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Solarpaket 1: Gesetzentwurf ermöglicht rückwärtslaufende Zähler und beschleunigt Anmeldung von PV-Kleinanlagen

Solarpaket I: Neue Maßnahmen für einen beschleunigten Photovoltaik-Ausbau
Im Rahmen des Solarpakets 1 gibt es positive Änderungen für Verbraucher, die den Ausbau erneuerbarer Energien vorantreiben sollen. Eine bemerkenswerte Neuerung ist vorübergehend die Zulassung von rückwärtslaufenden Zählern, die den Eigenverbrauch von Solarstrom noch attraktiver machen. Zudem entfällt die bisherige Anmeldung von PV-Kleinanlagen beim Netzbetrieb – eine einfache Meldung im Marktstammdatenregister reicht aus. Auch dieses Verfahren wurde optimiert: Nach der Registrierung im Marktstammdatenregister fordert der Netzbetreiber die Erneuerung der Stromzähler an. Bis zu diesem Zeitpunkt kann der erzeugte Strom kostenlos genutzt werden.

Photovoltaik-Strategie: Tempo beim Ausbau erhöhen
Deutschland strebt bis 2035 an, nahezu die gesamte Stromversorgung aus erneuerbaren Energien und grünem Wasserstoff zu decken. Um dieses Ziel zu erreichen, soll der Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch bis 2030 von derzeit knapp über 40 % auf 80 % erhöht werden. Dies erfordert gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eine installierte Photovoltaik-Leistung von 215 Gigawatt bis 2030. Dies bedeutet, dass der jährliche Ausbau von etwa 7 Gigawatt im Jahr 2022 auf 22 Gigawatt verdreifacht werden muss. Photovoltaik ist einer der kostengünstigsten Energieträger und spielt daher eine entscheidende Rolle bei der zukünftigen Stromerzeugung.
Solarpaket I: Mehr Dynamik durch die Kraft der Sonne
Die Photovoltaik ist ein wesentlicher Eckpfeiler der Energiewende. Saubere Energie aus Sonnenlicht ermöglicht es Deutschland, einen erheblichen Teil seines Strombedarfs dezentral, kostengünstig und umweltfreundlich zu decken. Die bereits bestehende Dynamik des PV-Ausbaus soll weiter gesteigert werden. Hierfür hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) das Solarpaket I entwickelt und leitet die Anhörung von Ländern und Verbänden ein.
Das Solarpaket I resultiert aus zwei Gipfeln zur Photovoltaik im BMWK, bei denen zahlreiche Experten ihre Erkenntnisse einbrachten. Dieses Paket zielt darauf ab, Hindernisse für den Ausbau der Solarenergie zu beseitigen und den Fortschritt in diesem Bereich zu beschleunigen. Es soll das im Erneuerbare-Energien-Gesetz festgelegte Ziel von 215 Gigawatt installierter Leistung bis 2030 erreichen. Dafür muss der jährliche Ausbau von derzeit rund 7 Gigawatt auf 22 Gigawatt gesteigert werden, wobei jeweils die Hälfte auf Dach- und Freiflächenanlagen entfallen soll. Dies sind ambitionierte, aber realisierbare Ziele.
Um diese Ziele zu erreichen, sind Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz und im Energiewirtschaftsgesetz geplant.
Beispiele für geplante Änderungen:
- Flexibilisierung der Direktvermarktungspflicht durch Einführung der unentgeltlichen Abnahme.
- Vereinfachung der Anlagenzusammenfassung für Dach-Solaranlagen, einschließlich Sonderregelungen für Balkon-Kraftwerke.
- Einführung der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung als bürokratiearmes Modell für die Lieferung von PV-Strom innerhalb eines Gebäudes.
- Regelungen zur Beschleunigung von Netzanschlüssen, einschließlich Wegenutzungsrechte für Erneuerbare-Energien-Anlagen und erweiterte vereinfachte Netzanschlussverfahren.
- Erleichterungen für die Erschließung von Gebäuden im Außenbereich durch Anpassungen der Solarstadl-Regelung.
- Entschärfung der Sanktionen bei technischen Defekten von Anlagenteilen.
- Regelungen zur Förderung von Repowering bei Dachanlagen.
- Weitere Vereinfachungen bei Balkon-PV, wie vereinfachte Anmeldung und Zulassung rückwärtslaufender Zähler.
Der Gesetzentwurf wird im Sommer vom Bundeskabinett verabschiedet und anschließend im Bundestag beraten und beschlossen.
Solarpaket II
Im kommenden Solarpaket II sind weitere Aspekte wie bauliche und technische Anforderungen an Dachanlagen, Abrechnung von PV-Strom in der Nebenkostenabrechnung, Energy Sharing und weitere Punkte vorgesehen.
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Das Rund-Um-Sorglos-Paket für Balkonkraftwerke: Nachhaltige Energie aus Ostfriesland
Die Ostfriesische Region erlebt einen bedeutenden Schritt in Richtung nachhaltige Energiegewinnung durch die vermehrte Installation von Balkonkraftwerken. Hierbei nimmt der T.I Service Rund ums Haus, unter der Leitung von Ingo Ulsamer, eine entscheidende Rolle ein. Als erfahrener Dachdecker hat er bereits zahlreiche erfolgreiche Installationen von Anlagen in Ostfriesland und im nördlichen Emsland durchgeführt. Doch was genau bietet dieses Rund-Um-Sorglos-Paket?
Maßgeschneiderte Anpassungen für Dächer und spezielle Halterungen für Balkone
Eine entscheidende Voraussetzung für effektive Balkonkraftwerke ist die präzise Anpassung an das jeweilige Dach. Hierbei werden individuell angefertigte Dachhaken verwendet, die auf die unterschiedlichen Dachtypen exakt abgestimmt sind. Aber nicht nur für Dächer erweist sich das Know-how von Ingo Ulsamer als wertvoll. Auch für Balkone werden spezielle Halterungen entwickelt, um eine sichere und effiziente Montage der Solaranlagen zu gewährleisten.
Hochwertige Balkonkraftwerke und zuverlässige Komponenten
Ein zentraler Fokus des Rund-Um-Sorglos-Pakets liegt auf den verwendeten Komponenten. Ingo Ulsamer setzt hierbei konsequent auf höchste Qualität. Die Balkonkraftwerke werden mit hochwertigen Solarmodulen ausgestattet, die die strengen Zertifizierungsanforderungen des TÜV-Nord erfüllen und somit höchsten Qualitätsstandards genügen. Diese Solarmodule bieten nicht nur eine beeindruckende Leistung, sondern auch eine bemerkenswerte Garantie von 25 Jahren. Die eingesetzten Wechselrichter von APsystems ergänzen diese Qualitätsgarantie durch eine zusätzliche Garantie von bis zu 20 Jahren.
Maßgeschneiderte Kabel und Stecker für optimale Elektrik
Eine reibungslose Installation der Balkonkraftwerke erfordert eine perfekte Verkabelung. Hier kommt Elektromeister Michael Gerbrand ins Spiel. Er fertigt maßgeschneiderte Kabel und Stecker an, die exakt den Anforderungen der Solaranlagen entsprechen. Dies gewährleistet eine optimale Übertragung von Strom und somit eine effiziente Nutzung der erzeugten Energie.
Informationsmöglichkeiten beim LeserECHO-Verlag
Interessierte haben die Gelegenheit, sich vorab von der Leistungsfähigkeit der Balkonkraftwerke zu überzeugen. Eine Musteranlage steht beim LeserECHO-Verlag zur Ansicht bereit. Hier können Interessierte umfassende Informationen erhalten und Beratung einholen, bevor sie sich auf den Weg in die nachhaltige Energiezukunft machen.
Bequeme Lieferung und lokale Servicegarantie
Das Rund-Um-Sorglos-Paket beinhaltet nicht nur die hochwertige Installation der Balkonkraftwerke, sondern auch einen umfassenden Service vor Ort. Die Anlagen werden bequem zum vereinbarten Montagetermin angeliefert und installiert. Damit können Kunden in Ostfriesland und dem nördlichen Emsland schon bald die Vorzüge grüner Energie nutzen und einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Zukunft leisten.

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Bäder, Wohlfühloasen und Wärmepumpen in Leer – Ausstellung mit Expertenberatung

Warum es sich lohnt, Badezimmer- und Wärmepumpenausstellungen vor Ort zu besuchen
Eine Badezimmer- oder Wärmepumpenausstellung nur im Katalog oder im Internet zu sehen, kann nie dasselbe Erlebnis bieten wie ein Besuch vor Ort. Wer Inspiration für seine persönliche Wohlfühloase sucht, möchte nicht nur Fotos betrachten, sondern sehen, fühlen und sich vorstellen, wie Materialien, Farben und Technik im eigenen Zuhause wirken. Genau das bietet die I. & L. Jüchter GmbH in Leer, mit einer der modernsten Ausstellungsflächen in Ostfriesland direkt an der A 28.
Vorteile eines Vor-Ort-Besuchs
Vor Ort kann man Materialien, Oberflächen und Funktionen hautnah erleben:
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Fliesen in verschiedenen Formaten und Oberflächen lassen sich kombinieren und im echten Licht betrachten.
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Barrierefreie Badlösungen und Komfortelemente wie bodenebene Duschen, Waschtische ohne Unterbau oder Badewannen mit bequemem Einstieg können direkt auf ihre Alltagstauglichkeit geprüft werden.
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Wärmepumpen und moderne Heizsysteme lassen sich nicht nur ansehen, sondern werden von Fachleuten erklärt – wie sie funktionieren, wie sie Platz sparen und welche Vorteile sie für Energieeffizienz und Wohnkomfort bieten.
Die fachkundige Beratung vor Ort macht dabei den entscheidenden Unterschied. Kundinnen und Kunden erhalten Antworten auf ihre Fragen, erfahren Details, die in Katalogen oder im Internet kaum zu erkennen sind, und können Entscheidungen für ihr Zuhause sicher treffen.


Eine aufwendige Ausstellung – für den Kundenservice gemacht
Eine Ausstellung dieser Größenordnung ist sehr aufwendig: Von der Planung der 300 Quadratmeter großen Fläche über die Auswahl der Exponate bis hin zu Aufbau, Lichtgestaltung und Präsentation der Technik sind zahlreiche Arbeitsstunden nötig. Dennoch ist es für die I. & L. Jüchter GmbH eine Investition, die sich lohnt. Denn der direkte Kontakt, das Erleben der Produkte und die individuelle Beratung stehen im Zentrum des Kundenservices – und genau das schätzen die Besucherinnen und Besucher.
Laura Jüchter und ihr Team legen besonderen Wert darauf, dass jedes Detail stimmig ist: von modernen Badwelten über barrierefreie Lösungen bis zu innovativen Heizsystemen. So wird der Besuch zu einem vollständigen Erlebnis, das Inspiration, Informationen und Sicherheit für Entscheidungen rund ums eigene Zuhause bietet.
Standortvorteil in Ostfriesland
Die Ausstellung in Leer, Am Nüttermoorer Sieltief 18, ist ideal erreichbar direkt an der A 28. Das macht es einfach, die Ausstellung zu besuchen – egal ob aus der Stadt oder von außerhalb. Die moderne Präsentation, die kompetente Beratung und die große Auswahl an Lösungen machen den Besuch zu einem echten Mehrwert.
Wer also Inspiration für sein Badezimmer, seine Wohlfühloase oder sein Heizsystem sucht, sollte sich die Gelegenheit nicht entgehen lassen. Hier kann man sehen, vergleichen und Entscheidungen treffen – live, kompetent und direkt beim Experten vor Ort.

I. & L. Jüchter GmbH
Heizung und Sanitär
Am Nüttermoorer Sieltief 18
26789 Leer (Ostfriesland)
Telefon: 0491 9279110
Mail: info@juechter.de

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Bildrechte verletzt? So teuer kann eine Abmahnung werden

Frischer Rhabarber auf dem Wochenmarkt in Leer. Dieses Foto ist urheberrechtlich geschützt – die Bildrechte liegen in diesem Fall beim LeserECHO-Verlag. Eine Nutzung ohne Einwilligung kann zu Abmahnungen führen. Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO
Anmerkung:
Der LeserECHO-Verlag selbst hat bislang noch keine Abmahnungen wegen unerlaubter Bildnutzung ausgesprochen – auch wenn vereinzelt Fotos ohne Genehmigung genutzt wurden. Allerdings gibt es im Internet Personen, die gezielt eigene Fotos veröffentlichen, nur um später Rechtsverstöße aufzuspüren und Abmahnungen zu verschicken. Wie eine Spinne im Netz warten sie darauf, dass jemand die Bilder übernimmt. Durch die gesetzliche Impressumspflicht lässt sich die Anschrift von Unternehmen, Bloggern oder Selbstständigen leicht herausfinden – und die Abmahnung landet oft schneller im Briefkasten, als man denkt.
Unerlaubte Bildnutzung im Online-Marketing: Welche Konsequenzen drohen?
In der heutigen digitalen Welt sind Bilder das Aushängeschild für Unternehmen, Blogger und Influencer. Ob für Social Media, Webseiten oder Werbematerialien – hochwertige Fotos ziehen Aufmerksamkeit auf sich und sind entscheidend für eine professionelle Außenwirkung. Doch nicht selten greifen Unternehmer oder Content-Creator auf Fotos zurück, für die sie keine Nutzungsrechte besitzen. Was vielen nicht bewusst ist: Eine unerlaubte Bildnutzung kann schwerwiegende rechtliche und finanzielle Folgen haben.
Welche rechtlichen Grundlagen greifen?
Die Bildrechte sind im Urheberrechtsgesetz (UrhG) sowie im Kunsturhebergesetz (KUG) geregelt. Grundsätzlich gilt: Der Urheber – in der Regel der Fotograf – entscheidet, wer seine Werke nutzen darf. Ohne ausdrückliche Lizenz oder Einwilligung ist die Verwendung rechtswidrig.
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Urheberrecht (§§ 13 ff. UrhG): schützt das Werk selbst und die Verwertungsrechte.
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Recht am eigenen Bild (§§ 22, 23 KUG): schützt Personen, die auf dem Bild abgebildet sind.
Verstöße können Unterlassungs‑, Beseitigungs- und Schadensersatzansprüche nach sich ziehen. In besonders schweren Fällen droht sogar eine Strafverfolgung nach § 33 KUG.
Kosten einer Abmahnung
In der Praxis folgt auf eine unerlaubte Nutzung häufig zunächst eine Abmahnung. Diese enthält die Aufforderung, die Nutzung zu beenden, eine Unterlassungserklärung abzugeben und die Kosten der Rechtsverfolgung zu tragen.
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Gegenstandswert/Streitwert:
Für gewerblich genutzte professionelle Bilder setzen Gerichte meist 3.000 € bis 6.000 € pro Bild an. Bei privaten Verstößen liegen die Werte niedriger. -
Anwaltskosten:
Diese richten sich nach dem Streitwert und können mehrere hundert Euro bis weit über 1.000 € betragen. -
Schadensersatz:
Der Rechteinhaber kann zusätzlich Schadensersatz fordern. Die Höhe orientiert sich an den üblichen Lizenzgebühren und kann schnell in die Tausende gehen. -
Vertragsstrafe:
Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung, wird eine Vertragsstrafe für künftige Verstöße festgelegt. Diese liegt häufig im Bereich von mehreren tausend Euro pro Verstoß.
Kosten einer Unterlassungsklage
Wenn die Abmahnung ignoriert oder keine Einigung erzielt wird, kann der Urheber Klage einreichen. Dann steigen die Kosten erheblich:
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Gerichtskosten: abhängig vom Streitwert.
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Anwaltskosten: Ab einem Streitwert von 5.000 € ist anwaltliche Vertretung verpflichtend. Wer verliert, zahlt meist auch die Kosten der Gegenseite.
Das Risiko: Die Gesamtkosten einer Unterlassungsklage können sich schnell auf mehrere zehntausend Euro summieren.
Wann drohen Schadensersatzforderungen?
Ein Schadensersatz wird besonders dann gefordert, wenn:
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die Nutzung gewerblich oder für Marketingzwecke erfolgte,
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das Bild über längere Zeit veröffentlicht war,
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eine hohe Reichweite oder viele Zugriffe nachgewiesen werden können.
Zur Berechnung ziehen Gerichte oft die Honorartabellen von Berufsverbänden (z. B. MFM-Tabelle für Fotografen) heran.
Drei Praxisbeispiele
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Newsportal: Ein Online-Magazin nutzt ein Foto, das es vom Anzeigenkunden erhalten hat. Die Nutzung war jedoch nur für private Zwecke erlaubt. Ergebnis: Abmahnung, Schadensersatz nach Lizenzwert und Übernahme der Anwaltskosten.
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Influencer: Ein Influencer postet ein professionelles Stockfoto ohne Lizenz auf Instagram. Ergebnis: Abmahnung mit einem Streitwert von 5.000 €, Anwaltskosten ca. 600 €, Schadensersatz mehrere tausend Euro.
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Kleinunternehmen: Ein Restaurant übernimmt ein Foto von Google-Bildern für seine Website. Ergebnis: Unterlassungsforderung, Schadensersatz orientiert sich am Marktwert – zusätzlich droht die Vertragsstrafe bei Wiederholung.
Vorsicht statt Nachsicht
Die unerlaubte Nutzung von Bildern im Internet ist kein Kavaliersdelikt. Schon ein einziges Bild kann Kosten von mehreren tausend Euro verursachen. Unternehmer, Blogger und Influencer sollten daher unbedingt darauf achten, nur Bilder mit rechtssicherer Lizenz oder selbst erstellte Fotos zu verwenden.
Tipp für die Praxis:
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Verwenden Sie nur Bilder von seriösen Bilddatenbanken mit klaren Lizenzbedingungen.
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Dokumentieren Sie Ihre Lizenzen sorgfältig.
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Holen Sie im Zweifel die schriftliche Erlaubnis des Urhebers ein.
So vermeiden Sie teure Rechtsstreitigkeiten und schützen Ihr Business langfristig.
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Tipp: Eigene Fotos statt teure Abmahnungen riskieren
In Zeiten moderner Smartphones ist es einfacher denn je, kreative und hochwertige Fotos selbst zu machen. Warum also ein unkalkulierbares Risiko eingehen, wenn die Lösung so nahe liegt?
👉 Ideen für eigene Bildmotive:
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Fotografieren Sie Ihre Produkte in Szene – ob im Geschäft, auf dem Wochenmarkt oder im Büro.
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Nutzen Sie Alltagsdetails: eine schöne Schaufensterdekoration, frisch zubereitete Speisen, die Arbeitsatmosphäre im Team.
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Setzen Sie auf Authentizität: Kunden und Follower schätzen echte Eindrücke oft mehr als sterile Stockfotos.
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Experimentieren Sie mit Perspektiven und Licht – ein anderer Blickwinkel kann ein einfaches Motiv besonders wirken lassen.
Mit ein wenig Kreativität lassen sich ganz individuelle Aufnahmen gestalten – kostenlos, rechtssicher und einzigartig.
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WEG-Versicherungen: So schützen Eigentümergemeinschaften ihr Gebäude und ihre Mieter

Luftaufnahme der Stadt Leer: Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gehören Versicherungsfragen zu den zentralen Themen. Jeder Eigentümer ist verpflichtet, sich an den Kosten für das Gemeinschaftseigentum zu beteiligen und über Eigentümerversammlungen gemeinsam über Instandhaltung und Verwaltung zu entscheiden. Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO
WEG-Versicherungen: So sichern sich Eigentümergemeinschaften umfassend ab
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) trägt eine große Verantwortung: Sie muss das Gemeinschaftseigentum schützen, Risiken absichern und für eine reibungslose Schadenregulierung sorgen. Gleichzeitig sollten Vermieter darauf achten, dass auch ihre Mieter mit einer Hausratversicherung und einer privaten Haftpflichtversicherung ausreichend geschützt sind. Nur so entsteht ein rundum abgesichertes Wohnumfeld.
Warum eine Wohngebäudeversicherung unverzichtbar ist
Die Wohngebäudeversicherung ist das Fundament jeder Absicherung einer WEG. Sie deckt Schäden am Gebäude selbst ab – beispielsweise durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel. Doch im Alltag gibt es zahlreiche weitere Risiken, die Eigentümer kennen sollten.
Typische Risiken im Alltag
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Eisregen: Ein Besucher stürzt auf dem vereisten Grundstück – wer haftet und welche Versicherung springt ein?
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Herbstwetter: Das Treppenhaus ist nass, jemand rutscht aus – wer trägt die Kosten?
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Fahrstuhl: Bleibt der Aufzug stecken und Personen müssen geborgen werden, entstehen Einsatzkosten. Welche Versicherung übernimmt diese?
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Wasserschaden: Werden mehrere Wohnungen gleichzeitig betroffen, stellt sich die Frage nach der Regulierung: Gutachter, Schäden bei Mietern und Eigentümern, Koordination von Handwerksbetrieben – wer kümmert sich und wie läuft die Abwicklung?
Wichtige Fragen zu Versicherungen in der WEG
Heidi Noormann von der Allianz in Leer beantwortet die häufigsten Fragen, die sich Eigentümergemeinschaften stellen:
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Welche Risiken können durch eine WEG-Versicherung abgedeckt werden?
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Welche Kosten der Versicherungspolicen können auf die Mieter umgelegt werden?
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Wie verhält es sich mit Selbstbeteiligungen – sind auch diese umlagefähig?
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Wie sieht eine ganzheitliche Absicherung für die WEG aus?
Beratung für Eigentümer, Vermieter und Beiräte
Heidi Noormann hat sich auf die umfassende Absicherung von Wohnungseigentümergemeinschaften spezialisiert. In ihrem Netzwerk arbeitet sie eng mit Immobilienmaklern, Steuerberatern, Rechtsanwälten und Notaren zusammen. So können Eigentümer und Beiräte ganzheitlich beraten und alle relevanten Fragen im Zusammenhang mit Absicherung, Schadensfällen und Umlagefähigkeit beantwortet werden.
📍 Allianz Versicherung Heidi Noormann
Blinke 32 · 26789 Leer
📞 0491 99239152 oder 0173 5606746
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