Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet
Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
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Mehr als Betreuung: Die Tagespflege des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Leer als Ort der Begegnung und Geborgenheit
Lebensfreude und Geborgenheit: Ein Tag in der Tagespflege des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Leer
In einer Welt, die sich immer schneller zu drehen scheint, brauchen wir Orte, die entschleunigen – Orte, an denen nicht Geschäftigkeit, sondern Zuwendung, Vertrauen und ein echtes Miteinander im Mittelpunkt stehen. Die Tagespflege des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Leer an der Von-Jhering-Straße ist genau solch ein Ort. Hier öffnet sich für Seniorinnen und Senioren Tag für Tag eine Tür zu neuer Lebensfreude, abwechslungsreichen Aktivitäten und liebevoller Gemeinschaft.
Vom Augenblick des Ankommens ein Gefühl von Zuhause
Schon beim Eintreten spürt man: Hier sind Menschen am Werk, denen das Wohlergehen ihrer Gäste am Herzen liegt. Ein freundliches Lächeln an der Tür, eine warme Begrüßung mit Namen – oft sind es die kleinen Dinge, die so viel bedeuten. Für viele Besucher ist die Tagespflege zur zweiten Familie geworden. Sie wissen: Ihre Bedürfnisse und Wünsche werden gesehen, ihre Einzigartigkeit respektiert. Niemand bleibt allein – nicht beim Kaffee am Morgen, nicht beim gemeinsamen Singen, nicht in den stilleren Momenten des Tages.
Abwechslungsreiche Tage – voller Kreativität und Gemeinsamkeit
Jeder Tag in der Tagespflege folgt seinem eigenen Rhythmus, geprägt von liebevollen Ritualen und vielseitigen Angeboten. In der lichtdurchfluteten Küche wird gemeinsam gekocht und gelacht – Rezepte werden weitergegeben, Erinnerungen geteilt, neue Lieblingsspeisen entdeckt. Die Kochrunde verbindet, über Generationen hinaus, und schafft eine vertraute Atmosphäre, in der niemand außen vor bleibt. Wenn dann in der Adventszeit Zimtsterne gebacken werden und der Duft von Plätzchen durch die Räume schwebt, fühlt sich das an wie ein Stück Kindheit, das heimlich zurückkehrt.
Zwischen Bastelarbeiten und Gedächtnistraining, spannenden Diskussionsrunden und heiteren Spielnachmittagen verfliegt die Zeit wie im Flug. Für Abwechslung sorgen auch die Filmnachmittage, wenn auf großer Leinwand klassische Filme gezeigt werden – dann wird gemeinsam geschmunzelt, mitgefiebert und erlebt. Besonders in der Vorweihnachtszeit sind diese geselligen Runden ein echtes Highlight, das allen ein Gefühl von Wärme und Geborgenheit schenkt.


Besondere Ausflüge für helle Augenblicke
Einmal im Jahr geht es hinaus aufs Land, zum Beispiel auf den Alpakahof, wo sanftmütige Tiere gestreichelt und bestaunt werden können. Diese Begegnungen mit Tieren sind kleine Wunder für die Seele, sie zaubern ein Lachen auf die Gesichter – und oft auch einen glücklichen Seufzer. Auch der Ausflug zum Gallimarkt ist für viele Gäste ein viel ersehntes Ereignis. Im bunten Markttreiben erleben sie nicht nur das Flair der Stadt, sondern auch, wie bereichernd es ist, solche Erlebnisse gemeinsam zu teilen. Es sind diese besonderen Momente, die in Erinnerung bleiben und den Alltag in leuchtenden Farben malen.

Freiräume und Rückzug – jeder Tag so individuell wie der Mensch
Bei aller Gemeinschaft wird darauf geachtet, dass jeder auch Momente des Rückzugs findet. Die hellen, freundlichen Räumlichkeiten und der herrlich angelegte Garten – speziell auch auf Menschen mit Demenz ausgerichtet – laden dazu ein, aufzutanken oder in Ruhe zu verweilen. Wer einen Moment der Stille sucht, findet ihn genauso wie jene, die das Gespräch oder die Bewegung im Grünen suchen. Dieses Gleichgewicht zwischen Nähe und Distanz, zwischen Aktivität und Pause, macht den Tag angenehm und wohltuend.
Neue Freundschaften und vertraute Beziehungen
Nicht selten entstehen in der Tagespflege wertvolle Freundschaften – Begegnungen, die das Leben bunter und reicher machen. Für viele ist der regelmäßige Austausch mit Gleichgesinnten eine Freude, die sie nicht mehr missen möchten. In einer Atmosphäre von Akzeptanz und Wertschätzung blüht so mancher auf, der sich zuvor einsam gefühlt hat. Es tut gut, gemeinsam zu singen, zu spielen, zu erzählen – und einfach zu wissen: Ich gehöre dazu.



Wertvolle Entlastung für Angehörige
Auch für die Angehörigen ist die Tagespflege eine große Erleichterung im Alltag. Mit dem Wissen, dass ihre Liebsten in besten Händen sind, bleibt Zeit für Erledigungen, für die eigene berufliche Verpflichtungen oder einfach für eine wohlverdiente Pause. Ein liebevoll organisierter Fahrdienst sorgt dafür, dass die Ankunft und der Heimweg bequem und verlässlich gestaltet werden. So profitieren alle – die Besucher, die neue Lebensqualität finden, und die Angehörigen, denen Last genommen wird.
Transparente Beratung und faire Finanzierung
Damit das Angebot für alle zugänglich bleibt, steht die Tür der Tagespflege offen für ein unverbindliches Kennenlernen an kostenlosen Probetagen. Wer Fragen zu Kosten oder Pflegegraden hat, wird kompetent und persönlich beraten. Dank der engen Zusammenarbeit mit den Pflegekassen können viele Leistungen direkt übernommen werden, oft auch für mehrere Tage in der Woche. Die Atmosphäre der Offenheit und Wertschätzung zieht sich hier bis in alle Details der Organisation durch.
Ein echtes Stück Lebensqualität in Leer
Die Tagespflege des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Leer ist ein Ort, an dem das Leben im Alter so gelebt werden kann, wie es sein sollte: selbstbestimmt, voller Inspiration und getragen von Gemeinschaft. Hier werden nicht nur die Gäste, sondern auch ihre Geschichten wertgeschätzt. Es ist ein Haus, das viel mehr bietet als Pflege – nämlich Lebensfreude, Geborgenheit und Raum für neue Anfänge. Ein echter Gewinn für Leer und für alle, die hier ein Stück Zuhause gefunden haben.
Paritätischer Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.V.
Von-Jhering-Str. 8
26789 Leer
Tel. 0491 925310
Lokal
Milchpreise im Sturzflug: Staudte fordert verbindliche Lieferverträge
Ministerin Staudte: „So kann es für die Milchbetriebe nicht weitergehen“
Treffen mit Agrarverbänden – „Bundesregierung muss ins Handeln kommen“
Hannover – Milchpreise im freien Fall – dieses Thema stand kürzlich im Mittelpunkt eines Treffens von Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte mit Vertretern von Agrarverbänden am Rande der Landtagssitzung in Hannover.
Dazu sagt Ministerin Staudte:
„So kann es für die Milchbetriebe nicht weitergehen – darüber waren sich im Gespräch alle einig. Landwirtinnen und Landwirte erfahren oft erst Wochen nach Ablieferung den Preis für ihre Milch. Aktuell liegt er teilweise nur noch bei 37 Cent pro Liter, was eine kostendeckende Bewirtschaftung unmöglich macht. Handel und Molkereien drücken die Preise für landwirtschaftliche Erzeugnisse extrem stark, und auch ein Überangebot auf dem weltweiten Milchmarkt sorgt für sinkende Preise.
Daher sind Modelle zur koordinierten Milchmengenreduktion bei gleichzeitigem finanziellen Ausgleich sinnvoll. EU-Kommissar Christophe Hansen hatte bereits Anfang des Jahres vorgeschlagen, verpflichtende Lieferverträge einzuführen. Landwirtinnen und Landwirte sollen mit Molkereien im Vorfeld vereinbaren, wie viel Milch zu welchem Preis abgenommen wird – ein Vorschlag, der bei allen anwesenden Verbänden auf Zustimmung stieß.
Darüber hinaus wurde ein System für freiwillige, temporäre Milchmengenreduzierungen mit finanziellem Ausgleich gefordert, um finanzielle Notlagen bei Milchviehbetrieben zu vermeiden. Leider beobachten wir, dass Molkereien und einige Interessenvertretungen in Brüssel versuchen, das Vorhaben zu blockieren. Auf der nächsten Agrarministerkonferenz werde ich mich deshalb erneut für verbindliche Lieferverträge einsetzen. Die Monopolkommission hat zudem festgestellt, dass der Lebensmittelhandel über zu starke Markt- und Machtkonzentration verfügt. Jetzt muss die Bundesregierung ins Handeln kommen.“
Hintergrund:
Am Gespräch nahmen Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), des Landesverbandes ökologischer Landbau Niedersachsen (LöN), von Bioland, Demeter, Land schafft Verbindung (LSV) und des Bundesverbands Deutscher Milchviehhalter (BdM) teil. Das Landvolk war ebenfalls eingeladen, musste jedoch absagen.
Lokal
Pflegeberatung vor Ort: Unterstützung für Senioren und Angehörige
In vielen Rathäusern im Landkreis Leer – wie zum Beispiel in Westoverledingen: Seniorenberatung: 3. Donnerstag im Monat, 10:00–12:00 Uhr
Senioren- und Pflegestützpunkt Landkreis Leer: Kostenfreie Beratung für Pflegebedürftige, Angehörige und Interessierte
Der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen (SPN) im Landkreis Leer ist eine zentrale Anlaufstelle für Senioren, Pflegebedürftige, deren Angehörige und alle Interessierten. Das Amt für Teilhabe und Soziales des Landkreises Leer hat seine Beratungsangebote sichtbar ausgebaut: Neben der Präsenz im Amt in Leer ist der Stützpunkt monatlich mindestens zwei Stunden in zehn Städten und Gemeinden vertreten.
Zentrale Beratungs- und Vermittlungsstelle
Der SPN bietet neutrale und kostenfreie Beratung zu allen Themen rund um Senioren und Pflege. Ziel ist es, Unterstützungsmöglichkeiten aufzuzeigen und die Menschen dabei zu begleiten, diese in Anspruch zu nehmen – unabhängig und trägerneutral. Zu den Schwerpunkten zählen:
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Informationen zu Leistungen der gesetzlichen Pflege- und Krankenversicherungen
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Beratung zu pflegegerechten Wohnformen
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Unterstützung bei Anträgen auf Pflegeleistungen
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Begleitung bei Begutachtungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK)
Beratungen können persönlich, telefonisch oder nach Vereinbarung auch zu Hause stattfinden.
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Engagement für Senioren und Ehrenamt
Neben der Beratung bietet der Stützpunkt Angebote für aktive Senioren, die sich ehrenamtlich engagieren möchten, z. B. im Rahmen der Alltags- und Seniorenbegleitung (DUO) oder durch die Teilnahme am Freiwilligen Jahr für Senioren. Ziel ist ein umfassender Service – von der Wohnberatung über Hilfen im Alltag bis hin zu Freiwilligenprojekten, die Menschen sowohl Unterstützung bieten als auch die Möglichkeit geben, selbst aktiv zu helfen.
Kostenfreie Beratungen im Januar 2026
Der Senioren- und Pflegestützpunkt ist im Januar in verschiedenen Gemeinden präsent:
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Rhauderfehn – Treffpunkt Anleger/Familienstützpunkt: 1. Dienstag im Monat, 10:00–12:00 Uhr
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Uplengen – Upkamer: 2. Dienstag im Monat, 10:00–12:00 Uhr
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Ostrhauderfehn – Rathaus: 3. Dienstag im Monat, 10:00–12:00 Uhr
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Jümme – Rathaus: 4. Dienstag im Monat, 10:00–12:00 Uhr
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Bunde: entfällt in diesem Monat wegen eines Feiertags
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Weener: entfällt in diesem Monat wegen eines Feiertags
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Moormerland – Café Klönsnack: 2. Donnerstag im Monat, 10:00–12:00 Uhr
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Jemgum – Rathaus: 3. Donnerstag im Monat, 10:00–12:00 Uhr
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Westoverledingen – Rathaus: 3. Donnerstag im Monat, 10:00–12:00 Uhr
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Hesel – Rathaus: 4. Donnerstag im Monat, 10:00–12:00 Uhr
Weitere Informationen zur Arbeit des Senioren- und Pflegestützpunktes finden Sie unter: www.landkreis-leer.de/SPN
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