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2G-Regeln wer­den auf Ein­zel­han­del ausgeweitet

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Maß­nah­men zur Bewäl­ti­gung der Corona-Pandemie

Die Lage in unse­rem Land ist sehr ernst. In vie­len Regio­nen Deutsch­lands stei­gen die
Inzi­den­zen, die Belas­tung in den Kran­ken­häu­sern gerät vie­ler­orts an sei­ne Gren­zen,
ins­be­son­de­re im Süden und Osten Deutsch­lands. Die Pan­de­mie trifft unser gan­zes
Land hart. Über die soli­da­ri­sche Ver­tei­lung von Inten­siv­pa­ti­en­ten sind wir alle eng
mit­ein­an­der verbunden.

Des­halb wer­den wir in einem Akt der natio­na­len Soli­da­ri­tät gemein­sam dafür
sor­gen, dass die Infek­ti­ons­zah­len wie­der sin­ken und unser Gesund­heits­sys­tem
ent­las­tet wird.

Vor die­sem Hin­ter­grund beschlie­ßen die Bun­des­kanz­le­rin und die
Regie­rungs­chefin­nen und ‑chefs der Länder:

  • 1. Die bestehen­den Beschlüs­se der Bun­des­kanz­le­rin und der Regie­rungs­chefin­nen
    und Regie­rungs­chefs der Län­der blei­ben wei­ter­hin gül­tig, sofern die­ser Beschluss
    kei­ne abwei­chen­den Fest­le­gun­gen trifft. Die Län­der wer­den ihre
    Lan­des­ver­ord­nun­gen ent­spre­chend anpassen.
  • 2. Ein erwei­ter­ter Bund-Län­der-Kri­sen­stab wird im Bun­des­kanz­ler­amt ein­ge­rich­tet,
    der früh­zei­tig die Pro­ble­me in der Logis­tik, bei der Impf­stoff­lie­fe­rung und ‑ver­tei­lung
    erken­nen und behe­ben soll.
  • 3. Bund und Län­der wer­den gemein­sam dar­an arbei­ten, bis Weih­nach­ten allen, die
    sich für eine Erst­imp­fung ent­schei­den und allen, die frist­ge­recht eine Zweit- oder
    Auf­frisch­imp­fung benö­ti­gen, die Imp­fung zu ermög­li­chen. Bei einer hohen
    Nach­fra­ge in der Bevöl­ke­rung kann das bis zu 30 Mil­lio­nen Imp­fun­gen erfordern.
  • 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Per­so­nen deut­lich aus­wei­ten, die Imp­fun­gen
    durch­füh­ren dür­fen. Kurz­fris­tig geht das über Dele­ga­tio­nen, mit denen Ärz­tin­nen
    und Ärz­ten an Apo­the­ke­rin­nen und Apo­the­ker sowie Pfle­ge­fach­kräf­te, etwa in
    Alten­hei­men die Imp­fung dele­gie­ren dür­fen. Dar­über hin­aus soll eine gesetz­li­che
    Ände­rung erfol­gen für Apo­the­ke­rin­nen und Apo­the­ker, Zahn­ärz­tin­nen und
    Zahn­ärz­te und wei­te­re, um den Kreis der Berech­tig­ten, die in der Coro­na­Pan­de­mie Imp­fun­gen durch­füh­ren kön­nen, auszuweiten.
  • 5. Weil der Schutz der Coro­na-Imp­fung vor den aktu­ell vor­herr­schen­den
    Virus­va­ri­an­ten bei den der­zeit ver­füg­ba­ren Impf­stof­fen etwa ab dem fünf­ten Monat
    kon­ti­nu­ier­lich nach­lässt, wird der Impf­sta­tus, das heißt die Dau­er der
    Aner­ken­nung als voll­stän­dig geimpf­te Per­son, zu ver­än­dern sein, sofern kei­ne
    Auf­fri­schungs­imp­fung erfolgt. Auf Ebe­ne der Euro­päi­schen Uni­on wird dis­ku­tiert,
    dass der Impf­sta­tus nach der zwei­ten Imp­fung sei­ne Gül­tig­keit für neun Mona­te
    behal­ten soll. Bund und Län­der wer­den sich unter Berück­sich­ti­gung der
    Impf­kam­pa­gne und der zur Ver­fü­gung ste­hen­den Impf­stof­fe bis zum Jah­res­en­de
    ver­stän­di­gen, ab wann und wie eine ent­spre­chen­de Rege­lung in der
    Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land Anwen­dung fin­den soll.
  • 6. Bun­des­weit ist der Zugang zu Ein­rich­tun­gen und Ver­an­stal­tun­gen der Kul­tur- und
    Frei­zeit­ge­stal­tung (Kinos, Thea­ter, Gast­stät­ten, etc.) inzi­denz­un­ab­hän­gig nur für
    Geimpf­te und Gene­se­ne (2G) mög­lich. Ergän­zend kann ein aktu­el­ler Test
    vor­ge­schrie­ben wer­den (2GPlus). Hier­zu sind Aus­nah­men für Per­so­nen, die nicht
    geimpft wer­den kön­nen und für Per­so­nen, für die kei­ne all­ge­mei­ne Impf­emp­feh­lung
    vor­liegt, vor­zu­se­hen. Dar­über hin­aus sind Aus­nah­men für Kin­der und Jugend­li­che
    bis 18 Jah­ren möglich.
  • 7. Die 2G-Regeln wer­den bun­des­weit inzi­denz­un­ab­hän­gig auf den Ein­zel­han­del
    aus­ge­wei­tet. Zugang haben also nur noch Geimpf­te und Gene­se­ne.
    Aus­ge­nom­men sind Geschäf­te des täg­li­chen Bedarfs. Der Zugang muss von den
    Geschäf­ten kon­trol­liert werden.
  • Hin­sicht­lich der Aus­nah­men ori­en­tie­ren sich die Län­der am ent­spre­chen­den Kata­log in der
    Bun­des­not­brem­se.
  • 8. In allen Län­dern wer­den stren­ge Kon­takt­be­schrän­kun­gen für Unge­impf­te
    ver­an­lasst. Pri­va­te Zusam­men­künf­te im öffent­li­chen oder pri­va­ten Raum, an
    denen nicht geimpf­te und nicht gene­se­ne Per­so­nen teil­neh­men, sind auf den
    eige­nen Haus­halt sowie höchs­tens zwei Per­so­nen eines wei­te­ren Haus­hal­tes
    zu beschrän­ken. Kin­der bis zur Voll­endung des 14 Jah­res sind hier­von
    aus­ge­nom­men. Ehe­gat­ten, Lebens­part­ner und Part­ne­rin­nen bzw. Part­ner einer
    nicht­ehe­li­chen Lebens­ge­mein­schaft gel­ten als ein Haus­halt, auch wenn sie kei­nen
    gemein­sa­men Wohn­sitz haben. Pri­va­te Zusam­men­künf­te, an denen aus­schließ­lich
    Geimpf­te und Gene­se­ne teil­neh­men, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
    COVID-19-Schutz­maß­nah­men-Aus­nah­men­ver­ord­nung ent­spre­chend anpassen.
  • 9. Über­re­gio­na­le Sport‑, Kul­tur- und ver­gleich­ba­re Groß­ver­an­stal­tun­gen wer­den
    deut­lich ein­ge­schränkt. Es wer­den Begren­zun­gen der Aus­las­tung und eine
    abso­lu­te Ober­gren­ze von Zuschau­en­den fest­ge­legt. Bei Ver­an­stal­tun­gen in
    geschlos­se­nen Räu­men darf nur 30 bis 50 Pro­zent der Kapa­zi­tät genutzt wer­den
    bis zu einer maxi­ma­len Gesamt­zahl von 5.000 Zuschau­en­den. Bei
    Ver­an­stal­tun­gen im Frei­en darf nur 30 bis 50 Pro­zent der Kapa­zi­tät genutzt wer­den
    bis zu einer maxi­ma­len Gesamt­zahl von 15.000 Zuschau­en­den. Es sind
    medi­zi­ni­sche Mas­ken zu tra­gen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpf­te oder
    Gene­se­ne Zugang haben (2G). Ergän­zend kann für die Teil­neh­men­den ein
    aktu­el­ler Test vor­ge­schrie­ben wer­den (2GPlus). In Län­dern mit einem hohen
    Infek­ti­ons­ge­sche­hen müs­sen Ver­an­stal­tun­gen nach Mög­lich­keit abge­sagt und
    Sport­ver­an­stal­tun­gen ohne Zuschau­er durch­ge­führt werden.
  • 10. Spä­tes­tens ab einer Inzi­denz von mehr als 350 Neu­in­fek­tio­nen pro 100.000
    Ein­woh­nern in sie­ben Tagen wer­den Clubs und Dis­ko­the­ken in Innen­räu­men
    geschlos­sen. Aus Sicht des Bun­des ist das recht­lich schon jetzt mög­lich. Bei der
    Reform des Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes wird dies aber noch ein­mal unzwei­fel­haft
    klar­ge­stellt. Die Län­der kön­nen die­se Mög­lich­keit aber schon jetzt flä­chen­de­ckend
    nut­zen, wo nötig.
  • 11. In Krei­sen mit einer Inzi­denz ober­halb von 350 pro 100.000 Ein­woh­ner müs­sen alle
    Kon­tak­te redu­ziert wer­den. Des­halb gilt bei pri­va­ten Fei­ern und Zusam­men­künf­ten eine Teil­neh­mer­gren­ze von 50 Per­so­nen (Geimpf­te und Gene­se­ne) in Innen­räu­men und 200 Per­so­nen (Geimpf­te und Gene­se­ne) im Außenbereich.
  • 12. In den Schu­len gilt eine Mas­ken­pflicht für alle Klassenstufen.
  • 13.Es wer­den stren­ge Kon­trol­len aller Regeln sicher­ge­stellt. Das gilt ins­be­son­de­re
    für Kon­trol­len des Impf­sta­tus, die mög­lichst mit­tels Apps erfol­gen sollen.
  • 14.Der Gesetz­ge­ber wird gebe­ten, das Infek­ti­ons­schutz­ge­setz um wei­te­re
    Rege­lun­gen zu ergän­zen, damit Län­der und Regio­nen mit einem hohen
    Infek­ti­ons­ge­sche­hen wei­ter­hin ange­mes­se­ne zusätz­li­che Maß­nah­men (z.B.
    zeit­lich befris­te­te Schlie­ßun­gen von Gast­stät­ten, Ver­bot der Alko­hol­ab­ga­be oder
    des Alko­hol­kon­sums, Beschrän­kung von Ansamm­lun­gen, Ein­schrän­kun­gen bei
    Hotel­über­nach­tun­gen) zur Ver­fü­gung haben. Dar­über hin­aus wird er gebe­ten, die
    Über­gangs­frist für Schutz­maß­nah­men im Infek­ti­ons­schutz­ge­setz, die bis zum 25.
    Novem­ber 2021 in Kraft getre­ten sind, über den 15. Dezem­ber 2021 hin­aus zu
    ver­län­gern. Es wird gesetz­lich klar­ge­stellt, dass die­se Maß­nah­men auch regio­nal
    dif­fe­ren­ziert (z.B. Land­krei­se) ange­ord­net wer­den können.
  • 15. All die vor­ge­nann­ten Maß­nah­men mar­kie­ren bun­des­weit ein­heit­li­che Min­dest­stan­dards. Damit ver­schär­fen auch vie­le Län­der und Regio­nen mit aktu­ell
    nied­ri­gen Inzi­den­zen ihre Regeln, um die Wel­le abzu­mil­dern und ihre
    Gesund­heits­sys­te­me vor­aus­schau­end zu ent­las­ten. Die beson­ders betrof­fe­nen
    Län­der wer­den auch wei­ter­hin über die­se Min­dest­stan­dards hin­aus mit
    lan­des­recht­li­chen Rege­lun­gen tätig werden.
  • 16. Der Bund wird eine ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Impf­pflicht für Beschäf­tig­te auf den
    Weg brin­gen, z.B. in Alten­pfle­ge­ein­rich­tun­gen und Krankenhäusern.
  • 17. Bund und Län­der begrü­ßen es, dass der Deut­sche Bun­des­tag zeit­nah über eine
    all­ge­mei­ne Impf­pflicht ent­schei­den will. Sie kann grei­fen, sobald sicher­ge­stellt
    wer­den kann, dass alle zu Imp­fen­den auch zeit­nah geimpft wer­den kön­nen, also
    etwa ab Febru­ar 2022. Bund und Län­der bit­ten den Ethik­rat, hier­zu bis Jah­res­en­de
    eine Emp­feh­lung zu erarbeiten.
  • 18. Im Bun­des­kanz­ler­amt wird ein Exper­ten­gre­mi­um von Wis­sen­schaft­le­rin­nen
    und Wis­sen­schaft­lern ein­ge­rich­tet. Es soll ein­mal die Woche tagen und
    gemein­sa­me Vor­schlä­ge machen.
  • 19. Am Sil­ves­ter­tag und Neu­jahrs­tag wird bun­des­weit ein An- und
    Ver­samm­lungs­ver­bot umge­setzt. Dar­über hin­aus gilt ein Feu­er­werks­ver­bot auf
    durch die Kom­mu­nen zu defi­nie­ren­den publi­kums­träch­ti­gen Plät­zen. Der Ver­kauf
    von Pyro­tech­nik vor Sil­ves­ter wird in die­sem Jahr gene­rell ver­bo­ten und vom
    Zün­den von Sil­ves­ter­feu­er­werk gene­rell drin­gend abge­ra­ten, auch vor dem
    Hin­ter­grund der hohen Ver­let­zungs­ge­fahr und der bereits enor­men Belas­tung des
    Gesund­heits­sys­tems. Für die hier­von betrof­fe­nen Unter­neh­men ist wie im
    ver­gan­ge­nen Jahr eine ent­spre­chen­de Kom­pen­sa­ti­on im Rah­men der
    Wirt­schafts­hil­fen vorzusehen.
  • 20. Die Regie­rungs­chefin­nen und ‑chefs der Län­der begrü­ßen das durch die
    Bun­des­re­gie­rung vor­ge­leg­te Term-Sheet zur Über­brü­ckungs­hil­fe IV, mit dem zur
    Umset­zung des Beschlus­ses vom 18. Novem­ber 2021 ein Hilfs­in­stru­ment für die
    von Coro­na-Schutz­maß­nah­men beson­ders betrof­fe­nen Advents­märk­te geschaf­fen
    wer­den soll. Die­ses soll zügig umge­setzt wer­den. Die Här­te­fall­hil­fen, der
    Son­der­fonds des Bun­des für Mes­sen und Aus­stel­lun­gen, der Son­der­fonds des
    Bun­des für Kul­tur­ver­an­stal­tun­gen, das Pro­gramm Coro­na-Hil­fen Pro­fi­sport und
    das KFW-Son­der­pro­gramm sol­len ver­län­gert wer­den. Eben­so begrü­ßen sie, dass
    das Bun­des­ka­bi­nett die wesent­li­chen Son­der­re­ge­lun­gen beim Kurz­ar­bei­ter­geld
    bis zum 31. März 2022 ver­län­gert hat. Sie bit­tet die Bun­des­re­gie­rung, die wei­te­re
    Ent­wick­lung im Blick zu behalten.

Hin­sicht­lich der Aus­nah­men ori­en­tie­ren sich die Län­der am ent­spre­chen­den Kata­log in der Bundesnotbremse.


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Gal­li­markt 2026 in Leer: 7 neue Fahr­ge­schäf­te, gro­ßes Feu­er­werk und Programm

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Gal­li­markt 2026 in Leer: Tra­di­tio­nel­le High­lights und sie­ben neue Fahrgeschäfte

Vom 14. bis 18. Okto­ber 2026 wird Leer wie­der zum Mit­tel­punkt der Regi­on. Rund eine hal­be Mil­li­on Men­schen wer­den zum Gal­li­markt erwar­tet. Mit rund 250 Geschäf­ten, 21 Groß­fahr­ge­schäf­ten und zahl­rei­chen Pro­gramm­hö­he­punk­ten bie­tet die fünf­te Jah­res­zeit der Stadt auch in die­sem Jahr eine Mischung aus Tra­di­ti­on, Unter­hal­tung und neu­en Attraktionen.

Beim Pres­se­ge­spräch infor­mier­ten Bür­ger­meis­ter Claus-Peter Horst, Mit­ar­bei­ten­de des städ­ti­schen Ord­nungs­am­tes, Ver­tre­ter des Schau­stel­ler­ver­ban­des sowie der Poli­zei­in­spek­ti­on Leer-Emden über das Pro­gramm, neue und tra­di­tio­nel­le Ange­bo­te, das Ver­kehrs- und Sicher­heits­kon­zept sowie wich­ti­ge Hin­wei­se für Besucher.

Sie­ben neue Groß­fahr­ge­schäf­te beim Gallimarkt

Ins­ge­samt ste­hen auf dem Gal­li­markt 2026 21 Groß­fahr­ge­schäf­te. Gleich sie­ben davon sind in die­sem Jahr erst­mals in Leer dabei.

Zu den Neu­hei­ten gehört das 65 Meter hohe „Infi­ni­ty 2.0“. Für Action sor­gen außer­dem die Fahr­ge­schäf­te „Mach 1“, „Play­ball“, „Heroes“ und „The Beast – Hulk vs. Tha­nos“.

Auch für die­je­ni­gen, die es etwas sprit­zi­ger mögen, gibt es eine Neu­heit: Die Wild­was­ser­bahn „Big Splash“ kommt erst­mals nach Leer. Hin­zu kommt die his­to­ri­sche Über­schlag­s­chau­kel „Loo­ping The Loop“, die aus­schließ­lich durch eige­ne Kraft ange­trie­ben wird.

Eben­falls neu auf dem Gal­li­markt ist das Lauf­ge­schäft „Cha­os­fa­brik“.

Mit rund 250 Geschäf­ten ins­ge­samt soll der Gal­li­markt wei­ter­hin Ange­bo­te für unter­schied­li­che Alters­grup­pen bie­ten. Bür­ger­meis­ter Claus-Peter Horst beton­te dabei ins­be­son­de­re den Cha­rak­ter des Gal­li­mark­tes als Fami­li­en­fest.

Für die Stadt Leer und die gesam­te Regi­on sei der Gal­li­markt von gro­ßer Bedeu­tung. Im Mit­tel­punkt stün­den aber vor allem die hun­dert­tau­sen­den Besu­cher, die sich jedes Jahr dar­auf freu­en, die Gal­li­markt­ta­ge gemein­sam mit Fami­lie, Freun­den und Bekann­ten zu verbringen.

Gal­li­vi­eh­markt eröff­net die Gallimarkt-Woche

Noch bevor der eigent­li­che Gal­li­markt beginnt, steht der tra­di­tio­nel­le Gal­li­vi­eh­markt auf dem Pro­gramm. Am Diens­tag, 13. Okto­ber 2026, ab 15 Uhr star­tet der Auf­trieb der Tiere.

Die Vieh­markt­meis­ter Hin­ne­rich Bak­ker und Mar­kus Wie­ne­kamp rech­nen in die­sem Jahr mit rund 800 Tie­ren, dar­un­ter zahl­rei­che Kleintiere.

Neben dem tra­di­tio­nel­len Vieh­han­del gibt es auch ein Rah­men­pro­gramm. Dazu gehört der ange­schlos­se­ne Mit­tel­al­ter­markt mit dem „Clan Of Ker­ry“. Außer­dem kön­nen Besu­cher eine Aus­stel­lung his­to­ri­scher Tech­nik besichtigen.

Eröff­nung am Mitt­woch vor dem His­to­ri­schen Rathaus

Der offi­zi­el­le Auf­takt des Gal­li­mark­tes fin­det tra­di­tio­nell vor dem His­to­ri­schen Rat­haus statt. Die Eröff­nung beginnt am Mitt­woch um 11:30 Uhr.

Am Don­ners­tag folgt der Tag der Betrie­be und Ver­ei­ne. Für die jün­ge­ren Gal­li­markt­be­su­cher gibt es an die­sem Tag eben­falls ein beson­de­res High­light: Ab 14 Uhr steht der belieb­te Auf­tritt der Super­hel­den auf dem Programm.

Gro­ßes Feu­er­werk am Freitag

Ein Höhe­punkt des Gal­li­mark­tes ist auch in die­sem Jahr das Feu­er­werk am Hafen. Es beginnt am Frei­tag ab 22 Uhr.

Nach Anga­ben des Ver­eins rei­sen­der Schau­stel­ler Ost­fries­land e. V. soll das Feu­er­werk 2026 län­ger und grö­ßer aus­fal­len. Geplant sind zudem Figu­ren, die es in die­ser Form bis­lang noch nicht in der Regi­on gege­ben haben soll.

Lam­pion­fahrt, Got­tes­dienst und ver­kaufs­of­fe­ner Sonntag

Am Sams­tag steht mit der Lam­pion­fahrt im Hafen ein wei­te­rer tra­di­tio­nel­ler Pro­gramm­punkt auf dem Plan. Sie beginnt um 18:45 Uhr.

Der Sonn­tag star­tet um 10 Uhr mit dem Schau­stel­ler­got­tes­dienst im Fest­zelt. Anschlie­ßend öff­nen die Geschäf­te beim ver­kaufs­of­fe­nen Sonn­tag im gesam­ten Stadt­ge­biet ab 12 Uhr.

Eine wei­te­re Neue­rung gibt es am Sonn­tag­nach­mit­tag: Im Fest­zelt wird um 14 Uhr und um 16:30 Uhr jeweils eine Zau­ber­show für Kin­der angeboten.

Zum Abschluss des Tages war­tet ab 18 Uhr die Hap­py Hour auf dem Gal­li­markt.

Bewähr­tes Sicher­heits­kon­zept wird fortgeführt

Damit die zahl­rei­chen Besu­cher den Gal­li­markt sicher erle­ben kön­nen, haben Stadt, Poli­zei, Feu­er­wehr, DRK und Markt­ver­wal­tung erneut ein umfang­rei­ches Sicher­heits­kon­zept vorbereitet.

Das bereits im ver­gan­ge­nen Jahr ein­ge­setz­te Zufahrts­schutz­kon­zept kommt auch 2026 wie­der zum Einsatz.

Im Sicher­heits­pool neben dem Rie­sen­rad sind Feu­er­wehr, DRK, Poli­zei und Markt­ver­wal­tung täg­lich vom Beginn bis eine Stun­de nach Ende des Gal­li­mark­tes erreichbar.

Das Ver­an­stal­tungs­ge­län­de wird außer­dem kon­se­quent per Video beob­ach­tet. Ziel ist es, beson­ders hohe Per­so­nen­dich­ten früh­zei­tig zu erken­nen und bei Bedarf die Besu­cher­strö­me gezielt zu len­ken und zu entzerren.

Ins­ge­samt sind täg­lich mehr als 100 Ein­satz­kräf­te auf dem Gelän­de aktiv, um gemein­sam für die Sicher­heit der Besu­cher zu sorgen.

Kos­ten­lo­ses Kinderfinder-Armband

Für Fami­li­en gibt es erneut das kos­ten­lo­se „Kinderfinder“-Armband. Die Arm­bän­der sind im Sicher­heits­pool und bei allen Kin­der­fahr­ge­schäf­ten erhältlich.

Auf dem Arm­band kön­nen Kon­takt­da­ten ein­ge­tra­gen wer­den. Soll­ten Kin­der und Eltern auf dem stark besuch­ten Gal­li­markt von­ein­an­der getrennt wer­den, kann dies dabei hel­fen, schnell wie­der zusammenzufinden.

Kei­ne Glas­fla­schen und Dosen auf dem Festgelände

Aus Sicher­heits­grün­den ist die Mit­nah­me von Glas­fla­schen und Dosen auf das Fest­ge­län­de ver­bo­ten.

Dar­über hin­aus appel­lie­ren die Ver­ant­wort­li­chen erneut an die Besu­cher, kei­ne Hun­de mit auf das Fest­ge­län­de zu brin­gen. Dies sei ins­be­son­de­re mit Blick auf das Tier­wohl nicht sinnvoll.

Anrei­se mit Bus und Bahn empfohlen

Bei der Anrei­se hof­fen die Ver­ant­wort­li­chen auf eine mög­lichst brei­te Nut­zung des öffent­li­chen Per­so­nen­nah­ver­kehrs (ÖPNV).

Auch 2026 bie­ten die Bus­li­ni­en im Land­kreis zahl­rei­che Son­der­fahr­ten zum Gal­li­markt und zurück an. Besu­cher soll­ten die­se Ange­bo­te nut­zen und sich recht­zei­tig über die jewei­li­gen Fahr­plä­ne informieren.

Alle Infor­ma­tio­nen zum Gal­li­markt 2026 online

Alle wich­ti­gen Infor­ma­tio­nen zum Pro­gramm des Gal­li­mark­tes 2026, zu den Regeln auf dem Fest­ge­län­de sowie zu Ver­kehrs­re­ge­lun­gen, Anrei­se und Park­mög­lich­kei­ten sind online bei der Stadt Leer abrufbar.

Infor­ma­tio­nen zum Gal­li­markt 2026 – Stadt Leer

Gal­li­markt auch The­ma im Rathaus-Podcast

Auch der Rat­haus-Pod­cast „kurz­erk­LEERt“ beschäf­tigt sich in sei­ner aktu­el­len Fol­ge mit dem Gal­li­markt. Bür­ger­meis­ter Claus-Peter Horst und Markt­meis­ter Micha­el Mey­er spre­chen über die Geschich­te des tra­di­ti­ons­rei­chen Mark­tes, per­sön­li­che Gal­li­markt-Erin­ne­run­gen und die Höhe­punk­te des dies­jäh­ri­gen Programms.

Der Pod­cast ist unter kurz-erkleert.podigee.io sowie auf den gän­gi­gen Pod­cast-Platt­for­men verfügbar.

🎡 Wir Leera­ner berich­tet rund um den Gal­li­markt!

Die Face­book­sei­te „Wir Leera­ner“ des Lese­r­ECHO-Ver­lags beglei­tet den Gal­li­markt auch in die­sem Jahr mit aktu­el­len Infor­ma­tio­nen, Ver­an­stal­tungs­tipps, Fotos und Berich­ten.
Bei­trä­ge aus dem Lese­r­ECHO-Por­tal wer­den dabei regel­mä­ßig auf Face­book ver­öf­fent­licht und errei­chen so zusätz­lich vie­le Men­schen in der Regi­on.

❤️ Und wie immer gilt: Alle Bei­trä­ge im Lese­r­ECHO-Por­tal sind ohne Abo­kos­ten und ohne Bezahl­schran­ken lesbar.

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Land­frau­en Sta­pel­moor stär­ken Zusam­men­halt: Mehr als 70 Mit­glie­der enga­gie­ren sich

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Land­frau­en in Sta­pel­moor set­zen auf Zusam­men­halt und Gemeinschaft

Sta­pel­moor – Seit rund neun Mona­ten steht bei den Land­frau­en Sta­pel­moor ein neu­er Vor­stand an der Spit­ze. Das Team hat die Ver­eins­ar­beit neu orga­ni­siert und möch­te dabei ins­be­son­de­re den Zusam­men­halt und das Mit­ein­an­der stär­ken. Bei einem Besuch des SPD-Land­tags­ab­ge­ord­ne­ten Nico Blo­em berich­te­ten die Land­frau­en über ihre Arbeit, aktu­el­le The­men und ihre wei­te­ren Pläne.

„In einer Zeit, in der der Zusam­men­halt immer weni­ger wird, wol­len wir uns für das Mit­ein­an­der ein­set­zen“, erklär­te Rie­ke Kula aus dem neu­en Teamvorstand.

Beglei­tet wur­de Nico Blo­em bei sei­nem Besuch vom SPD-Stadt­rats­frak­ti­ons­vor­sit­zen­den Hel­mut Geu­ken, Rats­herrn Gün­ter Geer­des und Orts­vor­ste­her Bern­hard Sie­mons. Blo­em wür­dig­te das ehren­amt­li­che Enga­ge­ment der Land­frau­en: „Die Land­frau­en ste­hen für Gemein­sinn und Zusam­men­halt. Das erle­be ich auch hier wie­der. Herz­li­chen Dank für die ehren­amt­li­che Arbeit.“

Mehr als 70 Mit­glie­der enga­gie­ren sich

Die Land­frau­en Sta­pel­moor zäh­len etwas mehr als 70 Mit­glie­der. Regel­mä­ßig tref­fen sie sich zu gemein­sa­men Ver­an­stal­tun­gen und Akti­vi­tä­ten. Dazu gehö­ren unter ande­rem Klön­a­ben­de, bei denen der per­sön­li­che Aus­tausch und die Pfle­ge der Gemein­schaft im Mit­tel­punkt stehen.

Auch der Kon­takt unter­ein­an­der ist den Land­frau­en wich­tig. Gleich­zei­tig möch­te der Ver­ein künf­tig ver­stärkt den Nach­wuchs anspre­chen und jün­ge­re Frau­en für die Arbeit der Land­frau­en gewinnen.

Pfle­ge und Ärz­te­man­gel als Gesprächsthemen

Der Besuch von Nico Blo­em bot den Land­frau­en außer­dem die Gele­gen­heit, The­men anzu­spre­chen, die sie und die Men­schen vor Ort beschäf­ti­gen. Dazu gehör­ten unter ande­rem die Pfle­ge und der Ärz­te­man­gel.

Im gemein­sa­men Gespräch ging es damit auch um Fra­gen, die über die Ver­eins­ar­beit hin­aus­rei­chen und für die Ent­wick­lung des länd­li­chen Rau­mes von Bedeu­tung sind.

Blo­em lud die Land­frau­en zudem zu einem Besuch des Nie­der­säch­si­schen Land­ta­ges ein. Das Ange­bot stieß auf Inter­es­se und wur­de von den Land­frau­en ger­ne angenommen.

Lob für ehren­amt­li­ches Engagement

Nico Blo­em beton­te die Bedeu­tung der Land­frau­en für das gesell­schaft­li­che Leben vor Ort. „Ich schät­ze die Arbeit der Land­frau­en Sta­pel­moor sehr. Sie inves­tie­ren so viel Arbeit, Zeit und Lei­den­schaft. Sie schaf­fen Momen­te der Begeg­nung und sind immer prä­sent. Bei allen Ver­an­stal­tun­gen und Ter­mi­nen sind die Land­frau­en ver­tre­ten. Gut, dass wir unse­re Land­frau­en haben“, sag­te der SPD-Landtagsabgeordnete.

Damit wur­de beim Besuch in Sta­pel­moor deut­lich, wel­chen Stel­len­wert die ehren­amt­li­che Arbeit der Land­frau­en für das Gemein­schafts­le­ben hat.

 

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Leer: Voll­sper­rung von Neu­er Stra­ße und Rat­haus­stra­ße am 5. Okto­ber wegen Kranarbeiten

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Voll­sper­rung in Leer: Neue Stra­ße und Rat­haus­stra­ße am 5. Okto­ber gesperrt

In Leer kommt es am Mon­tag, 5. Okto­ber 2026, zu einer vor­über­ge­hen­den Voll­sper­rung im Bereich der Neu­en Stra­ße und Rat­haus­stra­ße. Grund sind not­wen­di­ge Kran­ar­bei­ten zur Durch­füh­rung von Arbei­ten am Rat­haus­turm.

Die Sper­rung gilt vor­aus­sicht­lich von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr und erfolgt gemäß § 45 Stra­ßen­ver­kehrs-Ord­nung (StVO) für den Durchgangsverkehr.

Wel­che Berei­che sind betroffen?

Gesperrt wer­den der Ein­mün­dungs­be­reich Königstraße/Neue Stra­ße sowie die Rat­haus­stra­ße auf Höhe des His­to­ri­schen Rat­hau­ses. Der Bereich kann wäh­rend der Arbei­ten nicht mit Kraft­fahr­zeu­gen durch­fah­ren werden.

Fuß­gän­ger und Rad­fah­rer kön­nen den Bau­stel­len­be­reich wei­ter­hin pas­sie­ren. Aller­dings ist die Durch­fahrt bezie­hungs­wei­se der Durch­gang auf­grund der Bau­ar­bei­ten nur ein­ge­schränkt mög­lich.

Zufahrt für Anlie­ger bleibt teil­wei­se möglich

Für die Anlie­ger der Neu­en Stra­ße wird die Zufahrt wei­ter­hin bis zum Park­platz an der Waa­ge ermöglicht.

Das bestehen­de Durch­fahrts­ver­bot auf Höhe der Neu­en Stra­ße Nr. 10 wird für die Dau­er der Sper­rung abge­deckt. Dadurch ist die Durch­fahrt durch die Neue Stra­ße aus Rich­tung Park­platz möglich.

Umlei­tung für den Kraftfahrzeugverkehr

Für den Kraft­fahr­zeug­ver­kehr wird eine Umlei­tung ein­ge­rich­tet. Die­se führt über:

Neue Stra­ße → Gro­nin­ger Stra­ße → An der Seeschleuse

Die Umlei­tungs­stre­cke wird ent­spre­chend ausgeschildert.

Die ver­kehrs­be­hörd­li­chen Maß­nah­men tre­ten mit der Anbrin­gung bezie­hungs­wei­se Auf­stel­lung der Ver­kehrs­zei­chen in Kraft.

Ver­kehrs­teil­neh­mer soll­ten am 5. Okto­ber 2026 im Bereich des His­to­ri­schen Rat­hau­ses mit Ein­schrän­kun­gen rech­nen und die aus­ge­schil­der­te Umlei­tung beachten.

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