Lokal
EWE hebt Grundversorgungspreise für Strom und Gas zu April an
- Netzentgelte und Industrieumlage machen Strom teurer
- Vor allem Wiederanstieg der Umsatzsteuer treibt Gaspreis nach oben
- Auch steigender CO2-Preis macht Gas teurer
- Preisgarantie bei günstigen Laufzeitverträgen
Während EWE seinen Strom- und Gaspreis in der Grundversorgung, wie angekündigt, über die Wintermonate unverändert lässt, wird der Oldenburger Energieversorger in diesem Tarifsegment zum 1. April den Strom- und Gaspreis anheben. Betroffen sind von dieser Preisanpassung laut Oliver Bolay, Geschäftsführer der EWE Vertrieb GmbH, insgesamt 210.000 Strom- und 105.000 Gaskunden. Sie erhalten in Kürze von EWE ein persönliches Schreiben zur Preisanpassung.
EWE-Kunden zahlen ab April in der Grundversorgung für Strom pro Kilowattstunde brutto 38,95 Cent und damit 1,98 Cent mehr als heute. Der jährliche Grundpreis von derzeit brutto 199,55 Euro steigt auf brutto 206,29 Euro. Für einen Durchschnittshaushalt mit einem Jahresverbrauch von 2.800 Kilowattstunden ergeben sich dadurch Mehrkosten von rund 62 Euro im Jahr. Diese Strompreisanhebung gilt nicht für Kundinnen und Kunden in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, weil EWE dort kein Stromgrundversorger ist.
Strom wird teurer durch Netzentgelte und Industrieumlage
Wie Oliver Bolay erläutert, muss EWE trotz eines sich stabilisierenden Energiemarktes den Strompreis anheben – aufgrund gestiegener Netzentgelte und einer gestiegenen Industrieumlage. Mit der Industrieumlage nach Paragraph 19 der Stromnetzentgeltverordnung werden besonders stromintensive Betriebe von den Netzentgelten befreit und die daraus entstehenden Kosten auf alle Letztverbraucher verteilt.
Rückkehr zu altem Mehrwertsteuersatz macht Erdgas teurer
Der Gaspreis steigt pro Kilowattstunde von aktuell netto 13,01 Cent auf netto 13,75 Cent. Da der aktuell bei Erdgas noch gültige reduzierte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent nach jetzigem Stand ab dem 1. April wieder auf 19 Prozent ansteigt, ergibt sich für EWE-Kunden dadurch ein neuer Bruttopreis von 16,36 Cent pro Kilowattstunde Erdgas. Ohne die Anhebung der Mehrwertsteuer läge der Bruttopreis bei 14,71 Cent.
Für den Grundpreis gilt: Der jährliche Netto-Grundpreis steigt von 170.36 Euro auf 175,94 Euro. Durch die Mehrwertsteueranhebung ergibt sich aus dem neuen Nettopreis ein Bruttopreis von 209,37 Euro. Ohne die Anhebung der Mehrwertsteuer läge der Bruttopreis bei 188,26 Euro.
Als wesentlichen Grund für den Anstieg des Nettopreises bei Erdgas nennt Oliver Bolay den Anstieg des CO2-Preises und die auch bei Erdgas leicht gestiegenen Netzentgelte.
Einem Durchschnittshaushalt mit einem Verbrauch von 17.500 Kilowattstunden Erdgas entstehen ab dem 1. April durch die Preisanhebung und die Anhebung der Mehrwertsteuer jährliche Mehrkosten von 455 Euro.
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Lokal
„Dr. Azubi“ — Was Auszubildende über ihre Rechte wissen sollten
Vom Handyverbot bis zur Urlaubssperre: Dr. Azubi weiß Bescheid
„24/7‑Sprechstunde“: 2.930 Azubis im Kreis Leer können sie nutzen
Wenn der Start ins Berufsleben holprig verläuft, ist guter Rat gefragt. „Von unbezahlten Überstunden über die Urlaubssperre bis hin zum Handyverbot – viele Azubis wissen gar nicht, was erlaubt ist und was nicht“, sagt Gabriele Knue, Bezirksvorsitzende der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU).
Ihr Tipp an die rund 2.930 Auszubildenden im Landkreis Leer: Bei Fragen rund um die Ausbildung hilft Dr. Azubi – das Online-Beratungsportal des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Unter www.dr-azubi.de erhalten junge Menschen rund um die Uhr kompetente Unterstützung.
„Ob es ums Ausbildungsgehalt, Überstunden, Urlaubsansprüche oder um die eigene Gesundheit am Arbeitsplatz geht – Dr. Azubi bietet eine echte ‚24/7‑Sprechstunde‘ im Netz“, erklärt Knue. Auch bei Problemen mit dem Ausbildungsbetrieb oder bei einem geplanten Ausbildungswechsel gebe es dort professionelle Hilfe.
Knue weiß, wo Azubis oft Unterstützung brauchen: „Viele Jugendliche im Kreis Leer sind erst seit wenigen Wochen in der Ausbildung – für sie ist alles noch neu. Da ist es wichtig, jemanden an der Seite zu haben.“ Wenn Auszubildende regelmäßig Tätigkeiten übernehmen müssen, die nichts mit ihrer Ausbildung zu tun haben, müsse das angesprochen werden. „Hier können der Betriebsrat und die Gewerkschaft viel bewirken“, betont die IG-BAU-Vorsitzende.
Die Gewerkschaft empfiehlt außerdem, Ausbildungsverträge prüfen zu lassen, um mögliche Fehler oder Benachteiligungen frühzeitig zu erkennen. „Dr. Azubi hilft, Rechte zu kennen – und sie auch wahrzunehmen“, sagt Gabriele Knue.
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Lokal
Vogelgrippe in Ostfriesland: Was jetzt jeder Tierhalter wissen muss
Kranich © Frank Derer
NABU Ostfriesland: Gefahr durch Vogelgrippe wächst – Bevölkerung und Geflügelwirtschaft zum Schutz von Zugvögeln aufgerufen
Aurich. Die Vogelgrippe breitet sich weiter aus und hat inzwischen auch zahlreiche Wildvögel im Zuggeschehen erreicht. Besonders betroffen sind Kraniche und verschiedene Arten von Wasservögeln.
„Wir sehen aktuell eine angespannte Lage. Uns erreichen vermehrt Meldungen über Kraniche, Enten, Gänse und andere Wasservögel mit Symptomen der Vogelgrippe. Leider ist diesen Tieren in den meisten Fällen nicht mehr zu helfen“, erklärt Jan Fuchs, Leiter der NABU-Regionalgeschäftsstelle Ostfriesland.
Der NABU Ostfriesland appelliert an die Bevölkerung und Geflügelhaltende, umsichtig zu handeln und Schutzmaßnahmen einzuhalten. Gerade während des herbstlichen Vogelzugs könnten Unruhe und Störungen durch den Menschen die Verbreitung des Virus zusätzlich beschleunigen.
Verhaltensempfehlungen für die Bevölkerung
Fuchs richtet sich mit einem klaren Appell an die Bevölkerung:
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Hunde anleinen: Besonders in Gebieten, in denen Kraniche oder andere Wildvögel rasten, sollten Hunde nicht frei laufen. Aufgeschreckte Tiere weichen auf andere Gebiete aus und tragen das Virus weiter.
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Tote oder erkrankte Vögel melden: Das zuständige Veterinäramt sollte informiert werden. Tierauffangstationen und Artenschutzeinrichtungen können aktuell keine Hilfe leisten.
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Vorsicht bei Aas: Auch bei bereits verendeten Tieren ist eine Meldung wichtig, um eine weitere Ausbreitung des Virus durch Aasfresser zu verhindern.
Verbreitungswege über die Geflügelwirtschaft
„Wir beobachten die Entwicklung der Vogelgrippe mit großer Sorge. Jährlich nehmen die Ausbrüche neue überraschende Verläufe“, berichtet Fuchs.
Oft werden Wild- und Zugvögel als Ursache genannt, doch wissenschaftliche Erkenntnisse deuten eher auf die Geflügelhaltung als Hauptverbreitungsweg hin. Eine großräumige Verbreitung durch Zugvögel ist unwahrscheinlich, da die Tiere relativ schnell verenden und den Vogelzug gar nicht schaffen.
Bereits das Wissenschaftsforum Aviäre Influenza (WAI) stellte 2017 fest:
“Der Ablauf des Geflügelpest-Seuchengeschehens 2016/2017 lässt sich in großen Teilen nicht mit der These vereinbaren, dass Wildvögel eine zentrale Rolle spielen. Vielmehr zeigen sich Zusammenhänge mit betrieblichen Abläufen in der Geflügelwirtschaft.”
Der NABU fordert daher:
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Bauliche Maßnahmen an Mastställen, wie virendichte Abluftfilter
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Geschlossene Transporte
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Thermische Behandlung von Geflügelgülle und ‑mist
Diese Maßnahmen sollten insbesondere in EU-Vogelschutzgebieten und Umgebung Standard werden.
Wichtige Schutzmaßnahmen im Überblick
Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit empfiehlt:
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Tote Vögel keinesfalls anfassen
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Hunde unbedingt anleinen und von verendeten Tieren fernhalten
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Schuhe gründlich reinigen, besonders nach Aufenthalten in Küsten- oder Rastgebieten
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Geflügel im Stall halten und vor Kontakt mit Wildvögeln schützen
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Stall sichern und Zutritt auf notwendiges Personal beschränken
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Saubere und desinfizierte Ausrüstung verwenden
Die Vogelgrippe bleibt eine ernste Bedrohung für Wildvögel und Geflügelbestände. Wer achtsam handelt und Verdachtsfälle meldet, hilft, eine weitere Ausbreitung einzudämmen.

Lokal
Papenburg macht’s digital – Wohnsitz jetzt bequem online ummelden
Die Bürgerinnen und Bürger in Papenburg können ihren Wohnsitz ab sofort bequem online ummelden. Bildquelle: Stadt Papenburg
Digitale Wohnsitzummeldung ab sofort in Papenburg möglich
Bürgerinnen und Bürger können ihren Wohnsitz jetzt bequem online ummelden
Die Bürgerinnen und Bürger in Papenburg können ihren Wohnsitz ab sofort ganz bequem digital von zu Hause aus ummelden. Mit der neuen elektronischen Wohnsitzanmeldung entfällt der Gang zum Amt – lange Wartezeiten gehören damit der Vergangenheit an. Die Stadt Papenburg beteiligt sich an einem bundesweiten Digitalisierungsprojekt, das Verwaltungsvorgänge schneller, einfacher und bürgerfreundlicher gestalten soll.
Wer in Papenburg eine Wohnung bezieht, muss sich nach dem Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen anmelden. Das ist nun auch online möglich:
Für die digitale Ummeldung werden lediglich ein Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion oder eine eID-Karte, ein Smartphone mit der AusweisApp sowie ein BundID-Nutzerkonto benötigt.
Mieterinnen und Mieter müssen zusätzlich eine Wohnungsgeberbestätigung hochladen. Die digitale Ummeldung umfasst die Änderung der Daten im Melderegister, die Aktualisierung der Ausweisdokumente sowie die Ausstellung einer neuen Meldebestätigung.
Mit diesem neuen Service setzt die Stadt Papenburg einen wichtigen Schritt in Richtung digitale Verwaltung und macht den Bürgerservice komfortabler und zeitgemäßer.
Hintergrund
Die elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA) ist ein länderübergreifendes Digitalisierungsprojekt der Senatskanzlei Hamburg. Sie wird im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) nach dem „Einer-für-Alle-Prinzip“ (EfA) umgesetzt. Ziel ist es, Bürgerinnen und Bürgern in ganz Deutschland eine einfache, sichere und zeitsparende Möglichkeit zur Ummeldung zu bieten – auch in Papenburg.
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