Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet

Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
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Lokal
SPD Leer: Jarno Behrens bleibt Vorsitzender – Fokus auf Kommunalwahl 2026

SPD Leer bestätigt Vorsitzenden und stellt Weichen für die Kommunalwahl am 13. September 2026
Leer. Der SPD-Ortsverein Leer hat bei seiner Jahreshauptversammlung personelle Kontinuität bewiesen und zugleich klare inhaltliche Schwerpunkte gesetzt. Der 23-jährige Jarno Behrens wurde einstimmig als Vorsitzender wiedergewählt und startet damit in seine zweite Amtszeit.
„Wir haben in den letzten zwei Jahren viel bewegt, aber wir wissen auch, dass noch Arbeit vor uns liegt. Das klare Votum ist ein Auftrag, weiter dranzubleiben an den Themen, die die Menschen in Leer wirklich beschäftigen“, erklärte Behrens nach seiner Wiederwahl.
Neues Vorstandsteam gewählt
Unterstützt wird Behrens künftig von drei stellvertretenden Vorsitzenden: Norbert Bakker, Simon Bents und Manuela Nordbrock. Gemeinsam will das Team den Kurs der vergangenen Jahre fortsetzen, in denen der Ortsverein seine Präsenz in der Stadt verstärkt und zahlreiche neue Mitglieder gewinnen konnte.
Inhalte im Mittelpunkt: Wohnen, Bildung, Verkehr
Inhaltlich richtet die SPD den Blick bereits fest auf die Kommunalwahl im kommenden Jahr. Im Vordergrund stehen Themen, die im direkten Austausch mit Bürgerinnen und Bürgern immer wieder zur Sprache kommen:
-
bezahlbarer Wohnraum,
-
Sanierung der Schulgebäude,
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Ausbau der Ganztagsbetreuung,
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Verbesserung der Verkehrssituation in Leer.
„In den letzten Jahren haben wir bewusst viel zugehört“, betonte Behrens. „Wir bleiben im Gespräch mit den Menschen in Leer und wollen ihre Probleme anpacken. Politik muss sich im Alltag bemerkbar machen – nicht nur auf dem Papier.“
Ziel: stärkste Kraft im Stadtrat bleiben
Mit Blick auf die Kommunalwahl kündigte Behrens an, den eingeschlagenen Weg konsequent weiterzuführen. Ziel sei es, die Position als stärkste Kraft im Stadtrat zu verteidigen und Verantwortung für die Entwicklung der Stadt zu übernehmen.
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Wahltag: Sonntag, 13. September 2026
-
Wahlzeit: 08:00 bis 18:00 Uhr
-
Gewählt werden:
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Stadt‑, Gemeinde- und Samtgemeinderäte
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Kreistage
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Regionsversammlung
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Stadtbezirksräte und Ortsräte
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-
Direktwahlen: Ebenfalls am 13. September 2026 finden in vielen Kommunen Direktwahlen statt – dort, wo die Amtszeit der Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten (HVB) im Oktober 2026 endet.
ℹ️ Hintergrund: Die Amtszeit der HVB wurde Anfang 2025 von sieben auf acht Jahre verlängert.
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Finanzierungsexperte Sven Albert verstärkt den ImmobilienKompass Nordwest

Sven Albert, selbstständiger Berater der Schwäbisch Hall AG, Büro in Leer, Heisfelder Straße 111a. Er ergänzt den ImmobilienKompass Nordwest als Experte für Baufinanzierung, Bausparen und staatliche Fördermöglichkeiten.
Finanzierung als Schlüssel für erfolgreiche Projekte
Mit Sven Albert von der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG hat der ImmobilienKompass Nordwest einen weiteren wichtigen Partner gewonnen. Als Experte für Bausparen, Baufinanzierung, Modernisierung, Altersvorsorge, Riester, staatliche Förderung und Anschlussfinanzierungen bringt er entscheidendes Know-how ins Netzwerk.
Dabei geht es nicht nur um die Modernisierung bestehender Immobilien, sondern auch um die Finanzierung neuer Objekte: Ob Eigentumswohnung, Doppelhaushälfte oder Einfamilienhaus – mit einer individuell abgestimmten Finanzierung wird der Traum von den eigenen vier Wänden realisierbar. Gerade hier profitieren Käufer von einer frühzeitigen Beratung, die sämtliche Fördermöglichkeiten und Finanzierungskonzepte berücksichtigt.
Für Handwerksbetriebe bedeutet das ebenfalls Sicherheit: Sie arbeiten oft an Projekten im vier‑, fünf- oder gar sechsstelligen Bereich – und eine solide Finanzierungsgrundlage sorgt dafür, dass solche Vorhaben tatsächlich umgesetzt werden können. Denn was nützen die besten Angebote, wenn der Kunde sie sich am Ende nicht leisten kann?
Durch die Beratung von Sven Albert können Kunden schon im Vorfeld klären, welche finanziellen Möglichkeiten ihnen offenstehen – vom klassischen Immobilienkauf bis hin zu Sanierung, energetischer Modernisierung oder barrierefreiem Umbau. So werden nicht nur Werte geschaffen, sondern auch Perspektiven für die Zukunft.
Besonders für Menschen um die 50 ist es sinnvoll, die eigene Immobilie rechtzeitig vor dem Renteneintritt auf den neuesten Stand zu bringen. Modernisierungen wie Dämmung, eine neue Heizungsanlage oder Photovoltaik senken Energiekosten und machen das Wohnen im Alter komfortabler und günstiger.

Doch es geht nicht nur um Energie und Bausubstanz, sondern auch um Lebensqualität im Alter. Themen wie seniorengerechtes Umbauen, Barrierefreiheit oder die Frage, ob eine Pflegekraft künftig im Haus mitwohnen könnte, werden für viele Immobilienbesitzer immer wichtiger. „Diese und viele andere Fragen können am besten in einem Expertennetzwerk vor Ort besprochen werden – hier suchen wir nach Lösungen, die zu den individuellen Lebenssituationen passen“, erklären Anni Wiegand und Heidi Noormann.
Auch die Handwerker von BauWoLe.de selbst profitieren: Sie wissen genau, welche Maßnahmen für den Kunden realisierbar sind, können seriös beraten und transparente Angebote erstellen. So entsteht eine Win-win-Situation – für Verbraucher, die Sicherheit und Orientierung erhalten, und für Handwerksbetriebe, die auf eine solide Finanzierung ihrer Projekte vertrauen können.
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📌 Experten-Info
Sven Albert
Selbstständiger Berater – Schwäbisch Hall
📍 Neues Büro in Leer:
Heisfelder Str. 111 a
26789 Leer
📞 Telefon: 0491 / 20340108
📱 Mobil: 01522 / 2686457
✉️ Mail: sven.albert@schwaebisch-hall.de
💡 Ihr Ansprechpartner für Baufinanzierung, Bausparen und Fördermöglichkeiten – jetzt Teil des Netzwerks ImmobilienKompass Nordwest.
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ImmobilienKompass Nordwest: Neues Experten-Netzwerk startet in Leer

Links Anni Wiegand, rechts Heidi Noormann – die Köpfe hinter dem ImmobilienKompass Nordwest. Und wie man sieht: Auf der Rathaustreppe ist noch reichlich Platz für weitere Experten, die mit aufs Bild – und ins Netzwerk – springen möchten!
ImmobilienKompass Nordwest: Neues Experten-Netzwerk bündelt Fachwissen rund um die Immobilie
Leer. Zwei Unternehmerinnen aus Leidenschaft haben sich zusammengeschlossen, um Immobilienbesitzern, Käufern und Verkäufern eine ganzheitliche Beratung zu ermöglichen: Anni Wiegand, selbstständige Immobilienmaklerin aus Leer, und Heidi Noormann, Allianz-Versicherungsexpertin, haben den ImmobilienKompass Nordwest – Ihr Weg. Unser Netzwerk. gegründet.
Ihre Idee: ein Netzwerk, das alle wichtigen Fragen rund um die Immobilie abdeckt – vom Verkauf über den Versicherungsschutz bis hin zu rechtlichen Themen. „Wir erleben in unserer täglichen Arbeit immer wieder, dass Eigentümer sich in einem Dschungel aus Fragen wiederfinden“, erzählt Anni Wiegand. „Ob Preisfindung, Versicherungen, rechtliche Schritte oder steuerliche Aspekte – allein kann niemand das alles beantworten. Aber zusammen mit starken Partnern geht es.“
Aus der Praxis geboren
Die Idee entstand aus vielen Kundengesprächen, in denen deutlich wurde, wie groß der Beratungsbedarf tatsächlich ist. „Ich habe oft erlebt, dass fehlende Informationen für Immobilienbesitzer schnell zu finanziellen Nachteilen führen können“, sagt Heidi Noormann. „Uns war klar: Wir brauchen ein Netzwerk, in dem jeder seine Kompetenz einbringt – für die Kunden, die Sicherheit und Verlässlichkeit suchen.“
Neben Immobilienverkauf und Versicherungsschutz sollen künftig auch Finanzierung, Steuerberatung und Energieausweise Teil des Angebots werden. „Wir suchen noch Experten, die unser Netzwerk sinnvoll ergänzen“, betont Noormann.
Kompetenz und Herzblut bei der Beurkundung
Besonders stolz sind die beiden Gründerinnen, dass sie mit Notarin und Rechtsanwältin Jutta Modersitzki-Pastoor eine erfahrene und geschätzte Partnerin gewinnen konnten.
„Jutta nimmt sich bei jeder Beurkundung ausreichend Zeit, erklärt alle Schritte verständlich und geht fachkundig auf die Fragen von Verkäuferinnen und Käufern ein“, berichtet Anni Wiegand. „Die Termine finden stets in einer sehr angenehmen und professionellen Atmosphäre statt – das macht die Zusammenarbeit mit ihr so besonders. Jutta passt hervorragend in unser Netzwerk, und wir sind stolz, mit ihr zusammenzuarbeiten.“
Damit deckt das Netzwerk bereits jetzt die drei zentralen Säulen ab: Immobilienverkauf, Absicherung und rechtliche Begleitung.
Zusammenarbeit mit BauWoLe.de
Ein großer Vorteil für die Kunden: Das Netzwerk kooperiert eng mit dem regionalen Handwerkerportal BauWoLe.de. So können nach einem Immobilienkauf oder einer geplanten Sanierung direkt die passenden Handwerksbetriebe vermittelt werden.
„Das macht vieles einfacher und sorgt für kurze Wege“, erklärt Heidi Noormann. „Und auch im Schadensfall – etwa bei Wasserschäden oder anderen Versicherungsschäden – ist schnelle Hilfe gefragt. Dann ist es Gold wert, wenn man sofort auf verlässliche und geprüfte Handwerker zurückgreifen kann. Genau dafür bietet BauWoLe.de die perfekte Basis.“
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Netzwerk aus Leidenschaft
Dass Anni Wiegand und Heidi Noormann selbstständige Unternehmerinnen sind, merkt man sofort. Beide brennen für ihre Arbeit und haben ihre Selbstständigkeit aus Leidenschaft gewählt. „Wir wollen Menschen nicht einfach nur beraten, sondern ihnen wirklich den Rücken stärken“, sagt Wiegand. „Das funktioniert nur, wenn man liebt, was man tut.“
Noormann ergänzt: „Jeder von uns hat seine Schwerpunkte. Aber gemeinsam können wir den Menschen hier in Ostfriesland und im Emsland etwas bieten, was es bisher so noch nicht gibt.“
Auf der Suche nach weiteren Partnern
Damit der ImmobilienKompass Nordwest weiterwachsen kann, wünschen sich die Gründerinnen Verstärkung. „Gerade im Bereich Finanzierung, Steuerberatung und Energieberatung brauchen wir noch Fachleute, die Lust haben, ihr Wissen einzubringen“, sagt Noormann.
Ein echter Mehrwert für die Region
Mit dem ImmobilienKompass Nordwest ist im Landkreis Leer ein Netzwerk entstanden, das gebündelte Expertise, regionale Verbundenheit und Kundenorientierung vereint. Wer Fragen rund um die Immobilie hat – sei es Verkauf, Versicherung, rechtliche Begleitung oder bald auch Finanzierung und Energiefragen – findet hier Antworten aus einer Hand.
„Am Ende geht es immer um Vertrauen“, fasst Anni Wiegand zusammen. „Und genau das wollen wir mit unserem Netzwerk geben.“
AnzeigeUpdate: Sven Albert verstärkt den ImmobilienKompass Nordwest
Mit Sven Albert, selbstständiger Berater der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, gewinnt der ImmobilienKompass Nordwest einen weiteren Experten für Baufinanzierung, Modernisierung, Altersvorsorge und Fördermöglichkeiten.
„Gerade bei größeren Projekten ist eine gesicherte Finanzierung entscheidend“, erklären Anni Wiegand und Heidi Noormann. Mit Herrn Albert können Kunden schon im Vorfeld klären, welche Maßnahmen realisierbar sind – ein klarer Mehrwert für Immobilienbesitzer und Handwerksbetriebe gleichermaßen.
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Ihre Ansprechpartnerinnen im Netzwerk ImmobilienKompass Nordwest
Heidi Noormann
Versicherungsexpertin · Allianz Agentur in Leer
Blinke 32 · 26789 Leer
Telefon: 0491 99239152
Mobil: 0173 5606746
heidi.noormann@allianz.de
Anni Wiegand
Immobilienmaklerin · FALC Immobilien
Heideweg 8 · 26529 Leezdorf
Mobil: +49 1512 3565999
andrea.wiegand@falcimmo.de