Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet

Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
Anzeige


Lokal
Morbus Parkinson verstehen – Klinikum Leer klärt auf zum Welt-Parkinson-Tag

Morbus Parkinson verstehen – Klinikum Leer informiert zum Welt-Parkinson-Tag
Leer/Ostfriesland – Anlässlich des Welt-Parkinson-Tages setzt das Klinikum Leer ein starkes Zeichen für Aufklärung, Empathie und medizinische Kompetenz. Unter dem Motto „Morbus Parkinson verstehen – Leben mit der Krankheit ermöglichen“ bietet das Haus am 11. April Informationen, Erfahrungsberichte und Einblicke in moderne Therapiemöglichkeiten.
Der internationale Gedenktag erinnert an den britischen Arzt James Parkinson, der die Krankheit im Jahr 1817 erstmals wissenschaftlich beschrieb. Heute leben allein in Deutschland schätzungsweise 300.000 bis 400.000 Menschen mit dieser chronisch fortschreitenden neurologischen Erkrankung. Grund genug für das Klinikum Leer, über Symptome, Behandlung und den Alltag mit Parkinson aufzuklären – und Hoffnung zu machen.
Ein Leben mit Parkinson – Persönlich, ehrlich, bewegend
Ein beeindruckendes Beispiel für ein aktives Leben trotz Diagnose liefert Hartmut Kessner. Der 77-Jährige lebt seit 2011 mit Morbus Parkinson. Die ersten Anzeichen erkannte seine Tochter – eine examinierte Pflegefachkraft – früh: „Morgens am Frühstückstisch zitterte mein Arm“, erinnert sich Kessner. Die anschließende neurologische Untersuchung bestätigte den Verdacht.
Doch Resignation war für ihn keine Option. „Ich habe mich nicht unterkriegen lassen“, sagt Kessner. Erst spielte er weiter Fußball, inzwischen hat er Tischtennis für sich entdeckt. Zweimal jährlich lässt er seine Medikation in der Ambulanz der Klinik für Geriatrie, Neurologie und Schlafmedizin unter der Leitung von Prof. Dr. Kotterba überprüfen. Ergänzt wird die Therapie durch Bewegung, eine gesunde Ernährung und regelmäßige Physiotherapie.
„Bewegung und gesunde Ernährung sind das A und O“, betont Kessner – ein Leitspruch, der vielen Betroffenen Mut machen kann.
Was ist Morbus Parkinson? Ein medizinischer Überblick
„Parkinson ist eine neurodegenerative Erkrankung, die das zentrale Nervensystem betrifft“, erklärt Prof. Dr. Kotterba. Ursache ist das fortschreitende Absterben von Nervenzellen in der sogenannten Substantia nigra, dem Bereich des Gehirns, der Dopamin produziert. Die Folge: motorische Störungen wie Zittern (Tremor), Muskelsteifheit (Rigor), verlangsamte Bewegungen (Bradykinese) und instabile Körperhaltung.
Die Diagnose erfolgt in der Regel über eine gründliche neurologische Untersuchung, ergänzt durch spezifische Tests und die Anamnese des Patienten. Die Behandlung besteht in einer Kombination aus Medikamenten, gezielter Physiotherapie und – in besonderen Fällen – operativen Eingriffen.
„Dank moderner Therapien können viele Betroffene lange Zeit ein selbstständiges Leben führen“, so Prof. Dr. Kotterba. Eine frühzeitige und individuell abgestimmte Behandlung ist entscheidend.
Parkinson-Komplextherapie am Klinikum Leer – Hilfe, die ankommt
Ein besonderes medizinisches Angebot ist die spezialisierte Parkinson-Komplextherapie des Klinikums Leer. Im Rahmen eines 2- bis 3‑wöchigen stationären Aufenthalts erhalten Patientinnen und Patienten eine umfassende Neueinstellung ihrer Medikation, ergänzt durch intensive Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und psychologische Betreuung.
„Ziel dieser interdisziplinären Behandlung ist es, die Mobilität, Selbstständigkeit und Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern“, sagt Prof. Dr. Kotterba. Die Klinik gilt in der Region als bedeutender Anlaufpunkt für Parkinson-Patienten – nicht nur wegen der medizinischen Fachkompetenz, sondern auch wegen der menschlich zugewandten Begleitung.
Ein Tag für mehr Sichtbarkeit – und mehr Verständnis
Mit seiner Informationskampagne rund um den Welt-Parkinson-Tag setzt das Klinikum Leer ein wichtiges Zeichen für Aufklärung, Empathie und eine lebensnahe Medizin. Denn Parkinson ist kein „Schicksal“, das man passiv ertragen muss – mit moderner Therapie, Bewegung und Unterstützung lässt sich der Alltag aktiv gestalten.
Kontakt & Infos:
Klinikum Leer gGmbH
Augustenstraße 35–37
26789 Leer
📞 Tel.: 0491 86 — 2105
📧 E‑Mail: presse@klinikum-leer.de
🌐 www.klinikum-leer.de
Anzeige

Lokal
Klinikum Leer: Kinderklinik erhält erneut DDG-Zertifikat als spezialisiertes Diabeteszentrum

Das Foto zeigt das Team des Diabeteszentrums im Klinikum Leer (v.l.n.r.): Kiara Janssen (Diabetesberaterin DDG), Emma Kremer (Diabetesberaterin DDG), Margot Scheel-Deja (Diabetologin, Oberärztin der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin und Leiterin des Diabeteszentrums), Mareike Müller (Oberärztin der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin), Susanne Welp (Diabetesberaterin DDG), Heike Voßberg (Kinder- und Jugendpsychiaterin, Oberärztin der Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie).
Klinik für Kinder- und Jugendmedizin im Klinikum Leer erneut als Diabeteszentrum der DDG zertifiziert
Die Klinik für Kinder- und Jugendmedizin im Klinikum Leer wurde erneut von der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) als zertifiziertes Diabeteszentrum für Kinder und Jugendliche ausgezeichnet. Diese Anerkennung bestätigt die hohe fachliche Qualität und die evidenzbasierte Versorgung durch ein erfahrenes, interdisziplinäres Behandlungsteam.
Qualität durch Erfahrung und Spezialisierung
Die Zertifizierung durch die DDG erhalten nur Einrichtungen, die strenge Anforderungen erfüllen. Dazu zählen eine hohe Anzahl behandlungsbedürftiger junger Patienten mit Diabetes, eine zuverlässige Diagnostik, individuelle Diabeteseinstellung, regelmäßige Patientenschulungen sowie eine langfristige therapeutische Begleitung.
„Unser Schwerpunkt liegt auf der bestmöglichen Vorbereitung der an Typ-1-Diabetes erkrankten Kinder und Jugendlichen sowie ihrer Familien auf den Alltag mit der Erkrankung“, erklärt Margot Scheel-Deja, Diabetologin DDG und Oberärztin der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin. „Dafür bieten wir regelmäßig strukturierte Schulungen und begleitende Aktionen an.“
Präventionsarbeit mit Herz: Erfolgreiches Diabetes-Camp auf Borkum
Ein besonders gelungenes Beispiel für diese ergänzenden Maßnahmen war das erste Diabetes-Camp auf der Insel Borkum, das im vergangenen Jahr stattfand. Es wurde ausschließlich durch Spenden finanziert und richtete sich an Kinder und Jugendliche mit Typ-1-Diabetes, um ihre Selbstständigkeit im Umgang mit der Erkrankung zu fördern und gleichzeitig Gemeinschaftserfahrungen zu ermöglichen.
Der Lions Club Leer-Evenburg dokumentierte das Camp mit einem emotionalen Videobeitrag und reichte diesen bei einem Wettbewerb ein – mit Erfolg: Der Beitrag gewann den ersten Platz und wurde mit einem Preisgeld von 1.000 Euro belohnt. Diese Summe fließt direkt in die Finanzierung des nächsten Camps, das für 2026 geplant ist.
„Wir freuen uns sehr über diese Anerkennung und die großzügige Unterstützung für unser nächstes Camp. Solche Initiativen helfen uns, die Lebensqualität und Selbstständigkeit unserer jungen Patienten weiter zu verbessern“, so Scheel-Deja weiter.
Interdisziplinäres Team mit hoher Fachkompetenz
Das Diabeteszentrum am Klinikum Leer setzt auf ein spezialisiertes Team, das nicht nur medizinisch, sondern auch psychologisch begleitet. Zum Team gehören:
-
Kiara Janssen (Diabetesberaterin DDG)
-
Emma Kremer (Diabetesberaterin DDG)
-
Margot Scheel-Deja (Diabetologin DDG, Oberärztin, Leiterin des Diabeteszentrums)
-
Mareike Müller (Oberärztin der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin)
-
Susanne Welp (Diabetesberaterin DDG)
-
Heike Voßberg (Kinder- und Jugendpsychiaterin, Oberärztin der Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie)
Das gesamte Team engagiert sich mit viel Herzblut für eine ganzheitliche Betreuung der jungen Patienten – medizinisch fundiert, individuell abgestimmt und mit einem starken Fokus auf Lebensqualität und Alltagstauglichkeit.
Anzeige
Lokal
Handwerk mit Meisterklasse: Janna Bohlmann aus Westoverledingen überzeugt bei Raumgestaltung

Janna Bohlmann (Westoverledingen) steht in ihrem Meisterwerk. Sie musste eine digitale Drucktapete zum Dschungel-Thema entwerfen.
Anzeige
Meisterhafte Raumgestaltung der Maler
Aurich/Ostfriesland – Sechs engagierte Malerinnen und Maler im Meistervorbereitungslehrgang des Berufsbildungszentrums (BBZ) Aurich haben ihr handwerkliches Können eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Im Rahmen ihrer praktischen Meisterprüfung entwickelten sie innerhalb von drei Tagen ein durchdachtes Raumkonzept für eine fiktive Digitalagentur – und setzten dieses gestalterisch und technisch präzise in einer Musterkoje um.
Anspruchsvolle Prüfung mit kreativem Fokus
Zwei Gesellinnen und vier Gesellen stellten sich der Herausforderung, ihre theoretisch erarbeiteten Kenntnisse aus eineinhalb Jahren berufsbegleitender Vorbereitung in die Praxis zu übertragen. Im Mittelpunkt der Prüfung stand ein fiktiver Kundenauftrag, der vom Meisterprüfungsausschuss der Handwerkskammer für Ostfriesland als grobe Vorgabe formuliert wurde.
Ziel war es, ein Bürogebäude neu zu gestalten – inklusive Arbeits- und Kommunikationsflächen sowie Ruhezonen. Dabei standen vier gestalterische Leitthemen zur Auswahl: „Retro“, „Wasser“, „Stille“ und „Dschungel“. Eines dieser Themen sollte individuell interpretiert und in einer gestalteten Koje handwerklich umgesetzt werden.
„Die Umsetzung von Kundenwünschen in kreative Raumkonzepte, verbunden mit der Auswahl hochwertiger Materialien, der präzisen Kalkulation und der fachgerechten handwerklichen Ausführung in einem engen Zeitrahmen – das ist eine komplexe Aufgabe, die die Prüflinge hervorragend gemeistert haben“, erklärte Wolfgang Post, Lehrwerksmeister und Mitglied des Prüfungsausschusses.
Technische Vielfalt auf engem Raum
Die einzelnen Kojen wurden in mehrere gestalterische Bereiche unterteilt, in denen unterschiedliche Materialien und Techniken zum Einsatz kamen. Es wurde gestrichen, tapeziert, schabloniert und beschichtet – mit viel Liebe zum Detail und einem klaren gestalterischen Konzept.
So entstand beispielsweise im „Jungle Room“ eine lebendige Urwaldatmosphäre mit einer eigens entworfenen Digitaldrucktapete. Der „Japandi Room“ überzeugte mit einer ruhigen Farbgebung und geometrisch gestalteten Sitzmodulen, die mit einer speziellen Lacktechnik bearbeitet wurden. Sogar ein fiktives Agenturlogo fand auf einem modellierten Sichtbetonpfeiler seinen Platz.
Die Konzepte wurden professionell präsentiert: Farb- und Materialcollagen vor den Kojen veranschaulichten die gestalterische Planung, abschließend erfolgte ein Fachgespräch mit dem Prüfungsausschuss, bei dem die Prüflinge in die Rolle der beratenden Fachkraft schlüpften.
Erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen
Vier Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die Module I und II – Fachpraxis und Fachtheorie – erfolgreich abgeschlossen:
-
Nico Arends (Ihlow)
-
Janna Bohlmann (Westoverledingen)
-
Henrik Potzler (Stedesdorf)
-
Jana Romanski (Emden)
Zwei weitere Absolventen, Jan Bartels (Wiesmoor) und Tim Dübbel (Aurich), haben alle vier Prüfungsmodule bestanden und dürfen nun offiziell den Meistertitel im Maler- und Lackiererhandwerk führen.
Nächste Chance zur Meisterqualifikation
Für alle Interessierten bietet das BBZ Aurich einen neuen berufsbegleitenden Meistervorbereitungslehrgang (Teil I und II) ab dem 17. September an. Weitere Informationen sowie Beratung zur Anmeldung erhalten Sie bei Uwe Redenius unter Tel. 04941 1797–88 oder online unter www.hwk-aurich.de/kurseundseminare.
Anzeige