Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet

Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
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Lokal
Tidesteuerung sorgt für Sorgen: Bültjer-Werft warnt vor Folgen für Ditzumer Hafen

Im Ditzumer Hafen (von links): SPD-Ratsmitglied Torsten Dinkela, Landtagsabgeordneter Nico Bloem, SPD-Ratsmitglied Conny Kruse und Werft-Juniorchef Gerjet Bültjer bei einem Rundgang zu den maroden Spundwänden.
Sorgen um den Ditzumer Hafen – Tidesteuerung war Thema bei Werftbesuch
Ditzum. Die Zukunft des Ditzumer Hafens stand im Mittelpunkt eines Besuchs des SPD-Landtagsabgeordneten Nico Bloem bei der Bültjer-Werft. Juniorchef Gerjet Bültjer nutzte die Gelegenheit, um auf die Sorgen der traditionsreichen Werft hinsichtlich der in die Jahre gekommenen Hafenanlagen und möglicher Folgen der geplanten Tidesteuerung durch das Emssperrwerk aufmerksam zu machen. „Wir dürfen den Hafen nicht vergessen“, betonte Bültjer eindringlich.
Werft mit besonderem Profil
Die Bültjer-Werft, die rund 20 Mitarbeiter beschäftigt, ist in der Region fest verankert und hat sich einen überregionalen Namen gemacht. Vor allem die Spezialisierung auf Restaurierung, Umbau und Neubau von Holzbooten und Holzschiffen macht den Betrieb einzigartig in Deutschland. „Wir haben die üblichen Schwankungen, aber die Auftragslage ist zufriedenstellend“, berichtete Bültjer.
Bekannt ist die Werft nicht nur durch ihre Handwerkskunst, sondern auch als Kulisse zahlreicher Folgen der beliebten Friesenkrimis. Millionen Zuschauer kennen die Bilder aus Ditzum, die zugleich viele Touristen in den Ort ziehen. Sorgen bereitet der Werftchef allerdings, dass bislang nur wenige Auszubildende aus Ostfriesland den Weg in die Bootsbauerwerkstatt finden.
Blick auf marode Hafenanlagen
Gemeinsam mit Abgeordnetem Bloem sowie den Kommunalpolitikern Torsten Dinkela und Conny Kruse nahm Bültjer die maroden Spundwände im Hafen in Augenschein. Gleichzeitig brachte er den Vorschlag ein, das Werftgelände im nordwestlichen Bereich an der Ems zu erweitern.
Zur geplanten Tidesteuerung im Rahmen des „Masterplans Ems“ äußerte sich Bültjer zwiespältig. Grundsätzlich begrüße er die Maßnahmen, sehe aber Risiken für den Standort: „Wir befürchten, dass die Verschlickung unseres Hafens zunimmt. Wenn das passiert, brauchen wir Unterstützung.“
Politische Unterstützung zugesagt
Nico Bloem, selbst gelernter Schiffbauer, zeigte sich beeindruckt von der Arbeit in der Werft: „Es freut mich besonders, zu sehen, was hier geleistet wird. Wegen der berechtigten Sorgen der Werft werde ich Gespräche führen.“
Mit Blick auf den Masterplan Ems machte Bloem klar, dass die kommunalen Emshäfen – darunter Ditzum, Leer, Jemgum, Oldersum und Weener – nicht benachteiligt werden dürften. „Wir wollen den Masterplan umsetzen. Dies darf aber nicht dazu führen, dass kommunale Häfen vergessen werden. Das habe ich bereits deutlich gemacht und werde es auch weiterhin in Hannover betonen“, versicherte Bloem. Als Vorsitzender des Unterausschusses für Häfen und Schifffahrt im niedersächsischen Landtag sieht er sich dabei in besonderer Verantwortung.
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Lokal
Richtfest in Uplengen: Neue Oberschule wächst zum modernen Bildungszentrum heran

Richtfest an der Oberschule Uplengen: Meilenstein für moderne Bildung im Landkreis Leer
Uplengen. Ein wichtiger Tag für die Bildungslandschaft im Landkreis Leer: Mit dem Richtfest an der Oberschule Uplengen wurde der erfolgreiche Abschluss des Rohbaus gefeiert. Seit der Grundsteinlegung im Oktober 2024 hat sich auf dem Gelände an der Höststraße viel verändert – sichtbar wächst hier eine moderne, zukunftsorientierte Lernumgebung.
Ein Projekt mit Strahlkraft
Landrat Matthias Groote begrüßte zahlreiche Gäste und unterstrich in seiner Rede die Bedeutung des Bauprojekts:
„Heute feiern wir den sichtbaren Fortschritt. Das Gebäude wächst, die Vision nimmt Gestalt an. Unsere Kinder verdienen die besten Voraussetzungen.“
Mit einer Investitionssumme von rund 26 Millionen Euro entsteht ein Schulzentrum, das nicht nur den gestiegenen Schülerzahlen gerecht wird, sondern auch neue Maßstäbe in Sachen Pädagogik, Nachhaltigkeit und Architektur setzt.
Moderne Räume für zeitgemäßen Unterricht
Der Erweiterungsbau umfasst rund 4.000 Quadratmeter und ergänzt den bestehenden Altbau, der ab Frühjahr 2026 umfassend saniert wird. Insgesamt wächst die Schulfläche auf etwa 9.000 Quadratmeter. Künftig wird es einen zentralen Standort ohne Außenstelle geben.
Besonderes Augenmerk liegt auf dem neuen MINT-Gebäude in Holzrahmenbauweise. Hier entstehen moderne Kreativ- und Werkstatträume für Fächer wie Musik, Kunst, Textil, Automation, Kunststoff, Metall und Holz. Die Jahrgänge 5 bis 8 sollen künftig in „Clustern“ unterrichtet werden – ein innovatives Konzept, das offene Lernzonen und flexible Raumstrukturen nutzt.
Auch die Mensa wird um 120 Quadratmeter erweitert, und das bereits fertiggestellte Heizhaus mit moderner Pellet-Heizanlage zeigt den hohen Anspruch an Energieeffizienz und Nachhaltigkeit.
Auf Zukunft ausgerichtet
Die Zahl der Schülerinnen und Schüler an der Oberschule Uplengen wächst stetig. Seit der Einführung des Gymnasialzweigs im Jahr 2017 ist die Nachfrage kontinuierlich gestiegen. Künftig werden rund 600 Kinder und Jugendliche an der Höststraße unterrichtet – früher waren es etwa 400.
Die Sanierung des Altbaus umfasst neben Unterrichtsräumen auch die Pausenhalle, eine neue Bücherei sowie Räume für die Schulsozialarbeit. Die Fertigstellung des Gesamtprojekts ist für Frühjahr 2027 geplant.
Dank an alle Beteiligten
Landrat Groote nutzte das Richtfest, um allen Beteiligten seinen Dank auszusprechen – von der Planung über die Bauausführung bis hin zur Schulleitung und dem Kreistag.
„Die Oberschule Uplengen wird mehr sein als ein Ort des Lernens. Sie wird ein Ort der Begegnung, der Gemeinschaft und der Inklusion.“
Mit dem Richtfest ist ein wichtiger Meilenstein erreicht – und zugleich ein Ausblick auf eine Schule, die bestens auf die Herausforderungen der Zukunft vorbereitet ist.
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Lokal
SPD Leer: Jarno Behrens bleibt Vorsitzender – Fokus auf Kommunalwahl 2026

SPD Leer bestätigt Vorsitzenden und stellt Weichen für die Kommunalwahl am 13. September 2026
Leer. Der SPD-Ortsverein Leer hat bei seiner Jahreshauptversammlung personelle Kontinuität bewiesen und zugleich klare inhaltliche Schwerpunkte gesetzt. Der 23-jährige Jarno Behrens wurde einstimmig als Vorsitzender wiedergewählt und startet damit in seine zweite Amtszeit.
„Wir haben in den letzten zwei Jahren viel bewegt, aber wir wissen auch, dass noch Arbeit vor uns liegt. Das klare Votum ist ein Auftrag, weiter dranzubleiben an den Themen, die die Menschen in Leer wirklich beschäftigen“, erklärte Behrens nach seiner Wiederwahl.
Neues Vorstandsteam gewählt
Unterstützt wird Behrens künftig von drei stellvertretenden Vorsitzenden: Norbert Bakker, Simon Bents und Manuela Nordbrock. Gemeinsam will das Team den Kurs der vergangenen Jahre fortsetzen, in denen der Ortsverein seine Präsenz in der Stadt verstärkt und zahlreiche neue Mitglieder gewinnen konnte.
Inhalte im Mittelpunkt: Wohnen, Bildung, Verkehr
Inhaltlich richtet die SPD den Blick bereits fest auf die Kommunalwahl im kommenden Jahr. Im Vordergrund stehen Themen, die im direkten Austausch mit Bürgerinnen und Bürgern immer wieder zur Sprache kommen:
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bezahlbarer Wohnraum,
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Sanierung der Schulgebäude,
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Ausbau der Ganztagsbetreuung,
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Verbesserung der Verkehrssituation in Leer.
„In den letzten Jahren haben wir bewusst viel zugehört“, betonte Behrens. „Wir bleiben im Gespräch mit den Menschen in Leer und wollen ihre Probleme anpacken. Politik muss sich im Alltag bemerkbar machen – nicht nur auf dem Papier.“
Ziel: stärkste Kraft im Stadtrat bleiben
Mit Blick auf die Kommunalwahl kündigte Behrens an, den eingeschlagenen Weg konsequent weiterzuführen. Ziel sei es, die Position als stärkste Kraft im Stadtrat zu verteidigen und Verantwortung für die Entwicklung der Stadt zu übernehmen.
Anzeige📌 Kommunalwahlen in Niedersachsen
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Wahltag: Sonntag, 13. September 2026
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Wahlzeit: 08:00 bis 18:00 Uhr
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Gewählt werden:
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Stadt‑, Gemeinde- und Samtgemeinderäte
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Kreistage
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Regionsversammlung
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Stadtbezirksräte und Ortsräte
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Direktwahlen: Ebenfalls am 13. September 2026 finden in vielen Kommunen Direktwahlen statt – dort, wo die Amtszeit der Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten (HVB) im Oktober 2026 endet.
ℹ️ Hintergrund: Die Amtszeit der HVB wurde Anfang 2025 von sieben auf acht Jahre verlängert.
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