Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet
Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
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Lokal
Ostfriesische Seniorenbeiräte diskutieren Zukunftsthemen und erfolgreiche Projekte im „Kleinen Campus”
Ostfriesische Seniorenbeiräte tauschten sich über Zukunftsthemen und erfolgreiche Projekte aus
Kürzlich trafen sich die Vertreter aller ostfriesischen Seniorenbeiräte zu einem bedeutenden Austausch im „Kleinen Campus“ in Ihrhove. Die Veranstaltung wurde von Günter Lendzian, Vorsitzender der ostfriesischen Seniorenbeiräte aus Wittmund, eröffnet und moderiert. Der Treffpunkt bot den Teilnehmern die Möglichkeit, Erfahrungen zu teilen und gemeinsam an Lösungen für die Herausforderungen der älteren Generation in Ostfriesland zu arbeiten.
Begrüßung und wichtige Impulse durch Bürgermeister Theo Douwes
Zu Beginn der Veranstaltung begrüßte Bürgermeister Theo Douwes die Gäste und hieß sie herzlich in der Gemeinde Westoverledingen willkommen. In seiner Ansprache ging Douwes auf die historische Entwicklung der Gemeinde ein und erläuterte die Entstehung des „Kleinen Campus“ als modernen Treffpunkt für alle Generationen. Dieser Ort spielt eine zentrale Rolle im Gemeindeleben und fördert den Austausch zwischen jungen und älteren Bürgern.
Der Bürgermeister betonte in seiner Rede auch, wie wichtig die Arbeit der Seniorenbeiräte angesichts des demografischen Wandels und der steigenden Bedürfnisse älterer Menschen sei. Besonders hervorzuheben sei die Umgestaltung vieler Spielplätze in Mehrgenerationen- oder Kommunikationsplätze, ein Projekt, das bereits in Westoverledingen erfolgreich umgesetzt wurde. Dies unterstreiche die Bestrebungen der Gemeinde, ein generationsübergreifendes Miteinander zu fördern.
Erfolgreiche Projekte des Westoverledinger Seniorenbeirats
Im weiteren Verlauf der Veranstaltung stellte die erste Vorsitzende des Westoverledinger Seniorenbeirats, Thea Boelsen, die Arbeit ihres Beirates vor. Sie berichtete von mehreren Projekten, die sich als äußerst erfolgreich erwiesen haben, wie das Seniorenorchester im Orff-Studio, das bei den Seniorinnen und Senioren sehr beliebt ist. Besonders hervorzuheben sind auch die regelmäßigen Mittagsessen für Senioren, die immer gut besucht sind, sowie die Tagesfahrten, die jedes Mal ausgebucht sind.
Ein weiterer Erfolg des Westoverledinger Seniorenbeirats war der Umzug des Seniorenbüros in den „Kleinen Campus“. Dieser Schritt hat dazu beigetragen, dass mehr Senioren Rat und Unterstützung in Anspruch nehmen, was die Bedeutung dieses Zentrums für die ältere Generation weiter stärkt.
Impulspatenschaften – Ein innovatives Angebot für Senioren
Zu den besonderen Gästen der Veranstaltung gehörten Anja Lücht und Giulia Beekhuis von der Stabsstelle Ehrenamt und Freiwilligenagentur des Landkreises Leer. Sie stellten das Angebot der Impulspatenschaften vor, das sich an Freiwillige richtet, die eine Patenschaft für ältere Menschen übernehmen möchten. Die Freiwilligenagentur fungiert als Ansprechpartner und hilft dabei, die passenden Ehrenämter für Interessierte zu finden. Dieses Programm fördert nicht nur das Engagement junger Menschen, sondern unterstützt auch ältere Menschen in ihrer Lebensqualität und Teilhabe an der Gesellschaft.
Zukunftsperspektiven und Themen des Austauschs
Im Rahmen des Austauschs diskutierten die Teilnehmer auch über zukünftige Themen, die für die ältere Generation von Bedeutung sind. Ein zentraler Punkt war der geplante Besuch des Niedersächsischen Gesundheitsministers Dr. Andreas Philippi, der Ende 2025 zu einem Gespräch über die Bereiche „Gesundheit und Soziales“ eingeladen wurde.
Die Teilnehmer sprachen zudem intensiv über wichtige Themen wie die elektronische Patientenakte, die ärztliche Versorgung in ländlichen Regionen, betreutes Wohnen und den sozialen Wohnungsbau. Diese Themen wurden als besonders relevant für die älteren Bürgerinnen und Bürger in Ostfriesland identifiziert, da sie einen direkten Einfluss auf ihre Lebensqualität und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben haben.
Regelmäßiger Austausch der Seniorenbeiräte
Der Austausch der ostfriesischen Seniorenbeiräte findet mittlerweile regelmäßig etwa vier Mal im Jahr statt. Dies ermöglicht es den Beiräten, ihre Erfahrungen und Ideen zu teilen und gemeinsam Lösungen für die Herausforderungen zu entwickeln, die die ältere Generation betreffen. Das nächste Treffen wurde bereits für Februar 2025 vereinbart, und es wird erwartet, dass auch dann wichtige Themen der Seniorenarbeit auf der Tagesordnung stehen werden.
Die Veranstaltung im „Kleinen Campus“ war ein voller Erfolg und zeigte, wie wichtig der Dialog und die Zusammenarbeit der Seniorenbeiräte für die Verbesserung der Lebensqualität älterer Menschen in Ostfriesland sind.
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Schutzengel-Huus zieht positive Bilanz und wählt neuen Vorstand
Der neue Vorstand des Fördervereins Schutzengel-Huus e.V. (v.l.): Marion Cramer, Martha de Groot, Tanja Franzen-Loers (alle Beisitzerinnen), Sylvia Doyen (Leiterin des Schutzengel-Huus „Michael“), Frank Schüür (Pflegebeauftragter), Boris Lotz (Kassenwart), Ulf Thiele (Vorsitzender), Simone Schonvogel (Beisitzerin), Arno Heddens (stellvertretender Vorsitzener), Thomas Ernhardt (Beisitzer), Marcus Schumacher (Protokollführer) und Charles Wagner (Beisitzer). Es fehlen Bernhard Bramlage und Sandra Groth. Foto: Förderverein Schutzengel-Huus e.V.
Schutzengel-Huus blickt auf erfolgreiches Jahr zurück und wählt Vorstand neu
Bereits im ersten Jahr Familien mit mehr als 30.000 Euro entlastet.
Uplengen. Der Förderverein Schutzengel-Huus e.V. hielt am Montagabend seine diesjährige Mitgliederversammlung im Schulungsraum des Schutzengel-Huus „Michael“ in Remels ab. Im
Im Rahmen des Berichts des Vorsitzenden, Ulf Thiele, wurden zahlreiche Veranstaltungen, Ortstermine mit Spendern und Unterstützern sowie besondere Aktionen seit der Inbetriebnahme des Schutzengel-Huus im August 2023 zusammengefasst. Ein besonders positives Highlight des Jahres war die Gründung einer Partnerschaft mit den Blue Knights Ostfriesland – dem Motorradclub der Blaulichtfamilie. Diese Zusammenarbeit wurde als großer Erfolg gewürdigt, und unter den Versammlungsteilnehmern begrüßte Thiele auch Vorstandsmitglieder des Clubs.
Finanziell blickte der Förderverein auf ein positives Jahr zurück, wie Schatzmeister Boris Lotz in seinem Kassenbericht darlegte. Mit Unterstützung durch Spenden, Mitgliedsbeiträge und Stiftungen konnten unter anderem eine Rollstuhlschaukel, ein Rüttelpfad, mehrere Pflegebetten für Kinder, Wandbemalungen sowie Schriftzüge an der Außenfassade des Schutzengel-Huus finanziert werden. Besonders bemerkenswert: Im ersten Betriebsjahr konnte der Förderverein Familien mit über 30.000 Euro unterstützen und somit einen erheblichen Beitrag zur Entlastung der betroffenen Familien leisten.
Die Leiterin des Schutzengel-Huus „Michael“, Sylvia Doyen, sprach ebenfalls über die positive Entwicklung des Hauses. Sie lobte den Teamgeist der Mitarbeiter und freute sich, dass das neue Angebot für Kinder und Jugendliche mit intensivem Pflegebedarf in den Kinderkliniken Norddeutschlands schnell auf breite Akzeptanz gestoßen war.
Die anschließenden Wahlen für den neuen Vorstand verliefen harmonisch und wurden alle einstimmig getroffen. Ulf Thiele wurde erneut zum Vorsitzenden gewählt, während Arno Heddens als stellvertretender Vorsitzender im Amt bestätigt wurde. Auch Boris Lotz bleibt als Kassenwart im Vorstand, und Frank Schüür wurde erneut als Pflegebeauftragter bestätigt. Neuer Protokollführer ist nun Marcus Schumacher, der Simone Schonvogel nach vier Jahren in diesem Amt ablöst. Schonvogel wird dem Vorstand künftig als Beisitzerin angehören. Weitere Beisitzer sind: Landrat a.D. Bernhard Bramlage, Marion Cramer, Thomas Ernhardt, Tanja Franzen-Loers, Martha de Groot, Sandra Groth und Charles Wagner.
Mit dem Abschied von Bernd Diener, der sich aufgrund weiterer ehrenamtlicher Verpflichtungen nicht erneut zur Wahl stellte, verabschiedete der Vorsitzende Ulf Thiele einen langjährigen und engagierten Vorstandskollegen. Thiele dankte Diener herzlich für seine wertvolle Arbeit und seinen Einsatz für das Schutzengel-Huus.
Mit einem erfolgreichen Jahr und einem neu gewählten Vorstand setzt der Förderverein Schutzengel-Huus seine wichtige Arbeit zum Wohle von Kindern und Jugendlichen mit intensivem Pflegebedarf fort.
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Hintergrund:
Das Schutzengel-Huus „Michael“ ist eine ambulante Einrichtung der Diakonie Hesel-Jümme-Uplengen gGmbH zur Pflege schwerkranker und daher intensiv pflegebedürftiger Kinder und Jugendlicher für den Nordwesten Niedersachsens. Das Haus steht in Remels und wurde Ende Juli 2023 eröffnet. Es schließt die Versorgungslücke zwischen der intensivmedizinischen stationären Behandlung im Krankenhaus und der ambulanten häuslichen Pflege der Kinder und Jugendlichen, ermöglicht eine gesicherte, qualitativ hochwertige Versorgung über ein multiprofessionelles Team unter Einbeziehung der Eltern und Geschwister und damit baut eine Brücke zwischen Klinik und Zuhause. Es bietet zudem eine wohnortnahe Möglichkeit für Familien, die sich der Hausforderung der häuslichen Pflege nicht stellen können. Außerdem schafft es Entlastung für die Eltern, indem sie ihr pflegebedürftiges Kind vier Wochen im Schutzengel-Huus unterbringen können, um auch einmal Urlaub zu machen.
Der Förderverein Schutzengel-Huus e.V. wurde 2020 gegründet, um zunächst die Finanzierung des Baues des Hauses zu unterstützen. Nach Aufnahme des Betriebes im August 2023 unterstützt der Förderverein die weitere Ausstattung der ambulanten Einrichtung sowie nicht durch die Kostenträger refinanzierte Personalkosten, insbesondere unterstützt er aber die Familien der dort intensiv-pflegerisch betreuten Kinder und Jugendlichen, um sie von den Kosten der Unterbringung der Kinder sowie – zeitweilig – auch ihrer Eltern und Geschwisterkinder im Schutzengel-Huus „Michael“ zu entlasten.
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Regionales Suchthilfe-Treffen im Krankenhaus Rheiderland
21. Regionales Suchthilfe-Treffen des Qualifizierten Entzugs im Krankenhaus Rheiderland
Leer/Ostfriesland, 18. November 2024 – Der Qualifizierte Entzug im Krankenhaus Rheiderland veranstaltete am Donnerstag, den 7. November 2024, das 21. Regionale Suchthilfe-Treffen. Die Veranstaltung begann mit einleitenden Grußworten der Geschäftsführerin der Klinikum Leer gGmbH, Daniela Kamp, die gemeinsam mit dem Chefarzt der Klinik für Innere Medizin im Krankenhaus Rheiderland, Dr. med. Markus Dornbach, und dem leitenden Suchttherapeuten des Qualifizierten Entzugs, Uwe Dogs, die rund 50 Teilnehmer aus den Bereichen der suchtspezifischen Hilfe und Netzwerkarbeit begrüßte.
Ein besonders wichtiger Aspekt des Treffens war die Präsentation der Zukunftspläne für das Krankenhaus Rheiderland. Geschäftsführerin Daniela Kamp und Chefarzt Dr. med. Markus Dornbach stellten die Vision vor, das Krankenhaus zu einem Fachkrankenhaus für Sucht und Psychiatrie auszubauen. Der Fokus soll dabei auf Suchtmedizin und Qualifiziertem Entzug liegen, um die regionale Versorgung von Suchtpatienten weiter zu stärken und die Behandlungsmöglichkeiten zu erweitern.
Mit mehr als 30 Jahren Erfahrung stellt der Qualifizierte Entzug im Krankenhaus Rheiderland eine zentrale Schnittstelle in der regionalen Versorgung von Suchtpatienten dar. Das multiprofessionelle Team spielt eine entscheidende Rolle bei der Vermittlung von Betroffenen in weiterführende Hilfsangebote und trägt so zur nachhaltigen Unterstützung von Menschen auf ihrem Weg zu einem abstinenten Leben bei. Das diesjährige Treffen verdeutlichte erneut, wie gut die regionale Struktur aus professioneller Suchthilfe und selbsthilfeorientierten Gruppen miteinander vernetzt ist.
Im Fokus des Treffens stand die enge Zusammenarbeit zwischen Fachkräften der Suchthilfe und den Selbsthilfegruppen, die gemeinsam den Betroffenen nach einem qualifizierten Entzug die nötige Unterstützung für einen Neuanfang bieten. Die Veranstaltung war somit ein weiterer wichtiger Schritt zur Stärkung der regionalen Suchthilfe und der nachhaltigen Rehabilitation von Suchtkranken in Ostfriesland.
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