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Alttextilien im Landkreis Leer: Herausforderungen durch steigende Mengen
Problemstandort „Bahndamm Ecke Moorweg“: Die ständig überfüllten Altkleidercontainer führen dort immer wieder zu illegalen Müllablagerungen – nicht nur Altkleider, sondern auch anderer Unrat wird achtlos entsorgt. Dadurch entstehen wilde Müllkippen, die das Stadtbild erheblich beeinträchtigen und gleichzeitig hohe Entsorgungskosten für die Gebührenzahler verursachen. Fotos Ingo Tonsor @ LeserECHO
Anstieg der Alttextilmengen im Landkreis Leer: Herausforderungen und Lösungsansätze
Der Landkreis Leer verzeichnet seit einigen Jahren einen deutlichen Anstieg der gesammelten Alttextilien. Bereits im Jahr 2023 stieg die Menge um etwa 200 Tonnen gegenüber dem Vorjahr auf rund 762 Tonnen. Bis Ende 2024 wurde diese Zahl mit einer weiteren Steigerung von etwa 80 Tonnen noch einmal übertroffen. Dieses Wachstum stellt die Abfallwirtschaft vor neue Herausforderungen – vor allem an den Sammelstellen der bekannten orangefarbenen Altkleidercontainer.
Klaus Anneken, Leiter des Abfallwirtschaftsbetriebes im Landkreis Leer, beschreibt die Lage: „Der Markt ist derzeit regelrecht überschwemmt mit Altkleidern.“ Besonders der Trend zur sogenannten Fast Fashion führt dazu, dass viele Kleidungsstücke nur kurz getragen und dann entsorgt werden. Dies belastet die Sammelstellen zunehmend und sorgt für überfüllte Container.

Überfüllte Container und illegale Ablagerungen
Die steigenden Mengen führen dazu, dass die Container häufig voll sind. Anneken erklärt: „Wir bekommen laufend Meldungen, dass die Behälter überfüllt sind.“ Das für die Leerung beauftragte Unternehmen versucht zwar, die Container regelmäßig und großzügig zu entleeren, stößt jedoch angesichts der Mengen und Kapazitätsgrenzen an seine Grenzen.
Ein zusätzliches Problem sind illegale Ablagerungen: „Wenn Textilien vor den Containern abgestellt werden, werden sie schnell feucht oder nass und sind für die Wiederverwertung nicht mehr nutzbar“, erläutert Andre Jansen, stellvertretender Betriebsleiter. „Dann landen diese Textilien leider als Restmüll.“ Manchmal werden Kleidungsstücke auch trotz Platz im Container daneben abgelegt.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb appelliert daher dringend an die Bevölkerung, keine Textilien neben die Container zu legen. Volle Behälter sollten stattdessen über die MyMüll-App, telefonisch oder per E‑Mail gemeldet werden. So können alternative Entleerungen oder Standorte organisiert werden.
Alternativen zur Containerentsorgung
Neben den Altkleidercontainern gibt es im Landkreis Leer weitere Möglichkeiten, gebrauchte Kleidung sinnvoll weiterzugeben. Soziale Kaufhäuser, Kleiderkammern und Tafeln nehmen gut erhaltene Kleidung gerne an. Diese Einrichtungen unterstützen nicht nur die Nachhaltigkeit, sondern helfen gleichzeitig Menschen in schwierigen Lebenslagen.
Illegale Müllentsorgung: Konsequenzen und Prävention
Die illegale Ablagerung von Textilien an Sammelstellen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeldern oder sogar strafrechtlichen Konsequenzen geahndet werden kann. Der Landkreis Leer kämpft zudem vermehrt gegen wilde Müllkippen in der Natur, die die Umwelt schädigen.
Für das Jahr 2025 hat sich der Abfallwirtschaftsbetrieb daher vorgenommen, das Problem verstärkt in den Fokus zu rücken. „Wir setzen auf Aufklärung, verstärkte Kontrollen und gezielte Maßnahmen, um Umweltsünder zur Verantwortung zu ziehen“, so Anneken.

Gemeinsame Verantwortung für eine nachhaltige Zukunft
Der steigende Anfall von Alttextilien im Landkreis Leer zeigt deutlich die Folgen eines modernen Konsumverhaltens. Während die Sammelmengen weiter wachsen, stoßen die Entsorgungsstrukturen an ihre Grenzen. „Nur wenn die Bürgerinnen und Bürger ihre Kleidung richtig entsorgen und alternative Annahmestellen nutzen, können wir die Situation verbessern“, betont Jansen.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb fordert zudem eine langfristige Bewusstseinsänderung: Ein nachhaltiger Umgang mit Kleidung und Müll ist notwendig, um die Herausforderungen der Zukunft meistern zu können. Nur gemeinsam, als Team – Verwaltung und Bevölkerung – kann der Landkreis Leer sauberer und zukunftssicher gestaltet werden.

Klaus Anneken, Leiter des Abfallwirtschaftsbetriebes im Landkreis Leer, betont die wachsenden Herausforderungen bei der Suche nach guten Standorten für Altkleidercontainer. „Wir sind sehr dankbar für jeden Inhaber im Lebensmitteleinzelhandel, der uns Standorte zur Verfügung stellt“, sagt Anneken. Der Landkreis Leer arbeitet erfolgreich mit vielen Einzelhändlern zusammen, darunter die Familie Brahms von den Multimärkten, wie am Standort Multi Süd zu sehen ist. Kurz vor der Aufnahme wurden dort noch zwei Säcke mit Altkleidern abgelegt.
Trotz dieser guten Kooperationen gibt es immer wieder Schwierigkeiten: Einige Nutzer halten sich nicht an die Regeln, weshalb Standorte verloren gehen oder keine neuen hinzukommen. Anneken stellt klar: „Die Schuld liegt nicht beim Abfallwirtschaftsbetrieb, sondern bei den wenigen, die sich nicht an die Spielregeln halten.“
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Lernen durch Erleben – direkt vor Ort im Entsorgungszentrum Breinermoor
Das pädagogische Angebot des Abfallwirtschaftsbetriebs richtet sich an Kindergärten, Schulklassen, Jugendgruppen sowie an Erwachsene, wie Vereine oder Umweltinitiativen. Bei einer Führung lernen die Teilnehmenden anschaulich, wie Abfälle entstehen, wie man sie vermeiden oder richtig trennen kann und wie aus organischen Resten hochwertiger Kompost entsteht.
„Wir möchten über unsere tägliche Arbeit informieren, Verständnis schaffen und zugleich Handlungskompetenz fördern“, erklärt Klaus Anneken, Leiter des Abfallwirtschaftsbetriebs im Landkreis Leer. Die Zusammenarbeit mit Bildungseinrichtungen sei dabei ein zentraler Baustein der Öffentlichkeitsarbeit.

Lernen durch Erleben – direkt vor Ort im Entsorgungszentrum
Das vielfältige pädagogische Angebot richtet sich an Kindergärten, Schulklassen, Jugendgruppen sowie an erwachsene Besucher wie Vereine und Umweltinitiativen. Bei geführten Touren erfahren die Teilnehmer, wie Abfälle entstehen, welche Möglichkeiten es zur Vermeidung gibt, wie man Müll richtig trennt und wie aus organischen Reststoffen wertvoller Kompost entsteht.
„Unser Ziel ist es, Transparenz über unsere Arbeit zu schaffen, Verständnis zu fördern und gleichzeitig praktische Handlungskompetenzen zu vermitteln“, erklärt Klaus Anneken, Leiter des Abfallwirtschaftsbetriebs. Ein wichtiger Fokus liegt dabei auf der Zusammenarbeit mit Bildungseinrichtungen als wesentlichem Teil der Öffentlichkeitsarbeit.
Interaktive Lernstationen für alle Altersgruppen
Das Herzstück des außerschulischen Lernortes bilden mehrere interaktive Stationen, die über das Gelände des Entsorgungszentrums verteilt sind. Dazu gehören:
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Ein handbetriebenes Sortierband, an dem verschiedene Abfallarten selbstständig getrennt werden können.
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Eine Einkaufstheke mit Alltagsprodukten, die zum Nachdenken über das eigene Konsumverhalten anregt.
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Ein Abfallsuchfeld, in dem Müllreste im Gelände entdeckt und bewertet werden.
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Ein „Müllfriedhof“ in Sandkästen, der veranschaulicht, wie lange unterschiedliche Abfallarten in der Natur verbleiben.
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Ein gläserner Komposter, der den biologischen Zersetzungsprozess von organischem Material sichtbar macht.

Lokal
Neue Handlungshilfe für rechtssichere verkaufsoffene Sonntage in Niedersachsen
Sonntagsöffnung ohne Risiko: Land veröffentlicht neuen Leitfaden für Kommunen
HANNOVER / REGION – Ein verkaufsoffener Sonntag ist für viele Städte und Gemeinden ein Highlight, oft verbunden mit Märkten oder Festen. Doch in der Vergangenheit endeten kommunale Planungen nicht selten vor Gericht. Um Kommunen und dem Einzelhandel künftig mehr Planungs- und Rechtssicherheit zu geben, hat das niedersächsische Sozialministerium nun eine detaillierte Handlungshilfe veröffentlicht.
Hintergrund der Initiative sind zahlreiche Klagen gegen kommunale Festsetzungen von verkaufsoffenen Sonntagen. In der Folge mussten geplante Öffnungen teils extrem kurzfristig abgesagt werden, was für Händler und Organisatoren erhebliche wirtschaftliche Schäden bedeutete. Der neue Leitfaden stellt nun ausführlich dar, unter welchen strengen rechtlichen Bedingungen Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen, um solche Szenarien zu verhindern.
Balance zwischen Handel und Arbeitnehmerschutz
Niedersachsens Staatssekretärin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, Dr. Christine Arbogast, betont die Bedeutung klarer Regeln: „Die Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen sind in Niedersachsen klar durch das Niedersächsische Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten geregelt.“ Einerseits biete es dem Einzelhandel die Möglichkeit, sich kunden- und marktorientiert aufzustellen, andererseits müssten die Rechte der Beschäftigten durch Einschränkungen an Sonn- und Feiertagen geschützt werden.
„Mit der nun veröffentlichten Handlungshilfe möchten wir genau dieses Bewusstsein flächendeckend schärfen und den Kommunen eine verlässliche Grundlage für ihre Planungen geben“, so Arbogast weiter.
Wer profitiert von dem Leitfaden?
Der Leitfaden richtet sich in erster Linie an:
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Gewerbe- und Ordnungsämter der Kommunen
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Antragsteller von Sonntagsöffnungen (z. B. Standort- und Werbegemeinschaften)
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Handels- und Gewerbevereine
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Einzelne Handelsbetriebe
Ziel ist es, Anträge von vornherein rechtssicher zu gestalten und den bürokratischen Prozess zu vereinfachen. Eine vollständige Version der Handlungshilfe steht ab sofort auf der Website des niedersächsischen Sozialministeriums zum Download bereit.
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Papenburg erhält Anschluss an das bundesweite Wasserstoff-Kernnetz
BU: V. l. n. r.: Hartmut Moorkamp (Landtagsabgeordneter), Helmut Wilkens (Bürgermeister der Samtgemeinde Lathen), Marc-André Burgdorf (Landrat des Landkreises Emsland), Hermann Wocken (Bürgermeister der Samtgemeinde Dörpen) und Christian Strentzsch (Leiter des Geschäftsbereiches Stadtentwicklung – Stadt Papenburg) freuen sich über die Anbindung des Landkreises an das Wasserstoff-Kernnetz. Bildquelle: Stadt Papenburg
Papenburg erhält Anschluss an das Wasserstoff-Kernnetz
Die Stadt Papenburg wird an das entstehende Wasserstoff-Kernnetz angebunden. Damit erhält der Wirtschaftsstandort direkten Zugang zu einer zentralen Infrastruktur der Energiewende. Der Landkreis Emsland treibt gemeinsam mit Partnern den Aufbau der Wasserstofftransportleitung „Nordsee-Ruhr-Link III“ voran. Zu den Partnern gehören insbesondere der Fernleitungsnetzbetreiber Open Grid Europe (OGE) sowie das Land Niedersachsen. Entlang der Leitung entstehen mehrere Anschlussstellen. Eine davon ist in Papenburg vorgesehen.
Die geplante Infrastruktur ermöglicht es, Wasserstoff von der Nordseeküste in Richtung Ruhrgebiet zu transportieren. Über sogenannte Abzweige können Städte und Unternehmen entlang der Strecke direkt an das Netz angeschlossen werden. Für Papenburg eröffnet sich damit die Perspektive, künftig klimafreundlichen Wasserstoff als Energieträger zu nutzen.
Mit dem Anschluss verbessert Papenburg seine Voraussetzungen für neue Investitionen und innovative Technologien. Besonders energieintensive Branchen können künftig von der Nutzung von Wasserstoff profitieren. Gleichzeitig stärkt die Infrastruktur die Rolle des Emslands als wichtigen Standort der Wasserstoffwirtschaft in Deutschland.
Der Aufbau des Wasserstoff-Kernnetzes gilt als zentrale Voraussetzung für die klimaneutrale Transformation von Industrie und Wirtschaft. Mit der geplanten Anbindung positioniert sich Papenburg frühzeitig in diesem Zukunftsmarkt.
Weitere Informationen zu dem Projekt finden sich auf der Webseite des Landkreises Emsland:
https://www.emsland.de/buerger-behoerde/aktuell/pressemitteilungen/wirtschaftsfaktor-wasserstoff-landkreis-nimmt-vorreiterrolle.html

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Gesetzliche Prüfpflicht für private Brücken und Ingenieurbauwerke
Sicherheit von Ingenieurbauwerken: Private Eigentümer unterliegen strenger Prüfpflicht
Wer eine Brücke oder eine Stützwand auf seinem Grundstück besitzt, trägt eine hohe Verantwortung. Die Gemeinde Westoverledingen weist aktuell darauf hin, dass für solche privaten Ingenieurbauwerke, die an den öffentlichen Raum angrenzen, eine gesetzliche Sorgfaltspflicht zur Überwachung der Standsicherheit besteht.
Grundlage für diese Verpflichtung ist die im Januar 2026 neu gefasste Norm DIN 1076. Diese regelt detailliert, wie Bauwerke überwacht werden müssen, um die Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit zu gewährleisten. Die Gemeinde wurde durch ein Fachbüro aus Apen, welches aktuell Bauprojekte in der Region betreut, explizit auf die Relevanz dieser Prüfpflicht aufmerksam gemacht.
Wann besteht eine Prüfpflicht?
Die Pflicht zur regelmäßigen Überwachung greift immer dann, wenn das Bauwerk einen funktionalen Übergang zum öffentlichen Raum darstellt und nicht durch Barrieren wie Tore gegen Fremdnutzung gesichert ist. Betroffen sind insbesondere:
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Brücken: Mit einer lichten Weite von über 2 Metern.
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Stützwände: Ab einer Höhendifferenz von 1,50 Metern.
Da ein Versagen solcher Konstruktionen unmittelbar Menschenleben bedrohen oder die Sicherheit angrenzender Verkehrsflächen massiv beeinträchtigen kann, ist die Einhaltung der Intervalle zwingend erforderlich.
Die Prüfintervalle nach der neuen Norm
Die DIN 1076 schreibt für Eigentümer einen festen Rhythmus vor, um Schäden rechtzeitig zu erkennen und hohe Instandsetzungskosten zu vermeiden:
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Hauptprüfung (alle 6 Jahre): Eine umfassende Untersuchung durch einen erfahrenen und sachkundigen Ingenieur vor Ort. Dabei werden statische und konstruktive Verhältnisse sowie die Materialien fachgerecht beurteilt.
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Einfache Prüfung (alle 3 Jahre): Diese findet jeweils drei Jahre nach einer Hauptprüfung statt und muss ebenfalls durch einen qualifizierten Ingenieur durchgeführt werden.
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Jährliche Besichtigung: Zwischen den Ingenieurprüfungen ist eine jährliche Sichtprüfung vorgeschrieben. Diese dient dem Auffinden offensichtlicher Mängel und kann vom Eigentümer selbst oder einer eingewiesenen sachkundigen Person durchgeführt werden.
Dokumentation im Bauwerksbuch
Sämtliche Ergebnisse, Berichte und Protokolle dieser Prüfungen müssen dauerhaft im sogenannten Bauwerksbuch vorgehalten werden. Dies dient im Schadensfall auch als Nachweis über die Erfüllung der gesetzlichen Sorgfaltspflicht.
Durch die regelmäßige Kontrolle wird sichergestellt, dass Mängel bewertet werden, bevor die Verkehrssicherheit gefährdet ist. Private Eigentümer sollten daher prüfen, ob ihre Bauwerke unter diese Regelung fallen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Beitragsbild: KI — Symbolfoto
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