­ter­grund der hohen Ver­let­zungs­ge­fahr und der bereits enor­men Belas­tung des
    Gesund­heits­sys­tems. Für die hier­von betrof­fe­nen Unter­neh­men ist wie im
    ver­gan­ge­nen Jahr eine ent­spre­chen­de Kom­pen­sa­ti­on im Rah­men der
    Wirt­schafts­hil­fen vorzusehen.
  • 20. Die Regie­rungs­chefin­nen und ‑chefs der Län­der begrü­ßen das durch die
    Bun­des­re­gie­rung vor­ge­leg­te Term-Sheet zur Über­brü­ckungs­hil­fe IV, mit dem zur
    Umset­zung des Beschlus­ses vom 18. Novem­ber 2021 ein Hilfs­in­stru­ment für die
    von Coro­na-Schutz­maß­nah­men beson­ders betrof­fe­nen Advents­märk­te geschaf­fen
    wer­den soll. Die­ses soll zügig umge­setzt wer­den. Die Här­te­fall­hil­fen, der
    Son­der­fonds des Bun­des für Mes­sen und Aus­stel­lun­gen, der Son­der­fonds des
    Bun­des für Kul­tur­ver­an­stal­tun­gen, das Pro­gramm Coro­na-Hil­fen Pro­fi­sport und
    das KFW-Son­der­pro­gramm sol­len ver­län­gert wer­den. Eben­so begrü­ßen sie, dass
    das Bun­des­ka­bi­nett die wesent­li­chen Son­der­re­ge­lun­gen beim Kurz­ar­bei­ter­geld
    bis zum 31. März 2022 ver­län­gert hat. Sie bit­tet die Bun­des­re­gie­rung, die wei­te­re
    Ent­wick­lung im Blick zu behalten.

Hin­sicht­lich der Aus­nah­men ori­en­tie­ren sich die Län­der am ent­spre­chen­den Kata­log in der Bundesnotbremse.


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Sal­sa Cuba­na in Leer: Neue Tanz­kur­se für Paa­re star­ten am 11. September

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Sal­sa Cuba­na: Neue Tanz­kur­se für Paa­re star­ten in Leer

Gemein­sam tan­zen, neue Schrit­te ler­nen und kuba­ni­sches Lebens­ge­fühl erle­ben – am 11. Sep­tem­ber star­tet ein neu­er Sal­sa-Cuba­na-Kurs in Leer.

Tan­zen ver­bin­det Men­schen – unab­hän­gig von Her­kunft, Alter oder Kul­tur. Es ist weit mehr als das Erler­nen von Schrit­ten und Bewe­gun­gen: Musik, Rhyth­mus und gemein­sa­mes Tan­zen schaf­fen Begeg­nun­gen, brin­gen Men­schen zusam­men und sor­gen für Freu­de und Lebensgefühl.

Wer Sal­sa Cuba­na ken­nen­ler­nen oder sei­ne bis­he­ri­gen Kennt­nis­se erwei­tern möch­te, hat in Leer jetzt die Gele­gen­heit dazu. Am Frei­tag, 11. Sep­tem­ber 2026, beginnt ein neu­er Sal­sa-Cuba­na-Tanz­kurs für Paa­re am Fit­ness­stu­dio an der Papen­bur­ger Stra­ße in Leer.

Der Kurs rich­tet sich sowohl an Ein­stei­ger als auch an Paa­re mit Tanz­er­fah­rung. Die Anfän­ger begin­nen um 19 Uhr, anschlie­ßend sind ab 20 Uhr die Fort­ge­schrit­te­nen an der Reihe.

Im Mit­tel­punkt steht der Sal­sa Cuba­na mit sei­nen cha­rak­te­ris­ti­schen Bewe­gun­gen, rhyth­mi­schen Ele­men­ten und der beson­de­ren Dyna­mik des Paar­tan­zes. Dabei geht es nicht nur dar­um, neue Figu­ren zu ler­nen, son­dern auch dar­um, gemein­sam Musik zu erle­ben und Spaß an der Bewe­gung zu haben.

Zehn Tanz­stun­den für 99 Euro pro Person

Der Kurs umfasst ins­ge­samt zehn Stun­den. Die Kurs­ge­bühr beträgt 99 Euro pro Per­son.

Die Anmel­dung ist ver­bind­lich per E‑Mail an r.schuch@zonnet.nl mög­lich. Auch kurz­ent­schlos­se­ne Paa­re kön­nen sich noch direkt bei Kurs­be­ginn anmelden.

Wer Lust auf Musik, Bewe­gung und gemein­sa­mes Tan­zen hat, kann damit einen Ein­stieg in die Welt des Sal­sa Cuba­na fin­den – oder bereits vor­han­de­ne Kennt­nis­se wei­ter ausbauen.

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Neue Rad­weg­brü­cke über die Leda könn­te bis 2030 entstehen

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So könn­te die geplan­te Rad­weg­brü­cke über die Leda künf­tig aus­se­hen: Die Visua­li­sie­rung zeigt die mög­li­che neue Que­rung west­lich der bestehen­den Eisen­bahn­brü­cke. Nach den Ergeb­nis­sen der Mach­bar­keits­stu­die bie­tet ein Stand­ort rund 60 Meter west­lich des Bahn­via­dukts die güns­tigs­ten Vor­aus­set­zun­gen. Dort kön­nen die erfor­der­li­chen Abstän­de zur Eisen­bahn­brü­cke und zur west­lich ver­lau­fen­den Hoch­span­nungs­lei­tung ein­ge­hal­ten wer­den. Zudem las­sen sich die Ram­pen zur Über­win­dung der Deich­kro­ne fla­cher aus­füh­ren und die Ein­grif­fe in den Deich redu­zie­ren. Die geplan­te Brü­cke wäre rund 190 Meter lang und etwa vier Meter breit. Visua­li­sie­rung: Machbarkeitsstudie

Neue Rad­weg­brü­cke über die Leda: Zehn-Mil­lio­nen-Pro­jekt könn­te bis 2030 entstehen

Mach­bar­keits­stu­die von Stadt Leer und Gemein­de Wes­t­ov­er­le­din­gen liegt vor – För­der­an­trag über Son­der­pro­gramm „Stadt und Land“ gestellt

Eine neue Rad­weg­brü­cke über die Leda könn­te künf­tig die Stadt Leer und die Gemein­de Wes­t­ov­er­le­din­gen mit­ein­an­der ver­bin­den. Die Stadt Leer und die Gemein­de Wes­t­ov­er­le­din­gen haben hier­zu eine gemein­sa­me Mach­bar­keits­un­ter­su­chung in Auf­trag gege­ben. Die Ergeb­nis­se lie­gen inzwi­schen vor und zei­gen, unter wel­chen Vor­aus­set­zun­gen das Vor­ha­ben tech­nisch und wirt­schaft­lich umge­setzt wer­den könnte.

Wich­tig ist dabei: Für die kon­kre­te Aus­füh­rung des Pro­jek­tes wur­den bis­lang noch kei­ne Beschlüs­se gefasst. Die der­zeit vor­lie­gen­den Anga­ben beru­hen auf den Ergeb­nis­sen der gemein­sa­men Mach­bar­keits­stu­die und stel­len damit den aktu­el­len Pla­nungs­stand dar.

Die bei­den Kom­mu­nen haben sich grund­sätz­lich dafür aus­ge­spro­chen, das Pro­jekt wei­ter­zu­ver­fol­gen. Vor­aus­set­zung ist aller­dings, dass die erfor­der­li­chen För­der­mit­tel bewil­ligt wer­den. Ein För­der­an­trag wur­de bereits über das Son­der­pro­gramm „Stadt und Land“ gestellt. Eine Ent­schei­dung über die Bewil­li­gung steht noch aus.

Mach­bar­keit umfas­send untersucht

Im Rah­men der Unter­su­chung wur­de unter ande­rem geprüft, unter wel­chen Vor­aus­set­zun­gen eine Rad­weg­brü­cke über die Leda gebaut wer­den könn­te. Dabei ging es auch um die Fra­ge, ob ein Anbau an die bereits bestehen­de Eisen­bahn­brü­cke mög­lich wäre.

Dar­über hin­aus wur­den ver­schie­de­ne Brü­cken­ty­pen mit­ein­an­der ver­gli­chen und hin­sicht­lich ihrer Eig­nung und Wirt­schaft­lich­keit unter­sucht. Auch die vor­aus­sicht­li­chen Pro­jekt­kos­ten wur­den ermittelt.

Die Ergeb­nis­se der Stu­die bil­den nun die Grund­la­ge für die wei­te­ren Über­le­gun­gen von Stadt Leer und Gemein­de Westoverledingen.

Geplan­ter Stand­ort rund 60 Meter west­lich der Bahnbrücke

Nach den der­zei­ti­gen Erkennt­nis­sen bie­tet ein Tras­sen­ver­lauf rund 60 Meter west­lich der bestehen­den Bahn­brü­cke die güns­tigs­ten Vor­aus­set­zun­gen für die Realisierung.

Für die Wahl des Stand­orts spie­len meh­re­re Fak­to­ren eine Rol­le. Zwi­schen der geplan­ten Rad­weg­brü­cke und der bestehen­den Bahn­brü­cke muss ein ent­spre­chen­der Min­dest­ab­stand ein­ge­hal­ten wer­den. Gleich­zei­tig befin­det sich west­lich der Bahn­brü­cke eine Hoch­span­nungs­lei­tung, die über die Leda führt. Auch zu die­ser Lei­tung müs­sen die vor­ge­schrie­be­nen Min­dest­ab­stän­de berück­sich­tigt werden.

Ein wei­te­rer Aspekt betrifft die Über­win­dung der Deich­kro­ne. Die Nut­zer der künf­ti­gen Brü­cke müss­ten den Deich mit ent­spre­chen­den Ram­pen über­win­den. Durch den ermit­tel­ten Abstand zur bestehen­den Bahn­brü­cke könn­ten nach den Ergeb­nis­sen der Mach­bar­keits­stu­die fla­cher geneig­te Ram­pen rea­li­siert wer­den. Dadurch wäre ein gerin­ge­rer bau­li­cher Ein­griff in den Deich möglich.

Bal­ken­brü­cke als wirt­schaft­lichs­te Variante

Für die mög­li­che Kon­struk­ti­on wur­den im Rah­men der Mach­bar­keits­stu­die ins­ge­samt fünf gän­gi­ge Brü­cken­ty­pen unter­sucht. Als wirt­schaft­lichs­te Lösung wur­de dabei eine Bal­ken­brü­cke mit kur­zer Spann­wei­te ermittelt.

Bei die­ser Vari­an­te sol­len die Stüt­zen der neu­en Rad­weg­brü­cke in der­sel­ben Flucht wie die Stüt­zen der bestehen­den Eisen­bahn­brü­cke ange­ord­net werden.

Die geplan­te Brü­cke wäre nach den der­zei­ti­gen Pla­nungs­grund­la­gen rund 190 Meter lang. Auf Grund­la­ge der Emp­feh­lun­gen für Rad­ver­kehrs­an­la­gen (ERA 2010) ist eine Nutz­brei­te von etwa vier Metern vorgesehen.

Damit wür­de aus­rei­chend Raum für den vor­ge­se­he­nen Rad- und Fuß­ver­kehr geschaf­fen. Zusätz­lich soll die Brü­cke mit einer LED-Beleuch­tung aus­ge­stat­tet werden.

Inves­ti­ti­ons­kos­ten von rund zehn Mil­lio­nen Euro

Auch die finan­zi­el­len Rah­men­be­din­gun­gen wur­den in der Mach­bar­keits­stu­die betrach­tet. Für das Gesamt­pro­jekt wur­de eine Grö­ßen­ord­nung von rund 10 Mil­lio­nen Euro ermittelt.

Die Kom­mu­nen stre­ben dabei eine För­de­rung von etwa 90 Pro­zent der Pro­jekt­kos­ten an. Ent­spre­chend kommt der Ent­schei­dung über den bereits gestell­ten För­der­an­trag eine zen­tra­le Bedeu­tung für die wei­te­re Umset­zung des Vor­ha­bens zu.

Ob und wann die Brü­cke tat­säch­lich gebaut wer­den kann, hängt somit unter ande­rem von der Bewil­li­gung der För­der­mit­tel ab.

 

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Bau­be­ginn und Fer­tig­stel­lung noch offen

Einen kon­kre­ten Bau­be­ginn gibt es der­zeit noch nicht. Neben der Fra­ge der Finan­zie­rung hängt der wei­te­re Zeit­plan auch davon ab, ob für das Pro­jekt ein Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­ren erfor­der­lich ist.

Unter idea­len Vor­aus­set­zun­gen könn­te die neue Rad­weg­brü­cke nach den Ergeb­nis­sen der bis­he­ri­gen Unter­su­chung bis zum Ende des Jah­res 2030 rea­li­siert werden.

Bis dahin sind aller­dings noch wei­te­re Pla­nungs­schrit­te erfor­der­lich. Die vor­lie­gen­de Mach­bar­keits­stu­die stellt zunächst die Grund­la­ge für die wei­te­ren Ent­schei­dun­gen und Pla­nun­gen dar. Erst wenn die not­wen­di­gen Vor­aus­set­zun­gen geschaf­fen und ent­spre­chen­de Beschlüs­se gefasst wur­den, kann das Pro­jekt in die nächs­ten Pha­sen gehen.

Ver­bin­dung für den Radverkehr

Die geplan­te Brü­cke wür­de eine neue Que­rungs­mög­lich­keit über die Leda schaf­fen und damit ins­be­son­de­re für den Rad­ver­kehr von Bedeu­tung sein. Die rund 190 Meter lan­ge Ver­bin­dung soll dabei nicht als Anbau an die bestehen­de Eisen­bahn­brü­cke aus­ge­führt wer­den. Statt­des­sen sieht die der­zeit als wirt­schaft­lichs­te bewer­te­te Vari­an­te einen eigen­stän­di­gen Brü­cken­bau west­lich des bestehen­den Bau­werks vor.

Die nächs­ten ent­schei­den­den Schrit­te lie­gen nun bei der wei­te­ren Pla­nung, der Klä­rung der Geneh­mi­gungs­vor­aus­set­zun­gen und vor allem bei der För­der­mit­tel­zu­sa­ge. Erst danach lässt sich kon­kre­ter bestim­men, wann die Bau­ar­bei­ten begin­nen können.

Eine ers­te Skiz­ze zur Mach­bar­keits­stu­die zeigt bereits die mög­li­che Anord­nung der geplan­ten Rad­weg­brü­cke im Ver­hält­nis zur bestehen­den Eisen­bahn­brü­cke. Sie dient der Ver­an­schau­li­chung des der­zei­ti­gen Pla­nungs­stan­des und stellt noch kei­ne end­gül­ti­ge Aus­füh­rungs­pla­nung dar.

Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen aus der Gemein­de Westoverledingen

Die Fra­gen zum aktu­el­len Pla­nungs­stand, zur mög­li­chen Tras­sen­füh­rung, Bau­wei­se, Finan­zie­rung und zum wei­te­ren Zeit­plan wur­den von Chris­ti­an Ort­mann, För­der­mit­tel­ma­nage­ment im Fach­be­reich I – Zen­tra­le Diens­te der Gemein­de Wes­t­ov­er­le­din­gen, beant­wor­tet. Die Gemein­de stell­te dar­über hin­aus die ent­spre­chen­den Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen aus der gemein­sa­men Mach­bar­keits­stu­die zur Ver­fü­gung und erläu­ter­te die der­zei­ti­gen Rah­men­be­din­gun­gen des Projekts.

Leser­brief: Nadel­öhr Leda­brü­cke: Mehr Rad­ver­kehr, aber auch mehr Herausforderungen

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Smart Regi­on Ost­fries­land: Leer, Aurich, Witt­mund und Emden star­ten gemein­sa­me Digitaloffensive

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Ost­fries­land wird zur Smart Regi­on: Vier Kom­mu­nen bün­deln ihre digi­ta­len Kräfte

Land Nie­der­sach­sen för­dert gemein­sa­me Daten­in­fra­struk­tur mit 180.000 Euro – neue Lösun­gen für Hoch­was­ser­schutz, Kata­stro­phen­schutz und Rad­ver­kehr geplant

Leer. Ost­fries­land geht beim The­ma Digi­ta­li­sie­rung einen wich­ti­gen Schritt gemein­sam. Die Land­krei­se Leer, Aurich und Witt­mund sowie die Stadt Emden haben die Initia­ti­ve „Smart Regi­on Ost­fries­land“ gestar­tet. Ziel ist der Auf­bau einer gemein­sa­men Daten­in­fra­struk­tur, mit der Infor­ma­tio­nen künf­tig ein­fa­cher, siche­rer und kreis­über­grei­fend genutzt wer­den können.

Ein wich­ti­ger Mei­len­stein wur­de jetzt im Schloss Even­burg in Leer erreicht: Die nie­der­säch­si­sche Minis­te­rin für Euro­pa und Regio­na­le Lan­des­ent­wick­lung, Mela­nie Wal­ter, über­reich­te den För­der­be­scheid über 180.000 Euro. Ent­ge­gen­ge­nom­men wur­de die­ser von den Land­rä­ten Mat­thi­as Groo­te, Olaf Mei­nen und Hol­ger Heymann sowie dem Emder Ober­bür­ger­meis­ter Tim Krui­thoff.

450.000 Euro für die digi­ta­le Zukunft Ostfrieslands

Das Land Nie­der­sach­sen unter­stützt das Pro­jekt mit 180.000 Euro. Die Gesamt­kos­ten belau­fen sich auf 450.000 Euro. Die ver­blei­ben­den 270.000 Euro über­neh­men die vier betei­lig­ten Kom­mu­nen zu glei­chen Teilen.

Zusätz­li­che Unter­stüt­zung erhal­ten die Land­krei­se Leer und Aurich: Bei­de bekom­men jeweils 50.625 Euro Kofi­nan­zie­rungs­hil­fe. Die­se För­de­rung soll finanz­schwä­che­re Kom­mu­nen dabei unter­stüt­zen, ihre Eigen­an­tei­le bei EU-geför­der­ten Pro­jek­ten zu finanzieren.

Von der „Road­map MOIN“ zur prak­ti­schen Umsetzung

Grund­la­ge für die neue Initia­ti­ve ist das bereits abge­schlos­se­ne Vor­pro­jekt „Road­map MOIN“. Gemein­sam mit regio­na­len Akteu­ren wur­den dabei kon­kre­te Hand­lungs­fel­der iden­ti­fi­ziert und die kon­zep­tio­nel­len Vor­aus­set­zun­gen für eine gemein­sa­me Daten­in­fra­struk­tur geschaffen.

Mit „Smart Regi­on Ost­fries­land“ geht es nun dar­um, die­se Stra­te­gie in die Pra­xis umzu­set­zen. Digi­ta­le Daten sol­len künf­tig gezielt genutzt wer­den, um kon­kre­te Her­aus­for­de­run­gen in der Regi­on bes­ser zu bewältigen.

Geplant sind bei­spiels­wei­se Echt­zeit­da­ten für den Hoch­was­ser- und Kata­stro­phen­schutz sowie eine daten­ge­stütz­te Wei­ter­ent­wick­lung der Rad­weg­einfra­struk­tur.

 

 

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Regio­na­ler Daten­raum soll Daten zusammenführen

Das tech­ni­sche Herz­stück des Pro­jekts bil­det ein soge­nann­ter regio­na­ler Daten­raum. Dahin­ter steckt eine gemein­sa­me digi­ta­le Platt­form für ganz Ostfriesland.

Kom­mu­nen und Unter­neh­men sol­len dort künf­tig Sen­sor- und Ser­vice­da­ten nach ein­heit­li­chen Stan­dards bereit­stel­len, prü­fen und sicher aus­tau­schen kön­nen. Ein zen­tra­ler Daten­ka­ta­log soll dabei wie eine digi­ta­le Such­ma­schi­ne funk­tio­nie­ren: Ver­füg­ba­re Daten wer­den kreis­über­grei­fend auf­find­bar und kön­nen für unter­schied­li­che Anwen­dun­gen genutzt werden.

„Wir holen die Daten aus den Schub­la­den der ein­zel­nen Ämter und Kom­mu­nen und machen sie für alle nutz­bar. Damit set­zen wir als Regi­on ein star­kes Zei­chen“, erklärt Land­rat Mat­thi­as Groo­te. Das Smart-Regi­on-Pro­jekt stel­le die Wei­chen für ein moder­nes und gut ver­netz­tes Ostfriesland.

Digi­ta­li­sie­rung soll im All­tag spür­bar werden

Bei der Über­ga­be des För­der­be­scheids beton­te Minis­te­rin Mela­nie Wal­ter, dass Digi­ta­li­sie­rung nicht allein eine Fra­ge von Tech­nik und Soft­ware sei. Ent­schei­dend sei viel­mehr, dass Men­schen, Orga­ni­sa­tio­nen und Regio­nen Infor­ma­tio­nen mit­ein­an­der tei­len und dar­aus kon­kre­te Lösun­gen entwickeln.

Genau hier setzt die „Smart Regi­on Ost­fries­land“ an. Die vor­han­de­nen digi­ta­len Ansät­ze der vier Part­ner sol­len gebün­delt und stär­ker mit­ein­an­der ver­knüpft wer­den. Gleich­zei­tig sol­len die Vor­aus­set­zun­gen geschaf­fen wer­den, Open Data dau­er­haft und ver­bind­lich in der Regi­on zu ver­an­kern.

Damit soll Digi­ta­li­sie­rung nicht nur inner­halb der Ver­wal­tun­gen statt­fin­den. Die gemein­sa­men Daten sol­len viel­mehr dazu bei­tra­gen, den All­tag der Men­schen zu erleich­tern, Ver­wal­tun­gen leis­tungs­fä­hi­ger zu machen und Ost­fries­land ins­ge­samt zukunfts­fä­hi­ger auf­zu­stel­len.

Der För­der­be­scheid des Lan­des mar­kiert damit den Über­gang von der gemein­sa­men Pla­nung zur kon­kre­ten Umset­zung – und damit einen wei­te­ren Schritt auf dem Weg zu einer digi­tal stär­ker ver­netz­ten Region.

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