Lokal
2G-Regeln werden auf Einzelhandel ausgeweitet
Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die
Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes
Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür
sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder:
- 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen. - 2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet,
der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung
erkennen und beheben soll. - 3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die
sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder
Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen
Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. - 4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen
durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen
und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in
Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche
Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und
Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der CoronaPandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. - 5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden
Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat
kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der
Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine
Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert,
dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate
behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der
Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende
verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. - 6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und
Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test
vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht
geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung
vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren möglich. - 7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel
ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den
Geschäften kontrolliert werden. - Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der
Bundesnotbremse.
- 8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an
denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den
eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes
zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich
Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen. - 9. Überregionale Sport‑, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden
deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine
absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei
Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden
bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind
medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder
Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein
aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen
Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und
Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. - 10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen
geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der
Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft
klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend
nutzen, wo nötig. - 11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle
Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. - 12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- 13.Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere
für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. - 14.Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere
Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen
Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B.
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder
des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei
Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die
Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25.
November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu
verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional
differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. - 15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell
niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre
Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen
Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit
landesrechtlichen Regelungen tätig werden. - 16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den
Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. - 17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine
allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt
werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also
etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende
eine Empfehlung zu erarbeiten. - 18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und
gemeinsame Vorschläge machen. - 19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem
Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im
vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der
Wirtschaftshilfen vorzusehen. - 20. Die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder begrüßen das durch die
Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur
Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die
von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen
werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des
Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und
das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass
das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere
Entwicklung im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
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Gallimarkt 2026 in Leer: 7 neue Fahrgeschäfte, großes Feuerwerk und Programm
Gallimarkt 2026 in Leer: Traditionelle Highlights und sieben neue Fahrgeschäfte
Vom 14. bis 18. Oktober 2026 wird Leer wieder zum Mittelpunkt der Region. Rund eine halbe Million Menschen werden zum Gallimarkt erwartet. Mit rund 250 Geschäften, 21 Großfahrgeschäften und zahlreichen Programmhöhepunkten bietet die fünfte Jahreszeit der Stadt auch in diesem Jahr eine Mischung aus Tradition, Unterhaltung und neuen Attraktionen.
Beim Pressegespräch informierten Bürgermeister Claus-Peter Horst, Mitarbeitende des städtischen Ordnungsamtes, Vertreter des Schaustellerverbandes sowie der Polizeiinspektion Leer-Emden über das Programm, neue und traditionelle Angebote, das Verkehrs- und Sicherheitskonzept sowie wichtige Hinweise für Besucher.
Sieben neue Großfahrgeschäfte beim Gallimarkt
Insgesamt stehen auf dem Gallimarkt 2026 21 Großfahrgeschäfte. Gleich sieben davon sind in diesem Jahr erstmals in Leer dabei.
Zu den Neuheiten gehört das 65 Meter hohe „Infinity 2.0“. Für Action sorgen außerdem die Fahrgeschäfte „Mach 1“, „Playball“, „Heroes“ und „The Beast – Hulk vs. Thanos“.
Auch für diejenigen, die es etwas spritziger mögen, gibt es eine Neuheit: Die Wildwasserbahn „Big Splash“ kommt erstmals nach Leer. Hinzu kommt die historische Überschlagschaukel „Looping The Loop“, die ausschließlich durch eigene Kraft angetrieben wird.
Ebenfalls neu auf dem Gallimarkt ist das Laufgeschäft „Chaosfabrik“.
Mit rund 250 Geschäften insgesamt soll der Gallimarkt weiterhin Angebote für unterschiedliche Altersgruppen bieten. Bürgermeister Claus-Peter Horst betonte dabei insbesondere den Charakter des Gallimarktes als Familienfest.
Für die Stadt Leer und die gesamte Region sei der Gallimarkt von großer Bedeutung. Im Mittelpunkt stünden aber vor allem die hunderttausenden Besucher, die sich jedes Jahr darauf freuen, die Gallimarkttage gemeinsam mit Familie, Freunden und Bekannten zu verbringen.
Galliviehmarkt eröffnet die Gallimarkt-Woche
Noch bevor der eigentliche Gallimarkt beginnt, steht der traditionelle Galliviehmarkt auf dem Programm. Am Dienstag, 13. Oktober 2026, ab 15 Uhr startet der Auftrieb der Tiere.
Die Viehmarktmeister Hinnerich Bakker und Markus Wienekamp rechnen in diesem Jahr mit rund 800 Tieren, darunter zahlreiche Kleintiere.
Neben dem traditionellen Viehhandel gibt es auch ein Rahmenprogramm. Dazu gehört der angeschlossene Mittelaltermarkt mit dem „Clan Of Kerry“. Außerdem können Besucher eine Ausstellung historischer Technik besichtigen.
Eröffnung am Mittwoch vor dem Historischen Rathaus
Der offizielle Auftakt des Gallimarktes findet traditionell vor dem Historischen Rathaus statt. Die Eröffnung beginnt am Mittwoch um 11:30 Uhr.
Am Donnerstag folgt der Tag der Betriebe und Vereine. Für die jüngeren Gallimarktbesucher gibt es an diesem Tag ebenfalls ein besonderes Highlight: Ab 14 Uhr steht der beliebte Auftritt der Superhelden auf dem Programm.
Großes Feuerwerk am Freitag
Ein Höhepunkt des Gallimarktes ist auch in diesem Jahr das Feuerwerk am Hafen. Es beginnt am Freitag ab 22 Uhr.
Nach Angaben des Vereins reisender Schausteller Ostfriesland e. V. soll das Feuerwerk 2026 länger und größer ausfallen. Geplant sind zudem Figuren, die es in dieser Form bislang noch nicht in der Region gegeben haben soll.
Lampionfahrt, Gottesdienst und verkaufsoffener Sonntag
Am Samstag steht mit der Lampionfahrt im Hafen ein weiterer traditioneller Programmpunkt auf dem Plan. Sie beginnt um 18:45 Uhr.
Der Sonntag startet um 10 Uhr mit dem Schaustellergottesdienst im Festzelt. Anschließend öffnen die Geschäfte beim verkaufsoffenen Sonntag im gesamten Stadtgebiet ab 12 Uhr.
Eine weitere Neuerung gibt es am Sonntagnachmittag: Im Festzelt wird um 14 Uhr und um 16:30 Uhr jeweils eine Zaubershow für Kinder angeboten.
Zum Abschluss des Tages wartet ab 18 Uhr die Happy Hour auf dem Gallimarkt.
Bewährtes Sicherheitskonzept wird fortgeführt
Damit die zahlreichen Besucher den Gallimarkt sicher erleben können, haben Stadt, Polizei, Feuerwehr, DRK und Marktverwaltung erneut ein umfangreiches Sicherheitskonzept vorbereitet.
Das bereits im vergangenen Jahr eingesetzte Zufahrtsschutzkonzept kommt auch 2026 wieder zum Einsatz.
Im Sicherheitspool neben dem Riesenrad sind Feuerwehr, DRK, Polizei und Marktverwaltung täglich vom Beginn bis eine Stunde nach Ende des Gallimarktes erreichbar.
Das Veranstaltungsgelände wird außerdem konsequent per Video beobachtet. Ziel ist es, besonders hohe Personendichten frühzeitig zu erkennen und bei Bedarf die Besucherströme gezielt zu lenken und zu entzerren.
Insgesamt sind täglich mehr als 100 Einsatzkräfte auf dem Gelände aktiv, um gemeinsam für die Sicherheit der Besucher zu sorgen.
Kostenloses Kinderfinder-Armband
Für Familien gibt es erneut das kostenlose „Kinderfinder“-Armband. Die Armbänder sind im Sicherheitspool und bei allen Kinderfahrgeschäften erhältlich.
Auf dem Armband können Kontaktdaten eingetragen werden. Sollten Kinder und Eltern auf dem stark besuchten Gallimarkt voneinander getrennt werden, kann dies dabei helfen, schnell wieder zusammenzufinden.
Keine Glasflaschen und Dosen auf dem Festgelände
Aus Sicherheitsgründen ist die Mitnahme von Glasflaschen und Dosen auf das Festgelände verboten.
Darüber hinaus appellieren die Verantwortlichen erneut an die Besucher, keine Hunde mit auf das Festgelände zu bringen. Dies sei insbesondere mit Blick auf das Tierwohl nicht sinnvoll.
Anreise mit Bus und Bahn empfohlen
Bei der Anreise hoffen die Verantwortlichen auf eine möglichst breite Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).
Auch 2026 bieten die Buslinien im Landkreis zahlreiche Sonderfahrten zum Gallimarkt und zurück an. Besucher sollten diese Angebote nutzen und sich rechtzeitig über die jeweiligen Fahrpläne informieren.
Alle Informationen zum Gallimarkt 2026 online
Alle wichtigen Informationen zum Programm des Gallimarktes 2026, zu den Regeln auf dem Festgelände sowie zu Verkehrsregelungen, Anreise und Parkmöglichkeiten sind online bei der Stadt Leer abrufbar.
Informationen zum Gallimarkt 2026 – Stadt Leer
Gallimarkt auch Thema im Rathaus-Podcast
Auch der Rathaus-Podcast „kurzerkLEERt“ beschäftigt sich in seiner aktuellen Folge mit dem Gallimarkt. Bürgermeister Claus-Peter Horst und Marktmeister Michael Meyer sprechen über die Geschichte des traditionsreichen Marktes, persönliche Gallimarkt-Erinnerungen und die Höhepunkte des diesjährigen Programms.
Der Podcast ist unter kurz-erkleert.podigee.io sowie auf den gängigen Podcast-Plattformen verfügbar.

Die Facebookseite „Wir Leeraner“ des LeserECHO-Verlags begleitet den Gallimarkt auch in diesem Jahr mit aktuellen Informationen, Veranstaltungstipps, Fotos und Berichten.
Beiträge aus dem LeserECHO-Portal werden dabei regelmäßig auf Facebook veröffentlicht und erreichen so zusätzlich viele Menschen in der Region.
❤️ Und wie immer gilt: Alle Beiträge im LeserECHO-Portal sind ohne Abokosten und ohne Bezahlschranken lesbar.
Lokal
Landfrauen Stapelmoor stärken Zusammenhalt: Mehr als 70 Mitglieder engagieren sich
Landfrauen in Stapelmoor setzen auf Zusammenhalt und Gemeinschaft
Stapelmoor – Seit rund neun Monaten steht bei den Landfrauen Stapelmoor ein neuer Vorstand an der Spitze. Das Team hat die Vereinsarbeit neu organisiert und möchte dabei insbesondere den Zusammenhalt und das Miteinander stärken. Bei einem Besuch des SPD-Landtagsabgeordneten Nico Bloem berichteten die Landfrauen über ihre Arbeit, aktuelle Themen und ihre weiteren Pläne.
„In einer Zeit, in der der Zusammenhalt immer weniger wird, wollen wir uns für das Miteinander einsetzen“, erklärte Rieke Kula aus dem neuen Teamvorstand.
Begleitet wurde Nico Bloem bei seinem Besuch vom SPD-Stadtratsfraktionsvorsitzenden Helmut Geuken, Ratsherrn Günter Geerdes und Ortsvorsteher Bernhard Siemons. Bloem würdigte das ehrenamtliche Engagement der Landfrauen: „Die Landfrauen stehen für Gemeinsinn und Zusammenhalt. Das erlebe ich auch hier wieder. Herzlichen Dank für die ehrenamtliche Arbeit.“
Mehr als 70 Mitglieder engagieren sich
Die Landfrauen Stapelmoor zählen etwas mehr als 70 Mitglieder. Regelmäßig treffen sie sich zu gemeinsamen Veranstaltungen und Aktivitäten. Dazu gehören unter anderem Klönabende, bei denen der persönliche Austausch und die Pflege der Gemeinschaft im Mittelpunkt stehen.
Auch der Kontakt untereinander ist den Landfrauen wichtig. Gleichzeitig möchte der Verein künftig verstärkt den Nachwuchs ansprechen und jüngere Frauen für die Arbeit der Landfrauen gewinnen.
Pflege und Ärztemangel als Gesprächsthemen
Der Besuch von Nico Bloem bot den Landfrauen außerdem die Gelegenheit, Themen anzusprechen, die sie und die Menschen vor Ort beschäftigen. Dazu gehörten unter anderem die Pflege und der Ärztemangel.
Im gemeinsamen Gespräch ging es damit auch um Fragen, die über die Vereinsarbeit hinausreichen und für die Entwicklung des ländlichen Raumes von Bedeutung sind.
Bloem lud die Landfrauen zudem zu einem Besuch des Niedersächsischen Landtages ein. Das Angebot stieß auf Interesse und wurde von den Landfrauen gerne angenommen.
Lob für ehrenamtliches Engagement
Nico Bloem betonte die Bedeutung der Landfrauen für das gesellschaftliche Leben vor Ort. „Ich schätze die Arbeit der Landfrauen Stapelmoor sehr. Sie investieren so viel Arbeit, Zeit und Leidenschaft. Sie schaffen Momente der Begegnung und sind immer präsent. Bei allen Veranstaltungen und Terminen sind die Landfrauen vertreten. Gut, dass wir unsere Landfrauen haben“, sagte der SPD-Landtagsabgeordnete.
Damit wurde beim Besuch in Stapelmoor deutlich, welchen Stellenwert die ehrenamtliche Arbeit der Landfrauen für das Gemeinschaftsleben hat.
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Lokal
Leer: Vollsperrung von Neuer Straße und Rathausstraße am 5. Oktober wegen Kranarbeiten
Vollsperrung in Leer: Neue Straße und Rathausstraße am 5. Oktober gesperrt
In Leer kommt es am Montag, 5. Oktober 2026, zu einer vorübergehenden Vollsperrung im Bereich der Neuen Straße und Rathausstraße. Grund sind notwendige Kranarbeiten zur Durchführung von Arbeiten am Rathausturm.
Die Sperrung gilt voraussichtlich von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr und erfolgt gemäß § 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) für den Durchgangsverkehr.
Welche Bereiche sind betroffen?
Gesperrt werden der Einmündungsbereich Königstraße/Neue Straße sowie die Rathausstraße auf Höhe des Historischen Rathauses. Der Bereich kann während der Arbeiten nicht mit Kraftfahrzeugen durchfahren werden.
Fußgänger und Radfahrer können den Baustellenbereich weiterhin passieren. Allerdings ist die Durchfahrt beziehungsweise der Durchgang aufgrund der Bauarbeiten nur eingeschränkt möglich.
Zufahrt für Anlieger bleibt teilweise möglich
Für die Anlieger der Neuen Straße wird die Zufahrt weiterhin bis zum Parkplatz an der Waage ermöglicht.
Das bestehende Durchfahrtsverbot auf Höhe der Neuen Straße Nr. 10 wird für die Dauer der Sperrung abgedeckt. Dadurch ist die Durchfahrt durch die Neue Straße aus Richtung Parkplatz möglich.
Umleitung für den Kraftfahrzeugverkehr
Für den Kraftfahrzeugverkehr wird eine Umleitung eingerichtet. Diese führt über:
Neue Straße → Groninger Straße → An der Seeschleuse
Die Umleitungsstrecke wird entsprechend ausgeschildert.
Die verkehrsbehördlichen Maßnahmen treten mit der Anbringung beziehungsweise Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft.
Verkehrsteilnehmer sollten am 5. Oktober 2026 im Bereich des Historischen Rathauses mit Einschränkungen rechnen und die ausgeschilderte Umleitung beachten.
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