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Blick aus der Luft: Drohnenpilot André Grüssing zeigt die Welt von oben
André Grüssing ist mit seiner Drohne DJI 5, Klasse C0 bei der Fortbildung der Feuerwehr im Landkreis Leer im Einsatz.
LeserECHO im Gespräch mit Drohnenpilot André Grüssing:
André Grüssing: „Mit Drohnen unter 249 Gramm kann ich flexibel und sicher arbeiten“
Westoverledingen/Leer. André Grüssing ist Drohnenpilot und bekannt für beeindruckende Luftaufnahmen von regionalen Veranstaltungen und Großereignissen – darunter Emsüberführungen, der Gallimarkt, Feuerwerke oder die Lampionfahrt. Seine Filme, unter anderem für die Leeraner Facebookseite “Wir Leeraner”, erreichen mittlerweile Aufrufzahlen im siebenstelligen Bereich. Die Perspektiven, die er mit seiner Kamera einfängt, sind vom Boden aus kaum möglich und bieten spannende Einblicke aus der Luft. Doch auch das Drohnenfliegen ist nicht immer einfach – Wetterbedingungen und rechtliche Vorgaben verlangen Erfahrung, Umsicht und manchmal auch ein bisschen Glück.
LeserECHO: André, warum hast du dich für Drohnen unter 249 Gramm entschieden?
André Grüssing: Die Hauptgründe sind Mobilität und rechtliche Flexibilität. Diese kleinen Drohnen sind leicht, schnell einsatzbereit und erlauben Flüge nah an Menschen oder in Wohngebieten – Bereiche, in denen größere Drohnen oft nur eingeschränkt eingesetzt werden dürfen. Außerdem entfällt die Fernidentifizierungspflicht, was die Arbeit deutlich einfacher macht.
LeserECHO: Welche Regeln gelten für solche Drohnen?
Grüssing: Auch wenn kein Drohnenführerschein nötig ist, gibt es klare Vorgaben:
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Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung ist Pflicht.
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Jeder Pilot muss sich beim Luftfahrtbundesamt (LBA) registrieren und eine UAS-Betreiber-ID sichtbar anbringen.
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Die EU-Drohnenverordnung, die deutsche Luftverkehrsordnung und geltende GEO-Zonen müssen eingehalten werden.
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Die maximale Flughöhe beträgt 120 Meter über dem Startpunkt.
LeserECHO: Gibt es typische Herausforderungen bei deiner Arbeit?
Grüssing: Ja, einige. Ein Punkt ist das Wetter – bei starkem Wind, Regen oder Nebel kann ich nicht fliegen. Da gehört oft auch etwas Glück dazu, den richtigen Moment zu erwischen.
Ein anderes Thema sind die Unterschiede im Wissen über Drohnenklassen. Viele Ordnungskräfte vor Ort wissen nicht genau, welche Regeln für welche Drohnen gelten. Bei der Klasse C0 unter 249 Gramm braucht man zum Beispiel keine besonderen Genehmigungen, trotzdem kommt es gerade bei großen Veranstaltungen – etwa bei Schiffsüberführungen auf der Ems – immer wieder zu Diskussionen.
Um Missverständnisse zu vermeiden, versuche ich daher, vor jedem Einsatz Kontakt mit den Verantwortlichen aufzunehmen und mich frühzeitig mit den Ordnungsämtern oder Veranstaltern abzustimmen. Das sorgt für klare Abläufe und entspanntes Arbeiten vor Ort.
LeserECHO: Welche Projekte setzt du aktuell um?
Grüssing: Ich filme regelmäßig Emsüberführungen, Feuerwerke, Gallimarkt oder die Lampionfahrt. Meine Drohnen ermöglichen Sichtachsen, die vom Boden aus nicht möglich sind, und zeigen die Atmosphäre solcher Veranstaltungen auf eine völlig neue Art.
LeserECHO: Was reizt dich besonders an der Drohnenarbeit?
Grüssing: Das Zusammenspiel aus Technik, Timing und Kreativität. Jede Aufnahme ist anders – Licht, Wind, Perspektive, alles muss passen. Wenn dann ein Film entsteht, der Menschen begeistert, ist das für mich der größte Lohn.
Drohnenführerschein und Flugregeln: Alles, was Piloten wissen müssen
Drohnen sind aus der modernen Luftbildfotografie nicht mehr wegzudenken. Ob spektakuläre Aufnahmen von Veranstaltungen, Landschaften oder Baustellen – die kleinen Fluggeräte eröffnen völlig neue Perspektiven. Damit das Fliegen sicher und legal bleibt, müssen Piloten jedoch einige Regeln beachten. In diesem Artikel erfahren Sie alles über Drohnenklassen, Flugregeln, Führerscheine und Datenschutz.
Drohnenklassen: C0 bis C4
Je nach Gewicht und technischen Eigenschaften werden Drohnen in Klassen von C0 bis C4 eingeteilt. Diese Klassifizierung bestimmt, in welcher Betriebskategorie (A1 bis A3) eine Drohne geflogen werden darf, ob ein Führerschein erforderlich ist und welcher.
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C0: Leichte Drohnen bis 249 g, geringes Risiko für Personenschäden, kein Drohnenführerschein notwendig.
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C1: Drohnen bis 899 g, Flug nahe an Menschen erlaubt, kleiner Drohnenführerschein erforderlich.
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C2: Drohnen 900 g bis 4 kg, höhere Risiken, großer Drohnenführerschein erforderlich.
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C3/C4: Schwere Drohnen über 4 kg, Einsatz nur in kontrollierten Bereichen.
Die Klasse Ihrer Drohne erkennen Sie am Label auf dem Gerät oder im Infoblatt des Herstellers. Eine Liste der zertifizierten Drohnen finden Sie auf der Webseite der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA).

Spektakuläre Drohnenaufnahmen der „Disney Treasure“ von André Grüssing
Die Überführung der „Disney Treasure“ aus der Luft – eine einzigartige Perspektive, die den magischen Moment perfekt einfängt.
Über 4.700 Likes und eine Reichweite von mehr als 450.000 Usern machen das Video zu einem echten Highlight.
Grundlegende Flugregeln
Jeder Drohnenpilot muss die allgemeinen Flugregeln beachten:
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Maximale Flughöhe 120 Meter: Über Grund oder Wasser darf die Drohne nicht höher fliegen.
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Betrieb nur in Sichtweite: Piloten müssen ihre Drohne stets visuell kontrollieren. Ausnahmen gibt es für Drohnen unter 500 g im Follow-me-Modus bei maximal 50 m Abstand.
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Mindestalter: 16 Jahre; jüngere Piloten dürfen nur unter Aufsicht einer mindestens 16-jährigen, kompetenten Person fliegen.
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Kein Flug über Menschenansammlungen: Gruppen, bei denen eine Person kaum ausweichen kann, gelten als verboten.
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Flug über Wohnungsgrundstücke: Nur mit Einverständnis der Eigentümer oder bei Drohnen ≤250 g ohne Kamera.
Zusätzlich gibt es Geo-Zonen, die Flugverbote oder spezielle Genehmigungen erfordern (Paragraf 21h der deutschen Luftverkehrs-Ordnung).
Drohnenklassen und Führerscheine
C0-Drohne (bis 249 g): Kein Führerschein erforderlich, Flug in der Nähe von Menschen erlaubt, aber nicht über Menschenansammlungen.
C1-Drohne (bis 899 g): Kleiner Drohnenführerschein (EU-Kompetenznachweis A1/A3) notwendig. Online-Training + Prüfung (40 Multiple-Choice-Fragen, mindestens 75 % richtig). Kosten: 25 € für Ausstellung.
C2-Drohne (900 g–4 kg): Großer Drohnenführerschein (EU-Fernpiloten-Zeugnis A2) erforderlich. Voraussetzung: bereits kleiner Drohnenführerschein. Enthält praktisches Selbsttraining, theoretische Prüfung (30 Fragen, 75 % korrekt), Kosten ca. 100–300 € + 30 € für Ausstellung.
Bestandsdrohnen (vor 2024):
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Unter 250 g: wie C0, kein Führerschein nötig
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Ab 250 g: Unterkategorie A3, kleiner Führerschein erforderlich, 150 m Abstand zu Wohngebieten
Datenschutz und Privatsphäre
Auch wenn Drohnen rechtlich fliegen dürfen, gilt: Privatsphäre anderer respektieren.
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Fremde Personen ohne Einverständnis filmen: Grundsätzlich verboten, kann zu Gerichtsverfahren führen (Kosten leicht über 1.000 €).
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Personen als Beiwerk: Personen dürfen aufgenommen werden, wenn sie zufällig neben Sehenswürdigkeiten stehen.
Drohnen eröffnen spektakuläre Perspektiven, aber Sicherheit und Recht müssen immer Vorrang haben. Wer sich an Flugregeln, Führerscheine und Datenschutz hält, kann flexibel, legal und sicher fliegen. Vor jedem Flug: Drohne prüfen, Flugzone prüfen, Wetter prüfen – und schon kann das Abenteuer aus der Luft beginnen!
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Drohnen sicher versichern – mit der Allianz Privat-Haftpflicht
Versicherungspflicht für Drohnen in Deutschland
Wer in Deutschland eine Drohne fliegt – ob privat oder gewerblich – muss gesetzlich eine Haftpflichtversicherung abschließen. Grundlage ist § 43 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz (LuftVG).
Diese Pflicht gilt unabhängig von Größe, Gewicht oder Einsatzort der Drohne. Nur Spielzeugdrohnen oder Geräte, die ausschließlich in geschlossenen Räumen fliegen, sind ausgenommen.
Wichtig zu wissen:
Halter einer Drohne ist nicht zwingend derjenige, der sie fliegt, sondern der, der sie gekauft hat und über deren Nutzung entscheidet.
Beispiel: Kauft der Vater eine Drohne, die der Sohn gelegentlich fliegt, ist der Vater der rechtliche Halter – und muss für die Haftpflichtversicherung sorgen.
Warum die Versicherungspflicht wichtig ist
Drohnen können erhebliche Schäden verursachen – an Autos, Häusern oder Personen. Schon ein Bedienfehler oder eine Windböe kann teure Folgen haben.
Mit einer Haftpflichtversicherung sind Sie im Schadensfall auf der sicheren Seite. Sie schützt vor den finanziellen Folgen von Personen‑, Sach- und Vermögensschäden, die durch Ihre Drohne entstehen können – auch dann, wenn Sie selbst keine Schuld trifft.
Privat oder gewerblich – was ist versichert?
Die Versicherungspflicht gilt für beide Nutzungsarten.
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Privat genutzte Drohnen können über die Allianz Privat-Haftpflichtversicherung abgesichert werden.
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Gewerbliche Einsätze (z. B. durch Fotograf:innen, Landwirt:innen oder Medienproduktionen) erfordern eine Betriebs- oder gewerbliche Drohnen-Haftpflichtversicherung.
Allianz Privat-Haftpflichtversicherung – Schutz für Ihre Drohne
In den Tarifen Komfort und Premium sind Drohnen bis 5 kg Startgewicht automatisch mitversichert.
✅ Abgedeckt sind Personen‑, Sach- und Vermögensschäden, die Dritten unbeabsichtigt entstehen.
✅ Auch Flugmodelle mit oder ohne Motor sowie Lenkdrachen sind mitversichert.
✅ Weltweiter Versicherungsschutz – auch im Urlaub.
✅ Tarife ab 6,05 € im Monat (Komfort) oder 9,04 € im Monat (Premium).
🟢 Ausgezeichnet von Focus Money (Ausgabe 37/2025)
Allianz ist fairster Privat-Haftpflicht-Versicherer – Note „Sehr gut“!
Gelobt wurden unter anderem:
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Faires Preis-Leistungs-Verhältnis
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Gute Erreichbarkeit der Mitarbeitenden
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Transparente Tarifleistungen
Zusätzlicher Schutz: Allianz Gegenstandsschutz
Wer seine Drohne nicht nur haftpflicht‑, sondern auch kaskoversichern möchte, kann sie mit dem Allianz Gegenstandsschutz absichern.
Damit sind Sie geschützt bei:
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Beschädigung durch Absturz, Kollision, Fehlbedienung oder Feuchtigkeit
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Diebstahl und Raub
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Zerstörung durch Brand oder Explosion
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Zubehör (z. B. Transporttaschen) bis zu 10 % der Versicherungssumme
Bereits ab 1,98 € im Monat erhältlich.
Ihre Ansprechpartnerin in Leer
Heidi Noormann
📍 Allianz Vertretung · Blinke 32, 26789 Leer
📞 0491 99239152 · 📱 0173 5606746
📧 heidi.noormann@allianz.de
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Von Stadtleben bis Ski-Landschaften: Florian Plawers Playmobil-Welt in Weener
Kleine Figuren, große Ideen: Florian Plawers Playmobil-Landschaft in Weener. Ob Häuser oder einzelne Figuren – hier werden Playmobil-Enthusiasten fündig. In seinem Verkaufsraum können tausende Original-Playmobil-Teile erworben werden.
Große Playmobil-Sammlung in Weener: Die kreative Landschaft von Florian Plawer
Seit über zwanzig Jahren dreht sich bei Florian Plawer alles um Playmobil. In einer großzügigen Halle im Depot Weener, einem ehemaligen Bundeswehrareal direkt an der Friesenbrücke, hat er seine Sammlung untergebracht und zugleich einen eigenen Verkaufsraum eingerichtet. Hier lagert nicht nur eine beeindruckende Vielzahl an Figuren und Sets, sondern es entsteht eine kleine, bunte Welt, in der Kinder wie Erwachsene in fantasievolle Szenen eintauchen können.
Eine Sammlung, die stetig wächst
Florian Plawer kauft Playmobil an, reinigt jedes einzelne Teil sorgfältig und stellt daraus thematisch sortierte Sets zusammen. Die Bandbreite ist groß: Vom lebendigen Stadtleben über Campingausflüge und Häuser bis hin zu Booten, Schiffen und detailreichen Ski-Landschaften. Auch Feuerwehr- und Polizeieinsätze sind Teil seiner Sammlung. Jedes Set ist liebevoll arrangiert, bietet Inspiration für eigene Kreationen und zeigt, wie vielfältig Playmobil eingesetzt werden kann. Das Sortiment richtet sich gleichermaßen an Sammler, die gezielt nach einzelnen Figuren suchen, wie an Familien, die nach Ideen für kreative Spielwelten suchen.

Die Playmobil-Landschaft – ein ständig wachsendes Projekt
Das Herzstück der Halle ist jedoch die Playmobil-Landschaft, die Florian Plawer mit viel Einfallsreichtum und Liebe zum Detail aufgebaut hat. Sie ist nicht als realitätsgetreue Nachbildung gedacht, sondern erzählt eine eigene kleine Geschichte. Zahlreiche Szenen aus dem Leeraner Stadtleben sind hier zu entdecken: bekannte Unternehmen wie Bünting, Leffers oder Multi, Straßenzüge, Häuser, städtische Einrichtungen sowie Feuerwachen und Polizeistationen verschmelzen zu einer farbenfrohen, lebendigen Miniaturwelt.
Die Landschaft ist noch nicht vollständig fertig. Immer wieder kommen neue Module hinzu, bestehende Szenen werden überarbeitet und erweitert. Für Plawer ist sie ein großes Hobby, dem er nach Möglichkeit Zeit widmet – besonders in Phasen hoher Nachfrage im Verkauf. Die Anlage spiegelt nicht nur seine Sammelleidenschaft wider, sondern auch die Freude am kreativen Gestalten und Experimentieren.





Ein offener Ort für Jung und Alt
Die Ausstellung ist kostenfrei zugänglich. Kinder wie Erwachsene können die verschiedenen Szenen erkunden, sich inspirieren lassen oder sich in Details verlieren. Viele Besucher nutzen die Gelegenheit, sich auszutauschen, Tipps zu erhalten oder gezielt nach Figuren und Sets zu fragen. Wer selbst Playmobil abgeben möchte, kann sich direkt an Florian Plawer wenden. Die offene Atmosphäre macht die Halle zu einem Treffpunkt für alle, die die Welt der kleinen Figuren lieben.
Besonders gefragt zur Weihnachtszeit
Gerade in der Vorweihnachtszeit steigt die Nachfrage nach Playmobil deutlich. Eltern suchen nach Geschenksets, Sammler nach Ergänzungen für ihre Kollektionen. Durch die große Auswahl und die liebevoll aufbereiteten Sets ist Plawers Verkaufsraum dann ein besonders gefragter Anlaufpunkt. Neben seiner Playmobil-Sammlung betreibt Plawer noch einen Cateringservice und einen GALA-Bau-Betrieb. Wann immer es seine Zeit zulässt, widmet er sich seiner Playmobilanlage – sei es für den Aufbau, die Pflege der Landschaft oder den Verkauf von Sets.

Mit seiner detailreichen, stetig wachsenden Sammlung und der kreativen Landschaft hat Florian Plawer im Depot Weener einen Ort geschaffen, der für Jung und Alt gleichermaßen faszinierend ist. Besucher können hier stöbern, einkaufen oder einfach die Vielfalt, Kreativität und den Ideenreichtum von Playmobil hautnah erleben – ein Erlebnis, das Kinderaugen zum Leuchten bringt und Erwachsenen neue Inspirationen bietet.
Wer Playmobil abgeben möchte oder gezielt nach bestimmten Figuren und Sets sucht, kann sich direkt an Florian Plawer wenden. Er steht für Anfragen jederzeit zur Verfügung: Telefon: 0162 6867336 | E‑Mail: plawer@t‑online.de
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Vogelgrippe im Nordwesten: Überwachungszone erreicht Landkreis Leer
Vogelgrippe: Landkreis Leer richtet Überwachungszone ein
Nach bestätigtem Ausbruch im Saterland treten strenge Auflagen für Geflügelbetriebe in Kraft
Der Ausbruch der Vogelgrippe in der Gemeinde Saterland hat unmittelbare Folgen für den benachbarten Landkreis Leer: Mit sofortiger Wirkung wurden Teile des Kreisgebiets als Überwachungszone ausgewiesen. Das Veterinäramt hat hierzu eine umfassende Allgemeinverfügung erlassen, die auf der Internetseite des Landkreises Leer eingesehen werden kann.
Am Freitag, 5. Dezember, hatte das Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg den Ausbruch der Geflügelpest in einem Nutzgeflügelbestand im Saterland amtlich festgestellt. Einen Tag später bestätigte das Friedrich-Löffler-Institut den Befund. Der Landkreis Cloppenburg reagierte umgehend und legte Sperr- und Überwachungszonen fest. Die Schutzzone umfasst einen Radius von drei Kilometern um den betroffenen Stall, während im Zehn-Kilometer-Umkreis eine Überwachungszone eingerichtet wurde. In diese fällt auch ein Teil des Landkreises Leer – konkret Gebiete in den Gemeinden Rhauderfehn und Ostrhauderfehn.
Strenge Auflagen für Geflügelhalter
Die Geflügelpest (Aviäre Influenza) zählt zu den hoch ansteckenden Tierseuchen. Um eine Ausbreitung konsequent einzudämmen, müssen Geflügelhaltungsbetriebe innerhalb der Überwachungszone umfangreiche Vorgaben einhalten. Dazu gehören unter anderem:
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Anzeigepflicht: Alle Halterinnen und Halter müssen ihren Geflügelbestand dem Veterinäramt melden.
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Verbringungsverbot: Tiere, Geflügelfleisch und Eier dürfen weder in die Zone hinein- noch aus ihr herausgebracht werden.
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Schutz vor Wildvögeln: Die Ställe müssen vollständig geschlossen oder mit wirksamen Schutzvorrichtungen gesichert sein.
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Strenge Hygieneregeln: Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen sind verpflichtend einzuhalten.
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Ausstellungsverbot: Geflügelschauen, Märkte und ähnliche Veranstaltungen sind untersagt.
Die Maßnahmen gelten bis auf Weiteres und sollen verhindern, dass sich das Virus über direkte Tierkontakte oder über den Menschen als Überträger verbreitet. Das Veterinäramt weist darauf hin, dass Verstöße gegen die Vorgaben ordnungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.
Weitere Informationen
Die vollständige Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung des Landkreises Leer ist unter den amtlichen Bekanntmachungen abrufbar:
www.landkreis-leer.de/Bekanntmachungen
Wenn du möchtest, formuliere ich den Artikel noch journalistischer, kürze ihn für eine Meldung oder erweitere ihn für eine ausführliche Reportage.
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Lokal
Weihnachtskonvoi & Markt in Moormerland: Über 10.000 Euro für krebskranke Kinder gespendet
Foto von Drohnenpilot Rolf-Dieter Bootsmann aus Neukamperfehn — YouTube-Kanal ‚Luftblicke Nordwest‘.
Weihnachtsmarkt und Weihnachtskonvoi in Moormerland bringen über 10.000 Euro für guten Zweck
Weihnachtsmarkt Moormerland 2025: Weihnachtskonvoi begeistert Familien
Moormerland, 29. November 2025 – Am Samstag erstrahlte Moormerland erneut im festlichen Lichterglanz. Der beliebte Weihnachtskonvoi zog durch die Gemeinde und zog zahlreiche Besucherinnen und Besucher an. Parallel dazu öffnete der Weihnachtsmarkt Moormerland auf dem Rathausplatz seine Pforten, liebevoll organisiert von den Smokerfreunden Moormerland.
Über 40 Ehrenamtliche machen den Weihnachtsmarkt möglich
Matthias Brakebusch und Dirk Busker realisierten gemeinsam mit den Smokerfreunden ein beeindruckendes Gemeinschaftsprojekt. Über 40 Helferinnen und Helfer unterstützten die Veranstaltung ehrenamtlich und trugen maßgeblich zum reibungslosen Ablauf bei.
Weihnachtsmarkt: Leckereien und festliche Stimmung
Ab 14:00 Uhr konnten Besucher Glühwein, Kinderpunsch, Waffeln, gebrannte Mandeln, Bratwurst, Pommes und Champignons genießen. Für die musikalische Begleitung sorgte „Lawi-Live“ mit stimmungsvoller Weihnachtsmusik. Zahlreiche Aussteller präsentierten handgefertigte Weihnachtsdekorationen, Adventsgestecke, Tannenwichtel und kunstvolle Holzarbeiten – ideal für Weihnachtsgeschenke aus der Region.
Weihnachtskonvoi: Festliche Parade durch Moormerland
Der festlich geschmückte Weihnachtskonvoi startete um 16:30 Uhr und kehrte gegen 18:00 Uhr zum Rathausplatz zurück. Die Veranstaltung sammelte zunächst 9.078,35 Euro, die durch weitere Spenden auf über 10.000 Euro aufgestockt wurden. Der Erlös kommt dem Elternverein für krebskranke Kinder in Ostfriesland zugute.
Gemeinschaftlicher Einsatz für einen guten Zweck
„Es ist fantastisch zu sehen, wie viele Menschen sich engagieren, um Kindern und ihren Familien Freude zu bereiten“, betonten die Organisatoren. Unterstützt wurde die Veranstaltung zusätzlich vom CVJM Neermoorpolder e.V., der Glühwein und Waffeln verkaufte, sowie vom Elternverein selbst, der mit einem Informationsstand, Kinderpunsch und Kakao präsent war.
Ein unvergesslicher Nachmittag für die ganze Familie
Die Kombination aus Weihnachtsmarkt Moormerland, Weihnachtskonvoi und gemeinnützigem Engagement machte den Samstag zu einem unvergesslichen Erlebnis. Die Veranstaltung zeigt eindrucksvoll, wie Zusammenarbeit und Gemeinschaftssinn in Ostfriesland die Region bereichern können.
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