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EWE hebt Grundversorgungspreise für Strom und Gas zu April an
- Netzentgelte und Industrieumlage machen Strom teurer
- Vor allem Wiederanstieg der Umsatzsteuer treibt Gaspreis nach oben
- Auch steigender CO2-Preis macht Gas teurer
- Preisgarantie bei günstigen Laufzeitverträgen
Während EWE seinen Strom- und Gaspreis in der Grundversorgung, wie angekündigt, über die Wintermonate unverändert lässt, wird der Oldenburger Energieversorger in diesem Tarifsegment zum 1. April den Strom- und Gaspreis anheben. Betroffen sind von dieser Preisanpassung laut Oliver Bolay, Geschäftsführer der EWE Vertrieb GmbH, insgesamt 210.000 Strom- und 105.000 Gaskunden. Sie erhalten in Kürze von EWE ein persönliches Schreiben zur Preisanpassung.
EWE-Kunden zahlen ab April in der Grundversorgung für Strom pro Kilowattstunde brutto 38,95 Cent und damit 1,98 Cent mehr als heute. Der jährliche Grundpreis von derzeit brutto 199,55 Euro steigt auf brutto 206,29 Euro. Für einen Durchschnittshaushalt mit einem Jahresverbrauch von 2.800 Kilowattstunden ergeben sich dadurch Mehrkosten von rund 62 Euro im Jahr. Diese Strompreisanhebung gilt nicht für Kundinnen und Kunden in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, weil EWE dort kein Stromgrundversorger ist.
Strom wird teurer durch Netzentgelte und Industrieumlage
Wie Oliver Bolay erläutert, muss EWE trotz eines sich stabilisierenden Energiemarktes den Strompreis anheben – aufgrund gestiegener Netzentgelte und einer gestiegenen Industrieumlage. Mit der Industrieumlage nach Paragraph 19 der Stromnetzentgeltverordnung werden besonders stromintensive Betriebe von den Netzentgelten befreit und die daraus entstehenden Kosten auf alle Letztverbraucher verteilt.
Rückkehr zu altem Mehrwertsteuersatz macht Erdgas teurer
Der Gaspreis steigt pro Kilowattstunde von aktuell netto 13,01 Cent auf netto 13,75 Cent. Da der aktuell bei Erdgas noch gültige reduzierte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent nach jetzigem Stand ab dem 1. April wieder auf 19 Prozent ansteigt, ergibt sich für EWE-Kunden dadurch ein neuer Bruttopreis von 16,36 Cent pro Kilowattstunde Erdgas. Ohne die Anhebung der Mehrwertsteuer läge der Bruttopreis bei 14,71 Cent.
Für den Grundpreis gilt: Der jährliche Netto-Grundpreis steigt von 170.36 Euro auf 175,94 Euro. Durch die Mehrwertsteueranhebung ergibt sich aus dem neuen Nettopreis ein Bruttopreis von 209,37 Euro. Ohne die Anhebung der Mehrwertsteuer läge der Bruttopreis bei 188,26 Euro.
Als wesentlichen Grund für den Anstieg des Nettopreises bei Erdgas nennt Oliver Bolay den Anstieg des CO2-Preises und die auch bei Erdgas leicht gestiegenen Netzentgelte.
Einem Durchschnittshaushalt mit einem Verbrauch von 17.500 Kilowattstunden Erdgas entstehen ab dem 1. April durch die Preisanhebung und die Anhebung der Mehrwertsteuer jährliche Mehrkosten von 455 Euro.
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Friesenbrücke für Fußgänger und Radfahrer geöffnet – trotz laufender Bauarbeiten
Friesenbrücke: Geh- und Radweg während der Bauarbeiten eingeschränkt nutzbar
Die Deutsche Bahn (DB) hat in einer aktuellen Pressemitteilung über die Nutzung des Geh- und Radwegs an der Friesenbrücke während der laufenden Bauarbeiten informiert. Obwohl die Arbeiten an der Brücke und an der Bahnstrecke weiterhin andauern, steht die Friesenbrücke seit Anfang September 2025 bereits wieder Fußgängern und Radfahrern zur Verfügung – allerdings unter besonderen Bedingungen.
Während der Nutzung gilt: Baufahrzeuge haben jederzeit Vorrang. Nutzer werden gebeten, stets den Anweisungen des Brückenpersonals zu folgen. Radfahrer müssen im gesamten Baustellenbereich sowie auf den Rampen absteigen und das Fahrrad über die Brücke schieben. Ergänzende Details zur Nutzung und zu den Zeiten stellt die Deutsche Bahn in speziellen Informationshandzetteln im Download-Bereich zur Verfügung.
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Große Playmobil-Sammlung in Weener: In einer ehemaligen Bundeswehrhalle direkt an der Friesenbrücke hat Florian Plawer seine über 20 Jahre gewachsene Playmobil-Sammlung untergebracht. Zwischen unzähligen Figuren und Sets entsteht eine bunte, kreative Landschaft, die kleine und große Besucher zum Staunen einlädt. Mehr lesen …
Ab Sonntag, 14. Dezember 2025, wird der Geh- und Radweg täglich von 8 bis 16 Uhr geöffnet. In diesem Zeitraum bleibt die Brücke grundsätzlich geschlossen. Möchten Schiffe passieren, müssen sie sich beim Brückenwärter melden. In diesem Fall wird die Brücke bei Bedarf geöffnet, Fußgänger und Radfahrer müssen dann warten, bis das Schiff die Passage beendet hat.
Zwischen 16 Uhr und 8 Uhr bleibt die Friesenbrücke hingegen dauerhaft für den Schiffsverkehr geöffnet. In dieser Zeit ist der Geh- und Radweg für Fußgänger und Radfahrer gesperrt.
Eine Sonderregelung gilt für die Feiertage:
Von Mittwoch, 24. Dezember, bis Freitag, 26. Dezember 2025, sowie von Mittwoch, 31. Dezember 2025, bis Donnerstag, 1. Januar 2026, kann der Geh- und Radweg jeweils von 8 bis 12 Uhr genutzt werden.
Diese zeitlich begrenzten Regelungen bleiben laut Deutscher Bahn bestehen, bis voraussichtlich Mitte 2026 die sogenannte Wunderline in Betrieb genommen wird. Die DB bittet alle Betroffenen um Verständnis für die entstehenden Unannehmlichkeiten.
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Warnstreik auf der Jann-Berghaus-Brücke: Vollsperrung am 16. Dezember 2025
Warnstreik: Vollsperrung der Jann-Berghaus-Brücke am 16. Dezember 2025
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr informiert, dass die Jann-Berghaus-Brücke (B436) am Dienstag, 16. Dezember 2025, aufgrund eines Warnstreiks der Fachgewerkschaft der Straßen- und Verkehrsbeschäftigten (VDStra) für sämtliche Verkehrsarten voll gesperrt wird.
Die Gewerkschaft hat die Beschäftigten des Geschäftsbereichs Aurich der Landesbehörde dazu aufgerufen, die Arbeit niederzulegen. Während des gesamten Warnstreiks von 0 bis 24 Uhr bleibt die Brücke allerdings für den Schiffsverkehr geöffnet, um den rechtlichen Vorrang gegenüber dem Straßenverkehr einzuhalten.
Der Kraftfahrzeugverkehr wird über die BAB 31 (Emstunnel) umgeleitet. Für Radfahrer und Fußgänger kann keine Umleitung angeboten werden.
Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die Sperrung frühzeitig einzuplanen und alternative Routen zu nutzen.
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Gesundheitsminister Philippi: „Grippeimpfung schützt vor schweren Verläufen“
Gesundheitsminister Philippi ruft erneut zur Grippeimpfung auf: „Influenza ist keine harmlose Erkältung“
Angesichts steigender Infektionszahlen mit Influenza appelliert Niedersachsens Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi erneut an die Bevölkerung, sich gegen die Grippe impfen zu lassen. Bereits im November hatte er – wie jedes Jahr – zur Grippeschutzimpfung aufgerufen.
„Die Influenza ist keine harmlose Erkältung – sie ist eine hochansteckende Virusinfektion, die deutlich schwerer verlaufen kann als eine gewöhnliche Erkältung. Gerade für ältere Menschen, chronisch Kranke und Schwangere kann sie schwerwiegende Folgen haben. Daher ist es wichtig, sich impfen zu lassen – dafür ist es auch jetzt noch nicht zu spät!“, betont Philippi.
Der Minister weist darauf hin, dass Niedersachsen derzeit zwar noch weit von einer epidemischen Grippephase entfernt ist, aber der Anteil der positiv auf Influenza getesteten Proben leicht zugenommen hat. „Es gilt nun vorzubeugen: Die Grippeschutzimpfung schützt vor schweren Krankheitsverläufen und Komplikationen. Und sie schützt nicht nur die Einzelne und den Einzelnen, sondern ist ein wichtiger Beitrag zur Gesundheit der Gesamtbevölkerung“, so Philippi weiter.
Impfschutz ausreichend verfügbar
Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen meldet, dass genügend Impfstoff vorrätig ist. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die jährliche Grippeschutzimpfung insbesondere für:
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Menschen ab 60 Jahren
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Personen mit chronischen Grunderkrankungen (z. B. Herz-Kreislauf‑, Atemwegs- oder Stoffwechselerkrankungen)
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Schwangere ab dem zweiten Trimester
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Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen
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Medizinisches Personal und Personen mit erhöhtem beruflichen Infektionsrisiko
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Angehörige und enge Kontaktpersonen von Risikopatientinnen und ‑patienten
Der optimale Zeitpunkt für die Impfung ist der Herbst, damit ein ausreichender Schutz zu Beginn der Grippewelle besteht.
Hintergrund: Symptome und Risiken der Influenza
Typische Symptome einer Grippe sind plötzlicher Beginn von hohem Fieber, Schüttelfrost, trockener Husten, Kopf‑, Muskel- und Gliederschmerzen sowie ausgeprägte Erschöpfung. Die Erkrankung kann mehrere Tage bis Wochen den Allgemeinzustand deutlich beeinträchtigen.
Besonders gefährdet sind ältere Menschen, Personen mit geschwächtem Immunsystem oder Vorerkrankungen sowie Schwangere. Bei diesen Gruppen kann Influenza zu schweren Verläufen und Komplikationen führen, etwa Lungenentzündung (Pneumonie) oder Herzmuskelentzündung (Myokarditis). In seltenen Fällen kann die Erkrankung tödlich verlaufen.
Das Niedersächsische Landesgesundheitsamt informiert wöchentlich über den aktuellen Stand der Grippeaktivität und Atemwegserkrankungen (ARE). Grundlage sind unter anderem Krankenstände in Kindertageseinrichtungen, Laborergebnisse aus Arztpraxen und Krankmeldungen der AOK.
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