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Zuneh­men­de Cyber­at­ta­cken auf deut­sche Unter­neh­men — Risi­ken von Glo­ba­li­sie­rung und Digitalisierung

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Das Haupt­ge­bäu­de der BND-Zen­tra­le in Ber­lin befin­det sich direkt an der Chaus­see­stra­ße und ist von einer grasbe­wach­se­nen Ver­tie­fung umge­ben. Die Fas­sa­den sind mit Alu­mi­ni­um­ble­chen ver­klei­det, die tags­über und nachts zu ver­schie­de­nen Licht­kon­stel­la­tio­nen füh­ren. Foto­gra­fie: S.J. Müller

Risi­ken von Glo­ba­li­sie­rung und Digi­ta­li­sie­rung: Bedro­hun­gen für Unter­neh­men und die deut­sche Wirtschaft

Die Glo­ba­li­sie­rung hat Unter­neh­men welt­weit neue Chan­cen eröff­net, ihre Geschäf­te aus­zu­bau­en und inter­na­tio­nal zu agie­ren. Aller­dings bringt sie auch Risi­ken mit sich, ins­be­son­de­re im Hin­blick auf die Abhän­gig­keit von aus­län­di­schen Märk­ten und die Anfäl­lig­keit für poli­ti­sche Insta­bi­li­tä­ten, Ter­ro­ris­mus und orga­ni­sier­te Kri­mi­na­li­tät. Die­se Sicher­heits- und Inves­ti­ti­ons­ri­si­ken kön­nen Unter­neh­men und ihre Mit­ar­bei­ter gefährden.

Gleich­zei­tig führt die vor­an­schrei­ten­de Digi­ta­li­sie­rung zu einer immer stär­ke­ren Ver­net­zung von Unter­neh­men und einer Zunah­me digi­ta­ler Angriffs­we­ge aus dem Aus­land. Cyber­at­ta­cken stel­len eine ernst­haf­te Bedro­hung dar, wie der jüngs­te rus­si­sche Angriffs­krieg in der Ukrai­ne ver­deut­licht hat. Der deut­sche Aus­lands­ge­heim­dienst BND warnt vor einer Zunah­me sol­cher Angrif­fe, die erheb­li­che Risi­ken für die deut­sche Wirt­schaft und Kom­mu­nen mit sich bringen.

Im Jahr 2022 wur­den durch einen rus­si­schen Angriff auf ein Satel­li­ten­sys­tem die Fern­war­tung vie­ler Wind­kraft­an­la­gen in Deutsch­land lahm­ge­legt, und in einem Land­kreis waren Bür­ger­dienst­leis­tun­gen für 207 Tage beein­träch­tigt. Die­se Vor­fäl­le ver­deut­li­chen die Ver­wund­bar­keit von Unter­neh­men und die Not­wen­dig­keit, ange­mes­se­ne Sicher­heits­maß­nah­men zu ergreifen.

Beson­ders klei­ne­re Kom­mu­nen ste­hen vor der Her­aus­for­de­rung, ihre IT-Dienst­leis­tun­gen an exter­ne Exper­ten aus­zu­la­gern, da vie­le Unter­neh­men noch immer mit ver­al­te­ten Sys­te­men arbei­ten, die Sicher­heits­lü­cken auf­wei­sen. Um sich vor den Fol­gen von Cyber­at­ta­cken zu schüt­zen, ist es uner­läss­lich, die IT-Infra­struk­tur auf den neu­es­ten Stand zu brin­gen und eine umfas­sen­de Cyber­se­cu­ri­ty-Stra­te­gie zu imple­men­tie­ren. Regel­mä­ßi­ge Aktua­li­sie­run­gen der Soft­ware und Schu­lun­gen der Mit­ar­bei­ter sind eben­falls wich­ti­ge Maßnahmen.

Die zuneh­men­de Bedro­hung durch Cyber­at­ta­cken erfor­dert eine ver­stärk­te Sen­si­bi­li­sie­rung und Inves­ti­tio­nen in die IT-Sicher­heit. Unter­neh­men soll­ten nicht zögern, exter­ne Exper­ten hin­zu­zu­zie­hen, um ihre Sys­te­me auf Schwach­stel­len zu über­prü­fen und mög­li­che Risi­ken zu mini­mie­ren. Es ist von ent­schei­den­der Bedeu­tung, dass Deutsch­land als Gan­zes die Bedro­hung durch Cyber­at­ta­cken ernst nimmt und ange­mes­se­ne Maß­nah­men ergreift, um sich davor zu schüt­zen. Eine enge Zusam­men­ar­beit zwi­schen staat­li­chen Stel­len, Unter­neh­men und Exper­ten für Cyber­si­cher­heit ist dabei unerlässlich.

Die Risi­ken im Zusam­men­hang mit der Glo­ba­li­sie­rung und Digi­ta­li­sie­rung erfor­dern eine pro­ak­ti­ve Her­an­ge­hens­wei­se und den Ein­satz ange­mes­se­ner Sicher­heits­maß­nah­men. Unter­neh­men und die deut­sche Wirt­schaft müs­sen sich bewusst sein, dass die Vor­tei­le der glo­ba­len Ver­net­zung auch mit erheb­li­chen Risi­ken ein­her­ge­hen. Nur durch eine umfas­sen­de Sicher­heits­stra­te­gie kön­nen die Aus­wir­kun­gen von Cyber­at­ta­cken mini­miert und die Wirt­schaft sowie die Sicher­heit der Unter­neh­men und ihrer Mit­ar­bei­ter geschützt werden.

SIG­INT-Unter­stüt­zung für die Cyber­ab­wehr: Der BND im Kampf gegen Cyberangriffe

Die Bedro­hung durch Cyber­an­grif­fe auf kri­ti­sche Infra­struk­tu­ren in Deutsch­land nimmt ste­tig zu. Um sol­che Angrif­fe früh­zei­tig zu erken­nen und abzu­weh­ren, setzt der Bun­des­nach­rich­ten­dienst (BND) sei­ne tech­ni­schen Fähig­kei­ten und Befug­nis­se im Bereich der stra­te­gi­schen Fern­mel­de­auf­klä­rung (SIGINT) ein.

Der BND nutzt sei­ne SIG­INT-Kapa­zi­tä­ten, um die Aus­brei­tung von Schad­soft­ware im Vor­feld eines Angriffs zu iden­ti­fi­zie­ren. Durch die Über­wa­chung und Ana­ly­se von Kom­mu­ni­ka­ti­ons­netz­wer­ken kann der BND poten­zi­el­le Bedro­hun­gen erken­nen und Infor­ma­tio­nen über die Tak­ti­ken, Tech­ni­ken und Zie­le von Cyber­an­g­rei­fern gewinnen.

Der jüngs­te Lage­be­richt des Bun­des­amts für Sicher­heit in der Infor­ma­ti­ons­tech­nik (BSI) aus dem Jahr 2022 ver­deut­licht die Aus­ma­ße der Bedro­hung. Von Juni 2021 bis Mai 2022 hat die Anzahl neu­er Schad­pro­gramm-Vari­an­ten um rund 116.600.000 zuge­nom­men. Die­se alar­mie­ren­de Zunah­me zeigt die stän­di­ge Wei­ter­ent­wick­lung und Ver­brei­tung von Schad­soft­ware durch Cyberkriminelle.

Durch die SIG­INT-Unter­stüt­zung leis­tet der BND einen wich­ti­gen Bei­trag zur Cyber­ab­wehr in Deutsch­land. Indem er früh­zei­tig poten­zi­el­le Angrif­fe iden­ti­fi­ziert, ermög­licht er den Behör­den und Unter­neh­men pro­ak­ti­ve Maß­nah­men, um sich gegen Cyber­be­dro­hun­gen zu schüt­zen und Schä­den zu mini­mie­ren. Die gewon­ne­nen Erkennt­nis­se wer­den mit ande­ren Sicher­heits­be­hör­den geteilt, um ein gemein­sa­mes Lage­bild zu schaf­fen und koor­di­nier­te Gegen­maß­nah­men zu ergreifen.

Es ist wich­tig anzu­mer­ken, dass der BND bei der Aus­übung sei­ner Auf­ga­ben stren­ge recht­li­che und ethi­sche Stan­dards ein­hal­ten muss. Der Schutz der Pri­vat­sphä­re und der Daten­schutz ste­hen dabei im Vor­der­grund. Die gesam­mel­ten Infor­ma­tio­nen wer­den aus­schließ­lich für sicher­heits­re­le­van­te Zwe­cke genutzt und unter­lie­gen einer stren­gen Kon­trol­le und Überwachung.

Die SIG­INT-Unter­stüt­zung durch den BND ist ein unver­zicht­ba­rer Bestand­teil der natio­na­len Cyber­ab­wehr. Ange­sichts der fort­schrei­ten­den Digi­ta­li­sie­rung und der zuneh­men­den Bedro­hung durch Cyber­an­grif­fe ist eine enge Zusam­men­ar­beit zwi­schen staat­li­chen Stel­len, Sicher­heits­be­hör­den und der Wirt­schaft erfor­der­lich. Nur durch eine umfas­sen­de Koor­di­na­ti­on und den Aus­tausch von Infor­ma­tio­nen kön­nen wir effek­ti­ve Schutz­maß­nah­men ent­wi­ckeln und die Sicher­heit unse­rer digi­ta­len Infra­struk­tu­ren gewährleisten.

Der BND bleibt bestrebt, sei­ne tech­ni­schen Fähig­kei­ten kon­ti­nu­ier­lich wei­ter­zu­ent­wi­ckeln und auf dem neu­es­ten Stand zu hal­ten, um den Her­aus­for­de­run­gen der Cyber­kri­mi­na­li­tät gerecht zu wer­den. Mit einem star­ken Fokus auf Prä­ven­ti­on, Erken­nung und Abwehr arbei­tet der BND dar­an, die digi­ta­le Sicher­heit Deutsch­lands zu gewähr­leis­ten und poten­zi­el­le Bedro­hun­gen im Vor­feld zu bekämpfen.

Die­ser Arti­kel spie­gelt die Ein­schät­zung des BND, des Ver­fas­sungs­schut­zes und des BSI wider und wur­de vom Lese­r­ECHO-Ver­lag verfasst.


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Cyber-Ver­si­che­rung: Schüt­zen Sie Ihr Unter­neh­men vor den Fol­gen von Cyber-Risiken

Die Bedro­hung durch Cyber­at­ta­cken nimmt ste­tig zu, und Unter­neh­men ste­hen vor der Her­aus­for­de­rung, sich gegen die­se Gefah­ren abzu­si­chern. Laut einer aktu­el­len For­sa-Umfra­ge im Auf­trag des Gesamt­ver­ban­des der Deut­schen Ver­si­che­rungs­wirt­schaft waren bereits 24 % der befrag­ten Unter­neh­men Opfer von Cyber­at­ta­cken, und 5 % wur­den sogar mehr­fach ange­grif­fen. Besorg­nis­er­re­gend ist auch, dass 70 % der Angrif­fe per E‑Mail erfolg­ten und bei den betrof­fe­nen Unter­neh­men die IT-Sys­te­me tage­lang off­line waren.

Ange­sichts die­ser alar­mie­ren­den Zah­len wird deut­lich, dass Unter­neh­men jeder Grö­ße ein erhöh­tes Risi­ko für Cyber­an­grif­fe tra­gen. Um sich vor den schwer­wie­gen­den Fol­gen sol­cher Atta­cken zu schüt­zen, emp­fiehlt sich der Abschluss einer Cyber-Ver­si­che­rung. Mit einer sol­chen Ver­si­che­rung sind Unter­neh­men gegen eine Viel­zahl von Cyber-Gefah­ren und Schä­den abgesichert.

Die AXA Gene­ral­ver­tre­tung Hoek & Bör­ge­ner GmbH & Co.KG bie­tet fle­xi­ble Lösun­gen zur Absi­che­rung von Cyber-Risi­ken, die auf die Bedürf­nis­se klei­ner, mitt­le­rer und gro­ßer Unter­neh­men aus dem Mit­tel­stand zuge­schnit­ten sind. Das Ziel ist es, den Unter­neh­men die Mög­lich­keit zu geben, sich ohne digi­ta­le Risi­ken auf ihr Kern­ge­schäft zu konzentrieren.

Es gibt gute Argu­men­te für den Abschluss einer Cyber-Ver­si­che­rung von AXA:

Umfas­sen­der finan­zi­el­ler Schutz gegen IT- und Cyber-Risi­ken: Die Cyber-Ver­si­che­rung von AXA bie­tet einen umfas­sen­den Schutz vor den finan­zi­el­len Fol­gen von Cyber­an­grif­fen. Ob Hacker-Angriff, Web­site-Zusam­men­bruch durch eine Deni­al-of-Ser­vice-Atta­cke oder das ver­se­hent­li­che Öff­nen eines mit Mal­wa­re infi­zier­ten E‑Mail-Anhangs — AXA steht Ihnen zur Seite.

Pro­fes­sio­nel­le Hil­fe im Kri­sen­fall: Im Fal­le eines Cyber­an­griffs ist schnel­les Han­deln ent­schei­dend. Die Exper­ten von AXA unter­stüt­zen Sie bei der Bewäl­ti­gung des Vor­falls und der Mini­mie­rung der Schä­den. Sie bie­ten Ihnen pro­fes­sio­nel­le Hil­fe und Bera­tung, um den Betriebs­ab­lauf schnellst­mög­lich wiederherzustellen.

24-Stun­den-Hot­line für Sofort­maß­nah­men: Im Ernst­fall kön­nen Sie rund um die Uhr die Hot­line der AXA Gene­ral­ver­tre­tung Hoek & Bör­ge­ner GmbH & Co.KG kon­tak­tie­ren, um sofor­ti­ge Maß­nah­men ein­zu­lei­ten. Das Team steht Ihnen mit Rat und Tat zur Sei­te, um den Scha­den zu begren­zen und die Sicher­heit Ihrer IT-Sys­te­me wiederherzustellen.

Schüt­zen Sie Ihr Unter­neh­men vor den schwer­wie­gen­den Fol­gen von Cyber-Risi­ken. Ver­ein­ba­ren Sie am bes­ten einen Bera­tungs­ter­min mit der AXA Gene­ral­ver­tre­tung Hoek & Bör­ge­ner GmbH & Co.KG. Die Exper­ten ste­hen Ihnen ger­ne zur Ver­fü­gung, um Ihre Fra­gen rund um den Ver­si­che­rungs­schutz zu beant­wor­ten und die pas­sen­de Lösung für Ihr Unter­neh­men zu finden.

Kon­takt­da­ten: Gene­ral­ver­tre­tung Hoek & Bör­ge­ner GmbH & Co.KG Kir­ch­ring 6 26831 Bun­de Tele­fon: 04953 990122 Fax: 04953 990119 E‑Mail: hoek-boergener@axa.de

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Hesel: Bes­ser schla­fen trotz Lärm – wie Gehör­schutz Ihre Nacht­ru­he schützt

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End­lich durch­schla­fen – wie der rich­ti­ge Gehör­schutz die Nacht­ru­he rettet

Vie­le Men­schen ken­nen das Pro­blem: Man legt sich ins Bett, doch die Nacht wird von stö­ren­den Geräu­schen beglei­tet – sei es das Schnar­chen des Part­ners, Stra­ßen­lärm oder lau­te Nach­barn. Laut Robert-Koch-Insti­tut lei­det etwa jeder vier­te Erwach­se­ne zeit­wei­se unter Schlaf­stö­run­gen, mehr als jeder zehn­te emp­fin­det sei­nen Schlaf dau­er­haft als nicht erhol­sam. Selbst wenn wir bewusst abschal­ten möch­ten, sind unse­re Ohren stän­dig aktiv und neh­men Geräu­sche wahr, die uns unbe­wusst wachhalten.

Eine wirk­sa­me Lösung für bes­se­ren Schlaf kann geziel­ter Gehör­schutz sein. Die­se spe­zi­el­len Ohr­stöp­sel oder maß­ge­fer­tig­ten Lösun­gen dämp­fen Nacht­lärm zuver­läs­sig und sor­gen dafür, dass das Gehirn zur Ruhe kommt.

Wann Gehör­schutz wirk­lich Sinn macht

Hör­akus­tik­meis­te­rin Kers­tin Wil­ken nennt typi­sche Situa­tio­nen, in denen Gehör­schutz beson­ders hilf­reich ist:

  • Schnar­chen­de Part­ner oder Mitbewohner

  • Leben in lau­ten Stadt­la­gen, zum Bei­spiel Stu­die­ren­de in zen­tra­ler Lage

  • Hotels an stark befah­re­nen Stra­ßen oder mit lau­ten Klimaanlagen

  • Beruf­lich beding­te Auf­ent­hal­te in lär­min­ten­si­ven Umgebungen

Wer regel­mä­ßig in einer sol­chen Umge­bung schläft, kann von pas­sen­dem Gehör­schutz deut­lich profitieren.

Stan­dard­stöp­sel oder indi­vi­du­el­le Lösung?

Ein­fa­che Ohr­stöp­sel aus Dro­ge­rie oder Apo­the­ke dämp­fen Geräu­sche bereits gut. Aller­dings sind sie meist nur 1–2 Mal ver­wend­bar – weder umwelt­freund­lich noch kos­ten­ef­fi­zi­ent. Wer emp­find­li­che Ohren hat oder beson­de­ren Wert auf Kom­fort legt, soll­te über maß­ge­fer­tig­te Gehör­schutz­lö­sun­gen nach­den­ken. Die­se wer­den nach einem Ohr­ab­druck indi­vi­du­ell her­ge­stellt, sit­zen ange­nehm, sind lang­le­big und oft über Jah­re hin­weg nutzbar.

Was kann Gehör­schutz wirk­lich leisten?

Indi­vi­du­ell ange­pass­ter Gehör­schutz eli­mi­niert Geräu­sche nicht voll­stän­dig, redu­ziert sie jedoch deut­lich um 20–30 Dezi­bel. Die­se Lärm­re­duk­ti­on reicht aus, um dem Gehirn Ruhe vor­zu­gau­keln, den Ein­schlaf­pro­zess zu erleich­tern und die nächt­li­che Erho­lung zu ver­bes­sern. Stu­di­en zei­gen: Men­schen, die regel­mä­ßig mit geeig­ne­tem Gehör­schutz schla­fen, wachen erhol­ter auf und füh­len sich tags­über konzentrierter.

Wich­ti­ge Hin­wei­se zur Anwendung

Nicht jeder kann oder soll­te Gehör­schutz ver­wen­den. Bei bestehen­den Ohr­pro­ble­men – wie Ent­zün­dun­gen, Trom­mel­fell­schä­den oder nach Ope­ra­tio­nen – ist vor­he­ri­ge Rück­spra­che mit einem HNO-Arzt unbe­dingt emp­feh­lens­wert. Auch All­er­gien gegen Mate­ria­li­en wie Sili­kon kön­nen eine Nut­zung aus­schlie­ßen. Wer ohne­hin in einer ruhi­gen Umge­bung schläft, soll­te das Gehirn nicht unnö­tig „umtrai­nie­ren“, da sonst die Emp­find­lich­keit gegen­über Lärm stei­gen kann.

Hör­ge­rä­te Hesel — Wil­ken Hörakustik

Auch für Kin­der geeignet

Sili­kon-Gehör­schutz kann auch Kin­dern und Jugend­li­chen hel­fen, ruhi­ger zu schla­fen. Dabei ist jedoch regel­mä­ßi­ge Anpas­sung an das Wachs­tum der Ohren wich­tig. In der Pra­xis schla­fen Kin­der häu­fig ohne­hin bes­ser als Erwach­se­ne, sodass Gehör­schutz vor allem in beson­ders lau­ten Umge­bun­gen sinn­voll ist.

Mehr Ruhe, mehr Erho­lung – die Wahl des pas­sen­den Gehörschutzes

Mit dem rich­ti­gen Gehör­schutz lässt sich die Schlaf­qua­li­tät erheb­lich ver­bes­sern. Ent­schei­dend ist die indi­vi­du­el­le Aus­wahl und Anpas­sung – dafür sind erfah­re­ne Hör­akus­ti­ker die idea­len Ansprech­part­ner. Wer gezielt auf sei­ne Nacht­ru­he ach­tet, kann lang­fris­tig von einem tie­fe­ren, erhol­sa­me­ren Schlaf profitieren.


Kon­takt:
Wil­ken Hör­akus­tik Inh. Kers­tin Wil­ken
Olden­bur­ger Str. 9, 26835 Hesel
Tel.: 04950 7753900
wilken@wilken-hoerakustik.de
www.wilken-hoerakustik.de

Wil­ken Hör­akus­tik Inh. Kers­tin Wil­ken — Olden­bur­ger Str. 9, 26835 Hesel
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Bäder, Wohl­fühl­oa­sen und Wär­me­pum­pen in Leer – Aus­stel­lung mit Expertenberatung

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War­um es sich lohnt, Bade­zim­mer- und Wär­me­pum­pen­aus­stel­lun­gen vor Ort zu besuchen

Eine Bade­zim­mer- oder Wär­me­pum­pen­aus­stel­lung nur im Kata­log oder im Inter­net zu sehen, kann nie das­sel­be Erleb­nis bie­ten wie ein Besuch vor Ort. Wer Inspi­ra­ti­on für sei­ne per­sön­li­che Wohl­fühl­oa­se sucht, möch­te nicht nur Fotos betrach­ten, son­dern sehen, füh­len und sich vor­stel­len, wie Mate­ria­li­en, Far­ben und Tech­nik im eige­nen Zuhau­se wir­ken. Genau das bie­tet die I. & L. Jüch­ter GmbH in Leer, mit einer der moderns­ten Aus­stel­lungs­flä­chen in Ost­fries­land direkt an der A 28.

Vor­tei­le eines Vor-Ort-Besuchs

Vor Ort kann man Mate­ria­li­en, Ober­flä­chen und Funk­tio­nen haut­nah erle­ben:

  • Flie­sen in ver­schie­de­nen For­ma­ten und Ober­flä­chen las­sen sich kom­bi­nie­ren und im ech­ten Licht betrachten.

  • Bar­rie­re­freie Bad­lö­sun­gen und Kom­fort­ele­men­te wie boden­ebe­ne Duschen, Wasch­ti­sche ohne Unter­bau oder Bade­wan­nen mit beque­mem Ein­stieg kön­nen direkt auf ihre All­tags­taug­lich­keit geprüft werden.

  • Wär­me­pum­pen und moder­ne Heiz­sys­te­me las­sen sich nicht nur anse­hen, son­dern wer­den von Fach­leu­ten erklärt – wie sie funk­tio­nie­ren, wie sie Platz spa­ren und wel­che Vor­tei­le sie für Ener­gie­ef­fi­zi­enz und Wohn­kom­fort bieten.

Die fach­kun­di­ge Bera­tung vor Ort macht dabei den ent­schei­den­den Unter­schied. Kun­din­nen und Kun­den erhal­ten Ant­wor­ten auf ihre Fra­gen, erfah­ren Details, die in Kata­lo­gen oder im Inter­net kaum zu erken­nen sind, und kön­nen Ent­schei­dun­gen für ihr Zuhau­se sicher treffen.

 

Für Kin­der: Ob Kin­der­gär­ten, Tages­müt­ter oder Fami­li­en – Kin­der mögen es bunt und ergo­no­misch auf ihre Grö­ße abge­stimmt. In der neu­en Bäder­aus­stel­lung der I. & L. Jüch­ter GmbH gibt es zahl­rei­che Inspi­ra­tio­nen für Jung und Alt sowie fach­kun­di­ge Bera­tung direkt vor Ort.
Der Klas­si­ker trifft moder­ne Gestal­tung: Die frei­ste­hen­de Bade­wan­ne wird hier stil­voll in Sze­ne gesetzt. Flie­sen im Stil der neu­en Fein­stein­zeug­kol­lek­ti­on in Stein­op­tik über­zeu­gen durch ästhe­ti­sche Fines­se und viel­fäl­ti­ge Ober­flä­chen. Dazu pas­sen Hän­ge-WCs mit prak­ti­schen Abla­ge­mög­lich­kei­ten und Edel­stahl­kan­te – alles ist mög­lich. Schau­en Sie vor­bei und las­sen Sie sich inspirieren!

Eine auf­wen­di­ge Aus­stel­lung – für den Kun­den­ser­vice gemacht

Eine Aus­stel­lung die­ser Grö­ßen­ord­nung ist sehr auf­wen­dig: Von der Pla­nung der 300 Qua­drat­me­ter gro­ßen Flä­che über die Aus­wahl der Expo­na­te bis hin zu Auf­bau, Licht­ge­stal­tung und Prä­sen­ta­ti­on der Tech­nik sind zahl­rei­che Arbeits­stun­den nötig. Den­noch ist es für die I. & L. Jüch­ter GmbH eine Inves­ti­ti­on, die sich lohnt. Denn der direk­te Kon­takt, das Erle­ben der Pro­duk­te und die indi­vi­du­el­le Bera­tung ste­hen im Zen­trum des Kun­den­ser­vices – und genau das schät­zen die Besu­che­rin­nen und Besucher.

Lau­ra Jüch­ter und ihr Team legen beson­de­ren Wert dar­auf, dass jedes Detail stim­mig ist: von moder­nen Bad­wel­ten über bar­rie­re­freie Lösun­gen bis zu inno­va­ti­ven Heiz­sys­te­men. So wird der Besuch zu einem voll­stän­di­gen Erleb­nis, das Inspi­ra­ti­on, Infor­ma­tio­nen und Sicher­heit für Ent­schei­dun­gen rund ums eige­ne Zuhau­se bietet.

Stand­ort­vor­teil in Ostfriesland

Die Aus­stel­lung in Leer, Am Nüt­ter­moorer Siel­tief 18, ist ide­al erreich­bar direkt an der A 28. Das macht es ein­fach, die Aus­stel­lung zu besu­chen – egal ob aus der Stadt oder von außer­halb. Die moder­ne Prä­sen­ta­ti­on, die kom­pe­ten­te Bera­tung und die gro­ße Aus­wahl an Lösun­gen machen den Besuch zu einem ech­ten Mehrwert.

Wer also Inspi­ra­ti­on für sein Bade­zim­mer, sei­ne Wohl­fühl­oa­se oder sein Heiz­sys­tem sucht, soll­te sich die Gele­gen­heit nicht ent­ge­hen las­sen. Hier kann man sehen, ver­glei­chen und Ent­schei­dun­gen tref­fen – live, kom­pe­tent und direkt beim Exper­ten vor Ort.

I. & L. Jüch­ter GmbH

Hei­zung und Sani­tär
Am Nüt­ter­moorer Siel­tief 18
26789 Leer (Ost­fries­land)

Tele­fon: 0491 9279110
Mail: info@juechter.de

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Bild­rech­te ver­letzt? So teu­er kann eine Abmah­nung werden

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Fri­scher Rha­bar­ber auf dem Wochen­markt in Leer. Die­ses Foto ist urhe­ber­recht­lich geschützt – die Bild­rech­te lie­gen in die­sem Fall beim Lese­r­ECHO-Ver­lag. Eine Nut­zung ohne Ein­wil­li­gung kann zu Abmah­nun­gen füh­ren. Foto: Ingo Ton­sor @LeserECHO


Anmer­kung:
Der Lese­r­ECHO-Ver­lag selbst hat bis­lang noch kei­ne Abmah­nun­gen wegen uner­laub­ter Bild­nut­zung aus­ge­spro­chen – auch wenn ver­ein­zelt Fotos ohne Geneh­mi­gung genutzt wur­den. Aller­dings gibt es im Inter­net Per­so­nen, die gezielt eige­ne Fotos ver­öf­fent­li­chen, nur um spä­ter Rechts­ver­stö­ße auf­zu­spü­ren und Abmah­nun­gen zu ver­schi­cken. Wie eine Spin­ne im Netz war­ten sie dar­auf, dass jemand die Bil­der über­nimmt. Durch die gesetz­li­che Impres­sums­pflicht lässt sich die Anschrift von Unter­neh­men, Blog­gern oder Selbst­stän­di­gen leicht her­aus­fin­den – und die Abmah­nung lan­det oft schnel­ler im Brief­kas­ten, als man denkt.

Uner­laub­te Bild­nut­zung im Online-Mar­ke­ting: Wel­che Kon­se­quen­zen drohen?

In der heu­ti­gen digi­ta­len Welt sind Bil­der das Aus­hän­ge­schild für Unter­neh­men, Blog­ger und Influen­cer. Ob für Social Media, Web­sei­ten oder Wer­be­ma­te­ria­li­en – hoch­wer­ti­ge Fotos zie­hen Auf­merk­sam­keit auf sich und sind ent­schei­dend für eine pro­fes­sio­nel­le Außen­wir­kung. Doch nicht sel­ten grei­fen Unter­neh­mer oder Con­tent-Crea­tor auf Fotos zurück, für die sie kei­ne Nut­zungs­rech­te besit­zen. Was vie­len nicht bewusst ist: Eine uner­laub­te Bild­nut­zung kann schwer­wie­gen­de recht­li­che und finan­zi­el­le Fol­gen haben.

Wel­che recht­li­chen Grund­la­gen greifen?

Die Bild­rech­te sind im Urhe­ber­rechts­ge­setz (UrhG) sowie im Kunst­ur­he­ber­ge­setz (KUG) gere­gelt. Grund­sätz­lich gilt: Der Urhe­ber – in der Regel der Foto­graf – ent­schei­det, wer sei­ne Wer­ke nut­zen darf. Ohne aus­drück­li­che Lizenz oder Ein­wil­li­gung ist die Ver­wen­dung rechtswidrig.

  • Urhe­ber­recht (§§ 13 ff. UrhG): schützt das Werk selbst und die Verwertungsrechte.

  • Recht am eige­nen Bild (§§ 22, 23 KUG): schützt Per­so­nen, die auf dem Bild abge­bil­det sind.

Ver­stö­ße kön­nen Unterlassungs‑, Besei­ti­gungs- und Scha­dens­er­satz­an­sprü­che nach sich zie­hen. In beson­ders schwe­ren Fäl­len droht sogar eine Straf­ver­fol­gung nach § 33 KUG.


Kos­ten einer Abmahnung

In der Pra­xis folgt auf eine uner­laub­te Nut­zung häu­fig zunächst eine Abmah­nung. Die­se ent­hält die Auf­for­de­rung, die Nut­zung zu been­den, eine Unter­las­sungs­er­klä­rung abzu­ge­ben und die Kos­ten der Rechts­ver­fol­gung zu tragen.

  • Gegenstandswert/Streitwert:
    Für gewerb­lich genutz­te pro­fes­sio­nel­le Bil­der set­zen Gerich­te meist 3.000 € bis 6.000 € pro Bild an. Bei pri­va­ten Ver­stö­ßen lie­gen die Wer­te niedriger.

  • Anwalts­kos­ten:
    Die­se rich­ten sich nach dem Streit­wert und kön­nen meh­re­re hun­dert Euro bis weit über 1.000 € betragen.

  • Scha­dens­er­satz:
    Der Rech­te­inha­ber kann zusätz­lich Scha­dens­er­satz for­dern. Die Höhe ori­en­tiert sich an den übli­chen Lizenz­ge­büh­ren und kann schnell in die Tau­sen­de gehen.

  • Ver­trags­stra­fe:
    Unter­zeich­nen Sie eine Unter­las­sungs­er­klä­rung, wird eine Ver­trags­stra­fe für künf­ti­ge Ver­stö­ße fest­ge­legt. Die­se liegt häu­fig im Bereich von meh­re­ren tau­send Euro pro Verstoß.


Kos­ten einer Unterlassungsklage

Wenn die Abmah­nung igno­riert oder kei­ne Eini­gung erzielt wird, kann der Urhe­ber Kla­ge ein­rei­chen. Dann stei­gen die Kos­ten erheblich:

  • Gerichts­kos­ten: abhän­gig vom Streitwert.

  • Anwalts­kos­ten: Ab einem Streit­wert von 5.000 € ist anwalt­li­che Ver­tre­tung ver­pflich­tend. Wer ver­liert, zahlt meist auch die Kos­ten der Gegenseite.

Das Risi­ko: Die Gesamt­kos­ten einer Unter­las­sungs­kla­ge kön­nen sich schnell auf meh­re­re zehn­tau­send Euro summieren.


Wann dro­hen Schadensersatzforderungen?

Ein Scha­dens­er­satz wird beson­ders dann gefor­dert, wenn:

  • die Nut­zung gewerb­lich oder für Mar­ke­ting­zwe­cke erfolgte,

  • das Bild über län­ge­re Zeit ver­öf­fent­licht war,

  • eine hohe Reich­wei­te oder vie­le Zugrif­fe nach­ge­wie­sen wer­den können.

Zur Berech­nung zie­hen Gerich­te oft die Hono­rar­ta­bel­len von Berufs­ver­bän­den (z. B. MFM-Tabel­le für Foto­gra­fen) heran.


Drei Pra­xis­bei­spie­le

  1. News­por­tal: Ein Online-Maga­zin nutzt ein Foto, das es vom Anzei­gen­kun­den erhal­ten hat. Die Nut­zung war jedoch nur für pri­va­te Zwe­cke erlaubt. Ergeb­nis: Abmah­nung, Scha­dens­er­satz nach Lizenz­wert und Über­nah­me der Anwaltskosten.

  2. Influen­cer: Ein Influen­cer pos­tet ein pro­fes­sio­nel­les Stock­fo­to ohne Lizenz auf Insta­gram. Ergeb­nis: Abmah­nung mit einem Streit­wert von 5.000 €, Anwalts­kos­ten ca. 600 €, Scha­dens­er­satz meh­re­re tau­send Euro.

  3. Klein­un­ter­neh­men: Ein Restau­rant über­nimmt ein Foto von Goog­le-Bil­dern für sei­ne Web­site. Ergeb­nis: Unter­las­sungs­for­de­rung, Scha­dens­er­satz ori­en­tiert sich am Markt­wert – zusätz­lich droht die Ver­trags­stra­fe bei Wiederholung.


Vor­sicht statt Nachsicht

Die uner­laub­te Nut­zung von Bil­dern im Inter­net ist kein Kava­liers­de­likt. Schon ein ein­zi­ges Bild kann Kos­ten von meh­re­ren tau­send Euro ver­ur­sa­chen. Unter­neh­mer, Blog­ger und Influen­cer soll­ten daher unbe­dingt dar­auf ach­ten, nur Bil­der mit rechts­si­che­rer Lizenz oder selbst erstell­te Fotos zu verwenden.

Tipp für die Praxis:

  • Ver­wen­den Sie nur Bil­der von seriö­sen Bild­da­ten­ban­ken mit kla­ren Lizenzbedingungen.

  • Doku­men­tie­ren Sie Ihre Lizen­zen sorgfältig.

  • Holen Sie im Zwei­fel die schrift­li­che Erlaub­nis des Urhe­bers ein.

So ver­mei­den Sie teu­re Rechts­strei­tig­kei­ten und schüt­zen Ihr Busi­ness langfristig.

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Tipp: Eige­ne Fotos statt teu­re Abmah­nun­gen riskieren

In Zei­ten moder­ner Smart­phones ist es ein­fa­cher denn je, krea­ti­ve und hoch­wer­ti­ge Fotos selbst zu machen. War­um also ein unkal­ku­lier­ba­res Risi­ko ein­ge­hen, wenn die Lösung so nahe liegt?

👉 Ideen für eige­ne Bildmotive:

  • Foto­gra­fie­ren Sie Ihre Pro­duk­te in Sze­ne – ob im Geschäft, auf dem Wochen­markt oder im Büro.

  • Nut­zen Sie All­tags­de­tails: eine schö­ne Schau­fens­ter­de­ko­ra­ti­on, frisch zube­rei­te­te Spei­sen, die Arbeits­at­mo­sphä­re im Team.

  • Set­zen Sie auf Authen­ti­zi­tät: Kun­den und Fol­lower schät­zen ech­te Ein­drü­cke oft mehr als ste­ri­le Stockfotos.

  • Expe­ri­men­tie­ren Sie mit Per­spek­ti­ven und Licht – ein ande­rer Blick­win­kel kann ein ein­fa­ches Motiv beson­ders wir­ken lassen.

Mit ein wenig Krea­ti­vi­tät las­sen sich ganz indi­vi­du­el­le Auf­nah­men gestal­ten – kos­ten­los, rechts­si­cher und einzigartig.

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