Lokal
Vogelgrippe im Nordwesten: Überwachungszone erreicht Landkreis Leer
Vogelgrippe: Landkreis Leer richtet Überwachungszone ein
Nach bestätigtem Ausbruch im Saterland treten strenge Auflagen für Geflügelbetriebe in Kraft
Der Ausbruch der Vogelgrippe in der Gemeinde Saterland hat unmittelbare Folgen für den benachbarten Landkreis Leer: Mit sofortiger Wirkung wurden Teile des Kreisgebiets als Überwachungszone ausgewiesen. Das Veterinäramt hat hierzu eine umfassende Allgemeinverfügung erlassen, die auf der Internetseite des Landkreises Leer eingesehen werden kann.
Am Freitag, 5. Dezember, hatte das Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg den Ausbruch der Geflügelpest in einem Nutzgeflügelbestand im Saterland amtlich festgestellt. Einen Tag später bestätigte das Friedrich-Löffler-Institut den Befund. Der Landkreis Cloppenburg reagierte umgehend und legte Sperr- und Überwachungszonen fest. Die Schutzzone umfasst einen Radius von drei Kilometern um den betroffenen Stall, während im Zehn-Kilometer-Umkreis eine Überwachungszone eingerichtet wurde. In diese fällt auch ein Teil des Landkreises Leer – konkret Gebiete in den Gemeinden Rhauderfehn und Ostrhauderfehn.
Strenge Auflagen für Geflügelhalter
Die Geflügelpest (Aviäre Influenza) zählt zu den hoch ansteckenden Tierseuchen. Um eine Ausbreitung konsequent einzudämmen, müssen Geflügelhaltungsbetriebe innerhalb der Überwachungszone umfangreiche Vorgaben einhalten. Dazu gehören unter anderem:
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Anzeigepflicht: Alle Halterinnen und Halter müssen ihren Geflügelbestand dem Veterinäramt melden.
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Verbringungsverbot: Tiere, Geflügelfleisch und Eier dürfen weder in die Zone hinein- noch aus ihr herausgebracht werden.
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Schutz vor Wildvögeln: Die Ställe müssen vollständig geschlossen oder mit wirksamen Schutzvorrichtungen gesichert sein.
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Strenge Hygieneregeln: Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen sind verpflichtend einzuhalten.
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Ausstellungsverbot: Geflügelschauen, Märkte und ähnliche Veranstaltungen sind untersagt.
Die Maßnahmen gelten bis auf Weiteres und sollen verhindern, dass sich das Virus über direkte Tierkontakte oder über den Menschen als Überträger verbreitet. Das Veterinäramt weist darauf hin, dass Verstöße gegen die Vorgaben ordnungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.
Weitere Informationen
Die vollständige Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung des Landkreises Leer ist unter den amtlichen Bekanntmachungen abrufbar:
www.landkreis-leer.de/Bekanntmachungen
Wenn du möchtest, formuliere ich den Artikel noch journalistischer, kürze ihn für eine Meldung oder erweitere ihn für eine ausführliche Reportage.
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Lokal
Bundesweiter Streik im Nahverkehr – Sonderregelung für Niedersachsen
STREIK-HINWEIS: Sperrung der Jann-Berghaus-Brücke in Leer am 4. und 5. Februar
Aufgrund angekündigter Warnstreiks im öffentlichen Dienst bleibt die Jann-Berghaus-Brücke (B 436) am Mittwoch und Donnerstag jeweils von 06:00 bis 23:00 Uhr für den gesamten Verkehr voll gesperrt. Da die Brücke an diesen Tagen nicht passiert werden kann, wurden für den betroffenen Zeitraum spezielle Busregelungen getroffen, um unter anderem den Schulweg sicherzustellen.
Bundesweiter Streik im Nahverkehr: Stillstand am Montag erwartet
Landkreis Leer / Berlin – Pendler und Schüler müssen sich am kommenden Montag, den 2. Februar 2026, auf erhebliche Einschränkungen einstellen. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat die Beschäftigten im kommunalen Nahverkehr bundesweit zu einem Warnstreik aufgerufen. Während in weiten Teilen Deutschlands Busse und Bahnen stillstehen werden, stellt Niedersachsen aufgrund einer Besonderheit eine Ausnahme dar.
In der laufenden Tarifrunde verschärft ver.di den Druck auf die Arbeitgeber. Betroffen sind fast 100.000 Beschäftigte in rund 150 städtischen Verkehrsunternehmen und Busbetrieben der Landkreise. Ziel der Gewerkschaft ist vor allem eine Entlastung der Mitarbeiter durch deutlich verbesserte Arbeitsbedingungen.

Forderungen nach Entlastung und fairen Bedingungen
Im Kern der Verhandlungen stehen Maßnahmen gegen die hohe Arbeitsbelastung im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). ver.di fordert unter anderem:
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Die Verkürzung der Wochenarbeitszeit sowie der Schichtlängen.
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Die Verlängerung von Ruhezeiten.
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Höhere Zuschläge für Nacht- und Wochenendarbeit.
In Bundesländern wie Bayern, Brandenburg, dem Saarland und Thüringen wird zudem über eine Erhöhung der Löhne und Gehälter verhandelt. Die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Christine Behle bezeichnete das bisherige Verhalten der Arbeitgeber als „Angriff auf bestehende Vereinbarungen“. Laut Behle verweigere die Arbeitgeberseite notwendige Verbesserungen und schlage stattdessen teilweise sogar Verschlechterungen vor.
Sonderfall Niedersachsen: Friedenspflicht sichert Betrieb
Für die Menschen im Landkreis Leer und dem restlichen Niedersachsen gibt es vorerst Entwarnung: Die rund 5.000 Beschäftigten im hiesigen Nahverkehr sind nicht zum Streik am Montag aufgerufen. Hier gilt aktuell noch die sogenannte Friedenspflicht, die Arbeitskampfmaßnahmen während laufender Vereinbarungen untersagt.
Dennoch bereitet sich die Gewerkschaft auch hier auf die Zukunft vor. Für die Tarifrunde TV‑N Niedersachsen 2026 wurden die Forderungen bereits offiziell übergeben. Diese beinhalten unter anderem:
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Eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit auf 37,5 Stunden.
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33 Tage Urlaub pro Jahr.
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Erhöhte Zuschläge (Sonntagszuschlag auf 40 %).
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Beginn der Nachtarbeitszuschläge bereits ab 20:00 Uhr.
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Eine Laufzeit bis Ende 2028.
Ausblick
Während in Niedersachsen die Räder am Montag rollen, wird der ÖPNV in den meisten anderen Bundesländern und Stadtstaaten wie Berlin, Hamburg und Bremen voraussichtlich zum Erliegen kommen.
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Lokal
Tagelang nicht geräumt – für alle sichtbar, wer seiner Räumpflicht ignoriert
Symbolfoto: Eine Momentaufnahme – natürlich kann es vorkommen, dass Schnee nach Neuschneefall am Abend liegen bleibt oder nicht immer eine sofortige Räumung möglich ist.
Leserbrief: Schnee, Räumdienst und Ordnungsämter – Räumpflicht konsequent durchsetzen
In diesen Wintertagen zeigt sich leider ein wiederkehrendes Problem: Viele Privathaushalte kommen ihrer Räum- und Streupflicht vor den eigenen Grundstücken nicht nach. Besonders auffällig sind Gehwege, die über mehrere Tage hinweg überhaupt nicht geräumt wurden und inzwischen von festen Eisschichten bedeckt sind. Diese stellen eine erhebliche Gefahr dar – vor allem für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger, aber auch für Radfahrer, die auf vereisten Wegen leicht stürzen können.
Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, jemanden zu kritisieren, der aus beruflichen oder persönlichen Gründen einmal nicht sofort räumen kann. Dass Schnee oder Eis nicht immer umgehend beseitigt wird, ist menschlich und nachvollziehbar. Problematisch ist jedoch, dass viele Anlieger ihrer Pflicht über Tage hinweg überhaupt nicht nachkommen. Wo noch immer geschlossene Eisschichten auf den Bürgersteigen liegen, ist offensichtlich, dass dort in den vergangenen Tagen keine Räumung stattgefunden hat.
Besonders frustrierend ist diese Situation für all jene Bürgerinnen und Bürger, die täglich Verantwortung übernehmen, Schnee räumen und streuen. Wenn andere dies konsequent ignorieren und keinerlei Konsequenzen zu befürchten haben, entsteht schnell der Eindruck, dass sich Rücksichtnahme nicht lohnt. Das gefährdet langfristig das Miteinander und die Bereitschaft, Regeln einzuhalten.
Genau hier sollten die Ordnungsämter stärker aktiv werden. Eine konsequentere Kontrolle sowie gezielte Anschreiben oder – bei wiederholtem Verstoß – auch Bußgelder wären ein klares Signal, dass die Räumpflicht ernst genommen wird. Es geht dabei nicht um Schikane, sondern um Sicherheit, Fairness und den Schutz aller Verkehrsteilnehmer.
Sichere Geh- und Radwege im Winter sind keine Selbstverständlichkeit, sondern das Ergebnis gemeinsamer Verantwortung. Diese Verantwortung sollte eingefordert und notfalls auch durchgesetzt werden.
Gisela Jansen
Hinweis der Redaktion
*Leserbriefe geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich Kürzungen vor. Sie haben eine andere Meinung zu diesem Thema oder möchten etwas dazu ergänzen? Dann schreiben Sie Ihren Kommentar oder eigenen Leserbrief an: info@leserecho.de — Betr. Leserbrief
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Lokal
LEER-Bingum: Streikbedingt Vollsperrung und Sonderplan für Buslinie 651
STREIK-HINWEIS: Sperrung der Jann-Berghaus-Brücke in Leer am 4. und 5. Februar
Aufgrund angekündigter Warnstreiks im öffentlichen Dienst bleibt die Jann-Berghaus-Brücke (B 436) am Mittwoch und Donnerstag jeweils von 06:00 bis 23:00 Uhr für den gesamten Verkehr voll gesperrt. Da die Brücke an diesen Tagen nicht passiert werden kann, wurden für den betroffenen Zeitraum spezielle Busregelungen getroffen, um unter anderem den Schulweg sicherzustellen.
Sicherstellung des Schulbusverkehrs: Sonderregelung für Bingum am 4. und 5. Februar
LEER – Aufgrund einer gezielten Vereinbarung zwischen der Stadt Leer und dem zuständigen Busunternehmen wird der Ortsteil Bingum am 4. und 5. Februar eingeschränkt durch die Stadtbuslinie 651 bedient. Diese Maßnahme erfolgt auf Anregung des Bingumer Ortsvorstehers Sönke Eden, um insbesondere den morgendlichen und mittäglichen Schulbusverkehr sicherzustellen.
Um den Verkehrsfluss und die Pünktlichkeit trotz der aktuellen Rahmenbedingungen zu gewährleisten, wurden für die betroffenen Tage spezifische Anpassungen im Fahrplan der Linie 651 vorgenommen.
Zentraler Fokus auf den Schulbusverkehr
Die getroffene Regelung konzentriert sich auf zwei wesentliche Fahrten, die für Schüler und Pendler von Bedeutung sind:
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Morgens: Fahrtrichtung Bingum–Logabirum (Fahrtnr. 003) Sämtliche Haltestellen innerhalb Bingums werden an beiden Tagen 20 Minuten früher als im regulären Fahrplan vorgesehen angefahren. Ab der Haltestelle „An der Emsbrücke“ verkehrt der Bus wieder nach dem gewohnten Zeitplan.
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Mittags: Fahrtrichtung Logabirum–Bingum (Fahrtnr. 022) In Logabirum und Leer erfolgt die Abfahrt zu den gewohnten Zeiten. Da die Route über Bingum führt, verschiebt sich die Ankunft an allen Haltestellen hinter der Station „An der Emsbrücke“ um etwa 20 Minuten nach hinten.
Eingeschränkter Linienbetrieb außerhalb der Stoßzeiten
Abgesehen von diesen zwei explizit genannten Fahrten wird der Ortsteil Bingum an den beiden betroffenen Tagen nicht angefahren. Alle weiteren Fahrtnummern der Linie 651 beginnen bzw. enden an der Haltestelle „An der Emsbrücke“.
Damit der restliche Taktverkehr in der Stadt Leer stabil bleibt, setzt das Busunternehmen ein zusätzliches Fahrzeug ein. Dadurch können alle übrigen Fahrten ohne Verzögerungen im gewohnten Rhythmus durchgeführt werden.
Zusätzliche Informationen
Fahrgäste, die die Regionalbuslinien nutzen, werden gebeten, sich vorab über mögliche Abweichungen zu informieren. Aktuelle Daten und Fahrpläne der Regionalbusse sind auf der Website des Verkehrsverbundes Ems-Jade (VEJ) unter www.vej.de abrufbar.
Beitragsfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO
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