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2G-Regeln wer­den auf Ein­zel­han­del ausgeweitet

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Maß­nah­men zur Bewäl­ti­gung der Corona-Pandemie

Die Lage in unse­rem Land ist sehr ernst. In vie­len Regio­nen Deutsch­lands stei­gen die
Inzi­den­zen, die Belas­tung in den Kran­ken­häu­sern gerät vie­ler­orts an sei­ne Gren­zen,
ins­be­son­de­re im Süden und Osten Deutsch­lands. Die Pan­de­mie trifft unser gan­zes
Land hart. Über die soli­da­ri­sche Ver­tei­lung von Inten­siv­pa­ti­en­ten sind wir alle eng
mit­ein­an­der verbunden.

Des­halb wer­den wir in einem Akt der natio­na­len Soli­da­ri­tät gemein­sam dafür
sor­gen, dass die Infek­ti­ons­zah­len wie­der sin­ken und unser Gesund­heits­sys­tem
ent­las­tet wird.

Vor die­sem Hin­ter­grund beschlie­ßen die Bun­des­kanz­le­rin und die
Regie­rungs­chefin­nen und ‑chefs der Länder:

  • 1. Die bestehen­den Beschlüs­se der Bun­des­kanz­le­rin und der Regie­rungs­chefin­nen
    und Regie­rungs­chefs der Län­der blei­ben wei­ter­hin gül­tig, sofern die­ser Beschluss
    kei­ne abwei­chen­den Fest­le­gun­gen trifft. Die Län­der wer­den ihre
    Lan­des­ver­ord­nun­gen ent­spre­chend anpassen.
  • 2. Ein erwei­ter­ter Bund-Län­der-Kri­sen­stab wird im Bun­des­kanz­ler­amt ein­ge­rich­tet,
    der früh­zei­tig die Pro­ble­me in der Logis­tik, bei der Impf­stoff­lie­fe­rung und ‑ver­tei­lung
    erken­nen und behe­ben soll.
  • 3. Bund und Län­der wer­den gemein­sam dar­an arbei­ten, bis Weih­nach­ten allen, die
    sich für eine Erst­imp­fung ent­schei­den und allen, die frist­ge­recht eine Zweit- oder
    Auf­frisch­imp­fung benö­ti­gen, die Imp­fung zu ermög­li­chen. Bei einer hohen
    Nach­fra­ge in der Bevöl­ke­rung kann das bis zu 30 Mil­lio­nen Imp­fun­gen erfordern.
  • 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Per­so­nen deut­lich aus­wei­ten, die Imp­fun­gen
    durch­füh­ren dür­fen. Kurz­fris­tig geht das über Dele­ga­tio­nen, mit denen Ärz­tin­nen
    und Ärz­ten an Apo­the­ke­rin­nen und Apo­the­ker sowie Pfle­ge­fach­kräf­te, etwa in
    Alten­hei­men die Imp­fung dele­gie­ren dür­fen. Dar­über hin­aus soll eine gesetz­li­che
    Ände­rung erfol­gen für Apo­the­ke­rin­nen und Apo­the­ker, Zahn­ärz­tin­nen und
    Zahn­ärz­te und wei­te­re, um den Kreis der Berech­tig­ten, die in der Coro­na­Pan­de­mie Imp­fun­gen durch­füh­ren kön­nen, auszuweiten.
  • 5. Weil der Schutz der Coro­na-Imp­fung vor den aktu­ell vor­herr­schen­den
    Virus­va­ri­an­ten bei den der­zeit ver­füg­ba­ren Impf­stof­fen etwa ab dem fünf­ten Monat
    kon­ti­nu­ier­lich nach­lässt, wird der Impf­sta­tus, das heißt die Dau­er der
    Aner­ken­nung als voll­stän­dig geimpf­te Per­son, zu ver­än­dern sein, sofern kei­ne
    Auf­fri­schungs­imp­fung erfolgt. Auf Ebe­ne der Euro­päi­schen Uni­on wird dis­ku­tiert,
    dass der Impf­sta­tus nach der zwei­ten Imp­fung sei­ne Gül­tig­keit für neun Mona­te
    behal­ten soll. Bund und Län­der wer­den sich unter Berück­sich­ti­gung der
    Impf­kam­pa­gne und der zur Ver­fü­gung ste­hen­den Impf­stof­fe bis zum Jah­res­en­de
    ver­stän­di­gen, ab wann und wie eine ent­spre­chen­de Rege­lung in der
    Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land Anwen­dung fin­den soll.
  • 6. Bun­des­weit ist der Zugang zu Ein­rich­tun­gen und Ver­an­stal­tun­gen der Kul­tur- und
    Frei­zeit­ge­stal­tung (Kinos, Thea­ter, Gast­stät­ten, etc.) inzi­denz­un­ab­hän­gig nur für
    Geimpf­te und Gene­se­ne (2G) mög­lich. Ergän­zend kann ein aktu­el­ler Test
    vor­ge­schrie­ben wer­den (2GPlus). Hier­zu sind Aus­nah­men für Per­so­nen, die nicht
    geimpft wer­den kön­nen und für Per­so­nen, für die kei­ne all­ge­mei­ne Impf­emp­feh­lung
    vor­liegt, vor­zu­se­hen. Dar­über hin­aus sind Aus­nah­men für Kin­der und Jugend­li­che
    bis 18 Jah­ren möglich.
  • 7. Die 2G-Regeln wer­den bun­des­weit inzi­denz­un­ab­hän­gig auf den Ein­zel­han­del
    aus­ge­wei­tet. Zugang haben also nur noch Geimpf­te und Gene­se­ne.
    Aus­ge­nom­men sind Geschäf­te des täg­li­chen Bedarfs. Der Zugang muss von den
    Geschäf­ten kon­trol­liert werden.
  • Hin­sicht­lich der Aus­nah­men ori­en­tie­ren sich die Län­der am ent­spre­chen­den Kata­log in der
    Bun­des­not­brem­se.
  • 8. In allen Län­dern wer­den stren­ge Kon­takt­be­schrän­kun­gen für Unge­impf­te
    ver­an­lasst. Pri­va­te Zusam­men­künf­te im öffent­li­chen oder pri­va­ten Raum, an
    denen nicht geimpf­te und nicht gene­se­ne Per­so­nen teil­neh­men, sind auf den
    eige­nen Haus­halt sowie höchs­tens zwei Per­so­nen eines wei­te­ren Haus­hal­tes
    zu beschrän­ken. Kin­der bis zur Voll­endung des 14 Jah­res sind hier­von
    aus­ge­nom­men. Ehe­gat­ten, Lebens­part­ner und Part­ne­rin­nen bzw. Part­ner einer
    nicht­ehe­li­chen Lebens­ge­mein­schaft gel­ten als ein Haus­halt, auch wenn sie kei­nen
    gemein­sa­men Wohn­sitz haben. Pri­va­te Zusam­men­künf­te, an denen aus­schließ­lich
    Geimpf­te und Gene­se­ne teil­neh­men, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
    COVID-19-Schutz­maß­nah­men-Aus­nah­men­ver­ord­nung ent­spre­chend anpassen.
  • 9. Über­re­gio­na­le Sport‑, Kul­tur- und ver­gleich­ba­re Groß­ver­an­stal­tun­gen wer­den
    deut­lich ein­ge­schränkt. Es wer­den Begren­zun­gen der Aus­las­tung und eine
    abso­lu­te Ober­gren­ze von Zuschau­en­den fest­ge­legt. Bei Ver­an­stal­tun­gen in
    geschlos­se­nen Räu­men darf nur 30 bis 50 Pro­zent der Kapa­zi­tät genutzt wer­den
    bis zu einer maxi­ma­len Gesamt­zahl von 5.000 Zuschau­en­den. Bei
    Ver­an­stal­tun­gen im Frei­en darf nur 30 bis 50 Pro­zent der Kapa­zi­tät genutzt wer­den
    bis zu einer maxi­ma­len Gesamt­zahl von 15.000 Zuschau­en­den. Es sind
    medi­zi­ni­sche Mas­ken zu tra­gen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpf­te oder
    Gene­se­ne Zugang haben (2G). Ergän­zend kann für die Teil­neh­men­den ein
    aktu­el­ler Test vor­ge­schrie­ben wer­den (2GPlus). In Län­dern mit einem hohen
    Infek­ti­ons­ge­sche­hen müs­sen Ver­an­stal­tun­gen nach Mög­lich­keit abge­sagt und
    Sport­ver­an­stal­tun­gen ohne Zuschau­er durch­ge­führt werden.
  • 10. Spä­tes­tens ab einer Inzi­denz von mehr als 350 Neu­in­fek­tio­nen pro 100.000
    Ein­woh­nern in sie­ben Tagen wer­den Clubs und Dis­ko­the­ken in Innen­räu­men
    geschlos­sen. Aus Sicht des Bun­des ist das recht­lich schon jetzt mög­lich. Bei der
    Reform des Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes wird dies aber noch ein­mal unzwei­fel­haft
    klar­ge­stellt. Die Län­der kön­nen die­se Mög­lich­keit aber schon jetzt flä­chen­de­ckend
    nut­zen, wo nötig.
  • 11. In Krei­sen mit einer Inzi­denz ober­halb von 350 pro 100.000 Ein­woh­ner müs­sen alle
    Kon­tak­te redu­ziert wer­den. Des­halb gilt bei pri­va­ten Fei­ern und Zusam­men­künf­ten eine Teil­neh­mer­gren­ze von 50 Per­so­nen (Geimpf­te und Gene­se­ne) in Innen­räu­men und 200 Per­so­nen (Geimpf­te und Gene­se­ne) im Außenbereich.
  • 12. In den Schu­len gilt eine Mas­ken­pflicht für alle Klassenstufen.
  • 13.Es wer­den stren­ge Kon­trol­len aller Regeln sicher­ge­stellt. Das gilt ins­be­son­de­re
    für Kon­trol­len des Impf­sta­tus, die mög­lichst mit­tels Apps erfol­gen sollen.
  • 14.Der Gesetz­ge­ber wird gebe­ten, das Infek­ti­ons­schutz­ge­setz um wei­te­re
    Rege­lun­gen zu ergän­zen, damit Län­der und Regio­nen mit einem hohen
    Infek­ti­ons­ge­sche­hen wei­ter­hin ange­mes­se­ne zusätz­li­che Maß­nah­men (z.B.
    zeit­lich befris­te­te Schlie­ßun­gen von Gast­stät­ten, Ver­bot der Alko­hol­ab­ga­be oder
    des Alko­hol­kon­sums, Beschrän­kung von Ansamm­lun­gen, Ein­schrän­kun­gen bei
    Hotel­über­nach­tun­gen) zur Ver­fü­gung haben. Dar­über hin­aus wird er gebe­ten, die
    Über­gangs­frist für Schutz­maß­nah­men im Infek­ti­ons­schutz­ge­setz, die bis zum 25.
    Novem­ber 2021 in Kraft getre­ten sind, über den 15. Dezem­ber 2021 hin­aus zu
    ver­län­gern. Es wird gesetz­lich klar­ge­stellt, dass die­se Maß­nah­men auch regio­nal
    dif­fe­ren­ziert (z.B. Land­krei­se) ange­ord­net wer­den können.
  • 15. All die vor­ge­nann­ten Maß­nah­men mar­kie­ren bun­des­weit ein­heit­li­che Min­dest­stan­dards. Damit ver­schär­fen auch vie­le Län­der und Regio­nen mit aktu­ell
    nied­ri­gen Inzi­den­zen ihre Regeln, um die Wel­le abzu­mil­dern und ihre
    Gesund­heits­sys­te­me vor­aus­schau­end zu ent­las­ten. Die beson­ders betrof­fe­nen
    Län­der wer­den auch wei­ter­hin über die­se Min­dest­stan­dards hin­aus mit
    lan­des­recht­li­chen Rege­lun­gen tätig werden.
  • 16. Der Bund wird eine ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Impf­pflicht für Beschäf­tig­te auf den
    Weg brin­gen, z.B. in Alten­pfle­ge­ein­rich­tun­gen und Krankenhäusern.
  • 17. Bund und Län­der begrü­ßen es, dass der Deut­sche Bun­des­tag zeit­nah über eine
    all­ge­mei­ne Impf­pflicht ent­schei­den will. Sie kann grei­fen, sobald sicher­ge­stellt
    wer­den kann, dass alle zu Imp­fen­den auch zeit­nah geimpft wer­den kön­nen, also
    etwa ab Febru­ar 2022. Bund und Län­der bit­ten den Ethik­rat, hier­zu bis Jah­res­en­de
    eine Emp­feh­lung zu erarbeiten.
  • 18. Im Bun­des­kanz­ler­amt wird ein Exper­ten­gre­mi­um von Wis­sen­schaft­le­rin­nen
    und Wis­sen­schaft­lern ein­ge­rich­tet. Es soll ein­mal die Woche tagen und
    gemein­sa­me Vor­schlä­ge machen.
  • 19. Am Sil­ves­ter­tag und Neu­jahrs­tag wird bun­des­weit ein An- und
    Ver­samm­lungs­ver­bot umge­setzt. Dar­über hin­aus gilt ein Feu­er­werks­ver­bot auf
    durch die Kom­mu­nen zu defi­nie­ren­den publi­kums­träch­ti­gen Plät­zen. Der Ver­kauf
    von Pyro­tech­nik vor Sil­ves­ter wird in die­sem Jahr gene­rell ver­bo­ten und vom
    Zün­den von Sil­ves­ter­feu­er­werk gene­rell drin­gend abge­ra­ten, auch vor dem
    Hin­ter­grund der hohen Ver­let­zungs­ge­fahr und der bereits enor­men Belas­tung des
    Gesund­heits­sys­tems. Für die hier­von betrof­fe­nen Unter­neh­men ist wie im
    ver­gan­ge­nen Jahr eine ent­spre­chen­de Kom­pen­sa­ti­on im Rah­men der
    Wirt­schafts­hil­fen vorzusehen.
  • 20. Die Regie­rungs­chefin­nen und ‑chefs der Län­der begrü­ßen das durch die
    Bun­des­re­gie­rung vor­ge­leg­te Term-Sheet zur Über­brü­ckungs­hil­fe IV, mit dem zur
    Umset­zung des Beschlus­ses vom 18. Novem­ber 2021 ein Hilfs­in­stru­ment für die
    von Coro­na-Schutz­maß­nah­men beson­ders betrof­fe­nen Advents­märk­te geschaf­fen
    wer­den soll. Die­ses soll zügig umge­setzt wer­den. Die Här­te­fall­hil­fen, der
    Son­der­fonds des Bun­des für Mes­sen und Aus­stel­lun­gen, der Son­der­fonds des
    Bun­des für Kul­tur­ver­an­stal­tun­gen, das Pro­gramm Coro­na-Hil­fen Pro­fi­sport und
    das KFW-Son­der­pro­gramm sol­len ver­län­gert wer­den. Eben­so begrü­ßen sie, dass
    das Bun­des­ka­bi­nett die wesent­li­chen Son­der­re­ge­lun­gen beim Kurz­ar­bei­ter­geld
    bis zum 31. März 2022 ver­län­gert hat. Sie bit­tet die Bun­des­re­gie­rung, die wei­te­re
    Ent­wick­lung im Blick zu behalten.

Hin­sicht­lich der Aus­nah­men ori­en­tie­ren sich die Län­der am ent­spre­chen­den Kata­log in der Bundesnotbremse.


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Fähr­be­trieb Ditzum–Petkum: Tech­ni­scher Defekt erzwingt Aus­fall am Montag

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Fäh­re Ditz­um-Pet­kum (Copy­right: Jür­gen Bam­bro­wicz, Westoverledingen)

Wich­ti­ge Infor­ma­ti­on: Fähr­be­trieb Ditz­um-Pet­kum am Mon­tag unterbrochen

Wer am kom­men­den Mon­tag, den 29. Juni 2026, eine Über­fahrt mit der Fäh­re zwi­schen Ditz­um und Pet­kum plant, muss lei­der umpla­nen: Der Fähr­be­trieb muss an die­sem Tag auf­grund eines tech­ni­schen Defekts an der Klap­pen­hy­drau­lik kom­plett ein­ge­stellt werden.

Hin­ter­grün­de zur Stö­rung: Da eine ers­te Prü­fung vor Ort kein ein­deu­ti­ges Ergeb­nis zur Ursa­che des Defekts lie­fer­te, ist eine genaue­re Unter­su­chung erfor­der­lich. Die betrof­fe­nen Bau­tei­le müs­sen dafür demon­tiert und zur fach­män­ni­schen Über­prü­fung in die Schiffs­werft Died­rich nach Older­sum gebracht werden.

Aus­blick: Das Team der Fäh­re arbei­tet mit Hoch­druck an der Lösung und hofft, den Fähr­be­trieb bereits ab Diens­tag, den 30. Juni, wie­der plan­mä­ßig auf­neh­men zu können.

Der Land­kreis Leer wird über den wei­te­ren Ver­lauf schnellst­mög­lich infor­mie­ren. Aktu­el­le Updates fin­det ihr zudem jeder­zeit online unter: www.landkreis-leer.de/fähre-ditzum-petkum.

Bit­te lei­tet die­se Info ger­ne an Freun­de und Bekann­te wei­ter, die die Ver­bin­dung regel­mä­ßig nutzen!

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Blo­ckier­te Zufahr­ten: Falsch­par­ker gefähr­den die zuver­läs­si­ge Müllabfuhr

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Falsch­par­ker behin­dern Müll­ab­fuhr: Land­kreis Leer bit­tet um freie Zufahrt

Falsch par­ken­de Fahr­zeu­ge erschwe­ren zuneh­mend die Arbeit der Müll­ab­fuhr im Land­kreis Leer. Der Abfall­wirt­schafts­be­trieb weist auf die Pro­ble­ma­tik hin und appel­liert an die Rück­sicht­nah­me der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, um eine rei­bungs­lo­se Ent­sor­gung zu gewährleisten.

Fol­gen für alle Haushalte

Die Aus­wir­kun­gen von blo­ckier­ten Stra­ßen beschrän­ken sich nicht nur auf den Zeit­auf­wand der Müll­wer­ker. Klaus Anne­ken, Lei­ter des Abfall­wirt­schafts­be­trie­bes, macht deut­lich: „Das trifft eben auch Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, deren Abfäl­le dann nicht wie geplant abge­holt wer­den können.“

In vie­len Sied­lungs­ge­bie­ten sind die Stra­ßen bereits auf­grund ihrer bau­li­chen Gestal­tung schmal. Kom­men unbe­rech­tigt par­ken­de Fahr­zeu­ge hin­zu, wird der zur Ver­fü­gung ste­hen­de Platz so stark ver­engt, dass die gro­ßen Sam­mel­fahr­zeu­ge die betrof­fe­nen Haus­hal­te nicht mehr errei­chen oder erfor­der­li­che Wen­de­ham­mer nicht nut­zen können.

Respekt­vol­ler Umgang gefordert

Die Müll­wer­ker ver­su­chen bei Schwie­rig­kei­ten vor Ort häu­fig, durch direk­ten Kon­takt zu Anwoh­nern kurz­fris­ti­ge Lösun­gen zu fin­den. Dabei berich­ten die Mit­ar­bei­ten­den jedoch ver­mehrt von einer zuneh­men­den Igno­ranz. In eini­gen Fäl­len kam es sogar zu Beschimp­fun­gen gegen­über dem Personal.

Vor die­sem Hin­ter­grund appel­liert Betriebs­lei­ter Klaus Anne­ken an die Bevöl­ke­rung, den Müll­wer­kern mit dem nöti­gen Respekt und der erfor­der­li­chen Rück­sicht­nah­me zu begegnen.

Gemein­sam für eine zuver­läs­si­ge Entsorgung

Um eine zuver­läs­si­ge Abfall­ent­sor­gung sicher­zu­stel­len, bit­tet der Land­kreis Leer um Unterstützung:

  • Enge Stra­ßen frei­hal­ten: Ins­be­son­de­re an den Tagen der Haus­müll­ab­fuhr soll­te dar­auf geach­tet wer­den, dass Stra­ßen und Wen­de­ham­mer nicht durch par­ken­de Fahr­zeu­ge blo­ckiert werden.

  • Gemein­sa­mes Han­deln: Wenn alle Betei­lig­ten an einem Strang zie­hen, las­sen sich Hin­der­nis­se ver­mei­den und die Abfall­ent­sor­gung rei­bungs­los durchführen.

Detail­lier­te Infor­ma­tio­nen zu den Abfuhr­ter­mi­nen sind jeder­zeit auf der Inter­net­sei­te des Abfall­wirt­schafts­be­trie­bes unter www.all-leer.de/Abfuhrtermine abrufbar.

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Was tun bei Hit­ze? Ganz­heit­li­che Tipps für Kreis­lauf und Ener­gie von Astrid Frey

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Cool blei­ben mit Kör­per und Geist: Astrid Freys Rat­ge­ber für hei­ße Sommertage

Wenn das Ther­mo­me­ter klet­tert, gerät nicht nur unser Kreis­lauf, son­dern oft auch unser Wohl­be­fin­den unter Druck. Die Heil­prak­ti­ke­rin Astrid Frey aus Wes­t­ov­er­le­din­gen weiß aus ihrer Pra­xis: Hit­ze ist eine Belas­tung für das gesam­te ener­ge­ti­sche Sys­tem. Hier sind ihre bes­ten Tipps, wie Sie gesund und gelas­sen durch die hei­ßen Tage kommen.

1. Ener­ge­ti­scher Aus­gleich: Die „inne­re Kühlung“

„Wir dür­fen Hit­ze nicht nur kör­per­lich, son­dern auch ener­ge­tisch betrach­ten“, erklärt Astrid Frey. Wenn der Kör­per unter der Außen­tem­pe­ra­tur lei­det, ist das Immun­sys­tem gefordert.

  • Atem-Pau­sen: Suchen Sie sich mehr­mals am Tag einen küh­len Ort, schlie­ßen Sie die Augen und kon­zen­trie­ren Sie sich auf eine ruhi­ge, tie­fe Bauch­at­mung. Das senkt den Stress­pe­gel und ent­las­tet das Ner­ven­sys­tem, das bei Hit­ze oft im Hoch­be­trieb läuft.

  • Fuß­bä­der: Da die Füße laut V‑Trology eine direk­te Ver­bin­dung zu unse­rem ener­ge­ti­schen Zustand haben, wirkt ein lau­war­mes (nicht eis­kal­tes!) Fuß­bad Wun­der. Es erdet und zieht die ange­stau­te Hit­ze aus dem Kopf­be­reich nach unten ab.

2. Ernäh­rung, die den Kör­per entlastet

Bei gro­ßer Hit­ze soll­te der Kör­per nicht zusätz­lich durch schwe­re Ver­dau­ungs­pro­zes­se belas­tet werden.

  • Was­ser mit Impuls: Trin­ken Sie regel­mä­ßig über den Tag ver­teilt, am bes­ten zim­mer­war­mes Was­ser oder Kräu­ter­tees. Ein Sprit­zer Zitro­ne oder ein paar Minz­blät­ter wir­ken erfri­schend, ohne den Magen zu schocken.

  • Leich­te Kost: Grei­fen Sie zu was­ser­hal­ti­gem Gemü­se wie Gur­ken, Melo­nen oder Toma­ten. Die­se lie­fern nicht nur Flüs­sig­keit, son­dern auch wert­vol­le Mine­ra­li­en, die wir über das Schwit­zen verlieren.

3. Bewe­gung im rich­ti­gen Rhythmus

„Unser Kör­per hat sei­nen eige­nen Rhyth­mus“, so Frey. Wer gegen die Hit­ze ankämpft, ver­braucht wert­vol­le Ener­gie, die für die Selbst­hei­lung fehlt.

  • Die gol­de­ne Regel: Ver­le­gen Sie kör­per­li­che Akti­vi­tä­ten auf die küh­len Mor­gen­stun­den oder den spä­ten Abend.

  • Inne­hal­ten: Wenn Sie spü­ren, dass die Hit­ze Sie „dünn­häu­tig“ oder gereizt macht, ist das ein Signal Ihres Unter­be­wusst­seins, das auf äuße­re Ein­flüs­se reagiert. Gön­nen Sie sich in sol­chen Momen­ten eine bewuss­te Aus­zeit – nur 5 Minu­ten Stil­le kön­nen Ihr ener­ge­ti­sches Feld stabilisieren.

4. Schutz für die Sinne

  • Licht und Schat­ten: Schüt­zen Sie sich nicht nur vor der direk­ten Son­ne, son­dern auch vor zu vie­len Rei­zen. Ein über­hitz­ter Kopf braucht Ruhe. Nut­zen Sie bei Bedarf eine Son­nen­bril­le und eine Kopf­be­de­ckung, um die Reiz­über­flu­tung für Ihr Gehirn zu minimieren.

Astrid Freys Fazit:

„Hit­ze ist eine Zeit, in der wir ler­nen dür­fen, das Tem­po zu dros­seln. Wenn wir dem Kör­per die Ruhe gön­nen, die er jetzt ein­for­dert, kom­men wir nicht nur gesund durch den Som­mer, son­dern nut­zen die Zeit auch für eine ech­te Rege­ne­ra­ti­on unse­rer Reserven.“

Benö­ti­gen Sie indi­vi­du­el­le Unter­stüt­zung bei hit­ze­be­ding­ten Erschöp­fungs­zu­stän­den oder möch­ten Sie mehr über die ener­ge­ti­sche Har­mo­ni­sie­rung in Ihrer Som­mer-Aus­zeit erfah­ren? Astrid Frey berät Sie ger­ne in ihrer Praxis.

Astrid Frey Heil­prak­ti­ke­rin Spie­ker­oo­ger Str. 12 26810 Westoverledingen

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Gefähr­li­cher Irr­weg: HDE warnt vor Abschaf­fung der Mini­jobs im Zuge der Rentenreform Der Han­dels­ver­band Deutsch­land (HDE) übt schar­fe Kri­tik an...

Lokal

Woh­nungs-Check im LK Leer: War­um bar­rie­re­frei­es Umbau­en jetzt zur Pflicht­auf­ga­be wird

Droh­nen­auf­nah­me  von Rolf Boots­mann („Luft­bli­cke Nordwest“) Woh­nen im Alter: War­um der Land­kreis Leer eine Sanie­rungs­of­fen­si­ve braucht Das Pest­el-Insti­tut warnt vor...

Lokal

Schul­po­li­tik am Limit: CDU Ost­fries­land warnt vor dem Aus bewähr­ter Förderschul-Strukturen

Hil­fe­ruf aus Nie­der­sach­sens För­der­schu­len: Ulf Thie­le kri­ti­siert Rot-Grü­ne Schulpolitik Hannover/Ostfriesland. Ein ein­dring­li­cher Brand­brief erschüt­tert die nie­der­säch­si­sche Bil­dungs­po­li­tik. Zahl­rei­che För­der­schu­len und...

Lokal

Tier­schutz in Gefahr: War­um die Wei­de­prä­mie für unse­re Kühe blei­ben muss!

Wei­de­prä­mie vor dem Aus? Ver­bän­de for­dern Kurs­kor­rek­tur der Bundesregierung Ber­lin, 23. Juni 2026 – Die geplan­te Strei­chung der Wei­de­prä­mie für...

Lokal

Kli­ni­kum Leer begrüßt fünf neue Medi­zi­ni­sche Fachangestellte

(v.l.n.r.) Alle­gra Kuzinna (Chef­arzt­se­kre­tä­rin Kli­nik für Ortho­pä­die und Unfall­chir­ur­gie), Dr. med. Phil­ipp Wer­ner (Aus­bil­der, Chef­arzt Kli­nik für Ortho­pä­die und Unfall­chir­ur­gie),...

Blaulicht

Poli­zei­mel­dun­gen aus Ost­fries­land: Dieb­stäh­le und Ein­brü­che in der Region

POL-LER: Pres­se­mit­tei­lung der Poli­zei­in­spek­ti­on Leer/ Emden für den 23.06.2026   Dieb­stahl aus Ver­kaufs­stand++ Ein­brü­che++ Boot ent­wen­det und beschä­digt aufgefunden  ...

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Erfolg­rei­ches und pie­tät­vol­les Mar­ke­ting für Bestatter

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Reich­wei­ten­stark kom­mu­ni­zie­ren: Ver­net­zung von Face­book und Por­ta­len ohne Paywalls

War­um Ver­net­zung hohe Reich­wei­te schafft – Face­book & Online‑Portale im Zusammenspiel In einer Zeit, in der Auf­merk­sam­keit die wich­tigs­te Wäh­rung...

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Frei­er Zugang zu regio­na­len News: Lese­r­ECHO-Ver­lag for­ciert media­le Teilhabe

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BauWoLe.de – Das star­ke Bran­chen­ver­zeich­nis für Hand­wer­ker & Händ­ler aus Ost­fries­land und dem Emsland Regio­nal. Exklu­siv. Effi­zi­ent.Wer als Hand­werks­be­trieb oder...

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Die Nacht gehört euch: Die gro­ße Ü30/Ü40-Par­ty in der Feten­scheu­ne Leer!

Fei­ern wie frü­her: Die gro­ße Ü30/Ü40-Par­ty in der Feten­scheu­ne Leer am 27. Juni Die Ü30/Ü40-Par­ty in der Feten­scheu­ne Leer! Leer. Mar­kie­ren Sie...

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15 Jah­re HUNDund­HAND: Gro­ßes Jubi­lä­ums-Stra­ßen­fest am Flinthörn

Kat­rin und Micha­el Scheu sowie Herr Braun freu­en sich bereits sehr auf das gro­ße Jubi­lä­ums-Stra­ßen­fest am 21. Juni 2026 und...

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Kunst, Kul­tur und Geschich­te: Pre­mie­re des „Som­mer-Kunst­Padd“ in Mitling-Mark!

Per­spek­ti­ven­wech­sel: Der Som­mer-Kunst­Padd ermög­licht neue Ein­bli­cke in Mit­ling-Mark – ganz ähn­lich wie in den bekann­ten Bild­bän­den des ost­frie­si­schen Foto­gra­fen Hart­mut...

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Wee­ner: Der Hafen­Markt lockt mit Hand­werk, Kul­tur und mari­ti­mer Atmosphäre

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Digi­ta­le Zukunft in Leer: KI, Robo­tik und Inno­va­ti­on bei der Digi­tal-Tour 2026 erleben

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Tre­cker Treck Wit­ten­sand 2026: PS-Gewalt, Qualm und Action für die gan­ze Familie

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Som­mer­kon­zert der Gitarren­ju­gend Loga für die Sup­pen­kü­che Leer

Impres­si­on aus dem Vor­jahr: Die Gitarren­ju­gend Loga beim Bene­fiz­kon­zert 2025. (Foto: Wolf­gang Vogelsang) Gitarren­ju­gend Loga lädt zum gro­ßen Som­mer­kon­zert in...

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