Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet

Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
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Lokal
Laufender Protest in Nortmoor: Bürgerinitiative demonstriert gegen Umspannwerkspläne

Protest in Nortmoor: Bürgerinitiative demonstriert gegen geplantes Umspannwerk – Autokorso und Fackeln markieren Baufläche
Nortmoor, 5. Juli 2025, 20:45 Uhr – In Nortmoor läuft derzeit eine große Demonstration gegen das geplante Umspannwerk zwischen Nortmoor und Brinkum. Die Bürgerinitiative „Nortmoor in Not“ hat zu der Aktion aufgerufen, um auf die aus ihrer Sicht weitreichenden Folgen des Vorhabens aufmerksam zu machen. Ziel der Veranstaltung ist es, die Ausmaße des geplanten Baugeländes sichtbar zu machen – und ein klares Zeichen zu setzen.
Seit 19:30 Uhr versammeln sich zahlreiche Anwohnerinnen und Anwohner in Nortmoor. Viele sind zu Fuß oder mit dem Fahrrad gekommen, andere beteiligen sich mit ihren Fahrzeugen an einem kilometerlangen Korso, bestehend aus PKW, Traktoren und LKW. Die Strecke führt rund um das Gebiet, auf dem das etwa 90 Hektar große Umspannwerk entstehen soll. Die Aktion wird begleitet von anhaltendem Hupen.
Entlang der Strecke markieren Fackelträgerinnen und ‑träger symbolisch die geplanten Grenzen der Anlage. In der beginnenden Dämmerung entsteht dadurch ein gut sichtbares Bild der Dimensionen, die das Projekt annehmen würde.
„Nortmoor in Not“ – ein Appell zur Beteiligung
Unter dem Motto „Nortmoor in Not“ ruft die Bürgerinitiative zur aktiven Beteiligung auf. „Unter diesem Motto werden die Bürger von Nortmoor und Umgebung, aber auch alle, die sich mit uns solidarisch zeigen wollen, aufgefordert, nach Nortmoor zu kommen“, heißt es im Aufruf der BI.
Bedenken zu Standortwahl und Auswirkungen
Die Bürgerinitiative kritisiert vor allem die Standortwahl, die Größe der Anlage sowie mögliche Auswirkungen auf Naturraum, Lärmaufkommen und Infrastruktur. Insbesondere der künftige Schulweg, der entlang des Areals verlaufen würde, bereitet vielen Eltern Sorgen.
Die Veranstaltung wurde im Vorfeld ordnungsgemäß angemeldet und findet aktuell noch statt.
Weitere Informationen zur Bürgerinitiative und zum geplanten Projekt bietet die Website: www.bi-nortmoor.de.
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Gemeinschaft in Blau – Brandkasse stärkt den Feuerwehr-Nachwuchs

Die Verantwortlichen der Feuerwehren freuen sich mit den Brandkassen-Vertretern auf das 19. Ostfriesische Zeltlager (v.l.n.r.): Dirk Jansen (Sprecher ostfriesischen Jugendfeuerwehren und Orga-Verantwortlicher), Tammo Keck (Fachverantwortlicher für das Feuerwehrwesen), Tanja de Freese und Friedhelm Tannen (Stellvertreterin und Präsident des Feuerwehrverbands Ostfriesland), Gerold Mammen (Orga-Teammitglied) und Thomas Weiss und Signe Foetzki (Vorstandsvorsitzender und Pressesprecherin)
Ostfriesische Brandkasse unterstützt Jugendfeuerwehren mit 1.600 T‑Shirts und 115 Polohemden
Starke Förderung für starke Gemeinschaft: Brandkasse engagiert sich für das 19. Zeltlager der ostfriesischen Jugendfeuerwehren
Aurich-Tannenhausen – Vom 7. bis zum 12. Juli 2025 verwandelt sich das Mehrzweckgelände in Aurich-Tannenhausen in ein Meer aus Zelten, Feuerwehr-Action und Gemeinschaft: Das 19. Jugendfeuerwehr-Zeltlager des Feuerwehrverbands Ostfriesland steht an – mit über 1.700 angemeldeten Teilnehmern und Betreuern.
Ein besonderes Highlight: Die Ostfriesische Landschaftliche Brandkasse unterstützt die Veranstaltung mit 1.600 T‑Shirts und 115 Polohemden. Ein sichtbares Zeichen des Miteinanders und der Anerkennung für den Feuerwehrnachwuchs.
„Alle drei Jahre ist dieses großartige Zeltlager ein fester Bestandteil des Feuerwehrkalenders in Ostfriesland“, erklärt Friedhelm Tannen, Präsident des Feuerwehrverbands Ostfriesland. „Wir freuen uns sehr über die Förderung durch die Brandkasse, die damit den kameradschaftlichen Geist in unserer Jugendfeuerwehr stärkt.“
Schirmherr der diesjährigen Veranstaltung ist Rico Mecklenburg, Präsident der Ostfriesischen Landschaft.
Einheit in Blau – Kleidung als Zeichen der Verbundenheit
„Jeder Jugendliche erhält ein eigens gestaltetes T‑Shirt mit dem Aufdruck ‚Aus Ostfriesland, für Ostfriesland‘ sowie dem Hinweis ‚Zeltlager 2025‘ auf dem Rücken“, berichtet Dirk Jansen, Sprecher der ostfriesischen Jugendfeuerwehren. „Auch die 115 Poloshirts für die Betreuer tragen dieses Design – ein starkes Symbol für den Teamgeist.“
Die T‑Shirts sind mittlerweile zu echten Sammlerstücken geworden – viele Feuerwehren bewahren sie als Erinnerung an die jeweiligen Lagerjahre auf.
Üben, erleben, zusammenwachsen
Neben Spiel, Spaß und Gemeinschaft stehen die Jugendlichen auch im Zeichen der feuerwehrtechnischen Ausbildung. Bereits um 6.45 Uhr beginnt der Tag mit Wecken – gefolgt von verschiedenen Wettkämpfen und Übungen.
„Retten, bergen, löschen, schützen – diese vier Worte stehen im Mittelpunkt“, so Friedhelm Tannen. „Was hier geübt wird, ist das, was im Ernstfall Leben retten kann. Dazu gehören vor allem Teamarbeit, Verlässlichkeit und gegenseitiges Vertrauen.“
Neben den Übungen sorgen gemeinsame Mahlzeiten, Nachtmärsche und Freizeitangebote für ein echtes Lagergefühl – mitunter sogar wie in einer zweiten Familie. „Und wenn mal jemand Heimweh bekommt, ist immer jemand da, der tröstet“, fügt Tannen hinzu.
Engagement, das verbindet
Thomas Weiss, Vorstandsvorsitzender der Brandkasse, unterstreicht die Bedeutung der Förderung:
„Für uns ist es selbstverständlich, die Jugendfeuerwehren zu unterstützen. Das Zeltlager zeigt, wie viel Herzblut im Ehrenamt steckt – sowohl bei den Jugendlichen als auch bei den Betreuern, die dafür Urlaub nehmen. Dieses Engagement verdient höchste Anerkennung.“
Dass viele Teilnehmer ihre Sommerferien gezielt für das Lager freihalten, sei ein Beleg für die Wertschätzung dieser Veranstaltung.
Gäste herzlich willkommen
Wer erleben möchte, wie über 1.700 Feuerwehr-T-Shirts in Aktion zu sehen sind, ist auf dem Gelände in Aurich-Tannenhausen herzlich willkommen. Besucher können sich selbst ein Bild vom Engagement und der Begeisterung der ostfriesischen Jugendfeuerwehren machen.
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Ehrenzeichen für Feuerwehr Leer nach Hochwassereinsatz 2023

Rund 70 Leeraner Feuerwehrleute wurden für ihren mutigen Hochwassereinsatz an Weihnachten 2023 in Hollen und Meppen mit dem Ehrenzeichen des Landes Niedersachsen ausgezeichnet.
Ehrenzeichen für 70 Feuerwehrleute aus Leer – Dank für mutigen Hochwassereinsatz über Weihnachten
Helden in Gummistiefeln: Auszeichnung für Hochwassereinsatz an Weihnachten
Am Mittwochabend fand im Festsaal des Rathauses Leer eine besondere Ehrung statt: Rund 70 Feuerwehrleute aus den fünf Leeraner Ortswehren wurden für ihren Einsatz über die Weihnachtstage 2023 mit einem Ehrenzeichen und einer Urkunde ausgezeichnet. Die Ehrung erfolgte im Namen der Niedersächsischen Landesregierung durch Bürgermeister Claus-Peter Horst, Kreisbrandmeister Ernst Behrends und Stadtbrandmeister Jan Doosje.
Die Feuerwehrleute hatten sich während der Feiertage bei kritischen Hochwassereinsätzen in Hollen und Meppen unermüdlich engagiert – unter extremen Bedingungen und oft bis zur Erschöpfung.

Große Einsatzbereitschaft in bedrohlicher Lage
„Die Situation war bedrohlich – doch eines war klar: Die Feuerwehr Leer war zur Stelle, verlässlich, mutig und unbeirrbar“, betonte Bürgermeister Claus-Peter Horst in seiner Ansprache. Auch Ernst Behrends lobte den außergewöhnlichen Einsatz: „Diese Leistung war enorm und alles andere als selbstverständlich – besonders zur Weihnachtszeit, wenn viele bei ihren Familien sind.“
Stadtbrandmeister Jan Doosje ergänzte, dass der Einsatz diesmal eine besondere Herausforderung war: Das Wasser kam ungewöhnlicherweise aus dem Binnenland – „von hinten“. Solche Situationen erfordern Menschen, „die nicht lange fragen, sondern anpacken.“
30 Stunden im Einsatz: Persönliche Erfahrungen aus dem Krisengebiet
Ein eindrucksvolles Beispiel ist Sven Vry, der über seinen Einsatz berichtete: „Es war schwere Arbeit und reine Plackerei.“ Trotz körperlicher Fitness sei der Einsatz extrem fordernd gewesen. „Nach etwa 30 Stunden war ich völlig erschöpft – ich bin einfach nur noch ins Bett gefallen. Wann das war? Keine Ahnung mehr.“
Diese Schilderungen verdeutlichen, welche enorme körperliche und psychische Belastung auf den Einsatzkräften lastete – und wie wichtig es ist, diesen Einsatz zu würdigen.
Rückhalt durch die Stadt Leer
Für Claus-Peter Horst sind die Feuerwehrleute „das Rückgrat unserer Gemeinschaft in Notzeiten.“ In seiner Rede versprach er, dass die Stadt Leer auch künftig alles dafür tun werde, „damit Sie die beste Ausbildung, bestmögliche Unterstützung und Rückendeckung bekommen.“
Im Anschluss an die Ehrung gab es für alle Gäste ein gemeinsames Buffet, das Raum für Gespräche, Dank und kollegialen Austausch bot – ein würdiger Abschluss für einen Abend voller Anerkennung und Respekt.
Der Einsatz der Leeraner Feuerwehr während der Hochwasserkatastrophe über Weihnachten 2023 ist ein herausragendes Beispiel für gelebte Solidarität und Engagement. Die Verleihung des Ehrenzeichens des Landes Niedersachsen ist Ausdruck echter Wertschätzung – und ein starkes Zeichen dafür, wie sehr diese Menschen unsere Gesellschaft tragen, wenn es darauf ankommt.
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Baustart für modernes und klimafreundliches Feuerwehrhaus in Nüttermoor