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Gas-Umlage — Fragen und Antworten
Gas-Umlage: Ressortabstimmung zur Konkretisierung der § 26 EnSiG-Umlage eingeleitet
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat heute die Ressortabstimmung zur Konkretisierung des saldierten Preisanpassungsmechanismus im Sinne des § 26 Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) eingeleitet. Diese Maßnahme ist angesichts der angespannten Lage auf dem Gasmarkt notwendig, um die Gasversorgung auch im kommenden Winter aufrecht zu erhalten. Ohne sie wären Gasversorgungsunternehmen in der gesamten Lieferkette gefährdet.
Die Rechtsverordnung soll in Kürze vom Bundeskabinett verabschiedet werden und voraussichtlich ab 01.10.2022 greifen. Dazu soll sie voraussichtlich bis Mitte August 2022 in Kraft treten.
Die Nutzung dieses Instruments wird an klar definierte Bedingungen geknüpft, zeitlich befristet und in weiteren Schritten durch zusätzliche zielgenaue Entlastungsmaßnahmen flankiert.
Während der Ressortabstimmung kann es noch zu Anpassungen kommen.
Die durch Russland künstlich geschaffene Energieknappheit und die hieraus resultierenden notwendigen hohen Kosten für Ersatzbeschaffungen sind keine gewöhnlichen Schwankungen, die der Markt ohne Weiteres noch verdauen könnte. Daher hat sich die Bundesregierung entschieden, den Mechanismus des § 26 EnSiG zu nutzen.
Übergreifendes Ziel der Rechtsverordnung zu Konkretisierung des § 26 EnSiG ist es, die Marktmechanismen und Lieferketten so lange wie möglich aufrechtzuerhalten, Insolvenzen von Gashändlern und Dominoeffekte in der Lieferkette der Energiewirtschaft zu verhindern. Durch die verminderten Gasimporte Russlands ist Gas am Markt deutlich teurer geworden. Können die Energieunternehmen die hohen Preise nicht bezahlen und somit ihre Verträge nicht erfüllen, drohen finanzielle Schieflagen bis hin zu Insolvenzen. Brechen diese Energieunternehmen weg, drohen ernste Störungen im gesamten Markt entlang der Lieferkette bis hin zum Letztverbraucher. Um das zu vermeiden, soll die Umlage nach § 26 EnSiG zeitlich befristet und unten engen Voraussetzungen aktiviert werden.
Das Energiesicherungsgesetz kennt zwei Mechanismen, um Kosten an Verbrauchergruppen weiterzureichen: Die Preisanpassung nach § 24 EnSiG und den saldierten Preisanpassungsmechanismus (Umlage) des § 26 EnSiG. Die Bundesregierung und das BMWK haben mit der jetzt ausgearbeiteten Rechtsverordnung einen Vorschlag unterbreitet, den Mechanismus des § 26 EnSiG anstelle des § 24 EnSiG zu aktivieren.
Der Unterschied der saldierten Umlage (§ 26 EnSiG) zur Preisanpassung nach § 24 EnSiG liegt darin, dass nach § 24 EnSiG die Preisweitergabe individuell zwischen den beteiligten Lieferanten und ihren jeweiligen Kunden erfolgt, während nach der Umlage gemäß § 26 die höheren Preise auf alle Gaslieferanten und deren Kunden weitergewälzt werden.
Bei einer Preisanpassung nach § 24 wären Gaskunden unterschiedlich von Preisschocks betroffen: Kunden von Gaslieferanten, die bisher viel Gas aus Russland bezogen hatten (und daher nun große Mengen Gas aus anderen Quellen zu hohen Preisen beschaffen müssen), würden mit sehr stark steigenden Gaspreisen konfrontiert werden. Kunden von Gaslieferanten, die weniger Gas aus Russland eingekauft hatten, wären weniger von Preiserhöhungen betroffen. Diese mehr oder weniger zufällige, sehr ungleiche Verteilung der Kosten aus den verminderten Gaslieferungen aus Russland würde zu sozial und wirtschaftlich problematischen Schieflagen und Wettbewerbsverzerrungen führen.
Bei der nun beschlossenen Umlage nach § 26 EnSiG erfolgt ein Ausgleich der höheren Gasbeschaffungspreise über Gaslieferanten, die in aller Regel diese Kosten an ihre Kunden weitergegeben werden. Die Umlage ist für alle Gas-Lieferanten (gerechnet in Cent pro Kilowattstunde) gleich hoch. Die § 26 EnSiG-Umlage erlaubt damit eine faire Verteilung der Lasten auf viele Schultern.
1) Wie funktioniert der Mechanismus des § 26 EnSiG?
Der saldierte Preisanpassungsmechanismus ähnelt einer Umlage. Er basiert darauf, dass die Kosten der Ersatzbeschaffung für Gas ermittelt werden und der Marktgebietsverantwortliche diese auf die Bilanzkreisverantwortlichen (in der Regel Lieferanten) umlegt und diese sie letztlich an alle Gasendverbraucher weitergeben.
2) Welche Voraussetzungen definiert die Rechtsverordnung?
Die Rechtsverordnung ist an enge Voraussetzungen geknüpft und befristet den Mechanismus zeitlich.
So ist Voraussetzung für die Aktivierung, dass eine „erhebliche Reduzierung der Gassimportmengen nach Deutschland unmittelbar bevorsteht. Diese Feststellung wird in der Verordnung getroffen. Seit dem 14.06.2022 hat Russland die Liefermengen durch die Nord Stream 1 Pipeline zunächst auf rund 40% reduziert. Nach Abschluss der Wartungsarbeiten am 21.07.2022 wurde zunächst das niedrige Niveau von 40% aufrechterhalten und dann noch einmal auf 20 % gesenkt, ohne dass es hierfür einen technischen Grund gibt.
3) Wer hat Anspruch auf finanziellen Ausgleich?
Die Anspruchsberechtigten des finanziellen Ausgleichs sind die von Mehrkosten aufgrund der erheblichen Reduzierung der Gesamtgasimporte unmittelbar betroffenen Energieversorgungsunternehmen (Gasimporteure). Die Mehrkosten für die Ersatzbeschaffung für die ausbleibenden Gasmengen aus Russland werden in dem in der Verordnung festgelegten Verfahren ermittelt und durch Wirtschaftsprüfer testiert.
4) Ab wann greift die Rechtsverordnung und wie lange gilt die Rechtsverordnung?
Die Rechtsverordnung ist zeitlich befristet. Sie soll voraussichtlich ab dem 01.10.2022 greifen, d.h. die Umlage soll zum 1.10 umgesetzt werden, und zeitlich befristet gelten bis zum 30.09.2024. Die Geltung bis zum 30.09.2024 bezeichnet den Gesamtgeltungszeitraum der Verordnung. Das EnSiG schreibt vor, dass die Rechtsverordnung zeitlich befristet sein muss.
In diesem Geltungszeitraum werden Erstattungsansprüche der Unternehmen berücksichtigt, die bis zum 01.04.2024 entstanden, geltend gemacht und geprüft worden sind. Das heißt, der sogenannte Saldierungszeitraum ist der 01.10.2022 bis 01.04.2024. Die Zeit vom 01.04.2024 bis 30.09.2022 dient der administrativen Abwicklung.
Dass die Umlage ab dem 01.10.2022 greift, bedeutet auch, dass die Gasimporteure bis dahin die Kosten selbst tragen müssen, damit auch unter diesem Gesichtspunkte eine faire Verteilung der Lasten erfolgt.
5) Gilt die Rechtsverordnung sowohl für Bestandsverträge als auch für Neuverträge und wie funktioniert der Mechanismus konkret?
Die Rechtsverordnung gilt für alle Gasmengen, die bereits an Endkunden verkauft wurden (Bestandsverträge).
In der aktuellen Marktlage ist es so, dass Gasimporteure teilweise Langfristlieferverträge mit Russland geschlossen haben, die von russischer Seite nicht mehr erfüllt werden, obgleich eine vertragliche Lieferpflicht besteht und keine technischen Gründe für die Nichtlieferung vorliegen.
Gleichzeitig haben die Gasimporteure in Deutschland ihrerseites Lieferpflichten gegenüber ihren Kunden, vor allem gegenüber Stadtwerken. Die Gasimporteure in Deutschland können diesen Lieferpflichten gegenüber den Stadtwerken aktuell nur gerecht werden, indem sie die ausgefallenen Mengen aus Russland durch den Kauf teurerer Mengen am Kurzfristmarkt ersetzen. Damit sie diese Mehrkosten schultern können, bekommen sie in Zukunft über den Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe (THE) eine Erstattung gezahlt, die aus der Umlage finanziert wird. Dazu erhalten die Gasimporteure gem. § 2 der Rechtsverordnung einen finanziellen Erstattungsanspruch gegenüber dem Marktgebietsverantwortlichen THE. Die Höhe der Mehrkosten ist jeweils darzulegen, von einem Wirtschaftsprüfer zu testieren und bei THE einzureichen. THE zahlt auf Grundlage der WP geprüften Anträge aus. Die Finanzierung dieses Erstattungsanspruchs erfolgt über eine Umlage an alle Bilanzkreisverantwortlichen (Gasversorger); diese werden die Umlage voraussichtlich vollständig an die Gaskunden weiterreichen. Der Umlagemechanismus des § 4 der Rechtsverordnung funktioniert dabei ähnlich wie andere Umlagen, in Teilen vergleichbar mit der EEG-Umlage.
6) Wie hoch ist die Umlage?
Die Höhe der Umlage hängt von der Zahl und Höhe der geltend gemachten finanziellen Ausgleichsansprüche ab. Die Höhe der Umlage soll bis Mitte/Ende August 2022 auf der Homepage von THE veröffentlicht werden.
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz / Foto: LeserECHO-Verlag
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Prävention und Schutz: Das Emsland wird offiziell FSME-Risikogebiet
Zeckenbiss: So schützen Sie sich in der Ferienzeit richtig
Die Urlaubszeit steht vor der Tür, die Temperaturen steigen und es zieht uns nach draußen. Doch mit der Wärme werden auch Zecken im Grünen aktiv. Ob beim Wandern, Camping oder dem einfachen Spaziergang mit dem Hund – ein Zeckenbiss ist nicht nur unangenehm, sondern kann auch gesundheitliche Risiken wie FSME oder Borreliose bergen.
Niedersachsens Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi betont: „Hat die Zecke zugestochen, sollte man sie schnell entfernen.“ Während Borreliose-Bakterien oft erst nach einigen Stunden übertragen werden, gelangen FSME-Viren sofort beim Stich in die Blutbahn.
FSME-Risikogebiete: Das Emsland und Celle im Fokus
Früher galt die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) vor allem als Problem in Süddeutschland. Mittlerweile hat sich die Lage verändert. In Niedersachsen wurden bereits zwei Landkreise offiziell zu Risikogebieten erklärt:
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Landkreis Emsland
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Landkreis Celle
Wer in diesen Regionen lebt oder dort Urlaub plant, sollte eine FSME-Impfung in Erwägung ziehen. Die Fallzahlen in Niedersachsen schwankten zuletzt zwischen 7 (2021) und 13 Fällen (2024).
Borreliose und FSME: Die Unterschiede
| Merkmal | FSME | Borreliose |
| Erreger | Virus | Bakterium |
| Übertragung | Sofort beim Stich | Meist nach 12–24 Stunden Saugzeit |
| Symptome | Grippeähnlich, Fieber, Entzündung der Hirnhäute möglich | Wanderröte (ringförmig), Gelenkschmerzen |
| Schutz/Therapie | Impfung verfügbar, keine ursächliche Heilung | Keine Impfung, Behandlung mit Antibiotika |
Wichtiger Hinweis: Die sogenannte Wanderröte bei Borreliose ist eine münzgroße Rötung, die sich ringförmig um den Zeckenbiss ausbreitet. Sollten Sie dieses Symptom bemerken, suchen Sie umgehend einen Arzt auf.
Prävention: So vermeiden Sie einen Zeckenbiss
Um das Risiko von vornherein zu minimieren, rät Dr. Masyar Monazahian vom Landesgesundheitsamt (NLGA) zu einfachen, aber effektiven Maßnahmen:
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Die richtige Kleidung: Tragen Sie im Unterholz festes Schuhwerk sowie lange Hosen und Oberteile. Auf heller Kleidung lassen sich die dunklen Zecken viel leichter entdecken, bevor sie die Haut erreichen.
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Repellentien nutzen: Insektenschutzmittel können Zecken für einige Stunden abwehren.
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Körper absuchen: Nach jedem Aufenthalt in der Natur sollten Sie sich und Ihre Kinder gründlich absuchen. Zecken lieben warme, dünne Hautstellen wie:
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Kniekehlen
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Achselhöhlen
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Hals und Kopfbereich
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Schrittbereich
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Vorsorge ist der beste Reiseschutz
Ein Zeckenbiss sollte niemals unterschätzt werden, ist aber kein Grund zur Panik. Wer informiert ist, sich passend kleidet und gegebenenfalls den Impfschutz mit dem Hausarzt abklärt, kann die Ferienzeit unbeschwert genießen. Gerade bei Reisen in östliche oder südöstliche Nachbarländer ist eine erhöhte Aufmerksamkeit ratsam, da dort viele Zecken infiziert sind.
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Haushalte gesucht: 90 Euro Prämie für digitale Ausgabenerfassung
Haushaltbefragung 2026: Digitale Kassenbon-Erfassung und 90 Euro Prämie
Das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) geht neue Wege bei der Erfassung privater Haushaltsausgaben. Im Rahmen der „Laufenden Wirtschaftsrechnungen“ (LWR) 2026 wird erstmals eine innovative Scan-Funktion in einer speziellen App angeboten. Teilnehmende Haushalte können ihre Kassenzettel von Supermärkten, Discountern und Drogerien nun einfach fotografieren oder hochladen. Die App erkennt Artikel sowie Preise automatisch und ordnet sie den passenden Kategorien zu, was die Dokumentation erheblich beschleunigt.
Wer kann teilnehmen?
Die Befragung richtet sich an ein breites Spektrum der Bevölkerung, um ein repräsentatives Bild der Lebenshaltungskosten in Deutschland und der EU zu erhalten. Besonders gesucht werden aktuell:
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Haushalte mit volljährigen Kindern
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Mehrgenerationenhaushalte und Wohngemeinschaften
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Paare mit minderjährigen Kindern
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Haushalte von Nichterwerbstätigen
Eine wichtige Neuerung: Erstmals können auch Haushalte von Selbstständigen und Freiberuflern teilnehmen, sofern die Haupteinkommensperson dieser Tätigkeit nachgeht. Erfasst werden dabei ausschließlich die privaten Finanzen.
Ablauf und Belohnung
Die teilnehmenden Haushalte dokumentieren einen Monat lang ihre Einnahmen und Ausgaben sowie Angaben zur Wohnsituation und Ausstattung. Dies kann wahlweise digital per App oder klassisch in Papierform erfolgen. Als Anerkennung für die vollständige und gewissenhafte Mitwirkung zahlt das Landesamt eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 90 Euro.
Neben der Prämie bietet die Teilnahme den Bürgern die Chance, einen präzisen Überblick über die eigenen Lebenshaltungskosten zu gewinnen. Die gewonnenen Daten sind zudem eine wichtige Grundlage für wirtschaftliche und soziale Planungen auf nationaler und europäischer Ebene.
Anmeldung und Information
Interessierte können sich direkt online unter www.lwr.de/teilnahme bewerben. Weitere Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen sind auf der Hauptseite www.lwr.de oder über die Website des Landesamtes für Statistik Niedersachsen verfügbar. Für telefonische Rückfragen steht das Team unter der Nummer 0511/9898–1433 zur Verfügung.
Haushaltbefragung mit App-Scan: 90 Euro Prämie für Teilnehmer
Das Landesamt für Statistik Niedersachsen sucht Haushalte für eine freiwillige Befragung zu Einnahmen und Ausgaben. Dank einer neuen Scan-Funktion lassen sich Kassenzettel jetzt ganz einfach per App erfassen. Die Teilnahme wird mit einer attraktiven Prämie belohnt, wobei erstmals auch Selbstständige und Freiberufler mitmachen können.
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Dein Move in die Medienwelt: Werde Creator & Blogger beim LeserECHO!
Du bist in Ostfriesland, im Emsland oder den angrenzenden Landkreisen zu Hause und hast die Leidenschaft, etwas zu bewegen? Wir vom LeserECHO-Verlag suchen keine klassischen Angestellten, sondern Gesichter und Stimmen für unsere Region. Mit unserem Projekt „Crossmedia 3.0“ geben wir dir die Plattform, die du brauchst.
Dein Setup bei uns:
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Eigener Channel: Du bekommst dein eigenes Stadt- oder Gemeindeportal und informierst deine Community über das, was wirklich abgeht.
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Front-Row-Access: Wir regeln für dich die Akkreditierungen. Egal ob Event, Sport oder Politik – du bist live dabei, wo andere nur zuschauen.
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Skill-Upgrade: In kostenlosen Workshops und Schulungen lernst du alles über modernes Blogging, Content-Erstellung und Medienrecht.
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Cash & Karriere: Ob als Nebenjob während des Studiums oder als Karrierestart – wir bieten dir attraktive Verdienstmöglichkeiten und den perfekten Einstieg in die Medienbranche.
Wer bist du?
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Du hast eine eigene Meinung und Freude daran, sie zu verschriftlichen.
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Du hast Interesse an Medienarbeit, aber noch keinen Plan, wie man anfängt? Kein Problem – wir arbeiten dich ein!
Einfach mal reinschnuppern!
Du bist dir noch nicht sicher? Komm vorbei und schau dir an, wie wir arbeiten. Wir suchen Leute mit Drive, die Lust haben, die Medienwelt von morgen mitzugestalten.
Ready für den nächsten Schritt? Schreib uns eine kurze Mail (gerne ganz locker ohne steifes Anschreiben) an:
info@leserecho.de oder
WhatsApp: 0160 9339 4636
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Sonder-Energieministerkonferenz: Turbo für die Energiewende gefordert!
Krise auf dem Energiemarkt: Niedersachsen beruft Sonder-Energieministerkonferenz ein
Die Kombination aus dem andauernden russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und dem Iran-Krieg führt aktuell zu einer massiven Zuspitzung auf den internationalen Energiemärkten. Steigende Spritpreise und eine spürbare „fossile Inflation“ belasten Bürgerinnen, Bürger, Kommunen und Unternehmen gleichermaßen. Vor diesem Hintergrund hat Niedersachsens Energieminister Christian Meyer in seiner Funktion als Vorsitzender der Energieministerkonferenz (EnMK) für Freitag, den 27. März 2026, zu einer Sondersitzung nach Berlin geladen.
Kritik am Bund: Forderung nach konsequentem Handeln
Niedersachsen kritisiert die aktuelle Strategie von Bundeswirtschaftsministerin Reiche deutlich. Das bloße Monitoring der Preise und die Einrichtung von Task-Forces reichen angesichts der Rekordgewinne der Mineralölkonzerne nicht aus. Minister Meyer fordert stattdessen entschlossene Maßnahmen:
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Abschöpfung von Übergewinnen: Die über die Rohöl- und Gaspreise hinausgehenden Extraprofite der Konzerne sollen eingezogen werden.
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Direkte Entlastung: Diese Mittel sollen vollständig an die Bevölkerung zurückgegeben werden – etwa durch eine dauerhafte Senkung der Stromsteuer um zwei Cent. Dies würde einen Durchschnittshaushalt um ca. 100 Euro pro Jahr entlasten.
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Regulierungsbedarf: Die bisherige Regelung, Benzinpreise nur einmal täglich anheben zu dürfen, wird als unzureichende Scheinlösung bewertet.
Der „Ausbauturbo“ als Antwort auf fossile Abhängigkeiten
Ein zentraler Schwerpunkt der Sonderkonferenz ist der Erhalt und die Beschleunigung der Energiewende. Meyer warnt davor, den Ausbau der Erneuerbaren Energien zugunsten fossiler Brückentechnologien wie LNG-Gas aus den USA auszubremsen.
„Wind, Sonne und Biogas sind nicht nur kostengünstig, sondern machen uns auch unabhängig von internationalen Entwicklungen. Die Antwort auf die internationale Lage bedeutet, teure fossile Abhängigkeiten zu beenden und die Energiewende nicht zu stoppen, sondern zu beschleunigen.“
Besonders für Niedersachsen steht viel auf dem Spiel: Mit einer Rekordzahl von 807 genehmigten Windkraftanlagen im Jahr 2025 ist das Land Vorreiter. Ein Stopp des Netzausbaus, der Speicherförderung oder des Wasserstoffhochlaufs würde laut Ministerium massive wirtschaftliche Schäden verursachen und Investitionen in „Ruinen“ verwandeln.
Ablauf und Ziele der Konferenz
Am 27. März kommen die Energieminister der Länder in der Landesvertretung Niedersachsen in Berlin zusammen. Der geplante Ablauf sieht vor:
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Input aus der Praxis: Vertreter der Energiewirtschaft und der Branche der Erneuerbaren Energien schildern die aktuelle Lage.
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Bericht der Bundesregierung: Ministerin Reiche ist geladen, um über geplante Maßnahmen gegen Preistreiberei und für die Fortführung der Wärmewende und Elektromobilität zu berichten.
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Beratung & Forderungskatalog: Die Länder wollen eine klare Positionierung des Bundes zur Krisenresilienz und Unabhängigkeit durch heimische Energieträger erzwingen.
Die Ergebnisse der Sonderkonferenz werden am späten Nachmittag des 27. März im Rahmen einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit vorgestellt.
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